Horst Wehner

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Last Statements

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sie schaffen damit eine erste und nicht unwesentliche Voraussetzung zur Verwirklichung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Meine Damen und Herren von der CDU! Seien Sie zuverlässig. Sie erinnern sich, dass die damalige Staatsministerin Helma Orosz in diesem Haus erklärt hat: Wenn die Bundesrepublik der UN-Menschenrechtskonvention für Behinderte beigetreten ist, dann wird auch der Freistaat Sachsen die erforderlichen Modifizierungen in einschlägigen Rechten angehen. Beginnen Sie und sorgen Sie mit dafür, dass das zielstrebig erreicht werden kann!
Sie sprechen von einem Prozess. Das ist richtig. Diesbezüglich ist auch der Staatsregierung zuzustimmen. Es kann aber nicht sein, dass wir abwarten, denn wir brauchen ein klares Konzept, in dem steht, welche Rechtsvorschriften wir überprüfen wollen. Von daher ist es wichtig, dass Sie diesen einen Mann voranstellen, der das erledigen kann. Wir sind der Meinung, dass es aufgrund der Sach- und Fachkompetenz der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung sein muss, der für die Belange der Menschen mit Behinderungen eingesetzt ist. Dieser kann diesen Prozess führen. Das kann er natürlich nicht ehrenamtlich, sondern nur hauptamtlich machen. Er kann die Aufgaben, die in § 10 des bisherigen Gesetzes zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen beschrieben sind, nicht ehrenamtlich, sondern nur hauptamtlich erledigen.
Meine Damen und Herren! Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat der Ministerpräsident heute früh in seiner Regierungserklärung ausgeführt, dass wir vielerorts bereits eine barrierefreie Infrastruktur vorfinden und von dieser ausgehen können. Dazu sage ich nur: Schön wäre es ja!
Machen Sie sich doch nichts vor und mogeln sich voll, wo es nur geht. Wir sind weit weg davon. Oder halten Sie es für barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen, die im Rollstuhl sitzen oder die blind sind, vorher bei der Bahn anrufen müssen, damit sie die Bahn benutzen können? Halten Sie es für sachgerecht und menschenwürdig, wenn Menschen mit Behinderungrn ihre Angelegenheiten in Behörden in Nebenräumen oder sogar neben den Rathäusern erledigt bekommen und gegebenenfalls im Regen stehen müssen?
Herr Bandmann, Sie haben vorhin ausgeführt, dass die CDU diejenige Partei ist, die die Rechte der Menschen kennt, diese durchsetzt und verwirklichen helfen will. Meinen Sie, dass das auch für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben, insbesondere im kulturellen Bereich, gilt? Ich habe da so meine Zweifel. Warum ist denn das Theater in Görlitz immer noch nicht barrierefrei, obwohl die Mittel bewilligt worden sind und sich der Stadtrat mehrheitlich dazu bekannt hat, dass diese Einrichtung barrierefrei gemacht wird? Machen Sie dem dortigen Oberbürgermeister doch einmal Dampf, damit das endlich erledigt wird und jeder die Chance hat, kulturelle Veranstaltungen zu erleben und Behinderte nicht ausgegrenzt werden!
Meine Damen und Herren! Dass eine barrierefreie Infrastruktur entstehen kann, dazu bedarf es eines Programms. Ich hatte es bereits ausgeführt. Die Linksfraktion hat im Laufe dieser Legislaturperiode ein solches Programm eingefordert – wir haben dazu auch einen Antrag vorgelegt – und die Staatsregierung gebeten, ein solches Programm auf den Weg zu bringen. Sie von der Koalition
haben das bisher verhindert, und dann sagen Sie noch, Sie wären für alle Menschen im Freistaat Sachsen da. Da habe ich so meine Zweifel.
Meine Damen und Herren! Die Aufgaben des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind beschrieben worden. Wir müssen Sie nicht neu erfinden. Lassen Sie mich schwerpunktmäßig einige benennen. Es geht darum, den Bau barrierefreier Wohnungen sowie öffentlicher Gebäude zu fördern und den öffentlichen Personennahverkehr für Menschen mit Behinderungen zu erschließen, die schulische Integration, Inklusion und Förderung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen, und zwar nicht nur im öffentlichen Bereich, durchzusetzen sowie die Beratung betroffener Menschen und ihrer Angehörigen in Grundsatzangelegenheiten zu unterstützen. Insoweit ist die regelmäßige Information über den Entwicklungsstand auf diesem Gebiet vor dem Sächsischen Landtag durch die Sächsische Staatsregierung wichtig. Wenn Sie wirklich wollen, dass alle Menschen im Freistaat Sachsen eine Chance zur gleichberechtigten Teilhabe haben sollen, dann entscheiden Sie sich dafür, einen Menschen zu bestellen, der die Aufgabe hauptamtlich im Freistaat Sachsen erledigen kann, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Sollten Sie das machen wollen, dann möchte ich der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass wir uns im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend den Empfehlungen der Landtagsverwaltung angeschlossen haben, was die Formulierungen im Gesetzentwurf und deren Alternative betrifft, Teil 1 des „Meckerzettels“.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein spannendes Thema, zugegebenermaßen, aber ich glaube, dass die Aufgabe, so wie sie hier formuliert ist, in sich nicht ganz schlüssig ist.
Es ist einerseits die Rede davon „Solidarprinzip erhalten – Altersarmut in Sachsen verhindern“. Es wurde schon darüber gesprochen, dass wir es hier mit einem Bundesthema zu tun haben. Wir haben uns im Landtag bereits damit beschäftigt, dass Altersarmut eben nicht nur eine Einkommensseite hat.
Aber zunächst einmal will ich mich dennoch darauf einlassen, was das Rentensystem betrifft. Sie sagen, Solidarprinzip erhalten, also das Prinzip, das wir momentan hier entwickelt haben. Dieses System, so wie wir es in der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt haben – das wissen Sie auch aus den Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Mitteldeutschland – mit genau der Rentenformel, die im Augenblick zugrunde liegt, ist es eben ein Programm für die Altersarmut. Das wollen Sie im Grunde genommen aufrechterhalten. Das ist für mich einfach nicht nachvollziehbar. Sie haben die Rentenanpassung aufgekündigt. Sie haben die Rentenformel mit Kürzungsfaktoren, die Herr Gerlach als „Stabilisierungsfaktoren“ bezeichnet, versehen. Ob RiesterFaktor, Nachhaltigkeitsfaktor oder Nachholfaktor – das sind alles Erfindungen von Ihnen, die nach und nach zur Rentenkürzung geführt haben.
Sie preisen das neue Projekt aus NRW an und vergessen dabei, dass Sie selber dieses System schon einmal abgeschafft haben, nämlich die Berechnung der Rente nach Mindesteinkommen für Beschäftigungszeiten mit niedrigen Löhnen. Das hat es schon einmal gegeben, das haben Sie aber wegrationalisiert.
Trotzdem ist das gut, und es soll auch eine Entwicklungschance haben.
Nein, wirklich nicht.
Zum System der Erwerbsminderungsrenten, meine Damen und Herren: Armut – das haben wir gestern gehabt – macht krank, und zwar schon im Kindesalter. Wenn man im Alter krank wird, wird man eben auch arm, weil die Zuzahlungsleistungen für die Krankenversicherung enorm gestiegen sind, sodass man für bestimmte Leistungen wirklich seine Ersparnisse aufbrauchen muss und dann bettelarm wird. Denken Sie an die Fälle von Wachkoma, die wir in Dresden und überhaupt in Sachsen haben, wobei die Leute tatsächlich arm geworden sind, weil die Leistungen nicht finanziert waren. Dort müssen Sie ansetzen.
Wir müssen also über das System insgesamt reden. Solidarprinzip ist nicht nur das Solidarprinzip in der Rentenversicherung, sondern auch in der Krankenversicherung, in der Pflegeversicherung, in der Arbeitslosenversicherung. Das, was wir brauchen, ist ein Programm, das Beschäftigung auch möglich macht, und zwar in allen Bereichen des Erwerbslebens, um die Altersvorsorge gesichert zu haben, und zwar mit Einkommen, die die Existenz sichern und auch die Beiträge in die Altersvorsorge möglich machen. Darüber reden Sie überhaupt nicht. Insofern ist das alles scheinheilig, was Sie hier anbieten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein herzliches Dankeschön an alle Diskutanten und auch noch einmal an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsministerium, für die Beantwortung der Fragen in unserer Großen Anfrage zu „Lebenslagen und Perspektive älterer Menschen in Sachsen“.
Frau Herrmann, ich kann Ihren Groll verstehen; es tut mir leid, dass Sie nicht die Fragen gestellt haben. Auf der einen Seite können Sie substanziiert mit den Antworten auf diese Frage umgehen; aber dann fordern Sie Fragen zu Visionen ein. Ich bin der Ansicht, wir müssen zunächst einmal eine ordentliche Bestandsaufnahme haben, über diese diskutieren und uns danach über die Gestaltung in der Zukunft gemeinsam Gedanken machen. Das halte ich für den richtigeren Weg.
Aber dennoch vielen herzlichen Dank; Ihr Beitrag hilft uns auch sehr weiter.
Frau Schüßler, das ist ja ein Ding. Ich lasse es hier nicht zu, dass Sie die Volkssolidarität als eine Sache erklären, schlechthin von Kommunisten dahergekommen. Sie wissen ganz genau, dass die Volkssolidarität aus dem Chaos des Zweiten Weltkrieges hervorgegangen ist und dass sie ganz, ganz wichtig war, um bürgerschaftliches
Engagement füreinander zu haben, um mit den Wirren aus dem Zweiten Weltkrieg zurechtzukommen.
Die Volkssolidarität hat bis heute ihre Berechtigung, wie viele andere Sozialverbände auch. Was Sie hier machen ist einfach unverschämt.
Herr Dr. Jähnichen, immer wieder und immer wieder – ich mag Sie, ich halte Sie auch für einen sehr engagierten Menschen –; aber dass Sie nicht darüber hinwegkommen, immer wieder mit Ihrer DDR-Verklärtheit zu kommen und Ihre DDR-Leier hier vorzubringen – wegen der SED und dergleichen mehr … Sie wissen, auch die CDU hat viele Dinge mitgestaltet, und ganz so war es nun nicht, dass in der DDR Rentnerinnen und Rentner ins Abseits gestellt waren. Das ist einfach gelogen.
Was ich aber für sehr bemerkenswert halte: Sie erinnern sich, am 29. April, in etwa ab 15 Uhr, haben wir uns im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend darüber echauffiert, dass die Abgeordneten des Sächsischen Landtages nicht die Möglichkeit hatten, am Zukunftskongress der Staatsregierung teilzunehmen. Heute erfahren wir, dass es der Kongress der Union gewesen ist. Was ist denn hier eigentlich los, was bilden Sie sich denn ein, wie man parlamentarische Arbeit machen muss?! Ich halte das für eine Unverschämtheit, das muss ich Ihnen sagen. Das hätten Sie gleich in dem Ausschuss anführen können; da haben Sie schon alles gewusst. Vielleicht können Sie das sogar noch korrigieren, aber gut; mich überrascht hier eigentlich nichts mehr. Es ist ein Unding, mit welcher Arroganz und Selbstherrlichkeit in diesem Haus Politik gemacht wird.
Frau Herrmann, Sie sind auf die Situation der Erwerbsminderungsrentner eingegangen. Das ist für mich ein Einstieg. Es stimmt, dort hätten wir etwas mehr fragen können. Aber ich möchte Ihnen eine Geschichte erzählen: Bei mir war kürzlich eine Bürgerin, kurz vor Vollendung des 60. Lebensjahres, die mir ihre Situation geschildert hat. Sie teilte mit, dass sie seit 1974 in der Textilindustrie gearbeitet hat; seit 1990 sei sie fast immer arbeitslos gewesen, weil dieser Industriezweig weggebrochen ist. Dieses Nicht-gewollt-Sein habe sie seelisch und körperlich krank gemacht. Auch ihr Mann habe schon lange keine Arbeit mehr und beide bekommen mittlerweile Hartz IV. Von der ARGE sei ihr nahegelegt worden, einen Rentenantrag zu stellen, weil sie nicht mehr vermittelbar sei. Sie sei dem Rat gefolgt und wider Erwarten hat die Rentenversicherung der Bürgerin eine Rente auf unbefristete Zeit, eine volle Erwerbsminderungsrente, bewilligt. Als sie den Rentenbescheid in den Händen hielt, traute sie ihren Augen nicht: Es wurde ein monatlicher Rentenzahlbetrag in Höhe von 302,60 Euro brutto ausgewiesen.
Nun muss man sich einmal vorstellen: Von diesen 302,60 Euro gehen noch 24,80 Euro in die Krankenversicherung und 5,14 Euro in die Pflegeversicherung, sodass in ihrem Portemonnaie monatlich 272,66 Euro verbleiben. Sie sagt: Was ist das nur für ein Leben? Und ich stehe hilflos daneben und sage, es tut mir leid, dass das so ist; die Zeiten sind halt so – Sie haben hier auch zu Recht die Langzeitarbeitslosigkeit kritisiert; das ist nämlich wirklich das Problem –, und ich kann Sie nur auf die anderen Grundsicherungsangebote verweisen, die die Bundesregierung vorhält. Sie antwortet darauf: Das heißt also, ich bleibe bis zu meinem Lebensende auf Wohngeld und Sozialhilfe angewiesen?
So sind die Zeiten heute. Selbst wenn wir noch davon ausgehen, dass wir eine monatliche Durchschnittsrente auf relativ hohem Niveau haben – dieses Beispiel ist kein Einzelbeispiel. Wir werden in Zukunft immer mehr damit zu rechnen haben, dass die Rentenzahlbeträge weiter sinken. Deshalb müssen wir uns Gedanken machen, wie wir hier gemeinsam die soziale Abfederung vornehmen können, und wir müssen noch über andere Angebote reden, die hier alle genannt wurden und die zum Teil in der Großen Anfrage richtig ausgewiesen sind.
Auf alle weiteren Dinge zu reagieren verzichte ich.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hierzu nicht so lange reden. Ich denke, der Entschließungsantrag ist unschädlich und Sie können ihm getrost zustimmen.
Zunächst einmal beantragen wir festzustellen, dass 29 % der sächsischen Bevölkerung – das sind 1,23 Millionen Menschen – älter als 60 Jahre sind und dass der Freistaat Sachsen neben Sachsen-Anhalt mit zu den „ältesten“ Bundesländern gehört. Wir stellen fest, dass der demografische Wandel große Herausforderungen an uns stellt. Hierzu können wir auf die Erhebungen der EnqueteKommission Bezug nehmen und werden daraus Aufgaben abzuleiten haben.
Wir teilen nicht die Auffassung der Staatsregierung, dass bezüglich der älteren Bevölkerung im Freistaat Sachsen keine wesentlichen Unterschiede zu den alten Bundesländern festzustellen seien. Das sollten wir hier feststellen, weil wir uns noch gezielt um diesen Personenkreis kümmern müssen. Wir beantragen dazu entsprechende Maßnahmen, die von der Staatsregierung eingeleitet werden sollen. Es soll eine realistische Analyse zur Lebenssituation älterer Menschen auf wissenschaftlicher Grundlage vorgelegt werden. Im Weiteren soll ein Konzept zur Eindämmung und Abwendung von Altersarmut erarbeitet werden. Hierbei geht es darum, die gesamte Lebensbiografie der Sächsinnen und Sachsen zu berücksichtigen, denn Armut beginnt bereits in der Kindheit. Weiterhin soll sich Sachsen im Bundesrat auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Rentenniveau und die unterschiedlichen Leistungen zwischen Ost und West angepasst werden. Die Kürzungsfaktoren der Rente, die wir aus Rot-Rot, RotGrün und Schwarz kennen, also Riesterfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor, Nachholfaktor und dergleichen mehr sollen wieder aus der gesetzlichen Rentenformel herausgenommen werden.
Weitere Aufgaben sind im Entschließungsantrag nachzulesen. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion hält es für dringend erforderlich, die Rechtsstellung des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen neu auszugestalten; deswegen der von uns eingebrachte und bereits genannte Gesetzentwurf.
Es geht nicht darum, die Arbeit des Beauftragten zu kritisieren – ganz im Gegenteil, er leistet eine hervorragende Arbeit. Ich möchte hier die Gelegenheit wahrnehmen, ihm sehr herzlich für seinen Beitrag zum Wohle der Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und/oder Sinnesbeeinträchtigungen zu danken. Ich bitte die Vertreter der Staatsregierung, diesen Dank an Herrn Stefan Pöhler weiterzuleiten.
Aber, meine Damen und Herren, das, was der Beauftragte leistet, geht weit über das Maß hinaus, was im Rahmen einer ehrenamtlichen Aufgabe zu leisten möglich ist. Im Freistaat spricht die Staatsregierung darüber, wie Sachsen im Jahr 2020 aussehen wird. Bemerkenswert ist, dass das Wort „Behinderung“ oder „behinderter Mensch“ oder überhaupt „behindert“ in dem Strategiepapier überhaupt nicht auftaucht.
Noch zu Beginn der Legislatur bestand für die Koalition das wesentliche Ziel sächsischer Behindertenpolitik darin – ich zitiere –, „die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Einzelnen zu stärken und ihm dadurch Integration und Teilhabe zu ermöglichen“. – Herr Dr. Martens, das haben Sie bestimmt auch schon so gehört.
Was wurde von der CDU und der SPD dafür getan?
Meine Damen und Herren, ich kann mich an Vorschläge zur Umsetzung dieses Zieles nicht erinnern. Auch die von der Bundesrepublik Deutschland inzwischen ratifizierte UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist weder für die Koalition noch für die Staatsregierung Anlass gewesen, initiativ zu werden.
Meine Damen und Herren! Wann wollen Sie endlich zur Kenntnis nehmen, dass wir noch weit davon entfernt sind,
feststellen zu können, dass Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen selbstverständlich selbstbestimmt und chancengleich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Noch sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit nicht das normale und selbstverständliche Maß in unserer täglichen Arbeit.
Die von der Koalition gewollte Stärkung der Selbstverantwortung und Selbstbestimmung verlangt aber die Ausgestaltung entsprechender Rahmenbedingungen, denn Behinderung hat eine gesellschaftliche Komponente. Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Es ist eben nicht alles in bester Ordnung. Hören wir auf, uns etwas vorzumachen, auch wenn Sie uns mit dem Konzept für Sachsen im Jahr 2020 etwas anderes weiszumachen versuchen, indem Sie den Personenkreis der Menschen mit Beeinträchtigungen mit keinem einzigen Wort im Blick haben. Aber auch – wenn ich Ihnen das jetzt positiv unterstellen möchte – wenn Sie davon ausgehen sollten, dass bereits im Jahr 2020 eine besondere Zuwendung zu dem genannten Personenkreis nicht mehr erforderlich sei, weil zu diesem Zeitpunkt schon längst die von uns schon lange erhoffte Normalität Wirklichkeit geworden sei und damit die sich aus der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ergebenden Anforderungen längst realisiert worden seien, dann verkennen Sie bitte nicht: Zu diesem Ergebnis kommen Sie erst, wenn Sie etwas dafür getan haben.
Ein wichtiger Schritt dazu ist, einen hauptamtlichen Landesbehindertenbeauftragten zu bestellen. Nur mit einem hauptamtlichen Beauftragten wird die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen zielstrebig umgesetzt werden können. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Zuordnung des Beauftragten in die Staatskanzlei, denn es geht hier um Querschnittsaufgaben.
Dabei ist klar: Mit der UN-Menschenrechtskonvention wurden keine neuen Rechte geschaffen, sondern die existierenden Menschenrechte wurden auf die Lebenssituationen der Menschen mit Beeinträchtigungen zugeschnitten. Also ist klar, dass es nur darum gehen kann, aus den Erfordernissen der Konvention Maßnahmen für die Sicherung der chancengleichen Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft festzuschreiben. Behindertenpolitik ist nichts anderes als Bürgerrechtspolitik. Sie ist gelebte Demokratie. Sie ist zugleich eine Herausforderung im Spannungsfeld zwischen Gesetzgebung, gesellschaftli
chem Bewusstsein und sozialer Verantwortung. Diese Herausforderung zu meistern übersteigt das übliche Maß eines Ehrenamtes – sowohl personell als auch finanziell und materiell.
Es geht um die Wechselwirkungen von Kind, Jugend, Familie und Behinderung, von Ausbildung, Beruf und Berufstätigkeit und Behinderung, von Alter und Behinderung. Natürlich gilt es, diese Herausforderungen auch in der Politik zu meistern. Diesen sollte sich die Koalition in besonderer Weise stellen.
Ich befürchte nur, meine Damen und Herren, dass sie sich diesen Ruck wohl nicht geben können wird. Die Übung kennen wir bereits. Für diesen Fall sage ich Ihnen, dass Ihnen das mehr als eine halbe Million Sächsinnen und Sachsen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen bei den bevorstehenden Wahlen nicht vergessen werden. Es wird nämlich Zeit, dass sich hier etwas ändert.
Im Übrigen möchte ich auf die Zielstellung und Begründung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes verweisen. Schon jetzt fordere ich Sie auf, dem Entwurf zuzustimmen. Ich freue mich auf die Diskussion des Entwurfs im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, wohin ich hiermit die Überweisung beantrage.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Hahn – Herr Präsident, vielen Dank –, haben Sie wie ich verstanden, dass der Staatspräsident ausgeführt hat –
Ich bin richtig aufgeregt über das, was ich vorhin gehört habe, dass ein gesunder Geist in einem gesunden Körper wächst. Haben Sie das genauso verstanden wie ich? Können Sie mir vielleicht sagen, wie er das gemeint haben könnte, und eine Wertung abgeben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab – es ist zum Schlechtwerden.
Frau Strempel, wie häufig haben wir selbst schon hier vorn gestanden und genau auf diese Dinge hingewiesen, die Sie heute anmahnen. Damals haben wir uns sagen lassen: Zuständig sind doch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese sind mit dem Sicherstellungsauftrag betraut und haben dafür zu sorgen, dass die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum läuft.
Zur FDP: Das Thema macht mir Schwierigkeiten. Niedergelassene Fachärzte stärken – Qualität der medizinischen Versorgung in den Regionen sichern! Natürlich! Für die medizinische Versorgung in den Regionen unbedingt! In Sachsen reden wir schon seit Anfang der 4. Legislaturperiode immer wieder über das Thema und haben uns in den letzten Sitzungen ausgerechnet von der CDUFraktion immer sagen lassen, es ist alles zum Besten.
Meine Damen und Herren, ich werde hier überhaupt nicht von Honorarverteilung reden, weil dazu keine Zeit ist. Dieses Konstrukt ist viel zu kompliziert, als dass man in einer Aktuellen Stunde darüber reden könnte. Was mich ein bisschen überrascht – es hat heute noch keiner richtig gesagt, um wen es eigentlich geht. Es geht um die Versicherten, es geht um die Menschen mit chronischen Erkrankungen, es geht um die Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die der medizinischen Versorgung bedürfen.
Eine hochwertige Gesundheitsversorgung unabhängig vom Einkommen ist regelmäßig zu leisten. Dazu tragen ein Wettbewerbsstärkungsgesetz, der Gesundheitsfonds oder die bisherigen Vorschriften, die es auf Bundesebene gibt – Frau Strempel, das stimmt –, nicht in ausreichendem Maße bei. Wir haben hier schon oft genug gesagt, der
Gesundheitsfonds ist Murks. Gut, dass Sie das heute auch so sehen.
Womit haben wir es zu tun? Es gibt eine Konzeptionslosigkeit in der Politik. Es gibt eine Konzeptionslosigkeit in der Koalition. Und, Frau Strempel, es ist eben nicht allein die Gesundheitsministerin dafür verantwortlich zu machen. Wer hat denn hier Richtlinienkompetenz? Wer entscheidet denn eigentlich im Bundestag? Wir haben es mit bundesrechtlichen Regelungen zu tun. Da waren Ihre Parteifreunde auf der Bundesebene genauso aktiv beteiligt und haben die Hand zur Zustimmung zu diesen Regelungen gehoben. Möglicherweise ist der Gedanke ja dort gewachsen, aber wer hat von Ihnen protestiert? Keiner. Das System ist krank.
Das System muss geändert werden. Womit haben wir es zu tun? Ärzte werden zur Kasse gebeten, weil sie getreu ihrem Eid Menschen medizinisch versorgen, ohne dabei immer auf das Budget zu achten. Dafür werden sie übrigens von ihrer Selbstverwaltungsgemeinschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung, zur Kasse gebeten. Patienten müssen trotz Versicherung des Krankheitsrisikos zuzahlen. Nun sollen sie sogar noch, wenn man Dr. Heckemann hört, auch weiter zuzahlen. Ärzte haben weniger Zeit für ihre Patienten, weil sie in der Tat mehr Bürokratieaufgaben bewältigen müssen. Die Zeit für das bedeutungsvolle Gespräch mit dem Patienten, damit er mit seiner Lebenssituation besser zurechtkommt, ist nicht mehr gegeben.
Die Politik der Koalition auf Bundesebene ist einfalls- und konzeptionslos. Was sie nicht in der Lage ist zu leisten, gibt sie an den gemeinsamen Bundesausschuss, die sogenannten Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen oder eben der Ärzte weiter. Das ist einfach schizophren. Jetzt regen wir uns darüber auf. Und der Staat schaut einfach zu, meine Damen und Herren. Es ist zu überlegen, ob wir die Kassenärztlichen Vereinigungen, wenn sie immer so gegen ihre eigenen Ärzte vorgehen, in ihrer Existenz so belassen oder nicht. Es ist überhaupt zu hinterfragen, ob wir ein solches Gesundheitssystem, wie es derzeit ist, weiterhin wollen.
Es wurde hier darauf hingewiesen, dass wir das Gesundheitssystem der DDR nicht haben wollen. Dieses einheitliche System mit Polikliniken und den medizinischen Versorgungszentren hat auf jeden Fall dazu beigetragen, dass die Leute trotzdem medizinisch gut versorgt waren. Das sollten wir nicht vergessen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst ein Wort an die Frau Staatsministerin. Sie ist leider krank. Ich wünsche ihr von hier aus gute Besserung, damit sie ganz schnell wieder hierher zurückkommen kann.
Meine Damen und Herren, die Linksfraktion unterstützt die Ansicht der sächsischen Sozialministerin, dass die Pflegedebatte eine Wertedebatte ist. Es geht um die Würde des Menschen. Die Pflegedebatte ist zugleich Zukunftsdebatte. Würdige Pflege zu sichern ist wesentlicher Bestandteil. Die Pflegedebatte ist auch Kostendebatte, aber man darf das Thema Pflege in Würde nicht nur unter dem Gesichtspunkt der volkswirtschaftlichen Kosten betrachten. Die Pflege ist eine ethische und humanitäre Verpflichtung. – Recht hat sie!
Meine Damen und Herren, es ist nun an der Zeit, uns alle diesbezüglich beim Wort zu nehmen.
Ich danke zunächst auch namens der Mitglieder der Linksfraktion der sächsischen Staatsministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des sächsischen Sozialministeriums für die Beantwortung der Großen Anfrage der Linksfraktion zur Situation und Perspektive der Altenpflege in Sachsen.
Natürlich ist zu würdigen, dass im Freistaat Sachsen seit 1991 zahlreiche Altenpflegeheime mit modernen Ausstattungen entstanden sind. Ich möchte an dieser Stelle auch allen in der Altenpflege tätigen Beschäftigten sehr herzlich danken. Sie gehen trotz niedriger Einkünfte tagtäglich mit viel Engagement und Hingabe ihrer Pflegearbeit nach.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf einige Aspekte aus der Großen Anfrage eingehen. Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, wenn ich hier auf die Angabe von Zahlenmaterial weitestgehend verzichte. Ihnen liegt die Beantwortung der Anfrage vor. Ich will nur einige Dinge benennen, die nicht nur mir, sondern auch meiner Fraktion wichtig erscheinen, und habe dazu drei Gliederungspunkte: zuerst kurz zur Bestandsaufnahme und zur personellen Besetzung, dann zur Planung der Pflege in Sachsen selbst und schließlich zu den Qualitätskriterien.
Zunächst zum ersten Bereich, zur Bestandsaufnahme: Hier fällt auf – übrigens sind auf den Seiten 3 und 14 identische Tabellen ausgewiesen –, dass der Betreuungsschlüssel von der Sächsischen Staatsregierung nicht kommentiert wird. In Sachsen muss eine Pflege- und Betreuungsperson mindestens zwei Pflegebedürftige betreuen. Hier steht also eine 2 vor dem Komma, während der Bundesdurchschnitt bei 1,81 liegt. Damit nimmt der Freistaat Sachsen nicht, wie wir immer gedacht haben, einen der vorderen Plätze ein, sondern er liegt im hinteren Bereich. Hier hätten wir von der Staatsregierung eine Wertung zu dieser Frage und auch eine Aussage dazu erwartet, wie man die Situation verbessern kann, wobei auf die personelle Situation ohnehin noch eingegangen werden muss, denn sie ist so einfach nicht.
Wir hatten nach der Anzahl der pflegenden Angehörigen im häuslichen Bereich gefragt. Hierzu haben wir auf Seite 13 erfahren dürfen, dass eine Ermittlung nicht möglich sei. Auch bezüglich der Altersstruktur der pflegenden Angehörigen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Unsere Beobachtung ist, dass die pflegenden Angehörigen selbst schon in einem sehr fortgeschrittenen Alter sind.
Meine Damen und Herren, wenn wir den Grundsatz „ambulant vor stationär“ weiter verfolgen wollen, dann gilt es zu fragen: Wie wollen wir das denn in Angriff nehmen? Brauchen wir hier neue Angebote? Brauchen wir hier neue Strukturen? Wenn die – ich darf das jetzt einmal so sagen – älteren pflegenden Angehörigen vielleicht selbst pflegebedürftig werden, wer kümmert sich dann um die weitere Pflege im häuslichen Bereich? Da wäre dann die Frage: Sind die Heime im Freistaat Sach
sen auf diese Situation eingestellt? Hier sind wir nach wie vor im Unklaren.
Auch im Bereich der Fachkräfte sind wir der Meinung, dass der Freistaat Sachsen im Vergleich der Bundesländer keinen vorderen Platz einnimmt. Wir stellen immer öfter fest, dass kein ausreichendes Fachpersonal mehr vorhanden ist. Wir sind halt in Sorge, dass es eine Verlagerung bezüglich des Betreuungspersonals auf diejenigen gibt, die sich entschlossen haben, das Freiwillige Soziale Jahr zu absolvieren oder ihren Zivildienst leisten, oder leider auch die Menschen eingesetzt werden, die die sogenannten Mehraufwandsentschädigungsleistungen beziehen, also Ein-Euro-Jobber sind.
Ich wage zu behaupten, dass wir in Sachsen auch diesbezüglich ein Beschäftigungsproblem haben, besonders wenn es um den Einsatz der Fachkräfte geht. Hier müssen wir uns anders aufstellen. Wenn ich die Koalitionsvereinbarung richtig gelesen habe, sollte es auch entsprechende Angebote geben. Es darf nicht sein, dass in diesem sensiblen Bereich der Anteil der Hilfskräfte gegenüber dem der Fachkräfte steigt.
Meine Damen und Herren! Auch hier stellen wir fest: Der Freistaat Sachsen hat Pionierleistungen vollzogen, was die Ausbildung von Pflegefachkräften betrifft – aber diese wandern ab. Sie kommen hier gar nicht zum Einsatz. Sie gehen woandershin und leisten dort die Arbeit.
Wir haben es heute schon an mehreren Stellen diskutiert, wir haben es auch gestern diskutiert: Es scheint ein Problem von Sachsen zu sein: Die Angebote, die wir haben, sind nicht attraktiv. Die Entlohnung ist viel zu gering und das soziale Umfeld verpflichtet auch niemanden, hier zu bleiben.
Meine Damen und Herren von der Koalition, ich denke, wir müssen hier umdenken. Wir müssen moderner sein. Wir brauchen viel mehr Angebote, damit die Leute auch tatsächlich hier bleiben.
Auf Seite 23 werden die Ausbildungszahlen ausgewiesen. Hier bleibt eine Stellungnahme der Staatsregierung offen, in welcher Relation diese Zahlen zum Bedarf stehen. Wir sind der Ansicht, dass es einen viel höheren Ausbildungsbedarf gibt, als wir derzeitig ausbilden. Allerdings gestehe ich auch, dass das eine sehr vage Behauptung ist. Nur ausreichende Untersuchungen scheint es nicht zu geben. Hier ist die Staatsregierung gefordert.
Zum Punkt 2 Planung. Es wird richtig ausgewiesen, dass die Qualitätsstandards ausgeweitet werden müssen. Dagegen ist überhaupt nichts zu sagen. Leider gibt es aber keine Hinweise, nach welchen Kriterien dies erfolgen soll und ob es auch Vorstellungen gibt, diese finanziell und materiell zu untersetzen.
Die Staatsregierung hat zu Recht ausgewiesen, dass es eine zukunftsfeste Finanzierungssäule geben muss, dass das mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz bundesweit nicht geschaffen wurde. Hierbei hätte mich schon interes
siert: Was haben wir denn als Sachsen auf Bundesebene tatsächlich getan? Meinetwegen im Sinne einer Pflegebank, wobei es bei der derzeitigen Krise etwas fragwürdig ist, solche Begriffe wie Bank überhaupt in den Mund zu nehmen. Haben wir Rücklagen gebildet, damit die zukünftigen Aufgaben auch tatsächlich weiter geleistet werden können?
Die Auffassung der Staatsregierung, dass es kein Landespflegegesetz zu geben braucht, können wir nicht teilen. Hier möchten wir kritisch ausführen, dass die Einlassungen, die sich aus der Enquete-Kommission zur demografischen Entwicklung ergeben, falsch interpretiert werden. Gerade wenn man richtig zur Kenntnis nimmt, dass man neue Angebote braucht, ist eben in besonderer Weise ein Landespflegegesetz notwendig.
Schließlich ist es auch so, dass derzeit die freien Träger und überhaupt die Träger von Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend Sicherheit haben in der Finanzierung ihrer Einrichtungen. So sind zum Beispiel die Regelungen zur sogenannten Investitionspauschale in Sachsen nach meinem Dafürhalten nicht ausreichend oder nicht richtig umgesetzt. Es gibt diesbezüglich mehr vorläufige Bescheide. Das ist für mich ein unhaltbarer Zustand.
Wir dürfen auch nicht vergessen: Wenn die Einrichtungen in den letzten 20 Jahren entstanden sind, dann sind sie eben auch zehn oder 15 Jahre alt und haben demnächst Sanierungs- und Investitionsbedarf. Wir halten es für sehr bedauerlich, dass es hierzu keine Aussagen gibt und auch keine Regelungen vorgenommen werden sollen.
Zum Verwaltungspersonal vermag die Staatsregierung keine Auskünfte zu geben. Über die Sozialverbände ist aber bekannt, dass der Schlüssel bei 1 : 30 liegt und die Planung eben in den Sachkosten erfolgt, aber die Vorgaben auch an den kommunalen Sozialverband, der für die Pflegesatzverhandlungen mit federführend ist, einfach nicht ausreichend sind und den Trägern nicht genügend Sicherheit geben. Also ein solches Landespflegegesetz mit den entsprechenden Regelungen ist erforderlich.
Zur Qualität. Ausweitung des Qualitätsstandards – ja, unbedingt. Das sehen wir auch so. Aber wie soll es angestellt werden?
Dann wird ausgeführt, dass es im Freistaat Sachsen Prüfungen gegeben hat. Die Ergebnisse sind ganz erstaunlich. Hier ist für uns unklar: In wie vielen Einrichtungen wurde überhaupt die Prüfung vorgenommen? Sie scheinen uns nicht lukrativ – lukrativ ist das falsche Wort –, sie scheinen einfach nicht ausreichend zu sein, weil sowohl der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der hier mit der Prüfung der Qualitätsparameter betraut ist, und die Heimaufsicht in der Landesdirektion gar nicht ausreichend Personal haben, um die Aufgaben realisieren zu können.
Erst im Februar war in der „Freien Presse“ zu lesen, dass nur ein Fünftel aller Heime geprüft werden konnten, und es würden viermal so viele Mitarbeiter gebraucht, um die erforderlichen Aufgaben realisieren zu können.
Natürlich klingt es ganz gut, wenn es im stationären Bereich nur in 1,6 % der geprüften Einrichtungen Beanstandungen gab und im ambulanten Bereich 6,2 %. Die Dunkelziffer scheint uns aber wesentlich höher zu sein.
Meine Damen und Herren! Noch in der Januardebatte haben Sie hier im Haus gelobt, dass die Pflege durch den Medizinischen Dienst und die Heimaufsicht geprüft wird. Das Problem ist nur: Weder der eine noch der andere ist mit ausreichend Personal besetzt. Ich habe das gesagt. Damit die Leute überhaupt die Arbeit erledigen können, ist es einfach nötig, hier mehr Personal vorzuhalten.
Im Übrigen liegt die Krux weder in der Arbeit der Heime – auch wenn es durchaus ein paar schwarze Schafe geben kann –, sondern das Problem liegt tatsächlich in den Rahmenbedingungen, wie wir sie eben auf Landesebene geschaffen haben.
Die Qualität der Betreuung in Pflegeheimen ist nicht mit mehr Kontrollen zu verbessern; gute Pflege bedarf vor allem mehr Zeit und ausreichend qualifizierten Personals.
So sehen wir es als dringend und schon längst überfällig an, für Sachsen ein neues Landespflegegesetz vorzulegen, das klare Regelungen zur Qualität im stationären und im ambulanten Bereich ausführt: zur Personalausstattung und zum Fachkräfteanteil, zur Einrichtung neutraler Pflegestützpunkte, in besonderer Weise zur staatlichen Heimaufsicht und zur Interessenvertretung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Gleiches gilt natürlich auch für einen Landesbedarfsplan in der Altenpflege. Aus den Antworten auf unsere Große Anfrage, meine Damen und Herren, wurde gerade im ambulanten Bereich deutlich, dass es hier viele Grauzonen gibt, die sich nicht im Geringsten mit dem im Pflegeweiterentwicklungsgesetz formulierten Grundsatz „ambulant vor stationär“ in Einklang bringen lassen.
Wenn, wie in der Koalitionsvereinbarung ausgeführt, der ambulanten Pflege nun schon ein wesentlich höherer Stellenwert eingeräumt werden soll, ist es unumgänglich, zu wissen, was in diesem Bereich wirklich passiert, und vor allem einheitliche Regelungen analog dem stationären Bereich festzulegen.
Meine Damen und Herren! Wir haben also nach der Situation in der Pflege gefragt. Wir haben von der Staatsregierung Zahlen erhalten. Wir haben mitgeteilt bekommen, wie viele Einrichtungen und Betten es gibt, wir haben ansatzweise Berichte und Kriterien genannt bekommen. Das ist ohne jeden Zweifel richtig; aber ich denke, man kann es nicht nur auf diese Strukturfragen reduzieren. Wir müssen die pflegebedürftigen und die alten Menschen viel mehr in den Blickpunkt unserer Gestaltungspolitik stellen;
denn es ist ein entscheidender Unterschied, ob ich allein von Strukturen her denke oder vom Menschen her. Im
Freistaat Sachsen sind es immerhin 130 000 Menschen, um die es derzeit geht, und die Zahlen sind steigend, das wissen wir aus den Untersuchungen hier im Sächsischen Landtag, und Sie wissen das auch alle.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei Ihnen in der Koalition, meine Damen und Herren, die Reform oftmals nur mit der Geldfrage beginnt und was ich mir leisten will, aber nicht, was ich erreichen will; und das ist, denke ich, auch das Problem der Pflegereform. So haben wir immer noch nicht den Begriff neu definiert, aber wir haben Gesetze über Gesetze geschaffen. Es muss uns doch allen gemeinsam klar sein, dass man erst einmal wissen muss, wohin man will, bevor man einen Weg dazu festlegt. Sie bauen doch schließlich auch kein Haus bis zum Dachgeschoss und beginnen dann zu überlegen, für wen und für wie viele Personen es gedacht ist.
Meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin Clauß hatte in der Januar-Debatte ausgeführt, Pflege in Würde sei eine ethische und humanitäre Verpflichtung. In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Es gibt noch viel zu tun, packen wir es an! Ich bin bereits jetzt auf die nachfolgende Debatte gespannt und danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass sich die Fraktion der CDU offenbar zu dem hier in Rede stehenden Gesetzentwurf nicht zu äußern vermag.
Meine Damen und Herren, hat Ihnen schon jemand angeboten: Selbstverständlich tragen wir Sie auch? Meine Damen und Herren, müssen Sie sich regelmäßig darüber Gedanken machen oder Pläne schmieden, ob Sie dort, wohin Sie eingeladen sind, überhaupt zurechtkommen? Ich muss es tun. Viele meiner Gleichbetroffenen, somit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, aber auch andere Menschen mit geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen müssen dies tun. Es ist nicht überall so gut wie hier im Sächsischen Landtag. Es kommt leider noch viel zu häufig vor – für mich, für Gleichbetroffene –, dass ich, wenn ich zu Veranstaltungen eingeladen bin, wieder abrücken muss, weil ich da überhaupt nicht zurechtkomme.
Meine Damen und Herren! Ich selbst habe es erleben müssen, weil ich mich schon einmal darauf eingelassen habe, über Treppen getragen zu werden, und dass dann die Leute, die so hilfreich waren, mich zu tragen, die Balance verloren haben und ich mitsamt dem Rollstuhl die Treppen nach unten gefallen bin. Und das einfach deshalb, weil wir eben in Sachen Barrierefreiheit immer noch nicht da sind, wo wir bereits meinen schon immer zu sein. Ich finde das einfach unmöglich.
Meine Damen und Herren! Erleben Sie Hörbehinderte, wenn Sie an Veranstaltungen teilnehmen, dass diese gar nichts wahrnehmen können, weil Veranstalter überhaupt nicht auf die Idee kommen, Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher einzuladen? Es sei doch ihre eigene Angelegenheit, wie sie dann am Leben teilhaben können.
Meine Damen und Herren! Ist Ihnen bewusst, dass in den Städten ältere Menschen leben, die ihre Wohnung nicht mehr verlassen können, weil sie da Treppen überwinden müssen, aber keine Aufzüge vorhanden sind? Und dann forderten Behindertenbeiräte vor Ort diese ein, haben aber keine Chance. Wir müssen uns immer wieder sagen lassen, wie beispielsweise auch im letzten Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend: Die
Abgeordneten sind doch alle bereit und sensibilisiert, sie treten für die Interessen der Behinderten ein.
Nichts ist, nichts dergleichen passiert, meine Damen und Herren! Es gibt immer noch zahlreich vorhandene Barrieren, die die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an den unterschiedlichsten Angeboten des gemeinschaftlichen Lebens verwehren. Frau Herrmann hat das eindruckvoll geschildert. Liebe Frau Herrmann, Sie haben so schnell gesprochen, ich hätte gern viel, viel öfter Ihre Rede unterstützt.
Ich habe es mitbekommen. – Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, wie schrecklich bequem das Ganze ist und wie Sie über diese Dinge hinweggehen? Nicht nur das. Ich halte diese immer wieder gepflegte Ignoranz, die wir hier erleben, für äußerst arrogant.
Lassen Sie es sich gesagt sein, meine Damen und Herren, den bisher in der Bundesrepublik Deutschland und auch im Freistaat Sachsen gern artikulierten Sonderstatus des Behinderten gibt es nicht mehr; denn auch Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen sind ganz gewöhnliche Menschen. Sie sind Teil des Ganzen. Das müssen Sie sich alle einmal hinter die Ohren schreiben.
Meine Damen und Herren! Ich fordere Sie auf, darüber nachzudenken, ob die gesellschaftlichen Verhältnisse in unserem Landes so ausgestaltet sind, dass jeder die Chance hat, sich zu emanzipieren. Ich finde: nein. Sie machen sich etwas vor, wenn Sie sagen, vor Ort sei die Schaffung von Barrierefreiheit gegebene Realität. Sie machen sich auch etwas vor, wenn Sie sagen: Wir brauchen keine Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen vor Ort.
Vielleicht hilft es, die Gedanken der UN-Menschenrechtskonvention aufzunehmen. Spannend hierbei finde ich die Definition von Behinderung. Es gibt keinen defizitären Ansatz mehr. Behinderung entsteht – jetzt hören Sie bitte ganz genau zu – aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft hindern. Somit behindern wir uns gegenseitig. Das finde ich unmöglich. Es ist an der Zeit, das zu ändern-.
Meine Damen und Herren, orientieren Sie sich an den Allgemeinen Grundsätzen des UN-Übereinkommens. Ich darf noch einmal daran erinnern – wir haben das schon einmal erwähnt –: Es gilt, die Achtung der Menschen innewohnenden Würde zu wahren, die Nichtdiskriminierung, die voll wirksame Teilnahme und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu sichern. Es geht um Chancengleichheit, um Barrierefreiheit im Sinne von Zugänglichkeit für jeden Mann und jede Frau, so wie das Frau Herrmann ausgeführt hat, um Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine besondere Aufmerksamkeit verdient der Respekt vor der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz von Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen als Teil der menschlichen Vielfalt und des Menschseins.
Es geht auch gar nicht mehr um „behindertengerecht“, meine Damen und Herren. Diese Terminologie sollten wir uns einfach abgewöhnen. Es geht um die Sicherung der Teilhabe und der selbstbestimmten Lebensführung.
Wir hätten nicht das geringste Problem, wenn für alle Teilhabe, Gleichstellung und Integration und der damit verbundene Abbau aller Barrieren Alltag wären. Aber es ist eben nicht so. Es ist noch nicht so, sage ich. Wir haben die Chance, wenn wir uns wirklich sensibilisieren, wenn wir Verantwortung vor Ort übernehmen und geeignete Menschen als Beauftragte bestellen, die sich speziell um die Belange der Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen und Sinnesbeeinträchtigungen kümmern. Sie hören also, ich sage nicht mehr „Menschen mit Behinderungen“.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Krauß, wirklich gut gebrüllt! Es überrascht eigentlich gar nicht. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt. Selbst wenn die Krankenhäuser in den letzten Jahren im Freistaat Sachsen neu entstanden sind, besteht deshalb ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Das müssten Sie wissen, denn die Entwicklung geht ja weiter.
Es ist auch nicht sehr hilfreich, wenn Sie meinen, mit Dingen für die Zukunft immer auf die DDR zu reflektieren. Auch im Westen gab es Krankenzimmer mit mehr als zwei Betten. Die gibt es übrigens heute noch. Tun Sie bloß nicht so, als seien die Leute hier nur von vorgestern gewesen! Das ist einfach nicht wahr.
Auch die Frau Staatsministerin wird Ihnen bestätigen können, dass die medizinische Versorgung auch unter schwierigen Bedingungen auf hohem Niveau und sachgerecht erfolgt ist. Das sollten Sie bitte nicht vergessen.
Ich spreche nicht davon, ob es besser oder schlechter war.
Aktuell geht es um die Patienten, die heute hier leben, und dafür haben wir alle einen qualifizierten Beitrag zu leisten. Deshalb ist die Debatte aktueller denn je. Meine Damen und Herren, glauben Sie nicht, dass die Finanzierungssysteme in den Krankenhäusern und die Finanzströme, wie wir sie bisher hatten, tatsächlich sicher sind. Schauen Sie allein in den Bereich Investitionen der Krankenhäuser! Auch im Gesetzentwurf, der heute schon oft zitiert wurde, steht bei den Mitteln, die der Bund beibringen will, eine Null. Da hören wir doch eine Nachtigall trapsen, meine Damen und Herren! Die Aufforderung geht an Sie, verehrte Frau Staatsministerin, sich hier einzubringen.
Der Antrag will nichts weiter, als dass die Staatsregierung nichts, aber auch gar nichts unterlässt, dass die Finanzierung der Krankenhäuser und der Systeme beibehalten und weiterentwickelt wird. Über die personelle Ausstattung, die Tarifsysteme und den Modernisierungs- und Sanierungsbedarf wurde gesprochen.
Herr Krauß, ich möchte Ihnen eine ganz aktuelle Geschichte aus dem Leben über unser modernes System
erzählen. Die Arbeit ist schon gut, die will ich gar nicht schlechtreden. Kürzlich war jemand bei mir in der Sprechstunde in Glauchau. Folgender Fall ist passiert: Ein Dialyse-Patient hat die Aufforderung zur Organtransplantation erhalten. Deswegen sollte er in die Uniklinik nach Leipzig kommen. Unser System ist ja hervorragend. Rettungshubschrauber und dergleichen mehr sollten sofort bereitgestellt werden. Der Vater hat gesagt: Nein, das machen wir nicht; wir kommen schnell mit dem Auto dorthin. Das ist wesentlich kostengünstiger. Es gibt also auch verantwortungsbewusste Versicherte. Schließlich kommen sie im Klinikum Leipzig an. Es ist nur ein Operationssaal in Betrieb, weil nicht mehr Personal zur Verfügung steht. Zunächst ist eine PankreasTransplantation erforderlich gewesen, die eine Weile andauerte. Die Versicherte, die die ganze Zeit auf das Organ gewartet hat – man ist dabei auch aufgeregt –, war irgendwann – geraume Zeit war vergangen – dran und muss dann erfahren, dass sie nicht transplantiert werden kann, weil das Organ mittlerweile nicht mehr gebrauchsfähig ist. Das hat etwas mit der Personalsituation in unseren Krankenhäusern zu tun, meine Damen und Herren!
Hier müssen wir etwas fordern und dranbleiben. Auch das ist Sorge am Menschen und an unseren Patienten. Da können Sie nicht einfach hergehen und sagen, es sei alles in bester Butter! So geht es eben nicht, meine Damen und Herren!
Ich danke Ihnen.
Es geht um die Verfahrensweise bei der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und der Kennzeichnung dieser mit dem Merkzeichen „G“.
1. Sind die Kommunen angehalten, zur Kennzeichnung der Beiblätter die bisherigen Aktenzeichen der Schwerbe
hindertenausweise zu verwenden, oder sind neue Schwerbehindertenausweise auszustellen?
2. Welche Kosten werden für den Fall der zweiten Alternative anfallen und wer trägt diese?
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur die Mitglieder des Sächsischen Landtags, sondern auch die sächsischen Versicherten und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was denn die Staatsregierung des Freistaates
Sachsen bezüglich des Normenkontrollverfahrens nun zu tun gedenkt. Was wird mit dem Gesundheitsfonds? Was wird mit der Konvergenzklausel? Werden die Versicherten Sachsens geschröpft – oder eben gesichert? Wir haben Unklarheiten.
Die Sächsische Staatsregierung hatte sich vor der Sommerpause verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, damit die Rahmenbedingungen des Gesundheitsfonds nicht einseitig und überproportional gegen die Interessen der sächsischen Beitragszahler wirken. Alle Mittel – das kann
natürlich eine Klage sein. Das können auch Beratungen, Gespräche, Verhandlungen sein.
Nun war diese Woche in der „LVZ online“ zu lesen, das Problem sei jetzt in Berlin erkannt, man wolle eine gemeinsame Lösung finden. Nun ja, wir werden sehen. Der Ministerpräsident wird zitiert, er sei zuversichtlich, dass es zeitnah zu einer Modifizierung des Gesetzes kommen werde, also eine Nachbesserung an den umstrittenen Ausgleichszahlungen für den geplanten Gesundheitsfonds auf den Weg gebracht werden solle. Der Gesetzentwurf werde derzeit auf Bundesebene beraten. So gut das klingt, es bleibt eine Geheimniskrämerei. Wir kennen diese Nachbesserung nicht, und wir kennen auch nicht den Gesetzentwurf.
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, so meine ich, gehört auf den Müll – wir haben das hier im Hohen Hause schon sehr oft vorgetragen –; denn es ist unsozial. Es ist überhaupt nicht solidarisch, wie uns immer vorgegaukelt wird.
Eine wirkliche Gesundheitsreform, meine Damen und Herren, muss anders aussehen. Sie muss wirklich die Versicherten im Blick haben. Doch ich will mich hier nicht noch einmal wiederholen. Wir haben darüber schon oft genug gesprochen.
Wenn ich mich dennoch darauf einlasse, dann möchte ich schon die Staatsregierung fragen – den Herrn Ministerpräsidenten oder Sie, Frau Staatsministerin –: Welche Nachbesserungen sind das? Stehen diese etwa im Zusammenhang mit dem Kompromiss, auf den sich die unionsgeführten Länder eingelassen haben? Sie erinnern sich vielleicht: In einem vertraulichen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer wurde – bereits vor der Sommerpause – eine Einigung erzielt. Es soll auf eine Umverteilung der Gelder zwischen den Ländern verzichtet werden. Stattdessen soll das Reservekonto angezapft werden, das die Krankenkassen von 2009 an für schlechte Zeiten anlegen sollten. Die Einzahlungen in diese sogenannte „Liquiditätsrücklage“ sollen nun zunächst an die Länder weitergereicht werden. Das gelte vor allem für die ersten beiden Jahre nach Einführung des Gesundheitsfonds, möglicherweise sogar länger. Für 2009 wird das voraussichtlich ein Betrag von 500 Millionen Euro sein. Das Anlegen der Kassenrücklage soll also entsprechend länger dauern.
In diesem gleichen Gespräch verständigten sich die Beteiligten auch darauf, den niedergelassenen Ärzten von 2009 an mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr Geld zukommen zu lassen.
Das Problem damals und möglicherweise noch heute ist: Es fehlen ebendiese Gesetzesänderungen und eine Einigung der Beteiligten – so wird jetzt gesagt – sei in Sicht. Daran habe ich so meine Zweifel.
Es geht um einen Kompromiss, auf den sich damals der sächsische Ministerpräsident nicht einlassen wollte, meine Damen und Herren. Damals wurde weiterhin die Gefahr gesehen, dass durch die Konvergenzklausel mehr als 300 Millionen Euro der sächsischen Beitragszahler aus dem Land abflössen. Der Ministerpräsident ließ sich damals wie folgt zitieren: „Im Effekt würden damit die wirtschaftlichen Kassen in Sachsen und die sächsischen Ärzte, deren Honorare unter dem Niveau der alten Länder liegen, die höheren Arzthonorare in Bayern finanzieren. Das werde ich nicht kampflos hinnehmen.“ Das findet unsere Unterstützung.
Die Zweifel der Staatsregierung, dass die sogenannten Konvergenzregelungen in der Gesundheitsreform nicht mit der Verfassung konform sind, teilen wir. Insofern begrüßten wir auch die Idee, ein Normenkontrollverfahren anzustrengen und insoweit ein Gutachten zur Prüfung der Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren in Auftrag zu geben. Das liegt nun vor, wie wir zur Kenntnis nehmen konnten. Es hat den Steuerzahler 130 000 Euro gekostet. Ich frage nun, wofür? Warum passiert nichts? Ist es negativ? Ist es positiv? Wir wissen es nicht. Wir hören auch nichts von einer Klageerhebung. Wir bleiben weiter im Unklaren. Es ist auf jeden Fall nicht hinnehmbar, dass uns das Gutachten vorenthalten wird. Es wäre auch nicht zu akzeptieren, wenn nun nichts mehr passiert. Wenn es bei dem Kompromiss bliebe, der auf lange Sicht die gesetzlichen Krankenkassen sehr viel Geld kostet, wieder einmal die Versicherten belastet und weiterhin die reichen Länder überproportional bevorteilt, dann frage ich mich: Warum hat man sich überhaupt dazu entschlossen, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben – einmal abgesehen davon, dass die Sachsen damit ein doch sehr teures Wahlgeschenk an die CSU geben? Das wollen wir nicht akzeptieren.
Möglicherweise wollen Sie uns erklären, dass eine Entlastung der sächsischen Versicherten eintreten wird. Dann machen Sie das bitte. Zweifel bestehen allerdings, denn der einheitliche höhere Beitragssatz wird ab 01.01.2009 kommen. Was die Einsammelstelle – so möchte ich das einmal nennen – einmal hat, das gibt sie vielleicht an die Kassen in bestimmten Beträgen zurück, aber nicht an die Versicherten. Selbst wenn das so sein sollte, wie das einmal irgendwo stand, dann muss man dabei schon bedenken, dass das einen erheblichen bürokratischen Aufwand bringt und die Kassen zusätzlich auch belastet werden. Es wird also auch teuer werden.
Vielleicht liegen aber ganz aktuelle Erkenntnisse vor. Wenn dem so ist, dann habe ich die herzliche Bitte an Sie, Frau Staatsministerin, dass Sie uns an Ihrem Erkenntniszuwachs teilhaben lassen. Ich bin schon sehr gespannt darauf. Sollte das nicht so sein, dann leiten Sie aber unverzüglich die Klageerhebung ein. Das ist unser Antrag.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein Dank an die Fraktion der FDP, dass sie dieses sensible Thema in den Landtag holt. Es ist insoweit aktuell, als jährlich zum ersten Samstag im Juni 1982 bundesweit der Tag der Organspende durchgeführt wird.
Wir sollten die Selbsthilfegruppen, die Institutionen und die Deutsche Stiftung für Organtransplantation unterstützen, wenn sie Informationsveranstaltungen durchführen, um Menschen zu sensibilisieren, über das Thema der Organspende nachzudenken; denn die gesellschaftliche Akzeptanz der Organspende und der Transplantation ist eine Herausforderung, der wir uns alle stellen müssen.
Nach wie vor ist der Umgang mit dem Tod und dem Sterben ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Auch die Ärzte, Schwestern und Pfleger befinden sich in einem Spannungsfeld, einerseits einen Patienten zu verlieren und andererseits mit dem Tod eines Patienten nahezu gleichzeitig – Frau Strempel hat das eindrucksvoll geschildert – einem anderen das Leben zu retten.
Ja, eine umfassende Aufklärung ist notwendig, um an möglichst viele Menschen heranzukommen, sie für dieses Thema zu sensibilisieren und ihre Bereitschaft zur eigenen Organspende zu fördern. In erster Linie sind es die informierten und aufgeklärten Menschen, die einer Organspende zustimmen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. JörgDietrich Hoppe, sagte zum diesjährigen Tag der Organspende: „So wie jeder von uns froh wäre, bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung durch eine Organspende weiterleben zu können, so sollte jeder mit einem Organspenderausweis dazu beitragen, das Leben anderer Menschen zu retten.“
Jeder sollte sich fragen, ob er nach seinem Tod einem anderen Menschen helfen will, weiterzuleben. Die Organspenderausweise und die Klappkarten, die es dazu gibt, sind sehr informativ. Darauf steht: Derzeit können folgende Organe und Gewebe nach dem Tod gespendet und übertragen werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochen- und Knorpelgewebes und der Sehnen. Im Zuge des medizinischen Fortschritts werden zunehmend Arzneimittel bedeutsam, die aus gespendeten Geweben hergestellt werden.
Weiterhin steht dort: Eine feste Altersgrenze für eine Organ- und Gewebespende gibt es nicht. Ob gespendete Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, ist im Todesfall medizinisch zu beurteilen. Das Alter des Spenders ist dabei nicht wichtig, sondern das biologische Alter seiner Organe und Gewebe. Es ist also nicht erforderlich, sich jetzt untersuchen zu lassen, wenn man nach dem Tode Organe und Gewebe spenden will.
Wichtig ist aber, dass man seinen Willen rechtzeitig dokumentiert und niemand im Unklaren bleibt.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann meinen Beitrag nicht zu Protokoll geben, da ich alles handschriftlich niedergeschrieben habe. Ich möchte es dem Protokolldienst nicht zumuten, meine Handschrift zu entziffern.
Aber ich denke, wir sollten uns auch die Zeit nehmen, bestimmte Dinge auszusprechen.
Herr Weichert, meine Damen und meine Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unsere Fraktion stimmt mit dem Grundanliegen des Antrages überein, und sie wird ihm auch zustimmen. Dennoch habe ich ein paar kritische Anmerkungen.
Zunächst eine Anmerkung, die nicht kritisch ist: In Sachsen kann jeder beruhigt baden. So teilt es das Staatsministerium für Soziales mit. Die Badestellen werden durch die Gesundheitsämter hygienisch überwacht. Ich habe mich mit einigen Verantwortlichen in Verbindung gesetzt, und mir ist das auch so bestätigt worden.
Die Überprüfung der natürlichen Badegewässer in der gleichen Art und Weise wie bei den EU-Badegewässern vorzunehmen erscheint im Grunde nicht unlogisch. Aber hinsichtlich der Frage, wie realistisch und wie durchsetzbar das ist, sehe ich große Schwierigkeiten.
Überwacht werden die EU-Badegewässer. Sie, Herr Weichert, haben das ausgeführt. Es wird von 30, manchmal auch von 31 gesprochen. Aber auch die mehr als 80 sogenannten natürlichen Badestellen werden überwacht. Die Prüfung der Wasserqualität ist verbindlich, erfolgt nach einheitlichen Kriterien und wird mindestens einmal im Monat vorgenommen.
Was soll das Ganze dann eigentlich? Die Gewässer, die ohnehin nicht zum Baden freigegeben sind, werden Sie ganz bestimmt nicht meinen, und die Aufforderung, in jeden Tümpel zu springen, auch nicht – denke ich zumindest.
Aber mal etwas ganz anderes: natürliche Badegewässer. Es wäre für mich wünschenswert gewesen, wenn eine Forderung aufgemacht werden würde, dass die Badegewässer barrierefrei gemacht werden, dass nach und nach dort, wo Anlegestellen sind oder wo es möglich ist, solche Voraussetzungen geschaffen würden, dass tatsächlich jeder hingehen kann. Aber davon sind wir noch ein Stück weit entfernt. Wir haben in dieser Woche deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, der das ändern soll.
Wir halten es für ausreichend, die EU-Gewässer öffentlich bekannt zu machen, da sie aufgrund ihrer Lage und ihrer
Beschaffenheit auch überregionale Bedeutung haben. Die übrigen werden territorial genutzt und wenn es darüber Beschwerden gibt, werden diese auch durch die Gesundheitsämter bekannt gemacht. Hierin stimme ich mit Frau Strempel überein. Warum also neue bürokratische Hürden schaffen, wenn im Grunde keine Not besteht, zumal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern ohnehin bis an ihre Leistungsgrenze beschäftigt sind? Sie könnten diese Aufgabe also nur realisieren, wenn Sie dafür finanzielle und personelle Mittel bereitstellen würden.
Also, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit sollte auch in der Opposition gelten. Das, was Sie wollen, ist wahrscheinlich gar nicht zu leisten; aber dem Grundanliegen stimmen wir zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arbeit, Bildung und Solidarität – das haben wir heute gehört – sind die neuen Schlagwörter der sächsischen Politik.
Für mich heißt das: Arbeit, Bildung und Solidarität sind für alle in Sachsen lebenden Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Gut, lasst uns anfangen! Kommt, lasst uns ein Denkmal für die Leute bauen, die wahrscheinlich keines bekommen, für diejenigen, die sich oftmals nicht getrauen, sich aber nicht mit Mittelmaß begnügen! Gestalten wir die Rahmenbedingungen für die über 500 000 im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Behinderung um!
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir Sie einladen, einen weiteren wesentlichen Schritt zur Beseitigung von Benachteiligungen der Menschen mit Behinderung zu unternehmen. Das ist ein Gesetz, das Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und tatsächlich eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen soll.
Die bisherigen Regelungen haben den Betroffenen nicht wirklich geholfen. Behindertenverbände hatten kritisiert, dass die im Freistaat geltenden Regelungen nicht ausreichend seien. Sie passen auch nicht mehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den veränderten Bedingungen in Sachsen zusammen, die sich aus der Neuordnung der Kreise und kreisfreien Städte und aus dem Verwaltungsneuordnungsgesetz ergeben.
Meine Damen und Herren! Es geht um Teilhabe und es geht um Selbstbestimmung. Dazu braucht es Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche. Die Fürsorge wird nicht abgeschafft, sondern sie erhält eine neue Qualität.
Ich höre schon Ihren Einwand, dass man bestimmte Verhaltensweisen nicht per Gesetz verordnen kann. Das möchte ich gar nicht bestreiten. Dennoch: Solange die Barrieren in den Köpfen vorhanden sind, solange sich noch nicht alle an der Sicherung der Teilhabe beteiligen, so lange wird es noch gesetzlicher Regelungen bedürfen – deshalb das Gesetz der Linksfraktion.
In Artikel 2 schlagen wir Ihnen vor, ein neues Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung unter dem Titel „Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung“ im Freistaat zu verabschieden, das insbesondere folgende Maßnahmen vorsieht:
Wir wollen ein allgemeines Verbot der Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.
Wir wollen, dass die Belange von Frauen mit Behinderung besonders berücksichtigt werden.
Wir wollen die öffentlichen Stellen verpflichten, die Ziele des Gesetzes und deren Verwirklichung aktiv zu fördern.
Wir wollen, dass die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung bei der Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken berücksichtigt werden.
Wir wollen die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik, das Recht der Menschen mit Behinderung zur Benutzung der Gebärdensprache und anderer geeigneter Kommunikationsformen nicht nur auf der Ebene der Landesbehörden, sondern auch auf der Ebene der kommunalen Behörden verwirklicht sehen.
Meine Damen und Herren! Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr ist eine bedeutende Vorschrift in dem Gesetzentwurf. Wieder aufgegriffen wurde das Klagerecht anerkannter Behindertenvereine und -verbände. Die Regelungen für das Amt einer oder eines Sächsischen Behindertenbeauftragten und der Institution des Landesbehindertenbeirates wurden neu formuliert. Hier sind wir insbesondere der Ansicht, dass die Aufgaben eines Sächsischen Behindertenbeauftragten nicht ehrenamtlich erledigt werden können und diese Aufgaben näher am Landesparlament angesiedelt sein und hauptamtlich geführt werden müssen.
Ebenso erachten wir eine periodische Berichtspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen als unabdingbar.
Meine Damen und Herren! Wir schlagen Ihnen ferner vor, einen entsprechenden Ausgleich zur Verfügung zu stellen, wenn unter bestimmten Gegebenheiten und aus zwingenden und gerechtfertigten Gründen eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung nicht zu vermeiden ist.
Diese Ausgleichsbeeinträchtigung spezifischer Nachteile soll sich am konkreten individuellen Bedarf orientieren. Meine Damen und Herren, für eine moderne Gesellschaft, wie wir sie im Freistaat Sachsen erleben, sollte es Bedürfnis sein, jedem, der am gesellschaftlichen Leben aktiv teilhaben will, dieses Recht nicht durch Barrieren zu verwehren.
Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen wird den seit Langem nachdrücklich erhobenen Forde
rungen vieler Menschen mit Behinderungen, ihrer Organisationen, Vereinigungen, Selbsthilfegruppen und Angehörigen sowie der Wohlfahrtsverbände im Freistaat Sachsen entsprochen.
Unsere Fraktion geht mit dem vorgelegten Entwurf des Gesetzes einen folgerichtigen Schritt auf dem Wege zur Beseitigung von Benachteiligung der Menschen mit Behinderung hin zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und der Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung.
Meine Damen und Herren! Nach der Verfassung des Freistaates Sachsen besteht eine Verpflichtung für die Gemeinschaft, alte Menschen und Menschen mit Behinderung zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken. Mit der Einfügung des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 1 des Entwurfes mit der Überschrift „Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen“ soll auf die Beseitigung noch vorhandener Ungleichbehandlungen von Menschen mit Behinderung mit Nachdruck hingewirkt werden. Dieser Grundsatz wurde bereits am 15. November 1994 mit der Grundgesetzänderung als Benachteiligungsverbot in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Es ist nicht verständlich, dass wir dieses gleichwertige Grundrecht und diesen Grundrechtsschutz in der Verfassung des Freistaates Sachsen immer noch nicht verankert wiederfinden.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich schon jetzt auf die Diskussion in den Ausschüssen und bitte Sie, verehrter Herr Präsident, den Gesetzentwurf – federführend – an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend und mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss sowie an den Innenausschuss zu überweisen.
An der Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen müssen alle mitwirken. Das ist ein hoher Anspruch. Arbeit, Bildung und Solidarität für alle in Sachsen lebenden Bürgerinnen und Bürger, das ist unser neues Motto. Lasst uns also an die Verwirklichung herangehen!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu organisiert. Das ist allen bekannt.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Beiträge der Kassen individuell bestimmt. Ab dem Jahre 2009 wird es einen von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegten einheitlichen prozentualen Beitragssatz für alle Krankenkassen geben. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen ihre bisherige Finanzhoheit verlieren. Die Mittel des Gesundheitsfonds setzen sich aus den Beiträgen der Beitragszahler und der Arbeitgeber sowie einem Bundeszuschuss zusammen. Die Verwaltung des Gesundheitsfonds wird durch das Bundesversicherungsamt erfolgen. Die Organisation des Beitragseinzugs bleibt zumindest bis zum 31. Dezember 2010 weiterhin die Aufgabe der Krankenkassen. Ab dem Jahre 2011 sollen die Arbeitgeber dann die Möglichkeit erhalten, auf Antrag die Beiträge gebündelt an eine Weiterleitungsstelle, die die Beiträge an alle Sozialversicherungsträger weitergibt, zu entrichten.
Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung ihrer Ausgaben eine Grundpauschale pro Versicherten. Darüber hinaus findet die Morbiditätsstruktur der Versicherten dahin gehend Berücksichtigung, dass die Krankenkassen alters-, geschlechts- und krankheitsbezogene Zu- und Abschläge erhalten bzw. leisten.
Mit diesen Zuweisungen wird der bestehende Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen zu einem morbiditätsorientieren Risikostrukturausgleich weiterentwickelt. Dadurch sollen Unterschiede in den Versichertenkollektiven hinsichtlich Alter, Geschlecht und Morbidität ausgeglichen werden, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten Rechnung zu tragen.
Kommt eine Kasse mit den Zuweisungen nicht aus, so muss sie Zusatzbeiträge erheben. Diese dürfen aber maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens der Mitglieder ausmachen. Beträgt der Zusatzbeitrag maximal 8 Euro pro Monat, so muss die Kasse keine Einkommensprüfung vornehmen. So weit zu den Regelungen zum Gesundheitsfonds, meine Damen und Herren.
Ein Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Versicherten ist sinnvoll.
Da Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung überall in Deutschland zu gleichen Bedingungen unabhängig von der Höhe des Beitragssatzes bereitgestellt werden, erscheint es schlüssig, wenn ein einheitlicher, deutschlandweit gleicher Beitragssatz erhoben würde. Ein Gesundheitsfonds als solcher wäre also kein Problem, sondern sogar begrüßenswert. Außerdem könnte eine gerechte, nachhaltige und solidarische Finanzierung der Krankenversicherung auf den Weg gebracht werden – wenn es denn auch so gewollt wäre.
Was ist also das Motiv für unseren Antrag? Die Einführung des Gesundheitsfonds erfolgt ohne zu gewährleisten, dass die Kassen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen können. Es bleibt also abzuwarten, ob die Bundesregierung den Steuerzuschuss, der überwiegend für die Erwerbslosen aufgebracht werden muss, erhöht und somit der gesetzlichen Krankenversicherung mehrere Milliarden Euro zusätzlich zukommen lässt. Nur über eine