Susanne Melior
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Last Statements
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der CDU ausgesprochen dankbar für diese Große Anfrage, weil es auch mir ein großes Anliegen ist, den Kirchen Wertschätzung für das große Engagement, das sie hier in Brandenburg leisten, auszusprechen. Lernt Gutes tun, sorgt für Gerechtigkeit, helft den Unterdrückten - dieser Bibelvers Jesaja 1 Vers 17
könnte auch über dieser Großen Anfrage stehen, denn damit ist, glaube ich, einmal mehr das große gesellschaftliche Engagement der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Brandenburg beschrieben.
Mit mindestens 500 000 Personen gehören in Brandenburg mehr als 20 % der Bevölkerung einer Kirche oder Religionsgemeinschaft an. Davon entfallen etwa 413 000, die meisten, auf die vier evangelischen Landeskirchen, ca. 80 000 Menschen sind der katholischen Kirche zugehörig. Und auch das jüdische Leben kehrt Gott sei Dank nach Brandenburg zurück, wir haben inzwischen neun Gemeinden.
Zum sozialen Engagement, Frau Blechinger, haben Sie schon ausführlich gesprochen. Ich will noch einmal auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehen. Im Grundgesetz Artikel 4 und in der Landesverfassung Artikel 36 bis 38 hat das Land Brandenburg seine Beziehungen zu den Kirchen in einzelnen Staatsverträgen und Vereinbarungen geregelt. Wie sehr das Land bemüht ist, diese Beziehungen mit Leben zu erfüllen, zeigt die erst unlängst geschlossene Vereinbarung zur universitären Rabbiner- und Kantorenausbildung. Mit der Eröffnung der School of Jewish Theology wurde die jüdisch-theologische Ausbildung erstmals den christlichen Theologien und den islamischen Studien gleichgestellt.
Zu den Bemühungen des Landes zählen aber auch die Bestrebungen, die Beziehungen mit den Kirchen langfristig rechtlich zu ordnen. So sind mit dem Nachtragshaushalt 2014 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von über 22 Millionen Euro eingestellt worden, um das sogenannte Kirchenpatronat im Raum Ziesar und Elbe-Elster abzulösen. Damit ist ein alter Zopf abgeschnitten und sind die rechtlich umstrittenen Pflichten einvernehmlich und abschließend geregelt worden. Mit der Vereinbarung wird zugleich ein großer Beitrag für die Erhaltung von historisch wertvollen kirchlichen Gebäuden geleistet.
Ungeachtet all dessen scheint mir der gesellschaftliche Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften vor allem aber im Engagement vor Ort zu bestehen, so zum Beispiel mit der Einladung zum lebendigen Gebrauch von Kirchengebäuden als Versammlungsort, insbesondere in den kleinen Dörfern. Dazu gibt es eine Orientierungshilfe der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz unter dem Titel „Kirchen - Häuser Gottes für die Menschen“. Zu nennen ist auch der kulturelle Beitrag von Kirchenchören, Instrumentalkreisen, des Orgelsommers oder der Musik in Dorfkirchen. Die kirchlichen Gemeinden sind lebendiger Bestandteil der örtlichen Gemeinschaft.
Meine Damen und Herren, ich will unbedingt noch auf ein ganz wichtiges Jubiläum eingehen, das wir 2017 alle miteinander begehen werden, das ist das Reformationsjubiläum. Die Reformation ist das zentrale Ereignis in der Geschichte der christlich geprägten Welt und Auslöser für vielfältige religiöse, politische, kulturelle und gesellschaftliche Veränderungen. Auch hier arbeitet das Land Brandenburg mit den Kirchen gemeinsam, und auch andere tragen dazu bei, auch die Städte mit historischen Stadtkernen sind beteiligt und leisten einen ganz wichtigen Beitrag zur Verbindung dessen, was Reformation hier in Brandenburg ausgelöst hat und was unser tägliches Leben bis heute bestimmt.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir sehr, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften auch in Zukunft ihren großen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten können. Wir wollen einander auf Augenhöhe begegnen, einander achten und in gegenseitigem Respekt voreinander voneinander lernen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Dies ist wieder ein Jahr großer wichtiger Gedenktage: Vor 100 Jahren begann der Erste Weltkrieg, vor 75 Jahren der Zweite Weltkrieg, vor einem Vierteljahrhundert fiel die Berliner Mauer und vor 10 Jahren traten Polen und sieben andere mittelosteuropäische Staaten der Europäischen Union bei. Das alles sind Anlässe genug, dass wir heute hier im Landtag über Europa und über Europa in Brandenburg reden.
Diesem Reigen von Jahrestagen möchte ich gern zwei hinzufügen, die ich sehr wichtig finde und die für mein Leben sehr
entscheidend waren. Im Juli 1989, also auch vor fast genau 25 Jahren, sprach der damalige KPdSU-Generalsekretär vor dem Europarat. Er entfaltete dort das Bild eines gemeinsamen Hauses Europa. Sein damals fast visionäres Ziel hat mich tief bewegt. Für mich kam damals Europa endlich auch in der verkrusteten DDR an. Für diesen Hoffnungsschimmer war ich Michail Gorbatschow sehr, sehr dankbar.
Vier Wochen zuvor fanden in Polen die ersten damals noch halbfreien Wahlen im Ostblock statt. Sie endeten mit einem überwältigenden Sieg der Solidarnosc und stießen das Tor für weitere Veränderungen weit auf. Der daraufhin gewählte neue polnische Premier Tadeus Mazowiecki war eine der größten Stützen bei der Schaffung der deutschen Einheit. Seinem Mut und seiner Entschlusskraft schulden gerade wir Ostdeutschen großen Dank.
Ohne den polnischen Mut, ohne den polnischen Willen zur Freiheit wäre die schnelle deutsche und damit auch die gesamteuropäische Einigung nicht möglich gewesen.
Meine Damen und Herren! Brandenburg hat in den vergangenen 25 Jahren enormes Glück gehabt. Während unsere mittelosteuropäischen Nachbarn 15 Jahre auf den Eintritt in die Europäische Union warten mussten, kam die Mitgliedschaft für uns bereits automatisch mit der deutschen Vereinigung. Seitdem haben wir enorm von der Europäischen Union profitiert. Über die verschiedenen EU-Förderperioden hinweg haben wir von mehreren Milliarden Euro aus Brüssel profitiert, Geld, das wichtig war für den sozialen Zusammenhalt in Brandenburg, für den Ausbau der Infrastruktur und das Ankommen unserer Landwirtschaft in der gemeinsamen Agrarproduktion.
Mit der neuen Förderperiode werden die Zuweisungen aus der EU de facto um ein Drittel zurückgehen. Auf den ersten Blick mag das nach Rückschritt aussehen. Ich sage jedoch: Die zurückgehenden Zahlungen aus Brüssel sind der Beweis für den Brandenburger Erfolg. Die zurückgehende EU-Förderung ist zugleich der Beweis für eine erfolgreiche EU-Förderpolitik, und sie ist der Beweis, dass das solidarische System in der Europäischen Union funktioniert. Denn nun, meine Damen und Herren, profitieren andere von der Unterstützung durch die Europäische Union, andere Länder, die es nötiger haben als wir, andere Staaten, deren Arbeitslosigkeit weit höher ist als die bei uns in Brandenburg, andere Regionen, die größeren Nachholbedarf haben bei Infrastruktur und Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, Dankbarkeit ist keine politische Kategorie. Aber ich möchte an dieser Stelle der Europäischen Union ausdrücklich danken; denn Brandenburg ist - wie die anderen ostdeutschen Länder auch - ein Musterbeispiel für geglückte EU-Integration. Dabei erinnern wir auch an die Situation zu Beginn der 90er-Jahre. Eine hohe Arbeitslosigkeit, fehlende Ausbildungsplätze, zu wenig Perspektiven für junge Menschen, das gab es auch hier in Brandenburg. Regine Hildebrandt hat damals immer gesagt: „Außerbetriebliche Ausbildung, wir wollen außerbetriebliche Ausbildung, wir brauchen die, um hier weiter voranzukommen.“
Meine Damen und Herren, das größte Drama, das wir derzeit in Europa erleben, ist das Drama der Jugendarbeitslosigkeit.
In 12 von 28 EU-Staaten liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei unvorstellbaren 50 % und sogar darüber. Damit verbunden ist ein Maß an Hoffnungslosigkeit und Zukunftsangst, das wir uns hier heute kaum noch vorstellen können. Hier sehe ich eine der Kernaufgaben der Europäischen Union. Die Europäische Union ist ein Zukunftsprojekt für Generationen. Und genau das sollte die EU auch wörtlich nehmen. Sie muss für die junge Generation Zukunft schaffen. Sie muss für junge Menschen Hoffnung verkörpern. Sonst verlieren wir diese jungen Menschen an antidemokratische und nationalistische Kräfte. Und mit denen, meine Damen und Herren, lässt sich ein gemeinsames, friedvolles Haus Europa kaum bewohnen.
Deshalb sage ich auch ganz offen: Klar, es wäre schöner, wir hätten 100 oder 200 Millionen Euro mehr aus Brüssel für Infrastrukturprojekte oder die Bekämpfung des Fachkräftemangels. Aber, ganz ehrlich, mir ist es lieber, die Europäische Union verstärkt ihren Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit in Süd- und Osteuropa. Dort ist jeder Euro gut angelegtes Geld.
Wenn wir in Brandenburg über Europa reden, reden wir natürlich auch über unseren direkten Nachbarn, über Polen. Brandenburg hat die längste Grenze in Deutschland mit Polen. Polen ist unser wichtigstes Nachbarland. Nach der Wiedervereinigung war es das Ziel der deutschen Politik, ein ähnliches Vertrauensverhältnis zu Polen aufzubauen, wie es eines zu Frankreich gibt. Heute, 2014, sind wir diesem Ziel schon sehr nahe. Zwei Drittel der Deutschen sehen Polen nach Frankreich mittlerweile als vertrauenswürdigen Partner Deutschlands an. Wir Brandenburgerinnen und Brandenburger haben daran zweifellos einen ganz wichtigen Anteil. Die Partnerschaft mit Polen hat bei uns Verfassungsrang, ein Novum in Deutschland, vor allem aber ist sie uns ein Herzensanliegen.
Die Zusammenarbeit mit unseren polnischen Nachbarn ist so intensiv wie noch nie. Es gibt zahlreiche Kooperationen zwischen Kommunen und Kreisen, die Feuerwehren arbeiten zusammen, an der Grenze gibt es gemeinsame Polizeiermittlungsteams. Die Polen stellen die größte Gruppe ausländischer Besucherinnen und Besucher in Brandenburg. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den beiden Ländern boomt. Der Export hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Zusammenarbeit zwischen Schulen, Hochschulen und Verbänden ist heute gelebte Normalität. Mittlerweile gibt es sogar ein gemeinsames deutsch-polnisches Geschichtsbuch, etwas, was bis vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen wäre. Eine Idee übrigens, die meine Fraktion der damaligen deutschen Polenkoordinatorin Gesine Schwan angetragen hat. Das Buch ist in einer Rekordzeit von nur fünf Jahren entstanden.
Die sehr wechselvolle Geschichte zwischen Deutschland und Polen verpflichtet uns heute auch zu wechselseitigem Zuhören. Denn der Zusammenhalt in Europa ist derzeit in großer Gefahr, nicht nur aus wirtschafts- oder währungspolitischer Sicht. Die Krise und Gewalt in der Ukraine erinnern uns zum einen daran,
welche enorme Erfolgsgeschichte die Europäische Integration ist. Zum anderen mahnt sie aber auch, dass Europa kein abgeschlossenes Projekt ist, dass Frieden kein Geschenk ist, dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist, dass beides immer wieder hart erarbeitet werden muss. Von Potsdam bis zur Ukraine ist es genauso weit - oder vielmehr genauso nah - wie von Potsdam nach Brüssel oder Paris. Der größte europäische Konflikt seit 20 Jahren ist uns damit auch sehr nah. Und aus polnischer Sicht: Von Warschau bis zur ukrainischen Grenze sind es gerade mal 250 Kilometer. Deshalb tun wir Deutschen sehr gut daran, der polnischen Regierung sehr genau zuzuhören, ihre Befürchtungen, ihre Ängste ernst zu nehmen und darauf auch entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Dabei müssen wir aber auch die Interessen der Ukraine selbst, Russlands und auch Polens, der baltischen Staaten und aller Nachbarländer mit berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, in diesem Jahr hat die neue Förderperiode der Europäischen Union begonnen. Der Landesregierung oblag es, eine Strategie zu entwickeln, wie wir mit den zurückgehenden Fördermitteln umgehen. Sie hat dazu drei Prioritäten benannt: Stärkung der Innovation, Bildung und Fachkräftesicherung und schonende und effiziente Ressourcennutzung. Das sind die richtigen Prioritäten; denn sie passen sich ein in unsere eigene Strategie „Stärken stärken“ auf der einen Seite und der Konzentration auf bessere Bildung und Ausbildung auf der anderen Seite.
Ich halte es auch für richtig, dass wir die Gelder stärker als bisher konzentrieren, um noch größere Effekte zu erzielen. Bildung und Ausbildung sowie Stärkung der Innovation sind zwei Seiten einer Medaille. Sie führt am Ende zu einer stärkeren Brandenburger Wirtschaft und damit auch zu mehr und besseren Arbeitsplätzen hier in Brandenburg. Deshalb ist das europäische Geld auch in Zukunft gut und richtig angelegt.
Meine Damen und Herren, neben den Förderprogrammen sehe ich noch drei weitere wichtige Aufgaben, die wir in den kommenden Jahren angehen müssen. Vertrauen und Verständnis füreinander wachsen vor allem durch Begegnung. Deshalb ist es mein Ziel, dass jeder Brandenburger Schüler, jede Brandenburger Schülerin einmal eine Klassenfahrt nach Polen machen kann.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dort das neue, das moderne Polen kennenlernen, aber gleichzeitig auch verstehen, welche Verantwortung Deutschland angesichts seiner Historie hat. Deshalb muss es uns gelingen, die Mittel für Gedenkstättenfahrten sowie für Klassenfahrten nach Polen aufzustocken. Dieses Geld ist ein Wechsel auf die Zukunft, der sich doppelt und dreifach rentieren wird.
Seit einigen Jahren unterhält das Land Brandenburg mehrere Partnerschaftsbeauftragte, die in Osteuropa als Schaufenster Brandenburgs dienen und wichtige Kontakte zwischen Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbänden vermitteln. Die Partnerschaftsbeauftragten leisten eine sehr wichtige Ar
beit. Wir hatten Frau Menze, die Brandenburgbeauftragte in Großpolen, gestern hier zu Gast. Stellvertretend möchte ich allen Beauftragten von dieser Stelle aus meinen Dank aussprechen. Klar ist aber auch: Wir müssen das Instrument der Partnerschaftsbeauftragten weiterentwickeln. Sie sollen in den mittelosteuropäischen Partnerländern feste Ansprechpartner für Unternehmen und Verbände, Schulen und Hochschulen sowie für andere gesellschaftliche Akteure sein und damit ein Schaufenster für Brandenburg.
Und drittens werden wir uns in den kommenden Jahren noch stärker für den Ausbau der Infrastruktur einsetzen müssen. Brandenburg liegt in der Mitte Europas. Die Verkehrswege zeugen leider noch nicht immer davon. Wir brauchen schnelle Verbindungen in Richtung Stettin, in Richtung Prag, Warschau und Breslau. Die Verantwortung dafür liegt zu einem großen Teil bei der Bundesregierung und der polnischen Zentralregierung. Was wir aber tun können, ist, eine stärkere Lobbyarbeit zu organisieren. In der nächsten Wahlperiode sollten wir deshalb einen gemeinsamen parlamentarischen Unterstützerkreis aus Landtags-, Bundestags-, Sejm- und Sejmik- sowie Europaabgeordneten gründen. Ein solcher Unterstützerkreis kann die stockenden Projekte befördern helfen und dafür sorgen, dass wir hier schneller vorankommen - im wahrsten Sinne des Wortes.
Meine Damen und Herren, Brandenburg liegt im Herzen Europas. Damit alle Brandenburger Europa auch im Herzen tragen, ist es sicherlich noch ein Stück des Weges. Verantwortung vor der Geschichte, Respekt vor den Nachbarn und Verlässlichkeit in der Sache sind die Bausteine, auf denen Brandenburg in den vergangenen Jahren Europapolitik betrieben hat. Brandenburg war damit erfolgreich und hat seinen Beitrag für ein gemeinsames Haus Europa geleistet. Es ist an jedem von uns, dass wir dieses Haus auch weiterbauen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Frage geht in die ähnliche Richtung. Herr Vogelsänger, Sie sagten, dass die Prüfung noch laufe und wir es vielleicht doch noch hinbekommen. Ich glaube, wir sind einer Meinung, dass sich die Obstbauern in der Region sehr darüber freuen würden, wenn sie den Schulen ihr Obst und Gemüse zur Verfügung stellen könnten. Würden Sie es begrüßen, dass wir darüber noch einmal nachdenken und ein solches Programm in absehbarer Zeit - das muss nicht in diesem Schuljahr, sondern kann zum nächsten Schuljahr beginnen - vielleicht doch noch auf den Weg bringen können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Mit der Drucksache 5/8747 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung zum neuen Hochschulgesetz für Brandenburg vor. Wir als SPD-Fraktion werben natürlich um Zustimmung, denn mit diesem neuen Hochschulgesetz ist ein wichtiger und, wie wir finden, richtiger Schritt vollzogen worden. Es wird auch für Meister, für beruflich Qualifizierte, für Menschen im Arbeitsprozess und mit Fachhochschulreife möglich sein, ein Studium an unseren Hochschulen aufzunehmen, einen Bachelor- und Masterabschluss zu erwerben. Damit haben wir den offensten Hochschulzugang aller Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland.
Nun wird es nicht gerade dazu führen, dass die Hochschulen überrannt werden von Nichtabiturientinnen und -abiturienten. Erst am Wochenende war in der „Märkischen Oderzeitung“ nachzulesen, dass bundesweit die Rede von 12 400 Nichtabiturienten bei insgesamt rund einer halben Million Studierenden, Erstsemestern ist. Das sind erst 2,5 %, aber es ist ein wichtiger Schritt für die Öffnung der Hochschulen und ein ursozialdemokratisches Anliegen, nämlich die Durchlässigkeit der Bildungssysteme.
Wir wissen, dass wir den Hochschulen damit viel zumuten, aber wir wollen ihnen auch helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen. An der BTU Cottbus-Senftenberg ist dafür bereits eine College-Struktur im Aufbau. Diese soll dann auch für die anderen Hochschulen im Land Pilotwirkung haben.
Wir haben uns in der Anhörung zum Hochschulgesetz mit vielen Themen nochmals beschäftigt und daraus Schlüsse gezogen, mit unserem Antrag manche Dinge auch anders benannt, vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Insbesondere haben die Fachhochschulen darauf gedrungen, dass es auch weiterhin möglich sein soll, Teile der Lehre von Lehrbeauftragten ausführen zu lassen. Die Einschränkungen haben wir dementsprechend zurückgenommen. Was aber bleibt, ist die klare Ansage, den Status der Lehrbeauftragten nicht zu missbrauchen, um grundständige Lehre abzusichern. Das sind weitere Punkte, die wir unter dem Stichwort „gute Arbeit“ thematisiert haben. So haben wir entsprechend dem Hamburger Hochschul
gesetz Mindestlaufzeiten von zwei Jahren für Beschäftigte an unseren Hochschulen festgeschrieben. Wenn eine Drittmittelvergabe zugrunde liegt, dann soll die Laufzeit auch der Laufzeit der Drittmittel entsprechen.
Was in den Qualifizierungsphasen an den Hochschulen für Promovierende und Habilitierende ganz wichtig ist, ist der Umstand, dass ein Drittel der Arbeitszeit auch wirklich für die eigene Qualifikation genutzt werden kann. Außerdem haben wir bemerkt, dass die familienpolitische Komponente, die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz gegeben ist, hier viel zu wenig zur Anwendung kommt, und werben ausdrücklich dafür, diese vermehrt einzusetzen und zu berücksichtigen.
Ich möchte noch zwei Dinge sagen, besonders zum vorliegenden Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Natürlich hat auch die Presse immer ganz besonderen Spaß daran, wenn die Koalitionsfraktionen nicht einer Meinung sind, dieses zu benennen und zu diskutieren. Deshalb noch einige Worte zu der sachlichen Debatte um die 51 Euro Verwaltungskosten: Dabei handelt es sich nicht um Studiengebühren.
- Nein, ich habe nicht die Opposition angesprochen.
Ich habe gesagt, in den Koalitionsfraktionen hatten wir Dissens und darüber gestritten. Daran hat die Presse immer Spaß.
Ja, auch das kommt vor, Herr Senftleben. Es sind eben keine Studiengebühren, sondern Verwaltungskosten, an deren Deckung die Studierenden des Landes Brandenburg in Höhe von 51 Euro pro Semester beteiligt werden. Das ist aus Sicht der SPD durchaus vertretbar, denn diese Kosten fallen für bestimmte, den Studierenden zugutekommende Serviceleistungen an. Dazu zählen unter anderem Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, die allgemeine Studienberatung sowie Leistungen, die durch die akademischen Auslands- und Prüfungsämter erbracht werden. Alle diese Einrichtungen werden von den Studierenden im Laufe ihrer Studienzeit in Anspruch genommen. Deswegen denken wir, dass dieser Verwaltungsaufwand von ihnen auch mitfinanziert werden muss. Darüber hinaus sagen wir, dass 5 Millionen Euro weniger für unsere Hochschulen überhaupt nicht geht. Genau deswegen werden wir auch den Antrag der Grünen ablehnen.
Letzter Punkt: Es gibt von den Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag, in dem es um den Beauftragten und das Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Potsdam geht. Wir haben das nicht ins Gesetz übernommen, weil wir denken, dass das der Autonomie der Hochschule widerspricht. Aber wir legen darauf großen Wert - nicht zuletzt deshalb, weil wir die Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg dringend brauchen.
Deswegen dieser Entschließungsantrag; da bitten wir um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Mit der Kulturpolitischen Strategie 2012 strebte das Land Brandenburg auch die langfristige institutionelle Sicherung der Kammeroper Schloss Rheinsberg und der Musikakademie Schloss Rheinsberg durch die Fusion dieser beiden kulturhistorischen Aushängeschilder an. Medienberichten war zu entnehmen, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg dem Verkauf der Mehrheit der städtischen Anteile zugestimmt hat und damit im nächsten Schritt die Fusion der beiden Einrichtungen vollzogen werden kann.
Ich frage daher die Landesregierung: Bis wann kann die Fusion der beiden Einrichtungen vollständig abgeschlossen werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, ich bin froh, dass wir uns in dem Ziel einig sind, möglichst wenige Studienabbrecherinnen und abbrecher hier in Brandenburg zu haben. Es ist jedenfalls Ziel der Landesregierung bzw. zumindest der SPD-Fraktion, für die ich hier spreche, dass wir allen Studierenden dazu verhelfen, ihr Studium in Brandenburg erfolgreich abschließen zu können, um dann dem Fachkraftkräftemarkt zur Verfügung zu stehen.
Herr Büttner, Sie haben gesagt, dass es an einigen Fachhochschulen schon Modellversuche gibt. Dazu will ich Ihnen sagen: Diese sind ausfinanziert, aber sie haben - wie in Wildau, wo es das Projekt „Studienabbruch - Perspektiven entwickeln, Perspektiven nutzen“ gibt - erst begonnen. Insofern wollen wir schon evaluieren, wie sie in ihrer Wirkung sind, um dann entscheiden zu können, wie wir damit weiter verfahren.
Einem Punkt in Ihrem Antrag können wir überhaupt nicht folgen, weshalb wir ihn auch ablehnen werden. Dabei geht es um die Frage der Studienverlaufsstatistik. Diesbezüglich ist es sehr spannend, dass ausgerechnet die FDP - eine liberale, freiheitlich aufgestellte Partei - uns motivieren will, den Datenschutz schmählich zu vernachlässigen und den Studienverlauf von einzelnen Studierenden unter die Lupe zu nehmen. Das widerspricht eindeutig dem Bundesdatenschutz, weshalb wir das so nicht machen können.
Ich erkläre es Ihnen aber auch gern noch einmal im Einzelnen: Das Studienabbruchverhalten - nicht nur die bloße Zahl, sondern auch die Gründe, die Motive - würde alle Hochschulforscher sehr interessieren. Das ist keine Frage. Bei der Umsetzung sehe ich jedoch schwarz; denn die Beteiligung an der Statistik kann nur freiwillig geschehen. Oder sollen die Hochschulen den Datenschutz hier massiv verletzen? Alles andere würde dem Hochschulstatistikgesetz des Bundes widersprechen.
Nur ein Beispiel: Im Rahmen der kürzlich veröffentlichten 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks - die führen das öfter durch, nämlich genau seit 1951 - haben deutschlandweit 15 000 von mehr als 2,5 Millionen Studierenden an einer Studie teilgenommen. Daran sehen Sie schon, dass die Zahl eher gering ist. In Brandenburg waren es übrigens nur 260 Studierende, die sich daran beteiligt haben.
Abgesehen davon gibt es reichlich Untersuchungen zum Verlauf und zum Abbruch eines Studiums. Die HIS führt das andauernd durch. Zudem gibt es statistische Verfahren zur Berechnung der Abbruchquote. Diese haben aber auch so ihre Tücken; denn sie berechnen die Abbruchzahl auf der Grundlage der Absolventenzahl eines Jahrgangs und der Gesamtzahl der Studienanfänger dieser Absolventenkohorte.
Auf Grundlage der Absolventen des Jahres 2010 kann ich also sagen, dass von den Studienanfängern des Jahres 2006/2007 ein Prozentsatz X das Studium abgebrochen hat. Das hilft uns hier aber kaum weiter; denn würden wir heute eine solche Abfrage durchführen, wüssten wir erst 2017/2018, welche Gründe es für die Abbrüche gab.
Kurzum: Die rein quantitative Statistik gibt es bereits, sie bringt uns jedoch nicht wirklich vorwärts. Eine hilfreiche qualitative Statistik können wir aus Datenschutzgründen leider nicht durchführen. Aber wir sind uns in dem Bemühen einig, alle Fachkräfte zu bekommen, die wir auf den verschiedenen Ebenen haben können. Jedoch lehnen wir den Antrag, den Sie dazu vorgelegt haben, ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Landtagspräsident! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Werte Gäste! Wer von uns hat sie nicht verfolgt, die Bilder aus der Ukraine? Seit Monaten versammelt sich die Opposition auf dem Maidan in Kiew, trotz klirrender Kälte und drohender Gewalt. In der letzten Woche hat sich die Lage verschärft - es ist geschossen worden -, drehte sich die Spirale der Gewalt und riss viele hoffnungsvolle Menschen in den Tod, Menschen, die nur eines wollten: frei sein, selbst ent
scheiden, wohin sich ihr Land entwickeln soll. Und sie wollten frei wählen, wem sie ihr Vertrauen dafür aussprechen. Dabei hat sich wieder einmal gezeigt: Der Wille der Menschen zur Freiheit kann auf Dauer nicht unterdrückt werden. Die Europäische Union sollte nun den weiteren Weg der Ukraine hin zu Freiheit, Parlamentarismus und Demokratie in Abstimmung mit dem östlichen - russischen - Nachbarn unterstützen.
Unser Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat in den schwersten Stunden geholfen,
vermittelt und die Hoffnung wachsen lassen - für die Menschen in Kiew.
Meine Damen und Herren! Ja, wir kennen dieses Gefühl, diese Sehnsucht, denn auch bei uns haben Menschen 1989 viel dafür riskiert, dass wir nun schon seit einem Vierteljahrhundert in Freiheit und Demokratie leben können. Und auch dafür gab es ein Vorbild, einen Auslöser: die Solidarno´s´c in Polen. Der mutige Einsatz vieler Polinnen und Polen für die Freiheit hat für uns Deutsche eine ganz besondere Bedeutung, denn Solidarno´s´c war ein ganz wichtiger Schritt für die friedliche Revolution in der DDR. Mit der Solidarno´s´c begann die demokratische Wende in Mittel- und Osteuropa. Das, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht vergessen, und dafür gilt dem polnischen Volk unser ganz besonderer Dank.
Seit der Erweiterung der Europäischen Union im Jahre 2004 damals wurden zehn ost- und südeuropäische Länder aus dem früheren Ostblock Mitglieder der Europäischen Union - hat sich die Gestalt der EU deutlich verändert. Brandenburg liegt nun im Herzen eines zusammenwachsenden Europas - mitten zwischen Westeuropa und unseren Nachbarn in Osteuropa. Das ist eine große Chance für unser Land. Es ist wichtig und richtig, dass sich Brandenburg in seiner Verfassung dazu bekennt, eine gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit zu unserem Nachbarn Polen zu pflegen. Übrigens sind wir das einzige Bundesland der Bundesrepublik, das diese Festlegung in der Verfassung verankert hat. Wir tun das aus historischer Verantwortung heraus; gute Beziehungen zu unserem Nachbarland liegen uns am Herzen. Wir tun es aber auch aus praktischer Vernunft, denn wir brauchen ein Europa, in dem über Grenzen hinweg zusammengearbeitet wird - für gute und praktische Lösungen für die Menschen vor Ort.
Die Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und unserem polnischen Nachbarn findet auf vielen Ebenen statt. Wir haben dafür intakte Arbeitsstrukturen. Brandenburg unterhält mit sechs Woiwodschaften intensive Beziehungen. In Wroclaw und Pozna´n sind Partnerschaftsbüros, in Stettin ist das Verbindungsbüro - als Anker für unsere Beziehungen mit Polen. Sie unterstützen vor Ort die Kooperation zwischen Unternehmern, Verbänden, Hochschulen und anderen Akteuren. Sie vermitteln Kontakte, und so geben sie Impulse für neue Projekte und Ideen.
Wir wissen um die gute Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Polen. Ich denke da etwa an die beispielhafte Zusammenar
beit bei der Bekämpfung von Kriminalität in der Grenzregion, an die gute Kooperation der Sicherheitsbehörden. Kriminalität kennt keine Grenzen, und deshalb ist es wichtig, dass auch die Sicherheitsbehörden über Grenzen hinweg arbeiten.
Noch besser wäre es, wenn auch das Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Polen beschlossen und die Kooperation weiter verstärkt werden könnte.
Ich denke an die gute Zusammenarbeit auf dem Feld von Wissenschaft und Forschung. Schon heute sind über 1 100 polnische Studierende an brandenburgischen Hochschulen immatrikuliert. Die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) nimmt hier eine Schlüsselfunktion ein. Sie ist Mittler zwischen Ost- und Westeuropa. Mit dem Collegium Polonicum leistet die Viadrina gemeinsam mit der Universität Pozna´n einen wichtigen Beitrag für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Besonders das Projekt „Borders in Motion“ mit insgesamt 5 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln ist hier zu erwähnen. Langfristig soll die Bildung einer deutsch-polnischen Universität vorangebracht und damit als dauerhafte Einrichtung für gemeinsame Forschung und Lehre etabliert werden.
Ich denke aber zum Beispiel auch an die Zusammenarbeit in der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Allein in Brandenburg gehen 8 000 Polinnen und Polen einer geregelten Beschäftigung nach. Wir tun gut daran, diesen regionalen Arbeitsmarkt in der Grenzregion noch stärker zu vernetzen.
Meine Damen und Herren! Das Zusammenwachsen der jungen Generation sollte uns besonders am Herzen liegen. Wenn wir heute die jungen Menschen in Brandenburg und Polen zusammenbringen, wenn sie sich für die jeweilige Geschichte, Gesellschaft und Kultur des Nachbarlandes interessieren, ist das der beste Weg, damit Menschen in den Grenzregionen langfristig noch besser zueinanderfinden. Deshalb ist es richtig, den Schüler- und Jugendaustausch zu stärken, für mehr Klassenfahrten in das Nachbarland zu werben. Auch wenn sich Jugendliche inzwischen fast immer mit Englisch verständigen können, sollten sie die Sprache des Nachbarn erlernen. Wir wollen deshalb das Interesse am Polnischunterricht in den Brandenburger Schulen weiter steigern.
Sprache ist nicht nur eine Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt, sie ist auch eine kulturelle Bereicherung - und das für die Menschen auf beiden Seiten der Oder.
Meine Damen und Herren, vor kurzem ist Dietmar Woidke zum neuen Koordinator der Bundesregierung für die deutschpolnische Zusammenarbeit ernannt worden. Am Montag war er zu seinem Antrittsbesuch in Warschau.
Die Bundesregierung hat mit dem Brandenburger Ministerpräsidenten einen Politiker gewählt, der an der Grenze zu Polen aufgewachsen ist, hier seit langem politische Verantwortung trägt, über viele Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit unseren polnischen Partnern und über so manche persönlichen Kontakte verfügt. Er kennt die Probleme. Aber vor allem weiß Dietmar Woidke um die Chancen, die in einer engen Kooperation mit unseren europäischen Nachbarn liegen. Meine Damen
und Herren, ich finde, die Bundesregierung hat mit Dietmar Woidke eine sehr gute, eine kluge Wahl getroffen.
Der Brandenburger Ministerpräsident wird als Koordinator den deutsch-polnischen Beziehungen guttun, und er wird mit seiner Arbeit auch Brandenburg einen wichtigen Dienst erweisen. Vor allem wird er sich dafür einsetzen, dass die gutnachbarliche Zusammenarbeit in den Grenzregionen auf den verschiedensten Ebenen weiter verbessert wird. Davon kann Brandenburg nur profitieren.
Fast 25 Jahre nach der friedlichen Revolution in Mittel- und Osteuropa können wir sagen: Die gemeinsame Arbeit auf vielen Feldern zwischen Brandenburg und unseren polnischen Nachbarn hat sich bewährt. Dabei ist unter beiden Partnern viel Vertrauen gewachsen. Daran sollten wir anknüpfen und die Zusammenarbeit weiter ausbauen. So arbeiten wir über Grenzen hinweg gemeinsam an Projekten, schaffen praktische Lösungen für die Menschen vor Ort in einer zusammenwachsenden Region mitten in Europa. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie haben Bezug genommen auf die Liste der Leistungen, die nach SGB XII - ich glaube, es ist § 92 - privilegiert sind. Teilen Sie meine Auffassung, dass es zielführend wäre und für alle gleichermaßen richtig gut geregelt, wenn genau an dieser Stelle die Änderung erfolgen würde, und sehen Sie eine Möglichkeit, dass es auch geschieht?
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute in 1. Lesung das Ablösegesetz zum Brandenburgischen Hochschulgesetz. Herr Prof. Dr. Schierack, ich sage Ihnen später noch ein Wort dazu, was mit „Ablösegesetz“ wirklich gemeint ist.
Dieses Gesetz bildet den Rahmen für alles, was an Hochschulpolitik hier bei uns in Brandenburg stattfindet. In einem intensiven Prozess und im stetigen Austausch aller Beteiligten miteinander ist das Gesetz auf den Weg gebracht worden. Ich möchte exemplarisch nur zwei Dinge nennen:
Zum einen gab es - die Ministerin hat es schon erwähnt - das Online-Beteiligungsverfahren, das von den Statusgruppen der Hochschulen und besonders von den Studierenden kräftig genutzt wurde. Zum anderen tagte die Brandenburgische Hochschulkonferenz und beriet im Vorfeld über diese Gesetzesänderung, was ich sehr zielführend fand. Darüber hinaus habe ich selbst vor allem mit den Hochschulgruppen, mit Studierenden, den Gleichstellungsbeauftragten unserer Hochschulen, aber auch mit den Hochschulleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen.
Nun ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Landesgesetz während einer fünfjährigen Wahlperiode unter die Lupe genommen wird und es zur Novellierung kommt. Beim Hochschulgesetz gab es in den vergangenen Jahren mehrfach Novellierungen. Allererster Auslöser waren - daran will ich hier gern erinnern - die bundesweiten Proteste der Studierenden, besonders am Ende des Jahres 2009. Sie beklagten die Folgen der Bologna-Reform, vor allen Dingen die riesigen Lehrstoffmengen und dementsprechende Prüfungsanforderungen. Daneben wurden Übergänge vom Bachelor in die Masterstudiengänge und fehlende Teilzeitstudienmöglichkeiten kritisiert.
Mit einem Antrag im Dezember 2009 forderten die Koalitionsfraktionen hier im Landtag die Landesregierung auf, eine Evaluierung vorzunehmen und dem Landtag das Ergebnis als Bericht zuzuleiten. Im Februar 2011 diskutierten wir hier - nicht hier, sondern noch im alten Landtag - das Ergebnis miteinander.
Darüber hinaus gab es im Juni 2010 eine Änderung der Brandenburgischen Hochschulprüfungsverordnung, die damit in Kraft trat. Damit war Brandenburg eines der ersten Bundesländer, das die Vorgaben der Kultusministerkonferenz in Reaktion auf die Proteste der Studierenden, vor allem wegen der Arbeitsbelastung, in Landesrecht umgesetzt hat. Kurze Zeit später wurden in einer Novellierung des Hochschulgesetzes weitere Punkte wie Teilzeitstudium, besserer Masterzugang sowie Akkreditierungs- und Anerkennungsmodalitäten vollzogen.
Meine Damen und Herren, es gibt nichts, was nicht noch besser werden kann, sagt eine Lebensweisheit. Ich glaube, genau das Bessere ist uns mit der Vorlage des neuen Hochschulgesetzes gelungen. Wir reden über ein Ablösegesetz. Als frühere Gleichstellungsbeauftragte freut es mich ganz besonders, Herr Prof. Dr. Schierack, dass hier die entsprechenden Formulierungen verwandt wurden. Es heißt: die Professorin/der Professor, die Studentin/der Student oder - in der Mehrzahl - die Studierenden. Gerade im akademischen Bereich, im Hochschulbereich ist es meiner Ansicht nach wichtig, da ein paar Pünktchen zu setzen, weil immer noch viel zu wenig Frauen in den gut bezahlten akademischen Rängen zu finden sind. Daher ist es richtig, dieses Hochschulgesetz komplett zu gendern. Das macht das Ablösegesetz, demzufolge jeder Paragraf daraufhin überprüft worden ist.
Die wichtigsten Änderungen im vorliegenden neuen Gesetz hat die Ministerin hier schon ausgeführt. Ich möchte betonen: Wir werden mit diesem Gesetz den offensten Hochschulzugang in der Bundesrepublik Deutschland haben. Damit ist ein ursozialdemokratisches Anliegen aufgegriffen worden, nämlich die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbildung zu gewährleisten; die Ministerin erwähnte es schon. Dafür wollen wir die entsprechenden Strukturen schaffen. Das College in Cottbus wird übrigens mit Geld aus Europa finanziert. Damit werden die Bedingungen deutlich verbessert. Auf die weiteren Änderungen will ich jetzt nicht weiter eingehen. Wir werden dazu eine Anhörung durchführen.
Vielleicht nur noch ein Punkt, der mir ganz wichtig ist: Die studentische Mitbestimmung ist ganz klar gestärkt worden. In allen sie betreffenden Angelegenheiten haben die Studierenden wirklich die Drittelparität, nämlich 30 % der Mitbestimmung.
Herr Prof. Dr. Schierack sagte es schon. Wir werden im Landtag eine Anhörung durchführen, alle Fragen ausführlich miteinander beraten können und dem Landtag das Ergebnis vorlegen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere parlamentarische Debatte.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! 23 Jahre nach der Deutschen Einheit ist das ein richtiger, wichtiger Schritt; Herr Schierack ist darauf eingegangen. Dennoch will ich noch einmal einordnen, wie es sich eigentlich verhält.
§ 37 des Einigungsvertrages sagt, dass die Abschlüsse, die zu DDR-Zeiten erworben wurden, auch anerkannt sind. Das, was wir heute hier verändern, ist der Stichtag für die Nachdiplomierung, also für die Aufwertung von Abschlüssen. Es ist ein schwieriger Prozess, dass wir die Abschlüsse, die in der Diktatur, und die Abschlüsse, die in der Demokratie erworben wurden, zu vereinigen versucht haben, das heißt, auf ein gemeinsames Niveau zu bringen. Deswegen gab es diese Sonderregelung. Und auch nur unter dem Vorzeichen, dass es eben zwei unterschiedliche Systeme waren, ist diese Regelung möglich. Denn sonst würde man gegenüber allen, die lange studieren, um einen höherwertigen Abschluss zu erreichen, ungerecht sein und sagen: Da habt ihr halt Pech gehabt. - Es geht auch anders und einfacher.
Wir haben jetzt schon die Regelung, dass mit einem zusätzlichen Jahr an der Fachhochschule oder drei Jahren Berufstätigkeit diese Anerkennung erfolgen kann. Was wir verändern - und das ist der gemeinsame Vorschlag -, ist der Stichtag, der damit wegfällt. Damit kann auch ein später erworbener Abschluss noch nachdiplomiert werden.
Ich freue mich besonders, dass es ein gemeinsamer Antrag ist. Mit diesem gemeinsamen Antrag beenden wir eine Ungerechtigkeit, die sich aus dem Einigungsvertrag ergeben hat, und untermauern noch einmal die guten Seiten des Brandenburger Weges. Von daher freue ich mich, dass dies der Schlusspunkt unter den Debatten hier im alten Landtag ist.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir ein herzlicher Gruß in Richtung Georgien. Meine Tochter hatte während ihres Studiums Gelegenheit, Ihr Land zu besuchen und ihre juristische Ausbildung auch in Tiflis zu komplettieren. Vielen Dank dafür!
Mit der Hochschulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2025 legt uns die Landesregierung ein Konzept für die weitere Aufstellung unserer Hochschulen in Brandenburg vor. Dabei geht es um die Zukunftsfähigkeit von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium in Brandenburg.
Meine Damen und Herren, nur zwei Sätze zur Vorgeschichte: Die vom Ministerpräsidenten einberufene Kommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Friedrich Buttler hat im Juni 2012 eine Gesamtbetrachtung unserer Hochschulen vorgelegt. Im Dialogprozess mit den Hochschulen ist daraus die vorliegende Hochschulentwicklungsplanung entstanden.
Auch die Politik hat sich bereits im Vorfeld zu Wort gemeldet und an vielen Stellen Einfluss auf die gesamte Planung nehmen können. Wir reden heute also von einem großen Gemeinschaftswerk, das zugleich Rahmensetzung für die mit den einzelnen Hochschulen auszuhandelnden Verträge ist.
Herr Schierack hat es schon angesprochen: Am meisten streiten wir immer noch um das liebe Geld. Trotz des anhaltenden Protests - vor allem der Universität Potsdam - sage ich: Es gibt in der Landespolitik keinen anderen Themenbereich, der so klar über die laufende Legislaturperiode hinaus finanziell gesichert ist wie die Hochschulpolitik.
Landesregierung und Koalitionsfraktionen unterstreichen damit einmal mehr, wie wichtig ihnen Lehre, Forschung und Wissenschaft sind. Dass man - und frau - sich immer noch mehr Geld wünscht, gehört zum Geschäft.
So ist für mich das wichtigste Ergebnis - die Ministerin ist schon darauf eingegangen - die Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen. Über diese haben wir bereits im Landtag miteinander gesprochen. Sie sichert den Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Finanzausstattung bis zum Jahr 2018 zu. Neben den Globalzuweisungen von rund 269 Millionen Euro erhalten die Fachhochschulen und die Universitäten Personalverstärkungsmittel, Gelder für die Graduiertenförderung, Mittel für Ausgründungen und Fördergelder für innovative Vorhaben.
Mit der Hochschulrahmenplanung garantiert das Land darüber hinaus den zweckgebundenen Einsatz von Geldern für den Hochschulbau. Hochschulpaktmittel werden auch für die Verbesserung der Studienqualität eingesetzt. Rücklagen - auch das hat Herr Schierack schon angesprochen; ich ergänze insoweit nur - dürfen weiterhin bis zu 100 % gebildet werden, und sie werden von Landesseite auch garantiert, Herr Schierack.
Der Modellversuch zur Lockerung der Stellenplanung wird auf alle Hochschulen ausgeweitet. Zudem werden - auch das ist ein wichtiges Ergebnis der Hochschulgesamtplanung - alle Überlastprofessuren in reguläre Professuren umgewandelt und stehen damit den Hochschulen dauerhaft zur Verfügung.
Natürlich haben auch wir als Land Wünsche an unsere Hochschulen: Sie sollen die demokratische Entwicklung der Zivilgesellschaft in Brandenburg befördern, Innovationsmotor sein, den demografischen Wandel positiv beeinflussen, möglichst viele Menschen an unser schönes Bundesland binden und unser Fachkräftepotenzial auf Dauer sichern helfen.
Universitäten und Fachhochschulen sind Anker im Land. Von ihnen geht Wirtschaftskraft aus. Sie sind in den Regionen vernetzt und können auf eine immer besser funktionierende Zusammenarbeit mit Handwerk und Mittelstand setzen.
Der rege internationale Austausch ist gut für Brandenburg und bringt uns weltweite Vernetzung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf einige heiß umkämpfte Felder der Hochschulentwicklungsplanung eingehen.
Das Jurastudium wird es in Zukunft sowohl in Potsdam als auch in Frankfurt (Oder) geben. Ich bin darüber sehr froh und habe mich auch ganz persönlich dafür eingesetzt. In Zukunft wird mit dem neu zu schaffenden Bachelor-Abschluss auch bei den Juristen Bologna einziehen. Bereits vorhandene Bedarfe der Wirtschaft und der Verwaltung können damit befriedigt werden, und für die jungen Menschen, die nicht als Volljuristen ihr Studium beenden wollen, gibt es eine gute, anspruchsvolle andere Möglichkeit.
In der Lausitz werden die Empfehlungen der EmmermannKommission mit der auch durch uns hier im Landtag beschlossenen Neugründung der BTU Cottbus-Senftenberg ganz konsequent und zielstrebig umgesetzt. Ich denke noch immer, dass es auch der kürzere und bessere Weg für die Sicherung der Hochschulstruktur in der Lausitz ist.
Die Universität Potsdam wird mit der Neuausrichtung der Lehrerbildung vor allem unter dem Stichwort Inklusion einen ganz wichtigen Beitrag für künftige Generationen für Schülerinnen und Schüler leisten. Ganz herzlichen Dank für die gute Kooperation. Möge sie weiter so gut gelingen!
Mit der Einrichtung des Studiengangs Jüdische Theologie gibt es ein Alleinstellungsmerkmal, und es ist schon jetzt ein wichtiger Punkt in der Religionsgeschichte Europas geschrieben.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Die HISStudie prognostiziert uns für Brandenburg stabile Studierendenzahlen für die nächste Zukunft, und darauf ist Brandenburg gut vorbereitet. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schierack, ich finde es auch ausgesprochen bedauerlich, dass
wir nicht zum Konsens kommen, weil ich denke, dass wir gar nicht so weit auseinander sind. Aber ich will versuchen, das in meiner Rede noch einmal kurz zu erläutern.
Ich finde, wir setzen hier heute sozusagen den Schlussstein in den romanischen Bogen für die Jüdische Theologie an der Universität Potsdam, denn wir ermöglichen mit der Gesetzesänderung die Berufung von konfessionsgebundenen Professorinnen und Professoren für die Jüdische Theologie. Eine lange und strittig geführte Diskussion um die Einführung der jüdischen Theologie an unseren Hochschulen hier in Brandenburg neigt sich damit dem Ende entgegen.
Diese Entscheidung ist eine - ich will an der Stelle nicht zum Pathos neigen, aber dennoch der Sache angemessen sagen historische Entscheidung. Schon 1836 bezeichnete Abraham Geiger die Gründung einer jüdisch-theologischen Fakultät als ein dringendes Bedürfnis der Zeit. Fast 180 Jahre später sind wir nun endlich so weit.
Mit der vorgelegten konkreten Änderung in § 7a beschreiten wir - auch das haben Sie richtig gesagt, Herr Prof. Dr. Schierack - insofern einen ganz neuen Weg, als wir als Gegenüber für die Berufung konfessionsgebundener Professuren keine der beiden großen Kirchen in Deutschland haben, die meistens und auch das ist richtig - über Staatsverträge verfügen, die sie mit den jeweiligen Bundesländern geschlossen haben.
Die Regelung zur Gründung einer jüdisch-theologischen Fakultät soll über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen. Das hat zu erneuter Diskussion auch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur geführt. Das vom Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages gefertigte Gutachten hat - wie ich hier zurückhaltend, aber dennoch klar sage - leider nicht zur Klärung beigetragen, sondern nach meinem Dafürhalten noch weitere Verunsicherung gebracht.
Meine Damen und Herren, wie verhält es sich ganz konkret mit der Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung? Ich zitiere hier nicht aus dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes, sondern ich zitiere den Experten in Deutschland, Professor für Kirchen- und Staatskirchenrecht Hans-Michael Heinig aus Göttingen, aus der Anhörung vom 16. Januar 2013:
„Der Gesetzentwurf scheint mir für die in ihm beschriebenen Ziele geeignet, das Anliegen zu verwirklichen. Der Weg über den öffentlich-rechtlichen Vertrag ist ein zu beschreitender Weg.“
Er sprach in der Anhörung davon, dass das Gesetz eine Fußnote in der europäischen Religionsgeschichte und ein ganzes Kapitel in der Geschichte des deutschen Religionsverfassungsrechts sei. Wir sind die ersten auf diesem Gebiet. Eine einschlägige Rechtspraxis bzw. Rechtsprechung dazu gibt es bisher nicht. Das ist auch Teil des Problems.
Meine Damen und Herren, das, was wir hier heute verabschieden, gilt nicht nur für die jüdische Theologie. Es eröffnet die theoretische Möglichkeit der universitären Ausbildung auch für andere Konfessionen. Ich halte das für selbstverständlich und finde zugleich richtig, dass der zuständige Ausschuss ins Benehmen zu setzen ist, wenn es dazu kommen sollte. Bisher ist das aber nicht der Fall.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Anmerkung zur evangelischen und katholischen Kirche. Beide haben Staatskirchenverträge und beide finden Berücksichtigung in § 7a Absatz 6 mit der Formulierung:
„Regelungen in Staatsverträgen mit den Kirchen oder Religionsgemeinschaften bleiben unberührt.“
Die evangelische Kirche hat die universitäre theologische Ausbildung bereits weitgehend geregelt. Für die katholische Theologie sollte das ebenfalls im Einvernehmen erfolgen.
Lassen Sie es mich explizit sagen: § 7a sieht keine Regelung in der für die katholische Kirche wichtigen Frage des Lebenswandels vor. Dies soll jedoch in keiner Weise eine Vorfestlegung für eine potenzielle katholische Theologie an den brandenburgischen Hochschulen darstellen. Sollte es eines Tages das einhellige Bedürfnis nach einer katholischen Theologie im Land geben, muss verhandelt und eine adäquate Lösung für alle Beteiligten angestrebt werden.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Änderungsantrag finden Sie sowohl die Regelung über die Herstellung des Benehmens mit dem Fachausschuss als auch die in der Anhörung empfohlene Streichung des dritten Satzes in Absatz 2. Das Wort „grundsätzlich“ in Absatz 2 wollen wir gern beibehalten, verweisen aber ausdrücklich darauf, dass es sich um ausschließlich redaktionelle Änderungen handeln soll und alles andere miteinander zu klären ist.
Das war ein kleiner Exkurs in die komplizierte Materie der Religionsgeschichte. Seien Sie versichert, dass mit dieser Änderung einer universitären jüdischen Theologie jetzt nichts mehr im Wege steht. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich der Universität Potsdam, dem Abraham Geiger Kolleg, aber auch der Ziegler School, denn sie haben alles parallel zu unserer Gesetzgebung hier auf den Weg gebracht. Ich wünsche der universitären jüdischen Ausbildung einen guten Start und - frei nach dem Pastoraltheologen Rainer Bucher zitiert - viele Konfrontationen mit dem Denken der Gegenwart. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da habe ich doch wirklich gedacht: Mensch, die FDP hat einmal etwas richtig Gutes gemacht und in der Großen Anfrage die gesamte Forschungslandschaft Brandenburgs unter die Lupe genommen. - Tatsächlich kann die geneigte Leserin bzw. der geneigte Leser viele Fakten darin wiederfinden. Die Landesregierung hat fleißig recherchiert und alles zusammengetragen. Wir wissen nun, wie viel Geld wir ausgeben, wie viele Menschen dort einen Arbeitsplatz haben und was es an Förderung gab. Wir erfahren etwas über den wissenschaftlichen Nachwuchs, über Ausgründungen, Patente und Beteiligungen. Eben eine echte Fleißarbeit!
Aber was machen wir jetzt daraus? Wo ist der Mehrwert? Wo ist eigentlich die Erkenntnis? Was nützt es mir, wenn ich weiß, wie viele öffentliche Forschungseinrichtungen wir hier in Brandenburg haben? Zumindest einen Vergleich mit Berlin oder anderen Bundesländern hätte ich mir dann doch gewünscht. Was habe ich davon, wenn ich weiß, wie viele Arbeit
nehmer dort beschäftigt sind? Sind es gute Arbeitsplätze, ist es gut bezahlte Arbeit? Sind es unbefristete Beschäftigungen? Bringt es zusätzliche Effekte für unsere Wirtschaft?
Ich versuche das einmal an einem Beispiel ganz konkret zu machen: Im Themenkomplex 3 geht es um Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen. Wir wissen jetzt, dass es seit 2005 insgesamt 41 Ausgründungen gab. Aber wir wissen nur bedingt, was diese an Unterstützung erhalten haben, denn EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer sind Bundesprogramme. Darüber hinaus gibt es Unterstützung aus den verschiedenen Instituten wie dem Max-Planck-, Helmholtz-, Leibniz-Institut usw. Im Jahr 2011 sind dadurch insgesamt immerhin 113 neue Arbeitsplätze entstanden. Ich wüsste nun gern: Wer hat gegründet? Wie sehen diese Zahlen genau aus?
Waren es mehr Frauen, waren es mehr Männer? Waren es junge oder ältere Menschen? Waren sie berlinnah oder eher in Cottbus und Eberswalde? Ich wüsste gern, was wir machen können, damit es noch mehr werden. Und ich hätte gern mehr Informationen zu den Gründungsbedingungen: Was machen die aus welchem Grund wo und warum? Dann könnten wir entsprechend reagieren, Rahmenbedingungen verbessern, Angebote unterbreiten, ein entsprechendes Innovationsklima auch hier in Brandenburg schaffen.
Aber gerne.
Herr Lipsdorf, ich habe hier die Große Anfrage der FDP vorliegen.
Es geht nicht darum, welche Fragen hier nicht gestellt sind oder noch hätten gestellt werden können, sondern wir reden jetzt über die von Ihnen gestellten.
Ich lerne das alles leider nicht aus der Beantwortung dieser Großen Anfrage - und schuld, liebe FDP, ist nicht die Landesregierung,
weil die Landesregierung nur die Fragen beantwortet, die Sie auch stellen.
Immerhin - das will ich gern zugeben - fand ich das Lesen der vielen herausragenden Ergebnisse an brandenburgischen For
schungseinrichtungen in der Anlage 3 spannend, von A wie Astroteilchenphysik bis zur teils naturschutzfachlichen Optimierung des großflächigen Ökolandbaus am Beispiel des Demeterhofs im Ökodorf Brodowin.
Meine Damen und Herren, nun zum Entschließungsantrag der FDP. Wir müssen ihn schon wegen des zweiten Spiegelstrichs - die Promotionsquote betreffend - ablehnen. In der „Schweriner Volkszeitung“ vom 08.03.2013 äußerte sich Jens Lipsdorf wie folgt:
„Bezogen auf alle Hochschulabschlüsse ist die Zahl der Promotionen in Brandenburg seit dem Jahr 2005 von knapp 7 auf jetzt nur noch 4,6 % gesunken.“
Aufgrund dieser Aussage kann ich nur vermuten, dass Sie die Antwort der Landesregierung nicht gut genug gelesen haben. So ist zwar die Promotionsquote gesunken - wie übrigens in allen Ländern -, im gleichen Zeitraum ist aber die absolute Zahl der Promotionen gestiegen. Wie löst sich dieser scheinbare Widerspruch auf? Die Landesregierung erklärt es Ihnen in der Antwort auf die Frage 11: Grund ist der im Verhältnis zur Promotion wesentliche stärkere Anstieg der übrigen Hochschulabschlüsse als Folge der Bologna-Reform und der Umstellung auf das zweistufige Studiensystem.
- Ja, aber es geht noch weiter, Herr Lipsdorf. Es ist doch klar: Früher hatten Studierende nach einem fünfjährigen Studium nur einen Abschluss - Diplom, Magister, Staatsexamen -, heute haben Studierende nach dem gleichen Zeitraum oft zwei Abschlüsse - Bachelor- und Masterabschluss. Gab es 2005 noch 4 495 Absolventen, gab es 2010 bereits 7 410 Absolventinnen und Absolventen. Bei der Interpretation von Statistiken muss auch der jeweilige Kontext betrachtet werden.
Alle anderen Punkte des Entschließungsantrages arbeiten wir regierungstragende Fraktionen und Regierung gemeinsam Tag für Tag kontinuierlich ab.
Meine Damen und Herren, die Große Anfrage heißt: „Forschungslandschaft in Brandenburg - Stand und Perspektiven“. Wo sind die Perspektiven? Danach ist aus meiner Sicht nicht wirklich gefragt worden. Die Antwort steht noch aus. Liebe FDP, Sie lassen mich hier etwas ratlos zurück, aber ich danke trotzdem für die Aufmerksamkeit.
Herr Prof. Dr. Schierack, Sie haben Recht mit dem, was Sie zu Brandenburg sagen; die Zahlen kennen wir alle hinlänglich. Ich frage mich nur immer mehr: Wir reden inzwischen ja zunehmend vom Europa der Regionen und nicht von Brandenburg und Berlin in Europa. Müsste man nicht fairerweise die Forschungslandschaft von Berlin und Brandenburg dann auch gemeinsam betrachten? Ich glaube, es gibt sehr viel mehr Beziehungen untereinander, miteinander, das eine lebt vom anderen und umgekehrt - ich glaube, das ist ein bisschen zu kurz gesehen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist, glaube ich, eine gute Gelegenheit, an dieser Stelle, in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode, noch einmal zu dem Thema Vergangenheit und zum Bericht der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Ulrike Poppe, zu sprechen. Diese Legislaturperiode neigt sich dem Ende entgegen. Es ist damit höchste Zeit, dass wir den zweiten Bericht hier anhören, ihn diskutieren und Revue passieren lassen, was hier alles passiert ist. Für mich war das auch eine gute Gelegenheit, auf einem Rückflug inzwischen von Brüssel - noch einmal darauf zu gucken, was eigentlich Bestandteil dieses Berichts ist und was hier alles vollbracht worden ist.
Ulrike Poppe war viel im Land unterwegs, nicht nur in Brandenburg, wo sie fast jeden Winkel erreicht hat, sondern auch in der Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt, in Thüringen und in Frankreich, beim Goethe-Institut in Toulouse. Das Thema Aufarbeitung ist also längst nicht nur in Brandenburg, nicht nur in den Ostländern, sondern auch darüber hinaus ein ganz wichtiges Thema. Man schaut auch darauf, weil wir hier die Enquetekommission hatten, wie man damit in Brandenburg umgeht. Das machen andere neue Länder, das machen aber auch die alten Länder inzwischen mehr, vor allem auch Länder des früheren Ostblocks, die genau verfolgen, wie wir mit unserer jüngsten Vergangenheit umgehen, was wir daraus gelernt haben und welche Schlüsse wir daraus für die Zukunft ziehen.
Ich war besonders froh darüber, dass Ulrike Poppe und ich in der Enquete-kommission gemeinsam ein jedenfalls für mich ganz wichtiges Kapitel bearbeiten durften: die Wiedergutmachung und nachhaltige Würdigung der Opfer des SED-Regimes. Wir haben beide viel Zeit dafür eingesetzt, haben darüber diskutiert, auch heftig gestritten, und in der gemeinsamen Arbeit einen großen Schritt nach vorn gemacht. Auch dafür möchte ich der Beauftragten ganz herzlich danken, denn diese Begleitung war nicht selbstverständlich. Ulrike Poppe hatte kein Stimmrecht, aber sie hat uns in der Diskussion gut begleitet und vorangebracht.
Ich halte es für ganz wichtig, dass, gerade was die Bereiche Opposition, Widerstand und Opfer des SED-Regimes angeht, weitergearbeitet wird. Ich wünsche mir sehr, dass die Forschungsprofessur, die wir in der Enquetekommission miteinander verabredet haben, Wirklichkeit wird. Was ich mir ganz besonders auch von Ulrike Poppe wünsche - wir hatten Gelegenheit, dies gemeinsam am Gymnasium Wittenberge zu tun -, ist, dass Gespräche mit jungen Menschen stattfinden, die diese Zeit nicht erlebt haben, die darüber nur vom Hörensagen informiert sind und die vor allem lernen sollten - jedenfalls ist das mein ganz persönlicher Wunsch -, dass es wichtig ist, in einer Zivilgesellschaft aufzustehen, stark zu sein und diese Demokratie in Brandenburg mit aufzubauen.
Meine Damen und Herren, dies ist meine letzte Rede in diesem Landtag. Deshalb gestatten Sie mir bitte einige persönliche Worte. Die friedliche Revolution auf dem Gebiet der früheren DDR und damit das Ende der DDR-Diktatur war für mich persönlich ein ganz wichtiger Schritt in meinem Leben. Ich glaube, es war nicht nur für den Osten ein wichtiger Schritt, sondern für ganz Deutschland. Erst durch diese friedliche Revolu
tion konnte Deutschland den Weg in Freiheit gehen, die Alliierten Deutschland verlassen und wir als Deutsche wirklich selbstbestimmt in diesem gemeinsamen Europa ankommen.
In diesem vereinten Europa darf ich mit der Konstituierung des Europäischen Parlaments am 1. Juli Politik gestalten. Das ist für mich eine ganz große Freude und wiegt ein bisschen auf, dass ich Sie, wenn auch mit Wehmut, verlasse und gern mit Ihnen in Brandenburg zusammengearbeitet habe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen ganz herzlich für die zehn gemeinsamen Jahre im Landtag Brandenburg. Ich danke vor allem Menschen wie Matthias Platzeck, Dietmar Woidke, aber auch Manfred Stolpe, Regine Hildebrandt, Gunter Fritsch, die viel für dieses Land getan haben, die auch mich bereichert haben. Ich danke natürlich ganz besonders den Kollegen meiner Fraktion, der SPD-Fraktion, aber auch den Ministerinnen und Ministern für gute gemeinsame Jahre, für gute Zusammenarbeit. Herzlichen Dank für eine gute Zeit!
Ich werde Brandenburg nicht verlassen, ich bleibe hier wohnen. Meine Wurzeln sind fest im märkischen Sand verankert. Von daher müssen Sie auch weiter mit mir rechnen. Aber für heute vielen Dank und alles Gute auch für Sie ganz persönlich!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, wir reden heute über ein schönes Thema. Und es ist ein guter Tag für die Hochschulen im Land Brandenburg, weil ihnen die
se Rahmenvereinbarung tatsächlich Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre gibt. Die Ministerin hat ja schon dargelegt, dass diese Rahmenvereinbarung die Grundlage für einzelne Hochschulverträge ist. Herr Schierack, Sie sehen, wir sind auch im hohen Alter noch lernfähig; jeden Tag lernen wir dazu und nehmen manche Ideen auch gerne auf.
Diese Rahmenvereinbarung gibt es bereits in anderen Bundesländern: Baden-Württemberg kennt den Solidarpakt II; Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben auch jeweils eine Rahmenvereinbarung. Ich denke, man kann von guten Beispielen lernen, und das ist hier auch gelungen.
Die Ministerin hat alle Punkte schon angesprochen, ich will nur kurz zusammenfassen: fünf Jahre Planungssicherheit; Personalverstärkungsmittel zusätzlich, on top - herzlichen Dank auch an den Finanzminister; ich glaube, das war eine hohe Hürde, über die man springen musste, aber es ist miteinander gelungen -; kein Griff mehr in die Rücklagen; zusätzliche Mittel für Existenzgründungen. Die Flexibilisierung der Stellen ist auch weiter angedacht - es gibt ja schon den Modellversuch in Wildau und Potsdam. Das sind gute Dinge, die diese Rahmenvereinbarung mit sich bringt.
Die Hochschulverträge, die daraus erwachsen sollen, kennen auch acht Länder - neben Bayern die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und nicht zuletzt Berlin. Auch Hamburg hat Einzelvereinbarungen mit den Hochschulen. Daran sehen Sie, meine Damen und Herren: Auch da bewegen wir uns im Kontext der Bundesländer und haben einmal mehr Planungssicherheit für die Hochschulen hier im Land.
Ich will noch etwas zu unserem Entschließungsantrag sagen: Sie lesen darin ein Bekenntnis von Rot-Rot. Wir wissen, dass die Hochschulen in unserem Land mit mehr Geld noch mehr Innovationen, noch mehr Forschung bewerkstelligen und vor allem die Studienqualität weiter verbessern können; das ist eine Bindung.
Herr Schierack, man kann die Exekutive schon in diese Richtung mitnehmen - das will dieser Antrag - und ihr sagen: Hier muss es in den nächsten Jahren mehr Geld geben. - Die Legislative zu binden hielte ich in der Tat für falsch, weil diese Selbstbindung des Landtages natürlich über die Legislatur hinaus reichen und eine Vorfestlegung kommender Haushalte bedeuten würde. Das sollten wir unseren Kolleginnen und Kollegen der nächsten Legislatur nicht antun. Aber unser Entschließungsantrag geht eindeutig in die Richtung, die Regierung aufzufordern, da noch mehr zu tun, für bessere Studienqualität im Land zu sorgen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Nach dem Redebeitrag meiner sehr verehrten, geschätzten Kollegin Marie Luise von Halem und vor dem Hintergrund des vorliegenden gemeinsamen Antrages von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und CDU werde ich zunächst auf die Frage des Zeitpunktes der abschließenden Beratung des „Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ eingehen. Ich sage ganz deutlich: Jeder und jede, der bzw. die hier warten will, riskiert den Hochschulstandort Lausitz insgesamt.
Wir haben fast genau ein Jahr lang den Vorschlag der Ministerin Sabine Kunst diskutiert. Die einen sagen - wie Marie Luise von Halem -, dass alles hätte viel besser laufen können. Die anderen sagen, es war gut, dass wir so viel miteinander und so viel über die Hochschulen in der Lausitz gesprochen haben. Die leider oft schweigende Mehrheit - und darauf kommt es mir an - sagt wie Goethe im „Faust“: „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehn!“ Liebe Marie Luise von Halem, wer dann noch sagt - das hast du hier wiederholt und neulich in Cottbus ebenso gesagt -, dass die Kontrahenten in der Lausitz auch in zwei Wochen schon einig sein könnten und das Gesetz dann beschlossen werden könne, der verkennt nach meiner Auffassung die Situation völlig.
Es mag richtig sein, dass der gesamte Kommunikationsprozess suboptimal gelaufen ist. Es mag richtig sein, dass zu wenig aufeinander gehört wurde. Ich verstehe auch die Sorge um die Finanzierung angesichts knapper Kassen und neuer Herausforderungen. Was ich nicht verstehe und was ich vor allem nicht akzeptieren kann, ist die Empfehlung: „Warten wir mal weiter ab.“ Das darf eine Landesregierung nicht, und das dürfen auch verantwortliche Landespolitikerinnen und Landespolitiker nicht, denn trotz vieler Energie in der Lausitz geht dann das Licht in der Hochschule aus, und das wollen wir alle nicht.
Meine Damen und Herren, wir sind bei der Vor-Ort-Diskussion in Cottbus immer wieder gefragt worden, warum das denn alles sein müsse. Ich habe dort gesagt und wiederhole es hier gern: Die Hochschulstandorte in der Lausitz müssen zukunftsfest werden. Sie werden sagen, das sei eine Worthülse; aber ich fülle sie gleich. Angesichts des demografischen Wandels braucht es junge Menschen, möglichst viele Studierende - auch in den kommenden Jahren - in Cottbus und in Senftenberg. Außerdem brauchen die Unternehmen in der Region gut ausgebildete Fachkräfte vor Ort. Das sagen die IHK, die klein- und mittelständischen Unternehmen und alle Studien. Die Verbindung von Wissenschaft und Forschung kann das einmal mehr sichern helfen, wenn mit der Wirtschaft intensiv gemeinsam gearbeitet wird. Junge Menschen plus Wissenschaft und Forschung - das ist Zukunft für die Lausitz, meine Damen und Herren.
Wir haben im vergangenen Jahr hier im Landtag sehr ausführlich über die Hochschulen in der Lausitz diskutiert. Ich habe damals gesagt - ich glaube, Marie Luise von Halem hat es genauso gesagt -: Panta rhei - alles fließt. Das ist übrigens auch der Name der Laborhalle an der BTU. Niemand steigt zum zweiten Mal in den gleichen Fluss, und Hochschulen sind Orte dynamischer Entwicklung, Orte geistiger Eliten, Orte hoher Innovationskraft. Das ist in Senftenberg und Cottbus genauso. Es gibt sie, die Lehrstühle mit hervorragendem internationalem Ruf. Die Biotechnologie, auch darüber haben wir mehrfach gesprochen, ist an der Fachhochschule in Senftenberg auf Universitätsniveau angekommen. Die Helmholtz-Gemeinschaft interessiert sich explizit für die Ergebnisse. Warum
wollen wir daraus nicht mehr machen? Kann es der neugegründeten Universität nicht eher und besser gelingen, dann auch Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu werden?
Ja, es stimmt: Die Drittmittelaufkommen an der BTU sind gestiegen. Die Zahl der ausländischen Studierenden ist stark angewachsen, und ich gratuliere ausdrücklich dazu. Aber bitte, warum soll das nicht beiden Hochschulen auch gemeinsam zugutekommen - in einem neugegründeten gemeinsamen System? Warum wollen wir die Chancen von Bologna nicht nutzen und Fachhochschule und Universität vereinen? Warum soll sich ein Studierender nicht in voller Durchlässigkeit auf ein Studium einlassen können, auch wenn ihm oder ihr das Abitur zunächst fehlt? Über den Fachhochschulzugang können junge Menschen bis zur Promotion gelangen. Was ist schlecht daran, wenn wir die althergebrachten strikten akademischen Einteilungen aufbrechen? Und ich bitte Sie: Eine Technische Universität, die diese Formalien ohnehin viel weniger streng sieht als Mediziner, Theologen oder Juristen, ist dazu fähig, und sie schafft das auch.
Wir Sozialdemokraten wollen, dass Chancengleichheit herrscht und die Bedingungen so sind, dass jede und jeder entsprechend den Fähigkeiten - nicht in Abhängigkeit vom Elternhaus - alle Bildungstüren offen vorfinden. Es geht eben nicht um Strukturen, es geht um Lerninhalte, und dafür steht auch die dann neu gegründete Universität.
Auch ich bin nicht naiv genug zu meinen, dass mit dem Gesetz alles erledigt sei. Immerhin haben wir mit einer Anzahl von Änderungen am Text selbst noch weitreichende Verbesserungen erzielen können, und ich freue mich, dass auch die FDP, Herr Kollege Jens Lipsdorf, dem Gesetz im Ausschuss zugestimmt hat. Ich danke ausdrücklich für den Vorschlag, die Experimentierklausel mit aufzunehmen, denn auf dem Weg wird sicherlich das eine oder andere noch zu richten sein; diese Klausel ebnet dem Ministerium und uns gemeinsam den Weg dafür.
Verehrte Damen und Herren von der FDP, Ihren Entschließungsantrag werden wir dennoch ablehnen. Die Fragen der Finanzierung sind Angelegenheit der Haushaltsberatungen hier im Landtag, und ich denke, dass wir alle gemeinsam gefordert sind, dann auch für die nötige Finanzausstattung zu sorgen. Wir reden ja jetzt über eine Rahmenvereinbarung für alle Hochschulen, und ein sehr schöner Nebeneffekt ist, dass es langfristig 5-Jahres-Verträge für alle Hochschulen im Land geben wird. Das bedeutet ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit hinsichtlich dessen, was dann sicher zur Verfügung steht.
Zu den Änderungen auf Vorschlag der Koalition will ich hier nur so viel sagen: Wir haben für mehr Beteiligung aller Statusgruppen gesorgt, auch der Studierenden. Wir haben Klarstellungen vorgenommen, da, wo notwendig, mehr Zeit gegeben. Und wir haben ein Begegnen von Fachhochschule Senftenberg und BTU Cottbus auf Augenhöhe möglich gemacht.
Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass sich nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag die produktive Stimmung in der Lausitz Bahn bricht und es vorwärts geht. Wir brauchen die gut ausgebildeten jungen Menschen - vor
allem auch für die Energiewende. Das ist die Kernkompetenz der BTU. Hier hat sie ihre größten Stärken, und diese müssen noch besser als bisher genutzt werden.
Mein Kollege Ralf Holzschuher und ich waren gestern in Cottbus zu erneuten Gesprächen. Die BTU mischt in der Weltraumforschung mit, plant die ökologische Stadt von morgen, kümmert sich um bezahlbare Daseinsvorsorge und ist gut vernetzt bundesweit und international; das haben wir beide dort noch einmal bestätigt bekommen. Daher ist es gut und richtig, dass die neue Universität weiterhin „Brandenburgische Technische Universität“ und dann „Cottbus-Senftenberg“ heißt.
Nicht nur Vattenfall, auch kleine und mittelständische Unternehmen wissen immer mehr die Nähe zur Hochschule zu schätzen, und so verwundert es auch nicht, dass der Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus, Dr. Wolfgang Krüger - er ist auch Vorsitzender des Beirats für die Neugründung -, uns drängt, endlich zu entscheiden und die Neugründung zu vollziehen. Die Wirtschaft möchte auch im weiteren Prozess ihre Anregungen und Bedarfe einbringen. Sie wünscht sich einen eigenen Hochschulrat für die neugegründete Universität. Das, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, sollten wir ernstnehmen und in die weiteren Beratungen einbeziehen.
Meine Damen und Herren, Physiker wissen: ohne Spannung kein Strom. Spannung hatten wir wahrlich genug; es kommt nun darauf an, dass der Strom auch fließt und dass der Saft da ankommt, wo er gebraucht wird. Das heißt, wir sind alle miteinander gefordert, auch weiterhin das Erforderliche dafür zu tun, dass die neue Brandenburgische Technische Universität in der Lausitz eine gute Zukunft hat. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, die Frage, wird Ihnen angesichts von Schnee und Eis etwas komisch vorkommen. Aber in sieben Tagen ist Sonnenwende und der Frühling dann nicht mehr weit. Deshalb auch meine Frage.
Der Eichenprozessionsspinner - Thaumetopoea processionea hat sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet. Besonders der Nordwesten Brandenburgs ist davon betroffen. Die Brennhaare der Raupen können über das Nesselgift Thaumetoporin zu starken allergischen Reaktionen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Besonders in Kindertagesstätten, Schulen und Wohnheimen brachte das Probleme.
Der Landtag hat im August 2012 im Antrag „Eichenprozessionsspinner wirksam bekämpfen“ beschlossen, dass ein Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorgelegt werden soll. Ein wichtiger Teil davon ist die rechtssichere Anwendung von Bioziden zur Raupenbekämpfung. Um im nächsten Jahr besser und vorbereitet mit dem Problem umgehen zu können, sollten jetzt die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand des Konzepts zur Bekämpfung der massenhaften Verbreitung des Eichenprozessionsspinners?
Herr Minister, wir sind kurz vor Weihnachten und können uns etwas wünschen. Aber ich warne ausdrücklich davor, Frost für den April herbeizusehnen - auch wegen der Obstbauern.
Meine konkrete Nachfrage: Sie haben vom flächendeckenden Einsatz gesprochen. Heißt das, dass für die kommunale Ebene keine zusätzlichen Kosten entstehen? Habe ich das richtig verstanden?
Herr Minister, wäre es nicht besser, eine einheitliche gesetzliche Grundlage zu haben, auf der wir mit all diesen Einzelfragen umgehen? Ich könnte zahlreiche Beispiele schildern, auch aus meinem eigenen Erleben, wo ich es auch als schlichtweg unhaltbar empfinde. Um auf die Ganztagsschulen zurückzukommen: Selbst bei der Ganztagsschule wird gesagt, vier Stunden Schulpflicht seien klar definiert, da gibt es auch die Einzelfallhelfer. Für alles, was darüber hinausgeht - Ganztag findet bei uns ja integriert statt, also dazwischen gibt es eine Stunde, die anders gestaltet ist, dann folgen wieder Deutsch oder Mathematik -, würden keine Einzelfallhelfer bereitstehen. Wäre dafür nicht eine einheitliche gesetzliche Regelung für alle auf der Bundesebene besser?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was Basisdemokratie angeht, können wir von der CDU sicher noch viel lernen, ich warne aber davor.
Vor drei Wochen fanden im Wissenschaftsausschuss die Anhörungen der Vertreter der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ statt. Ich konnte leider aufgrund einer Grippe nicht persönlich anwesend sein. Aber auch mir, Herr Schierack, ist die sportliche Höchstleistung nicht entgangen, die sich in dem Staffellauf, 130 km von der Lausitz nach Potsdam, manifestierte. Alle Achtung auch von meiner Seite.
Jeder kann deutlich sehen: An Engagement, Kreativität und Unterstützung mangelt es der Volksinitiative nicht. Am 6. August 2012 wurden dem Landtagspräsidenten 42 000 Unterschriften, gesammelt durch die Volksinitiative, überreicht.
Damit wurde das notwendige Quorum von 20 000 Unterschriften weit übertroffen. Auch an dieser Stelle möchte ich ausdrücklich meinen größten Respekt zollen. Das Ergebnis ist gut für die Demokratie, aber auch für die Hochschullandschaft im Süden Brandenburgs. Wahrscheinlich wurde in der Lausitz noch nie so viel über die Bedeutung der eigenen Hochschulen gesprochen wie in diesem Sommer.
Meine Damen und Herren, im Bericht der Expertenkommission unter Leitung von Prof. Emmermann finden sich klare Bewertungen zur BTU Cottbus, auf die sowohl die Regierung als auch wir im Landtag reagieren müssen. In aller Kürze möchte ich dennoch auf die Argumente der Volksinitiative eingehen. Dabei werden Sie merken - vor allem die Gäste aus der Lausitz -, dass wir gar nicht so weit auseinanderliegen, sondern dass lediglich die Schlussfolgerungen, die wir daraus ziehen, andere sind.
Zunächst ging es um den Erhalt der Studien- und Lehrkapazitäten in der Lausitz. Durch die Neugründung - nicht durch die Fusion - der Technischen Universität wird genau dies gewähr
leistet. Sie verankert die Hochschule nachhaltig in der Region. Der demografische Wandel geht auch an der Lausitz nicht vorbei. Deshalb wird es in Zukunft besonders darauf ankommen, junge Menschen auch aus Berlin, anderen neuen und alten Bundesländern sowie dem Ausland zu gewinnen. An der BTU Cottbus konnten in diesem Sommer so viele ausländische Erstsemester begrüßt werden wie noch nie. Diesen Trend müssen wir fortsetzen.
Des Weiteren forderte die Volksinitiative auch eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg. Sie haben Recht: Brandenburg ist kein reiches Land. Daran werden auch die Hochschulverträge, die wir gemeinsam auf den Weg bringen, nichts ändern. Dennoch findet - das will ich ausdrücklich betonen - die Einführung von langjährigen Hochschulverträgen, die mehr finanzielle Planungssicherheit auch für den Mittelbau gewährleisten, meine ausdrückliche Unterstützung.
Im Übrigen ist die Lausitz Vorreiter für das gesamte Land Brandenburg. Mit 6,6 Millionen Euro gibt es auch zusätzliches Geld für den Umbauprozess und für neue Studiengänge. Die Forderung nach einem Gesamtkonzept für unsere Hochschullandschaft wird mit der Erstellung und Diskussion des ButtlerGutachtens und der parallelen Vorlage der Hochschulentwicklungsplanung bereits erfüllt. Diese wird Anfang 2013 vorliegen. Das heißt jedoch nicht, dass wir bis dahin die Hände in den Schoß legen dürfen. Im Gegenteil. Wir dürfen keine Zeit verlieren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss zur Hauptforderung der Volksinitiative kommen: Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen. An diesem Punkt gehen unsere Meinungen auseinander. Um die Hochschulregion Lausitz auch für die nächsten 20 Jahre zukunftsfest zu machen, braucht es den neuen Ansatz. Auch wenn dieser Umbauprozess in den ersten Jahren vieler Anstrengungen bedarf, bin ich überzeugt, dass dies langfristig notwendig ist und gelingen wird. Deshalb wird die SPD-Fraktion die Volksinitiative ablehnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schierack, Sie haben schon wieder das Wort Zwangsfusion im Munde geführt. Das, was wir hier miteinander diskutieren, ist ein Errichtungsgesetz.
Es geht um die Neustrukturierung der Hochschullandschaft in der Lausitz, und es geht eben nicht um eine Zwangsfusion.
Neun Monate sind vergangen, seit wir hier im Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde das erste Mal miteinander über die Pläne diskutiert haben. Verehrter Herr Schierack, Sie als Vater von zwei Kindern wissen, in neun Monaten kann ein Embryo zum Baby heranwachsen und reif sein für die Welt da draußen. Meistens wird so ein neues Leben geliebt, und es wird alles dafür getan, dass es ihm gut geht. Das ist leider in der Lausitz nicht passiert.
Ich will durchaus nachdenklich darauf eingehen, wenn Sie gestatten, meine Damen und Herren. Vielleicht kam alles zu unerwartet und zu unvorbereitet. Nach meiner Meinung ist jedenfalls zu viel Kraft verwendet worden, um sich gegenseitig die eigenen Standpunkte darzulegen und zu sagen, wie gut man ohne den anderen klarkommt. Wenig ist getan worden, um aufeinander zuzugehen und das Beste für die werdende Universität, auch gegenüber dem Land, herauszuholen. Bis zum Schluss ist viel mehr dagegen als dafür gekämpft worden, und es wird Zeit, dass wir miteinander über die inhaltlichen Fragen diskutieren.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat dem Landtag mit dem Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz die Grundlage für eine neue, starke Universität in der Lausitz vorgelegt. Damit ist der Rahmen abgesteckt. Lassen Sie uns nun bitte gemeinsam nach vorn blicken und die noch vor uns liegenden Aufgaben beherzt angehen! Da ist zum einen die Mitgliedschaft in der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Meine Damen und Herren, ich will Sie alle noch einmal an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2002 erinnern. Kernkompetenzen müssen zur Profilbildung genutzt und Kooperationen weiter ausgebaut werden; so hieß es damals. Die Kooperationen sind jetzt die gemeinsame Arbeit von einem Senat unter einem Präsidenten/einer Präsidentin mit einem Etat ohne Reibungsverluste, ohne Konkurrenzgerangel und mit vereinten Kräften.
Ich erinnere die BTU gern daran, dass auch die Lausitzhochschule bereits eng mit der Helmholtz-Gemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft kooperiert. Wir können von Landesseite da sicher auch weiter unterstützen - das will ich durchaus einräumen -, die Ansiedlung außeruniversitärer Forschung befördern helfen und die 5 % Steigerung der Ausgaben, zu der wir gegenüber dem Bund verpflichtet sind, auch in der Lausitz dafür einsetzen.
Zum anderen geht es um die finanzielle Ausstattung der Brandenburgischen Technischen Universität. Dem immer wieder erhobenen Vorwurf - Herr Schierack hat ihn hier wiederholt vorgetragen -, dass das eine Sparuniversität werde, dass hier auf Kosten der Lausitz der Rotstift angesetzt werde, will ich heute erneut entgegentreten. Wir sind zwar noch nicht in den Haus
haltsberatungen - die führen wir im Dezember miteinander -, aber der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat bereits abschließend votiert, und es gibt definitiv mehr Geld für die Lausitz. Neben den 3,2 Millionen Euro für die Gesundheitsberufe - wir sprachen gestern davon - sind in Verhandlungen mit den Gewerkschaften für 2013 2,5 Millionen Euro und für 2014 1,2 Millionen Euro zusätzliche Haushaltsmittel für die tarifliche Anpassung und den Neustrukturierungsprozess ausgehandelt worden. Mit der Auflage für längerfristig laufende Hochschulverträge - auch die Ministerin ging darauf schon ein - schaffen wir ein Weiteres, nämlich mehr Sicherheit gerade für den Mittelbau und für mehr langfristige Verträge. Wie wichtig das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch an der BTU Cottbus ist, konnte ich selbst im Sommer bei einem Gespräch hören.