Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 13. Sitzung des 13. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.
Dienstlich verhindert sind der Herr Ministerpräsident, der Herr Finanzminister und der Herr Wissenschaftsminister.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich auf Folgendes hinweisen: Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, Tagesordnungspunkt 2 wie folgt zu ergänzen:
Punkt 2 c Antrag der Fraktion der SPD – Überprüfung der Atomaufsicht in Baden-Württemberg durch unabhängige Gremien – Drucksache 13/437 – dringlich gemäß § 57 Abs. 3 der Geschäftsordnung
Punkt 2 d Antrag der Fraktion GRÜNE – Rücknahme eines Gutachterauftrags im Zusammenhang mit der Überprüfung der Abteilung 7 „Reaktorsicherheit“ im Ministerium für Umwelt und Verkehr – Drucksache 13/388
Aktuelle Debatte – Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung der Zuwanderung – Konsequenzen für Ausländerpolitik und Integration in Baden-Württemberg – beantragt von der Fraktion der CDU
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat die üblichen Redezeiten festgelegt: Gesamtdauer 40 Minuten ohne die Anrechnung der Redezeit der Regierung, fünf Minuten für die einleitenden Erklärungen und fünf Minuten für die Redner in der zweiten Runde. Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich ebenfalls an diesen vorgegebenen Zeitrahmen zu halten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat diese Aktuelle Debatte beantragt, obwohl wir erst vor knapp drei Monaten über ein ähnliches Thema gesprochen
haben. Aber die Rahmenbedingungen haben sich seither verändert. Damals, im Juli, haben wir hier im Haus in einer Aktuellen Debatte auf der Grundlage des Müller-Papiers und des Süssmuth-Papiers diskutiert.
Was hat sich seither verändert? Es gab einen Referentenentwurf vom Ministerium, und es gibt eine Kabinettsentscheidung vom 7. November. Jetzt müssen wir einmal genau beleuchten, was denn zwischen der Vorlage des Referentenentwurfs und der Kabinettsentscheidung geschah. Da gab es interessante Prozesse; da ist in Berlin etwas abgelaufen – das haben Sie aufmerksam beobachtet –, die Grünen waren da sehr aktiv, meine Damen und Herren.
Eines möchte ich jetzt aber noch einmal feststellen: Ich habe damals, im Juli, an diesem Pult gesagt: Uns kommt es darauf an, bei Gesetzentwürfen über Zuwanderungsentscheidungen die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. Damals waren wir nach unserer Meinung wesentlich näher am Willen der Bürgerinnen und Bürger dran als heute,
Aber lassen Sie mich zunächst zwei Vorbemerkungen machen: Wenn man sich die Entwicklung anschaut, zeigt Herr Schily nach meiner Beurteilung gewisse Züge von Schizophrenie.
(Widerspruch bei der SPD – Beifall bei der CDU – Abg. Drexler SPD: Ist das ein Kompromiss oder nicht? Was soll denn die Polemik?)
Auf der einen Seite wirft er den CDU/CSU-regierten Ländern vor, sie würden das Zuwanderungsgesetz im Prinzip dazu nutzen, Parteiinteressen zu realisieren.
(Abg. Fischer SPD: Das macht ihr auch! – Abg. Birzele SPD: Fragen Sie mal Ihren Koalitionspart- ner! – Weitere Zurufe)
Langsam. Das wirft Herr Schily uns vor. Jetzt frage ich mich: Was machen denn die Regierung und er zwischen Referentenentwurf und Beschluss? Da wurden doch von der SPD bzw. von den Grünen nackte Parteiinteressen durchgesetzt.
(Beifall bei der CDU – Abg. Drexler SPD: Wieso denn? – Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Mein Gott! So viel Realitätsflucht! – Weitere Zurufe)
(Abg. Drexler SPD: Das stimmt auch nicht! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Wann fangen Sie denn mit Ihrer Rede an?)
heute steht sie nur noch im Titel des Gesetzes. Jetzt wird nur noch ein bisschen gesteuert, aber Steuerung ist nicht Begrenzung.
Das möchte ich Ihnen, Herr Drexler, jetzt – bevor die Redezeit abläuft – auch noch mit ein paar Beispielen belegen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert. Wir haben über 4 Millionen Arbeitslose. In der jetzigen Situation die Zuwanderung so zu steuern, dass wir immer mehr Leute hereinholen, ist nicht das richtige Signal.
Das möchte ich ganz klar sagen. Der BDI möchte zwar gerne Leute haben, kümmert sich aber zu wenig um die älteren Arbeitnehmer und um die jungen Leute.
Wenn ich schaue, was bei den Firmen im Moment geschieht – angefangen bei den Banken, von denen wir noch vor einigen Monaten oder Jahren nicht gedacht hätten, dass dort Mitarbeiter entlassen werden, bis hin zur New Economy; überall werden Leute freigesetzt –, dann frage ich mich: Wenn diese Arbeitsplätze jetzt wegfallen, warum werden dann neue Leute für diese Bereiche hereingeholt? Das kann es doch nicht sein. Aber der BDI verlangt: Genau diese Leute müssen hereingelassen werden.
Ich muss ganz klar sagen: Man hat die Rahmenbedingungen ganz anders gesetzt, als ich es noch vor einigen Monaten gesehen hätte.
Was mir auch nicht gefällt – da muss man den Gesetzentwurf vorsichtig und genau lesen –: Im Prinzip werden Ermessensentscheidungen auch nachgeordneter Behörden möglich gemacht. Diese Ermessensentscheidungen gehen
immer von einer gewissen Intention des Gesetzentwurfs aus. Ich habe die große Sorge, dass diese Dinge, die ergebnisoffen sind und von den nachgeordneten Behörden entschieden werden, eher so ausgelegt werden, dass mehr Zuwanderung erfolgt, als dass es zu einer Begrenzung käme. Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass damit natürlich auch eine Zuwanderung in die Sozialsysteme erfolgt.
Ich will Ihnen einmal das Beispiel nennen, wie es 1973 im Vergleich zu heute ausgesehen hat. 1973 hatten wir eine Arbeitslosenquote von 1,2 %. Heute liegt sie bei 9 %.