Protocol of the Session on June 22, 2006

(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)

Auf der Regierungsbank:

Minister für Inneres und Sport Staatssekretärin Dr. Gabriele W u r z e l , Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Staatssekretär Wolfgang M e y e r d i n g , Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Finanzminister Hartmut M ö l l r i n g (CDU)

Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Mechthild R o s s - L u t t m a n n (CDU)

Staatssekretärin Dr. Christine H a w i g h o r s t , Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Kultusminister Staatssekretär Hartmut S a a g e r , Bernhard B u s e m a n n (CDU) Niedersächsisches Kultusministerium

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Staatssekretär Joachim W e r r e n , Walter H i r c h e (FDP) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)

Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium

Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium

Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 18, Dringliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Im Anschluss an Tagesordnungspunkt 35 soll der ursprünglich für Freitag vorgesehene Tagesordnungspunkt 44 - „Keine Zerschlagung der Fachhochschule für Rechtspfleger und Verwaltung Ausbildung von Steuerbeamten auf akademischem Niveau“ - behandelt werden.

Die heutige Sitzung soll gegen 19.05 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12.00 Uhr, wird erinnert.

Meine Damen und Herren, in der Portikushalle wird Ihnen zu Beginn der Mittagspause der Frauenchor der Polizei eine kurze musikalische Darbietung vortragen. Ich empfehle die Veranstaltung Ihrer Aufmerksamkeit.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch die Schriftführerin.

Guten Morgen! Für heute haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Herr Ministerpräsident Wulff, der Minister für Wissenschaft und Kultur, Herr Stratmann, ab 16 Uhr, Herr Umweltminister Sander von 12.30 Uhr bis 18 Uhr und Herr Finanzminister Möllring für heute Vormittag, von der CDU-Fraktion Herr Oesterhelweg, von der SPDFraktion Herr Schwarz für heute Vormittag.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 18: Dringliche Anfragen

Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor.

a) Will die Landesregierung beim Verkauf der Landeskrankenhäuser funktionierende Versorgungsstrukturen im Maßregelvollzug zerschlagen und die Interessen der Beschäftigten ignorieren? Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 15/2966

Die Frage wird eingebracht von der Abgeordneten Frau Hemme. Ich erteile ihr das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld des inzwischen gestarteten Verkaufsverfahrens für die Landeskrankenhäuser äußerte die Landesregierung u. a. wiederholt, dass zum einen der Verkauf die angeblich schlechte Situation im Maßregelvollzug verbessern solle und zum anderen im gesamten Verfahren die Interessen der Beschäftigen umfassend berücksichtigt würden. Immer wieder betonte die Landesregierung ihre Dialogbereitschaft mit den Beschäftigten.

Das tatsächliche Handeln der Landesregierung - insbesondere seitdem das Verkaufsverfahren startete - verstärkt allerdings den Eindruck, dass diese Dialogbereitschaft nur vordergründig ist, während die Landesregierung ohne Rücksicht auf alle Beteiligten Fakten schafft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie ist der konkrete Planungsstand für die einzelnen Standorte zur künftigen Gestaltung des Maßregelvollzugs in den beim Lande verbleibenden Landeskrankenhäusern und bei den für die Privatisierung vorgesehenen Landeskrankenhäuser?

2. In welchem inhaltlichen und finanziellen Umfang akzeptiert die Landesregierung die von den Personalräten beantragte eigene rechtliche Beratung und Begleitung des Verkaufsprozesses?

3. Wie hoch sind die Kosten für die von der Landesregierung beauftragten Beratungsunternehmen zur Begleitung des Verkaufsprozesses im Verhältnis zu den unter Frage 2 genannten Ausgaben?

Die Frage wird beantwortet von Frau Ministerin Ross-Luttmann.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage befasst sich mit zwei Themenfeldern, die im Verhältnis zum Gesamtprojekt der Transaktion der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser nur Ausschnitte darstellen, die zudem getrennt beurteilt werden müssen. Zum besseren Verständnis darf ich daher noch einmal kurz einige Tatsachen aus dem bisherigen Verfahrensgang in Erinnerung rufen.

Erstens. Am 29. September 2005 setzte der Lenkungsausschuss eine Projektgruppe ein, die sich mit dem Thema „Erhalt der Qualität der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen“ und mit der Wahrung der Rechte der Beschäftigten in den Niedersächsischen Landeskrankenhäusern befasste. Schon dieser Auftrag der begleitenden Projektgruppe machte zwei Aspekte deutlich: a) Es geht uns um den Erhalt der Qualität der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser. b) Um dieses Ziel zu erreichen, ist es ein wesentlicher Bestandteil aller Überlegungen, die berechtigten Anliegen der Beschäftigten in den Blick zu nehmen.

Zweitens. Die begleitende Projektgruppe legte ihren Bericht am 10. Februar 2006 vor. Die Inhalte gehen bei jeder Stufe des Transaktionsverfahrens in der jeweils geeigneten Form in die Vorbereitung und in die entsprechenden Beschlüsse ein. So sind sowohl die Teilnahmebedingungen bei der EU-weiten Ausschreibung vom 6. Mai 2006 wie auch die Formulierung der Vergabekriterien für den seit dem 15. Juni laufenden Verfahrensschritt der Aufforderung zu Angeboten in Zusammenarbeit mit einem begleitenden Ausschuss erarbeitet worden. Dieser begleitende Ausschuss ist mit drei ärztlichen Direktoren, einem Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem Pflegedienstleiter und einer Verwaltungsdirektorin besetzt. Mit einer Ausnahme handelt es sich also um Personen, die auch der begleitenden Projektgruppe angehörten. Wir haben also nicht nur den Fachverstand eingebunden, sondern zugleich auch auf diese Weise eine persönliche Kontinuität bei der Einbindung von Fachleuten aus den Landeskrankenhäusern sichergestellt. Auch ein Vertreter des Hauptperso

nalrats wirkte bei der Formulierung der Vergabebedingungen mit.

Drittens. Zum gleichen Zeitpunkt ist eine Projektgruppe „Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen für die Veränderung der Trägerschaft der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser“ eingerichtet worden, deren Aufgabe und Auftrag es vor allem war, die verfassungsrechtlich gebotenen Präzisierungen im Hinblick auf die Übertragung des Maßregelvollzugs auf Dritte zu prüfen. Diese Projektgruppe hat ihren Bericht zum 31. Januar 2006 vorgelegt.

Die Vorschläge der Projektgruppe enthielten keinen Vorschlag zur organisatorischen Umsetzung der von ihr dargelegten rechtlichen Maßgaben. Diese Entscheidung traf die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am 25. April 2006. Auf die parlamentarische Debatte hierzu am 17. Mai 2006 darf ich verweisen.

Bereits aus dieser kurzen Darstellung können Sie ersehen, dass die beiden in der Dringlichen Anfrage angesprochenen Themenkomplexe auf sehr unterschiedlichen Voraussetzungen beruhen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt.

Zu 1: Die konzeptionelle Entwicklung der forensischen Psychiatrie in Niedersachsen ist von der so genannten Regionalisierung des Maßregelvollzugs geprägt. Die Arbeit in der forensischen Psychiatrie beruht auf einer abgestuften Sicherungskonzeption auf der Grundlage eines sinnvoll organisierten Parallelbetriebs von Allgemeinpsychiatrie und Forensik. Derzeit findet ein solcher Parallelbetrieb an sieben der acht für die Privatisierung vorgesehenen Niedersächsischen Landeskrankenhausstandorten statt. Diese erfolgreiche und bewährte Struktur sowie die derzeitigen Standorte der forensischen Abteilungen bleiben auch künftig erhalten. Die Einzugsbereiche und Einweisungskriterien, die den einzelnen forensischen Abteilungen nach dem Vollstreckungsplan für das Land Niedersachsen zugeordnet werden, gewährleisten Kontinuität und Sicherheit im Maßregelvollzug. Deshalb werden sie auch weiter gelten.

Die Landeskrankenhäuser Moringen und Brauel einschließlich der forensischen Fachabteilung Bad Rehburg verbleiben beim Land. Sie dienen ausschließlich der Durchführung des Maßregelvollzugs, weshalb hier keine Vernetzung mit der allgemeinen Psychiatrie besteht. Diese drei Häuser

zeichnen sich durch besondere Merkmale aus: Sie sind Spezialeinrichtungen in dem Sinne, dass Brauel auf die Gruppe der drogenabhängigen Patientinnen und Patienten ausgerichtet ist, während sich Bad Rehburg auf die alkoholkranken und Moringen auf die allgemeinpsychiatrischen Patientinnen und Patienten spezialisiert hat. Alle drei Kliniken arbeiten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet anerkannt gut.

Unsere Bemühungen sind und werden insbesondere darauf gerichtet sein, die rehabilitativen Ansätze durch Versorgungsformen außerhalb der Mauern der Maßregelvollzugseinrichtungen zu verstärken, beispielsweise durch Außenwohngruppen. Eine andere Maßnahme, die wir im April 2006 begonnen haben umzusetzen, ist die Schaffung von forensischen Institutsambulanzen an allen Landeskrankenhäusern, also auch an denen, die in eine neue Trägerschaft übergehen sollen.

Die einzige Ausnahme zu den bisherigen Ausführungen bildet das so genannte Feste Haus, das zurzeit noch dem zur Privatisierung vorgesehenen Niedersächsischen Landeskrankenhaus Göttingen zugeordnet ist. Im Rahmen der abgestuften Sicherungskonzeption ist das Feste Haus im Vollstreckungsplan für die Unterbringung derjenigen Patientinnen und Patienten aus dem ganzen Land Niedersachsen vorgesehen, bei denen aufgrund der vorliegenden Störungsbilder ein besonders hoher Sicherungsbedarf besteht. Deshalb wird dieser Hochsicherheitsbereich in unmittelbarer Landesträgerschaft verbleiben und in das Niedersächsische Landeskrankenhaus Moringen eingegliedert werden, das ebenfalls bereits über einen Hochsicherheitsbereich verfügt.

Zu 2: Der Hauptpersonalrat im Ressort des niedersächsischen Sozialministeriums hat am 15. Mai 2006 beantragt, dass das Land die notwendigen Beraterkosten übernehmen möge, damit der Hauptpersonalrat in die Lage versetzt wird, den Transaktionsprozess fachlich zu begleiten. Zu diesem Zeitpunkt war noch angedacht, zwischen dem Sozialministerium und dem Hauptpersonalrat eine Überleitungsvereinbarung zur Frage der Wahrung der Rechte der Beschäftigten abzuschließen.

In einer Besprechung am 2. Juni 2006 wurde auf Bitte der Gewerkschaft ver.di und des Hauptpersonalrats vom 3. Mai entschieden, keine Überleitungsvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat, sondern einen Überleitungstarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di anzustreben. Der Abschluss

eines Tarifvertrages fällt in die Ressortzuständigkeit des MF. Damit entfiel auch der vom Hauptpersonalrat zunächst hierfür geltend gemachte Beratungsbedarf.

Der Hauptpersonalrat hat jetzt mit Schreiben vom 14. Juni einen weiteren Antrag auf Übernahme von Beraterkosten gestellt. Dabei wird es im Wesentlichen um Fragen des Arbeitsrechts gehen. Hierüber haben wir Gespräche mit dem Hauptpersonalrat aufgenommen. Das Ergebnis dieser Gespräche bleibt abzuwarten.

Zu 3: Das Land stellt als Honorare Vergütungen für die Transaktionsberater beim Verkauf der Landeskrankenhäuser, insgesamt einen Betrag bis zu 2,286 Millionen Euro, zur Verfügung. Weitere Einzelheiten zu Vertragsgestaltung und -inhalten, wie z. B. die Höhe der Stundenhonorare, können wegen der vereinbarten Verschwiegenheit nicht veröffentlicht werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)