Benjamin-Immanuel Hoff
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Last Statements
Herr Lehmann-Brauns! Finden Sie es nicht seltsam, weiterhin von einer kalten Aussperrung des Museums zu sprechen, wenn Herr Flierl in seiner Rede gerade dargestellt hat, dass das Museum zu jeder entsprechenden Diskussionsrunde eingeladen wurde, es aber die Möglichkeiten der Partizipation nicht genutzt hat? Sehen Sie da einen Widerspruch, und würden selbst Sie mit dem Habitus des „Ich habe immer Recht“ trotzdem die Aussage revidieren?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dr. Lindner ist der Debatte nach seiner Rede weitgehend ferngeblieben. Wahrscheinlich hat ihn die bürgerliche Antwort des Kollegen Kurth zu sehr überfordert. Eine Schwierigkeit finde ich immer dann, wenn im politischen Geschäft – das ist in Wahlkampfzeiten üblich, wird aber nicht honoriert – mit Doppelzüngigkeit agiert wird. Die Freidemokraten in diesem Haus sind – zumindest in der Amtszeit des Kollegen Dr. Lindner – zu einer Partei geworden, die die Doppelzüngigkeit zum politischen Programm erhoben hat. Der Antrag zur Mehrwertsteuererhöhung ist ein weiterer Baustein in dieser Tradition, der für die Liberalen wahrscheinlich nicht besonders gut ist.
Man kann nicht auf der einen Seite – Kollege Kurth hat es angesprochen – eine Position in Landtagswahlkämpfen aufmachen, die da sagt: Wir wollen die Wahlkämpfe zu einer Art Volksabstimmung gegen die Mehrwertsteuererhöhung machen, und dann auf der anderen Seite in allen Bundesratsausschüssen die Anträge der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, die sich gegen die Mehrwertsteuererhöhung richten, ablehnen, und zwar die Länder, in denen die FDP in den Landesregierungen beteiligt ist. Das halte ich für eine doppelzüngige Politik. Das ist genauso doppelzügig wie das, was auf der einen Seite Herr Paqué, der frühere Finanzminister von Sachsen-Anhalt, gesagt hat: Wir müssen die Mehrwertsteuer ablehnen. Wir als Liberale werden es nicht mitmachen. – Aber schon vor dem Wahlkampf und der Landtagswahl stellt er einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2007 auf, in dem die Mehrwertsteuererhöhung komplett eingerechnet ist. Das ist aus meiner Sicht doppelzüngige Politik. Da bricht sich politische Propaganda mit politischem Handeln, und das wird Ihnen auch in Berlin auf die Füße fallen. Insofern sage ich Ihnen voraus: Die Hoffnung von Herrn Dr. Lindner, dass der Wahltag zu einem Zahltag für Rot-Rot wird, kann ich nicht nachvollziehen. Sie sollten das eher so formulieren: Wir als Freidemokraten sollten vor dem 17. September Angst haben, dass die Leute mitbekommen, was wir an doppelzüngiger Politik in den letzten fünf Jahren in Berlin realisiert haben.
Ja!
Das steht meiner Aussage, die Mehrwertsteuererhöhung auf Antrag der Länder Berlin und Mecklenburg-Vorpommern abzulehnen, nicht entgegen. Das ist der Punkt, über den wir reden, und den haben die FDP-regierten Länder abgelehnt – dazu haben Sie mir nichts Neues gesagt.
Es ist bereits eine Menge zu den Mehrwertsteuererhöhungen gesagt worden, aber ich möchte noch zwei Punkte ansprechen, die mir wichtig sind. – Erster Punkt: Herr Kurth hat zu Recht über den Subventionsabbau gesprochen. Man kann Subventionsabbau in unterschiedlicher Weise vornehmen, und zwar so wie es das Wirtschaftsinstitut in Kiel getan hat, oder man verfolgt eine Strategie, die auf die öffentlichen Haushalte bzw. die Kaufkraft der Bevölkerung orientiert ist. Das ist eine Strategie, die eher das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut des DGB verfolgt. Wir orientieren uns in unserer politischen Argumentation an Letzterem, das heißt, nicht jeder Subventionsabbau ist per se sinnvoller Subventionsabbau, sondern es geht einerseits um Regional- und Strukturpolitik und andererseits um die Aufrechterhaltung der Kaufkraft. Das ist die Argumentation, die wir in den Subventionsabbau mit hinein nehmen.
)
)
ehnen.
(C
Herr Doering! Ich bitte einfach um Nachsicht! – Ich hatte diese Verpflichtung, und ich habe die Debatte so weit wie möglich am Monitor verfolgt, habe verfolgt, was der Kollege Kurth gesagt hat, auch das, was der geschätzte Kollege Hoff gerade gesagt hat. Ich habe es jedenfalls soweit verfolgen können, dass Sie meinten, darstellen zu müssen, dass die FDP-mitregierten Länder sich beim Berlin-Antrag enthalten haben, obwohl er sich gegen die Mehrwertsteuererhöhung wendet. Der Text dieses Antrages lautete:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, Alternativen zur Mehrwertsteuererhöhung zu prüfen. So könnten z. B. die höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen sowie Reaktivierung der Vermögenssteuer in Betracht gezogen werden.
(D
Da kann man natürlich nicht mitmachen. Der VierLänder-Antrag der – damals jedenfalls – FDPmitregierten Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt stellte wiederum klar fest, dass Berlin den vorliegenden Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 auf Grund der dort vorgesehenen Steuererhöhung ablehnt. Bei dieser klaren Ablehnung der Mehrwertsteuererhöhung hatte Berlin sich übrigens enthalten. Die F-Länder haben diesem Antrag natürlich zugestimmt. Bei Ihnen ist das eine reine Umtopferei und Abzockerei. – Herzlichen Dank!
Der zweite Punkt: Man kann an der großen Koalition im Bund viel kritisieren, aber muss ihr andererseits eines zugute halten: Es ist die erste Koalition, die nach Jahren auf Bundesebene in der Lage ist, auch über die Steuerpolitik – nicht nur im Sinne einer Steuersenkungspolitik, sondern auch im Sinne einer Steuerpolitik zu sprechen, die sich die Frage stellt, ob nicht zukünftig beispielsweise die sozialen Sicherungssysteme nicht mehr über Abgaben und Beiträge, sondern über Steuern finanziert werden. Das wird zwangsläufig Auswirkungen auf die Steuerverteilung und auch auf die Mehrwertsteuer haben. Wir finden es richtig, diese Debatte zu führen. Sie allerdings zu führen und bereits gleich zu Beginn die Mehrwertsteuer zu erhöhen, in der Hoffnung, dass man damit im Jahr 2006 einen konjunkturellen Aufschwung realisiert, der ab dem Jahr 2007 die Einbrüche, die durch die Mehrwertsteuererhöhung folgen, auffängt – und das in einer Situation, in der der Haushalt, der mit erheblichen Ausgabeaspekten realisiert werden soll, erst im Sommer 2006 beschlossen wird, wenn also die Hälfte des konjunkturbelebenden Jahres 2006 schon vorbei ist –, ist aus meiner Sicht die konjunkturelle Fehleinschätzung, der die schwarz-rote Koalition im Bund aufgesessen ist. Vor diesem Problem stehen wir wirtschaftspolitisch, und insofern ist dieses Haushaltsbegleitgesetz abzul
Ich möchte an dieser Stelle mit einer persönlichen Bemerkung enden. Dies ist nach 11 Jahren meine letzte Rede im Abgeordnetenhaus, da ich für das nächste Abgeordnetenhaus nicht mehr kandidieren werde. Ich will mich bei denjenigen bedanken, die mich mehr als ein Drittel meines Lebens im Abgeordnetenhaus begleitet haben und mit denen ich zusammengearbeitet habe. Trotz mancher politischer Differenz hat sich über die Fraktionen hinweg auch so etwas wie Freundschaft sowie ein sehr spannender intellektueller Diskurs entwickelt – nicht nur im Plenum, auch darüber hinaus. Das hat mir gefallen, und ich hoffe, dass sich einige der Freundschaften, die sich entwickelt haben, erhalten. Ich wünsche Ihnen eine gute Arbeit, einen erfolgreichen Wahlkampf – soweit ich das den anderen Fraktionen wünschen kann – und der nächsten rotroten Koalition eine glückliche Hand.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe ein Interesse daran, dass das Bundesverfassungsgericht bald zu einer Entscheidung kommt, damit wir uns die wiederholten Rederunden ersparen, in denen wir nach dem Pendel-Prinzip versuchen zu erraten, was das Bundesverfassungsgericht möglicherweise entscheiden und nach welcher Methode es vorgehen wird. Mittlerweile interpretiert der Kollege Eßer bereits die Tagesordnung des Gerichts, um daraus Rückschlüsse auf ein mögliches Ergebnis zu ziehen. Aus meiner Sicht sollte das Urteil möglichst bald gefällt werden, damit wir uns dieses Verfassungsgericht-Vodoo ersparen können und stattdessen auf der Grundlage dieses Urteils Entscheidungen treffen können.
Kollege Meyer! Die mittelfristige Finanzplanung ist nicht im Jahr 2003 zum letzten Mal vorgelegt worden, sondern im Jahr 2005. Ich kann Sie Ihnen gern zur Verfügung stellen, wenn Sie sie nicht haben.
Vermutlich werden Sie jetzt darauf hinweisen, dass nur die mittelfristige Finanzplanung 2003 eingereicht worden ist. Ich lasse deshalb Ihre Zusatzfrage nicht zu.
Der Finanzsenator hat zugesagt, dass wir im Spätsommer eine neue mittelfristige Finanzplanung haben
werden. Die wird dann für alle politischen Akteure beziehungsweise für diejenigen in der Öffentlichkeit, die ein Interesse daran haben, zur Verfügung stehen, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.
Deutlich machen wir in dieser Debatte auch, dass Rahmenbedingungen wie Tarifverträge, das, was außerhalb von Berlin zurzeit diskutiert wird, das, was der TVöD insgesamt an Kosten für die Länder und Kommunen bringt, in diese Debatte einbezogen werden müssen und selbstverständlich auch der Wille, den wir als rot-rote Koalition geäußert haben, ab 2010 wieder zum geltenden Flächentarifvertrag zurückzukehren und damit auch zu den entsprechenden Punkten.
Ich habe Ihnen versprochen, dass ich Ihnen noch sage, warum ich die mittelfristige Finanzplanung zum Spätsommer richtig finde. Wir haben zurzeit auf Bundesebene im Bundesrat eine Debatte über den Bundeshaushalt, und damit im Zusammenhang steht ein Haushaltbegleitgesetz. Dort werden relevante, auf Bundesebene verhandelte Steuerrechtsänderungen vorgenommen. Diese Debatten und das Ende dieser Diskussionen werden Schlussfolgerungen für die Haushaltslage des Landes Berlin bringen,
Der Finanzsenator hat noch vor einiger Zeit vollmundig gesagt: Ich brauche bloß auf einen Knopf zu drücken,
dann fallen aus meinem Computer 25 verschiedene Finanzplanungen heraus, die können Sie jederzeit haben. – Ich habe bloß den Eindruck, wenn er auf seinen Knopf drückt am Computer, dann drückt der Regierende Bürgermeister auf den Löschknopf, und dann sind seine 25 Varianten, die er angeblich aus seiner Datei herausholt, leider alle verschwunden.
Ich muss mir, lieber Kollege Hoff, nur das Hin und Her und diese Echternacher Springprozession, die Sie bei der Sanierung der WBM vollführen, angucken. Das ist doch der typische Fall. Da sagt der Finanzsenator: Wir haben ein Sanierungskonzept, das müssen wir jetzt durchziehen. Dann kommt die PDS und sagt: Das wollen wir aber nicht, weil das unser Ansehen bei den Wählern beschädigt. Dann fassen Sie merkwürdige Scheinbeschlüsse, die wieder hinter das zurückgehen, was eigentlich gemacht werden sollte, aber die nicht wirklich das wiedergeben, was Sie wollen. Also niemand weiß am Ende, was wirklich gemacht wird. Es wird viel Nebel verbreitet, Klarheit und Wahrheit in der Finanzpolitik sehen ganz anders aus. Und zu der wollen wir Sie gern zwingen oder überreden. Ich fürchte nur, es wird heute um diese Uhrzeit bei allem heiligen Ernst, den der Kollege Eßer an dieser Stelle an den Tag legt, nicht mehr gelingen. Und so werden wir uns an anderer Stelle weiter politisch auseinander setzen müssen. Von daher wäre es sinnvoll, jetzt mit der Finanzplanung die klaren Weichenstellungen für die nächsten Jahre zu zeigen – gerade für die Auseinandersetzung in Karlsruhe. Denn – das darf ich Ihnen auch sagen – für die weitere politische Behandlung hier in Berlin taugt das sowieso nicht, denn am 17. September werden Sie abgewählt. Was nutzt da Ihre Finanzplanung? – Vielen Dank!
auch die politische Positionierung, die wir hier dazu vorgenommen haben, Kollege Wolf hat in den letzten Tagen zum Thema Mehrwertsteuer deutlich die Ablehnung, die wir diesem Projekt entgegenbringen, geäußert. Aber auch für die Gewerbesteuer steht erst im Sommer der entscheidungsrelevante Richtwert. Insofern ist eine mittelfristige Finanzplanung im Spätsommer für die politische Debatte hier im Haus und die haushalterisch-politische Debatte ein angemessener Zeitraum. Übrigens keine Angst: Es wird auch damit noch rechtzeitig vor dem Wahltag sein. Alle politisch interessierten Akteure können dann auch die mittelfristige Finanzplanung als ein etwas eher sperriges Dokument in die Wahlkampfdebatte mit einbringen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzsenator hat sich in dieser Woche als „gefühlter Bildungssenator“ bezeichnet. Mit Herrn Dietmann hatten wir gerade einen gefühlten Wirtschaftspolitiker am Redepult. So uninspiriert habe ich Sie, Herr Dietmann, selten erlebt. Dass das nicht Ihre eigene Rede gewesen ist, ist klar. Normalerweise halten Sie Reden nach dem Motto: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
Diese Rede heute war jedoch so unglaublich langweilig und dazu auch noch mit Falschaussagen gespickt. Eine solche Rede zu halten, dazu gehört Dreistigkeit. Zu behaupten, der Wirtschaftssenator und der Regierende Bürgermeister kümmerten sich bei angedrohten Firmenschließungen nicht sofort, obwohl sie sofort Kontakt zu den Konzernführungen aufnehmen, Gespräche mit allen Beteiligten führen und in diesen Haushalt einen Betriebsrätefonds eingeführt haben, um die Möglichkeit zu eröffnen, dass die Beschäftigten selbst an Lösungen für bedrohte Unternehmen mitarbeiten können, das ist ungehörig und aus der Luft gegriffen. So etwas können Sie nur ablesen, denn ansonsten hätten Ihnen die Ohren klingen müssen, so rot waren sie ob der nicht unbedingten Wahrheit, die Sie zum Ausdruck gebracht haben.
Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass Herr Matz hier gesprochen hat. Er hat aus meiner Sicht gezeigt, dass Sozialismus und Liberalismus zwei Seiten der gleichen Medaille sind.
Insofern bin ich immer froh, wenn ein Liberaler als Sozialdemokrat spricht und versucht, einen entsprechenden Begriff in das Plenum einzubringen. Herr Matz hat aus meiner Sicht etwas deutlich gemacht, was Herr Lindner noch lernen muss: dass man sich sein wirtschaftspolitisches Wissen nicht aus der Sendung „Sabine Christiansen“ holt, sondern versuchen muss, sich besser zu informieren. Ihr Referenzbeispiel war, dass Sie Hermann Otto Solms zum Geburtstag gratuliert haben und ansonsten ab
und zu „Christiansen“ schauen. Das reicht für eine Aktuelle Stunde im Abgeordnetenhaus nicht aus, auch wenn Sie sich eigentlich für den Bundestag berufen fühlen. Es muss ein wenig mehr kommen!
Sie sollten sich vielleicht neben Österreich als Referenzbeispiel, was Sie vielleicht gerade bei „Christiansen“ gesehen haben, damit auseinander setzen, wie Wirtschafts- und Finanzpolitik in Großbritannien sowie den Vereinigten Staaten in den 90er Jahren ausgesehen hat. Dort hat es eine deutliche Ausweitung der Staatsverschuldung sowie der Staatsquote gegeben. Dieses Geld ist investiert worden. Dadurch wurde erreicht, dass beispielsweise in Großbritannien Ende der 90er Jahre die entsprechende Verschuldungsquote unter die 3-%-Kriterien des Maastricht-Vertrages gesenkt wurde. Sie sollten sich das einfach einmal anschauen. Ihre Aussage, die Sie hier frank und frei gemacht haben, dass nur die Angebotspolitik Deutschland wirtschaftlich voranbringen würde, wird ad absurdum geführt.
Wir haben im März dieses Jahres schon einmal über einen von Ihnen beantragten Tagesordnungspunkt diskutiert. Ich habe Ihnen schon damals gesagt, dass Ihr wirtschaftspolitisches Verständnis, dass nur die Angebotspolitik hilfreich sei, dem Horizont einer zweidimensional denkenden, knieenden Ameise entsprechen würde. Das haben Sie heute auch wieder bewiesen. Höher als das geht der Horizont nicht heraus. Das ist ein Problem.
Die Reden, die sowohl Herr Matz als auch Herr Dietmann gehalten haben, haben mich an eine andere große Koalition, die, die wir seit 1990 in Berlin hatten, erinnert. Seit 1995 habe ich das auch erlebt. Es ist eine Tatsache, dass immer nur eine Partei klatscht, während die andere Partei, mit der jetzt in diesem Fall auf Bundesebene koaliert wird, mit verschränkten Armen dasitzt und hofft, dass der andere Redner bald vorbei ist. Dieser großen Koalition, der man anmerkt, dass „zusammenwächst, was zusammengehört“, wünsche ich auf Bundesebene viel Erfolg. Dieses Beispiel haben wir in Berlin über viele Jahre hinweg gesehen. Die beiden Parteien, die relativ wenig miteinander zu tun haben und glauben, dass sie nur die Vernunft zusammenzwingt, haben heute hier wieder Reden gehalten.
Sie haben gesagt, Herr Dietmann, nur die Union sei im Wahlkampf ehrlich gewesen und würde das heute noch vertreten, was sie im Wahlkampf gesagt hat. Das stimmt nicht ganz! Auch wir als Linkspartei haben im Wahlkampf eine Politik der Binnennachfrage und der Nachfrageökonomie vertreten, ganz im Unterschied zu Herrn Dr. Lindners Verständnis. Wir haben bei der Angebotsökonomie deutlich gemacht, dass wir grundsätzlich über eine notwendige Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik diskutierten wollen und für einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel im Sinne von gerechter Steuerpolitik mehr Investitionen und eine Stärkung der Binnennachfrage eintreten.
Da bin ich bei zwei zentralen Punkten, über die wir hier reden. Der erste Punkt ist die Mehrwertsteuer. Es ist zu Recht von Herrn Dr. Lindner die Mehrwertsteuererhöhung kritisiert worden. Es ist auch sehr tapfer von Herrn Matz deutlich gemacht worden, dass man sich als Sozialdemokrat dieser Mehrwertsteuererhöhung im Rahmen der Finanzverhandlungen auf Bundesebene gebeugt hat, obwohl man im Wahlkampf eine andere Position vertreten hat. Da war Herr Matz ziemlich ehrlich. Es wäre auch ganz nett gewesen, wenn Sie als Partner der großen Koalition vielleicht einmal ein wenig geklatscht hätten. Tapfer genug war er ja.
Wenn man sich die Mehrwertsteuer einmal ansieht, muss ich mich an Herrn Matz wenden, wieder von Sozialist zu Liberalem im Herzen, und damit zwei Liberalen, dass die Mehrwertsteuererhöhung aus Sicht der Wirtschaftspolitik nicht förderlich sein kann. Wer wird von der Mehrwertsteuererhöhung am Meisten bestraft? – Das sind die Unternehmen, die im Wettbewerb stehen. Es sind kleine und mittlere Unternehmen. Was ist die Folge davon? – Sie können nicht nur die Kosten nicht abwälzen, was zu Preiserhöhungen führt, sondern es wird auch zu einer Konzentration in Unternehmensbereichen führen, weil Unternehmen durch die Mehrwertsteuererhöhung Pleite gehen werden.
Was regen Sie sich eigentlich so auf? Ich rede gerade im Sinne von liberaler Politik. Was wollen Sie eigentlich?
Ich wende mich noch einmal an Sie! Ich verstehe gar, warum Sie sich so aufregen, wenn ich sage, dass man als Liberaler doch nicht dafür sein kann, dass es durch die Mehrwertsteuererhöhung zu einer Konzentration in Wirtschaftsbereichen kommt. Ich kann nicht verstehen, warum Sie sich so aufregen!
Ich habe leider nur noch ganz wenig Zeit! Nein, Nein!
Stimmt! Das ist ein guter Hinweis des Kollegen von der FDP! Herr Matz!
Da war ich jetzt liberaler!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Sie aber darauf hinweisen möchten, würde ich Ihnen beipflichten. Es hat aber mit dem Kern der Kritik an der Mehrwertsteuererhöhung auch nicht allzu viel zu tun gehabt. Ich habe auch nicht behauptet, dass die künftige Mehrwertsteuererhöhung das Problem von Samsung gewesen ist. Hier hat sich die Unternehmensleitung entschieden, ein gut organisiertes Unternehmen zu schließen. Das ist das Problem. Dagegen hat sich der Senat, wie Sie wissen, auch sehr eingesetzt. Ich sprach nur gerade über die Mehrwertsteuererhöhung und nicht über Samsung.
Wir werden jedoch mit etwas ganz anderem konfrontiert werden. Herr Wolf hat seit zwei, drei Jahren ein intensives Bemühen und aus meiner Sicht auch eine kluge Strategie, um gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Was wird das Problem der Mehrwertsteuererhöhung sein? – Wir werden im Handwerksbereich zu einer Kostenexplosion kommen. Das wird letztlich zu einer erhöhten Schwarzarbeit führen, was wir als rot-rote Landesregierung nicht wollen.
Aus diesem Grunde müsste man, wollte man die Schwarzarbeit bekämpfen, gegen die Mehrwertsteuererhöhung sein.
Das Dritte, aus meiner Sicht Entscheidende ist: Wer wird durch die Mehrwertsteuererhöhung am stärksten belastet? – Sie führt letztlich zu einem realen Kaufkraftverlust bei den Masseneinkommen und insofern wieder zu einer Schwächung der Binnennachfrage. Das war ein Punkt, der für jeden, der Nachökonomie möchte, ein Problem ist.
Bitte! Ich höre meinen Koalitionspartner immer wieder gern!
Wir müssen insgesamt die Maßnahmen im Kontext betrachten. Herr Dietmann, Sie
sind der Erste, der zur Handwerkskammer geht und sagt: „Wir machen alles, was Sie uns aufschreiben!“ In diesem Fall wird die Handwerkskammer sagen, dass es sein kann, dass die Bundesregierung diesen Aspekt auf den Weg gebracht hat, aber trotzdem glauben, dass es durch die von uns begrüßte Öffnung im Handwerksrecht zu einer Zunahme der Schwarzarbeit unter anderem durch die Mehrwertsteuererhöhung kommen wird. Insofern stimme ich Herrn Gaebler zu und bejahe die Frage. Es kann sein, dass diese Maßnahme hilfreich sein kann. Im Gesamtkontext glaube ich jedoch, dass wir durch die Mehrwertsteuererhöhung zu einer Zunahme von Schwarzarbeit kommen werden. Hier werden Sie mir wahrscheinlich auch zustimmen.
Ich möchte aber noch auf zwei Punkte eingehen. Der erste Punkt bezieht sich auf das, was Herr Matz bereits angesprochen hat: Es geht um die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung zu den Steuersparmodellen. Wo wird angesetzt? – Es wird nicht bei denjenigen angesetzt, die das Geld haben, sondern bei den Beschäftigten. Es ist die Kürzung der Pendlerpauschale, die Halbierung des Sparerfreibetrages, die Abschaffung des Freibetrags für Heirats- und Geburtsprämien und die erschwerte Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Das ist nichts, wovon aus meiner Sicht die wirklich gut Verdienenden in dieser Gesellschaft belastet sind. Es trifft diejenigen, die in der Regel auf diese Aspekte angewiesen sind. Hier müsste man sich ansehen, wer innerhalb der Gesellschaft beim Subventionsabbau belastet wird. Sind es nur die Beschäftigten und diejenigen, deren Kaufkraft reduziert wird, oder sind es diejenigen, die es innerhalb der Gesellschaft vertragen könnten? Wir haben in unserem Steuerkonzept als Linkspartei bis hin zu Nachtzuschlägen eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Wir glauben, dass eine Schieflage durch die schwarz-rote Bundesregierung organisiert wird.
Ich komme zu dem Antrag, den die FDP heute vorgelegt hat, die Tabaksteuer betreffend. Wir würden diesen gern noch einmal im Hauptausschuss diskutieren. Es geht um einen Punkt, der in Ihrer Begründung in keiner Weise vorkommt. Er müsste Sie als Gesundheitspolitiker interessieren, Herr Lehmann! Das Problem ist, dass wir in der Tabaksteuer die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, beispielsweise von Mutter-Kind-Leistungen, haben. Das ist natürlich steuersystematisch nicht richtig, die Finanzierung dieses Aspektes über die Tabaksteuer zu regeln. Die von Ihnen vorgeschlagene Absenkung der Tabaksteuer, gegen deren Erhöhung sich übrigens Herr Wolf mit anderen Wirtschaftsministern aus Sachsen, Rheinland-Pfalz und Hamburg auch gewehrt hat, kommt in Ihrem Antrag nicht vor! Wir würden diesen Aspekt gern diskutieren, weil man darüber im Rahmen einer Bundesratsinitiative reden müsste. Es bringt nichts, zu argumentieren, dass es die Unternehmen belastet und wir gegen Steuererhöhungen sind. Man muss über diesen sozialen und gesundheitspolitischen Aspekt sprechen. Das machen wir nicht heute in einer Sofortabstimmung, sondern wollen dies im Hauptausschuss behandeln.
Ich komme zum letzten Punkt. Dieser richtet sich an die Union. Sie sind hier in Berlin die Gralshüter des verfassungsgemäßen Haushalts. Wir haben auf Bundesebene eine interessante Diskussion über den künftigen Bundeshaushalt. Die Sozialdemokraten, regierungserfahren und in sich logisch, argumentierend, wie wir es in Berlin bei unserem Verfassungsgerichtsurteil auch getan haben, mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Aber was macht die Union? – Frank und frei heraus, in sarrazinscher Ehrlichkeit – so will ich das einmal nennen, wir erinnern uns alle noch an die Sitzung, als wir hier den Haushalt beschlossen haben – stellt sich Frau Merkel hin und sagt, dass der erste Haushalt natürlich verfassungswidrig sein wird. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Ich frage mich gerade, warum Sie sich in Ihren Sitzen verkriechen. Sie müssten doch eigentlich ganz selbstbewusst sagen: Ja klar, das ist ein verfassungswidriger Haushalt. Das ist überhaupt kein Problem. Das machen wir locker, weil es der Zukunft dient. – Aber bei Herrn Sarrazin soll es ein Problem sein. Diese Doppelzüngigkeit wird Ihnen noch schwer auf die Füße fallen.
Als Christdemokraten in Berlin sollte man den Mund nicht immer so voll nehmen, wie Sie es gestern, bezogen auf das jüngste Verfassungsgerichtsurteil, im Hauptausschuss durch Herrn Kaczmarek gemacht haben. Ein bisschen mehr Ehrlichkeit wäre hier am Platz. Dann wäre es vielleicht auch hilfreich – das hat meine Fraktion –, das Verfassungsgerichtsurteil von 2003 zu begrüßen, weil es uns die Möglichkeit gibt, die Haushaltsprobleme, die wir in Berlin haben, durch eine kluge Anwendung des Haushaltsverfassungsrechts anzugehen, indem wir uns als Land Berlin sowohl auf die Haushaltsnotlage als auch möglicherweise auf die schwere Störung des gesamtgesellschaftlichen Gleichgewichts beziehen. Von einer solchen Abstraktionsleistung, wie das Verfassungsgericht in Berlin sie angewendet hat, ist die Union im Bund aber weit entfernt und die Union in Berlin erst recht. Ich würde mich freuen, wenn Sie in den nächsten Monaten eine etwas klügere Argumentation entwickelten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene zur Föderalismusreform, an denen der Regierende Bürgermeister als Vertreter der sozialdemokratisch regierten Länder aktiv beteiligt war, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der geplanten Umweltschutz- und Bildungskompetenzen der Länder?
2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die große Koalition im Bund offensichtlich vorhat, die Föderalismusreform in Bundestag und Bundesrat abzustimmen, ohne dass die Landtage die Möglichkeit erhalten, Einfluss auf die Beratungsergebnisse zu nehmen, die weitgehend die bislang unveröffentlichten Stoiber-Müntefering-Vorschläge der früheren Bundesstaatskommission aufgreifen?
Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben durch Ihre Aussagen geschickt vermieden, sich zu den Fragen der umstrittenen Bildungs- und Umweltkompetenzen zu äußern. Die noch amtierende Bundesbildungsministerin war ziemlich eindeutig, als sie gesagt hat, man müsse diese Vereinbarung im Bildungsbereich ablehnen.
Und deshalb frage ich Sie, ob diese Föderalismusreform in Einzelbestandteilen, insbe
sondere in den Bereichen Bildungs- und Umweltpolitik, Ihrer Meinung nach noch einmal nachbearbeitet werden muss und welche Möglichkeiten die Landtage dabei haben.
Herr Lindner! Mit Zeckenbegriffen kennen Sie sich ja aus!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die geplante Übernahme des Berliner Verlags durch einen Finanzinvestor unter dem
Gesichtspunkt der möglichen Konsequenzen für die Perspektiven der wirtschaftlichen und Arbeitsplatzentwicklung des Verlags sowie der Auswirkungen auf die Medienlandschaft Berlins?
2. Welche Vorstellungen hat der Senat zu den Perspektiven des Pressefusionsrechts vor dem Hintergrund der Zukunft des Berliner Verlags?
Herr Wolf! Sie haben gesagt, sofern die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode nach ihrer Wahl eine entsprechende Initiative einbringen würde, würde sich das Land Berlin an einer derartigen Debatte wieder zustimmend beteiligen. – Gibt es Verabredungen mit anderen Ländern, möglicherweise aus dem Bundesrat heraus eine Initiative zu beginnen? Oder wartet man nur darauf, dass die Bundesregierung möglicherweise aktiv wird?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt in dem Haus eine große Einigkeit, die darin besteht, dass wir uns gegen den uns von der GASAG als Monopol aufgedrückten Preis insofern wehren, als dass wir sagen: Wir haben ein Interesse daran, erstens die Kostenkalkulationen offen zu legen, zweitens den Verbraucherschutz zu stärken und drittens zu prüfen, welche Schritte möglich sind, damit die Gaspreise in Berlin nicht ins Unermessliche steigen. Ich glaube, in diesen drei Fragen gibt es im Berliner Abgeordnetenhaus völlige Einigkeit. Der Antrag macht deutlich, dass der Senat seine Verantwortung wahrnimmt, um sich gegen die Monopolstrukturen, die dazu geeignet sind, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu beschädigen, zu wehren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern die entsprechenden Instrumente in die Hand zu geben, um sich dagegen wehren zu können. Ich begrüße diesen gemeinsamen Antrag.
Neben dieser Einigkeit gibt es auch die Feststellung, dass wir als Parlamentarier zwei Aufgaben zu lösen haben. Die eine Aufgabe ist, deutlich zu machen – das drückt dieser Antrag u. a. aus –, dass wir durch die Prüfung der Kartellrechtsbehörden und gestärkt durch die entsprechenden Erfahrungen, die es in Hessen und anderen Ländern gegeben hat, zu schauen, ob man zu Preissenkungen kommen kann, wobei wir – darauf hat der Senator heute in der Fragestunde bereits hingewiesen – betrachten müssen, dass die GASAG bundesweit kein Spitzenreiter bei den Gaspreisen ist. Es gibt rund 60 Unternehmen, die mit ihren Preisen oberhalb der Preise der GASAG liegen und die im Übrigen auch wieder Preiserhöhungen angekündigt haben, so dass es diese Prüfung geben sollte, wobei das Ergebnis möglicherweise nicht den Umfang haben wird, den wir uns davon versprechen.
Die zweite Aufgabe für uns Abgeordnete besteht darin – ich fände es schön, wenn wir auch diesen Antrag gemeinsam einbringen –, den Leuten Angst zu nehmen. Ich habe eben mit Frau Kubala am Rande eine Kontroverse darüber geführt, in welcher Weise wir den Leuten die Angst nehmen können. Wenn – z. B. in Fernsehbeiträgen – ältere Menschen sagen: Ich muss beim Kochen und Backen sparen, um die Gaspreise bezahlen zu können –, dann ist es unsere Aufgabe als Berliner Parlament, darauf hinzuweisen, welche Sozialleistungen im Land Berlin genau für diejenigen Menschen zur Verfügung stehen, die sozial schlecht gestellt sind. Der Senator hat darauf hingewiesen und verschiedene Stellen des Landes weisen darauf hin, dass die Ausführungsvorschrift Wohnen Menschen, die sozial schlecht gestellt sind, unterstützt und dass diejenigen, die bislang keine Sozialleistungen erhalten, durch Flankieren von Alg II die Möglichkeit erhalten, ihr Problem zu lösen, so dass die Menschen nicht sagen müssen, oh Gott, ich kann zu Hause nicht mehr kochen und backen, weil die Gaspreise so hoch sind. Hier bin ich mit Frau Kubala einig, dass wir beides machen müssen, dass wir den Leuten die Ängste nehmen müssen und uns gemeinsam dagegen einsetzen müssen, dass ein Monopol eine Stadt in den Würgegriff nehmen kann.
Der dritte Punkt, bei dem möglicherweise Uneinigkeit herrscht, liegt in der Frage, wer in wirklich kassandrischer Richtigkeit vor Jahren bereits bei der Privatisierung von Bewag und GASAG festgestellt hat, dass es bei der Veräußerung eines ehemals öffentlichen Energieanbieters zu Problemen für die Verbraucherinnen und Verbraucher kommen wird. In diesem Sinne – und nur in diesem Sinne – kann ich Frau Kubala Recht geben. Ich kann ihr aber nicht Recht geben darin, dass sie dem Wirtschaftssenator unterstellt, er würde nichts gegen zu hohe Wasserpreise tun. Das ist natürlich Quatsch. Ich will Ihnen aber nicht unterstellen, dass Sie die Unwahrheit gesagt haben. Das hat der Senator heute schon bei einer anderen Kollegin Ihrer Fraktion getan.
Bei dieser Gasdebatte zeigt sich aber, dass wir uns als politische Akteure gegen Monopole und Kartelle wehren müssen. Die Debatte um die Privatisierung von GASAG und Bewag hat, jenseits der Frage, wie man durch Veräußerungen Landeshaushalte entlasten kann, auf die Probleme einer Privatisierung öffentlicher Energieunternehmen aufmerksam gemacht. Viele der Befürchtungen von Frau Schreyer, Herrn Wolf, bei den Wasserbetrieben insbesondere auch des Kollegen Liebich als damaliger wirtschaftspolitischer Sprecher meiner Fraktion haben eine erhebliche Rolle gespielt.
Zuletzt knüpfe ich an das an, was Herr Jahnke gesagt hat, möchte aber einen etwas anderen Akzent setzen. Herr Jahnke hat in seiner Rede zu Recht auf die internationalen Aspekte der Öl- und Gasbindung hingewiesen. Ein Problem ist bei ihm ein bisschen unterbelichtet geblieben, von dem ich aber denke, dass wir dennoch eine Einigkeit herstellen können. Wir können die Öl- und Gaspreisbindung, die durch internationale Kartelle organisiert wird, nicht
hinnehmen. Die rot-grüne Bundesregierung hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man durch internationale Vereinbarungen Änderungen vornehmen kann und muss, um genau dieser Form von internationaler Kartellbindung zu begegnen, die uns vor das Problem stellt, als Region, zum Teil auch als Nationalstaat, nicht die Instrumente zu besitzen, sich dagegen und gegen die Folgen wehren zu können. Dies ist sinnvoller, als wenn Bundeskanzler Schröder Kooperationen zwischen Gasprom und E.ON beim Bau einer neuen Pipeline abfeiert. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Herr Dr. Lindner! Wir haben die Diskussion über die Frage, wie man mit Steuerpolitik umgeht, schon häufiger geführt. Ich schließe mich den klugen Ausführungen meines Vorredners an und verzichte aus Zeitgründen auf all das, was Kollege Matz zur Entlarvung von Union und FDP gesagt hat. Mit dem Weggang der CDU-Fraktion fehlt dafür zudem der Resonanzboden. Ich bitte Frau Herrmann, es nicht persönlich zu nehmen, dass sie nicht den gesamten Beitrag, den ich zur CDU halten wollte, zu hören bekommt.
Zwei Punkte sind aus meiner Sicht noch von Interesse. Einerseits ist das der Subventionsabbau. Herr Dr. Lindner, wir haben im Plenum schon häufig darüber diskutiert, ob Ihre Forderung nach dem radikalsten oder brutalsten Subventionsabbau realistisch ist. Hält irgendeiner Ihrer Mi
nister in irgendeiner Regierung diese Position eigentlich durch?
Nordrhein-Westfalen macht den kompletten Subventionsabbau? – Das, was Sie uns hier erzählen, ist noch nicht einmal Teil der Koalitionsvereinbarung. Nordrhein-Westfalen bewegt sich vielmehr auf der Grundlage der Koch-Steinbrück-Initiative. Diese Initiative ist aber bereits von der von Ihnen so gescholtenen rot-grünen Bundesregierung aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat in einem Bericht an den Bundestagsausschuss für Haushalt mitgeteilt – das war die Drucksache 15/1609 –, dass zur Umsetzung der KochSteinbrück-Vorschläge im Bereich der Finanzhilfen gegenüber Bundestag und Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben wurde, nach der die Vorschläge umgesetzt werden sollten, und zwar im Rahmen der drei Kürzungsraten von 4, 8 und 12 % – nicht die einmalige 12-prozentige Kürzung – und dass entsprechende Leitlinien genannt wurden: Einhaltung des im Bundeshaushalt insgesamt veranschlagten Einsparvolumens und Orientierung der Einsparungen an den Vorgaben von Ministerpräsident Koch, nämlich den 4, 8 und 12 %. Zudem wurden erste Einsparungen im Bundeshaushalt 2004 angekündigt. Wenn Sie sich den Bundeshaushalt 2004 anschauen, wurden diese sogar umgesetzt, d. h., Ihre Minister in den Ländern machen nichts weiter als die Koch-Steinbrück-Initiative.
Für das, was Sie vorschlagen, gibt es keinen exekutiven Resonanzboden, noch nicht einmal in Ihrer eigenen Partei, wobei ich von den kleinen Punkten, die der Kollege Matz hinsichtlich der Steuerreform angesprochen hat, noch nicht einmal reden will. Sie machen hier einen Gestus auf, den Ihre Leute in den Länderregierungen noch nicht einmal durchhalten. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass Sie es in einer Bundesregierung, in der Ihre Partei möglicherweise ab dem kommenden Sonntag vertreten sein könnte, auch nicht umsetzen würden. Sie machen eine Forderung auf, bei der niemand im Bundesrat eine Initiative machen kann, die dem gerecht wird, was Sie wollen, nämlich dass wir als Land Berlin auf alle diese Vorschläge eingehen.
Ich komme zum zweiten Punkt, nämlich der Steuerreform: Es gibt ein sehr instruktives Papier. Sie werden es wahrscheinlich nicht kennen, weil Sie nur das lesen, was ordnungspolitisch zu Ihrer Linie passt. Wir werden durch Ihre Anträge immer gezwungen, beides zu lesen. – Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung hat ein interessantes Papier gemacht, nämlich „Das Kirchhof-Konzept – zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. Haben Sie schon einen Blick darauf geworfen? – Wahrscheinlich nicht. Es wird nämlich ein bisschen darauf eingegangen, was das KirchhofKonzept eigentlich macht. Wir haben derzeit die Situation, dass die Union Wahlkampf mit drei Steuerkonzepten macht: eins von Merz, eins, das im Wahlprogramm steht, und eins von Kirchhof. Das Institut, Herr Dr. Truger und andere sagen, dass es für die von Kirchhof benannten Einsparvorschläge bzw. positiven Effekte der Steuerreform
keinerlei Ansatzpunkte gibt. Obwohl das Konzept als Gesetzentwurf bereits seit zwei Jahren vorliegt – so sagen die Autoren –, fehle bis heute eine detaillierte Auflistung sowohl der behaupteten finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte als auch der behaupteten positiven Verteilungswirkungen auf die privaten Haushalte. Es gibt eine ausführliche wissenschaftliche Debatte dazu. Das wird hier alles dargelegt. Im Kern wird gesagt, dazu liege nichts vor. Interessant ist, dass die Beispielrechnungen, die wir in den letzten Wochen präsentiert bekamen – das sagt diese Untersuchung auch –, nicht zutreffend sind. Das wird insbesondere anhand des „Spiegel“-Artikels in einer ganzen Reihe von Punkten belegt.
Ich würde mich freuen, Herr Dr. Lindner, wenn Sie in einer Ihrer Reden auf diese Kontroversen eingingen und uns nicht immer im kategorischen Imperativ etwas hinplautzen würden. Wir müssen darauf reagieren, und wenn wir versuchen zu argumentieren, gehen Sie weg und hören nicht zu. Ich fände es gut, wenn wir irgendwann einmal einen Redebeitrag von Ihnen bekämen, in dem Sie sagen würden: Wir wollen Subventionsabbau, und deshalb machen wir den und den Vorschlag, der konkret umsetzbar ist. – Sie haben es einmal versucht, als Sie den Vorschlag gemacht haben, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Da hat Sie Ihre Partei zurückgepfiffen, aber da haben Sie einmal einen konkreten Vorschlag gemacht, über den man realistisch diskutieren konnte. Heute war das wieder einmal nicht der Fall. Aus diesem Grund schlage ich vor: Lassen Sie uns vielleicht irgendwann einmal darüber diskutieren, was Konzepte sein könnten, mit denen das, was Sie Reformstau nennen, aufgelöst werden kann. Dazu gehört die Umsetzung der entsprechenden finanzwirksamen Vorschläge aus der Bundesstaatskommission und eine Steuerreform mit Einzelvorschlägen, wie sie der Finanzsenator hier einmal vorgelegt hat. Über diese Richtung zu diskutieren und als Land Berlin eine Initiative zu machen, das könnte echt spannend sei, aber nicht der Antrag, den Sie heute vorgelegt haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Czaja, vielen Dank für das Kompliment, das gebe ich gerne zurück, aber ich glaube, dass Sie trotzdem mit dem, was Sie in der Rede auch ausgeführt haben, nur bedingt die Kritik, die es an jedem Gesetzentwurf gibt, aufgenommen haben. Kritik in dieser Allgemeinheit hilft in einer parlamentarische Beratung nicht weiter.
Wir werden am 4. November im Ausschuss eine Anhörung durchführen, in der 15 Anzuhörende aus unterschiedlichen Bereichen – so die Festlegung von heute – ihre Position zu dem Gesetzentwurf äußern. Da werden Mitglieder des Vorstands dabei sein, Universitätskliniker, auch Vivantes und die entsprechenden Gremienvertreterinnen und -vertreter. Ich glaube, dass dann wie beim Vorschaltgesetz ganz unterschiedliche Positionen zu diesem Gesetzentwurf geäußert werden. Die ganz unterschiedlichen Positionen resultieren aus ganz unterschiedlichen Hintergründen, die die Vertreterinnen und Vertreter z. B. der Studierenden, der Mitglieder des akademischen Mittelbaus, der Ärzte im Klinikum selbst, der Personalräte und des Vorstands haben. Dort wird eine ganze Bandbreite an unterschiedlichen Positionen geäußert werden. Es wird wie beim Vorschaltgesetz eine Reihe von Zustimmungen von jeder Gruppe geben und eine Reihe von Punkten, die einzelne Gruppen kritisieren. Das hat einen ganz einfachen Grund. Man kann nämlich keinen Gesetzentwurf machen, der allen Interessengruppen, die zwangsläufig in Widerspruch zueinander stehen, gerecht wird. Insofern muss man eine Abwägung vornehmen. Wir haben eine Abwägung vorgenommen.
3. Die Charité-Universitätsmedizin ist nicht nur eine Einrichtung, die Forschung und Lehre betreibt, sondern auch ein Unternehmen der Krankenversorgung. Wir haben im Land Berlin eine große Diskussion über Transparenz und Wirtschaftlichkeit und wie der Corporate Governance Kodex und andere Mittel zur Transparenz in Regelungen für öffentliche Unternehmen verankert werden können.
Ich könnte jetzt sagen, wenn es mir nicht auf die Zeit angerechnet wird. – Also, Herr Czaja, bitte!
Da möchte ich noch einmal auf Sie eingehen, weil Sie gesagt haben, in diesem Gesetzentwurf sei kein Konzept erkennbar. Das Konzept, das in diesem Gesetzentwurf deutlich wird, ist in drei Punkten skizzierbar:
Okay. – Mit dem Gesetzentwurf – darauf wird in einer späteren Debatte noch hingewiesen – allein werden Fragestellungen wie z. B. die Perspektive des Strukturkonzepts der Charité bzw. auch des Beteiligungskonzepts, das wir im Rahmen der Haushaltsdebatte im Unterausschuss Vermögensverwaltung und im Wissenschaftsausschuss noch ansprechen werden, nicht gelöst werden können. Ein Gesetzentwurf zu einem Universitätsmedizingesetz kann nur den gesetzlichen Rahmen für die Organisation einer Einrichtung wie der CharitéUniversitätsmedizin vorgeben. Aber die Frage, wie das Organisationskonzept umgesetzt wird, das ist eine Debatte, die wir mit den Akteuren in dem Unternehmen Charité führen müssen. Da sage ich bewusst dem Unternehmen Universitätsmedizin Charité: Das ist sowohl die Krankenversorgung als auch Forschung und Lehre, die sich hier als ein Unternehmen verstehen müssen. Diese Frage ist aber eine, die mit dem Gesetzentwurf zwar in Verbindung steht, über die hinausgehend wir aber diskutieren müssen. Das ist die über den Gesetzentwurf hinausgehende, für die Perspektive der Berliner Universitätsmedizin noch wesentlichere Fragestellung. – Vielen Dank!
bei den Führungskräften – Sie wissen, wie viele Mitarbeiter in Forschung und Lehre außertariflich beschäftigt werden – für jeden Mitarbeiter einen Aufsichtsratsbeschluss. Was haben Sie sich da vorgestellt?
Das ist Inhalt dieses Gesetzes, Herr Flemming. – Herr Hoff, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das dort hineingeschrieben oder gewollt haben. Das kann nur der Mitarbeiter der Charité, Herr Flemming, gewollt haben.
Erst einmal möchte ich deutlich machen, dass diese kleinen Spitzen gegen meinen Kollegen Flemming völlig unnötig sind und insofern in der Debatte nicht größer gemacht werden müssen. Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, sind die außertariflichen Verträge. Hier ist wiederum zu differenzieren. Für den Bereich der Forschung wäre es ohne Zweifel möglich, eine Form von Rahmenvereinbarung, möglicherweise wenn es – –
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, zu dem wir gestern bereits im Hauptausschuss gesagt haben, dass wir ihn nicht in den Unterausschuss versenken wollen, sondern dass wir in dem Unterausschuss eine Reihe von Rechtsfragen klären wollen. Etwas erstaunt waren wir, als Kollege Eßer gesagt hat: „Ja, finde ich eine gute Idee, dort Rechtsfragen zu diskutieren. Wir haben auch noch welche, die wir diskutieren wollen.“ – Deshalb bin ich der Meinung, dass es wirklich eine sehr interessante Debatte werden kann, weil offensichtlich alle Beteiligten dem Gesetz aufgeschlossen gegenüberstehen. Man sollte sich dabei dann vor allem um das Verfahren einige Gedanken machen, wie man die unterschiedlich interessierenden Rechtsfragen formuliert, und dann überlegen, ob man ihnen vielleicht in einer Anhörung und durch die Erläuterung entsprechender Experten nähertreten kann.
Eine Frage stellt sich im Zusammenhang mit dem dankenswerterweise gegründeten Unterausschuss für Beteiligungsmanagement und -controlling, der seine Arbeit vor einiger Zeit aufgenommen hat. Ich will ihn und seine Arbeit gar nicht in Abrede stellen, das hat sich bereits gebessert, wir haben zumindest ein Forum, in dem das Ganze besprochen wird. Eine Tendenz der letzten Monate – die ich etwas bedenklich finde – ist, dass nunmehr fast alles zur vertraulichen Verschlusssache erklärt wird in der fürchterlichen Angst, irgendjemand könnte es in die Öffentlichkeit tragen. Es wird irgendwann so weit gehen, dass auch die Speisekarte der Betriebskantine nur im Datenraum eingesehen werden kann. Das ist nicht das, was ich unter Transparenz verstehe. Ich verstehe, dass man vieles nicht an die Öffentlichkeit bringen will, was in den öffentlichen Unternehmen schief läuft. Aber das ist nun gerade die Aufgabe des Parlaments, genau dafür Sorge zu tragen. Das werden wir auch tun.
Hintergrund dieses von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurfs ist zum einen die Kritik am vermeintlich unzureichenden Handeln der rot-roten Koalition und zum anderen das mit Datum vom 1. August 2005 in Kraft getretene Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz der Bundesregierung. Darauf wurde in der Rede und der Antragsbegründung eher implizit Bezug genommen.
Ich teile nicht ganz die Auffassung, die insbesondere der Kollege Ratzmann, der nach seiner Rede den Saal sofort verlassen hat, dargestellt hat, dass es erforderlich war, diesen Entwurf einzubringen, weil es kein Handeln der rot-roten Koalition gegeben habe. Nicht nur der Form halber, sondern auch inhaltlich kann ich das nicht teilen.
Genau! Deshalb zitiere ich es noch einmal dem Kollegen Schruoffeneger, der jetzt auch eher der Form halber noch einmal hineinruft.
Auf Initiative des Abgeordnetenhauses bzw. des Senats ist am 27. April 2005 im Hauptausschuss auf Empfehlung des Unterausschusses Beteiligungsmanagement eine Initiative mit der roten Nr. 2600 C beschlossen worden. Darin wurde formuliert:
en werden nach
Mich hätte mehr als der politisch begründete Beitrag eine Rechtsdarlegung des Kollegen Ratzmann interessiert. Diese ist nicht erfolgt. Sie ist auch in der Gesetzentwurfbegründung nicht enthalten. Ich würde mich freuen, wenn wir das in der Debatte im Unterausschuss nachholen könnten. Von entscheidender Bedeutung ist die Klärung der Frage, ob die Kontrolle der Vergütung grundsätzlich über den Aufsichtsrat vorgenommen werden kann, so dass die Transparenzregeln nicht akut verändert werden müssen und ob dies nur für die künftigen oder auch die bereits eingestellten Vorstandsmitglieder gilt.
Die Senatsverwaltung für Finanzen soll darauf hinwirken, dass die Vergütungen der künftig abzuschließenden Verträge mit Vorständen und Aufsichtsräten der landeseigenen Unternehmen individualisiert in den Geschäftsberichten bzw., falls vorhanden, in einem Corporate-GovernanceBericht ausgewiesen werden.
Eine Kontrolle dieser Auflage würde turnusgemäß mit der Vorlage des Beteiligungsberichtes möglich sein. Der wird im Oktober vorliegen. Deshalb könnte man jetzt sagen, dass abgewartet werden kann, was in diesem Bericht steht. Auf der Grundlage der dann möglicherweise nicht hinreichenden Punkte wäre es sinnvoll gewesen, den Gesetzentwurf einzureichen.
Wir haben im Hauptausschuss gesagt, dass wir uns dem Gesetzentwurf nicht verschließen, dass wir ihn gern mit Ihnen diskutieren wollen und es eine Offenheit unserer Fraktion zu dieser Thematik gibt. Entscheidend wird sein, dass offene Rechtsfragen, die ich an dieser Stelle versucht habe anzudeuten, noch in der Diskussion geklärt werden. Mich interessiert vor allem das Verfahren, und ich könnte mir vorstellen, dass wir im entsprechenden Unterausschuss eine Anhörung auch von einem oder zwei Rechtsexperten durchführen, die dieses Problem noch einmal diskutieren, so dass sich alle Fraktionen auf der Grundlage einer rechtlichen Auseinandersetzung noch einmal der Problematik widmen können. – Vielen Dank!
Nun, Sie wissen schon, was in dem Beteiligungsbericht kommt. Das finde ich gut. Normalerweise sagen Sie ja immer, dass Sie die Unterlagen aus dem Senat nicht rechtzeitig erhalten. Wenn Sie jetzt bereits wissen, dass es ihnen nicht ausreicht, haben Sie die Informationen offensichtlich früher erhalten. Das ist insofern in Ordnung, als dass Sie dann nicht sagen können, Sie hätten die Berichte zu spät bekommen. In diesem Sinn fände ich es gut, wenn wir das in dem Kontext diskutieren könnten. Gestern hat es im Hauptausschuss die Initiative aller Fraktionen gegeben. Man will das jetzt relativ zügig machen. Deshalb hat man es sofort auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses gesetzt. Wenn das dann dort beschlossen werden würde, meinetwegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute mit der Drucksache 15/4166 ein Antrag der FDP-Fraktion für eine Bundesratsinitiative zur Ermöglichung der embryonalen Stammzellenforschung in Deutschland vor. Ich habe, genauso wie meine Vorrednerin und mein Vorredner, erhebliche Probleme mit der Art, wie die FDP mit diesem hochsensiblen Thema als Quasi-Wahlkampfkampagnenthema umgeht. Ich habe ein noch größeres Problem mit der inhaltlichen Argumentation der FDP, die sich unter dem Gesichtspunkt potentieller Heilungschancen schwerster Krankheiten, vor allem aber der Wettbewerbsfähigkeit
des Standorts Berlin und Deutschland um jede ethische Fragestellung herummogelt.
Es geht um die Frage, ob künftig die Forschungsfreiheit, die Freiheit, an der Embryonenvernutzung teilzuhaben, höher zu werten ist als die Unverfügbarkeit des Embryos selbst.
Ich zitiere wiederum Frau Knoche, eine der Einreicherinnen des damaligen Antrags „Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten – kein Import embryonaler Stammzellen“:
Der Embryo, um den es geht, ist durch künstliche Befruchtung in die Welt gekommen. Er ist herzeigbar, er ist handhabbar, und schon werden Begehrlichkeiten an ihm wach, die darauf abzielen, ihn nicht in den Uterus der Frau zu transplantieren, sondern aus ihm ein Produkt herzustellen. Jeder Embryo, ob er sich im Körper der Frau oder in der Petrischale befindet, hat die gleiche aus sich selbst kommende Kraft, sich als Mensch zu entwickeln, zur Person zu werden. Wer hier die Auffassung vertritt, der Embryo sei, wenn er die Gebärmutter nicht erreiche, auch kein Mensch, der entfernt sich weit vom menschlichen Rechtsverständnis unserer Verfassung.
Der frühere liberale Bundesjustizminister Schmidt-Jorzig wies damals widersprechend, zu Recht, darauf hin,
dass insbesondere diejenigen wie ich, die für ein Verbot der embryonalen Stammzellenforschung eintreten, in dem Dilemma stehen, diese Position mit einer wie auch immer konditionierten Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Übereinstimmung zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Ich hoffe, Ihnen mit meinem Beitrag die ethischen Dimensionen Ihres Antrags verdeutlicht zu haben, die bei Ihnen nur unterkomlex vorhanden zu sein scheinen. Es geht bei diesem Thema nicht um die technische oder medizinische Machbarkeit, sondern um die Frage, inwieweit die technischen Möglichkeiten gesellschaftlich wünschenswert sind. Dazu haben sie gestern in Ihrer Pressemitteilung, in Ihrem Antrag und heute in der Debatte nichts gesagt. Nicht nur als Agnostiker, sondern vor allem als Ethiker ist das für mich ein Problem. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Die PDS-Abgeordnete Maier konkretisierte damals, dass ihrer Meinung nach
nicht nur die Verschmelzung von Ei und Samen den Lebensbeginn und die Schutzwürdigkeit begründen, sondern dass der zweite Schritt ein ebenso elementarer ist, die Einnistung in die Gebärmutter und die Entscheidung der Frau für eine Schwangerschaft.
Vor diesem Hintergrund plädiert sie für ein Konzept der abgestuften Schutzwürdigkeit des Lebens. Ich teile diese Beschreibung bei aller Schwierigkeit, die sich damit verbindet. Denn im Symposion des Landtags RheinlandPfalz „Was kann, was darf der Mensch?“ zu aktuellen Fragen der Bioethik am 16. Oktober 2001 führte Prof. Bauer von der Universität Heidelberg aus:
Herr Senator! Wie viel Informationspflicht hat die Charité eigentlich gegenüber dem Senator? Muss sie den Senator als Aufsichtsratsvorsitzenden über jede Art Einstellung informieren? – Weil, wenn festgestellt wird, dass Sie eine entsprechende Aufsichtspflicht haben, dann auch die Frage zu stellen ist, wie viel an Information Sie zwangsläufig bekommen müssen, um dieser Aufsichtspflicht nachkommen zu können.
Danke schön! – Ich frage den Senat:
Können Sie, Herr Senator, darstellen, was insbesondere das blockierende Land Hessen unter dem Ministerpräsidenten Koch veranlasst hat, die Blockade gegen das Bund-Länder-Exzellenzprogramm aufzunehmen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Es ist die Priorität der Union. Am Anfang der Debatte waren bei der Rede von Frau Grütters 16 Abgeordnete bei der CDU anwesend, jetzt sind es noch 12. Das zeigt, dass das Thema keine wirkliche Prioritätensetzung bei der CDU genießt. Aber auch die FDP hat sich keine Mühe gegeben, ihre Reihen bei dem Thema heute fest zu schließen. So weit zu der fehlenden Wertschätzung, die die Opposition diesem Thema heute entgegenbringt.
Sehen wir uns die Redebeiträge noch einmal an. Frau Paus hat uns vor allem eine Geschichte erzählt und in der Geschichte zuerst Frau Grütters dafür kritisiert, dass es keine Gegenfinanzierung gebe, um dann am Ende – –
Frau Paus, Sie haben doch gesagt, der Antrag habe keine Gegenfinanzierung. Oder haben Sie noch nicht einmal das kritisiert? – Gut, dann mache ich Ihnen den Vorwurf nicht. Dann haben Sie nur am Ende ihres Redebeitrags gesagt, dass Sie dazu auffordern, dem Antrag – der überhaupt keine Gegenfinanzierung hat – zuzustimmen. Wenn sich die Opposition darin einig ist, dass man einem Antrag ohne Gegenfinanzierungsvorschlag zustimmen soll, der relevante Millionenbeträge nach sich zöge und wie mein Kollege Flemming zu Recht gesagt hat – –
So geht man mit seinen Vertragspartnern nicht um. So ruiniert man das Instrument Hochschulverträge.
Dann geht es weiter mit der Desinformationspolitik. Wir beraten diese Verträge im Abgeordnetenhaus. Es wird dann doch publik, dass diese 20 Millionen € für die Universitäten gestrichen worden sind. Herr Hoff sagt: Wieso, das ist doch kein Landesprogramm, sondern Bund-Länder-Programm, das war befristet, und wir können es uns leider nicht mehr leisten. – Die Senatsfinanzverwaltung sagt das Gleiche. Mit solcher Desinformation und diesem Blödsinn muss man sich dann auch noch auseinander setzen.
Herr Flemming hält sich zwar in dieser Auseinandersetzung zurück, aber schafft es noch, einen eigenen Beitrag an Desinformation zu bringen, und zwar im Zusammenhang mit der Lehrerbildung. Wir erinnern uns noch daran, ein mittelfristiges Gedächtnis haben wir noch. Als wir das Thema als Grüne auf die Tagesordnung gesetzt haben, haben Sie es ausgeschwiegen und ausgesessen. Jetzt aber entdeckte Herr Flemming das Thema Lehrerbildung im Zusammenhang mit den Hochschulverträgen und hielt uns im Wissenschaftsausschuss einen längeren Vortrag über das Problem, das real existiert, und sagte auch hier bei der Einbringung der Hochschulverträge, da sehe er noch Diskussionsbedarf, da gebe es ein Problem, da müsse man was tun, da müsse man von der Politik her klar sagen, dass es so nicht weitergehen könne, dass sich etwas verändern müsse, dass es die Notwendigkeit gebe, von politischer Seite her noch einmal Druck zu machen. Was haben Sie aber im Wissenschaftsausschuss praktisch gemacht? – Das, was in den Hochschulverträgen schon enthalten war, haben Sie mit einem Änderungsantrag wieder aufgeweicht. Es stand sowieso nichts drin, sondern lediglich zwei Absichtserklärungen. Da stand der eine Satz: Die Hochschulen gehen davon aus, dass sie durch Servicecenter dieses Problem beheben können. – Der zweite Satz lautet: Der Senat geht davon aus, wenn bis dann und dann nichts passiert, sollte man darüber reden, ein zentrales Lehrerbildungszentrum einzurichten – so hieß es zuerst. Jetzt lautet die Formulierung: Lehrerbildungszentren einzurichten. – Das ist der aktuelle Stand und eine klare Desinformation: Zuerst reden und dann etwas anderes beschließen.
Mit dieser Art von Politikstil, der bei Ihnen neu eingezogen ist und vielleicht noch von der „neuen Ehrlichkeit“, wie sie Angela Merkel zur Zeit ausruft, getoppt werden kann, will ich nichts zu tun haben. Wir alle gemeinsam sollten endlich zu einer seriösen Politik zurückkommen. Als erster Schritt wäre es angebracht, dem vorliegenden Änderungsantrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Lindner! Ich hatte heute befürchtet, dass Sie eine Ihrer bekannten Wahlkampfreden halten. Dass Sie das nicht gemacht haben, – –
Nein, es irritiert mich gar nicht. Ich finde es sogar sehr gut, weil ich in meiner Fraktion immer gezwungen werde, auf eine Rede, die ganz populistisch ist, mit einer Haudrauf-Rede zu antworten.
Da mir das Thema aber am Herzen liegt, – –
Das Thema liegt Ihnen offenbar so am Herzen, dass Sie eine ausgesprochen interessante Rede gehalten haben, die ich zwar in vielen Punkten inhaltlich nicht teile, die aber eine Auseinandersetzung möglich und damit einfacher macht, eine Diskussion darüber zu führen, einfacher als beispielsweise die abgelesene Wahlkampfrede von Herrn Wegner – Herr Wegner! Dies sollten Sie sich abgewöhnen, wenn Sie im Bundestag sitzen, denn dort muss frei geredet werden.
Ich will zwei Voraussetzungen nennen. Erstens – Herr Lindner, Sie wissen dies – haben wir unterschiedliche ordnungspolitische Vorstellungen in der Frage, was Staatstätigkeit betrifft.
Das Zweite ist – und das ist bei dem Thema Gewerbesteuer und dem, was Herr Dr. Sarrazin dazu gesagt hat, deutlich geworden –: Interessant ist, dass man in den letzten Jahren immer von einer neoliberalen Revolution gesprochen hat, wenn aber die Linken etwas gemacht haben, von Veränderungen gesprochen hat. Das bedeutet: Möglicherweise gibt es auf Seiten der Linken eine größere Akzeptanz dafür, dass bestimmte Veränderungen mehr Zeit brauchen. Wir haben das bei der Bundesstaatskommission gesehen. Die Sozialwissenschaft kennt dafür den Begriff der Pfadabhängigkeit. Das sind Entscheidungen, die dadurch charakterisiert sind, dass Strukturen, die in einer eigentümlichen historischen Situation entstanden sind, in der Folge dazu dienen, sich bst zu reproduzieren. sel
Meine Herren von der CDU! Können Sie einmal ein wenig ruhiger sein? Wenn ich mich selbst nicht mehr höre, sind Sie einfach zu laut.
Das Problem besteht darin, dass Sie auf das, was Sie an Herrn Dr. Sarrazin kritisiert haben – Reden, Fordern, Handeln – in einer Koalition unter einer Kanzlerin Merkel selbst stoßen werden, weil ein absoluter Systembruch insbesondere in einem föderalen Bundesstaat nicht durchsetzbar ist. Dieses Problem habe ich auf der systematischen Ebene mit den Steuervorstellungen der FDP, die Sie heute präsentiert haben.
Das Dritte sind die ordnungspolitisch unterschiedlichen Vorstellungen. Dabei greife ich auf eine Rede zurück, die ich hier im Haus Anfang letzten Jahres gehalten habe. Darin habe ich – das mache ich fast immer, weil sich darin die unterschiedlichen Staatsvorstellungen manifestieren – den Verfassungsrechtler Hans Peter Bull zitiert, der bereits 1996 zutreffend festgestellt hat:
Die Entscheidung für den sozialen Rechtsstaat, zu dem einerseits der verfassungsrechtliche Schutz der wirtschaftlichen Individualrechte
darin sind wir uns, glaube ich, einig –
andererseits aber auch die Sozialbindung des Eigentums und für bestimmte Bereiche sogar die Befugnisse zur Vergesellschaftung gehört, stellte den historischen Kompromiss zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland dar.
)
und der rot-grünen Steuerpolitik. Gewinne aus Unternehmensveräußerungen sind freigestellt worden, der Satz der Körperschaftsgewinne ist auf 25 % gesenkt worden, für Unternehmen lag er zuvor bei 40 %, der Spitzensteuersatz auf Einkommen ist schrittweise von 51 % auf 42 % gesenkt worden, wobei einkommensteuerpflichtige Unternehmer von Ihrer Einkommensteuer nun auch noch ihre Gewerbesteuerzahlung weitgehend abziehen können. Diese Steuerreform, Herr Zackenfels, wurde ausschließlich von Rot-Grün beschlossen, weil Schwarz-Gelb noch viel weiter gehen wollte und dem nicht zugestimmt hat. Dann
wurde auch noch – das kann man Rot-Grün nur bedingt zum Vorwurf machen, darauf haben Sie vorhin auch abgehoben – der Eingangssteuersatz von 23,9 auf 15 % herabgesetzt. Das hätte eigentlich dazu dienen können, die Binnennachfrage anzukurbeln ist aber auf Grund des 11. Septembers und den nachfolgenden wirtschaftlichen Problemen nicht geschehen. Das Problem, dass diese Eingangssteuersatzsenkung wirtschaftlich nichts gebracht hat, kann man nicht damit toppen, dass man jetzt an dieser Stelle noch weiter gehen will. Dem ökonomischen Problem, dass auf Grund der Steuerreform der vergangenen Jahre immer weniger im Einkommenssäckel der Länder und Gemeinden übrig geblieben ist, begegnet man nicht dadurch, dass man auf einem Weg, der sich möglicherweise als falsch erwiesen hat, noch einen riesigen Schritt weitergeht. Das ist eine falsche Analogie.
(D
Herr Dr. Lindner! Ein Satz noch zur Mehrwertsteuer, womit Sie heute ziemlich gut in der Presse standen– soweit ich es gesehen habe, hat Ihr Generalsekretär Niebel Ihnen zugestimmt, zumindest hat das „Spiegel-online“ danach so gebracht –: Die zentrale Auseinandersetzung besteht darin, jetzt über eine Anhebung der Mehrwertsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu sprechen, kann Ihnen zwar möglicherweise helfen – wie Herr Niebel sagt – bessere Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene zu führen, es ist aber gleichzeitig Gift für die Binnenkonjunktur. Das richtet sich als Kritik auch an Sie, Herr Dr. Sarrazin. – In diesem Fall haben wir wirklich unterschiedliche Vorstellungen davon, wie ein Staat ökonomisch voran zu bringen ist. Unserer Meinung nach muss es um die Erweiterung und nicht das Abwürgen der Binnenkonjunktur gehen. Eine voraussetzungslose Mehrwertsteuererhöhung kurbelt den Motor nicht an, sondern würgt ihn erst recht ab. Der Subventionsabbau, den Herr Dr. Lindner als Ergänzung für die Mehrwertsteuererhöhung vorschlägt, wird, auch wenn er zwei Jahre später kommt – das ist der Vorschlag, den Sie im Kern machen – aus unserer Sicht auf Grund der Problemlage bei der Steuerreform der vergangenen Jahre nicht dazu führen, dass wir in eine Situation kommen, dass eine Mehrwertsteuererhöhung die Binnenkonjunktur nicht abwürgt. Deshalb ist eine Mehrwertsteuererhöhung zurzeit lediglich eine theoretische Diskussion, die verbunden werden müsste mit einer Absenkung von steuerfinanzierten Sozialleistungen. Aber das ist ein völlig anderes Thema. Deshalb sage ich – und das sollten alle Fraktionen nicht nur hier, sondern als Parteien im Bundestagswahlkampf machen –: Nehmen Sie die Hände weg von der Mehrwertsteuererhöhung. Das ist Gift für die Konjunktur. Darum geht es für jeden, der wirtschafts- und finanzpolitisch zukunftsfähig denken will. – Vielen Dank!
Von diesem Kompromiss verabschieden Sie sich, was Sie auch zugeben. Der Punkt ist, dass die seinerzeit von allen gesellschaftlichen Gruppen getragene Entscheidung für den sozialen Staat für Sie in Frage gestellt ist und statt dessen der Vorstellung angehangen wird, Eigentum sei die eigentliche Quelle individueller Freiheit und Eigentumsschutz sei die eigentliche Form von Freiheitsschutz,
ich zitiere gerade –, zuviel Sozialpflichtigkeit des Eigentums könnten wir uns nicht mehr leisten. Uns unterscheidet es ordnungspolitisch, dass die Eigentumslosen in dieser Perspektive verloren gehen. – Andere Parteien nennen das aktivierenden Staat. – In diesem Modell wird sozusagen nur noch auf Freiheit als Eigentumsschutz abgestellt. Aber Freiheit und Sozialbindung und damit auch gesellschaftliche Verpflichtungen als Schutz für Eigentumslose kommt in diesem Modell nicht mehr vor. Darin spiegeln sich unsere unterschiedlichen ordnungspolitischen Vorstellungen wider. Mit Blick auf Herrn Wegner sage ich: Ich halte mehr davor 719 464 Steuerhinterzieher zwischen 1993 und 2002 gesellschaftlich zu isolieren, als diejenigen, die sich über mehr Staatseinnahmen durch Steuerpolitik Gedanken machen.
Ich komme damit zur Auseinandersetzung mit Ihrem Modell und hoffe, dass ich es auch noch schaffe, zwei Punkte zur Mehrwertsteuer zu sagen. – Im vergangenen Jahr war in der Stadt die Bruttowertschöpfung um über 1,5 Milliarden € höher als im Jahr 2000. Berlin hat dennoch 680 Millionen €, also fast 8 %, weniger Steuern eingenommen. Das ist das Problem der Steuerpolitik. Herr Dr. Lindner! Ich habe das Gefühl, dass Sie mit positivem Bezug auf das Sarrazinsche Steuerkonzept einen wesentlichen Aspekt nicht im Blick gehabt haben. Bei aller Kritik an den Steuervorschlägen, die Herr Dr. Sarrazin unterbreitet hat, ist ein Aspekt wesentlich, nämlich der, die Steuereinnahmen zu erweitern und sich nicht nur Gedanken darüber zu machen, wie man Steuern absenken kann, sondern vor allem die Bemessungsbreite zu erhöhen. Wenn wir uns ansehen, weshalb Berlin im Jahr 2000 zwar eine um 1,5 Milliarden € höhere Bruttowertschöpfung hatte, aber 680 Millionen € weniger Steuereinnahmen, dann liegt das Problem auch an der Steuerreform – Herr Zackenfels! Obwohl ansonsten zwischen uns kein Löschblatt passt, wie im Haus bekannt ist –
Letzter Satz:
Oh! Sie sind heute wirklich unterirdisch schlecht von der CDU. –
Wichtig ist, und deswegen sind wir beim Thema Binnenkonjunktur, dass es eingebettet ist in eine große Steuerreform und dass die Nachteile einer Mehrwertsteuererhöhung nicht den Vorteilen der Senkung von direkten Steuern vorgreifen. Das Problem hätten sie, wenn sie es nicht nachlagern. Das ist doch klar: Die Steuererklärung machen sie erst danach, dann kommen sie erst in die Genüsse der Absenkung der direkten Steuer in ein, zwei Jahren. Gleichzeitig hätten sie aber, wenn die indirekten Steuern sofort erhöht würden, unmittelbar die Nachteile einer Verbrauchssteuererhöhung. Deswegen müssen sie nachgelagert werden.
Herr Dr. Lindner! Der Unterschied besteht darin, dass Sie in Ihrer Antwort auf einer normativen Ebene argumentiert haben. Sie haben gesagt, es gebe ein Problem, und weil das Problem existiere, müssten sich jetzt – und da appellieren Sie ganz klassisch liberal an die Aufklärung und Vernunft – die Akteure zusammen setzen und dieses Problem begreiflich lösen. Ich glaube, dass politische Prozesse komplexer sind, als sie es auf dieser nachvollziehbar normative Ebene scheinen. Da unterscheiden sich Ihre Überzeugungen nicht von linken normativen Überzeugungen, die sich nicht durchsetzen können.
Dieses Problem gibt es auch bei anderen politischen Auseinandersetzungen. Dazu gehört eine Steuerreform, aber auch eine Bundesstaatsreform, bei der wir uns völlig einig sind, dass eine Reform des deutschen Föderalismus absolut notwendig ist.
Dabei geht es um solche Fragen wie den Länderfinanzausgleich, Gemeinschaftsaufgaben usw., ein Katalog von Fragen, auch Länderneugliederung, die sich die Bundesstaatskommission gar nicht zur Aufgabe gemacht hat.
)
Damit müssen Sie sich doch auseinander setzen, Herr Hoffmann und vor allem Herr Lindner, ob Sie da noch einmal 10, 20, 30 Milliarden € draufsetzen und weiter
abwarten wollen, wie es weiter heruntergeht mit den Staatsfinanzen oder ob sie jetzt eine Situation haben, wo sie sagen müssen: Durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und durch Subventionsabbau müssen Sie diese Gegenfinanzierung nachholen. Das ist das, wofür wir in diesem Bundestagswahlkampf kämpfen.
Die Diskussion haben Sie schon in Ihren eigenen Reihen. Man sieht noch gar nicht, ob diese Koalition je zu Stande kommt. Vor ein paar Wochen sah ich durch das Fenster die Herren Westerwelle und Gerhard in trauter Zwietracht im Restaurant sitzen. Da kritzelten die beiden gemeinsam etwas auf die Tischkante.
Deutschland hat heute eine der niedrigsten Steuerquoten der Welt. Generelle Steuersenkungen darf es nicht mehr geben. Die Erosion der Steuerbasis muss durch den Abbau von Vorteilen gestoppt werden.
(D Interessant, nicht, zu welchem Realitätssinn allein der schüchterne Gedanke an Regierungsverantwortung führt? – FDP-Steuerkonzepte jedenfalls scheint da offensichtlich niemand mehr zu brauchen. Ich wiederhole es: In der Tat bin ich der Meinung, auf dem Gebiet von Steuersenkungen ist von Rot-Grün fast alles getan worden, was unter dem Druck der Globalisierung getan werden musste.
Das Problem ist aber, wie gesagt: Dadurch, dass so eine Entscheidung wie die Steuerreform und Bundesstaatsreform in einem ganzen Set von unterschiedlichen Akteuren getroffen wird, müssen sie sich damit auseinander setzen, was diese Akteure mit den unterschiedlichen machtpolitischen Interessen – die sind bei den Ländern unterschiedlicher als beim Bund, bei den Gemeinden noch einmal anders als bei den politischen Parteien – wollen. Deshalb reicht es nicht aus, nur auf der rein normativen Ebene zu argumentieren und zu sagen, deshalb müsse jetzt etwas geschehen. Es geht im Prinzip um die Fragen hohe Staatskosten, Lerneffekte, adaptive Erwartungen und das gesamte Instrumentenset, das die Politikwissenschaft zur Beschreibung von Reformblockaden hat.
Werfen Sie einen Blick nach rechts, auf die Fraktion, die neben Ihnen sitzt, da wird Ihnen deutlich, wie Politikverdrossenheit und Reformstau in Deutschland gestrickt sind. Bei der ganzen Truppe, die da sitzt, kommen Sie mit normativer Politik nicht weiter, sondern nur mit der Frage, wie man sich jenseits so einer bodenlosen Truppe wie der Union beispielsweise koordiniert.
Herr Senator! Können Sie in der Opposition – also bei Grünen, CDU und FDP – in der Frage des Umgangs mit BVG und BSR ein einheitliches Vorgehen erkennen?
Zum Zweiten: Meinen Sie, dass Herr Dr. Lindner den Begriff „Betriebsfrieden“ buchstabieren könnte?
Frau Paus! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihre Kritik an der FDP sich nur noch darauf konzentriert, dass Sie im Unterschied zur FDP wollen, dass die Leute streiken können, aber in der Sache wollen Sie und die FDP konzeptionell das Gleiche, nämlich die Zerschlagung und Privatisierung des Unternehmens?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Diskussion ist wieder eine bunte Mischung aus allen möglichen Fragen zur Hochschulfinanzierung. Es wird mit der Hochschulmedizin angefangen, geht weiter über die Studienkonten, aber eigentlich drückt man sich um die interessante Frage, was Union und FDP in den letzten Monaten zu dem Thema Studiengebühren zu bieten hatten.
Nun bringt die FDP gegen ihre eigene Intention auf Bundesebene einen Studienkontenantrag ein, der nicht das abbildet, was Union und FDP auf ihren jeweiligen Bundesparteitagen beschlossen haben. Das läuft darauf hinaus, dass Sie versuchen, mit den Parteitagsbeschlüssen von SPD und PDS ein Spiel zu treiben und die Koalitionsfraktionen gegeneinander auszuspielen. Herr Schmidt, dies haben Sie auch ziemlich deutlich gemacht.
Frau Grütters
Der eigentlich interessante Punkt wäre jedoch die Beantwortung der Frage gewesen, warum die auf den Bundesparteitagen formulierten wissenschaftspolitischen Überlegungen der FDP bezüglich Studienkonten- bzw. Studiengebührenmodelle nicht in das Parlament eingebracht und gestärkt werden. Warum wird mit der eigenen partei- und wissenschaftspolitischen Überzeugung hinter dem Berg gehalten und versucht, ein doch recht durchsichtiges Spielchen zu treiben?
Warum setzen Sie sich nicht mit einem Punkt auseinander, den wir bereits im Wissenschaftsausschuss diskutiert haben? – Seit Monaten kündigen die Wissenschaftsminister der Union und die Wissenschaftspolitikerinnen und -politiker der FDP im Bundestag – sofern sie nicht zurücktreten – an, nunmehr unter Einbeziehung der Banken ein Studentendarlehensmodell zu entwickeln. Nachdem Ihnen das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit gibt, in diese Richtung agieren zu können, machen Sie nichts weiter als zu sagen: Das können wir nicht. Wir können es deshalb nicht, weil der Bund beispielsweise nicht über die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine entsprechende Finanzierung dieser Darlehen zur Verfügung stellt.
Herr Schmidt, Sie sind auf der ideologischen Seite schnell bei der Hand, zu sagen, Studiengebühren finde ich gut, und sie sollen so schnell wie möglich eingeführt werden – auch wenn Sie heute lieber von Studienkonten reden, um eine Diskussion in der Koalition herbeizuführen, die Sie aber nicht erhalten werden, weil wir in dieser Frage eine recht klare Beschlusslage haben, die auch nicht geändert werden wird. Mit diesen Positionen werden wir uns im nächsten Jahr dem Wahlkampf stellen und sehen, welches Konzept sich durchsetzen wird.
Ich glaube, dass diese Koalition auf eine ganze Reihe von Reformüberlegungen zurückblicken kann. Mit diesen werden wir uns zur Wahl stellen und mit Sicherheit ein gutes Ergebnis realisieren. Auch wenn Frau Grütters ein sehr schlechtes Bild der Hochschulentwicklung zeichnet – ich denke, dies ist hochschulpolitisch eher schädlich –,
gibt es eine sehr positive Entwicklung in diesem Bereich, die an den Hochschulen auch honoriert wird. Es gibt Hochschulverträge, die zeigen, dass sich die Hochschulen an Stellen bewegt haben – was auch Anerkennung verdient –, wo man ihnen dies Mitte der 90er Jahre nicht zugetraut hat. Hier wurde ein Reformmotor initiiert.
Interessant bleibt jedoch, dass Sie zu den eigentlichen Vorstellungen von Schwarz-Gelb nichts sagen, mit denen Sie sich im nächsten Jahr zur Wahl stellen werden, sofern Sie überhaupt in der Lage sein werden, im nächsten Jahr deutlich zu machen, dass Sie mit Schwarz-Gelb eine politische Alternative zu Rot-Rot realisieren können – bei einer schwindenden FDP-Fraktion und einer in sich zerstrittenen CDU eher unwahrscheinlich. Ich schlage vor: Trei
ben Sie nicht so ein einfaches Koalitionsspiel, sondern konzentrieren Sie sich darauf, mit Ihren Vorschlägen in den hochschulpolitischen Wettbewerb zu gehen. Hierüber habe ich heute von Ihnen nichts gehört.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich jetzt zu einer Kurzintervention melden werden und hoffe, dass Sie mir die Frage beantworten werden, warum von den Überlegungen zu den Studierendendarlehen, die die Union und die FDP vollmundig in den letzten Monaten verkündet haben, nichts, aber auch gar nichts übrig geblieben ist.
Herr Schmidt! Wir haben in Deutschland 2 Millionen Studierende auf knapp 1 Million Studienplätzen. Sie wollen mit einigen ziemlich kleinen privaten Hochschulen argumentieren und behaupten, für diese 2 Millionen Studierenden mit einem Stipendienmodell eine Lösung realisieren zu können. Ich glaube, dass Sie damit schlicht die Unwahrheit gesagt haben.
Vor genau diesem Problem stehen nämlich die Wissenschaftsminister der CSU in Bayern und der CDU in den anderen Ländern – beispielsweise Minister Frankenberg in Baden-Württemberg –, die festgestellt haben, dass sie ihre bisherigen Überlegungen zum Thema Stipendien und Darlehensmodell nicht realisieren können. Es hat letztens eine umfangreiche Diskussion mit verschiedenen Interessengruppen in Baden-Württemberg gegeben, bei der Frankenberg versucht hat, ein von der Landesbank finanziertes Stipendienmodell zu realisieren. Er hat dabei festgestellt, dass dies erhebliche Risiken mit sich bringen wird.
In dieser Situation sagen Sie nun, dass Sie zwar zurzeit keine Idee hätten, aber mittelfristig ein Stipendiensystem realisiert werden könne, wenn sich die Politik aus bestimmten Regelungen heraushält. Die Union praktiziert hingegen derzeit das Gegenteil, indem sie sagt, die Politik solle sich einmischen, indem sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Landesbanken Zinsvergünstigungen und Ausfallbürgschaften zu realisieren sucht. Sie müssen sich überlegen, was Sie als konsistenten Modellvorschlag realisieren können.
Mittelfristig kommen Sie mit dem Vorschlag, die Politik solle sich heraushalten, aber andererseits solle sie die Banken anweisen, und dem Hinweis, irgendwann hätten wir möglicherweise einmal ein Stipendienmodell, in der Diskussion nicht weiter. Die Ablehnung Ihrer Vorschläge ist offensichtlich der konsistentere Punkt, weil Sie letztes Jahr – nach dem PDS-Landesparteitag und im Wissen darum, dass die SPD eine andere Meinung dazu hat – den Antrag eingereicht haben und weil Sie versuchen, dies auf den Rücken der Koalition auszuschlachten, aber kein eigenes Modell in den Wettbewerb bringen.
Und noch ein kleiner Tipp: Das, was Sie als Bildungsgutscheinüberlegungen in der FDP erarbeitet haben, ist deutlich mehr als das, was das Studienkontenmodell realisiert, das Senator Flierl einmal überlegt hatte. Die Kritik der FDP in anderen Bundesländern an dem Studienkontenmodell, wie es in Rheinland-Pfalz und NordrheinWestfalen erarbeitet worden ist, war genau, dass Ihre Bil
dungsgutscheinidee von der Kita angefangen bis zur Weiterbildung geht und dass man nicht einen Bereich herausbrechen soll, die Studienkonten. Jetzt sagen Sie uns, dass Sie es eingereicht haben, weil die Studienkonten ein so guter Baustein Ihres Bildungsguthabenmodells seien. Ich finde, Herr Schmidt, Sie müssen es uns ein bisschen schwerer machen. Ganz so einfach können Sie hier nicht argumentieren und dann hoffen, dass wir dann eine qualitätsvolle Debatte bekommen. Das ist eine sinnlose Diskussion gewesen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Kollegin Hildebrandt hat sich zur Einzelfallbetreuung für Herrn Lindner bereit erklärt. Ich bin mir nicht sicher, ob die Kasse das bezahlt, aber es wäre notwendig. Bei der Diskussion, die wir mit Herrn Lindner führen, muss man in den Bereich der Einzelfallbetreuung übergehen. Der Mann ist bewusst störrisch. Er ist nicht bereit, sich auf eine rationale Steuerdiskussion, wie Frau Hildebrandt sie versucht hat, einzulassen, sondern bleibt bei einer ordnungspolitischen Grundsatzdebatte, die – unglaublich zählebig – immer das gleiche Argument wiederholt. Da fand ich den Redebeitrag von Frau Hildebrandt recht aufklärerisch; er machte ein paar Sachverhalte deutlich, die für die Debatte notwendig sind.
(D
Was macht der Vorschlag, den das Land Hessen in den Bundesrat eingebracht hat? – Sie sagen, im Vorgriff auf eine mögliche Steuerreform soll ein neues Steuerschlupfloch geschaffen werden. Das ist faktisch das, was das Land Hessen vorschlägt. Es wird gesagt, wir machen eine Übergangsregelung. Im gesamten Steuerrecht kann man aber auf eine lange Reihe von Übergangsregelungen verweisen, weil die grundlegende Steuerreform, die sich viele wünschen und zu denen die PDS auch eigene Vorschläge unterbreitet hat, nicht kommt. Sie kommt deshalb nicht, weil man sich an ordnungspolitischen Grundsätzen festhält und auch nicht zu einem Kompromiss über Parteigrenzen hinweg bereit ist. Das führt dazu, dass die eine oder andere Sonderregelung sich als Dauerschlupfloch erweist, was das Steuerrecht in Deutschland zum kompliziertesten Steuerrecht gemacht hat und letztlich dazu führt, dass wir zwar hohe Steuersätze, aber eine extrem niedrige Steuerquote haben, weil die Bemessung so schwierig ist. Aus diesem Grunde ist der Antrag der FDP, die Unterstützung des hessischen Modells, ohne Perspektive. Die Grundvoraussetzung heißt bereits: Wir wollen ein neues Steuerschlupfloch.
ders aus. Da nenne ich beispielsweise Ludwigsfelde mit 295 % – Daimler und VW, sage ich dazu –, Teltow mit 320 %, Rüdersdorf mit 300 %, Falkensee mit 300 %. Man könnte das noch weiter fortsetzen; ich verzichte darauf. – Alle diese Städte oder Gemeinden im Schatten Berlins nutzen die Infrastruktur Berlins zu einem Teil, haben deshalb auch Firmenansiedlungen und profitieren von der Hauptstadt.
Alle Finanzsenatoren, egal, welcher Couleur – das weiß ich noch aus der großen Koalition, ob es Frau Fugmann-Heesing war, Herr Kurth oder jetzt Herr Sarrazin –, denken in diesem Zusammenhang an das Steueraufkommen und fragen: Wie können wir das machen? – Dennoch haben wir seinerzeit darüber gesprochen, die Gewerbesteuer senken zu wollen. Ich erinnere mich an Ihren ehemaligen Kollegen Dr. Borghorst, der gemeinsam mit mir immer wieder dafür eingetreten ist, das auch zu tun, wir haben damals übrigens gesagt, deutlich unter 400 %, das können 390 % sein. Wir wollten ein Signal nach draußen setzen, um hier auch Firmen anzusiedeln.
Es gab damals auch Berechnungen aus der Wirtschaftsverwaltung. Es waren Prognosen. Es hieß, in den ersten zwei Jahren nach der Senkung müsse man mit einem Einnahmeverlust rechnen, bei den Zahlen, die ich genannt habe, im zweistelligen Millionenbereich. Aber es gab auch die Prognose, ab dem dritten Jahr werde der Verlust kompensiert, und ab dem vierten, fünften Jahr erfolge eine Überkompensation, so dass mehr Steuern durch mehr Gewerbe und mehr Arbeitsplätze in Berlin eingenommen werde könnten. – Es ist ein mutiger Schritt. Aber die Akquiseerfolge sind nötig, und wir gehen davon aus, dass sie nach der Darstellung des Wirtschaftssenators zu erreichen wären.
Noch ein letzter Satz zu dem zweiten Antrag. Hierzu sagen wir, dass es im Grunde genommen nichts nützt, für ausländische leitende Angestellte und ähnliche Führungskräfte eigene Steuersätze zu erfinden,
sondern wir müssen das gesamte Steuersystem reformieren, um etwas zu erreichen. Vorschläge dafür gibt es. Allerdings sind wir auch gegen die Denkblockade und sagen: Als einen ersten Schritt sollten man den Vorschlag, der vom hessischen Ministerpräsidenten oder Parlament eingebracht wurde, diskutieren. Vielleicht geht das als Übergang, bis man sich zu einer endgültigen Steuerreform durchringen kann. Lassen Sie uns das gemeinsam diskutieren. Lassen Sie uns auch die Senkung der Gewerbesteuer diskutieren. Wenn wir uns darüber einig sind, dass wir es insgesamt packen wollen, geht es darum, einen realistischen Hebesatz zu finden. Darum würden wir uns bemühen. – Danke!
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Kaczmarek hat von einem Missbrauch des Parlaments gesprochen und uns– es hat schon geblinkt, als er aufgehört hat zu reden – fünf Minuten erklärt, warum der Antrag total schwachsinnig ist. Ich denke, das hätte man auch kürzer machen können. Man hätte doch Sofortabstimmung beantragen können, aber Sie haben den Wunsch aufgebracht, und offensichtlich hat Herr Goetze dem nicht entsprochen. Schade um die Zeit, die wir mit Ihrem Redebeitrag verbracht haben.
Ein bisschen werden wir hier ja jedes Mal von ganz anderer Seite belästigt, denn Herr Lindner rüttelt nicht am Kanzleramt und ruft: Ich will hier ’rein! –, sondern versucht jedes Mal, im Plenarsaal eine Bundestagsrede zu halten: Ich will da ’rein! Bitte lasst mich da ’rein! – Aber es klappt nicht. Er ist eben nur hier Fraktionsvorsitzender, deshalb muss er hier eine dicke Lippe riskieren, und deshalb müssen wir uns jetzt permanent mit bestimmten Sachverhalten auseinander setzen, die mit Berliner Politik nichts zu tun haben.
Damals existierte in den USA das Steuerschlupfloch noch, von dem Herr Kaczmarek sprach, das die hoch problematischen Cross-Border-Lease-Konstruktionen ermöglichte. Vor ein paar Monaten ist dieses Schlupfloch von der US-Regierung nach langem Hin und Her geschlossen worden. Genau in dem Augenblick, in dem sich der Sachverhalt erledigt, kommen SPD und PDS mit dem Antrag „Kein Cross-Border-Leasing mehr“
und versuchen, sich als Hort finanzpolitischer Vernunft zu stilisieren und bei der globalisierungskritischen Öffentlichkeit lieb Kind zu machen. Sie müssen schon verstehen, dass sich unsere Fraktion das Grinsen nicht ganz verkneifen kann.
Seitdem die Trauben zu hoch hängen, finden auf einmal auch Sie, dass sie viel zu sauer schmecken. Als die Trauben noch erreichbar waren, fand der Senat sie noch ziemlich verlockend. Herr Zackenfels hat einiges, was vom Finanzsenat kam, zitiert. Ich füge dem einen Textbaustein hinzu, der in keiner Antwort auf kritische Kleine Anfragen gefehlt hat, und der lautete:
Das Thema, mit dem wir uns heute beschäftigen, hat konkret mit Berliner Politik zu tun, mit einer Fehlentscheidung – darauf hat der Kollege Zackenfels richtig hingewiesen. Es hat mit jahrelangen Fehlentscheidungen zu tun, die in Deutschland und in den Kommunen getroffen wurden, und mit einem Problem, das bei den Kommunen zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führt.
Wir haben diese Diskussion aufgegriffen, weil unklar war, welche Rechtsprechung es in den USA zum Thema Cross-Border-Leasing geben wird. Der Umgang mit der veränderten Rechtsprechung in den USA – darauf hat Kollege Zackenfels auch schon verwiesen – ist in Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Aus diesem Grund hat dieses Thema eine Relevanz, und es ist sinnvoll, sich im Parlament zu diesem Sachverhalt zu verständigen. Wir haben nicht gesagt, dass wir dazu eine monatelange Grundsatzdiskussion führen wollen. Wir haben jedoch gesagt, dass wir zu einem relevanten Themenfeld, das gerade für ein Bundesland, das zugleich Stadt ist, von erheblicher Bedeutung ist, eine grundsätzliche Positionierung finden wollen. Mehr wollen wir mit diesem Antrag nicht erreichen. Wenn sich das Parlament darauf verständigt, dem Antrag zuzustimmen – auch mit einer größeren Mehrheit als die, die die Koalitionsfraktionen realisie ren –, haben wir nichts dagegen. Wir empfänden das als Bestätigung einer richtigen Position.
Im Übrigen, Herr Kaczmarek, würde ich den Mund nicht so voll nehmen. Was würde passieren, wenn wir den Antrag stellen würden, dass morgen Freitag ist? – Bei Ihnen würde es zu einer Intrige zwischen drei Ortsverbänden im Kreisverband Steglitz kommen, die sich über die Frage streiten würden, ob es denn machttaktisch richtig ist, dass morgen Freitag ist, oder ob es nicht sinnvoller wäre, noch zwei Extraversammlungen einzuberufen.
Bei der FDP würde man diskutieren, ob die Frage nicht dazu führt, dass ein oder zwei Abgeordnete ausgeschlossen werden oder zu einer anderen Fraktion wechseln. Dass man in einfachen Fragestellungen mit Ihnen schnell zu einem Ergebnis kommt, würde ich nicht behaupten. – Vielen Dank!
Herr Senator, vielen Dank für die Antwort. Ich möchte nachfragen: Können Sie sich seit dem Ausscheiden des CDU-Abgeordneten Nippert an eine entwicklungspolitische Initiative der CDU im Abgeordnetenhaus oder an eine sinnvolle wissenschaftspolitische Initiative der CDU hier in Berlin nach 2002, seit Frau Grütters nicht mehr Regierungspolitikerin ist, erinnern?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Welche Reaktionen gab es in der Öffentlichkeit und bei den Finanzministern des Bundes und der Länder auf die Vorschläge des Finanzsenators zu einer nachhaltigen Reform des Steuersystems, und wie werden sie vom Senat bewertet?
2. Welche Überlegungen bestehen innerhalb des Senats, die bislang nur als „Umrisse einer nachhaltigen Reform des Steuersystems“ bezeichneten sinnvollen Vorschläge des Finanzsenators zur Erhöhung der Steuerquote zu einem tragfähigen Konzept zu machen, das u. a. die Basis für eine Bundesratsinitiative sein könnte?
Vielen Dank für die ausführliche Antwort auf die Anfrage, ausführlicher ging es auch gar nicht. – Können Sie sicherstellen, dass Sie den Anspruch, eine nachhaltige Messungs-, Verbreiterungs- und Einnahmeverbesserung zu wollen, auch bei den Ergebnissen des Jobgipfels im Bundesrat sichern, das heißt, dass alle die Vorschläge, die jetzt in den Bundesrat kommen, erstens zur Verbesserung der Investitionsfähigkeit der Länder und Kommunen und zweitens nicht zu einer Verschlechterung der Kassenlage des Landes Berlin führen?