Maaret Westphely

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Last Statements

„A-1-Betreiber steht vor der Pleite: Welche Zahlungsverpflichtungen hat die öffentliche Hand?“ - so lautet der Titel unserer Dringlichen Anfrage.
Wie in den letzten Wochen öffentlich bekannt wurde, steht das bislang größte öffentlich-rechtliche Partnerschaftsprojekt (ÖPP), der Bau eines Teilstücks der Autobahn 1 durch den privaten Betreiber A 1 mobil, vor der Pleite. In einem Brief an Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) spricht die private Betreibergesellschaft von einer existenz
bedrohenden Situation. Sie bekräftigt ihre Nachforderungen von mehr als 770 Millionen Euro gegenüber dem Bund mit einer Klage.
Bereits 2010 soll A 1 mobil mit dem Bund eine Schlichtung angestrebt und über finanzielle Nachbesserungen verhandelt haben. Vertreten wurde der Bund durch das damals schwarz-gelb regierte Niedersachsen. Im Geschäftsbericht von A 1 mobil aus dem Jahr 2011 heißt es dazu:
„Eine eventuelle Ablehnung des aktuellen Schlichtungsvorschlags stellt für die Projektgesellschaft ein entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko dar.“
Mit der jetzt von der A-1-Betreibergesellschaft öffentlich in den Raum gestellten möglichen Insolvenz der Betreibergesellschaft sind die grundsätzlich instandhaltungsarmen Anfangsjahre nach der Grunderneuerung voraussichtlich vorbei, und ein Heimfall der Autobahn an den Bund nach Insolvenz kostet sofort wieder Instandhaltung und natürlich die bisher privat getragenen Betriebsdienste.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Haben private Unternehmen in den nach Auffassung von Beobachterinnen und Beobachtern offenbar sehr unterschiedlich gestalteten, bisher streng vertraulich gehaltenen ÖPP-Verträgen Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. durch erhöhte Abführungen in den instandhaltungsarmen Anfangsjahren nach einem Straßenbau einen Großteil der auf 30 Jahre Vertragslaufzeit erwarteten Gewinne bereits vorzeitig abzuschöpfen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Argumentation des Betreiberkonsortiums, einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich von der öffentlichen Hand haben zu wollen, weil ihre Mauteinnahmen nicht ihren Erwartungen entsprechen, obwohl bislang kein Fall bekannt ist, in dem ein privater Betreiber höhere Einnahmen als erwartet in Form von zusätzlichen Leistungen dem Gemeinwesen zugutekommen lässt?
3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Schwierigkeiten mit diesem ÖPP im Hinblick auf ihre Bewertung von Bundesstraßenbauprojekten in ÖPP?
Vielen Dank.
Für die Ausschreibung von Bau und Betrieb der A 1 hatten die damaligen Privatisierungsbefürworter in ihrer Euphorie angenommen, der Staat könne sozusagen durch die Abführungen des Betreibers von den eingenommenen Mautzahlungen quasi Geld verdienen. Wie stellt sich dieses Rechenszenario aus heutiger Sicht und vor dem Hintergrund dieser Klage dar?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Neuerung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes, das die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin regelt, ist nötig geworden, weil europarechtliche Vorgaben in Niedersachsen umgesetzt werden müssen. In weiten Teilen sind wir uns in den Ausschussberatungen einig gewesen. Nur in einer Frage kommen wir zu einer unterschiedlichen Bewertung, und zwar wie hoch der Anteil von Fächern wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik eines Studiums sein muss, um die geschützte Berufsbezeichnung Ingenieur tragen zu dürfen.
Die CDU meinte, dass der Anteil der sogenannten MINT-Fächer bei 70 % liegen soll. Nur die Agrar- und Wirtschaftsingenieure will sie von dieser Vorgabe befreien. Wir meinen aber, dass dieser Kompromiss für eine Befreiung nicht genug ist. Er bietet zu wenig Spielraum für die Weiterentwicklung der Ingenieurausbildung - gerade vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen der Wirtschaft wie Industrie 4.0, Elektromobilität oder Umweltschutz, auf die insbesondere die Fachhochschulen reagieren. Gerade aufgrund des Fachkräftemangels brauchen wir dringend viele Studierende in diesen Bereichen.
Kein Wunder ist es daher, dass nicht nur die Fach- und Hochschulen, sondern auch die Wirtschaftsverbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gegen die gesetzliche Festschreibung der 70 % sind. Übrigens: Der BDA spricht für mehr als 1 Million beschäftigte Ingenieure im Bereich des Maschinenbaus, der Fahrzeugtechnik, Mechatronik, Energie- und Elektrotechnik von rund 1,66 Millionen Ingenieuren - im Gegensatz zur Ingenieurkammer, die gerade einmal für 44 000 Mitglieder spricht.
Was sehen wir heute? Die CDU schlägt einen einsamen Weg ein - gegen die Interessen der Studierenden, gegen die Interessen der Hochschulen, gegen die Interessen der Wirtschaft -, alleine um einer lautstarken und kleinen und für das Ingenieurwesen insgesamt nicht repräsentativen Minderheit einen Gefallen zu tun. Das können wir nicht verstehen, und unserer Meinung nach ist es auch falsch.
Alle anderen Bundesländer - außer Bremen - gehen übrigens den Weg, den wir Ihnen hier heute mit unserem Änderungsantrag noch einmal nahelegen wollen. Stimmen Sie ihm bitte zu! Es wird für Niedersachsen besser sein.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Zunächst einmal ist es mir ein Anliegen, ausdrücklich zurückzuweisen, dass die Formulierung, die in dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten war, nämlich dass für das Tragen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ überwiegend MINT-Fächer belegt werden müssen, schlechtere Standards oder eine Abwertung bedeutet hätte. Das möchte ich ausdrücklich zurückweisen. Für bestimmte Studiengänge schlagen Sie ja sogar vor, dass es diese Möglichkeit geben soll, nämlich für Agrar- und Wirtschafsingenieure. Warum denn z. B. nicht für die Umweltingenieure? Mir fehlt dort, ehrlich gesagt, jede sachliche Begründung, warum genau diese beiden Studiengänge als Ausnahmen herausgegriffen worden sind und nicht auch andere. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt
Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration hat sich dieser Empfehlung im Rahmen der Mitberatung einstimmig angeschlossen, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ebenfalls.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde direkt an den Ausschuss überwiesen und dort von einer Vertreterin des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in seinen Grundzügen vorgestellt. Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Ziel dieser Reform sind eine einfachere Anerkennung von Berufsqualifikationen und eine verbesserte berufliche Mobilität.
Der Gesetzentwurf enthält aber auch einige Neuregelungen, die mit der genannten Richtlinie zusammenhängen. Ein Punkt ist die Aufgabe des Staatsangehörigkeitsprinzips im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Es soll also nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person ankommen, sondern darauf, in welchem Staat die Berufsqualifikation erlangt wurde. Ferner eröffnet der Entwurf die Möglichkeit der Einrichtung einer behördlichen Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Der Entwurf enthält zudem Regelungen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung.
Eine weitere Änderung betrifft die stellvertretenden Vorsitzenden des Eintragungsausschusses und des Schlichtungsausschusses der Architektenkammer. Sie sollen zukünftig statt einer Entschädigung eine Vergütung erhalten, und das berufsgerichtliche Verfahren gegen Architekten soll nicht mehr in jedem Fall gebührenfrei sein.
Das Architektengesetz ist im Laufe der Jahre unübersichtlich geworden, weil es immer wieder Änderungen gegeben hat. Der Gesetzentwurf dient auch dazu, das Gesetz grundlegend strukturell zu überarbeiten. Dabei wurde darauf geachtet, den Entwurf möglichst eng an das Musterarchitektengesetz anzulehnen, das die Bundesländer erstellt haben.
Die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums wies abschließend darauf hin, dass einige Anregungen - z. B. von der Architektenkammer oder auch von den Berufsverbänden - noch erörterungsbedürftig seien, was einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Diese Anregungen seien nicht in die aktuelle No
velle aufgenommen worden, da gegen die Bundesrepublik seit März 2016 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie laufe.
Die noch erörterungsbedürftigen Punkte sollten daher im Anschluss im Rahmen einer weiteren, kleinen Novelle behandelt werden. Dazu gehörten z. B. die Mindeststudienzeit bei den sogenannten kleinen Fachrichtungen wie Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung und das Thema Berufshaftpflichtversicherung für Gesellschaften.
Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung ausgewählter Verbände durchgeführt. Im Anschluss stieß der Gesetzentwurf auf einmütige Zustimmung.
Die Empfehlungen des Ausschusses verfolgen überwiegend den Zweck, das Gesetz in seiner Struktur und im Wortlaut seiner Vorschriften präziser und verständlicher zu fassen. Einige Empfehlungen dienen auch zur Vermeidung von Verstößen gegen die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie sowohl im Bereich der Niederlassungsfreiheit als auch insbesondere im Bereich der Dienstleistungsfreiheit.
Diese Empfehlungen möchte ich hier nicht in allen Details wiedergeben, sondern verweise insoweit auf meinen schriftlichen Bericht in der Drucksache 17/8701.
Ich freue mich, dass wir im Ausschuss zu einer einvernehmlichen Beschlussempfehlung gekommen sind, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist viel zu dem Antrag gesagt worden. All dem kann ich in der Sache zustimmen. Das ist ein Superantrag; das möchte ich ausdrücklich sagen. Wenn die Kolleginnen und Kollegen einer anderen Fraktion einen so guten Antrag vorlegen, dann würdigen wir das sehr und finden das klasse.
Anfang dieser Wahlperiode haben wir die Studiengebühren abgeschafft. Auch aus unserer Sicht - es steht auch in unserem Wahlprogramm - ist es jetzt an der Zeit, das gleiche Recht, nämlich das auf Gebührenfreiheit, auch für die Auszubildenden auf den Weg zu bringen. Insofern sind wir gerne mit dabei, diesen Auftrag jetzt an das Ministerium zu geben. Dann sind wir gespannt auf einen Vor
schlag, wie z. B. die Finanzierung erfolgen kann. Wir sind auch mit dabei, darüber sofort abzustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich auf die landespolitisch relevanten Punkte im Entschließungsantrag fokussieren und mit dem Thema Sonntagsarbeit beginnen. Aus unserer Sicht ist es auch wichtig, dass wir diese gesellschaftliche Debatte über Sonntagsarbeit, die nicht zwingend notwendig ist, führen.
Immer wieder wird von der FDP die Forderung - auch in diesem Antrag klingt das an - nach dem Grundrecht der freien Entfaltung der Konsumenten gestellt.
Dem halten wir schon etwas entgegen. Denn der Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist für die körperliche und psychische Gesundheit, für Erholung, für das Zusammensein mit Freunden und für freie Zeit ganz entscheidend.
Wir sind der Meinung, dass die Sonntagsöffnungen auf vier verkaufsoffene Sonntage je Kommune
und acht verkaufsoffene Sonntage in Ausflugsorten begrenzt werden sollten. Dass dies gerichtsfest ausgestaltet werden muss, ist auch klar, damit wir diesen Fehler der alten Landesregierung korrigieren.
Gleichzeitig bin ich aber der Überzeugung, dass jedes Gesetz in dieser Frage nur so gut sein wird wie der dahinter liegende Kompromiss zwischen den betroffenen Beteiligten. Denn die Frage, ob der Anlass ausreichend ist, wird immer wieder vor Gericht angreifbar sein.
Einen aus unserer Sicht interessanten Weg gehen gerade die Hamburger Fraktionen von SPD, Grünen und CDU. Die Stadt soll sich auf vier verkaufsoffene Sonntage verständigen, für die es jeweils in einer gesamtstädtischen Partnerschaft mit Initiativen, Verbänden usw. einen thematischen Schwerpunkt gibt. Entscheidend ist, dass dieser „Hamburger Sonntagsfrieden“ von Stadt, Handel, Gewerkschaften und Kirchen getragen wird.
Dieser „Hamburger Sonntagsfrieden“ ist möglicherweise ein Weg auch für niedersächsische Kommunen. Voraussetzung aber ist, dass die Beteiligten einen Schritt aufeinander zugehen und Klagen dann unterbleiben können. Das ist also ein Weg, der auch ganz unabhängig von der Frage der gesetzlichen Regelung offensteht.
Ich weiß gar nicht, warum die FDP mit ihrer Forderung nach QiN wieder zurück in die Vergangenheit will. Sowohl die Kommunen als auch die IHKs
haben lange gefordert, dass es auch in Niedersachsen für die kommunale Ebene ein Instrument gibt, mit dem Eigeninitiative, Selbstorganisation und Eigenfinanzierung für gemeinsame Aufwertungsmaßnahmen in einem Quartier ermöglicht werden. Im Gegensatz zu der rein freiwilligen Initiative, die es vorher gab, können so auch Trittbrettfahrer - zumeist waren das große Filialisten - zur Finanzierung von Maßnahmen herangezogen werden.
Städte und Gemeinden sollen und wollen vitale Innenstädte und Ortskerne haben. Ehrlich gesagt, wüsste ich keine Kommune, die das nicht für sich reklamieren würde. Auch der stationäre Einzelhandel hat sich längst auf den Weg gemacht und begonnen, sein Angebot um Onlineplattformen zu erweitern. Sie haben zwar gerade von diesem Punkt gesprochen, Herr Bode. In Ihrem Entschließungsantrag habe ich ihn allerdings nicht gefunden. Das zu unterstützen, ist aber eine originär kommunale Aufgabe.
Insofern ist es nur konsequent, dass ein Großteil des FDP-Antrags gar keine Forderungen an die Landesregierung enthält, sondern Appelle an die Kommunen richtet.
Würde ich so argumentieren, wie die FDP das gewöhnlicherweise tut, würde ich Ihnen an dieser Stelle Misstrauen gegenüber der kommunalen Ebene vorhalten. Aber das ist nicht mein Stil.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Sie werfen der Landesregierung hier Ablenkung vor. Aber das ist natürlich ein Argument, das auch umgekehrt funktioniert, liebe Kolleginnen; denn Sie versuchen hier mit der Debatte über die Vergabe von den rot-grünen Erfolgen abzulenken.
Wir tragen Verantwortung, Politik für die Menschen da draußen zu machen. Wie und wo und ob sie Arbeit und Beschäftigung haben, das ist eine zentrale Frage, mit der wir uns hier beschäftigen.
Tatsache ist, dass die sozialversicherungspflichtige Vollbeschäftigung seit Jahren gestiegen ist und sich mittlerweile auf einer Rekordhöhe befindet, und die Prognosen für das laufende Jahr übertreffen diese sogar.
Während unter zehn Jahren Schwarz-Gelb 30 000 Vollzeitstellen verlorengegangen sind, wurden seit Rot-Grün 93 000 Vollzeitstellen geschaffen. Gut ist, dass die Menschen auch noch besser ausgebildet und qualifiziert sind; denn das ist wirklich wichtig für den Standort Niedersachsen. Für die immer komplexer werdende Arbeits- und Wirtschaftswelt brauchen wir hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aber selbstverständlich gibt es auch Wasser im Wein. Der Anteil der atypischen Beschäftigung - Teilzeit, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung - steigt und liegt mittlerweile bei rund 40 %. Das entspricht etwa dem Bundestrend.
Auch wenn Rot-Grün das Tempo aus der rasanten Zunahme der geringfügigen Beschäftigung nehmen konnte, wurden es noch mehr. Unterbeschäftigung ist ein Problem, und immer mehr Langzeitarbeitslose finden zwar wieder Arbeit, gleichzeitig stagniert die Langzeitarbeitslosigkeit aber auf einem hohen Niveau.
Diese Probleme treffen vor allen Dingen Frauen. In Niedersachsen sind 2016 mehr als eine Million Frauen atypisch beschäftigt gewesen. Das sind 70 %. Dabei sind es die Frauen, die den Fachkräftebedarf in den kommenden Jahren decken können. Mehr und bessere Kinderbetreuung, flexible Arbeitsplatz- und Arbeitszeitmodelle und eine Kultur, in der Frauen wie Männern Gleiches abverlangt und zugetraut wird, sind die Voraussetzungen dafür.
Wir, Rot-Grün, haben damit angefangen, eine aktive Arbeitsmarktpolitik auch für Langzeitarbeitslose zu machen. Unser Programm gegen Langzeitarbeitslosigkeit startet in zwei Wochen und wird 1 000 Menschen wieder in Arbeit bringen; denn Arbeit ist Teilhabe an der Gesellschaft.
Mit dieser Initiative wollen wir den Druck auf Berlin erhöhen, endlich in Arbeit und nicht in Arbeitslosigkeit zu investieren; denn angesichts des Fachkräftemangels können und wollen wir uns den Luxus, auf all diese Menschen und ihr Potenzial zu verzichten, nicht länger leisten.
Die wohl größte Herausforderung für die Arbeit der Zukunft in allen Branchen, in der Industrie, im Handwerk, in der Dienstleistung und im Handel, ist die zunehmende Digitalisierung. Auf der einen Seite sind die Chancen großartig. Intelligente Werkzeuge im weitesten Sinne können persönliche Hindernisse kompensieren und eröffnen damit für Einzelne ganz neue Entwicklungschancen. Auf der anderen Seite - und das ist gut - werden Erfahrung und handwerkliches Können dadurch nicht ersetzt werden können. Dass alles aber zusammenzubringen, erfordert Zeit. Wer nicht auf der Strecke bleiben will, muss sich ununterbrochen neues und komplexes Wissen aneignen - und das kann auch ziemlich anstrengend sein.
Das wohl größte Problem ist, dass durch die Digitalisierung die Grenzen zwischen Arbeitszeit und freier Zeit verschwimmen. Für das psychische Wohlbefinden ist Einfluss und Mitsprache bei der Frage, wann, wo und wie gearbeitet werden soll, entscheidend. Bisher haben vor allem Arbeitgeber Ansprüche an die Flexibilität ihrer Beschäftigten gestellt. Insofern wundert es nicht, dass besonders häufig Menschen unter psychischen Belastungen leiden, die hochgradig digital arbeiten; so eine Sonderauswertung zum DGB-Index „Gute Arbeit“ für 2016.
Im Gegenzug müssen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Mitsprache darüber bekommen, wie viel, wo und wann sie arbeiten. Das Modell einer flexiblen Vollzeit mit einem Arbeitszeitkorridor zwischen 30 und 40 Stunden würde modernen Lebensentwürfen entgegenkommen, sorgt für mehr Geschlechtergerechtigkeit und hilft auch gleichzeitig gegen den Fachkräftemangel.
Entscheidend ist aus unserer Sicht aber, dass Erneuerung und Digitalisierung genutzt werden, um unseren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern und auch zukünftigen Generationen einen Planeten zu hinterlassen, auf dem man noch leben kann.
Durch 3-D-Druck können Baupläne über das Netz statt Bauteile in Containern über das Meer verschickt werden. Videokonferenzen ersetzen Geschäftsreisen, Arbeit im Homeoffice reduziert Pendlerströme. Nie zuvor war es so einfach, Dinge und Erfahrungen über Sharing-Plattformen zu teilen. Das reduziert materiellen Konsum.
Dafür bedarf es höchster Datensicherheits- und Verbraucherschutzstandards. So schaffen wir zukunftssichere Arbeitsplätze sowie neue Geschäftsmodelle und schützen unsere Lebensgrundlagen - in Niedersachsen bieten wir dafür mit dem Mittelstand-4.0-Kompetenzzentrum ganz konkrete Beratung und Unterstützung an.
Ein weiteres Feld sind neue Arbeitsplätze in neuen Unternehmen. In Niedersachsen haben wir einige international aufgestellte Konzerne, die Zugpferde für ihre jeweilige Branche sind. Trotzdem ist es nicht gut, wenn das Wohl und Wehe eines Landes zu stark von diesen großen Playern abhängt. Ein Schlüssel für die Zukunftsperspektive und für die Krisenfestigkeit in Niedersachsen liegt deshalb in der Diversifizierung von Branchen und den Unternehmen selbst.
Ein Schlüssel, um das zu gewährleisten, ist die Förderung von Gründerinnen und Gründern und Start-ups - sei es mit dem Ziel, selbstständige Unternehmen zu werden, oder mit dem Ziel, als Kooperationspartner mit alten Unternehmen neuen
Produktideen oder Verfahrensweisen neue Innovationskraft zu verleihen.
Parallel zu unserer Plenarbefassung im vergangenen halben Jahr mit diesem Thema hat der Wirtschaftsminister wichtige Impulse für die Zukunft gesetzt. Mit NSeed stehen zusätzlich 4 Millionen Euro Beteiligungskapital für Start-ups zur Verfügung. Außerdem sollen bis zu vier neue Start-upZentren im Land entstehen, die das Ministerium mit 600 000 Euro Anschubfinanzierung ausstatten wird.
In Matching-Veranstaltungen - bei der ersten durfte auch die Politik dabei sein - von Start-ups und etablierten Unternehmen geht es nicht nur um das Kennenlernen und Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten, sondern um einen Dialog darüber, wie wir uns in Niedersachsen strategisch so aufstellen können, dass die starke Start-up-Szene in Niedersachsen überregional sichtbar wird, dass sie sich regional und überregional vernetzen kann und dass sie sich weiterentwickeln kann.
Konsens zwischen allen Teilnehmern bei diesem ersten Treffen war, dass die Voraussetzungen in Niedersachsen mit einem starken Mittelstand und attraktiver Lebensqualität für junge Leute mit Familien nicht zu verachten sind. Überhaupt gab es dort eine ansteckende Aufbruchsstimmung und einen großen Zuspruch bei den Unternehmen. Leider war niemand von der FDP dabei.
Zum Schluss die für uns in Niedersachsen wichtigste Branche, die Mobilität und Logistik: Wenn wir es ernst meinen und wollen, dass der Verkehrssektor seinen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Gesundheitsziele leistet - und das tun wir ausdrücklich -, dann bedeutet das für die Mobilitätswirtschaft in Niedersachsen einen tief greifenden Strukturwandel. Niedersachsen ist ja nicht nur ein starker Mobilitäts-, sondern auch ein starker Logistikstandort.
Zukunftsfähig und im Einklang mit den Pariser Klimazielen kann es in dieser Branche nur weitergehen, wenn der gesetzliche Rahmen die Nachteile der Schiene gegenüber dem Lkw ausgleicht. Für Züge müssen heute immer und auf jeden Kilometer Trassengebühren gezahlt werden, für Lkw nur auf knapp 1 % des Straßennetzes eine Maut. Kein Wunder, dass dann die Straßen verstopfen!
Eine nachhaltige Antwort auf Staus sind nicht neue Autobahnen, sondern ein gesetzlicher Rahmen, der tatsächlich umsteuert. Hier wird uns bekanntlich immer Infrastrukturfeindlichkeit vorgeworfen.
Dazu kann ich nur sagen: Wer hat das Konzept und die Ideen für Alpha E entwickelt? - Das waren wir - schon in der letzten Wahlperiode.
Dann hat der Wirtschaftsminister es in einem sehr erfolgreichen Dialogverfahren umgesetzt.
Die Mobilität der Zukunft für Güter und Personen ist digital und vernetzt. Abgesehen vom enormen Gewinn für die Nutzerinnen und Nutzer entstehen dadurch ganz neue Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze. Wir müssen mit dafür sorgen, dass diese in Niedersachsen sind.
Auch die Zukunft der Automobilindustrie verändert sich einschneidend. Auf dem weltgrößten Automarkt, in China, werden aktuell die Tore der Metropolen für den Verbrennungsmotor als Hauptverursacher der Luftverschmutzung geschlossen. Das wird nicht ohne Auswirkungen auf den weltgrößten Automobilkonzern bleiben.
Es ist kein Wunder, lieber Herr Toepffer, dass der Elektromotor in Deutschland immer noch stottert, solange er von der Industrie nur halbherzig entwickelt wird und von der Politik, wie gerade von Ihnen, immer noch schlechtgeredet wird. Allein China zeigt schon, dass der fossile Verbrenner ein Auslaufmodell ist.
Die Herausforderung für die Beschäftigung der Zukunft liegt darin, dass die Wertschöpfungskette beim elektrischen Fahrzeug ganz anders aussieht. Es sind viel weniger Komponenten. Der größte Baustein ist das Batteriesystem. Daraus erwachsen große Umstrukturierungen für Produkte und Beschäftigung in der Zulieferindustrie und darüber hinaus.
Das Wichtigste ist aber: Wenn wir verhindern wollen, dass Wolfsburg das Detroit von morgen wird, und erreichen wollen, dass die Wertschöpfung eines verkauften Autos zukünftig auch bei uns und nicht ausschließlich in China oder Japan stattfindet, dann muss es gelingen, die VW-Batteriefertigung in Niedersachsen aufzubauen.
Die Batterie ist nämlich das Herz des Autos der Zukunft und auch der Wertschöpfung - gerade in Kombination mit erneuerbaren Energien. Denn hier in Niedersachsen ist die Energiewende zu Hause. Und wer, wenn nicht wir in Niedersachsen als Technologieführer beim Thema „erneuerbare Energie“, schafft die Verknüpfung von Branchen und Techniken, z. B. Energiespeicher und auch Wasserstoff, und wird diese Potenziale für die Zukunft heben?
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde gerade schon angesprochen: Morgen, am Freitag, sollte eigentlich im Bundestag ein gigantischer Ausverkauf öffentlicher Daseinsvorsorge beschlossen werden. - Sollte! Denn nach aktuellen Meldungen von gestern Nacht soll nun ein Kompromiss gefunden worden sein, der zusätzliche Privatisierungsschranken für die zu gründende Autobahngesellschaft im Grundgesetz vorsieht. Das soll auch der Grund dafür sein, dass die Abstimmung im Bundestag auf die kommende Woche verschoben worden ist.
In einer so wichtigen Frage muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen; denn immerhin steht sehr viel auf dem Spiel. Es geht um ein Staatsvermögen, das sich auf bis zu 270 Milliarden Euro beläuft. Es betrifft Tausende von Beschäftigten in den Straßenbaubehörden, die in eine unsichere berufliche Zukunft blicken könnten.
Es betrifft den Steuerzahler, der für die Renditen von Banken und Versicherungen möglicherweise doppelt zur Kasse gebeten werden soll. Denn für Deutschland hat der Bundesrechnungshof nachgewiesen, dass Projekte, an denen sich Private beteiligen, ein Drittel mehr kosten, als wenn der Staat selbst die Realisierung finanziert. Und die Erfahrung in Frankreich hat uns gezeigt, dass private Autobahnen teuer für die Nutzer sind. 20 Euro von 100 Euro Mauteinnahmen fließen als Direktgewinn an die Konzerne.
Über Monate verschleierten verschiedene Bundesminister, vorneweg Herr Schäuble und Herr Dobrindt - Herr Bley nehmen Sie das zur Kenntnis -, die faktischen Folgen der geplanten größten Privatisierung seit der Bahnreform. Wie ein Mantra wiederholten sie ihre Sprachregelung: Die Autobahnen werden nicht privatisiert. - Aber warum haben sie sich dann auf Bundesebene so lange
geziert, den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen?
Schließlich sah der Gesetzentwurf Hintertüren im Scheunentorformat vor, wie ver.di-Chef Frank Bsirske die Situation zutreffend beschrieb. Bundesrechnungshof, Wissenschaftlicher Beirat, die Angehörten im Koalitionsausschuss, Parlamentarier aller Fraktionen - jedenfalls vereinzelte aus manchen Fraktionen - schlossen sich der Kritik an und warnten vor der Mogelpackung.
Auch wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass die geplante Grundgesetzänderung der Bundesregierung zahlreiche Hintertüren offen lässt. Auch wenn das Eigentum der Infrastrukturgesellschaft Verkehr unveräußerlich ist, so bestanden doch weitaus mehr Privatisierungsmöglichkeiten als der Verkauf der Gesellschaft an sich.
Deswegen haben wir Grüne immer wieder gefordert, dass weitere Privatisierungsschranken im Grundgesetz eingezogen werden müssen. Die einzige Fraktion im Bundestag, die das entgegen jeglicher Vernunft diametral anders sieht, war bis zuletzt offenbar die CSU.
Ob der nun angekündigte Kompromiss von gestern Nacht unserer Prüfung tatsächlich standhalten wird und die Beteiligung Privater komplett ausschließt, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht sagen. Wir haben bisher auch auf Bundesebene nur mündliche Informationen.
Auch deshalb halten wir nach wie vor an diesem Antrag fest. Sollten die Änderungen am Gesetzentwurf unseren Ansprüchen Genüge tun, kann ich nur feststellen: Der vehemente und nachdrückliche Widerstand aus unserem Bundesland zu verschiedenen Zeitpunkten hat einen entscheidenden Anteil zu diesem Verhandlungsergebnis geleistet. Schließlich wird sich auch noch der Bundesrat damit befassen.
Die Gewinnoptimierung der Privaten droht die Arbeitsplätze in den Straßenbaubehörden zum Wackeln zu bringen. Das hat sie schon getan. Wir haben das im Zusammenhang mit dem Bau der A 7 in ÖPP mitansehen müssen. Das ist ein Projekt, das die CDU auf Bundesebene gegen den Willen des Landes als ÖPP durchgedrückt hat. Was ist das nur für eine Farce, dass Sie als CDU hier und heute versuchen, sich entgegen Ihrer
Bundespolitik als Anwalt der Beschäftigten aufzuspielen!
Wenn es nach uns geht, darf es nicht darum gehen, hochprofitable Anlagemöglichkeiten für private Anleger zu schaffen, gerade in Zeiten mit niedrigen Zinsen. Im Mittelpunkt muss weiterhin das Gemeinwohl stehen. Im Mittelpunkt stehen für uns die Beschäftigten mit ihrem wertvollen Fachwissen, das wir hier in Niedersachsen halten wollen. Es geht um 3 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Straßenbaubehörden in Niedersachsen, die um ihre Zukunft bangen. Knapp ein Drittel von ihnen wäre von der Umwandlung betroffen. Wie es für sie beruflich weitergeht, hängt auch davon ab, wie viel Privatisierung das Gesetz letztlich zulassen wird.
Mit diesem Antrag machen wir unmissverständlich klar: Wir stehen an der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und setzen uns dafür ein, dass sie eine sichere und verlässliche berufliche Zukunft hier in Niedersachsen haben.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es auch gar nicht so lang machen. Ich freue mich sehr, dass - wie die Redebeiträge gezeigt haben - wir alle die grenzüberschreitende Mobilität zwischen den nördlichen Regionen in den Niederlanden und in Niedersachsen stärken wollen. Ich freue mich auf eine gute Ausschussberatung dazu.
Wir waren mit dem Europaausschuss in der vergangenen Woche in Groningen und haben uns dort mit den Abgeordneten der niederländischen Provinzen getroffen. Auch dort haben wir wieder feststellen können, welche herausragende Rolle für die niederländische Seite das Thema Friesenbrücke und die grenzüberschreitende Mobilität spielen.
Dort ist auch eine Resolution beschlossen worden - erst einmal nur von niederländischer Seite -, die an die Mitglieder unseres Europaausschusses weitergeleitet worden ist. Insofern wäre das auch ein Thema, das wir vielleicht in die Beratungen über diesen Antrag einbringen könnten.
Ich finde diesen Ansatz total gut - zu sagen, dass wir dieses Thema gemeinsam mit den Niederländern vorantreiben. Denn damit können wir zeigen, wie sich nicht nur die Landesregierung - in einem Teil des Antrags wird ja gefordert, dass es eine Erklärung geben soll, wonach die Maßnahmen auf niederländischer und auf niedersächsischer Seite vorangetrieben werden sollen -, sondern auch wir Parlamentarier uns aktiv in diesen Prozess einbringen, damit es hoffentlich schnellstmöglich zu Verbesserungen kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist passiert? - Die öffentliche Darstellung des Standortmarketings im Internet musste auf neue Beine gestellt werden, damit sie ihren Zweck erfüllt, Niedersachsen so zu präsentieren, dass Unternehmen Entscheidungsgründe für die Ansiedlung hier finden.
Diese wichtige Aufgabe eng begleiten und Ergebnisverantwortung in dem Sinne übernehmen zu wollen, dass es eine hervorragende Internetseite wird, ist eigentlich eine gute Sache. Die Zugriffszahlen - das haben wir gehört - haben sich mehr
als verdreifacht. In diesem Hinblick ist der Relaunch ein Erfolg.
Nur sind Vergaben in dieser Höhe - 180 000 Euro - gesetzlich strengstens geregelt. Vorabgespräche mit einzelnen Wettbewerbern, die über eine Markterkundung hinausgehen, gehen nicht so einfach.
Der Fehler, weder den einen Wettbewerber aus dem Verfahren auszuschließen noch den anderen Wettbewerbern den Inhalt der Vorgespräche mitzuteilen, um deren Wettbewerbsnachteil auszugleichen sowie Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen, wurde von der Staatssekretärin des Wirtschaftsministeriums eingestanden. Es wurde dazu zügig und umfassend transparent Rede und Antwort gestanden. Dafür danke schön!
Ein Punkt, der hier mehrfach angesprochen wurde, ist die Frage der Bewertung der Qualität. Gerade bei kreativen und geistigen Aufträgen die Qualität eines Angebotes hoch zu bewerten, ist bei Ausschreibungen gar nicht unüblich. Das betrifft alle Ausschreibungen in diesem Bereich.
Was passiert bei einem Fehler in einem normalen Betrieb? - Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bekommt eine Abmahnung für das unerwünschte Verhalten und damit auch die Chance, künftig korrekt zu sein.
Die Staatssekretärin hat öffentlich dargelegt, was ihre Folgerungen aus den Fehlern sind: Sie wird künftig Distanz zu Vergabeverfahren halten und die operative und fachliche Arbeit den Fachreferaten überlassen.
Nach Rücktritt oder Freistellung zu rufen, kommt einer Kündigung gleich. Hier schießt die Opposition weit über das Ziel hinaus.
Lassen Sie uns die Verfahren im Ausschuss gründlich aufarbeiten - eine Aktenvorlage wurde uns vom Ministerium angekündigt; der Rechnungshof wird prüfen - und dann unsere Schlüsse ziehen! Die pauschalen Verurteilungen auf Grundlage von Spekulationen in dieser Sache, die Sie hier anstellen, sind wirklich nicht hilfreich.
Wir haben in dieser Wahlperiode dafür gesorgt, dass mehr Transparenz und Rechtschaffenheit
in die Vergabe staatlicher Fördermittel für Unternehmen und in Vergabeverfahren Einzug halten,
als es unter der alten Landesregierung der Fall war. Unter anderem werden Wirtschaftsfördermittel jetzt nach Scoringverfahren vergeben, und wir haben das Vergabegesetz geändert.
Das hatte seinen guten Grund. Ich möchte einmal daran erinnern, dass der Rechnungshof 2011 beklagt hatte, dass der Wirtschaftsminister von der FDP, toleriert durch die CDU, ganz bewusst gegen Förderkriterien der NBank verstieß, und das in großem Stil. Ich möchte einmal ein paar Überschriften aus dem Jahr 2011 vorlesen, die sich auf die regelwidrigen Praktiken des FDP-geführten Wirtschaftsministeriums bezogen:
„Niedersachsen gab Millionen für dubiose Projekte aus“
„Steuermillionen an Unternehmen verschenkt“
„Zweifelhafte Förderung für gesunde Unternehmen“
„Staatsgeld trotz Millionenüberschuss“
In gleich mehreren Fällen hatte die NBank die Förderung von Unternehmen in Millionenhöhe aus guten Gründen abgelehnt, die dann der amtierende FDP-Minister gegen die NBank durchdrückte.
Dabei ging es z. B. um Förderungen trotz Millionengewinnen, um Mehrfachförderungen, um Förderungen trotz Arbeitsplatzabbau - alles intransparent und nach Gutsherrenart.
Am Ende musste das Land 11,6 Millionen Euro - diesen Betrag müssen Sie sich einmal vor Augen führen im Vergleich zu dem, um was es heute geht! - von Unternehmen zurückfordern.
Damals soll alles ein Versehen gewesen sein. Aber heute, wo es um jemand anderen geht, ist es Vorsatz. Was ist das für eine ungeheuerliche Doppelmoral, sich jetzt mit breiter Brust hierhin zu stellen und die Riesenkeule herauszuholen für einen sicherlich fahrlässigen, aber nicht vorsätzlichen Fehler? - Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sprechen immer von Verboten und Einschränkungen usw. Aus unserer Sicht ist Tempo 30 vor allem ein Gebot zum Schutz von Leben. Das ist für uns das Wichtigste.
Hinsichtlich der Frage, was Tempo 30 in punkto Sicherheit und Lärm bewirken kann - der Modellversuch hat ja drei Säulen, nämlich Sicherheit,
Lärm und Emission -, ist überhaupt nicht streitig, dass Temporeduzierungen Vorteile für die Menschen bringen.
In punkto Emissionen gibt es unterschiedliche Untersuchungen, u. a. auch Untersuchungen aus Berlin, die durchaus nachgewiesen haben, dass es zu Reduzierungen kommt. Auch diesbezüglich muss man prüfen: Wie sieht es mit den Stickoxiden aus? Wie sieht es mit dem Feinstaub aus, dem Feinstaub aus dem Motor, dem Feinstaub, der aufgewirbelt wird?
Aber vor dem Hintergrund, dass wir dem Gesundheitsschutz der Menschen verpflichtet sind, ist es unsere Aufgabe, die Möglichkeiten, die wir haben, auszuschöpfen und zu versuchen, diesbezüglich zu Verbesserungen zu kommen.
Was ich bei der Recherche total spannend fand: Wussten Sie eigentlich, dass Niedersachsen die Heimat von Tempo-30-Zonen ist? - Nach der kontroversen Debatte in den 70er- und 80er-Jahren wurde 1983 die erste Tempo-30-Zone in Deutschland als Modellversuch in Buxtehude eingerichtet. Wer hätte das gedacht?
Ich habe den Eindruck, dass die FDP genau in dieser Zeit irgendwie hängen geblieben ist.
Wir erinnern uns zum Beispiel an die Debatte zur Aktuellen Stunde: Spaß haben beim GTI-Fahren. - Das ist aus meiner Sicht ungefähr der gleiche Versuch wie der, jetzt im Rahmen einer Werbekampagne das Faxgerät wiederbeleben zu wollen.
Inzwischen ist es so: Die Tempo-30-Wohnzonen sind gesellschaftlicher Konsens, und das aus gutem Grund; denn sie gewähren mehr Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer.
Je geringer die Geschwindigkeit ist, desto geringer ist die Unfallgefahr, egal ob im Wohngebiet oder an einer Hauptverkehrsstraße. Ab Tempo 30 steigt die Unfallschwere dramatisch an. Das war auch der Hintergrund für die Bund-Länder-Initiative „Tempo 30 vor Kitas und anderen sensiblen Einrichtungen“, die wir alle begrüßen.
Die Menschen wollen aber nicht, dass ihre Kinder nur vor der Schule sicher sind. Sie wollen vielmehr, dass ihre Kinder auch auf dem Weg zur Schule sicher sind. Das ist der wichtigste Grund, warum wir weiter daran arbeiten, die Straßenverkehrsordnung so zu ändern, dass ihr höchstes Ziel ist, die schwachen Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Aber nach wie vor halten sich die Widerstände und auch verschiedene Vorurteile gegen Tempo 30, beispielsweise: Die Leistungsfähigkeit einer Straße wird eingeschränkt.
Das ist falsch. Durch eine städtische volle Straße passen bei geringerer Geschwindigkeit genauso viele Autos durch. Grund ist der geringere Abstand zwischen den Fahrzeugen. Die Sättigungsverkehrsstärke - für die Fachleute - liegt bei 2 000 Kfz pro Stunde. Das ist identisch. Einschränkungen entstehen durch die Knotenpunkte, durch querende Autos, querende Radfahrer, querende Fußgänger.
Aber - das haben Sie als FDP sogar in Ihren Antrag geschrieben - das wollen Sie ja gar nicht ändern. Das wollen Sie nach wie vor ermöglichen, was wir natürlich auch wollen. Dann wird aber der Ruf nach einer grünen Welle zur hohlen Phrase. Das müssen Sie einmal anerkennen.
Ein zweites Vorurteil: Es dauert viel länger, mit Tempo 30 durch die Stadt zu kommen. Das ist minimal. Der ADAC, der ja in diesen Fragen eher andere als unsere Positionen teilt, hat bei Testfahrten auf einer 3,5 km langen Strecke eine Verzögerung von etwa zwei Minuten Reisezeit festgestellt. Andere Tests lagen sogar bei noch geringeren Reduzierungen - alles Ergebnisse, die volkswirtschaftlich nicht relevant sind.
Deshalb könnten wir uns eigentlich darin einig sein: Wir tun etwas für die Sicherheit und fördern Tempo 30, statt überflüssige ideologische Grabenkämpfe zu führen.
Das Bundesverkehrsministerium aber lehnt weitergehende Änderungen der Straßenverkehrsordnung - mit Ausnahme der gerade beschlossenen - mit der Begründung ab, das würde die Kommunen in ihrer Entscheidungshoheit einschränken. Fakt ist doch aber: Das starre Korsett der Straßenverkehrsordnung beschränkt jetzt die Entscheidungsfreiheit der Kommunen.
Das wollen wir ändern. Mit unserem Modellversuch wollen wir weitere Möglichkeiten und Argumente schaffen, Temporeduzierungen zu ermöglichen. Damit treffen wir den Nerv vieler Kommunen und vor allen Dingen vieler Betroffener, die unter Lärm und Schadstoffen leiden. Immer mehr Menschen wollen ihre Stadt für sich und nicht für die Autos entwickeln. Es geht um mehr Lebensqualität. Das ist die Rückmeldung, die wir von vielen Menschen erhalten haben.
Deshalb bin ich der Überzeugung: Wir brauchen eigentlich viel mehr als ein Modellprojekt Tempo 30. Viele Menschen und Kommunen sind in dieser Frage schon sehr viel weiter.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Bode, ich will Ihnen nicht das Autofahren und auch nicht das Benutzen des Faxgerätes verbieten, wenn Sie das gern machen.
Das können Sie tun, wie Sie es mögen. Aber Sie sollten einmal anerkennen, dass auch an den Hauptverkehrsstraßen Menschen wohnen.
Häufig sind gerade das die Wohnungen, die nicht die teuersten sind.
Genau deswegen müssen wir versuchen, auch für die an den Hauptverkehrsstraßen wohnenden Menschen bessere Lebensbedingungen zu schaffen, nicht aber nur für die Menschen in den Vororten oder in den verkehrsberuhigten Zonen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die da draußen stehen, keine angenehme.
Das kann und will ich auch nicht schönreden.
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die Glücksspielstättenbetreiber fünf Jahre Zeit hatten, sich auf die neue Situation einzustellen, sich an die neuen rechtlichen Bedingungen anzupassen. Insoweit gab es einen ausreichenden Vorlauf.
Der Ärger richtet sich also nicht nur gegen die Politik, sondern ganz genauso gegen die Arbeitgeber, die frühzeitig ihre Verantwortung hätten wahrnehmen und Regelungen vor Ort hätten treffen können.
Wir als Grüne-Fraktion stehen nach wie vor zu dem, was Bund und Länder vereinbart haben, nämlich den Schutz gegen die Spielsucht zu verbessern. Zur bitteren Wahrheit gehört eben auch, dass ein Teil dieser Maßnahmen darauf abzielt, die Anzahl der Spielstätten zu reduzieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben hier gerade von Alternativen gesprochen. Ich habe keinen einzigen konkreten Vorschlag gehört.
Wir gehen jetzt in die Gesetzesberatung. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren ist Fahrradfahren nicht nur Freizeitspaß, sondern auch im Alltag der Menschen immer präsenter geworden: auf dem Weg zur Arbeit, zum Transport der Kinder oder zum Einkauf. Dies gilt aber beispielsweise auch für den Bereich der Wirtschaft, um Waren zu den Kunden zu transportieren.
In der Stadt ist man mit dem Fahrrad ohnehin schneller unterwegs, man produziert keine Abgase, hält sich fit und hat dort, wo Fahrräder als gleichberechtigtes Fahrzeug neben dem Auto im Verkehrsraum akzeptiert werden, auch noch richtig Spaß dabei.
Stellen Sie sich einmal vor, dass alle, die heute ihre Wege in der Stadt mit dem Fahrrad zurücklegen, auf das Auto umsteigen würden! Dann würde nichts mehr vorangehen. Insofern sollten die Autofahrer jedem Radler sehr dankbar sein.
Für alle, die längere Wege zurücklegen müssen, erleichtern E-Bikes und Pedelecs den Umstieg
vom Auto. Um auch schnell und sicher lange Distanzen auf dem Fahrrad zurücklegen zu können, brauchen wir bessere und andere Radwege, nämlich Radschnellwege. Sie sind Verbindungsstrecken zwischen den Städten durch den ländlichen Raum oder zwischen einer Kernstadt und ihren Umlandkommunen.
25 Millionen Euro sind aus dem Bundesverkehrsministerium für Radschnellwege zur Verfügung gestellt worden. Das ist zwar ganz nett, aber bei Baukosten, bei denen man von 1,5 Millionen Euro pro Kilometer Radschnellweg ausgehen muss - so jedenfalls die Niederländer -, könnte man mit diesen Mitteln gerade einmal einen Kilometer Radschnellweg pro Bundesland oder einen Radschnellweg in ganz Deutschland bauen. Das reicht uns natürlich überhaupt nicht. Deswegen ist das, was bisher von der Bundesebene kommt, ein eher lächerlicher Betrag. Wir wollen daher mehr machen.
Ich habe einmal aus Spaß einen Finanzierungsvergleich gemacht. Mit den Mitteln, die für die A 20 und für die A 39 im Moment veranschlagt werden, also 4,3 Milliarden Euro, könnte man 2 900 km Radschnellwege bauen. Das heißt, einmal von der nördlichsten bis zur südlichsten Spitze Deutschlands und wieder zurück in den Norden. Da kann keiner sagen, es würde nicht genug Geld geben. Es ist eine Frage der Prioritätensetzung.
Im Bereich der Radmobilität hat diese Landesregierung unter Rot-Grün schon eine Menge auf den Weg gebracht.
Es wurde gerade auch schon angesprochen: 7 500 km Radwege säumen Niedersachsens Landes- und Bundesstraßen. Rot-Grün will dieses Netz erhalten und ausbauen. Wir wollen aber auch Vorreiter für diese neue komfortable Infrastruktur für umweltfreundliche Mobilität sein. In den Doppelhaushalt haben wir 12 Millionen Euro für den Bau von Radschnellwegen für die Kommunen eingestellt. Wenn man das umrechnen würde, wäre das erheblich mehr als das, was der Bund uns geben würde.
Ich möchte erst einmal vortragen.
Es sollte niemand sagen können, dass dieses Projekt am Geld scheitern würde. Es ist tatsächlich richtig Bewegung in das Projekt gekommen. Nachdem vor einigen Jahren Machbarkeitsstudien erstellt worden sind, sind immer mehr Kommunalverwaltungen dabei, ihre Planungen zu konkretisieren.
Hervorheben möchte ich aber auch die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen. Wir leisten eine Anschubfinanzierung für das geschäftsführende Büro der AGFK und unterstützen damit die Kommunen und Landkreise bei ihrer Arbeit, sich fahrradfreundlich aufzustellen, und setzen den Prozess für mehr Qualität im Fahrradbereich kontinuierlich fort.
Wenn wir allerdings zeigen wollen, was es in puncto Radverkehr Innovatives gibt, müssen wir häufig noch auf unsere Nachbarn, die Niederlande oder Dänemark, verweisen. Langsam ändert sich das zum Glück auch hier. Aber wir haben in Deutschland auch erkannt, dass wir die Voraussetzungen für die aktive Mobilität in den Städten verbessern müssen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Das kann ich zumindest für Rot-Grün sagen.
Gerade in diesen Zeiten, in denen es um DieselFahrverbote, Feinstaub- und Stickoxidwerte in der Luft und den Umbau der Automobilindustrie geht, haben wir allen Grund, uns immer wieder vor Augen zu führen, wie sich die Fahrradindustrie eigentlich weiterentwickelt hat. Es ist beeindruckend, welche Vielfalt an Modellen auf dem milliardenschweren Fahrradmarkt inzwischen zu finden ist, welche Änderungen für die Mobilitätsindustrie möglich werden, welche Chancen sich für die Lebensqualität in der Städteplanung und im Städtebau eröffnen. Diese Weiterentwicklung auf dem Markt wollen wir begleiten und unterstützen. Dafür
ist eine Fahrradmobilitätskonferenz ganz hervorragend geeignet, um die Weiterentwicklung von Konzepten, die wir in den Kommunen, in den Landkreisen und im Land umgesetzt haben und noch umsetzen möchten, zu diskutieren. Außerdem ist sie hervorragend geeignet, um Lösungsansätze für Problemstellungen zu finden und ein Dialogangebot zu unterbreiten, bei dem wir alle Leute mitnehmen können. Also gehen und radeln auch Sie mit!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Debatte gerne mit einer eigentlich ganz einfachen Frage beginnen: Was ist eigentlich wirklich wichtig, damit wir ein gutes Leben führen können? Ist nur entscheidend, wie viel Geld wir verdienen und wie viel wir ausgeben können? - Nein, natürlich nicht. Es kommt genauso darauf an, dass man Freunde hat, auf die man sich verlassen kann, und dass man Teil der Gesellschaft ist.
Ich z. B. habe Kinder. Ich will, dass sie sich frei, gesund und mit Zuversicht auf einer lebenswerten Erde entfalten können. Mit diesen Wünschen bin ich hier sicherlich nicht allein. Der Dreiklang aus ökonomischen, sozialen und ökologischen Interessen sollte sich genauso in der gesellschaftlichen Betrachtung wiederfinden.
Aber daraus erwächst auch eine Verantwortung. Wer heute Politik für die Menschen und für die Wirtschaft von morgen machen will, muss sein Verständnis für Wohlstand an einer Strategie der Nachhaltigkeit ausrichten. Nachhaltigkeit kann nur gelingen, wenn wir Gerechtigkeit, Ökonomie und Ökologie zusammen denken.
Leider wird Wohlstand allzu leicht gleichgesetzt mit wirtschaftlichem Wachstum und mit der vermeintlich passenden Kennziffer dazu, dem BIP, als der in Geld gemessenen Wirtschaftsleistung in einem bestimmten Zeitraum. Das hat gerade in den Industriestaaten dazu geführt, dass wir über unsere Verhältnisse leben und dass wir die natürlichen Ressourcen über die Maßen zum Nachteil der uns folgenden Generationen und zum Nachteil der Menschen in anderen Erdteilen ausbeuten.
Dazu kommt, dass auch bei uns die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergegangen ist. Aber es gibt Hoffnung: Immer mehr Menschen und Länder versuchen, Alternativen als Ergänzung zum BIP und umfassendere Indikatoren zu entwickeln, um auf dieser Grundlage politische Entscheidungen treffen zu können, die negativen Entwicklungen entgegenwirken.
Die Stellungnahmen zu unserem Antrag haben uns gezeigt, wie überfällig diese Debatte auch bei uns in Niedersachsen ist. Fast alle Anzuhörenden
sind genau wie wir davon überzeugt, dass es ein „Weiter so!“ nicht geben kann.
Gleichzeitig haben die Beiträge - vor allem die Beiträge der Unternehmerverbände Niedersachsen - deutlich gemacht, dass eine solche neue Messgröße wie der Wohlfahrtsindex für Ängste sorgt, seien sie nun berechtigt oder nicht. Das ist auch kein Wunder; denn wir stellen althergebrachte Verfahren infrage. Bei mir ist angekommen, dass den Unternehmen Transparenz, Verlässlichkeit und vor allem eine nationale wie internationale Vergleichbarkeit wichtig sind. Das sehe ich genauso.
Aber wir sind erst am Anfang dieser Entwicklung. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung mit dem BIP wurde auch nicht an einem Tag gemacht.
Seit 2009 beschäftigen sich der Bund und zunehmend auch Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Thüringen, Sachsen und Bayern konkret mit dem Thema einer nachhaltigen Wohlstandsmessung. Wir schließen uns in Niedersachsen dieser Bewegung spät, leider erst jetzt an, weil Schwarz-Gelb über Jahre hinweg einen weiten Bogen um dieses Thema gemacht hatte. Aber bald sind auch wir dabei.
Fürs Erste wollen wir, wie die meisten anderen Bundesländer vor uns, den regionalen Wohlfahrtsindex, der von Professor Dr. Diefenbacher entwickelt wurde, erstellen lassen und unsere Ergebnisse mit denen anderer Länder vergleichen können. Danach muss es darum gehen, dass auch Niedersachsen an einem Indikatorenset mitarbeitet, das die vorhin genannten Erwartungen, vor allem einer Vereinheitlichung, erfüllt.
Ich bin mir sicher, dass es ein längerer Weg wird, zu einem validen Maß für eine zufriedenstellende Wohlstandsmessung zu kommen. Entscheidend ist aber, dass wir uns jetzt aufmachen. Ich freue mich darauf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund will die Verwaltung für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen, eventuell auch der Bundesstraßen, übernehmen.
Ein Mammutprojekt: 18 000 Beschäftigte sollen bundesweit davon betroffen sein. Umso verwunderlicher ist es, dass es im Schlepptau der Neuaufstellung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf den letzten Drücker auf den Tisch kommt.
Damit eines klar bleibt: Wir haben die Infrastrukturgesellschaft damals nicht gewollt. Wir wollen sie nach wie vor nicht - so, wie sie geplant ist. Sie birgt viele Risiken. Sie entzieht uns qualifizierte Beschäftigte und Strukturen, die sich seit vielen Jahren bewähren.
Und damit auch das klar ist: Wir haben es Bundesfinanzminister Schäuble zu verdanken, dass er zu einem Zeitpunkt, da er den Ländern noch nicht einmal ein Umsetzungskonzept vorlegen konnte, die Länder diese Kröte hat schlucken lassen.
Inzwischen liegen einige Vorschläge für Gesetzesänderungen vor. Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht. Viele bezogen sich darauf, die Situation der Beschäftigten zu verbessern - Vorschläge, die ebendieser Bundesminister vom Tisch gewischt hat. Das werden wir so nicht stehen lassen.
Schließlich tragen wir viel Verantwortung. Rund 1 000 der insgesamt 3 200 Beschäftigten des Landes sind von dieser Reform betroffen. Diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren Familien gegenüber haben wir eine Fürsorgepflicht. Für sie fordern wir einen Übergangs- und auch einen Grundtarifvertrag für die alten und für die neu einzustellenden Beschäftigten. An diese Tarifverträge haben sich die neue Gesellschaft und eventuell zu gründende Töchter zu halten.
Anhand eines Beispiels will ich ausführen, warum wir ein riesiges Problem mit den aktuellen Planungen der Bundesregierung haben. Schon die A 7 wird derzeit unwirtschaftlich in ÖPP gebaut.
A 20 und A 39 sind jetzt schon unwirtschaftlich;
mit der neuen Bundesautobahngesellschaft würden nur noch mehr Steuergelder versenkt werden.
Aber zurück zur A 7: In den letzten Monaten mussten wir verfolgen, welche Unsicherheiten für die Beschäftigten der Straßenmeisterei in Seesen durch den Ausbau der A 7 in ÖPP entstanden sind:
ob die Meisterei aufgelöst oder nur verkleinert wird.
Die derzeitige Landesregierung hat sich maximal gegen dieses ÖPP-Projekt aufgelehnt. Der Bund hat es durchgedrückt, obwohl ÖPP den Bau langsamer und teurer gemacht hat.
Ich möchte mir nicht vorstellen, welche Auswirkungen es hat, wenn nicht nur Einzelvorhaben, sondern sogar ganze Teilnetze im Rahmen von ÖPP privatisiert werden können. Das ermöglicht nach wie vor der Bundesvorschlag für die Autobahngesellschaft. Das lehnen wir entschieden ab.
Sehr geehrter Herr Toepffer, hier - auf Landesebene - geben Sie vor, für die Beschäftigten zu kämpfen. Auf Bundesebene sorgen Sie mit ÖPPProjekten dafür, dass die Jobs der Landesbeschäftigten auf dem Spiel stehen. Das ist doppelbödig.
Aber auch eine versteckte Privatisierung, wie sie sich die Versicherungskonzerne wünschen - über die Kreditfähigkeit der Gesellschaft oder ihrer Töchter -, ist immer noch nicht vom Tisch. Auch sie lehnen wir entschieden ab, u. a. weil sie nichts anderes wäre als die Vorbereitung einer Umgehung der Schuldenbremse.