Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 14. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Die Sitzung ist ordnungsgemäß einberufen, und wir sind beschlussfähig. Erkrankt sind die Kollegen Detlef Buder, Jürgen Weber und HeinzWerner Jezewski. - Wir wünschen den Kollegen von dieser Stelle aus gute Besserung.
Meine Damen und Herren die Fraktionen von CDU und FDP haben im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 17/1216 einen Antrag zur Patenschaft des Landtags zur „Gorch Fock“ vorgelegt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrags Drucksache 17/1216 abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Dringlichkeit einstimmig bejaht worden. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 38 a in die Tagesordnung einzureihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer mögen sich über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufs machen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 6, 9, 10, 11, 22, 29, 30, 34, 40, 42, 43, 46 und 48 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 13, 16 und 17.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Drucksache 17/1199 einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, den Tagesordnungspunkt „Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Schulge
setzes“ von der Tagesordnung abzusetzen. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist der Fall. Das Wort hat die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abgeordnete Monika Heinold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt „Änderung des Schulgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes“ von der Tagesordnung abzusetzen. Genau vor einer Woche, am 19. Januar 2011, hat die Volksinitiative „Schulfrieden Schleswig-Holstein“ beim Präsidenten des Landtags 25.000 Unterschriften abgegeben. Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das notwendige Quorum von 20.000 gültigen Unterschrift erfüllt werden wird. In dieser Phase der Bürgerbeteiligung, zwischen Volksinitiative und Volksbegehren beziehungsweise Volksentscheid, ist es eine Missachtung der Beteiligungsrechte, wenn der Landtag das Gesetz beschließt, ohne die Volksinitiative im Bildungsausschuss anzuhören und mit ihr ihr Anliegen zu diskutieren.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Das haben wir doch!)
Meine Damen und Herren, dass es auch anders geht, haben Sie doch damals gezeigt, als über die Realschulen diskutiert wurde, wo Sie sogar im Vorgriff vorsorglich eine Schulgesetzänderung durchgeführt haben, weil es ein Volksbegehren gab und Sie auf dessen Erfolg gehofft haben.
Die Unterzeichner und die Unterzeichnerinnen der Volksinitiative fordern mit ihrer Unterschriften den Landtag nach Artikel 41 Abs. 1 der Landesverfassung auf, das derzeit gültige Schulgesetz beizubehalten und die geplanten Änderungen nicht zu beschließen. Zudem fordern sie einen verbindlich festgelegten Schulfrieden bis zum Juli 2013.
In dieser Situation muss sich der Landtag mit der Volksinitiative zumindest im Ausschuss einmal beschäftigen.
Er hangelt sich mit einer Stimme Mehrheit von Entscheidung zu Entscheidung, und das Verfassungsgericht hat uns vor allem eines aufgegeben: diese Legislaturperiode vorzeitig zu beenden.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Mein Gott! - Christopher Vogt [FDP]: Hat Ihnen das Herr Fürter aufgeschrieben?)
In dieser Situation ist es das Mindeste, der Volksinitiative die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen im Ausschuss vorzutragen und dafür Gehör zu finden, bevor das Gesetz beschlossen wird.
Wenn Sie, Schwarz-Gelb, heute vor haben, dieses Gesetz durchzupauken, dann ist das unsensibel, und es ist unangemessen, und es tritt die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger mit Füßen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW - Zuruf des Ab- geordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Deshalb fordere ich Sie auf: Nehmen Sie die Beteiligungsrechte ernst, stimmen Sie unserem Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes zu, damit das Schulgesetz vertagt wird, damit wir gemeinsam mit den Eltern über ihr Anliegen im Ausschuss in Ruhe beraten können, um uns dann in aller Ernsthaftigkeit mit diesem Gesetz zu beschäftigen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn einmal feststellen, dass das Landesverfassungsgericht festgestellt hat, dass diese Landesregierung verfassungsgemäß im Amt ist und dass auch dieses Parlament verfassungsgemäß ist. Frau Heinold, darauf immer
(Beifall bei CDU und FDP - Lachen bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann sich die Welt auch schönreden! - Zurufe von CDU und FDP)
- Ja, das kann man. Ich will gern auf das Verfahren eingehen. Wir haben im Ausschuss ausgiebig mit allen Beteiligten gesprochen, sie sind angehört worden, sowohl schriftlich als auch mündlich. Auch mit der Initiative ist gesprochen worden. Insofern ist der Vorwurf wirklich ohne Substanz. Es gibt auch keine rechtliche Verpflichtung. Ich bitte, das auch nicht immer wieder so zu transportieren, dass der Landtag heute hier zu keinem Beschluss kommen dürfe. Natürlich kann er das heute. Wir werden uns selbstverständlich auch mit der Volksinitiative beschäftigen, genau so, wie das in dem parlamentarischen Verfahren vorgesehen ist.
(Zuruf: Durchpauken! Ja, genau! - Vereinzel- ter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW)
- Nein, warum wir heute dieses Gesetz auch durchbringen müssen. Es gibt ein paar sehr, sehr sachliche Gründe dafür, die wir heute auch noch einmal aufgreifen müssen. Das eine ist zum Beispiel das Thema der zuständigen Schule. Wir müssen dies jetzt regeln, in diesem Monat, denn im nächsten Monat finden die Aufnahmeverfahren in den Schulen statt. Das heißt, wir haben in SchleswigHolstein in einigen Bereichen die Situation, dass wir Gemeinschaftsschulen haben, die nicht aufnehmen müssen, sodass Schülerinnen und Schüler unter Umständen keinen Schulplatz bekommen. Das können wir so doch nicht stehen lassen.
Außerdem haben wir Neuregelungen zum Schullastenausgleich getroffen. Auch hier brauchen die Schulträger Rechtssicherheit. Das muss jetzt umgesetzt werden. Insofern muss das auch heute beschlossen werden.
Darüber hinaus geht es natürlich auch darum, auf der Grundlage des Schulgesetzes auch Verordnungen und Erlasse anzupassen. Auch dafür braucht
man Zeit. Das Anhörungsverfahren muss bis zum nächsten Schuljahr gelaufen sein. Es gibt also überhaupt keine Möglichkeiten, davon Abstand zu nehmen.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal auf den Schulfrieden eingehen. Meine Damen und Herren, zu sagen, wir dürften das Schulgesetz bis zum Jahr 2013 nicht mehr ändern, bedeutet auch, dass Dinge, die in diesem Haus - glaube ich - unumstritten sind, zum Beispiel die Aufnahme von Schulsozialarbeit oder auch die Aufnahme von Inklusion, nicht mehr machbar wären. An der Stelle wäre es auch vonseiten der Regierungsfraktionen nicht ehrlich zu sagen: Wir warten ab. Stattdessen müssen wir sagen: Das sind Dinge, die wir verankert haben wollen und die jetzt ins Schulgesetz hinein müssen.
Lassen Sie mich bitte auch noch einiges andere anmerken, zum Beispiel zum Thema Mitbestimmungsgesetz. Wenn wir das Mitbestimmungsgesetz jetzt aussetzen, kriegen wir massive Schwierigkeiten bei den Personalratswahlen. Das wollen Sie auch gleich mit abgesetzt haben. Natürlich können die Fristen nicht mehr eingehalten werden. Darauf hat insbesondere die GEW massiv hingewiesen.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD] - Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles Nebelkerzen!)
Ich finde, das sind an der Stelle ganz wichtige und sachliche Punkte, die wir umsetzen müssen. Selbst wenn wir es heute von der Tagesordnung absetzen würden,