Protocol of the Session on November 19, 2009

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle ganz herzlich.

Zunächst ist mitzuteilen, dass Frau Abgeordnete Sandra Redmann von der SPD-Fraktion erkrankt ist. Wir wünschen ihr gute Besserung.

(Beifall)

Beurlaubt sind von der Landesregierung Herr Minister Schlie - ganztägig - und Herr Minister de Jager ab 15 Uhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Drucksache 17/60 liegt Ihnen ein interfraktioneller Wahlvorschlag zur Besetzung und Wahl der Mitglieder des Landtags für den Wahlkreisausschuss vor. Ich schlage Ihnen vor, diesen Wahlvorschlag in dieser Sitzung zu behandeln, ihn als Punkt 28 A in die Tagesordnung einzureihen und über ihn heute nach den gesetzten Punkten abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Ich begrüße auf der Besuchertribüne den Deutschen Bundeswehrverband mit „Kiel-Pass“ (Grundwehr- dienst- und Zivildienstleistende) und das Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann“ aus Kropp ganz herzlich zu unserer heutigen Sitzung.

(Beifall)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 31 auf:

Fragestunde

Es liegt eine Frage der Frau Abgeordneten Heinold vor. Zunächst erteile ich der Fragestellerin das Wort.

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich stelle jetzt Herrn de Jager die erste Frage. Ist das richtig, Frau Präsidentin?)

- Nach meinen Informationen hat Monika Heinold die Frage eingereicht und müsste diese jetzt auch stellen.

Ich stelle gern die Frage. Ich frage die Landesregierung, Herr Minister: Ist ein Teilverkauf der Service GmbH oder der Zentralen Einrichtung IT Bestandteil des durch Herrn Schleifer vorgelegten Sanierungskonzeptes, und seit wann gibt es eine konkrete Planung in diese Richtung?

Für die Antwort erteile ich dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn de Jager, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist eine Ausgründung, soweit sie nicht schon erfolgt ist, und die Hereinnahme von 49 % privater Anteile Gegenstand des Sanierungskonzepts, das von Herrn Schleifer vorgelegt worden ist. Bereits im Jahr 2007 wurde dazu ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um die Potenziale für eine wirtschaftlichere Lösung im nichtmedizinischen Bereich aufzuzeigen. Das hat dazu geführt, dass der Aufsichtsrat in einer Reihe von Sitzungen, die ich Ihnen darlegen könnte, wenn Sie möchten, weitere Beschlüsse gefasst hat, die zur Folge hatten, dass auf Basis des Markterkundungsverfahrens ein Vergabeverfahren in Gang gesetzt worden ist.

Für eine Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Abgeordneten Tietze das Wort.

Sehr geehrter Herr Minister, in welcher Größenordnung können durch einen Verkauf von Geschäftsanteilen an der Service GmbH beziehungsweise an der Zentralen Einrichtung IT im jeweiligen Verkaufsjahr Gewinne erzielt und in den Folgejahren Einsparungen erwirtschaftet werden, und auf welcher Basis sind diese Zahlen errechnet worden?

Ich verstehe das so, dass sich Ihre Frage auf den Servicebereich bezieht. - Das ist richtig. Für den Servicebereich gilt, dass sich bei einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren über den Zeitraum Einsparungen im operativen Geschäft in Höhe von 7,4 Millionen € ergeben. Das ist damit zu werten, dass ein Verkaufserlös für die Veräußerung der 49 %-Anteile in Höhe von 5 Millionen € eingefahren werden kann, der allerdings mit einem Rückkaufspreis nach fünf Jahren - wir reden ja über Verträge mit einer fünfjährigen Laufzeit - gegenzurechnen ist. Dies soll ja dann vom UK S-H zurückgekauft werden. Die Ergebnisverbesserungen, sprich die Einsparungen im operativen Geschäft,

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beziehen sich bei der Servicegesellschaft im Wesentlichen darauf, dass mit einer höheren Produktivität zu rechnen ist. Derjenige Bieter, der den Zuschlag bekommen soll - das ist ein Konsortium um Vanguard herum, die dies an Universitätskliniken schon seit fast 20 Jahren betreiben -, muss unter anderem am Klinikum die Küche erneuern. Eine private Unternehmung kann das günstiger bauen, als das UK S-H es könnte.

Für eine Zusatzfrage erteilte ich dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch das Wort.

Herr Minister, laut Pressemitteilung des Aufsichtsrats vom 16. November 2009 ist mit der Teilprivatisierung eine höhere Arbeitsplatzsicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden als bisher. Wie gestaltet sich diese höhere und verbesserte Arbeitsplatzsicherheit, und welche Vereinbarung gibt es mit dem privaten Träger?

Die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten leitet sich aus dem Tarifvertrag her, der im März 2008 abgeschlossen wurde, und aus der Anwendungsvereinbarung. Zwischen dem Klinikum und ver.di ist vereinbart worden, dass es während dieser Laufzeit durch solche Veränderungen nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Das ist in den Verträgen auch umgesetzt worden. Die Mitarbeiter entweder aus der Service GmbH, die jetzt schon ausgegründet sind, oder aus dem UK S-H, die in die neue Firma eingehen werden, sind in diese vertraglichen Vereinbarungen eingebunden, sodass sich aus meiner Sicht an der Sicherheit der Beschäftigung und an deren Status nichts verändern wird.

Für eine Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Robert Habeck das Wort.

Herr Minister, sind andere Möglichkeiten für Einsparungen im Rahmen der Service GmbH oder der Zentralen Einrichtung IT alternativ oder ergänzend zur Teilprivatisierung in Betracht gezogen und geprüft worden, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Es hat ein ausgesprochen komplexes Vergabeverfahren gegeben, weil nämlich unterschiedliche Lose in eine Markterkundung und hinterher in ein Bieterverfahren gegeben wurden. Insofern ist in der Tat überprüft worden, in welcher Form man das am besten machen kann. An der Tatsache, dass es in den drei Bereichen, in denen Veränderungen eintreten, nämlich im Servicebereich, bei der IT und bei der Medizintechnik, zu unterschiedlichen vertraglichen Anwendungen gekommen ist, nämlich dadurch, dass im Bereich der Medizintechnik keine Beteiligung eines Privaten vorgesehen ist, sondern nur ein Managementvertrag mit der Firma Dräger geschlossen wurde, können Sie erkennen, dass das Klinikum sehr dezidiert verschiedene Modelle abgefragt und auf Wirtschaftlichkeit untersucht hat.

Das Wort für eine Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Daniel Günther.

Herr Minister de Jager, es ist ja sozusagen ein Baustein aus dem gesamten Sparkonzept, das es in dem Bereich gibt. Ziel ist, dass 2010 eine schwarze Null geschrieben wird. Langfristiges Ziel muss aber sein, dass das UK S-H insgesamt auf eigenen Füßen steht. Nun handelt es sich ja um einen kurzfristigen Einspareffekt. Meine Frage lautet: Wo sieht die Landesregierung insgesamt Bausteine, um eine Sanierung erfolgreich zu gestalten?

Wie kurzfristig dieser Effekt ist, ist unterschiedlich zu bewerten. Das jetzige Vergabeverfahren sieht eine Begrenzung der vertraglichen Konstruktion auf fünf Jahre vor. Danach endet der Vertrag, und das UK S-H kann die Anteile zu einem Betrag von 1 Million € wieder zurückkaufen. Das UK S-H hat allerdings die Möglichkeit, die vertragliche Konstruktion - wenn sie sich bewährt - noch einmal um fünf Jahre zu verlängern. Das würde die Einsparpotenziale über die nächsten zehn Jahre noch einmal erhöhen. Je länger die Verträge dauern, desto höher fallen die Einsparpotenziale aus.

Für den Sanierungserfolg ist es erforderlich, dass diese Beträge tatsächlich erwirtschaftet werden. Sie wissen, dass die Landesregierung im Sommer einen Grundsatzbeschluss zu einem baulichen Master

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(Minister Jost de Jager)

plan Hochschulmedizin gefasst hat, mit dem an den Standorten Kiel und Lübeck sowohl die UKSchleswig-Holstein-Einheiten als auch weite Teile der Medizinischen Fakultäten neu errichtet werden sollen. Es wird erhebliche Effizienzgewinne dadurch geben, dass die Abläufe besser gesteuert werden können. Allein deshalb kann von einer Einsparung von jährlich 30 Millionen € ausgegangen werden. Das ist aber auch erforderlich, weil das UK SH sich an der Finanzierung des baulichen Masterplans mit 15 Millionen € beteiligen wird. Das Erreichen der von uns angestrebten Sanierungserfolge ist also unbedingt nötig, um einen weiteren wichtigen Schritt bei der Sanierung in Form des baulichen Masterplans gehen zu können.

Das Wort für eine Zusatzfrage hat Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

Herr Minister, es gibt Presseveröffentlichungen darüber, dass die Firma Vanguard als Teil des Bieterkonsortiums, das den Zuschlag für die Service GmbH erhalten soll, in diesem Jahr kurz vor der Insolvenz stand. Was qualifiziert gerade dieses Unternehmen, den nötigen Know-how-Transfer zu leisten und weitere Einsparungen zu erzielen?

Dieses Unternehmen qualifiziert zum einen, dass es, soweit ich weiß, in diesem Bereich in Deutschland Marktführer ist und diese Dinge seit vielen Jahren macht. Das erste Ausgründungsprojekt der Firma Vanguard war 1990 an der Universität Tübingen. Es gibt also eine entsprechend langjährige Erfahrung.

Die drohende Insolvenz wurde abgewendet. Außerdem ist nicht allein die Firma Vanguard Vertragspartner, sondern ein Konsortium, an dem neben der Firma Vanguard die Unternehmen Zehnacker und Sodexo beteiligt sind. Die Konsortialpartner dieses Konsortiums haften füreinander. Insofern ist ein wirtschaftliches Risiko für das Universitätsklinikum ausgeschlossen.

Für eine weitere Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch das Wort.

Herr Minister, wie erfolgte die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Teilprivatisierung? Wie bewerten Sie außerdem die Aussage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass es bei der Teilprivatisierung lediglich um Einmaleffekte, also nicht um eine nachhaltige wirtschaftliche Verbesserung des Unternehmens geht?

Leider habe ich den genauen Zeitplan auf meinem Platz liegen lassen. Aber ich sagte ja schon, dass die erste Markterkundung durch einen Beschluss des Aufsichtsrats auf den Weg gebracht wurde. Es hat dazu einen Endbericht der KPMG gegeben, der im Januar 2008 im Aufsichtsrat vorgestellt wurde. Da Sie das Hochschulgesetz kennen, wissen Sie, dass im Aufsichtsrat Vertreter sowohl des wissenschaftlichen als auch des nichtwissenschaftlichen Personals vertreten sind. Demzufolge lagen den Mitarbeitervertretern diese Informationen frühzeitig vor. Abgesehen davon werden die Mitbestimmungsregeln vom UK S-H ständig selbstverständlich eingehalten.

Zu den angeblichen Einmaleffekten möchte ich Folgendes sagen: Es gibt sicherlich aufgrund der Veräußerungserlöse die geschilderten Einmaleffekte im Servicebereich, aber in noch höherem Maße im IT-Bereich. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die auch bei uns im Haus geprüft worden ist, bezieht sich allerdings nicht allein auf diese Einmaleffekte, sondern auch auf die von mir angesprochenen Einspareffekte über die gesamte Laufzeit; diese sind übrigens im Servicebereich höher als im IT-Bereich. Bei der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung haben wir es demzufolge nicht lediglich mit Einmaleffekten zu tun.

Für eine weitere Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Tietze das Wort.

Herr Minister, in diesem Falle handelt es sich um eine klassische betriebswirtschaftliche Betrachtung: To buy or to make? Meine Frage im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsanalyse bezieht sich auf die Qualität. Wir wissen, dass die Qualität im Servicebereich sinkt, wenn es eine Verdichtung gibt. Es wird zu Schlechtleistungen kommen, und das werden auch die Patientinnen und Patienten

(Minister Jost de Jager)

spüren. Welche Analyse haben Sie hinsichtlich der Qualitätsgarantien in Ihrem Hause vorgenommen?

Voranstellen möchte ich - damit sich kein falscher Eindruck festsetzt -, dass wir über den Servicebereich, nicht über den Pflegebereich reden. Das bedeutet durchaus einen Unterschied. Ich sage das nur, damit sich keine Legenden bilden.

In den Verträgen sind feste Service-Levels vorgesehen, die der Vertragspartner erreichen muss. Aus diesem Grund bin ich von der Qualitätssicherung in den Verträgen überzeugt.

(Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Was heißt „überzeugt“?)

- Überzeugt bedeutet, dass wir nach einer Bewertung, die in unserem Haus vorgenommen werden muss, weil wir Fach- und Rechtsaufsicht für das UK S-H sind, zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Wirtschaftlichkeit der beiden Vergabeverfahren eindeutig belegt. Dieser eindeutige Beleg hat mich überzeugt.

Für eine weitere Zusatzfrage erteile ich der Frau Abgeordneten Antje Jansen das Wort.

Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die demnächst bei der privaten Firma arbeiten werden, nach fünf Jahren die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie bei der privaten Firma bleiben oder zurückgehen wollen? Gibt es eine entsprechende vertragliche Gestaltung?