Protocol of the Session on March 3, 2017

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 22. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode.

(Unruhe)

- Ich bitte Sie, den Geräuschpegel etwas zu senken. Danke schön. - Ich begrüße Sie, verehrte Anwesende, auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen darf ich als Erstes etwas Positives verkünden, und zwar feiern heute der Abg. Herr Thomas Keindorf und der Abg. Herr Olaf Meister ihren Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall im ganzen Hause)

Im Namen des Hohen Hauses sowie persönlich wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit. Was gibt es Schöneres, als an seinem Geburtstag eine Haushaltsdebatte zu führen?

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Wir kommen somit zu unserer Tagesordnung, und zwar zu

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes

2017/2018 (HBG 2017/2018)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/539

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/1029

b) Entwurf eines Gesetzes über die Feststel

lung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/540

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/1030

Änderungsanträge Fraktion AfD - Drs. 7/1071 und Drs. 7/1072

Änderungsanträge Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1085 und Drs. 7/1086

c) Änderung des Tilgungsplans für die in den

Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen

Nettokredite (Beschluss des Landtages Drs. 6/3696)

Antrag Landesregierung - Drs. 7/573 neu

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/1031

(Erste Beratung in der 14. Sitzung des Landtages am 24.11.2016)

Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst erfolgt die Berichterstattung des Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2017/2018 und zum Haushaltsgesetz 2017/2018 sowie zum Tilgungsplan.

Für die Debatte wurde im Ältestenrat eine Gesamtredezeit von insgesamt 240 Minuten vereinbart, die sich folgendermaßen aufteilt: AfD 51 Minuten, SPD 23 Minuten, DIE LINKE 33 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Minuten und CDU 62 Minuten. Die Landesregierung hat somit 61 Minuten Redezeit.

Traditionell beginnen wir mit der sogenannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden, sofern der Wunsch besteht, die anderen Einzelpläne der Reihe nach, beginnend mit Einzelplan 01, dann Einzelplan 03 ff. aufgerufen. - So weit diesbezüglich meine Vorbemerkungen.

Ich erteile nunmehr dem Geburtstagskind Abg. Herrn Meister als Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen das Wort.

(Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen)

Sie haben das Wort, Herr Meister.

Danke. - Was gibt es Schöneres, als zum Geburtstag die Einbringungsrede halten zu dürfen bzw. Bericht zu erstatten?

(Oh! und Heiterkeit bei der CDU)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte für den Ausschuss für Finanzen über den Verlauf der Beratungen. Das wird etwas dauern. Ich bitte, aufrechte Sitzpositionen zu bewahren.

Ihnen liegt in der Drs. 7/1030 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vor.

Der Gesetzentwurf wurde in der 14. Sitzung des Landtages am 24. November 2016 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in alle weiteren ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Ausschusses für Petitionen überwie

sen. Eine erste allgemeine Aussprache fand in der 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 30. November 2016 statt.

Weitere Beratungen fanden in den folgenden elf Sitzungen des Finanzausschusses statt, nachdem die Fachausschüsse den Gesetzentwurf und die jeweiligen Einzelpläne beraten hatten. Insgesamt liegen mittlerweile mehr als 200 Vorlagen zum Gesetzentwurf vor. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass ich nicht auf alle Vorlagen eingehe.

Abschließend wurde der Ihnen vorliegende Doppelhaushalt mit einem Gesamtvolumen von 11,22 Milliarden € im Jahr 2017 und 11,33 Milliarden € im Jahr 2018 in der sogenannten Bereinigungssitzung am 15. und 16. Februar 2017 beraten.

Nachfolgend möchte ich einige Eckpunkte und wesentliche Änderungen, die aus den intensiven Beratungen in den Ausschüssen resultierten, darlegen. Ich verzichte auf eine exakte Darstellung aller einzelnen Schritte und insbesondere der eine dreistellige Zahl umfassenden Änderungsanträge, weil vielleicht der eine oder andere Familie hat und heute noch nach Hause möchte.

Der Einzelplan 01 - Landtag - wurde erstmalig in der 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 11. Januar 2017 beraten. Zum Kapitel 01 01 - Landtag von Sachsen-Anhalt - lag dem Ausschuss zu dieser Beratung ein Schreiben der Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt mit diversen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen vor.

Im Rahmen der Beratung von Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - beschloss der Finanzausschuss einstimmig, ab dem Haushaltsjahr 2018 einen separaten Einzelplan für den Landesbeauftragten für den Datenschutz einzurichten. Daher wird ab dem Haushaltsjahr 2018 der Einzelplan 18 eingerichtet.

Des Weiteren ist beim Einzelplan 01 erstmalig das für die Beauftragte des Landes zur Aufarbeitung der SED-Diktatur neu eingerichtete Kapitel 01 03 beraten worden.

Der Finanzausschuss verständigte sich darauf, Einzelplan 01 in einer späteren Sitzung erneut aufzurufen und abschließend zu beraten. Diese Beratung erfolgte in der 15. Sitzung am 8. Februar 2017. Die Koalitionsfraktionen erhoben in dieser Sitzung die bereits erwähnten Änderungsempfehlungen, mit Ausnahme der Änderungsempfehlungen zu den Stellenplänen, zum Änderungsantrag. Er wurde beschlossen.

Mit Blick auf Änderungen in den Stellenplänen brachten die Koalitionsfraktionen einen separaten Änderungsantrag ein, der mit 7 : 2 : 3 Stim

men beschlossen wurde. Im Ergebnis empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag mit 9 : 0 : 3 Stimmen die Annahme des geänderten Einzelplans 01.

Der Einzelplan 02 - Staatskanzlei und Ministerium für Kultur - wurde in der 11. Sitzung am 25. Januar 2017 im Finanzausschuss beraten. Eine wesentliche Änderung in diesem Einzelplan betrifft den Sachsen-Anhalt-Tag. Diesbezüglich haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Landestag künftig nur noch alle zwei Jahre durchzuführen. Der Ausschuss ist diesem Antrag gefolgt.

Der Ausschuss für Finanzen schloss sich der Beschlussempfehlung des Europaausschusses an und beschloss die Änderung beim entsprechenden Haushaltstitel mit 7 : 0 : 5 Stimmen. Schließlich wurde der Einzelplan 02 in geänderter Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen angenommen.

Der Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - wurde in der 12. und 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen beraten.