Heiner Bartling
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte in der abschließenden Beratung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes am
16. Mai 2006, wie dem Protokoll der Plenarsitzung zu entnehmen ist, Folgendes gesagt - ich erlaube mir einmal, mich selbst zu zitieren -:
„Die Übertragung von Gemeindeaufgaben aber auf den Landkreis werten wir als einen durch nichts begründeten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Ich habe nach wie vor erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Konstrukts und sehe einer gerichtlichen Klärung dieser
Frage vor dem Staatsgerichtshof mit großem Interesse entgegen. Ich vermute einmal, Sie werden sich hier die weitere Klatsche abholen.“
So viel aus der Debatte um das Lüchow
Dannenberg-Gesetz vor eineinhalb Jahren. Was ich vorausgesagt hatte, ist eingetreten.
Ich frage die Landesregierung, ob sie auch zukünftig darauf verzichten will, auf sachgerechte Einlassungen zu ihren Vorhaben zu reagieren und ob sie solche Prozessrisiken wie hier erneut eingehen will.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach dem aus meiner Sicht etwas arroganten Hinweis des Herrn Innenministers, ich hätte wohl dieses Urteil nicht gelesen, gerne einmal daraus zitieren.
- Diesen Eindruck habe ich nicht. Was von der Seite so ausgestrahlt wird, reicht schon aus.
In dem Urteil heißt es wörtlich:
„Der Gesetzgeber hat … keine hinreichende Tatsachenermittlung dazu
angestellt,“
- deswegen frage ich noch einmal nach
„welche konkreten Vorteile durch die Hochzonung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises entstehen. Dabei genügt es angesichts des hier nicht unerheblichen Eingriffs in den Bestand der gemeindlichen Aufgaben nicht, sich auf allgemeine Annahmen oder Erwartungen zu beschränken.“
Weiter heißt es:
„Eine einigermaßen belastbare Abschätzung des durch die Aufgabenübertragung erreichbaren Einsparvolumens hat danach nicht stattgefunden.“
Ich frage die Landesregierung, ob sie auch zukünftig so verfahren will, insbesondere auch im Hinblick auf die von Ihnen eben erwähnten Harzgemeinden, und ob sie uns da wieder mit ähnlichen Vorhaben wie in Lüchow-Dannenberg konfrontieren will.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte gerne ein Beispiel gegeben, wie man diese Debatte etwas verkürzen kann. Aber die lange Rede von Herrn Bode macht eines deutlich: Hier musste mit vielen Worten erklärt werden, warum man einer Gesetzesregelung zustimmt, die man eigentlich gar nicht will. - Nur so ist auch der Entschließungsantrag zu verstehen. Wenn ich einerseits dem staatlichen Wettmonopol zustimme und andererseits in einem Entschließungsantrag die Landesregierung darum bitte, die Belange der privaten Anbieter besonders zu berücksichtigen, dann passt das nicht zusammen.
Aber ich will das Beispiel, das ich eigentlich geben wollte, nicht ins Gegenteil verkehren. Ich will nur sagen: Wir stimmen dem Staatsvertrag zu mit der Zielsetzung, die Erträge für die Destinatäre zu erhalten. Wir sehen nämlich die Gefahr, dass die Erträge für die Destinatäre nicht in der vollen Höhe erhalten bleiben.
Wir werden aber dem Entschließungsantrag, der vorgelegt worden ist, nicht zustimmen. Denn dort wird ja praktisch gesagt: Wir wollen das eigentlich nicht, was wir gerade beschlossen haben. - Das ist unsere Stellungnahme. Ausdiskutiert wurde das ausführlich in der langen Anhörung. Deswegen muss man das um 16.30 Uhr am Freitagnachmittag, wenn gar keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, auch nicht weiter vertiefen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, Sie, Frau Präsidentin, auch wenn es mir nicht zusteht, in einem Punkt zu korrigieren. Die Kollegin Bührmann hat in ihrem jugendlichen Alter nicht mehr den Namen gewechselt, sondern sie heißt immer noch Christina. Ich gratuliere ihr auch von diesem Platz aus ganz herzlich zum Geburtstag. Ich bitte um Entschuldigung, Frau Präsidentin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn eine Landesregierung zum Ende einer Legislaturperiode - aus meiner Sicht natürlich hoffentlich zum letzten Mal - einen Haushaltsplan für das kommende Jahr vorlegt
- die Hoffnung gebe ich nicht auf, und ich werde dafür arbeiten, dass sie Realität wird; damit können Sie rechnen -, darf man wohl auch die ablaufende Legislaturperiode ein wenig bilanzieren.
Dass man dabei als Erstes auf die Verfassungstreue dieser Landesregierung eingeht, ist bei dem Haushalt des Verfassungsministers ja wohl nicht ganz verwunderlich. Das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 6. Dezember 2007 wirft ein kennzeichnendes Licht auf das Verhältnis dieser Landesregierung zu seinen Kommunen. Dass die Landesregierung mit ihrem Versuch, die Strukturen im
Landkreis Lüchow-Dannenberg so zu ordnen, wie sie es für zweckmäßig hält, vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert ist, das die Bestimmungen für nichtig erklärt hat, macht deutlich, dass bei dieser Landesregierung nicht die zukunftsfähigen Strukturen unserer Kommunen, sondern allein opportunistische Erwägungen eine Rolle gespielt haben.
Meine Damen und Herren, hätte die Landesregierung ein ernsthaftes Interesse an unseren Kommunen, hätten Sie das realisiert, was Sie vor 2003 lauthals versprochen haben. Sie haben damals kritisiert: Der Raubzug durch die kommunalen Kassen wird beendet. Wir erstatten den Kommunen die 500 Millionen DM, die die damalige Landesregierung widerrechtlich entnommen habe. Das war übrigens Inhalt einer Klage vor dem Staatsgerichtshof, vor dem Sie nicht nur jetzt, sondern auch schon damals als Opposition gescheitert sind.
Was ist bei Ihnen dagegen realisiert worden, meine Damen und Herren? - Kein einziger Pfennig ist den Kommunen erstattet worden.
Das Gegenteil ist der Fall. Im kommenden Jahr werden die Kommunen nach allem, was wir heute wissen, 190 Millionen Euro weniger über den kommunalen Finanzausgleich bekommen als im laufenden Jahr. Statt den Kommunen zu helfen und den gekürzten Verteilungsschlüssel wieder auf die Höhe des Jahres 2003 zu setzen, blieben Sie dabei, den Kommunen jedes Jahr mehr als 100 Millionen Euro vorzuenthalten.
Meine Damen und Herren, nehmen wir ein anderes Thema, nämlich den Umgang dieser Landesregierung mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Erst werden Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wegrasiert, dann gibt es ausgerechnet im Monat vor der Landtagswahl eine sogenannte Einmalzahlung in Höhe von 860 Euro. Wenn Sie glauben, die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten würden darauf reinfallen und jetzt freudig dazu beitragen, dass dieser Ministerpräsident im Amt bestätigt wird, dann haben Sie sich getäuscht.
Die Beamtinnen und Beamten wissen, dass es mit den Sozialdemokraten nicht nur Wahlkampfeinmalzahlungen, sondern einen verlässlichen und dauerhaften Wiedereinstieg in die sogenannte
Jahressonderzahlung geben wird.
Das ist nur ein Ausschnitt, meine Damen und Herren. Ich komme noch zu weiteren für mich sehr wichtigen Themen. Ich möchte den Bereich öffentlicher Dienst jetzt verlassen, obwohl ich dazu noch eine ganze Menge sagen könnte. Ich habe das auch an anderer Stelle schon getan.
- Jetzt komme ich zur Integration, Herr Kollege Rolfes. Hören Sie einmal zu; denn dann können Sie davon vielleicht auch noch ein bisschen etwas mitnehmen.
Um ein Haar wäre das Innenministerium in „Integrationsministerium“ umbenannt worden. Schon allein diese Überlegung macht deutlich, dass es der Landesregierung auch beim Thema Integration mehr um den schönen Schein geht als um tatsächliche Verbesserungen.
Das zeigt sich übrigens auch daran, dass das zentrale integrationspolitische Vorhaben im aktuellen Haushalt die Bereitstellung einer viertel Million für die Programmierung einer Internetplattform zum Thema Integration ist. Ich möchte das jetzt nicht schlechtreden; damit Sie mich nicht falsch verstehen.
Ich denke aber, dass es für Migranten in Deutschland dringendere Probleme gibt als eine Internetplattform.
Deshalb verdoppeln wir mit unserem Änderungsantrag die Integrationsmittel im Haushalt des Innenministeriums, damit z. B. auch die Migrationserstberatung aufrechterhalten werden kann, wenn der Bund seinen Zuschuss kürzen sollte.
Meine Damen und Herren, seit 2005 hat die Landesregierung unter Herrn Wulff dem Bereich Integration jedes Jahr 1 Million Euro vorenthalten. Wir halten diese Kürzung nach wie vor für falsch und sehen in unserem Haushaltsantrag deshalb die Wiedereinsetzung der Integrationsmittel vor. Ich kann nur wiederholen, was ich seit 2005 jedes Jahr an dieser Stelle gesagt habe: Wer Integration fordern will, der muss auch Integration fördern.
Das ist übrigens eine gute Überleitung zu einem Thema, das die Landesregierung erst jetzt, kurz vor der Landtagswahl, entdeckt zu haben scheint, dass man sich nämlich intensiv um den Einstieg von Migranten und Migrantinnen in unsere Polizei bemühen muss. Die Vorgängerregierung war da ein bisschen weiter. Wir haben uns damals sehr aktiv um die Einstellung von Migrantinnen und Migranten in Polizei und Justiz bemüht. Hätten Sie daran angeknüpft, brauchten wir heute keine
Handlungsprogramme.
Meine Damen und Herren, eines der zentralen Wahlversprechen der Landesregierung war die Einstellung von 1 000 zusätzlichen Polizeibeamtinnen und -beamten. Von dieser Zahl ist man nach und nach vorsichtig abgerückt. Jetzt sollen es echt nur noch 800 sein.
Bis heute sind ca. 500 im Vollzugsdienst angekommen. Wir haben uns vor der letzten Wahl immer anhören müssen - das war die wichtigste Begründung für Ihre Aussage -, Niedersachsen habe die niedrigste Polizeidichte im Bundesvergleich.
- Das ist so. Das kann ich gar nicht verneinen, Herr Coenen.
- Ja, damals war ich Innenminister, und ich bekenne mich auch dazu, warum das so war, Herr Busemann. Das können Sie ruhig zur Kenntnis nehmen.
Ich will noch etwas hinzufügen, was damals wesentlicher Inhalt Ihres Wahlprogramms war. Sie haben den Leuten erzählt: Wenn wir drankommen,
werden wir die Polizeidichte so verstärken, dass die Präsenz bei der Bevölkerung auch deutlich wird. - Ich lasse einmal die Zahlen sprechen. Wir hatten bei der sogenannten Polizeidichte ein Verhältnis von 1 zu 459. Heute ist das Verhältnis 1 zu 456. Wenn Sie glauben, mit diesen drei Menschen weniger auf einen Polizeibeamten mehr Sicherheit produziert zu haben, wenn auch nur subjektive Sicherheit, ist das einfach Augenwischerei und nichts anderes.
Auch diese Zahl bedeutet übrigens im bundesweiten Ranking immer noch die geringste Polizeidichte bei den Flächenländern.
- Es mag sein, dass Sie aktuellere Zahlen haben. Herr Schünemann wird uns das ja gleich sagen.
Ich will auf eines hinweisen, meine Damen und Herren: Für uns ist die Anzahl der Polizeibeamtinnen und -beamten nie das Entscheidende gewesen, sondern das Entscheidende war die Qualität der Ausbildung. Nicht die Zahl der Köpfe ist entscheidend, sondern das, was in den Köpfen ist.
- Nein. Da ist eine Menge drin, und das ist auch gut so. - Ich halte übrigens im Unterschied zur CDU nichts von den Zahlenspielen mit irgendwelchen Polizeidichtestatistiken. Die Qualität der Arbeit lässt sich nicht an den Köpfen messen, sondern entscheidend ist, was in den Köpfen ist. Auf die Ausbildung kommt es an, und in diesem Zusammenhang bin ich sehr froh, dass wir Sie von Ihrem Plan abbringen konnten, Polizeibeamte im mittleren Dienst anzustellen, wie es in Ihrem Wahlprogramm zu lesen war.
Die niedersächsische Polizei - das weiß jeder, meine Damen und Herren - leistet nach wie vor hervorragende Arbeit. Ich sorge mich allerdings um die Polizeiausbildung, die von dieser Landesregierung qualitativ abgewertet wurde, und um die Fortbildung, die so gut wie gar nicht mehr stattfindet, weil das Bildungsinstitut der Polizei aufgelöst wurde und ein neues Fortbildungskonzept nach wie vor nicht vorliegt. Nur eine gut ausgebildete und
ständig fortgebildete Polizei kann qualitativ gute Arbeit leisten.
Das ist umso wichtiger, als ständig neue Aufgaben auf die Polizei zukommen. Ich muss mir nur ansehen, was eine hannoversche Tageszeitung, abgeleitet aus anderen Tageszeitungen, heute meldet. Unter der Überschrift „Der Notstand der Terrorfahnder“ wird berichtet, dass sich ein jetzt bekannt gewordener interner Bericht der beteiligten Polizeieinheiten an einem erfolgreichen Polizeieinsatz - es geht um einen Polizeieinsatz, der stattgefunden hat und den ich auch um Gottes willen nicht schlechtreden will; das war ein Erfolg - nicht wie eine Erfolgsgeschichte liest. Darin berichten Ermittler von schweren Mängeln und schier unfassbaren Hindernissen bei der Fahndung, von schlechter Ausrüstung und zu wenig Personal. So lässt sich die Manöverkritik zusammenfassen.
- Das ist nicht Niedersachsen, Herr Schünemann. Aber ich weise damit auf ein Problem hin, das mir viel wichtiger erscheint als das, was - -
- Ich freue mich, dass der Herr Ministerpräsident überhaupt anwesend ist. Bisher war es nicht üblich, dass von der Regierungsbank dazwischengequasselt wird. Aber das ist ja die übliche Geschichte.
- Da täuschen Sie sich ein bisschen. Gucken Sie mal in die Protokolle. - Ich will mich nicht durcheinander bringen lassen durch den Hinweis, all das, was in den Zeitungen stehe, habe mit Niedersachsen nichts zu tun. Mir geht es seit Wochen und Monaten wirklich auf den Senkel, um das einmal mit diesem etwas populären Spruch zu sagen, wenn Leute auf der Bundesebene und unterstützt von der Landesebene nichts anderes im Kopf haben, als über neue Eingriffsbefugnisse zu schwadronieren. Da redet ein Verteidigungsminister darüber, welche Rechtsgrundlage er braucht, um
Flugzeuge abschießen lassen zu können, und der Innenminister redet von Onlinedurchsuchung und Bundeswehreinsatz im Innern. Und Herr Schünemann ist immer dabei.
Meine Damen und Herren, wer für die innere Sicherheit etwas tun will, muss eine Diskussion über die Frage führen, wie wir unsere Polizeibeamtinnen und -beamten so ausrüsten, dass sie ihre Aufgaben wahrnehmen können. Das ist das Entscheidende.
Das ist natürlich eine unbequeme Diskussion.
- Das ist billig. Sie machen mit Ihren unqualifizierten Zwischenrufen wirklich deutlich, was Sie von der Sache verstehen, nämlich gar nichts.
- Leider habe ich die Oberlehrerzeit hinter mir. Meine Damen und Herren, ich lege großen Wert auf eine gut ausgebildete Bürgerpolizei.
- Nein, überhaupt nicht. - Bürgerpolizei bedeutet die Verankerung der Polizeistrukturen in der zivilen Verwaltung und gerade nicht die Abschottung der Polizei in eigenen Strukturen. Es ist kein Zufall, dass die Umorganisation zu großer Unzufriedenheit innerhalb der Polizei geführt hat; denn die Organisation ist zu zentralistisch ausgerichtet, und die Führungskultur - den Eindruck habe ich gewonnen - hat dramatisch gelitten. Die Stimmung innerhalb der Polizei ist nach wie vor schlecht. Das liegt übrigens auch daran, wie ich eben erwähnt habe, dass bei Ausstattung und Ausrüstung Nachholbedarf in hohem Maße besteht. Das haben wir aufgenommen und in einem Sofortprogramm 5 Millionen Euro zusätzlich aufgelegt, um ein wenig das zu korrigieren, was wir bei den globalen Minderausgaben am Jahresende immer wieder erleben, wobei 10 Millionen Euro aus dem Polizeihaushalt
herausgenommen worden sind. Dadurch treten die Defizite in Ausrüstung und Ausstattung auf, und das muss korrigiert werden.
Meine Damen und Herren, obwohl man noch lange über vieles sprechen könnte, will ich darauf verzichten und zum Anfang meiner Rede zurückkommen, zum Verfassungsverständnis dieses Innenministers und zu dem Versuch, Dinge in die Gesetze zu bringen, die vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben. Es gibt entsprechende Urteile. Ich wäre sehr froh, wenn die Verfassungsgerichte vor Klagen aus Niedersachsen keine
Angst mehr haben müssten.
Frau Präsidentin! Erlauben Sie mir bitte, kurz auf drei Dinge einzugehen:
Herr Schünemann, Sie haben erklärt, dass Sie schnell einen neuen Hubschrauber beschafft hätten, und haben dies mit einer Angelegenheit in Verbindung gebracht, die mit Frau Merk zu tun hatte. Was das miteinander zu tun hat, müssen Sie der geneigten Öffentlichkeit einmal erklären. Es ist mir nicht geläufig geworden, was das sollte. Anscheinend suchen Sie nach Argumenten für Ihre Erfolge, die Sie aber nicht belegen können.
Irgendjemand - Herr Bode oder Herr Biallas
sprach die Polizeiakademie und die Frage der Änderung der Polizeireform an. Heute habe ich zur Polizeireform übrigens gar nichts gesagt. Dazu gebe ich noch folgenden Hinweis: Ich halte die Polizeireform und die Abschaffung der Fachhochschule für falsch. Aber wenn eine Landesregierung solche Strukturen neu geschaffen hat, werde ich sie nicht nach einem Jahr schon wieder ändern. Dann beschäftigte sich die Polizei mit sich selbst, und das möchte ich nicht. Ich möchte dazu beitragen, dass sie fortentwickelt wird. Auch in neuen Organisationsformen wird man Wege finden, um die Fehler, die aus meiner Sicht gemacht worden sind, zu korrigieren. Das halte ich für eine ganz wichtige Sache.
Herr Schünemann, zu den Zahlen hinsichtlich der Abschiebungen: Ihr Image sollen Sie behalten. Allerdings können Sie die Jahre 1992 und 2007 nicht miteinander vergleichen. Sie wissen, dass im Jahre 1992 Tausende von Asylbewerbern zu uns gekommen sind. Deshalb ist seinerzeit die Rückführung natürlich eine sehr viel höhere als in den letzten Jahren gewesen. Solche Vergleiche sind albern und helfen nicht weiter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Neben meiner nicht zu unterdrückenden Freude darüber, dass die CDU-Fraktion Pressemitteilungen der SPD-Fraktion zum Anlass nimmt, die Landesregierung zu fragen, und der Herr Innenminister natürlich die Gelegenheit genutzt hat, hier eine Regierungserklärung abzugeben, die sich zu 98 % nicht auf die Fragen, sondern auf die allgemeine Sicherheitslage bezogen hat, wofür wir natürlich unheimlich dankbar sind,
möchte ich Folgendes nachfragen: Sie haben - das ist auch in der Pressemitteilung erwähnt - einen Vergleich zu Bayern hergestellt und auf die Frage von Herrn Coenen vorsichtig mit „nach den gleichen Kriterien“ geantwortet. Herr Schünemann, in Ihrem Wahlprogramm haben Sie ausgeführt, dass Niedersachsen weit hinter Bayern zurückliege, was schlimm sei, und dass man die bayrischen Zahlen anstrebe. Ich meine, dass der Unterschied immer
noch bei 10 % liegt. Ich möchte konkret fragen, ob Sie zumindest bestätigen können, dass die Aufklärungsquote von 2005 bis 2006 um dramatische 0,2 % gesunken ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal genügt es, einige zu zitieren, die sich dazu geäußert haben. Ich will das heute einmal versuchen.
Im Anzeiger für Harlingerland vom 8. November schreibt Sören Mandel aus Wittmund:
„In der Ausgabe vom Dienstag las ich unter der Überschrift ‚Möllring erfüllt sich Jugendtraum’, dass der Niedersächsische Finanzminister“
- das ist ein Leserbriefschreiber, gnädige Frau, den ich zitiere; Sören Mandel aus Wittmund hat die Berichte gelesen und äußert sich dazu; das würde ich Ihnen gerne vortragen; aber Sie müssen nicht zuhören
„einen Flug in einer Phantom absolviert hat. Am gleichen Tag musste ich in meiner Schule 30 Euro Kopiergeld
bezahlen und ich erinnerte mich an die Ausgaben für Bücher und andere Materialien, die ja nun jeder Schüler bekanntlich selber tragen muss, egal ob ‚arm oder reich’.
Muss ein Finanzminister den Flug
auch selber bezahlen? Aus dem Artikel ging dies nicht eindeutig hervor. Aber da der Harlinger nach dem Sinn und Zweck nachhakte und der Minister antwortete: ‚Es war schon immer ein Jugendtraum’, gehe ich nicht davon aus. Ich denke, in diesem Fall war es ein anderer Kostenträger. Entweder der Bund oder das Land Niedersachsen. Beide werden bekanntlich vom Steuerzahler gespeist.
Hier ist also mal wieder ein ganz klarer Fall von Steuerverschwendung zu beobachten.“
Heute schreibt Rainer Schilke aus Braunschweig in der Braunschweiger Zeitung:
„Vor wenigen Jahren sind Abgeordnete und sogar Minister wegen der Inanspruchnahme von Bonusmeilen zurückgetreten: Wo kommen wir hin, wenn jeder seinen Jugendtraum auf Kosten der Steuerzahler auslebt.“
Ein letzter Brief aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 12. November von Herrn HansJoachim Platzek aus Wennigsen:
„Meine Frau wünscht sich seit Jahren einen Flug mit einer Transall. Ihr
Traum ist es, vom Flughafen Wunstorf zu starten und dann über das Steinhuder Meer zu fliegen. Also startete ich eine Anfrage beim Stützpunkt,
schilderte meinen Wunsch und bekam die Nachricht, dass die Bundeswehr keine Zivilpersonen mitnehmen kann. Der Wunsch meiner Frau zu ihrem runden Geburtstag ließ sich nicht erfüllen. Leider - aber ich hatte Verständnis. Nun zu Herrn Möllrings Jugendtraum: Es wundert mich, dass die Bundeswehr Zivilpersonen nun sogar im Kampfjet fliegen lässt. Schade, dass dieses Verhalten auch vom Ministerpräsidenten hingenommen wird. Ich habe noch keine Stellungnahme
von ihm gehört. Fazit: Werde Minister!“
Das Fazit ist das einzig Falsche an diesem Brief, meine Damen und Herren. Denn wenn man Minister ist, sollte man eigentlich Vorbild sein und so etwas nicht tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nein, liebe Kollegen, ich werde Sie jetzt nicht mit Leserbriefen konfrontieren,
sondern ich werde Ihnen einmal erzählen, wie ich die Sache einschätze. Das kann ich ja bei Gele
genheit wieder einmal machen, wenn Sie es möchten.
Meine Damen und Herren, ich möchte einmal berichten, wie mit Wahrheit umgegangen wird, um auf den Tagesordnungspunkt davor zurückzu
kommen. Herr Biallas hat hier behauptet, die CDUFraktion habe die Änderung der Gebietszuschnitte eingebracht.
- Herr Althusmann, das müssen Sie sich schon gefallen lassen. Das ist nun einmal die Wahrheit.
Wir haben über Monate hinweg den Gesetzentwurf zum Polizeigesetz bearbeitet und im Innenausschuss darüber diskutiert. Die Bestimmung, die dazu beitragen sollte, nämlich in § 90, die Versprechungen des Herrn Ministerpräsidenten und des Innenministers in der Region Cloppenburg/Vechta einzulösen, war nicht enthalten. Es mag ja sein, dass Sie das heute als Überraschungsantrag einbringen wollen. Das weiß ich aber nicht.
Als wir das dann einbrachten - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, meine Damen und Herren -, ist im Innenausschuss gesagt worden: Wir müssen einmal gucken, was das kostet. - In der Sitzung des Haushaltsausschusses ist gesagt worden: Nein, das machen wir nicht. Man hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Über den Änderungsvorschlag ist formell abgestimmt worden. Er ist von Ihnen abgelehnt worden, meine Damen und Herren, damit das noch einmal ganz klar festgehalten wird.
Das können Sie in der Niederschrift nachvollziehen.
Dann bringen Sie den Vorschlag, den wir gemacht haben, in den Innenausschuss ein, und zwar ohne bestimmte zusätzliche Formulierungen, genau
wortgleich.
Darüber beschließen wir heute. Ich gebe gerne zu, meine Damen und Herren, dass wir diesem Element des Polizeigesetzes zustimmen. Dies macht aber deutlich, dass bei der ursprünglichen Zuschneidung der Polizeidirektionen wohl nicht mit der Sorgfalt vorgegangen worden ist, die notwendig gewesen wäre.
Die Leute aus der Region, die wussten, dass man es nicht nur aus polizeilicher Sicht betrachten darf, sondern dass z.B. auch die kommunalpolitischen Bezüge beachtet werden müssen, haben Ihnen das schon am Anfang gesagt. Aber das haben Sie nicht wahrgenommen. Jetzt wollen Sie das korrigieren. Das ist so in Ordnung.
Wie das abgelaufen ist, meine Damen und Herren, möchte ich an einem Beispiel illustrieren. Ich habe dies auch schon im Innenausschuss genannt. Der Ministerpräsident kommt zu einer Veranstaltung der GdP in Osnabrück. Er wird gefragt, was er davon halte, wenn Cloppenburg/Vechta wieder zu Oldenburg käme. Darauf sagt er: Wenn der Innenminister das vorschlägt, würde er, Wulff, dem nichts entgegenhalten, sondern das gerne mitmachen. Daraufhin steht der Polizeipräsident von Osnabrück auf und sagt, das wäre fachlich absoluter Unsinn. Da entgegnet der Ministerpräsident sinngemäß - so ist es mir geschildert worden -, das interessiere ihn gar nicht, er wolle die Wahl gewinnen.
Dass er das will, Herr Biallas, nehme ich ihm gar nicht übel. Das würde auch ich gerne.
Aber eines muss man einmal zur Kenntnis nehmen: Das ist genau das, was wir Herrn Wulff vorwerfen, nämlich blanker Opportunismus und nichts anderes.
Meine Damen und Herren, der Zuschnitt der Polizeibehörden ist nur ein ganz kleiner, auf unsere Initiative hin quasi in letzter Minute in den Gesetzentwurf gerutschter Bestandteil des heute zu verabschiedenden Polizeigesetzes. Wäre es anders, könnten wir heute bedenkenlos zustimmen.
Wir müssen jedoch noch über den meines Erachtens absolut unzureichenden Versuch der Landesregierung und der CDU/FDP-Landtagsmehrheit reden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff und das für die amtierende Landesregierung vernichtende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur präventiven Telefonüberwachung, damals das zentrale Prestigeobjekt des Innenministers, in das Polizeigesetz einzuarbeiten. Dabei stellt sich für den unvoreingenommenen Beobachter eine Frage, auf die ich bislang noch keine Antwort bekommen habe: Warum hat sich die Mehrheit mehr als zwei Jahre lang Zeit gelassen, um auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren?
Bekanntlich ist es ja schon am 27. Juli 2005 - Herr Lennartz hat dies erwähnt - ergangen. Meine Damen und Herren, es darf Erwähnung finden, dass diese Landesregierung fast zweieinhalb Jahre
benötigt hat, um sich zu einer Formulierung durchzuringen, die sinngemäß lautet: Die präventive Telefonüberwachung wird ersatzlos gestrichen. Ich bin mir sicher, dass das jeder Jurastudent im ersten Semester zügiger hinbekommen hätte.
Meine Damen und Herren, zugegebenermaßen von etwas höherem Schwierigkeitsgrad war die Einarbeitung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff. Auch darauf hat Herr Professor Lennartz hingewiesen. Dieses Urteil ist im März 2004 ergangen, sodass hierfür sogar mehr als dreieinhalb Jahre zur Verfügung gestanden haben. Vor diesem Hintergrund muss sich die Landesregierung die Frage gefallen lassen, warum es eine Regierung in dreieinhalb Jahren lediglich schafft, eine Änderung des Polizeigesetzes vorzulegen, von der der Gesetzgebungsund Beratungsdienst des Landestages auf nahezu jeder Seite schreibt: Die Ausschussmehrheit möch
te den aus der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten rechtlichen Bedenken des GBD nicht folgen. - Oder: Die Ausschussmehrheit will an dieser Stelle das vom GBD dargelegte, aus der Einschränkung „ausschließlich“ folgende rechtliche Risiko einer nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts
entsprechenden Regelung eingehen.
Hintergrund dieser Bedenken ist, dass das Gesetz den vom Verfassungsgericht eingeforderten
Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung quasi ad absurdum führt, indem polizeiliche Maßnahmen nur dann abzubrechen sind, wenn davon auszugehen ist, dass ausschließlich der Kernbereich privater Lebensführung betroffen ist. Dass man den Kernbereichsschutz auch praxisnah und verfassungskonform ausgestalten kann, zeigt die Strafprozessordnung, für die freilich der Bundestag zuständig ist. Beispiel:
- Ich nenne es nur beispielhaft, Herr Biallas, damit Sie das noch einmal zur Kenntnis nehmen. - Für eine verfassungskonforme Regelung hätte man nur die dortigen Absätze 4 und 5 abschreiben müssen. Auch das hätte ein Jurastudent hinbekommen. An dieser Vorschrift zeigt sich ein hervorragend austarierter Grundrechtsschutz, der wie folgt realisiert ist - ich zitiere § 100 c Absatz 4 StPO:
„Die Maßnahme darf nur angeordnet werden, soweit aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte, insbesondere zu der Art der zu überwachenden Räumlichkeiten und zum Verhältnis der zu überwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass durch die
Überwachung Vorgänge, die dem
Kernbereich privater Lebensgestal
tung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. Gespräche in Betriebs- oder Geschäftsräumen sind in der Regel nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Das
Gleiche gilt für Gespräche über begangene Straftaten und Äußerungen, mittels deren Straftaten begangen
werden. “
Wenn man diese Formulierungen mit dem heute zu verabschiedenden niedersächsischen Gesetz
vergleicht, nach dem es ausreicht, wenn nicht ausschließlich der Kernbereich privater Lebensführung ausgeforscht wird, wird klar, welch hohes verfassungsrechtliches Risiko die Mehrheit bei der Verabschiedung des Gesetzes eingeht. Wir hätten uns gewünscht, dass sich CDU und FDP im Landtag wenigstens am Ende dieser Legislaturperiode
noch zu einem verfassungsrechtlich unbedenklichen Polizeigesetz durchringen. Es ist festzuhalten, dass der Innenminister ganz am Anfang seiner Amtszeit ein verfassungswidriges Polizeigesetz
vorgelegt hat und dass er sich mit einem erneut verfassungswidrigen Polizeigesetz aus dem Amt verabschieden wird. Eine positive Bilanz sieht mit Sicherheit anders aus. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die werde ich nicht brauchen. - Meine Damen und Herren, ich möchte Herrn Bode einen kurzen Hinweis geben. Sie behaupten, wir hätten am Ende durch die Hintertür etwas für die Wesermarsch regeln wollen. Für die Wesermarsch wird überhaupt nichts gesetzlich verändert. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
- Sie müssen einmal etwas genauer lesen.
Meine Damen und Herren, ich habe mich zu Wort gemeldet, um unser Abstimmungsverhalten zu
erläutern. Es gibt Elemente, die wir mittragen. Herr Schünemann hat eines genannt: die Blutuntersuchungen. Das zweite Element ist die regionale Zuordnung, die wir selbst beantragt haben, ein weiteres die Videoüberwachung, wozu wir in der Tat das zurückgezogen haben, was wir ursprünglich eingebracht haben, und das jetzt mittragen. Da aber alles in einem Artikel abgestimmt werden soll, die Gesetzesvorlage insgesamt aber von uns abgelehnt wird, müssen wir auch diesen einen Artikel mit den Gesamtregelungen ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Zielsetzung dessen, was Frau Helmhold zum Ausdruck gebracht hat, stimmen wir uneingeschränkt überein. Sie wissen, dass sich die SPD-Fraktion bereits an unterschiedlichsten Stellen für einen neuen Versuch eingesetzt hat, die NPD zu verbieten. Das will ich auch hier für uns zum Ausdruck bringen.
- Ich höre gerade das Stichwort „Erfolg“. Meine Damen und Herren, das damalige Verfahren ist u. a. deswegen gescheitert, weil manche Landesämter für Verfassungsschutz ihre Informationen nicht vollständig auf den Tisch gelegt haben. Das war einer der Gründe. Es gab auch andere Gründe. Wenn man ein solches Verfahren anstrengt, dann hat man immer Probleme. Sie kennen den schönen Spruch: Vor deutschen Gerichten und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand. - Aber wenn wir solche Ziele verfolgen, dann müssen wir aus meiner Sicht durchaus bereit sein, solche Risiken einzugehen. Wir haben in Niedersachsen durchaus Erfahrungen mit solchen Verbotsverfahren, z. B. auch mit dem Verbot von Schulungsstätten. Ich denke an Hetendorf. Das Verfahren ging bis zum Bundesverfassungsgericht, das die Entscheidung über die damalige Schließung dieser Einrichtung bestätigt hat. Ich denke z. B. auch an die Wiking-Jugend, die durch den Bund verboten
worden ist. Das war ein juristisch durchaus risikoreiches Verfahren.
Ich kann Frau Helmhold nur unterstützen: Für mich ist es nicht nachvollziehbar, meine Damen und Herren, dass wir politische Verbände - ich mag sie gar nicht „Partei“ nennen -, die eindeutig rassistische Ziele vertreten, bei ihrer Propaganda mit Steuergeldern unterstützen. Ich halte das für einen unerträglichen Zustand.
Ich möchte einen weiteren Punkt, einen für mich ganz wichtigen Beweggrund hinzufügen: Es ist für mich ein nicht hinnehmbarer Zustand, dass die Rechtsextremen im Versammlungsrecht Privilegierungen wahrnehmen, die beispielsweise dazu führen - Herr Schünemann weiß das besser als ich -, dass 6 000 Beamtinnen und Beamte zum Schutz einer NPD-Demonstration in Göttingen bzw. aufgrund der eventuell daraus resultierenden Auseinandersetzungen eingesetzt werden mussten. Das sind für mich zwei wesentliche Gründe dafür, einem Verbotsantrag wieder näher zu treten.
Lassen Sie mich noch einen Aspekt hinzufügen: Ich befürchte, dass in dieser Diskussion immer wieder der Versuch gemacht wird, links und rechts gleichzusetzen. Meine Damen und Herren, wer dies versucht - man liest das manchmal; ich sage das mit aller vorsichtigen Zurückhaltung -, der hat seine historische Lektion nicht gelernt.
Ich verurteile nachdrücklich und eindeutig, was unter dem Deckmantel von Sozialismus und Staatssozialismus - man konnte ja einen schönen Film mit Frau Ferres sehen und dabei wirklich Abscheu entwickeln - passiert ist, und weiß, dass dabei auch Menschrechtsverletzungen stattgefunden haben.
- Ja, massenhaft, mein lieber Kollege. Aber allein dieser Zwischenruf macht deutlich, dass Sie wieder den Versuch unternehmen gleichzusetzen. Denn dass in dieser Ideologie mit ihrer Form von Rassismus gilt „Du bis nur ein wertvoller Mensch, wenn du als Deutscher geboren bist“ und daraus abgeleitet wird, dass die anderen minderwertig
sind und man sie, wie es auf deutschem Boden geschehen ist, vernichten darf, macht den Unterschied zu den anderen Ideologien aus.
Daher habe ich die herzliche Bitte, meine Damen und Herren, dass man diesen Versuch nicht unternimmt.
Ich sehe durchaus die Argumente derer, die vor einem Verbotsverfahren warnen, weil es schiefgehen könnte. Das ist eine ernsthafte Diskussion, die man führen muss. Ich halte allerdings mehr davon, diesen Versuch zu unternehmen. Das muss sorgfältig geprüft werden. Dabei müssen die Länder mit ihren Erkenntnissen übereinkommen und festlegen, ob sie das über eine Bundesratsinitiative machen möchten. Ich würde mich eindeutig dafür aussprechen. Ich glaube, wir haben genug Elemente - das ist mein Erkenntnisstand -, bei denen es nicht erforderlich ist, sich völlig von V-Leuten zu befreien, um dieses Verbotsverfahren mit Aussicht auf Erfolg durchzuführen. Ich werbe dafür, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur noch zwei, drei Bemerkungen machen. Ich meine - Herr Schünemann, Sie müssten es widerlegen; ich weiß es nicht mehr genau -, das Verfas
sungsgericht hat sich mit der Frage des Verbots nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Die Grundsätze sind klar. Es braucht das Aggressiv-Kämpferische. Aber ich glaube nicht, dass deswegen alle V-Leute abgezogen werden müssen. Ich glaube, es gibt genügend offene Erkenntnisse, die ausreichen, um diese beiden Elemente belegen zu können. Das ist meine Überzeugung.
Natürlich ist das Verbot kein Allheilmittel. Ich wäre da falsch verstanden worden, Herr Bode. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung wird bleiben. Aber es ist ein Element. Ich weise es ausdrücklich zurück, Herr Schünemann, dass eine Diskussion über ein Verbot schädlich sein soll. Das ist auch ein Element der Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen. Das würde ich mir nicht nehmen lassen.
Denn wir haben durchaus die Erfahrung machen können, dass bei einem drohenden Verbotsverfahren die Bereitschaft zur Mitarbeit in rechtsextremen Organisationen zurückgeht. Denn die Klientel ist nun einmal so gestrickt, dass sie sich dann, wenn sie von staatlicher Seite Sanktionen erwartet, zurückhält. Auch das gehört zu einer Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und hat bisher dazu geführt, dass wir in Deutschland nicht Entwicklungen hatten wie in Italien oder Frankreich mit Le Pen. Insoweit gehört eine solche Auseinandersetzung auch zur Diskussion über Verbotsverfahren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich richtig gezählt habe, war dies die dritte Regierungserklärung, die Herr
Schünemann vor diesem Landtag abgegeben hat. Man darf in diesem Zusammenhang auch einmal an die beiden ersten erinnern und versuchen, den Zweck dieser Regierungserklärung zu bewerten. Ich habe den Eindruck, dass man an diesem Morgen das Ergebnis des Untersuchungsausschusses nicht solitär stehen lassen wollte. Das scheint mir die wesentliche Motivation für eine derartige Regierungserklärung zu sein.
Denn sonst gibt es wenige Gründe dafür, im Niedersächsischen Landtag zu diesem Thema eine Regierungserklärung abzugeben; denn das, meine Damen und Herren, was wir von Herrn Schünemann gehört haben, wussten wir zum größten Teil schon.
Einen Neuigkeitswert hat das nicht.
Mit der ersten Regierungserklärung, Herr Schünemann, haben Sie erklären wollen, wie Sie Millionen mit der Zerschlagung der Bezirksregierungen einsparen wollten. Ich weiß nicht, ob Sie sich noch daran erinnern: Sie sind mit dieser Regierungserklärung ganz schön baden gegangen, weil Sie den Journalisten und der Öffentlichkeit die wahren Zahlen vorenthalten haben.
In einer zweiten wollten Sie begründen, warum Sie das Ministerium zu einem Ministerium für Integration machen wollten. Mit dem Vorhaben sind Sie gescheitert. Ich glaube, das hat auch nicht gerade Begeisterungsstürme hervorgerufen.
Die heutige Regierungserklärung hat Ihnen wahrscheinlich gefallen, weil Sie das hervorgeholt haben, womit Sie in Niedersachsen durchaus bekannt geworden sind: Sie wollen sich nämlich als Hardliner profilieren, auch wenn Sie das Format eines Beckstein, eines Schily oder von mir aus auch eines Schäuble wahrscheinlich nicht erreichen werden.
Die Frage, die ich mir stelle, meine Damen und Herren: Warum hat der amtierende Ministerpräsident es eigentlich zugelassen, dass hier eine solche Regierungserklärung abgegeben wird? Ich halte das für ausgesprochen bemerkenswert, bemerkenswert insoweit, als sich auch der amtierende Ministerpräsident in die Reihe derjenigen einreiht, die aus den verhinderten Terroranschlägen politisches Kapital schlagen wollen.
Meine Damen und Herren, ich habe mich in Vorbereitung auf die Regierungserklärung einmal umgehört, was von dieser Landesregierung eigentlich erwartet wird. Da sind viele Themen zu benennen, etwa Bildungspolitik, Schulsystem, Unterrichtsausfall, Gesamtschulen, Studiengebühren, Lernmittelfreiheit, Zuwanderung und Integration und immer wieder Bildungspolitik.
Ich stelle fest: Niemand hat von dieser Landesregierung eine Regierungserklärung zum Thema „islamistischer Terrorismus“ erwartet.
Das hat einen ganz einfachen Grund, meine Damen und Herren. Dabei gibt es wieder Übereinstimmung mit dem, was der Innenminister vorgetragen hat: Die Menschen in Niedersachsen haben großes Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden, trotz des amtierenden Innenministers.
Das ist ein ganz eindeutiges Verdienst der engagierten Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Ich möchte daher auch die Gelegenheit nutzen und mich bei der niedersächsischen Polizei und auch beim Verfassungsschutz für die engagierte Arbeit bedanken, die dort unter schwierigsten Rahmenbedingungen geleistet wird.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich bei meiner Fraktion bedanken, die im Herbst 2001 die Voraussetzungen geschaffen hat,
dass unsere Sicherheitsgesetze an die neuen Herausforderungen angepasst worden sind.
Meine Damen und Herren, der aktuelle Fahndungserfolg hat gezeigt - darin stimme ich mit Herrn Schünemann überein -, dass die Sicherheitsarchitektur in Deutschland der angespannten Gefährdungslage standhält. Es hat sich gezeigt, dass wir im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gut aufgestellt sind. Diesen Umstand, meine Damen und Herren, verdanken wir nicht zuletzt Otto Schily, der nach dem 11. September 2001 dafür gesorgt hat, dass sich die Menschen in Deutschland sicher fühlen können.
Dieser Fahndungserfolg ist insoweit auch Anschauungsunterricht für all diejenigen, die glauben, man könnte derartige Verbrechen in Deutschland ungehindert verüben. Meine Damen und Herren, Tatsache ist, dass die Menschen Vertrauen in die niedersächsischen Sicherheitsbehörden haben, weil sie wissen, dass dort gute Arbeit geleistet wird. Daran konnte auch ein verfassungswidriges Polizeigesetz nichts wirklich ändern.
Noch eines sollten wir endlich zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren: Die Menschen haben die Nase voll von Politikern, die immer reflexartig aufspringen und ständig schärfere Gesetze, mehr Eingriffsbefugnisse, neue Straftatbestände und am Ende sogar weniger Ausländer fordern.
Es ist bedauerlich und womöglich sogar der Politikverdrossenheit zuträglich, dass jetzt auch der niedersächsische Ministerpräsident auf diesen Zug aufspringt.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nicht missverstanden werden. Ich bin der Letzte, der etwas verharmlosen will.
Die vereitelten Terroranschläge gegen Ziele in Deutschland zeigen, dass auch hier bei uns in Deutschland gewaltbereite Islamisten vorhanden sind. Die Ereignisse der letzten Woche müssen uns allerdings in einer ganz zentralen Hinsicht zum Umdenken bewegen. Nach dem 11. September 2001 sind viele davon ausgegangen, es handele
sich um ein importiertes Problem, das sich mit Zuzugsbeschränkungen und Ausweisungen in den Griff bekommen lasse. Diese Annahme hat sich spätestens jetzt als falsch herausgestellt. Wir haben es mittlerweile nicht mehr nur mit importiertem, sondern auch mit hausgemachtem Terrorismus zu tun. Die Amerikaner sprechen von „home grown terrorism“ - ich tue das nicht, sonst kriege ich wieder Ärger mit der Gesellschaft zum Schutz der deutschen Sprache.
Meine Damen und Herren, ich halte es für alarmierend, dass Unionspolitiker - eben ist das ja schon erwähnt worden - jetzt auch die Einrichtung eines Konvertitenregisters fordern, also einer Datei, in der all diejenigen Deutschen erfasst werden sollen, die in den vergangenen Jahren zum Islam konvertiert sind.
Ich glaube übrigens nicht, dass Herr Bosbach die männliche Eva Hermann der CDU ist. Ich fürchte vielmehr, dass es sich um eine Geisteshaltung handelt, die sich durchaus auch bei anderen wiederfinden lässt.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen die neue Dimension des Terrorismus, aber auch die fragwürdige Geisteshaltung mancher am Beispiel einer Passage aus einem Manuskript des Innenministers verdeutlichen, der sich ja im Moment auf vier Regionalkonferenzen zum nationalen Integrationsplan als oberster Integrationsminister gibt. Ich zitiere aus einer Rede, die sich übrigens ganz ohne Onlinedurchsuchung auf den Seiten des Innenministeriums abrufen lässt. Da heißt es: Wir dürfen diese gefährliche Minderheit, die den Islam für ihre ideologischen Zwecke missbraucht, aber nicht in einen Topf mit der überwiegenden Mehrheit der friedlich bei uns lebenden Muslime werfen.
- Ich bewerte es gleich, warten Sie einen kleinen Moment ab.
Ein Generalverdacht gegen Menschen islamischen Glaubens wäre für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft fatal und würde militanten Islamisten nur in die Hände spielen. Denn sie wollen ja gerade Misstrauen und Ängste zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen säen. Sie wollen durch ihre Aktivitäten Integration hintertreiben. Das dürfen wir nicht zulassen!
Herr Schünemann, es ist richtig, dass ein Generalverdacht gegen Menschen islamischen Glaubens für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft fatale Auswirkungen hätte. Bitte sagen Sie das, bevor über Funk und Fernsehen wieder zur Bespitzelung islamischer Mitbürger aufgerufen wird. Sagen Sie es ebenfalls Herrn Bosbach mit seinem Vorschlag eines Konvertitenregisters.
Ich möchte Sie aber auf einen zentralen Irrtum in Ihrem Manuskript hinweisen. Sie sprechen von friedlich bei uns lebenden Muslimen. Ich habe noch nicht gehört, dass irgendjemand von friedlich bei uns lebenden Christen gesprochen hätte. Meine Damen und Herren, solange Sie zwischen uns, also der deutschen Gesellschaft, und den friedlichen Moslems einen Unterschied machen, verweigern Sie genau das, was Sie immer wortreich einfordern. Ich rede von Integration.
Meine Damen und Herren, Integration fängt in den Köpfen an. Da kann man auf Türschilder schreiben, was man will - das reicht nicht aus.
Der jetzt sichtbar gewordene hausgemachte Terrorismus hat die Tragweite dieses Irrtums gezeigt. Es gibt eine nicht zu vernachlässigende Anzahl hier aufgewachsener Deutscher, die übrigens insbesondere nach dem 11. September zum Islam konvertiert sind und in dieser Glaubensgemeinschaft ihre religiöse Heimat gefunden haben. Am Beispiel dieser Menschen wird besonders deutlich, dass eine Politik, die zwischen „uns“ und „den Moslems“ unterscheidet, auf fatale Art in die Sackgasse führt. Wir müssen deshalb endlich aufhören, verbale Gräben zwischen der deutschen Mehrheitsgesellschaft und dem Islam zu schaufeln.
Damit ich an dieser Stelle nicht missverstanden werde: Ich plädiere hier nicht dafür, die Augen vor dem gefährlichen islamistischen Extremismus zu verschließen.
- Sie irren, meine Damen und Herren. Sie SPD in Niedersachsen ist weder auf diesem Auge blind, noch verschließt sie die Augen vor den Gefahren des Rechtsextremismus in Niedersachsen. Auch darüber haben wir an dieser Stelle schon mehrfach diskutiert. Diesen halte ich übrigens für die Stabilität unserer Gesellschaft für genauso bedrohlich,
wie die zweifellos nicht zu verharmlosende Terrorismusgefahr.
Wir kommen nur weiter, wenn wir nicht zwischen dem Islam und uns, sondern zwischen verfassungstreuen Mitbürgern und denen unterscheiden, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat aus den Angeln heben wollen. Ich bin fest davon überzeugt, dass es nicht ausreicht, nach jedem verhinderten Anschlag nach neuen Eingriffsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden zu rufen. Ich werde auf die Onlinedurchsuchung noch eingehen.
Natürlich müssen wir unsere Sicherheitsgesetze einer ständigen Überprüfung unterziehen. Wir von der SPD haben das schon vor einem Jahr getan, als wir am 2.Oktober 2006 einen Gesetzentwurf zur moderaten Ausweitung der Videoüberwachung eingebracht haben, weil wir hier und da noch durchaus Handlungsbedarf sehen. Bis heute ist dieses Gesetz nicht verabschiedet worden, weil die Koalition aus CDU und FDP nach dem präventiven Abhördebakel vor dem Bundesverfassungsgericht faktisch handlungsunfähig ist.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie werden es nicht gerne hören, aber was Sie sich da mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz geleistet haben, ist von nichts und niemandem mehr zu überbieten: Da klagen prominente FDP-Bundespolitiker gegen den Großen Lauschangriff, FDP-Landespolitiker stimmen hier aber mit der rechtsstaatlich eher grobschlächtigen CDU für den präventiven Telefonlauschangriff.
Ich frage mich, Herr Rösler: Wodurch haben Sie sich Ihre Zustimmung eigentlich erkaufen lassen?
Es ist schon bemerkenswert, dass Sie, Herr Wulff, ausgerechnet einen Fahndungserfolg der deutschen Sicherheitsbehörden zum Anlass nehmen, um den Innenminister eine Regierungserklärung abgeben zu lassen, die vom Versagen der Niedersächsischen Landesregierung - damit sind wir bei der heutigen Tagesordnung - beim JadeWeserPort und beim Transrapid ablenken soll.
Meine Damen und Herren, ich wundere mich allerdings ernsthaft über die Vehemenz, mit der der
amtierende Innenminister in Sachen Onlinedurchsuchung einen Keil zwischen Regierung und Opposition treiben will.
In Wahrheit tut sich beim Streit um die Onlinedurchsuchung doch ein tiefer Graben zwischen CDU und FDP auf, der zeigt, dass diese Regierung in sicherheitspolitischen Fragen mittlerweile handlungsunfähig ist. Ich zitiere eine dpa-Meldung von vor ein paar Tagen:
„Die FDP bleibt bei ihrem Nein zu Onlinedurchsuchungen. Das heimliche Ausspähen von Computern sei der falsche Weg, sagte Parteichef Guido Westerwelle nach einer Klausurtagung der FDP-Bundestagsfraktion in Wiesbaden. ‚Tausend Gesetze helfen nicht, wenn es an Polizisten fehlt‘.“
Meine Damen und Herren, wo Herr Westerwelle recht hat, da hat er recht!
Mit Blick auf die spezifische niedersächsische Situation könnte man allerdings noch einiges ergänzen: Die materielle Ausstattung von Polizei und Verfassungsschutz ist so schlecht, dass Polizei und Verfassungsschutz heute nicht einmal das machen können, was sie machen dürfen. Vor diesem Hintergrund brauchen wir eigentlich gar nicht darüber zu diskutieren, dass sie auch noch machen sollen, was sie noch nicht dürfen, solange die Ausstattung mit Sachmitteln und technischem Gerät so schlecht ist, wie sie ist.
- Fragen einmal genauer nach! Ich möchte Ihnen einmal empfehlen, mit Polizeibeamten zu sprechen. Die könnten Ihnen dazu eine ganze Menge sagen. Auch die sind es langsam leid, auf ihre Forderungen nach zusätzlicher Ausstattung hin immer wieder nur gesagt zu bekommen, wo Eingriffsbefugnisse verstärkt sollen.
Wie ernst diese Landesregierung die Terrorismusbekämpfung nimmt - das wiederhole ich gern -, kann man aus einem Fernschreiben ersehen, das ich Ihnen gern vorlese:
„Aus haushaltstechnischen Gründen kann die Arbeitstagung ‚Islamistischer Terrorismus‘ am 12.09.2006“
- das war heute vor einem Jahr
„leider nicht stattfinden und muss von daher abgesagt werden. Vorbehaltlich der Haushaltslage im Jahre 2007 ist vorgesehen, im nächsten Jahr wieder zwei derartige Veranstaltungen durchzuführen.“
Ich stelle fest: In Niedersachsen findet Terrorismusbekämpfung nur nach Kassenlage statt. So aber kann man mit diesem Thema nicht umgehen, meine Damen und Herren.
Dieses Thema ist viel zu wichtig - darin stimme ich Herrn Schünemann wieder zu -, als dass man darüber in ein parteipolitisches Geplänkel verfallen sollte.
- Wer mit dem Geplänkel angefangen hat? - Da müssen Sie einmal die fragen, die heute Morgen diese Regierungserklärung inszeniert haben.
Meine Damen und Herren, wir müssen in einer sorgfältigen und sachlichen Diskussion erstens abklären, ob unsere Sicherheitsbehörden personell und sächlich so ausgestattet sind, dass sie die aktuellen Herausforderungen bewältigen können, und zweitens sicherstellen, dass diese Behörden - und ich sehe da tatsächlich genau diese Reihenfolge - die gesetzlichen Befugnisse an die Hand bekommen, die sie benötigen, um effektiv arbeiten zu können, ohne dabei jedoch - auch das ist mir wichtig - die Grenzen des Rechtsstaats zu verlassen.
Ich bin vor diesem Hintergrund sehr für eine Versachlichung der Diskussion um die sogenannte Onlinedurchsuchung. Wir haben hierzu bereits in einem Entschließungsantrag unsere Position deutlich gemacht. Ich möchte das jetzt noch einmal präzisieren, weil es beim letzten Mal in der sehr aufgeregten Diskussion vielleicht untergegangen ist. Für uns ist der Onlinezugriff auf Festplatteninhalte tabu; denn der private Computer ist ein derart sensibler Teil der privaten Lebensführung, dass es sich in meinen Augen verbietet, hier mit irgendwelchen Bundestrojanern Tür und Tor zu öffnen. Wer glaubt, durch die Onlineausforschung von Festplatteninhalten an Erkenntnisse zu kommen, die sich nicht ebenso durch eine herkömmliche Be