Thomas Oelmayer
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Last Statements
Ich nutze jetzt meine fünf Minuten Redezeit aus.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei mir ist unklar, ob das die letzte Rede ist. Jedenfalls ist es in dieser Wahlperiode die 107. Rede.
Es wird eine kurze Rede sein. Ich darf für unsere Fraktion erklären, dass wir dem Gesetzesvorhaben zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn es mir lieber gewesen wäre,
wenn wir die Bereitschaftsdienste bei den Amtsgerichten auf weniger Amtsgerichte hätten übertragen können, werden wir trotzdem dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon in der ersten Lesung, aber auch in den Ausschussberatungen habe ich ausdrücklich betont, dass es sich bei diesem Gesetzeswerk durchaus um eine Fleißaufgabe des Ministeriums handelt, auch wenn der Entwurf zu spät vorlegt wurde; das wurde ja schon vom Kollegen Junginger kritisiert.
Zwei wichtige Punkte, die meine Stimmenthaltung bei den Ausschussberatungen begründen, möchte ich jetzt noch einmal vortragen:
Ich glaube, es ist kein guter Umgang mit dem Parlament, wenn wir ein Gesetzesvorhaben mit immerhin 68 Seiten, Paragrafen und Begründung, das sich im Wesentlichen mit datenschutzrechtlichen Fragen befasst, mit kurzer Beratungszeit vorgelegt bekommen. Es gibt eine Menge an Datenaustausch, der durch ein landesweites Meldeportal ja noch weiter beschleunigt und intensiviert werden soll, sodass dann auch die Möglichkeit besteht, landesweit Daten abzurufen. Das heißt, die Risiken, die durch mehr Onlineverbindungen – ich sage das einmal so – entstehen, umfassen natürlich auch datenschutzrechtliche Probleme.
Insofern hat es mich schon sehr gewundert, dass man erst auf nachhaltiges und wiederholtes Nachfragen und Nachbohren die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Landes – dafür gibt es ihn ja; er hat auch die entsprechende Kompetenz sowie die notwendige Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – bekommen hat. Mir persönlich hat die Stellungnahme am Montag vorgelegen. Heute schreiben wir, wenn ich es richtig weiß, Dienstag.
Wenn man sich die Stellungnahme anschaut – trotz der Kürze der Zeit habe ich das sehr wohl getan, Kollege Heinz –, stellt man zunächst einmal fest, dass der Datenschutzbeauftragte zu diesem Gesetzesvorhaben immerhin 17 Einwendungen erhoben bzw. Vorschläge zu den Punkten vorgelegt hat, die ihm an dem Gesetzesvorhaben nicht passen. Sieben dieser 17 Vorschläge wurden dann in den Gesetzentwurf eingearbeitet, zehn wurden außer Acht gelassen. Dabei kann man sicherlich in zwei Fällen die Begründung des Ministeriums akzeptieren, dass die bundesgesetzlichen Vorgaben andere Regelungen nicht zulassen. Aber alle anderen Regelungen, bei denen Fragestellungen im Vordergrund gestanden hätten, die im Kern datenschutzrechtlichen Charakter hatten, wurden im weiteren Verlauf zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, deswegen muss ich Ihnen einfach vom Verlauf her für unsere Fraktion heute sagen, dass wir dem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen können, schon allein aufgrund der Zeitfolge, aber auch aufgrund der Einwendungen, die der Datenschutzbeauftragte – aus unserer Sicht zu Recht – erhoben hat und die hier nicht berücksichtigt sind. Auch deswegen sind wir der Auffassung, dass ein solches Gesetzesvorhaben in der Kürze der Zeit unsere Zustimmung nicht finden kann.
Ein weiterer Punkt – Kollege Scheuermann hat es schon angesprochen – ist das Thema Konnexitätsprinzip. Man kann
es ja immer abstrakt diskutieren; das ist keine Frage. Aber am besten lässt es sich immer am konkreten Einzelfall diskutieren, und einen solchen konkreten Einzelfall haben wir hier vorliegen.
Kollege Scheuermann, es freut mich schon, dass Sie eingeräumt haben, dass man sich über dieses Thema zumindest streiten kann. Es ist ja schon erfreulich, das von einer Regierungsfraktion zu hören. Ich darf Ihnen einmal präzisieren, was dies für die Kommunen unter Umständen bedeutet: Es bedeutet erstens mehr Hard- und Software. Das wiederum bedeutet auch mehr Aufwand für Mitarbeiterschulungen, weil die Mitarbeiter ja nicht automatisch damit umgehen können. Vielleicht können das die Beamten und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst automatisch; die Menschen, die ich kenne, können das nicht automatisch. Das heißt, es wird mehr Aufwand für Schulungen zur Einarbeitung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die neue Hardund Software entstehen.
Hinzu kommt, dass natürlich auch die datenschutzrechtliche Problematik, Kollege Scheuermann, nicht so in den Griff zu bekommen ist, dass man dann die für das Meldeverfahren vorgesehene Hard- und Software grenzenlos für alle anderen Aufgaben der Verwaltung einsetzen kann. Das halte ich datenschutzrechtlich schon für sehr problematisch. Zudem wird damit dem Konnexitätsprinzip – „wer bestellt, der bezahlt“; so ist es einfacher formuliert – in keiner Weise Rechnung getragen. Man verweist nur im Vorblatt des Gesetzentwurfs unter „D. Kosten für die öffentlichen Haushalte“ darauf, es entstehe Amortisation durch die Anschaffung neuer Hard- und Software. Das halte ich für nicht schlüssig. Das ist ein weiterer Grund, warum wir der Auffassung sind, dass das Gesetzesvorhaben abzulehnen ist.
Insofern wäre es natürlich – das ist die eigentliche Rüge an die Regierung – adäquat gewesen, uns die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände und auch des Datenschutzbeauftragten rechtzeitig vorzulegen – nicht erst auf mehrfache Anforderung und ein oder zwei Tage vor Verabschiedung des Gesetzes. Auch deswegen können wir dem Vorhaben nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte im Namen meiner Fraktion dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstellung des Berichtes – die unter nicht immer ganz einfachen Bedingungen erfolgte – recht herzlich danken.
Ich kann im Prinzip an die Debatte von vorhin zum Meldegesetz anschließen. Es wird ganz deutlich, dass bei der intensiven und umfassenden Nutzung neuer Kommunikationstechnologien natürlich die Bedeutung des Datenschutzes automatisch zunimmt. Deswegen haben wir als Fraktion wiederholt gefordert, dass die für den Datenschutz zuständige Stelle, nämlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz, mit entsprechendem Personal ausgestattet wird, weil er ansonsten seiner Aufgabenstellung, Datenschutzverstöße in umfassender Weise aufzudecken, in der Form, die aus unserer Sicht notwendig wäre, gar nicht mehr nachkommen kann.
Das heißt in concreto: In dem vorliegenden Datenschutzbericht mit 108 Seiten sind zahlreiche Verstöße aufgelistet, von denen ich jetzt nicht alle im Einzelnen aufzählen möchte. Aber auf zwei möchte ich gern eingehen:
Wenn ich im 2. Abschnitt des 2. Teils – Justiz – lese: „Mangelnde Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz durch das Justizministerium“ – was ja nicht zum ersten Mal in einem Datenschutzbericht steht –, dann muss ich mich schon fragen, weshalb das Justizministerium des Landes dem Datenschutzbeauftragten nicht in dem Umfang Unterstützung zukommen lässt, wie es erforderlich wä
re. Das wäre, glaube ich, das Allermindeste. Denn während man von Stellen wie Polizei, Verfassungsschutz usw. eher noch erwarten kann, dass sie mit gewissem Vorbehalt agieren, wundert mich schon, dass auch das Ministerium als solches sehr zurückhaltend agiert, um es gelinde und diplomatisch zu formulieren. Ich meine schon, dass es auch für die Landesregierung angezeigt wäre, hier einmal für Abhilfe zu sorgen, damit man im Siebenundzwanzigsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht wieder denselben Vorwurf lesen muss.
Hier sind aber auch zahlreiche weitere Verstöße aufgeführt, die zum Beispiel eine Frage betreffen, über die wir auch hier im Landtag immer wieder diskutieren und bei der wir immer wieder eine Abwägung treffen müssen, nämlich die Frage der Datensammlungen unter anderem zum Zweck der Verbrechensbekämpfung. Zahlreiche Menschen sagen, Datenschutz sei Täterschutz. Das mag ja eine Formulierung sein, die im Einzelfall unter Umständen zutrifft. Aber primär ist Datenschutz zunächst einmal ein Grundrecht aller Menschen in einer freiheitlich lebenden Gesellschaft. Deswegen sind wir der Auffassung, dass der Datenschutz auch im Land Baden-Württemberg nicht geschwächt werden darf, sondern gestärkt werden muss – dies gilt insbesondere bei zunehmender Zahl und zunehmender Komplexität der Aufgabenstellungen –, sodass Datenschutz nicht Täterschutz wird, sondern Menschenschutz ist. Auf Datenschutz haben auch die Menschen in Baden-Württemberg einen Anspruch. Denn Daten geben sie überall und immer preis, egal, auf welcher Chipkarte auch immer, wahrscheinlich auch während der Einlasskontrolle hier im Landtag. Denn ich gehe davon aus, dass die Durchgänge hier kontrolliert und die Daten dann auch erfasst werden, auch wenn sie vielleicht statistisch nicht festgehalten werden. Ob das bisher der Fall ist, weiß ich nicht; da hat wohl noch keine Prüfung stattgefunden.
Für unsere Fraktion heißt das alles in allem, dass wir bei der Konzentration der datenschutzrechtlichen Aufgaben natürlich auch dafür Sorge tragen müssen – ich wiederhole es einfach, auch wenn ich mitbekommen und mit halbem Ohr gehört habe, dass, wie gehofft, bei den Noch-Regierungsfraktionen vielleicht doch noch ein Paradigmenwechsel eintritt –,
dass wir den Datenschutz im öffentlichen Bereich und den im nicht öffentlichen Bereich aus Effizienzgründen zusammenlegen. Denn – der Kollege hat es ja bereits beschrieben – es gibt sehr viele Bereiche, bei denen sich die Aufgabenstellungen überschneiden, und zudem werden sehr viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Tätigkeit privatisiert, ohne dass die Datenschutzzuständigkeit jeweils wechseln sollte. Wir als Grüne-Fraktion sind der Auffassung: Das gehört in eine Hand; dann wird der Datenschutz im Land effizient.
Wenn auch Sie das wollen, kommen Sie diesem Wunsch endlich nach, auch wenn Sie es dann nicht auf einen Antrag aus den Reihen der Oppositionsfraktionen hin tun. In dieser Wahlperiode geht das nicht mehr, mir bleibt aber die Hoffnung, dass man das in der nächsten Wahlperiode in anderer Konstellation endlich umsetzen kann.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit bei meinen Ausführungen zum Sechsundzwanzigsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Nochmals vielen Dank an die Mitarbeiter, die für den Datenschutz des Landes tätig sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Ende einer jeden Wahlperiode ist es schon Usus, dass der Vorsitzende des Petitionsausschusses – im Übrigen des größten Ausschusses des Landtags von BadenWürttemberg –
einen Abschlussbericht vorträgt. Es gibt darin ein paar Kennzahlen, auf die ich gerne eingehen würde, weil sie doch zum Nachdenken Anlass geben.
Das ist zum Beispiel die Frage, welche Fallzahlen jeweils im Verlauf einer Wahlperiode zu verzeichnen sind, wie viele Petitionen tatsächlich im Landtag von Baden-Württemberg ankommen. Wenn man sich die Entwicklung anschaut, die der Vorsitzende in seinem Bericht ja dankenswerterweise skizziert hat, dann fällt doch auf, dass in der 7. Legislaturperiode von 1976 bis 1980 10 504 Petitionen eingegangen sind, während in der jetzigen 13. Legislaturperiode, die ein Jahr länger, nämlich fünf Jahre, dauert
das spielt fast keine Rolle, Herr Vorsitzender –, nur noch 6 247 Petitionen eingegangen sind.
Ganz ruhig. – Wenn man sich die Zahl der Eingänge anschaut, dann stellt man einen kontinuierlichen Rückgang fest. Hierfür gibt es nun mehrere Erklärungsmöglichkeiten. Man könnte die Entwicklung – so, wie der Vorsitzende Döpper ausgeführt hat – auf die Entbürokratisierung zurückführen. Das jedoch glaube ich nicht und kann es mir nicht vorstellen.
Die Zahl unserer Vorschriften hat nämlich eher zu- als abgenommen. Man könnte auch sagen, die Entwicklung gehe auf die mangelnde Bekanntheit dieses Grundrechts zurück. Es ist übrigens ein Grundrecht, das im Grundgesetz ebenso wie auch in unserer Landesverfassung geregelt ist. Vielleicht müssen wir ja davon ausgehen, dass die Transparenz und die Öffentlichkeitswirkung dieses Ausschusses im Land nicht in dem Maße bestehen, wie es notwendig wäre.
Deswegen fände ich es toll, wenn diese schöne Broschüre, die es über das Petitionsrecht gibt, nicht nur hier, hinter verschlossenen Türen im Landtag, ausliegen würde, sondern wenn das Petitionsrecht im Land wieder möglichst flächendeckend bekannt gemacht würde. Ich weiß wohl, dass dies möglicherweise zu einem erhöhten Eingang von Petitionen führt, aber ich glaube, es ist geradezu notwendig und richtig, den Menschen zu vermitteln, dass sie hier ein Recht haben, sich gegen unangemessene oder sogar falsche Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr zu setzen.
Darüber hinaus kann man feststellen – das habe ich jetzt jedoch nicht über die Jahre hinweg verglichen –, dass die Erfolgsaussichten einer Petition ja auch nicht gerade allzu rosig sind. Wenn man sich die Statistik anschaut, dann sieht man, dass es 20 Fälle gibt, die mit einer Berücksichtigung geendet haben. Das ist ein Anteil von 0,34 %. Auch das mag natürlich dazu beitragen, dass die Menschen im Land sagen: „Da haben wir wahrscheinlich sowieso keine Chance.“ Man darf aber wahrscheinlich auch noch einen Teil derjenigen Fälle, die als erledigt angesehen werden und insgesamt 18 % ausmachen, zu den erfolgreich durchgeführten Verfahren rechnen. Aber auch hier, glaube ich, sollte einmal darüber nachgedacht werden, ob nicht doch mehr Möglichkeiten für den Ausschuss bestehen, in diesem oder jenem Fall positiv zu entscheiden.
Ich will noch auf einen Komplex, das Ausländerrecht, eingehen. Natürlich beschäftigt uns dies schon deswegen zuhauf – auch wenn die Zahl der Fälle dort um 50 %, wie der Vorsitzende Döpper ja zuvor berichtet hat, zurückgegangen ist –, weil die humanitäre Situation, die sich hinter diesen Fällen verbirgt, oftmals am bedrückendsten ist. Anders als bei Fällen, in denen es etwa um Steuerlasten oder um Baubzw. Gartenbaustreitigkeiten geht, die ja im Ausschuss auch
immer wieder behandelt werden, betreffen diese humanitären Fälle Menschen ganz konkret in ihrer Lebenssituation. Dabei geht es oft auch um das künftige Wohlergehen – so will ich es einmal sagen – dieser Menschen und um die Frage, ob sie hier weiterleben können oder ob sie abgeschoben werden und ausreisen müssen.
Hier will ich gar nicht auf Einzelfälle eingehen. Ich will nur sagen: Das Zusammenspiel mit der Härtefallkommission, die ja jetzt hier im Landtag auch eingerichtet worden ist, ist aus meiner Sicht, der ich dem Petitionsausschuss jetzt neun Jahre angehöre, dringend verbesserungsbedürftig. Denn im Moment kommt es eher so an, dass der Ausschuss unter Kompetenzverlust, zumindest aber unter Informationsverlust leidet. Das kann meines Erachtens nicht im Sinne der Menschen sein, die sich entweder an die Härtefallkommission oder an den Petitionsausschuss wenden.
Ich glaube, da haben wir als Ausschuss, Kollege Behringer, in der nächsten Legislaturperiode – in dieser werden wir es nicht mehr schaffen – noch eine Aufgabe vor uns, die wir im Interesse der Menschen, die sich entweder an den Petitionsausschuss oder an die Kommission wenden, gemeinsam lösen müssen.
Ich darf mich zum Schluss – meine Redezeit ist schon abgelaufen – zunächst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros bedanken. Ich weiß, welche Arbeit dahintersteckt, welche Mühe es zum Teil auch erfordert, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Berichterstattern – ich kann da nur an die eigene Nase fassen und nicht für die Kolleginnen und Kollegen sprechen – die Arbeit abzuwickeln.
Die Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden und mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses ist, glaube ich, genauso gut gewesen.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden, der immer wieder auch ganz interessante zwischenmenschliche Töne einbringt, habe ich nichts anzumerken. Was allerdings den Vorsitzenden betrifft, so habe ich doch das Problem, dass er beim Thema Windkraft meint,
er müsse das Petitionsverfahren ein Stück weit vielleicht auch dafür einsetzen, seine politische Meinung zu diesem Thema mit nach vorn zu tragen.
Das ist vielleicht ein kleiner Kritikpunkt. Das kann man bei einer Aussprache aber auch sagen.
Ein Hinweis sei mir noch gestattet – ich weiß nicht, wer es eingebracht hat; ich glaube, es war der Kollege Mack –: Dass die Konzentration von Windkraftanlagen in der Form stattfindet, wie wir sie jetzt im Ausschuss zu diskutieren haben, geht nicht in erster Linie auf den Bundesgesetzgeber
zurück. Vielmehr geht es auf das Landesplanungsrecht zurück,
das wir hier mit Ihren Stimmen beschlossen haben. Jetzt beschweren Sie sich darüber und instrumentalisieren das Petitionsverfahren. Das ist kein richtiger Weg, lieber Kollege Mack.
Ein Letztes: Mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen – im Prinzip von allen Fraktionen. Ich hätte einfach noch die Bitte, dass man sich an dieser oder jener Stelle ein bisschen mehr von dem Regierungsfraktionsdenken löst. Das würde die Unabhängigkeit und die Freiheit des Petitionsausschusses eher stärken.
Das ist das Petitionsrecht. Insofern ist das, glaube ich, eine wichtige Botschaft auch an alle Mitglieder des Ausschusses.
Ich habe die Arbeit im Ausschuss bislang gern geleistet. Ich mache zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung – wenn sie mir gestattet ist, Herr Präsident –: Der Petitionsausschuss ist der einzige Ausschuss – ihm gehöre ich nun seit fast neun Jahren an –, in dem man auch als Oppositionsabgeordneter wenigstens an dieser oder jener Stelle
so etwas wie eine erfolgreiche Arbeit verspüren kann.
Denn alles andere, worüber hier im Plenum oder in den Ausschüssen diskutiert wird, geht immer nach Räson.
Deswegen ist die Arbeit im Petitionsausschuss wichtig für die Menschen im Land, sie ist wichtig für den Landtag. Ich glaube auch, dass die Kolleginnen und Kollegen, die dem Petitionsausschuss angehören, die Arbeit dort engagiert leisten. Deswegen ist es ein wichtiger Ausschuss. Ich habe die Arbeit dort gern geleistet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Noll hat schon einen Punkt vorweggenommen: Am Schluss einer Wahlperiode werden Gesetzesvorhaben in ein Artikelgesetz zusammengegossen. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf hatte ich zunächst den Eindruck, es gehe um die Unterbringung von Jägern.
Tatsächlich soll es ja nicht um die Unterbringung von Jägern gehen, sondern es geht um zwei verschiedene, ganz unterschiedliche Sachverhalte.
Lassen Sie mich mit dem einfacheren Thema, dem Landesjagdgesetz, beginnen. Auch die Fraktion GRÜNE ist der Auffassung, dass die private Durchführung der Jägerprüfung durchaus eine sinnvolle Entbürokratisierungsmaßnahme sein kann, sein muss. Sie wird als eine Maßnahme der „Entbürokratisierungstranche 3“ bezeichnet, was auch immer die Tranchen 1 und 2 waren. Es wäre vielleicht interessant gewesen, wenn das hier erläutert worden wäre.
Ich habe an dieser Stelle, bevor wir in die Ausschussberatungen der Gesetzesvorhaben gehen, nur eine Anmerkung. Herr Minister Hauk hat ja darauf abgehoben, dass man die Verbände schon vorher angehört hat. Der Landesjagdverband hat dabei einen Vorschlag zu § 14 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes gemacht, der meines Erachtens durchaus bedenkenswert wäre – das können wir aber auch noch in den Ausschussberatungen diskutieren –, weil er, glaube ich, zur Präzisierung dieses Gesetzestextes beiträgt.
Grundsätzlich stimmen wir diesem Vorhaben als Fraktion zu.
Zum zweiten Teil, zum Unterbringungsgesetz: Auch hier darf ich für unsere Fraktion vorwegnehmen, dass wir dem Vorhaben zustimmen. Ich hätte jedoch von Ihrer Seite, Frau
Staatssekretärin, erwartet, dass Sie den Anlass für das Gesetzesvorhaben hier noch einmal dartun. Ich hätte Verständnis dafür gehabt und es wäre auch eine logische Begründung gewesen, wenn man gesagt hätte, dass die Zahl der Problemfälle oder die Missbrauchsgefahr zugenommen habe. Aber der Kollege Lasotta hat ja dargetan, dass die Sicherheit nicht geringer geworden ist, sondern sich eher erhöht hat. Wir hatten in den letzten Jahren weniger Problemfälle. Insofern wäre es natürlich interessant gewesen, zu erfahren, wieso gerade jetzt die Verschärfung dieses Unterbringungsgesetzes erfolgt.
Ja. – Sie haben eine, denke ich, eher pauschale Begründung hineingeschrieben, die natürlich richtig ist und immer gut ankommt, nämlich die Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung. Das ist klar; das steht hier im Vordergrund. Das brauchen wir nicht zu diskutieren. Aus diesem Grund hat Justizminister Goll kurz vor Schluss der letzten Wahlperiode das Straftäterunterbringungsgesetz durch den Landtag gepeitscht; ich sage das einmal so.
Ob das so notwendig war, ob das zielführend war, möchte ich an dieser Stelle doch bezweifeln. Insofern hätte ich etwas mehr als Begründung für die Änderung des Unterbringungsgesetzes erwartet.
Den anderen wichtigen Punkt hat Herr Kollege Sakellariou, der jetzt wohl nicht mehr im Saal ist, schon angesprochen. Er hat dargetan, dass man, wenn sich die Aufenthaltsdauer der Unterbringung verlängert, was sich durchaus als Folge der Gesetzesänderung ergeben kann, natürlich auch dafür Sorge tragen muss, dass genügend Plätze zur Verfügung stehen. In diesem Hause muss eigentlich Einigkeit darüber bestehen, dass die Unterbringung von sechs Menschen in einem Zimmer kein vertretbarer Zustand sein kann. Dieser Zustand wird früher oder später sicher auch verfassungsgerichtlich überprüft werden. Betrachtet man den Strafvollzug und die Rechtsprechung dazu, ist das Land natürlich gefordert. Denn das wäre auch die Dokumentation dafür, dass es nicht nur um restriktive Maßnahmen geht, sondern dass wir den Menschen, die dort untergebracht sind, durch eine Therapie die Chance geben, wieder in das normale Leben zurückzukehren.
Unter der Maßgabe, dass der Landtag und die Fraktionen bereit sind, in Zukunft für eine Verbesserung der Unterbringungssituation Sorge zu tragen, werden wir diesem Gesetzesvorhaben zustimmen.
Ich zähle nicht mehr mit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, zunächst steht außer Zweifel, dass der Landesgesetzgeber verpflichtet ist, die Neuerungen, die sich im Melderechtsrahmengesetz auf Bundesebene seit dem Jahr 1999 ergeben haben, in Landesrecht umzusetzen.
Es gibt trotzdem zwei Nachfragen, die wir gern auch noch einmal im Innenausschuss behandeln können. Man muss schon sagen: Der Kollege Junginger hat völlig Recht. Ich bin durchaus ein fleißiger Abgeordneter.
Ich bemühe mich, da ich durchaus in der Lage bin, Gesetze zu lesen,
die Gesetzesvorlagen auch zu studieren.
Kollege Sieber, Sie sind da sehr gnädig. Ihre Gesetzesvorlagen sind, wenn überhaupt, sehr kurz.
Wenn man die 67 Seiten des vorliegenden Entwurfs einschließlich Begründungen durchstudieren will und dabei feststellt, wie Sie auch kundgetan haben, dass man schon eine Anhörung durchgeführt hat, auf die man sich beim Studium des Artikelgesetzes gegebenenfalls stützen könnte, dann aber feststellt, dass das Ergebnis dieser Anhörung auf zwei Seiten zusammengefasst ist und die aus meiner Sicht an dieser Stelle entscheidende Anhörung entweder gar nicht erfolgt ist oder ihr Ergebnis nicht beigefügt ist – ich hätte eigentlich erwartet, eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zu bekommen, weil es an vielen Stellen des Gesetzes intensiv um Datenerfassung, Datenaustausch und Dateien geht –, dann ist das für jemanden, der der Legislative angehört und in der Kürze der Zeit über ein solches Gesetzesvorhaben entscheiden soll, schon enttäuschend. Wenn er das auf einer ordentlichen Grundlage tun soll, dann braucht er Informationen über die hinaus, die Sie im Gesetzentwurf geliefert haben.
Es ist schon die Frage, ob Sie den Datenschutzbeauftragten überhaupt angehört haben oder ob Sie sagen: „Das ist alles unbedenklich, dazu brauchen wir keinen Datenschutzbeauftragten.“ Wenn Sie ihn angehört haben, dann äußere ich zumindest die Bitte – dabei kann ich wohl auch für die sozialdemokratische Fraktion sprechen –, dass wir diese Stellungnahme erhalten. Wenn Sie sie noch nicht eingeholt haben, dann sollten Sie das noch heute in die Wege leiten. Denn mehr datenschutzrechtliche Maßnahmen, als von diesem Gesetzesvorhaben betroffen sind, stehen im Landtag selten zur Diskussion.
Insofern bin ich der Auffassung, dass wir mit dem Gesetz vielleicht Entbürokratisierung erreichen wollen; allein mir fehlt der Glaube. Nach den wenigen Paragrafen, die ich in der Kürze der Zeit studieren konnte, muss ich sagen: Es mag zwar sein, dass durch den Wegfall der Wohnungsgebermeldepflicht eine gewisse Entbürokratisierung eintritt. Aber für die Menschen, die dieses Gesetz schließlich in den Meldebehörden auszuführen haben, die sich da einarbeiten müssen, und auch für die Bürgerinnen und Bürger, für die dieses Gesetz ja gilt, sehe ich den Entbürokratisierungseffekt noch nicht.
Allein durch die Virtualität, die Sie durch dieses Gesetz ermöglichen werden – mit Meldeportal und anderem –, ist meines Erachtens noch nicht gewährleistet, dass automatisch Entbürokratisierung eintritt. Man kann Gesetze lesen, auch Landesgesetze. Wenn ich mir die Paragrafen nachher im Dürig vorstelle, die eine oder eineinhalb Seiten umfassen, muss ich sagen: Da kann von Entbürokratisierung, von Verständlichkeit und Transparenz für die Menschen im Land keine Rede sein.
Einen letzten Punkt möchte ich ansprechen. Es wird auch um die Umsetzung in den Gemeinden gehen. Das Land als solches führt ja keine Meldepflichten aus, sondern das wird vor Ort geschehen, wie es bisher auch der Fall ist. Da geht man wohl davon aus, dass die flächendeckende Virtualisierung, sprich die Ausstattung mit EDV-Technik, so weit vorangeschritten ist, dass die Gemeinden im Land auch in der Lage sind, das Gesetz bis zum 1. Januar 2007 umzusetzen. Bei der Darstellung des Anhörungsergebnisses habe ich dazu von Ihnen zwar eine kleine Erklärung bekommen: Dies sei bundesgesetzlich festgelegt, da habe man gar keinen Spielraum. Dann müssen Sie aber dazusagen, wie Sie die Gemeinden dazu in die Lage versetzen wollen, das Ganze ab 1. Januar 2007 auf der von Ihnen vorgesehenen gesetzlichen Grundlage zu realisieren.
Insofern bleibt noch Diskussionsbedarf für den Innenausschuss. Wir werden sagen: Von der formalrechtlichen Seite her wird es kaum Möglichkeiten geben, das Gesetz abzulehnen.
Ich möchte gern noch eine abschließende Bitte äußern, weil das ja nicht die erste Wahlperiode ist, die ich bis zum Schluss begleite. Ich hatte schon eine solche Wahlperiode. Für die Abgeordneten, für die Legislative ist es einfach schwierig, sich mit Gesetzentwürfen, für deren Erstellung Jahre benötigt werden und die dann kurz vor Schluss der Wahlperiode in einem Umfang von 67 Seiten vorgelegt werden, auseinander zu setzen. Das war sicher eine Fleißaufgabe. Das will ich an dieser Stelle auch noch bemerken. Ich hätte dieses Gesetz als einfacher Jurist so nicht gern erarbeiten wollen. Aber Sie haben das offensichtlich geschafft.
Ja, das muss man einfach anerkennen.
Mein Appell wäre, solche Gesetzesvorhaben künftig rechtzeitig vorzulegen, damit auch die Legislative die Möglichkeit hat, sich qualifiziert damit auseinander zu setzen.
Ja, gern.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Reform des Landtagswahlrechts, wie der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sie vorsieht, haben wir, was das neue Auszählverfahren anbelangt, prinzipiell Übereinstimmung.
Ich sage „prinzipiell“. Aber ich will gleich drei Knackpunkte ansprechen, die diese Reform nicht löst.
Die Stimmengleichheit, die Sie einfordern – „Erfolgswert“ oder wie das in der Gesetzesbegründung genannt wird –, wird damit bei weitem nicht erreicht.
Drei Ungerechtigkeiten bleiben. Erster Punkt: Es gibt viel zu große Wahlkreise und viel zu kleine.
Zwischen dem größten Wahlkreis mit etwa 136 000 Stimmen in Tübingen und dem kleinsten mit etwa 81 000 in
Heilbronn liegen über 55 000 Stimmen. Wer da von Erfolgsgleichwertigkeit spricht, der geht nur eine ganz kleine Reform an,
wenn er nur das Auszählverfahren ändert.
Ein zweiter Punkt: Kleine Parteien haben bei dem bestehenden Landtagswahlrecht in 50 von 70 Wahlkreisen so gut wie keine Chance, ein Mandat zu erreichen. Auch diese Ungerechtigkeit bleibt bei dieser Veränderung des Auszählverfahrens erhalten.
Herr Kollege Heinz, da nützt auch Ihr Kopfschütteln nichts.
Ein dritter Punkt kommt hinzu: Das Wahlrecht ist unheimlich komplex. Es ist wenig transparent und für die Menschen im Land kaum nachvollziehbar, wie die Landtagswahlergebnisse in Sitze umgemünzt werden.
Diese drei grundsätzlichen Überlegungen bleiben. Sie gehen sie mit diesem Gesetzentwurf nicht an.
Trotzdem habe ich ja gesagt: Die Umstellung des Auszählverfahrens vom d’Hondt’schen Verfahren auf – ein schwieriges Wort, ich habe es mir extra aufgeschrieben – das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers bringt natürlich mehr Gerechtigkeit, was die Sitzverteilung anbelangt. Da wir einen diplomierten Mathematiker in der Fraktion haben,
haben wir uns einmal die Mühe gemacht, auszurechnen, wie die Sitzverteilung wäre, würde man das neue Recht anwenden. Da kann ich den Kollegen Birzele für unsere Fraktion schon jetzt unterstützen. Es ist zunächst völlig unverständlich, warum die Umstellung auf die überübernächste Landtagswahl verschoben werden soll.
Dann halt auf die übernächste, Entschuldigung. Man darf ja bitte zuspitzen, damit Sie das auch verstehen.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass man das neue Berechnungsverfahren selbstverständlich bereits auf die kommenden Landtagswahlen anwenden kann.
Wir haben die Sitzverteilung ausgerechnet auf der Basis des Wahlergebnisses von 2001, und zwar unter der Prämisse – auch das wurde vom Kollegen Birzele angesprochen; dieses Defizit bleibt ja –, dass dieses Ausgleichsverfahren auf Regierungsbezirksebene nach wie vor beibehalten und eben nicht auf Landesebene hochgezont werden soll. Wenn man davon ausgeht, dass man die Veränderung, wie Sie sie vorschlagen, bei der nächsten Landtagswahl anwendet und das umrechnet auf das Ergebnis von 2001, kommt man auf folgende Sitzverteilung: 63 CDU, 46 SPD, 11 FDP/DVP und
11 Grüne. Schon daran sehen Sie, dass das neue Verfahren zu einer bedeutenden Veränderung innerhalb der Sitzverteilung führt.
Deshalb kann ich an die Regierungsfraktionen im Haus nur appellieren: Tun Sie den Schritt! Kollege Mack, da brauchen Sie nicht wegzulaufen. Es wird Ihnen kein Zacken aus der Krone brechen, wenn wir das neue Verfahren schon auf die nächste Landtagswahl anwenden. Das wäre auch ein Entgegenkommen gegenüber den kleineren Parteien im Land.
Das heißt in der Summe, meine Damen und Herren: Es ist ein kleiner Schritt, dieses Auszählverfahren zu ändern. Sie wollen das aber nicht jetzt tun. Die Änderung für die nächste Landtagswahl wäre eine logische Konsequenz. Das könnten wir auch tun, wenn wir als Landtag das beschlössen. Deswegen kann ich nur an Sie appellieren: Schließen Sie den kleinen Schritt – wenigstens die Umsetzung für die nächste Landtagswahl – an.
Zu den Themen „Inkompatibilitäten“ und „Reform des Abgeordnetengesetzes“ wird meine Kollegin Lösch noch Stellung nehmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Darauf komme ich gleich. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mit dem Dank unserer Fraktion an den Ausschussvorsitzenden beginnen. Er hat die Angelegenheit – jedenfalls in der Zeit, in der ich dem Ausschuss angehörte – aus meiner Sicht bravourös gemeistert, auch dann, wenn ihn ein Mensch aufs Unermessliche provoziert hat. Dieser musste dafür irgendwann auch Ordnungsgeld zahlen. Ich spreche vom Zeugen Hunzinger.
Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusses danken, die sich durch die zahllosen Akten wirklich haben durchquälen müssen. Das werden sie sicher auch nicht vergessen, weil es ja nicht nur der Untersuchungsausschuss war, der am längsten gedauert hat, sondern auch der Untersuchungsausschuss, der von den Akten her der umfangreichste war.
Des Weiteren möchte ich meiner Kollegin Dederer danken,
die für meine Fraktion im Ausschuss immerhin den Großteil der Arbeit geleistet hat. Nicht danken möchten meine Fraktion und ich ihr natürlich dafür,
dass sie geheime Protokolle verschickt hat. Diese werden ja, wie wir nun wissen, ohnehin immer öffentlich.
Aber ich hätte eigentlich ein gewisses anderes Geschäftsgebaren erwartet. Insofern kann die „Laubfroschaktion“ sicher auch als Kollateralschaden dieses Ausschusses bezeichnet werden.
Gestatten Sie mir vier Feststellungen, bevor ich noch einiges zum Sachverhalt als solchem sage.
Kollege Scheffold, Sie haben immer auf die Kosten durch diesen Ausschuss abgehoben. Ich kann kopfrechnen.
Ja, Sie lachen. Das ist heute nicht mehr selbstverständlich.
Ich habe einmal nachgerechnet: Wenn man davon ausgeht, dass der Ausschuss 300 000 € gekostet hat und durch die Betrügereien von FlowTex ein Schaden von 2,4 Milliarden eingetreten ist – das ist jawohl unstreitig –, kommt man zu dem Ergebnis: Die Kosten der parlamentarischen Aufklärungs- und Kontrollarbeit machen, bezogen auf den Schaden, 0,015 % aus. Es ist, verdammt noch einmal, die Pflicht des Parlaments, einem solchen Betrugsskandal in unserem Land nachzugehen.
Insofern kann ich die versteckte Kritik an der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses nicht verstehen.
Gerade auch von Ihnen, Kollege Scheffold, kann ich sie nicht verstehen.
Eine zweite Bemerkung: Uns ist klar, dass der Ausschuss abgeschlossen ist. Aber der Sachverhalt als solcher ist nicht abgeschlossen. Kollege Hofer hat es gerade noch einmal gesagt. Es ist noch ein Strafverfahren anhängig. Darüber hinaus gibt es ein Zivilverfahren, in dessen Rahmen noch geklärt werden muss, ob das Land für das Verhalten seiner be
treffenden Beamten gegebenenfalls haften muss. Da geht es immerhin um einen Betrag in Milliardenhöhe. Insofern müssen wir noch abwarten, was letztlich herauskommt. Der Ausschuss hat also seine Arbeit abgeschlossen, während der Sachverhalt als solcher nicht abgeschlossen ist. Das ist auch richtig so, denn es gibt viele geschädigte Gläubiger, die bis heute unter dem Schaden zu leiden haben. Deshalb muss man das Ganze auch justiziabel machen und noch einmal grundsätzlich aufarbeiten.
Eine dritte Bemerkung – das ist eigentlich nicht mein Job, aber weil Sie, Kollege Scheffold, immer auf den „schützenden Händen“ herumreiten, sage ich es –:
Ich bin mit Ihnen einer Meinung: Der Ausschuss hat nicht festgestellt,
dass es „schützende Hände“ gibt. Ich habe das auch nie behauptet, Kollege Scheffold. Aber wenn Sie die Opposition an dieser Stelle über einen Kamm scheren, ist das nicht in Ordnung. Das möchte ich gern einmal rügen, wenn ich das so bilateral darf. Das muss nicht der Präsident tun. Das mache ich unter Kollegen.
Ein Zweites, was es an dieser Stelle zu sagen gibt, Kollege Scheffold, ist: Es gab keine „schützenden Hände“.
Aber es gab ausgestreckte Hände der Politik. Wir haben das gerade noch einmal gehört.
Das betrifft alle drei Parteien, die in diesem Haus als Fraktionen vertreten sind und Spenden erhalten haben.
Wenn das bei Ihnen normal ist, muss ich sagen: Bei mir ist das nicht normal.
Ich habe da für unsere Fraktion immer die Auffassung vertreten, dass solche Spenden, solche Parteispenden prinzipiell unzulässig sein müssten,
um Einflussnahme auf die Politik zu verhindern. Insofern haben Sie Recht: Es gibt keinen Beweis für „schützende Hände“. Aber es gab ausgestreckte Hände. Wenn ich mich an die Geburtstagsfeste und an die Fernsehberichterstattungen über Geburtstagsfeste und über riesige Jachten usw. erinnere, dann muss ich sagen: Selbstverständlich müssen wir als Politiker aus dieser Ausschussarbeit zumindest die Kon
sequenz ziehen, dass wir mit der Wirtschaft und mit Menschen, die dort tätig sind, auch etwas sorgsamer umgehen sollten und etwas mehr Abstand halten sollten. Das ist für unsere Fraktion auch ein Ergebnis aus dieser Ausschussarbeit.
Einen vierten Punkt, Kollege Hofer, kann ich mir nicht verkneifen:
Sie haben völlig Recht,
und da trage ich Ihre Auffassung auch mit: Ich glaube auch an den Rechtsstaat in unserem Land.
Ich hoffe auch, dass er bei anderen Milliardenbetrugsfällen effizienter funktioniert, als er das bei diesem Skandal getan hat. Keine Bananenrepublik!
Aber man kann sich natürlich die Frage stellen: Wenn es keine Bananenrepublik ist, so ist das vielleicht doch eine Bananen-FDP,
weil es nämlich in diesem Verfahren, Kollege Hofer und Frau Kollegin Berroth, die komplette Ministerriege der FDP/DVP weggeputzt hat. Das darf man ja nicht vergessen.
Das werde ich nicht nur als Kollateralschaden bezeichnen. Das ist auch nicht nur ein Kollateralschaden.
Denn wenn sich die Justizministerin einer Anklage der Justiz gegenübersieht, dann ist das ein Schaden für die Justiz im Land insgesamt.
Da hätte ich mehr erwartet als nur den lapidaren Rücktritt und die bisherige Gegenwehr.
Insofern, denke ich, wäre das für die FDP/DVP dann vielleicht eher ein Totalschaden.
Lassen Sie mich aber noch zwei oder drei weitere Punkte benennen, die vielleicht noch nicht so präzise benannt worden sind. Für uns, die Grünen-Fraktion, war die zentrale Frage: Funktionieren die Finanzverwaltung und die Justiz, und funktioniert auch das polizeiliche Ermittlungswesen? Ich habe das für unsere Fraktion schon kundgetan. Wir haben keinerlei Kritik an den polizeilichen Ermittlungsarbeiten.
Diese waren, soweit sie in diesem Verfahren eine Rolle gespielt haben, ordnungsgemäß, präzise, sachgemäß und effizient.
Wir haben aber eine Kritik. Darin sind wir uns hoffentlich einig. Wenn man den Abschlussbericht des Ausschusses – so ist er wohl richtig bezeichnet – mit 1 154 Seiten liest, dann muss man schon feststellen, dass weder die Justiz, Herr Justizminister, noch die Finanzverwaltung, Herr Finanzminister, sich dabei Orden verdient haben. In diesem Verfahren wird offenbar, dass es Abstimmungsdefizite, Abklärungsdefizite und auch Aufklärungsdefizite auch deswegen gegeben hat, weil in diesem Zusammenhang weder die Justiz noch die Finanzverwaltung – an dieser Stelle insbesondere die Oberfinanzdirektion – mit der Präzision gearbeitet haben, mit der sie hätten arbeiten müssen, um diesen Schaden in diesem Umfang zu verhindern.
Das kann man an zwei oder drei Beispielen noch einmal klar zu machen versuchen. Ich will das gar nicht lange ausdehnen. Es war so, dass insbesondere bei der Justiz und der Finanzverwaltung – besonders bei der OFD – ja schon viel früher alle Informationen zusammengelaufen sind, die notwendig waren, um den Betrugsskandal und das Schneeballsystem zu stoppen. Dass das nicht geschehen ist, hat der Untersuchungsausschuss wohl präzise aufgearbeitet. Er machte auch die Defizite beim Verwaltungshandling klar. Kollege Scheffold, Sie haben ja selbst Verbesserungsvorschläge gemacht. Diese gilt es jetzt umzusetzen; es genügt nicht, diese im Rahmen politischer Abschlussreden hier im Parlament einzufordern.
Es wird darum gehen, dass es bei ähnlich großen Betrugsverfahren Clearingstellen gibt, in denen die Informationen dann zusammenlaufen. Denn es kann nicht sein, dass das, was ein Betriebsprüfer ermittelt, in einem strafrechtlichen Verfahren dann nicht bei der Staatsanwaltschaft ankommt. Das ist ein klares Defizit. Wäre der Informationsaustausch in diesem Verfahren präzise und von Beginn an erfolgt, dann hätte es den Schaden, der entstanden ist, gar nicht geben können. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Feststellung.
Ich stimme Ihnen auch in der Bewertung zu, Kollege Scheffold, dass die Staatsanwaltschaft nicht durch „schützende Hände“ oder wie auch immer Nachlässigkeiten begangen hat – das habe ich von Beginn an schon gesagt –, sondern ich glaube einfach, dass hier Nachlässigkeiten, auch persönliche Nachlässigkeiten, eine große Rolle gespielt haben. Das stärkt ja die Forderung, dass wir bei solchen Großver
fahren, wenn man entdeckt, dass es Schäden in Milliardenhöhe gibt, eine konsequente Anwendung des Vieraugenprinzips brauchen und die gesamte Kompetenz unserer Justiz und unserer Finanzverwaltung bündeln müssen.
Denn aus meiner praktischen Erfahrung ist mir klar, dass in der Justiz nicht jedes Wirtschaftsstrafverfahren optimal geführt werden kann, weil es dort ganz einfach manchmal nicht den erforderlichen Sachverstand zum Beispiel für Organschaftsverhältnisse steuerrechtlicher Art, die hier gestaltet worden sind, gibt, die sich dann letztendlich auch in strafrechtlicher Relevanz auswirken, nämlich in Betrug und ähnlichen Straftatbeständen. Diese Kompetenz war dort nicht vorhanden – das wird hier offenbar –, und deshalb gilt es, diese Kompetenz auch im politischen Raum einzufordern. Diese Forderung müssen wir auch umsetzen, um solche Missstände hier im Land in Zukunft zu verhindern.
Zum Schluss will ich für unsere Fraktion noch einmal dartun, dass sich die Ausschussarbeit selbstverständlich gelohnt hat und dass die Aufarbeitung des Falls schon gegenüber der Öffentlichkeit notwendig und erforderlich war, weil wir den Menschen im Land – und der Kollege Sakellariou hat ja Beispiele beschrieben, wie es im Bereich der Strafjustiz, aber auch in sonstigen strafrechtlichen Verfahren oder zivilrechtlichen Verfahren mitunter kleine Menschen erwischt – dartun müssen, dass wir als Parlament schon an konkreter und umfassender Aufklärung interessiert sind. Das ist zutiefst unsere Aufgabe. Diese Aufgabe haben wir erfüllt; alle Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses haben sich da, glaube ich, nach Kräften angestrengt, und insofern kann sich das Ausschussergebnis nicht nur wegen der Seitenzahl des Berichts und der Vielzahl der Sitzungen durchaus sehen lassen. Jetzt gilt es, die Konsequenzen zu ziehen, damit wir solche Fälle künftig hier im Land nicht mehr erleben müssen.
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Argumentation des Kollegen Theurer fordert einen ja geradezu gleich heraus.
Kollege Theurer, einen kleinen Moment. Ich komme gleich auch noch zum Kollegen Jacobi.
Auch im Parlament währt Ehrlichkeit einfach am längsten, Kollege Theurer.
Es wäre am besten gewesen, wenn Sie sich hier hingestellt und gesagt hätten, Sie fänden dieses Gesetz Klasse – das haben Sie am Anfang auch getan –, Sie seien die Bürgerrechtspartei – was Sie ja immer sein wollen, aber nicht wirklich sind –, und gesagt hätten: Wir können aber deswegen nicht zustimmen, weil wir einen Koalitionspartner haben, der das nicht will.
Das wäre ehrlich gewesen. Dann hätten wir eine klare Antwort gehabt.
Stattdessen haben Sie hier herumgeeiert, wenn ich das so sagen darf, und haben versucht, irgendwelche Gründe herauszufinden, warum Sie dagegen sein müssen.
Ich darf aus unserer Sicht noch einmal zwei Punkte benennen. Wir sagen, wir wollen das Gesetz, weil es zu mehr Transparenz und zu mehr Bürgerbeteiligung führt.
Wissen heißt Macht. Das ist der Punkt. Und Wissen teilen heißt auch Macht teilen
oder zumindest kontrollierbar machen. Das ist die Intention des Gesetzes. Dem müssten Sie eigentlich voller Inbrunst zustimmen. Das haben Sie nicht getan. Deswegen ist das, was Sie hier vorgetragen haben, Kollege Theurer, unglaubwürdig.
Zur Kollegin Dederer: Wenn Sie argumentieren, das Gesetz verursache Bürokratieaufwand,
haben Sie sich bei dem Beispiel Nordrhein-Westfalen selbst widersprochen, weil die Zahl der Fälle, in denen dort Partizipation verlangt wird, gar nicht so groß ist.
Der andere Punkt ist einfach der: Wenn Sie diese Maßgabe, diese Vorgabe wählen würden, dann wäre zu berücksichtigen, dass das demokratische System in unserer Republik prinzipiell Aufwand verlangt, auch Verwaltungsaufwand verlangt.
Dann müssten Sie sich ja auch gegen Wahlen aussprechen.
Das werden Sie ja wohl nicht tun. Insofern ist die Argumentation, die Sie da gebracht haben, denke ich, die allerletzte und nicht stichhaltig.
Nachher, Herr Präsident.
Ja, wenn ich dann noch Redezeit habe, darf er auch noch nachfragen.
All das zusammengenommen – ja, ich komme gleich darauf, Kollege Theurer; warten Sie halt ab, und seien Sie nicht so ungeduldig – ist der Punkt einfach der: Wir haben den Gesetzentwurf jetzt eingebracht – und das ist der Unterschied zu der Wahlperiode, die 2001 zu Ende gegangen ist –, weil wir gesagt haben: Jetzt gibt es eine bundesgesetzliche Regelung – die gilt ab 1. Januar 2006 –, und es gibt in nahezu allen europäischen Ländern ein Informationsfreiheitsgesetz. Das war für uns der Anlass, zu sagen: BadenWürttemberg kann bei der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger keine Insel sein. Das ist das Anliegen, das wir in Gesetzesform gegossen haben.
Kollege Theurer, wenn Sie den Gesetzentwurf genau gelesen hätten – –
Verstehen Sie, wenn ich für meine Fraktion einen Gesetzentwurf erarbeite, mache ich mir schon die Mühe, zu schauen, was denn die FDP – ohne „DVP“; nur die FDP – in Berlin gemacht hat, und in Berlin hat sie einen Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung eingebracht. Die Vorgaben, die Sie dort gewählt haben – Ausdehnung der Informationsfreiheit, mehr Möglichkeiten –, all die Maßnahmen haben wir eingearbeitet. Insofern ist diese Argumentation die allerletzte, die Sie hätten bringen können und dürfen. Denn ich habe mir extra diese Mühe gemacht, um auch die FDP/DVP hier in diesem Haus für eine Zustimmung zu gewinnen.
Ja klar, weil er es nicht gelesen hat; das ist der Punkt. Er hat einfach reflexartig aus Koalitionsräson das Gesetz abgelehnt. Bürgerrechtspartei ist das nicht, Kollege Theurer. Insofern brauchen wir uns nicht auf die nächste Wahlperiode vertrösten zu lassen. Die Menschen in diesem Land werden schon wissen, wer Bürgerrechtspartei ist und wer nicht.
Insofern ist die Intention – wenn ich noch einmal darauf zurückkommen darf – einfach die, den Menschen mehr Transparenz zu verschaffen: weg von der Amtsverschwiegenheit und hin zu mehr Offenheit.
Kollegin Dederer, der subjektive Anspruch auf Akteneinsicht besteht immer nur dann, wenn es eine konkrete Betroffenheit gibt.
Wir haben im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf hier aber gerade das Anliegen vorgetragen, den Menschen auch dann Zugang zu Verwaltungsverfahren zu verschaffen, wenn es keinen subjektiven öffentlich-rechtlichen Anspruch gibt. Das ist doch der entscheidende Unterschied zu dem, was Sie meinen.
Das brauchen Sie mir nicht zu erzählen. Ich weiß sehr wohl, wer in Baden-Württemberg wann das Recht auf Akteneinsicht hat. Insofern ist auch diese Argumentation nicht stichhaltig.
Wir hätten uns gefreut, lieber Kollege Theurer – dann kommen wir vielleicht noch zu Ihrer Zwischenfrage, wenn der Präsident die noch gestattet –, wenn Sie es da einmal gewagt hätten, über Ihren Schatten zu springen und zu sagen: „Ja gut, am Schluss der Legislaturperiode können wir uns auch einmal trauen, einmal entgegen der Koalitionsräson für ein Gesetz zu stimmen, das wir für richtig halten.“ Insofern: Wenig Glaubwürdigkeit; keine Bürgerrechtspartei.
Bitte, Kollege Theurer,
wenn er noch darf.
Zur ersten Frage: Ich bin davon ausgegangen, dass die FDP/DVP bei einem Bürgerrechtsgesetz auf jeden Fall dabei sein wird.
Zur zweiten Frage: Es gibt keine handwerklichen Fehler. Die, die Sie vorgetragen haben, sind nicht handwerklicher, sondern inhaltlicher Art
ja, ja –, und deshalb hätten Sie höchstens sagen können: Die inhaltlichen Veränderungen – –
Nein. Die inhaltliche Kritik, die Sie haben, hätten Sie ja in Änderungsanträgen ins Gesetzgebungsverfahren einbringen können. Insofern ist Ihre Argumentation wenig stichhaltig und bestätigt noch einmal: Bürgerrechtspartei ist das nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf Montesquieu Bezug nehmend: Manchmal muss man auch Dinge tun, die nicht erforderlich sind.
Ja, natürlich. Trotzdem will ich jetzt keine lange Rede halten, sondern will auch für unsere Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung signalisie
ren. Wir haben das ja schon im Ausschuss getan. Insofern gibt es da auch gar nichts, was diskussionsfähig wäre. Erwähnenswert sind aber zwei Dinge.
Erstens – das hat der Kollege Stickelberger zu Recht angesprochen –: Hier gibt es seit langem das Anliegen oder die Aufforderung an die Landesregierung, die grundsätzliche Reform des Disziplinarrechts voranzubringen. Als ich die Gesetzesvorlage gesehen habe, habe ich gedacht: Aha, jetzt kommt sie. Sie ist es aber nicht, sondern es geht ja nur um einen ganz kleinen, einen minimalen Bereich. Insofern ist das noch einmal eine Aufforderung an die Landesregierung, spätestens an die neue, wer immer die dann stellen wird – das können wir ja heute noch offen lassen –, dieses Disziplinarrecht wirklich entsprechend zu reformieren.
Ein zweiter Punkt: Wir stimmen zu, obwohl es sich um eine der zahlreichen Bundesratsinitiativen handelt, die, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, vonseiten der Landesregierung eingeleitet worden sind, ähnlich wie beim Richtergesetz.
Okay, aber wir haben trotzdem zugestimmt. Also Zustimmung durch unsere Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will mich auch kurz fassen. Auch wir stimmen prinzipiell dem Gesetzentwurf zu. Ich habe aber doch noch zwei Bemerkungen zu machen.
Die erste: Ich finde es natürlich richtig, dass man diese Angelegenheit, bei der Richter über sich selber entscheiden, jetzt öffnet und externe Volljuristen entscheiden lässt. An
wälte, denke ich, sind sehr wohl in der Lage, darüber zu urteilen.
Die zweite: Die Frage ist, Herr Minister – aber das kann man ja dann vielleicht im Ausschuss klären –, wie viele solcher Verfahren denn überhaupt stattfinden. Ich bin jetzt schon viele Jahre als Anwalt tätig, und mir ist bisher noch kein Gerichtsverfahren gegen einen Richter bekannt geworden. Aber darüber können Sie vielleicht im Ausschuss berichten.
Prinzipiell stimmen wir dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Heinz, wären Sie der Debatte zum Gemeindewirtschaftsrecht aufmerksam gefolgt und hätten Sie auch die Abstimmungen verfolgt, hätten Sie gewusst, welche Position wir zu dem Gesetzesvorhaben einnehmen.
Wir haben nämlich dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zugestimmt. Insofern können wir den vorliegenden Gesetzentwurf nicht grundsätzlich ablehnen.
Sie dagegen haben die begehrten Änderungen nur deshalb grundsätzlich abgelehnt, weil die Initiative von dieser Seite des Hauses kam.
So kleinkariert wollen wir nicht agieren. Vielmehr sagen wir: Die gesetzliche Regelung, die hier vorgesehen ist, ist einfach sinnvoll, weil sie den Versuch unternimmt,
Kollege Heinz, in einem Bereich Rechtsklarheit und Sicherheit für Handelnde zu schaffen. Insofern gibt es da prinzipiell überhaupt keine Einwände.
Wir bewegen uns ja bei der Frage der Annahme von Geldleistungen – egal ob durch Bürgermeister oder durch sonstige Bedienstete, wenn das dahin delegiert wird – natürlich in einem Grenzbereich. Ich glaube, Herr Kollege Hofer und Herr Kollege Junginger, aber auch Sie, Herr Kollege Heinz, haben ja gesagt, dass es dort natürlich vielleicht immer noch Fälle geben wird, bei denen der Eindruck von Einflussnahme trotz aller Transparenz, trotz Beteiligung des Gemeinderats und trotz Rechtsaufsichtsbehörde bleiben wird.
Wir haben hier ja auch schon Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln für Hochschullehrer, im Hochschulbereich gesammelt. Dort hat die Regelung, jedenfalls nach meiner Kenntnis, ja ordentlich gegriffen.
Das heißt, die Rechtssicherheit konnte in diesem Bereich hergestellt werden. Insofern dient diese Regelung, die Sie jetzt in den Gesetzentwurf gegossen haben, ja auch dem Schutz der Handelnden – sowohl der Spenderin und des Spenders als auch des Einwerbenden –, die ja mit gutem Gewissen handeln. Das ist ja zunächst einmal die grundsätzliche Voraussetzung. Ich kann ja nicht immer von der Annahme ausgehen, sie verfolgten immer eine schlechte Absicht mit der Spende. Die ganz große Masse der Spender wird gerade positive Absichten und keine schlechten Absichten verfolgen. Wenn wir dort Rechtsklarheit schaffen, dann ist es, glaube ich, ein sinnvolles Gesetzesvorhaben,
das wir dann mit den Ergänzungen des Kollegen Junginger – Bagatellgrenzen usw.; das will ich jetzt nicht noch einmal ausdehnen – natürlich auch positiv begleiten werden.
Insofern signalisiere ich schon jetzt Zustimmung vonseiten unserer Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist der Landesregierung das von der Stadt Ulm in Auftrag gegebene Gutachten zur verkehrstechnischen Überprüfung des Containerbahnhof-Anschlusses an die A 8 bekannt, das die Einrichtung eines so genannten Doppelanschlusses an die A 8 empfiehlt, und schließt sie sich diesem Votum gegebenenfalls an?
b) Wird die Landesregierung dem Bund, dessen Zustimmung zur Realisierung des Doppelanschlusses an der A 8 erforderlich ist, die Realisierung der von den Gutachtern empfohlenen Lösung vorschlagen?
Danke. Das hätte nicht sein müssen.