Karl Mannsfeld

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für ein Segment der Kulturpolitik – verschiedene Vorredner haben das bereits thematisiert – müssen wir am Ende der Legislatur ohne Umschweife feststellen, dass die erhoffte Rendite hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Ich spreche von dem Kulturaspekt, den die industrielle Entwicklung in Sachsen in den vergangenen reichlichen 150 Jahren an Zeugnissen und Denkmalen hinterlassen hat.
Das industrielle Erbe unseres Landes, das im gesamtdeutschen Kontext immer noch dazu führt, Sachsen als ein Pionierland der Industrie- und Wirtschaftsentwicklung einzuordnen, gilt es zu bewahren und im öffentlichen Bewusstsein als notwendigen Kontrapunkt zu oft einseitiger Betrachtung der Hinterlassenschaft von Barock, Renaissance oder Klassizismus zu sehen. Denn das industrielle Erbe ist ein wesentliches und identitätstiftendes Element in unseren Städten oder gar ganzen Landstrichen.
Am Anfang der Legislaturperiode bestand womöglich noch begründete Hoffnung, dass das Industriemuseum Chemnitz und der mit ihm kooperierende Zweckverband entscheidende Entwicklungsimpulse vermitteln kann. Doch die Handlungsfähigkeit dieses Verbundes auf der Basis der bestehenden Finanzierungssystematik blieb begrenzt, und so gelang es nicht, seine Rolle als Nukleus für die museale Aufarbeitung, Dokumentation und Vernetzung von Angeboten aus dem industriell-technischen Bereich in dem erhofften Maße zu spielen. Wir haben hier einiges zu diesen Grundlagen, speziell zu dem Vertrag, gehört. Dies lässt darauf schließen, dass man sich als Redner nicht so übermäßig mit den Grundlagen dieser Konstruktion beschäftigt hat. Aber das lassen wir lieber außen vor.
Angesichts der Erfahrungen mit diesen Festlegungen haben die Koalitionsfraktionen im Januar 2007, somit vor rund zweieinhalb Jahren, einen Antrag in den Geschäftsgang eingebracht, der den Titel trug: „Technik aus der Vergangenheit für die Zukunft – Industriekultur in Sachsen fördern“. Trotz der Benennung einer großen Anzahl von Akteuren und Aktivitäten in der Antwort konnte nicht übersehen werden, dass die Staatsregierung noch keinen fest umrissenen Weg weisen konnte, wie das Erbe industriegeschichtlicher Traditionen besser erfasst, katalogisiert
werden und in eine notwendige Industriekultur- oder Industriedenkmalskonzeption einmünden soll.
Ein reichliches Jahr später hat die FDP-Fraktion die Forderung nach einem Landesmuseum für Industrie- und Technikgeschichte erhoben. Aber auch dieser Forderung konnte nicht zugestimmt werden. Dies hätte bedeutet, die Erfordernisse für Erhalt, Vermarktung und Pflege der sächsischen Industriekultur ausschließlich in die Verantwortung des Staates zu legen.
Jetzt steht das bestehende Industriemuseum – wie man lesen konnte und bereits mehrfach angesprochen wurde – vor finanziellen Schwierigkeiten, die aber – das muss ich ausdrücklich erklären – nicht von der bekannten degressiven Landesfinanzierung herrühren. Vielmehr ist die Stadt Chemnitz in ihrer Philosophie bisher davon ausgegangen, dass bei einem geringeren Beisteuern vom Freistaat die Stadt es ebenso handhaben kann, obwohl jeder die Konditionen kannte. Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine eigene städtische Institution, ein städtisches Museum, handelt, ist dies durchaus eine fragwürdige Position. Dass man die Beschlusslage eigentlich bis jetzt noch nicht ganz verstanden hat, belegt eine aktuelle Mitteilung der Stadt Chemnitz. Sie will nun von dem in Rede stehenden Fehlbetrag 50 % übernehmen. Erwähnt sei hierzu auch die Stadt Crimmitschau, welche ebenfalls bereit ist, etwas beizusteuern, und erwartet jetzt, dass das Land die übrigen 50 % beisteuert.
Auf diese Weise gefährden wir das zarte Pflänzchen Industriemuseum und Zweckverband nur noch mehr. Denn selbst wenn am kommenden Montag ein wissenschaftlicher Beirat am Industriemuseum gebildet wird, bleibt die Erweiterung des Denkansatzes in Richtung Industriekultur unbestritten. Das sollte das Ziel für die kommenden Jahre sein.
Da wir vorhin schon vom Kollegen Heitmann ganz nachdrücklich dargestellt und auch begründet bekamen, dass es im bundesdeutschen Vergleich kein Flächenland gibt, welches so viel für die Kultur ausgibt, muss man auch einmal bereit sein, eine Konstruktion anzuerkennen, deren Finanzierungsbedingungen von Anfang an – spätestens seit 2004 – klar und ablesbar waren, und dass Unterstützungen des Staates für solche kulturellen, wenn auch wichtigen Belange Grenzen haben.
Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, werden wir am Ende der Legislaturperiode keine befriedigende Lösung mehr erreichen können. Ich erkläre aber ausdrücklich für meine Fraktion, dass die wiederholt begründete Notwendigkeit für das Thema Industriekultur in Sachsen und seine museale Aufarbeitung, die Bestimmung seines Kernbestandes, Präsentation, Marketing, touristische Umsetzung und die damit verbundenen Möglichkeiten der Vermittlung von Zeugnissen der Industriegeschichte an die junge Generation wichtige Aufgabenfelder für die neue Wahlperiode des Landtags sein müssen. Hierzu liegen nun bereits verschiedene praktikable Überlegungen
vor, die von einem Kompetenzzentrum Industriekultur über die Gründung einer gemeinnützigen GmbH bis zur Stiftung Sächsische Industriekultur reichen.
Das ist eine Stiftung, in welcher Wirtschaftsbetriebe – gestatten Sie mir bitte einen Nebensatz: Die Wirtschaft hat sich in diesem Konstrukt in den letzten Jahren sehr stark zurückgehalten –, Gemeinden und Landkreise sowie das Land ihre gemeinsame Verantwortung wahrnehmen können. Dabei ist auch zu prüfen, wie und in welcher Form die verdienstvollen Vorarbeiten des Industriemuseums und seines Zweckverbandes integriert werden.
Im Übrigen: Wenn das Modell einer Stiftung weiterverfolgt wird, darf auch daran erinnert werden, dass schon eine Kulturstiftung existiert, die möglicherweise eine solche zusätzliche Aufgabe übernehmen könnte.
Meine Damen und Herren! Die kulturpolitische Debatte sollte auf jeden Fall Anlass sein, auf eine Schwerpunktaufgabe hinzuweisen, für die in den nächsten Jahren unbedingt eine konstruktive Lösung gefunden werden muss.
Ziemlich am Ende dieser Debatte zur Kulturpolitik erlaube ich mir auch die bilanzierende Aussage, dass Kulturpolitik in Sachsen durch das Wirken der Koalition auf gutem Wege gewesen ist. Es ist für mich kein Feld zu sehr vordergründiger Profilierung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal will ich einräumen, dass zur Stunde in der Tat in Sevilla über den Vorgang beraten wird und dass man es demnach durchaus ein Stück weit tolerieren kann, dass nach einer Aussprache über die Kulturpolitik im Lande ein kulturpolitisches Moment in diesem Kontext noch einmal aufgegriffen wird und in einen Entschließungsantrag einmündet. Der Landtag soll feststellen – da sind die ersten sechs Zeilen durchaus eine reelle Beschreibung –, dass mit der Aufnahme in die Welterbeliste die Besonderheit gewürdigt worden ist und dass auf Antrag des Stadt
rates, unterstützt von der Staatsregierung – das stimmt schon mal nicht, wie es hier steht; das war nicht das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, das war die Staatsregierung in Gänze –, das Elbtal diesen Titel erhielt.
Meine Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass man das hier noch einmal – auch der Öffentlichkeit – erklären muss. Eine gewisse Authentizität schwingt mit. Weil ich den Kabinettsbeschluss im Jahre 2003 selbst mit gefasst habe, weiß ich, was in dem Beschluss steht und was der UNESCO über den Bund präsentiert worden ist: dass in diesem Bereich von etwa 20 Kilometer Ausdehnung eine Brücke zu errichten ist in der zu entwickelnden Kulturlandschaft. Auch der Punkt, die genaue topographische Verortung, war bekannt.
Unter diesen Kautelen hat die UNESCO der Stadt Dresden den Welterbetitel verliehen. Es ist jetzt nicht die Zeit und der Ort, im Detail darauf einzugehen, warum es dann zu einer anderen Auffassung gekommen ist. Aber wir sollten an den Anfang die Wahrheit und den Realitätsanspruch stellen, dass diese Dinge bekannt waren.
Ich bedaure es sehr, dass wir heute noch immer über eine solche, wenn man so will, Fehlinterpretation sprechen müssen. Deswegen sind die nachfolgenden Sätze, die unter Ziffer 1 aufgeschrieben worden sind, mehr oder weniger nicht zutreffend. Es ist im Grunde genommen nur der Versuch, die Situation, die unter Punkt 4 beschrieben wurde, von den Füßen auf den Kopf zu stellen. Wir müssen es wieder auf die richtigen Fundamente zurückführen. Wir haben im Grunde als Stadt und auch als Land alle Voraussetzungen eingehalten und geschaffen, damit die Kriterien, die mit der Aufnahme in die Weltkulturerbeliste verbunden sind, eingehalten werden. Sonst hätte man uns seinerzeit diesen Titel nicht verleihen dürfen.
Nun soll die Staatsregierung ersucht werden. Verehrte Kollegen der Linksfraktion, das haben Sie vor zwei Jahren schon mit Anträgen im Umweltausschuss versucht. Diese werden jetzt wieder aufgewärmt und ich kann nur sagen – ich kenne das Interview des Umweltministers nicht –: Fakt ist, dass die gesamten Elbauen Landschaftsschutzgebiet sind.
Wer nicht weiß, was das ist, der schaue einmal in das Naturschutzgesetz, § 19, was danach alles möglich ist und was eben in diesem Gebiet zu tun nicht möglich ist. Jede Befürchtung, es könnte eine wilde Bautätigkeit ausbrechen, entbehrt also jeglicher Grundlage,
zumal die Stadt Dresden in der Lage wäre, noch eine spezielle Satzung quasi als zusätzliches Heilmittel anzubringen.
Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion spielt mit diesem Antrag mit ehrlichen Gefühlen auch manchen Dresdners, der zum Teil auch der unlauteren Argumentation einer bestimmten Klientel erlegen ist.
Die Mehrheit der Bürger dieser Stadt hat sich erst vor wenigen Tagen erneut dafür ausgesprochen, dass, wenn die UNESCO – ich muss es so bezeichnen – ihr Spiel mit der Stadt Dresden fortsetzen will,
die international anerkannte und geachtete Kulturstadt ihren Weg fortsetzen soll, auch wenn es im Moment so scheint, als ob es nicht gelingen wird, mit der UNESCO zu einem Übereinkommen zu kommen. Das bedauere ich letztlich auch für meine Fraktion, die sich all den Auseinandersetzungen in den letzten Wochen und Monaten immer gestellt hat. Aber dieser Entschließungsantrag führt wirklich fort von den Realitäten und ist auch keine Hilfe für die kommende Zeit, falls es zu einer solchen bedauerlichen Entscheidung käme.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss der Legislaturperiode präsentiert uns die Linksfraktion einen Antrag, der noch einmal ihre Grundposition verrät: Den Landtag muss man nicht ernst nehmen, man kann ihn ruhig lächerlich machen.
Im Einzelnen stelle ich dazu für die Koalitionsfraktionen fest: Die Realisierung politischer Positionen – und seien sie zunächst in einem Wahlprogramm festgeschrieben, weil das speziell an die CDU gerichtet ist – besorgen wir schon selbst. Dazu brauchen wir nicht die Hilfe einer Partei, die argumentativ gesehen „nicht weiß, wo es langgeht“.
Zweitens. Das Prädikat „Aktionismus“ oder eher „Klamauk“ verdient der Antrag mit dem fehlenden Realitätssinn, der aus der Drucksache spricht; denn letztlich weiß die Linksfraktion ganz genau, dass man nicht am 25. Juni beschließen kann, was am 29. Juni in circa 400 staatlichen und kommunalen Museen in Sachsen gültig sein soll. Auch ist eine Zukunftsaussage nur durch ein geordnetes Haushaltsverfahren zu untersetzen und kann nicht so mir nichts, dir nichts einfach mit einem Antrag und dessen Erörterung Realität im Handeln werden.
Also, meine Damen und Herren, kann der Antrag nicht ernst gemeint sein. Er ist letztlich billige Polemik.
Drittens. Die Idee eines kostenfreien Museumsbesuches für Jugendliche und die Ermöglichung eines eintrittsfreien Besuchertages für Erwachsene ist innerhalb der Koalition mehrfach thematisiert worden und findet sich in verschiedenen Dokumenten wieder. Eines davon ist das in der Begründung des Antrages angesprochene Wahlprogramm der CDU.
Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, Sie sollten und dürfen zur Kenntnis nehmen, dass die CDU in den Wahlprogrammen festgelegte Zielstellungen, und zwar seit 1990, soweit es die objektiven Rahmenbedingungen zugelassen haben, stets ohne Abstriche umgesetzt hat. Das werden wir auch diesmal tun, worauf sich die sächsische Öffentlichkeit verlassen kann.
Das umso mehr, als die im Antrag beschriebene Hoffnung der Linksfraktion, wir wären nach dem 30.08. nicht mehr die größte Regierungspartei, eine Hoffnung bleiben wird; denn nur derjenige, der parlamentarische Arbeit ernst nimmt, kann auch das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler gewinnen. Für Absurditäten ist die parlamentarische Demokratie nicht geeignet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann ja verstehen, dass die Ereignisse der vorangegangenen Tagesordnungspunkte ein bisschen unser Nervenkostüm beeinträchtigt haben. Aber ich würde in Anbetracht der Materie, die eigentlich aufgerufen worden ist, das Hohe Haus bitten, selbst wenn wir uns vielleicht in unseren Redebeiträgen alle sehr kurz fassen, doch wieder ein bisschen Aufmerksamkeit einkehren zu lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erkläre hier für die Koalitionsfraktionen, dass wir – erstens – dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit all den Partnern aus dem sorbischsprechenden Gebiet, die einen sehr guten Bericht vorgelegt haben, unseren Dank abstatten.
Wir möchten uns ebenso bei allen anderen Interessenvertretungen, aber auch bei den einzelnen Bürgern bedanken, die sich für die notwendige Umsetzung der aus dem entsprechenden Verfassungsartikel und dem Paragrafen
des Schulgesetzes resultierenden besonderen Berücksichtigung der sorbischen Sprache, Kultur und Tradition eingesetzt haben. Auch das ist aus der Erörterung des Berichtes hervorgegangen.
Deswegen haben sich die Koalitionsfraktionen auch im zuständigen Ausschuss dafür eingesetzt, der Empfehlung des Rates für sorbische Angelegenheiten an die Parlamentarier zu folgen, im Plenum diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nur sagen: Alle Fraktionen, denen das Schicksal der Sorben auch in Zukunft am Herzen liegt, sollten der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Überblickt man die zu Ende gehende Legislaturperiode – darin stimmen Sie mit mir wahrscheinlich überein –, dann haben wir sehr häufig Debatten zum Thema Klima und Energie geführt, was letztlich wohl auch Ausdruck der Bedeutung dieser Fragen für die gesellschaftliche Entwicklung ist.
Heute liegen dazu nochmals zwei Anträge vor, die sich diesem Problemkreis widmen, die aber zugleich auch die sehr unterschiedlichen Positionen zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen veranschaulichen. Da haben wir einerseits den Antrag der Koalition, der von einer ebenso kontinuierlichen wie sachgerechten Herangehensweise zeugt und in dem „Aktionsplan Klima und Energie“ der Regierung seinen sinnfälligen Ausdruck findet. Andererseits haben wir zum wiederholten Male einen Antrag, der mit teilweise unerfüllbaren Forderungen nicht politikfähig
ist und zugleich eine Reihe handwerklicher Mängel aufweist, die man eigentlich vom Antragsteller gar nicht gewohnt ist. Deshalb soll die Behandlung der Anträge auch getrennt erfolgen.
Zum Antrag der Koalition. Im Juli 2007, meine Damen und Herren, stellte die Koalition einen Antrag unter dem Titel „Zukunft sichern – Anpassungsstrategien an den Klimawandel in Sachsen jetzt entwickeln!“, der die Forderung nach einem Maßnahmenkatalog zur Klima- und Energiepolitik für eine erfolgsbezogene Realisierung notwendiger Ziele des Klimaschutzes enthielt.
Nach einer Zwischenantwort im Dezember 2007 wurde dieser Katalog im Juni 2008 unter der Bezeichnung „Aktionsplan Klima und Energie des Freistaates Sachsen“ vorgelegt. Zu diesem Papier haben wir nun aktuell die Staatsregierung ersucht, die bisherigen Umsetzungsergebnisse darzulegen. Die Antwort darauf erhielten wir Anfang April, und sie geht auch substanziell vor allem vom Kabinettsbeschluss vom 3. März dieses Jahres zu Klimazielen in Sachsen aus. Dieser Kabinettsbeschluss ist ein weiteres Zeugnis dafür, dass die Staatsregierung diese Zukunftsaufgabe ernst nimmt und unter Beachtung aller sonstigen Rahmenbedingungen entschlossen ist, erstens,
Emissionsminderungen zu erreichen, zweitens, den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu steigern und vor allem, drittens, auch wirksame Einsparungsstrategien, beispielsweise auch an den Gebäuden in staatlichem Eigentum, zu verfolgen.
Die Ziele sind im Einzelnen sowohl im Kabinettsbeschluss als auch teilweise in der Antwort auf die Drucksache 4/14655 nachlesbar. Lassen Sie mich nur zwei uns wesentlich erscheinende Gesichtspunkte herausgreifen: „Wir erwarten, dass öffentliche Gebäude eine Vorbildwirkung dabei entfalten, wie lohnend Energieeinsparung bei der Gebäudewirtschaft sein kann. Darüber hinaus fordern wir das SMUL auf, ernsthaft zu prüfen, in welchem Umfang zum Beispiel die Dachflächen von Gebäuden im Eigentum des Freistaates für Bürgersolarkraftwerke mietfrei zur Verfügung gestellt werden können.“
Die Sächsische Staatsregierung hat ergänzend dazu und infolge ihrer Zielstellungen am 12. Mai, also noch vor wenigen Tagen, die neue Förderrichtlinie „Energie und Klimaschutz“ beschlossen und bisherige Förderkonditionen deutlich verbessert. So werden im Bereich der erneuerbaren Energien künftig Fotovoltaikanlagen, solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie Pelletkessel gefördert. Der Freistaat unterstützt den Austausch alter, ineffizienter Heizkessel gegen effizientere Brennwertkessel und gibt Unterstützung für die in Passivhausbauweise anfallenden Mehrkosten sowie für kleine Blockheizkraftwerke bis zu 100 Kilowatt.
Damit seien hier nur einige Beispiele herausgegriffen. Ich denke, es zeigt sich ganz deutlich, dass es sehr ambitionierte Ziele sind, die sich die Regierung, unterstützt von den Koalitionsfraktionen, gestellt hat; und das kommende Landesparlament muss darüber wachen, dass die einzelnen Vorhaben auch realisiert werden.
Nun noch einige Anmerkungen zum parallelen Antrag in Drucksache 4/15425, der uns als oberste Botschaft 100 % Strom und Wärme aus regenerativen Energiequellen verspricht. Dazu benennt die antragstellende Fraktion drei Ziele und verschiedene Instrumente zur Umsetzung. Gestatten Sie mir, anhand weniger Beispiele die Qualität des Antrages als Entscheidungsgrundlage einzuschätzen.
Erstens. Die gegenwärtige Unerfüllbarkeit einer hundertprozentigen Forderung nach Energieversorgung aus regenerativen Quellen ist von diesem Pult mehrfach dargestellt und diskutiert worden, auch wenn dieses Mal die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht – wie in früheren Anträgen – bestimmte Jahreszahlen damit verbindet, sondern das unverbindliche „es möge bald geschehen“ in den Antrag schreibt.
Dagegen ist die Zielstellung der Regierung, den gegenwärtig erreichten Wert bei der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien von circa 13 % bis 2020 auf 24,3 % – mir wäre lieber, wir würden gleich 25 % sagen – zu steigern, ein sinnvolles und bei allen Anstrengungen sicher auch erreichbares Ziel. Es liegt übrigens noch mit
2 % über der Bundeszielstellung, wenn man das OffshoreProgramm herausnimmt und unberücksichtigt lässt.
Außerdem, meine Damen und Herren, sind 24,3 % ja erst das Ziel; denn wenn ich an das Geothermiepotenzial im Freistaat denke, das in der Prognose noch unberücksichtigt geblieben ist, dann können wir 2020 auch 26, 27 oder 28 % erreichen. Allerdings ist damit das Grundlastproblem immer noch nicht gelöst.
Im Punkt 2 wird gefordert, den Strombedarf von 100 % zu je 25 % aus fünf alternativen Quellen zu decken. Das ergibt natürlich keinen Sinn, denn 5 mal 25 ergibt 125. Was ist also gemeint? Und wer in Sachsen 25 % Energieerzeugung aus Wasserkraft fordert, der kennt die Realität in Sachsen nicht, die für den Strom bei 6 % und für die Gesamtenergie bei 1,4 % liegt.
Die Instrumente Landesentwicklung und Regionalpläne werden in ihren Grundlagen für mein Empfinden völlig fehlinterpretiert. Wissen Sie überhaupt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der GRÜNEN-Fraktion, welcher Kraftakt notwendig ist, um Regionalpläne in einem circa sechs- bis achtjährigen Prozess fortzuschreiben? Da kann man nicht einfach mal so lässig sagen, da ändern wir mal die Pläne – die übrigens in kommunaler Zuständigkeit sind, sodass der Landtag ohnehin nur bedingte Einflussmöglichkeiten hat. Selbst wenn wir den Landesentwicklungsplan statt 2013 schon 2011 fortschreiben – wofür ich persönlich übrigens plädieren würde –, ist das kein Verordnungsinstrument. Warum fordern Sie zum Beispiel, Kreise und Gemeinden bei der Entwicklung zu energieautarken Regionen durch den Freistaat zu unterstützen, wenn doch im Aktionsplan von 2008 auf Seite 19 genau dieses Ziel formuliert und definiert ist?
Außerdem – um darauf einzugehen, was Sie da geschrieben haben – ist jetzt die Ersetzung vieler kleiner Windenergieanlagen durch höhere Anlagen in den Eignungsgebieten bei der geltenden Rechtslage möglich, und die Regionalpläne der neuesten Generation vom August vorigen Jahres enthalten Festlegungen zu Eigenschaften von Flächen, die für die Fotovoltaik genutzt oder auch von dieser Nutzung freigehalten werden sollen. Rechtlich muss aber bedacht werden, dass Fotovoltaikanlagen – anders als Windenergieanlagen – im Außenbereich nach dem berühmten § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch nicht privilegiert sind und auch im Innenbereich errichtet werden können.
Kurzum: In der sehr ausufernden Begründung zu Ihrem Antrag – wenige Einzelfragen, aber viereinhalb Seiten Begründung; das ist ein Vortragsmanuskript, meine Damen und Herren, aber keine kurze politische Standortbestimmung – behaupten Sie, die Koalition werde den Anforderungen an die Klima- und Energiepolitik nicht gerecht.
Was bieten Sie uns als Beleg dafür an? Sie benennen eine vom DIW 2008 vorgelegte Studie, und abgesehen davon,
dass diese wiederum nur Zahlen von 2006 verwendet, zitieren Sie – ob nun bewusst oder unbewusst – die Ergebnisse für Sachsen völlig falsch. Nach Ihrem Antragstext liegt Sachsen auf Platz 11. Auf Platz 11 liegt aber Bremen. In Wirklichkeit liegt Sachsen im Bundesländerranking auf Platz 6, und bei dem Kriterium „Anstrengungen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ liegt Sachsen auf Platz 3; ich darf das Diagramm ja nicht hochhalten. Warum also reden Sie unser Handeln im Land so schlecht? Oder haben Sie nur schlecht recherchiert?
Beides ist aber nicht hinnehmbar, und deshalb fasse ich zusammen: Wenn sich zwei politische Kräfte zum gleichen Anliegen äußern, ist das noch lange keine Entscheidung zwischen zwei gleich konstruktiven Ansätzen.
Mit der Drucksache der Koalition tragen wir dem Umstand Rechnung, dass zwar die Gleichrangigkeit von Energiefragen und Klimaveränderung zwangsläufig auch Zielkonflikte einschließt, die wir dann aber politisch durch vernünftige Kompromisse zwischen Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Sozialverträglichkeit – kurz zusammengefasst: durch nachhaltige Politik – lösen müssen. Die bisherigen und die geplanten Maßnahmen der Staatsregierung geben eine Gewähr dafür, dass eine erfolgreiche Politik fortgesetzt und weitergeführt wird, sodass wir um Zustimmung zu diesem Koalitionsantrag bitten.
Danke schön.
Frau Dr. Runge, würden Sie mir zustimmen, dass die von Ihnen etwas kritisch hinterfragte Aufzählung von Aktivitäten in der Antwort eingeleitet wird mit der im Deutschen allgemein verständlichen Floskel „u. a.“? Das heißt, die Regierung hat eine Auswahl von entsprechenden Aktivitäten getroffen, sodass man aus dieser Aufzählung unter der Einschränkung „u. a.“ nicht schließen kann, dass es nicht mehr gibt. Würden Sie mir da zustimmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon viele Debatten geführt. Wir haben viele Informationen in den Aktuellen Stunden gehört. Ich will versuchen, es kurz zu machen, obwohl es sicherlich reizen würde, hier weiter zu diskutieren und auf Einzelheiten einzugehen. Nur ganz wenige Anmerkungen zu den vorgetragenen Dingen aus der Sicht der anderen Fraktionen:
Kollege Lichdi, Sie sollten hin und wieder einmal versuchen, Ihren Emotionen nicht immer freien Lauf zu lassen.
Ob das EEG gegen den erbitterten Widerstand der CDU durchgesetzt wurde, veranlasst mich doch zu der Frage, seit wann die CDU im Bundestag in der Opposition ist und keine Mehrheiten hat. Ohne die Stimmen der CDU wäre das Gesetz nicht verabschiedet worden. Das sollte man mit in Rechnung stellen.
Wir setzen damit – stellen Sie doch eine Frage; rufen Sie immer, wenn es Sie betrifft, Herr Lichdi – nur das um, was schon Klaus Töpfer Jahre vorher als sinnvolle Strategie in der Frage Emissionsminderung im Grunde genommen in die Welt gesetzt hat. Das ist das eine.
Wenn Sie die Staatsregierung mit dem Prädikat „es sei eine Frechheit, auf die Vergesslichkeit der Menschen zu spielen“ kritisieren, wollte ich nur abrunden, dass diese etwas drastischen Formulierungen uns auch in einem Parlament nicht weiterbringen.
Beide Redner, Frau Dr. Runge und Sie, Herr Lichdi, haben die Landesplanung und die Regionalplanung angesprochen. Sie haben sie gar zur „Verhinderungsplanung“ in einem Attribut stilisiert.
Unabhängig davon, dass es eine kommunale Zuständigkeit ist und Sie deswegen die dort arbeitenden Vertreter in den regionalen Planungsverbänden so nicht abqualifizieren sollten, kann auch von Ihnen, Frau Dr. Runge, die Staatsregierung nicht aufgefordert werden, im Grunde genommen andere Gesetze zu machen. Das Baugesetzbuch machen wir hier nicht, was die Privilegierung für Windkraftanlagen und nicht für die Fotovoltaik und anderes betrifft. Wenn wir unsere eigenen Gesetze wie das Landesplanungsgesetz ändern wollen, macht das auch nicht die Staatsregierung. Das machen eigentlich wir. Wir haben eine neue Legislatur vor uns. Vielleicht ändern wir Gesetze mit den Erfahrungen, die sich in den letzten Jahren ergeben haben?
Gerade bei der Landesplanung, die einen wichtigen Stellenwert für viele dieser Dinge besitzt, möchte ich schon, dass wir sehr differenziert und sachlich angemessen damit umgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Stichwort der Netzstrukturen ist etwas, was wir auch in der politischen Arbeit in der Zukunft, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern europaweit in den Blick nehmen müssen. Das wird sicher in der kommenden Zeit stärker zu diskutieren sein.
Außerdem möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Es wurde immer so getan, als ob der Klimabericht von 2001 so ungefähr die einzige Grundlage für die Erörterung sei. Wir hatten 2005 den Klimaschutzbericht, der bereits die Umsetzung des ersten Dokumentes beinhaltete. Wir hatten 2007 das Energieprogramm. Wir haben im vergangenen Jahr alle den ersten Bericht zur Umsetzung erhal
ten. Seit Kurzem liegt zumindest für den Wirtschaftszweig der Landwirtschaft ein Anpassungskatalog von Maßnahmen vor, der mit vielen anderen weiteren Initiativen den hier erweckten Eindruck korrigieren muss, wir würden an dieser Stelle – wie Sie es auch in der Begründung geschrieben haben, Kollege Lichdi – nicht den Aufgaben dieser Herausforderung des Energie- und Klimaschutzes entsprechen.
Natürlich kann manches noch schneller gehen, kann manches vielleicht auch noch mit mehr Nachdruck erfüllt werden. Aber das Ende dieser Debatte, die ja sicher für das Hohe Haus auch das Ende dieser Fachdiskussionen einschließt, heißt für mich, dass in diesen Dingen in Sachsen in den letzten fünf Jahren verantwortungsbewusst Herausforderungen gesucht worden sind, die auch umzusetzen sind.
In diesem Sinne, denke ich, hat der Antrag der Koalitionsfraktionen auch noch mal deutlich gemacht, wie weit wir auf dieser Strecke vorangekommen sind. Nach Meinung der Koalitionsfraktionen könnten wir tatsächlich Herrn Morlok den Gefallen tun und diesen Antrag nach § 37 Abs. 3 der Geschäftsordnung für erledigt erklären, weil weitere Aktivitäten aus dem Antrag durch eine Staatsregierung aus dem Stichwort Diskontinuität ohnehin nicht mehr stattfinden können. Aber ich wollte zumindest aus unserer Sicht den Eindruck bekräftigen, dass die Ziele bekannt sind und sehr viel getan worden ist, um auf dieser Strecke wettbewerbsfähig zu bleiben. Das sollten wir im weitesten Sinne immer mit berücksichtigen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einem für meine Begriffe völlig verunglückten Einstieg in eine Diskussion, die an Ernsthaftigkeit in der Tat nicht zu überbieten ist, möchte ich zunächst einmal eine Einleitung zu dem eigentlichen Antrag geben.
Schon seit mehreren Jahren wird die Idee eines Hochschullastenausgleiches diskutiert, dessen Grundintention die Überlegung ist, dass Studienanfänger quasi mit einer finanziellen Gutschrift des Herkunftslandes ausgestattet werden, wenn sie in einem anderen Bundesland die Hochschule ihrer Wahl gefunden haben. Studentenex- und -import ist ja insbesondere durch die doppelten Abiturjahrgänge in den westdeutschen Flächenländern angekurbelt worden und hat letztlich zu dem ersten Hochschulpakt geführt.
Nun sind in der Vergangenheit verschiedene Modelle erörtert worden, die sowohl Gerechtigkeit als auch Finanzierungsmöglichkeiten für die einzelnen Länder abwägen wollten. Eines davon war das bereits beschriebene Prinzip „Geld folgt den Studenten“ – was durchaus die Grundsituation der Finanzierung von Hochschulen verbessern kann.
Damit waren zugleich Ansätze zu einem Hochschullastenausgleich verbunden, der aber nicht weiter verfolgt wurde, weil der Grundsatz „Geld folgt den Studenten“ zu stark politisch motiviert war – als eindeutige Abwehrreaktion auf allgemeine Studiengebühren. Übrigens, zu Ende gedacht, wären gerade Studiengebühren der effektivste Weg des Grundsatzes „Geld folgt den Studenten“.
Aber das ist hier nicht unser Thema, und andererseits ist ein solches Finanzierungssystem, wie sich gezeigt hat – Stichwort Föderaler Hochschulfonds –, wenig praktikabel, und der gesamte Ansatz, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat mit Bildungsföderalismus auch nichts zu tun.
Es musste also noch andere Möglichkeiten geben, und diese sind vor wenigen Wochen von der KMK mit der Verabschiedung von Eckpunkten zu einem neuen Hochschulpakt bis 2015 gefunden und in der GWK, der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, am 22. April bestätigt worden. Man darf davon ausgehen, nachdem die Chefs der Staatskanzlei die Vorlage gemacht haben, dass auch die in Kürze tagende MPK dem Fachministervorschlag folgt.
Statt eines Modells „Geld folgt den Studenten“ hat die KMK pauschale Zuweisungen vereinbart. Kollege Gerstenberg, Ihre anrührende Passage in der Antragsbegründung, man müsse insbesondere auf die CDUgeführten Länder achten und einwirken, mag ja in gewisser Weise richtig sein; aber es war wohl, wie man hören konnte, insbesondere das Land Rheinland-Pfalz, das die Entscheidung in diese Richtung gelenkt hat. Das Ergebnis der pauschalierten Zuweisung ist für Sachsen ausgezeichnet, denn es kann bis zu 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln geben; allerdings unter der Voraussetzung, dass wir zumindest die Zahl der Studienanfänger aus der
KMK-Prognose erreichen. Erreichen wir gar die Referenzlinie, dann gibt es noch andere Zuweisungen.
Diese positive Situation bleibt aber an zwei weitere Vorbedingungen geknüpft, die ich mit erwähnen möchte: Erstens muss der Freistaat Sachsen seinen Eigenanteil leisten und hinsichtlich seiner Stellenpolitik die sich aus der Vereinbarung ergebende Situation berücksichtigen. Zweitens muss es uns gelingen, mithilfe der zusätzlichen Mittel die Attraktivität der Hochschulen nicht nur zu halten, sondern noch weiter zu steigern, um auf diese Weise zunehmend Studierwillige aus anderen Bundesländern anzulocken.
Wie man ein solches Ergebnis hier, ohne zu differenzieren, als „unzureichend“, „wenig ambitioniert“ und „ein schlechtes Signal für Sachsen“ verkaufen kann, ist mir persönlich ein Rätsel; denn die genannten 90 Millionen Euro sind durch die jetzige Vereinbarung ja wohl deutlich übertroffen. Wenn man kritisiert, dass man von dem Antrag vom 16. November 2006 jahrelang nichts gehört hat, dann frage ich mich, warum man nicht mal eine der rund 30 Ausschusssitzungen dieses Landtages zu einer Nachfrage an die Ministerin genutzt hat; aber sie zu kritisieren, dass nichts erfolgt ist, fällt offensichtlich leicht.
Zudem haben Sie, Kollege Dr. Gerstenberg, sich bemüßigt gesehen zu sagen – ich hoffe, ich zitiere es richtig –, dass der Ministerpräsident die Fachministerin mit der Position Hochschullastenausgleich und der Pauschalierung quasi verraten habe. Es liest sich nur in der Realität etwas anders, wenn ich eine Zeitung hernehme. Darin sagte die Staatsministerin: „Der Kompromiss mit pauschalen Zuweisungen für die Studentenzahlen ist ein hervorragendes Ergebnis für Sachsen.“ Diese Aussage, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich als Fazit über die Debatte zu diesem Antrag gestellt sehen.
Was heißt das nun in Bezug auf den vorgelegten Antrag: Die Ziffer 1a ist nicht zustimmungsfähig, weil durch die Ländervereinbarung jetzt für mehrere Jahre etwas anderes beschlossen wurde; und ob Aspekte der Ziffer 1b in den kommenden Jahren – einmal abgesehen von der anderen Grundsatzentscheidung – zu einem fächerspezifischen Länderausgleich führen können, kann heute noch niemand mit Gewissheit beurteilen, zumal im Hintergrund eines solchen Szenarios eine zusätzliche Bürokratie lauert, die wir eigentlich als Anlass nehmen sollten, so etwas nicht zu fordern.
Die in den Ziffern 2a und 2b erhobenen Forderungen sind vom Grundsatz her alle nachvollziehbar. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der einbringenden Fraktion, sie sind dem Motto „Hase und Igel“ geschuldet. Die Hochschulen befinden sich auf der Basis des neuen Gesetzes im Stadium der Erarbeitung neuer Zielvereinba
rungen mit dem SMWK und das Gesetz garantiert die angesprochene Gebührenfreiheit bis zum Abschluss des Masterstudiums.
Kollege Gerstenberg, Sie haben zwar die Bekräftigung dieser Gesetzeslage durch die CDU kürzlich – man könnte auch sagen zynisch – als Wahlkampfgag bezeichnet; aber Sie haben Pech: Wenn wir so etwas verlauten lassen, dann halten wir es auch. Auch dieser Punkt des Antrages ist demnach gegenstandslos.
An den gewünschten Anreizen für höhere Studierendenzahlen aus anderen Bundesländern lässt es der Freistaat meines Erachtens auch nicht fehlen. Ich darf nur an das Stichwort der Aktion „Pack dein Studium – am besten in Sachsen“ erinnern. Deswegen bedarf es keines Landtagsbeschlusses, in dieser Frage nicht nachzulassen. Hier wird emsig, kontinuierlich und kompetent gearbeitet.
Kurzum: Der Zeitpunkt des Antrages ist schlecht gewählt, weil zu den aufgeworfenen Fragen bereits bundesweit vereinbarte Regelungen vorliegen, und wir sollten den Universitäten und Hochschulen sowie der Staatsregierung jetzt Gelegenheit zur Umsetzung geben.
Ich will es gern wiederholen, dass die von mir genannten Unterstützungen und Rahmensetzungen durch die Staatsregierung bei diesem Prozess nicht aus dem Auge zu verlieren sind. Das ist eine unumstößliche Tatsache; diese aber macht mir Mut, dass mit dem jetzt erreichten Ergebnis für die Hochschulen in Sachsen und damit auch für die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wesentlich bessere Ausgangssituation geschaffen ist. Aber dass wir unseren eigenen Beitrag zum Gelingen dieser Möglichkeiten leisten müssen, ist unbestritten.
Insofern sollte man die eine oder andere vor mir an diesem Pult geäußerte Passage, wie „unzureichend“ und „ergebnisarm“ das Ganze sei, schnell wieder vergessen; denn wir wollen die Öffentlichkeit in Sachsen objektiv informieren, und nicht durch Schwarzmalerei.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon seit einigen Jahren hält die Diskussion um eine gerechte,
rasche und unbürokratische Vergabe von Studienplätzen in Deutschland an.
Ein gewisses Indiz für das bestehende Unbehagen ist wohl die Tatsache, dass die für Bildung zuständigen Länder in den vergangenen Jahren mehrere Staatsverträge zur Studienplatzvergabe geschlossen haben. Im Sommer 2008 hat die Ministerpräsidentenkonferenz einen Beschluss der KMK von 2007 aufgegriffen und einen
weiteren Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Servicestelle für die Hochschulzulassung verabschiedet, der jetzt mit einem parlamentarischen Zustimmungsverfahren in Kraft treten kann und soll.
Grundsätzlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist die Umwandlung der bisherigen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe der neuen Servicestelle beinhaltet somit einerseits die Studienplatzvergabe für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge – es ist günstig, immer wieder einmal darüber Rechenschaft abzulegen, welche Studiengänge das sind: für Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie und Psychologie – und andererseits zukünftig auch für die nach Landesrecht bestimmten Studienplätze mit einem örtlichen NC. Die Stiftung soll darüber hinaus die Hochschulen bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens im Sinne einer Service- und Beratungsleistung unterstützen.
Allerdings – das sei angemerkt – ist die Vergabe von Studienplätzen mit bundesweitem und örtlichem NC bereits durch einen Staatsvertrag von 2006 und unser im vergangenen Jahr novelliertes Hochschulzulassungsgesetz bis zu 60, teilweise bis zu 80 % auf die Hochschulen übergegangen.
Dennoch soll mit dem Gesetz zum Staatsvertrag dem misslichen Umstand abgeholfen werden, dass durch Mehrfachbewerbungen von Studierwilligen gewünschte und nachgefragte Studienplätze unbesetzt bleiben, weil durch die bisherige Praxis kein bundesweiter Überblick über Bewerbungen und die endgültige Studienplatzvergabe besteht. Verschärft hat sich die Situation in den vergangenen Jahren durch die Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-/Mastersystem – das gilt deutschlandweit – sowie vor allem in den bevölkerungsreichen westdeutschen Bundesländern, die durch die Einführung des Abiturs nach zwölf Schuljahren mehrere Jahre lang doppelt so viele Hochschulzulassungsberechtigte produzieren. Das heißt, die Bewerbungssituation ist durch diese beiden Aspekte noch unübersichtlicher geworden.
Die Teilnahme der Hochschulen am neuen Verfahren ist zwar grundsätzlich freiwillig, aber es ist sicherlich einleuchtend, dass die neue Systematik nur Vorteile und Fortschritte bringt, wenn sich mehr oder weniger alle Hochschulen daran beteiligen. Nehmen die Hochschulen diesen zentralen Vergabe- und Nachweisdienst an, sind sie im Sinne des Gesetzes und des Staatsvertrages durchaus partiell an den Kosten zu beteiligen. Für den Studenten entstehen keine Kosten. Der Bund hat erklärt, sich bis zur endgültig reibungslosen Funktionsfähigkeit des neuen Systems – etwa für einen Zeitraum von fünf Jahren – an den anfallenden Kosten zu beteiligen, sodass sich die Hochschulen in dieser Phase zunächst von Kosten befreit sehen.
Für die Studierwilligen stellt das eine erhebliche Verbesserung der Auswahlsituation dar, da sie von den Hochschulen nun aktuelle und verlässliche Informationen erhalten. Sie profitieren von einer frühzeitigen Studien
platzvergabe, und es besteht Hoffnung, dass am Ende jedes Bewerbungszeitraumes keine Studienplätze unbesetzt bleiben. Um diesen Prozess in die gewünschten Bahnen zu lenken und den kurz umrissenen, erwarteten Erfolg einzufahren, ist es erforderlich, dass auch der Sächsische Landtag dem Staatsvertrag zustimmt und Sie, verehrte Abgeordnete, der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses folgen.
Zum Schluss noch eine ergänzende Anmerkung zu den jüngsten Aktivitäten des Bundes, der Länder und der Hochschulrektorenkonferenz zur Errichtung dieser Servicestelle, die öffentlich nachverfolgbar waren: Die Realisierung der guten Absicht war bisher auch von unbewältigten Problemen der Softwarebeschaffung und Mitwirkungsbereitschaft der Hochschulen begleitet und gekennzeichnet. Inzwischen hat sich einerseits durch Vergabe eines Auftrages an ein Fraunhofer-Institut und andererseits durch Integration eines Vorläufermodells, wie es in Baden-Württemberg erprobt wird, eine neue Lage ergeben. Dennoch wird es bis zum Wintersemester 2011 dauern – das zu benennen gebietet die Ehrlichkeit –, bis das Gesamtkonzept so funktioniert, wie man es sich vorstellt.
In der Übergangszeit – das ist sehr entscheidend – wollen die Hochschulen die Bewerbungstermine vereinheitlichen, damit dieses System später transparent arbeiten kann. An der jetzt weitgehend einvernehmlich gefundenen Regelung hatte – das sollte auch Erwähnung finden – eine Steuerungsgruppe unter Leitung des sächsischen Staatssekretärs Dr. Nevermann erheblichen Anteil.
Zusammengefasst sei gesagt: Der Staatsvertrag und seine legislative Umsetzung ist wichtig und notwendig, selbst wenn der unmittelbare Effekt erst in einiger Zeit im vollen Umfang erkennbar sein wird.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach § 29 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes des Bundes ist auch der Freistaat verpflichtet, den Abfallwirtschaftsplan im fünfjährigen Turnus fortzuschreiben, ihn mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und anderen Trägern öffentlicher Belange aufzustellen und abzustimmen und durch das Kabinett beschließen zu lassen.
Die einbringende Fraktion nennt als Begründung für ihre Große Anfrage die Gelegenheit für den Landtag, im Vorfeld des 2009 vorzulegenden Abfallwirtschaftsplanes zur Abfallpolitik im Freistaat Stellung zu nehmen. Wenn der Inhalt der Großen Anfrage dieser Aussage entspräche, meine Damen und Herren, wäre dem Anliegen durchaus zuzustimmen.
Betrachtet man sich aber die Fragenkomplexe und die daraus abgeleiteten Auskunftswünsche, dann wird schnell klar, dass die Drucksache 4/13253 alles andere als eine gute Grundlage für eine umfassende und vor allem seriöse Behandlung der Abfallwirtschaft in Sachsen ist, denn an einem allseitigen Bild zum Stand der Abfallwirtschaft in Sachsen – das wäre ja die Grundlage für den Landtag, im Vorfeld eines neuen Planes zu debattieren – ist man offensichtlich gar nicht interessiert. Es gibt nur eine erkennbare Grundlinie, und die heißt Misstrauen und Zweifel an der Arbeit unserer zuständigen Behörden; als da sind Bergämter, Landesdirektionen, untere und oberste Abfallbehörde,
und damit verbunden eine Fülle von Behauptungen über Verletzungen einschlägiger Vorschriften und Standards bei der gefahrlosen und umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Abfällen, in Sonderheit der besonders überwachungspflichtigen, die im umgangssprachlichen Sinne ja als Sonderabfälle bezeichnet werden.
Nicht ohne Grund, meine Damen und Herren, sieht sich daher das Ministerium an zahlreichen Stellen gezwungen, die in den Fragen integrierten Unterstellungen zurückzuweisen. Natürlich ist und bleibt es das verbriefte Recht des Parlaments, die Regierung und das gesamte exekutive Handeln zu kontrollieren oder auf Missstände hinzuweisen. Ich füge hinzu: Im Falle von besonders überwachungspflichtigen Abfällen, unter denen übrigens die Bau- und Abbruchabfälle der mengenrelevanteste Teil sind, ist das Recht in besonderer Weise erforderlich, damit da keine Missverständnisse auftreten.
Aber eines muss man schon einleitend feststellen: Generelle Missstände im Vollzug des vielschichtigen Abfallrechtes gibt es in Sachsen nicht. Was nicht ausgeschlossen werden kann, sind durchaus Ordnungswidrigkeiten und vereinzelte Anzeichen für eine bewusste Umgehung rechtlicher Tatbestände, die aber angesichts der erheblichen Stoffströme, die im Lande bewegt werden, letztlich, so bedauerlich eine solche Einschätzung klingen mag, immer wieder vorkommen können. Man könnte sagen, jeder einzelne Verstoß, zum Beispiel ein fehlender Begleitschein, eine Abweichung von der Transportgenehmigung, eine unerlaubte Verbrennung von Altholz oder Ähnliches, ist einer zu viel. Genau das, meine Damen und Herren, ist es auch.
Aber wenn man ein Bild von der Abfallwirtschaft in Sachsen zeichnen will – das meint die einbringende Fraktion mit ihrer Großen Anfrage tun zu wollen –, dann muss man anders fragen und auch ausgewogen.
Insofern bin ich begleitenden oder fast synchronen Aktivitäten anderer Abgeordneter fast dankbar, dass sie bewusst oder unbewusst dafür gesorgt haben, dass der inquisitorische Duktus der meisten Fragen ad absurdum geführt werden kann, denn in zahlreichen Einzelfragen werden ja doch generell Zweifel an der Wirksamkeit des Kontroll- und Überwachungssystems in Sachsen formuliert.
So fragt – ich sagte es bereits – dankenswerterweise der Abg. Lichdi Ende Oktober/Anfang November 2008, welche Maßnahmen denn die Behörden zur Aufdeckung – ich würde ergänzen: zur Vermeidung – von Verstößen ergreifen. Die Antwort ist äußerst aufschlussreich: Seit 1996 haben die sächsischen Abfallbehörden 14 140 Überwachungen von Abfallerzeugern, von Entsorgungsfachbetrieben oder von Deponien vorgenommen. Das sind für den in der Kleinen Anfrage genannten Zeitraum von zwölf Jahren über drei Kontrollen pro Tag. Ich denke, angesichts solcher Zahlen kann man den
Behörden in Sachsen keine Untätigkeit oder Nachlässigkeit prinzipieller Art vorwerfen.
Bitte.
Frau Kollegin, ich halte mich an die Beantwortung der Großen Anfrage und an die in der Sondersitzung des Landtagsausschusses vom Minister gegebenen Ausführungen.
Diese beiden Antworten zeichnen ein anderes Bild, als Sie hier eben beschrieben haben. Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.
Aufregen können Sie sich dann später von hier vorn, Herr Kollege.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ende der Ablagerung unbehandelter Abfälle im Sommer 2005 markierte einen Wendepunkt in der deutschen Abfallwirtschaft und somit auch in Sachsen. Kommenden Generationen bleiben damit neue ökologische Altlasten erspart. Im Verbund mit dem Programm zum Rückbau und zur Sanierung noch zahlreicher ungeeigneter Ablagerungsflächen – dieses Sanierungsrückbauprogramm für Deponien aus dem Jahr 2002 – haben wir gleichzeitig erhebliche Methangasemissionen reduziert. So hat Sachsen mit seinem Abfallwirtschaftskonzept auch einen konkret messbaren Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Als Beispiel nenne ich noch einmal nur den Regierungsbezirk Chemnitz, in dem 1994 noch 29 Deponien bestanden, von denen seit 2006 eine einzige übrig geblieben ist.
Fragen der Abfallvermeidung und -verwertung, der beschrittenen Wege von der Wegwerfgesellschaft zur Kreislaufwirtschaft, die Wertstoffrückgewinnung oder die verfeinerte Abfalltrennung – das, meine Damen und Herren, hätte ich mir als Gegenstand einer Großen Anfrage gewünscht, die ein Bild vom Stand der Abfallwirtschaft in Sachsen zeichnen will. Dass bei einer weitgehend geordneten und rechtskonformen Abfallentsorgung Einzelfälle illegaler Verfüllung oder Ablagerung, Umde
klarierung von Abfallchargen oder Ähnliches nicht auszuschließen sind, habe ich bereits eingeräumt. Ich erkläre dazu ausdrücklich, dass diese Einzelfälle konsequent und, wenn es sein muss, auch strafrechtlich zu verfolgen sind, und benenne die Hoffnung, dass solche Vorgänge immer weniger auftreten mögen.
Insofern leistet die Drucksache doch einen guten Dienst, weil nämlich mit den Antworten der Staatsregierung der Nachweis erbracht wird, dass wir ein funktionierendes Kontroll- und Überwachungssystem haben und man unerfreuliche Umstände – teilweise aus anderen Bundesländern – eben nicht einfach leichtfertig in Form von Fragevermutungen als gegebene Tatsache auf andere Regionen übertragen darf.
Noch zu einem Einzelkomplex, der bei meiner Vorrednerin eine Rolle gespielt hat. Elf Fragen widmet die Fragestellerin dem Entsorgungsfachbetrieb AMAND in Dresden-Lockwitz mit dem Verdacht illegaler Verbringung von Abfällen im Rückfüllungsbereich der ehemaligen Lehmgrube. Es ist angesprochen worden, warum es denn hätte sein können, dass nach dem Entzug der Ablagerungsgenehmigung im Jahre 1999 dort noch über anderthalb Jahre später solche Ablagerungen stattgefunden haben.
Die Regierung antwortet – und ich hoffe, Herr Kollege Lichdi, dass Sie als Jurist es als eine durchaus vernünftige Erklärung respektieren –, dass der Betreiber erst mit Ablauf der Klagefrist gegen den Widerspruchsbescheid des Gerichtes dazu gezwungen werden konnte. Es ist einfach unserem Rechtsstaat geschuldet, dass diese Dinge einzuschließen sind. Auch hier antwortet die Regierung auf zwei weitere Kleine Anfragen, die jünger sind als die Große Anfrage, Herr Kollege Lichdi, dass keinerlei Erkenntnisse über ein Fehlverhalten des Unternehmens vorliegen und dass unabhängig davon, dass auf eine Anzeige hin – das wollen wir gar nicht ausblenden – staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen wurden, zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Deshalb lege ich Wert auf die Aussage der Regierung zu diesem Fragekomplex, in dem es heißt – ich zitiere –: „Die Art und Weise der Verwertung von asbesthaltigen Abfällen im Lehmtagebau Dresden-Lockwitz entsprach insgesamt den Anforderungen der technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.“
Meine Damen und Herren! In dem gleichen Kontext befindet sich letztlich der eben von mir zitierte Satz aus der Frage 2.14 der Großen Anfrage.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Komplex 4 der Großen Anfrage befasst sich aus der Erkenntnislage vom September 2008 mit Importen von Sonderabfall aus Italien. Die Fragestellerin erhält alle zum Zeitpunkt der Beantwortung Ende November 2008 verfügbaren Aussagen und Auskünfte, aus denen klar hervorgeht, dass keine Versäumnisse oder Gefährdungen zu verzeichnen sind.
Inwieweit sich zwischenzeitlich neue und andere Erkenntnisse ergeben haben, ist selbst nach einer Sondersitzung des Landtagsausschusses Anfang Januar 2009 nicht abschließend zu beantworten.
Natürlich kann man aus verschiedenen Einzelquellen, deren Seriosität und Nachprüfbarkeit nicht allen zugänglich ist, ein Puzzle zusammensetzen und damit ein Bild zeichnen, das der Realität nicht entspricht, das aber durchaus auf Tatbestände hinweist, die vielleicht auch hätten vermieden werden können. Deswegen sollten wir diese Große Anfrage nicht dazu nutzen, Dinge zu erörtern, deren abschließende Sicherheit in der Aussage und in der Feststellung eventuell von Unzulänglichkeiten gekennzeichnet ist.
Der bestehende und der künftige Abfallwirtschaftsplan, meine Damen und Herren, bilden einen ausgezeichneten Rahmen für das Handeln der zuständigen Abfallbehörden sowie für das Handeln der Wirtschaft. Überblickt man die Entwicklung seit 1990 und den erreichten Stand in der Abfallwirtschaft, so zeigt sich – und das sollte die Botschaft dieser Großen Anfrage wenigstens im Sinne einer Ergänzung sein –, dass der von Sachsen eingeschlagene Weg zu einem hohen technologischen Standard der Abfallwirtschaft bei gleichzeitig effizienten Organisationsstrukturen auf diesem Sektor geführt hat.
Wenn auch im Fokus der einreichenden Fraktion nicht die Entwicklung und der erreichte Stand der Abfallwirtschaft gestanden hat, sondern Befürchtungen, das Kontroll- und Überwachungssystem sei mangelhaft – eine Vermutung, die durch die Antworten der Regierung so nicht bestätigt werden kann –, so kann doch festgestellt werden, dass die im bestehenden und sicherlich auch kommenden Abfallwirtschaftsplan genannten Ziele weiterhin dem Problem erfolgreich und angemessen weiterhelfen und deswegen die Abfallwirtschaftspolitik vom Grundsatz her in Sachsen so fortgesetzt werden sollte, wie sie sich nach 1990 erfolgreich herausgebildet hat.
Danke schön.
Vielen Dank. Meine Frage bezieht sich auf einige vorherige Satztendenzen von Ihnen. Ich wollte Sie noch einmal fragen, ob Sie mir zustimmen, dass es so ist, dass nach der Strahlenschutzverordnung des Bundes gar keine Forderung besteht, an Abfallbehandlungsanlagen entsprechende Kontrollen durchzuführen, sodass also die von Ihnen geäußerten Verdachtsmomente für die dort Beschäftigten letztlich gar keine gesetzliche Grundlage haben, aber bei energetischen Verwertungen sehr wohl eine solche Prüfung stattfindet und deswegen in Rüdersdorf auch diese geringfügigen und niedrigstrahlenden Substanzen gefunden wurden.
Wir können also nicht davon ausgehen, dass hier ein Versäumnis vorliegt. Deswegen meine Frage, ob Sie – und ich zitiere letztlich aus der Antwort des Ministers zu Ihrer eigenen Frage 22 – das akzeptieren.
Darf ich noch eine Nachfrage stellen, wenn der Abgeordnete gestattet?
Dann würde ich gern noch von Ihnen wissen, ob Sie mir zustimmen, dass im Sinne der deutschen Rechtslage kein Versäumnis auf sächsischem Gebiet dabei vorliegt, sondern – sage ich mal – beim Exportland Italien, das es zugelassen hat, dass dort solche Abfälle untergemischt werden; oder ob Sie das dann auch anders sehen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu diesem Entschließungsantrag nach einer längeren Debatte noch einige Anmerkungen. Ich will es quasi an den Anfang stellen, dass wir als CDU-Fraktion diesem Entschließungsantrag so nicht zustimmen können und werden.
Ich möchte das auch in Einzelpunkten noch einmal begründen.
Die verehrte Kollegin Roth hat in ihrer Schlusspassage noch einmal gesagt, dass sie zurückweist, was CDU und FDP geäußert haben. Dazu möchte ich klarstellend sagen: Das Wort Skandalierung der Abfallwirtschaft stammt
nicht aus dem Redebeitrag des CDU-Vertreters. Darauf lege ich Wert.
Meine Damen und Herren! Wir werden hier mit vier Punkten aufgefordert, einem Entschließungsantrag zunächst im Sinne von Feststellungen zu folgen. Allein der Formulierung, dass die Behörden des Freistaates Sachsen erst dann handeln, wenn Hinweise aus der Bevölkerung oder kritische Nachfragen von Mitgliedern des Landtages erfolgen oder – wie man sich hier auszudrücken beliebt – dadurch die Regierung unter Druck gerät, kann man natürlich so nicht folgen, da ich schon durch meine Darstellung von der Dimension der Kontrollen und der Überwachung gezeigt habe, dass es im Lande ein völlig anderes Handeln gibt.
Die Klarstellungen zu Ihrem Punkt 2 zu AMAND hat der Herr Minister in einer ergänzenden Passage eben vorgenommen.
Zu Punkt 3 möchte ich nur sagen, dass wir einiges auseinanderhalten müssen. Die Schießanlage in Sörnewitz ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigte oberirdische Anlage. Was nicht dazu passt, sind die dort vorgefundenen Abfälle. Deswegen war es völlig richtig, dass das Ministerium in seiner Antwort auf die Frage 3.15 – diese war es wohl – ausführlich antwortet, was es alles vom zuständigen Landratsamt Nordsachsen verlangt, damit dieser unhaltbare Zustand beseitigt wird und Vorkehrungen gegen eine Wiederholung getroffen werden.
Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Grundphilosophie, die im Umgang mit abfallwirtschaftlichen Grundsätzen befolgt werden muss. Wenn uns diese Einzelfälle bekannt werden, muss man sie reparieren und Vorsorge treffen, dass sie sich nicht wiederholen.
Ja, der Kollege hat mir auch eine gestattet.
Herr Kollege, vom Grundsatz her will ich es halten wie die Staatsregierung, ohne mir anmaßen zu wollen, mich mit ihr vergleichen zu können. Die Staatsregierung erklärt in ihrer Beantwortung, dass sie zu solchen Bewertungen nicht bereit ist, weil mehr oder weniger umfänglichere Entscheidungsgrundlagen vorliegen müssen, um wirklich eine Bewertung daraus abzuleiten. Ich will Ihnen aber gern zustimmen, dass der Eindruck in der Bevölkerung auf einen etwas langen Reaktionsweg nicht zu den positiven Erscheinungen gehört. Aber das ist, wenn Sie so wollen, gedeckt von meiner vorherigen Aussage, dass wir durchaus noch Schwächen und Mängel haben.
Aber – und das sage ich in Ihre Richtung – die ganz ungefilterte Übernahme Ihres Zitats aus der Zeitschrift „Capital“, „Die ostdeutschen Länder“ – und wir reden über eines der ostdeutschen Länder, nämlich Sachsen – „verkommen zum gigantischen Müllklo“, halte ich für etwas, das man ohne Interpretation und ohne Klarstellung nicht machen darf, weil das letztlich dem gesamten Wirtschaftsstandort Sachsen nur schaden kann.
Herr Kollege Lichdi, wir haben jetzt wirklich nett miteinander manches klargestellt. Sie müssen sich schon einmal sagen lassen, dass die unkommentierte Übernahme des Zitats nicht den Beifall der CDU-Fraktion finden kann. Deswegen möchte ich jetzt keine weitere Vertiefung dieses Aspekts. Ich will meine Rede ohnehin knapp halten.
Wir haben zu Punkt II, in dem die Staatsregierung zu verschiedenen Dingen aufgefordert wird, nur wenige Anmerkungen. Ich möchte gern wissen, woher die einbringende Fraktion die Einzelfälle hat, wenn hier gesagt wird, dass den Hinweisen der Bevölkerung nicht im erforderlichen Maße nachgegangen wird. Wir reden dabei nicht über Geschwindigkeiten oder manchen bürokratischen Weg. Nennen Sie Ross und Reiter, damit man an solchen Dingen arbeiten kann. Die einfache Feststellung aber, es würde den Hinweisen aus der Bevölkerung nicht nachgegangen, und dass man deshalb neue personelle Ressourcen benötigte, ist nicht ausreichend.
Zu der Frage Umweltportal möchte ich sagen, dass Informationsmöglichkeiten schon durch das Umweltinformationsgesetz gegeben sind. Weitere werden sich aus
der Tatsache ableiten, dass der kommende Abfallwirtschaftsplan nach § 29a des Bundeskreislaufwirtschaftsgesetzes mit auszulegen ist und damit Öffentlichkeitsbeteiligung hergestellt wird. Deshalb möchte ich mich dazu nicht weiter äußern und meine, dass das verzichtbar wäre.
Meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, ob und wie der kommende Abfallwirtschaftsplan beschlossen wird, ist heute nicht Gegenstand unserer Beratung. Es ist gesagt worden, dass er 2009 vorliegt. Nach § 4a unseres Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes kann er entweder beschlossen oder in Teilen oder in Gänze für verbindlich erklärt werden. Dann ist eine Beteiligung des Landtages mit Stellungnahmen möglich, so wie das hier gefordert wird. Wir kennen heute noch nicht die Entscheidung. Aber ich gehe davon aus, dass, selbst wenn die Regierung den Plan wie den letzten beschließt, der zuständige Fachausschuss von der Regierung im Vorhinein über Eckpunkte der Fortschreibung informiert wird.
Deswegen sind alle Punkte, wenn ich auch jetzt nicht jeden einzelnen durchdekliniert habe, nicht geeignet, die Basis für die kommende Entwicklung in der Abfallwirt
schaft zu verändern. Wir empfehlen deshalb die Ablehnung dieses Entschließungsantrages.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die verschiedenen Möglichkeiten zur Begleitung und damit zur Verbesserung der Studienbedingungen durch Leistungsanreize spielen – das ist ganz unbestritten – nach wie vor in unserer gegenwärtigen Situation eine wichtige Rolle. Nur muss man – das ist meine Meinung – die Dinge so realistisch einschätzen und beschreiben, wie sie wirklich sind.
Kollege Dr. Schmalfuß, die Betreuungsrelation in der Vorlesung zur Anzahl der Studenten ist nun gewiss kein Kriterium in dieser Richtung, weil in einer Vorlesung, wenn wir sie nicht verändern wollen – und wir wollen ja die deutsche Sprache, die uns eine Kommunikationsmöglichkeit bietet, auch nicht abschaffen –, immer nur einer am Pult steht, und es sind entweder 200 oder 50 oder 100 oder 800, die zuhören. Das hat mit Betreuungsrelationen nichts zu tun, und die Vorlesungen sollten wir doch so belassen, wie sie sind.
Grundsätzlich: Wenn wir Ihr Ansinnen – und ich halte das für eine verkürzte Darstellung – nur auf die Abbrecherquoten fokussieren, dann ist das Stipendiensystem nicht das Allheilmittel, diese Erscheinung, die wir beklagenswerterweise haben – das ist ganz unbestritten –, zu bekämpfen. Das ist wesentlich komplexer anzulegen als mit diesem einen Aspekt. Das alles soll nicht verkannt werden.
Vor diesem Hintergrund – Kollege Schmalfuß hat das ausgeführt – wünscht sich die FDP-Fraktion den Aufbau – wörtlich – „eines attraktiven und wettbewerbsfähigen Stipendiensystems“. Bei der einreichenden Fraktion stellt man sich nun vor – da muss ich wirklich sagen, man stellt sich das vor, denn man kann nicht sagen, dass das Realität ist –, dass die Mittel vom Bund, vom Land und von der sächsischen Wirtschaft kommen sollen und dass mindestens 10 % aller sächsischen Studenten mit einer Stipendienhöhe – und nun schauen Sie in Ihren Antrag! – von 300 Euro gefördert werden sollen.
Zunächst einmal nehme ich zugunsten der FDP-Fraktion an, dass man eine Stipendienhöhe von 300 Euro pro Monat gemeint hat. Denn da in der Drucksache nichts zum Zeitbezug steht, könnten natürlich auch 300 Euro pro Tag – da würde ich gern noch einmal Student sein wollen – oder auch nur 300 Euro im Jahr gemeint sein.
Aber abgesehen von diesem redaktionellen Mangel – vielleicht ist er Ihnen ja noch gar nicht aufgefallen – entbehrt der Antrag, für mich jedenfalls, weitestgehend des Realitätssinns. Denn erstens gibt es nach der Föderalismusreform – das sollte auch bei der FDP-Fraktion bekannt sein – keine Veranlassung für den Bund, sich
kurzerhand an einem solchen Landesstipendienprogramm zu beteiligen. Es könnten noch 15 andere Bundesländer das gleiche Ansinnen stellen. Wenn man annimmt, dass 10 % erst der Anfang sind, könnte man ausrechnen, wann der Bund pleite ist.
Zweitens. In Ostdeutschland so kurzerhand die Wirtschaft als Geldgeber zu vereinnahmen ist für mein Empfinden oberflächlich gedacht und fast fahrlässig, wenn man die objektiven Verhältnisse der sächsischen Wirtschaft berücksichtigt. Natürlich darf man die Wirtschaft nicht unberücksichtigt lassen, aber so eine saloppe Aufzählung von Geldgebern, die letztlich noch keine sind, hilft, glaube ich, dem Ansinnen nicht weiter.
Sie haben mich eines Besseren belehrt, Herr Dr. Schmalfuß. Sie haben nämlich doch durchgerechnet, was Ihr Ansinnen kostet. Ich war kurze Zeit der Meinung, dass Sie das gar nicht bis zu Ende multipliziert haben: 10 %, also rund 10 500 Studenten, je 300 Euro pro Monat sind im Jahr 3 600 Euro; das ergibt in der Tat die stolze Summe von knapp 38 Millionen Euro.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es angesichts der allgemeinen Haushaltssituation jemand für realistisch hält, dass wir im Sinne dieses Antrages verfahren können; denn man beachte, dass die FDP-Fraktion mit den 10 % erst starten will. Also sind es im nächsten Haushaltsjahr möglicherweise schon 75 Millionen Euro; denn die Drittelung ist ja nicht realistisch, wenn das Land in Vorleistung gehen soll, und wir haben Belastungen, die – und das trifft meine Eingangsbemerkungen – eben nicht an der Wurzel des Problems ansetzen.
Daher meine ich, dass dem Antrag wegen fehlender Realisierungsmöglichkeiten – und das, wenn man so will, einen Tag nach der Verabschiedung des Haushalts für das Land! – bei dieser Größenordnung eigentlich nicht zugestimmt werden kann.
Meine Damen und Herren, das in der Regelstudienzeit absolvierte Studium bleibt natürlich ein wichtiges Ziel, auch um Fachkräftemangel zu vermeiden. Aber für Leistungsanreize sind in unserem Haushalt in Kapitel 12 07 Titel 681 21 Mittel zur Graduiertenförderung eingestellt. Auch die deutlich erhöhten BAföG-Sätze enthalten Leistungskriterien, die Stipendiencharakter haben. Die „Studienstiftung des deutschen Volkes“ vergibt etwa 10 000 Stipendien pro Jahr, sodass auch hier ein Anreizsystem besteht, das genutzt werden kann. Ich denke, auch die angesprochene Wirtschaft hat bereits eine Fülle von Privatstiftungen, die Stipendien vergeben, ins Leben gerufen. Aber sie wird sich kaum in einem Bundesland einfach an einem noch ungeklärten Projekt beteiligen.
Wichtiger wäre es meines Erachtens – darüber kann man ja einmal nachdenken –, dass bereits in den Abiturklassen bekannt ist, welche Stipendienmöglichkeiten es überhaupt gibt. Wenn der Erststudent an der Universität ankommt, weiß er darüber wenig und hat in der Anfangsphase
vielleicht auch noch nicht den richtigen Weg gefunden, wie er das in Erfahrung bringt. Hier wäre ein Betätigungsfeld für SMWK und SMK, eine Informationsmöglichkeit für die Gymnasien zu schaffen, um eine solche Überlegung in die Tat umzusetzen.
Aber zurück zum Antrag: Der vorgeschlagene Ansatz mit seinen – lassen Sie mich das so nennen – Fantasiezahlen und der völlig ungeklärten Finanzierungsgrundlage ist jedenfalls in dieser Form kein geeigneter Weg, um das durchaus erkannte Ziel zu erreichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz an den Anfang möchte ich nur die Anmerkung stellen, dass der Änderungsantrag des Kollegen Schmidt nach meinem Dafürhalten erst bei der Abstimmung über den Antrag insgesamt hätte aufgerufen werden dürfen. Das halte ich für die geeignetere Form. Ich gehe dann noch darauf ein. Aber ich möchte sagen, es würde dem sächsischen Parlament auch gut tun, wenn man einen Änderungsantrag hier einreicht und dann nicht nur von der ersten bis zur letzten Zeile den Text vorliest, der hier steht. Lesen können wir schon allein.
Also, meine Damen und Herren, selbst wenn Drucksachen in den Überschriften wie Zwillinge erscheinen, wird auch hier – wie oft bei den Zwillingen – der zweite Blick erkennen lassen, dass es doch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Behandlung der Drucksachen gibt. Das heißt, der Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 4/13679, hat andere und – wie wir meinen – den Vorstellungen besser gerecht werdende Schlussfolgerungen als der etwas später eingegangene Antrag der Bündnisgrünen in Drucksache Nr. 4/13706.
Beide Anträge beschäftigen sich zunächst völlig übereinstimmend mit einem aktuellen Vorgang, der es durchaus verdient, ein weiteres Mal öffentlich angesprochen zu werden, wie es im bisherigen Debattenverlauf bereits erkennbar wurde.
Um es gleich einleitend zu sagen: In der Beurteilung der alarmierenden Rückgänge der Vogelwelt im Offenland besteht wohl weitgehend Übereinstimmung. Aber in den politischen Konsequenzen unterscheiden sich beide Anträge doch ganz erheblich und fordern letztlich dann zu einer alternativen Entscheidung heraus.
Doch zunächst noch einmal zum analytischen Befund: Es bleibt festzustellen, dass mit den intensivierten Formen der Flächennutzung durch gesteigerten Dünger- und Pestizideinsatz, einem Rückgang von Saumstrukturen, durch die Beseitigung von Flurelementen, die Verarmung des Kulturartenspektrums, die Änderung von Schnittterminen, die Zerschneidung durch Trassen und vieles
andere mehr die unentbehrlichen Kleinbiotope des Agrarraumes vielfach verschwunden sind, sodass wichtige Lebensräume für Kleinsäuger, Reptilien, Laufkäfer, Schmetterlinge, aber auch für Feldhühner, Hasen und vor allem eben für die Vogelwelt verloren gegangen sind.
Ich darf daran erinnern, dass nach § 25 des Sächsischen Naturschutzgesetzes die Zerstörung der Bodenvegetation auf Wiesen, Feldrainen, Böschungen und Wegen eigentlich verboten ist. Dieser Paragraf und seine entsprechende Ziffer heben neben dem Abbrennen auf die unmittelbare Zerstörung ab. Man sollte sich immer noch einmal vergegenwärtigen, dass die Rechtssituation also viel zum Schutz solcher Saumelemente und Kleinstrukturen eigentlich vorgibt. Die Frage ist, inwieweit das immer berücksichtigt wird.
Auch mit der Umstellung der Tierhaltung auf der Grundlage von Mäh- und Heuwiesen auf Stallhaltung mit umgebendem großen Intensivgrasland oder – wie in den letzten sechs, acht Jahren – die rapide Zunahme im Anbau von Mais- und Rapskulturen, zum Beispiel für Biogasanlagen, dominieren im Offenland zu häufig hoch wachsende und dicht stehende Mais- und Rapskulturen, in denen weder die Greifvögel noch der Weißstorch Nahrung finden. Andererseits versuchen die Vögel, wie Feldlerche oder Kiebitz, aufgrund der verloren gegangenen Kleinstrukturen auf den Maiserwartungsflächen zu brüten mit dem Resultat, dass ab Mitte April die Nester regelmäßig zerstört werden.
Wer meint, dass das nicht tatsächlich schon zum Regelfall geworden ist, der nehme eine Zeitungsmeldung der „Dresdner Morgenpost“ vom 6. Oktober zur Kenntnis. Dort wird nach Untersuchungen des Dresdner Naturschutzinstitutes – nur für 2008 – ausgeführt, dass die gesamte Brut der zehn Feldlerchenpaare im Dresdner Norden im Umfeld des Flughafens bei der Feldbearbeitung vernichtet wurde.
Mit diesen kurzen Ausführungen zum Populationsrückgang, meine Damen und Herren, in den letzten zehn bis 15 Jahren – wenn man das andersherum rechnet, also auf einen Umfang von etwa nur noch 30 % von dem, was vor 25 oder 30 Jahren existierte – ist die Situation wohl ausreichend beschrieben. Der beobachtete Stand fordert – und auch da möchte ich das Sächsische Naturschutzgesetz bemühen – nach § 24 eigentlich zu Arterhaltungsprogrammen heraus.
Zu diesem Zweck hat die Koalition einen Antrag eingebracht, der Arterhaltungsmaßnahmen für Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beantragt und das bisherige Weißstorchprogramm fortgeführt sehen möchte.
Kollegen Dr. Müller möchte ich nur sagen: Es ist natürlich nicht von den ornithologischen Gesichtspunkten her gemeint, dass die Bodenbrüter und der Weißstorch vernetzt werden sollen. Um der Fülle von Förderprogrammen zu begegnen und weil die Ansprüche an die Biotope vergleichbar sind, heben wir darauf ab, ein Förderprogramm oder ein Artenprogramm zu machen. Das war eine
etwas an den Haaren herbeigezogene Kritik am Antrag; wie auch immer.
Wir erwarten und wir hoffen, dass die Regierung entsprechende Maßnahmen ergreift und dass es natürlich nicht nur in Vogelschutzgebieten sein mag.
Damit kehre ich zur Einleitungspassage zurück. Denn obwohl der Antrag der Bündnisgrünen quasi die gleiche Zielrichtung verfolgt, bestehen in Bezug auf die Forderung Unterschiede. Ein politischer Antrag kann der Regierung nicht vorschreiben, wen sie mit der Durchführung einer Maßnahme beauftragt. Das ist einfach im Spiel zwischen Legislative und Exekutive nicht der richtige Stil. Sie fordern, bis Ende Juli 2009 rund 9 bis 10 Millionen Hektar Land zu kartieren. Wir haben 18 Millionen Hektar als Landesfläche. Bei der Verteilung der Gebiete, in denen diese Tiere brüten können, sind wir durchaus etwa bei der Hälfte, bei 9 Millionen. Der andere Teil ist nämlich Gebirgs- und Vorgebirgsland. Wer soll 9 bis 10 Millionen Hektar in einem halben Jahr kartieren? Das ist nicht nur unrealistisch; sondern ich halte es eher für kontraproduktiv, weil nämlich auf diese Weise gar nichts passieren wird.
Die notwendigen Vereinbarungen mit den Flächenbewirtschaftern und den Eigentümern sind neben deren freiwilligen Leistungen, die durchaus vorkommen – man muss auch würdigen, dass es die gibt –, mit gezielten Fördermaßnahmen realisierbar. Aber dazu, meine Damen und Herren, soll uns die Regierung Vorschläge machen. Das Parlament muss in dieser Richtung keine Vorgaben machen.
Kurzum: Es steht durchaus zu befürchten, dass das alte deutsche Volkslied „Kommt ein Vogel geflogen“ bald abzuwandeln ist in die Titelzeile „Kommt kein Vogel geflogen“.
Damit das nicht eines Tages Wirklichkeit wird, bitten wir das Hohe Haus, dem Koalitionsantrag zuzustimmen, der allein verspricht, dass dem Anliegen in der kommenden Zeit angemessen entsprochen wird.
Ich bin damit eigentlich auch am Ende angelangt. Aber, Frau Präsidentin, ich habe das als Teil unseres Schlussworts zum Antrag bereits aufgefasst. Ich denke, die Argumente sind weitestgehend ausgetauscht. Deswegen erlaube ich mir, jetzt meinerseits zu dem Änderungsantrag zu sprechen. Ist das korrekt?
Er ist ja jetzt eingebracht worden.
Dazu will ich nur ganz kurz sagen: Wenn man sich die beiden Anträge anschaut –
Kollege Schmidt bezieht sich auf den Koalitionsantrag, deswegen erlaube ich mir, dazu Stellung zu nehmen –, ist es die völlige Umkehrung des Inhalts unseres Antrages, wenn hier auf einen Vogel abgehoben wird, der auch geschützt ist, der aber in seinen Populationsaufwüchsen in der letzten Zeit für Konflikte und eine differenzierte Diskussion gesorgt hat. Er hat also nichts mit den Bodenbrütern zu tun und kann auch systematisch nicht Teil unserer Anträge werden. Das muss man einfach mal so feststellen.
Zu der Kormoranproblematik ist im Lande schon viel diskutiert worden. Wir haben eine Kormoranverordnung, die sicherlich auch manchem Naturschützer Bauchschmerzen macht, die aber durchaus mithilft, die Konfliktlage im Lande zu überwinden. Wir sollten uns davor hüten: So wie wir beim Kormoranschutz nur eine ganz einseitige, sage ich mal, Naturerhaltungsblickrichtung als nicht zielführend ansehen, darf uns auch die Blickrichtung nur aus der Sicht von Fischern und Anglern nicht dazu verführen, dass wir die Dinge miteinander vermischen.
Deswegen möchte ich hier für meine Fraktion sagen – und ich glaube, dies auch für die Koalitionsfraktion sagen zu dürfen –, dass wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen, und wie schon in einer kurzen Bemerkung angedeutet, bitte ich um Zustimmung zum Koalitionsantrag für die genannte Materie.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt erscheinen zwei Gesetzentwürfe, über die der Landtag zu entscheiden hat. Mit dieser Situation hat sich schon der federführende Ausschuss auseinandersetzen müssen, und in der Beschlussempfehlung wird berichtet, dass sowohl die beiden mitberatenden Ausschüsse – Haushalt und Finanzen, Verfassung und Recht und dann auch der Hochschulausschuss – den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit deutlichen Mehrheiten abgelehnt haben.