Jürgen Reinholz

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Plenum am 20. März dieses Jahres habe ich Ihnen ausführlich über die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich Imkerei berichtet und damals zum Antrag der Partei DIE LINKE Stellung genommen. Die Landesregierung beschäftigt sich intensiv mit der Imkerei, und das mit Erfolg. Wir haben in Thüringen im Vergleich zum letzten Jahr rund 200 Imker und rund 2.000 Bienenvölker mehr und nicht nur im Vergleich zum Vorjahr ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen, sondern insgesamt seit dem Jahr 2008.
Im Ausschuss wurde in den Jahren 2013 und 2014 sehr intensiv dazu beraten. Das begrüße ich ausdrücklich. Vor allem die Anhörung der Vertreter der Thüringer Imkerschaft, des Thüringer Bauernverbandes und des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf bot, denke ich, eine ganze Reihe von Informationen. So haben wir erfahren, dass bei Betrachtung eines längeren Zeitraums auch gesellschaftliche und sozialökonomische Faktoren dazu beitragen, dass es weniger Imker und damit logischerweise auch weniger Bienenvölker gibt. Inzwischen haben wir wieder eine positive Entwicklung, die aber, da gebe ich allen Beteiligten recht, verstetigt werden muss. Das Länderinstitut erklärte den systematischen Ansatz im deutschen Bienenmonitoring. Es wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der Ergebnisse zwischen den Winterverlusten bei den Bienen und den Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln entgegen sonstigen Behauptungen kein Zusammenhang hergestellt werden konnte. Die Winterverluste in Thüringen entsprechen dem bundesweiten Trend, seien aber deutlich geringer als in den übrigen vom Institut betreuten Bundesländern, das heißt in den neuen Bundesländern. Der Hauptfaktor für die Winterverluste ist bekannterweise die Varroamilbe und die damit verbundene Virusinfektion. Der Landesverband forderte Thüringen auf, sich für die weitere Fortführung des Bienenmonitorings einzusetzen und das Länderinstitut für Bienenkunde weiter zu fördern. Das deutsche Bienenmonitoring ist jedoch ein Programm des Bundes. Die Landesregierung hofft, dass sich die Bundesregierung diesbezüglich weiterhin engagiert, und es gibt dazu positive Anzeichen.
Die Anzuhörenden äußerten sich zur Problematik der Pflanzenschutzmittel und der potenziellen Gefährdung der Honigbiene. Eine Gemeinsamkeit war bei allen festzustellen: Der Wunsch nach einer besseren Kommunikation zwischen der Landwirtschaft und der Imkerschaft vor Ort, um eventuell Schädigungen durch Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Vorfeld durch Absprachen zu vermeiden. Sie können mir glauben, aus persönlichen Gesprächen weiß ich, dass das auch landesweit gut funktioniert, indem einfach die Bauern die ihnen bekannten Imker anrufen und sagen: Lasst heute die Fluglöcher zu, wir gehen raus zum Pflanzenschutz. Weiterhin wurde die Sicherstellung der Tracht für die Bienen und die bestäubenden Insekten, das heißt die Sicherstellung der Ernährung der Bienen nach dem Abblühen der Haupttrachtpflanzen, besprochen, wobei auch die Kommunen aufgefordert wurden, das öffentliche Grün, und das halte ich für ganz wichtig, insektenfreundlicher zu gestalten.
Richtig, lieber Wolfgang. Ich weiß, dass du ein Freund jeder einzelnen Biene bist und dass du das
in deinem Bereich auch ermöglichen wirst. Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass die Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und in Abwägung aller Interessen auch weiterhin das Ziel verfolgt, die Imkerei zu fördern und damit natürlich die Zahl der Bienenvölker zu erhöhen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns allen wird sicher hier oben demnächst die Anrede „Herr Präsident“ fehlen, wahrscheinlich schon bei der nächsten Sitzung, ich weiß es nicht genau.
Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Europäisches Schutzgebietsnetz NATURA 2000 in Thüringen sichern“ erstatte ich für die Landesregierung gern folgenden Sofortbericht.
Zu Punkt a): Für 31 von 47 Thüringer FFH-Objekten für den Fledermausschutz liegen Managementpläne vor. Zahlreiche Bausteine zu Managementplänen befinden sich derzeit in Bearbeitung. Komplette Managementpläne bestehen allerdings derzeit noch nicht. Die Managementpläne für die FFHGebiete werden grundsätzlich nach dem Baukastenprinzip und in Arbeitsteilung zwischen dem Naturschutz und dem Forstbereich erstellt. Die Fachbeiträge Offenland und Wald werden danach zum Managementplan für ein NATURA-2000-Gebiet zusammengefügt.
Fertige Fachbeiträge Offenland liegen für die FFHGebiete Nummer 4 „Kammerforst-HimmelsbergMühlberg“ und Nummer 184 „Mönchenried und Helmegräben bei Artern“ vor. Für die Gebiete Nummer 100 „Thüringer Wald zwischen Kleinschmalkalden und Tambach-Dietharz“ gibt es den Fachbeitrag Wald. Auf Basis der mit diesen Fachbeiträgen gewonnenen Erfahrungen sind nun zahlreiche weitere Fachbeiträge Wald und Offenland in Bearbeitung. In absehbarer Zeit werden die absehbaren Bausteine dann zu Managementplänen zusammengefügt werden können.
Auf der Basis der Ergebnisse des letzten Berichts der EU-Kommission von 2013 wird die Methodik mit dem Ziel optimiert, dass bis 2020 für alle Offenlandbereiche der NATURA-2000-Gebiete priorisierte Maßnahmenplanungen vorliegen werden.
Zu b): Ein direkter Vergleich zur letzten Berichterstattung ist zum einen durch methodische Veränderungen, zum anderen aber auch durch eine im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum verbesserte Datenqualität erschwert. Hinzu kommt eine ver
mutlich zu optimistische Schnellbewertung beim Bericht 2007.
Aus der reinen Datenlage, unabhängig von entsprechend vorzunehmenden differenzierten Betrachtungen für die einzelnen Schutzgüter, resultieren folgende Ergebnisse, die Thüringen an das BMUB gemeldet hat und die in den aktuellen Nationalen Bericht 2013 an die EU-Kommission eingeflossen sind: Bei den Wald-Lebensraumtypen ergaben sich fünf Verbesserungen, eine Verschlechterung und drei unveränderte Bewertungen.
Bei den Offenland-Lebensraumtypen ist die Situation gegenüber 2007 fast unverändert. Zwei Verbesserungen stehen drei Verschlechterungen gegenüber und bei 29 Lebensräumen blieb der Erhaltungszustand unverändert.
Die Situation der Tier- und Pflanzenarten in Thüringen stellt sich allerdings anders dar als die der Lebensraumtypen. Bei drei Arten hat sich der Erhaltungszustand verbessert, bei 31 Arten verschlechtert, unverändert blieb er bei 87 und als unbekannt muss die Entwicklung von 11 Arten eingestuft werden.
Zu c): Die Berichtsergebnisse 2013 haben Handlungsbedarf im Hinblick auf den nächsten Bericht 2018/2019 aufgezeigt. Zugleich liegen jetzt wegen der verbesserten Datenlage konkrete Ansätze für gezielte und effiziente Maßnahmen vor. Wir planen eine Forcierung der Managementplanung und Umsetzung durch temporär verstärkten Mitteleinsatz insbesondere aus den EU-Fonds. Eine zeitliche Beschleunigung wollen wir durch neue Prioritätensetzung bei der Managementplanung, zügige Beendigung der Grundlagenerfassung für die NATURA2000-Gebiete und die Fortführung des Bundes-Monitorings sowie die Etablierung eines NATURA2000-Gebietsbetreuungssystems erreichen.
Sobald für jedes Gebiet Handlungsvorschläge für schwerpunktmäßige Erhaltungsund Wiederherstellungsmaßnahmen vorliegen, sollen diese sukzessive umgesetzt werden. Landnutzer und Landeigentümer werden dabei bereits ab Beginn der Maßnahmeplanung in die behördlichen Diskussionsrunden einbezogen.
Zu d): Gemäß der derzeitigen Planung sind die nachfolgend genannten Fördermaßnahmen vorgesehen, aus denen die Sicherung des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 in der Förderperiode 2014 bis 2020 finanziert werden soll; beziehen sich diese Fördermaßnahmen nicht ausschließlich auf das Schutzgebietsnetz NATURA 2000: Erstens aus dem ELER das bekannte KULAP - geplanter Mittelumfang ca. 177 Mio. €; zweitens Entwicklung von Natur und Landschaft, ENL - geplanter Mittelumfang ca. 13,3 Mio. €; Waldumbaumaßnahmen - geplanter Mittelumfang ca. 3,86 Mio. €; naturnahe Waldbewirtschaftung und Maßnahmen zur Erhö
hung des ökologischen Wertes sowie Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder - geplanter Mittelumfang 10,9 Mio. €; beim EFRE - geplanter Mittelumfang vor allem für NATURA 2000 ca. 7,2 Mio. €.
Die genannten weiteren Beträge stellen reine EUMittel ohne Kofinanzierung dar. Bei dem dargestellten Mittelumfang ist zu berücksichtigen, dass eine Förderung auch ohne NATURA-2000-Bezug erfolgen kann. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Beschluss des Thüringer Landtags vom 20. März 2014 wurde die Landesregierung gebeten, ob und wenn ja, wie von Erdfällen betroffene Grundstücks- und Hauseigentümer davon befreit werden können, erstens die Verkehrssicherungspflicht auf ihrem vom Erdfall betroffenen Grundstück bzw. rund um das Grundstück ausüben zu müssen, zweitens, anfallende Kosten für ihr von einem Erdfall betroffenes Grundstück bzw. Haus zu tragen, sowie drittens, möglicherweise anfallende Abrisskosten für ihr von einem Erdfall betroffenes Haus zu tragen.
Für die Landesregierung möchte ich dazu wie folgt berichten: Erdfälle sind bekannterweise geologische Phänomene, die in unserem Bundesland regelmäßig auftreten. Meist geschehen sie jedoch außerhalb von Wohngebieten, in Wäldern oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Dort führen sie nur selten zu dauerhaften Nutzungseinschränkungen. Einschränkungen sind häufig so gering oder nur kurzzeitig wirksam. Meistens können die Erdfälle verfüllt und die Flächen dann wieder wirtschaftlich genutzt werden.
Anders war und ist es bei den beiden spektakulären Erdfallereignissen, die in Tiefenort und in Schmalkalden dazu geführt haben, dass Menschen ihre Häuser zu ihrer eigenen Sicherheit verlassen mussten. Während sich in Schmalkalden abzeichnet, dass eventuell sogar alle betroffenen Bürger ihre Wohngebäude nach baulichen Sanierungsmaßnahmen wieder beziehen können, besteht für die von dem Erdfall in Tiefenort betroffenen Gebäude weiterhin eine dauerhafte baurechtliche Nutzungsuntersagung. Diese Grundeigentümer haben mit der Nutzungsuntersagung natürlich ein wesentliches Grundstücksrecht verloren. Sie dürfen dort nicht mehr wohnen, stehen aber bezüglich ihrer Pflichten als Grundeigentümer grundsätzlich weiterhin in der Verantwortung.
Auf die Suche nach möglichen Erleichterungen für diese von dauerhaften Nutzungsverboten betroffenen Bürger zielt letztendlich auch der Prüfauftrag des Thüringer Landtags ab. Die Verkehrssicherungspflicht für Haus und Grundstück obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Eigentümer. Dieser darf jedoch Dritte bei der Erfüllung seiner Pflichten einschalten. Wie weit die Übertragung der Pflichten reicht, hängt natürlich von den Umständen und den getroffenen Absprachen ab. In jedem Fall ist im Rahmen der Vertragsgestaltung konkret zu definieren, welche Teile der Verkehrssicherungspflicht übertragen werden sollen. Bei weitestgehender Übertragung beschränkt sich dann die verbleibende Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer lediglich auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht.
Zeitlich vorstellbar ist, die Übertragung der Pflichten auf die Dauer der Nutzungsuntersagung zu beschränken.
Eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht des Grundeigentümers könnte an die Gemeinde oder einen privaten Dritten erfolgen. Die ursprünglich durch gemeindliche Satzung an den Grundeigentümer übertragenen Verkehrssicherungspflichten wären dabei ebenfalls zu regeln. Es könnte im Rahmen der Satzungsbefugnis der Gemeinde erwogen werden, eine besondere Regelung in die betreffende Gemeindesatzung aufzunehmen und für die Dauer der Nutzungsuntersagung eine entsprechende eigene Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde zu statuieren.
Im Fall Tiefenort sind die von der Nutzungsuntersagung betroffenen Grundeigentümer wegen der großräumigen Absperrung des Areals durch die Gemeinde derzeit faktisch davon freigestellt, die Verkehrssicherungspflicht ausüben zu müssen. Zur Frage einer möglichen Befreiung der Grundeigentümer von anfallenden laufenden Kosten für ihr von der Nutzungsuntersagung infolge Erdfall betroffenes Haus bzw. Grundstück ist zunächst auf die Möglichkeit der Einheitsbewertung des Grundstücks als Basis für die Grundsteuerfestsetzung sowie auf Billigkeitsmaßnahmen hinzuweisen.
Nach Verwaltungsanweisung im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministers kann ein bisher als bebaut bewertetes Grundstück aufgrund einer behördlichen dauerhaften Nutzungsuntersagung zu einem unbebauten Grundstück umbewertet werden. Allein aus diesem Grund mindern sich in der Regel der Einheitswert und damit natürlich auch die Grundsteuer um ca. 80 bis 90 Prozent. Bei untergeordneter Bedeutung des Grundstücks kann eine Aufhebung des Einheitswertes erfolgen.
In den Fällen, in denen nur eine Herabsetzung des Einheitswertes in Betracht kommt, können die Eigentümer bei Grundstücken, die im Ertragswertverfahren zu bewerten sind, darüber hinaus einen Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung gemäß § 33 Grundsteuergesetz bei der Gemeinde beantragen. Daneben kommt in Abhängigkeit von den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des Grundstückseigentümers die Möglichkeit in Betracht, bei der Gemeinde einen Erlass der Grundsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen nach § 227 der Abgabenordnung zu beantragen. Weiterhin kommen unter Voraussetzung der §§ 222 und 227 der Abgabenordnung auch eine Stundung oder der Erlass von Wasser- und Abwassergebühren gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in Betracht. Die Entscheidung hierüber liegt bei den zuständigen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechts.
Den in Tiefenort von dauerhafter Nutzungsuntersagung betroffenen Grundeigentümern wurde die Grundsteuer für die betreffenden Grundstücke seit 2010, in einem Fall bereits seit 2008, erlassen. Diese Grundeigentümer sind auch von der Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren befreit. In Bezug auf die möglicherweise anfallenden Abrisskosten für die von einer dauerhaften Nutzungsuntersagung infolge Erdfall betroffenen Häusern hat Herr Kollege Carius den Bürgermeister der Gemeinde Tiefenort sowie die betroffenen Grundeigentümer bereits im Jahr 2010 über die Fördermöglichkeiten des Landes informiert. Details sind hier im Rahmen eines Antragsverfahrens der Städtebauförderung zu klären.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich erwähnen, dass im Gegensatz zur Vorgehensweise in Tiefenort im Fall eines Erdfalls in Schmalkalden keine dauerhaften Nutzungsuntersagungen seitens der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgesprochen worden sind. Dort werden derzeit unter Berücksichtigung des vom Land installierten Beobachtungs- und Frühwarnsystems für die betroffenen Gebäude bautechnische Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die deren Weiternutzung als Wohnbebauung ermöglichen soll. Namens der Landesregierung bitte ich das Plenum, die vorgenannten und im Einzelnen erläuterten Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis zu nehmen und den gemäß Landtagsbeschluss ergangenen Prüfungsauftrag für abgeschlossen zu erklären. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich mache das sonst eigentlich nicht, aber langsam kommen Sie mir einfach ein bisschen zu doof, Herr Weber.
Sie ziehen hier eine Polemik ab, die ist einfach nur noch auf Wahlkampf oder weiß der Kuckuck was ausgerichtet. Wahrscheinlich werden wir uns hier sowieso nicht wiedersehen. Aber das sei nur mal dahingestellt.
Nutzungsuntersagungen spricht nicht das Land, sondern das Landratsamt aus. Da müssen Sie mal die beiden Landräte fragen, warum der eine untersagt hat und der andere nicht. Zum Ersten, völliger Unsinn, den Sie erzählt haben. Die Verkehrssicherungspflicht auf einen begehbaren Gehweg und eine befahrbare Straße obliegt immerhin dem Eigentümer des Gehweges und nicht dem Freistaat Thüringen. Sie erzählen hier einen Müll, das ist einfach nicht mehr zu ertragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da mich Frau Mühlbauer so nett gebeten hat, noch eine Frage zu beantworten, will ich das gerne tun, aber ich habe arge Zweifel,
dass ich das über 12 Minuten hinziehen kann, falls jemand damit spekuliert, dass es 20 Uhr wird. Ich lege das natürlich in die hoch wertgeschätzte Entscheidungskraft der Präsidentin, wie man danach damit umgeht.
Ich will versuchen, noch einmal eine Sache klarzustellen. Was war der Prüfauftrag an die Landesregierung? Den habe ich ganz am Anfang vorgelesen, und wenn alle ordentlich zugehört hätten, hätten wir einen Teil der Debatte überhaupt nicht gehabt. Das lese ich jetzt noch einmal vor.
Der Prüfauftrag vom 20. März dieses Jahres lautete: Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, erstens, ob 1. die Besitzer die Verkehrssicherungspflicht auf ihrem vom Erdfall betroffenen Grundstück bzw. rund um das Grundstück weiterhin ausüben müssen - dazu habe ich mich geäußert -, zweitens, ob sie die anfallenden laufenden Kosten für ihr betroffenes Grundstück und für ihr Haus weiterhin tragen müssen - das habe ich, glaube ich, auch beantwortet -, und das Dritte, ob es möglicherweise eine Variante gibt, die anfallenden Abrisskosten durch den Freistaat zu übernehmen. Dazu hat der Kollege Carius in Tiefenort mit den Leuten vor Ort, mit dem Bürgermeister gesprochen und auch versucht, das klarzustellen.
Jetzt zum Thema Versicherung: Wir hatten bei uns in der LEG einen Juristen, der für das Versicherungsrecht zuständig war. Die Versicherungen der LEG sind nicht so ganz einfach aufgrund ihrer mannigfaltigen Zuständigkeit bis hin zur Beräumung von Munition und, und, und. Er hat immer gesagt: Herr Reinholz, es gibt nichts, was Sie auf dieser Welt nicht versichern können. Sie können alles und jede Kleinigkeit versichern. Gehen Sie zu Hapag-Lloyd, da können Sie sich für jeden einzelnen Teil, von mir aus für jeden Teller, eine Versicherung kaufen und lassen die anderen 11 Teller weg, das ist alles kein Problem. Insofern ist das Unsinn mit der Aussage, Sie können nicht gegen eine Nutzungsuntersagung versichert werden. Natürlich können Sie sich dagegen versichern. Das ist eine Frage des Preises, aber Sie können alles. Bei einer Hausversicherung sollte man grundsätzlich zwischen der Versicherung des Hauses und der Hausratversicherung trennen. Das können Sie alles ganz sauber trennen. Das macht auch jeder vernünftig und macht keine kombinierte. All diese Dinge sind machbar und denkbar. Insofern ist das Quatsch, sich hinzustellen und zu sagen, man kann das nicht versichern. Natürlich kann das jeder versichern. Vielen Dank.
Die untere Bauaufsicht ist in beiden Fällen tätig geworden, einmal im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen und einmal im Landratsamt Eisenach.
Wartburgkreis. Eisenach gibt es schon lange nicht mehr. Der eine hat so entschieden, der andere so.
Ganz einfach: Der andere hatte zeitweise eine Nutzungsuntersagung gemacht und hat dann die Nutzungsuntersagung freigestellt; das habe ich, glaube ich, in meiner Rede gesagt. Jetzt kann nach bestimmten baulichen Veränderungen, die natürlich an den Gebäuden noch nötig sind, der Bezug wahrscheinlich sogar für alle Familien wieder sichergestellt werden. In Tiefenort hat man eine generelle Nutzungsuntersagung gemacht, ohne jede Einschränkung, auch nicht nur zeitweise. Die hat man nie wieder aufgehoben, das ist das Problem dabei. Würde man diese Nutzungsuntersagung aufheben, sähe das ganze Spielchen etwas anders aus. Das ist immer noch eine Frage, ob dann tatsächlich jemand einziehen will. Das ist dann seine höchstpersönliche Entscheidung, aber aufhebbar ist sie natürlich, hat natürlich dann nicht das Risiko bei der Behörde. Der einfachere Weg für die Behörde ist natürlich, zu sagen, wir machen eine Nutzungsuntersagung, damit sind wir mit dem Rücken an der Wand. Das ist eine Frage, die man diskutieren muss, aber die man leider Gottes nicht mit der Landesregierung diskutieren kann, weil wir gegenüber den unteren Behörden - das betrifft die untere Naturschutzbehörde und die untere Wasserbehörde auch - nicht weisungsberechtigt sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Stunde „Trinkwasserschutz in Thüringen sichern Lasten gerecht verteilen“ findet bei allen hier im Saal Sitzenden sicher spontane und uneingeschränkte Zustimmung. Wir alle wollen nur das Beste für unser Lebensmittel Nummer eins, das Trinkwasser. Wir alle wollen, dass es rundum sicher geschützt ist. Dass ein solcher Schutz Einschränkungen und Beschwernisse mit sich bringt, ist leider nicht zu verkennen. Insoweit bleibt uns tatsächlich nur, die Lasten gerecht zu verteilen.
Doch wie funktioniert das im Detail? Nach meiner Wahrnehmung laufen die Diskussionen zu diesem Thema auch hier in diesem Hause oft leider mehr in die Richtung: Brauchen wir diese Wasserschutzgebiete überhaupt, das sind doch alles überzogene Verbote und wenn ich irgendwelche Nachteile habe, will ich dafür entschädigt werden. Einen guten Trinkwasserschutz zu gewährleisten und dabei die Lasten gerecht zu verteilen, ist nun mal eine sehr komplexe Aufgabe und nicht mit Schnellschüssen zu erledigen. Derzeit bestehen in Thüringen insgesamt 1.066 Wasserschutzgebiete, eine vergleichsweise hohe Zahl, die der Siedlungsstruktur und der Hydrogeologie in Thüringen geschuldet ist. Alle sind mit immensem Aufwand des Landesverwaltungsamtes überprüft, für rechtssicher befunden und in eine digitale Datenbasis transferiert worden. Seit 1994 wurden in 1.230 Verfahren für 3.330 Wasserfassungen die Schutzgebiete aufgehoben, da die Fassung nicht mehr für die öffentliche Wasserversorgung genutzt wurde. Diese Aufhebung so schnell wie möglich durchzuführen, hatte oberste
Priorität, um unnötige Lasten nicht erst entstehen zu lassen. Leider umfasst ein kleiner Teil der Aufhebung, rund 300 Verfahren, auch Schutzgebiete für Fassungen, die weiterhin genutzt werden, deren Schutzgebiet aber nicht einem Mindestmaß an Rechtssicherheit entsprach und somit eine Schutzwirkung vorgegaukelt hat, die sie tatsächlich überhaupt nicht mehr entfalten konnte. Insgesamt sind damit aktuell rund 390 Wasserschutzgebiete durch das Landesverwaltungsamt neu festzusetzen. Bei Verfahrensdauern von mehreren Jahren kann jeder ermessen, welche immense Aufgabe dahintersteht, die nur nach ganz klaren Prioritäten abgearbeitet werden kann. Neben der lokalen Gefährdungssituation spielt die Anzahl der durch diese Wassergewinnung versorgten Eigentümer und Einwohner eine ganz entscheidende Rolle bei der Priorisierung für die Neufestsetzungsverfahren. So ist es nicht verwunderlich, dass nach dem Neufestsetzungsverfahren der Talsperre Leibis, die rund 3.500 Einwohner versorgt, nun die bestehenden Schutzgebiete für das Erfurter Wasserwerk - 158.000 Einwohner - sowie Ohratalsperre - rund 750.000 - durch Neufestsetzung auf einen aktuellen Stand gebracht werden und dann sukzessive die Übrigen folgen müssen. Das ist, glaube ich, jedem verständlich, dass das so sein soll.
Nun zu den überzogenen Verboten: Ich meine hierzu, dass sich die Ge- und Verbote im Rahmen halten müssen.
Das ist so, denn die §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes, also eines Bundesgesetzes, enthalten umfangreiche Bestimmungen zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten. So haben insbesondere die Schutzzonen und die dort geltenden Schutzbestimmungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
In den Arbeitsblättern W 101 bis W 102 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. sind die überall in Deutschland geltenden grundlegenden Schutzregelungen klar enthalten. Die Rechtsverordnungen setzen sich in konkreten Regelungen für den speziellen Einzelfall um. Über solche Umsetzungen kann dann trefflich diskutiert werden. Dass im Schutzgebiet für das Erfurter Wasserwerk niemand mehr eine Glühbirne am Auto auswechseln dürfe, wie in der Presse entrüstet zu lesen war, ist natürlich weder gewollt noch im Rahmen. Die entsprechende Regelung ist einfach fachlich besser zu fassen, so dass solche Missverständnisse nicht mehr vorkommen können. Das kann und muss letztendlich im Dialog geklärt werden. Aber - mir ist das wichtig - über die wesentlichen Schutzaspekte kann eine solche Diskussion nicht geführt werden, denn wenn es schon eine
Wasserschutzgebietsverordnung geben soll, dann soll sie letztendlich auch etwas nützen.
Wir waren uns einig, dass Trinkwasserschutz ein gemeinsames Anliegen ist, da können auch Verordnungen nicht die nötige Konsequenz vermissen lassen. Nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ ist kein erfolgreicher Trinkwasserschutz zu haben.
Ein besonderes Anliegen ist mir aber auch, hier nochmals auf die Diskussion mit den Betroffenen einzugehen. Sie ist ein wichtiges Instrument, auch ein überaus ernst gemeinter Dialog, sie ist die wichtigste Form, um Sinn und Zweck der Regelung zu erläutern. Unter Umständen können hier noch Kompromisse gefunden werden, die dann allen dienen. Das Landesverwaltungsamt hat aus ebendiesem Grund die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Wasserschutzgebietsverfahrens bis zum 30.11.2014 erheblich verlängert. Dieser Dialog kann sich aber immer nur auf die nähere Ausgestaltung der Verordnung erstrecken. Zwar wird ein Wasserschutzgebiet von Amts wegen festgesetzt, die Ausweisung liegt letztendlich jedoch in der kommunalen Entscheidung zu ebendieser Wasserversorgung aus dem jeweiligen lokalen Dargebot begründet. Ich gehe davon aus - das ist hier auch schon gesagt worden -, wäre Erfurt bereit, mehr Wasser aus Leibis zu nehmen, dann wäre auch das ganze Thema Trinkwasserschutzzone in Erfurt und den umliegenden Ortschaften viel einfacher zu lösen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
In dem Einführungsteil der Mündlichen Anfrage wird die Kritik einiger Umwelt- und Ökoverbände dargestellt, dass zum Beispiel ein Anbauverbot nur im Einvernehmen mit dem Gentechnikkonzern erwirkt werden kann. Zur Klarstellung sei hier darauf hingewiesen, dass der Kompromissvorschlag zum OptOut nach derzeitigem Stand der Konsultation folgendes Verfahren zum Verhängen nationaler Anbauverbote vorsieht - kann man auch unter Wikipedia nachlesen -: Die Kommunikation zwischen dem Mitgliedstaat und dem antragstellenden Unternehmen erfolgt ausschließlich über die EU-Kommission. In der ersten Verfahrensphase teilt die Kommission dem Antragsteller den Wunsch derjenigen Mitgliedstaaten mit, die keinen Anbau auf ihrem Territorium möchten. Der Antragsteller hat dann die Gelegenheit, diesem Wunsch freiwillig zu entsprechen und das Gebiet aus dem Antrag herauszunehmen. Falls dies nicht geschieht, kann der Mitgliedstaat nach der in den Richtlinien festgelegten Regeln das Anbauverbot verhängen. Von der in Absatz 3 der Einführung geäußerten Befürchtung, die Zustimmung von gentechnikfreundlichen Mitgliedstaaten zur Opt-out-Lösung sei mit der Ankündigung gentechnikkritischer Mitgliedstaaten erkauft worden, ihren Widerstand gegen die Zulassung mehrerer gentechnisch veränderter Pflanzen aufzugeben, ist der Landesregierung nichts bekannt.
Nun zu Frage 1: In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung stets eine ablehnende Haltung zum Opt-Out vertreten und entsprechende Vorschläge der EU-Kommission jahrelang blockiert. Die Landesregierung begrüßt, dass die Bundesregierung in dieser Frage einen Kurswechsel vollzogen hat. Die Landesregierung wertet die Zustimmung der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zum Opt-out-Vorschlag Griechenlands als konsequenten Schritt, dem Willen der Verbraucher zu entsprechen, die in der Mehrzahl gentechnisch veränderte Produkte ablehnen.
Zu Frage 2: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 22. Mai 2014 sich auf eine nationale Lösung verständigt. Danach soll der Ausstieg aus dem GVO-Anbau durch eine Opt-out-Regelung ermöglicht werden. Die Landesregierung sieht, wie auch die Mitglieder des Bundestages,
noch einige ungelöste Probleme. Da muss auf der Basis des jetzt vorliegenden Vorschlags weiter verhandelt werden. Verhandlungsgegenstand müssen dabei insbesondere die derzeitige Stellung der Gentechnikkonzerne, das Verfahren zum nationalstaatlichen Verbot und natürlich die Rechtssicherheit des Vorschlags sein.
Zu Frage 3: Die Frage, ob es eine bundeseinheitliche Regelung zum Opt-Out, wie dies auch vom Bundesrat vorrangig unterstützt wird, oder eine Umsetzung auf Länderebene geben wird, das ist noch offen. Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu den Konsequenzen des Opt-out-Vorschlages für Thüringen treffen.
Zu Frage 4: Unabhängig von der Mitgliedschaft im Netzwerk gentechnikfreier Regionen und der Einführung der Opt-out-Regelung ist es ein Ziel der Landesregierung, dass die Verbraucher selbst zwischen Produkten mit bzw. ohne GVO entscheiden können. Neben den europäisch vorgegebenen Kennzeichnungsregelungen gibt es in Deutschland bereits die Möglichkeit der freiwilligen „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung, die sogenannte Negativkennzeichnung. Sie bietet über die gesetzliche Kennzeichnungspflicht hinaus die Möglichkeit, tierische Produkte zu kennzeichnen, bei denen die Tiere nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln versorgt wurden. Eine Überarbeitung der derzeitigen Güte- und Prüfbestimmung für das Thüringer Qualitätszeichen wird in Kürze vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Überarbeitung ist vorgesehen, dass das Regelwerk in Bezug auf die besonderen, über den gesetzlichen Rahmen liegenden produktspezifischen und wertsteigernden Qualitätskriterien überprüft wird. Dabei ist grundsätzlich auch die Einführung des Qualitätsmerkmals „gentechnikfrei“ denkbar.
Die Einhaltung der Kriterien muss jedoch mit angemessenem Aufwand kontrollierbar sein und darf die Betriebe nicht mit unmäßiger Bürokratie belasten. Den Nachweis für Gentechnikfreiheit zu erbringen, ist gerade bei Futtermitteln oft sehr schwierig. Insofern kann zurzeit noch keine Aussage zu der Frage getroffen werden, ob man sich für die Aufnahme des Kriteriums Gentechnikfreiheit in die Güte- und Prüfbestimmungen entscheiden muss.
Wikipedia war nur ein Spaß, weil man genau den Text da nachlesen kann.
Geflügelwirtschaft - muss ich bekennend sagen, ist mir nicht bekannt, ist mir auch noch nicht zu Ohren gekommen, mag aber durchaus sein. Wenn es denn an unser Ohr dringt, werden wir auch darauf entsprechend reagieren.
Wettbewerbsverzerrung befürchte ich eigentlich nicht. Die Diskussion gibt es an anderen Stellen auch, zum EEG, zum Strompreis, überall gibt es die Diskussion „Wettbewerbsverzerrung“. Aber wir haben hier im Landtag einen ganz klaren Beschluss gefasst. Dazu stehe ich auch, dazu steht mein Haus und den werden wir auch umsetzen. Ich denke mal, selbst wenn es eine geringfügige Verzerrung gibt, marginal - wir sind im Moment dabei, auch bedingt durch den Anbau von Leguminosen Soja abzulösen und damit auch eventuell genverseuchten, sage ich mal, Soja nicht mehr in den
Handel kommen zu lassen. Wir sind da schon auf einem ganz klaren Weg. Da haben Sie uns auch an Ihrer Seite.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir einmal versuchen, wieder zum Thema zurück zu kommen und ein bisschen Ruhe in die Debatte zu bringen.
Zu den grundlegenden Aspekten der Energie- und Klimapolitik in Thüringen im Hinblick auf ein Landesklimaschutzgesetz hatte ich bereits auf den Tag genau vor bereits fast fünf Monaten hier in diesem Hohen Haus Stellung genommen und berichtet. Ich verstehe natürlich, wir gehen auf den Wahlkampf zu, dass man dann ein totes Pferd noch mal aufwärmen will, meine Freunde von den Grünen, kann man alles machen, aber es ist so was von unpassend, das hat die Diskussion eben gezeigt, wenn ich dann über die Werra-Versalzung, über Fische und Gott und die Welt rede und die Braunkohle, die in Thüringen überhaupt nicht mehr abgebaut wird. Das letzte Braunkohlenflöz liegt nämlich bei Rositz, da endet das mitteldeutsche Braunkohleflöz, Herr Adams, wenn wir das einmal hervorheben wollen. Ich bin aber gern bereit, nach zwischenzeitlich stattgefundenen Befassungen im Wirtschafts- und im Umweltausschuss nochmals die Kernpunkte meiner damaligen Aussagen zum Klimaschutzgesetz hier darzulegen. Ich betone deshalb vorneweg noch einmal, den von der Landesregierung aufgestellten Rahmen für unsere Klima- und Energiepolitik halte ich für geeignet und vor allem für angemessen, die klima- und energiepolitischen Herausforderungen auch anzugehen. Der zweite Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Thüringer Landtags „Thüringen aktiv für den Energieumbau“ gibt Aufschluss über die Aktivitäten der Thüringer Landesregierung im Rahmen des Energieumbaus. Er zeigt auch die Fortschritte zur Erreichung der energie
und klimapolitischen Ziele auf. Wirksamer und effizienter Klimaschutz gelingt jedoch nicht lokal und auch nicht regional. Wichtig ist ein übergeordnetes Vorgehen - das ist auch hier schon betont worden vom Kollegen Primas -, das idealerweise in bindenden internationalen Vereinbarungen dann auch mündet. Je kleinteiliger Klimaziele erreicht werden sollen, desto größer ist die Gefahr, dass die CO2Einsparung zu teuer erkauft wird. Nicht Alleingänge, sondern eine Strategie - auch das ist schon gesagt worden -, die alle wesentlichen Stellschrauben abstimmt aufeinander und in den Blick nimmt, kann hier erfolgreich sein. Hier sind wir mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung in Gesprächen, um die Energie- und Klimapolitik gemeinsam voranzutreiben. Sie können sicher sein, dass das auf jeder UMK Thema ist.
Zu den Maßnahmen im Klimaschutz sind auch Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig. Das wird immer ganz gerne vergessen. Mit dem globalen Klimawandel werden die extremen Klimaereignisse auch in Deutschland zunehmen. Wir haben das in den letzten Jahren sehr deutlich erlebt. Folgen sind beispielsweise Überschwemmungen, wie beispielsweise gerade im vergangenen Jahr in Thüringen, Ernteausfälle durch Dürre, Auswirkungen auf die Energieversorgungsysteme und die Energieversorgungssicherheit durch Wasserknappheit sowie auf Tourismusgebiete. Ich erinnere nur an den Wintersport im Thüringer Wald. Die Bundesländer sind in unterschiedlicher Art und Weise - wie wir wissen - betroffen. Die wirtschaftsschwachen Regionen, wie zum Beispiel Thüringen, sind gemessen an ihrer Wirtschaftskraft auch deutlich stärker belastet als zum Beispiel Bayern oder Baden-Württemberg. Deswegen hat die Landesregierung das ressortübergreifende integrierte Maßnahmeprogramm zur Anpassung an die Klimafolgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen, kurz IMPAKT, erstellt. Sie kennen das. Darin werden die für Thüringen vorliegenden Klimadaten wissenschaftlich ausgewertet - so wie Sie das gefordert haben - und in verschiedenen Szenarien der regionalen Klimaentwicklung in Thüringen auch dargestellt, aus den Trends um die verschiedenen Handlungsfelder mögliche Folgen der Anpassung und des Anpassungsbedarfs abgeleitet und Maßnahmen danach empfohlen.
Vor sechs Wochen - ich erinnere noch einmal daran, Egon Primas hat es eben auch getan - fand der Thüringer Klimakongress statt, der sich inhaltlich mit der Entwicklung des globalen und auch regionalen Klimawandels beschäftigt hat. An verschiedenen Thüringer Beispielen wurde aufgezeigt, dass von vielen unterschiedlichen Akteuren Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel geplant sind, bereits geplant sind und auch bereits umgesetzt sind. Als besonderer Höhepunkt dieses Klimakongresses wurde der Thüringer Kli
marat aus international und national anerkannten Wissenschaftlern berufen. Zeigen Sie mir einmal ein anderes Bundesland, das das vorzuweisen hat!
Meine Damen und Herren, Klimaanpassungsmaßnahmen müssen vielfach vor Ort erfolgen. Wirksamer Klimaschutz dagegen muss demgegenüber global umgesetzt werden. Das wird immer wieder ganz gern vergessen.
Regionale Maßnahmen zum Klimaschutz sind gleichwohl, denke ich, durchaus wichtig, aber - das muss ich hier ebenfalls betonen - alle Klimaschutzmaßnahmen müssen auf freiwilliger Basis erfolgen. Der wirkungsvollste Klimaschutz beginnt nämlich im Kopf und nicht - wie von Ihnen gerne verlangt durch Gesetzgebungsverfahren.
Das hat Sie ja bei der Bundestagswahl auch ganz schön Punkte gekostet, als Sie versucht haben, der Bevölkerung in Deutschland vorzuschreiben, wie sie zu leben hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig ist für mich die Frage, wie die Bürger und Bürgerinnen über Klimaschutz denken und welche Einschränkungen und Kosten sie dafür womöglich auch bereit sind hinzunehmen. Wir müssen jeden Einzelnen über seine individuellen Klimaschutzmöglichkeiten informieren und ihn motivieren, seinen eigenen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstoßes zu leisten. Das heißt für mich nicht zwangsläufig, auf Konsum zu verzichten. Vielmehr muss die Gesellschaft zu einem nachhaltigen und klimaschonenden Lebensstil bewegt werden.
Wir brauchen, Herr Adams, kein neues Gesetz. Wir brauchen letztendlich eine neue Kultur. Wo allgemeine Akzeptanz herrscht, Herr Adams, braucht auch kein Zwang zu sein.
Fazit: Ein Thüringer Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen und Maßnahmen hält die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt wie schon Anfang dieses Jahres für nicht zielführend. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Aus den in der Mündlichen Anfrage aufgeführten räumlichen Informationen ist die genaue örtliche Lage der versalzenen Flächen nicht exakt bestimmbar. Zudem liegen der Landesverwaltung hinsichtlich einer Vergrößerung der Flächen sowie zur elektrischen Leitfähigkeit keine Kenntnisse bzw. Messergebnisse vor. Aus diesem Grund ist eine konkrete Aussage hinsichtlich der Vergrößerung der versalzenen Flächen dort nicht möglich, es sind aber mehrere Binnensalzstellen in diesem Gebiet bekannt. Innerhalb der Werraaue, zum Beispiel im Raum Erlichsgraben/Schacht Dankmarshausen bei Dippach, existieren FFH-Gebiete mit sogenannten Binnensalzstellen, wo 2006 und 2012 die Thüringer Offenland-Biotopkartierung stattfand. Eine Ausdehnung der von Salzvegetation bestandenen Flächen wurde in diesem Gebiet tatsächlich festgestellt. Der Raum liegt hydrologisch in einem hydraulischen Entlastungsgebiet für Grundwasser aus dem Plattendolomit. Hier steigt geogen mineralisiertes sowie durch Salzabwasserabsenkungen beeinflusstes Grundwasser aus dem Plattendolomit über den Grundwasserleiter Buntsandstein in das Werratal auf. Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage 5/4938 aus dem Jahr 2012 wurde auf diesen Sachverhalt bereits hingewiesen.
Zu Frage 2: Aus dem Zwischenbericht der Modellierung der Salzbelastung an Werra und Weser der Flussgebietsgemeinschaft Weser und aus der mit Erlaubnisbescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 30.11.2011 beauflagten Grundwassermodellierung lassen sich für die Fragestellung keine Erkenntnisse ableiten.
Zur Frage 3: Da zur Lage der angefragten Flächen und zu deren Vergrößerung keine näheren Informationen vorliegen, können keine spezifischen Aussagen auf betroffene FFH-Gebiete, die Werra und das Grundwasser abgeleitet werden. Naturschutzfachlich hat die Thüringer Offenland-Biotopkartierung 2012 im Raum Erlichsgraben/Schacht Dankmarshausen bei Dippach gegenüber 2006 eine Ausdehnung der von Salzvegetation bestandenen Flächen festgestellt. Gegenüber dem Salzeinfluss empfindliche Lebensraumtypen nach Anhang I der FFHRichtlinie sind nach Kenntnisstand der zuständigen Naturschutzbehörde relativ wenige vorhanden, so dass mit größeren Auswirkungen auf diese Lebensraumtypen nicht zu rechnen ist. Inwieweit die Zunahme von Salzeinfluss in einem FFH-Gebiet tatsächlich zu einer Zu- oder Abnahme von konkreten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie führt, ist immer im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Zur Frage 4: Derzeit stimmen die beteiligten Bundesländer innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Weser die ab 2005 vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung für die Werra/Weser sowie die betroffenen Grundwasserkörper ab.
Dabei werden sowohl Leitungsvarianten als auch Maßnahmen zur Reduzierung des Salzwasseranfalls vor Ort beachtet und allen untersuchten Maßnahmenvarianten wurde dabei zugrunde gelegt, dass die Versenkung von Salzabwässern in Hessen nach 2015 grundsätzlich nicht fortgeführt und das bisherige 360-Millionen-Euro-Investitionspaket von Kali+Salz umgesetzt wird. Die Modifizierung und Fortführung der Versenkung als neue integrierte Laststeuerung wurde im Rahmen der oben genannten Abstimmung vom Land Hessen als nicht genehmigungsfähig eingestuft und daher verworfen. Die Ergebnisse der Abstimmung fließen in den Entwurf des Bewirtschaftungsplans für die Weser ein, der zum 22.12.2014 veröffentlicht wird. Der Einstellung der Versenkung auf hessischem Gebiet kommt für Thüringen eine besondere Bedeutung zu, da nur durch diese perspektivische Verbesserungen im Grundwasser in der Werraaue zu erreichen sind.
Ich hatte ja ausgeführt, dass die zuständige Naturschutzbehörde - da ist die untere Naturschutzbehörde auch eingebunden und besonders gefragt daraus keine Bedrohung für diese Lebensraumtypen abgeleitet hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mal schauen, dass ich meine Rede so weit zusammenbekomme, dass wir noch pünktlich fertig werden. Nur ein Wort an Frau Mühlbauer: Das war jetzt völlig überflüssig. Sie haben eine Antwort auf Ihre Kleine Anfrage bekommen.
Wenn Ihnen die nicht ausreicht, bleibt es Ihnen doch völlig unbenommen, sich mit Ihrem SPD-Kollegen, Herrn Oberbürgermeister Bausewein, auseinanderzusetzen. Würde er das Wasser aus Leibis nehmen, brauchten wir überhaupt keine Trinkwasserschutzzone um Erfurt und das Problem wäre von heute auf morgen geregelt.
Aber das ist nicht das heutige Thema hier und deshalb will ich darauf nicht weiter eingehen. Sie können gern noch mal eine Kleine Anfrage stellen.
Auch ich möchte an der Stelle vorweg meinen Dank aussprechen, meinen Dank an mein eigenes Haus und an die mir zugeordneten Behörden, aber auch ein ganz herzliches ausdrückliches Dankeschön an die Landkreise und kreisfreien Städte, die mit einem nicht ganz unerheblichen Aufwand zum Zwecke der Beantwortung dieser Fragen vorhandenes Material auswerteten oder teilweise auch erst Angaben erhoben. Ich danke auch Herrn Dr. Augsten, dass sich Ihre Fraktion dafür ebenfalls bedankt hat. Das war schon ein enormer Aufwand, der dort gelaufen ist. Es waren 195 Fragen und die müssen auch erst einmal beantwortet werden.
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um in der Kürze der Zeit noch auf ein paar Problemfelder einzugehen. Noch vor grob 20 Jahren befanden sich unsere Gewässer, wie wir alle wissen, in einem katastrophalen Zustand. Sie waren in vielen Bereichen biologisch einfach tot. Unsere enormen Investitionen in die Abwasserbehandlung und in die Gewässerschutzmaßnahmen, unter anderem auch in
der landwirtschaftlichen Praxis, haben es ermöglicht, dass sich die Qualität unserer Gewässer erheblich verbessert hat, auch wenn noch einiges in diesen Bereichen zu tun bleibt. Ich erinnere auch daran, dass die technischen Möglichkeiten heute über GPS in der landwirtschaftlichen Düngerausbringung und im Pflanzenschutz ganz andere sind, als sie es vielleicht noch vor 20 oder 30 Jahren waren.
Strukturell sind unsere Gewässer allerdings nach wie vor stark überprägt, vielerorts finden sich Wehre, Verrohrungen, Uferbauten. Als Folge davon bieten oftmals monotone und von fortschreitender Eintiefung geprägte Gewässer nur noch Lebensraum für wenige Tierarten. Das ist uns allen bekannt. Dem sind wir bereits seit 2009 mit vielen Maßnahmen entgegengetreten, indem wir die Gewässer wieder geöffnet und in das Stadt- und Landschaftsbild integriert haben, bei vielen Bauwerken die Durchgängigkeit für die Fische in den Gewässern hergestellt haben, dort natürlich oftmals auch auf das Unverständnis der Betreiber von Wehranlagen im Endeffekt stoßen, die sagen, nein, das war immer schon so, das muss auch so bleiben. Denen sage ich eindeutig: Nein, wir müssen den Fischaufstieg ermöglichen und wir müssen auch ermöglichen, dass die Fische heil wieder herunterkommen. Bis zum Ende des Jahres 2012 konnten bereits über 220 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit begonnen bzw. umgesetzt werden und ein Großteil der Gewässerentwicklung ist natürlich auch zu Hunderten Maßnahmen inzwischen auch abgeschlossen. Nach derzeitiger Einschätzung kann davon ausgegangen werden, dass bis Ende 2015 ca. 430 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit und etwa 150 Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung umgesetzt und damit natürlich auch deutliche Umsetzungen in den baulichen Anlagen durchgeführt werden.
Wie in den Antworten zu den Fragen 11 bis 17 dargestellt, wurden die Weichen für eine verbesserte Maßnahmeumsetzung seitens des Landes bereits sichergestellt. Auch für den zweiten Turnus der Wasserrahmenrichtlinie, wie Sie wissen, von 2016 bis 2021, sind zahlreiche Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit vorgesehen.
Darüber hinaus sind im Rahmen des neuen KULAP ab 2014 wiederum Maßnahmen des Agrar- und Klimaschutzes geplant, die unter anderem die Reduzierung der Nitrat- und Phosphorbelastungen sowie die Vermeidung von Bodenerosionen in bestimmten landwirtschaftlich stark geprägten Bereichen zum Ziel hat. Wie auch bereits im ersten Turnus der Wasserrahmenrichtlinie werden auch in der neuen Förderrichtperiode etwa 6 Mio. € pro Jahr hier zur Verfügung stehen und ich denke, das ist ein ganz ansehnlicher Betrag.
Um all diese genannten Aktivitäten im Gewässerschutz zu bündeln und transparent für Thüringen darzustellen, wird bis Ende des Jahres 2015 ein Landesprogramm Gewässerschutz aufgestellt werden.
Meine Damen und Herren, das außergewöhnliche Hochwasser im letzten Jahr hat uns wieder vor Augen geführt, dass wir in Teilen des Landes nie da gewesene Wasserstände beobachtet haben, die zu den höchsten je in Thüringen dokumentierten Schäden geführt haben. Für mich war zu diesem Zeitpunkt klar, dass wir mehr für die Sicherung unserer Sachwerte und damit mehr für den Hochwasserschutz tun werden, also vorbeugen statt nachsorgen, Bekämpfung der Ursachen und nicht der Wirkung und damit hatten wir bereits Ende 2012 auch schon begonnen, nämlich mit der Aufstellung unseres Landesprogramms Hochwasserschutz. Den Hochwasserschutz, zumindest, was die meisten darunter verstehen, nämlich Deiche und Rückhaltebecken bzw. Talsperren zu bauen, das ist bekanntlich eine Aufgabe aus der Vergangenheit. Doch dieser oft von allen als Lösung präferierte Weg steht eigentlich am Ende der Option, die wir gemeinsam zur Verbesserung des Hochwasserschutzes tun müssen und tun können und, Herr Weber, darüber brauchen Sie mich nun wirklich nicht zu belehren.
Hochwasserschutz beginnt letztendlich mit der Feststellung von Überschwemmungsgebieten, geht über die Landes- und Regionalplanung bis in die Bauleitplanung der Gemeinden. Warum? Zum einen, um die vorhandenen Überflutungsflächen von Bebauung freizuhalten und zum anderen, um Schäden, die Hochwasser verursachen kann, zu vermeiden. Heute sind nun mal unsere Berechnungsmethoden und letztendlich unsere Kartenmaterialien, die wir von Satellitenaufnahmen haben, deutlich besser, als sie das vor 30 oder 40 Jahren noch waren, als die ersten Modelle gerechnet worden sind. Da muss man auch mal damit leben, wenn man da mit neuen Rechenmethoden rangeht, dass plötzlich Flächen, die vorher von Überflutung bedroht waren in den Kartierungen, jetzt nicht mehr sind und dass Flächen, die tatsächlich bisher draußen waren, auch einer Überflutung ausgesetzt sein können. Wir haben das beim letzten Hochwasser sehr, sehr deutlich erlebt und ich denke, dass wir da einiges noch zu tun haben. Denn Hochwasserschutz geht weit über eine hochwasserangepasste Land- und Forstwirtschaft und über den Wasserrückhalt in unseren hoch versiegelten Städten und Gemeinden hinaus. Hochwasserschutz reicht von Information und Aufklärung zum Selbstschutz der Bevölkerung bis hin zur Gefahrenabwehr und Verteidigung der Hochwasserschutzanlagen und dem Katastrophenmanagement im Krisenfall. Auch dazu haben wir einiges gelernt und im Landkreis Greiz ist das von der Martina Schweinsburg hervorragend
gemacht worden, an anderen Stellen und Enden eben nicht. Sie wissen, dass ich zu der Zeit auch Vorsitzender der Umweltministerkonferenz war, wir eine Sonderkonferenz gemacht haben und wir gesagt haben, wir brauchen auch im Hochwasserschutz so etwas wie im Straßenbau, nämlich ein Planungsbeschleunigungsgesetz, damit uns solche Dinge nicht passieren, wie sie in Meißen passiert sind, dass eine Rechtsanwältin fünf Jahre lang die Hochwasserschutzmaßnahmen außer Kraft setzt oder nicht durchführen lässt und wir dann dort das nächste Hochwasser haben. Ähnliche Fälle haben wir auch in Gera gehabt. Das muss aufhören. Hier muss letztendlich der Schutz vor Nachsorge gehen.
Wir haben dazu eine Bestandsaufnahme begonnen und vorhandene Defizite offen aufgezeigt. Das sind für mich unter anderem der schlechte Zustand unserer Deiche - 90 Prozent sind überaltert und genügen nicht den aktuellen DIN-Anforderungen -, die dringend notwendige Verbesserung unserer kommunalen Gefahrenabwehr im Hochwasser und die Einrichtung von Wasserwehren, wie das die Sachsen nach ihrem vorletzten großen Hochwasser gemacht haben, die Aufstellung von integralen, also nicht nur technischen Maßnahmen beinhaltenden Hochwasserschutzkonzepten und die Freihaltung unserer Überflutungsräume von Bebauung, die Konzentration des technischen Hochwasserschutzes auf den Schutz unserer Siedlungen und die wichtige Infrastruktur, damit verbundene Rückgewinnung von Retentionsraum durch letztlich Deichrückverlegung außerhalb unserer Städte; dazu müssen wir kommen. Wir müssen die Deiche ein Stück zurückverlegen. Ich bin dem Bauernverband dankbar, dass er sagt, okay, wir machen dort mit und wir müssen uns nur darüber verständigen, was dann in den Überflutungsräumen angebaut wird, damit die Entschädigungsleistungen nicht ins Unendliche laufen. Man kann schon darüber nachdenken, ob man hochwertigen Weizen dort anbaut oder ob man dort Grünfläche macht. Da lassen sich schon auch Lösungen finden. Man muss es nur miteinander wollen und darauf will ich eigentlich auch hinaus.
Mit 3.000 Maßnahmen werden wir uns auf den Weg machen. Wir werden versuchen, die richtigen Weichen zu stellen. Das sind für mich Einrichtungen, wie gesagt, von Wasserwehren in den Gemeinden zum Hochwasserschutz. Hier wollen wir die Städte und Gemeinden nicht allein stehen lassen, wir wollen sie in der Sache unterstützen und auch Geld dafür in die Hand nehmen. Dafür habe ich Gelder bereits in dem Haushalt 2015 bis 2016 angemeldet. Da muss man auch überlegen, ob man nicht den Hochwasserschutz vor einigen anderen Spielereien, die wir uns in Thüringen so leisten, darüber hinwegsetzen muss.
Hochwasserschutz, meine Damen und Herren - ich betone es immer wieder gern - ist eine Generationsaufgabe, die nie abgeschlossen werden kann. Das ist keine Weisheit von mir, das ist eine bestehende Klarheit. Lassen Sie uns gemeinsam mit dem Landeswasserhochwasserschutz auch auf den Weg machen. Lassen Sie uns damit beginnen.
Seit 1990 - lassen Sie mich noch etwas zur Abwasserentsorgung sagen - hat sich die Abwasserentsorgung grundlegend verbessert. Hier gilt mein Dank den Mitarbeitern von Abwasserverbänden und Gemeinden, die sich in diesem schwierigen Aufgabenfeld engagiert haben und letztlich auch kommunale Pflichten erfüllen.
Das Abwasser von mehr als 75 Prozent der Thüringer wird heute in modernen Kläranlagen, die den gesetzlichen Vorgaben genügen, behandelt. Trotz der hierfür getätigten Investition
ich weiß - und entgegen der landläufigen Meinung sind die Abwassergebühren bei Berücksichtigung des geringen Wasserverbrauchs in Thüringen im bundesweiten Vergleich relativ niedrig.
Beim Thema Abwasser, wo es in Form von Beiträgen, Gebühren oder Kosten der eigenen Abwasseranlagen um viel Geld geht, immer insbesondere vor den Wahlen mehr oder weniger diskutiert wird, dürfte jedem von uns hier im Hohen Hause klar sein. Hier ist nach meiner Auffassung die lokale Politik gefordert, nicht aus billigen wahltaktischen Gründen Öl ins Feuer zu gießen, sondern das Geld demokratisch, legitim recht aktiv auch zu unterstützen. Nur so bleibt man nach außen und im Selbstverständnis des Gesetzgebers auch glaubwürdig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts „Hohe Schrecke - Alter Wald mit Zukunft“ werden auf einer Gesamtfläche von 15.000 Hektar Naturschutz und Regionalentwicklung miteinander sinnvoll verknüpft. Im Kerngebiet wurden 7.000 Hektar, wird der besondere naturschutzfachliche Wert erhalten und weiter verbessert. Im umgebenden Projektgebiet mit Schwerpunkt Regionalentwicklung werden regionale Wertschöpfungsketten entwickelt. Das Gebiet soll nachhaltig und naturschutzorientiert gestaltet werden. Dabei stehen drei Themen inhaltlich im Vordergrund: die Etablierung eines naturnahen Tourismus, der Erhalt und die Pflege der natürlichen und kulturellen Besonderheiten und die Stärkung der Wertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft. Diese drei Themen müssen natürlich im Zusammenhang betrachtet werden. Der projekttragende
Verein hat - wie Sie alle wissen - schon viel initiiert. Erstmals in diesem Jahr wurde ein Veranstaltungsflyer erstellt, der eine Übersicht über die in diesem Jahr angebotene Naturführung durch die Hohe Schrecke zu Fuß oder auch per Rad gibt. Die Veranstaltungen verteilen sich fast über das ganze Jahr und finden unter verschiedenen Themenschwerpunkten statt. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Es gibt Naturführungen, Kräuterwanderungen und natürlich auch kulinarische Touren. Daneben finden für die einheimischen und auswärtigen Entdecker der Hohen Schrecke Erlebnistage bzw. -märkte statt. Ein Mittel zur Erschließung des touristischen Potenzials ist natürlich die Werbung. Verwiesen sei hier auf die informative Internetseite zur Hohen Schrecke sowie auf das Hohe Schrecke Journal, das es gedruckt oder elektronisch gibt. Nicht zu vernachlässigen ist auch das Fernsehen. Hier möchte ich nur darauf hinweisen, dass der MDR letzten November eine sehr ausführliche Reportage zur Hohen Schrecke gebracht hat. Regionalentwicklung und Akteure haben einen sogenannten Tourismusstammtisch wiederbelebt, Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifizierung regionaler Akteure wurden organisiert und bezuschusst, ebenso die Umsetzung eines Marketingkonzeptes. Weitere Einzelmaßnahmen wie eine Erlebbarkeit der Höhen, beispielsweise eine Wanderherberge, wurden und werden unterstützt und sind auch schon genannt worden. Themenwege werden nach Vorschlägen des naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungsplanes umgesetzt; mit den entsprechenden Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Karten und Flyer, werden sie auch überörtlich beworben. Ein digitaler Wanderführer in Form einer App wird in Abstimmung mit dem Netzwerk „Nationales Naturerbe“ zu Zwecken der Besucherlenkung sowie Umweltbildung auf Naturschutzflächen erstellt. Dadurch, dass mittlerweile auch ein Teil des Naturschutzgroßprojekts von der Planungs- in die Umsetzungsphase treten konnte, eröffnen sich aus meiner Sicht auch weitere Möglichkeiten für einen Schwerpunkt Naturschutz/Tourismus. Genannt sei hier die Verknüpfung von alter Natur und alter Kultur im Bereich des Unstruttales um die Hohe Schrecke. Es ist geprägt durch zahlreiche kulturhistorische Stätten, die Himmelsscheibe von Nebra ist nur etwa 5 Kilometer Luftlinie entfernt, ebenso die Kaiserpfalz Kloster Memleben und die Fundstelle des Homo erectus in Bilzingsleben. Kulturerbe trifft hier Naturerbe.
Vermarktungsoptionen werden insbesondere auch in Richtung der Ballungsräume Halle und Leipzig gesehen. Die Leipziger Tieflandbucht ist - wie wir alle wissen - arm an richtigen Wäldern. Vor der Sperrung als Militärgebiet war die Hohe Schrecke bereits ein wichtiges Ausflugsziel aus dem Bereich Halle/Leipzig. Daran kann und soll wieder angeknüpft werden. Der Hohen Schrecke kommt zugute, dass sie verkehrstechnisch bereits jetzt und künftig
durch Autobahnverbindungen sehr gut angebunden ist. Da muss ich Herrn Adams deutlich widersprechen. Schon jetzt erreicht man die Anschlussstelle Heldrungen der A 71 vom Stadtzentrum in Halle in 45 Minuten und vom Stadtzentrum in Leipzig in 50 Minuten; aus Erfurt, wenn die Fertigstellung der A 71 durch ist, bereits in 30 Minuten.
Die Hohe Schrecke hat außerdem den großen Vorteil einer direkten Bahnanbindung. Der Bereich der Hohen Schrecke ist auch in das Netz der überregionalen Fahrradwege gut eingebunden. Nördlich und westlich der Hohen Schrecke liegt der immer stärker genutzte Unstrut-Radweg, im Süden wurde der Finnebahn-Radweg ausgebaut, er wird inzwischen durch den Landkreis Sömmerda auch mit dem Logo der Hohen Schrecke vermarktet.
Eine zentrale Zielstellung des Naturschutzgroßprojektes Hohe Schrecke ist der Verzicht der forstlichen Nutzung in größeren zusammenhängenden Waldgebieten. Hier soll sich der Wald ohne das Zutun des Menschen entwickeln. Derartig ungenutzte Wälder sind besonders wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt. Hier finden sich viele seltene Arten: Spechte leben in den Bäumen, Fledermäuse nutzen ebenso die Baumhöhlen und Totholzkäfer sind auf alte zerfallene Bäume als Lebensraum angewiesen. Diesen Naturschutzschatz unter Beachtung der Verträglichkeit für die betreffenden Arten erlebbar zu machen, darin sehe ich ein weiteres Potenzial, das nach meinem Dafürhalten von den Projektträgern der Region auch genutzt werden wird. Der laufende Prozess muss, damit die Ergebnisse nachhaltig wirken, über das Projektende des Regionalentwicklungsteils hinaus weitergeführt werden. Wesentlich hierfür erscheint mir eine fortlaufende Vernetzung und der Austausch insbesondere der touristischen Akteure. Damit, denke ich, könnte man dort auch ganz stabile Strukturen schaffen, die über Jahre hinweg halten. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung steht beim Thema Fracking weiterhin voll und ganz zu den Beschlüssen des Thüringer Landtags. Der Landtag hat, wie Kollege Primas schon aufgezählt hat, in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 beschlossen, die Gewinnung von Erdgas mit der Fracking-Technologie mit umwelttoxischen Chemikalien in Thüringen grundsätzlich abzulehnen. Mit dem Beschluss wurde die Landesregierung gleichzeitig aufgefordert, die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien in Thüringen nicht stattfindet. Mehrere unabhängige Gutachten zu den möglichen Auswirkungen von Fracking hatten bereits zuvor ergeben, dass vor allem der Einsatz von umwelttoxischen Stoffen bei Fracking-Vorhaben Risiken birgt, die bisher eben nicht ausreichend abgeschätzt werden können. Ein entsprechender Beschluss der Umweltministerkonferenz vom November 2012 über eine umfassende Beschränkung des Einsatzes der Fracking-Technologie, die Thüringen in wesentlichen Teilen mit formuliert hat, wurde mit der Entschließung des Bundesrates am 01.02.2013 zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten aufgegriffen. Thüringen hat diese Entschließung auch mitgetragen.
In Bezug auf die Erkenntnislage zu möglichen Auswirkungen der Anwendung der Fracking-Technologie bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten hat sich bisher kein neuer Sachstand ergeben. Deshalb hat Thüringen erst
kürzlich - und Kollege Primas hat auch das noch einmal angeführt - einen Änderungsantrag zum UMK-Beschluss zum Umgang mit Fracking eingebracht. Der Antrag bekräftigte den früheren UMKBeschluss von November 2012 und sprach sich für eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus. Er wurde schließlich in seinen wesentlichen Punkten in den neuerlichen Beschluss der 82. UMK am 9. Mai 2014 in Konstanz übernommen.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, gibt es in Thüringen keine Schiefergaslagerstätten. Nicht zuletzt deshalb haben jene Unternehmen, die hier solche Lagerstätten erkunden wollten, ihre Pläne auch aufgegeben. Neuerliche Anträge, meine Damen und Herren, liegen uns nicht vor.
Ich wiederhole noch einmal mit aller Deutlichkeit: Thüringen spricht sich für ein Verbot des Frackings unter Einsatz von umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten aus und verlangt eine obligatorische UVP für alle anderen Fracking-Verfahren. Beides zielt darauf ab, schädliche Umweltwirkungen beim Einsatz der Fracking-Technologie zu vermeiden. Anträge für entsprechende Gesetzesänderungen wird Thüringen jederzeit unterstützen.
Unlängst wurde Niedersachsens Wirtschaftsminister Lies von einer Zeitung sinngemäß mit der Auffassung zitiert, man sollte die Federführung bei der Neuregelung den Ländern überlassen, in denen Erdgasförderung eine Rolle spielt. Dem kann ich nur beipflichten. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit der letzten Änderung des Thüringer Fischereigesetzes sind nunmehr fünf Jahre vergangen. In dieser Zeit haben wir feststellen müssen, dass uns einzelne Regelungen im Vollzug Probleme bereiten. Daraus und aufgrund der Notwendigkeit zur Umsetzung europarechtlicher Regelungen ist direkter Änderungsbedarf entstanden. Des Weiteren finden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die aktuellen Regelungen des Artenund Biotopschutzes natürlich Berücksichtigung.
Dieser Gesetzentwurf beinhaltet folgende wesentliche Änderungen:
Eine Abgrenzung für den Anwendungsbereich des Gesetzes gegenüber Zierfischteichen im unmittelbaren Haus- und Hofbereich, da die Anwendung fischereirechtlicher Regelungen für diese Kleinstgewässer aus fachlicher Sicht weder zweckmäßig noch kontrollierbar ist.
Des Weiteren: Im Vollzug hat sich gezeigt, dass das Anlegen eines Fischereibuchs nicht umfassend umsetzbar ist, zumal damit letztendlich auch kein zusätzliches Recht normiert wird. Folglich wird auf das Führen eines Fischereibuchs verzichtet und die Fischereiverwaltung dadurch natürlich entlastet.
Des Weiteren: Die Pflicht zur Ausübung der Fischerei in Fischereibezirken wird nunmehr auf alle Gewässer im Geltungsbereich des Gesetzes erweitert. Dies löst bestehende Vollzugsprobleme und setzt nunmehr die Standards für eine ordnungsgemäße Hege und damit für einen umfassenden Fischartenschutz für alle Gewässer in Thüringen. Bisher waren die stehenden Gewässer mit Ausnahme von Talsperren und Rückhaltebecken davon ausgenommen.
Weiterhin: Die Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten sorgt für eine bessere Transparenz und mit der letzten Novellierung des Fischereigesetzes 2008 wurde ein Vierteljahres-Fischereischein eingeführt, der ein eingeschränktes Angeln ohne Fischereiprüfung zulässt. Die Zuständigkeit für die Ausgabe des Vierteljahres-Fischereischeins wurde nunmehr gesetzlich eindeutig geregelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anhörung durch den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat ergeben, dass der Entwurf im Wesentlichen auf Zustimmung gestoßen ist. Einige Verbände und Institutionen haben ihre Zustimmung mit Hinweisen zum Vollzug versehen. Diese Hinweise wurden von den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz aufgegriffen, diskutiert und fanden dann in den Änderungsanträgen der Fraktionen Berücksichtigung. Die seitens des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beschlossenen Änderungen des Thüringer Fischereigesetzes sind zielführend, da sie Begrifflichkeiten konkretisieren, Zielstellungen des Thüringer Fischereigesetzes eindeutig definieren und der Verbesserung der Vollziehbarkeit einzelner Regelungen dienen werden. Ich bitte Sie deshalb darum, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes anzunehmen und zu beschließen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, versuchen wir mal, wieder ein bisschen Sachlichkeit in das Gespräch zu bringen.
Vor fast anderthalb Jahren, am 13. Dezember 2012, habe ich bereits an dieser Stelle hier gestanden und meine Position zum vorliegenden Antrag vorgetragen. Das ist auch nachzulesen in dem entsprechenden Plenarprotokoll. Ich habe bereits damals die wesentlichen Fakten aufgezeigt und fasse mich deshalb kurz.
Um keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen, weise ich vorab noch mal ausdrücklich und unmissverständlich auf Folgendes hin: Die Landesregierung vertritt nach wie vor uneingeschränkt die Auffassung, dass die sich über die Bundesländer Nieder
sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erstreckende Südharzer Karstlandschaft einmalig ist und wir uns für deren Schutz auch weiterhin mit Nachdruck einsetzen werden. Wir nehmen das in der Koalitionsvereinbarung formulierte Ziel, dass wir im Südharz keine weitere Verritzung für den Gipsabbau zulassen wollen und dafür alle geeigneten rechtlichen und parlamentarischen Maßnahmen nutzen, sehr ernst.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die jüngste Ausweisung der beiden Naturschutzgebiete, nämlich Harzfelder Holz und Pfaffenköpfe, jeweils beide am 10. Januar 2014 - also in diesem Jahr. Darüber hinaus erinnere ich daran, dass die Landesregierung in das Landesentwicklungsprogramm 2025 keine über die bestehenden berg- und eigentumsrechtlichen Rechtsansprüche hinausgehenden Erfordernisse der Raumordnung zugunsten eines Gipsabbaus formuliert hat. Der Auftrag an die regionalen Planungsgemeinschaften, den Rohstoffabbau über die Regionalplanung unter sachgerechter Abwägung aller Belange zu steuern, lässt der Region daher alle im Rahmen des gegebenen Rechts Freiheiten zur Lenkung und Einschränkung des Abbaus. Zwingende Vorschriften des Naturschutzrechts begrenzen diese aber.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den unter Nummer 2 des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Landesregierung formulierten Forderungen habe ich bereits am 13. Dezember 2012 entgegnet, dass die Landesregierung zurzeit keine Veranlassung sieht, dieser Forderung zeitnah zu entsprechen. Die vorausgegangenen Antworten zu Nummer 1 des Antrags lassen keinen anderen Schluss zu. Wörtlich habe ich seinerzeit Folgendes ausgeführt: „Aus den Stellungnahmen und Meinungsäußerungen sowie aus den Erfahrungen im Rahmen der Moderationsprozesse in der Rhön und im Thüringer Wald, beides bereits bestehende Biosphärenreservate, ist abzuleiten, dass der Versuch der Ausweisung bzw. der UNESCO-Anerkennung eines Biosphärenreservats im Südharz zurzeit keine Aussicht auf vollständige Unterstützung aller kommunalen Vertreter in der Region hat und nicht zu der erforderlichen und erfolgreichen Anerkennung führen würde. Diese Auffassung wird auch durch die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Anerkennungsantrag von Sachsen-Anhalt gestützt.“ Zitat Ende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat anderthalb Jahre beraten. Ich bin froh, dass dieser Ausschuss die in der Region existierende Realität zur Kenntnis genommen hat und empfiehlt, die Nummer 2 des Antrags abzulehnen.
Angesichts der Diskussion im Ausschuss verwundert mich der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE. Auch dieser Antrag negiert nach wie vor die
Realität vor Ort. So steht das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz in Sachsen-Anhalt aktuell auf des Messers Schneide, da die Gemeinde Südharz bislang die Anerkennung bei der UNESCO konsequent blockiert, gerade erst wieder gestern Abend. Wie auch immer sich die Situation in Sachsen-Anhalt entwickeln wird, eine erfolgreiche länderübergreifende Ausweisung bzw. Anerkennung eines Biosphärenreservats ist aktuell in keiner Weise absehbar.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits ausgeführt habe, stehen wir auf Arbeitsebene im ständigen Austausch mit Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Die Prioritäten liegen dabei ganz klar auf dem Fokus, die länderübergreifende Zusammenarbeit und Entwicklung der Naturparke bzw. eben der Gesamtdestination Harz weiter zu optimieren. Deshalb, meine Damen und Herren, hören Sie endlich auf, die Region mit akademischen Diskussionen im fernen Erfurt über naturschutzrechtliche Instrumente zu beschäftigen. Lassen Sie die Region sich zunächst mit dem Instrument Naturpark konsequent weiterentwickeln und stecken wir unsere immer knapper werdenden Ressourcen in konkrete Projekte vor Ort, von denen Mensch und Natur in der Region profitieren. Meine Damen und Herren - Herr Adams, zum Schluss -, ich bin, glaube ich, der Einzige hier im Raum, der die Gegend besonders gut kennt oder überhaupt richtig kennt im Gegensatz zu Ihnen, Herr Adams.
Ich wohne nämlich mit 100 Metern Abstand dazu.
Doch, das bilde ich mir nicht nur ein, ich gehe seit frühester Jugend dort spazieren und ich gehe in jeder freien Minute dort mit meiner Frau und meinen Hunden spazieren. Ich kenne dort jede Ecke, ich kann Ihnen dort Pflanzen zeigen, bei denen Sie gar nicht wissen, dass die dort stehen.
Die Ecke kenne ich tatsächlich deutlich besser als Sie und wenn Sie noch einer gut kennt, sind das Egon Primas und Inge Klaan, die sind nämlich beide auch aus der gleichen Region. Ich führe auch vor Ort das Gespräch mit den Bürgern. Ich werde in den einschlägigen Einkaufszentren, wenn ich mal dazu komme, dort einzukaufen, darauf angesprochen, wenn es mal wieder auf der Tagesordnung ist. Ich kann Ihnen nur eines sagen, Herr Adams, Sie machen sich unheimlich viel Freude, wenn Sie damit in Nordhausen in den Wahlkampf ziehen, aber lassen wir diese politische Diskussion mal außen vor.
Herr Kummer, eines nehme ich Ihnen persönlich übel, dass Sie sagen, ich spreche mit zweierlei Worten, einmal was das Vessertal und die Rhön betrifft und einmal was den Naturpark Harz betrifft. Das trifft nicht zu. Das ist ein himmelweiter Unterschied, ob wir um eine weitere Anerkennung und Erweiterung eines bestehenden Biosphärenreservats kämpfen oder ob wir darum kämpfen, ein neues einzurichten, wo wir die anderen zwei noch nicht mal in einer Vergrößerung hinbekommen und wo wir Angst haben müssen, dass die UNESCO uns das aberkennt. Das Vessertal ist das zweitälteste Biosphärenreservat in Deutschland und da sollten wir unsere Kräfte darauf konzentrieren, genauso wie auf die Rhön. Noch eines: Wenn es Streit gibt, dann sitzen Sie in der letzten Reihe. Ich erinnere an das Eichsfeld, ich erinnere an die Diskussion in der Rhön. Im Eichsfeld hat Christina Tasch neben mir gesessen. Sie sind nicht einmal aufgestanden, Sie sind auf Ihrem Stuhl immer kleiner geworden. Aber ich habe das sehr deutlich beobachtet und ich habe das auch sehr deutlich in der Rhön beobachtet. Da stehen Sie nicht auf und sprechen für das Biosphärenreservat. Allen Leuten immer nur nach dem Mund reden, das nehme ich Ihnen persönlich ganz, ganz schlimm übel.
Noch eines: Der Naturpark Südharz ist nur deshalb überhaupt zustande gekommen - der ist nämlich schon in der vorigen Legislatur diskutiert worden -, weil dann irgendwann die Ortsansässigen, ich zwar nicht als Abgeordneter, sondern als dort geborener und wohnender Minister, mich mit dem Egon Primas mit den Gegnern in den „Scheunenhof“ in Sundhausen gesetzt habe und einen halben Abend und eine halbe Nacht darüber diskutiert und das Thema klargezogen habe. Sonst hätten wir heute noch keinen Naturpark. Das sollten wir erst mal wachsen lassen. Sie wissen doch gar nicht, wie groß der Widerstand alleine schon gegen den Naturpark war, das war nahezu nicht umzusetzen. Wenn wir zwei uns da nicht die Prügel eingefangen hätten und es nachher doch noch hinbekommen hätten, dann wüsste ich nicht, wo wir jetzt ständen. Und den Kollegen von den Grünen will ich sagen, Bodo Schwarzberg ist auf meinen ausdrücklichen Wunsch in den Beirat gekommen, weil er sich dort auch sehr stark für die Gegend engagiert. Allerdings hat es den Haken, er kommt kaum noch zu den Beiratssitzungen. Vielleicht könnten Sie da mal ein Wort mit ihm reden.
Herr Weber, ich habe volles Verständnis, dass Sie hier gerne auf die Wahlkampfpauke hauen, auch wenn es gegen den eigenen Koalitionspartner geht, wenn Sie dann auch hintenrum so den Bogen kriegen, und Herr Adams hat Sie ja da sehr schön entlarvt. Nicht Herr Adams, Herr
Dr. Augsten hat Sie da sehr schön entlarvt. Das ist alles ganz lieb und nett, aber die Hohe Schrecke zum Wahlkampf zu machen - die CDU befasst sich damit schon länger, als Sie wahrscheinlich die Hohe Schrecke überhaupt kennen. Ich kenne das Thema schon als Geschäftsführer der LEG,
Da haben wir das Thema schon diskutiert und da ist es auch ganz maßgeblich bearbeitet worden. Jetzt der CDU und vielleicht auch noch den nachgeordneten Landesgesellschaften unterstellen zu wollen, sie hätten sich damit nie befasst, ist schon ein starkes Stück. Erst als die SPD gekommen ist, ging es dann vorwärts, das ist schon ein starkes Stück, und das muss man einfach auch mal so sagen.
Ihre Aktie daran geht straff gegen null. Es hat mich schon gewundert, dass Sie als schnellbesohlter Jäger nicht wissen, dass es auch im Wald Raubvögel gibt, das hat mich schon damals verwundert, aber dass die Hohe Schrecke der nächstgelegene großflächige Buchenwald ist, da haben Sie den Hainich wieder ganz vergessen.
Sie haben gesagt, kommen Sie mal von hier aus, wo ist denn da - aber wir können gern ins Protokoll schauen. Vergessen Sie mir nur nicht den Hainich, wollte ich damit einfach nur andeuten.
Ja.
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, Sie kennen die Region nicht so gut wie ich und das werden Sie auch nicht aufholen.
Herr Adams, schön, dass Sie sich seit 1997 mit der Region beschäftigen, sind immerhin 33 Jahre weniger als ich. Aber Sie werden das schon noch versuchen aufzuholen.
Ich habe auch nicht gesagt, die Grünen sollten aufhören, akademische Diskussionen zu führen. Ich habe gesagt, wir sollten aufhören, akademische Diskussionen - da schließe ich alle hier im Raum mit ein, Sie allerdings auch. Und Sie haben doch eben aus dem Koalitionsvertrag richtig zitiert. Darin steht „prüfen“. Und diesen Auftrag des Prüfens hat dieses Hohe Haus weitergereicht an den Ausschuss, dem Sie im Übrigen auch angehören. Der Ausschuss hat auch anderthalb Jahre lang geprüft und ist dann zu einem Ergebnis gekommen, was mehr als eindeutig ist. Das können Sie jetzt versuchen hier herumzudrehen. Aber bei 23 zu 2 - ich
weiß nicht, ob das Verhältnis stimmt, aber ich war selber anwesend die ganze Zeit. Ich hatte auch das Gefühl, dass die überwiegende Mehrheit dagegen ist. Und die Vorschläge zu machen, wer anzuhören ist, das war auch Ihr Recht. Und es sind auch BUND und NABU angehört worden, ist doch überhaupt gar keine Frage.
Herr Weber, da gebe ich Ihnen hundertprozentig recht, dann habe ich Sie falsch verstanden. Ich habe das von hier aus angenommen. Da sind wir uns doch einig, wir zwei.
Ja.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist im Wesentlichen beabsichtigt, die Thüringer Fernwasserversorgung der ausdrücklichen Aufsicht des Landes zu unterstellen und ein neues, beratendes Gremium zu installieren. Gestatten Sie mir hierzu einen kurzen Ausflug in die Geschichte der Thüringer Fernwasserversorgung. Zunächst wurden mit dem Gesetz zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung vom 7. Mai 1993 die Aufgaben, die dem Land als Eigentümer oder Betreiber von Talsperren oblagen - hier sind insbesondere die Talsperren zur Trinkwasserversorgung oder die Talsperren zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes zu nennen , auf die neu gegründete Anstalt öffentlichen Rechts, die Thüringer Talsperrenverwaltung, übertragen. Damit verbunden war auch ein Eigentumsübergang auf diese Anstalt. Nach § 15 des Gesetzes zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung von 1993 unterstand die Anstalt der Aufsicht des Landes und wurde durch das damalige Ministerium für Umwelt und Landesplanung wahrgenommen. Daneben oblag es den beiden Fernwasserzweckverbänden, nämlich dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen sowie dem Fernwasserzweckverband Südthüringen, das den Talsperren entnommene Rohwasser aufzubereiten und den lokalen Wasserversorgern zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung beschloss der Landtag im Jahr 2003 eine umfassende Reform der Aufgaben und der Organisationsstruktur der Anstalt des öffentlichen Rechts. Ziel der Reform war es damals, die Fernwasserversorgung in Thüringen umfassend institutionell neu zu ordnen und sie auf eine neue, tragfähige Grundlage zu stellen. Dafür war es erforderlich, die Möglichkeiten zu schaffen, die Aufgaben der Talsperrenverwaltung und die Aufgaben der Fernwasserversorgung effektiv und effizient zusammenzuführen. Dies ist mit der Thüringer Fernwasserversorgung in der Rechtsform ebenfalls einer Anstalt öffentlichen Rechts gelungen. Als oberstes Organ der Anstalt wurde die Anstalts- und Gewährträgerversammlung seinerzeit neu eingeführt. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Regelung zur staatlichen Aufsicht durch das seinerzeit Ministerium für Umwelt und
Landesplanung aufgehoben. Die alten Regelungen sollen nun modifiziert wieder installiert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung sieht den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht als rechtlich geboten an. Soweit es um die Installierung einer Rechts- und Fachaufsicht durch das für die Wasserversorgung zuständige Ministerium geht, hält die Landesregierung die durch das Parlament 2003 beschlossene jetzige Regelung der Anstalts- und Gewährträgerversammlung als Aufsichtsorgan für die richtige Lösung. Sie wird der Stellung der Anstaltsträger, nämlich Land und kommunaler Zweckverband, partnerschaftlich miteinander besser gerecht. Auch diese Form der Aufsicht gewährleistet aus Sicht der Landesregierung eine vollkommen hinreichende Kontrolle. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Ja, natürlich.
Es gibt noch keine rechtskonforme abschlägige Entscheidung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Entsprechend der Angaben der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH in „Markt Bilanz Vieh und Fleisch“ lag der Selbstversorgungsgrad für Schweinefleisch in Deutschland 2010 bei 110 Prozent, 2011 bei 114,4 Prozent und 2012 bei 116,2 Prozent. Der Selbstversorgungsgrad für Schweinefleisch in der Europäischen Union lag 2010 bei 111 Prozent, 2011 bei 112 Prozent und 2012 bei 114 Prozent.
Zu Frage 2: Der Schweinefleischverbrauch in Thüringen je Kopf der Bevölkerung liegt bei jährlich 49,5 Kilogramm Fleischgewicht. Nach Recherchen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena kann davon ausgegangen werden, dass ca. 70 Prozent des in Thüringen konsumierten Schweinefleischs in Thüringen produziert werden, folglich werden ca. 30 Prozent importiert. Die Schlachtmenge für Schweine lag in Thüringen 2012 bei ca. 133.000 Tonnen. Der Anteil der Thüringer Schweine ist hierbei jedoch unbekannt. Da in der Aktuellen Stunde am vergangenen Mittwoch teilweise mit unterschiedlichen Zahlen argumentiert wurde, möchte ich hier versuchen, etwas klarzustellen: Sowohl die Zahlen von Frau Mühlbauer als auch die von mir genannten Zahlen sind korrekt, sie sind allerdings, wie so oft, nicht vergleichbar. Die von mir genannten 133.000 Tonnen, das heißt 133 Millionen Kilogramm, sind das Schlachtaufkommen in Thüringen im Jahr 2012. Das ist auch das Ergebnis der Thüringer Landesanstalt für Statistik. Dabei wird nicht erfasst, ob es sich um in Thüringen aufgezogene und gemästete Schweine handelt und ob der Schlachtkörper in Thüringen verbleibt, das heißt, ein Bezug zum Handel ist definitiv nicht herstellbar. Die Zahlen von Frau Mühlbauer, Einfuhr 3,6 Millionen Kilogramm und Ausfuhr 6 Millionen Kilogramm, finden sich in der Außenhandelsstatistik Thüringens. Sie umfasst die Einfuhr und die Ausfuhr lebender Tiere im grenzüberschreitenden Warenverkehr Thüringens mit dem Ausland. Das sind nicht nur Tiere für die Mast, sondern auch Zuchttiere.
Zu Frage 3: Alle Tierhaltungsanlagen müssen natürlich umweltrechtlich unter anderem nach der TA Luft den Stand der Technik erfüllen. Hierzu sind sehr oft komplexe Änderungen im Bereich der technologischen Verfahrensgestaltung, also Aufstellungsformen, Abluftreinigungsanlagen etc., vorzunehmen. Das bedingt einen zunehmend hohen Aufwand an verfahrensbedingten Investitions- und Folgekosten. Da der Preis für Schweinefleisch vom Markt abhängig ist und im Durchschnitt seit über 20 Jahren bei 1,40 € pro Kilogramm Schweine
fleisch liegt, haben nur noch größere Anlagen die Chance auf Wirtschaftlichkeit. Die gestiegenen Anforderungen in der Schweinefleischerzeugung bei nahezu gleichen Erlösen am Markt zwingen kleinere Betriebe zur Aufgabe. Der Schweinebestand in Thüringen ist seit Jahren annährend gleich. Kleinere Anlagen in den Orten bzw. an Randlagen, die sowohl die Bedingungen des Umweltschutzes als auch des Arbeitsschutzes nicht mehr erfüllen können, werden zugunsten von Ersatzneubauten, die den gestiegenen umweltrechtlichen Anforderungen gerecht werden, oftmals geschlossen.
Zu Frage 4: Die geplante Anlage gehört zu den in § 1 Nr. 1 Raumordnungsverordnung aufgezählten Vorhaben, so dass gemäß § 15 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 1 Nr. 1 Raumordnungsverordnung ein Raumordnungsverfahren 2008 durchgeführt wurde, um im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens die Raumverträglichkeit, insbesondere die Einflüsse auf Naherholungs- und Tourismusgebiete des Vorhabens zu untersuchen. Das vorliegende Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Einzelgenehmigung, Erlaubnisse, Planfeststellung oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. In dem hier noch durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens als öffentlicher Belang jedoch zu berücksichtigen.
Zusammenfassend kam die zuständige Behörde hinsichtlich des geplanten Vorhabens 2008 zu folgendem Ergebnis: Den übergeordneten Zielen der Raumordnung sowie der Landesplanung, der Erhalt und die Stärkung des ländlichen Raumes, der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Erhalt und die Unterstützung der Standorte zur Tierproduktion, wird durch die geplante Erweiterung der Stallanlage Rechnung getragen. Mögliche Beeinträchtigungen des Fremdenverkehrsgebietes Hainleite sind durch die geplante Erweiterung der Stallanlage nicht zu erwarten. Welche Auswirkungen das beschriebene Vorhaben zum Beispiel im Blick auf Geruchsemission, Luftschadstoffe und Reststoffverwertung auf das nahe Umfeld der Gemeinde Immenrode und auf die angrenzende Umgebung haben wird, muss im anhängenden Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geklärt werden.
Ich will versuchen, Ihre beiden Fragen zu beantworten. Kleine Anlagen: Eine Definition für kleine Anlagen gibt es nicht. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das 1.000 sind oder 500 oder 1.500. Auf jeden Fall würden 15.000 zu den großen gezählt.
Ihre Aussage, Importe führen zu Neuzubau und damit zur Aufgabe von Kleinanlagen: Ich glaube versucht zu haben, das andersherum zu erläutern. Die Aufgabe von Kleinanlagen erfolgt deshalb, weil deren Umrüstung auf immissionsschutzrechtliche Vorgaben teuer ist, teurer ist, als wenn ich eine Neuanlage im größeren Stil im Außenbereich baue. Das ist einfach so. Wenn ich eine kleinere Anlage mit 50 Schweinen auf den technischen Stand des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bringen will, ist das im Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen aus der 50er-Anlage nicht ins Verhältnis zu setzen. Das führt dann einfach dazu, dass man die Kleinanlage aufgibt und die größeren Anlagen am Rande der Ortschaften neu baut und damit auch den technischen Standard erfüllt, der gefordert ist.
Mindestlohn ist eine Frage, die ich in dem Zusammenhang nicht beantworten kann, weil wir uns alle zum Mindestlohn bekannt haben. Jetzt zu sagen,
der Mindestlohn führt dazu, dass kleine Anlagen aufgegeben werden, halte ich an dieser Stelle hier in diesem Plenum nicht für relevant.
Nein, Frau Mühlbauer. Sie haben doch gestern gerade von mathematischen Fähigkeiten gesprochen. Wenn die Schweine kleiner und leichter werden, die geschlachtet werden, ändert sich natürlich auch die Anzahl im Vergleich zum Schlachtgewicht.
Ich glaube nicht, dass die Aufgabe von kleineren Anlagen zur Aufgabe von Arbeitsplätzen führen wird, weil derjenige, der die kleine Anlage aufgibt, in der Regel nicht vom Markt verschwindet, sondern in der Regel irgendwo anders im Randbereich eine größere und effektivere Anlage baut, die er mit der gleichen Anzahl - bezogen auf die Anzahl der Schweine effektiver. Aber er braucht genauso viel Arbeitsplätze...
Das würde ich jetzt nicht im Detail diskutieren wollen. Aber in der Regel ist es so, dass das ein Unternehmen in einer Agrargenossenschaft tut und dann letztendlich eine andere Anlage baut und die Leute, die vorher in der kleinen Anlage gearbeitet haben, auch in der großen Anlage arbeiten oder im Endeffekt in anderen Bereichen des Unternehmens untergebracht werden. Der entscheidende Punkt ist, dass wir Viehhaltung in Thüringen betreiben. Ich habe es, glaube ich, in meiner Rede am Mittwoch gesagt: Nehmen Sie nur Oldisleben. Wenn die reinen Ackerbau betreiben würden, hätten sie 16 Arbeitskräfte, wenn sie Ackerbau und Tierzucht betreiben, haben sie 62 Arbeitsplätze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. ScheringerWright, ich habe schon viel Unwissenheit und Ignoranz erlebt,
aber das war, glaube ich, jetzt der größte Hammer, den Sie losgelassen haben. Ich habe es Ihnen da draußen schon mal erklärt, ich versuche es jetzt noch einmal via Protokoll, damit Sie es dann eventuell auch nachlesen können.
Das weiß ich auch nicht, wir versuchen es mal, die Hoffnung stirbt zuletzt. Der Abgeordnete Barth hat einen eindeutigen Antrag gestellt: „Herbeirufung des zuständigen Mitglieds der Landesregierung“. Dem haben Sie auch mit zugestimmt.
Danach ist der Sack zu, weil das zuständige Mitglied der Landesregierung herbeigebeten worden ist und nicht irgendein Mitglied der Landesregierung, wie das normalerweise immer wieder gemacht wird,
fälschlicherweise gemacht wird, muss man dann sagen.
Natürlich hat er den Antrag doch gestellt. Das kann er ja bestätigen.
Da ging es bei seiner Aussage nur darum, dass vorher keiner drin saß. Aber in dem Moment, wo er den Antrag gestellt hat, ging es nur noch um das
zuständige Mitglied der Landesregierung. Nun kann es durchaus einmal sein, dass das zuständige Mitglied der Landesregierung nicht anwesend sein kann, das hat es schon öfter gegeben, aber dann gibt es zwei Stellvertreter. Stellvertreter Nummer 1 ist Herr Poppenhäger, Stellvertreter Nummer 2 ist Herr Matschie. Dann kann ich mich da vorne hinsetzen so viel ich will, da hat mir dann auch die verehrte Frau Präsidentin gesagt, na, gehen Sie raus oder setzen Sie sich auf ihren Abgeordnetenplatz, da vorn nützen sie nichts.
Ich kann mich zwar da hinsetzen, weil ich gleichzeitig Mitglied der Landesregierung bin, aber in dem Fall kann ich dort nicht helfen. Ja, ich weiß, Freud lässt grüßen. Für den Fall kann ich an der Stelle definitiv nicht helfen.
Und wenn die Staatskanzlei zugeordnet hat, dass zu diesem Tagesordnungspunkt das Sozialministerium zu sprechen hat, dann ist das
eindeutig verteilt. Es hätte auch das Wirtschaftsministerium reden können. Problemlos. Es war auch kein Minister da, aber die Zuordnung war eindeutig. In dem Moment, wo die Zuordnung eindeutig ist, ist auch die Zuordnung der Stellvertreter eindeutig und da weiß ich nicht, warum Sie sich hier hinstellen und so einen Klamauk machen. Ich weiß auch nicht, warum Sie so einen Klamauk wegen Soja machen und wir auf der anderen Seite in den verschiedensten Diskussionen hören, wir wollen auch auf den Natura 2000-Flächen, wo Eiweißpflanzen angebaut werden sollen, keine Düngung und keinen Pflanzenschutz. Da tut mir doch was weh. Irgendwo müssen doch die Eiweißpflanzen herkommen. Wenn wir nicht einmal mehr zulassen wollen, dass das, was wir hier im Landtag miteinander diskutiert haben, die Stärkung der Eiweißpflanzenproduktion, in Deutschland, in Thüringen und damit letztendlich eine Stärkung dessen, was wir brauchen, nämlich Eiweißpflanzen für unsere Tierfütterung,
dann kann ich mich nicht auf der anderen Seite hinstellen und kann sagen, das will ich nicht, aber Soja will ich auch nicht. Dann frage ich mich, welches Eiweiß die Tiere fressen sollen.
Also so ein bisschen in der Reihe und in der Spur müssen Sie schon bleiben und ich will Sie jetzt auch nicht korrigieren zum Ausdruck, aber das
heißt nicht mal TTIP, das heißt [ti:'tip]. Das müssten Sie mit Ihren Englischkenntnissen wissen. Herzlichen Dank.
Da muss ich leider jetzt widersprechen. Es ist leider der Fraktionsvorsitzende nicht da, der hier auch gestanden hat und der auch gesagt hat und gehört hat, dass Sie gesagt haben, dann gehen Sie raus, Herr Reinholz und das ist nun wörtlich gefallen hier vorn und das können Sie jetzt nicht einfach wegdiskutieren. Sie können auch nicht wegdiskutieren, dass der Herr Barth den Antrag gestellt hat auf Herbeirufung des zuständigen Mitgliedes der Landesregierung. Da können Sie den § 34 vorlesen, so viel Sie wollen, der Antrag war nicht „Herbeirufung eines“. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat
ein Thema für die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung angemeldet, bei dem ich eigentlich davon ausgegangen war, dass meine Entschuldigung in einer Presseerklärung vom 3. April bei allen angekommen ist. Das scheint offensichtlich jedoch nicht der Fall zu sein. Ich wiederhole deshalb meine Aussage vom vergangenen Donnerstag noch einmal ausdrücklich: „Ich bedaure, dass ich mich in einer Diskussion um die Ansiedlung einer Schweinemastanlage in Immenrode zu einer unangemessenen Äußerung habe hinreißen lassen.“ Mit meiner Entschuldigung für die unangemessene Äußerung ergibt sich natürlich gleichzeitig bezogen auf die beiden Fragen der Fraktion DIE LINKE die klare Antwort.
Zu Ihrer ersten Frage: Nein, die Bürger von Immenrode müssen ihre Heimat nicht verlassen. Vielmehr müssen wir alle nach neuen Wegen des Dialogs und neuen Instrumenten der Konfliktbewältigung suchen. Ziel, meine Damen und Herren, muss es sein, die unterschiedlichen Interessenlagen zwischen potenziellen Investoren moderner Tierhaltungsanlagen und den Bürgern in der jeweiligen Region in den Entscheidungsprozess von Beginn an bei der Abwägung noch besser zu berücksichtigen bzw. Dissenspunkte aufzuarbeiten und einer Klärung zuzuführen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Auch hier ein klares Nein. Die Politik der Thüringer Landesregierung hat selbstverständlich zum Ziel, die Bürger unseres Landes auch mit attraktiven Standortbedingungen im Freistaat zu halten, ihnen hier gute Lebensperspektiven zu ermöglichen und, wie Sie selbst angesprochen haben, Herr Ramelow, rückkehrwilligen Thüringern den Neustart in ihrer Heimat zu erleichtern.
Meine Damen und Herren, ich möchte diesen offensichtlich notwendigen Dialog zur Ausgestaltung einer modernen, tiergerechten, landwirtschaftlichen Nutztierhaltung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Menschen im ländlichen Raum aktiv mitgestalten und habe deshalb die zuständige Fachabteilung in meinem Haus gebeten, den Diskussionsprozess durch die Gründung einer Arbeitsgruppe „Moderne, tiergerechte, landwirtschaftliche Nutztierhaltung“ zu begleiten. Dieser Arbeitsgruppe sollen neben den wichtigen landwirtschaftlichen Berufsverbänden auch Vertreter des Umwelt- und Naturschutzes sowie natürlich des Tierschutzes angehören. Ich verspreche mir davon, den Dialog zwischen den verschiedenen Interessenverbänden und Akteuren beim Thema Zukunft der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Thüringen auf eine neue Grundlage zu stellen und damit neue Wege des Dialogs zu organisieren, um eine breit getragene Kompromissfindung auch zu ermöglichen.
Lassen Sie mich abschließend noch eine Anmerkung zu Frau Mühlbauer machen. Darüber, Frau Mühlbauer, müssen wir noch mal reden, weil wir völlig verschiedene Zahlen haben - 3 Mio. Kilogramm sind 3.000 Tonnen und 6 Mio. Kilogramm sind 6.000 Tonnen. Wir schlachten in Thüringen aber 133.000 Tonnen. Das kann irgendwo jetzt nicht ganz zusammenpassen. Das sollten wir bilateral noch mal miteinander bereden. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im ersten Schritt der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie waren bis Ende 2011 die Hochwasserrisiken zu bewerten und Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko, sogenannte Risikogebiete, zu bestimmen. Die Ermittlung des Schadenspotenzials am Helderbach führte dazu, dass der Helderbach im Abschnitt oberhalb Oberheldrungen bis zur Mündung in den Flutkanal zum Risikogebiet erklärt wurde. Die Veröffentlichung erfolgte am 19. Dezember 2011 im Staatsanzeiger Nummer 51/2011. Für die bis Ende 2011 bestimmten Risikogebiete wurden im Zuge der Erstellung der Gefahren und Risikokarten u.a. die Gebiete bestimmt, in denen ein Hochwasserereignis statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, also dieses ominöse HQ100. Diese Gebiete waren bis Ende 2013 als Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen. In den Fällen, in denen die förmliche Festsetzung nicht möglich war, waren die Überschwemmungsgebiete zu ermitteln und mit den gleichen Schutzvorschriften wie förmlich festgesetzte Gebiete vorläufig zu sichern.
Die Berechnung der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie unter Verwendung des üblicherweise für die hydraulischen Berechnungen genutzten Modells auf der Grundlage der aktuellen Gewässerprofildaten und der amtlichen Geobasisdaten Thüringens.
Zu Frage 2: Aufgrund der gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgetragenen Bedenken gegen die Richtigkeit der Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes erfolgte eine abermalige vertiefte Plausibilitätsprüfung. Im Ergebnis wurden die Resultate bestätigt. Allerdings konnte das Restrisiko, dass das gewählte Verfahren zu einer nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes führt, nicht sicher ausgeschlossen werden. Vor Einleitung des Rechtsverordnungsverfahrens ist es daher notwendig geworden, die Ausdehnung durch Verwendung eines weiteren Modells für hydraulische Berechnungen zu überprüfen. Mit ersten Ergebnissen ist etwa in einem halben Jahr zu rechnen. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass das Ergebnis dieser Berechnung offen ist und die erste Berechnung gegebenenfalls bestätigt wird. Sollte die Neuberechnung zu einem anderen, plausibleren Ergebnis führen, wird die bestehende vorläufige Sicherung durch eine neue, auf der Neuberechnung basierende ersetzt werden. Es ist nicht
vorgesehen, die derzeitige vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets bis zum Vorliegen der Neuberechnung aufzuheben. Das Rechtsverordnungsverfahren wird bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Neuberechnung zurückgestellt.
Zu Frage 3: Mit der Feststellung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird ein erheblicher Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz geleistet, denn nur, wenn das Überschwemmungsgebiet bekannt ist, kann Vorsorge getroffen werden, um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen. Die wirksamste Vorsorgemaßnahme in den betroffenen Gebieten ist der Verzicht auf eine Bebauung, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und Schäden weitestgehend auszuschließen. Flächennutzungs- und Bebauungspläne in diesen Gebieten dürfen den Zielen des Hochwasserschutzes nicht entgegenstehen. Für die Stadt Heldrungen wird mit der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes die Grundlage für einen effektiven Hochwasserschutz sowie Planungssicherheit dahin gehend geschaffen, dass die weitere bauliche Entwicklung in Bereichen stattfindet, die im Falle eines HQ100 nicht überschwemmt werden.
Zu Frage 4: Zur Ausweisung der Überschwemmungsgebiete besteht sowohl aus rechtlicher als auch praktischer Sicht keine Alternative. Eine Verbesserung der Situation der betroffenen Bürger und Unternehmen wird schon allein dadurch erreicht, dass diese über die bestehenden Risiken informiert werden und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen können. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen von den besonderen Schutzvorschriften in festgesetzten Überschwemmungsgebieten zu erwirken. Vielen Dank.
Frau Hitzing, wir sind unter einem erheblichen Zeitdruck. Sie wissen, dass wir im Jahr 2013 die Ausweisung der Festsetzung weitestgehend vorantreiben wollten, dass bis Ende 2013 die Karten stehen sollten. Dazu kam dann im Mai/Juni das entsprechende Hochwasser, was durch die gleichen Leute zu bearbeiten war. Da ist natürlich ein Kommunikationsdefizit hin und wieder vorhanden. Das ändert
aber nichts an der Rechtssituation und verbesserungswürdig ist immer alles.
Das kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Das müssen wir nachreichen.
Langsam. Wir müssen darauf achten, hat jemand Bestandsschutz oder wird neu gebaut. Wenn neu gebaut wird, sind die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Das muss nicht dadurch sein, dass es nicht bebaut wird. Da muss ich entsprechenden Hochwasserschutz einleiten am Gebäude oder im Werk, wie das Opel Eisenach auch gemacht hat.