Martina Gregor-Ness

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Last Statements

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Die 5. Legislaturperiode des Landtages wird überschattet bleiben von der nicht gelungenen Fertigstellung des BER, von der nicht gelungenen Inbetriebnahme und von der Nichtrealisierung des planfestgestellten Lärmschutzes für die betroffenen Anrainer am BER.
- Sie sind ja hellseherisch begabt, Herr Jungclaus.
Die Geschichte des BER und das Ringen um eine angemessene Nachtruhe am BER sind geprägt durch Debatten, in denen wir in Sachen Lärmschutz vieles im Sinne der Anwohner erreicht haben. Die Geschichte des BER und zum Nachtflug dokumentiert aber auch die klassische Form einer Eskalationsstrategie. Es geht um die Konflikte, die im Laufe der Zeit eskaliert sind. Wir haben Konflikte zwischen den Flughafenbetreibern und der Flughafengesellschaft. Wir haben Konflikte zwischen den betroffenen Anrainerkommunen und dem Flughafen. Wir haben Konflikte zwischen Berlin, Brandenburg und dem Bund. Wir haben Konflikte zwischen den Parteien im Landtag. Wir haben im Land Konflikte zwischen den direkt Betroffenen und entfernter Wohnenden.
Ein Konflikt im klassischen Sinne unterteilt sich in Konfliktstufen, die sich in 3 Ebenen dreifach abbilden. Es sind also insgesamt 9 Konfliktstufen, die ein Konflikt in der Regel durchläuft. Während es anfangs kein Konflikt ist, sondern Meinungen aufeinanderprallen und unterschiedliche Standpunkte diskutiert werden - das passiert im Leben und in der Politik regelmäßig -, kommt es im Laufe der Debatte zu einer Manifestation. Plötzlich werden die Argumente fundamentaler, die Ansichten werden stringenter vorgetragen, und es entsteht ein Konflikt. In der ersten Ebene der entstandenen Konfliktsituation kann man sich noch einigen und eine Win-win-Situation für alle Beteiligten herbeiführen. Dann eskaliert es langsam, es herrscht ein Schwarz-Weiß-Denken, es kommt zur Denunziation des anderen, verschiedene Lager werden gebildet, und man verliert plötzlich das Mitgefühl und die Empathie. Es geht bis hin zum Vertrauensverlust und schließlich zur Drohung. In den Stufen 7, 8 und 9 der dritten Ebene der Eskalation ist dann überhaupt kein Gewinner mehr auszumachen, denn da nimmt man den eigenen Untergang in Kauf, nur um ein Stückchen
mehr die eigenen Interessen gegenüber dem Gegner durchgesetzt zu haben.
Es stellt sich die Frage, auf welcher Stufe der Eskalation wir uns befinden. Oder besser gefragt: Wo wollen uns Bündnis 90/ Die Grünen und Teile der FDP eigentlich hinstellen? Ich hoffe, wir sind noch auf Stufe 6 - Drohung. Die eigene Macht Brandenburgs gegenüber Berlin sollen wir hier demonstrieren. Das sollten wir schon mit der Kündigung des Landesplanungsstaatsvertrages tun - das war die erste Phase -, und heute wurde noch eine sanktionsbewährte Drohung obendrauf gelegt, nämlich: Wir zahlen nicht mehr, wenn...
Wir als Regierungsparteien - das muss ich ehrlich sagen - sind schon erstaunt darüber, wie schnell Sie die argumentative Ebene verlassen und zur Drohung übergehen. Ich frage mich, wohin das führen soll. Wenn der Antrag auch nicht im juristischen Sinne als Erpressung gewertet werden kann, eine politische Erpressung ist er allemal. Dabei sind wir doch davon überzeugt, dass wir die richtigen Argumente haben, um auch unsere Partner überzeugen zu können. Wir haben immerhin 250 000 gesammelte Unterschriften aus beiden Volksbegehren. Wir brauchen Akzeptanz für diesen Flughafen, und die können wir nur in Partnerschaft mit dem Flughafenumfeld erreichen. Wir haben eine Fürsorgepflicht für die Brandenburgerinnen und Brandenburger.
Nur, all unsere Argumente verfangen nicht und haben nicht zum erhofften Erfolg geführt. Glauben Sie von Bündnis 90/Die Grünen und einige aus der FDP denn, dass eine Kostensumme von 4,3 Milliarden Euro - 440 Millionen Euro beträgt allein der Anteil Brandenburgs im Haushaltjahr 2013/2014 - uns ruhig schlafen lassen? Da denke ich noch nicht einmal an die 888 Millionen Euro, die aufgrund von Bürgschaften auf uns zukommen können. Das sind die Zahlen und Summen, die in diesem Raum täglich diskutiert werden. Aber ohne ein Nachtflugverbot keine weiteren Geldmittel zur Verfügung zu stellen - das muss man konsequent zu Ende denken - bedeutet im Klartext entweder das Ende des BER oder zumindest den Stopp des Baus. Wenn unsere Vertragspartner sich auf das gleiche Niveau begäben, wie wir das tun, blockierten wir uns gegenseitig. Dann heißt es: Ohne weitere Geldmittel kein Baufortschritt, kein Lärmschutz, keine Fertigstellung, keine Inbetriebnahme, und alles ist perdu. Wollen Sie das wirklich? Nehmen Sie das in Kauf, oder ist es vielleicht sogar Ihr Ansinnen? Dann sagen Sie es einfach, ganz konkret und ganz klar: Wir wollen ein Ende des Ausbaus des BER. Das wäre ehrlicher und redlicher. - Danke.
Herr Goetz, das Wesen des Konflikts ist ja, dass es zwei Konfliktparteien gibt. Nicht nur wir beide bilden eine Konfliktpartei, sondern auch Berlin - eigentlich sogar noch der Bund - und Brandenburg. Dieser Konflikt löst sich doch nicht dadurch, dass die Drohkulissen von beiden Seiten verschärft werden; das ist doch illusorisch. Wenn wir überhaupt vorankommen wollen, brauchen wir klare Fakten, dann brauchen wir endlich einen Fertigstellungstermin und einen Bauablaufplan. Daran hatten Sie schon einmal angeknüpft und im Ausschuss einen Antrag gestellt.
Das ist auch nachzuvollziehen. Zur gleichen Stunde tagt der Bundeshaushaltsausschuss zu dem Thema nächste Tranche, und da geht es genau darum, was im Bundesrechnungshofbericht dargelegt worden ist: Was brauchen wir als valide Grundlage, um solche Entscheidungen zu treffen? - Da ist aber weder von den Grünen noch von der FDP irgendwo parallel eingebaut worden: Aber nur mit Nachtflugverbot. - Vielmehr geht es darum, den Flughafen fertigzustellen. Das ist unser gemeinsames Anliegen hier, und darum muss es gehen.
(Beifall SPD - Goetz [FDP]: Unser gemeinsames Anlie- gen ist der Landtagsbeschluss von 2013 und den auch durchzusetzen, Frau Gregor Ness! - Frau Gregor-Ness [SPD]: Ja, unsere Verhandlungen sind gescheitert! - Goetz [FDP]: Die Berliner bewegen sich doch nicht!)
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dombrowski, eigentlich kann ich es ganz kurz machen: An Ihrem Antrag gibt es sehr vieles, was diskussionswürdig ist. Er hat nur einen einzigen Makel: Er kommt ein bisschen spät. Es hätte sich durchaus gelohnt, die Problematik spätestens, als wir uns zum Biber verständigt haben, insgesamt aufzurufen.
Ich glaube, die Verwaltung bzw. das Haus ist gut beraten, wenn es anhand dieses Antrags schon einmal zu arbeiten anfängt, denn ich gehe davon aus, dass der Antrag in dieser oder ähnlicher Form auch in der nächsten Legislaturperiode auf diesen Tisch kommt.
Wir sind nicht imstande, mit der Terminsetzung Juli, die in diesem Antrag enthalten ist, noch einmal in den Ausschüssen zu beraten oder entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Wir können auch den zukünftigen Haushaltsgesetzgeber nicht verpflichten. Aber wir brauchen valide Datengrundlagen. Wir brauchen die Definition dessen: Was ist guter Erhaltungszustand? An diesen Punkten sind wir uns völlig einig. Daraus ableitend müssen wir nachher selbstverständlich gucken bzw. prüfen.
Erst kommt die Prävention, und nachher muss auch der Ausgleich kommen, in welcher Form das dann auch immer geschehen kann und vor allen Dingen, aus welchen finanziellen Ressourcen wir uns das erschließen können.
Vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab, wohl wissend, dass es Probleme im Land gibt und wir auch Antworten geben müssen. - Danke.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche heute einmal, unsere energiepolitische Sprecherin Frau Hackenschmidt zu vertreten.
- Es wird schwer.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist bereits in seiner Überschrift auf eine Verengung des Themas. Genannt werden Klimaschutz - klar - und wirtschaftliche Entwicklung. Das Ziel Versorgungssicherheit spielt in diesem Antrag überhaupt keine Rolle. Aber über eine Herausforderung nicht zu reden bedeutet noch lange nicht, dass sie nicht existent ist. Deshalb ist es für uns ganz wichtig, dass wir den Blick nicht auf Klimaschutz und grüne Wirtschaftsentwicklung verengen, sondern wir müssen die gesamte Wirtschaftsentwicklung in Brandenburg und in Deutschland im Blick behalten.
Wir müssen also alle drei Ziele der Energiepolitik plus Akzeptanz - das haben wir ja in unserem Zielviereck neu definiert in Einklang bringen. Wir in Brandenburg stellen diesen Ausgleich eigentlich Tag für Tag ganz praktisch her - und das nicht erst jetzt. Wir postulieren die Energiewende nicht erst seit dem Atomenergieausstieg, sondern wir machen seit 1990 in diesem Land nichts anderes. Wir machen tagtäglich Energiewende! Wir sind Vorreiter geworden bei erneuerbaren Energien.
Dass wir diese Dynamik im Ausbau der Erneuerbaren auf Dauer nicht in der gewohnten Form fortführen können, dafür
spricht schon, dass die Akzeptanz für Erneuerbare im Sinken begriffen ist. Wir haben es heute im Pressespiegel - es fehlen noch zwei Gutachten, der Wind-Plan im Norden konnte wieder nicht in Kraft gesetzt werden. Vor diesem Hintergrund muss man auch anerkennen, dass diese Energieform - insbesondere Windenergie - an die Grenzen ihrer Akzeptanz stößt und auch an die Grenzen der Machbarkeit in den Spannungsfeldern Schutz der Natur, geschützte Tierarten und Schutz von Siedlungsgebieten.
Wir sind also Vorreiter - wir sind aber auch Experten. Wir sind Experten bei Systemintegration, wir sind inzwischen auch Experten beim Netzausbau. Wir wissen, wie wichtig konventionelle Energien noch sind, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu garantieren. Wir kennen auch die Grenzen und Probleme des Ausbaus.
Aus diesem Grund können wir keinen Antrag befürworteten, der suggeriert, ausschließlich durch den Ausbau erneuerbarer Energien lasse sich ein Ausgleich zwischen Klimaschutz und wirtschaftlichen Interessen herstellen. Die Wahrheit bei diesem Thema ist nämlich: Auch die Befreiung von energieintensiven Betrieben und der Bestandsschutz für Eigenstromversorgung sichert in Brandenburg Arbeitsplätze. Während eine Abschaffung nur minimale Auswirkungen auf den Strompreis hätte, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass wir massiv mit dem Verlust von Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu rechnen hätten und sich damit auch die soziale Frage neu stellen würde.
Zur Wahrheit gehört, dass mit dem Abschalten der Atomkraftwerke die konventionellen Energieträger natürlich notwendige Kapazitäten zur Versorgungssicherheit ausbauen mussten. Es ist aber nicht einzusehen, dass bei der Novelle ausgerechnet beim Nachdenken über Kapazitätsmechanismen die Braunkohle gegenüber anderen Energieträgern benachteiligt wird. Es ist unsere Braunkohle; es ist unser Bodenschatz!
Darüber hinaus brauchen wir natürlich auch eine deutliche Unterstützung der Systemintegration und der Speicherung.
Wir müssen das Potenzial der Biomasse genauso stärker berücksichtigen, wie wir die Frage stellen müssen, wie es mit Entschädigungszahlungen für den Netzbetreiber für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien bei Netzengpässen weitergehen soll. Es kann doch nicht sein, dass Strom, der nicht eingespeist werden kann, vergütet wird. Das treibt den Strompreis in die Höhe und wird über die Netzumlage durch alle finanziert. Auch diese Frage muss erlaubt sein.
Es geht um ein Gesamtkonzept für ganz Deutschland; da werden also ganz viele Interessen miteinander in Einklang zu bringen sein. Dorthin, wo wir heute im Bereich der erneuerbaren Energien bereits stehen, müssen andere erst noch kommen. Vor diesem Hintergrund brauchen wir einen großen Wurf und nicht kleinteiliges Beharren auf Besitzständen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun schlägt man am 1. April ja immer die Zeitung auf und sucht nach dem vermeintlichen Aprilscherz, und dann steht da: Naturschutz bremst Kampf gegen braune Spree aus, zum Glück ging es dann noch weiter -: in Sachsen nicht mehr.
Genau das ist das Problem. Das Problem, das Sie negiert haben, dass es keine Koordination in Sachsen geben muss, hat sich in Schleife offenbart. Dort hat die zuständige Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen erst erfahren, dass sie einen Genehmigungstatbestand in Angriff nehmen müsste.
Das ist an diesem Freitag geschehen, und wir konnten es in der Zeitung lesen. Es war auszuräumen. Aber wenn es von der Staatsregierung nicht an die untere Behörde, die zuständig ist, weitergegeben wird, haben wir ein Koordinierungsproblem.
Nun bitten wir ganz lieb und fordern nicht und sind nicht böse. Beim Sonderausschuss BER wird immer genau erklärt, wie viel Druck wir erzeugen müssen, damit in Berlin endlich mal etwas vorwärtsgeht. Wenn wir hier mal nett den Finger in die Wunde legen und sagen, bitte bewegt euch jetzt mal - wir haben sehr gute Erfahrungen mit unserem Koordinator, dem Präsidenten des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe gemacht -, dann ist das doch ein vernünftiger Schritt, den wir gehen müssen.
Dann gibt es den Entschließungsantrag zu dem gemeinsamen Verband. Diese Verbandsidee ist überhaupt keine neue Idee. Als ich noch Technologin im Tagebau war, haben wir aus den Erfahrungen, die es mit der Emschergenossenschaft bzw. mit dem Rhein-Erft-Kreis gab, schon zu lernen versucht: Wie bekommt man so etwas gemanagt, wenn es mit dem Bergbau zu Ende geht und man eine Nachfolgelösung finden muss? Das Problem, das wir zum jetzigen Zeitpunkt haben, ist, dass aus der Diskussion heraus die jetzige Flutungszentrale als das Instrument angesehen und deshalb auch installiert worden ist, die unter den Gegebenheiten, nämlich dem existierenden Bergrecht, genau das leisten kann.
Sie kann das Flutungsmanagement für die 31 Tagebau-Seen, die gerade entstehen - 16 davon bei uns in Brandenburg - leisten; das tut sie auch sehr erfolgreich. Wir können erst, nachdem wir alle rechtlichen Hürden genommen haben - wir müssten das Wasserrecht in Sachsen und Brandenburg anpassen, also an der Stelle Sondervereinbarungen treffen, und wir müssten aus dem Bergrecht heraus sein -, über einen solchen Zweckverband nachdenken.
Liebe CDU, ich bin in den letzten zwei Tagen nicht zum Sortieren der Post gekommen, gehe aber davon aus, dass Ihre Kleine
Anfrage zu dem Thema noch nicht beantwortet sein kann. Hätten wir doch erst einmal die Antwort auf die Kleine Anfrage, die sich genau auf Ihren Antrag bezieht, abgewartet und dann im Ausschuss darüber diskutiert; dann wären wir jetzt nicht in der Situation, dass wir Ihren Entschließungsantrag leider Gottes ablehnen müssen.
Genauso verhält es sich mit der Bitte, einen Bericht der Landesregierung zu initiieren. Das halte ich für übertrieben. Natürlich müssen wir uns anschauen, was mit der Staumauer in Spremberg passiert. Wir haben gelernt, dass dort baulich noch mehr geleistet werden muss, als ursprünglich gedacht war. Es genügt aber, wenn wir uns dazu im Fachausschuss austauschen. Dazu bedarf es keines Berichtes der Landesregierung, der innerhalb der Kürze der Zeit gar nicht abzustimmen und zu leisten wäre. Vor diesem Hintergrund werden wir auch Ihren Antrag ablehnen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, denn eine saubere, klare Spree sollte uns allen am Herzen liegen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meiner Rede auf den heute hier zur Diskussion stehenden Antrag beziehen. - Ja, heute ist der Jahrestag der Annahme der Volksinitiative. Ein Jahr lang gab es Gespräche, Berichte, Gutachten; es gab auch eine Anhörung im Fachausschuss Infrastruktur und Landwirtschaft. Noch haben wir kein Ergebnis. Das ist selbstverständlich für Ungeduldige eine sehr lange Zeit und für die Betroffenen auch eine quälende, belastende Zeit, weil ihre Fragen noch offen sind. Aber ich frage ehrlich in dieses Haus hinein: Wer hat eigentlich innerhalb welcher Frist welches Ergebnis erwartet?
Die Vertreter der Landesregierung arbeiten getreu den Forderungen, die den Beschlussfassungen dieses Hauses zugrunde liegen, in mehreren Richtungen. Da gibt es erstens die Forderung nach einer Änderung des Landesplanungsstaatsvertrages. Das ist absolut der Wortlaut der Volksinitiative, die wir hier angenommen haben. Diese Richtung der Änderung des Landesplanungsstaatsvertrages ist auch eine Richtung, die etwas bewirkt - allerdings erst in Zukunft. Wir wissen, dass es keine Auswirkungen auf den aktuell rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss hat, selbst wenn es uns gelingt, den Landesplanungsstaatsvertrag zu ändern.
Deshalb kommt einer zweiten Dimension der Arbeit eine ganz bedeutende Rolle zu, nämlich den Verhandlungen mit den anderen Gesellschaftern zur Änderung der Betriebszeiten für die planmäßigen Flüge am Flughafen.
Als Drittes kam nach der Anhörung im AIL eine Dimension hinzu, auf die sich auch der Antrag heute bezieht, nämlich die Frage: Könnten wir als Brandenburger im Alleingang eine Änderung des Betriebsregimes herbeiführen?
Es gibt viertens sogar noch eine weitere Diskussion, die auch Gegenstand der Beschlussfassung war, nämlich die Klärung der Fragen, die im Zusammenhang mit technischen Maßnahmen zur Verminderung des Lärms stehen. Diese werden in der Fluglärmkommission diskutiert.
Fünftens gibt es selbstverständlich das Bemühen um bundeseinheitliche und europarechtliche Regelungen, die gleiche Bedingungen für alle Flughäfen schaffen sollen.
So weit zum ganz nüchternen Sachstand. Substanzielle Ergebnisse in all diesen Fragen gibt es bis heute leider nicht. Das muss man einfach einmal so feststellen. Was wir aus dem Zwischenbericht wissen und was wir in den Ausschussberatungen auch erörtert haben, ist aber, dass zu Punkt 1, der Ände
rung des Landesstaatsvertrages, Ende März eine Plankommissionssitzung, eine Konferenz der Länder stattfinden wird. Das ist die formale Einrichtung, die genau diese Änderung herbeiführen kann. Unabhängig von diesem Ergebnis wissen alle, dass Planungsrecht nicht Fachrecht bricht.
Daher kommt dem Aspekt der Verhandlungen mit den Gesellschaftern eine ganz wesentliche Bedeutung zu. In diesen Verhandlungen könnte die CDU-geführte Bundesebene unter Herrn Dobrindt, Herrn Bomba - und mit Frau Reiche an der Spitze - an der entscheidenden Stelle ein ganz wesentliches Zünglein an der Waage sein.
Ich appelliere an dieser Stelle an die Kollegen der CDU, uns in dem Bemühen zu unterstützen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen.
An die Grünen und an Herrn Goetz habe ich eine Bitte: Wechseln Sie nicht permanent die Ebenen und Richtungen Ihres Bemühens!
Einmal geht es um die Bundesebene und das Durchsetzen des Nachtflugverbots, ein anderes Mal um die Kündigung des Landesplanungsstaatsvertrages oder um die Änderung des LEPro. Alle diese Anträge haben wir hier bereits behandelt. Zielführend, rechtssicher und ergebnisorientiert sieht meiner Meinung nach anders aus.
Ihr heutiger Antrag nun setzt auf den Alleingang Brandenburgs zur Änderung der Planfeststellung. Sie stützen sich dabei auf zwei Gutachten, blenden aber andere Gutachten mit anderem Tenor völlig aus. Sie suggerieren hier einfache Lösungen und wecken Hoffnungen, die wir nicht erfüllen können.
Der BVBB hat dazu eine klare Haltung. Er nahm Bezug auf das Interview, in dem Herr Woidke angeblich einen Richtungswechsel seiner eigenen Politik angedeutet hat - er hat ja nur angekündigt, er wolle es juristisch bewerten lassen. Er hat eine ganz klare Meinung geäußert; die entsprechende Pressemitteilung haben Sie alle schon gelesen: „Der Wahlkampf hat begonnen!“ Der BVBB schrieb, er lehnt den vorgeschlagenen Weg als durchsichtiges Manöver absolut ab.
Wenn Sie als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Ihrem Antrag fordern, die Glaubwürdigkeit des Parlaments zu wahren, dann bitte ich Sie: Nehmen Sie das Parlament ernst und zweifeln Sie nicht an unserer Glaubwürdigkeit, indem Sie solch einen Antrag hier einbringen, der mit nichts durchsetzbar ist, weil die juristischen Voraussetzungen dafür komplett fehlen, einen Alleingang zielführend zu Wege zu bringen. Sie wissen, dass das zum Scheitern verurteilt ist. Bitte unterstützen Sie die Bemühungen der Landesregierung in Verhandlungen.
Nur das ist der Weg, zu Ergebnissen zu kommen. Wir warten auf das Ergebnis der PlaKo und der Gesellschafterversammlung. Ich bin der guten Hoffnung, dass wir gemeinsam mit Berlin zu einer Lösung kommen.
Ich habe von diesem Pult aus noch nie eine ideologische Diskussion geführt, sondern ich versuche, sachorientierte, lösungsorientierte und erfolgversprechende Wege zu gehen, aber nicht Wege, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.
Denn wir haben keine Grundlage, einen Alleingang zu machen. Ein Flughafen, der noch nicht einmal „fliegt“, bietet keine Gewähr, Änderungsbedarf in Anspruch zu nehmen. Das ist das Problem, dass wissen Sie ganz genau, Herr Goetz.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie: Zeigen Sie Lösungen auf, die praktikabel und zielführend sind. Ihr Weg ist es garantiert nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns wurde heute der Entwurf eines Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Wir befinden uns damit in guter Gesellschaft. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben ein solches Klimaschutzgesetz bereits verabschiedet - selbstverständlich, die Grünen sind dort in Regierungsverantwortung gekommen und haben das durchgesetzt. Löblich.
In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt befindet sich ein solches Gesetz gerade in der Beratung. Auch das ist okay. Es war auch keine große Leistung. Die Gesetze waren da. Wir hatten eine gute Grundlage. Die Grünen konnten diesen Gesetzentwurf heute ohne großes Bemühen vorlegen.
Leider muss ich Sie enttäuschen. Herr Jungclaus, Sie haben doch schon vor 20 Jahren in diesem Land gelebt. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen, wir hätten im Bereich Klimaschutz nichts erreicht, halte ich für eine komplette Realitätsverweigerung.
Sie haben mit Ihren eigenen Zahlen widerlegt, wie viel Geld investiert worden ist genau in Umweltschutz, in Klimaschutz, in Maßnahmen zur Senkung von Emissionen, und behaupten hier, es sei nichts getan worden. Es tut mir unendlich leid.
Meines Erachtens waren wir hier in Brandenburg immer Vorreiter auf diesem Gebiet, und das seit 25 Jahren. Da, wohin andere Länder noch kommen müssen, sind wir längst. Jetzt kommen Sie mit dem Entwurf eines Klimaschutzgesetzes. Ich sage: Sie kommen zur Unzeit. Seit dem 13. Januar 2014 liegt die Nachhaltigkeitsstrategie im Internet vor. Sie ist jetzt in der Beratung und soll von uns noch im ersten Quartal verabschiedet werden.
Diese Nachhaltigkeitsstrategie fährt aus unserer Sicht den richtigen und den umfassenderen Ansatz. Das bitte ich einmal zu honorieren. Unter Punkt III ist dort ausgeführt: „Brandenburg als Modellregion zum Umgang mit Energie und Klimawandel.“ Es stehen die Maßnahmen darin. Dass man über diese Maßnahmen diskutieren und sie noch weiter ausbauen kann, ist unbenommen. Das ist alles klar. Wir hätten aber erst einmal anhand der Nachhaltigkeitsstrategie überlegen müssen: Wo ergeben sich wirklich Defizite? Wozu brauchen wir jetzt ein Klimaschutzgesetz, das wieder nur auf Klimaschutz abstellt? Wozu brauchen wir einen Klimabeirat? Wir haben einen Nachhaltigkeitsbeirat. Wer nur noch Klimaschutz als einzelnes Segment sieht, verfehlt komplett die Ansätze, die wir hier brauchen. Das sind nicht nur ökologische Ansätze. Das sind wirtschaftliche, ökonomische und das sind natürlich auch die Ansätze eines nachhaltigen Brandenburgs, in dem wir leben wollen. Wir können Fernwärme nicht in jedem Ort installieren. Wir können nicht eine nächste Modernisierungswelle über unsere Wohnungsbestände rollen. Wohin sollen sich die Mieten entwickeln? Gleichzeitig kommt das Argument: Wir brauchen eine Mietenbremse. Es widerspricht sich alles komplett.
Es gilt das Gleiche wie beim Verfassungsschutzgesetz: Man kann über einen solchen Gesetzentwurf sicherlich diskutieren, aber doch nicht drei Monate vor Ende der Legislaturperiode. Wir haben ein hohes Maß gesetzt, gerade auch bei der Erarbeitung der Energiestrategie, auf Kommunikation, auf Beteiligung, auf Teilhabe.
- Ja, so gut wie. Wir können natürlich auch Sondersitzungen in der Sommerpause machen. Sie benutzen das Ganze doch nur als Krücke, damit Sie sich im Wahlkampf positionieren können: die SPD als Klimabremser dieser Nation.
Das ist mitnichten der Fall. Wir haben umfangreichere Ansätze. Wir wollen Klima im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit sehen. Wir brauchen die Wechselwirkung zwischen Energiestrategie, Nachhaltigkeitsstrategie, Biodiversität, Biomasse und allem, was dort mit hineinfließt. Das sind unsere Ansätze und unsere Antworten auf die dringenden Fragen, die hier gegeben werden müssen.
Energie darf nicht zum Thema einer sozialen Frage gemacht werden. Diese Gefahr besteht in diesem Land. Mit der Energie
wende haben wir vor 20 Jahren angefangen. Wir haben in der Zwischenzeit auch aus Fehlern gelernt. Wir müssen die bundesweiten Konsequenzen betrachten. Kein Mensch weiß: Wohin steuert gerade die Bundesebene? Wir haben heute Morgen in den Nachrichten gehört, dass es gerade eine Studie gibt, in der das EEG komplett zur Diskussion gestellt worden ist. Vor diesem Hintergrund erwarten Sie jetzt, dass wir innerhalb von drei Monaten einen Gesetzentwurf verabschieden, ohne ihn seriös beraten und ohne auch die Betroffenen in der Breite ob das die Industrie, ob das die Wohnungswirtschaft, ob das die Sozialverbände sind, die befragt werden müssen - einbeziehen zu können. - Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in 1. Lesung, weil wir unser Abfall- und Bodenschutzgesetz anpassen müssen. Dafür gibt es europarechtliche, aber auch bundesrechtliche Gründe - das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat sich geändert -; auch die aktuelle Rechtsprechung hat in den Entwurf Eingang gefunden.
Nichtsdestoweniger werden die Spitzenverbände bei der Anhörung genau an den Stellen nachhaken, wo wir über die Anpassungserfordernisse, die sich ergeben haben, hinausgehen. Wir werden uns wappnen müssen, um den kritischen Nachfragen standzuhalten, denn einige Erklärungen werden unendlich schwer sein. Den Menschen wird immer wieder vor Augen geführt: Ihr trennt zu Hause den Müll, gebt euch die größte Mühe und im Zweifel kommt nachher alles - zusammen - am gleichen Punkt an. Es kann nicht zielführend sein, einerseits die Gebührenschraube nach oben zu drehen und andererseits zuzusehen, wie der Effekt auf Klimaschutz und Ressourcenschonung, den wir wollen, am Ende nicht stattfindet.
Es wird vor allem im ländlichen Raum schwer vermittelbar sein - da gebe ich Herrn Dombrowski Recht -, flächendeckend die braune Tonne einzuführen, weil jeder auf seinem Grundstück Biomüll kompostieren kann. Im Ballungsraum ist es durchaus sinnvoll, da könnte es sich rechnen; wir werden viel Erklärungsbedarf haben.
Ich möchte auch die Frage stellen, wie es in Brandenburg technologisch aussieht. Wir haben immer auf die biologischmechanische Behandlung gesetzt. Dafür ist ein gewisser Feuchtigkeitsgrad des Restmülls, den wir anliefern, nötig. Funktioniert dann überhaupt unser bis jetzt angestrebtes System? Wir haben immer versucht, in diesem Land Verbrennungsanlagen zu vermeiden. Es gibt also Klärungsbedarf; dabei wird uns die Anhörung sicherlich helfen. Deshalb bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfes zur Diskussion in den Ausschuss.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dieser Tagesordnungspunkt ist ein gutes Beispiel dafür, wie es in diesem Hause möglich ist, aus dem parlamentarischen Raum heraus einen Gesetzentwurf einzubringen. Egal, welchen Handlungsbedarf man sieht: Der Druck war so groß, dass wir uns auf das Mindestmaß dessen geeinigt haben, was wir als Regelungsbedarf erkannt haben, um die Handlungsfähigkeit unserer Verbände für das nächste Jahr zu sichern.
Unbenommen bleibt, dass wir Fragen der Mitgliedschaft und der Beiträge - ihre Erhebung, ihren Umfang, ihre Differenzierung - in Angriff nehmen müssen. Das war Gegenstand der Erörterung während der Anhörung, eine Lösung war allerdings nicht zu finden. Unser wichtigstes Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Verbände und die Beitragserhebung zu sichern, denn wir sind uns einig: Wir brauchen im Land Brandenburg eine Gewässerunterhaltung. Dass die Verbandsstrukturen verbessert werden müssen, ist uns allen klar; in der nächsten Legislaturperiode stehen wir deshalb vor einer großen Aufgabe.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Beschlussentwurf und danke für die Zusammenarbeit mit allen Kollegen, die dazu beigetragen haben.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Rechtsanwalt Böcker, herzlich willkommen in diesem Hohen Haus!
Dem Präsidenten des Landesumweltamts, Prof. Freude, wird folgendes Zitat unterstellt:
„Gäbe es die Gewässerunterhaltungsverbände nicht, man müsste sie erfinden.“
Ob das korrekt ist, kann ich nicht aus erster Hand belegen, deshalb nageln Sie mich nicht fest. Aber bei einem bin ich mir ganz sicher: Weil es die Gewässerunterhaltungsverbände gibt, gilt es, sie zu retten - unverzüglich, dringend und rechtssicher. Deshalb ist dieser von vier Fraktionen eingebrachte Entwurf sehr wichtig.
Bei der Gewässerunterhaltung im Land Brandenburg haben wir es mit einem sehr großen Problem zu tun. Es ist eine Dimension, die flächendeckend das Land betrifft. Dafür gibt es, glaube ich, auch einige profunde Zahlen, die das belegen. Derzeit gibt es in Brandenburg noch 25 Gewässerunterhaltungsverbände, die zwischen 50 000 und 190 000 Hektar pro Verband bewirtschaften. Diese Bewirtschaftung erfolgt auf der Grundlage unseres Wassergesetzes. Der Flächenmaßstab ist dabei noch immer die Grundlage des Handelns und der Beitragserhebung in den Verbänden.
Das Gewässernetz im Land Brandenburg umfasst mit 1 980 Kilometern Gewässer I. Ordnung und etwa 32 000 Kilometern Gewässer II. Ordnung ein Netz, das seinesgleichen sucht. Hinzu kommen die 3 000 Seen mit mehr als einem Hektar Fläche, die wir nicht vernachlässigen dürfen, sondern beachten müssen. Daraus ergibt sich eine Netzdichte in den Verbandsgebieten, die zwischen 8 Metern und 19 Metern je Hektar liegt, die bewirtschaftet werden müssen.
Diese Arbeit ist wichtig und dient nicht nur den Landwirten, sondern vor allem auch den Siedlungsgebieten im Land Brandenburg. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, dass die derzeit massiv beeinträchtigte Arbeitsweise der Gewässerunterhaltungsverbände wieder auf sichere Füße gestellt wird.
Deshalb, sehr geehrter Herr Jungclaus: first to first. Wir haben Handlungsbedarf und kennen die Handlungsfelder. Meine Vorredner haben diese auch definiert. Aber das Allerwichtigste, was uns unter den Nägeln brennt, ist: Wir müssen wieder Rechtssicherheit herstellen. Das heißt, wir müssen die Gebietskulissen entsprechend der Rechtsprechung neu definieren, sie neu abstimmen - auch bei den Verbänden untereinander - und sie festschreiben. Dazu sind die Stichtagsregelung und die Wasserscheidenproblematik im Paragraphen fixiert.
Zudem müssen wir befristet für die Zwischenzeit - bis wir es vollendet haben - eine Heilung sowohl der Beiratsbildung als auch der Verbandsgebiete herbeiführen, um eine sichere Beitragseintreibung in der gegenwärtigen Zwischenphase zu ermöglichen. Ansonsten gelangen wir zu dem Punkt, dass einem Verband nach dem anderen die Zahlungsunfähigkeit droht.
Mit dem Einbringen dieses Gesetzentwurfs aus unserem parlamentarischen Raum heraus - darauf lege ich Wert - stellen wir uns genau dieser Verantwortung und haben damit auch die Notwendigkeit erkannt, möglichst schnell zu handeln.
Mit diesem Gesetzentwurf werden wir selbstverständlich nicht alle strittigen Themen lösen können. Aus diesem Grund haben wir den begleitenden Antrag gestellt; denn wir sehen durchaus, dass wir auch in dem Themenfeld, wie wir in Zukunft die Beiträge gerechter erheben, wie wir zu Kostengerechtigkeit kommen und hinsichtlich der Aufwands- und Nutzenabwägung ei
nen wichtigen Schritt vorangehen müssen. Das haben wir in dieser kurzfristigen Zeit nicht lösen können, wofür es sicherlich Verständnis von allen Akteuren auf dem Feld geben wird.
Wir können nun auf zwei Jahre seit der letzten Novelle zurückblicken und brauchen lediglich sämtliche Stellungnahmen hervorzuholen, um zu wissen, wo die Knackpunkte und die Differenzen der einzelnen Akteure liegen.
Unabhängig davon haben wir noch ein weiteres Themenfeld, und zwar die Maßnahmen im Bereich der Gewässer I. Ordnung, die durch das Land finanziert werden. Diese sollen nach dem Landesrechnungshofbericht geklärt werden, und zwar nicht über das Gesetz, sondern über eine Rechtsverordnung, die das Haus erlassen wird. Auch damit kommen wir - voraussichtlich im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle - ein großes Stück weiter.
Mit diesem komprimierten Beitrag meinerseits freue ich mich nun auf die Anhörung im Ausschuss. Ich bin mir sehr sicher, dass wir einen wesentlichen Schritt vorankommen werden. Rechtssicherheit und Arbeitsfähigkeit der Verbände müssen jedem Einzelnen hier im Haus am Herzen liegen. Dann kann es auch, glaube ich, gelingen. Ich bin diesbezüglich sehr optimistisch, vor allem, weil vier Fraktionen diesen Gesetzentwurf gemeinsam eingebracht haben. Insofern freue ich mich auf die Debatte. - Danke.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als dieser Antrag auf meinem Tisch lag, fragte ich mich: Was soll das? Was soll das jetzt und hier?
Dann gab es für mich den ersten Erklärungsversuch: Ich habe ein Zeitfenster verpasst, Andreas Dresen dreht einen Film, wir gehen noch einmal zurück auf Februar. Dresen hat sich vorgenommen, das Drehbuch neu zu schreiben: Der Landtag hat das Volksbegehren nicht angenommen. - Es erfolgte dann laut Drehbuch zusammen mit der Bundestagswahl die Abstimmung, es gab das erste erfolgreiche Volksbegehren, und wir müssen uns heute damit auseinandersetzen. - Aber das kann ja nicht die Erklärung sein, denn das alles ist nicht so gewesen.
Es gibt eine zweite Erklärung für mich, und die mache ich an Christoph Schulze fest. Er ist wortgewaltig, eloquent und hat ein klares Ziel - das wissen wir alle -, aber er ist ein bisschen ohne Kompass unterwegs. Er setzt sich für die Lärmbetroffenen ein, das bringt Respekt ein, das honoriert jeder. Aber Sie, verehrte Grüne - Herr Vogel, Herr Jungclaus, Frau von Halem, Frau Nonnemacher - frage ich: Was machen Sie eigentlich gerade? Überlegen Sie einmal, ob Folgendes schon einmal passiert ist, denn wir kennen das aus unserer Fraktion: Wenn in der Fraktionssitzung solche Worte fallen wie: „Da muss man nur genügend Druck machen, der Druck muss erhöht werden“, „Da muss man die Daumenschrauben ansetzen, bis das Blut unter den Fingernägeln vorspritzt“, „Wir werden sie treiben bis zum Abgrund“, dann sage ich Ihnen, ist Christoph Schulze bei Ihnen in der Fraktion angekommen. Wir kennen das schon. Ich frage Sie, die immer für die Kooperation von Berlin und Brandenburg eintreten und am Fusionsgedanken festhalten wollen: Was machen Sie eigentlich mit diesem Antrag?
Sie setzen alles aufs Spiel. Wir haben einen Auftrag zur Verhandlung mit Berlin erhalten. Was Sie hier machen wollen, ist Erpressung. Vor diesem Hintergrund muss ich sagen: Sie opfern Ihre Ideale, Sie opfern das gemeinsame Land Berlin-Brandenburg, das Sie als Zukunftsvision vor sich haben, und die gemeinsame Entwicklung des Gesamtraumes auf dem Altar von Christoph Schulze.
Ich hätte noch einen dritten Erklärungsversuch; das ist sozusagen ein spieltheoretischer Ansatz. Christoph Schulze denkt ja
strategisch klug und langfristig und merkt, dass etwas aus dem Ruder laufen könnte. Dann ist er auch bereit, die Spielregeln zu ändern. Er sagt einfach: Der Verhandlungspartner funktioniert nicht so, wie ich es mir vorstelle, also setze ich ihn unter Druck, diskreditiere ihn und lege fest: Am 15. Dezember ist Deadline, wenn bis dahin nichts passiert, wird der Vertrag gekündigt.
Was gewinnen wir damit, frage ich Sie alle. Wir haben es in den Anhörungen und in den Debatten gehört: Wir haben juristisch ganz schlechte Karten. Ein planfestgestellter Flughafen ist mit dem gewählten Instrumentarium, das von der Volksinitiative immer postuliert wird, nicht zu verändern. Wir haben nur eine einzige Möglichkeit - Verhandlungen mit dem Land Berlin -, und wir müssen die Gesellschafter mitnehmen. Das ist die einzige Chance. Es gibt keine Drohkulisse und wir haben kein Erpressungspotenzial, sondern sind auf Goodwill angewiesen.
Vor diesem Hintergrund können Sie alle diesen Antrag bei der namentlichen Abstimmung ruhigen Gewissens ablehnen, denn er führt nicht zu dem, was hier versprochen wird. Er wird die Bevölkerung enttäuschen, denn er bedeutet das endgültige Aus für jegliche Lösungen in Bezug auf Lärmschutz und Nachtruhe. Davor warne ich Sie!
Man hätte längst inhaltlich auf den Antrag eingehen können. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass alle Argumente dafür und dagegen ausgetauscht worden sind und wir auch in der Anhörung gelernt haben, welche Instrumente zielführend sind, um zu mehr Nachtruhe zu kommen.
Das einzige Anliegen, das ich hatte, war wirklich, Herrn Vogel und die Fraktion der Grünen darum zu bitten, die weitreichenden Folgen Ihres eingebrachten Antrages abzuschätzen. Am liebsten wäre mir wirklich, Sie zögen diesen Antrag zurück. Denn Herr Vogel hat erst im März eine wichtige Pressemitteilung herausgegeben. In dieser heißt es:
„Das Verhältnis zwischen Berlin und Brandenburg droht irreparablen Schaden zu nehmen.“
Das war zwar in einem völlig anderen Zusammenhang, aber genau das droht mit diesem Antrag. Genau davor möchte ich warnen. Man muss doch politisch auch einmal sagen dürfen, auf wessen Intention hin die Fraktion der Grünen diesen Antrag eingebracht hat. Sie macht sich abhängig von Christoph Schulze als Einzelperson und verliert ihre großen, politisch wirklich wichtigen Ziele aus den Augen.
Wir haben zwei wichtige Projekte, die wir gemeinsam mit Berlin durchführen: Das ist der VBB und das ist die gemeinsame Landesplanung. An dieser möchte ich persönlich festhalten und meine Fraktion auch!
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Erstens ist die Zeit fortgeschritten, und außerdem weiß ich, dass sehr viele dieses Thema eher belustigend finden. Ich stecke jetzt hier in einem ziemlichen
Mückendilemma, das gebe ich zu. Denn es ist schwer zu erklären, warum zum Beispiel in Sachsen-Anhalt fraktionsübergreifend alle einem ähnlichen Antrag zugestimmt haben. Die Verhältnisse in Sachsen-Anhalt sind mit unseren einigermaßen identisch, das ist völlig klar. Auch dort gab es das Hochwasser, die Topografie ist ähnlich. Es liegt ein Mückenatlas vor; wir wissen, dass wir eines der Gebiete sind, die am meisten betroffen sind.
Am meisten hat mich verunsichert, dass es Kollege Dombrowski mit der Mückenplage sogar bis in den „Spiegel“ geschafft hat. Der „Spiegel“ ist ja nun nicht irgendetwas, er ist ein Leitmedium. Nun kann man sagen: Es war gerade Sommerloch, das passte gerade, die mussten noch ein paar Seiten füllen.
Aber ich glaube, die Lage ist schon dramatisch und für die betroffenen Gebiete auch wirklich kaum noch hinnehmbar. Das muss man akzeptieren, aber offensichtlich ist der Aufschrei zum Beispiel aus dem Gewerbe der Campingplatzbetreiber und der Hotellerie noch nicht so groß, dass es bei uns schon bei jedem Einzelnen verfangen hätte. Deshalb findet das sozusagen in der Lächerlichkeit seine Widerspiegelung.
Ich glaube schon, dass man das Thema vor dem Hintergrund des Allgemeinwohls und der Lebensqualität betrachten kann und sollte. Es ist keine Landesaufgabe, das ist völlig klar. Wenn, dann muss kommunal gehandelt werden. Ich glaube, da kann man auch von den guten Beispielen, die es in der Bundesrepublik gibt, lernen. Es hat in Speyer angefangen, in der Zwischenzeit sind dort Hunderte Kommunen im Rhein-Main-Gebiet miteinander vernetzt, sind aktiv und gehen systematisch gegen die Brutplätze vor. Es gibt ein ganz kleines Zeitfenster, in dem man die Larven bekämpfen muss. Ich glaube, so könnte das auch bei uns funktionieren.
Vielleicht lohnt es sich für jeden von uns, der kommunal aktiv ist und in einem besonders betroffenen Gebiet wohnt, sich einmal mit der KAPS in Verbindung zu setzen und zu fragen: Wie gehen wir das an? Von Landesseite wird zurzeit kein Handlungsbedarf gesehen, das ist im Ausschuss klar herübergekommen. Vor diesem Hintergrund werden wir den Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Bretz, ich habe mich gefragt: Warum steht über Ihrem Antrag nicht „Energiewende - nein danke!“ oder „Windkraft ja - aber nicht in meinem Land!“?
Das wäre konsequent gewesen, denn nichts anderes bezweckt meiner Meinung nach diese Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Sachsen. Wir haben ein ausgeklügeltes, 15 Jahre altes System von Planungsinstrumenten genau zur Gestaltung der Energiewende, und wir haben das in Brandenburg gelebt. Wir haben viel Lehrgeld bezahlt; das gebe ich gern zu. Es gab eine Volksinitiative gegen die massenhafte Bebauung mit Windrädern. Wir haben reagiert; Infrastruktur- und Umweltministerium haben in einem gemeinsamen Runderlass einen Mindestabstand von 1 000 Metern empfohlen.
Ja.
Ich habe die Überschrift gelesen und verstanden, interpretiere sie aber leider Gottes anders. Sie wissen genau, dass es in Bayern eine Studie zu genau diesem Entwurf gibt, die besagt: Würde man das in Bayern umsetzen, blieben effektiv 0,05 % der Landesfläche als für die Windkraftnutzung geeignet übrig. Was ist das anderes als Verhinderung?
Wir haben hier in Brandenburg Lehrgeld gezahlt; ich habe es eben gesagt. Deshalb gab es den gemeinsamen Erlass. In der Diskussion haben wir Folgendes gelernt: Die Genehmigung von Windkraftanlagen ist jedes Mal spezifisch zu begründen. Man kann nicht mit Verweis auf pauschale Abstände - sozusagen mit der Höhenbegründung - sagen: Diese Windkraftanlage hier nicht.
Es ist eine pauschale Festlegung, und es ist mit dem Immissionsschutzrecht zu begründen. Das war das Problem. Wir haben das in der Diskussion zur Volksinitiative abgewogen, uns das angehört und wissen genau, dass das ganz konkret, je nach Standort, zu betrachten ist.
Mittlerweile hat es eine Überarbeitung gegeben. Wir haben auch aus den Erfahrungen der Regionalen Planungsgemeinschaften gelernt und wissen, dass einige Kommunen den 1 000-MeterAbstand gar nicht festgelegt haben wollen. Sie sagen nämlich: Davon haben wir nichts, weil dann auf unserer Gemarkung keine Windkraftanlagen mehr stehen können. Wir wollen sie aber haben und damit auch Steuern bei uns generieren.
Herr Bretz, in der Begründung zu Ihrem Antrag schreiben Sie:
„Trotz großer Bemühungen in den Regionalen Planungsgemeinschaften, Konflikte mit den Anliegern geplanter Windkraftanlagen zu vermeiden, stoßen die möglichen Kompromisse immer wieder an Grenzen.“
Ja, so ist das mit Kompromissen, Herr Bretz. Das tut mir un
endlich leid! Der Kompromiss kann immer nur eine mittlere Unzufriedenheit erreichen und wird nie alle Seiten glücklich machen; das haben wir heute Morgen von unserem Ministerpräsidenten noch einmal ins Stammbuch geschrieben bekommen.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften müssen alle Interessen gegeneinander abwägen. Da sind zum einen die berechtigten Interessen der Anwohner, die fordern: Möglichst weit weg! Wenig Belastung! - Das ist völlig klar. Zum anderen sind unsere übergeordneten Ziele im Blick zu behalten. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung der Energiestrategie. Wir wollen die Entwicklung hin zum Regenerative-Energien-Zeitalter weiter begleiten.
Vor diesem Hintergrund sehen wir keinerlei Möglichkeit, Ihrer Bundesratsinitiative beizutreten. Sie geht am Ziel vorbei und konterkariert die Energiewende, die doch auch die von Ihnen gestellte Bundesregierung will. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Lieber Herr Bretz!
Es war ein netter Versuch. Sie mögen ein theoretisches Denkmodell entwickelt haben, das mathematisch gut begründbar wäre. Es ist so ähnlich wie mit Herrn Minister Bahr, der über die Öffnung der privaten Krankenversicherung für alle nachgedacht hat. Man muss aber überlegen, welche Folgen das hat und was damit bezweckt wird. Den Zweck, den alle über Fraktionen hinweg gesehen haben, wollen oder können nur Sie nicht sehen. Das sei dahingestellt. Das Problem ist: Wir haben ein ausgeklügeltes Planungsrecht.
Dieses Planungsrecht war in den letzten 20 Jahren imstande, dem stetigen Höhenwachstum, das ein Phänomen für Sie darstellt, in der Form zu begegnen, dass die Abstände größer geworden sind. Wir wollen Repowering erreichen. Das bedeutet, dass wir auf der gleichen Fläche den dreifachen Energieertrag haben werden. Wir werden größere Turbinen haben und vielleicht nur noch die Hälfte der Windräder brauchen. Demzufolge ist das ein zielführendes Instrument, die Energiewende zu befördern und gleichzeitig Entlastung zu schaffen. Wir warnen Sie: Ihre pauschalen Regelungen haben vor keinem Gericht in dieser Bundesrepublik Bestand. - Danke.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 27. Februar haben wir das Volksbegehren in unserem Landtag angenommen. Spätestens an diesem Tag hätte die CDU ihren Antrag zurückziehen können, da er hinter die Forderungen der Volksinitiative zurückfällt. Die CDU bestand allerdings auf ihrem Antrag; sie bestand auf einer eigenen Anhörung im Fachausschuss - alles unbenommen. In diesem Fachausschuss war die erste Ansage von Herrn Baier als Bürgermeister, die Zustimmung zu diesem CDU-Antrag sei nichts weiter als der Spatz in der Hand; eigentlich wolle man aber die Taube auf dem Dach. Das ist sicherlich auch legitim.
Nun kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Denn strittig ist unzweifelhaft seit der Annahme der Volksinitiative, dass es darum geht, wie wir jetzt weiter vorgehen. Konkret: Kann, soll und darf Brandenburg den Planfeststellungsbeschluss allein ändern oder nicht, oder sind Verhandlungen der richtige Weg? Ich möchte hier noch einmal auf die Volksinitiative und den entsprechenden Text zurückgreifen. Genau darin steht, dass wir in Verhandlungen mit den anderen Gesellschaftern zu einer Ei
nigung kommen sollen, was mehr Nachtruhe betrifft. Genau das war der Text des Volksbegehrens. Wir sind also auf dem richtigen Weg. Wir sehen an keiner Stelle einen Grund, unsere Einschätzung zu ändern.
Es gibt zwar das eine und das andere Gutachten, auf das Herr Dombrowski gerade abgestellt hat, aber man muss sagen: Die Ansichten in diesen beiden Gutachten gehen sehr weit auseinander. Um diesen Änderungsvorbehalt aufzugreifen, müssten wir erst einmal valide Ansatzpunkte haben, die es rechtfertigen würden, dass wir den Planfeststellungsbeschluss ändern. Diese sind aus unserer Sicht nicht darstellbar. Der Flughafen ist noch nicht einmal in Betrieb; wir können also, was die getroffenen Annahmen betrifft, die zu den Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss geführt haben, gar nicht den Beweis antreten, dass diese nicht zutreffend sind. Auch eine Änderung der Flugrouten führt nicht zu einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern sie würde nur zu einer Verschiebung der Schutzzonen führen, die auszuweisen sind. Neue wissenschaftliche Gutachten zum Thema Gesundheitsschutz würden ebenfalls nicht zu einer Veränderung des Planfeststellungsbeschlusses führen, sondern höchstens zu einer Veränderung des erforderlichen Schutzniveaus, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Alle im Gutachten von Baumann und Hess angeführten Gründe für eine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, führte der Gutachter de Witt aus, verkennen die Rechtsvoraussetzungen. Sie rechtfertigen nicht einmal eine Nachbesserung der Schutzauflagen und erst recht nicht einen Teilwiderruf der Betriebsregelung. Wir halten es stattdessen für richtig, mit den anderen Gesellschaftern zu reden und sie vor allen Dingen auf ihre Verantwortung für das Gelingen dieses Projekts hinzuweisen. Denn ein Flughafen in einer solch dicht besiedelten Region kann nur gelingen, wenn er in guter Nachbarschaft funktioniert. Da sind alle gefordert, da ist Berlin gefordert und da ist der Bund gefordert.
Das bedeutet allerdings aus unserer Sicht auch nicht, dass wir nie und nimmer am Planfeststellungsbeschluss etwas ändern können. Aber dazu brauchen wir Voraussetzungen, die das rechtssicher begründen ließen. Diese Voraussetzungen liegen hier und heute nicht vor. Wir können nicht handeln. Wir haben der Landesregierung ein Verhandlungsmandat erteilt. Wir wollen, dass dieses Mandat durchgeführt und angenommen wird. Wir appellieren vor allen Dingen an unsere Vertragspartner, dass sie sich ebenfalls bewegen, so wie wir das mit ganz großer Einigkeit hier wollen.
Denn wir stehen, mit Verlaub gesagt, ziemlich allein da. Es ist unsere Landesregierung, es ist unser Ministerpräsident, der sich an die Spitze gestellt hat und für mehr Nachtruhe sorgen will. Es ist nicht der Bund, es ist nicht der Berliner Regierende Bürgermeister, sondern es ist die Landesregierung in Potsdam mit unserem Ministerpräsidenten. Vor diesem Hintergrund würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns gemeinsam mehr Kraft darauf verwenden würden, dass wir die anderen Gesellschafter ins Boot bekommen und zu Lösungen kommen, anstatt hier mit Anträgen zu hantieren, die überhaupt nicht umsetzbar sind. Sie
wissen das ganz genau - und Sie fallen noch hinter die Forderungen der Volksinitiative zurück.
Wir fühlen uns als Koalition unseren Beschlüssen verpflichtet, und wir wollen diese auch umgesetzt wissen. Die Forderungen in Punkt 4 greifen genau die Forderungen auf, die auch die Grünen in ihrem Antrag noch einmal extra aufgeführt haben. Wir wollen natürlich auch, dass dieses Urteil vom 25. April nach der Urteilsverkündung ohne Wenn und Aber umgesetzt wird. Auch die Landesregierung hat erklärt, dass aus ihrer Sicht viel dafür spricht, dieses Urteil zu akzeptieren - um einfach auch eine Befriedung im Umfeld herbeizuführen.
Gleichzeitig ist vonseiten der FBB Herr Mehdorn in seiner berühmt-berüchtigten Art wieder vorangeschritten und hat das Urteil kritisiert. Man kann das tun, aber es ist nicht zielführend. Wir können es auch nicht hinnehmen, dass Gerichtsurteile immer wieder infrage gestellt werden. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir die Geschäftsführung an der Stelle zum Nichtstun verurteilen, indem wir genau das von ihnen fordern.
Rechtssicherheit ist nicht so einfach herzustellen, denn wir sind nicht allein Player auf dem Ground. Wir haben die Flughafengesellschaft, die Airlines und die Betroffenen. Wir haben alle möglichen Akteure, die ihre juristischen Möglichkeiten weiter nutzen werden. Herr Bürgermeister Baier hat bereits angekündigt, dass er die 30-%-Regelung zur Umsetzung des Schallschutzes angreifen will, weil das für ihn nicht hinnehmbar sei. Es ist natürlich nicht hinnehmbar, wenn man aufgrund des Urteils in Einzelfällen den materiellen Schallschutz nicht herstellen kann, sondern den Menschen Geld in die Hand drückt und sagt: Es ist nicht realisierbar. Seht zu, dass ihr mit dem Geld klarkommt. - Das ist keine Alternative; das muss man klar sagen.
Wir haben in unserem Antrag all das noch einmal aufzugreifen versucht, und wir wollten zwei ganz wichtige Signale setzen. Wir wollen erstens keine weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen. Das Urteil ist vollumfänglich umzusetzen. Wir wollen, dass endlich Schallschutz im Umfeld des Flughafens realisiert wird. Wir wollen auch, dass die planfestgestellten Schallschutzmittel vollumfänglich finanziert werden, und da brauchen wir auch die anderen Gesellschafter im Boot, damit die Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Wir sind der Auffassung, dass, wenn man über unseren Punkt 4 des Entschließungsantrags abstimmt, auch der Antrag der Grünen hinfällig ist. Es wäre vernünftig gewesen, mit uns gemeinsam den Antrag zu stellen. Es gibt keine Differenzen in der Sache, sondern es geht wieder nur darum: Wer hat wann einen Antrag gestellt, und wer kann sich damit draußen profilieren? Solche Spielchen machen wir nicht mit.
Deshalb bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen. Wir werden eine namentliche Abstimmung fordern, um zu signalisieren, dass wir zu unseren Versprechen stehen. Wir fordern: Machen Sie sich mit uns gemeinsam stark - in Berlin und im Bund -, damit wir für unsere Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg mehr Lärmschutz realisieren können! - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Herren Vertreter der Bürgerinitiative „Scharmützelsee“, ein herzliches Willkommen hier im Landtag! Den Konflikt um die Steganlagen im Scharmützelsee beilegen - ja, dazu wollen wir einen Beitrag leisten. Rechtsvorschriften im Sinne der Bürger und des Naturschutzes schaffen - ja, auch darüber können wir nachdenken, erst recht, wenn es um den Scharmützelsee geht; denn schließlich ist er eine Perle des Tourismus in Brandenburg und es gilt, da um Akzeptanz vor Ort zu kämpfen.
Mit etwa 660 Steganlagen in diesem Gebiet ist dieser See natürlich einem extremen Nutzungsdruck unterworfen - völlig unstrittig. Die Errichtung und der Betrieb solcher Steganlagen sind immer mit einer wasserrechtlichen Genehmigung verbunden; die baurechtliche Genehmigung haben wir - zum Glück bei der Bauordnungsnovelle abgeschafft - denn auch da wurde immer hin- und hergespielt -, und das war damals ein vernünftiger Zug.
Dass in DDR-Zeiten und zum Teil noch unter Geltung des preußischen Wasserrechts diese Anlagen errichtet und genehmigt worden sind, ist eine Tatsache, und in einigen Fällen ist es auch so, dass die Genehmigungen personenbezogen erteilt worden sind. Um deren rechtlichen Status insgesamt gibt es allerdings seit Jahren einen erbitterten Kampf - ein Streit zwi
schen der Kreisverwaltung und den Anliegern. Ich finde, über die Auffassung der kreislichen Naturschutzbehörde, dass ein Teil dieser Anlagen vor und nach 1990 illegal errichtet worden ist, kann man ja streiten.
Man könnte solche Sachen auch heilen, wenn man wollte.
Man muss von zurzeit insgesamt 80 eingeleiteten ordnungsbehördlichen Verfahren nur am Scharmützelsee ausgehen. Im Landkreis insgesamt sind es sogar 194 ordnungsbehördliche Verfahren. Gleichzeitig fragt man sich allerdings: Warum wurden von 1 264 Anträgen auf Genehmigung einer Steganlage in der Zwischenzeit auch 877 bearbeitet und genehmigt? Wie soll man das erklären?
Ich kann es nicht erklären. Ich kann den Anwohnerinnen und Anwohnern, den Bürgerinnen und Bürgern diese Gleichzeitigkeit und dieses Nebeneinander von Versagung und Abrissverfügung auf der einen Seite und Neugenehmigung auf der anderen Seite im gleichen Naturraum, unter den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht erklären.
Diese vollzogene Praxis im Landkreis Oder-Spree trägt nicht zur Klarheit bei, und es ist überhaupt nicht vermittelbar, warum die einen Stege neu bauen dürfen, die einen Stege auch renovieren dürfen und die anderen es nicht dürfen. Es erweckt den Eindruck, als gäbe es hier eine willkürliche Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Ich finde, das nützt uns allen überhaupt nichts. Es entsteht so ein Eindruck von Willfährigkeit und von „Nasenpolitik“, und das darf nicht sein.
Die Bürgerinitiative „Scharmützelsee“ hat in der Zwischenzeit sogar drei Petitionen in den Landtag eingebracht, und der letzte auch extra vor Ort anberaumte Termin des Petitionsausschusses hat alle Mitglieder mehr oder weniger ratlos zurückgelassen. Im Ergebnis des Ortstermins gab es dann die Diskussion darüber, ob diese Rechtsverordnung angepasst werden kann. Es gibt dazu eine Stellungnahme des MUGV, die ich durchaus teilen kann; denn das eigentliche Schutzziel kann man ja erreichen,
und man kann trotzdem vor Ort Möglichkeiten eröffnen, um ein Miteinander von Naturschutz, von Bürgerinnen und Bürgern und von Tourismus zu erreichen. Deshalb hat sich der Petitionsausschuss auch der Stellungnahme des MUGV angeschlossen und die Petition erst einmal für erledigt erklärt.
Nichtsdestotrotz behandeln wir heute den Antrag der CDU, die genau das noch einmal aufgreift, denn die Situation ist in keinster Weise befriedigend. Ich frage mich: Wie vieler Eskalationsstufen bedarf es denn eigentlich noch, bis man sich endlich mal auf Augenhöhe begegnet - mit einer klaren Ansage auf der einen Seite, und auf der anderen Seite versucht, irgendwo eine Gemeinsamkeit zu erzeugen? Wir brauchen meiner Meinung nach Abwägungsentscheidungen, diese müssen ausgewogen und im Sinne aller Betroffenen auch auf Kompromiss ausgerichtet sein.
Dieser Antrag ist vor diesem Hintergrund für mich noch nicht zielführend, weil es nicht unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zielsetzungen des Landschaftsschutzgebietes an sich sind, die dem entgegenstehen, sondern es ist das Verwaltungshandeln vor Ort. Ich bitte und appelliere auch an die Verwaltung des Landkreises Oder-Spree: Machen Sie sich doch einmal Gedanken darüber: Welchen Bärendienst erweisen Sie eigentlich dem Naturschutzgedanken in diesem Land Brandenburg? Verstecken Sie sich nicht weiter hinter vermeintlichen Rechtsverordnungen, die Ihnen Recht geben, auch wenn Sie das vor Gericht längst durchgestritten haben!
Ich finde, wir sollten alle Vernünftigen an einen Tisch holen. Ich appelliere an die Ministerin - sie hat zugesichert, dass sie vor Ort so etwas wie einen Runden Tisch organisiert - und bitte darum, dass die Vernünftigen aus den Fraktionen
sich mit der Bürgerinitiative an einen Tisch setzen. Der Scharmützelsee regt immer zu Wortspielen an. Ich sage immer wieder Ja zum Rad-Scharmützel um den Scharmützelsee, aber ich sage Nein zu einem Steg-Scharmützel am Scharmützelsee.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke möchte ich heute als Lausitzerin all denen sagen, die diesen Antrag mittragen. Unverständnis möchte ich äußern zu den Kommentaren der Grünen auf der einen Seite, die alles als einen Aufguss von Selbstverständlichkeiten diskreditieren, und Unverständnis möchte ich auch Herrn Lipsdorf aussprechen, der alles zu wischiwaschi findet.
Dass bei den Grünen, sobald das Wort Lausitz fällt, alle Lampen auf Rot springen, das kenne ich ja nun schon.
Ob das ein antrainierter Reflex oder eine Synapsenschaltung ist, sei dahingestellt.
Ich sage Ihnen hier und heute nur eines: Die Lausitz ist mehr als Braunkohle.
Die Lausitz als Wirtschaftsregion hat viele historische, räumliche, infrastrukturelle, kulturelle und wirtschaftliche Verflechtungen. Sie ist räumlich und geografisch sehr breit gespreizt, sie reicht von Görlitz im Süden über den Landkreis Bautzen, die Landkreise Spree-Neiße, OSL, Elbe-Elster auf brandenburgischer Seite, umfasst auch die südlichen Kreise von OderSpree und Dahme-Spreewald. In ihr leben über 1 Million Menschen. Das ist eine Region - größer als das Saarland.
Und wir dürfen nicht vergessen: Wir haben unsere wunderschöne kreisfreie Stadt Cottbus mittendrin.
- Ortrand sowieso.
In der Lausitz haben wir über 80 000 Unternehmen, in denen rund 370 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Tag ihr Brot verdienen. Die Lausitzer Wirtschaft ist vor allen Dingen durch Klein- und Kleinststrukturen geprägt, neun von zehn Unternehmen haben weniger als zehn Angestellte. Das ist die Wirtschaftsregion Lausitz.
In den vergangenen 20 Jahren haben natürlich erhebliche Veränderungen, Modernisierungen und Innovationen stattgefunden. In Zukunft wird es allerdings darauf ankommen, unsere Kräfte regional noch stärker zu bündeln; denn die Lausitz hat als Wirtschaftsregion deutlich bessere Chancen, wenn sie über die Grenze hinweg und branchenübergreifend ihre Stärken vermarktet. Daran sind wir interessiert, und das tun wir vor Ort auch.
Ein wesentlicher Träger dieser Aktivitäten zur Vermarktung der Lausitz über die sächsische und die brandenburgische Landesgrenze hinweg ist dabei die Wirtschaftsinitiative Lausitz als regionale Aktions- und Vernetzungsplattform. Sie unterstützt die 80 000 Unternehmen dies- und jenseits der Landesgrenze. Das beginnt beim Planspiel „Jugend denkt Zukunft“, geht über Demografie und Qualifizierungsberatung unserer KMUs bis hin zur Auslobung des Lausitzer Wissenschaftstransferpreises. Dieser soll herausragende und beispielhafte Projekte der Transformation von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Betriebe unterstützen. Er wird auch in diesem Jahr aktuell wieder ausgeschrieben. Wir werden in diesem Jahr auch zum zehnten Mal den Existenzgründerwettbewerb durchführen. Beide Preise sind mit je 10 000 Euro dotiert, die eingeworben werden von Sponsoren aus der Lausitz für die Lausitz. Das ist die Lausitz, und das ist der Wirtschaftsstandort Lausitz.
Die Lausitz stellt sich natürlich auch auf die Touristen ein. Wir wollen eine Tourismusregion sein, die über die Ländergrenzen hinweg frei von administrativen Grenzen agiert; denn der Tou
rist interessiert sich herzlich wenig dafür, in welchem Landesgebiet er sich befindet, sondern er will die Tourismusregion als Ganzes erleben. Dazu brauchen wir allerdings auch gelegentlich Unterstützung, denn eine einheitliche Schifffahrtsverordnung für die entstehenden Gewässer ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, weil ein Bootsführer keine unterschiedlichen Regelungen haben möchte. - Wenn wir uns schon über die Grenzen hinweg als Tourismusregion aufgestellt und die Marke „Zweckverband Lausitzer Seenland“ ins Leben gerufen haben, dann fragt man sich aus Lausitzer Sicht natürlich schon: Warum wird auf der Internetseite der TMB diese Region überhaupt nicht abgebildet? Das darf doch so nicht sein. An dieser Stelle fordern wir Unterstützung - und brauchen sie auch.
Wir brauchen Akzeptanz, Anerkennung und Unterstützung. Eine einheitliche Marke Lausitz braucht natürlich auch die Unterstützung der Landesregierungen sowohl in Brandenburg - in Potsdam - als auch auf sächsischer Seite in Dresden, um vor allen Dingen bürokratische Hürden abzubauen. Die gute Zusammenarbeit vor Ort in der Lausitz muss deshalb hier einen Widerhall finden.
Stärken stärken bedeutet für uns nichts anderes als die Lausitz stärken, denn auch wenn oft bedauert wird, dass der Süden Brandenburgs aus der Höchstförderung der EU herausgefallen ist, finde ich persönlich, dass dies ein Anlass zur Freude und zum Stolz ist, denn aus einer völlig deindustrialisierten Region hat sich etwas entwickelt und wir sind herausgefallen und haben Wirtschaftsstärke und -kraft entwickelt. Das haben wir mit Energie und durch Energie getan, konventionell und regenerativ, und wir haben länderübergreifend neue Kompetenzfelder entwickelt. Ich zähle dazu Chemie und Kunststoffe, den Fahrzeugbau, den Maschinenbau und Papier.
Voraussetzung für eine gute Entwicklung in der Lausitz ist eine gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur. Deshalb brauchen wir ein gemeinsames Mobilitätskonzept für Sachsen und Brandenburg, denn nur so werden wir Projekte gemeinsam auf Bundes- und EU-Ebene durchsetzen können. Diese gemeinsame Kraft müssen wir entwickeln, um die dringlichsten Projekte voranzutreiben, denn meiner Meinung nach - und das ist, denke ich, auch belegbar - ist die Lausitz ein sehr interessanter Logistikstandort sowohl für alle europäischen Nord-Süd- als auch Ost-West-Trassen. Daraus sollten wir etwas machen.
Wir Lausitzer sind kämpferische Optimisten und optimistische Kämpfer, und wir haben Gestaltungswillen. Wir versuchen, aus der administrativen Randlage Kraft zu schöpfen und gemeinsam unsere Stärken zu entwickeln. Da, wo sich bürokratische Hürden auftun, brauchen wir Ihre Unterstützung, und diese möchten wir heute gern einfordern. Da, wo sich voneinander lernen lässt, sollten wir dies tun; und da ich davon überzeugt bin, dass alle folgenden Lausitzer Abgeordneten noch ganz andere Aspekte unseres Antrages beleuchten werden, möchte ich hier enden.
Ich möchte allerdings noch eine Anmerkung zu Herrn Lipsdorf machen, denn das hat mich schon betroffen gemacht: Sie hatten den Antrag als wischiwaschi bezeichnet, doch dass Sie waschiwaschi daraus machen, finde ich nicht angemessen, und ich sagen Ihnen einen ganz wichtigen Punkt: Sie haben aus dem klaren Problemfeld, das es diesseits und jenseits der Landesgrenze gibt - Rechtsextremismus -, Extremismus gemacht. Eine solche Verharmlosung ist dem Problem nicht angemessen.
Fragen Sie den Kollegen Senftleben, was an seinem Büro passiert ist, dann wissen Sie, wo das Problem in der Lausitz liegt; und versuchen Sie es nicht zu verharmlosen. Glück auf! - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich für die Diskussion bedanken, und ich glaube, es war ein wichtiges Signal für die Lausitz. Dieses Signal möchte ich hinaustragen, und ich möchte allen sagen: Wir hatten alle eingeladen, mitzutun - ob das Herr Hoffmann, die FDP-Fraktion ist oder die Grünen sind. Wir hätten Zeit gehabt, Ihre Anregungen aufzunehmen und zu gewichten, aber ich finde, sich jetzt hier hinzustellen und so zu tun, „als ob“, ist der Sache nicht angemessen.
Ich gehe davon aus, dass die kulturellen Fragen zur Stiftung und zu Muskau im Fachausschuss eine Rolle spielen und dort auch anständig bearbeitet werden. Deshalb war es nicht mög
lich, diesen Antrag innerhalb von zwei Tagen zu integrieren. Ansonsten bedanke ich mich für die Diskussion, wünsche uns allen viel Glück und hoffe auf die Unterstützung aus der CDU, denn wir müssen mit der sächsischen Landesregierung gemeinsam Brücken bauen, die nötig sind, um unserem Ziel ein Stückchen näher zu kommen, die Marke Lausitz zu etablieren. - Ich danke Ihnen.
Offiziell - nach den Klausuren - haben wir öffentlich gemacht, dass wir durchaus bereit sind, die anderen Fraktionen einzuladen, und die CDU hat davon regen Gebrauch gemacht. Wenn das, Herr Lipsdorf, an Ihnen vorbeigegangen ist, tut es mir leid. Ich wollte es nur noch einmal gesagt haben.
Auf keinen Fall. - Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Liebe Stenografin, das war der neue Rekord; nach Regine Hildebrandt hat es, glaube ich, noch keiner hier hinbekommen,
Sie ins Schwitzen zu bringen. Aber ich glaube, Sie haben es geschafft.
Der Tätigkeitsbericht, über den wir heute reden, ist der Tätigkeitsbericht des Sonderausschusses, und er ist nicht mehr und nicht weniger als das, was in der Überschrift steht: Er berichtet über unsere Tätigkeiten. Politische Schlussfolgerungen oder Bewertungen kann jeder von uns, kann jede Fraktion, jeder Abgeordnete und jeder Bürger selbst vornehmen.
Unsere Bewertungen und unsere Schlussfolgerungen haben wir - zumindest in großen Teilen - in unserem Entschließungsantrag vorgelegt. Und ich empfehle dringend, diesen zu lesen.
Mein Dank geht im Zusammenhang mit dem Sonderausschuss vor allen Dingen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung für ihre Arbeit, die hinter diesem Bericht, aber auch in der Begleitung des Sonderausschusses steckt. Inbegriffen ist natürlich der Dank für die bereits erwähnten ungewöhnlichen Arbeitszeiten, die in Kauf genommen werden mussten. Mein besonderer Dank geht auch an unsere Ausschussvorsitzende Frau Klara Geywitz,
die mit ihrer jederzeit besonnenen Verhandlungsführung dazu beigetragen hat, dass dieser Ausschuss lenkbar geblieben ist.
Mit dem Sonderausschuss waren sicherlich viele Erwartungen verbunden. Einige dieser Erwartungen wurden im Einsetzungsbeschluss niedergeschrieben, andere wurden benannt, viele sind auch nicht nach außen getragen worden, die hatte jeder für sich persönlich fixiert. Es liegt demzufolge in der Natur der Sache, dass nicht alle Erwartungen erfüllt werden konnten.
Das kann auch niemand ernsthaft geglaubt haben.
Dass es im Ausschuss Auseinandersetzungen geben würde, war jedem klar. Doch mitunter hätte ich mir gewünscht, dass diese Auseinandersetzungen eher am Einsetzungsbeschluss entlang geführt worden wären, um das Projekt nach vorn zu bringen, und nicht auf jede Schlagzeile aufgesprungen, nicht immer wieder das Gleiche thematisieren worden wäre, was schon hundertmal besprochen worden war. Ich glaube, es wäre auch die Aufgabe der Opposition gewesen, konstruktiv mitzuarbeiten und vor allen Dingen Vorschläge zu machen, und nicht in der Art, wie das Herr Goetz gerade gemacht hat, einfach so auf Show zu spielen.
- Das hat nichts mit Wahrheit zu tun, ich habe dafür auch Belege. Die CDU kann sich zum Beispiel überhaupt nicht damit abfinden, dass immer noch die FBB das Hausrecht auf dem Flughafen ausübt. Und wenn es Vor-Ort-Termine gab, bei denen Medienvertreter nicht anwesend waren, haben auch Sie auf Ihre Anwesenheit verzichtet. Das hat doch nichts mit Arbeit an der Sache zu tun!
Die FDP hat in großer Mehrheit das Volksbegehren abgelehnt; gleichzeitig gibt sie permanent Ratschläge, wie damit umzugehen ist. Das passt doch nicht zusammen!
Die Grünen fordern an einem Tag finanzielle Rücklagen für das Jahr 2015, dann plötzlich wieder verweigern sie jegliche Zuschüsse und knüpfen diese an Bedingungen, die absolut unerfüllbar sind.
Insgesamt wurde bei mir mit jeder Sitzung der Eindruck stärker und stärker, dass persönliche Stellungnahmen und Show wichtiger waren, als die Fragen, die es zu klären gab, oder echte Anregungen zu geben.
Bei mir verfestigte sich in der Sache auch der Eindruck, dass es nicht darum ging, das Projekt voranzubringen, sondern es ging darum, Tagesordnungspunkte endlos auszudehnen, solange die Medienvertreter anwesend waren.
Danach ging die Befassung unendlich schnell.
Warum wurden immer wieder Fragen gestellt, die in Abwandlungen schon dreimal beantwortet waren? Aber sie mussten noch mal gestellt werden.
Warum wird von Heimlichtuerei gesprochen, wenn uns alle Akten zur Verfügung standen?
Das muss mir mal jemand erklären! Und dass Kritik längst nicht mehr Mittel zum Zweck ist, sondern einfach nur Kritik zum Selbstzweck, das bleibt zu konstatieren.
Sie monieren die mangelhafte Anwesenheit der Vertreter der Landesregierung und unterschlagen dabei, dass mit Staatssekretär Bretschneider derjenige immer vor Ort war, der den ganzen Vorgang am profundesten kennt. Denn Kollege Bretschneider ist nun wirklich eine wandelnde Flughafenenzyklopädie, wie man sie sich nur wünschen kann. Er stand immer zur Verfügung und hat mit engelsgleicher Geduld auf immer wieder dieselben Fragen geantwortet. Dafür möchte ich ihm ganz herzlich danken.
Sie werfen immer und immer wieder der Regierung vor, nicht zu informieren oder Informationen zurückzuhalten. Ich sage Ihnen jedoch: Sie alle haben doch Kontakte genug. Sie hätten Herrn Aufsichtsrat Henkel fragen können, Sie hätten Herrn Bomba befragen können, Sie hätten Aufsichtsratsmitglied Krüger von der IHK befragen
und uns dann all die gesammelten Erkenntnisse der anderen Aufsichtsratsmitglieder um die Ohren hauen können. Auch das ist nicht erfolgt, denn der Aufsichtsrat in Gänze kann nur das vermitteln, was ihm vorliegt, und nicht auf jede Schlagzeile reagieren.
Es gab unhaltbare Schuldzuweisungen. Ich möchte mich nicht an einem bizarren Wettbewerb darum beteiligen, wer nun betroffener ist, dass unsere Bemühungen zur Umsetzung des Volksbegehrens nicht von Erfolg gekrönt waren. Das ärgert uns genauso, und es erschüttert uns, dass uns da so wenig Entgegenkommen von unseren Partnern zuteil geworden ist.
Mit dem Entschließungsantrag zum Tätigkeitsbericht hatten wir gemeinsam eine Chance, auch ein Signal an die FBB zu senden, nämlich, dass es so nicht weitergehen kann, sondern wir mehr Transparenz brauchen. Wir hätten von Ihnen erwartet, dass wir uns zu Eckpunkten mit Ihnen verständigen können. Unser Angebot dazu gab es, Sie haben es nicht angenommen.
In der Zwischenzeit - auch gestern wurde das wieder vorgetragen - ist es ja so, dass die brandenburgischen Aufsichtsratsmitglieder angeblich an allem schuld sind, selbst an der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung von Akten bei Dritt- und Fremdfirmen. Ich meine, das geht nun wirklich zu weit und schießt über das Ziel hinaus.
- Ja, schön.