Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 10. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind die Kollegin Marion Herdan und der Kollege Hartmut Hamerich. Wir wünschen beiden von dieser Stelle aus gute Besserung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir an dieser Stelle einige wenige Anmerkungen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag - wir alle - stehen vor einer großen Herausforderung, die uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg in die Pflicht nimmt, die uns alle miteinander verbindet. Das Landesverfassungsgericht hat am 30. August 2010 sein Urteil gesprochen und den Landtag dazu aufgefordert, bis zum 31. Mai 2011 ein neues Wahlgesetz auf den Weg zu bringen; bis zum 30. September 2012 sind Neuwahlen durchzuführen. Diese Entscheidung ist eine unmissverständliche Verpflichtung zur Tat. Wir müssen in den kommenden Wochen dieser besonderen Verantwortung gerecht werden. Es geht dabei um nicht weniger als um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins in eine handlungsfähige Demokratie. Dieses Vertrauen werden wir durch Anstand und Aufrichtigkeit in der Debatte gewinnen. Durchsichtiges Taktieren ist fehl am Platz, denn das Ergebnis unserer Arbeit muss auf festen Füßen stehen.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist ein Novum in der Geschichte Schleswig-Holsteins und der Bundesrepublik Deutschland. Ich fordere uns alle auf, diese Herausforderung mit Besonnenheit, Zielstrebigkeit und vor allem in einem vertrauensvollen Miteinander über alle Fraktionsgrenzen hinweg anzunehmen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die von unserem Landesverfassungsgericht gegebenen Änderungen gewissenhaft und ergebnisorientiert umzusetzen.
Wir befinden uns bereits in diesem für das Land so wichtigen Prozess. Einige Vorarbeiten sind bereits getan, es herrscht Einvernehmen über die Bedeutung der uns gestellten Aufgabe. Ich bin deshalb optimistisch, dass der Landtag die ihm aufgetragenen Aufgaben erfolgreich lösen wird und dass das Urteil des Landesverfassungsgerichts letztlich zur Stärkung des Landtags, zur Stärkung der Demokratie und zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Politik beitragen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen wir gemeinsam an die Arbeit, zeigen wir, dass die Legislative ihrer zentralen Bedeutung in der Verfassung pflichtbewusst und verantwortungsvoll nachkommen wird.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit an dieser Stelle, ich glaube, es war wichtig, dies einleitend zu betonen.
Meine Damen und Herren, es liegt ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag vor. Es ist darum gebeten worden, über diesen Dringlichkeitsantrag heute um 14 Uhr abstimmen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass in dieser Frage Einvernehmen herrscht.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 9, 10, 13, 36, 39, 40, 47, 50 und 52 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Punkte 3, 5, 38 und 49. Der Antrag zum Tagesordnungspunkt 37, Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wurde von den Antragstellern zurückgezogen. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 4, 6, 7, 41und 48, Gesetzentwurf über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, erste Lesung des Haushalts 2011/2012 mit dem Finanzplan 2010 bis 2014 sowie die Anträge zum Thema Zukunft finanzieren - Steuereinnahmen steigern. Ebenfalls zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 14 und 51, Ladenöffnungszeitengesetz und Bericht zur Bäderverordnung, und die Tagesordnungspunkte 32 und 33, Anträge zur Abschiebehaft.
Anträge zur Fragestunde liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der geplanten Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken wird mit Zustimmung der Antragsteller Freitagmorgen um 10 Uhr aufgerufen werden. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 10. Tagung.
Wir werden heute und morgen längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist vorgesehen, die Tagung dann zu beenden, wenn die Tagesordnungspunkte erledigt sind. An allen drei Sitzungstagen ist jeweils eine einstündige Mittagspause von 13 bis 14 Uhr vor
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von der Wilhelm-Wisser-Gemeinschaftsschule aus Eutin sowie Gäste vom Instandsetzungsbataillon 166 aus Boostedt. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Zu den Tagesordnungspunkten „Gesetzentwurf über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer“ und zum Antrag „Steuereinnahmen steigern“ erteile ich zunächst dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Peter Sönnichsen, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verweise auf die Vorlagen in den Drucksachen 17/825 und 17/826.
Ich danke dem Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Ich eröffne dann die Grundsatzberatung zum Haushalt und erteile dem Herrn Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.
Ich hoffe, dass die Freude bei der Beratung am heutigen Tage noch weiter so anhält und dazu führt, dass wir zu positiven Entscheidungen und Entwicklungen kommen werden.
Meine Damen und Herren, die Vergangenheit hat die Zukunft unerbittlich eingeholt. Mit dem Finanzplan, dem Entwurf für die Haushalte 2011 und 2012 und dem Haushaltsbegleitgesetz haben wir Ihnen den finanzpolitischen Fahrplan in diese Zukunft vorgelegt, den Fahrplan in eine Zukunft, in der auch unsere Kinder und deren Kinder und wieder deren Kinder noch ein lebenswertes Schleswig-Holstein vorfinden sollen.
Unserem Haushaltsentwurf liegt erstmals eine langfristige, über den gesamten Konsoliderungspfad reichende Finanzplanung zugrunde. Für unser Land beginnt mit dieser langfristigen Finanzplanung und dem daraus abgeleiteten Doppelhaushalt eine neue Zeitrechnung. Der Blick ist fest auf das Jahr 2020 gerichtet. Wir richten die schleswig-holsteinische Haushaltspolitik darauf aus, in spätestens zehn
Dies geschieht nach dem Grundsatz: Niemand hat das Recht, heute noch nicht geborene Generationen mit Schulden zu belasten, um sich jetzt einen besseren Lebensstandard leisten zu können.
Deshalb machen wir endgültig Schluss mit immer mehr, immer weiteren Vorbelastungen für die Zukunft. Ende dieses Jahres wird Schleswig-Holstein 27 Milliarden € Schulden am Kapitalmarkt haben, 23 Milliarden € davon waren bis 2005 aufgelaufen, 1,6 Milliarden € davon waren außerhalb des Landeshaushalts verborgen. Hier stellen wir Transparenz her, denn die jährliche Belastung aus diesen Schulden beträgt derzeit rund 1 Milliarde € Zinsen mit stetig steigender Tendenz. 2020, in zehn Jahren, werden diese Schulden voraussichtlich 33 Milliarden € übersteigen - ohne diese Konsolidierung aber mindestens 10 Milliarden € mehr. Über Handlungsfähigkeit muss dann niemand mehr nachdenken. Wer jetzt nicht handelt, treibt unser Land in den sicheren Bankrott.
Dabei tröstet es überhaupt nicht, dass die Finanzlage Schleswig-Holsteins objektiv vor fünf Jahren deutlich schlechter war als heute. Damals hatte der Landeshaushalt eine Kreditfinanzierungsquote von 21 %, heute von 17 %. Aber es ist ziemlich gleichgültig, ob man 21 m oder 17 m unter Wasser ist. Das ist lediglich der zur Wahrhaftigkeit notwendige Hinweis an diejenigen unter uns, die heute das Hohelied der Konsolidierung singen, eine Konsolidierung, die allerdings ohne Ihr eigenes verantwortungsloses Handeln in den vergangenen 20 Jahren gar nicht erforderlich wäre.
Wir haben 2006 diese charakterlose Schuldenmacherei beendet. Wir haben bis 2008 jeden zusätzlich eingenommenen Steuereuro für die Senkung des übernommenen Fehlbetrages im Haushalt verwendet. Jetzt hat uns die Rezession 2009 vorübergehend einen Strich durch die Fortsetzung dieses Konsolidierungspfades gemacht. Aufhalten wird sie uns nicht. Die wirtschaftliche Entwicklung zeigt erste Aufwärtstendenzen.
Während die Schulden in den letzten 20 Jahren um das 2,6-Fache gestiegen sind, wuchs die Zinslast „nur“ um das 1,5-Fache. Hätte sich der Zinsmarkt in ähnlicher Form entwickelt, wie die Schulden aufgetürmt worden sind, dann hätten wir heute bereits