Lars Harms
Appearances
17/1
17/2
17/3
17/4
17/5
17/6
17/7
17/9
17/10
17/11
17/12
17/13
17/14
17/15
17/16
17/17
17/18
17/19
17/20
17/21
17/22
17/23
17/24
17/25
17/26
17/27
17/28
17/29
17/30
17/31
17/32
17/33
17/34
17/35
17/36
17/37
17/38
17/39
17/40
17/41
17/42
17/43
17/44
17/45
17/46
17/47
17/49
17/50
17/51
17/52
17/54
17/55
17/56
17/57
17/58
17/59
17/60
17/61
17/62
17/63
17/64
17/65
17/66
17/67
17/69
17/70
17/71
17/72
17/74
17/76
17/77
17/78
17/79
Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den beiden Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel avanciert nun auch das Atomkraftwerk Brokdorf zum Pannenmeiler. Der einstige Vorzeigemeiler in Schleswig-Holstein wurde nach dem Fund gebrochener Niederhaltefedern an Brennelementen vollständig heruntergefahren und unterliegt nun der Revision. Es bleibt natürlich abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Atomaufsicht in dieser Frage kommen wird. Eins steht jedoch heute schon fest: Brokdorf wird spätestens 2021 endgültig abgeschaltet. Auch wir hätten uns hierfür einen früheren Zeitpunkt gewünscht, aber so ist es im Atomgesetz festgelegt. Wie wir wissen, handelt es sich hierbei um ein Bundesgesetz. Daher ist die Forderung der LINKEN, das AKW sofort abzuschalten, in dieser Form so nicht nur umsetzbar, sondern sogar rechtswidrig.
Darüber hinaus gibt es mit dem Betreiber bestehende Verträge, die zu akzeptieren sind, weil sie nach Recht und Gesetz geschlossen wurden. Daran haben wir uns zu halten, auch wenn es uns politisch nicht erfreut. Letztendlich ist es so, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Weiter will ich auf den Antrag der LINKEN hier nicht eingehen, weil die Kolleginnen und Kollegen Vorredner schon einiges zu dem Antrag gesagt haben.
Kommen wir nun zu den Anträgen der SPD und der Grünen. Mehrfach konnten wir den Eindruck gewinnen, dass das Atomgesetz eher dem Schutz der Anlagen dient als der Sicherheit der Menschen. Wie kann es sonst sein, dass die Betreiber von Krümmel und Brunsbüttel derart vorgehen konnten, wie wir es hier im Land erlebt haben?
Nein, die Mittagspause naht.
Daher begrüße ich die Forderung nach strengeren Gesetzen für den Betrieb und strikteren Vorgaben für die Abwicklung der Meiler. Die Abwicklung der Meiler mit ihren radioaktiven Elementen wird uns über Jahre beschäftigen. Damit sich dies nicht
bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinzieht, brauchen die Kraftwerksbetreiber klare Vorgaben.
§ 7 Abs. 3 Atomgesetz sieht derzeit zwei Möglichkeiten für die Stilllegung der Anlagen vor, den sicheren Einschluss oder den Abbau der endgültigen stillgelegten Anlage. Mit dem sogenannten sicheren Einschluss wird das Ziel verfolgt, über einen längeren Zeitraum Radioaktivität abklingen zu lassen, um den Rückbau zu erleichtern. Je nach Art der Anlage kann dies mehrere Jahrzehnte dauern. Die meisten Experten gehen von Zeiträumen von bis zu 60 Jahren aus.
Damit haben die betroffenen Kommunen über Jahrzehnte keine Planungsmöglichkeit für den Betriebsstandort, sondern, wenn man so will, eine Investitionsruine in ihren Gemeindegrenzen stehen. Bereits der Wegfall eines Kraftwerks stellt für die betroffenen Kommunen einen wirtschaftlichen und finanziellen Einschnitt dar. Wenn auch noch das Betriebsgelände nach der Stilllegung über Jahrzehnte unbeplant und brachliegen bleiben muss mit einem alten, unsicheren Atomkraftwerk unter Einschluss -, ist dies ein weiterer Einschnitt für die Kommune. Denn solange das Atomkraftwerk stehen bleibt, ist das Gelände für nichts zu gebrauchen. Eine dauerhafte Gefährdung bleibt bestehen. Wenn man ehrlich ist, sieht man: Wenn so etwas in einer Kommune rumsteht, ist das nicht gerade werbewirksam. Daher fordern auch wir als SSW, dass die Atomkraftwerke nach der Stilllegung unverzüglich zurückgebaut werden müssen. Die Kosten des Rückbaus dürfen nicht ausschlaggebend sein und den Rückbau möglicherweise verzögern.
Eine aktuelle Studie von Greenpeace kommt zu dem Ergebnis, dass für die Abwicklung sowie für die Entsorgung der Kernkraftwerke rund 34 Milliarden € benötigt werden. Da die Endlagerkosten aber nur schwer einzuschätzen seien, müsse hier mit weiteren Ausgaben gerechnet werden. Alles in allem kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass der Atomausstieg mindestens 44 Milliarden € kosten wird, die natürlich die Energiekonzerne zu tragen haben.
Dies ist eine Stange Geld. Wir wollen die Betreiber nicht aus ihrer Verantwortung lassen. Laut der Studie belaufen sich die Rückstellungen von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall nun auf rund 30 Milliarden €, die zurzeit aber nicht insolvenzsicher sind. Hier brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die die finanziellen Mittel sichert. Es darf nicht so sein, dass der Steuerzahler am Ende auf den Kosten sitzen bleibt. Das heißt, wir brauchen einerseits das, was die Grünen fordern, nämlich Insolvenzsicher
heit, andererseits aber auch eine Erhöhung der Rücklagen auf die Summe, die tatsächlich notwendig sein wird. Die Konzerne müssen die Kosten des Atomausstiegs bezahlen und nicht der Steuerzahler.
Mit dem unverzüglichen Rückbau der stillgelegten Anlagen kommen wir automatisch zu der Frage: Wohin mit dem radioaktiven Müll? Derzeit wird das Ganze in korrodierten Fässern eingelagert. Selbstverständlich brauchen wir eine gesetzliche Grundlage, die diese Einlagerung regelt. Wohin also mit dem atomaren Müll, wenn die ersten Meiler zurückgebaut werden? Es ist ganz klar: Wir brauchen ein Endlagergesetz. Wir müssen so schnell wie möglich eine entsprechende Lösung finden.
Meine Damen und Herren, wir als Gesellschaft müssen nun eine Last tragen, die die politische Fehleinschätzung „pro Atomkraft“ ausgelöst hat. Ein Endlager - wo auch immer - wird notwendig sein. Wir kommen leider nicht daran vorbei. Entscheidend in der politischen Diskussion der Zukunft ist, dass die, die jahrzehntelang riesige Geldsummen mit der Atomkraft verdient haben, jetzt auch für den daraus entstandenen Schaden geradestehen und den Schaden für die Gesellschaft so gering wie möglich halten. Deshalb stimmen wir sowohl dem SPD-Antrag als auch dem Antrag der Grünen zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat ihre Spuren auch auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen, und daran haben wir immer noch zu knabbern. Ich will mir nicht ausmalen, wie wir heute dastehen würden, wenn nicht vonseiten des Landes und des
Bundes die Instrumente zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise auf den Weg gebracht worden wären, die auch der SSW unterstützt hat. Die ergriffenen Maßnahmen waren seinerzeit gut und richtig.
Nunmehr verzeichnen wir bereits seit Längerem eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Das ist erfreulich, jedoch kein Grund zum Jubeln. Denn schaut man genauer hin, so ist eine Ausweitung des Niedriglohnsektors eben doch festzustellen. Die Zahl der Zeit- und Leiharbeit hat sich in der Vergangenheit rasant entwickelt. Fakt ist: Die gezahlten Löhne in diesen Bereichen reichen häufig nicht einmal aus, um die Existenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien sichern zu können. Diesen Menschen bleibt trotz Vollbeschäftigung nichts anderes übrig, als ihr Gehalt durch Arbeitslosengeld II auf das Niveau der Grundsicherung aufzustocken. Dies ist in der Tat kein Erfolg. Wir brauchen endlich arbeitsmarktpolitische Instrumente, die das Aufstocken überflüssig machen. Dafür, meine Damen und Herren, gibt es auch mehrere Ansätze.
Leiharbeit als Instrument, um Spitzen aufzufangen wirklich nur, um Spitzen abzufangen -, halten wir unter den derzeit geltenden Rahmen für sinnvoll. Aber der Spruch „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss endlich auch mit Leben gefüllt werden, denn Leiharbeiter dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Stammbelegschaft. Darüber hinaus brauchen wir endlich ein Gesetz, das den Mindestlohn regelt. Denn auch hier gilt: Vollbeschäftigte müssen von ihrer Arbeit leben können, ohne dass sie am Ende des Monats auf staatliche Leistungen zugreifen müssen, um überhaupt über die Runden zu kommen.
Für den SSW stelle ich fest: Wer an den derzeitigen Arbeitsmarktstrukturen festhält, hält an menschenunwürdigen Strukturen fest. Darüber hinaus ist es auch wirtschaftsfeindlich. Zum einen werden die Unternehmen subventioniert, die zu niedrige Löhne zahlen, und zum anderen führt dies zu einer Ungerechtigkeit im Wettbewerb den Unternehmen gegenüber, die vernünftige Löhne zahlen. Beides kann so nicht richtig sein, meine Damen und Herren.
Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist und bleibt die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Auf den ersten Blick ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber seine Mittel zurückfährt, wenn die
Zahl der Arbeitslosen gesunken ist. Beim zweiten Hinschauen stellt man aber fest, dass das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit gerade damit nicht gelöst wird. Die ausgeprägten Vermittlungshemmnisse erfordern einen überdurchschnittlichen Mitteleinsatz, sprich: Wir brauchen neue Instrumente, um die Arbeitsuchenden für den Arbeitsmarkt wieder fit zu machen. Das heißt dann auch, dass wir diese Mittel nicht streichen dürfen, sondern dass wir sie umschichten müssen zugunsten der Langzeitarbeitslosen.
Deshalb sind die angebotenen Maßnahmen, die jetzt auf Kurzfristigkeit angelegt sind, eben auch nicht die richtigen Maßnahmen. Für Langzeitarbeitslose brauchen wir aber Maßnahmen, die stufenweise - so ehrlich muss man sein -, notfalls über Jahre angelegt sind, damit wir die Leute aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausbekommen.
Aus Sicht des SSW sind Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen das zentrale Mittel, um arbeitsuchenden Menschen eine Perspektive zu geben. Dafür müssen den Vermittlungsstellen dann auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das soll heißen: Wir brauchen gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter vor Ort und eine stabile finanzielle Grundlage für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Auch die Jobcenter und ARGEn brauchen größere eigene Entscheidungsspielräume, um individuell angepasste und auf regionale Besonderheiten zugeschnittene Eingliederungskonzepte umsetzen zu können. Denn auch das ist derzeit noch nicht der Fall. In tourismusstarken Kreisen sieht die Welt nun einmal anders aus als in Kreisen, wo beispielsweise die Industrie vorherrscht. Da muss es auch passgenaue Maßnahmen durch die ARGEn und die Jobcenter geben. Deswegen glauben wir schon, dass man auch in diesem Bereich noch entsprechend ansetzen muss.
Meine Damen und Herren, nur so wird es gelingen, wirklich allen Arbeitsuchenden eine Chance auf Teilhabe in der Gesellschaft durch sinnvolle Beschäftigung zu geben. Das muss unser Ziel sein.
Alles in allem helfen aber auch die besten Arbeitsmarktinstrumente nichts, wenn weiterhin in weiten Teilen keine fairen Löhne gezahlt werden. Dies zu ändern ist die vordringlichste Aufgabe der Landespolitik für die nächste Wahlperiode.
Wir brauchen Tariftreue, wir brauchen einen flächendeckenden Mindestlohn, und wir brauchen Qualitätswettbewerb und keine Dumpinglöhne.
Es heißt ja immer, man soll Sie an Ihren Taten messen. Hier hat Schwarz-Gelb in der vergangenen Wahlperiode kläglich versagt, weil hier nichts passiert ist. Eine neue Mehrheit in diesem Hause wird dies anpacken.
Da können Sie sich sicher sein. Dann geht es ja auch wieder sozial gerechter zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Keine Macht den Drogen“ oder „Gleiche
Arbeit - Gleicher Lohn“, das sind Sätze, da weiß man, an wen sie sich richten und auch welche Intention sich dahinter verbirgt. Bei „Koalition vor der Wahl am Ende?“ hatte ich meine Schwierigkeiten, nicht unbedingt mit dem Satz, aber mit dem Fragezeichen.
Nun hat ja auch die SPD in einem zweiten Anlauf noch einmal anhand von konkreten Beispielen dargestellt, warum die Koalition auch jetzt immer noch am Ende ist. Das ist natürlich auch in Ordnung so.
Meine Damen und Herren, es geht unter anderem um die Änderung der Tariftreueregel im Mittelstandsförderungsgesetz. Nun kann man sich natürlich hier hinstellen und sagen, das habe in der Beratung alles zu lange gedauert, wir wollten unbedingt noch irgendwelche Anhörungen durchführen oder irgendwelche Unterlagen lesen. Das ist alles schön und nett. Aber, meine Damen und Herren, das ist ein Themenkomplex, den wir seit 2003 in diesem Haus diskutieren. Und da ist man in der Lage, sich eine Meinung zu bilden, meine Damen und Herren.
Es hat in der Periode der letzten zehn Jahre verschiedene Gesetzesänderungen gegeben und natürlich auch verschiedene Anhörungen. Uns ist auch allen klar, wie die einzelnen Institutionen und Organisationen sich zu diesem Thema äußern. Insofern ist es schon ganz klar, dass etwas mehr dahinter steckt.
Auch in der jetzigen Wahlperiode hatten wir Debatten zu diesem Thema, und ich glaube, es steckt eben doch ein Unwille dahinter, nicht nur Unfähigkeit, sondern auch Unwillen, den Leuten vor Ort wirklich zu helfen.
Wir haben uns, lieber Kollege Kubicki, bei diesem Gesetzentwurf wirklich auf ganz wenige Dinge beschränkt. Es ist uns im Übrigen auch von der LINKEN vorgeworfen worden, dass das Tariftreue live sei, weil wir gesagt haben, wir wollen auf Sie zukommen, um konkrete Probleme zu lösen.
Welches waren die konkreten Probleme? - Die konkreten Probleme sind, dass wir demnächst im Westen unseres Landes eine Ausschreibung im SPNV haben werden, wo wieder die Gefahr besteht, dass dort wieder Löhne gedrückt werden könnten. Wir wollten diesem einen Riegel vorschieben, weil man eben für SPNV und ÖPNV Tariftreue vorgeben
kann, zumal dieses auch durch andere Länder getan wird. Das ist ausdiskutiert, meine Damen und Herren, da braucht man keine neuen Anhörungen mehr durchzuführen, sondern dazu braucht man nur eine Meinung zu haben.
Zweiter Punkt. Wir wollten neben dem Arbeitnehmerentsendegesetz auch Bestimmungen über Mindestentgelte dort einbauen. Auch das ist ausdiskutiert, auch das findet man in anderen Ländern, auch dazu kann man eine Meinung haben.
Die gesamten Änderungsvorschläge sind eine halbe Seite lang. Auch Abgeordnete von CDU und FDP sind in der Lage, eine halbe Seite zu lesen und sich nach zehn Jahren Diskussion dazu eine Meinung zu bilden.
Aber was ist passiert? - Es gibt keinen Änderungsantrag, es gibt auch keine Entscheidung dafür oder dagegen, sondern man drückt das mit der Mehrheit im Ausschuss weg und will nicht darüber diskutieren. Meine Damen und Herren und lieber Herr Kollege Kubicki, das ist wirklich schwach.
- Ich rege mich doch gar nicht auf! Es sieht ganz anders aus, wenn ich mich aufrege, lieber Kollege Vogt.
Meine Damen und Herren, wir sagen, Tariftreue ist wichtig, und wir sagen auch, Tariftreue hätten wir auch wirklich beschließen können. Ich hätte damit leben können, wenn Sie gesagt hätten, Sie wollten das nicht, und Sie drücken das mit Ihrer Mehrheit durch; dann haben Sie eine Position, mit der ich leben kann. Über die Probleme der Menschen aber nicht zu diskutieren, das ist der falsche Weg. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass Sie es eben nicht können, meine Damen und Herren.
Wer nichts tut, ist in der Tat am Ende, und deshalb ist der Antrag zur Aktuellen Stunde auch nicht verkehrt. Verkehrt ist nur das Fragezeichen, lieber Kollege. Dort gehört ein Ausrufezeichen hin. Die schwarz-gelbe Regierung ist am Ende, und - das geht insbesondere an Sie, lieber Herr Kollege Kubicki - es wird Zeit, dass andere das Ruder übernehmen, damit es diesem Land wieder besser geht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 15 von 16 Bundesländern haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, um den sensiblen Glücksspielbereich über einen neuen Staatsvertrag zu regeln. Anstatt sich anzuschließen, hat die Landesregierung unser Land immer weiter isoliert.
Noch dazu sind mit dem Glücksspielgesetz von CDU und FDP die Weichen für ein nahezu uneingeschränktes Glücksspielangebot gestellt. Die Auswirkungen auf das Spielverhalten und die Zahl der krankhaften Spieler hier in Schleswig-Holstein sind dabei völlig ungewiss. Eines muss ich deshalb deutlich feststellen: Unsere Regierung schaut stur auf
vermeintliche Mehreinnahmen und nimmt dabei für die einzelnen Personen enorme Risiken in Kauf.
Als Begründung dafür, dass die Hand der anderen Länder mehrmals ausgeschlagen wurde, haben CDU und FDP immer wieder die fehlende Notifizierung des Staatsvertrags durch die EU-Kommission genannt. Diese liegt mittlerweile vor. Die Tatsache, dass sie an Bedingungen geknüpft ist, kann dabei doch niemanden ernsthaft verwundern. Damit ist aus Sicht des SSW die wesentliche Begründung von CDU und FDP für den schleswigholsteinischen Alleingang hinfällig.
Im gemeinsamen Dringlichkeitsantrag aus der vergangenen Tagung haben wir hierauf hingewiesen und den Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag gefordert. Dieser ist nach unserer Meinung die notwendige und einzig richtige Konsequenz. Die regierungstragenden Fraktionen haben auch diese letzte Chance auf eine bundeseinheitliche Lösung - und damit auf die Möglichkeit, für einen besseren Schutz der Spieler zu sorgen - verstreichen lassen. Dieses störrische und uneinsichtige Verhalten ist aus unserer Sicht unverantwortlich.
Natürlich bietet die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 20. März 2012 einen gewissen Interpretationsspielraum. Um ehrlich zu sein, hätten wir uns ein noch klareres Signal aus Brüssel gewünscht. Aber bei so umfassenden Änderungen, wie sie der neue Glücksspielstaatsvertrag vorsieht, ist es absolut logisch, dass damit umfangreiche und mitunter auch kritische Anmerkungen einhergehen. Man muss sich einfach bewusst machen, dass wir es hier mit einem stetigen Prozess zu tun haben, der über die Notifizierung hinausreicht. Wir können zu diesem Zeitpunkt gar keine endgültige Rechtssicherheit haben. Woran aber auch CDU und FDP nicht vorbeikommen, ist die Tatsache, dass die Mitteilung aus Brüssel eindeutig grünes Licht für den Ratifizierungsprozess gibt. Die Kommission erkennt die Bekämpfung der Glücksspielsucht, des Schwarzmarktes und der Kriminalität als überragende Gründe des Allgemeinwohls an. Beschränkungen von Glücksspielangeboten sind damit gerechtfertigt. Dabei ist doch völlig klar, dass die Mittel, die eingesetzt werden, um diese Ziele zu erreichen, kontinuierlich überprüft und evaluiert werden müssen.
Wir haben wiederholt gesagt, dass die SPD mit dem eingebrachten Gesetzentwurf den einzig richtigen Weg vorgibt. Kein Zweifel: Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz muss so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden. Es dient einseitig den Interessen der Glücksspielindustrie und nicht
den Menschen im Land. Es ist auch deshalb falsch und gefährlich, weil es mit der von der Kommission geforderten Kohärenz in den Mitgliedstaaten bricht. Die Glücksspielanbieter geben sogar offen zu, dass sie von Schleswig-Holstein aus deutschlandweit aktiv werden wollen. Diese Möglichkeit darf das Land der Glücksspielbranche nicht einräumen. Das wäre in höchstem Maße unsolidarisch gegenüber den anderen Bundesländern und würde das ohnehin schlechte Verhältnis zu manchem Bundesland noch einmal verschlechtern.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Für den SSW bleibt das oberste Ziel bei der Neuregelung des Glücksspiels der umfassende Schutz der Spieler. Nach unserer Auffassung ist die Politik in der Pflicht, Glücksspielangebote so zu beschränken, dass die Entstehung von Sucht möglichst effektiv verhindert wird. Genau hier - in der Prävention liegt unsere politisch wichtigste Aufgabe, nicht darin, vermeintliche Mehreinnahmen auf Kosten Spielsüchtiger zu generieren.
Das Glücksspielgesetz von CDU und FDP vernachlässigt aber nicht nur die Suchtprävention, sondern es ist auch finanzpolitisch höchst zweifelhaft und nicht zuletzt unsolidarisch gegenüber den anderen Bundesländern. Für uns ist deshalb völlig klar: Der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Regelwerk der 15 anderen Länder ist allemal besser als das Glücksspielgesetz von CDU und FDP.
- Kollege Kubicki, die Kollegin Heinold hat ja recht: Wir haben ein Problem. In dem Moment, in dem das Glücksspielgesetz in dieser Wahlperiode, also in dieser Landtagstagung, nicht mehr aufgehoben wird und Sie Lizenzen vergeben, obwohl Sie wissen, dass hier im Parlament demnächst eine andere Mehrheit bestehen wird,
- lieber Kollege von Boetticher - haben andere Mehrheiten und damit auch die Bürger dieses Landes Schleswig-Holstein nicht mehr die Chance, durch ihre Wahl Einfluss darauf zu nehmen, ob die Glücksspielindustrie hier angesiedelt wird.
Ich finde, jeder guten demokratischen Partei steht es gut zu Gesicht, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, mit ihrer Wahlentscheidung auch darauf
Einfluss zu nehmen. Sie sollten hier eben nicht Nägel mit Köpfen machen und Voraussetzungen schaffen, die dann dazu führen, dass wir möglicherweise Regresszahlungen verantworten müssen, wenn wir uns an das halten, was die Bürger eigentlich wollen. Also halten Sie sich zumindest mit der Vergabe von Lizenzen zurück, und geben Sie den Bürgern eine Chance, über das Glücksspielgesetz zu entscheiden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Problemstellungen hinsichtlich der möglichen Fehmarnbelt-Querung sind bekannt. Der Kostenrahmen für die Hinterlandanbindung ist nicht sicher. Wir wissen nicht, wie der Fehmarnsund gequert werden soll, und die Umwelt- und Lärmauswirkungen sind nicht bekannt. Darüber hinaus sind die regionalwirtschaftlichen Effekte nicht wirklich bekannt, und die Verkehrsprognosen sind auch unsicher. Vor diesem Hintergrund glaube ich nicht, dass es notwendig ist, dies alles noch einmal in elf Punkten in Form eines Antrags festzustellen. Deshalb möchte ich mich nur mit den Dingen beschäftigen, die heute als Forderungskatalog an die Bundesebene vorliegen.
Es ist in der Tat gut, dass das Dialogforum - wenn auch erst nach der Entscheidung für einen Staats
vertrag - eingerichtet worden ist. Ziel dieses Forums ist es, für einen vorzeitigen Interessenausgleich zu sorgen, falls es zum Bau einer Fehmarnbelt-Querung kommt. Somit ist das Forum kein Gremium, das - in welcher Weise auch immer - nur für die kritische Begleitung des Projekts - wie die Linken es formulieren - vorgesehen ist, sondern dieses Gremium geht erst einmal wertfrei vor.
Auch ist das Dialogforum nicht für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Sozialverträglichkeitsprüfung zuständig, wie es die Linken in ihrem zweiten Punkt suggerieren. Hier geht es nämlich um ein rechtliches Verfahren, das durch die jeweils zuständige Behörde durchgeführt wird und in dem sich die jeweiligen Träger von Belang zu den Planungen äußern können. Das Dialogforum ist nur dazu da, um mögliche Kritikpunkte im Vorwege auszuräumen. Ich glaube, hier besteht bei den LINKEN ein Missverständnis.
Im Übrigen gilt dies auch für alles das, was unter Punkt 4 im Antrag aufgeführt wird. Es mag viele Punkte geben, die wir hier politisch teilen. Trotzdem können nicht wir politisch entscheiden, wie die Umsetzung des Projektes, zum Beispiel im Bereich des Lärmschutzes oder in Bezug auf die Auswirkungen auf den Tourismus, vonstatten gehen soll. Politische Willkür darf es eben gerade nicht geben. Auch diese Punkte sind Teile des rechtlichen Verfahrens, also der Planfeststellung oder der Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Wir sollten den Rechtsstaat da nicht außer Kraft setzen.
Was bleibt, ist die Frage, ob die kostenmäßigen Voraussetzungen für den Bau der FehmarnbeltQuerung und insbesondere die der Hinterlandanbindung so weit vom Ursprung abweichen, dass eine Neubefassung mit dem Projekt sinnvoll erscheint. Denn nur bei einer markanten Abweichung der Kosten ist gemäß dem Staatsvertrag überhaupt eine Neubefassung möglich. Nach unserer Auffassung muss hier die Bundesregierung mitteilen, wie die Kostenstruktur im günstigsten und im ungünstigsten Fall aussieht. Weiter muss uns die Bundesregierung sagen, wie diese Hinterlandanbindung finanziert werden soll. Im Investitionsrahmenplan, der bis 2015 gilt, findet sich dazu jedenfalls nichts. Sollten die Abweichungen so markant sein wie allgemein vermutet, dann muss man das Projekt in der Tat neu bewerten können.
Aber auch hier sehen wir die Sachlage anders als DIE LINKE. Wir haben einen gültigen Staatsvertrag zwischen zwei Ländern, nämlich Deutschland und Dänemark. Wenn man eine Neubewertung
vornimmt, dann muss dies gemeinsam geschehen. Das heißt, Deutschland und Dänemark müssen beide gemeinsam entscheiden, ob sie das Projekt noch weiter wollen, und gemeinsam entscheiden, wie das Projekt gegebenenfalls beendet wird.
Meine Damen und Herren, Vertragstreue ist für uns ebenfalls ein wichtiges Gut. Deshalb darf es keinen einseitigen Ausstieg und auch keine einseitige Prüfung der Ausstiegmodalitäten geben, wie es DIE LINKE formuliert hat. So geht man unter Partnern nicht miteinander um.
Auch wir lehnen das Projekt Fehmarnbelt-Querung politisch immer noch ab. Aber wir haben immer auch gesagt, dass getroffene Entscheidungen zwischen zwei Staaten von uns nicht infrage gestellt werden. Die beiden Staaten und damit beide Regierungen gemeinsam können gemäß den Bestimmungen des Staatsvertrages das Projekt nur gemeinsam neu bewerten. Es darf nicht so sein, dass wir den Rechtsstaat außer Kraft setzen und rechtlich einwandfreie Verfahren politisch beeinflussen. Genau das unterscheidet uns von einer Bananenrepublik, und das soll nach unserer Auffassung auch so bleiben.
Deshalb haben wir gemeinsam mit den Grünen einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine neue aktuelle Kostenschätzung, eine Aussage zur Finanzierung, also wo das Geld herkommen soll, und dann möglicherweise eine neue Befassung mit dem Projekt durch die Regierungen einfordert. Dieser Weg ist rechtlich sauber und baut auf eine gleichberechtigte Zusammenarbeit mit Dänemark auf. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Noch ein letztes Wort zu dem, was der Kollege Vogt eben angemerkt hat. Es ist richtig, dass, wenn man in Ostholstein lebt und sozialdemokratisch wählen will, mit der Erststimme Fehmarnbelt-kritisch wählen kann, dies aber mit der Zweitstimme anscheinend nicht mehr tun kann. Aber es gibt auch im Holsteinischen gute Alternativen. Ich sage nur: SSW wählen ist auch etwas Schönes!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleiche Arbeit, gleicher Lohn, das sollte eigentlich in unserem Land eine Selbstverständlichkeit sein.
Deshalb ist es umso schockierender, dass die Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat anscheinend genau diese Auffassung nicht vertritt. Wie anders ist es zu erklären, dass die schwarz-gelbe Mehrheit trotz vorliegender entsprechender Gesetzentwürfe sich nicht durchringen konnte, bei der letzten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes diesen Grundsatz mit in den Gesetzestext aufzunehmen! Immer noch ist es so, dass Leiharbeiter schlechter bezahlt werden können als die Kollegen, die zur Stammbelegschaft gehören. Für uns als SSW ist das ein unhaltbarer Zustand, der umgehend geändert werden muss.
Deshalb wollen wir, dass die Landesregierung eine Initiative im Bundesrat startet, die diesen Grundsatz von gleicher Arbeit, gleichem Lohn auch für Leiharbeiter einfordert. Im Gegensatz zu der LINKEN verteufeln wir die Leiharbeit nicht. Sie kann dazu beitragen, Produktionsspitzen kurzfristig abzudecken, und sie kann auch dazu beitragen, dem einzelnen Arbeitnehmer gesicherte Perspektiven zu bieten. Sie kann das aber nur, wenn der Leiharbeiter den gleichen Lohn erhält wie der Angehörige der Stammbelegschaft. Nur dann wird Lohndumping als Triebfeder der Leiharbeit ausgeschlossen, und nur dann kann Leiharbeit ihren eigentlichen Auftrag erfüllen, nämlich ausschließlich eine von vornherein zeitlich begrenzte Ergänzung zur dauerhaften Beschäftigung zu sein.
Rund 65.000 der gut 820.000 Leiharbeiter in Deutschland sind Aufstocker. Dies kann man auf zweierlei Art und Weise deuten. Viele können von ihrer Arbeit durchaus existieren und sind auch in der Leiharbeit nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Das heißt, man kann Leiharbeit auch vernünftig organisieren. Gleichwohl sagt dies noch nichts über Lohngerechtigkeit aus, denn wenn man kein Aufstocker ist, dann heißt das noch lange nicht, dass man den gleichen Lohn wie der fest beschäftigte Kollege erhält. Der Gerechtigkeitsaspekt muss also losgelöst von der Frage des Aufstockens gesehen werden.
Es ist schockierend, dass auch in der Leiharbeitsbranche das Aufstocken durchaus gang und gäbe ist. Das ist nicht auf diese Branche beschränkt, sondern dies ist ein gesellschaftliches Problem, das grundsätzlich angegangen werden muss. Es kann nicht sein, dass der Staat mit dem Steuergeld seiner Bürger Unternehmen subventioniert, die nur Dumpinglöhne zahlen wollen. Hier muss etwas getan werden, und hier muss es einen flächendeckenden Mindestlohn geben.
Das würde im Übrigen auch das Problem mit den Werkverträgen besser lösen, als die Vorschläge, die im Antrag der LINKEN vorgelegt worden sind, es könnten. Deshalb fordern wir gemeinsam mit der SPD, dass ein flächendeckender bundesweiter Mindestlohn eingeführt wird, der in regelmäßigen Abständen durch eine unabhängige Expertenkommission aus Tarifparteien und Wissenschaft überprüft und angepasst wird.
Es gibt rechtliche Bedenken dahin gehend, ob man Mindestlöhne auf Landesebene gleich welcher Art gesetzlich festlegen kann, wie es der Gesetzentwurf der Grünen vorsieht. Was wir aber können, ist, so weitgehend wie möglich selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Deshalb begrüßen wir es gemeinsam mit der SPD, dass das Land für seine Mitarbeiter mehr zahlt als die 8,50 €, die die Grünen verlangen, nämlich 8,92 €. Deshalb wollen wir, dass die Vertreter des Landes in den Unternehmen und Einrichtungen, in denen wir den beherrschenden Einfluss haben, diese Lohnuntergrenze von 8,92 € ebenfalls durchsetzen.
Ebenfalls wollen wir, dass ein Mindestentgelt eingehalten wird, wenn wir als Land Leistungen von Dritten einkaufen. Wir meinen, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist, wenn es um verantwortli
che und nachhaltige Beschaffung geht. Auch das können wir selbst politisch bestimmen, wenn wir es denn wollen. Wir vom SSW und die Kolleginnen und Kollegen von der SPD wollen das in jedem Fall.
Weiterhin wollen wir prüfen, ob auch Zuwendungen des Landes an eine gerechte Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Begünstigten gekoppelt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Unternehmen eine Zuwendung des Landes erhält und dann quasi als Dankeschön Dumpinglöhne bezahlt. Auch hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, auch wenn wir wissen, dass dies - rechtlich gesehen - schwierig umzusetzen sein könnte. Trotzdem muss der Versuch gemacht werden. Deshalb muss genau geprüft werden, wie wir diese Ungerechtigkeit beseitigen können.
Mit der Zustimmung zu unseren gemeinsamen Anträgen mit der SPD stimmen Sie für mehr Gerechtigkeit bei den Löhnen und gegen eine staatliche Subventionierung von Unternehmen, die ihren Beschäftigten faire Löhne vorenthalten. Meine Damen und Herren, wenn Sie für unsere Anträge stimmen, stimmen Sie also für eine gute Sache. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu den Anträgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet, weil es mir wichtig war, deutlich zu machen, wo wir trotz unterschiedliche Anträge sehr einig sind und was uns, also Sozialdemokraten, Grüne und SSW, auch gerade von Ihnen, der FDP und der CDU, unterscheidet. Wir wollen einen Mindestlohn, da sind wir uns einig, weil wir nicht mehr wollen, dass der Staat durch Aufstocken Unternehmen wirklich unterstützt, die
eigentlich nichts anderes als Lohndrückerei machen.
Lieber Kollege Vogt, das ist der Grund, warum es diese niedrigen Löhne noch gibt: weil wir auch noch Unternehmen darin unterstützen, dass sie diese niedrigen Löhne bezahlen. Da ist es staatliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es solche miesen Löhne einfach nicht mehr gibt. Deshalb brauchen wir einen Mindestlohn, und das eint uns.
Zweiter Punkt. Es eint uns, dass wir Tariftreue wollen. Wir wollen sie so weitgehend wie möglich, weil wir unseren Unternehmen die Chance am Markt geben wollen. Wir wollen, dass sie wettbewerbsfähig gegenüber den Unternehmen sind, die möglicherweise miese Löhne zahlen. Das ist für uns wichtig. Wir wollen auch, dass die Beschäftigten in den Unternehmen faire Löhne bekommen und dass man nicht Wettbewerb dazu nutzt, immer Lohndrückerei zu machen. Auch das eint uns. Wir wollen Tariftreue.
Dritter Punkt. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn bekommt. Auch das ist etwas, was uns in der Opposition eint. Egal ob wir über Leiharbeit, die Ungleichbehandlung von Frauen am Arbeitsmarkt reden, wir wollen, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt wird. Auch das eint uns und unterscheidet uns von Ihnen.
Vierter Punkt. Wir sind der Auffassung, dass man von seiner eigenen Hände Arbeit bei einer 38-Stunden-Woche auch leben können muss.
Auch das eint uns, und auch das, liebe Damen und Herren, unterscheidet uns massiv von der Politik, die Sie als CDU und FDP betreiben. Wir meinen, es ist im Prinzip ein Menschenrecht. Es kann doch nicht sein, dass man wirklich drei, vier, fünf verschiedene Jobs braucht, um irgendwie seine Familie durchbringen zu können. Vielmehr ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ein Mensch, der 40 Stunden arbeiten geht, von dem, was er dort ver
dient, nicht nur sich, sondern auch seine Familie vernünftig durchbringen kann. Auch das eint uns in der Opposition.
Deshalb bin ich guten Mutes, dass ab dem 6. Mai SPD, Grüne, und SSW dann auch vernünftige Entscheidungen treffen werden, die genau diese vier Punkte enthalten: Mindestlohn, Tariftreue, gleiche Arbeit, gleicher Lohn und natürlich auch das Menschenrecht, dass man von diesem Lohn leben kann. Das wird, meine Damen und Herren, ab 6. Mai umgesetzt, und das ist für dieses Land auch gut so.
Herr Kollege Tietze, ich nehme Bezug auf das, was der Kollege Kubicki gesagt hat. Sind Sie mit mir einig, dass bisher die einzigen Unternehmen, die in Bezug auf Löhne staatlich unterstützt wer
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist doch niemandem mehr zu erklären, was in den schleswig-holsteinischen Pannenmeilern alles passieren kann, ohne dass daraus rechtliche Konsequenzen für den Betreiber gezogen werden.
Vattenfall hat sich in den letzten Jahren wirklich nicht als vertrauenswürdiger Betreiber qualifiziert. Die zum Teil schlechte Informationspolitik in anderen Fällen wurde auch von Vattenfall selbst reumütig zugegeben. Es ist auch niemandem mehr zu erklären, dass auf dem Kraftwerksgelände Metallfässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen einfach so dahinrosten können, ohne dass dies auffällt und ohne dass dies meldepflichtig ist. Das ist wirklich kaum zu glauben. Dieser Vorfall zeigt aber wieder einmal, dass Vattenfall mit dem Betrieb von Atomkraftwerken völlig überfordert ist.
Es werden aber auch wieder Fragen aufgeworfen, auf die es keine zufriedenstellenden Antworten gibt. Dort lagern 500 Fässer mit Atommüll, zum Teil seit Jahrzehnten, und niemand ist für die Überwachung zuständig. Kaum zu glauben!
Erstaunlich ist auch die Aussage, dass die Kavernen in der Regel nicht betreten werden, weil sie keine Arbeitsräume sind. Dann frage ich mich aber, wie diese 500 Fässer im Laufe der Jahrzehnte dort in die Kaverne gekommen sind. Irgendwie und durch irgendwen müssen sie doch dahingelangt sein. Und dabei soll niemandem aufgefallen sein,
dass dort Fässer liegen, die kaum noch als solche zu erkennen sind? Ebenso ist zu hinterfragen, warum es anscheinend keine Strahlengrenzwerte für solche Kavernen gibt.
Eines wird allerdings wieder einmal deutlich: Das Atomgesetz ist so löchrig wie die Fässer in den Kavernen in Brunsbüttel.
Das Atomgesetz gibt den Ländern kaum Möglichkeiten an die Hand, wirklich aktiv gegen die Betreiber vorzugehen, also den Betreibern die Betriebserlaubnis zu entziehen. Anscheinend ist es auch nicht rechtlich geregelt, wie die Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll an den Kraftwerkstandorten betrieben und überwacht werden sollen, oder wer oder was zu informieren ist, wenn es dort zu Vorfällen kommt. Hier, meine Damen und Herren, besteht der eigentlich dringende Handlungsbedarf.
Daher ist meines Erachtens nicht davon auszugehen, dass an anderen Kraftwerksstandorten anders vorgegangen wird. Soll heißen: Wir brauchen dringend Informationen darüber, wie und in welchem Zustand die Fässer an anderen Standorten sind. Hier kann sich kein Betreiber mehr darauf zurückziehen, dass die Lagerbereiche für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll nicht überwachungsoder meldepflichtig sind. Hier brauchen wir Klarheit und Sicherheit. Da muss auch etwas von den Betreibern selber kommen.
Nun ist wichtig zu erfahren, wie viel von dem Müll bundesweit gelagert wird und wie weiter damit verfahren werden soll. Inwieweit der Schacht Konrad wirklich als Endlager für diesen Müll zur Verfügung stehen wird und vor allem wann dies sein wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Schließlich geht der Schacht Konrad nicht wie geplant 2014, sondern frühestens 2019 in Betrieb. Außerdem bleibt abzuwarten, ob nicht doch Bedenken hinsichtlich der Tauglichkeit auftauchen. Im Hinblick mit den Erfahrungen, die wir mittlerweile mit der Asse gemacht haben, würde mich das zumindest nicht wundern. Wir sollten uns also nicht zu früh darauf versteifen, dass wir den Dreck ab 2019 im Schacht Konrad loswerden. Das kann möglicherweise auch anders werden.
Vielmehr müssen wir weiter daran festhalten, dass vorurteilsfrei und bundesweit - also auch in Bayern
- nach einem echten Endlagerstandort für alle radioaktiven Abfälle gesucht wird. Dabei müssen wir uns auch darauf einstellen, dass diese Suche leider noch viele Jahre andauern wird, weil es in den letzten Jahrzehnten Versäumnisse gegeben hat. Deshalb brauchen wir in der Zwischenzeit für Fälle wie in Brunsbüttel neue gesetzliche Regelungen, die so eine Katastrophe wie die rostigen Atommüllfässer in Brunsbüttel in Zukunft ausschließt.
Die Atomaufsicht muss nach unserer Auffassung endlich die Mittel in die Hand bekommen, um einem Betreiber wie Vattenfall endlich das Handwerk legen zu können. Solange die Atomaufsicht diese Mittel nicht hat, hat sie keine Handhabe. In dem Rahmen, der ihr jetzt gegeben ist, handelt sie nach unserer Auffassung richtig und verantwortungsbewusst. Das hat sie immer getan. Deshalb: Die Atomaufsicht ist nicht das Problem, sondern das Atomgesetz ist das Problem.
Wir müssen uns das wirklich einmal vor Augen halten.
In Wahlkampfzeiten haben wir eine Tendenz dazu, einen Schlüsselreiz, immer gleich auf die Regierung draufzudreschen. Ich glaube, das ist heute und in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Die Atomaufsicht hat nach Recht und Gesetz gehandelt und mit den Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, wahrscheinlich auch das Maximale herausgeholt. Davon bin ich überzeugt. Das hat sie in den vergangenen Jahren auch immer wieder dokumentieren können.
Unser Problem ist, dass wir ein Atomgesetz haben, das nicht dazu da ist, die Atomlobby zu kontrollieren, sondern alles das, was die Atomlobby macht, möglich zu machen.
Da liegt der Hase im Pfeffer.
Wenn wir es ernst meinen, müssen wir alle uns einmal an einen Tisch setzen und überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, aus diesem Hohen Haus heraus eine Bundesratsinitiative zu starten, mit der das Atomgesetz geändert wird, damit das Land überhaupt die Handhabe hat, eine echte Kontrolle ausüben zu können, und dann auch Sanktionsmöglichkeiten hat.
Wenn die Landesregierung Sanktionsmöglichkeiten hat - gleich, welche Landesregierung regiert - und sie dann nicht nutzt, bin ich gern dabei, auf sie einzudreschen. Solange das nicht der Fall ist, macht die Atomaufsicht, was sie machen muss, und das macht sie recht gut.
Vielen Dank, Herr Präsident! Das hörte sich fast wie eine Drohung an. Ich werde die acht Minuten nicht ausreizen, keine Sorge. Ich finde, die Debatte nimmt jetzt eine Wende, die nach meiner Auffassung sehr gut ist. Als jemand, der schon zwölf Jahre lang im Landtag ist, kann auch ich mich daran erinnern, wie wir in den vergangenen Jahrzehnten über das Thema diskutiert haben. Ich weiß, das war sehr emotional, um es freundlich auszudrücken. Es gab dabei auch einige Verletzungen. Diese waren nicht gering. Deshalb sind die Emotionen am Anfang wahrscheinlich auch hochgekocht.
Ich möchte nicht sagen, dass wir eine historische Situation haben, aber wir haben eine Situation, in der wir uns tatsächlich vom Grundsatz her alle einig sind. Der Atomausstieg ist beschlossen. Jetzt
stellt sich nur noch die Frage, wie wir das machen, und zwar losgelöst von dem konkreten Problem, das wir jetzt haben. Hier gibt es zwei Wege, die man gehen kann. Auf Landesebene ist der eine Weg, der Weg, den der Kollege Weber eben genannt hat, nämlich dass wir die Atomaufsicht so ausstatten, dass sie ihre Kontrollpflicht und ihre Kontrollmöglichkeiten so gut wie möglich erfüllen kann. Wenn es hier Lücken geben sollte, dann sollten wir im zuständigen Ausschuss zusammen mit der Atomaufsicht und dem zuständigen Ministerium besprechen, was man hier möglicherweise ändern kann.
Der zweite Weg ist für mich der entscheidendere. Das Atomgesetz muss geändert werden. Hierzu gab es von unserer Seite her schon Anträge. Hier gab es auch schon Anträge vonseiten der SPD, die dies zum Ziel hatten. Dies ist nötig, damit eine Atomaufsicht ein entsprechend scharfes Schwert überhaupt erst in die Hand bekommt. Ich will nicht kritisieren, was der Herr Minister gesagt hat, aber es nützt nichts, wenn Herr Hatakka kommt und sagt: Ich entschuldige mich dafür. Das ist schön, aber das bringt uns nicht weiter. Genau das ist aber in der Vergangenheit immer passiert.
Ich glaube, es ist für einen Minister, der für die Atomaufsicht zuständig ist, nicht unbedingt erfüllend, dass es im Zweifelsfall immer mit einer Entschuldigung getan ist. Bisher war das immer so. Ich glaube, es ist für uns wichtig, das Atomgesetz zu ändern und es endlich zu einem Atomausstiegsgesetz zu machen. Es ist nämlich jetzt das allgemein akzeptierte politische Ziel, dass wir aus der Atomenergie raus wollen. Es bleibt immer die Frage wie.
Ich glaube, wir als Landtag müssen uns darüber unterhalten, wie wir mit einer möglichst breiten Mehrheit - und nicht nur mit einer Regierungsmehrheit Beschlüsse fassen können, die dazu führen, dass dieses Gesetz auf Bundesebene geändert werden kann. Das muss natürlich durch eine entsprechende Initiative im Bundesrat geschehen. Das hat aber nur Durchschlagskraft, wenn wir das gemeinsam beschließen und wenn wir diese rostigen Fässer zum Anlass nehmen, dass wir uns gemeinsam auf eine Initiative einigen. Ich glaube, dann hätten wir als Land Schleswig-Holstein hier eine Chance, etwas zu verändern. Ansonsten glaube ich das nicht. Aber es ist nach meiner Auffassung eine gute Perspektive - auch für die neue Wahlperiode -, da wirklich mit einer Initiative zu kommen, die dann möglicherweise auch eine Chance hat, im Bundesrat eine Mehrheit zu finden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir den Bericht der Landesregierung zum Stand des Ausbaus des Breitbandnetzes in Schleswig-Holstein hier im Landtag debattiert. Seinerzeit haben wir bereits nachlesen können, dass rund 98 % der Landesfläche mit Breitband versorgt sind. Das hört sich erst einmal toll an, es kann aber nur ein erster Schritt sein. Weite Teile der Bevölkerung im ländlichen Raum verfügen nur über eine Kapazität von rund 1 Mbit/s. Das ist deutlich zu wenig, denn wir wissen, dass eine leistungsfähige und schnelle Internetanbindung heute so wichtig ist wie eine gute Verkehrsanbindung oder Wasser- und Stromleitungen.
Das Internet hat sich mittlerweile zu einem Standortfaktor entwickelt. Nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern auch im privaten Bereich spielt die Breitbandversorgung eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, sich für einen Standort oder für einen Wohnort zu entscheiden. Ich stelle fest, dass wir uns in diesem Bereich in weiten Teilen immer noch am Anfang befinden. Die Leistungsfähigkeit von 1 Mbit/s reicht heute nicht mehr aus, um konkurrenzfähig zu sein. Die Entwicklung in diesem Sektor schreitet rasant voran. Wir haben hier keine Lorbeeren, auf denen wir uns ausruhen können. Der Antrag von CDU und FDP spricht dies an, denn im zweiten Absatz ist schon die Rede von 100 Mbit/s. Da müssen wir hin, das ist die Zukunft, und dafür brauchen wir geeignete Netze.
Vor einem Jahr habe ich noch gesagt, dass 1 MBit/s nur ein kurzzeitiger Zwischenschritt sein kann, und daran halte ich auch fest. Das Gleiche gilt für die sogenannte LTE-Versorgung - also schnelles Internet per Funk. Diese Technologie wird hauptsächlich in den Gemeinden und Orten angeboten, wo noch weiße Flecken sind und der Ausbau des Breitbandnetzes nur sehr zögerlich voranschreitet. Auch wenn LTE derzeit für viele eine gute Alternative ist, bleibt es nur eine Brückentechnologie; denn auch dort - im ländlichen Raum - brauchen wir langfristig Hochgeschwindigkeitsnetze.
Damit sind wir beim Punkt: Der Ausbau solcher Hochgeschwindigkeitsnetze ist nur mit Glasfasertechnik zu erreichen. Die Kosten für den flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserkabeln werden auf 2,6 bis 3,1 Milliarden € in Schleswig-Holstein geschätzt. Das heißt, wir brauchen langfristige Finanzierungspläne, denn wir können unsere Kommunen mit dieser Problematik nicht alleinlassen.
Klar ist aber auch, dass Schleswig-Holstein derartige Summen nicht allein stemmen kann. Hier sind wir auf die Unterstützung der EU und des Bundes angewiesen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern gibt es Fördermöglichkeiten. Hier müssen wir dann auch umsteuern. Breitbandnetze sind wichtiger als Feldwege - das muss die Botschaft sein.
Neben den genannten gemeinsamen Bund-LänderInstrumenten stehen auch Mittel aus den EU-Fonds EFRE und ELER für den Breitbandausbau zur Verfügung. Hier müssen wir ebenfalls ran; denn gerade die ELER-Mittel sind ja für die Förderung des ländlichen Raums gedacht. Also ist es naheliegend, über eine Umverteilung nachzudenken. Auch hier müssen wir klotzen und eben nicht kleckern.
Im Zusammenhang mit der Verlegung der Leerrohre müssen wir sehen, wo wir Synergieeffekte erreichen können. Beispielsweise ist auf der Homepage des Breitbandkompetenzzentrums eine Karte mit regelmäßigen Baustellen veröffentlicht, damit interessierte Unternehmen Leerrohre oder andere Infrastruktur verlegen können. Zudem gibt es eine Informationstaste, wo Ansprechpartner und Kontaktadressen zu diesen Bauvorhaben abgerufen werden können. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme.
Darüber hinaus möchte ich anregen, dass untersucht wird, inwieweit NATO-Kabelschächte für die Verlegung von Glasfaserkabeln genutzt werden können. In vielen Gemeinden liegen derartige Kabelschächte unter den Bürgersteigen und Straßen. Bevor dort neu aufgerissen und neu verlegt wird, sollten wir untersuchen, ob diese Kabelschächte alternativ genutzt werden können. Dies herauszufinden, wäre auch eine Aufgabe, mit der wir das Breitbandkompetenzzentrum beauftragen können.
Im Namen unserer Kommunen möchte ich mich für die dort geleistete Arbeit auf jeden Fall bedanken. Denn es ist den ehrenamtlichen Akteuren nicht zuzumuten, sich mit dieser komplexen Materie im Detail zu befassen und dort alleingelassen zu werden. Deswegen noch einmal: Es war eine sehr kluge Idee, dieses Kompetenzzentrum einzurichten.
Aus diesem Grund gebührt auch der Landesregierung Dank für die Einrichtung dieser Stelle. Die wichtige Botschaft für die nächste Legislaturperiode ist aber: Letztlich müssen wir jetzt auch Geld locker machen, um hier weitere Fortschritte zu machen. Das, was bisher geleistet worden ist, war gut,
war aber nur ein erster Schritt. Es war nur ein Schritt, um überhaupt erst einmal eine Grundversorgung hinzubekommen. Aber um richtig gut zu sein und das Land richtig gut aufzustellen, brauchen wir mehr, müssen Geld einsetzen und auch die entsprechenden Mittel aus den Töpfen umschichten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens. Es geht nicht um den Inhalt, sondern um die Dringlichkeit. Zur Dringlichkeit gehört der Grundsatz: notifiziert ist notifiziert. Wenn notifiziert ist, dann hat das natürlich seine entsprechenden Folgen. Und dann haben wir uns natürlich mit dieser neuen Situation, die von einer Seite des Hauses immer bezweifelt wird, zu befassen. Das allein ist Dringlichkeit genug.
Zweitens. Es ist nicht dringlich, auf die Bedenken beziehungsweise Fragestellungen einzugehen, die die EU aufgeworfen hat, denn die sollen in zwei Jahren evaluiert werden. Ich gebe Ihnen recht, Herr Kollege Kubicki, darüber können wir uns in zwei Jahren unterhalten, wenn der Staatsvertrag hier gegolten hat. Das ist sicherlich nicht dringlich. Es ist
aber dringlich, darüber nachzudenken, wie man sich verhält, wenn alle anderen 15 Bundesländer diesen Staatsvertrag umsetzen,
und ob wir uns wirklich ausklinken, lieber Kollege Kubicki. Auch das ist es wert, darüber im Parlament zu diskutieren. Auch das ist nach meiner Auffassung dringlich.
Drittens. Es ist auch dringlich, darüber nachzudenken, ob kurz vor der Wahl noch Lizenzen erteilt werden. Das wird ja nach dem derzeit geltenden Glücksspielgesetz technisch möglich sein. Auch darüber müssen wir uns im Parlament dringlich unterhalten, weil ich der Auffassung bin, dass man vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtslage, dass wir zum einen ein Gesetz und zum anderen einen Glücksspielstaatsvertrag haben, die beide notifiziert sind - das muss man ja ehrlich zugestehen -, im Parlament darüber debattieren muss, welchen Weg man geht, und dass man nicht eine Regierung, die noch bis Anfang Mai im Amt ist, alleine entscheiden lässt, welcher Weg gegangen wird. Nach meiner Auffassung ist es dringlich, dass sich das Parlament über dieses Thema unterhält.
Der vierte Punkt, der besonders dringlich ist, ist die Gefahr, dass beide Regelwerke hinten herunterfallen in dem Moment, wo die anderen 15 Bundesländer den einen Weg gehen und das Land SchleswigHolstein einen anderen Weg geht, wodurch die sogenannte Kohärenz durchbrochen wird, sodass dann die EU mit Recht sagt: Es gibt im gesamten Staat Bundesrepublik Deutschland keine einheitlich geltende Regel. Das widerspricht EU-Recht. Damit sind alle Regeln, die aufgestellt worden sind, nicht rechtens. - Ich finde, diesen Weg darf man nicht gehen. Auch hier ist es wichtig und dringlich, darüber zu reden, damit wir uns nicht in eine Sache verrennen, sodass wir nachher riesige Kosten dadurch haben, dass neue Gesetze geschaffen würden und dies bei denen, die Lizenzen bekommen haben, Schadensersatzforderungen auslöst. Auch hierüber zu debattieren, ist dringlich.
Es geht also in dieser Debatte nicht unbedingt um die Inhalte, sondern alleine die Tatsache, dass ein notifizierter Glücksspielstaatsvertrag vorliegt, ist Grund genug für dieses Parlament, sich ernsthaft darüber zu unterhalten und es nicht der Regierung alleine zu überlassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist eine nachhaltige Finanzpolitik die Grundlage jeden politischen Handelns. Hier sind wir uns fast alle einig. Es ist richtig, die Finanzen im Blick zu haben, wenn es um politische Entscheidungen geht. Es ist aber auch wichtig, deutlich zu machen, dass auch in der jetzigen Lage durchaus politische Prioritäten gesetzt werden können. Die Finanzlage an sich ist keine Begründung für kurzfristige Streichungsorgien, welcher Art auch immer.
Vielmehr kommt es doch darauf an, die Finanzlage dauerhaft positiv zu beeinflussen und Spielräume zu nutzen, wo es denn geht. Nicht die eine oder die andere politische Entscheidung der vergangenen 20 Jahre hat dazu geführt, dass die Haushaltslage so ist, wie sie ist, sondern die eigentliche Problematik liegt tiefer. In den 60er-, 70er- und 80er-Jahren hat man scharenweise Personal eingestellt, ohne an die finanziellen Belastungen zu denken, die sich daraus ergeben. Das heißt, man hat sich kurzfristige personelle Wünsche erfüllt und Aufgaben ausgeweitet, ohne dass Rückstellungen für das Personal gebildet wurden. Man hat also keinen langfristigen Ansatz gefahren. Der Effekt ist, dass wir jetzt hohe Pensionsaufwendungen und Zinsbelastungen zu tragen haben. Wenn die Pensionsleistungen oder Zinsbelastungen nicht durch den Haushalt getragen werden müssten, hätten wir unser Ziel der Haushaltskonsolidierung schon erreicht.
Wenn wir uns also jetzt an diese Haushaltskonsolidierung machen, dann müssen wir langfristig handeln. Kurzfristiges Wegsparen von Strukturen im Bildungsbereich, im Sozialbereich oder bei der Kultur helfen uns nichts. Wir müssen die Strukturen verbessern. Wenn wir einsparen wollen, dann nicht bei der Bildung, sondern bei den Strukturen der Verwaltung. Dann müssen wir eine Aufgabenkritik durchführen, und dann müssen wir vor allem
die Verwaltungsstrukturen modernisieren. Wir haben mit der Landesverwaltung, den Kreisen, den Ämtern und den über 1.000 Kleinstgemeinden immer noch eine Verwaltungsstruktur aus Kaisers Zeiten. Das ist der erste Punkt, an dem wir ansetzen müssen, damit es auch den Kommunen in Zukunft besser gehen kann.
Der zweite Punkt ist natürlich die Einhaltung der Schuldenbremse, die die meisten unter uns bewusst aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte eingeführt haben. Die Schuldenbremse ist aber ein Instrument der Haushaltskonsolidierung und kein Selbstzweck. Wir haben mit dem Bund zur Umsetzung der Schuldenbremse einen Weg vereinbart, den die meisten einhalten wollen und den alle einhalten müssen. Es gibt also keinen Grund, diese Vereinbarung ohne Not übererfüllen zu wollen. Wenn wir von einem Ausgangswert von 1,3 Milliarden € anstatt 1,1 Milliarden € ausgehen, dann werden wir bis 2020 circa 550 Millionen € mehr ausgeben dürfen, als Schwarz-Gelb es vorschreiben will.
Wir meinen, dass dieser mit dem Bund ausgehandelte Weg ganz klar der bessere ist, weil er flexibler ist. Außerdem hindert uns dieser Weg nicht daran, auch die Einnahmesituation zu verbessern. Wir müssen das Steuerrecht vereinfachen und verbessern, und dabei muss man auch dazu kommen, dass die Einnahmegrundlagen des Landes verbessert werden. Auch das ist ein Auftrag für die zukünftige Landesregierung.
Die Zukunft bringt viele Unsicherheiten, die sich auf den konkreten Haushaltsvollzug auswirken können: Steuerrechtsänderungen, Wohngeldsteigerungen, Kindergelderhöhungen können einen Einfluss haben. Wenn man bedenkt, dass das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz ein Loch in Höhe von 70 Millionen € in die Haushaltskasse gerissen hat, dann kann man erahnen, wie unsicher die Planungsmöglichkeiten hier sind. Das Einzige, was sicher ist, ist, dass die Schuldenbremse von allen eingehalten werden muss. Das ist Verfassungsauftrag auf allen Ebenen. Deshalb brauchen wir die höchstmögliche Flexibilität in der Umsetzung der Schuldenbremse, gerade vor dem Hintergrund der Probleme, die entstehen, wenn irgendwo auf Bundesebene etwas geändert wird. Deshalb müssen wir den Korridor so weit wie möglich offenhalten. Deshalb ist das, was wir als Opposition vorgeschlagen haben, der schlauere Weg, denn er ist flexibler.
Im Rahmen dieser Flexibilität müssen dann die wichtigsten politischen Ziele umgesetzt werden. Da mag es durchaus Unterschiede geben. Für den SSW gibt es einen überragenden Schwerpunkt, und der heißt Bildung, Bildung und nochmals Bildung. Hier muss investiert werden. Bildung ist das Wirtschaftswachstum der Zukunft, und hier kann man nicht sparen. Das unterscheidet uns definitiv von der derzeitigen Regierung.
Weiter darf es nicht sein, dass Menschen in Schleswig-Holstein ungleich behandelt werden. Das gilt sowohl für den sozialen Bereich als auch für die Minderheitenpolitik.
Drittens müssen wir die Grundlagen der Wirtschaft so beeinflussen, dass Arbeitsplätze in der Fläche geschaffen werden können. Deshalb brauchen wir als Schwerpunkte die Verbesserung der Verkehrsanbindung, den Ausbau des Breitbandnetzes in der Fläche und die Stärkung des Tourismus. Wir brauchen ebenso Rahmenbedingungen wie Tariftreue und Mindestlohn, damit die Steuereinnahmen weiter steigen können. Es geht nicht nur um Ausgabenbegrenzung, es geht auch um Einnahmesteigerungen. Auch das ist politisch beeinflussbar, und es ist die Pflicht einer Landesregierung, dafür zu sorgen, dass die Einnahmen steigen. Gerade wenn die Leute vernünftig bezahlt werden, zahlen sie auch Steuern. Diese Steuern kommen dann auch dem Land Schleswig-Holstein zugute. Deshalb muss die Politik in Zukunft eine andere sein.
Meine Damen und Herren, nur mit einer solchen nachhaltigen Finanz- und Wirtschaftspolitik hat Schleswig-Holstein Zukunftschancen - nicht mit planlosen Sparorgien auf Kosten aller. Deshalb ist unser Kurs der bessere Kurs, und für den gilt es, bis zum 6. Mai 2012 zu streiten. Wir werden das auf jeden Fall tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits seit Jahren kennen wir das Problem, dass die Netze überlastet sind und der Strom aus regenerativen Energien nicht ins Netz eingespeist wird. Lange Zeit führte dies zu finanziellen Verlusten bei den jeweiligen Betreibern, und die Kommunen hatten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Im Jahr 2009 hat der Bundesgesetzgeber das EEG dahin gehend geändert, dass im Falle der Nichteinspeisung der Stromproduzent eine Entschädigungszahlung bekommt. Wir glauben auch, dass das eigentlich kein schlauer Schachzug war. Mit anderen Worten: Die Stromkunden bezahlen nun für Strom, der nicht genutzt wird. Das ist natürlich in irgendeiner Art und Weise verkehrte Politik.
Mit ihrem Antrag wollen die Grünen nun einen Feldversuch starten, um diese Problematik zu umgehen. Die Lösung: Strom soll zu Gas umgewandelt werden. Damit wird ein Teil der Energie umgewandelt und ist somit anderweitig nutzbar. Aus Sicht des SSW ist der Ansatz durchaus nachvollziehbar. Es wird Strom in einen Energieträger umgewandelt, um ihn in anderer Form nutzen können, anstatt den bezahlten Strom nicht zu nutzen. Allerdings muss man dazu sagen, dass dies ökologisch wenig sinnvoll ist. Es ist nur ökonomisch sinnvoll, was dort vorgeschlagen wird. Zum anderen wäre dies ein Weg, um den Windstrom zu speichern. Wie gesagt, der Ansatz ist durchaus nachvollziehbar.
Aber ich halte dies trotzdem für den falschen Weg, um unser Netzproblem zu lösen. Genau das ist eigentlich das Problem, das wir haben. Ich erwarte von einer Partei, die ein Energieministerium fordert, mehr Selbstbewusstsein gegenüber den Netz
betreibern. Auch wenn ich viel Sympathie für diese Idee habe, sehe ich in dem Projektvorschlag doch die Gefahr, dass wir mit derartigen Verfahren den Druck von den Netzbetreibern nehmen. Genau das ist eigentlich das Kernproblem, dass die Netzbetreiber mit uns immer noch machen, was sie wollen. Die einzige Reaktion, die jetzt kommt, ist: Na ja, dann nehmen wir eben den Druck von den Netzbetreibern und machen ein Projekt. - Ich glaube, meine Damen und Herren, es ist genau der falsche Weg, den Druck da aus der Leitung zu nehmen.
Die Union, zumindest Teile der Union, treibt es aber auf die Spitze, wenn aus ihren Reihen vorgeschlagen wird, den Ausbau der erneuerbaren Energien an den Netzausbau zu koppeln. Damit erteilt man dann den Netzbetreibern die Absolution, die Hände in den Schoß zu legen, und konterkariert seinen eigenen Beschluss zum Atomausstieg und zur Energiewende. Außerdem erweckt es den Anschein, dass die Wirtschaftsexperten der Union nicht erkannt haben, wie groß das wirtschaftliche Potenzial beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist hier jetzt herrlich ruhig.
- Das kann sich ändern.
Kommen wir nun zum Solarantrag der Grünen. Es mag durchaus richtig sein, eine Debatte zu führen, wie viel uns der Strom aus regenerativen Energien wert ist und ob das EEG überarbeitet werden sollte. Aber wenn wir diese Debatte führen, dann sollte sie auch ehrlich geführt werden. Das EEG wurde nicht auf den Weg gebracht, um kurzfristige Gewinnmaximierungen in bestimmten Branchen zu schaffen. Mit dem EEG wird das Ziel verfolgt, den regenerativen Energien am Strommarkt eine Startchance zu geben, um sich zu etablieren. Das war ein guter politischer Beschluss, für den es viele gute Gründe gibt.
Wenn jetzt eine Absenkung der Vergütung im Solarbereich vollzogen wird, dann darf dies nur mit Augenmaß geschehen und nicht mit der Brechstange. Nur mit einer moderaten Reduktion der Solarstromförderung ist es möglich, den Solarindustriestandort Deutschland zu erhalten und weiter auszubauen. So sieht es selbst die Solarbranche bei uns im Land. Kein Wirtschaftzweig in Deutschland kann derartige Kürzungen verkraften. Damit stehen bundesweit nicht nur tausende von qualifizierten Arbeitsplätzen auf dem Spiel, auch der technische Vorsprung wird aufs Spiel gesetzt. Union und FDP auf Bundesebene gefährden mit ihrem Beschluss eine Zukunftstechnologie in der Bundesrepublik Deutschland.
Auch wir, meine Damen und Herren, sehen die negativen Auswirkungen auf unsere Wirtschaft aufgrund der drastischen und schnellen Reduzierung. Gleichwohl ist uns bekannt, dass die Gesamtstrommenge auf dem Photovoltaiksektor in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, soll heißen, über die Jahre hätte dies auf jeden Fall zu einer starken Reduzierung der Energieeinspeisevergütung geführt, weil die Förderkulisse nicht ausreicht. Von daher halten wir eine vorsichtige Reduzierung der Förderkulisse durchaus für vertretbar, jedoch ist die Einmalabsenkung zu kurzfristig und zu hart. Damit würden eine Wachstumsbranche „abgewürgt“ und die geschaffenen Strukturen nachträglich zerstört. Das ist schwarz-gelbe Wirtschaftpolitik, die wir nicht teilen.
Der Atomausstieg wurde mit einer breiten politischen Mehrheit beschlossen. Damit wurde in Deutschland die Energiewende eingeleitet. Wir alle wussten, wenn auch nicht im Detail, dass dieser Beschluss nicht einfach umzusetzen ist. Jetzt dürfen wir aber nicht lockerlassen und vom Ziel abweichen. Maßnahmen, die den Netzausbau verzögern oder dem Ausbau der erneuerbaren Energien schaden, sind kontraproduktiv. Die zerstörerische Kürzung der Solarförderung, wie sie jetzt vom Bund vorgesehen ist, und nur um diese geht es, lehnen wir ab. Dies ist schädlich, kostet Arbeitsplätze, vernichtet Einkommen in der Region und richtet sich gegen die Energiewende. Vernünftige Menschen können eine solche Energie- und Wirtschaftspolitik nur ablehnen. Wir werden dies auf jeden Fall tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende einstimmige Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses macht noch einmal deutlich, wie schwer Schleswig-Holstein von der Strukturreform bei der Bundeswehr getroffen ist. Wir stehen vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Daher ist es gut und richtig, dass wir dieses Signal auch den betroffenen Standorten und Regionen im Land geben.
Klar ist aber auch, dass dieser gemeinsamen getragenen Resolution entsprechende Maßnahmen folgen müssen. Leider haben die Erfahrungen mit den bisherigen Bundeswehrstrukturreformen gezeigt, dass es nicht leicht wird, solche Einschnitte aufzufangen, und die Konversionsmaßnahmen vom Bund zählten bisher nicht zu den Erfolgsprogrammen. Viele Regionen im Land haben immer noch mit den Auswirkungen der letzten Reform zu kämpfen.
Vom Bund wurde ein Reformbegleitprogramm auf den Weg gebracht mit unterschiedlichen Ansätzen, das bis 2017 befristet ist. Für die flankierenden Maßnahmen zum Programm bedarf es zusätzlich einer gesetzlichen Regelung. Wir wissen aber, dass sich das Begleitgesetz derzeit noch im Gesetz
gebungsverfahren befindet. Daher wissen wir noch nicht, wie diese flankierenden Maßnahmen ausgestaltet werden.
Für den SSW stelle ich fest: Die Hauptverantwortung für nachhaltige Konversionsmaßnahmen liegt eindeutig beim Bund. Daher erwarten wir, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und dieses Gesetz so schnell wie möglich auf den Weg bringt, damit für die Betroffenen Klarheit geschaffen wird. Der Bund hat eine Reform auf den Weg gebracht einzig mit dem Ziel, Stellen abzubauen, ohne einen Handlungsplan zu haben, was mit den Menschen danach geschehen soll. Das ist nach unserer Auffassung dürftig.
Klarheit braucht aber auch das Land, um verbindliche Aussagen treffen zu können. Bisher ist die Landesregierung nicht aussagefähig im Hinblick auf mögliche finanzielle Anreize für öffentliche Arbeitgeber, wenn sie zivile Beschäftigte übernehmen wollen. Leider müssen wir feststellen, dass uns die konkreten Informationen fehlen, wie es mit den zivilen Mitarbeitern weitergehen soll. Dies gilt sowohl für das Land als auch für den Bund.
Vordringliches Ziel muss es aber trotzdem sein, dass die betroffenen Menschen hier bei uns im Land bleiben können. Dafür müssen wir ihnen und ihren Familien jedoch eine Perspektive bieten. Eine Perspektive brauchen auch die betroffenen Standorte und Regionen. Es geht hierbei nicht nur um soziale Aspekte. Es muss gelingen, die Wirtschaftskraft dort so gut wie möglich zu sichern, indem Einkommen und Kaufkraft gehalten werden. Daneben gilt es auch das Know-how der Menschen in den Regionen und im Land zu halten. Denn viele der zivilen Beschäftigten haben eine hoch qualifizierte und spezialisierte Ausbildung. Daher brauchen wir Strukturen und Maßnahmen, um diesen Menschen wieder eine Perspektive hier bei uns im Land zu bieten.
Vonseiten des Bundes wurde eine bundesweite Stellenbörse eingerichtet, in der bereits jetzt über 50 Stellen in Schleswig-Holstein veröffentlicht sind. Auch wenn diese Zahl zurzeit noch nicht überzeugt, sehen wir das doch als Anfang. Allerdings, meine Damen und Herren, bezieht sich diese Stellenbörse nur auf Stellen des Bundes, die traditionell in Schleswig-Holstein dünn gesät sind. Deshalb muss hier auch das Land handeln. Das Land muss ermitteln, welche Kompetenzen bei den zivilen Beschäftigten überhaupt vorhanden sind, und muss mit den Kommunen dann gemeinsam ermitteln, welche Beschäftigungsmöglichkeiten möglicherweise hier im Land bestehen, damit die Leute
Schleswig-Holsteinischer Landtag (17. WP) - 72. Sitzung - Donnerstag, 23. Februar 2012 6173
bei uns gehalten werden können. Weiter muss aber auch das Land dafür sorgen, dass der Bund finanzielle Anreize schafft, die es den klammen Kommunen erleichtern, zivile Beschäftigte der Bundeswehr zu übernehmen. Beides, eine landesweite Vermittlung der zivilen Beschäftigten und verstärkte Anreize für die übernehmenden Verwaltungen, gibt es bisher noch nicht.
Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Uns geht es darum, dass wir neben dem, was der Bund an Vermittlung in seiner eigenen Bundesverwaltung bundesweit macht, schauen, ob wir die Mitarbeiter hier in Schleswig-Holstein halten können, dass wir in der Lage sind, diese auch in unsere Verwaltung auf kommunaler Ebene, aber auch auf Landes- und Bundesebene zu überführen, dass wir die Kompetenz dieser Menschen hier in unserer Region halten können, dass wir es schaffen, dass diese Menschen und ihre Familien hier bei uns bleiben können, wo sie sich heimisch fühlen. Wir sehen dies als eine Aufgabe an, die auch das Land mit übernehmen muss. Deswegen wünschen wir uns, dass hier das Land auch eine koordinierende Funktion übernimmt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit es Straßenausbaubeiträge gibt, gibt es die Diskussion darüber, ob diese nach gerechten Prinzipen erhoben werden oder nicht. In der Vergangenheit war es bisher so, dass die direkten Anlieger zur Kasse gebeten werden mussten, was zur Folge hatte, dass in vielen Fällen hohe Belastungen auf Anlieger zukamen, die teilweise von diesen nicht ohne Weiteres geschultert werden konnten und die sie auch selbst nicht beeinflussen konnten. Für manch einen stellte diese finanzielle Belastung eine besondere Härte dar, was an sich schon Grund genug wäre, über andere Lösungen nachzudenken. Hinzu kommt, dass nur die direkten Anlieger zahlen mussten und nicht alle diejenigen, die möglicherweise ebenso von der Maßnahme profitieren. Von Straßenausbaumaßnahmen können ganze Wohnquartiere profitieren. In diesem Fall ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht alle diejenigen, die von der Maßnahme profitieren, auch an den Ausbaubeiträgen beteiligt werden sollen.
Genau diese beiden Überlegungen liegen dem Gesetzentwurf zugrunde. Den Kommunen soll mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit gegeben werden, nach regionalen Bedürfnissen festzulegen, ob und wie Ausbaubeiträge erhoben werden sollen. Wir finden, dass dies der richtige Weg ist. In Zukunft wird es für die Kommunen nicht mehr eine zwingende Maßnahme geben, sondern eine Kommune kann unter drei Varianten die für ihre Gegebenheiten beste Variante auswählen: Man bleibt bei den bisherigen anliegerbezogenen Ausbaubeiträgen, oder man legt sie auf die Anwohner eines bestimmten vorher festgelegten Gebietes um, oder man erlässt diese Gebühren völlig. Für alle Kommunen bedeutet diese Flexibilität in der Erhebung von Beiträgen zum Straßenausbau ein Mehr an Entscheidungskompetenz.
Meine Damen und Herren, man mag einwenden, dass Kommunen, die Fehlbedarfszuweisungs
empfänger sind, die Gebühren nicht erlassen können, weil sie ihre Einnahmemöglichkeiten maximal ausschöpfen müssen, um das Defizit so gering wie möglich zu halten. Trotzdem haben auch diese Kommunen mehr Spielräume bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Auch sie werden in Zukunft die Möglichkeit haben, die Ausbaubeiträge nach gerechteren Kriterien als bisher zu erheben. Es gibt also sowohl für Fehlbetragszuweisungskommunen als auch für besser gestellte Kommunen gleichermaßen die Möglichkeit, hier zu einem gerechteren System zu kommen. Dass eine Fehlbedarfszuweisungskommune dabei alle finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen hat, ändert daran nichts, denn das gilt auch in Bezug auf Gewerbesteuern oder Grundsteuern. Es hat sich bisher keiner von der SPD, von den Grünen oder gar von der LINKEN darüber mokiert, dass auch Grundsteuer- und Gewerbesteuerbeträge von oben vorgegeben werden und dass so in die Freiheit der Kommunen eingegriffen wird, weil diese Fehlsbedarfszuweisungsempfänger sind. Hier greift das gleiche System.
Wenn man das Geld hat, dann kann man Steuern senken und erhöhen. Hat man das Geld nicht, dann unterliegt man anderen Zwängen, aber dieses Gesetz baut auf den gleichen Prinzipien auf.
Mit dem heutigen Gesetz geht das Land SchleswigHolstein im Übrigen nicht einen Alleingang. Die Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben ähnliche Regelungen. Erste Erfahrungen dort beweisen, dass diese Freiheiten von den Kommunen bewusst und durchaus verschieden angewandt werden. Zwar gibt es einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz an das Bundesverfassungsgericht zum Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz, aber niemand ist wirklich sicher, ob dieser Beschluss überhaupt angenommen wird. In den Ausschussberatungen wurde uns dies bestätigt. Das war für mich im Verlauf der Ausschussberatungen des Innen- und Rechtsausschusses wichtig. Niemand kann heute wirklich sagen, wie dieses Verfahren ausgehen wird. Selbst wenn es angenommen wird, ist unklar, welches Resultat am Ende dabei herauskommen wird. In die juristische Bewertung kann man deshalb heute nicht seriös einsteigen. Man kann das Gesetzesvorhaben aber politisch bewerten. Man
kann politisch dafür oder dagegen sein. Man kann sich aber nicht hinter Juristerei verstecken.
Deshalb sagen wir, dass wir das Gesetz politisch begrüßen. Wir begrüßen es, weil wir sehen, dass Ungerechtigkeiten im System aufgehoben werden. Die Kommunen sind zukünftig in der Lage, die Kosten für den Ausbau des Straßennetzes auf wesentlich mehr Schultern zu verteilen. Sie sind in der Lage, alle Nutzer einer Maßnahme an den Kosten zu beteiligen. Das ist nach unserer Auffassung wesentlich gerechter als die bisherige Zwangslösung. Dass dabei auch den Kommunen zukünftig ermöglicht wird, auf Beiträge zu verzichten, finden wir folgerichtig. Es ist nicht einzusehen, dass Bürgerinnen und Bürger zwangsweise zu Beiträgen herangezogen werden, ohne dass dies finanzpolitisch notwendig wäre.
Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sind sicher, dass auch hier in unserem Land die Kommunen von der neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch machen werden.
Zum Schluss sage ich: Lieber Kollege Kalinka, ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie heute deutlich gemacht haben, dass die Mandate des SSW nicht nur eigenständig sind, sondern dass Sie für die CDU auch einen gewissen Wert haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitte Dezember war es amtlich: 15 der 16 Bundesländer haben den Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat unser Land mit der Entscheidung, diesem Regelwerk nicht beizutreten, endgültig isoliert. Das Ansehen Schleswig-Holsteins ist hierdurch ganz sicher nicht gestiegen, und die zukünftige Zusammenarbeit mit den anderen Ländern dürfte auch nicht gerade erleichtert worden sein.
Doch damit nicht genug: Mit der Verabschiedung des weitaus liberaleren Glücksspielgesetzes haben CDU und FDP auch noch die denkbar schlimmste Alternative gewählt. Denn hiermit sind die Weichen für ein nahezu uneingeschränktes Glücksspielangebot gestellt. Die Auswirkungen auf das Spielverhalten und auf die Zahl der krankhaften Spieler im Land sind kaum abzusehen. Dass der SSW diesen Weg für völlig falsch hält, habe ich mehrfach gesagt. Doch die Bedenken von mir und von vielen Kollegen hier im Landtag, aber auch vielen Anzuhörenden wurden leider in schöner Regelmäßigkeit überhört.
Selbstverständlich.
- Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber wenn Sie mir das sagen, wäre ich tief gerührt.
- Keinem. Wissen Sie, warum der Vertrag bisher noch keinem Parlament zugeleitet worden ist?
- Wahrscheinlich, weil es große Diskussionen über die Inhalte gibt, weil die Inhalte in diesem Staatsvertrag auch nicht prickelnd sind.
Meine Damen und Herren, die SPD hat mit dem eingebrachten Gesetzentwurf nun das einzig Richtige getan. Kein Zweifel: Das Glücksspielgesetz muss so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden. Dieser Forderung können wir uns vorbehaltlos anschließen. Schleswig-Holstein hat natürlich weiterhin die Möglichkeit, dem Staatsvertrag beizutreten. Allerdings geht dies nur ohne Komplikationen, solange in diesem Frühjahr noch keine Konzessionen vergeben werden. Deshalb drängt die Zeit.
Wenn wir uns die vergangenen Debatten zum Glücksspielgesetz hier im Landtag vor Augen führen, wird deutlich, dass es in erster Linie die vermeintlichen Mehreinnahmen waren, die als Argument für die weitgehende Liberalisierung angeführt wurden. Unternehmen sollten nach Schleswig-Holstein geholt, tausende Arbeitsplätze geschaffen und Millioneneinnahmen generiert werden. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diese Verheißungen der Glücksspielindustrie denn auch nur ansatzweise eintreten werden oder ob sich zumindest eine entsprechende Tendenz erkennen lässt. Dies muss eindeutig verneint werden. Weder sind Angaben zur Entwicklung der Steuererträge, noch zu den erwartenden Einnahmen aus der Zweck- oder Glücksspielabgabe möglich. Was den Kollegen von CDU und FDP deshalb bleibt, ist das Hoffen darauf, dass ihr 60-Millionen-€-Deal irgendwann wahr wird.
Dabei ist diese Zahl absolut unrealistisch, selbst wenn Sie einen Umsatz in Milliardenhöhe und damit eine völlig andere Glücksspielkultur im Land voraussetzen. Doch selbst, wenn nachweislich Mehreinnahmen generiert würden, gibt es, lieber Kollege Kubicki, aus Sicht des SSW mit dem Spielerschutz ein viel gewichtigeres Argument, das gegen eine Liberalisierung spricht.
Für uns liegt es auf der Hand, dass ein größeres legales Glücksspielangebot auch zu größeren individuellen und sozialen Folgeschäden führt. Bundesweit gehen hier allein die jährlichen sozialen Kosten, die durch Therapiemaßnahmen und die Folgen der Beschaffungskriminalität entstehen, weit in den dreistelligen Millionenbereich. Dass wir über das Ausmaß des menschlichen Leids der Süchtigen und ihrer Angehörigen nur spekulieren können, dürfte uns dabei allen klar sein.
Aus diesen Gründen sehen wir die Ausweitung des Angebots über das bestehende illegale Spiel hinaus
- wir machen ein Mehr an Angebot - als den absolut falschen Weg. Auch wenn ich mich hier wiederhole: Nach unserer Auffassung ist die Politik in der Pflicht, Glücksspielangebote so zu beschränken, dass die Entstehung von Sucht möglichst effektiv verhindert wird. Genau hier - in der Prävention liegt unsere wichtigste Aufgabe als Staat, und nicht darin, vermeintliche Mehreinnahmen auf Kosten Spielsüchtiger zu generieren.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Für den SSW bleibt das oberste Ziel bei der Neuregelung des Glücksspiels der umfassende Schutz der Spieler. Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Ziel nur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreichen lässt. Das von den regierungstragenden Fraktionen vorgelegte Spielhallengesetz kann uns diesem Ziel tatsächlich ein Stück näher bringen. Doch das landeseigene Glücksspielgesetz vernachlässigt in der vorgelegten Form nicht nur die Suchtprävention, sondern es ist auch finanzpolitisch höchst zweifelhaft. Zwar halten wir es für bedauerlich, dass auch mit der Teilliberalisierung im Staatsvertrag von der Leitlinie eines kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarktes in staatlicher Hand abgewichen wird, aber der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Regelwerk der 15 anderen Länder ist allemal besser als das Glücksspielgesetz von CDU und FDP, das hier durchgepeitscht wurde.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand kann vorhersagen, wie sich der Flughafen Lübeck-Blankensee in Zukunft entwickeln wird. Klar ist aber, dass sich der Flughafen und die Stadt um einen Investor bemühen müssen, damit das ganze Projekt überhaupt eine Chance hat.
Zugegeben, die Stadt Lübeck befindet sich derzeit in einer verzwickten Situation. Es gibt den Bürgerentscheid, wonach die Stadt Lübeck bis Ende 2012 den Betrieb fortführen muss. Und es gibt die Betriebspflicht, die ebenfalls erfüllt werden muss. Darüber hinaus gibt es die bisher eingefahrenen Verluste sowie sinkende Passagierzahlen.
Zugegeben, um mit einem potenziellen Investor in Verhandlungen treten zu können, sind die Voraussetzungen der Stadt Lübeck nicht die besten. Einzig dann, wenn sich der Lübecker Flughafen zu einer dritten Start- und Landebahn für den Hamburger Flughafen entwickelt, sehe ich persönlich eine realistische Chance, den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Angesichts der wachsenden Bedeutung des Hamburger Airports ist diese Chance nicht ganz abwegig. Aus diesem Grund haben wir uns auch immer für eine enge Kooperation der beiden Flughäfen ausgesprochen. Daher begrüßen wir es, dass die Betreibergesellschaft verstärkt den Kontakt mit dem Hamburger Flughafen sucht und dass wir im Wirtschaftsausschuss gerade auch mit den Lübeckern in der nächsten Woche über dieses Thema werden reden können.
Es ist daher wichtig, den Hamburger Airport und den Lübecker Flughafen als ein System zu verstehen. Zusammen stellen beide Flughäfen den norddeutschen Flughafen dar. Auf dieser Grundlage müssen beide ein Flughafenkonzept erarbeiten, und dann könnte dieses auch entsprechend in das Luftverkehrskonzept eingebracht werden.
Meine Damen und Herren, der Flughafen ist einzig und allein eine Sache der Stadt Lübeck. Für den SSW halte ich weiter daran fest: Es ist nicht Aufgabe des Landes, sich an der Betreibergesellschaft oder an den Betriebskosten zu beteiligen. Dies gilt für Lübeck, und das haben wir damals auch schon für Kiel-Holtenau gesagt.
Ich möchte nun auf den Antrag der Grünen eingehen. Mir ist derzeit nicht bekannt, dass vonseiten des Lübecker Flughafens weitere Investitionszuschüsse aus dem Landesprogramm gefordert
wurden. Generell möchte ich aber dazu sagen: Wenn es um Investitionszuschüsse für den Lübecker Flughafen geht, dann gilt für Lübeck das, was auch für andere Flughäfen gilt. Die Kriterien für die Vergabe von Landeszuschüssen sind klar geregelt. Den Lübecker Flughafen von vornherein herauszunehmen - wenn er die Vergabekriterien erfüllen sollte - wäre Willkür, und das wäre mit uns nicht zu machen.
Nun zum zweiten Punkt des Antrags. Der Zuwendungsbescheid wurde Anfang letzten Jahres erteilt. Dafür gab es Kriterien, und diese wurden erfüllt. Von daher hat der Betreiber jetzt Schutz. Nun zu fordern, dass der Zuwendungsbescheid erneut zu prüfen sei, würde einen Präzedenzfall darstellen, den wir so nicht mittragen. Was ist denn das für ein Rechtsverständnis, das die Grünen hier an den Tag legen? Bedeutet das, wir prüfen so lange, bis uns das Ergebnis politisch gefällt? - Das kann nicht sein. Wir haben Kriterien, meine Damen und Herren. Wer die erfüllt, hat einen Anspruch auf Rechtssicherheit. Nichts anderes verlangen wir hier.
Wenn wir diese Kriterien oder diese Rechtsgrundsätze nicht mehr anwendeten, dann würden wir auch hier willkürlich handeln, aber in einem Staat, in dem man willkürlich handelt, will ich nicht leben.
Nur wenn nachgewiesen ist, dass gegen Auflagen im Zuwendungsbescheid verstoßen wurde - das kann ja passieren -, dann hätten wir das Recht und die Pflicht, die Zuschüsse zurückzufordern, vorher nicht. Bisher ist mir kein Umstand bekannt, der dieses überhaupt ermöglichen würde.