Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 60. Sitzung des 13. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.
Dienstlich verhindert sind Herr Minister Stratthaus, Herr Minister Köberle und – nachmittags – Herr Minister Professor Dr. Frankenberg.
Meine Damen und Herren, heute hat unser Kollege Richard Drautz Geburtstag. In Abwesenheit gratulieren wir ihm herzlich und wünschen ihm alles Gute.
Fortsetzung der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2004 (Staatshaushaltsgesetz 2004 – StHG 2004)
Das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 01 – Landtag – eine Gesamtredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über den Einzelplan des Landtags und damit, meine Damen und Herren, über 40 Millionen €, die der Landtag von Baden-Württemberg die Bürger kostet. Erlauben Sie deshalb den Vergleich mit Parlamenten in anderen Ländern. Wieder einmal mehr kann man feststellen: Wir sind in der Summe der kostengünstigste, der preiswerteste Landtag in Deutschland. Bei einer Kostenbelastung von 3,87 € pro Einwohner liegen wir ganz weit unten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat mehrere Ursachen. Ich glaube, bei der Beratung dieses Einzelplans muss man diese auch einmal nennen.
Erstens: Die Zahl der Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung ist verhältnismäßig bescheiden. 134 Mitarbeiter sind in der originären Landtagsverwaltung – ohne Parlamentarischen Beratungsdienst – beschäftigt. In Bayern sind es 217, in Nordrhein-Westfalen 325, in Niedersachsen 168 und in Hessen 137. Wir haben 134. Ich glaube, insofern ist das ein sehr vernünftiges und relativ sparsames Maß.
Zweitens: Auch im Bereich der Fraktionen ist die Ausstattung sowohl mit Sachmitteln als auch mit Personalmitteln sehr bescheiden. Gestatten Sie mir auch hier einige Vergleiche. Die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg beschäftigt 13 wissenschaftliche Mitarbeiter, der Gesamtpersonalkörper einschließlich der Sekretariate umfasst 21 Mitarbeiter. Die Grünen im Landtag von NordrheinWestfalen beschäftigen 9 wissenschaftliche Mitarbeiter, die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag – Oppositionsfraktion mit 33 Abgeordneten – 24 Mitarbeiter.
Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag mit 41 Abgeordneten – Projekt 18 nahezu erreicht – hat immerhin 40 Mitarbeiter
und die CSU-Fraktion 44. Ich will deshalb nur feststellen, dass wir uns auch in diesem Bereich, nämlich bei der Personalausstattung der Fraktionen, am unteren Level befinden
und dass wir uns mittelfristig vornehmen müssen, dann, wenn es die finanzielle Situation unseres Landes erlaubt, unsere Manpower im Personalbereich zu erhöhen, wenn wir unseren Aufgaben der Gesetzgebung und insbesondere der Regierungskontrolle in Zukunft effizient nachkommen wollen.
Eine weitere Feststellung sei auch gestattet: Der Baukörper unseres Landtags ist jetzt starke 40 Jahre alt. Der in den letzten 40 Jahren vollzogene Übergang zu einer Mediendemokratie hat sich auf die Investitionen in diesem Haus, aber auch auf unser Verhalten und unsere Art, Politik zu machen
Ein dritter Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Frage der Alimentierung der Abgeordneten. Ich bin nach wie vor der Auffassung, ja, ich bin der festen Überzeugung, dass das Teilzeitparlament nicht nur keine Fiktion ist, sondern dass sich das Teilzeitparlament bewährt hat. Unsere Verfassungsväter haben 1952 zu Recht dieses Instrument eingeführt, zum einen deshalb, weil sie zu Recht davon ausgingen, dass der Teilzeitparlamentarier als Abgeordneter über ein hohes Maß an Unabhängigkeit verfügt, weil er eben auch in seinem Beruf fest verhaftet ist,
und zum anderen deshalb, weil er – und das halte ich in der heutigen Zeit für noch viel notwendiger – mitten im Leben und nicht nur in der Politik steht. Die Gefahr des Abhebens ist für ihn in weitaus geringerem Umfang gegeben, und er hat das erforderliche Maß an Bürgernähe, weil er auch mit den Dingen des alltäglichen beruflichen Lebens beschäftigt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Frage der Größe des Landtags, die immer wieder einmal angesprochen wird.
Also, Herr Kollege Kleinmann: Die FDP/DVP-Fraktion, die ich sonst kollegial und freundschaftlich sehr schätze, sollte natürlich schon einmal Überlegungen anstellen, ob die Repräsentanz ihrer Repräsentanten nach außen immer so glücklich ist.
dann muss ich allerdings auch feststellen, Herr Kollege Pfister, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen, jedenfalls in der CDU-Fraktion, davon nicht repräsentiert fühlen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Größe des Landtags: Es schwirren ja immer wieder Gedankenspiele durch den Raum, und es gibt auch namhafte Vertreter der Landesregierung – sie gehören nicht unserer Fraktion an –, die immer wieder sagen, der Landtag könne verkleinert werden. Die magische Zahl von 100 Abgeordneten wird dabei immer wieder genannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahre 1952 hatte das Land Baden-Württemberg 6,5 Millionen Einwoh
ner und eine Regelgröße von 120 Abgeordneten im Landtag. Heute haben wir 10,5 Millionen Einwohner und immer noch eine Regelgröße von 120. Ein Abgeordneter repräsentiert zwischenzeitlich 82 000 Einwohner, 82 000 Bürger. Die Wahlkreise sind im Schnitt zwischen 140 000 und 150 000 Einwohner stark. Wenn wir bürgernah bleiben wollen, wenn wir eine ordentliche Repräsentanz behalten wollen, können wir es uns nicht leisten, bezüglich der Größe des Landtages dem schieren Populismus nachzugeben und die Regelgröße weiter herunterzufahren.
Herr Kollege Pfister und Frau Kollegin Lösch –, das weniger die größeren Fraktionen als vielmehr die kleineren betrifft. Machen wir uns doch nichts vor: Wenn mehr als ein Mitglied der Fraktion der FDP/DVP in der Regierung wäre, wäre die Arbeitsfähigkeit der Fraktion gefährdet.
Das ist doch ganz logisch. – Bei einem Anteil von 6, 7, 8, 9 % Wählerstimmen und einer geringeren Größe des Landtags schrumpfen die Fraktionsstärken der kleinen Fraktionen auf eine Größenordnung von 5 bis 7. Nimmt man dann noch ein oder zwei Abgeordnete heraus, die gleichzeitig Regierungsmitglieder sind, dann frage ich mich, wie eine Fraktion dann noch wirkungsvoll arbeiten soll.
(Abg. Pfister FDP/DVP: Machen Sie sich mal um uns keine Sorgen, Herr Kollege! Kümmern Sie sich um Ihre eigenen Probleme!)
Ich kann deshalb, sehr geehrter Kollege Pfister und sehr geehrte Frau Kollegin Lösch, nur an Sie appellieren, auch im Interesse Ihrer eigenen Arbeitsfähigkeit diese Vorschläge zu überdenken.