- Ich bitte um Ruhe, damit wir die Sitzung ordentlich beginnen können. - Sehr geehrte Kollegen aus der CDU-Fraktion, ich wiederhole es, damit jeder weiß, dass wir die Sitzung begonnen haben, auch wenn es heute und morgen die letzte Sitzungsperiode des Jahres ist. Ich denke, dann gehen alle in ihren wohlverdienten Weihnachtsurlaub. Aber heute und morgen bitte ich doch noch einmal um Konzentration, damit wir die beiden Sitzungstage zügig durcharbeiten können.
Also noch einmal: Ich eröffne hiermit die 62. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode und ich begrüße Sie alle auf das Herzlichste.
Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 29. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Gibt es hierzu Bemerkungen oder Anträge? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.
Zum zeitlichen Ablauf der 29. Sitzungsperiode. Die morgige 63. Sitzung des Landtages beginnt um 9 Uhr.
Befragung der Landesregierung; Kleine Anfragen für die Fragestunde gemäß § 45 GO.LT - Erprobungsbeschluss
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ältestenrat hat bekanntlich in der 26. Sitzung beschlossen, im Rahmen der Fragestunde eine Befragung der Landesregierung zu erproben, die der regulären Beantwortung von Kleinen Anfragen für die Fragestunde voranzustellen ist.
Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass Mitglieder des Landtages über die Saalmikrofone ihre Fragen an das zuständige Mitglied der Landesregierung richten.
Für den Fall, dass nach Abschluss der ersten Befragungsrunde und gegebenenfalls weiteren Runden noch Zeit zur Verfügung steht, widmen wir uns in der verbleibenden Zeit den Kleinen Anfragen für die Fragestunde. - So weit meine Vorbemerkungen.
Wir kommen nunmehr zum Teil 1, der Regierungsbefragung. Bevor ich aber diesen ersten Teil eröffne, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Hermann Kasten, Staßfurt, recht herzlich hier im Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Ich eröffne nunmehr den ersten Teil der Fragestunde, die Befragung der Landesregierung, und blicke in die Reihen der CDU-Fraktion, die heute die erste Frage stellt. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer intensiven parlamentarischen Befassung und dem Landtagsbeschluss vom 23. November dieses Jahres fand in der vergangenen Woche ein Vor-Ort-Termin des Petitionsausschusses und des Ausschusses für Umwelt sowie des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in Angersdorf und Teutschenthal auf dem Betriebsgelände der Firma GTS statt.
Bereits vor dem Betriebsgelände konnte ein unangenehmer Geruch wahrgenommen werden, der sich auf dem Gelände verstärkte und am Abluftwetterschacht gipfelte. Und Herr Bürgermeister Wunschinski, den ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich begrüße, sprach an diesem Tage, trotz aller Geruchsbelästigung, auch für uns, von einem Veilchenduft, der in der Luft liegt.
Ich war froh, als wir von Angersdorf wieder weggefahren sind. Aber die Staubentwicklung im Freilager Teutschenthal hat mich dann noch mehr beunruhigt. Ich gebe ehrlich zu, ich wäre an dem Tag lieber nach Hause gefahren, um zu duschen, als nach Magdeburg zu weiteren Beratungen.
Da ist es den Menschen egal, ob wir über ein Versatzbergwerk, über eine Deponie oder worüber auch immer reden, sie wollen zu Recht ihre Lebensqualität wiederhergestellt sehen.
Fakt ist auch, dass dort seit über 20 Jahren behandelter Versatz eingelagert wird, die Probleme aber seit diesem Sommer akut sind. Wenn es seit Sommer dieses Jahres diese Probleme gibt, dann
frage ich mich ernsthaft, warum das Unternehmen weiter einlagert und, wie uns bekannt geworden ist, sogar die Einlagerungszeiten noch weiter ausdehnen will auf Sonn- und Feiertage und darüber hinaus.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Maßnahmen wurden in der in dem Landtagsbeschluss vom 23. November 2018 genannten Angelegenheit Grube Teutschenthal in Bezug auf bergbauliche, abfallwirtschaftliche und Belange des Gesundheitsschutzes bisher unternommen?
Vielen Dank, Herr Zimmer. Vielen Dank erst einmal für Ihre Ausführungen. Aber noch ein kleiner Hinweis: Begrüßungen und so etwas nehme natürlich ich vor und nicht die Abgeordneten.
Frau Präsidentin! Herr Abg. Zimmer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich war in der vergangenen Woche dabei, als Mitglieder der Ausschüsse des Landtages Angersdorf und Teutschenthal besucht haben. Auch ich habe die dortige Situation erlebt. Auch ich weiß um die belastende Situation für die Bürgerinnen und bürger in Angersdorf und Teutschenthal, spätestens seit diesem Sommer.
Sie haben nun gefragt: Was haben wir seitdem unternommen? - Wir, das ist ja vor allen Dingen das Landesamt für Geologie und Bergwesen, das in meiner Verantwortung steht und das sich mit den vielfältigen Beschwerden - ich kann Ihnen das sagen, es sind in der Summe seit dem Sommer rund 400 -, beschäftigt hat.
Das LAGB hat veranlasst, dass entsprechende Messungen vor Ort durchgeführt werden, die sich insbesondere auf die Geruchsentwicklung beziehen, weil wir zwei Dinge ausschließen wollen. Ausschließen wollen wir zunächst einmal, dass eine akute Gesundheitsgefährdung vorliegt. Darüber hinaus muss natürlich auch eine Geruchsbelästigung, die einen länger währenden Zeitraum erfasst, als erhebliche Lebensqualitätsbeeinträchtigung angesehen und deshalb mit etwaigen Maßnahmen unterlegt werden.
Diese Messungen erfolgen seit einigen Wochen, getrennt durch das Unternehmen auf der einen Seite, durch das LAGB auf der anderen Seite. Wir haben darüber hinaus eine Toxikologin der Martin-Luther-Universität beauftragt, die die Frage der Belastungen, auch der gesundheitlichen Gefahren, prüfen soll. Und es sind verschiedene Behörden einbezogen worden.
Herr Zimmer, Sie waren leider beim zweiten Teil der Begehung nicht mehr zugegen, als wir in Teutschenthal mit zahlreichen Experten, unter anderem auch mit der Amtsärztin des Gesundheitsamtes des Saalekreises, gesprochen haben, die versucht hat, das Thema für uns einzuordnen.
Was ich Ihnen sagen will: Es ist in den letzten Wochen Erhebliches geschehen, um die Situation zu erfassen und um daraus - das erwartet die Bevölkerung zu Recht - Maßnahmen abzuleiten, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation führen.
Denn wir sind uns alle darüber im Klaren, ganz unabhängig von der Frage, ob es im Moment eine akute Gesundheitsgefährdung gibt oder nicht, ein solcher Zustand an Geruchsbelästigung ist nicht hinnehmbar und er muss abgestellt werden.
Wir müssen uns dabei freilich - das wissen Sie - im Rahmen geltenden Rechts bewegen und dabei die Voraussetzungen dafür schaffen, dass tatsächlich Eingriffstatbestände erfüllt sind, auf deren Grundlage wir tätig werden können. Insoweit vertraue ich auf die Arbeit des LAGB, das insoweit einen klaren Auftrag hat, konsequent zu prüfen und auch konsequente Maßnahmen zu ergreifen.
Dies müssen wir immer vor dem Hintergrund sehen - da bitte ich noch einmal um Verständnis -, dass wir die Sicherung des Bergwerks gleichermaßen sicherstellen müssen. Wir müssen darauf achten, dass das, was uns durch langjährige bergbauliche Aktivitäten in Deutschland als Ewigkeitslast, oder in diesem Fall mindestens bis 2030, aufgegeben ist, eine nicht minder große Gefahr für die Menschen darstellt. Wir müssen deshalb sicherstellen, dass Bergwerke gesichert werden. Das geschieht in Angersdorf und Teutschenthal durch Versatzbergbau. Aber darüber haben wir ja schon gesprochen.
Vielen Dank. Ich habe jetzt eine Vielzahl von Fragen. Ich werde diese alle abarbeiten. - Als erste Fragestellerin habe ich Frau Abg. Eisenreich notiert. Sie haben das Wort. Bitte.
Werte Frau Präsidentin! Herr Minister, ich möchte Ihnen insofern widersprechen, als es hierbei nicht nur um eine Verbesserung der Situation geht, sondern hier muss eine Situation abgestellt werden, die maßgeblich die Lebensqualität der Menschen beeinträchtigt.
genannte Geruchsneutralisierungsanlage, die sich in einer Testphase befand. Meine Frage in diesem Zusammenhang: Sind denn die Ergebnisse dieses Tests nun zufriedenstellend oder sind sie es nicht?
Ich glaube, wir haben es miterlebt, wie es ist. Wenn nicht, was passiert dann eigentlich? Es wurde auch angedacht, neue Stoffe einzusetzen. Aber wie lange soll das dauern? Wie lange sollen die Menschen weiterhin mit dieser Situation leben müssen?
Das Wort „verbessern“ - - Lieber Herr Lange, regen Sie sich nicht auf. Sie waren ja dabei, zumindest die meiste Zeit.
Das Wort „verbessern“ umfasst ohne Frage, dass mindestens der Zustand wiederhergestellt wird, der bestand, bevor es zu diesem Gestank gekommen ist. Das ist doch gar keine Frage. Darauf zielt auch alles ab.
Sie haben sich nach der Geruchsverbesserungsanlage erkundigt. Wir konnten uns vom Betrieb dieser Anlage ein Bild verschaffen. All diejenigen, die am letzten Donnerstag dort waren, haben, so glaube ich, den Eindruck gewonnen, dass sie nicht so erfolgreich in Betrieb ist; denn man konnte am Abluftschacht sehr wohl noch einen deutlichen Geruch bzw. Gestank feststellen. Selbst wenn dieser ein paar Hundert Meter dahinter nicht mehr in dieser Ausprägung festzustellen war, hat die Anlage nicht richtig funktioniert.