Jörg-Uwe Hahn
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Last Statements
Sehr verehrter Herr Kollege, Hessen nimmt bei Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bundesweit schon seit einigen Jahren eine Vorreiterrolle ein. Durch konsequente Entwicklungsarbeit in verschiedenen als besonders geeignet identifizierten Rechtsgebieten ist es gelungen, die Ausgangszahlen der elektronischen Nachrichten über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – kurz EGVP – auch im Vergleich zu nahezu allen anderen Bundesländern deutlich zu steigern.
Die Bilanz ist hier deutlich positiv. In diesem Jahr werden erstmals mehr als eine halbe Million sogenannter Gerichtsschreiben elektronisch versandt werden. Dies ist mehr als nur ein Anfang. Die elektronische Kommunikation mit den Prozessbeteiligten erfolgt über EGVP kostenfrei, verschlüsselt und rechtssicher.
Der elektronische Rechtsverkehr hat in Hessen aber nicht nur unmittelbar in die gerichtlichen Verfahren Einzug gehalten. Auch die Querschnittsdienste wurden betrachtet und zielgerichtet weiterentwickelt. Elektronische Rechnungsabwicklung und elektronische Bezahlung standen hierbei im Fokus. Mit der elektronischen Rechnungsversendung als Standardversendungsprozess an alle Kunden, die EGVP nutzen – das sind bundesweit heute mehr als 65.000 Nutzer – wurde bundesweit von Hessen aus Neuland betreten.
Seit Beginn der Einführung im Jahre 2010 wurden auf diesem Weg bis heute nahezu 200.000 Rechnungen elektronisch übermittelt, allein mehr als 54.000 davon im ersten Halbjahr 2013.
Bei der elektronischen Rechnung können Rechnungsempfänger die Rechnung unmittelbar unter Nutzung des integrierten elektronischen Zahlungslinks begleichen. Selbstverständlich können die Kunden der Justiz auch die auf dem Postweg versandten Kostenrechnungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften über das E-Payment-Portal bezahlen, das über die Homepage aller hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften erreicht werden kann. Damit können sämtliche Kostenrechnungen der Justiz per Internetzahlung abgewickelt werden.
Dass dieses auch Vorteile für die Anwaltskanzleien hat, steht außer Frage. Zur Internetzahlung können dabei folgende Zahlungsmittel eingesetzt werden: Mastercard, Visa, elektronisches Lastschriftverfahren, Giropay sowie – das ist brandneu und im öffentlichen Bereich Deutschlands bisher einmalig – auch PayPal.
Herr Kollege, um die Größenordnungen zu verdeutlichen, sind folgende Zahlen noch vorzutragen. Die Justiz hat im Haushaltsjahr 2012 insgesamt etwa 1,1 Millionen Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von ca. 350 Millionen € versendet.
Sehr geehrter Herr Kollege Honka, auf Vorschlag Hessens hat sich die Justizministerkonferenz im Jahre 2012 mit der hessische Initiative zur Einführung eines Straftatbestands der Datenhehlerei befasst und um Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs gebeten. Der daraufhin von Hessen unter Einbeziehung der Vorschläge der anderen Justizverwaltungen sowie des Deutschen Juristentages erarbeitete Gesetzentwurf wurde am 7. Juni 2013 mehrheitlich vom Bundesrat verabschiedet.
In der Kabinettsitzung am 10. Juli 2013 wurde die Initiative von der Bundesregierung begrüßt und dem Deutschen Bundestag zugeleitet.
Eine Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte aber aus Zeitgründen wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr. Infolge des Grundsatzes der Diskontinuität muss die Gesetzesinitiative durch einen neuen Beschluss des Bundesrates erneut in den Bundestag eingebracht werden.
Verehrter Herr Kollege Honka, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst kurz zur Erläuterung. Die Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ – oder kurz im Jargon „Resofonds“ – ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Die Geschäftsstelle ist im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa angesiedelt. Vorstand und Geschäftsführung sind ehrenamtlich tätige Persönlichkeiten aus der freien Wirtschaft, den öffentlichen Verwaltungen und den Verbänden.
Seit 1979 – also, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, seit der Amtszeit von Herrn Dr. Herbert Günther – vergibt die Stiftung Darlehen an ehemalige Straffällige aus Hessen. Die Darlehen dienen zur Schuldensenkung sowie zur Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeldleistungen an die Opfer.
Hierin zeigt sich am deutlichsten die Erfolgsgeschichte des Resofonds, denn jeder abgeschlossene Sanierungsfall hilft dem Opfer, das dann zu 100 % entschädigt wird, dem Schuldner, der eine Vergleichsquote erhält und nicht leer ausgeht, und dem ehemaligen Straftäter, dessen Resozialisierung deutlich erleichtert wird.
Die konkreten Zahlen: Seit Bestehen der Stiftung – also 1979 – wurden mehr als 2.500 Sanierungshilfen gewährt. Seit 1979 sind ca. 5,7 Millionen € an Gläubiger ausgezahlt worden. Damit konnten Forderungen in Höhe von gut 23 Millionen € durch Zahlungen in Vergleiche abschließend erledigt werden.
Die Zahl der Sanierungsfälle hat sich dabei in den letzten zehn Jahren fast verdreifacht. Im Jahr 2012 hatte die Stiftung bei 316 Anfragen die Rekordzahl von 194 Sanierungshilfen genehmigt. Damit wurde im Jahr 2012 erneut eine absolute Steigerung der gezahlten Darlehen erreicht. Mit dem Einsatz von knapp 330.000 € konnten Gesamtschulden in Höhe von ca. 1,7 Millionen € getilgt werden.
Auch hat sich im Jahr 2012 die hohe Rückzahlungsbereitschaft mit 83,3 % der in demselben Jahr ausgezahlten Darlehen weiter verbessert. Gerade mit Blick auf die Summe der erledigten Schuldverpflichtungen ist das Jahresergebnis 2012 das beste seit Gründung der Stiftung. Um diese Erfolgsgeschichte des Resozialisierungsfonds für Straffällige fortzuschreiben ist aktuell eine personelle Verstärkung mit einer zusätzlichen Stelle im Schnittpunkt zwischen Strafvollzug und Stiftung erfolgt.
Frau Kollegin, ich will das gerne für Sie ganz persönlich wiederholen. Ich glaube, mich daran zu erinnern, es eben gesagt zu haben. Es war mein Amtsvorvorvorgänger Dr. Herbert Günther. Ich will an der Stelle etwas sehr Persönliches sagen: Ich bin sehr froh darüber, dass Herr Dr. Günther nicht nur die Chance hatte, sondern sie auch wahrgenommen hat, an der Jubiläumsfeier vor eineinhalb Jahren persönlich teilzunehmen. Es gab einen sehr würdigen Bericht von ihm über die Anfänge der Tätigkeiten im Jahr 1979.
Sehr verehrter Herr Kollege Honka, mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, kurz: ZIT, verfügt Hessen seit Januar 2010 über die bundesweit erste Organisationseinheit einer Generalstaatsanwaltschaft, deren Aufgabe speziell die Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität ist. Die ZIT hat ihre besonderen, insbesondere auch technischen, Fachkenntnisse seitdem in vielen Ermittlungsverfahren erfolgreich unter Beweis gestellt. Dabei handelt es sich regelmäßig um äußerst umfangreiche Ermittlungskomplexe aus den Deliktbereichen sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie sowie aus dem Bereich der sogenannten Underground Economy.
Es gab längere Zeit keine vergleichbaren Zentralstellen in Deutschland. Mittlerweile sind andere Landesjustizverwaltungen dem Beispiel Hessens gefolgt und haben Zentralstellen bei der Generalstaatsanwaltschaft oder Schwerpunktabteilungen bei einer Staatsanwaltschaft eingerichtet.
Trotz dieser Entwicklungen in anderen Ländern nimmt Hessen bei der Bekämpfung der Internetkriminalität auch weiterhin eine Vorreiterrolle ein. Bundesweit einzigartig ist insbesondere das hessische Konzept einer Doppelfunktion, bei der die Erfahrungen aus der eigenen operativen Ermittlungstätigkeit der ZIT mit den Aufgaben der Weiterbildung und der Grundlagenarbeit gebündelt werden. Dieses hat sich außerordentlich gut bewährt. Die Vorreiterrolle Hessens und der Modellcharakter der ZIT zeigen sich auch daran, dass auf der Tagung der Generalstaatsanwältinnen und -anwälte bereits im Mai 2010 eine mittlerweile dauerhaft eingerichtete Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität eingesetzt
wurde, die vom hessischen Generalstaatsanwalt Blumensatt in Frankfurt am Main geleitet wird.
Darüber hinaus möchte ich ergänzen, dass in der vergangenen Woche eine Tagung des Bundeskriminalamtes hier in Wiesbaden stattgefunden hat. Vielleicht haben Sie davon in den Medien gelesen. Im Zusammenhang mit dem Vortrag des Herrn Ziercke, aber auch im Zusammenhang mit dem Vortrag eines Staatssekretärs aus dem Bundesinnenministerium wurde die Arbeit der hessischen Behörden, der Polizei, aber insbesondere auch der ZIT, ausdrücklich lobend erwähnt.
Verehrter Herr Kollege Blechschmidt, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hat aus früheren Kostenordnungen das neue Gerichts- und Notarkostengesetz gemacht. Streit- und Diskussionspunkt war aber nicht die Gesetzesreform als solche, sondern die Frage der Entlastung der Länderhaushalte und damit vor allem die Frage nach der Erhöhung der Wertgebühren im Gerichtskostengesetz.
Aus Sicht der Länder war der erste Referentenentwurf inakzeptabel, denn er sah eine Erhöhung bei den Wertgebühren des Gerichtskostengesetzes von lediglich 3,8 % vor. Auch der Regierungsentwurf mit einer Wertgebührenerhöhung von rund 11 % war unzureichend und weit von der Ausgangsforderung der Länder entfernt.
Hinzu kam, dass die zugleich durch den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung der Prozesskosten- und Beratungshilfe an sich vorgesehenen Entlastungen für die Länder in Höhe von rund 70,8 Millionen € im parlamentarischen Prozess auf einen Entlastungsbetrag von rund 8,8 Millionen € zusammengestrichen worden waren. Die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages wollten also den Ländern nicht eine Entlastung von 70,8 Millionen € zubilligen, wie das noch im Entwurf der Bundesregierung stand, sondern nur etwa ein Zehntel davon, nämlich 8,8 Millionen €.
Nun folgte ein zähes Ringen zwischen dem Bund und allen Ländern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen das berichten: Noch nie habe ich es erlebt, dass alle Länder – und die Justizminister haben die verschiedensten Parteibücher – sich so weitgehend einig gefühlt haben und auch derart einig verhandelt haben. Natürlich haben wir Hessen uns daran maßgeblich beteiligt.
Schließlich endete es im Vermittlungsausschuss. Dort einigte man sich darauf, die zusammengestrichenen Entlastungen aus dem Prozesskostenhilfeänderungsgesetz mit weiteren Gebührenerhöhungen im 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zu kompensieren. Die erzielte Einigung beinhaltet weitere Ländereinnahmen von insgesamt rund 54,3 Millionen €. Davon entfallen auf Hessen voraussichtlich etwa weitere 4,5 Millionen €.
Aus beiden Gesetzen insgesamt ist ein positiver Gesamtnettoeffekt von 275,1 Millionen € für alle Länderhaushalte
zu erwarten. Für Hessen ist von einem Gesamtnettoeffekt von 36,7 Millionen € auszugehen.
Deshalb wünsche ich – wer auch immer hessischer Justizminister oder hessische Justizministerin in der nächsten Legislaturperiode sein wird – viel Erfolg. Diese Daten mögen dem Hessischen Finanzminister – wer auch immer das sein wird – immer wieder vorgetragen werden, denn hier erbringt die Justiz eine Nettoentlastung in Höhe von 36,7 Millionen € für den gesamten hessischen Haushalt.
Herr Kollege Roth, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesprogramm Modellregionen Integration hat maßgeblich zur Weiterentwicklung integrationspolitischer Ansätze in Hessen beigetragen. Durch den Anschub des Landes konnten in den Modellregionen kommunale Strukturen weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, den Herausforderungen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden.
Herr Kollege, wie Sie wissen, war es für mich bei diesem Programm von besonderer Bedeutung, dass Regelinstitutionen interkulturell geöffnet, nachhaltige Vernetzungsstrukturen aufgebaut werden und durch aussagekräftige Integrationsmonitore Transparenz hergestellt wird. Im Laufe des Programms Modellregionen Integration hat sich insbesondere gezeigt, dass der Anspruch, die vorhandenen Strukturen, d. h. kommunale Ämter, Vereine und Verbände usw., weiterzuentwickeln, einen langfristigen Ansatz erfordert, der über das bloße Aufsetzen eines Projektes hinausgeht.
Darüber hinaus ist gerade die Veränderung von etablierten Angeboten und Strukturen oft nur möglich, wenn es einen externen Motor gibt, der dies einfordert und vorantreibt. Dies waren die Rolle und der Inhalt der fachlichen Begleitung durch das Integrationsministerium und der durch das Land geförderten Programmkoordinatoren.
Sie wissen, die Förderung der Modellregionen im Rahmen des Landesprogramms läuft Ende des Jahres 2013 aus. Es ist aber folgerichtig, dass erfolgreich erprobte Modelle aus ganz Hessen ausgeweitet werden. Damit die Erfolgskriterien des Landesprogramms Modellregionen Integration auf alle hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte ausgeweitet werden können, sind im Doppelhaushalt für die Jahre 2013/2014 insgesamt 3,1 Millionen € ausgewiesen.
Hierdurch soll die Einstellung von Programmkoordinatoren dort ermöglicht werden, wo bisher keine Modellregion gewesen ist. Aufgabe der Programmkoordinatoren ist es, in den Gebietskörperschaften eine Willkommens- und eine Anerkennungskultur aufzubauen, die unter anderem durch eine interkulturelle Öffnung der Strukturen, durch den Aufbau aktiver Integrationspatenschaften und sozialräumliche Ansätze mit Leben gefüllt werden kann.
Ergänzend zu der Frage, die Herr Merz eben gestellt hat, darf ich im Zusammenhang antworten: Dazu gehört es auch, dass immer mehr Kommunen der Charta der Vielfalt beitreten.
Die eindeutige Antwort lautet: Nein. Die Modellregionen Integration waren nur sechs plus eins. Sie hatten die Aufgabe – deswegen auch wissenschaftlich begleitet und evaluiert –, herauszufinden, welche behördlichen Strukturen, welche Organisationen von Vereinen und Verbänden usw. usf. notwendig und gut sind, um ein Integrationsproblem
jeweils erfolgreich zu lösen. Es war sozusagen die Forschungswerkstatt, die diese sechs Modellregionen zur Verfügung gestellt haben, indem sie sich selbst mit ihren Problemen auseinandergesetzt haben. Dazu gehörten Regionen, denen bewusst war, dass sie Problemregionen sind. Anderen Regionen, wie dem Hochtaunuskreis, musste erst erklärt werden, dass es sinnvoll ist, entsprechende Strukturen aufzubauen, natürlich in anderer Weise als in der Stadt Offenbach.
Nachdem wir nunmehr das Ergebnis haben – ich wiederhole: evaluiert von fachkundigen Professoren –, wird geschaut, wie man das Ergebnisbuch des Forschungslabors auf die anderen Kommunen übertragen kann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung weiß, freut sich immer wieder darüber und nutzt es, dass es im Römer in Frankfurt einen Kaisersaal gibt mit der europäischen Geschichte, die mit diesem Kaisersaal und den Krönungen zusammenhängt. Die Landesregierung weiß und nutzt es, dass es in Frankfurt am Main die Paulskirche gibt mit europäischer Auswirkung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Antrag wollen die Regierungsfraktionen aber ganz offensichtlich deutlich machen, dass es nach den geschichtlichen Höhepunkten, mit den Kaiserkrönungen und dem Kaisersaal einerseits und der Paulskirche und der demokratischen Revolution andererseits, in Hessen, im Rhein-Main-Gebiet, in Frankfurt am Main eine Phase gegeben hat, in der die europäische Bedeutung lange nicht mehr so groß war. Ich muss gestehen, dass ich überrascht bin, dass sich ein Frankfurter Abgeordneter darüber beschwert, dass es über 90 Konsulate in Frankfurt gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte nicht erwartet, dass ein Sozialdemokrat so etwas sagt.
Herr Grumbach, ich bin sprachlos und frage mich, wie man auf die Idee kommt, zu kritisieren, dass Hessen, insbesondere die Stadt Frankfurt am Main mit ihrem Umland – nicht alle haben ihren Sitz in Frankfurt, sondern manche
haben ihn auch in den umliegenden Gemeinden –, faktisch die zweithöchste Dichte von Konsulaten in ganz Deutschland hat. Das ist doch ein Zeichen dafür, wie wichtig die anderen Länder diese Boomregion Rhein-Main nehmen, und darauf wollen wir stolz sein.
Gerade in dieser Woche – und wir haben erst Mittwochmittag, 15:57 Uhr – haben bereits zwei große europäische Veranstaltungen stattgefunden, die deutlich machen, wie ernst Europa Hessen, das Rhein-Main-Gebiet, die Stadt Frankfurt, und zwar auf den verschiedensten Gebieten, nimmt. Das eine war am Montag die Eröffnung der neuen Residenz des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte.
Dort waren Professoren und Wissenschaftler aus aller Welt und nicht nur aus Europa anwesend und haben darauf hingewiesen, dass sie gern nach Frankfurt am Main gekommen sind und dass sie gern mit dem neuen MPI für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main zusammenarbeiten wollen. Das ist Infrastruktur, und das sind Maßnahmen für die Region.
Das hat die Landesregierung finanziell natürlich mit unterstützt. Frau Kühne-Hörmann hat mit dem Max-Planck-Institut verhandelt, und dorthin ist eine hohe Summe an Steuergeldern als Unterstützung gegeben worden. Ich erwähne das, weil Sie vorhin so taten, hierfür könne von der Landesregierung keiner etwas. Herr Grumbach, wo leben Sie eigentlich? – Ich dachte, Sie seien im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtags gewesen.
Ich habe gedacht, Sie hätten sich einmal mit der Ansiedlung und dem Behalten von wissenschaftlichen Höchstleistungsinstituten auseinandergesetzt. Das gibt es nicht als Nullsummenspiel, sondern da muss die Landesregierung finanzielle Mittel in die Hand nehmen, und das hat sie auch bewusst gemacht.
Das Zweite ist gerade einmal sechs Stunden her, da ist in Darmstadt der Neubau des sogenannten ESOC II mit Richtfest gefeiert worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein klares Bekenntnis dafür, dass sich europäische Institutionen mit dem höchsten wissenschaftlichen Standard im RheinMain-Gebiet niederlassen und dort größer werden. Natürlich hat die Landesregierung diese Ansiedelung weiter unterstützt. Das ist doch vollkommen klar, das ist unsere Aufgabe.
Herr Grumbach, was soll das, zu erzählen, da habe jemand am Sachsenhäuser Äppelwoitisch behauptet, die Welt müsse geändert werden und jetzt wäre Frankfurt auf einmal eine weltoffene Stadt? Das ist sie beileibe nicht. Das ist eine Zusammenarbeit der Bürgerinnen und Bürger, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmer in der Stadt Frankfurt, aber natürlich auch weit darüber hinaus. Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen unternommen, die ich Ihnen an Beispielen deutlich mache, Frau Erfurth und Herr Grumbach. Lieber Herr Kol
lege, Ihre Generalkritik am Kapitalismus müssen wir ein anderes Mal klären. Aber ich weiß, dass Sie als alter Kommunist gerne Rotwein genießen. Vielleicht können wir das dann bei einem Glas Rotwein zusammen lösen.
Darauf ist er bestimmt stolz. Vielleicht können wir uns auf „langjähriger Kommunist“ einigen.
Ich möchte das Thema Ausbildung ansprechen. Herr Grumbach tat so, als habe die Region nicht auf die Bedürfnisse neuer europäischer Bürgerinnen und Bürger reagiert. Es war die Hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch und der damaligen Wissenschaftsministerin Ruth Wagner, die den entscheidenden, auch finanziellen, Kick für die erste Europäische Schule in Frankfurt am Main gegeben hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat diese Regierung bewusst gemacht, weil wir uns darüber im Klaren waren, dass wir als gutes Gastgeberland in Frankfurt am Main eine entsprechende europäische Bildung anbieten müssen.
Diese Landesregierung hat im vergangenen Jahr unter Staatsministerin Nicola Beer die zweite Europäische Schule im Rhein-Main-Gebiet – in ganz Deutschland gibt es nur vier Europäische Schulen nach den Regeln der Europäischen Kommission – eingeweiht und unterstützt.
Wir machen das breite Angebot. Kollege Krüger hat sich insbesondere mit den Infrastrukturmaßnahmen auseinandergesetzt. Mit Ihnen wäre doch der Flughafen noch lange nicht fertig. Dass Sozialdemokraten nicht Flughafen können, das wissen wir. Wir können Flughafen, und deshalb gibt es hier – –
Wir können Flughafen mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht. Herr Kollege Al-Wazir, regen Sie sich doch nicht künstlich auf; Sie haben es immer noch nicht verstanden, dass es keine höhere rechtliche Instanz und schon gar nicht Tarek AlWazir als rechtliche Instanz über dem Bundesverwaltungsgericht gibt.
Also, wir können das und machen das auch sehr bewusst.
Der Ministerpräsident hat eben zu Recht gesagt: Führ auf jeden Fall das House of Finance an. Das ist doch ein klassisches Engagement des Landes im Hinblick auf eine Zusammenführung von europäischer Wissenschaft und europäischem Finanzmarkt in Frankfurt am Main.
Wir haben jetzt das HoLM, eine weitere über die Grenzen Deutschlands hinausgehende und in Europa angesehene Einrichtung; auch diese hat die Landesregierung mit angestoßen und mit unterstützt. Mit dem House of Pharma ist gerade gestern wieder eine Veranstaltung durchgeführt worden. Lieber Herr Grumbach, es ist ja schön, wenn man aus dem kleinen Stadtteil in Frankfurt einmal nach Wiesbaden kommen kann, aber Sie sollten sich wirklich schon überlegen, dass wir etwas mehr machen. Wir machen europäische Politik, die machen wir sehr bewusst, und die machen wir auch sehr gerne.
Frau Erfurth hatte es, glaube ich, gesagt, dass CDU und FDP große Probleme mit der ersten Version der Bankenrettung gehabt hätten. Ja, da haben wir uns Gott sei Dank auch durchgesetzt, wir beide in Gesprächen mit Herrn Barroso und noch einigen anderen dazu. Die erste Version der Bankenrettung enthielt einen Bankenfonds, in den die bereits bestehenden Fonds der Sparkassen und Volksbanken mit aufgenommen werden sollten. Das haben wir sehr bewusst verhindert, weil wir es als ungerecht empfinden, dass die Sparerinnen und Sparer der Sparkassen und Volksbanken mit ihrem Geld zur Verfügung stehen müssen. Vielen Dank für den Hinweis, wir haben sehr bewusst so agiert. Das haben wir zugunsten der Menschen in diesem Land gemacht, Frau Erfurth. Ideologie ist immer doof. Wenn es um Geld geht, ist Ideologie noch doofer. Man muss sich mit den Fakten auseinandersetzen. Wir haben das Geld der Sparer gerettet.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einen letzten Hinweis von Herrn Kollegen Grumbach aufnehmen. Herr Grumbach hat erklärt, Herr Hahn sei stolz darauf, dass die EZB in Frankfurt sei, wolle sie aber verklagen. – Das ist ja erst einmal eine quere Logik. Ich will mich dieser queren Logik eines Frankfurter Stadtteils anschließen.
Ich habe gerade am Montag bei der Einweihung des MPI sehr großen Beifall für meine Feststellung bekommen: Europa wird nur dann gut funktionieren, wenn das Erste das Recht und das Zweite die Macht ist. Recht muss vor Macht stehen. Das ist gerade die Geschichte Europas. Das setzt uns teilweise von anderen Regionen ab, das will ich überhaupt nicht überheblich sagen, sondern nur darauf hinweisen.
Natürlich hat die Europäische Zentralbank – Herr Grumbach, Sie könnten das sogar nachlesen; ich kann Ihnen sogar sagen, in welchem Gesetz – gegen die No-Bailout-Regel verstoßen. Man muss also im Gesetz nachlesen, schauen, was in der Zeitung steht und die Folge davon erkennen, dass die EZB in dieser Frage eindeutig gegen europäisches geschriebenes Recht verstoßen hat. Das ist Macht vor Recht und nicht Recht vor Macht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werben trotzdem dafür, dass neben dem neuen Gebäude der Europäischen Zentralbank, das mit Leben gefüllt wird, auch die Bankenaufsicht hierherkommt. Wir nehmen den Hinweis des Antrags dankend auf, dass wir uns dafür einsetzen sollen, dass das Zentrum der Aufsicht über die Finanzmärkte in Europa insgesamt nach Frankfurt kommen soll, so wie es das Europäische Parlament bereits beschlossen hat. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl als Justiz- als auch als Europaminister begrüße ich es ausdrücklich, dass Sie gemeinsam den Dringlichen Entschließungsantrag zum Thema Menschenrechte in Russland eingebracht haben, heute beraten und – so mein Empfinden – mit sehr großer Mehrheit verabschieden werden.
Unser Grundgesetz hebt in Art. 1 nicht nur die Unantastbarkeit der Würde des Menschen hervor, sondern betont in Abs. 2 das Bekenntnis zu den Menschenrechten, die nicht nur unveräußerlich und unverletzlich sind, sondern auch die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bilden.
Der wirkliche Test für die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrates wird der Gebrauch sein, den die Mitgliedstaaten davon machen.
Diesen Satz hat der frühere UN-Generalsekretär Kofi Annan geprägt, als es um die Diskussionen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ging. Er besitzt noch immer die gleiche Gültigkeit, heute wie damals.
Russland garantiert nämlich in seiner Verfassung alle Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten. Präsident und Regierung äußern sich immer wieder öffentlich bekennend dazu. Darüber hinaus gilt die Europäische Menschenrechtskonvention natürlich auch in Russland; denn Russland hat sie ratifiziert, sie ist verbindliches Völkerrecht. Praktisch bedeutet dies, dass die russische Regierung Sorge dafür tragen muss, dass jeder Mensch in Russland frei von Verfolgung und Diskriminierung leben kann.
Die Würde des Einzelnen muss jede Regierung, auch die russische, schützen. Dabei ist es auch Aufgabe der Regierung, konsequent gegen homophobe Stimmungen in der russischen Gesellschaft vorzugehen.
Gleichwohl hat das russische Parlament, die Staatsduma, am 11. Juni 2013 das hier bereits mehrfach erwähnte Gesetz gegen Propaganda für „nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen“ beschlossen. Durch dieses Gesetz drohen russischen Staatsangehörigen bei Weitergabe von Informationen, öffentlichen Demonstrationen und Unterstützung von Homosexualität Geldstrafen in Höhe von bis zu 1 Million Rubel, Ausländern von bis zu 100.000 Rubel, bis zu 15 Tage Haft oder Ausweisung aus der Russischen Föderation.
Um es ganz deutlich zu sagen: Die Verabschiedung dieses Gesetzes zeigt erneut, dass die Achtung und die Wahrung der Menschenrechte in Russland derzeit nicht garantiert ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie aber auch noch einmal daran erinnern, dass der Oberbürgermeister von Jaroslawl, der Hauptstadt in der Region, mit der Hessen seit 1991 eine Partnerschaft pflegt, Jewgeni Urlaschow, seit Anfang Juli 2013 in Moskau inhaftiert ist. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit. Zu dem Zeitpunkt war er gewählter Oberbürgermeister. Er kann nicht als Führer der Oppositionsbewegung an der am 8. September 2013 stattfindenden Kommunalwahl teilnehmen. Die Möglichkeiten dazu sind ihm genommen worden. Wie wir in den letzten Tagen erfahren haben, ist nunmehr auch sein Stellvertreter verhaftet worden.
Das alles erinnert uns an das Verhalten der russischen Verantwortlichen im Zusammenhang mit dem Moskauer Bürgermeisterkandidaten Alexei Nawalny, der am 18. Juli 2013 von einem Gericht in Kirow zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, besonders aber der Hessische Minister der Justiz, wollen und können uns über diese konkreten Fälle nicht äußern. Aber die Häufung derartiger Fälle im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen stimmt uns jedenfalls sehr, sehr besorgt.
Russland und Deutschland sind seit Jahrhunderten Partner – trotz oder vielleicht auch wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen, die es in dieser Zeit auch gegeben hat. Um nur ein Beispiel zu nennen: Aktuell gibt es eine große Zusammenarbeit hinsichtlich des Flughafens in Sankt Petersburg, wo in diesen Stunden die G-20-Gipfelteilnehmer landen werden. Es ist ein Projekt, das ein Unternehmen, welches zu über 30 % dem Land Hessen gehört, nämlich die Fraport AG, gemeinsam mit den Kollegen in Sankt Petersburg auf die Beine zu stellen versucht. So nah arbeiten wir auf der einen Seite zusammen. Da darf sich der Hessische Landtag auch herausnehmen, heute eine solche Entschließung zu treffen und zu sagen: Das Wichtigste in einem Staat ist, dass die Menschenrechte geachtet und gepflegt werden. Derzeit haben wir bei dem einen Thema unstreitig, bei dem anderen mutmaßlich gute Gründe, zu sagen, dass Demokratie und Rechtsstaat Grundlagen auch in Russland sind.
Lieber Kollege Müller, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Anlass der Aufdeckung der rechtsextremen Umtriebe des Gefangenen T. in der JVA Hünfeld stehen das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, das Hessische Landeskriminalamt sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen in engem Informationsaustausch. Die im März 2013 eingerichtete Arbeitsgruppe arbeitet zurzeit an einem gemeinsamen Erlass des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Landeskriminalamt, dem Landesamt für Verfassungsschutz und allen Justizvollzugsanstalten.
Folgende konkrete Einzelmaßnahmen sind zudem bereits ergriffen worden. Seit April 2013 haben das hessische Justizministerium, das Hessische Landeskriminalamt sowie das Landesamt für Verfassungsschutz für die im Justizvollzug tätigen Bediensteten mehrere Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus in Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Das für die Aus- und Fortbildung der im Justizvollzug tätigen Bediensteten zuständige H. B. Wagnitz-Seminar hat das Fortbildungskonzept betreffend rechtsextremistische Gefangene erheblich erweitert.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat im Mai 2013 zur Vorbereitung zukünftiger konkreter Einzelfallbesprechungen, an denen auch das Landeskriminalamt teilnehmen wird, die Justizvollzugsanstalten einzeln aufgesucht. Die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten werden zukünftig unabhängig davon, ob die Besprechung konkreter Einzelfälle anliegt, Treffen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt abhalten.
Um unabhängig vom Vorliegen einschlägiger Verurteilungen sicherzustellen, dass Gefangene mit rechtsextremistischen Einstellungen auch als solche erkannt werden, werden seit Mai 2013 einschlägige Tätowierungen fotografisch erfasst. Die Tätowierungen dienen als Hinweis und sind Anlass für weiter gehende Prüfungen und Maßnahmen wie beispielsweise eine verstärkte Postkontrolle oder das Angebot von Ausstiegshilfen.
Ein Beispiel dazu. Ein Gefangener hat an versteckter Stelle eine kleine verblasste Hakenkreuztätowierung. Der Gefan
gene spricht von einer sogenannten Jugendsünde und gibt an, nicht mehr rechtsextrem eingestellt zu sein. Bis auf Weiteres wird der Gefangene als Verdachtsfall behandelt und unterliegt insoweit vollzuglicher Beobachtung.
Bei neuen Anlassfällen informieren sich im Übrigen die Vollzugsanstalten, das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der Vorschriften zur Datenübermittlung gegenseitig und tauschen vorhandene Erkenntnisse aus. Schließlich wird aktuell das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus „IKARus“ des Landeskriminalamtes ausgebaut. Zukünftig werden neben der Unterstützung bereits ausstiegswilliger Rechtsextremisten aktive Ansprachen erfolgen. Dies umfasst auch Ansprachen von Rechtsextremisten im Strafvollzug.
Liebe Frau Kollegin Hofmann, über den ersten Teil haben wir uns ausführlich, ich glaube, in mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Sitzungen des Rechts- und Integrationsausschusses des Hessischen Landtags unterhalten und entsprechende Berichte abgegeben. Ich kann das gern noch einmal ausführlich für alle Kolleginnen und Kollegen wiederholen, weise aber darauf hin, dass es eine sehr umfangreiche Debatte ist, die wir schon einmal in diesem Haus geführt haben.
Ja, es hat ganz offensichtlich zum einen ein Erkenntnisdefizit gegeben. Es hat zum Zweiten daran gefehlt, dass die Kommunikation nicht vollständig, nicht hundertprozentig organisiert war und so entsprechende Kontaktaufnahmen entstehen konnten.
Ich bin aber stolz darauf, dass es die Leistung des hessischen Vollzugs in enger Absprache mit den Behörden des Landeskriminalamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz gewesen ist, dieses vermeintliche Netz aufgedeckt, öffentlich gemacht und damit zerstört zu haben. Das ist die besondere Leistung, die der hessische Vollzug in Zusammenarbeit mit der hessischen Polizei und dem Verfassungsschutz erbringen konnte.
Frau Kollegin Hofmann, ich darf Ihnen versichern, dass das sowohl Herrn Staatssekretär Kriszeleit wie auch mir nicht die einhundertprozentige Freundschaft aller für Justizangelegenheiten zuständigen Länderkollegen erbracht hat, da der eine oder andere jedenfalls zu Beginn noch die
Auffassung hatte, dass es ein entsprechendes Netzwerk nicht gegeben habe.
Ich bin von Anbeginn an, als ich davon erfahren habe, davon ausgegangen, dass hier jedenfalls der Weg zu einem Netzwerk nicht mehr weit ist. Deshalb sind wir diesen sehr umfassenden Weg gegangen. Meine Kolleginnen und Kollegen sehen das heute auch ein. Aber zu Beginn waren sie manchmal leise missgestimmt.
Das kann ich mit einem einfachen Ja beantworten.
Sehr verehrter Herr Kollege Greilich, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem der Verkauf an einen potenziellen Käufer Ende 2012 nicht realisiert werden konnte, wurde die besagte Immobilie in Nidda am 22. und 23. März dieses Jahres mit einem Mindestgebot von 175.000 € zur Versteigerung ausgeboten. Die Immobilie konnte schließlich für 300.000 € versteigert werden.
Der Erwerber ist ein Berliner Investor. Derzeit ist von einer künftigen Mischnutzung aus Wohnung, Gewerbe, Büro usw. auszugehen.
Liebe Frau Kollegin Fuhrmann, Sie wissen, dass sich eine Reihe unserer Landtagskolleginnen und -kollegen die Mühe gemacht hat, für jedes sie interessierende Projekt bzw. Objekt eine Anfrage zu stellen. Da das aktive Verkaufen nicht in die Zuständigkeit des Ressorts des Justizministers gehört, kann ich Ihnen nicht sagen, was mit der Immobilie in Usingen geschehen wird. Ich habe aber das gute Gefühl, dass Herr Kollege Rhein künftig die Verantwortung für dieses Gebäude im Rahmen der Nutzung durch die hessische Polizei übernehmen wird.
Frau Kollegin Hofmann, mich ehrt, dass Sie mir diese drei Fragen stellen und mir damit unterstellen, dass ich sie alle sofort beantworten kann. Ich muss Sie aber enttäuschen. Ich möchte Ihnen die Antwort auf die eine oder andere Frage gerne nachreichen.
Ich will aber darauf hinweisen, dass durch die Schließung des Gerichts in Nidda die Einsparungen für den Justizhaushalt nach derzeitigem Stand 242.730 € betragen. Das teilt sich auf in Einsparungen bei den Gebäudekosten in Höhe von 136.000 €, bei der IT-Netzanbindung in Höhe von 25.000 €, bei den Personalkosten in Höhe von 72.000 € und bei den anderen Kosten in Höhe von 8.000 €.
Da es sich um den Kreisverband handelt, in dem ich meine politische Karriere vor rund 40 Jahren beginnen durfte und in dem ich heute noch aktiv bin, kann ich Ihnen darüber hinaus sagen, dass ich aus der Bürgerschaft keinerlei negativen Äußerungen über den Ausfall des Standortes Nidda und das Befahren des Wegs nach Büdingen höre. Ich höre von dem einen oder anderen anwaltlichen Kollegen, der den Sitz seiner Kanzlei in Nidda hat, dass er nun den Weg von Nidda zum Amtsgericht nach Büdingen hat. Das kann ich nachvollziehen.
Ansonsten habe ich das Gefühl, dass wir mit den Einsparungen in Höhe von knapp einer Viertelmillion Euro das gemacht haben, was die Mitglieder der Landesregierung mit der Abgabe ihres Eides zu Beginn ihrer Tätigkeit zugesagt haben. Wir haben nämlich zugesagt, mit den Steuergeldern effektiv umzugehen.
Verehrter Herr Kollege Müller, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist mir bekannt. Ich hatte sogar vor einigen Tagen die Gelegenheit, mir den Standort noch einmal anzuschauen.
Das Objekt wurde im Juli 2012 an einen örtlichen Bauträger für 340.000 € verkauft. Die Übergabe erfolgte zum 1. Oktober 2012.
Das aufstehende Gebäude wurde inzwischen abgerissen. – So etwas kann nur ein Jurist schreiben.
Das aufstehende Gebäude, also das Gebäude, das darauf stand, wurde inzwischen abgerissen. Es wurde mit Wohnungsneubau begonnen.
Herr Kollege Müller, die Einsparungen, die sich bei diesem Standort ergeben haben, belaufen sich auf 322.500 €. Auch die kann ich wiederum aufschlüsseln. Es ergeben sich Einsparungen in Höhe von knapp 200.000 € bei den Kosten für das Gebäude, rund 25.000 € bei den Kosten der IT-Netzanbindung, rund 90.000 € bei den Personalkosten und rund 10.000 € bei den sonstigen Kosten.
Frau Kollegin Hofmann, ich wäre Ihnen zu höchstem Dank verpflichtet, wenn Sie mich vollständig zitieren würden. Ich glaube, dass Sie nirgendwo ein Zitat von mir finden, in dem ich sage, es werde keine Einsparungen bei den Personalkosten geben. Ganz im Gegenteil: Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich von diesem Pult aus mindestens zweimal darauf hingewiesen habe, dass es gewünscht ist, Personalkosten einzusparen. Ich habe das damit erklärt, dass durch die Synergien, die dadurch entstehen, dass z. B. ein zusätzlicher Direktor oder ein weiterer aufsichtsführender Richter – oder Richterin, bitte immer auch in der gegenderten Form – entfällt, Kosten gespart werden.
Richtig ist, dass ich von Anbeginn an zugesagt und das auch eingehalten habe, dass es keine Einsparung einer einzigen Personalstelle gegeben hat. So erklären Sie sich bitte auch die Personalkosteneinsparungen: Bei der Umstrukturierung sind Stellen höherer Besoldung weggefallen, und das macht die Einsparungen aus.
Diese Frage ist eine doppelte. – Nur, damit es die Kollegen wissen: Ich habe eben darum gebeten, dass das Pult niedriger gestellt wird; denn ich sehe gerne den Kollegen, dem ich antworte. Aber ich kann nicht durchs Mikrofon hindurchschauen.
Sie haben eben eine doppelte Frage gestellt, aber sie ist einheitlich zu beantworten: Ja, mit dem Auszug des Gerichts aus dem jeweiligen Gebäude entfällt die Zuständigkeit des Justizministeriums und damit auch die haushaltsmäßige Anbindung dort. Das ist richtig. Damit gehen die guten wie die schlechten Seiten auf das Finanzministerium über.
Aber auch darüber haben wir uns doch in diesem Hause häufig unterhalten. Es ist nicht Meinung dieser Landesregierung, dass jedes Ressort nur an sich denken soll. Als Hessische Landesregierung haben wir eine gemeinschaftliche Verpflichtung, mit den Geldern effektiv umzugehen. Deshalb bin ich froh, dass wir durch Leistungen, die im Rahmen des Projekts „Konsolidierung und Kompensation“ in der hessischen Justiz durchgeführt worden sind, den hessischen Haushalt insgesamt entlasten können. Das ist effektiver Umgang mit Steuergeldern.
Herr Kollege Dr. Blechschmidt, Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einrichtung der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, abgekürzt GÜL, haben die Landesjustizverwaltungen aller deutschen Länder unter hessischer Federführung einen Beitrag dazu geleistet, die neue gesetzgeberische Aufgabe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht umzusetzen. Ziel ist es, eine Verhaltensänderung der Probanden zur Rechtstreue zu för
dern, den Schutz der Allgemeinheit zu verbessern und im bedauerlichen Fall eines Rückfalls ein zusätzliches Beweismittel für das Strafverfahren zur Verfügung zu stellen.
Waren es im Januar 2012 lediglich vier Probanden, die von der GÜL überwacht wurden, stieg die Anzahl im Laufe des Jahres 2012 kontinuierlich an. Das ist auch dem Umstand geschuldet, dass zunächst nur die vier Gründungsländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie die Beitrittsländer Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen das Ratifizierungsverfahren hinsichtlich des Staatsvertrages durchgeführt hatten, während die anderen Bundesländer mehr Zeit benötigten. Die letzte Anzeige der Zustimmung eines Landtags erfolgte im Januar 2013 durch Brandenburg. Im Laufe des Jahres 2012 unterlagen insgesamt 37 Probanden aus neun Bundesländern, einschließlich Hessen, der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht, einschließlich drei der noch 2012 erfolgter Abgänge.
Im ersten Halbjahr 2013 stieg die Anzahl auf 48 Probanden. Zuzüglich sämtlicher bis dahin erfolgter Abgänge ergibt dies eine Gesamtzahl von 53 Probanden seit Aufnahme des Echtbetriebs. Das zweite Halbjahr 2013 begann mit einem signifikanten Anstieg der Fallzahlen, welcher auch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli dieses Jahres zu den Anforderungen an eine Therapieunterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz zurückzuführen ist. Infolgedessen unterlagen am Stichtag 15. August 2013 bereits 61 Probanden der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Zuzüglich der bis zu dem Stichtag zu verzeichnenden Abgänge ergeben sich insgesamt 69 Probanden aus 13 Bundesländern.
An den Zahlen sehen Sie, dass wir mit der Schaffung der GÜL einen wichtigen Beitrag zum Umgang mit den besonders gefährlichen Probanden geleistet haben, welche auch in der Lage ist, mit neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung Schritt zu halten und diesen unverzüglich Rechnung zu tragen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. Februar – das ist noch nicht einmal vier Monate her – haben wir uns im Hessischen Landtag mit der Thematik der Gleichstellung von homosexuellen Paaren auseinandergesetzt. Das Wort „auseinandergesetzt“ ist schon falsch, weil ich das Gefühl hatte, dass wir in dieser Debatte sehr deutlich die verschiedenen rechtlichen und auch die verschiedenen politischen Auffassungen zu Protokoll gegeben haben.
Ich darf daran erinnern, dass ich damals darauf hingewiesen habe, dass ich lange Zeit ein Vertreter der Rechtsauffassung war, dass Art. 6 etwas ganz Besonderes ist. Ich erinnere mich noch an die Diskussion, die ich danach mit Christean Wagner geführt habe. Art. 6 Abs. 1 heißt:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das macht zunächst deutlich, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes einen besonderen Schutz – ich nenne es ein Privileg – für Ehe und Familie festgeschrieben haben.
Deswegen habe ich über viele Jahre – ich glaube, Frau Hofmann hat gesagt, ich hätte endlich meine Meinung geändert – die Rechtsauffassung vertreten: Wenn etwas privilegiert ist, dann kann etwas anderes nicht genauso privilegiert sein. Das ist eine Auffassung, die nicht nur unter Juristen besteht, sondern auch weit verbreitet ist.
Ich musste jetzt, viele von uns mussten jetzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lernen, dass das Bundesverfassungsgericht das anders sieht. Das Bundesverfassungsgericht sagt, das Privileg – ich bleibe einmal bei diesem Wort – von Ehe und Familie ist verfassungsgemäßes Gebot. Das Privileg wird aber nicht dadurch behindert, dass aufgrund eines anderen Rechtsgrundes etwas anderes genauso privilegiert ist. – Etwas scherzhaft gesagt: Unter Juristen kann man das verstehen; das dem normalen Menschen zu erklären ist relativ schwierig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber darüber haben wir uns zu unterhalten. Wir haben dann weiter diskutiert, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen –
zum Thema Gleichstellung einen abschließenden Hinweis gegeben hat. Damals, vor knapp vier Monaten, haben Sie mir auch persönlich vorgeworfen, wir würden nichts tun. Ich darf Ihnen sagen, dass am heutigen Abend der Deutsche Bundestag das Thema, das wir hier vor vier Monaten besprochen haben, lösen wird, dass es heute Abend eine Veränderung beim Thema Steuersplitting geben wird und dass es eine Angleichung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hauptsächlich deshalb habe ich mich gemeldet. Sie merken doch, liebe GRÜNE, dass Sie gerade eine Aktion durchführen.
Es ist schade, wenn der Kollege Frömmrich das nicht merkt. – Es findet heute im Deutschen Bundestag eine genauso von den GRÜNEN aufgesetzte Diskussion statt wie jetzt im Hessischen Landtag, genau dasselbe Strickmuster.
Für mich als Person ist das Thema Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner so wichtig, dass ich es auf keinen Fall in einem parteipolitischen Scharmützel sehen möchte. Deshalb werde ich Ihren Antrag auch ablehnen. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne darüber informieren, dass ich am Montag vor einer Woche ein von mir gewünschtes Telefongespräch mit dem Vali, dem Gouverneur unserer Partnerregion, Herrn Harput, geführt habe. Ich habe mit ihm über Angelegenheiten des normalen Verwaltungsgeschäfts – z. B. Zimmer in Brüssel, wann, hoffentlich bald – und auch über das aufgerufene Thema gesprochen.
Ich habe Vali Harput sehr deutlich gemacht, dass ich mir Sorgen um die Entwicklung in der Türkei mache und dass ich, wie die gesamte Landesregierung, ein besonderes Augenmerk darauf richte, dass am Freitag zuvor 150 Rechtsanwälte in einem Gerichtsgebäude in Istanbul verhaftet wurden, dass Ärzte verhaftet worden sind – so jedenfalls die mediale Berichterstattung, ich war in den letzten vier Wochen nicht in der Türkei – und dass viele Journalisten inhaftiert worden sind. Frau Öztürk hat das eben aus den Gesprächen mit den Stiftungsvertretern angesprochen. Ich habe unsere Bedenken und Sorgen gegenüber Herrn Harput deutlich gemacht. Ich habe das Gefühl, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Vali von Bursa dieses Gespräch nicht als ein belehrendes, mit erhobenem Zeigefinger geführtes empfunden hat, sondern als ein Gespräch unter Freunden, wie von mir gewünscht und auch so geführt.
Aus diesem Grunde bin ich sehr dankbar, dass wir auf Veranlassung der Kollegen Utter und Mick einen gemeinsamen Antrag haben formulieren können, denn ich glaube, sehr verehrte Kollegen von den LINKEN, dass das, was
Sie geschrieben haben, von typisch deutscher Überheblichkeit zeugt.
Doch, es ist so. Sie müssen erdulden, dass ich das so sage.
Wenn Sie unter Nr. 3 Ihres Dringlichen Entschließungsantrags schreiben, die Landesregierung solle kurzfristig eine Parlamentarierdelegation mit Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen zusammenstellen, die unverzüglich die Türkei mit dem Schwerpunkt Region Bursa besuche und den Vorkommnissen nachgehe, dann muss ich Ihnen sagen: Sehr geehrter Herr Kollege van Ooyen, Sie erzählen ja immer, dass Sie sich für Frieden in der Welt eingesetzt hätten. Das bestreite ich schon seit dem Zeitpunkt, als Sie Mitglied dieses Landtags wurden. Ihr Antrag zeugt von der Überheblichkeit eines Menschen, der meint, er müsse aus einer Partnerregion in die Türkei kommen und dort bestimmten Vorkommnissen nachgehen. So geht es jedenfalls nicht.
Deshalb vielen herzlichen Dank dafür, dass die übrigen Fraktionen einen eigenen Antrag gestellt haben. Ich weiß, weil ich dabei war, als Tobias Utter und Hans-Christian Mick gefragt haben, ob wir einen Gegenantrag formulieren sollen, dass die Antwort lautete: Ja, dagegen muss ein Antrag gestellt werden, denn die deutsche Großmannssucht, die am Ende des Antrags der LINKEN zu lesen ist, die passt nicht zu dem freundschaftlichen Verhältnis, dass wir mit der Türkei haben.
Ich hoffe, dass unsere Wünsche Realität werden. Die Türkei ist ein faszinierendes Land. Die Türkei hat sich in den letzten 20 Jahren – ich weiß, wovon ich spreche – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch in vielen Bereichen des Rechts hervorragend entwickelt. Aber es gibt immer noch Defizite, und die sind in den letzten Wochen sehr, sehr deutlich geworden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie nichts dagegen haben – ich sage das offiziell von dieser Stelle aus –, würde ich gerne das Protokoll über den Verlauf dieser Debatte an unseren Partner, den Vali von Bursa, Herrn Harput, schicken.
Sehr verehrter Herr Kollege Döweling, die Hessische Landesregierung steht dem Einsatz von Hunden zum Aufspüren von verbotenen Gegenständen in Justizvollzugsanstalten positiv gegenüber. So verfügt der hessische Vollzug seit 2008 bzw. 2009 über zwei Drogenspürhunde. In diesem Jahr sind zwei weitere Hunde hinzugekommen, sodass dem hessischen Vollzug insgesamt vier Drogenspürhunde zur Verfügung stehen.
Zwei der Drogenspürhunde sind in der Anstalt Weiterstadt und jeweils einer in den Justizvollzugsanstalten Schwalmstadt und Kassel I eingesetzt. Diese stehen aber auch allen anderen Anstalten für Kontrollen zur Verfügung. Die Erfahrungen mit diesen Hunden sind durchweg positiv, da sie neben ihrer hohen Zuverlässigkeit auch eine nicht zu unterschätzende abschreckende Wirkung zeigen.
Der Einsatz von Hunden zum Aufspüren von Handys ist allerdings ein völlig neues Einsatzgebiet. In Sachsen findet derzeit ein Pilotprojekt zur Ausbildung solcher Hunde zum Aufspüren von Handys statt, das voraussichtlich erst im
Frühjahr 2014 abgeschlossen sein wird. Hierbei geht es insbesondere um die Überprüfung der Frage, ob die Hunde tatsächlich dauerhaft und zuverlässig Handys von anderen technischen Geräten unterscheiden können und sich somit in der vollzuglichen Praxis bewähren.
Im Hinblick auf die sehr langen Ausbildungszeiten der Hunde sollten die Ergebnisse dieses Pilotprojektes zunächst abgewartet werden, bevor über einen Einsatz im hessischen Vollzug nachgedacht werden kann. Im Übrigen steht in den Anstalten schon jetzt durch den Einsatz von sogenannten Mobifindern Technik zur Verfügung, die das Aufspüren von Handys ermöglicht.
In der Kurzfassung lautet die Antwort Ja. Ich will noch eine Begründung dazu angeben. Wir organisieren das schon seit vielen Jahren im hessischen Strafvollzug, indem wir z. B. unangemeldete Generaldurchsuchungen der Anstalten durchführen. Dann durchsuchen immer zwischen 40 bis 60 Leute eine Anstalt.
Leider wird dabei immer noch etwas gefunden. Offensichtlich wird aber, Gott sei Dank, immer weniger gefunden, weil die Abschreckung natürlich auch groß ist.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sie haben in der Debatte eben häufiger den Zustand der Landesregierung aus Ihrer Sicht vorgetragen.
Ich möchte Ihnen versichern – das sage ich insbesondere zu den Kolleginnen und Kollegen der uns tragenden Fraktionen –: Die Hessische Landesregierung ist fit, die Hessische Landesregierung ist dynamisch, die Hessische Landesregierung ist weltoffen, die Hessische Landesregierung ist liberal – genauso wie unser Bundesland.
Wir haben nicht nur eine sehr stabile Mehrheit im Hessischen Landtag, sondern wir fühlen uns auch in den vielen Gesprächen, in den vielen Aktionen von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land unterstützt. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wir als Landesregierung arbeiten, wir entwerfen weiter Zukunftspläne für unser Land, und wir setzen sie auch aktiv um.
Wir machen das nicht nur, aber besonders in den zentralen Punkten der hessischen Landespolitik. Das ist zum einen die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Wir haben es geleistet,
dass die Probleme auf dem Rhein-Main-Flughafen in verschiedenen Punkten gelöst sind. Zunächst waren es die Kapazitätsprobleme. Wir können Flughafen.
Wir haben es durchgesetzt, dass es jetzt ein Nachtflugverbot gibt, und zwar von 23 bis 5 Uhr.
Wo leben Sie eigentlich? Liebe Kolleginnen und Kollegen, es waren gerade die GRÜNEN, die mit ihrem Konzept verhindert hätten, dass nachts überhaupt ein Flugzeug weniger fliegt. Das sind nämlich diejenigen, die Verkehrspolitik nicht können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können Finanzplatzpolitik.
Wir sind gerade dabei, zu erreichen, dass neben der Europäischen Zentralbank auch noch die Europäische Bankenaufsicht nach Hessen kommt. Das ist konkrete Arbeit für unser Land Hessen. Das ist konkrete Arbeit für die Arbeitsplätze von Hessinnen und Hessen.
Wir können Bildungspolitik. Als wir die Verantwortung übernommen haben, hieß es: 80 % sind 100 %. – Das heißt, Rot-Grün war dafür verantwortlich, dass per se ein Fünftel des Unterrichts ausfiel. Ab dem nächsten Schuljahr heißt es: 100 % sind 105 %. – Das heißt, wir haben an unseren Schulen 5 % mehr Lehrerabdeckung. Wir können Bildungspolitik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, überall wurde nur geredet. Ab dem Schuljahresbeginn wird in Deutschland erstmals ein verfassungsgemäßer islamischer bekenntnisorientierter Religionsunterricht eingesetzt. Wir können Politik in einer Vielfalt.
Wir, vorneweg Thomas Schäfer, unterstützen die Kommunen in unserem Land.
Wo gibt es in Deutschland denn ansonsten einen Kommunalen Schutzschirm für die Kommunen? – In Hessen. Wir können regieren.
Wir sind auch gegen diese Ungerechtigkeiten in Deutschland, dass sich andere Bundesländer auf Kosten der Arbeit, die die Hessinnen und Hessen engagiert leisten, irgendetwas leisten, was sie sich sonst nicht leisten könnten. Wir wollen einen gerechten Länderfinanzausgleich. Wir können regieren.
Natürlich werden wir auch darauf hinweisen, wie sich unsere Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern verhalten, z. B. Grün-Rot in Baden-Württemberg und RotGrün in Nordrhein-Westfalen: vor der Wahl etwas versprochen, nach der Wahl wieder eingebrochen. Auch das ist in Hessen nicht so. Wir können regieren.
Ergötzen Sie sich bitte an Umfragen. Es macht uns glücklich, wenn Sie sich daran ergötzen. Wir werden am 22. September das Vertrauen der Wähler feiern. Das ist der Unterschied.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für diese Debatte, weil sie, wenn man sie positiv bewertet – und das will ich tun –, der Hessische Landtag einmütig feststellt, dass es auch in hessischen Vollzugsanstalten keine rechtsextremen Netzwerke geben darf.
Das ist eine Botschaft, die uns aller verbindet.
Als zuständiger Minister kann ich Ihnen heute berichten, dass es nach unseren Erkenntnissen auch kein rechtsradikales Netzwerk mehr in Hessen gibt. Darüber hinaus kann ich Ihnen berichten, dass nach aller Voraussicht ein Netzwerk im klassischen Sinne bisher auch nicht bestanden hat. Ich sage das an dieser Stelle sehr bewusst, weil sich am gestrigen Tage die Amtschefs – sprich: die Staatssekretäre – der Justiz in Freiburg unter anderem zu diesem Thema getroffen haben und wir aus dem einen oder anderen Bundesland – wenn überhaupt Kritik kam – die Feststellung hören und uns damit auseinandersetzen durften, ob es wirklich schon ein Netzwerk gewesen ist oder ob es das noch nicht war. Für mich eine Diskussion, die sehr „sophisticated“ war. Trotzdem will ich sie hier vortragen, weil sie gestern im Amtscheftreffen der Justiz eine Rolle gespielt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf Details der Vorwürfe wollte ich nicht eingehen. Auf eines gehe ich aber ganz besonders ein, weil es so typisch ist, wie insbesondere der Kollege Wilken dieses Thema in den letzten Wochen gefahren ist. Sie erinnern sich: Er begann seine Rede mit der Feststellung, dass man ja wisse, dass der Geburtstag Hitlers in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt jährlich gefeiert werde.
Dies ist eine Unverschämtheit.
Richtig ist – und da merkt man einmal, wie hier ermittelt wird –, dass der bisherige stellvertretende Leiter der Justizvollzugsanstalt am 20. April Geburtstag und das eine oder andere Mal mit Kollegen nach Dienstschluss seinen Geburtstag gefeiert hat. Hier wird aus der Geburtstagsfeier des stellvertretenden Leiters der Justizvollzugsanstalt eine Feier für den Geburtstag von Hitler. – Meine sehr verehrten Damen und Herren: Wie absurd muss man eigentlich im Kopf gestrickt sein, um so etwas tatsächlich im Hessischen Landtag vorzutragen?
Es empört mich, weil es so typisch ist, wie hier mit Mitarbeitern umgegangen wird.
Natürlich sind es die Mitarbeiter. Haben Sie einmal aufgepasst, was in den Reden Ihrer beiden Kollegen alles gegen die Mitarbeiter gesagt worden ist? Bei Ihnen geht es nur gegen die Mitarbeiter.
Ganz ruhig, Frau Kollegin Wissler. Das habe ich schon einmal in der Ausschusssitzung gesagt, auch im Namen von Boris Rhein, der es selbst auch noch einmal gesagt hat: Wenn Sie uns beide treffen wollen, dann schießen Sie auch bitte auf uns beide – aber schießen Sie nicht auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Verantwortungsbereich. Das macht man nicht, auch wenn man Wahlen gewinnen will.
Und es war der Kollege Frömmrich, der sich in der Ausschusssitzung besonders – fast schon – gepriesen hat, als er dargestellt hat, was in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld alles falsch gemacht worden sei. – Es war niemals die Tätigkeit des Ministers, es war niemals die Tätigkeit des Staatssekretärs, es waren immer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen Kollege Frömmrich Tätigkeiten unterstellt hatte. Das aber stimmt nicht. Und so etwas macht man nicht, wenn man Wahlen gewinnen will, das geht so nicht.
Sie können davon ausgehen, dass ich mich an zwei Vorwürfen messen lasse und dabei auch bedaure, dass diese zum Teil berechtigt sind. Der erste Vorwurf lautet: Was ist mit der Großen Anfrage? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich bei allen Beteiligten, auch wenn das Lob des Kollegen von den GRÜNEN ein bisschen vergiftet war.
Das war wieder ein typischer Tarek Al-Wazir: Er weiß alles besser, er muss immer hineinreden, er ist nur zynisch und nicht fachlich.
Lassen wir das, auch wenn ich das vergiftete Lob des Kollegen Mack einmal als Lob empfinde. Ja, wir hätten möglicherweise oder berechtigterweise – die Kritik ist da – bei der Abfassung der Antwort auf Ihre Anfrage die „Sophistication“ der Fragestellung nicht auch in die Antwort mit aufnehmen müssen. Wir hätten möglicherweise etwas bereiter argumentieren können, und möglicherweise wäre dabei auch das eine oder andere – Sie haben ja mein persönliches Wissen angesprochen – herausgekommen. Gelogen haben wir nicht.
Wir haben – –
Nein, wir haben nicht die Unwahrheit vorgetragen. Das ist falsch. Lesen Sie bitte nach: Wo ist auch nur eine Formulierung falsch, meine sehr verehrten Damen und Herren? Sie könne sagen, die Formulierung sei zu eng gewesen. Sie können aber nicht sagen, sie sei falsch gewesen.
Die zweite Bemerkung, die ich gern noch einmal wiederhole, haben wir beide – Boris Rhein und Jörg-Uwe Hahn – bereits am Montag getan: Ja, man hätte die Anstalts- bzw. Gefangenenpost früher lesen können. Und ja, man hätte dieses Magazin früher auswerten und entsprechende Informationen leisten können. Dazu haben wir uns am Montag gemeinsam bekannt.
Das ist kein Hin- und Herschieben von irgendwelchen Verantwortungen, sondern das ist klar eine Analyse. Deshalb wird auch eine entsprechende Umarbeitung durchgeführt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können Ihnen versprechen, dass wir aufgrund eigenen Handelns, beginnend ab dem 18. Februar dieses Jahres, eine Aufklärung so durchgeführt haben, dass ein Kontakt zwischen den Personen nicht mehr unkontrolliert möglich ist. Wir können Ihnen darüber hinaus zusagen, dass wir sämtliche Justizvollzugsanstalten darüber informiert haben, von denen wir ausgehen müssen, dass sie möglicherweise Post aus der Justizvollzugsanstalt Hünfeld bekommen haben. Außerdem haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Fehler, die hier möglicherweise passiert sind, in Zukunft nicht mehr zu machen, sondern ein besseres Frühwarnsystem zu haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hessischen Landtag, es ist aber – nehmen Sie wegen mir die drei Worte „Gott sei Dank“ hinzu – durch die Versäumnisse nichts passiert. Das Netzwerk – wie gesagt, einige Kollegen aus anderen Ländern finden, es ist noch gar kein Netzwerk – ist auf alle Fälle wieder kaputt. In diesen drei Monaten ist auch weiter nichts passiert außer Kontaktaufnahmen.
Deshalb bin ich schon stolz darauf, dass es die hessischen Vollzugsbehörden gewesen sind, in enger Zusammenarbeit mit den hessischen Polizeibehörden, in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz, die diese Aufklärung so durchgeführt haben, dass wir dann in einem transparenten Schritt darlegen können: In Hessen haben wir das Thema Rechtsradikale im Vollzug wieder im Griff. Es gibt es nicht mehr.
Lassen Sie mich mit der Feststellung schließen, die ich heute Morgen schon in meinem Debattenbeitrag für die Hessische Landesregierung getroffen habe: Diese Regierung ist fit. Diese Regierung ist dynamisch, und wir handeln. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das habe ich in 26 Jahren noch nie erlebt: dass sich zwei Minister streiten, wer als Erster einen Gesetzentwurf einbringen darf. Das war heute wieder einmal eine Premiere. Ich mache es noch kürzer, als es der Kollege Rentsch eben getan hat.
Seit dem 1. Januar 2013 haben wir – Nordrhein-Westfalen macht das für alle Bundesländer – ein sogenanntes Vollstreckungsportal der Länder. Darüber kann Einsicht in alle bundesweit vorgehaltenen Schuldnerverzeichnisse der Länder genommen werden. Hierzu benötigen wir rechtliche Grundlagen, um auch die finanziellen Voraussetzungen zu organisieren.
Genau das steht in diesem Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die Debatte und den intensiven Austausch im Rechtsausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrer Integrationspolitik hat die Landesregierung in dieser 18. Legislaturperiode ein neues und erfolgreiches Kapitel aufgeschlagen. Sie knüpft damit zugleich an eine Tradition erfolgreicher Integrationspolitik an, die Hessen seit Jahren die Aufmerksamkeit der bundesdeutschen Öffentlichkeit und darüber hinaus sichert. Hessen ist dafür bekannt, dass es in der Integrationspolitik neue, zum Teil auch unbequeme Wege geht.
Schauen wir zunächst kurz zurück. Bereits 1999 bis 2008 zeichnete sich hessische Integrationspolitik durch einen wesentlichen Paradigmenwechsel aus. Damals ging es vor allem um den Abschied von der alten Ausländerpolitik, bei der sich gesellschaftliche Gruppen gegenüberstanden und wechselseitige Forderungen erhoben wurden.
Mit dem im März 2000 beschlossenen Integrationskonzept hat die damalige Hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Ruth Wagner die Grundlagen auch für die heutige Integrationsarbeit gelegt. Als herausragende Beispiele für das erfolgreiche damalige Konzept sind die Berufung des Integrationsbeirates und die Maßnahmen zur Sprachförderung zu nennen. Beides waren und sind wichtige Bestandteile nicht nur der hessischen Integrationspolitik quer über alle Parteigrenzen hinweg. Hier hat sich ein Umdenken vollzogen, das in unserem Bundesland Hessen seinen Ursprung fand.
Darauf aufbauend sind wir in der Überzeugung, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, den folgerichtigen Schritt gegangen und haben Integrationspolitik seit Beginn dieser Legislaturperiode als das etabliert, was sie sein muss: eine Aufgabe, die uns alle angeht.
In Hessen leben Menschen aus 194 Nationen. Jeder vierte Hesse hat einen Migrationshintergrund. Damit ist Hessen das Flächenland mit dem zweithöchsten Migrantenanteil in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Personen mit Migrationshintergrund sind deutsche Staatsbürger. Unter den Kindern, die jünger als sechs Jahre sind, hat sogar jedes zweite einen Migrationshintergrund. Sie gehören zur Zukunft unseres Landes.
Bei der Integration kann es insoweit nicht um Einzelgruppen gehen. Integrationspolitik in Hessen muss heute die Gestaltung der gesellschaftlichen Vielfalt sein. Deshalb lautet der Leitspruch unserer hessischen Integrationspolitik: „Vielfalt in Hessen leben und gestalten“. – Was bedeutet dies faktisch?
Alle Menschen, gleich welcher Herkunft, sollen ihre Potenziale zur Entfaltung bringen und ihre Chancen in unserem Land wahrnehmen können. Jede und jeder, gleich welcher Herkunft, soll seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen einbringen und so seinen eigenen, persönlichen Beitrag für das erfolgreiche Zusammenleben leisten können. Jede und jeder, gleich welcher Herkunft, soll gleiche Bildungs- und Berufschancen haben. Jede und jeder, gleich welcher Herkunft, soll einen gleichberechtigten Zugang zu den Bildungseinrichtungen und zum Arbeitsmarkt haben.
Um für diese Aufgabe gut gerüstet zu sein, ist vor vier Jahren das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa als Querschnittsressort eingerichtet worden. Damit war mehr als eine bloße Veränderung der Ressortzuständigkeit verbunden. Die Integrationsabteilung ist strategisch neu aufgestellt worden und bekam einen neuen Zuschnitt. Junge, hoch qualifizierte Menschen, etliche davon mit Migrationserfahrung, ergänzten dann unser Team.
Am Anfang der Tätigkeit stand dabei die nüchterne Analyse: Was ist der Stand der Integration? Um diese Frage zu beantworten, haben wir 2010 unter anderem einen ersten Hessischen Integrationsmonitor veröffentlicht. Dieser untersuchte die wesentlichen Bereiche und die wesentlichen Handlungsfelder unserer Integrationspolitik wie z. B. Bildung und Arbeitsmarkt. Ich muss gestehen, dass ich immer wieder schmunzeln muss, wenn nach einer Pressemitteilung zum Monitoring meinerseits die erwartete, inzwischen fast selbst schreibbare Pressemeldung der Kollegin Öztürk mit dem Hinweis erscheint – ich übersetze es jetzt einmal –, dass vom Wiegen die Sau nicht fett werde.
Nur, Frau Kollegin Öztürk, eine Sau, deren Gewicht Sie nicht kennen, treiben Sie auch nicht zum Markt, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir.
Mit anderen Worten: Wir müssen wissen, wo wir stehen, um unsere Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können. Die Frankfurter Kollegin, Frau Dr. Eskandari-Grünberg, schätzt das Monitoring im Übrigen genauso wie wir und macht entsprechende Vorlagen, nicht nur im Magistrat der Stadt Frankfurt, sondern hat einen entsprechenden Frankfurter Monitor sehr stolz und selbstbewusst im Herbst des vergangenen Jahres vorgestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden das fortsetzen. Ich hoffe, dass Ihnen die Fortschreibung 2013 von uns noch im Frühsommer vorgelegt werden kann.
Damit mich keiner falsch versteht: Natürlich kann ein Monitoring nur Trends zeigen. Aber es ist wichtig, dass man diese Trends kennt. Ansonsten geht man an den Interessen der Betroffenen vollkommen vorbei.
Wir wissen aufgrund des Monitorings, dass in vielen Bereichen Menschen mit Migrationshintergrund immer noch nicht dieselben Partizipationsmöglichkeiten haben wie Menschen ohne Migrationshintergrund. Gerade im Bereich der frühkindlichen, der schulischen sowie der beruflichen Bildung besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf, um Kindern mit und ohne Migrationshintergrund
gleiche Chancen zu eröffnen und auch die Möglichkeit zu geben, dass sie, von ihren Eltern vertreten, sie auch wahrnehmen.
Trotz immer noch bestehender Ungleichheiten zwischen den Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund zeichnet sich in den meisten integrationspolitischen Themenfeldern eine sehr positive Entwicklung ab. Zwei Beispiele nur:
Seit Jahren geht der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die keinen Schulabschluss haben, zurück: Zwischen 2005 und 2011 hat sich ihr Anteil von 18 % auf 13 % verringert. Gleichzeitig steigt der Anteil derer, die das Abitur machen: Im Zeitraum von 2005 bis 2011 erhöhte sich der Anteil von 9 % auf fast 14 %. Das sind praktische Erfolge vernünftiger Integrationsarbeit.
Das Gleiche gilt für die Entwicklung des Arbeitsmarkts. Die Erwerbsquote der Personen mit Migrationshintergrund hat sich seit 2005 von 68 % auf 71 % erhöht. Das Gegenbild: Die Arbeitslosenquote bei Ausländern ist von 22 % auf 15 % gefallen.
Integration erschöpft sich aber nicht in der erfolgreichen Beteiligung von Zugewanderten und ihren Kindern im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt. Wichtig ist das Lebensgefühl der Zugewanderten in unserem Land, in Hessen, das wesentlich von der Integration vor Ort bestimmt ist.
Ich freue mich über die parteiübergreifende Zustimmung, auch wenn die Sozialdemokraten beim Beifall noch ein bisschen schwächeln. Aber bei den GRÜNEN ist der Beifall schon vollkommen da.
Das glaube ich nicht. Ich kann es von hier aus besser beurteilen. Die FDP klatscht schon mehr, aber ich bedanke mich dafür – –