Protocol of the Session on October 5, 2011

Meine Damen und Herren, ich eröffne die 21. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind die Kollegen Mark-Oliver Potzahr, Ranka Prante und Silke Hinrichsen. Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen von dieser Stelle aus gute Besserung.

(Beifall)

Beurlaubt am heutigen Tag ist Herr Abgeordneter Thomas Rother.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für eine Äußerung in der letzten Landtagstagung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki nach § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags einen Ordnungsruf.

Meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 17/1902 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt.

Rückenwind für Husum-Messe

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1902

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrags Drucksache 17/1902 abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Dringlichkeit mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln bejaht. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 31 A in die Tagesordnung einzureihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer mögen sich über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag für den Zeitpunkt des Aufrufs machen.

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 10, 12, 15, 22, 23, 35, 36, 38, 39, 42 und 47 ist eine Aussprache nicht geplant.

Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 3, 8, 17 und 28. Ebenso abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 32, 33 und 34, weil der Innen- und Rechtsausschuss sowie der Europaausschuss ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen haben.

Der Tagesordnungspunkt 48 „Reform der Lehrerausbildung für Grundschule und Sekundarstufe I“ soll mit der Maßgabe abgesetzt werden, dass die Landesregierung zur November-Tagung einen schriftlichen Bericht vorlegen möge. - Ich lasse über diese Änderung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das ist einstimmig so beschlossen.

Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 11 und 18, Anträge zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz und zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen; die Tagesordnungspunkte 13 und 41, Antrag zur Einführung von Bund-Länder-Anleihen und Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2011 - 2015; die Tagesordnungspunkte 20 und 24, Anträge zum Europäischen Verbraucherzentrum Kiel; die Tagesordnungspunkte 25 und 37, Antrag zur Umsetzung der Resolutionen des 9. Forums der Parlamente der südlichen Ostsee und der 20. Ostseeparlamentarierkonferenz sowie die Vereinbarung von Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union; die Tagesordnungspunkte 26 und 30, Anträge zum Studierendenansturm und der Bereitstellung von studentischem Wohnraum, und die Tagesordnungspunkte 27, 29 und 49, Anträge zur Barrierefreiheit im Nahund Fernverkehr, Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Berichts des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

Anträge zu einer Fragestunde liegen nicht vor.

Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 21. Tagung.

Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist eine einstündige Mittagspause von 13 bis 14 Uhr vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich unsere Gäste. Das sind Schülerinnen und Schüler sowie Lehr

kräfte von der Gemeinschaftsschule in Bredstedt. Seien Sie uns herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde Rechtliche Folgen und konkrete Auswirkungen der Ablehnung des sogenannten „CCS-Gesetzes“ durch den Deutschen Bundesrat am 23. September 2011 für Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Johannes Callsen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Menschen in Schleswig-Holstein wollen kein CCS, die CDU Schleswig-Holsteins will kein CCS, und diese Landesregierung will ebenfalls kein CCS in Schleswig-Holstein.

(Beifall bei CDU und FDP)

Deshalb war es ein großer Erfolg für unser Land, für unseren Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen und für unseren Wirtschaftsminister Jost de Jager, im Gesetzgebungsprozess in Berlin eine Länderklausel für Schleswig-Holstein erreicht zu haben. Denn sie hätte uns Freiräume für eine eigene Entscheidung im Interesse der Menschen dieses Landes ermöglicht.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Wir dürfen bei der Diskussion nicht vergessen, dass es eine EU-Vorgabe ist, die umzusetzen ist. SPDgeführte Länder wie Brandenburg wollen nach wie vor CCS. Die Länderklausel hätte die Möglichkeit eröffnet, CCS hier in Schleswig-Holstein sicher ausschließen zu können. Diese Chance ist uns im Bundesrat aus der Hand geschlagen worden.

Die Opposition jubelt, dass es jetzt kein Gesetz gibt. Aber ich kann nur sagen - und da verweise ich auf einen Kommentar in den „Kieler Nachrichten“ -: Das Erwachen könnte schmerzhaft sein.

Ich möchte daran erinnern, dass es damals SPDUmweltminister Gabriel war, der ein CCS-Gesetz eingebracht hat - ohne Länderklausel. Es war Bundesumweltminister Röttgen von der CDU, mit dem überhaupt erst Gesprächsmöglichkeiten über die

Frage eröffnet wurden, inwieweit die Länder bei dieser Entscheidung mitreden können. Wir haben diese Chance genutzt, wir haben eine Klausel mit einem Vetorecht für unser Land erreicht.

Die Opposition hier im Landtag verkennt nach wie vor die Vorgabe der Europäischen Union, und sie verkennt nach wie vor, dass das CCS-Projekt in Ketzin nach Bergrecht genehmigt worden ist. Das heißt, auch ohne ein CCS-Gesetz gibt es keine rechtliche Sicherheit, in Schleswig-Holstein CCS zu verbieten. Vielleicht wäre es gerade deshalb so wichtig gewesen, dass wir das CCS-Gesetz mit der Länderklausel bekommen hätten.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

An die Adresse der SPD sage ich: Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was an einem Gesetz schlecht ist, das den Ländern Entscheidungsbefugnisse einräumt.

(Zuruf von der SPD)

- Nein, das ist nicht schlecht. Wenn wir Freiräume in Schleswig-Holstein haben, Nein zu CCS zu sagen, ist das gelebte Subsidiarität. Das ist genau das, was wir von Europa an vielen Stellen verlangen und wollen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Haltung der SPD hier im Land ist doppelzüngig. Sie sprechen sich hier gegen CCS aus. Im Bund ist es Ihr SPD-Fraktionsvorsitzender Steinmeier, der beklagt, das Gesetz werde CCS eher verhindern als fördern, weil die Länder sich - so sagt er - freizeichnen könnten. Aber ich will Ihnen sagen: Genau das haben wir für Schleswig-Holstein gewollt. Das war der Erfolg dieser Landesregierung. Wir nehmen nämlich Rücksicht auf die Interessen der Menschen in unserem Land.

(Beifall bei CDU und FDP)

Auch Sigmar Gabriel hat in diesem Jahr mehrmals gefordert, das CCS-Gesetz ohne Länderklausel schnell zu verabschieden. Bei der Einweihung des Kraftwerks Schwarze Pumpe sagte er: Wir brauchen diese Kraftwerkstechnologie mit CO2-Abscheidung. - Dies zeigt, wo die SPD hin will: Kohleverstromung und CCS-Technik ohne Rücksicht auf die Menschen.

Besonders beschämend finde ich in diesem Zusammenhang die Einlassung unseres Nachbarn Hamburg im Bundesrat.

(Beifall bei CDU und FDP)

(Präsident Torsten Geerdts)

Hamburg hat sich für das CCS-Gesetz ausgesprochen, aber dezidiert die von uns eingebrachte Länderklausel abgelehnt. Da stellt sich für mich die Frage: Ist das gute Nachbarschaft des Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz gegenüber SchleswigHolstein und Niedersachsen? - Nein, wer Nachbarschaft pflegen will, sollte auch auf die Interessen der Nachbarn Rücksicht nehmen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Dieser Grundsatz gilt im Land, im Dorf, in der Stadt, aber auch zwischen den Bundesländern.

Die Opposition in diesem Haus nutzt die Ängste der Bevölkerung gegenüber CCS für puren Wahlkampf. Sie erwecken den Eindruck, Sie seien dagegen, obwohl Sie genau wissen, dass die BundesSPD und die SPD-geführten Bundesländer dies wollen und durchsetzen wollen.

(Lachen des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Auch DIE LINKE, die hier im Land dagegen ist, hat in Brandenburg einen Wirtschaftsminister, der ein glühender Verfechter der CCS-Technologie ohne Mitspracherecht der Länder in Deutschland ist.

(Beifall bei CDU und FDP)

Kurz gesagt: Sie streuen den Menschen hier in Schleswig-Holstein Sand in die Augen. Deswegen sage ich ganz deutlich: Für uns als CDU ist klar, dass wir an der Seite der Bevölkerung stehen. Wir werden auch weiter alles tun, um CCS in Schleswig-Holstein zu verhindern.