Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hiermit eröffne ich die 70. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie auf das Herzlichste.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen nunmehr die 33. Sitzungsperiode fort und beginnen heute mit dem Tagesordnungspunkt 28.
Ich erinnere Sie daran, dass sich Herr Minister Webel für heute - wie auch gestern - ganztägig entschuldigt hat. Ich höre gerade, dass sich Frau Keding auch krankheitsbedingt entschuldigt hat.
- Ja, nachdem wir gestern schon umfangreiche Diskussionen über den Gesundheitszustand der Landesregierung geführt haben,
wollen wir das jetzt - - Wir loben noch einmal alle Mitglieder der Landesregierung, die trotz gesundheitlicher Probleme eisern durchhalten. Gut, okay. Jetzt geht es los.
Landtag in seiner 68. Sitzung am Dienstag, den 2. April 2019 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres und Sport.
Mit Beschluss vom Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die inhaltsgleiche Regelung in § 23 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes soll daher noch für die bevorstehende Kommunalwahl am 26. Mai 2019 angepasst werden.
Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Landesregierung aufgefordert werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes für die Landtagswahlen im Jahr 2021 vorzulegen.
Ferner soll sie sich für mehr Barrierefreiheit bei den Wahlen einsetzen und prüfen, wie gegebenenfalls die Wahlhinweise, Stimmzettel und andere Wahlunterlagen optimiert werden können. Ziel soll es sein, das Wahlverfahren insgesamt einfacher zu gestalten und somit mehr Menschen den Zugang zu den Wahlen zu ermöglichen.
Aufgrund der knappen Zeit bis zur bevorstehenden Kommunalwahl und der sich abzeichnenden Ausschussüberweisung wurde vorsorglich eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport im Anschluss an die Landtagssitzung am 2. April 2019 anberaumt. In dieser befasste sich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf wie auch mit dem Entschließungsantrag.
Im Ausschuss erfolgte eine kurze Aussprache. Die Landesregierung beantwortete zusätzlich einige Fragen der Abgeordneten und informierte insbesondere darüber, dass sie die Kommunen bereits im Vorgriff auf die Regelungen über notwendige Änderungen bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse in Kenntnis gesetzt habe. Nach dem Dafürhalten der Landesregierung könne so trotz der knappen zeitlichen Vorläufe eine ordnungsgemäße Wahldurchführung in den Kommunen auch unter der neuen Rechtslage abgesichert werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport verabschiedete jeweils mit 11 : 0 : 0 Stimmen die Empfehlung an den Landtag, sowohl den Gesetzentwurf als auch den Entschließungsantrag in unveränderter Fassung anzunehmen; in Drs. 7/4185 liegen Ihnen beide als Beschlussempfehlung für die heutige Abstimmung vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser einstimmig
Ich sehe keine Fragen an den Berichterstatter. Da eine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vereinbart worden ist, können wir gleich in das Abstimmungsverfahren einsteigen.
Wir kommen zuerst zum Abstimmungsverfahren zu Teil 1 der Beschlussempfehlung, die in Drs. 7/4185 vorliegt. Teil 1 ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. Wünscht jemand in irgendeiner Art und Weise eine getrennte Abstimmung? - Das scheint mir nicht der Fall zu sein.
Deswegen können wir jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drs. 7/4185 abstimmen. Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Wie ich sehe, sind das alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung von einem fraktionslosen Abgeordneten.
Jetzt müssen wir noch über Teil 2 der Beschlussempfehlung abstimmen. Dabei geht es um den vorhin von mir genannten Entschließungsantrag in der vorliegenden Fassung. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Zwei fraktionslose Abgeordnete.
Damit ist das Gesetz genauso wie die entsprechende Entschließung beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 28 verlassen.
kenswerte junge Schwedin, am ersten Schultag des neuen Schuljahres vor dem schwedischen Parlamentsgebäude zum Schulstreik für mehr Klimaschutz aufrief, war sie noch allein.
Es hat aber nur wenige Monate gedauert, bis ihr Beispiel weltweit Hunderttausende auf die Straße gebracht hat. Die Schülerbewegung Fridays for Future fordert nicht nur die ewig gestrigen Leugner des menschengemachten Klimawandels heraus, die auch hier in unserem Landtag sitzen. Nein, sie fordert vielmehr Rechenschaft von den Regierenden, von der Politik, von uns allen, was wir für die Erfüllung der internationalen Klimaschutzziele tun.
Es sind gute und angemessene Reaktionen von Spitzenpolitikern, wenn sich zum Beispiel UNOGeneralsekretär Antonio Guterres auf die Seite der Streikenden stellt oder wenn der österreichische Staatspräsident Fridays-for-Future-Aktivisten in der Wiener Hofburg empfängt.
Hier machen es sich die Regierenden hauptsächlich in der Debatte bequem, ob man am Freitagmittag der Schule fernbleiben darf.
Da twittert einer Ihrer früheren CDU-Generalsekretäre, Herr Polenz, völlig zu Recht: Warum fällt so vielen in meiner Partei zu Fridays for Future nichts Besseres ein, als „Schulschwänzer“ zu rufen? Wie wäre es mit konkreten Gesprächsangeboten über Klimaschutz?
Ja, kann ich dazu nur sagen, recht hat er. Es ist dürftig, wenn die Kanzlerin und ein paar Minister gelegentlich ein paar verbale Streicheleinheiten an die Demonstranten verteilen: Man finde ja im Prinzip ihr Anliegen gut und wolle doch eigentlich das Gleiche wie sie. - Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wollen die Damen und Herren auf den Regierungsbänken im Bund und in den Ländern nicht.