Dienstlich verhindert ist Herr Minister Professor Dr. Frankenberg und heute Nachmittag Frau Ministerin Dr. Schavan.
Meine Damen und Herren, nach § 6 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Landesstiftung setzt sich deren Aufsichtsrat zur einen Hälfte aus Vertretern des Landtags und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Landesregierung zusammen. Herr Ministerpräsident Oettinger, der bisher als Vertreter des Landtags in den Aufsichtsrat der Landesstiftung entsandt war, wird diesem Gesellschaftsorgan künftig amtsbezogen als Vertreter der Landesregierung angehören. Der Finanzminister hat daher gebeten, für diesen vakant gewordenen Sitz ein neues Mitglied zu benennen. Die CDUFraktion hat dafür das Vorschlagsrecht. Sie hat Herrn Abg. Stefan Mappus benannt.
Ich darf feststellen, dass Sie diesem Vorschlag zustimmen. – Kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, nach dem Theatervertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart gehören dem Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater sechs Abgeordnete an, die vom Landtag für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt wurden. Herr Abg. Oettinger, der damals als Vertreter des Landtags in diesen Verwaltungsrat gewählt wurde, hat dieses Mandat nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten niedergelegt. Auch hier schlägt die CDU-Fraktion Herrn Abg. Stefan Mappus vor. – Ich darf auch hier die Zustimmung des hohen Hauses feststellen.
Auf Ihren Tischen finden Sie eine Vorschlagsliste der Fraktion der CDU für Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen und Gremien (Anlage 1) und eine Vorschlagsliste der Fraktion GRÜNE für eine Umbesetzung im Ausschuss für Schule, Jugend und Sport (Anlage 2). – Ich darf auch hier feststellen, dass Sie diesen Vorschlägen zustimmen.
Schließlich liegt Ihnen eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e vervielfältigt vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.
1. Antrag der Landesregierung vom 3. Mai 2005 – Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien – Drucksache 13/4294
2. Antrag der Landesregierung vom 10. Mai 2005 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 13/4320
3. Mitteilung der Landesregierung vom 17. Mai 2005 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf eines Staatsvertrags zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen zur Verbesserung der Kooperationsstrukturen im RheinNeckar-Gebiet – Drucksache 13/4346
4. Mitteilung des Finanzministeriums vom 25. Mai 2005 – Vierteljährliche Unterrichtung über Steuereingänge und Staatsausgaben (Beschlüsse des Landtags vom 15. März 1973, Drucksache 6/1993, und vom 20. Dezember 1973, Drucksache 6/3910 Zif- fer II Nr. 6) ; Haushaltsjahr 2005 (Januar bis März) – Drucksache 13/4357
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen, unseren Antrag betreffend Rücknahme juristischer Schritte gegen das VGH-Urteil zum Genehmigungsverfahren bezüglich der Passagierfluglizenz für Lahr für dringlich zu erklären. Diesen Antrag haben wir im Präsidium eingebracht. Für uns unverständlich hat die Mehrheit die Dringlichkeit dieses Antrags verneint. Wir verstehen das deswegen nicht, weil in Lahr ein privater Betreiber jetzt 10 Millionen € investieren will und eine Lizenz für den Betrieb mit Passagierflugzeugen beantragt hat. Dieser private Betreiber will den Flughafen also ohne staatliche Subventionen betreiben. Im Übrigen hat dieser Flughafen mit 3 475 Metern die längste Start- und Landebahn in Baden-Württemberg, wobei die Start- und Landebahn in einem hervorragenden baulichen Zustand ist. Die Betonpiste der Start
und Landebahn ist sogar tragfähiger als die Bahnen des Frankfurter Flughafens. Bisher haben die Betreibergesellschaft, die Plane Station Group, und ihre Vorgänger insgesamt schon 14 Millionen € in den Flughafen Lahr investiert. Deswegen verstehen wir nicht, dass die Landesregierung jetzt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vorgeht, das feststellt, dass die Passagierfluglizenz erteilt werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verstehen das Verhalten der Landesregierung auch deswegen nicht, weil wir anderen Flughäfen massiv Geld zuschießen, staatliches Geld, das wir im Grunde genommen gar nicht haben. Das Land subventioniert jetzt über den Flughafen Stuttgart den Flughafen Söllingen mit jährlich 5,88 Millionen €, wogegen wir schon früher waren.
Die Aufrechterhaltung einer Blockade durch die Landesregierung können wir nur so verstehen, dass man aus ideologischen Gründen die Investitionen in Söllingen schützen will. Das ist also nicht Marktwirtschaft, sondern staatlicher Dirigismus. Deswegen verstehen wir weder, dass hier die FDP/ DVP mitmacht, noch verstehen wir, dass die CDU bei diesem Unsinn mitmacht. Wir verstehen das überhaupt nicht, denn wir haben ja sogar bei der Bundesbahn in der Zwischenzeit Wettbewerb zugelassen und fördern diesen. Warum dann nicht zum Beispiel auch beim Flugverkehr? Das ist für uns überhaupt nicht verständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Noch unverständlicher wird das Ganze dadurch, dass Sie im Parlament darüber überhaupt nicht diskutieren wollen. Wir sind der Auffassung, dass das ins Parlament gehört. Wir haben gehört, dass Herr Stächele, der nun kein unwichtiger Minister ist – oder er ist unwichtig, eines von beidem –, der Auffassung ist, dass die Passagierfluglizenz erteilt werden sollte, Herr Rau auch. Sogar Herr Oettinger hat im Vorfeld seiner Nominierung signalisiert – das haben wir der Presse entnommen –, man könne sich vorstellen, diese Lizenz an Lahr zu geben. Jetzt wird sie nicht gegeben. Sogar in der ersten Sitzung des neuen Kabinetts unter dem Ministerpräsidenten, der verkündet hat, dass Arbeitsplätze Vorrang vor allem hätten, ging es um die Blockade der Zulassung der Passagierfluglizenz für Lahr. Das ist schon interessant, Herr Ministerpräsident.
Deswegen beantragen wir diese dringliche Debatte. Der Antrag liegt vor. Wir sind der Meinung, dass der Antrag dringlich ist, weil wir nicht wollen, dass ein privater Investor durch staatliche Maßnahmen, nämlich durch Prozesse, in Zukunft davon abgehalten wird, in Lahr zu investieren. Es ist ja abenteuerlich, es ist ja fast Staatssozialismus, wenn man vom Staat her versucht, durch Prozesse einen Unternehmer, der Geld für Investitionen geben will, daran zu hindern, diese Investitionen zu tätigen.
Das ist eine abenteuerliche Geschichte. Wir hoffen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie uns folgen. Denn ich glaube, es ist der baden-württembergischen Bevölkerung nicht klar zu machen, dass bis ins Jahr 2014 jährlich 5,8
Millionen € an einen Flughafen gegeben werden und dass einem anderen Flughafen, der eine tolle Start- und Landebahn hat und alles privat, also ohne staatliche Unterstützung, betreibt, die Fluglizenz nicht erteilt wird. Darüber wollen wir heute mit Ihnen reden, damit es nicht zu dieser Verzögerungstaktik kommt. Wir gehen auch davon aus, dass wir im Parlament eine Mehrheit für diese Haltung bekommen, wenn sich die FDP/DVP auf ihre früheren Aussagen beruft und die CDU die Abstimmung freigibt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Drexler, ich verstehe die Aufregung bei diesem Thema jetzt wirklich nicht. Die Sachlage ist doch eigentlich eindeutig.
Erstens: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nicht gesagt, es müsse genehmigt werden. Das ist der große Unterschied. Wenn er das gesagt hätte, hätten Sie Recht. Das hat er aber gerade nicht gesagt, sondern hat in seinem Urteil einzelne Punkte angesprochen und zur Neubescheidung beim Regierungspräsidium zurückverwiesen.
Moment! – Dagegen hat die Landesregierung Beschwerde eingelegt, und zwar aus einem eigentlich auch für Sie notwendigen Grund. Denn der Hauptbegründungspunkt in diesem Urteil sagt eigentlich nichts anderes, als dass verschiedene Punkte in der Landesplanung, so, wie wir sie hier weitestgehend einstimmig beschlossen haben, nicht mehr relevant sind. Meine Damen und Herren, es kann auch nicht das Interesse der SPD sein, dass für Landesplanung – beschlossen durch das höchste Parlament in diesem Land – in Zukunft keine Notwendigkeit mehr besteht.
Deshalb war es eine prinzipielle Frage, dass geklärt wird, ob dies so ist – dann könnten wir den Landesentwicklungsplan in den Müllkorb werfen – oder ob dies nicht so ist. Ich bin der letzteren Meinung. Um das zu klären, muss man eigentlich nach Leipzig, und deshalb gibt es das Beschwerdeverfahren. Dieses Beschwerdeverfahren ist eine relativ kurzfristige Angelegenheit. Das Ergebnis ist im September/ Oktober da.
Deshalb, Herr Drexler, ist die Diskussion heute a) nicht notwendig, weil das Verfahren läuft, und b) nicht sinnvoll, weil das Beschwerdeverfahren entweder durchgeht – dann wird nach Leipzig gegangen – oder nicht durchgeht. In letzterem Fall geht das Genehmigungsverfahren zurück zum Regierungspräsidium und wird dort schnellstmöglich geklärt, und zwar im Zweifel dann in Ihrem Sinne, so, wie Sie es verlangt haben, nämlich in Form einer Genehmigung.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Punkt: Es gibt natürlich schon Sachargumente, die man beachten muss.
Übrigens: Ihr Wahlkreisabgeordneter vor Ort hat bei diesem Thema einen doppelten Salto hingelegt. Heute ist er ein vehementer Befürworter des Flughafens Lahr.
Ich kann Ihnen da eine ganze Armada von Zeugen benennen, die Ihnen bestätigen können, dass es da eine Veranstaltung gab, in der jemand mit einem Transparent vor dem Flughafen stand und vehement gegen eine Genehmigung war.
Die Landebahn, Herr Drexler, ist immer noch gleich lang, sie ist immer noch mit dem gleichen Beton betoniert. Es ist alles immer noch gleich, aber Ihr Abgeordneter behauptet das Gegenteil von dem, was er vor sechs Jahren gesagt hat.