Eckhard Uhlenberg
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Last Statements
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen haben eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt. Aktuell ist in der Tat, dass die Stadt Datteln in den vergangenen Tagen eine Entscheidung getroffen hat, eine sehr verantwortliche Entscheidung. Ich möchte mich bei den Verantwortlichen der Stadt Datteln für diesen Beitrag herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir die Rede des Abgeordneten Römer noch einmal vor Augen führe, dann möchte ich sagen: Herr Abgeordneter Römer, was Sie hier vollzogen haben, das kann nicht Ihre Position sein. Sie haben, was das Thema Energiepolitik angeht, eine Sonthofen-Strategie.
Das ist nicht authentisch, was Sie hier vorführen. Sie können sich nicht vor Ort für industrielle Ar
beitsplätze einsetzen, auch als Vertreter der Gewerkschaften, und hier eine andere Position vertreten, um der Landesregierung zu schaden. Das ist nicht in Ordnung.
Da haben sich die Sozialdemokraten in Datteln verantwortlicher verhalten. Was Sie hier machen, ist eine Politik gegen alles und für nichts. Hier ist auch keine Energiepolitik der Sozialdemokraten zu erkennen. Diese Position – die Grünen haben immer eine besondere Position gehabt – ist aus der Sicht der Sozialdemokratischen Partei besonders verantwortungslos.
Die erste Entscheidung ist also die Entscheidung der Stadt Datteln, die ich sehr begrüße.
Der Landtag hat sich bereits im letzten Jahr mit einem klaren Votum dafür ausgesprochen, die rechtlichen Grundlagen für eine Realisierung des Kraftwerksprojekts in Datteln zu schaffen. Das Vorgehen des Landtages und der Landesregierung wird von Gegnern des Kraftwerks und von der Opposition als „Lex E.ON“ kritisiert. Damit soll der Eindruck erweckt werden, hier werde die Rechtslage zugunsten eines Investors gestaltet. Meine Damen und Herren, das ist Unsinn.
Das OVG hat in seinem Urteil unter anderem aus politischen Programmsätzen des LEP rechtsverbindliche Planungssätze gemacht. Danach sollen Bebauungspläne für Kraftwerke voraussetzen, dass für Neuanlagen alte Kraftwerke stillgelegt werden und keine Importkohle verwendet wird. Dieser Gesichtspunkt hat heute überhaupt noch keine Rolle gespielt.
Diese Lesart war weder von der letzten Regierung so gemeint noch wird sie von uns so vertreten. Gleichwohl ist die Rechtsprechung zu respektieren.
Allerdings bestimmt die Rechtsprechung nicht die Inhalte der Landesplanung. Diese Entscheidung obliegt dem Landtag und der Landesregierung. Wenn nun die Rechtsprechung dem Landtag und der Landesregierung Planungsaussagen unterstellt, die diese nicht getan haben, müssen Landtag und Landesregierung die Möglichkeit haben, sich zu korrigieren.
Respekt vor der Rechtsprechung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bedeutet, mit dem Urteil zu akzeptieren, dass der LEP nicht klar genug formuliert war. Respekt vor dem OVG bedeutet aber nicht, dass der Landtag seine Rolle als entscheidender Souverän an die Gerichte abtritt.
Bevor Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, die nach Ansicht des OVG schlechte Formulierung des LEP bemängeln, sei rein vorsichtshalber noch einmal daran erinnert, dass dieser Text von der letzten Regierung stammt. Er stammt nicht von dieser Landesregierung, sondern er stammt
von der letzten Regierung. In aller Bescheidenheit darf ich daran noch einmal erinnern.
Meine Damen und Herren, auch der Triumph der Opposition, hier habe das Gericht das Planungsrecht endlich wörtlich genommen, ist nur mit selektiver Wahrnehmung erklärbar. Das Urteil verweist mit dem bisherigen Planungsrecht auch auf den Vorrang heimischer Energieträger. Folgt man hier dem OVG, dann könnten in Nordrhein-Westfalen nur noch Braunkohlekraftwerke errichtet werden. Es wäre interessant, zu erfahren, ob dies die neue Energiepolitik der Grünen ist.
Verantwortliches Regierungshandeln kann sich eine solche argumentative Rosinenpickerei nicht leisten, meine Damen und Herren. Wir müssen reagieren. Dies hat der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen getan. Die Regierung tut dies mit der Vorlage eines Entwurfs für ein neues Kapitel „Energie“ des LEP. Dies tun wir nicht für E.ON, sondern wir tun dies für die Umsetzung der Energiepolitik des Landtages und der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es unser gemeinsames Ziel ist, Herr Abgeordneter Priggen, den Anteil der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren deutlich zu erhöhen. Sie sagen, in Nordrhein-Westfalen habe es in diesem Bereich in den vergangenen Jahren Rückschritte gegeben. Das stimmt nicht. Wir sind das einzige Land, das zum Beispiel einen Biomasseaktionsplan hat. Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer wieder über den Bau von Biogasanlagen unterhalten. Hier hat es zahlenmäßig eine deutliche Zunahme gegeben. Es hat eine deutliche Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen fünf Jahren, in dieser Legislaturperiode, gegeben.
Aber auch wenn man der Auffassung ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energien ausgebaut werden soll – dieser Auffassung ist die Landesregierung, sind die Koalitionsfraktionen –, dann geht es doch noch immer um die restlichen 70 % innerhalb des Industrielandes Nordrhein-Westfalen.
Da sage auch ich als Umweltminister: Wir können uns hier aus der Industriegesellschaft nicht verabschieden. Wir müssen diese 70 % umweltfreundlich gestalten. Wir müssen die CO2-Reduktion von 81 Millionen t, die die Landesregierung als Ziel auf den Weg gebracht hat, umsetzen, und zwar dadurch, dass wir neue Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen ans Netz bekommen. Dazu gehört auch, dass wir uns schneller von den alten Kohlekraftwerken verabschieden, als das im Moment noch abzusehen ist.
Es ist ganz wichtig, dass beide Felder zusammengefasst werden. Wir dürfen das Augenmerk nicht nur auf diese 30 % legen; die anderen 70 % sind entscheidend. Wir müssen das Ganze in Verbindung mit unserem Industriestandort NordrheinWestfalen sehen. Wir werden es erreichen, den CO2-Ausstoß um diese 81 Millionen t zu reduzieren.
Meine Damen und Herren, ich habe mir den Redebeitrag des Abgeordneten Sagel in Ruhe angehört. Das war der Beitrag der Linken in NordrheinWestfalen zur Energiepolitik. Es war – und deshalb möchte ich gut 40 Tage vor der Landtagswahl an die Sozialdemokraten appellieren – ein bemerkenswerter Auftritt, der eben hier stattgefunden hat. Was der Herr Sagel hier geäußert hat, ist die Mehrheitsmeinung bei den Linken. Er ist ja nicht der einzige Linke, der so auftritt. Vielmehr gibt es von diesen Politikern, die so sind, wie er sich dargestellt hat, bei den Linken eine große Anzahl, die unser Land ins Abseits führen.
Was mir nach dieser Debatte und nach dem Auftritt des Abgeordneten Sagel von den Linken fehlt, ist eine klare Absage der Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen an eine Koalition mit der Linkspartei.
Nach dem Auftritt, meine Damen und Herren, der hier heute stattgefunden hat, nach dem die Präsidentin den einzigen Abgeordneten, den die Linken hier haben, des Plenarsaals verweisen muss, nach den inhaltlichen Aussagen, die die Linken hier und an anderer Stelle kundtun,
ist der eigentliche Skandal, dass hier gut 40 Tage vor der Landtagswahl von der Sozialdemokratischen Partei nicht erklärt wird, dass sie mit dieser Partei nicht zusammenarbeiten will.
Das ist der Skandal, dass Sie nicht den Mut haben, einen klaren Trennungsstrich zu Kommunisten und zu Linksradikalen zu ziehen, meine Damen und Herren. Ich fordere Sie nachdrücklich auf, diese 40 Tage zu nutzen.
Nach dem Auftritt von Herrn Sagel, wie wir ihn heute erlebt haben, fordere ich die Sozialdemokraten auf – bei den Grünen geht das von Tag zu Tag hin und her; sie sind auch bereit, mit den Linken zusammenzugehen –, endlich einen klaren Trennungsstrich zu ziehen. Tun Sie es
auch im Interesse der Demokratie in dem schönsten, größten und wichtigsten Bundesland, was wir haben.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Landwirtschaft in NordrheinWestfalen als Tagesordnungspunkt 3 der letzten Plenarsitzung dieser Wahlperiode behandelt wird. Meistens wurde diese Materie unter „Weitere Tagesordnungspunkte“ abgehandelt.
Meine Damen und Herren, dies ist nie der Bedeutung der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen gerecht geworden. Ich weiß, die Wahrnehmung der Landwirtschaft in einem Industrieland wie Nordrhein-Westfalen ist immer etwas komplizierter und schwieriger, als es etwa in Niedersachsen oder Bayern der Fall ist. Aber Nordrhein-Westfalen ist der drittwichtigste Agrarstandort in der Bundesrepublik Deutschland. In der Landwirtschaft und der Ernährungswirtschaft gibt es über 400.000 Arbeitsplätze; dort arbeiten mehr Menschen als bei Kohle und Stahl. Ich möchte auch hier noch einmal die wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen hervorheben.
Worum ging es in diesen vergangenen fünf Jahren? – Die Landwirte haben darauf gewartet, nicht weiter gegängelt und nicht weiter von oben herab behandelt zu werden. Sie wollten von dieser Landesregierung gute, verlässliche Rahmenbedingungen. In den vergangenen fünf Jahren ist es uns gelungen, solch gute, verlässliche Rahmenbedingungen für
unsere Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. – Dafür, insbesondere für die politische Unterstützung, möchte ich mich sehr herzlich bei den Koalitionsfraktionen bedanken.
Der Landwirt ist Unternehmer und will als Unternehmer wahrgenommen werden. Wir haben inhaltlich stark gearbeitet, wir haben uns auf die nächsten Jahre vorbereitet, in denen wir auch die politische Verantwortung in Nordrhein-Westfalen tragen möchten. Gemeinsam mit Wissenschaftlern, Landwirten, Verbänden, Biobauern, der Landjugend und den Landfrauen haben wir mit „Landwirtschaft 2020“ ein schlüssiges Konzept auf den Weg gebracht. Das hat es in Nordrhein-Westfalen früher nicht gegeben. Dort werden klare Aussagen gemacht, wie es mit unserer Landwirtschaft in den nächsten Jahren weitergeht.
Der Strukturwandel wird sich in der Landwirtschaft weiter fortsetzen; das ist klar. Wir haben eine eindeutige Aussage zur Milchpolitik getroffen. Ich möchte das aufgrund der knappen Zeit heute nicht vertiefen, sondern nur anmerken: Während der Quotenregelung ist die Zahl der Milchviehbetriebe in Nordrhein-Westfalen von 30.000 auf 8.000 gesunken. Das Auslaufen der Quotenregelung ist von Frau Künast und den damaligen Agrarministern auf den Weg gebracht worden.
Es geht darum, dass wir die gesamte Landwirtschaft mitnehmen – das wird die Landesregierung weiter tun –: ob Grünlandbetriebe, Ackerbaubetriebe, ob erneuerbare Energien, ob Naturschutz oder Veredelung. Das ist unsere große Aufgabe.
Der Strukturwandel geht weiter. Aber, meine Damen und Herren, was hochinteressant ist: Wir haben in der Landwirtschaft inzwischen wieder mehr Arbeitsplätze, als es noch vor fünf Jahren der Fall war. Die Betriebe stellen wieder ein. Wir haben gut ausgebildete, junge Bäuerinnen und Bauern. Gerade die grünen Berufe haben in diesen vergangenen fünf Jahren einen Aufschwung erfahren. Dafür bin ich dankbar.
Die Agrarreform ist wichtig. Wir brauchen auch in Zukunft eine starke erste Säule und eine starke zweite Säule. Ich bin froh, dass ich dazu mit den Agrarministern der anderen Länder, auch denen der SPD-geführten Länder, eine einheitliche Meinung vertrete. Das ist noch einmal auf der Agrarministerkonferenz am 18. September so beschlossen worden. – Was die SPD hier in Nordrhein-Westfalen erzählt, ist weit von dem entfernt, was die Agrarminister in den anderen Ländern praktizieren.
Meine Damen und Herren, für mich gibt es während der nächsten Wahlperiode drei große Herausforderungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft:
Einmal ist es das Thema Flächenkonkurrenz, das uns weiter beschäftigen wird.
Wir müssen in den nächsten fünf Jahren weiter Konflikte lösen, wenn es um solche Fragen geht: Nahrungsmittel auf der einen und nachwachsende Rohstoffe auf der anderen Seite, Veredelung auf der einen Seite, Biogas auf der anderen Seite. Das ist ein Konflikt, der heute insbesondere in den starken Veredelungsregionen in Nordrhein-Westfalen auftritt und der gelöst werden muss. Das EEG ist gut, aber es kann nicht sein, dass der eine Bereich staatlich garantierte Preise bekommt, während sich der andere am Markt behaupten muss. Darin muss das EEG möglicherweise flexibler sein, da muss nachgebessert werden. Das habe ich mir als Minister für die nächste Wahlperiode vorgenommen.
Ein zweiter wichtiger Punkt: Nordrhein-Westfalen ist das am dichtesten besiedelte Bundesland. Wir müssen die Akzeptanz für Veredelung und für landwirtschaftliche Betriebe wieder stärken. Im Rahmen der Veredelung brauchen wir die höchsten technischen Standards, sonst erreichen wir in einem dicht besiedelten Land keine Akzeptanz. Auch dieses Problem möchte ich in den nächsten fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen lösen.
Mit der wissenschaftlichen Begleitung unserer Landwirtschaft möchte noch einen dritten Punkt ansprechen, um den ich mir große Sorgen mache: Mit der Landwirtschaftlichen Fakultät in Bonn haben wir die einzige Landwirtschaftliche Fakultät in Nordrhein-Westfalen. Ich habe Sorge, dass ihr in Zukunft nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen. Ich werde mich darum kümmern, dass sie in der großen Universität in Bonn auch in Zukunft noch ausreichend stattfindet. Das gilt genauso für die weitere, erfolgreiche Arbeit der Fachhochschule Südwestfalen mit dem Fachbereich Agrarwirtschaft in Soest.
Zum Schluss meine Bitte an die Fraktionen der CDU und FDP: Sorgen Sie dafür, dass es auch in den nächsten fünf Jahren eine gute parlamentarische Mehrheit für eine verantwortungsbewusste Agrarpolitik gegenüber unseren Bäuerinnen und Bauern gibt.
Meine Bitte an die SPD: Unterhalten Sie sich einmal auf Bundesebene mit den anderen SPD-Politikern, damit Sie aus Ihrer ideologischen Ecke herauskommen.
Die wenigsten Gemeinsamkeiten hatte ich in den vergangenen fünf Jahren mit den Grünen, aber das ist nun einmal so.
Der Abgeordnete Remmel hat mich noch vor drei Jahren als Bauernminister beschimpft. Er war der Auffassung, das sei ein Schimpfwort – für mich war es eine Auszeichnung, meine Damen und Herren.
Ich bekenne mich zu diesem Berufsstand. Ich weiß, woher ich komme. Ich weiß, dass sich die Bäuerinnen und Bauern auf CDU und FDP, auf diese Landesregierung verlassen können.
Ich bedanke mich darüber hinaus sehr herzlich bei allen Fraktionen für die weitgehend gute Zusammenarbeit während der vergangenen fünf Jahre.
Mein besonderer Dank gilt den Kollegen Hubert Schulte, Karl Kress und Clemens Pick, die nicht wieder für den Landtag kandidieren und wesentliche Beiträge für unsere Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen geleistet haben. Vielen Dank für Ihren großen Einsatz!
Ich möchte noch einmal sagen: Die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen kann nach diesen fünf Jahren Regierung von CDU und FDP positiv in die Zukunft schauen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Remmel, ich möchte zunächst einmal feststellen, dass Sie auch mit Ihrer letzten Rede in dieser Wahlperiode zum Thema Abfall Ihrer absoluten Sachlichkeit treu geblieben sind.
Diese Rede lehnt sich an alle übrigen Reden an, die Sie zu diesem und zu anderen Themen gehalten haben: äußerst sachlich, richtig auf den Punkt gebracht. Das war wieder einer der Höhepunkte der Grünen zu diesem Themengebiet.
Meine Damen und Herren, ein herzliches Wort des Dankes möchte ich dem Abgeordneten Karl Kress sagen. Er hat heute seine letzte Rede im Landtag von Nordrhein-Westfalen gehalten. – Lieber Herr Abgeordneter Kress, ich möchte mich herzlich für das bedanken, was Sie in den vergangenen Jahren im Rahmen der Abfall- und Umweltpolitik in Nordrhein-Westfalen geleistet haben. Ich bedaure sehr, dass Sie nicht mehr für den Landtag kandidieren, und wünsche Ihnen – sicherlich auch im Namen der
Kolleginnen und Kollegen – alles Gute für die kommende Zeit.
Ich wollte es eigentlich kurz machen, meine Damen und Herren, aber die Hinweise und die gestellten Fragen an die Abfallpolitik der Landesregierung machen es notwendig, dass ich es heute noch einmal etwas grundsätzlicher darlege. Ich möchte deutlich machen, dass dieser Antrag – bei aller Sympathie, Herr Abgeordneter Gatter – nun wirklich ins Leere geht.
Er ist überholt, das sage ich auch aus Sicht der Landesregierung. Richtigerweise – er enthält ja auch etwas Richtiges – wird im Antrag darauf hingewiesen, dass von Nordrhein-Westfalen immer entscheidende Impulse zur Weiterentwicklung von Entsorgungstechnologien und -märkten ausgehen. Das gilt gerade auch für die letzten fünf Jahre.
Da die nordrhein-westfälische Wirtschaft dort besondere Stärken hat, sehen wir als Landesregierung im Bereich der Abfall- und Recyclingtechnologien erhebliche Chancen für die nordrheinwestfälische Wirtschaft. Darin sind wir uns mit der Bundesregierung einig. Insoweit hätte es dieses Antrags nicht bedurft.
Zur zweiten Forderung: Der landesweite Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle wird voraussichtlich Ende März veröffentlicht. Wir haben uns heute auch im Kabinett wieder damit beschäftigt. Den Abfallwirtschaftsplan haben wir bereits mehr als ein Mal ausführlich diskutiert.
Auch auf die dritte Forderung möchte ich eingehen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es für die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst einen Mindestlohn von 8,02 € pro Stunde. Dass der Antrag zu kurz greift, belegen auch die Erfolge der Landesregierung gerade im Rahmen der Abfallpolitik.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung konsequent das Ziel verfolgt hat, die Abfallwirtschaft zu einer wettbewerbsorientierten, umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln.
Konkret heißt das: immer mehr Abfälle als Rohstoffe und als Energiequelle nutzen. Ein solches Ziel lässt sich nur im Konsens mit allen Beteiligten erreichen. Ich möchte auf die gemeinsame Erklärung der 16 Betreibergesellschaften zum Thema Hausmüllverbrennungsanlagen und auf die mit ThyssenKrupp Steel AG und den Hüttenwerken Krupp Mannesmann getroffene Vereinbarung verweisen, nach der Hüttensande und Hochofenstückschlacken grundsätzlich als Nebenprodukte der Stahlerzeugung anzusehen sind. Dadurch sind jährlich CO2-Emissionen
in einer Größenordung von 1 Million t eingespart worden.
Ich möchte auch auf viele andere Bereiche verweisen, in denen wir Fortschritte getan haben, etwa die Siedlungsabfallwirtschaft. Derzeit sind es 1,95 Millionen t an eingesparten Treibhausgasen pro Jahr. Wir haben also eine Vielzahl von Fortschritten erreicht.
Meine Damen und Herren, es gibt noch einen Zusatzantrag, den NRW-Abfallwirtschaftsplan auszusetzen. Ich erinnere daran, Herr Abgeordneter Gatter: Abfallwirtschaftspläne sind gemäß § 29 Abs. 10 des Kreislauf- und Abfallgesetzes alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die von den Bezirksregierungen aufgestellten Abfallwirtschaftspläne sind zuletzt im Zeitraum zwischen 2004 und 2005 fortgeschrieben worden.
Zwischen 2004 und April 2005. – Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 ist die Zuständigkeit für die Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne für Siedlungsabfälle – das haben wir so gewollt – auf das MUNLV verlagert worden.
Würden wir die Aufstellung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans, wie Sie es eben noch einmal von uns gefordert haben, aussetzen, bis die Abfallrahmenrichtlinie in Bundes- und Landesrecht umgesetzt wird, würde dies eine Missachtung der gesetzlichen Verpflichtung zur rechtzeitigen Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne bedeuten. Dass Sie dies in einer der letzten Sitzungen noch vom Umweltminister erwarten, Herr Abgeordneter Gatter, ist etwas ungewöhnlich.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass bis zur Umsetzung der novellierten EG-Abfallrahmenrichtlinie, die nicht unmittelbar rechtlich verbindlich ist, für die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen das geltende Bundes- und Landesrecht maßgeblich ist. Wann die Umsetzung der EG-Abfallrahmenrichtlinie in Bundesrecht und anschließend in Landesrecht abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei zu Verzögerungen kommt. Bisher liegt ja ausschließlich ein erster Arbeitsentwurf vor, der noch nicht einmal auf Bundesebene abgestimmt ist.
Also, meine Damen und Herren, auch bei diesem Abfallwirtschaftsplan hat die Landesregierung vorsorglich gehandelt. Wir haben auf einer klaren rechtlichen Grundlage gehandelt, und wir können froh sein, dass wir jetzt noch vor dem Ablauf der Wahlperiode diesen Abfallwirtschaftsplan in einen gesetzlichen Rahmen gegossen haben.
Ich möchte mich bei den Kollegen sehr herzlich bedanken, die das auch politisch unterstützt haben. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst ein herzliches Wort des Dankes an die Koalitionsfraktionen sagen, die diese Anträge eingebracht haben und jetzt auch in zweiter
Lesung die Politik der Landesregierung unterstützen. Herzlichen Dank!
Erstens. Herr Abgeordneter Remmel, von einer Verfassungswidrigkeit kann hier natürlich überhaupt keine Rede sein. Herr Prof. Dr. Beckmann und Herr Prof. Dr. Frenz haben dazu ganz klare Aussagen getroffen.
Zweitens. Zu der Rede der Abgeordneten Schulze brauche ich wohl nichts Näheres zu sagen. Sie war so wie die Umweltpolitik der SPD in den vergangenen fünf Jahren:
kurz, kraftlos, ohne Inhalte, keine Alternativen. Frau Abgeordnete Schulze, Klaus Matthiesen würde sich im Grabe umdrehen, wenn er Ihre Ansätze für eine Umweltpolitik in Nordrhein-Westfalen heute miterlebt hätte. Da ist einfach nichts dahinter. Sie plappern ein bisschen den Grünen nach. Bei der SPD gibt es im Bereich der Umweltpolitik aber keinen Ansatz mehr. Das muss ich heute einfach einmal so feststellen.
Herr Abgeordneter Remmel, die alte Arroganz in Nordrhein-Westfalen gibt es natürlich seit fünf Jahren nicht mehr. Der ideologische Ansatz in der Umweltpolitik ist vorbei. Wir machen in NordrheinWestfalen Umweltpolitik mit den Menschen und nicht gegen die Menschen. Wirtschaftliche Vernunft, soziale Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung – das sind unsere Grundmaximen. Sie haben die Umweltpolitik dieser Landesregierung und dieses Umweltministers in den vergangenen Jahren geprägt.
Das war richtig. Meine Politik war vielleicht nicht schrill; da unterscheide ich mich von meiner Vorgängerin. In der Administration, in der Umsetzung der Umweltpolitik waren dies aber sehr erfolgreiche fünf Jahre.
Ich darf beispielsweise an den Dialog „Wirtschaft und Umwelt NRW“ erinnern, in dessen Rahmen wir Vertreter von Umwelt und Wirtschaft an einen Tisch geholt haben. Damit haben wir im Industrieland Nordrhein-Westfalen die Lösung der großen Probleme auf den Weg gebracht.
Ich darf auch an das Programm „Lebendige Gewässer“ erinnern. 2.200 km Gewässer werden jetzt wieder in einen natürlichen Zustand versetzt. Bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie steht Nordrhein-Westfalen ganz vornean.
Wir haben die Umweltbehörden modernisiert. Wir mussten zwar sparen. Sie sind aber gut modernisiert worden. Der entscheidende Punkt ist, dass die Umweltstandards in Nordrhein-Westfalen nicht gesenkt worden sind. Das ist wichtig. Wir machen eine ambitionierte Umweltpolitik mit weniger Bürokratie.
Außerdem sorgen wir im Abfallmarkt dafür, dass mehr Markteffizienz für die Entsorgungslandschaft des Landes sich positiv auswirken wird. Das ist auch für unsere Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen gut.
Meine Damen und Herren, als Umweltminister habe ich ein schweres Erbe übernommen. Was war denn mit PFT? Was war denn mit TOSU? Wann sind diese Vorgänge in Nordrhein-Westfalen denn vonstatten gegangen? Das war noch unter der Vorgängerregierung. Und welche Regierung muss diese Flächen sanieren? Welche Regierung hat einen Beitrag dazu geleistet, dass die Industrie modernisiert wurde, sodass wir heute kein PFT und kein TOSU mehr haben? Wir waren es, die das Thema Wasserqualität in den Mittelpunkt der Landespolitik gestellt haben, sodass wir jetzt eine Vorreiterrolle einnehmen.
Früher ist geredet worden, aber nichts dafür getan worden, damit wir in Nordrhein-Westfalen gesunde Gewässer haben. Sie sind ideologisch an die Themen herangegangen und haben weder mit der Wirtschaft noch mit den Menschen gesprochen. – Nein, meine Damen und Herren, Ideologie hat in unserer Umweltpolitik in Nordrhein-Westfalen nichts zu suchen. Das wird nach dem 9. Mai 2010 auch so bleiben.
Wir sind das erste Bundesland, das eine Klimaanpassungsstrategie auf den Weg gebracht hat. Wir sind das einzige Bundesland, das eine Biomassestrategie auf den Weg gebracht hat.
Gleichzeitig haben wir eine Forstreform durchgeführt. Wir haben „Kyrill“ gehabt. Innerhalb weniger Minuten sind 25 Millionen Bäume umgefallen. Fahren Sie heute durchs Sauerland.
Herr Kollege, der Niederrhein ist ziemlich weit davon entfernt. – Sprechen Sie mit den Waldbauern. Die Leute sind zufrieden. Hier ist sehr viel geleistet worden.
Und was ich überhaupt nicht verstehen kann, meine Damen und Herren: Wenn 0,1 % des Waldes in Nordrhein-Westfalen den Besitzer wechseln, und zwar zu privaten Händen, müssen Sie berücksichtigen, dass zwei Drittel unseres Waldes in Nordrhein-Westfalen von privaten Waldbauern versorgt und gepflegt werden. Dass diese privaten Waldbauern von Ihnen immer wieder an den Pranger gestellt werden, das ist nicht in Ordnung.
Sie werden damit auch der Lebensleistung der Waldbauern im Sauerland und in anderen Regionen nicht gerecht. Sie gehen immer noch nach dem Motto vor: Möglichst alles verstaatlichen! Mehr Bürokratie! Die private Seite nach hinten drängen! – Das war natürlich nicht die Politik dieser Landesregierung.
Da gibt es große Unterschiede.
Meine Damen und Herren, wir haben auch das modernste Umweltinformationsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben die Landschaftsregionen in Nordrhein-Westfalen, die FFH-Problematik aktualisiert.
Wir haben ein 100-Alleen-Programm auf den Weg gebracht.
Ich sage das auch noch einmal, meine Damen und Herren, weil Sie es ja nicht ertragen können:
In der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen ist noch nie mehr Geld für den Naturschutz und für den Umweltschutz ausgegeben worden als in den Jahren 2009 und 2010.
Lassen Sie mich noch etwas sagen zum Kernbereich meiner Umweltpolitik. Das ist das Thema „Allianz für die Fläche“.
Wer hat denn vor drei oder vier Jahren davon gesprochen? Es gibt eine Kehrtwende in NordrheinWestfalen.
Heute werden weniger Flächen zugebaut.
In der Regierungszeit von Rot-Grün ist das ja noch nicht einmal Thema gewesen. Heute haben wir die „Allianz für die Fläche“ auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit den Kommunen, gemeinsam mit allen Akteuren haben wir dieses Thema vorangebracht.
Nein, meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen haben diese fünf Jahre gut getan. Das war eine realistische, eine gute Umweltpolitik. Die Menschen sind froh darüber, dass wir diese Vorreiterrolle im Bereich der Umweltpolitik in Deutschland eingenommen haben.
Es denkt keiner mehr an die Ideologiezeit der Grünen in Nordrhein-Westfalen zurück. Die Alternativlosigkeit der Sozialdemokraten hat Frau Abgeordnete
Schulze heute in den ganzen Möglichkeiten, die ihr zur Verfügung stehen, wieder dargelegt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kreis Gütersloh hat mit Bescheid vom 18. Februar 2010 die wesentliche Änderung und den geänderten Betrieb eines Schießplatzes auf dem Truppenübungsplatz Senne immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Genehmigung umfasst im Wesentlichen die Neuerrichtung von drei Übungsdörfern, Änderungen am vorhandenen Übungsdorf, die Errichtung eines Schießhauses und Änderungen an drei bereits vorhandenen Stützpunkten.
Am 24. Februar 2010 hat der Kreis Gütersloh auf Antrag des Genehmigungsinhabers die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides angeordnet. Mit den vorbereiteten Maßnahmen ist dann umgehend begonnen worden.
Meine Damen und Herren, es handelt sich insgesamt um 5 ha. Das ist ein Anteil von 0,01 % der Fläche, die uns in der Senne insgesamt zur Verfügung steht.
Erstens. Der Ausbau des Truppenübungsplatzes befindet sich in der räumlichen Zuständigkeit von drei Kreisen, nämlich den Kreisen Gütersloh, Lippe und Paderborn. Für den Fall, dass sich eine Anlage räumlich über die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Behörden erstreckt, ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz von der vorgesetzten Behörde die zuständige Behörde zu bestimmen.
Die Bezirksregierung Detmold hat den Landrat des Kreises Gütersloh als zuständige Genehmigungsbehörde bestimmt und diesen gebeten, über den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag auch für die Kreise Lippe und Paderborn zu entscheiden. Der Grund hierfür war, dass im Zuge der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts
im Jahre 2008 einschlägig erfahrene Mitarbeiter der Bezirksregierung zum Kreis Gütersloh versetzt wurden, deren fachliche Kompetenz in dem Verfahren als notwendig angesehen wurde.
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wurden neben den immissionsschutzrechtlichen auch die naturschutzrechtlichen Aspekte des Ausbaus des Truppenübungsplatzes behandelt.
Das in Rede stehende Genehmigungsverfahren wurde bezüglich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold sowie durch das LANUV intensiv begleitet. Hinweise auf materielle Verstöße gegen Natur- und Artenstoß liegen nicht vor.
Die Genehmigung umfasst eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, einen landschaftspflegerischen Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Entsprechende Nebenbestimmungen sind formuliert.
Eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz nach § 62 Abs. 2 Landschaftsgesetz NordrheinWestfalen ist erteilt und im Rahmen der Konzentrationswirkung im immissionsschutzrechtlichen Bescheid enthalten.
Eine zusätzliche Lärmbelastung der Anwohner wird durch die Nutzung der Übungseinrichtungen jetzt nicht eintreten, da an den Tagen, an denen die Einrichtungen genutzt werden, auf dem Truppenübungsplatz kein Großkaliberschießen und keine Hubschrauberflüge zulässig sind.
Zweitens. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die spezielle Artenschutzprüfung sind nicht zu beanstanden. Das methodische Vorgehen bei den Kartierungen, die Bewertungsmethoden sowie die Schadensbegrenzungsmaßnahmen und das Risikomanagement entsprechen dem heutigen Standard. Auf dieser Grundlage wird sichergestellt, dass eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH- und Vogelschutzgebietes nicht gegeben ist und nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote verstoßen wird.
Bezüglich der Eingriffsregelung sind die Minderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geeignet, die Beeinträchtigungen durch den Eingriff auf ein unvermeidbares Maß zu reduzieren. Durch Auflagen zur Pflege und Umsetzung der Maßnahmen und zum Monitoring ist gewährleistet, dass der Antragsteller den rechtlichen Verpflichtungen nachkommt.
Im Übrigen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Flächenverluste von gesetzlich geschützten Biotopen ausgeglichen werden. Die Zielerreichung wird im Rahmen eines Monitorings überprüft. Darüber hinaus wird die dauerhafte Pflege durch den Antragsteller gewährleistet.
Drittens. Die weiterhin erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz NRW liegt mit dem Bescheid des Landesbetriebes Wald und Holz vom 3. März 2010 vor. Darin wird zur Umsetzung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Anlage eines Offenlandhabitats für Schwarzkehlchen und Ziegenmelker die Umwandlung einer Waldfläche mit der Auflage einer Erstaufforstung und ökologischen Aufwertung vorhandener Waldflächen genehmigt. Soweit zur Vorbereitung des Offenlandhabitats – ehemalige – Waldflächen gerodet werden, geschieht dies auf Grundlage der erteilten Umwandlungsgenehmigung und ist forstrechtlich unbedenklich.
Von dem Verbot des Fällens von Bäumen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September hat der Kreis am 26. Februar 2010 eine Ausnahme zugelassen. Diese ist auf den 7. März 2010 begrenzt und mit der witterungsbedingt verzögerten Brutzeit plausibel und nachvollziehbar begründet.
Viertens. Die Übungseinrichtungen sollen bereits ab dem 1. Oktober 2010 zur Ausbildung und Vorbereitung der Soldaten auf Auslandseinsätze genutzt werden. Die speziell ausgebildeten Soldaten sollen noch Ende des Jahres 2010 nach Afghanistan gesandt werden. Angesichts der bestehenden äußerst angespannten Sicherheitslage im Einsatzgebiet der britischen Streitkräfte ist es dringend notwendig, die Soldatinnen und Soldaten auf die zu erwartenden militärischen Kontakte mit Taliban-Kämpfern vorzubereiten, um Gefahren für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte so weit wie möglich zu begrenzen.
Auch müssen aus naturschutzrechtlichen Gründen die vorbereitenden Maßnahmen für den Bau der Übungseinrichtungen vor Beginn der Brutzeit abgeschlossen sein. Andernfalls wäre eine Errichtung der Übungseinrichtungen in diesem Jahr nicht mehr möglich, und die lebensnotwendige zeitgemäße Ausbildung der Soldaten wäre gefährdet.
Das war die Antwort der Landesregierung, Frau Abgeordnete Beer.
Herr Abgeordneter, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich mich an einer solchen Spekulation nicht beteiligen werde. Es gibt Hinweise eines möglichen designierten konservativen Verteidigungsministers, aber das hat natürlich für unsere derzeitigen Planungen in Nordrhein-Westfalen überhaupt keine Konsequenzen, weil es sich schlicht und einfach um Spekulationen handelt.
Es ist richtig – das kann ich bestätigen, Herr Abgeordneter –, dass es der früheren Landesregierung nicht gelungen ist, einen Nationalpark in der Senne einzurichten. Der Hauptgrund liegen darin, dass die Bevölkerung in der Region dies vorübergehend nicht wollte.
Das mag in Bielefeld etwas anders aussehen, aber es hat damals trotz allen Drucks, den die Landesregierung ausgeübt hat, nicht geklappt.
Ich darf noch einmal sagen, dass es nicht im Interesse der Landesregierung liegt, dass sich die britischen Streitkräfte möglichst schnell aus der Senne zurückziehen; denn davon hängen gerade in der Region des Paderborner Landes Tausende von Arbeitsplätzen insbesondere im zivilen Bereich ab.
Frau Abgeordnete, ich habe gerade in der Beantwortung Ihrer Anfrage deutlich gemacht, dass das Genehmigungsverfahren – deswegen habe ich mir so viel Zeit genommen und Ihnen zugemutet, sich das Ganze noch einmal anzuhören – in der gesamten Breite der Palette auf einer rechtlich klaren und verbindlichen Grundlage abgelaufen ist. Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass dies rechtlich in Ordnung ist, es ist über jeden Zweifel erhaben. – Das ist das Erste.
Das Zweite: Ich bin der Auffassung, dass die Entscheidung der Einrichtung der Übungsdörfer richtig und sehr verantwortlich getroffen worden ist. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn man junge Soldatinnen und Soldaten in einen Krieg nach Afghanistan schicken will, der anders geführt wird als in anderen Regionen der Welt, ohne dass sie eine entsprechende Ausbildung bekommen. Die Übungsmöglichkeiten in der Senne bestehen heute schon. Das muss jetzt entsprechend angepasst und ausgebaut werden, insbesondere nachdem – darum geht es mir als Umwelt- und Naturschutzminister – alle naturschutzfachlichen, immissionsschutzrechtlichen und umweltpolitischen Auflagen erfüllt worden sind.
Ich darf es noch einmal sagen: Es handelt sich um 0,01 % der Fläche in der Senne. Es gibt offensichtlich Politiker, die es jungen Menschen zumuten wollen, nach Afghanistan zu gehen, ohne dass sie entsprechend ausgebildet wurden. Wenn die Landesregierung diese Position einnehmen würde, wäre das zutiefst unverantwortlich.
Frau Abgeordnete, von einer extensiven Ausweitung kann angesichts der Zahlen – es handelt sich um 5 ha und 0,01 % der Fläche – überhaupt keine Rede sein. Die Senne ist deswegen ein naturschutzfachlich so wertvolles Gebiet, weil die britischen Streitkräfte dort seit vielen Jahrzehnten ihre Übungen durchgeführt haben. In den vergangenen Jahrzehnten ist es in der Senne gelungen, sowohl die militärischen als auch die naturschutzrechtlichen Fragen gut miteinander in Einklang zu bringen. Die Senne hat unter der Präsenz und den Übungsmöglichkeiten der Briten nicht gelitten, sondern das war im Gegenteil – das haben die Naturschutzverbände in der Vergangenheit immer wieder unterstrichen – eine Voraussetzung dafür, dass es dort so ausgeprägte Naturschutz- und FFH-Gebiete gibt.
Herr Abgeordneter Priggen, Sie sind politisch viel zu erfahren, um zu glauben, dass sich eine Landesregierung auf solche Spekulationen berufen kann. Bestimmte Umfragen – Sie kennen das doch – ändern sich von Woche zu Woche.
Sie werden sich noch wundern, was das Thema der Umfragen angeht. Bleiben Sie mal ruhig!
Diese Umfragen können nicht die Grundlage für irgendeine politische Entscheidung sein, insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass mit der Existenz der britischen Streitkräfte in der Senne jetzt viele tausend Arbeitsplätze gesichert werden. Die britischen Streitkräfte sind da vor Ort, und deswegen steht auch die Region im Paderborner Land bzw. in der Senne hinter den britischen Streitkräften. Dass es dort sehr viele zivile Arbeitskräfte bei den Streitkräften gibt, ist einer der Gründe.
Die Äußerung eines Politikers, der sich in der Opposition befindet und der für den Fall, dass der möglicherweise eine Wahl gewinnt, diese oder jene Linie fährt, kann nicht die Grundlage für die Entscheidung der Landesregierung sein.
Die Landesregierung unternimmt keine Schritte. Wir warten die Entscheidung der Engländer in Ruhe ab. Die Landesregierung wird dann entscheiden, wenn es so weit ist. Wir üben auf die Antwort nach der Frage, ob die Engländer bleiben oder nicht, überhaupt keinen Druck aus. Im Gegenteil: Die Engländer sind uns in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft sehr willkommen, und wir würden uns freuen, wenn
sie ihre Übungstätigkeit in der Senne weiter fortsetzen würden.
Frau Abgeordnete Beer, es gibt den Wunsch der Briten, die Übungsdörfer für eine ganz konkrete Situation auszubauen. Die Landesregierung unterstützt es, dass die Übungsdörfer ausgebaut werden. Ich bin erschüttert darüber, dass es in diesem Hause Abgeordnete gibt, für die die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten ein nicht so hohes Gut ist und die deshalb meinen, dass solche Entscheidungen jetzt nicht getroffen werden müssen.
Ich glaube auch nicht, dass es hier darum geht, unseriöse Spekulationen, die von Ihnen gerade angestellt worden sind, in die Zukunft zu treiben. Wichtig ist vielmehr, dass es jetzt gelungen ist, in der Senne beides gut miteinander zu verbinden, nämlich die Ausbildung der Soldaten und die naturschutzfachlichen Gegebenheiten, die gewahrt sind.
Die Landesregierung wird dafür sorgen, dass dies auch in den nächsten Jahren, unabhängig von der jeweiligen politischen Entscheidungslage, weiter umgesetzt wird.
Herr Abgeordneter, ich habe als Umweltminister gerade diesem Vertrag mit den Engländern, was die Übungsdörfer angeht, gerne zugestimmt, weil damit ein Stück Sicherheit für die jungen Soldatinnen und Soldaten gewährleistet ist.
Ich bin froh darüber, dass wir eine solche Entscheidung innerhalb der Landesregierung getroffen haben, die von der Bezirksregierung in Detmold und den drei beteiligten Kreisen entsprechend entsprechend umgesetzt worden ist, sodass von ihr kein Schaden für die Bevölkerung im Umfeld der Senne ausgeht, insbesondere auch kein Schaden für Umwelt und Naturschutz.
Frau Abgeordnete, ich möchte Sie zunächst bitten, in diesem Zusammenhang nicht von Kampfdörfern zu sprechen, sondern von Übungsdörfern sprechen. Ich halte es für sehr problematisch, wenn man verbal an einer guten Ausbildung der jungen Soldatinnen und Soldaten mitwirkt und gleichzeitig den feststehenden Begriff „Übungsdörfer“ sehr polemisch in „Kampfdörfer“ umwandelt. Ich glaube, dass Sie dem Anliegen der jungen Soldatinnen und Soldaten, dort gut ausgebildet zu werden, mit dem Begriff „Kampfdörfer“ keinen Gefallen tun und der Situation damit überhaupt nicht gerecht werden. Deswegen darf ich sehr herzlich bitten, in diesem Zusammenhang von Übungsdörfern zu sprechen.
Zweitens möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die Landesregierung ist jederzeit in der Lage, die naturschutzfachlich sehr hoch angesiedelte Region in der Senne mit unterschiedlichen Möglichkeiten zu schützen. Der Nationalpark ist eine Möglichkeit. Ich kenne den ca. 20 Jahre alten Landtagsbeschluss. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, solange die britischen Streitkräfte dort sind. Ich habe die Frage jetzt mehrfach beantwortet.
Die Landesregierung übt keinen Druck auf die britischen Streitkräfte aus. Wir werden uns jeder Situation stellen. Ich hoffe, dass die britischen Streitkräfte noch lange bleiben, und möchte mich an weiteren Spekulationen, die der Opposition anheimstehen, nicht beteiligen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in Vertretung des Städtebauministers zunächst zwei Feststellungen treffen. Erstens: Dieser Antrag ist überflüssig.
Zweitens – damit das auch ganz klar ist –: Auch die Landesregierung hält die Mittelkürzung bei den KfW-Förderprogrammen des Bundes zur energetischen Gebäudesanierung für falsch.
Beides ist so: Der Antrag ist überflüssig, und die Kürzung ist falsch.
Als Umweltminister, der jetzt in Vertretung des Wohnungsbauministers spricht, sage ich auch: Sie ist klimapolitisch nicht zu vertreten und wirtschaftspolitisch kontraproduktiv.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, genau aus diesem Grund haben Frau Ministerin Thoben und Herr Minister Lienenkämper sich beim Bund umgehend für eine Aufstockung der KfW-Fördermittel eingesetzt. Die beiden Minister sind nach Berlin gefahren. Jetzt kommt die gute Nachricht: Wie bei ihrer erfolgreichen Arbeit nicht anders zu erwarten war, waren sie erfolgreich. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat mit einer Aufstockung der Fördermittel für 2010 um 400 Millionen € die richtige Konsequenz aus dem hohen Bedarf an Fördermitteln für energetische Gebäudesanierung gezogen.
Jetzt gilt es, im nächsten Schritt beim Bund eine bedarfsgerechte Fortschreibung des Programms für die kommenden Jahre zu erreichen. Dafür wird sich die Landesregierung weiterhin einsetzen.
Wir haben uns für diese Aufstockung eingesetzt, weil die Landesregierung den Klimaschutz im Wohnungsbau ernst nimmt. Gerade weil auf entspannten Wohnungsmärkten die Finanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen kein Selbstläufer ist, brauchen wir eine Verstetigung der KfWFörderung. Und gerade weil wir in NordrheinWestfalen den bundesweit größten Wohnungsbestand mit hohem energetischem Sanierungsbedarf haben, ergänzen wir die KfW-Förderprogramme mit landesspezifischen Aktivitäten und Fördermaßnahmen.
Die Gebäudesanierung war und ist deshalb ein wichtiger Schwerpunkt unserer politischen Arbeit; der Abgeordnete Sahnen hat eben schon darauf hingewiesen. Wir berücksichtigen dabei die Arbeitsteilung bei den Förderangeboten des Bundes und des Landes.
Landesweit unterstützen wir die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Aktivitäten wie der erfolgreichen Gemeinschaftsaktion Gebäudesanierung NRW „Mein Haus spart“ und einem landeseigenen Förderprogramm zur Sanierung von Sozialwohnungen mit den Mitteln der Wohnraumförderung. Mit der Kampagne „Mein Haus spart“ bündeln wir die Beratungs- und Informationsangebote des Landes, um alle Hausbesitzer bei der Planung und bei der Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu beraten und zu unterstützen.
Diese Kampagne, verehrte Kolleginnen und Kollegen, stärkt insbesondere die Umsetzung der KfWProgramme des Bundes. Die Ergebnisse der KfWFörderung zur energetischen Sanierung aus dem Jahre 2009 belegen, dass wir hier den richtigen Weg eingeschlagen haben. In 2009 sind in Nordrhein-Westfalen rund 122.000 Wohnungen mit
Mitteln der KfW in Höhe von 1,2 Milliarden € energetisch saniert worden. Dazu haben die Aufklärungsarbeit und Beratung der Energieagentur und die Aktion „Mein Haus spart“ erfolgreich beigetragen.
Auch dort, wo die Zahlungsfähigkeit der Mieter Investitionen der Wohnungswirtschaft Grenzen setzt, soll die energetische Gebäudesanierung vorangebracht werden. Deshalb haben wir 2007 ein besonderes Landesprogramm für den Sozialwohnungsbestand aufgelegt. Hier verbindet sich der Klimaschutz, meine Damen und Herren, mit den sozialpolitischen Zielen einer Begrenzung der Miete im sozialen Wohnungsbau und einer Senkung der Mietnebenkosten für Haushalte mit geringem Einkommen.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das macht deutlich: Der Landesregierung sind Klimaschutz und energetische Gebäudesanierung sehr wichtige Anliegen. Sie sind uns zu wichtig, um sie zum Spielball tagespolitischer Auseinandersetzungen zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde im Dezember eingebracht. Am 2. Februar hat der Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt und kompetente Sachverständige befragt. In der vorletzten Woche hat sich der Ausschuss mit den Ergebnissen der Anhörung auseinandergesetzt, einen Änderungsantrag beschlossen und diesen Gesetzentwurf insgesamt mit Mehrheit verabschiedet.
In welchem Kontext steht dieser Gesetzentwurf? – Die bisherige Rahmengesetzgebung, die auch für den Bereich der Raumordnung gilt, ist im Rahmen der Föderalismusreform in eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis überführt worden. Der Bund hat das Raumordnungsgesetz an diese geänderte Verfassungslage angepasst. Diese neue Rechtslage – das ist die Grundlage der Auseinandersetzung – hat zur Folge, dass das ROG nun auch in Nordrhein-Westfalen unmittelbar gilt. Zugleich haben die Länder den erforderlichen Freiraum für ergänzendes Landesrecht erhalten.
Insbesondere durch viele Verweise auf das Bundesrecht konnte dieses neue Landesplanungsgesetz bei uns in Nordrhein-Westfalen deutlich verschlankt werden. Wir vermeiden damit in großem Umfang Doppelregelungen. Wir regeln jetzt noch den Teil, der nicht im ROG geregelt ist – eigentlich ein relativ einfacher Vorgang.
Anregungen, das Landesplanungsgesetz mit dem Landesentwicklungsplan – LEP – zusammenzulegen, so vorgetragen in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung, entbehren der fachlichen Grundlage. Das Landesplanungsgesetz, Herr Professor Bollermann – das ist der entscheidende Punkt der Auseinandersetzung –, ist ein Verfahrensgesetz,
basierend auf dem Raumordnungsgesetz des Bundes. Die materiellen Regelungen, die Sie eben auch angesprochen haben, werden im neuen LEP 2025 diskutiert und müssen festgelegt werden. Sie haben eben wichtige Bereiche angesprochen wie zum Beispiel das Thema Rohstoffe oder das Thema Energie. Wir werden dann nach der Landtagswahl, wenn es um den LEP 2025 geht, in eine intensive Diskussion eintreten.
Es ist auch Bürokratie abgebaut worden. Dieses neue Gesetz ist zwölf Punkte kürzer als das andere.
Es gibt also nicht mehr, sondern weniger Bürokratie.
Dass die Beiräte bei den Regionalräten nun kleiner geworden sind, was der eine oder andere bedauern mag – ich komme auch aus der Nähe von Arnsberg –, hängt damit zusammen, dass die Bezirksregierung Arnsberg nicht mehr für einen Teil des Ruhrgebiets zuständig ist. Von daher gibt es auch einen verkleinerten Beirat.
Eines möchte ich noch einmal ganz deutlich betonen: An der Entscheidung, den Landesentwicklungsplan, den LEP, und das Landesentwicklungs
programm zusammenzuführen, hat sich nichts geändert, auch wenn es die Opposition permanent, aber fälschlicherweise behauptet. Das Landesentwicklungsprogramm und der derzeit geltende Landesentwicklungsplan von 1995 werden gemäß Koalitionsvertrag in einen neuen Landesentwicklungsplan – LEP – 2025 zusammengeführt.
An diese Arbeit, Herr Professor Bollermann, werden wir umgehend nach der Landtagswahl herangehen.
Das wird eine spannende Diskussion werden, weil viele wirtschaftliche und umweltpolitische Interessen zusammengeführt werden. Ich habe als Umweltminister an dieser Diskussion natürlich ein großes Interesse.
Bis zur Fertigstellung des neuen LEP und bis er in diesem Haus beschlossen wird, ist es rechtsnotwendig, das Landesentwicklungsprogramm weiterhin im Landesplanungsgesetz zu nennen und damit seine Zielqualität zu erhalten. Es bleibt dabei – das ist sehr wichtig –: LEP und LEPro werden zusammengeführt.
Mit dem neuen Landesplanungsgesetz nutzen wir die Chance für eine Verwaltungsvereinfachung. Das setzt unsere Koalitionsvereinbarung um, die den Auftrag formuliert hat, Genehmigungspflichten so weit wie möglich durch Anzeigepflichten zu ersetzen.
Wie bei den seit 2004 in der Modellregion OWL praktizierten Anzeigeverfahren wird durch die Landesplanungsbehörde nunmehr eine Rechtskontrolle im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Landesministerium durchgeführt. Die in der Modellregion OWL gemachten Erfahrungen mit dem Anzeigeverfahren für Regionalpläne sind in den Entwurf eingeflossen. Dem Aspekt der Verfahrensbeschleunigung wird mit der landesweiten Einführung einer Frist von drei Monaten Rechnung getragen. Gleichzeitig stärken wir mit der Gesetzesnovelle die regionalen Kompetenzen.
Die Regionalräte und mit ihnen auch die Verbandsversammlung des RVR bleiben die wichtigsten regionalen Ansprechpartner der Landesplanung. Wir wollen den Rat dieser Partner auf einer Vielzahl von Politikfeldern nutzen. Dazu haben wir umfängliche Beratungsrechte vorgesehen, über die die Räte künftig sehr weitgehend in eigener Regie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entscheiden.
Seit dem 21.10.2009 gehört auch der RVR zu den regionalen Planungsträgern. Der Regionalverband Ruhr hat die Planungskompetenz für den gesamten Planungsraum Ruhrgebiet. Die Landesregierung hat schon mehrfach deutlich gemacht, dass sie das für
einen großen Fortschritt hält. Der Landesregierung geht es heute darum, dies noch einmal zu unterstreichen. Dazu gehört konsequenterweise, dass die Vorläuferregelung des regionalen Flächennutzungsplans aufgegeben wird. Der von der Planungsgemeinschaft erarbeitete und bereits im Herbst letzten Jahres genehmigte Plan bildet eine wertvolle Grundlage für die künftige Gesamtplanung durch den RVR. Darauf können wir weiter aufbauen.
Der RVR wird nun etwas Zeit brauchen, bis er eine Gesamtplanung erarbeitet hat. Dafür gibt es im neuen Landesplanungsgesetz klare Regelungen für die Übergangszeit, in der die Planungsgemeinschaft weitgehend die Hoheit über ihren Plan behält, obwohl die Regionalplanzuständigkeit beim RVR liegt. Das ist ein weitgehendes Entgegenkommen, und wir begrüßen es besonders, dass dieser Kompromiss mit der Zustimmung der Beteiligten gefunden wurde.
Nun monieren manche, dass es für die Übergangsregelung eine Deadline gibt. Das wiederum wundert mich. Denn eine Übergangszeit setzt ein Ende zwingend voraus. Sechs Jahre sind eine lange Zeit. Wenn das von der Fraktion der SPD anders empfunden wird, kann sie vielleicht einmal sagen, wie lange Zeit sie sich mit der Planerstellung lassen möchte. Denn die SPD trägt dafür in der RVRVersammlung politisch eine Mitverantwortung. Die RVR-Verwaltung, die übrigens Personal aus dem Landeshaushalt finanziert bekommt, hat es sich jedenfalls vorgenommen, in kurzer Zeit einen Regionalplan zu erarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Finanzmarktkrise hat viele Gesichter. Eines dieser Gesichter ist die böse Überraschung, die vielen Kleinanlegern beschert wurde. Wir haben uns in der letzten Zeit alle über den typischen Kleinanleger informiert, der Erspartes verloren hat.
Mir wurde zum Beispiel folgender Fall einer Bankkundin geschildert: 72 Jahre, Witwe, Rentnerin, Gesamtvermögen 40.000 €. Sie war eine konservative Anlegerin. Seit dem Tod ihres Mannes muss sie sich selbst um die Geldangelegenheiten kümmern, versteht aber nicht viel davon. Sie bezieht nur eine kleine Rente und weist bei allen Beratungsgesprächen darauf hin, dass selbst der kleinste Verlust für sie nicht hinnehmbar ist.
Der Berater legt das Geld in 13 unterschiedlichen Werten an. Spareinlagen machen nur 2.000 € ihres Vermögens aus. Die Werte sind zur Hälfte Aktienfonds, die in europäische oder deutsche Werte investieren, aber auch ein Fonds, der in asiatische Werte investiert. Die andere Hälfte wird in Zertifikaten unterschiedlicher Emittenten angelegt. Viele Zertifikate besitzen 100 % Kapitalschutz, mit dem im
Prospekt geworben wird. Alle Wertpapiere werden auf den Rat des Beraters hin gekauft. Die Kundin verlässt sich auf ihn.
Mit den Jahren wird der Risikoanteil im Depot immer höher. Der Berater passt das Risikoprofil der Kundin entsprechend an. Am Ende unterschreibt sie eine Risikostrategie, die bis zu 55 % Risiko in ihrem Depot zulässt. Der tatsächliche Risikoanteil beträgt 70 %.
Mit Beginn der Finanzmarktkrise und den darauf folgenden Börseneinbrüchen sinkt der Depotwert dramatisch. Einzelne Zertifikate sind wertlos. Es stellt sich heraus, dass der Kapitalschutz, von dem immer die Rede war, nur für den Fall besteht, dass der Emittent nicht insolvent wird. Erst jetzt wird der Kundin klar, dass sie diese Papiere in ihrem Depot hat. Sie versteht nicht, warum ihr Berater ihr offensichtlich risikoreiche Produkte empfohlen hat.
Die Bank sieht keinen Haftungsgrund. Durch die bisherigen Käufe und Verkäufe hätte die Frau bereits Erfahrungen mit Zertifikaten und risikoreichen Wertpapieren gemacht, argumentiert die Bank. Die Anhebung des Risikoprofils sei aufgrund der Erfahrungen zustande gekommen. Die Mischung im Depot spreche für ausgewogene Risikostrategien.
Bei Entschädigungen auf dem Kulanzwege ist die Kundin natürlich leer ausgegangen. Die Bank argumentiert, dass sie als erfahrene Anlegerin beim Kauf der Papiere um das Risiko hätte wissen müssen. So wird es ihr wahrscheinlich auch vor Gericht ergehen.
Meine Damen und Herren, Fälle wie dieser, in denen eine Verbraucherin genau das machen möchte, was von ihr immer verlangt wird, nämlich eigene Vorsorge zu treffen, zeigen die Verbraucherprobleme im Beratungsprozess leider nur zu deutlich auf.
Hier gerät eine Kundin wegen jahrelangen Vertrauens bzw. unangemessener Beratung in ein Profil, aus dem im Krisenfall der Anschein gegen sie spricht. Das nenne ich Übervorteilung. Deshalb fordere ich in der Anlageberatung mehr Verbraucherschutz ein. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es nicht einfach, sich auf dem Finanzmarkt zurechtzufinden. Finanzprodukte sind komplizierter geworden, ihre Vielfalt hat stark zugenommen. Das ist einerseits gut, denn damit wächst auch die Chance des Verbrauchers, ein Finanzprodukt zu finden, das seinen Bedürfnissen entspricht. Die Kehrseite dieser Entwicklung ist jedoch, dass sie zu weniger statt zu mehr Transparenz führt.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind schnell überfordert, wenn sie sich Wissen angeeignet haben und auch über eine gewisse Finanzkompetenz verfügen. Die Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung von Eigenverantwortung, die wir als Politiker vom Verbraucher beispielsweise für die private Al
tersvorsorge einfordern, werden unter diesen Bedingungen immer größer.
Die zunehmende Intransparenz schafft neue Abhängigkeiten, indem der Verbraucher immer mehr auf Empfehlungen von Bank- und Finanzberatern angewiesen ist. Zudem sind viele Berater offenbar selbst nicht mehr in der Lage, die Komplexität mancher Finanzprodukte und Geschäftsstrategien zu durchdringen. Fehlberatungen sind dann vorprogrammiert, wenn sie durch falsche Provisionsanreize und hohe Vertriebsvorgaben zusätzlich noch befeuert werden. Sie führen auf Verbraucherseite zu Fehlentscheidungen und schwerwiegenden Folgen.
Die Vernichtung von Ersparnissen, vorzeitige Vertragskündigungen mit hohen finanziellen Verlusten, der Kauf von Finanzprodukten, die für die persönlichen Ziele nicht erforderlich sind, oder auch eine unzureichende Absicherung von Lebensrisiken sind vor dem Hintergrund leider keine Seltenheit.
Deshalb fordere ich: Die Beratung und der Vertrieb von Finanzdienstleistungen müssen so gestaltet werden, dass sie zum Abbau von Informationsdefiziten bei den Kunden beitragen und mehr Transparenz und Fairness gegenüber dem Verbraucher gewährleisten. Finanzdienstleistungen sind eben nicht mit Produkten des täglichen Bedarfs vergleichbar. Auf diesem Gebiet können Verbraucher nicht wie bei Alltagsprodukten auf umfassende Erfahrungen bauen. Sie müssen vertrauen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Vertrauen darf nicht missbraucht werden. Finanzdienstleistungen sind und bleiben in erster Linie Vertrauensgüter. Der Wettbewerb darum funktioniert auf einem Markt, der einen Ordnungsrahmen hat, an den sich alle halten.
Diesen Ordnungsrahmen müssen wir neu justieren. Dabei müssen wir auch dort ansetzen, wo Kunden sich selbst schützen können.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend erklären – leider habe ich zu wenig Zeit, um auf alle Argumente einzugehen –, …
… dass gerade wir in Nordrhein-Westfalen diesen
Weg gegangen sind, und zwar durch eine Stärkung der Verbraucherzentralen – sowohl personell wie auch finanziell wie jetzt auch in der Fläche durch drei neue Verbraucherzentralen. Ich bin auch gerade dabei, gemeinsam mit dem Kollegen Hauk aus Baden-Württemberg auf Bundesebene im Rahmen einer großen Konferenz am 18. März 2010 unsere Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen vorzulegen.
Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zum Antrag der Fraktion der Grünen, der im Übrigen nahezu deckungsgleich mit dem Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen vom 27. Mai 2009 zum Eilantrag der SPDFraktion „Landesregierung muss sich den Konsequenzen ihres Abfallwirtschaftsplans stellen“ ist.
Der aktuelle Antrag greift nochmals bestimmte Bedenken und Anregungen auf, die bereits im Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans vorgetragen worden sind, das mittlerweile ja seit mehreren Monaten abgeschlossen ist.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass sich der Antrag offensichtlich auf die Stellungnahmen derjenigen konzentriert, die sich für eine Beibehaltung der verbindlichen Zuweisungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln ausgesprochen haben. Dies ist selbstverständlich nicht repräsentativ.
Ich halte es, verehrte Kolleginnen und Kollegen, für unredlich, suggerieren zu wollen, der Planentwurf sei nicht überarbeitet worden, nur weil Änderungen, die bestimmte Kreise gerne durchgesetzt hätten, nicht übernommen wurden. Dem Eindruck, der mit dem Antrag vermittelt werden soll, dass dem Landtag ein fast unveränderter Entwurf des Abfallwirtschaftsplans übermittelt wurde, muss ich entschieden entgegentreten.
Sie können sicher sein, dass wir alle Stellungnahmen ausgewertet und die Ergebnisse der Abwägung bei der Überarbeitung des Abfallwirtschaftsplans berücksichtigt haben. In diesem Zusammenhang sind wirklich zahlreiche Gespräche sowohl mit Anlagenbetreibern als natürlich auch mit Vertretern der Kommunen aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln geführt worden.
Diese haben unter anderem dazu geführt, dass für den Einzelfall eines kurzfristig auslaufenden Entsorgungsvertrages eine Übergangslösung bis Ende 2013 zwischen den Betroffenen vereinbart wurde.
Das ungewöhnlich offene Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren der Landesregierung ist selbstverständlich dokumentiert.
Über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Abfallwirtschaftplans habe ich die zuständigen Ausschüsse des Landtags, also den Umweltausschuss sowie den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, am 2. Dezember 2009 informiert.