Sigrun Reese

Appearances

5/9 5/15 5/16 5/17 5/19 5/20 5/21 5/22 5/25 5/26 5/27 5/28 5/29 5/36 5/39 5/40 5/41 5/42 5/43 5/44 5/45 5/46 5/47 5/48 5/49 5/52 5/54 5/55 5/56 5/57 5/58 5/59 5/64 5/65 5/66 5/67 5/68 5/69 5/70 5/71 5/72 5/73 5/74 5/75 5/77 5/79 5/80 5/81 5/82 5/84 5/85 5/86 5/87 5/88 5/91 5/92 5/96 5/97 5/100 5/101 5/102 5/103 5/105 5/106 5/107 5/108 5/109 5/113 5/115 5/116 5/117 5/118 5/119 5/120 5/121 5/122 5/123 5/124 5/125 5/126 5/127

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was wir hier vor uns haben, ist ein schöner Antrag, und selten hat die FDP-Fraktion einem Antrag der Koalitionsfraktionen so bereitwillig zugestimmt. Das will ich hier mal vorwegsagen.
Gerade in Mecklenburg-Vorpommern verfügen wir über eine Vielzahl aller Standorte, die ehemals von der NVA oder auch der Roten Armee genutzt wurden. Die Beendigung der Nutzung dieser Flächen durch die jeweiligen Streitkräfte hat die betroffenen Kommunen unverschuldet vor große Probleme gestellt. Damit ist ein erheblicher Rückgang an Bevölkerung, ein Verlust an Kaufkraft für die Gemeinden und die Problematik der geordneten zivilen Nachnutzung verbunden – nur einiges, was dabei zu nennen ist.
Anfangs waren die Kommunen mit diesen Problemen ganz auf sich allein gestellt. Ich kenne eine Vielzahl von Kommunen, die in der Vergangenheit mit den Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dann irgendwann resümiert den Kürzeren gezogen haben. Und der Abschluss der Konversionspartnerschaft
zwischen Bund, Land und Kommunen ist da jetzt tatsächlich als Glücksgriff für Mecklenburg-Vorpommern zu bezeichnen. Die Konversion hat sich für viele beteiligte Kommunen als ein wichtiger Wirtschaftsfaktor erwiesen und ist ein wesentliches Instrument der Strukturentwicklung.
Gerade vor dem Hintergrund der neuerlichen Bundeswehrstrukturreform ist es notwendig, betroffene Standorte bereits frühzeitig mit in die Planungen einzubeziehen. Das Aufrechterhalten der Konversionspartnerschaft ist vor allem auch im Hinblick auf die finanzielle Situation der betroffenen Kommunen unabdingbar und im Interesse einer schnellen und nachhaltigen Lösung alternativlos.
Als Mitglied der Interministeriellen Arbeitsgruppe Konversion beim Wirtschaftsministerium konnte ich mir bereits einen guten Überblick über viele durchgeführte und geplante Projekte in Mecklenburg-Vorpommern verschaffen. Einige sind hier schon genannt worden. Im Gegensatz zu sonstigem Verwaltungshandeln ist es wirklich sehr positiv zu bewerten, wie unkompliziert und auch schnell pragmatische Ansätze zu Lösungen im Rahmen der Konversionspartnerschaft gefunden wurden. Manchmal wünschte ich mir einen Ansatz dieser Art auch für andere Bereiche unserer Landespolitik.
Aufgrund meiner Heimat – ich komme ja aus Anklam, da ist Peenemünde nicht so ganz weit weg – ist das ein Beispiel, das mir also auch noch besonders am Herzen liegt. Auch hier wurde im Rahmen der Konversionspartnerschaft schon viel erreicht, vieles steht noch an, aber darauf ist ja Minister Seidel dankenswerterweise auch schon eingegangen.
Peenemünde wird mithilfe der Konversionspartnerschaft wieder zu einem ansehnlichen Ort hergerichtet, wobei die angedachten Maßnahmen dann eine sehr gute Grundlage für die weitere wirtschaftliche Entwicklung dort vor Ort bieten. Und gerade wegen der bisherigen Erfolge im Rahmen der Konversionspartnerschaft ist es für Mecklenburg-Vorpommern und dessen Kommunen unerlässlich, die Konversionspartnerschaft weiter fortzusetzen. Die Konversionsmaßnahmen sind in den betroffenen Kommunen oftmals noch nicht abgeschlossen und bedürfen einer weiteren Begleitung des Prozesses.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist tatsächlich überflüssig, schadet aber auch nicht wirklich.
Wir werden uns zu dem Antrag enthalten und dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über den Atomausstieg und die Energiewende haben wir alle in den letzten drei Tagen mehrfach diskutiert, wir haben sehr umfangreich diskutiert, wir haben kontrovers diskutiert, aber wir haben sehr sachlich diskutiert. Die notwendigen Gesetze sind heute durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden. Es ist ein breiter Kompromiss gefunden worden und die Ergebnisse sind als verantwortungsvoll zu bezeichnen.
Das, was wir hier vorliegen haben als Antrag von der NPD, ist Unsinn und jeder von uns weiß das. Über viele Stufen hinweg hat sich in der EU seit vielen, vielen Jahren der freie Binnenmarkt herausgebildet, der von uns allen begrüßt wird.
Zur Regelung von Stromlieferungen wurde 1996 die erste EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie erlassen, die bisher dreimal novelliert wurde. Alle diese Richtlinien haben im Kern eines gemeinsam: die Gewährung eines freien Stromhandels in Europa. Die Umsetzung des Antrages würde somit gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Auch die Erbringung einer Gesetzesinitiative durch den Bundesrat fällt aus. Was mit dem Antrag der NPD hier nämlich vorgeschlagen wird, kann überhaupt nicht im Interesse Deutschlands sein. Deutschland ist das zentrale Stromtransitland in Europa.
Zudem werden auch im Rahmen der Energiewende die Stromimporte nach Deutschland steigen.
Die Umsetzung des Antrages würde also den Interessen Deutschlands zuwiderlaufen, da die Versorgungssicherheit mit Elektrizität und somit auch der Wirtschaftsstandort durch Ihren Antrag gefährdet würden.
Die demokratischen Fraktionen dieses Hauses werden niemals einem Austritt aus der EU zustimmen und das wäre notwendig, um das umzusetzen, was Sie hier fordern.
Und kommen wir zu einer weiteren Unsinnigkeit dieses Antrages. Wie jeder weiß, besteht Strom im deutschen Strommix immer aus einem Energiemix, und Atomstrom lässt sich von anderen, physikalisch zumindest, kaum unterscheiden, weil da ist es völlig egal, ob der Strom
aus Windkraft, aus Wasserkraft, Solar, Kohle, Gas oder aus Kernkraft erzeugt wurde.
Aber wenn Sie daran glauben, dass Yello Strom gelb ist und Strom, der mit Wasserkraft produziert wurde, blau, dann beweisen Sie damit eigentlich nur Ihre Unfähigkeit.
Ich würde Ihnen aber einen Tipp geben, um sich weiterzubilden,
und zwar die Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums. Da gibt es auch eine Sparte zum Thema „Energie verstehen“. Und ich werde mal zitieren, was Sie dann dort finden werden, Zitat: „Viele Stromversorgungsunternehmen nutzen die Möglichkeit, unterschiedliche Stromprodukte anzubieten. Bei diesen Produkten kann der Kunde selbst entscheiden, welchen Strom er beziehen möchte, z. B. umweltfreundlich erzeugten, besonders preisgünstigen oder mit vielen Extras.“
„Entscheidet er sich z. B. für umweltfreundlichen Ökostrom, so erhält er aus seiner Steckdose allerdings keinen ,reinen‘ Ökostrom, sondern den deutschen Strommix.“ Zitatende.
Den vorliegenden Antrag lehnen wir wegen seiner Unsinnigkeit ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Morgen wird im Bundestag das Gesetz zum Atomausstieg und zur Energiewende beraten, das wissen wir alle.
Der Kern dieses Paketes werden die Restlaufzeiten der Atomkraftwerke in Deutschland sein und somit soll dann der Atomausstieg auch vollzogen werden. Die zukünftigen Säulen der Energieversorgung sollen damit die erneuerbaren Energien sein. Unterstrichen wird dies durch ambitioniert formulierte Ziele, zum Beispiel, dass bis zum Jahr 2020 mehr als ein Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden soll
und die Emissionen sollen bis zu diesem Zeitpunkt sogar um 40 Prozent gesenkt werden.
Der Ausstieg aus der Atomenergie in Verbindung mit den formulierten Umweltzielen stellt für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt eine hohe Herausforderung dar
und dies betrifft insbesondere die Aspekte von Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie Umwelt- und Klima verträglichkeit.
Und auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie darf nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen sind gewaltige Aufgaben anzupacken.
Und es wundert mich nicht, dass Sie nicht so überrascht darüber sind, was ich Ihnen jetzt hier vortrage,
denn die Aktualität dieser Aktuellen Stunde lässt mal wieder zu wünschen übrig,
sodass man tatsächlich ja nur von Wiederholungen dann auch leben kann.
Aber ich denke,
das ist auch Ihr Ziel gewesen, denn die Rede des Herrn Ministerpräsidenten, die habe ich vor 14 Tagen schon bei der IHK in Neubrandenburg gehört,
und einige andere Dinge hier sind also auch so „aktuell“, dass sie eh schon jeder weiß.
Und deshalb schließe ich mich da einfach mal an.
Hierzu gehören – ich war bei den Herausforderungen – die gewaltigen Aufgaben, die vor uns stehen, wie der notwendige Netzausbau und die Bereitstellung geeigneter Speicherkapazitäten. Allerdings ist gerade der Netzausbau ein heikles Thema. Auch das wurde schon angesprochen. Daneben müssen die Bürger einfach mitgenommen werden, die Wirtschaft vor Ort muss mit einbezogen werden und die Interessenlagen müssen Berücksichtigung finden. Dies betrifft vor allem die Entscheidung zur Überlandleitung oder Erstverkabelung und die sich daraus ergebenden Einschnitte.
Und auch wenn der Weg ins Zeitalter erneuerbarer Energien durch die Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird, so ist es doch Aufgabe der Politik, mit Sorgfalt diesem Wunsch nachzukommen. Das heißt, die Politik hat Sorge dafür zu tragen, dass keine Fehlanreize zum Beispiel auch durch Überförderung geschaffen werden.
Aber zum Glück hat jede Medaille zwei Seiten, sodass die Energiewende selbstverständlich eine Vielzahl von Chancen bietet für unser Land, die wir dann auch sogleich nutzen sollten. Insgesamt gesehen besitzt Mecklenburg-Vorpommern genügend Potenzial, um als Gewinner aus dieser Energiewende herauszugehen.
Aufgrund der geografischen Gegebenheiten setzen wir verstärkt auf Windenergie. Aber dadurch, dass wir das schon sehr lange Zeit getan haben, sind die Starkwindstandorte in unserem Land mit kleineren Anlagen bebaut, deren Kapazität noch nicht so leistungsfähig ist, wie es heute nach dem Stand der Technik möglich wäre.
Deshalb sollte unsere Konzentration darauf liegen, diese Standorte mit Repowering zu belegen, um die Ausdünnung da zu beschleunigen und eine Verstückelung zu vermeiden. Die Ausweisung neuer Eignungsflächen darf zudem auch nicht vernachlässigt werden.
Zugleich muss sichergestellt sein, dass wir uns bei der ganzen Geschichte nicht ausschließlich auf die Windenergie beschränken, sondern nach wie vor einen ausgewogenen Mix an Energiequellen fördern. Damit rückt dann auch die Biomasse wieder ins Blickfeld. Auch das ist schon angesprochen worden. Speziell kleinere Anlagen sind richtigerweise zu fördern.
Als weitere Chance sind die Folgen bei der Nutzung erneuerbarer Energien, die wir als Vorreiter in diesem Feld haben, nachhaltig zu nutzen. Und wir müssen tatsächlich aufpassen, dass wir diese Vorreiterrolle behalten und nicht nur darüber reden, sondern auch tatsächlich vorne bleiben, nicht ins Hintertreffen geraten. Damit ist es dann die Aufgabe der Landespolitik, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, um gerade die heimische Wirtschaft mit einzubinden,
um die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung hier vor Ort zu halten. Das heißt, es muss ein Wirtschaftsklima geschaffen werden, das Investitionen und Kapital an den Standorten hier in Mecklenburg-Vorpommern bindet, sodass nicht nur die Industrie und die Gewerke, die Handwerksbetriebe davon profitieren, sondern gleichzeitig auch die Attraktivität Mecklenburg-Vorpommerns als Lebensraum weiter gestärkt wird, damit wir dem demografischen Wandel einiges entgegensetzen können.
In diesem Sinne habe ich denn die Liste der Wiederholungen auch noch mal abgeschlossen und danke für Ihre …
Nein. Genau aus diesem Grund ist es eine Unverschämtheit, ein solches Thema,
das seit Wochen uns alle beschäftigt, als Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung zu setzen.
Und das, was Sie hier vorführen,
das ist – ich riskiere eine erneute Ermahnung –, das ist Gelaber und nichts weiter.
Damit können die Menschen hier vor Ort nichts anfangen, weil es keinen neuen Aspekt in allen Ihren Reden,
die Sie hier heute gehalten haben, gibt.
Alles das haben wir in den vergangenen Wochen in den Medien lang und breit rauf und runter gehört, gelesen, gesehen.
Wir sollten nicht nur darüber reden, wir sollten endlich anpacken. Und das ist eigentlich die Hauptaussage aus meinen Ausführungen,
dass wir unsere Vorreiterrolle nicht durch Labern aufs Spiel setzen,
sondern endlich anpacken. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der derzeitigen Diskussion um die Energiewende mit der verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien ist der Nutzung des Bodens besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Unvermehrbarkeit des Bodens, die weitere Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen und der Anstieg der Weltbevölkerung führen dazu, dass zukünftig nur noch die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Versorgung jedes Bürgers zur Verfügung steht. Statt bisher 0,25 Hektar sind es dann nur noch 0,15 Hektar je Erdenbürger. Der verstärkte Anbau von Energiepflanzen erhöht den Druck auf die landwirtschaftliche Produktion weiter.
Den negativen Grundtenor des Ursprungsantrags zur guten fachlichen Praxis hatte die FDP bereits damals bei der Einbringung kritisch gewürdigt. Die Anhörung im Agrarausschuss bestätigte dann unsere Auffassung.
Es bestehen eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen zur Gewährung einer nachhaltigen Bodennutzung. Nach wie vor sind der FDP-Fraktion gehäufte, bewusste Verstöße gegen diese Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern nicht bekannt. Auch das Schreckgespenst einer Vermaisung des Landes konnte in der Anhörung nicht bestätigt werden. Nach Aussagen der Landesforschungsanstalt ist trotz des Zuwachses beim Mais anbau in Mecklenburg-Vorpommern alles im Lot. Lediglich in einigen wenigen Regionen treten wegen höherer Tierhaltung Konzentrationen im Maisanbau auf. Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überarbeitung der guten fachlichen Praxis zur Wahrung einer nachhaltigen Landwirtschaft wurde von fast allen Anzuhörenden verneint. Der Umweltschutz hat gerade in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und zwängt den Landwirten schon heute enge Korsagen auf.
Aus den genannten Gründen ist der von der Koalition und der LINKEN an den Tag gelegte Aktionismus bei der Bewertung und Entwicklung der guten fachlichen Praxis aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Nach Ansicht der FDP bedarf es der aufgeführten Punkte in der Beschlussempfehlung nicht, da sich die gute fachliche Praxis in Mecklenburg-Vorpommern bewährt hat.
Ähnlich verhält es sich beim Bodenschutzgesetz. Nach Aussagen des Ministeriums soll sich mit dem Landesausführungsgesetz eine 1:1-Umsetzung des Bodenschutzgesetzes bestätigen. Die Klarstellung zur Wahrnehmung der Aufgabe nach dem Bundesgesetz ist zu begrüßen. Unserer Kenntnis nach fehlt aber noch die abschließende Bemessung der auszugleichenden Kosten bei neuen und veränderten Aufgaben aus dem Bodenschutzgesetz. Die Kritik an der Verständlichkeit und der Anwendbarkeit des Gesetzes für die Landwirte besteht weiterhin. Und nach wie vor lässt der Gesetzentwurf konkrete Aussagen zur Umsetzung des Gesetzes vermissen.
Trotz der angekündigten 1:1-Umsetzung in Landesrecht schafft aus unserer Sicht der vorliegende Gesetzentwurf mit dem Paragrafen 11 und dem neuen Bodenschutzprogramm diese 1:1-Umsetzung nicht, denn aus unserer Sicht werden neue Standards festgelegt. Der Bauernverband als Verband der vordringlich Betroffenen hat hierzu ebenfalls seine Bedenken sehr nachvollziehbar dargelegt
und er sieht mit dem Bodenschutzprogramm die Gefährdung der zukünftigen Förderfähigkeit von Agrarumweltmaßnahmen. Weiterhin führe das Programm zu zusätzlicher Bürokratie und zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
Mecklenburg-Vorpommern kann es sich nicht leisten, wieder Sonderwege zu beschreiten, die zu einer Benachteiligung unserer Landwirte führen.
Die FDP teilt die Kritik des Verbandes und die ablehnende Haltung für diesen Gesetzentwurf.
Demzufolge werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn auch der Minister sich sehr viel Mühe gegeben hat, den vorliegenden Gesetzentwurf zu rechtfertigen, so ist es ihm doch nicht gelungen, ihn uns schönzureden. Aber das, was dann der Kollege Müller hier von sich gegeben hat, das zeigt uns doch wiederum sehr deutlich, wer hier etwas nicht richtig verstanden hat. Das war aus meiner Sicht kompletter Bullshit.
Okay.
Zur Historie des FAG und der dazugehörigen Reform ist hier schon einiges ausgeführt worden. Und Minister Caffier hatte völlig recht, als er sagte, das FAG ist eines der wichtigsten Gesetze für die Kommunen. Aber gerade vor diesem Hintergrund wäre besondere Umsicht geboten gewesen bei der Erarbeitung des FAG. Doch leider lässt das Gesetz, das hier jetzt vorliegt, diese Umsicht vermissen.
An den elementaren Kritikpunkten, die bereits das FAG 2010 aufzuweisen hatte, hat sich eigentlich überhaupt nichts geändert. Und selbst das Stückchen Zucker, das Sie mit der Überprüfung der Berücksichtigung der Steuerkraft großer kreisangehöriger Städte bei der Berechnung der Kreisumlage hier jetzt anbieten, ändert daran tatsächlich nichts. Vor dem Hintergrund der bestehenden kommunalen Finanzprobleme ist es peinlich und bedauerlich, dass die Landesregierung hier lediglich einen Verschiebebahnhof zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf geht an den eigentlichen Sorgen komplett vorbei.
Und, Herr Müller, die von Ihnen kritisierten Steuersenkungspläne sind hier nicht das Thema,
das war völlig am Thema vorbei, komplett am Thema vorbei.
Das Ziel der Verwaltungsreform, des Dreiklangs der Änderung der Kreisstruktur, der Aufgabenwahrnehmung und des FAG, war die Erzielung der Einsparungseffekte. Doch im Laufe der Beratung ist das mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt worden. Vorhergesehene Renditen, die zwischen 50 und 80 Millionen Euro
geschätzt wurden, sind von uns und auch von den kommunalen Spitzenverbänden stets kritisch betrachtet worden. Das Ergebnis, denke ich, wird auch darauf hinweisen, dass wir damit recht behalten haben.
Der Landesrechnungshof fühlte sich zu einer beratenden Äußerung berufen, als es um die Modellregion RügenStralsund-Nordvorpommern ging. Letztendlich sieht es so aus, als wenn das für Stralsund ein Nullnummernspiel wird, das war zumindest in der „Ostsee-Zeitung“ am 11. Juni zu lesen. Ich denke, das wird sich im ganzen Land so bestätigen, das bleibt nicht auf Stralsund beschränkt.
Doch jetzt zurück zum eigentlichen FAG: Der kommunalen Familie geht es finanziell nicht gut. Ich kann auch aus meiner kommunalpolitischen Erfahrung sagen, dass die Broschüre, die von Herrn Caffier und Frau Polzin herausgegeben wurde, doch wirklich als Provokation vor Ort angesehen wurde und das Ganze wirklich in keiner Weise zielführend war.
Die Stellungnahmen, die zum FAG abgegeben wurden, sind sehr prägnant und sehr eindeutig gewesen, und trotzdem ist das nicht aufgenommen worden.
Wir als FDP-Fraktion widersprechen der Aussage des Innenministers aufs Schärfste, dass das FAG eine Grundlage für eine solide Finanzausstattung kreisfreier Städte, Landkreise und kreisangehöriger Gemeinden darstellt. Das ist letztendlich nicht wahr und, wie gesagt, das FAG wird seinen Zielen nicht gerecht. Wieder einmal haben SPD und CDU die Chance für eine aufgabengerechte Finanzausstattung verspielt. Wir werden das Gesetz ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Okay, dann jetzt inzwischen sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Sehr geehrte Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, nun sagen Sie doch einmal ehrlich, was Sie wollen und wofür Sie stehen!
Bei jeder Bürgerinitiative stehen Sie auf der Straße, Sie sind gegen Atom und Sie sind gegen die Errichtung von Windparks.
Sie sind gegen Massentierhaltung
und Sie sind letztendlich dafür, dass die Preise nicht steigen.
Sie sind immer dagegen. Irgendjemand muss es bezahlen. Sie propagieren Ökolandbau und wenn man dafür mehr bezahlen muss, dann ist es auch in Ordnung,
aber dafür soll es dann auch Sozialtarife geben.
Also irgendwann muss ich mich mal entscheiden, was ich will.
Und das sollten Sie auch tun.
Und dann tun Sie am Ende jetzt nicht so überrascht, dass nach den Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate auch die Energiepreise steigen! Und seien Sie nicht überrascht, wenn es vielleicht auch den einen oder anderen Mitnahmeeffekt in diesem Bereich gibt.
Auch wir Liberalen stehen zum Atomausstieg. Und bei der Energiewende setzt die FDP auf die Gewährung von Versorgungssicherheit, Klimaschutz und die Bezahlbarkeit für alle Bürger,
aber auch für die Industrie, denn wir können es uns nicht leisten,
dass gerade die engergieintensiven Industrien mit den Arbeitsplätzen ins Ausland abwandern.
Ich denke mal, die Kosten, die auf die privaten Haushalte übergewälzt werden sollen, was Sie mit Ihrem Antrag ablehnen, ist auch wieder reine Polemik in Ihrem Antrag.
Wer, wenn nicht die Verbraucher, soll denn diese Kosten bezahlen?
Und wir als Politiker sind doch in der Pflicht, den Willen des Wählers umzusetzen.
Und die Mehrheit der Bürger, das ist in den letzten Wochen sehr deutlich geworden, will die Energiewende. Also müssen wir auch ehrlich sein und den Bürgern sagen: Wenn ihr das dann wollt, dann müsst ihr dafür mehr bezahlen. Und wenn wir uns die Medienberichte der letzten Wochen und Monate ansehen, also zumindest habe ich das so vernommen, dann ist ganz deutlich geworden, dass viele Bürger sagen: Selbstverständlich bin ich gerne bereit, die 2 Cent mehr für die Kilowattstunde zu bezahlen, wenn ich denn weiß, dass es Ökostrom ist. Also wo, bitte schön, ist das Problem?
Und wenn es tatsächlich ein Problem ist und der Bürger die Kosten nicht tragen will, ja dann wiederum sind wir als Politiker gefordert, die bezahlbaren Energiepreise in Rahmenbedingungen zu fassen, die dann auch umgesetzt werden. Das heißt letztendlich aber, wir müssen die Energiewende zeitlich etwas strecken, damit wir dann diesen Anstieg in den Kosten nicht haben. Also wieder: Wir müssen wissen, was wir wollen.
Ganz deutlich sind wir als FDP gegen staatliche Strompreiskontrolle und wir sind gegen VEB Energieversorgung Ost. Genauso sind wir sehr deutlich gegen Sozialtarife, denn wir sind für bezahlbare Energie für alle Bürger und nicht ausschließlich für die von Ihnen bevorzugte Klientel.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Die FDP-Fraktion lehnt Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann hier eigentlich nur nahtlos anschließen. Die Frage nach Don Akzentus stellt sich mir auch.
Aber zurück zum Antrag.
Auch die Äußerung von Frau Schlupp: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“, war einer der ersten Gedanken, den ich hatte, als ich den Antrag gelesen habe.
Im November 2010 brachten die Koalitionsfraktionen einen Antrag zur guten fachlichen Praxis in der Bodennutzung Mecklenburg-Vorpommerns ein. Hintergrund war die Entwicklung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe zur Energiegewinnung. DIE LINKE forderte in einem Änderungsantrag die stärkere Ausrichtung der Agrarforschung auf die Auswirkungen des Anbaus nachwachsender Rohstoffe.
Beide sind zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen worden.
Die FDP-Fraktion hatte bereits im November ihr Unverständnis über den Grundantrag ausgesprochen, weil er ein Bild in der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns zeichnete, das nicht der Realität entspricht.
Die FDP trägt die aufgeworfene Angst vor Monokulturen in der Landwirtschaft nicht mit. Aus eigenem Interesse
sind die Landwirte an einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung interessiert und das ist auch mehrfach deutlich geworden.
Gerade in der kürzeren Vergangenheit und auch zukünftig werden alternative Anbauformen untersucht, es wird geforscht. Das ist uns auch berichtet worden.
Am 31. März fand dann im Agrarausschuss die Anhörung zur guten fachlichen Praxis statt. Die Anhörung bestätigte unsere Auffassung vollends. Die Zahlen des Bauernverbandes gerade zu den Anbauflächen von Mais und Raps belegen, dass es keine befürchtenswerten Anbaukonzentrationen gibt.
Und Mecklenburg-Vorpommern ist von Monokulturen weit entfernt.
Die Beschlussempfehlung im Anschluss an diese Anhörung und in Auswertung der Anhörung im Agrarausschuss ist inzwischen gefertigt und auch beschlossen. Ihres Antrags bedarf es in dieser Form überhaupt nicht.
Ich könnte jetzt noch auf Details der Anhörung eingehen, aber zum Detail ist ja hier auch schon ausreichend vorgetragen worden.
Die Aspekte im Punkt 1 Ihres Antrags sind alle hinlänglich bekannt und die gute fachliche Praxis wird hierzu weiterentwickelt. Und ich wiederhole mich in diesem Punkt gern.
Im Antragspunkt 2 soll ein breit aufgestelltes Konzept zum nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen erstellt werden. Nach Auswertung der Anhörung – und auch da wiederhole ich mich gern – sieht die FDP hierin keine Notwendigkeit, da sowohl gesetzliche Grundlagen, die gute fachliche Praxis und weitergehende Verpflichtungen hierzu in hinreichendem Rahmen geschaffen sind. Die FDP will die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbsfähig gestalten und nicht wie Sie, meine Kollegen von den LINKEN und der SPD, permanent auf EU- und Bundesrecht noch aufsatteln und die Landwirtschaft nur unnötig belasten.
Der Punkt 3 Ihres Antrages umfasst eine Aufforderung, die sich längst sowohl von Bundes- als auch von Landesseite in der Bearbeitung befindet, und deshalb bedarf es dieses Antrages tatsächlich nicht. Wir lehnen ihn ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, vielleicht ist es schon ein ungewöhnlicher Weg, den Herr Mantei und ich hier heute mit diesem Antrag gewählt haben.
Er beweist aber auch, wie wichtig uns dieses Thema ist. Es geht mit unserem Antrag um nicht mehr, aber auch um nicht weniger als um Strukturpolitik im ländlichen Raum. Bedauerlicherweise ist es uns bis zum Antragszeitpunkt oder dem Zeitpunkt, wo man den Antrag einreichen musste, nicht gelungen, unsere beiden Fraktionen davon zu überzeugen,
sodass wir uns entschieden haben, diesen Antrag selbst einzureichen.
Mecklenburg-Vorpommern hat durch den demografischen Wandel und die Abwanderungswellen nach der Wende gut 200.000 Einwohner verloren. Einwohner, Kaufkraft, Arbeitskräfte und ehrenamtliches Enga gement in einem Umfang der Hansestadt Rostock hat dieses Land verlassen. Leben im Durchschnitt in Deutschland 229 Einwohner pro Quadratkilometer, so sind es in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 71, im Landkreis Ostvorpommern gar nur noch 56 und in Uecker-Randow 45 Einwohner pro Quadratkilometer.
Viele Menschen lieben diese Lebensweise – ruhig, abgelegen, entspannt, außerhalb der Ballungszentren. Andere wiederum sind einfach aufgrund ihrer Lebenssituation nicht in der Lage, die Gegend zu verlassen. Aber die Anforderungen, die wir an Infrastruktur und Versorgung in diesen ländlichen, dünn besiedelten Gebieten stellen müssen, sind eben andere als im Durchschnitt der Bundesrepublik. Ich verwehre mich dagegen, dass die Landespolitik zum Nachlassverwalter ganzer Landstriche in unserem Land wird.
Und mit meinem Antrag und dem Antrag von Herrn Mantei geht es, wie ich schon sagte, um nicht mehr, aber auch um nicht weniger als um Strukturpolitik im ländlichen Raum. Wir wollen hier weder Wahlkampf betreiben
noch sind wir Lobbyisten
von irgendeinem Krankenhausbetreiberkonzern.
Es geht um den Standort in Anklam.
Und ich wundere mich, dass Sie das unglaubwürdig finden.
Ja, das wundert mich sehr.
Dann haben Sie die Problematik bis heute nicht erkannt.
Es ist die Aufgabe hier im Land, den Bürgerinnen und Bürgern in diesen dünn besiedelten Gebieten Perspektiven und Lebensqualität zu bieten.
Die Situation in den Kreisen ist sehr unterschiedlich und es bedarf individueller Modelle zum Erhalt der Versorgungsstruktur und der Lebensqualität. Als liberaler Mensch vertraue ich natürlich darauf, dass die Menschen sich auch selbst helfen können. Und wir finden oftmals vor Ort funktionierende funktionelle Lösungen und Strukturen, so auch hier mit der Vereinbarung zwischen dem Klinikum Anklam und dem Universitätsklinikum Greifswald. Es konnte die Pädiatrie schon seit vielen Jahren erhalten bleiben. Den handelnden Personen vor Ort war dabei bislang nämlich nicht die ausschließlich zwingende, notwendige medizinische Versorgung oder gar der finanzielle Nutzen im Vordergrund, sondern tatsächlich die Lebensbedingungen für die Menschen vor Ort.
Mit einer Äußerung von Staatssekretär Voss im November ist ein wenig Unruhe in diesen Bereich gekommen, es ist dann auch in den Medien deutlich geworden. Herr Mantei hat zum Thema eine Kleine Anfrage gestellt und wir beide haben uns seit Monaten ganz stark für den Erhalt eingesetzt. Wir haben Gespräche geführt mit den derzeitigen Betreibern, mit dem Uniklinikum. Die Kommunalvertreter in Anklam, im Landkreis Ostvorpommern haben sich sehr intensiv mit dem Thema befasst und haben dazu eindeutige Beschlüsse gefasst, im Landkreis einstimmig und in der Hansestadt Anklam gab es lediglich eine Gegenstimme, die von einem SPD-Mitglied kam, was ich durchaus bedauerlich fand.
Die Kooperationsvereinbarung und das, was an Aussage gekommen ist, ist eigentlich immer nur gewesen: Wir halten uns an die Vereinbarung. Das ist eine Aussage, die auch sehr deutlich von Herrn Dr. Zygmunt aus Greifswald ausgesagt wurde. Wir halten uns an die Vereinbarung. Wenn man diese Vereinbarung aber ansieht, dann gilt sie lediglich bis zum 31.12. dieses Jahres und könnte bis zum 30. September des Jahres gekündigt werden, verlängert sich dann jeweils um ein Jahr. Das heißt, für den Bestand und die Sicherheit der Kinderstation am Standort ist es überhaupt nicht aussagekräftig und in keiner Weise bindend.
Gerade aber ein kinder- und jugendmedizinisches Versorgungsangebot vor Ort ist für junge Familien ein entscheidender Standortfaktor. Und diese Standortfaktoren werden in Zukunft auch immer größere Bedeutung erlangen. In Zeiten des stetig zunehmenden Mangels an Fachkräften dürfen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern einer solchen Debatte keineswegs verschließen. Der Werbeslogan „Leben, wo andere Urlaub machen“ ist durchaus ein Argument für junge Menschen, eine Zukunftsperspektive in Mecklenburg-Vorpommern zu suchen. Wir müssen ihnen aber auch den Rahmen bieten, der ihnen diese Zukunftsperspektive ermöglicht. Dazu gehört neben funktionierender Kinderbetreuung auch eine funktionierende medizinische Versorgung. Die Aussagen „Familienland Nummer eins“ und „Kinderland Nummer eins“ allein reichen nicht aus. Worten müssen Taten folgen.
Als Landtag sollen wir hier ein klares Bekenntnis zu solchen Lösungen abgeben, wie zum Beispiel der Ko operationsvereinbarung der Kliniken Anklam und Greifswald, die zum bisherigen Erhalt dieser wichtigen Standortfaktoren beigetragen hat. Wir sollten den Partnern dieser Kooperationsvereinbarung aber auch ein klares Signal senden, dass sie nicht allein auf sich gestellt sind mit dieser Vereinbarung. Im Zuge der Kreisgebietsreform hat sich allzu oft in vielen Kommunen des Landes das Gefühl des Alleingelassenwerdens ergeben. Das Versprechen unseres Ministerpräsidenten, dass im ländlichen Raum durch die Kreisgebietsreform kein Nachteil entstünde, wirkt dabei eher vertröstend als Hoffnung stiftend. Als Landtag sollten wir es nicht bei den bloßen Lippenbekenntnissen belassen, sondern ein klares Signal für die Zukunft einer Lebensperspektive im ländlichen Raum setzen.
Ich möchte einfach noch auf ein paar Details eingehen, die dann tatsächlich die Regionen vor Ort betreffen. Das Einzugsgebiet der Kinderklinik in Anklam betrifft auch den Landkreis Uecker-Randow. Und, Herr Müller, gerade deshalb verstehe ich Ihre Abneigung und Ihre Reaktion, die Sie gestern auch dem Kollegen Mantei gegenüber geäußert haben, beim besten Willen nicht.
Sie wissen, dass zum Beispiel Altwarp 105 Kilometer von Greifswald entfernt liegt. Ich stelle mir gerade vor: Frau Schwesig, ich weiß, Sie haben auch keine 30-StundenWoche und Sie haben viel um die Ohren. Vielleicht würden Sie, um ein wenig Ruhe und Entspannung zu finden, ein ausgeglichenes, harmonisches Wochenende mit Ihrer Familie verleben, den Ort Altwarp wählen, in dieser wunderschönen Landschaft am Haff, um mit Ihrem Sohn Julian – ich glaube, so heißt er – sich dort zu entspan
nen. Ich stelle mir gerade vor, wie der Julian plötzlich – und das kommt bei dreijährigen Kindern ab und an vor – hoch fiebert, sich permanent übergeben muss
und Sie mit Ihrem Latein als Mutter am Ende sind. Die kinderärztliche Versorgung in dem Bereich ist verdammt schlecht, der nächste Kinderarzt sitzt in Anklam. Wenn Sie Glück haben und es ist noch nicht 16.00 Uhr – das funktioniert aber nicht an jedem Wochentag –, dann erreichen Sie dort jemanden in lediglich 55 Kilometern Entfernung.
Der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist ab 19.00 Uhr telefonisch erreichbar. Wenn Sie Glück haben, hat noch ein Allgemeinmediziner bis 18.00 Uhr seine Praxis geöffnet.
In der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr stehen Sie komplett im Regen.
In Ostvorpommern und Uecker-Randow stehen Sie zwischen 18.00 und 19.00 Uhr komplett im Regen.
Und ob es ein Grund ist, tatsächlich die 112 zu wählen,
weil ein Kind fiebert, das, glaube ich, ist nicht unbedingt der Fall.
Wenn das gerechtfertigt ist,
dann möchte ich die Kosten nicht gegenüberstellen den Kosten,
die die Kinderabteilung in Anklam derzeit noch verursacht.
Genau darum geht es. Es geht um die Familien vor Ort, es geht um die Kinder vor Ort, denen Sie nicht zumuten können, über Landstraßen zwei Stunden lang in einem Kindersitz angeschnallt in einem Auto zu sitzen,
in dem sie in der Zeit nicht auf ihr Kind eingehen können,
dem es schlecht geht, das sich elend fühlt. Darum ist eine Versorgung einfach zu sichern.
Und wenn ich heute Morgen gehört habe, dass gestern ein Schreiben in Anklam eingegangen ist, auf eine Anfrage und eine Bitte der Hansestadt Anklam vom 21. März 2011, dann ist ein Schalk, der Böses dabei denkt,
dass die Beantwortung dieses Schreibens genau bis gestern gedauert hat.
Frau Schwesig ist heute Morgen auch von einigen Vertretern aus der Region begrüßt worden mit den über 15.000 Unterschriften. Sie haben sich den Fragen gestellt und auch Antworten gegeben, das ist begrüßenswert. Aber genau diese Antworten, dieses klare Bekenntnis zum Erhalt der Kinderstation in Anklam über den 31.12. des Jahres 2011 hinaus, das erwarten wir als Antragsteller hier heute von Ihnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir hatten bereits in der Ersten Lesung des Gesetzes gesagt, dass in einigen Punkten sogar tatsächlich was Gutes entstanden ist, und haben uns dabei auf die Kurzumtriebsplantagen zum Beispiel und auf die Haftungsregelungen beim Betreten des Waldes bezogen. Aber sowohl vor als auch nach der umfangreichen Anhörung am 13. Januar haben wir mit vielen betroffenen Verbänden und Vereinen über den Gesetzentwurf diskutiert und waren dann erstaunt über den großen Änderungsbedarf, der sich nach diesen Gesprächen ergeben hat.
Nach reiflicher Überlegung und Abwägung hat die FDP sich dann einige von diesen Vorschlägen zu eigen gemacht und durch eigene Vorschläge ergänzt. Unter anderem ist die Ausweisung von Reit- und Fahrwegen in den Wäldern sowie die Wiedererrichtung von Parkanlagen sehr kontrovers und konstruktiv in unserer eigenen Fraktion diskutiert worden.
Die FDP bezweifelt auch sehr stark, dass die in Paragraf 11 getroffenen Regelungen zur Wiederherstellung von Parks alle auftretenden Probleme zur Lösung führen werden, und sieht da nach wie vor großen Diskussionsbedarf.
Zum Belassen von Alt- und Totholz im Wald möchte ich anmerken, dass Altholz nicht automatisch zu einem bestimmten Anteil im Wald verbleiben muss, sondern nur, wenn der Eigentümer keine andere Verwendung für dieses Holz hat. Auch hierzu hatten wir einen Änderungsantrag gestellt, können aber dem Kompromissvorschlag, der dann durch die Koalitionsfraktionen im Ausschuss als Änderungsantrag eingereicht wurde, vollumfänglich zustimmen. Da hat man eine gute Lösung gefunden.
Ansonsten haben wir 30 Änderungsanträge zum Waldgesetz und zum Jagdgesetz eingereicht. Ich möchte dazu nur ganz klar sagen: Nachdem ich den zweiten unserer Änderungsanträge begründet hatte und sehr deutlich wurde, dass ein Diskussionswille nicht bestand,
habe ich auf die mündliche Begründung der Anträge verzichtet, weil es tatsächlich zwecklos gewesen ist. Man hat nicht mal zugehört.
Ich bedaure dies sehr und ich finde es vor allen Dingen schade allen Anzuhörenden gegenüber, die in sehr umfangreichen Stellungnahmen und mit sehr großem Engagement sich in die Beratungen, in die Anhörung eingebracht haben. Den Anzuhörenden möchte ich recht herzlich danken und die Kritik, die vom Ausschussvorsitzenden hier an meiner Antragsbegründung, die aus seiner Sicht sehr halbherzig gewesen sein soll, vorgetragen wurde, aufs Schärfste zurückweisen.
Ich möchte noch einmal auf unsere vier Änderungsanträge eingehen, die uns von unseren eigenen Änderungsanträgen mit am wesentlichsten erschienen sind. Darum haben wir sie heute noch mal als Änderungsanträge vorgelegt.
Nach dem Willen der Landesregierung soll das Land zur Arrondierung ein Vorkaufsrecht an Flächen erhalten, die ganz oder teilweise im Landeswald liegen. Das kann im Ergebnis heißen, dass es neben dem Entzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche durchaus auch zu Problemen bei der Pflege von angrenzenden Flurstücken führen kann. Wir lehnen das deshalb ab und haben einen entsprechenden Änderungsantrag formuliert. Außerdem ist es aus unserer Sicht ganz klar ein massiver Eingriff in die Dispositionsfreiheit des jetzigen Eigentümers, was auch nicht in unserem Sinne ist.
Die FDP stimmt grundsätzlich der Waldmehrung allgemein und auch der des Landeswaldes dort, wo es angemessen ist, zu. Ein Vorkaufsrecht ist dafür allerdings nicht erforderlich. Auch die privaten Waldbesitzer, das wird dann ab und an unter den Teppich gekehrt, bewirtschaften ihren Wald durchaus vorbildlich und vor allen Dingen auch nachhaltig, denn gerade der private Waldbesitzer möchte seinen Nachkommen auch in Generationen noch einen wertvollen Wald übergeben können.
Das Landeswaldgesetz, dazu gibt es einen weiteren Änderungsantrag von uns, berücksichtigt ungenügend die Situation von Campingplätzen im Wald. Hier zeichnen sich mögliche Schwierigkeiten ab und mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 5/4359 will die FDP sicherstellen, dass bestehende und genehmigte Campingplätze Bestandsschutz haben und nicht unter den Waldbegriff fallen.
Weiterhin erhalten diese pauschal die Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung des Abstandes baulicher Anlagen nach Paragraf 20 Waldgesetz, um damit bürokratischen Aufwand weiterhin minimal zu halten.
Der dritte Änderungsantrag befasst sich mit der Mitnahme von Leseholz. Es ist für die FDP nicht nachvollziehbar, warum die Entnahme von Leseholz aus dem Privat- oder Körperschaftswald nicht mehr der Erlaubnis des Waldeigentümers bedürfen dürfte. Ich gehe ja auch nicht in Ihren Garten und hole mir die Erdbeeren, ohne Sie zu fragen.
Eine solche Regelung ist dann doch wirklich ein massiver Eingriff in das Eigentum
und deshalb muss der Passus auch wieder in den Paragrafen 31 Absatz 4 eingefügt werden.
Zum Jagdgesetz wissen wir, dass trotz eines Managementplans zur Schwarzwildbejagung massive Probleme mit dem Schwarzwild bestehen. Die alleinige Begrenzung der Anbauflächen auf 20 Hektar pro Schlag halten wir hier nicht für sinnvoll. Deshalb teilt die FDP die Ansicht des Landesjagdverbandes, dass im Rahmen der Schwarzwildbejagung hier Gemeinschaften verpflichtend zu bilden sind und nicht nur gebildet werden können. Darauf zielt dann unser letzter Änderungsantrag ab.
Ich bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Minister!
11. Wird der angekündigte Riegeldeich als ursprünglich geplante Variante ohne Straße und Schiene gebaut?
Die zweite Frage:
12. Unter welchen Voraussetzungen kann nach Fertigstellung des Riegeldeiches in seiner ursprünglichen Form der Peenestromdeich noch zurückgebaut werden, ohne die Straße und die Schiene zu gefährden?
Dann noch eine Zusatzfrage: Ist es aus Ihrer Sicht möglich, den Riegeldeich, so, wie er jetzt gebaut wird, dann nachträglich noch mit der Infrastruktur gegebenenfalls auszurüsten?
Die zweite Zusatzfrage: Wie würden Sie dann den Aufwand beurteilen? Ist er vertretbar?
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns allen ist bekannt, dass die Nutzungsdauer fossiler Energieträger begrenzt ist. Zudem kommen über die natürliche Verknappung finanzielle Belastungen auf Wirtschaft und Verbraucher zu. Folglich sind auch im Zusammenhang mit den ehrgeizigen Emissionsreduzierungszielen der Bundesregierung ein Umdenken in der Energiepolitik und eine Aufstellung eines Energiekonzeptes unumgänglich.
Allerdings heißt dies nicht, dass wir ausschließlich nur über die Nutzung regenerativer Energiequellen und damit ausschließlich über den Atomausstieg debattieren sollten. Das ist ein Punkt, aber nicht der einzige. Vielmehr dürfen wir den Umgang mit der Energie und deren Verbrauch nicht außer Acht lassen.
Ziel ist hier, das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang beim Energieverbrauch zu schärfen und damit eine effizientere Nutzung zu ermöglichen. Aus diesem Grund müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Einsparungspotenziale sowohl im privaten und öffentlichen Bereich als auch der Industrie auszuschöpfen. Folglich liegt in der Energieeffizienz der Schlüssel, um den Verbrauch, aber auch die Energiekosten einzuschränken.
Von zentraler Bedeutung zur Erhöhung der Energieeffizienz ist dabei die Gebäudesanierung. Grund hierfür ist, dass auf den Gebäudebereich nicht nur 40 Prozent des
gesamten Energieverbrauchs entfallen, sondern auch etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Damit ist die energetische Sanierung des Gebäudebestandes der zentrale Schlüssel, um den Verbrauch an fossilen Energieträgern zu mindern. Gleichzeitig erlaubt sie das Erreichen der Klimaziele und die Thematik der Abhängigkeit von Energieimporten wird etwas entschärft.
Natürlich ist energiesparendes Bauen beziehungsweise Sanieren nicht zum Nulltarif zu bekommen. Allerdings können aus den Investitionen – und das wissen wir alle – langfristig auch entsprechende Kosteneinsparungen wieder erzielt werden. Für die Umsetzung der Sanierungsstrategie sind somit wirtschaftliche Anreize durchaus der richtige Ansatz.
Auch die Bundesregierung hat sich dieses Pro blems angenommen und sich dazu Gedanken gemacht. Angesprochen worden ist schon, dass der notwendige Finanzrahmen deshalb auf 2 Milliarden Euro aufgestockt werden soll.
Wir als FDP-Fraktion
vertreten damit inhaltlich die gleichen Positionen, wie Sie von der LINKEN das in den Ziffern 2 und 3 des Antrages formuliert haben. Jedoch sollte man bei der vermehrten Nutzung regenerativer Energieträger trotz der dramatischen Katastrophe in Japan nicht überstürzt und polemisch reagieren. Gefragt ist eine sachliche Diskussion ohne ideologische Vorbehalte, in der offen und ehrlich die Folgen eines Atomausstiegs diskutiert werden.
Für die Abschätzung der strukturellen Auswirkungen, aber auch die Folgen für die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz braucht es ein fundiertes Gesamtkonzept zur Energieversorgung ohne Tabus. Und das heißt ja nicht, dass ein Ausstieg aus der Atomenergie nicht stattfinden soll. Allerdings, Ad-hoc-Aktionen sind da nicht der richtige Ansatz. Ziel sollte sein, klare Fakten bezüglich der wirtschaftlichen Aspekte unter anderem im Umgang mit Stromimporten und der Rechtssicherheit einer Energiewende zu schaffen.
Aus diesem Grund können wir als FDP-Fraktion dem vorliegenden Antrag in der jetzigen Form nicht zustimmen. Daher beantragen wir in unserem Änderungsantrag die Aufhebung des ersten Satzes, weil der einfach zu ideologisch geprägt in eine einzige Richtung geht. Da wir aber ansonsten Ihrem Antrag inhaltlich folgen, würden wir uns bei dem Gesamtantrag auf jeden Fall enthalten. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Sehr geehrter Herr Heydorn, die Anmerkung – es wäre schön, wenn Sie mir zuhören –, die Anmerkung, die ich gerade zu Ihrem Vortrag noch machen möchte, hebe ich mir bis zum Schluss auf, weil ich sonst Bedenken habe, mit meiner Redezeit hinzukommen. Also es wäre schön, wenn Sie dann dableiben.
Bereits am Mittwoch, dem 30. März, hat die Landesregierung bekannt gegeben, dass es keinen Tausch von Waldflächen für Kunstobjekte der Familie zu Mecklenburg von Solodkoff geben wird. Die Landesregierung nahm also bereits vor 14 Tagen davon Abstand, einen Teil des Gemäldewertes in Wald auszugleichen und den Rest zu bezahlen.
Wäre der Antrag also lediglich auf diesen aktuellen Aspekt ausgerichtet gewesen, hätten Sie ihn zwischenzeitlich zurückziehen müssen.
Aber, liebe Kollegen von den LINKEN, im Ansatz ist das ja nicht der Grund für diesen Antrag gewesen. Das ist in Ihrer Einbringung, denke ich, sehr deutlich geworden, und auch der Änderungsantrag sagt deutlich aus, dass es eine Grundsatzdebatte zu diesem Thema sein sollte.
Ziel – und da gehe ich einfach noch mal darauf ein, dass Sie ja ein sehr eigentümliches Verständnis und Verhältnis zu Eigentum haben – ist dann aus unserer Sicht, mal wieder „VEB Mecklenburg-Vorpommern“ zu schaffen,
und das tragen wir als FDP bekanntermaßen gar nicht mit.
Im Gegensatz zu Ihnen von den LINKEN
sehen wir die Privatisierung nicht ausschließlich als Problem an, denn genau wie bei den Gewässerflächen sollte auch beim Wald ganz klar eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden.
Und wie bei den Gewässerflächen ist auch hier eine umfassende Abwägung von Gemein- und Staatswohl gegenüber den privaten Interessen vorzunehmen. Wir sind nicht der Meinung, dass frei werdende Flächen automatisch vom Land gekauft oder an das Land übertragen werden sollten. Auch private Waldbesitzer gehen sehr sorgsam mit ihren Flächen um
und auch private Waldbesitzer bewirtschaften ihre Waldflächen nachhaltig, denn sie wollen auch lange etwas davon haben,
und zwar in mehreren Generationen.
Die denken also auch nicht nur an sich und jetzt.