Maik Kowalleck

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher, ich begrüße an dieser Stelle auch ganz besonders die Schülerinnen und Schüler aus Unterwellenborn und die Vertreter des Fördervereins sowie die Pädagogen, die heute mitgekommen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde an dieser Stelle schon gesagt, wir hatten in den letzten Monaten ausführlich über den Gesetzentwurf bzw. über beide Gesetzentwürfe beraten. Wenn ich daran erinnern darf, im Januar war die Einbringung des Besoldungsgesetzes und der Berichterstatter, Herr Hey, hat es gesagt, es gab verschiedene Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses und natürlich Diskussionen, die auch notwendig waren, über das Gesetz. Es wurde schon gesagt, im Nachgang von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, die Auswirkung auf die Thüringer Rechtslage haben, sind gesetzliche Folgeregelungen notwendig geworden, unter anderem im Besoldungsgesetz, dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Beamtengesetz sowie dem Reisekostengesetz. Bei den Neuregelungen handelt es sich im Wesentlichen um formale Änderungen.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dies wurde hier auch schon angedeutet bzw. besprochen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften und Ehen beim Familienzuschlag mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar ist. Hiervon ist auch Thüringen betroffen, so dass eine Anpassung der entsprechenden Regelungen erfolgen muss. Nach Auffassung der CDU-Fraktion werden die An
forderungen des Bundesverfassungsgerichts durch den Gesetzentwurf der Landesregierung umgesetzt. Der Finanzminister hat hier an dieser Stelle zur Einbringung gesagt, dass dies verfassungskonform ist. Deswegen kann ich die Ausführungen von Herrn Kalich an dieser Stelle nicht ganz nachvollziehen. Wir haben schon im Januar gesehen, dass in diesem Hohen Hause durchaus unterschiedliche Stellungnahmen vorhanden sind. Unsere Fraktion, die CDU-Fraktion, lehnt eine Ausweitung aus diesem Grund, wie sie im Gesetzentwurf von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgesehen ist, ab.
Meine Damen und Herren, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 festgestellt hatte, dass die Besoldungsgruppe W 2 der Hochschullehrer in Hessen zu niedrig und deshalb nicht verfassungskonform ist, müssen die vom Gericht aufgestellten Parameter auch in Thüringen zu einer Anpassung des Grundgehalts der Besoldungsgruppe führen, das heißt eine Anhebung des Grundgehalts auf etwa 5.000 €. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2011 festgestellt, dass Beförderungen auf Grundlage von sogenannten Bündelungsbewertungen dem Grundsatz der fraktionsgerechten Besoldung nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz widersprechen. Da § 16 des Thüringer Besoldungsgesetzes der Bundesregelung entspricht, besteht auch insoweit Handlungsbedarf.
Der Gesetzentwurf und die Anträge der Fraktionen zum Besoldungsgesetz wurden im Haushalts- und Finanzausschuss beraten; das wurde an dieser Stelle gesagt. Wir haben ebenso eine schriftliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion eingehen, der Ihnen vorliegt. Gerade was die besoldungsrechtliche Einstufung der Grundschullehrer angeht, gab es berechtigte Diskussionen. Etwa 2.000 Lehrerinnen mit DDR-Ausbildung an Thüringer Grundschulen, also Lehrer unterer Klassen, sollen in drei Stufen auf das Gehaltsniveau ihrer Kollegen angehoben werden, deren Ausbildung erst nach 1990 erfolgte. Die erste Anhebung soll zum 1. Januar 2015 erfolgen, die zweite ein Jahr später. Die Regelung, die mit Beförderung verbunden ist, soll für verbeamtete und angestellte Lehrer gelten. Die Kosten für diese Gehaltsanpassung betragen etwa 8 Mio. €. An dieser Stelle muss ich zu den Ausführungen von Herrn Kalich sagen, es wurden auch Gespräche mit den verschiedenen Interessenverbänden geführt und eine Einigung erzielt. Da muss man auch sagen, die Landesregierung hat die entsprechenden Gespräche geführt und diesen Kompromiss erzielt, den wir in dem Änderungsantrag angegeben haben.
Die weiteren Änderungen, die in unserem gemeinsamen Änderungsantrag zu finden sind, sind aufgrund des schriftlichen Anhörungsverfahrens ent
standen. Der entsprechende Änderungsantrag das hatte ich gesagt - liegt Ihnen vor. An dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an den Thüringer Finanzminister für den vorgelegten Gesetzentwurf und weiterhin eine gute Beratung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 23. Januar 2014 wurde der Antrag „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Thüringer Bildungswesen verankern“ an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Antrag in seiner 53. Sitzung am 13. Februar 2014, in seiner 54. Sitzung am 28. Februar 2014 und in seiner
57. Sitzung am 14. Mai 2014 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt, den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Adams, Dirk; Dr. Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, DavidChristian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther, Gerhard; Gumprecht Christian; Dr. Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Dr. Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Dr. Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst;
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen mit Ehepartnern gleichgestellt werden sollen. Dies solle auch für das Besoldungs- und Versorgungsrecht und die entsprechenden Regelungen im Minister- und im Abgeordnetengesetz gelten. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist eine Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Besoldungsrecht aus dem Jahr 2012. Hierbei besteht offensichtlich die Frage, ob Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen. Sie schlagen unter anderem Änderungen im Thüringer Ministergesetz, im Familienförderungssicherungsgesetz, im Thüringer Erziehungsgeldgesetz, im Thüringer Studentenwerksgesetz, in der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung, im Denkmalschutzgesetz, im Schiedsstellengesetz, im Archivgesetz und im Thüringer Hochschulgesetz vor. Der unter Tagesordnungspunkt 8 zu behandelnde Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften setzt hingegen unter Artikel 12 die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts exakt um. Ob ein weiterer Regelungsbedarf besteht, ist dabei zu hinterfragen. Ich bin sicher, hier wird die einreichende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch noch einmal an dieser Stelle auf den Gesetzentwurf und die aufgeworfenen Fragen eingehen. Der eben erwähnte Gesetzentwurf der Landesregierung kann zudem die Kosten für die Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts beziffern. Dem Gesetzentwurf der Grünen fehlt vielmehr eine Planung der Kosten für den Landeshaushalt.
Sie sehen also, für uns bestehen an dieser Stelle durchaus Fragen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Aus diesem Grund befürworten und beantragen wir
eine weitere Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Finanzminister Dr. Voß ist ausführlich auf den Gesetzentwurf eingegangen und auch meine Vorredner haben die einzelnen Stellungnahmen hierzu gebracht. Ich muss an dieser Stelle noch einmal betonen, auch im Hinblick auf die Ausführungen meines Vorredners: Herr Kalich, es ist gut, dass es richterliche Entscheidungen in diesem Land gibt, die wird es auch weiterhin geben. Gera
de aufgrund des Urteils oder der Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts haben wir eben diesen Gesetzentwurf als Vorlage. Die Auswirkungen auf die Thüringer Rechtslage werden wir auch weiterhin in den Ausschüssen, sofern der Antrag Zustimmung erhält, besprechen. Wir haben hier weitere gesetzliche Folgeregelungen im Besoldungsgesetz, dem Beamtenversorgungsgesetz, Beamtengesetz und dem Reisekostengesetz. Das haben wir an dieser Stelle gehört. Es ist für uns wichtig, dass wir Hinweise bekommen, ob von der höchsten Instanz oder im Rahmen der Anhörung. An dieser Stelle muss man sagen, wir besprechen hier in Regelmäßigkeit Neuregelungen im Beamtengesetz, das wurde von Herrn Meyer gesagt; irgendwo müsste es mal unser Ziel sein, Regelungen verständlicher zu machen. Ich komme selbst aus der freien Wirtschaft und wenn man sich draußen mal mit den Leuten über diese Gesetzesvorlagen unterhält, viele verstehen es gar nicht bzw. betrifft es dann wirklich nur diejenigen, wie Herr Meyer gesagt hat, die heute auch zuschauen. Das muss dann ein Weg sein, bestimmte Dinge zu entschlacken und dadurch unanfälliger für Gerichtsentscheidungen zu machen. Aber das ist auch eine Aufgabe, die ich hier für die Zukunft sehe, auch für die Zukunft des Hohen Hauses. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Neuregelungen im Gesetzentwurf um formale Änderungen, die geklärt werden müssen. Dieser Diskussion stellen wir uns. Es wurde hier, darauf möchte ich noch einmal eingehen, gesagt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 festgestellt hatte, dass die Besoldungsgruppe W 2 der Hochschullehrer in Hessen zu niedrig und deshalb nicht verfassungskonform ist, dass die vom Gericht aufgestellten Parameter auch in Thüringen zu einer Anpassung des Grundgehaltes führen müssen. Darüber müssen wir uns unterhalten und das bedeutet für Thüringen, dass eine Anhebung des Grundgehaltes auf 5.000 € erfolgen muss.
Wie bereits erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften und Ehen beim Familienzuschlag mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist. Das hatten wir auch im Tagesordnungspunkt 6 in der heutigen Sitzung behandelt. Es ist auch Thüringen betroffen und eine entsprechende Anpassung der Regelungen muss erfolgen. Da sage ich ganz klar, Herr Meyer, wir halten uns an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gibt es für uns keine Frage. Aber - das hatte ich heute an dieser Stelle erwähnt - die Frage ist für uns natürlich immer, inwieweit wir über das Ziel hinausschießen müssen. Aber da sollten wir uns gerade bei dem Fakt ganz sachlich unterhalten. Da sind wir den Betroffenen verpflichtet. Da haben wir überhaupt keine Berührungsängste. Das werden wir so angehen. Es wurde hier an dieser Stelle erwähnt,
dass das Bundesverwaltungsgericht 2011 festgestellt hat, dass Beförderungen auf Grundlage von sogenannten Bündelungsbewertungen dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz widersprechen. Da der § 16 des Thüringer Besoldungsgesetzes der Bundesregelung entspricht, besteht für uns hier im Hohen Hause soweit auch Handlungsbedarf. Weiterhin möchte ich an dieser Stelle erwähnen - das ist im Gesetzentwurf dargestellt - dass es eben entsprechende Kosten für diese einzelnen Punkte gibt, die sind auch im Gesetzentwurf dargelegt.
Von meiner Stelle sollen es dazu die ersten Ausführungen gewesen sein. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die weitere Behandlung, die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Da können wir noch mal auf die einzelnen Punkte eingehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle auch ein herzliches Willkommen an die Besuchergruppen und vor allem an die Besuchergruppe aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Schön, dass Sie heute hier sind.
Meine Damen und Herren, meine Vorrednerin hat gesagt, was in Bayern möglich ist, das sollte auch in Thüringen möglich sein. Das werden wir uns zum Vorbild nehmen, auch für den nächsten Herbst, danke für diese Vorlage.
Wir haben das Thema der Begrenzung von Fälligkeitszinsen bereits am Mittwoch hier im Landtag behandelt. Der vorliegende Gesetzentwurf passt genau in diese Debatte. Auch die CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema. Ich erinnere an unsere Fraktionsklausur in Bad Blankenburg Anfang September dieses Jahres, wo wir traditionell auch mit Kommunalpolitikern, mit den Verantwortlichen zusammensitzen, mit den Gemeinderäten, Stadträten, Mitgliedern des Kreistages und natürlich den Bürgermeistern. Auch hier haben wir in der Bad Blankenburger Erklärung festgestellt, dass die derzeitige Höhe des Stundungszinses insbesondere für die Kreisumlage deutlich über dem Marktzins liegt. In Verbindung mit der Landesregierung haben wir darum gebeten, dass eine kurzfristige Absenkung erfolgt, um die finanziell schwachen Kommunen auf dieser Ebene zu entlasten.
Sie sehen also, die CDU kümmert sich um die Probleme in den Städten und Gemeinden und wir haben die Themen im Blick. Das Anliegen, was die Kreisumlage anbelangt, ist auch in unserem kommunalen Hilfspaket aufgegriffen worden. In dieser Woche haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in der Sitzung des Koalitionsausschusses auf das kommunale Hilfspaket in Höhe von insgesamt 136 Mio. € geeinigt. Die Finanzhilfe ist auf die Jahre 2014 und 2015 angelegt und wird durch ein Leistungsgesetz geregelt. Das Gesetz soll in der ersten Landtagssitzung im neuen Jahr eingebracht werden. Sie sehen also, wir sind auf einem guten Weg und das Verhandlungsergebnis der CDU-Fraktion mit den Spitzenverbänden hat damit auch Bestand. Die Kommunen erhalten somit schnelle zielgerichtete Hilfe. Damit beweist unsere Koalition Handlungsfähigkeit. Es ist eine Investitionspauschale für Städte und Gemeinden vorgesehen, die nach demografischen Kriterien verteilt wird. Somit erhalten ca. 570 Gemeinden, die seit 2007 mehr als 4 Prozent der Einwohner verloren
haben, die finanzielle Hilfe. Als pauschale Zuweisung in die Vermögenshaushalte bekommen die Landkreise für ihre Investitionsausgaben 15 Mio. €. Außerdem erhalten die Landkreise weitere 10 Mio. €, um in ihren Verwaltungshaushalten unmittelbar Entlastung bei der Kreisumlage zu erreichen.
Ein wichtiger Punkt, der gerade den Kommunen hilft.
Gern.
Gern, Herr Kuschel. Es ist natürlich so, dass wir das Thema Kommunalfinanzen im Gesamtkomplex behandeln müssen. So sieht es auch die CDUFraktion und so haben wir auch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen und an Lösungen gearbeitet und Lösungen vorgelegt.
Da kann man nicht nur einen Punkt herausgreifen, sondern wir sind dafür, dass man das Gesamtpaket, die Gesamtproblematik sieht. Da sind wir auch schon dabei, die Verzinsung der Forderungen im kommunalen Bereich mit 6 Prozent wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten und im Hilfspaket aufgenommen. Die Kommunen müssen derzeit 6 Prozent Säumniszinsen für Zahlungsverpflichtungen der Kreisumlage zahlen. Das wurde hier auch erwähnt. Außerdem sind durch den in § 32 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung festgelegten Verweis auf die Abgabenordnung gegenwärtig 6 Prozent Stundungszinsen zu zahlen.
Es gab von unserer Seite den Vorschlag, der auch in das Papier aufgenommen wurde, dass erstens das Thüringer Finanzausgleichsgesetz mit dem Ziel einer Zinssenkung geändert wird, die in einem Bezugswert über den Basiszinssatz ausgedrückt wird.
Zweitens: § 32 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung muss an die vorstehende Änderung angepasst werden. Zusätzlich soll eine Möglichkeit der Ermäßigung dieses Zinssatzes aufgenommen werden.
Die weitere Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss gibt uns die Möglichkeit, noch einmal auf die Einzelheiten einzugehen. Die CDU-Fraktion hat bereits am Mittwoch an dieser Stelle gesagt: Wir werden reagieren, die 6 Prozent Stundungszinsen sind in Thüringen Geschichte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Primas,
Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Dr. Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz,
Jürgen; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Dr. Voigt, Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Natur ist die beste Apotheke - das wusste schon Pfarrer Sebastian Kneipp. Die Möglichkeiten, die uns die Natur gibt, müssen wir nutzen. Einen wichtigen Schritt gehen wir heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die letzten Änderungen wurden vor über zehn Jahren vorgenommen und damit sind im Laufe der Zeit bestimmte Regelungen im Gesetz nicht mehr gültig und nicht auf dem aktuellen Stand. Die Anforderungen an Kur- und Erholungsorte haben sich geändert und die Begriffsbestimmungen mussten überarbeitet werden.
Wir haben in Thüringen prädikatisierte Kurorte, die hohe Qualitätsstandards erfüllen. Sie setzen sich mit besonderen Angeboten im Rahmen der Rehabilitation und Vorsorge für die Patienten und auch für die Touristen ein. So haben wir im Freistaat verschiedene Angebote, unter anderem in den Heilbädern, Kneippkurorten, den heilklimatischen Kurorten, den Luftkurorten, den Orten mit Heilquellenkurbetrieb und bald auch den Orten mit Heilstollenkurbetrieb. „Medizin ohne Beipackzettel“ - so wird in meiner Region die Heilstollenkur genannt. Dieser Leitspruch zeigt insbesondere auch die Bedeutung, die die Kuren einnehmen. Seit mehreren Jahren bin ich nunmehr an der Änderung des vorliegenden Kurortegesetzes dran und ich kann sagen, wir sind einen langen Weg gegangen und den haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bald hinter uns. Es ist vorgesehen, einen Teil der bisherigen Regelung durch eine Rechtsverordnung festzuschreiben. Das Wirtschaftsministerium muss hierbei darauf achten, dass keine zu hohen bürokratischen Hürden gesetzt werden und die Verantwortlichen vor Ort auch nicht überfordert werden.
Es gab verschiedene Bedenken zum Thema Rechtsverordnung, das wurde auch eben schon von meinem Vorredner genannt, denn hier sollen die Einzelheiten geregelt werden. Einen Vorteil, den ich in der Rechtsverordnung sehe, ist, dass auf Änderungen schneller reagiert werden kann. Das ist für mich ein wichtiges Argument, denn das bisherige Verfahren hat auch gezeigt, wie lange es mitunter dauern kann, diesen Gesetzentwurf vorzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute fühle ich mich auch ein bisschen wie ein Geburtshelfer. Im Gegensatz zur natürlichen Geburt hat es allerdings fast dreieinhalb Jahre gedauert, bis das Kind endlich da ist. Mit der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs sind wir endlich am Ziel. Wie eben erwähnt, dreieinhalb Jahre ist es her, dass mir der Thüringer Wirtschaftsminister auf eine Kleine Anfrage geantwortet hat, ja, gegenwärtig wird ein Gesetzesvorschlag erarbeitet. Dies bezog sich auf meine Frage zur Aufnahme des Prädikats „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“.
Wir arbeiten in unserer Region Saalfeld-Rudolstadt bereits seit vielen Jahren an der Aufnahme des Prädikats und setzen viel Hoffnung in das Gesetz. Mit den Saalfelder Feengrotten und dem Schaubergwerk Morassina in Schmiedefeld mit dem Heilstollen Sankt Barbara haben wir in unserem Freistaat zwei Heilstollen, die den Betroffenen mit ihren Therapien, zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen und Allergien, helfen können. Beide Heilstollen sind Mitglied im Deutschen Heilstollenverband. „Medizin ohne Beipackzettel“ habe ich eben erwähnt, das ist ein Begriff, den die Leiterin des Schmiedefelder Heilstollens prägend eingebracht hat in die Diskussion. Andere Bundesländer haben bereits seit mehreren Jahren diese Art Bezeichnung „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“ in ihrem Kurortgesetz fest verankert. Auch deshalb ist eine Änderung des Thüringer Gesetzes notwendig und ich habe deshalb auch seit vielen Jahren dafür geworben.
Schätze, die uns die Natur gibt, müssen wir nutzen, andere Bundesländer haben uns das schon lange voraus. Es ist heute auch ein gutes Geburtstagsgeschenk für beide Heilstollen, denn mittlerweile begehen sie ihr 20-jähriges Jubiläum und arbeiten erfolgreich in unserer Region.
Die Feengrotten selbst werden im nächsten Jahr 100 Jahre, sie werden ihr Bestehen feiern, Schirmherrin ist unsere Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, auch an dieser Stelle einen herzlichen Dank für die Übernahme dieser Schirmherrschaft, das ist auch ein wichtiges Zeichen in die Region hinein.
Für die betroffenen Orte ist es eine weitere Möglichkeit, auf touristischem Gebiet zu werben und wir
eröffnen hierdurch auch neue Möglichkeiten für den ländlichen Raum. Die Regionen in Thüringen, die in den Bereich des Thüringer Kurortegesetzes fallen, sind auf der einen Seite gesegnet mit den Voraussetzungen, die sie haben, andererseits ist es eine Herausforderung, die unsere Kommunen leisten müssen. Wir können und müssen hier unterstützen und es sind immer auch kleine Bausteine, die hier zum Erfolg führen und positive Auswirkungen haben. Gerade Orte wie Schmiedefeld haben schwer zu tragen, es fehlen Eigenmittel für Investitionsvorhaben, die für die Infrastruktur sehr wichtig sind. Die dortige Zufahrtsstraße nenne ich als Beispiel, Herr Staatssekretär Staschewski konnte sich da überzeugen von den Problemen vor Ort, auch Staatssekretärin Klaan und vor zwei Wochen erst Ministerin Taubert. Da sieht man auch an solchen Beispielen, an solchen kleinen Beispielen, wie wir unterstützen müssen und wie wichtig es ist, diese Potenziale vor Ort zu unterstützen.
Die Problematik der Bäder wurde hier an dieser Stelle schon angesprochen. Da müssen wir natürlich auch betonen, der Freistaat unterstützt mit hohen finanziellen Summen und die Kommunen vor Ort brauchen da natürlich Hilfe und darauf müssen wir auch weiter unser Augenmerk behalten.
Warum gehe ich auf diese Beispiele ein? Weil es auch zeigt, wie unterschiedlich die Probleme sind, wie unterschiedlich die Probleme der einzelnen Gemeinden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch noch mal auf die wirtschaftliche Bedeutung der Heilbäder und Kurorte eingehen, denn gerade dies dürfen wir nicht vernachlässigen. Die folgenden Zahlen sprechen dabei für sich: Bruttoumsatz 509 Mio. €, Nettoumsatz 448 Mio. €, Steueraufkommen 13 Mio. €, 11.900 Arbeitsplätze, 3,13 Millionen Übernachtungen rund 33 Prozent der Gesamtübernachtungen in Thüringen. Das sind Informationen, die stammen aus der Strategie für den Thüringer Heilbäderverband von Reppel und Partner aus dem Oktober 2010 und vom Thüringer Landesamt für Statistik, Übernachtung und Gästeankünfte 2011. Wir sehen daran auch, der Gesundheitstourismus stellt einen immer wichtigeren Wirtschaftszweig dar und diese Zahlen unterstützen das. So zeigt auch der Tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung, dass die deutschen Heilbäder und Kurorte einen wichtigen Beitrag im Bereich Tourismus darstellen. Von rund 2,9 Millionen direkten und indirekten Erwerbstätigen in Deutschland seien hier nur rund 14 Prozent in den Heilbädern und Kurorten beschäftigt, so der Deutsche Heilbäderverband e.V. Und dabei ist eben auch noch ein hohes Potenzial an Ausbau vorhanden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im vergangenen Jahr rund
407 Millionen Übernachtungen in Deutschland, davon rund ein Drittel in den Heilbädern und Kurorten. Ich habe es erwähnt, allein durch die Heilbäder und Kurorte gibt es rund 33 Prozent der Gästeübernachtungen in Thüringen. Das zeigt deutlich die Potenziale in diesem Bereich. Mit ihren Angeboten tragen die verschiedenen Einrichtungen dazu bei, Thüringen als einen attraktiven Standort für Kuren und Wellness zu präsentieren. Nicht zuletzt hat das eben auch Auswirkungen auf die Übernachtungszahlen. Bereits zur Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich die positive Bilanz des Tourismusjahres 2012 erwähnt. Wir hatten im Freistaat das Themenjahr „Heute ich. Gesundheit und Wellness in Thüringen“. Durch Marketingmaßnahmen konnte die Zahl der Gästeankünfte und Übernachtungen in den Kur- und Erholungsorten unseres Freistaats gesteigert werden. An diesen Marketingmaßnahmen müssen wir dranbleiben, denn hier besteht ein enormes Potenzial für den Wellness- und Gesundheitstourismus. Und da bin ich mir auch sicher, das Wirtschaftsministerium ist sich der Verantwortung bewusst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zahlen zeigen, es ist im Interesse unseres Landes, einen Ausgleich von Lasten zu schaffen, die sich aus dem Kurortstatus ergeben. Im Rahmen des bestehenden Finanzierungsinstruments sollten außergewöhnliche Belastungen von staatlich anerkannten Kurorten im Finanzausgleichsgesetz vorab ausgeglichen werden. Die CDU-Fraktion wollte bereits im Vorfeld unserer Beratung zum Kurortegesetz einen Prüfauftrag an die Landesregierung erteilen, um darüber nachzudenken, einen Teil der Lasten, die sich aus dem Kurortstatus ergeben, auszugleichen.
Leider war unser Koalitionspartner nicht bereit dazu, nicht einmal für einen Prüfauftrag. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, das sage ich an dieser Stelle auch ganz klar, denn wir müssen hier ganz klar feststellen: Uns hilft keine Schockstarre, wir müssen handeln. Alles andere wäre für die betroffenen Menschen und die betroffenen Orte nur enttäuschend.
Meine Damen und Herren, auch die betroffenen Kurorte fordern Berücksichtigung ihres Sonderstatus bei der Finanzausstattung. In den Kommunen müssen im besonderen Maße finanzielle Mittel für den Erhalt und die Modernisierung der Infrastruktur aufgebracht werden. Die Forderung nach Unterstützung müssen wir an dieser Stelle ernst nehmen und handeln. Die Beispiele habe ich eben gebracht.
Ihnen liegt auch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Durch die Verzögerung bei der parlamentarischen Beratung, die Gründe habe ich eben genannt, kann das ursprüngliche Inkrafttreten am 1. Oktober 2013 nicht erfolgen. Deshalb beantragen wir eine Verschiebung um drei Monate auf den 1. Januar 2014.
Wir wissen auch, dass es verschiedene Bedenken zum Gesetzentwurf gibt. Mein Vorredner hat hier einige Punkte genannt. Auch die Grünen hinterfragten zum Beispiel in der letzten Debatte, warum es weitere Artbezeichnungen für Kurorte gibt. Warum sollten nicht nur die Leuchttürme gefördert werden? Ich denke, liebe Kollegen von den Grünen, ich habe das gerade auch deutlich gemacht an diesen Beispielen im ländlichen Raum, nehmen wir einfach Schmiedefeld oder meine Heimatstadt Saalfeld, wir sind auch darauf angewiesen, dass wir hier weitere Unterstützungen bekommen im touristischen Feld und da hilft es uns eben weiter.
Herr Adams, wenn Sie jetzt hier mit einer Wortmeldung kommen, dann biete ich Ihnen einfach an, gehen Sie doch einmal in den ländlichen Raum, verlassen Sie doch mal die Städte,
schauen Sie sich das doch vor Ort an, mit wie viel Herzblut die Menschen vor Ort seit vielen Jahren für ihre Standorte kämpfen,
was sie für eine Energie hineinstecken. Dabei muss ich auch noch einmal einen großen Dank an die Landesregierung aussprechen. Mit vielen finanziellen Mitteln wurde hier auch unterstützt. Aber ohne das Engagement der Menschen vor Ort wäre das gar nicht möglich. Das sollten Sie sich anschauen und das sollten Sie nicht ignorieren an dieser Stelle.
Meine Damen und Herren von den Linken, ich muss hier aber auch sagen, eine Enthaltung an dieser Stelle ist dann ein völlig falscher Weg. Denn wir müssen die Voraussetzungen schaffen für die Orte vor Ort, dass eben Unterstützung erfolgt. Da ist dieses vorliegende Gesetz ein wichtiger Punkt dabei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen das nutzen, was uns die Natur gegeben hat und wir müssen auch den ländlichen Raum stärken.
Die Menschen setzen sich hier seit Jahrzehnten für eine erfolgreiche Entwicklung ein und wir erhalten auch Arbeitsplätze und schaffen neue. Wer diese Änderungen hinterfragt, der zeigt, dass er nicht wirklich in Thüringen zu Hause ist. Wer für eine gesunde Lebensweise steht, der muss auch die Thüringer Kurorte unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle noch einmal einen Dank an die Landesregierung für ihren Einsatz, allen Beteiligten, die sich in den letzten Jahren stark gemacht haben für eine Novellierung des Kurortegesetzes. Ein großer Dank an die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht für ihren stetigen Einsatz für die Kurorte.
Ich weiß, Sie haben auch bei mir vor Ort oftmals die Orte besucht. Natürlich auch einen großen Dank an Herrn Staatssekretär Staschewski für seine Unterstützung hier an dieser Stelle.
Ich bitte Sie um Unterstützung für den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD und ich lade Sie hier an dieser Stelle auch ein zur Heilstollenkur in Saalfeld und Schmiedefeld und verabschiede mich standesgemäß mit einem „Glück auf“.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben zum Schluss unserer Landtagsdebatte noch zwei wichtige Themen. Der vorherige Punkt betraf die Rentnerinnen und Rentner und jetzt sprechen wir über das Wichtigste, was wir haben, über die Jüngsten in unserem Lande. Das ist auch gut so, denn wir wissen, Thüringen ist das Land von Friedrich Fröbel, dem Vater des Kindergartens, und wir haben eine besondere Vorbildfunktion in der frühkindlichen Bildung. Frau Jung hat eben einerseits die SPD und ihre Unterschriftenaktion kritisiert, aber ich muss hier an der Stelle auch ganz klar sagen, wenn Sie heute diesen Antrag bringen, kurz vor der Bundestagswahl, dann habe ich schon Zweifel, ob das dann sachlich ist und ob Sie auch wirklich entsprechende gute Ziele hier vorhaben in der Debatte.
Meine Damen und Herren, wir haben insbesondere durch die Änderung des Thüringer Kindertagesstät
tengesetzes im Jahr 2010 die Bedingungen in den Einrichtungen deutlich verbessert, ich erinnere hier als Beispiel an die Veränderung der Betreuungsschlüssel. Mit der Verabschiedung des neuen Kindergartengesetzes Anfang der Legislaturperiode haben wir ein wichtiges Zeichen gesetzt. Die Qualität in unseren Einrichtungen hat höchste Maßstäbe erreicht. Höhere Qualitätsstandards waren zentrale Forderungen auch des Volksbegehrens. Es war von vornherein klar, dass dies zu Mehrkosten führen würde. Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und dieser Verantwortung müssen wir uns auch alle bewusst sein. Die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, das wurde gesagt, richtet sich nach § 20 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz und der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde oder des jeweiligen Trägers. Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung legt seine Gebührenordnung entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. In § 20 Abs. 2 Thüringer Kindertagesstättengesetz sind verschiedene sozial gestaffelte Möglichkeiten vorgegeben. Dort heißt es, die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten. Sie sind nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Anzahl der Kinder und nach dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Es ist auch wichtig, dass das vor Ort auch geschieht, nach Einkommen, wie ich das auch in meiner Heimatstadt sehe - ich habe selber zwei Kinder -, hier wird eben diese sozialverträgliche Staffelung vorgenommen. Man muss auch sagen, das ist natürlich eine Diskussion, der wir uns stellen müssen. Die Eltern, die mehr haben, können mehr geben. Ich habe eben auch den Höchstsatz bezahlt und das ist von daher auch gerecht. Ich habe auch von vornherein gesagt, die Qualität ist uns ja wichtig, auch als Eltern, die Qualität in den Einrichtungen. Daran müssen wir uns eben auch messen lassen. Die Festsetzung der konkreten Höhe der Beteiligung der Eltern an den Gesamtkosten des Kindergartens erfolgt auch in kommunaler Eigenverantwortung. Wir dürfen nicht zulassen, dass aufgrund eines vermeintlich guten Zieles, nämlich der Gebührenfreiheit, die Qualität beiseite geschoben wird, denn gerade diese ist wichtig für die frühkindliche Bildung. Für die Betreuung und Erziehung hat eben auch die Qualität Vorrang vor einer möglichen Gebührenfreiheit. Sonst werden wir eventuell auch erleben, dass wir mehrere Schritte zurückgehen müssen und unsere jahrelangen Bemühungen ad absurdum geführt werden.
Ich bin fest davon überzeugt, dass auch ein großer Teil der Eltern für die ordentliche Betreuung ihres Kindes einen großen Wert auf die Qualität der Kindereinrichtung legt. Wir haben die Beispiele auch immer in der Praxis, wenn es um die Qualität des Essens geht, um die Auswahl des Anbieters, nicht nur in den Kindertageseinrichtungen, auch in den Schulen. Da ist ja oft die Situation, dass gerade die Eltern sagen, wir wollen den qualitativ besseren An
bieter für unsere Kinder, auch wenn das ein Mehr an finanzieller Belastung bedeutet.
Es darf auch niemand so tun, als ob uns diese Finanzierung unserer Standards leichtfällt. Nein, im Gegenteil, wir leisten einen großen Kraftakt als Nehmerland im Länderfinanzausgleich. Wir sind hier auf ein Solidarsystem angewiesen, das wir auch nutzen, eben auch dazu nutzen, die besten Bedingungen für unsere Kinder im Freistaat zu bieten. Ohne die Unterstützung der Bundesregierung wäre dieser finanzielle Kraftakt kaum zu stemmen. Sie müssen sagen, wie Sie Gebührenfreiheit bei den jetzt geltenden Standards finanzieren wollen. Unser Freistaat und die Kommunen sind durch die Anhebung der Standards aufgrund der Novelle des Kindertagesstättengesetzes im Jahr 2010 sehr belastet. Das wurde eingangs auch erwähnt. Die Elternbeiträge decken dabei nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, den Rest leisten Land und Kommunen.
Wir wissen alle, dass es immer wieder die Forderung zur Gebührenfreiheit unserer Kindergärten gibt. Es wurden auch die verschiedenen Beispiele eingangs genannt. Dabei müssen wir aber immer auch die Frage stellen, wie glaubwürdig so eine Debatte ist, gerade vor der Bundestageswahl. Wir müssen sie natürlich führen und wir werden sie auch weiter führen, so wie wir auch die Debatte um das Kindergartengesetz hier an dieser Stelle ausführlich geführt haben.
Die Thüringische Landeszeitung schreibt heute in ihrer Ausgabe: „In Sachen Kita-Betreuung ist Thüringen bundesweit immer auf einem der vorderen Plätze. Mittlerweile wird es aber auch in größeren Städten schon manchmal schwierig, einen gesetzlich garantierten Betreuungsplatz zu finden.“ Es wird weiterhin darauf verwiesen, dass wir hier in Thüringen aber trotz alledem im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch gut dastehen.
Gehen wir hier auch mal auf das Beispiel Erfurt ein. Da muss ich ganz entschieden die Kritik von Frau Jung an Herrn Michael Panse zurückweisen.
Denn dieser hat sich insbesondere über Jahre gerade für eine gute Betreuung unserer Kinder eingesetzt und dies macht er auch weiterhin als Stadtrat in seiner Heimatstadt Erfurt. Wir dürfen hier die Menschen vor Ort nicht vor den Kopf stoßen, sondern wir müssen hier auch zusammenarbeiten und unterstützen.
Sie haben auch gesagt, es tragen eben die Verantwortlichen vor Ort Verantwortung und wenn man hier sieht, dass in Erfurt die höchsten Kita-Gebühren Deutschlands angesetzt sind, da muss man das natürlich kritisieren und dann muss man auch fra
gen: Warum ist das so und warum wird dann gesagt, wir wollen eine Gebührenfreiheit und startet dann so eine Aktion? Da muss man dann auch mal ganz genau vor Ort schauen, wo die Probleme liegen und muss das dann auch ganz klar benennen und ausdiskutieren.
Hier in Erfurt war es ja auch so, das weiß der eine oder andere sogar noch besser, dass eine weitere Erhöhung der Kita-Gebühren verhindert werden konnte, eben auch durch Eltern und durch Initiative der CDU vor Ort.
Ich möchte hier noch einmal auf die Pressemitteilung vom 30. August von Herrn Minister Matschie eingehen. Hier hieß es: „Qualitätsoffensive zahlt sich aus. Nächster Schritt: Gebührenfreiheit.“ Herr Minister, Sie fordern hier zur Finanzierung zur Aufhebung des grundgesetzlich verankerten Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern auf. Da muss aber auch noch mal betont werden, Sie wollen hier das Grundgesetz ändern. Hier sollte jeder aufmerksam werden, zumal die geforderte Aufhebung des grundgesetzlich verankerten Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern nichts mit dieser Finanzierung zu tun hat.
Darüber hinaus hat der Bund die Kommunen bereits in den letzten Jahren insbesondere im investiven Bereich zur Sanierung und zum Neubau von Kindergärten massiv unterstützt. Wir dürfen dabei nicht so tun, als ob der Bund keine Unterstützung leistet. Im Gegenteil, wir werden als Land unterstützt, damit wir auch unsere Kommunen unterstützen können. Der Bund stellt den Ländern bis 2014 insgesamt 5,4 Mrd. € zur Verfügung. Mit diesem Geld werden zusätzliche Plätze im Kindergarten und in der Tagespflege geschaffen, deren Betrieb ebenfalls finanziert. Ab dem Jahr 2015 wird dann mit jährlich 845 Mio. € der dauerhafte Betrieb der neuen Plätze unterstützt. Mit diesen finanziellen Mitteln ist die Bundesregierung sogar über die Zusagen von 2007 hinausgegangen. An dieser Stelle erinnere ich auch an das 10-Punkte-Programm des Bundesfamilienministeriums aus dem Mai 2012. Darin enthalten sind die Sofortmaßnahmen „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 10 Mio. € aus Bundesmitteln und ESF. Weiterhin gibt es das KfW-Förderprogramm für den Ausbau der Kindergärten mit einem Volumen von 350 Mio. €. Es gibt die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. Arbeitgeber erhalten bei einem neu geschaffen betrieblichen Ganztagsbetreuungsplatz einen Betriebskostenzuschuss von 400 € pro Monat für zwei Jahre. An dieser Stelle möchte ich auch die Offensive „Frühe Chancen“ erwähnen, auch ein Programm, das in einem Kindergarten in meiner Heimatstadt Anwendung findet. Hier werden rund 400 Mio. € bis 2014
vom Bund zur Verfügung gestellt, um etwa 4.000 Kitas in Deutschland zu Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration weiterzuentwickeln. Dass wir auch beim Thema Fachkräfte entsprechend diskutieren müssen, das wurde bereits erwähnt, natürlich wollen wir gute Mitarbeiter für unsere Kindergärten. Sie müssen auch anständig bezahlt werden, denn sie betreuen eben das Wichtigste in unserer Gesellschaft. Dabei sehen wir, dass es immer schwieriger wird, auch geeignetes Personal zu finden. Es gibt gerade in diesem Bereich eine große Nachfrage. Auch hier haben wir über den Haushalt unterstützt, dass entsprechend neue Ausbildungsstellen zur Verfügung gestellt werden, und hier wurde insgesamt neues Personal in Größenordnungen eingestellt. Wir müssen dabei auch bedenken, wie auch in anderen Bereichen befinden wir uns immer wieder im Wettstreit mit anderen Bundesländern und da müssen wir insbesondere auch ein Auge auf die zukünftige Entwicklung legen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen bei diesem Thema keine Wahlkampfrhetorik.
Wir wollen auch keine leeren Versprechungen. Wir wollen am Kind orientierte Bildung, wir wollen fachlich und sachlich untersetzte Lösungsvorschläge und wir werden weiter an diesem Thema arbeiten. Ihren Antrag lehnen wir aber ab, weil er populistisch ist und sich nicht ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, an dieser Stelle sollten wir auch noch einmal auf die schriftliche Anhörung eingehen und nicht nur zitieren, was die eine oder andere Fraktion in der Zeitung geäußert hat und in den Medien. Deshalb möchte ich auch noch einmal auf die Anzuhörenden eingehen. Der Gemeinde- und Städtebund zum Beispiel hat gesagt, auf der Grundlage einer Anhörung seiner Mitglieder bestehen für den Gemeinde- und Städtebund derzeit keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014. Das ist auch ein wichtiger Punkt, dass die Vertreter, die im kommunalen Bereich arbeiten, so eine Stellungnahme abgeben.
Weiterhin möchte ich noch einmal auf den Bund der Steuerzahler eingehen, der ganz klar ausdrückt, dass der Freistaat auf einem guten Weg ist. Wir konnten im Jahr 2012 erstmals Schulden tilgen und für die Jahre 2013 und 2014 ist ebenfalls die Schuldentilgung vorgesehen. Neben dieser erfreulichen Entwicklung hat natürlich das Land weiterhin hohe Schulden. Wir sind auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung und da muss man mit in diese Debatte einsteigen und dies beachten. Der Bund der Steuerzahler zeigt nämlich auf, inwieweit der Stellenabbau hier in Thüringen vorgesehen ist und wie viele Stellen noch vorhanden sind.
Ich möchte hier noch mal auf die Beamtenversorgung eingehen. Hier sind rund 90 Mio. € für 2012 fällig gewesen und diese Ausgaben steigen auf voraussichtlich 750 Mio. € im Jahr 2032. Die Debatte zum Pensionsfonds haben wir hier an dieser Stelle schon mehrfach geführt und das werden wir auch weiterhin. Das muss mit in die Diskussion hinein.
Der Bund der Steuerzahler plädiert sogar für eine zeitversetzte Anhebung der oberen Dienstbezüge, zum Beispiel ab A 14 um jeweils sechs Monate, die Dienstbezüge der unteren Besoldungsgruppen sollten wie vorgesehen angepasst werden. Wie Sie wissen, gehen wir hier in Thüringen einen anderen Weg und, wie ich finde und wie meine Fraktion findet, auch den richtigen Weg.
Gehen wir doch noch mal auf die Ausgangslage ein: 800.000 Angestellte der Bundesländer erhalten in diesem Jahr nach dem neuen Tarifabschluss 2,65 Prozent mehr Geld rückwirkend zum 1. Januar 2013 und ab Januar kommen weitere 2,95 Prozent hinzu. Das ist eine glatte Gehaltssteigerung um 5,6 Prozent. Im vorliegenden Gesetzentwurf können wir lesen, dass die Tarifergebnisse für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ein
wichtiger Indikator sind für die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Deshalb hat man die Anpassung der Bezüge der Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen auf dieser Basis anzupassen bzw. kann dies als Indikator nehmen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder linear erhöht. Daraus folgt, dass ab Oktober 2013 die Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen sowie der Familienzuschlag, die Amts- und allgemeinen Stellenzulagen um 2,45 Prozent zu erhöhen sind, ab dem Monat August 2014 die Grundgehaltssätze um nochmals 2,75 Prozent erhöht werden sollen.
Wir müssen hier sehen, dass wir an der bisherigen Struktur festhalten, das heißt, dass das Grundgehalt für alle steigt und davon sind unsere fast 31.000 Beamten und Richter sowie die fast 5.000 Versorgungsempfänger im Freistaat betroffen. Hier ist es wichtig, dass wir gerade in punkto Pensionsfonds zusteuern und 0,2 Prozent von den Gehaltssteigerungen über das Thüringer Besoldungsgesetz in den Thüringer Pensionsfonds fließen. Wichtig ist dabei, wie schon erwähnt, dass eine Steigerung des Grundgehalts erfolgt und somit auch die entsprechende Auswirkung auf die Pension geschieht.
Meine Damen und Herren, in Thüringen ist also die Übernahme des Tarifergebnisses mit einer zeitlichen Verschiebung von 9 Monaten vorgesehen. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehen wir auch große Unterschiede. Die Bundesländer behandeln die Umsetzung durchaus verschieden und da haben wir zum Beispiel die unterschiedlichen Ansätze wie in Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz und Baden-Württemberg, wo das ganz unterschiedlich gehandhabt wird, auch nach den entsprechenden Laufbahngruppen. Wir gehen hier in Thüringen einen anderen Weg. Wir sagen, grundsätzlich für alle eine gleiche Erhöhung. Damit sorgen wir dafür, dass es nicht diesen Unfrieden gibt innerhalb der verschiedenen Beschäftigungen und der verschiedenen Beschäftigungsgruppen wie in anderen Ländern. Es ist auch richtig, das wurde hier an der Stelle erwähnt, dass in Bayern und Hamburg die Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich übernommen wird. Aber hier haben wir andere Voraussetzungen, eine andere Ausgangslage. Da möchte ich an die Diskussion zum Länderfinanzausgleich erinnern und wir sind eben Nehmerland. Da begeben wir uns auch wieder in Debatten, wo es wichtig ist, dass wir auch ganz klar sagen, wir erfüllen unsere Hausaufgaben, wir sind auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung, aber wir haben auch eine Verpflichtung in dem Solidarsystem. In Thüringen ist es auch so, dass wir die Diskussion haben und die Debatten sich häufen, wie gehen wir weiter vor, was den Abbau von Stellen angeht. Hier
haben wir unser Ziel definiert und da bleiben wir auch dran.
Im März dieses Jahres hatte die CDU-Fraktion bereits dieses Thema in der Aktuellen Stunde gebracht und wir haben verschiedene Debatten über die Tariferhöhung geführt. Es ist wichtig, dass wir natürlich heute auch zum Abschluss kommen. Ich denke, jeder hat auch schon die entsprechenden Anfragen in seinem Wahlkreis erhalten. Ich habe gestern erst mit einem Bürgermeister gesprochen, der hat mich gefragt, wann ist es endlich soweit, weil ja der Gesetzentwurf nicht auf der Tagesordnung war. Aber wir befinden uns da durchaus im Zeitplan und auch die CDU-Fraktion hat gesagt, für uns ist es wichtig, dass wir hier entsprechend handeln und den Gesetzentwurf pünktlich zur heutigen Sitzung verabschieden.
Das Thema Kosten, darauf sollten wir noch einmal eingehen. Für das Land entstehen im Jahr 2013 9,6 Mio. € und im Jahr 2014 56,7 Mio. €. Diese Kosten sind im Gesetzentwurf ebenfalls genannt. Die geschätzten Kosten für die Kommunen sind im Jahr 2013 0,9 Mio. € und im Jahr 2014 5,6 Mio. €. Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurde in den Ressortplänen eine Vorsorge für Besoldungsanpassungen in Höhe von jeweils 1 Prozent getroffen. Somit stehen auch für das Jahr 2013 die Mittel zur Finanzierung der Mehrausgaben zur Verfügung. Für die sich im Jahr 2014 ergebenden Mehrausgaben reicht die Vorsorge nicht vollständig aus. Aber auch hier wurde ein Weg zur vollständigen Deckung gefunden. Am Anfang unserer Diskussion zur Tariferhöhung gab es auch viele Unkenrufe, aber Sie sehen, wir haben Vorsorge getroffen. Herr Meyer hatte ja heute wieder das Thema „Nachtragshaushalt“ erwähnt, aber Sie sehen, das ist nicht erforderlich, hier haben wir Vorsorge getroffen. An dieser Stelle möchte sich die CDU-Fraktion noch einmal ganz herzlich bei den Beamtinnen und Beamten, bei den Angestellten des Landes für ihre Arbeit für unseren Freistaat bedanken.
Ich denke, dieser Dank sollte an dieser Stelle gebracht werden. Wir stehen als Fraktion immer als Ansprechpartner für Gespräche zur Verfügung.
Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Land
tags vom 10. Juli 2013 ist der vorliegende Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 11. Juli 2013 beraten.
Folgende Beschlussempfehlung hat der Haushaltsund Finanzausschuss ausgesprochen. „Der Gesetzentwurf wird mit folgender Änderung angenommen: § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: … Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan des Landes in dem jeweiligen Haushaltsjahr als Anlage zum Einzelplan 17 ‚Allgemeine Finanzverwaltung’ beizufügen. Für das Haushaltsjahr 2013 wird er dem Landtag zur Kenntnis gegeben. Für das Haushaltsjahr 2014 bedarf er der Zustimmung des Haushaltsund Finanzausschusses.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 14. Februar 2013 ist der Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss federführend sowie an den Justizund Verfassungsausschuss überwiesen worden. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 14. März 2013, in seiner 61. Sitzung am 21. März 2013, in seiner 63. Sitzung am 16. März 2013, in seiner 64. Sitzung am 13. Juni 2013 und in seiner 65. Sitzung am 4. Juli 2013 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss beschloss, die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf unter Einbeziehung des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Vorlage 5/3304 sowie des Fragenkatalogs der Fraktionen der CDU und der SPD in Vorlage 5/3344 durchzuführen. Es bestand die Möglichkeit, im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu Fragen des Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen.
Nachfolgend die wesentlichen Ansichten der Auskunftspersonen: Prof. Dr. Michael Brenner, Friedrich-Schiller-Universität, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, führt aus, dass der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD gegenüber der bisherigen Rechtslage im Wesentlichen Änderungen der Zusammensetzung, der Befugnisse und des Verfahrens des Landesrechnungshofs enthält. Diese Änderungen erscheinen insgesamt sachgerecht. Sie begegnen insbesondere keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Besetzung mit fünf Mitgliedern sichere ein höheres Maß an fachlicher Kompetenz als eine Besetzung mit nur vier Mitgliedern. Darüber hinaus erscheine eine ungerade Besetzung auch deshalb sinnvoll, weil § 10 Abs. 2 Landesrechnungshofgesetz vorsieht, dass das Kollegium mit Stimmenmehrheit entscheidet. Eine solche Mehrheitsentscheidung sei ungeachtet der Tatsache, dass auch nach Maßgabe des Gesetzentwurfs bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gebe, bei einer ungeraden Besetzung leichter zu verwirklichen als bei einer geraden. Ob sich der Gesetzgeber für vier oder fünf Mitglieder entscheidet, obliegt daher letztlich seiner ausschließlich sich an politischen Maßstäben orientierenden Entscheidungskompetenz. Die Erweiterung des Vorschlagsrechts mag dem Auswahlvorgang durchaus förderlich sein. Ebenfalls vom legislativen Ermessen gedeckt sei die Verkürzung der Amtszeit von Präsident und Vizepräsident von 12 auf 10 Jahre. Zu überdenken sei die Vorgabe, dass Prüfungsunterlagen grundsätzlich einem Beauftragten am Ort der Prüfung vorzulegen seien.
Der Thüringer Richterbund e.V. hält eine gesetzliche Regelung über das Recht der Mitglieder des
Thüringer Rechnungshofs auf Teilnahme an den Ausschuss- und Plenarsitzungen und auf Zugang zu allen notwendigen Dokumenten, insbesondere dem Abgeordneteninformationssystem, als Klarstellung für sinnvoll. Es wird grundsätzlich die gesetzliche Festlegung der Zahl der Mitglieder des Rechnungshofs begrüßt. Weiterhin befürwortet er den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Rechnungshof zukünftig neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten mit zwei weiteren zu Mitgliedern bestellten Beamten (Direktoren beim Rechnungshof) zu besetzen. Der Thüringer Richterbund e.V. spricht sich dafür aus, dass die Mindestaltersgrenze von 35 Jahren für Mitglieder des Rechnungshofs, die der bisherigen Gesetzeslage entspricht, beibehalten wird. Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen sollte an der bisherigen Regelung festgehalten werden, dass der Präsident oder der Vizepräsident und mindestens ein Drittel der Mitglieder die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Auch der Passus der bisherigen Regelung, dass eine angemessene Anzahl der Mitglieder eine wirtschaftswissenschaftliche oder technische Vorbildung aufweisen soll, sollte beibehalten werden. Eine Abkehr vom Zusammenwirken beider Verfassungsorgane, den Präsidenten und den Vizepräsidenten in ihr Amt zu berufen, hält der Thüringer Richterbund für nicht günstig. Eine verfassungswidrige Beeinträchtigung der Rechte der Exekutive wird aber nicht gesehen, da der Landesregierung ihr eigenes Vorschlagsrecht verbleibt. Er spricht sich gegen eine Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten von 12 auf 10 Jahre aus.
Aufgrund der Stellungnahme von Herrn Hartmut Reibold, Thüringer Generalstaatsanwalt, war der Thüringer Justizminister Dr. Poppenhäger in der 63. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16. Mai 2013 zur Beratung anwesend. Herr Minister Dr. Poppenhäger führte aus, Anlass für seine Anwesenheit sei, dass in verschiedenen Tageszeitungen Artikel erschienen seien, in denen unter anderem von einem Untreueverdacht die Rede gewesen sei. Auslöser dieser Artikel sei eine Stellungnahme gewesen, die der Generalstaatsanwalt am 29.04.2013 gegenüber dem Thüringer Landtag abgegeben habe. Nach Auffassung des Thüringer Justizministers Dr. Poppenhäger und des Thüringer Justizministeriums sei daher bei dem gegebenen Sachverhalt eine Abstellung auf den Tatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch rechtsirrig. Die in der Presse gegenständlichen Äußerungen seien verkürzt gewesen, sie seien aber auch in der Sache fehlgegangen.
Herr Prof. Hartmut Schwan, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, sieht die Teilnahmeberechtigung an öffentlichen Sitzungen als nicht regelungsbedürftig an. Es sei nicht ersichtlich, dass sich eine gerade oder ungerade Besetzung des
Kollegiums positiv oder negativ auf die Arbeitsfähigkeit des Rechnungshofs auswirkt, da bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gebe. Weiterhin wird ausgeführt, dass bereits aus seiner verfassungsrechtlichen Stellung folgt, dass das Vorschlagsrecht der Landesregierung zukommt. Gegen die vorgesehene Neuregelung bestünden grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Wahrung des Gewaltenteilungsund des Rechtsstaatsprinzips. Die Neuregelung der Amtszeit führe zu einer Verschlechterung, aber wohl nicht zu einer Aushöhlung der verfassungsrechtlichen Garantie. Nach Auffassung von Herrn Professor Schwan dürfe die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern nicht auf Kosten der Verständlichkeit und Klarheit gehen.
Herr Prof. Engels, Präsident des Bundesrechnungshofs, führt aus, dass der Bundesrechnungshof kein Mandat habe, sich in rein landesrechtlichen Angelegenheiten zu äußern. Daher wäre eine Bewertung des Gesetzentwurfs sowohl hinsichtlich seines Inhalts als auch seiner Entstehung nicht möglich. Für die im Gesetzentwurf aufgegriffenen Fragen wurde die für den Bundesrechnungshof geltende Rechtslage dargelegt.
Herr Prof. Karl-Heinz Binus, Vorsitzender der Präsidentenkonferenz der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, führt aus, dass sich die notwendige Zahl von Mitgliedern und die Personalausstattung im Übrigen jeweils am konkreten Arbeitsumfang orientieren müsse. Diese kann, wie ein Vergleich zwischen den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder zeigt, durchaus sehr unterschiedlich sein. Sie kann aber auch bei einem Rechnungshof Entwicklungen und Änderungen unterliegen. Eine ungerade Besetzung des Kollegiums sei kein zwingendes Erfordernis. Angesichts der Komplexität der dem Rechnungshof zugewiesenen Aufgaben sei ein sachlicher Grund für den Wegfall des Erfordernisses der Befähigung zum Richteramt jedenfalls nicht erkennbar. Das bisher im Gesetz enthaltene Mindestalter von 35 Jahren für die Wahl zum Mitglied des Landesrechnungshofs trage durchaus eine gewisse sachliche Berechtigung in sich. Eine Stärkung der demokratischen Legitimation und Unabhängigkeit des Thüringer Rechnungshofs wird durch das Vorschlagsrecht der Fraktionen nicht erkannt.
Herr Stefan Kaufmann, Präsident des Oberlandesgerichts, führt aus, die Vergrößerung der Besetzung des Rechnungshofs durch Regelung per Gesetz sei möglich. Die Notwendigkeit einer ungeraden Besetzung wird weder aus faktischen noch aus Rechtsgründen gesehen. Es sei verfassungsrechtlich unproblematisch, dass künftig der Präsident oder der Vizepräsident nicht mehr Volljurist sein muss. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Bedenken gegen den Wegfall
der Mindestaltersgrenze. Unter Kontrollgesichtspunkten sei es durchaus sinnvoll, dass auch andere Personen von den Fraktionen vorgeschlagen werden können; auch unter dem Demokratieaspekt erscheint dies zweckmäßig. Verfassungsmäßige Bedenken gegen die Reduktion der Amtszeit von Präsident und Vizepräsident werden nicht gesehen.
So weit zu den Stellungnahmen der Anzuhörenden, die ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten worden sind.
Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 10. Juli 2013 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Haushalts- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen anzunehmen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den vorliegenden Gesetzentwurf mit den in Vorlage 5/3751 genannten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen am Verlauf der Debatte, das Thema Personalkosten geht immer tief natürlich auch in die Strukturen, in die Strukturen des Landes und die Strukturen unseres Haushalts. Ich denke, bei einem Punkt sind wir uns alle einig, dass wir den Haushalt konsolidieren müssen. Das dürfen wir bei der Gesamtdiskussion auch nicht vergessen. Auch bei der Diskussion, die in den Ausschüssen folgt. Hier haben wir auch eine Verantwortung für das Land zu tragen, natürlich auch für die Angestellten und Beamten des Landes, aber auch für das Land insgesamt. Das sollten wir nicht vergessen.
Wir sind ja hier, das wurde auch bereits gesagt, schon seit geraumer Zeit in der Diskussion. Die CDU-Fraktion hatte bereits im Monat März im Rahmen einer Aktuellen Stunde die Frage der Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamten des Freistaats aufgeworfen. Wir haben auch im Mai dieses Jahres einen Antrag hier an dieser Stelle diskutiert, der auch Thema weiterhin im Ausschuss sein wird. Wir sehen auch in der
Diskussion, dass die Medaille immer zwei Seiten hat. Bereits am 17.04., das konnten wir im Pressespiegel nachlesen, gab es Schlagzeilen, was die Kosten der Anpassung der Besoldung angeht. Ich habe hier mal ein Beispiel. Auf der einen Seite die Thüringische Landeszeitung vom 17.04, die titelt: „Das ist bitter für die Beamten im Land, Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst wird später übertragen.“ Auf der anderen Seite haben wir das „Freie Wort“ vom 17.04., das schreibt: „Ein sattes Plus für Thüringer Beamte. Später als die Angestellten im Landesdienst bekommen die Beamten mehr Geld. Der Zuwachs in der Brieftasche lässt sich trotzdem sehen, er beträgt knapp 6 Prozent.“ Sie sehen auch schon an diesen beiden Schlagzeilen vom gleichen Tag von zwei verschiedenen Zeitungen, dass die Wahrheit meistens in der Mitte liegt und da haben wir eben auch die „Thüringer Allgemeine“, die schreibt: „Thüringen übernimmt den Tarifabschluss später, mehr Gehalt für Beamte erst ab Oktober.“
In diesem Spannungsfeld befinden wir uns in der Landtagsdebatte. Zur Erinnerung möchte ich hier noch mal an dieser Stelle darauf hinweisen, dass 800.000 Angestellte der Bundesländer nach dem jüngsten Tarifabschluss 2,65 Prozent mehr Geld rückwirkend zum 1. Januar 2013 erhalten und ab Januar 2014 kommen weitere 2,95 Prozent hinzu. Das bedeutet am Ende eine Gehaltssteigerung um 5,6 Prozent und hier müssen wir auch weiter diskutieren. Der Gesetzentwurf liegt vor. Ich möchte hier noch einmal zitieren, es heißt: „Da die Tarifergebnisse für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ein wesentlicher, wenn auch nicht der alleinige Indikator für die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sind, ist eine Anpassung der Bezüge der Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen vorzunehmen.“ Der Finanzminister hat auch schon in der Vergangenheit anhand der Debatte gesagt, dass es für unseren Landeshaushalt durchaus ein schwerer Weg ist, den wir da beschreiten müssen. Aber es wurde hier auch schon gesagt, dass Vorsorge eingeplant ist und das ist wichtig, dass wir diese zukünftigen Aufgaben auch leisten können.
Herr Meyer hat den Nachtragshaushalt erwähnt. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Vorsorge getroffen wurde und dass dieser nicht notwendig ist. Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurde in den Ressortplänen eine Vorsorge für Besoldungsanpassungen in Höhe von jeweils 1 Prozent getroffen. Somit stehen für das Jahr 2013 Mittel zur Finanzierung der Mehrausgaben zur Verfügung und für die sich im Jahr 2014 ergebenden Mehrausgaben reicht die Vorsorge nicht vollständig aus. Das können wir auch im Gesetzentwurf nachlesen, aber auch hier wurde ein Weg zur vollständigen Deckung gefunden. Die Gesamtkosten wurden hier schon genannt, sie sind noch einmal im Gesetzent
wurf aufgeführt: für das Land im Jahr 2013 9,6 Mio. € und im Jahr 2014 56,7 Mio. €. In diesem Zusammenhang ist natürlich immer wieder die Diskussion zum Pensionsfonds zu führen und wir finden es als Fraktion besonders wichtig, dass hier die 0,2 Prozent von den Gehaltssteigerungen in den Pensionsfonds fließen.
Hier zeigen wir ganz deutlich, dass wir vorsorgen, denn wir haben das oft genug an dieser Stelle diskutiert. Die Aufwendung, die in Zukunft auf uns zukommt, kann man nicht einfach so wegreden und da haben wir heute Verantwortung zu tragen für die zukünftigen Generationen. Wir
können nicht sagen, das wird schon werden und wir schieben das alles weiter. Nein, wir müssen heute die Lösung anbieten.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier noch einmal auf das Thema eingehen, dass die Bundesländer die Umsetzung des Ergebnisses der Verhandlungen unterschiedlich umsetzen. Der Finanzminister hat die Beispiele genannt und da müssen wir sagen, die Lösung, die im Gesetzesentwurf angegeben ist, ist schon wichtig, dass hier keine Trennung gemacht wird zwischen den einzelnen Laufbahngruppen. Sie müssen sich vorstellen, wenn dies der Weg von Thüringen wäre, da wäre ja innerhalb der Belegschaft, innerhalb der Beamten und Angestellten eine zusätzliche Unruhe gegeben und das können wir in dem Sinne nicht befürworten. Von daher ist diese Lösung, die hier angegeben ist, ein gangbarer Weg. Andere Bundesländer zeigen, wie der Minister das gesagt hat, dass hier gerade aufgrund von anderen Wegen, die in der fehlenden Haushaltskonsolidierung begangen wurden, eine Steuererhöhung notwendig ist bzw. niedrigere Gehaltssteigerungen nur möglich sind durch die Bundesländer. Ich sehe es in der Diskussion, dass wir hier an Lösungen zusammenarbeiten und dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen guten Weg gefunden haben.
Meine Damen und Herren, noch einmal kurz auf die Ausführungen von Frau Renner eingehend, ich sage mal, es ist schon wichtig, dass wir als Haushaltspolitiker vernünftig miteinander umgehen. Diesen Umgang haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss auch gefunden. Wenn Frau Renner hier als Innenpolitiker mit in die Diskussion einsteigt, ist das sicher richtig, weil es auch um Beamte geht, aber Sie sollten sich dann doch überlegen, inwieweit Sie den Finanzminister hier angreifen und mit welchen Worten Sie hier agieren. Ich finde, das ist dem nicht angemessen und es ist auch nicht angemessen diesem Finanzminister gegenüber, denn die Zahlen sprechen hier für sich. Wir sind auf dem Weg der Konsolidierung und daran hat der Finanz
minister Dr. Wolfgang Voß einen großen Anteil. Er verdient unseren Respekt und verdient es nicht, in dieser Art und Weise hier von Ihnen angegriffen zu werden.
Ja, gerne.
Vielen Dank für Ihre Anfrage, Herr Huster. Wir haben sicher hier in dem Parlament schon verschiedene Debatten geführt. Das ist einfach so. Ich denke, die Debatte, die wir heute führen, ist auch wichtig. Mir ist es insbesondere wichtig, dass wir hier eine Lösung gemeinsam finden für die Beamten in unserem Land und der vorliegende Gesetzentwurf zeigt Lösungen auf, die wir natürlich diskutieren im Haushalts- und Finanzausschuss. Aber mir ist es auch wichtig an dieser Stelle, dass wir das in einem vernünftigen Ton tun, und der war eben nicht angemessen von Ihrer Fraktion. Da bitte ich, zur Sachlichkeit zurückzukommen. Das sind wir auch den Beamten und Angestellten in diesem Land schuldig, dass wir hier vernünftig miteinander umgehen und vernünftig an Lösungen arbeiten.
Jetzt sagen Sie, Sie setzen sich für die Beamten ein. An anderer Stelle hört sich das wieder ganz anders an. Frau Renner hat das heute auch gesagt. Hintenrum wird dann wieder das Beamtentum an sich infrage gestellt und da gehen Sie auch mit den Beamten ganz anders um. Aber wenn der eine oder andere von Ihnen da heute Kreide gefressen hat, ich bin mir sicher, auch die Angestellten und Beamten können das ganz genau einschätzen in unserem Land. Für uns ist es wichtig, dass wir hier Lö
sungen finden, die auch für unsere Beamten und Angestellten in diesem Land tragbar sind.
Wir danken an dieser Stelle auch den Beamten und Angestellten in unserem Land für ihre Arbeit und wir stehen hier auch weiterhin als Ansprechpartner, als Fraktion zur Verfügung. Das haben wir in der Vergangenheit getan und das werden wir auch zukünftig tun und die CDU-Fraktion wird einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen, damit wir auch an dieser Stelle weiterdiskutieren können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Vorrednerin hat gesagt, die Art der Einbringung ist ein durchaus ungewöhnlicher Weg.
Ich muss hier an der Stelle aber auch sagen, man muss einmal überlegen und nachdenken, ob man so einen Weg geht oder ob man dieses wichtige Thema nicht damit auch ein Stück weit der Lächerlichkeit preisgibt. Ich sage an der Stelle auch ganz klar, das haben weder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdient, noch die Unternehmen in unserem Freistaat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich weiterbilden, damit sie selbst in ihren Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Das Stichwort „lebenslanges Lernen“ wurde hier an der Stelle auch schon gebracht. Dies wird eben immer wichtiger. Wir sind da in der Verpflichtung, auch zu unterstützen. Und in den Zeiten der Globalisierung und immer weitergehender technischer Entwicklung müssen wir standhalten gegenüber Mitbewerbern in der ganzen Welt, auch dieses Thema hat hier in diesem Hohen Hause schon mehrfach eine Rolle gespielt. In der Diskussion zum Bildungsfreistellungsgesetz hat die CDU-Fraktion bereits vor geraumer Zeit klargestellt, wir werden dieses Gesetz mit der SPD verabschieden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im Koalitionsvertrag haben wir eben diese Voraussetzungen festgeschrieben. Dazu gehört, dass auch das Bildungsministerium das Einvernehmen mit der Thüringer Wirtschaft herstellen muss. Für uns ist es natürlich wichtig, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass es den Unternehmen in unserem Freistaat gut geht und dass sie nicht mit neuen Regelungen überfordert werden. Aus diesem Grund unterhalten wir uns auch mit den Vertretern der Unternehmensverbände von den Industrie- und Handelskammern, dem Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft, dem Verband der Wirtschaft und vielen anderen kleineren mittelständischen und größeren Betrieben hier in unserem Freistaat. Im gemeinsamen Dialog müssen Lösungen gefunden werden, sonst kann es nicht funktionieren. Die Wirtschaft sollte so gering
wie möglich belastet werden. Gerade unsere Thüringer Unternehmen sind zum großen Teil kleinund mittelständische Betriebe, jede neue Regelung spüren sie sofort und empfindlich - das muss an der Stelle auch gesagt werden. Ein Überladen mit Standards und Kosten schadet unserem Wirtschaftsstandort Thüringen. Die Auswirkungen kann daraufhin natürlich auch jeder Arbeitnehmer spüren.
In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs heißt es, Thüringen ist heute eins von vier Bundesländern, die über kein Bildungsfreistellungsgesetz verfügen. Da hilft auch ein genauer Blick auf diese vier Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen, wobei auch die Nennung dieser vier Bundesländer schon viel aussagt. Ich nenne hier die Daten in der Wirtschaftskraft, gerade auch Bayern und Baden-Württemberg; BadenWürttemberg bisher, da muss man natürlich auch sehen, wie es in der Zukunft weitergeht. Ich nenne hier an dieser Stelle auch die statistischen Daten der niedrigen Arbeitslosigkeit. Hier brauchen sich eben auch unser Freistaat und der Nachbarfreistaat Sachsen nicht verstecken.
Bezeichnend finde ich, dass die Thüringer Unternehmen in Ihrer Begründung keine Rolle spielen, das haben auch meine beiden Vorrednerinnen in diesem Zusammenhang nicht gebracht. Da ist es auch schon eine Kunst, kein einziges Mal die Worte Wirtschaft, Unternehmen oder Handwerk zu erwähnen. Aber gerade diejenigen müssen einbezogen werden, die hier gestalten und mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenarbeiten. Jedes zukunftsorientierte Unternehmen bildet schon heute seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter und stellt die nötige Zeit zur Verfügung. Angesichts der Fachkräftesituation in unserem Land geht es auch gar nicht anders. Wer auf Verschleiß fährt, bekommt auch in wenigen Jahren die Quittung.
Meine Damen und Herren, wir setzen weiterhin auf Einvernehmen zwischen Bildungsministerium und der Wirtschaft. Die CDU-Fraktion wird einer weiteren Beratung in den Ausschüssen zustimmen; im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend und im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mitberatend.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Einbringung wurde die Zeitschrift „der kriminalist“ erwähnt. Ich möchte hier zur Vervollständigung auch noch mal als Bildungspolitiker die Zeitschrift „Thüringer Schule“ erwähnen mit dem DBB Regional, also dann entsprechenden Hinweisen des Thüringer Beamtenbundes, die in der Ausgabe April 2013 ebenfalls auf die Problematik des Antrags eingegangen ist. Ich bin da regelmäßiger Leser. Da kann man auch die eine oder andere Anregung herausziehen.
Wir sollten vielleicht noch mal zu den Zahlen kommen. 800.000 Angestellte der Bundesländer erhalten nach dem jüngsten Tarifabschluss 2,65 Prozent mehr Geld rückwirkend zum 1. Januar 2013. Das wurde erwähnt und auch, dass ab Januar 2014 wei
tere 2,95 Prozent hinzukommen. Das bedeutet letztendlich für die Angestellten, dass das Gehalt um 5,6 Prozent steigt. Das ist natürlich auch eine Größe, die nicht zu vernachlässigen ist. Die CDUFraktion hatte bereits vor zwei Monaten an dieser Stelle das Thema der Tarifeinigung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Rahmen der Aktuellen Stunde „Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - Auswirkungen auf den Landeshaushalt“ haben wir auch die Frage der Übertragung auf die Beamten des Freistaats gestellt. Es wurde hier an der Stelle erwähnt, dass die Bundesländer die Thematik, die Umsetzung des Tarifergebnisses, durchaus unterschiedlich behandeln. Rund 2 Mio. Beamte und Pensionäre sind hier zu berücksichtigen. Wir haben die Beispiele gehört an der Stelle, z.B. in Bayern und Hamburg wird das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich umgesetzt. Herr Meyer hatte gesagt, dass in seiner Partei das Thema unterschiedlich behandelt wird. Das zeigt die unterschiedlichen Situationen vor Ort in den Bundesländern, die Beispiele wurden an dieser Stelle genannt, ebenso wie NordrheinWestfalen, wo es ja auch entsprechende Diskussionen gibt.
Ja, meine Damen und Herren, in Thüringen ist eine Übernahme mit einer zeitlichen Verschiebung von neun Monaten geplant. Das betrifft hier im Freistaat die 30.937 Beamten und Richter sowie die fast 5.000 Versorgungsempfänger des Freistaats, 2,65 Prozent plus zum Oktober 2013, weitere 2,95 Prozent plus zum August 2014. Es wurde hier das Thema Pensionsfonds erwähnt, 0,2 Prozent von den Gehaltssteigerungen fließen nach dem Thüringer Besoldungsgesetz in den Pensionsfonds, hier wird entsprechend Vorsorge getroffen. Wir haben an dieser Stelle schon oft über die Notwendigkeit des Pensionsfonds diskutiert, aber auch darüber, wie die finanzielle Situation des Landes sich gestaltet. Der Thüringer Finanzminister hat sich bereits vor einem Monat dazu geäußert, dass der Tarifabschluss für die Angestellten inhaltsgleich für alle Beamten des Freistaats übertragen werden soll. Es sei jedoch ein deutlicher Zeitverzug unausweichlich.
Es gibt bereits einen Entwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2013 und 2014, das wurde auch in der Presse dargestellt. Das Kabinett hat diesen Entwurf im Mai behandelt. Ich gehe davon aus, dass wir neben dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen hier im nächsten Plenum darüber beraten werden. Nach dem Entwurf stehen für das Land Mehrkosten im Jahr 2013 von 9,6 Mio. € und im Jahr 2014 56,7 Mio. € zur Diskussion, für dieses und nächstes Jahr zusammen 66,3 Mio. €, zusammen mit den Kosten für die Tarifbeschäftigten bedeutet dies 2013 39,8 Mio. € mehr und 2014 121,9 Mio. € mehr. Die Zahlen möchte ich hier an dieser Stelle einfach noch mal erwähnen, insgesamt
161,7 Mio. € kommen hier zusammen für die Erhöhung der Angestellten und die Übertragung auf die Beamten und Richter.
Es muss noch einmal klargestellt werden - das war ja hier an dieser Stelle vor zwei Monaten Thema, Herr Meyer hatte das in die Diskussion eingebracht -, dass ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich ist. Wir haben Vorsorge getroffen in den Haushalten, für 2013/14 ist die Deckung der Mehrausgaben gewährleistet. An dieser Stelle, das haben meine Vorredner auch schon getan, kann nicht oft genug betont werden, dass wir die Arbeit unserer Angestellten und Beamten anerkennen und unterstützen. Wir sind dankbar für das große Engagement, dass sie für unser Land zeigen, nicht nur oder vor allem in dem Bereich Polizei, nein, auch in den anderen vielen Bereichen. Herr Bergner, mein Vorredner, hatte dies auch schon genannt, dafür ein herzliches Dankeschön.
Es ist natürlich so, dass die Summen, die wir für Personalkosten und die nunmehr regelmäßigen Tariferhöhungen leisten, wichtig sind, die müssen aber auch anerkannt werden. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung ist die Umsetzung der vorliegenden Tarifergebnisse nicht einfach. Übermäßige Forderungen sind schwierig zu handhaben. Viele unserer Abgeordneten sind auch kommunale Mandatsträger und hier haben wir auch immer die Diskussion, dass uns vorgeworfen wird, dass die Personaldecke des Landes entsprechend in der Diskussion steht. Wir haben immer gesagt, dass wir handeln, wir handeln auch, siehe den Stellenabbaupfad, aber es muss alles gemeinsam zu leisten sein. Die heutigen Haushaltsbelange des Freistaats und die Folgewirkungen der Übertragung auf die Zukunft müssen berücksichtigt werden. An dieser Stelle ist es ein Spagat zwischen einer guten Entlohnung für unsere Beamten und Angestellten und der Verantwortung für unsere Landesfinanzen. Die CDU-Fraktion wird einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen, damit wir weiter an dieser Stelle beraten können. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch an dieser Stelle herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag an den Präsidenten des Thüringer Landesrechnungshofs Herrn Dette. Wir haben ein gutes Timing, das sehen Sie heute sozusagen als kleines Geburtstagsgeschenk der Tagesordnungspunkt, der uns jetzt vorliegt.
Nun zur Berichterstattung: Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010 in der Drucksache 5/3832, der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/ 3833, der Jahresbericht 2012 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 in der Drucksache 5/4654 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2012 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 in der Drucksache 5/5174 vorab an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/3833 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010 in der Drucksache 5/3832, dem Jahresbericht 2012 des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/4654 und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2012 in der Drucksache 5/5174 in seiner 60. Sitzung am 14. März 2013 und in seiner 62. Sitzung am 18. April 2013 beraten. Des Weiteren sind gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/3834 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010 in der Vorlage 5/2082 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/3834 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010 in der Vorlage 5/2082 in seiner 60. Sitzung am 14. März 2013 und in seiner 62. Sitzung am 18. April 2013 beraten. Der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung zu erteilen und von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2012 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 in der Drucksache 5/4654 sowie in der Drucksache 5/5174 Kenntnis zu nehmen und der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellung und
Forderung in Abschnitt 2 zuzustimmen. Zudem soll die Landesregierung aufgefordert werden, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten. Des Weiteren empfiehlt der Haushaltsund Finanzausschuss dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilen. Ich wünsche uns eine gute Beratung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst erst einmal vielen Dank für den Sofortbericht. Der Minister ist ja hier schon auf einige Fragen eingegangen zum Antrag. Ich muss sagen, Frau Jung, im Laufe meiner Rede möchte ich auch auf einige Punkte Ihrer Rede eingehen, gerade was diese Fragen der Arbeitszeit angeht, die die FDP hier an dieser Stelle mit im Antrag aufgerufen hat.
In Berlin gab es vor einigen Wochen einen Gipfel zum Thema „Familienfreundlichkeit in Unternehmen“. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte dort, dass die Bedürfnisse von Familien ins Gewissen jeder unternehmerischen Entscheidung gehören. Ich denke, dieser Ausspruch passt gut zum Thema des vorliegenden Antrags. Es ist richtig, im Vergleich mit anderen Bundesländern ist Thüringen im Bereich des Kindergartengesetzes einfach spitze. Das hat allerdings seine Gründe, einerseits historische, da verweise ich ganz klar auf Friedrich Fröbel. Da steht unser Freistaat in der Tradition, das wissen wir alle. Aber es gibt auch Gründe in der Infrastruktur und beim Personal, da kann der Freistaat auf die jahrzehntelange Verortung des Kindergartens, auf eine gute Grundlage zurückblicken.
Mit dem neuen Kindertagesstättengesetz wurden weitere Standards geschaffen und Standards angehoben. Es ist klar, dass damit eine entsprechende finanzielle Verantwortung verbunden ist, und das ist für den Freistaat ganz klar eine Herausforderung, nicht nur für den Freistaat, auch für unsere Kommunen. Natürlich gibt es Bundesländer, die aus historischen und gesellschaftlichen Hintergründen ganz andere Ausgangsbedingungen haben und im Vergleich zu Thüringen andere Wege gehen.
Wir sollten vorsichtig damit sein und nicht immer unbedingt mit dem Finger auf andere Bundesländer zeigen, gerade in dem Wissen, dass wir Empfänger auch über den Länderfinanzausgleich sind und bei uns viele Dinge nicht möglich wären ohne die jahrzehntelange solidarische Unterstützung aus den Finanztöpfen des Bundes und der anderen Bundsländer. In Thüringen haben wir eine erstklassige Betreuungssituation, Thüringen verfügt über ein dichtes Netz an Kindertagesstätten, die ein wohnortnahes Angebot sichern. Die Bereitstellung der Kinder
tagesstättenplätze ist eine ganz klare Herausforderung, das habe ich gesagt, nicht nur finanzielle für die Kommunen und wir sehen hier natürlich dann auch die Entwicklung. Viele geben sich Mühe vor Ort und mitunter gibt es dann in den größeren Städten Engpässe. Ich denke aber, da sind wir alle dran mit entsprechender Unterstützung. Eltern haben bereits ab dem 1. Geburtstag eines Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser Anspruch umfasst eine tägliche Betreuungszeit von 10 Stunden, Frau Jung hatte das noch mal erwähnt, was Eltern auch die Möglichkeit gibt, in Vollzeit zu arbeiten. Das ist angesichts des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels immens wichtig und wir stellen uns diesen Herausforderungen. Allerdings möchte ich hier noch mal auf den Wortlaut des Antrags eingehen. Hier steht unter Punkt II, dass die Landesregierung dazu aufgefordert wird, dem Landtag über Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Vorschulalter zu berichten und dabei insbesondere auf die folgenden Fragen einzugehen. Und hier steht die Frage, welche Betreuungsmöglichkeiten zu Randzeiten vor 6.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen existieren nach der Kenntnis der Landesregierung und wie fördert die Landesregierung die Randzeitenbetreuung.
Da muss ich auch fragen - da gebe ich Ihnen recht, Frau Jung -, wollen wir das denn, wollen wir Familien, die diese Randzeiten nutzen müssen? Es ist klar, Schichtarbeit muss unterstützt werden, aber hier sind wir in der Verantwortung, gerade ein Familienleben zu unterstützen, die Möglichkeit unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu geben, Familie zu leben. Da gehen wir noch mal zurück auf die ganze Diskussion der Ladenöffnungszeiten. Sagen Sie doch mal von der FDP, liebe Kollegen, wie Sie sich das vorstellen, wenn Sie solche Fragen stellen, wie stellen Sie sich die Kinderbetreuung in Thüringen vor? Meine Vorstellung ist es nicht, dass die Kinder nur von den Pädagogen betreut werden, nein, hier hat Familie Verantwortung zu übernehmen
und dem müssen wir uns ganz klar stellen. Wir müssen darüber reden, wie in veränderten Arbeitszeiten Lösungen gefunden werden, aber im Vordergrund muss für uns doch immer noch das Bild der Familie stehen. Dafür steht die CDU-Fraktion und hier haben wir - das wurde erwähnt - mit diesen 10 Stunden Betreuungszeiten Möglichkeiten geschaffen. Da sollten wir auf keinen Fall in die Extreme gehen, nein, wir sollten unsere Eltern unterstützen, Möglichkeiten zu finden, dass sie ihre Kinder auch kindgerecht betreuen und dass sie die Möglichkeit haben, Familie zu leben. Das dazu.
Mit der Novelle des Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetzes im Jahr 2010 haben wir auch
die Betreuungsschlüssel verbessert. Das heißt, eine Erzieherin muss sich nun um weniger Kinder in einer Gruppe kümmern und hat so mehr Zeit für das einzelne Kind. 2.500 neue Erzieherinnen wurden eingestellt und der Haushalt in diesem Bereich enorm aufgestockt.
Zum Thema Betriebskindergärten hatte der Herr Minister schon einige Ausführungen gemacht. Die guten Beispiele gibt es dabei nicht nur in den vermeintlichen Leuchttürmen Thüringens, hier kann ich auch gute Ergebnisse im ländlichen Raum aufführen, zum Beispiel die Thüringen Kliniken in Saalfeld. Da sind wir bei einem guten Beispiel - Herr Koppe kann das bestätigen -, denn gerade im Bereich Krankenhäuser und Pflege haben wir mitunter das Fachkräfteproblem und die Situation der Schichtarbeit.
Oft müssen die Unternehmen flexibel sein und die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen. Wenn die jungen Mütter nicht gleich wieder volltags eingesetzt werden können oder wollen, sondern auch Halbtags- oder Teilzeitregelungen wünschen, muss hier flexibel reagiert werden.
In den Thüringen Kliniken in Saalfeld wurde im vorigen Monat eine Kampagne der Agentur für Arbeit vorgestellt, die heißt „Frauen sind unersetzlich“. Das ist ein Konzept, das Mitarbeiterinnen regionaler Unternehmen unterstützt, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. So ermöglicht unter anderem der Kindergarten vor Ort einen flexiblen Alltag; eine Entlastung des Pflegepersonals erfolgt durch die Einführung eines Service- und Springerpools. Das sind gute Lösungen, die wir beispielhaft auch hier für den Freistaat weiter unterstützen sollten. Es ist nicht einfach, bedarfsgerechte Öffnungszeiten in einer immer flexibler werdenden Arbeitswelt sicherzustellen. Die Thüringer Kindertageseinrichtungen bemühen sich aber vielfach eben auch unter Beteiligung der Eltern, entsprechende Angebote zu unterbreiten. Darüber hinaus bestehen vielerorts Möglichkeiten, das Angebot durch Kindertagespflege zu ergänzen. Bestimmte Regelungen sind auch schon in Eigeninitiative der Unternehmen erfolgt. An dieser Stelle verweise ich noch einmal auf mein Beispiel der Krankenhäuser und möchte hier einen Beitrag in der Ostthüringer Zeitung vom 13. März 2013 anführen unter dem Titel „Arbeitgeber locken Mitarbeiter mit flexibler Arbeitszeit und Kindergarten - im Wettstreit um Fachkräfte wollen Firmen attraktiv sein für Arbeitnehmer und Bewerber“.
Meine Damen und Herren, uns kommt es im Bereich Kindertageseinrichtung jedoch nicht nur auf die Betreuung der Kinder an - das wurde hier an der Stelle erwähnt -, sondern vor allem auf die frühkindliche Bildung in hoher Qualität. Und das kommt meiner Meinung nach zu wenig vor in Ihrem Antrag, das wird zu wenig betont.
Unsere Kindergärten stellen ein hochwertiges Bildungsangebot zur Verfügung, das Entwicklungsverzögerungen bei Kindern ausgleichen kann und einen guten Einstieg in die weitere Bildungsbiografie bietet. Auch können durch qualifiziertes Personal in Kindertagesstätten Entwicklungsoder Sprachprobleme bei Kindern frühzeitig erkannt und der Weg in das Hilfesystem geebnet werden. Kindergarten und Hort haben eine bildungspolitische Aufgabe und dürfen nicht nur auf arbeitsmarktpolitische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte reduziert werden.
Im Grundschulbereich ist Thüringen das einzige Land mit einem Grundschulhort als Bestandteil der Schule, so dass auch hier für alle Kinder eine ausgezeichnete Betreuungsmöglichkeit gegeben ist das kann ich aus familiärer Erfahrung bestätigen. Wichtiger Bestandteil sind neben der Hausaufgabenhilfe die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften, von der Hausaufgabenhilfe über die verschiedenen Sportarten, kreatives Arbeiten, da sind wir vorbildlich und das müssen wir auch immer wieder betonen und auch unterstützen. Wir haben uns in der Koalition dafür eingesetzt, insbesondere in den Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen ein Nachmittagsangebot zu etablieren. Dies wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und mit der Schulgesetznovelle 2010 im Schulgesetz verankert.
Meine Damen und Herren, der Antrag der FDPFraktion mag in anderen Bundesländern durchaus Sinn machen, in Thüringen ist jedoch die Forderung eines flächendeckenden Ausbaus der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren angesichts unserer hohen Betreuungsquoten bei Kindern unter drei Jahren einfach überholt.
Der Minister hatte die Zahlen genannt, aus unserer Sicht haben wir in Thüringen viel erreicht und wir sind weiterhin auf einem guten Weg. Aus den genannten Gründen lehnen wir den vorgelegten Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle zunächst Herrn Abgeordneten Döring danken für seinen doch sachlichen Beitrag zu dem Thema.
Sie haben sich hier anhand des Antrags entlanggehangelt und noch mal deutlich gemacht, inwiefern und wieweit sich der Freistaat hier einsetzt über verschiedene Maßnahmen und Programme, um entsprechend auch als Demokratie wehrhaft zu sein gegen Rassismus in unserer Gesellschaft. Ich muss sagen, ich denke, da pflichte ich Herrn Bergner bei, wir dürfen die Thüringer nicht stigmatisieren. Wir dürfen hier nicht alle in einen Topf schütten. Das wäre unfair an dieser Stelle und das wäre nicht gerecht. Wir dürfen Probleme natürlich nicht wegdiskutieren,
aber eines steht auch fest - da sehe ich hier in das Hohe Haus -, wir haben in diesem Hohen Haus keine Abgeordneten der NPD und das sagt etwas über die Bevölkerung in Thüringen aus.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten wieder zu den an sich bildungspolitischen Forderungen dieses Antrags zurückkehren. Das war mit Sicherheit auch die Intention der Fraktion DIE LINKE. So habe ich auch die Einführung vom Abgeordneten Möller verstanden, der sachlich auf den Antrag eingegangen ist. Ich muss sagen, Sie haben davon gesprochen, dass eine tatsächliche Ansage gegen jede Form von Rassismus stattfinden muss. Das hat das Hohe Haus vor vielen Jahren schon an dieser Stelle unterstützt. Mit dem gemeinsamen Antrag aller Landtagsfraktionen zu Beginn der Legislaturperiode haben sich alle Fraktionen für ein tolerantes und weltoffenes Thüringen ausgesprochen,
in dem Rassismus und menschenverachtende Ideologien keinen Platz haben. Die Thüringer Landesregierung hat zur Unterstützung aller demokratischen Kräfte am 14. Dezember 2010 das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit verabschiedet. Das Landesprogramm setzt vor allem auf Prävention. Aus diesem Grund ist der Präventionsgedanke, Demokratie erlernen durch Demokratie erleben, auch Grundsatz der die Richtung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit vorgibt. Dies wird seit dem Jahr 2011 umgesetzt und stärkt auch die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an Thüringer Schulen und Bildungseinrichtungen. Präventive Arbeit findet im Rahmen von formalen, non-formalen und informellen Bildungsprozessen statt und wird als kontinuierlicher, vernetzter und früh einsetzender Prozess begriffen, in dem demokratische, soziale, interkulturelle und personelle Kompetenzen entwickelt und gefördert werden.
Meine Damen und Herren, viele Partner arbeiten hier in Thüringen dabei gemeinsam, die Bürgerbündnisse gegen Rechts, die Kirchen, die Gewerkschaften, der Landessportbund, unsere Feuerwehren, die Mobilen Beratungsteams, der Landesjugendring und viele, viele mehr. Anfang des Jahres war ich selbst Teilnehmer eines Demokratiestammtisches des Kreisfeuerwehrverbands in SaaleSchwarza. Auf solchen wichtigen Veranstaltungen sehen Sie, wie sich auch Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr zu diesem Thema engagieren. Entsprechende Flyer und personelle Unterstützung stehen für die Arbeit zur Verfügung und werden genutzt.
Ich möchte mich am Antrag entlanghangeln und Herr Adams kann die Zwischenfrage stellen, ja.
Danke für Ihre Anfrage. Ich habe das ja schon eingangs erwähnt. Man kann nicht alles pauschalisieren. So wie Sie das hier vorn gesagt haben, kann ich das auch nicht hundertprozentig unterstützen. Herr Bergner hatte recht, wir dürfen einfach nicht stigmatisieren und alles in einen Topf werfen. Natürlich gibt es hier Bedarfe, die haben wir doch aber erkannt und wir dürfen uns auch als Parlament nicht auseinanderdividieren lassen. Wir müssen uns hier auch zusammen für den Erfolg einsetzen. Das haben wir damit gemacht, dass wir einen gemeinsam Beschluss gefasst haben. Dafür müssen wir uns als demokratische Kräfte weiter einsetzen und es ist überhaupt nicht
in irgendeiner Art und Weise mein Verlangen, hier irgendetwas klein zu halten. Wir müssen die Probleme benennen, das machen wir auch, aber wir müssen auch die Erfolge herausstreichen. Wenn ich hier sage, die unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräfte - von Kirchen, Gewerkschaften, die Beratungsteams, ich habe die Feuerwehren genannt -, die setzen sich ein aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das ist ja auch unser Erfolg und da müssen wir unterstützend ansetzen. Wir sind noch lange nicht am Ende des Weges, aber wir haben den Weg zusammen beschritten und werden ihn auch weitergehen. Das muss manchmal auch ein bisschen in unseren Köpfen bleiben, denn irgendwo haben wir ja doch das eine Ziel.
Die Zusammensetzung dieses Parlamentes zeigt auch, dass Thüringen auf so einem schlechten Weg nicht sein kann, wenn man da in andere Bundesländer schaut.
In das Themenfeld passt auch, dass der Landessportbund Thüringen der Ausgrenzung und Diskriminierung eine klare Absage erteilt. Es werden unter anderem internationale Wochen gegen Rassismus unterstützt und innerhalb des Projektes „Sport zeigt Gesicht! Gemeinsam couragiert handeln“. Die Landesregierung unterstützt diese Arbeit in zahlreichen Projekten und das muss auch anerkannt werden. Wir haben doch den Haushalt jetzt erst beschlossen. Schauen wir uns die letzten Haushalte an. Hier wurden enorme Beträge dafür eingesetzt, diese unterschiedlichen Programme zu unterstützen und es können auch spezifische Projekte gegen Rassismus unterstützt werden. Das ist doch ein Erfolg, den wir auch hier gemeinsam auf den Weg gebracht haben.
Ich komme jetzt auch noch einmal zu den lokalen Aktionsplänen. Die lokalen Aktionspläne sind lokale oder regionale Konzepte zur Stärkung der Zivilgesellschaft und Bekämpfung von Extremismus. Gerade hier werden Strategien entwickelt gegen rechtsextreme, fremdenfeindliche und antisemitische Tendenzen vor Ort. Es erfolgt eine Umsetzung in Aktionen und Projekte. Lokale Aktionspläne gibt es in vielen Landkreisen und auch kreisfreien Städten in Thüringen. Die Begleitausschüsse setzen sich zum Teil aus den Mitgliedern der Steuerungsgruppe „nelecom“ zusammen, da sind wir auch wieder bei Schule, um die Projekte beider Programme sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Darunter sind auch Vertreter der Stadtverwaltung, des Stadtrates, der Schulämter, der Polizei, der Jugendhilfeträger, die nelecom-Koordination, Arbeitsagentur und viele andere Akteure. Im Rahmen des Aktionsplans meiner Heimatregion Saalfeld-Rudolstadt gibt zum Beispiel Projekte, die sich mit dem Thema Schule beschäftigen - zum Beispiel „Miteinander“ - ein Modellprojekt zur Etablierung einer vorurteilsbewussten, machtungleichgewichtsbewussten Kultur an Schulen. „Offline“ ist ein Projekt zur Medienkompetenz und bewusster Informationsnutzung. „Gewaltfreiheit miteinander“, das ist ein Konfliktlösungsprojekt, „proERG“ antirassistisches Schülerinnenprojekt, Förderung des multikulturellen Lebens - ein Bürgerprojekt zur Begegnung und gemeinsamen Leben. Das kann man vielerorts erfahren und da gibt es auch diese individuellen Programme, die vor Ort entwickelt wurden und auch dort ansetzen, wo sie helfen.
Das Projekt „Schule ohne Rassismus“ wurde genannt. Das bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Klima an ihrer Schule aktiv mitzugestalten, indem sie sich bewusst gegen jede Form
von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden. Da stimme ich Ihnen am Ende auch zu, es sind noch nicht alle Schulen dabei, da muss man weiter werben und da müssen wir auch aktiv werden als Verantwortungsträger vor Ort. An den verschiedenen Beispielen sehen Sie, dass es vielfältige und wichtige Ansätze gibt, insofern stimme ich dann wieder dem Abgeordneten Döring zu, dass wir hier schon Handlungsbedarf sehen, aber wir müssen auch hier im Hohen Hause anerkennen, dass schon viel passiert ist, dass eine Menge auf den Weg gebracht worden ist und dass wir in der Pflicht sind, dies gemeinsam zu begleiten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, was lange währt wird endlich gut. Das war meine erste Reaktion, als ich davon hörte, dass der vorliegende Gesetzentwurf im April-Plenum eingebracht wird. Als Saalfelder Landtagsabgeordneter bin ich seit geraumer Zeit an dem Thema dran und ich freue mich einfach, dass wir heute darüber reden können. Die letzten Änderungen sind schon über zehn Jahre her und damit bestimmte Regelungen im Gesetz nicht mehr auf dem aktuellen
Stand. Die Anforderungen an Kur- und Erholungsorte haben sich geändert und die Begriffsbestimmungen müssen überarbeitet werden. Es ist weiterhin beabsichtigt, einen Teil der bisherigen Regelungen durch eine Rechtsverordnung festzuschreiben. Die Rechtsverordnung sollte keine zu hohen bürokratischen Hürden setzen und die Beteiligten vor Ort nicht überfordern. Nach den Äußerungen von meinem Vorredner müssen wir da auch in den Ausschussberatungen ins Gespräch kommen, aber ich gehe davon aus, dass das Wirtschaftsministerium entsprechende Regelungen in der Rechtsverordnung treffen wird.
Im Freistaat gibt es 19 staatlich anerkannte Kurorte und Heilbäder. Mit ihren Angeboten tragen die verschiedenen Einrichtungen dazu bei, Thüringen als einen attraktiven Standort für Kuren und Wellness zu präsentieren. Nicht zuletzt hat es dann auch Auswirkungen auf Übernachtungszahlen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums werden allein durch die Heilbäder und Kurorte rund 30 Prozent der Gästeübernachtungen in Thüringen generiert. Anfang des Jahres hat das Thüringer Wirtschaftsministerium eine positive Bilanz des Tourismusjahres 2012 gezogen. In dem Zusammenhang gab es das Themenjahr „Heute ich - Gesundheit und Wellness in Thüringen“. Durch Marketingmaßnahmen konnten die Zahlen der Gästeankünfte und Übernachtungen in den Kur- und Erholungsorten unseres Freistaats gesteigert werden. Die Bedeutung der Beschäftigtenzahlen, der Arbeitsplätze in diesem Bereich dürfen wir ebenfalls nicht vernachlässigen und müssen diese beachten. Hier sehe ich für die Zukunft noch eine ganze Menge Potenzial und die Novellierung des Thüringer Kurortegesetzes ist ein weiterer Schritt in diesem Zusammenhang.
Meine Damen und Herren, mit der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs sind wir fast am Ende eines langen Weges. Mittlerweile ist es fast drei Jahre her, dass mir der Thüringer Wirtschaftsminister auf eine Kleine Anfrage geantwortet hat: Ja, gegenwärtig wird ein Gesetzesvorschlag erarbeitet. Dies bezog sich auf meine Frage zur Aufnahme des Prädikats „Ort mit Heilstollen Kurbetrieb“. Mit den Saalfelder Feengrotten und dem Schmiedefelder Morassina Schaubergwerk mit dem Heilstollen Sankt Barbara haben wir in unserem Freistaat zwei Heilstollen, die mit ihren Therapien zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen und Allergien helfen können, beide sind Mitglied im Deutschen Heilstollenverband. „Medizin ohne Beipackzettel“ wird das bei uns vor Ort benannt. Andere Bundesländer haben bereits seit mehreren Jahren die Artbezeichnung „Ort mit Heilstollen Kurbetrieb“ festgeschrieben.
Hier ist eine Änderung des Gesetzes notwendig und ich werbe darum, dass dies von den Mitgliedern unseres Hohen Hauses unterstützt wird. Es
wäre ein gutes Geburtstagsgeschenk, denn mittlerweile begehen die Heilstollen in meiner Heimat ihr 20-jähriges Jubiläum. Die Feengrotten selbst werden 2014 ihr hundertjähriges Bestehen feiern.
Für die betroffenen Orte ist es eine weitere Möglichkeit, auf touristischem Gebiet zu werben. Die Regionen in Thüringen, die in den Bereich des Thüringer Kurortegesetzes fallen, sind auf der einen Seite gesegnet mit den Voraussetzungen, die sie haben, andererseits ist es eine Herausforderung, die unsere Kommunen leisten müssen. Wir können und müssen hier unterstützen. Es sind immer kleine Bausteine, die auch positive Wirkung haben. Gerade Orte wie Schmiedefeld bei Neuhaus haben schwer zu tragen. Oftmals fehlen Eigenmittel für Investitionsvorhaben, wobei auch hier die Realisierung des Gesundheitszentrums ohne die Unterstützung des Freistaats schwer möglich gewesen wäre.
In dieser Woche hatten wir hier auch eine Hiobsbotschaft, das Schmiedefelder Schaumglaswerk wird schließen und das bedeutet das Aus für 60 Arbeitsplätze. In kurzer Zeit haben in dieser Region im ländlichen Raum Betriebe geschlossen und das ist natürlich auch ein herber Schlag für die Region. Unterstützung gerade im touristischen Bereich ist da wichtig, es kann natürlich immer nur ein Baustein sein. Aber auch hier bitte ich das Thüringer Wirtschaftsministerium, dass wir weiter im Gespräch bleiben.
An dieser Stelle auch ein Dank an die Landesregierung, alle Beteiligten, die sich in den letzten Jahren stark gemacht haben für eine Novellierung des Kurortegesetzes. Die Landesregierung hat auch bereits schriftlich darüber informiert, dass eine Anhörung der Verbände stattgefunden hat. Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine wesentlichen inhaltlichen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge.
Die CDU-Fraktion beantragt zur weiteren Beratung die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. In den Ausschüssen werden wir dann weiterhin die Möglichkeit haben und wahrnehmen, auf eventuelle Fragen noch weiter einzugehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. Es ist natürlich schwierig, wo keine Autos fahren, danach Zählung zu machen. Heute erhielten wir die Nachricht, dass Brüssel die Gelder für den Stadionumbau in Jena und Erfurt genehmigt. Mit den Geldern soll der Tourismus in Thüringen gefördert werden. Aufgrund der Haushaltslage der beiden Städte Erfurt …
Die Anfrage kommt jetzt. Danke, Herr Präsident. Wäre es möglich, diese Fördergelder für den Wiederaufbau der Linkenmühlen-Brücke zu nutzen auch vor dem Hintergrund, dass der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt beabsichtigt, entsprechende Eigenmittel in den Kreishaushalt einzustellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Thema unserer Aktuellen Stunde ist der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und seine Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Zu Beginn möchte ich betonen, dass unsere Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst eine wichtige Arbeit für den Freistaat leisten, eine Arbeit, die wir anerkennen und unterstützen. Für jeden Einzelnen der rund 25.300 Angestellten ist die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses im öffentlichen Dienst ein Erfolg. Natürlich hat die Medaille immer zwei Seiten, eine gute für die Angestellten und eine, sagen wir mal, Herausforderung für den Landeshaushalt unseres Freistaats. Der Landeshaushalt 2013/2014 wurde im Januar dieses Jahres verabschiedet. Für den Freistaat steht die Frage, welche Auswirkungen hat das Verhandlungsergebnis? Es steht damit auch die Frage, welche Auswirkungen hat das Ganze auf den zukünftigen Personalabbau in der Landesverwaltung?
Der Tarifkompromiss zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
sieht vor, dass eine lineare Erhöhung rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent erfolgt und eine Erhöhung ab dem 1. Januar 2014 um weitere 2,95 Prozent. Für die Auszubildenden wird es in diesem Jahr eine Erhöhung um 50 € pro Monat geben und im Jahr 2014 soll ebenfalls eine Erhöhung von 2,95 Prozent erfolgen. Es wurde sich auch auf 30 Urlaubstage jährlich verständigt. Die Auszubildenden erhalten 27 Tage Urlaub. In diesem Jahr erwartet der Freistaat Personalmehrausgaben von rund 30 Mio. €, im nächsten Jahr steigen die Personalausgaben nochmals um rund 65 Mio. € nach dem Verhandlungsergebnis.
In einer Mitteilung des Thüringer Finanzministeriums hieß es in der vorigen Woche: „Schmerzliches Ergebnis für das Land - 95 Millionen mehr für 2013 und 2014“. Eine Entscheidung zur Übertragung des Abschlusses auf die Beamten und Richter steht noch aus. Nach Angaben des Finanzministeriums würde eine 1 : 1-Übertragung auf den Beamtenbereich für die Jahre 2013 und 2014 zusätzlich Mehrausgaben von rund 120 Mio. € bedeuten.
Es steht auch die Frage, inwieweit der vereinbarte Stellenabbau von 8.818 Stellen ausreichen wird. Wir befinden uns in einem Spannungsfeld, in dem das Land zu Recht von den Kommunen nach der Höhe des Personalbestandes gefragt wird und diese auch in die Diskussion eingebracht wird. Jeder muss hier natürlich seinen Beitrag leisten. Das Land kann dabei auch nicht außen vor bleiben.
Die Konsolidierung des Landeshaushalts ist das wichtige Stichwort, das uns beschäftigt und auch mit Leben erfüllt werden muss. Weiterhin müssen wir die aktuelle Steuerentwicklung für den Freistaat im Blick behalten. Sie haben heute sicher die Meldung in der „Thüringer Allgemeine“ gelesen, dass etwa 27 Mio. € weniger Steuermehreinnahmen zu verbuchen sind. In der November-Steuerschätzung wurde von 197 Mio. € ausgegangen und das Steuerplus liegt aktuell bei 170 Mio. €. Wir müssen hier neben den aktuellen Ausgabeentwicklungen die Einnahmesituation beachten.
Der Vorsitzende des Thüringer Beamtenbundes Helmut Liebermann hat vor einigen Tagen gesagt, die Konsolidierung des Landeshaushalts darf nicht allein auf dem Rücken der Beamten ausgetragen werden. Davon kann auch keine Rede sein, denn wir wissen, wie wichtig unsere Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes für das Land sind. Es kann hier auch für die Zukunft nur ein Miteinander geben. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Huster, nach diesem Auftritt muss man sagen, Sie haben ja gar kein Interesse, das Thema sachlich zu behandeln. Mit den Bezeichnungen, die Sie hier an dieser Stelle gebracht haben, disqualifizieren Sie sich geradezu.
Meine Damen und Herren, das Thema wurde bereits in der vorigen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt. Der Finanzminister hat über den aktuellen Stand informiert, deshalb wundert es mich auch an dieser Stelle, dass die Fraktion DIE LINKE keinen anderen Punkt zur Aktuellen Stunde aufruft, aber Sie haben ja gerade gezeigt, warum Sie das machen.
Ihnen geht es eben nicht um die Sache, sondern darum, hier populistische Ausdrücke und Verunsicherung in das Volk zu werfen.