Protocol of the Session on November 24, 2016

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße Sie recht herzlich zur 14. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

(Unruhe)

Wir setzen nunmehr die 8. Sitzungsperiode fort. Wir beginnen die heutige Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 2 - Wahl der Mitglieder für die 16. Bundesversammlung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Danach folgt Tagesordnungspunkt 3. Ich erinnere daran, dass sich der Staats- und Kulturminister Herr Robra für heute ganztägig entschuldigt hat.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Wahl der Mitglieder für die 16. Bundesversammlung durch den Landtag von SachsenAnhalt

Wahlvorschlag Fraktion CDU - Drs. 7/602 neu

Wahlvorschlag Fraktion AfD - Drs. 7/635

Wahlvorschlag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/598

Wahlvorschlag Fraktion SPD - Drs. 7/599

Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/605

Zu diesem Beratungsgegenstand ist keine Debatte vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einige Vorbemerkungen machen:

Die 16. Bundesversammlung ist für den 12. Februar 2017 nach Berlin einberufen worden, um den Bundespräsidenten zu wählen.

(Unruhe)

Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

(Unruhe)

- Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein solches Gebrummel hier; ich denke, Sie sollten

Ihren Geräuschpegel wirklich etwas senken, nicht dass Sie hinterher sagen: Ich habe diese Regeln nicht verstanden. - Danke.

(Zuruf: Oder sich verkreuzen!)

Die Bundesregierung hat am 28. September 2016 die Zahl der durch die einzelnen Landtage zu wählenden Mitglieder zur Bundesversammlung bekannt gemacht. Danach sind durch den Landtag von Sachsen-Anhalt 18 Mitglieder zur Bundesversammlung zu wählen.

Jede Fraktion hat eine eigene Vorschlagsliste eingereicht. Nach der Prüfung der Wählbarkeitsbescheinigungen der in den Drucksachen benannten Damen und Herren kann ich Ihnen mitteilen, dass alle erforderlichen Unterlagen gemäß § 15 des Bundeswahlgesetzes vorliegen.

Vor dem Hintergrund, dass jede Fraktion eine Vorschlagsliste eingereicht hat, stehen wir gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung heute vor der Aufgabe, im Anschluss an die Wahlhandlung die auf Sachsen-Anhalt entfallenen 18 Sitze in der Bundesversammlung den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zuzuteilen. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge der Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen.

Diese Sitzverteilung wird durch die Schriftführer durchgeführt werden. Um die Rechenoperationen ein wenig zu erleichtern, habe ich einen Rechner bereitstellen lassen, auf dem ein mathematisches Programm installiert ist, mit dem das im d’Hondtschen Höchstzahlverfahren vorgesehene Divisionsverfahren der erhaltenen Stimmen durch eine aufsteigende Folge natürlicher Zahlen zeitsparend durchgeführt werden kann. Gleichwohl müssen wir uns für diesen besonderen, durch das Verteilungsverfahren verursachten Aufwand mehr Zeit nehmen, als wir es sonst bei Wahlen gewohnt sind.

In einem ersten Schritt werden die Schriftführer daher die Auszählung der Stimmen öffentlich im Plenarsaal vornehmen. Anschließend werde ich mitteilen, wie viele Stimmen auf jede Vorschlagsliste entfallen bzw. wie viele Abgeordnete sich der Stimme enthalten haben.

In einem zweiten Schritt wird der aufwendigere Prozess der Verteilung auf die Vorschlagslisten im Raum B2 01 - das ist der Raum links neben dem Plenarsaal - erfolgen. Währenddessen unterbreche ich die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes, damit wir die Zeit effektiv nutzen können, um in den Tagesordnungspunkt 3, die Haushaltsberatung, einzusteigen.

Wir kommen zum ersten Schritt, zur Wahl und zur Feststellung des Auszählergebnisses.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahl wird gemäß § 77 der Geschäftsordnung des Landtages mit Stimmzetteln durchgeführt. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen:

Jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Wer einem der Wahlvorschläge in der Drs. 7/602 neu, in der Drs. 7/635, in der Drs. 7/598, in der Drs. 7/599 und in der Drs. 7/605 seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt diesen bitte auf dem Wahlzettel an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an.

Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit einem der bereitliegenden Stifte so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht, der macht seine Stimme ungültig.

Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahldurchführung zu unterstützen: Namensaufruf - Frau Heiß, Führen der Wählerliste - Herr Meister, Ausgabe der Stimmzettel - Herr Backhaus, Aufsicht an der Wahlkabine - Herr Dr. Grube, Aufsicht an der Wahlurne - Herr Harms.

Ich bitte die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Schriftführer Herr Harms überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigt mir das.

(Schriftführer Uwe Harms: Frau Präsidentin, die Wahlurne ist leer!)

- Vielen Dank. - Nunmehr bitte ich Frau Heiß, den Namensaufruf vorzunehmen.

(Schriftführerin Kristin Heiß ruft die Mitglie- der des Landtags namentlich zur Stimm- abgabe auf)

Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um die Abgabe ihrer Stimme: Abg. Herrn Meister, Abg. Herrn Harms, Abg. Frau Heiß, Abg. Herrn Dr. Grube, meine Person und dann Abg. Herrn Backhaus.

Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat?

(Carsten Borchert, CDU, meldet sich)

Herr Borchert. - Damit schließe ich die Wahlhandlung ab.

Bis zur Bekanntgabe der Verteilung der Stimmen auf die Vorschlagslisten unterbreche ich die Sitzung, darf Sie aber bitten, im Raum zu verweilen.

Unterbrechung: 9:34 Uhr.

Wiederbeginn: 9:44 Uhr.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl mit folgendem Ergebnis durchgeführt: abgegebene Stimmen: 86, ungültige Stimmen: vier, gültige Stimmen: 82.

Für den Wahlvorschlag der CDU in der Drs. 7/602 neu stimmten 26 Abgeordnete. Für den Wahlvorschlag der AfD in der Drs. 7/635 stimmten 23 Abgeordnete. Für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/598 stimmten 15 Abgeordnete. Für den Wahlvorschlag der SPD in der Drs. 7/599 stimmten elf Abgeordnete. Für den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/605 stimmten sechs Abgeordnete. Es gab eine Stimmenthaltung.

Wie angekündigt, unterbreche ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt, um den Schriftführern Gelegenheit zu geben, die Sitzverteilung - -

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren,