Protocol of the Session on October 29, 2003

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 15. Sitzung im 6. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode und bitte darum, dass Sie sich von Ihren Plätzen erheben. Das Gleiche gilt auch für die Besucher.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 12. Oktober 2003 verstarb im Alter von 80 Jahren der ehemalige Abgeordnete Herr Anton Teyssen.

Herr Teyssen gehörte dem Niedersächsischen Landtag von 1974 bis 1990 als Mitglied der CDUFraktion an. Während dieser Zeit war er im Kultusausschuss sowie im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst tätig.

Wir werden Herrn Teyssen in guter Erinnerung behalten. - Ich danke Ihnen.

Meine Damen und Herren, ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor.

Für die Aktuelle Stunde liegen drei Beratungsgegenstände vor. Es liegen darüber hinaus zwei Dringliche Anfragen vor, die morgen - wie üblich ab 9 Uhr beantwortet werden.

Im Ältestenrat sind für die Beratung einzelner Punkte bestimmte Redezeiten gemäß § 71 unserer Geschäftsordnung vereinbart worden. Diese pauschalen Redezeiten sind den Fraktionen und den Abgeordneten bekannt. Sie werden wie üblich nach dem im Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssel aufgeteilt. Ich gehe davon aus, dass die vom Ältestenrat vorgeschlagenen Regelungen für die Beratungen verbindlich sind und darüber nicht bei jedem Punkt abgestimmt zu werden braucht. Ich stelle fest, dass das Haus mit diesem Verfahren einverstanden ist.

Die heutige Sitzung soll gegen 19.25 Uhr enden.

Herr Kollege Möhrmann zur Geschäftsordnung, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion beantragt, den Punkt 7 a „Entwurf

eines Niedersächsischen Gesetzes zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004“ und die damit verbundenen Eingaben von der heutigen Tagungsordnung abzusetzen.

Meine Damen und Herren, ich begründe das kurz. Wir wissen alle, wie ein solcher Gesetzentwurf zustande kommt. Er wird von der Regierung gefertigt, und die Fraktionen übernehmen ihn dann, um eine Anhörung und die damit verbundene Zeit zu vermeiden und vielleicht auch - politisch begründet die Anhörung insgesamt nicht durchführen zu müssen.

Meine Damen und Herren, das ist aber nicht der Punkt. In Artikel 2 dieses Gesetzes wird die Altersteilzeit, insbesondere im Schulbereich, neu geregelt. Zu diesem Thema liegen 122 Eingaben vor, die nach Feststellung in den Beratungen im Haushaltsausschuss und im Kultusausschuss relativ willkürlich behandelt worden sind, weil Anträge zum Teil genehmigt worden sind und zum Teil nicht. Der Kollege Jüttner hat zum Altersteilzeitbereich eine Kleine Anfrage mit fünf Fragen gestellt, die sich alle mit rechtlichen Auswirkungen des heute zu beschließenden Gesetzes beschäftigen. Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 24. Oktober mitgeteilt, dass sie leider nicht in der Lage ist, die Anfrage zeitnah zu beantworten. Meine Damen und Herren, das hat auch den Grund, dass man nicht weiß, wie man mit dieser Frage umgehen soll. Entweder hat man sich politisch noch nicht entschieden, oder aber es ist rechtlich unsicher, wie man mit dem Thema umgehen will.

Deswegen beantragen wir, sowohl die Eingaben an den Ausschuss zurückzuüberweisen als auch diesen Teil, den Artikel 2, des Gesetzentwurfs erneut in den Ausschüssen zu beraten, um rechtliche Fehler, die in diesem Zusammenhang auftreten können, zu vermeiden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Wolfgang Jüttner [SPD]: Sehr gut!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat der Kollege Althusmann.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Geben Sie doch zu, dass Ihnen dazu nichts ein- fällt! Kalt erwischt!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Möhrmann, wir werden diesen Antrag ablehnen,

(Zustimmung bei der CDU)

weil wir der festen Überzeugung sind, dass der Landesgesetzgeber bei der Frage der Altersteilzeit, die von vornherein befristet war - im Übrigen schon durch Sie befristet war -, gesetzlich geregelt hat, dass es Ausnahmetatbestände geben kann, die der Arbeitgeber, in dem Fall das Land Niedersachsen, festlegt. Wenn wir jetzt die Altersteilzeit entsprechend einschränken, ist das eine Maßnahme des Landes, um damit auch Kosten zu senken. Die Widersprüche, die dort von Einzelnen aufgrund der Tatsache vorliegen, dass bei den Bezirksregierungen teilweise eine unterschiedliche Handhabung mit diesen Fällen geschehen ist, hat keinerlei Auswirkung auf die Rechtskraft dieses Gesetzes, das wir heute wie vorgeschlagen verabschieden werden - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Kollege Hagenah, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Althusmann, Ihren Argumentationen vermögen wir wirklich nicht zu folgen. Wir können doch heute kein Gesetz beschließen, das Rechtskraft erreicht, wenn wir noch nicht wissen, ob es in allen Punkten rechtmäßig ist, weil die Landesregierung auf berechtigte Fragen, die im Zusammenhang mit Eingaben aufgetaucht sind, bis heute nicht antworten konnte. Uns ist schleierhaft, wie Sie zu einem solchen Gesetz abstimmungsfähig sein wollen. Die Argumentation von Herrn Möhrmann überzeugt uns. Wir werden dem Antrag auf jeden Fall zustimmen. Wir würden Sie bitten, sich das einmal noch zu überlegen. Denn es kann doch nicht sein, dass wir heute ein Gesetz beschließen und es in der nächsten Sitzung möglicherweise nachbessern müssen. Wir müssen uns vor entsprechenden Irrtümern schützen, wenn es Unklarheiten gibt. Sonst hätte uns die Landesregierung die Antworten geben können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Möhrmann möchte noch einmal zur Geschäftsordnung sprechen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Zur Ge- schäftsordnung?)

- Ja, zur Geschäftsordnung. Wir befinden uns noch in der Beratung zur Geschäftsordnung. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Antrag noch einmal begründen. Herr Busemann, wir sollen heute über ein Gesetz abstimmen, das eine Veränderung der Altersteilzeit bedeutet. Diese Fraktion reicht Ihnen die Hand, um mit zu beschließen, dass die Altersteilzeitregelung - im Wesentlichen zulasten der Lehrerinnen und Lehrer - erheblich verändert wird.

Auf die einfache Frage des Abgeordneten Jüttner hin, ob es sich bei der Frist für Anträge auf Altersteilzeit zum 1. Februar 2004 um eine Ausschlussfrist handele, ist die Landesregierung bis heute nicht in der Lage zu antworten. Auch die Fragen, ob die Landesregierung die Rücknahme von Genehmigungen beabsichtigt, die die Bezirksregierung zum 1. August 2004 nach den bisher geltenden Bestimmungen erteilt hat, und wie Kultusminister Bernd Busemann, als oberster Dienstherr, dieses angekündigte Vorgehen mit den berechtigten Ansprüchen der Beamtinnen und Beamten auf Vertrauensschutz vereinbart, konnten nicht beantwortet werden. Diese einfachen Fragen können nicht beantwortet werden, also ist dieser Landtag nicht in der Lage, über das Gesetz abzustimmen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Bernd Althusmann hat noch einmal das Wort.

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Möhrmann, ich möchte zunächst einmal darauf

hinweisen, dass der Landesrechnungshof dieses Landes gesagt hat, das Altersteilzeitgesetz gehört komplett gestrichen, weil es ein Luxus ist, den sich dieses Land nicht mehr leisten kann.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Das ist nicht die Frage! - Weitere Zurufe von der SPD)

Herr Möhrmann, Sie erwecken hier einen falschen Eindruck. Ich verweise auf unsere langatmige Debatte im Haushaltsausschuss genau zu dieser Frage.

(Ursula Körtner [CDU]: Auch im Kul- tusausschuss!)

Der GBD wie auch das zuständige Haus, das Finanzministerium, nämlich die zuständigen Besoldungsrechtler, haben sehr wohl zu Recht darauf hingewiesen, dass es unter Umständen zu einer unterschiedlichen Behandlung durch die unterschiedliche Praxis der Bezirksregierung gekommen sein kann, dass dies aber, was die rechtliche Qualität der Beurteilung, ob wir als Landesgesetzgeber diese Einschränkung vornehmen dürfen, betrifft, dem Gesetz in keiner Weise einen Abbruch tut.

(Beifall bei der CDU)

Sie wollen hier den Anschein erwecken, als würden wir ein rechtswidriges Gesetz verabschieden wollen. Dem ist nicht so.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Das Haus - Sie, liebe Frau Merk, als ehemalige Justizministerin müssten das wissen - und der GBD haben entsprechend vorgearbeitet. Wir sind sehr gespannt, wie es weitergehen wird. Wir sind fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz seine Rechtskraft behalten wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wie es bei Geschäftsordnungsdebatten oft der Fall ist, muss ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass unsere Geschäftsordnung vorsieht, dass hier ein Antrag nur zur Sache begründet werden, aber zur Sache selbst nicht gesprochen werden darf. Ich habe dies bei Herrn Möhrmann und bei Herrn Althusmann

- vernünftigerweise, meine ich – ein bisschen laufen gelassen, aber ich kann und werde nicht zulassen, dass wir jetzt aufgrund der Wortbeiträge in eine Sachdebatte eintreten. Das muss zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt geschehen.

Herr Kollege Gabriel, wenn Sie sich unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte zu Wort melden, dann haben Sie das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat beziehe ich mich auf die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages und nicht auf die Sachdebatte. Herr Präsident, ich habe die Bitte an Sie, dass Sie auf der Grundlage des § 20 unserer Geschäftsordnung „Unzulässige Vorlagen“ klären, ob die Beratung dieses Gesetzentwurfes hier möglich ist. Notfalls muss dafür der Ältestenrat zusammentreten. Ich bin der Meinung, dass die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages das Recht haben, ausreichend informiert zu werden, bevor ein Beratungsgegenstand zur Abstimmung gestellt wird. Diese ausreichende Information ist dem Kollegen Jüttner und damit unserer Fraktion durch die Nichtbeantwortung von Sachfragen nicht gegeben worden. Ich bitte, dass Sie diesen Punkt auf Grundlage des § 20 „Unzulässige Vorlagen“ von der Tagesordnung herunternehmen lassen, weil in dieser Art und Weise mit den Minderheiten und dem Informationsrecht von Abgeordneten nicht umgegangen werden darf.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es besteht kein Anlass zur Aufregung. Hier ist ein Antrag gestellt worden; darüber wird jetzt abgestimmt. Parallel dazu werde ich, entsprechend Ihres Anliegens, lieber Herr Gabriel, den GBD bitten, diese von Ihnen gestellte Bitte zu prüfen. Ich glaube, dass dies relativ zügig geht, sodass wir darüber noch einmal gemeinsam sprechen können.

Meine Damen und Herren, Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion, den Herr Möhrmann formuliert hat. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir kommen damit zurück zu den Vorbemerkungen zu der Tagesordnung. Ich möchte Sie noch auf ein paar Dinge hinweisen.