Protocol of the Session on October 28, 2004

(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU)

Auf der Regierungsbank:

Ministerpräsident Christian W u l f f (CDU)

Minister für Inneres und Sport Uwe S c h ü n e m a n n (CDU)

Finanzminister Staatssekretär Dr. Lothar Hagebölling , Hartmut M ö l l r i n g (CDU) Niedersächsisches Finanzministerium

Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Dr. Ursula von der L e y e n (CDU)

Staatssekretär Gerd H o o f e , Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Kultusminister Bernd B u s e m a n n (CDU)

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Staatssekretär Joachim W e r r e n , Walter H i r c h e (FDP) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)

Staatssekretär Gert L i n d e m a n n Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz S t r a t m a n n (CDU)

Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium

Beginn: 9 Uhr.

Geburtstag hat heute die Abgeordnete Frau Leuschner, die gerade draußen ihre Glückwünsche entgegennimmt. Wir gratulieren ihr gleichwohl herzlich.

(Beifall im ganzen Hause)

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 15, den Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die Beratung des Tagesordnungspunktes 16 entfällt, da die Fraktionen übereingekommen sind, den Gesetzentwurf ohne erste Beratung direkt an die Ausschüsse zu überweisen. Der Beratungsgegenstand wird daher lediglich zum Zwecke der Ausschussüberweisung aufgerufen. Anschließend behandeln wir, wie besprochen, den gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkt 14. Die heutige Sitzung wird somit gegen 19.05 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, wird erinnert.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch die Schriftführerin.

Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Justizministerin Heister-Neumann, von der Fraktion der CDU Herr Brandes für den Nachmittag, Frau Schwarz und Frau Zachow sowie von der Fraktion der SPD Herr Lenz und Herr Wolfkühler.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 15: Dringliche Anfragen

Dazu liegen zwei Beratungsgegenstände vor. Ich rufe zunächst auf

a) Geplante Privatisierung der Spielbanken: Sozialisierung der Verluste, Privatisierung der Gewinne? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 15/1379

Eingebracht wird diese Dringliche Anfrage durch die Abgeordnete Rübke. Ich erteile ihr das Wort.

Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Gemäß § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 10. November 1989, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2003, dürfen in Niedersachsen Spielbankunternehmer nur Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts sein, deren sämtliche Anteile unmittelbar oder mittelbar dem Land gehören. Folge einer Veräußerung der Landesanteile an Dritte ist damit die Unzulässigkeit des Spielbankbetriebs.

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage hat die Landesregierung bereits Ende 2003 beschlossen, die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) vollständig zu privatisieren. Ende November 2003 hat die landeseigene Hannoversche Beteiligungsgesellschaft (HanBG), die derzeit sämtliche Anteile an der SNG hält, die Vorbereitung und Durchführung der Privatisierung europaweit ausgeschrieben, um die eigentliche Privatisierung von einem qualifizierten Beratungsunternehmen durchführen zu lassen. Der Beratungsauftrag umfasste ausweislich der Ausschreibung „die Vorbereitung und Durchführung der Veräußerung von 100 %Anteilen an der Spielbanken Niedersachsen GmbH im Rahmen eines strukturierten Bietungsverfahrens (Transaktionsberatung) sowie die rechtliche und steuerliche Begleitung dieses Prozesses“.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Die Bewerber waren aufgefordert, bis zum 20. Januar 2004 ein Gesamtangebot über den Auftrag zur Privatisierung der Spielbanken Niedersachsen GmbH abzugeben. Die Wahl ist schließlich auf das Unternehmen Ernst & Young/Luther Menold gefallen, das nach Angabe des Finanzministers neben Referenzen im Privatisierungsbereich auch über einschlägige Erfahrungen im deutschen Spielbankenrecht verfügt und das bereits Ende April 2004 vom Finanzminister damit beauftragt wurde, den Verkauf der Spielbanken für das Land zu organisieren. Andere - auch unionsgeführte - Länder lehnen die Privatisierung ihrer Spielbanken strikt ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Kosten sind dem Land bzw. der HanBG durch die von der Landesregierung bereits Monate vor der nunmehr beabsichtigten Änderung des Niedersächsischen Spielbankgesetzes eingeleitete Privatisierung der niedersächsischen Spielbanken entstanden?

2. Welche Sicherheiten bietet die Landesregierung den Kaufinteressenten für den Fall, dass die von CDU und FDP ohne Sachverständigenanhörung betriebene Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten kann?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die gesamtstaatliche Einnahmesituation einer privatisierten Spielbankgesellschaft im Vergleich zu einer unter gleichen Bedingungen durch das Land betriebenen Gesellschaft?

Herr Finanzminister Möllring für die Landesregierung!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich auf die Dringliche Anfrage antworte, Folgendes sagen: Als wir dieses Thema beim letzten Mal besprochen haben, habe ich einen Fehler gemacht. Ich habe hier Äußerungen gemacht, die Herrn Bartling getroffen haben. Auch andere haben gemeint, dass ich Herrn Bartling persönlich angegriffen habe. Dies war ein offenkundiger Fehler meinerseits; denn sonst hätte man das nicht so auffassen können. Für diesen Fehler entschuldige ich mich sowohl bei Herrn Bartling als auch beim ganzen Haus; denn nicht nur Herr Bartling, sondern jeder hier im Haus hat einen Anspruch darauf, dass ich mich hier so ausdrücke, dass man zweifelsfrei weiß, was ich gemeint habe.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Ich komme jetzt zur Antwort.

Mit Ihrer Dringlichen Anfrage vom 25. Oktober thematisieren Sie zum wiederholten Male die geplante Privatisierung der Spielbanken in Niedersachsen. Erlauben Sie mir eingangs die Bemer

kung, dass sich mir die Dringlichkeit dieser Anfrage nicht erschließt.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Na!)

Die Landesregierung, Herr Möhrmann, hat den Landtag laufend über die beabsichtigte Vorgehensweise im Rahmen der Privatisierung unterrichtet. Ich selbst habe Sie bereits am 30. April dieses Jahres im Rahmen der Beantwortung und der Aussprache über die Große Anfrage vom 20. Februar 2004 in der Drucksache 15/792 zur Privatisierung der Spielbanken den im Vorwort Ihrer jetzigen Dringlichen Anfrage enthaltenen Sachverhalt ausführlich dargestellt. Sie haben den Sachverhalt aus der Antwort noch einmal vorgetragen. Das heißt, dass Sie das, was wir im April besprochen haben, jetzt als dringlich darstellen.

Soweit Sie sich mit Ihrer Dringlichen Anfrage erneut gegen die beabsichtigte Privatisierung der Spielbanken wenden, verweise ich auf die Rede des Kollegen Althusmann vom 16. September dieses Jahres zum Entwurf des Niedersächsischen Spielbankgesetzes.

(Bernd Althusmann [CDU]: Eine gute Rede!)

Hierin sind die Gründe für die Privatisierung ausführlich dargestellt worden. Ich schlage vor, dass Sie insofern das Protokoll lesen sollten. Es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, hier Landtagsprotokolle vorzutragen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ihre im Rahmen der Dringlichen Anfrage vorgetragene Kritik, dass das Privatisierungsverfahren bereits vor der hierfür notwendigen Änderung des Niedersächsischen Spielbankgesetzes eingeleitet worden ist und im Haushalt 2005 auch entsprechende Einnahmen aus der Veräußerung eingestellt worden sind, verwundert mich. Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, haben doch bereits in der von Ihnen vorgelegten Mipla 2002 bis 2006 jährliche Einnahmen aus der Veräußerung von Landesvermögen in Höhe von 120 Millionen Euro veranschlagt. Ich gebe zu, dass das von Roland Berger aufgeschrieben worden war. Sie aber haben es unterschrieben. Sie können dies auf Seite 132 in Tabelle 9 Nr. 24 nachlesen. Im Rahmen Ihrer damaligen Planung sollte auch die Abgabenbelastung für die Spielbanken reduziert und nach Restrukturierung des Unternehmens entschieden werden, ob die Spielbanken

an einen privaten Betreiber veräußert werden sollen. Auch das können Sie in Ihrer eigenen letzten Mipla 2002 bis 2006 auf Seite 24 nachlesen. Die Landesregierung hat auf Seite 9 ihrer Antwort in der Drucksache 976 auf Ihre zuvor zitierte Große Anfrage bereits darauf hingewiesen.

Ich brauche nicht besonders hervorzuheben, dass die aus dem Verkauf der Spielbanken im Haushaltsjahr 2005 veranschlagte Einnahme nicht zu realisieren sein wird, wenn der Landtag weder der hierfür erforderlichen Gesetzesänderung noch der ebenfalls erforderlichen Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen privaten Betreiber zustimmt. Auch die Realisierung der von Ihnen in der Mipla 2002 bis 2006 veranschlagten Einnahmen aus Beteiligungsveräußerungen wäre ohne die notwendigen Zustimmungen des Landtages nicht möglich gewesen.

Insoweit handelt es sich bei der derzeitigen Vorgehensweise um ein übliches und auch von Ihnen in der Vergangenheit praktiziertes Verfahren. Wir haben uns gestern darüber unterhalten, dass Haushaltsbegleitgesetze das Gleiche bewirken wie das Spielbankengesetz, dass nämlich parallel zu dem, was im Haushalt abgebildet wird, die erforderlichen Gesetzesänderungen vorbereitet werden. Das ist noch nie anders gewesen. Warum sollten wir es jetzt anders machen?

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft sind im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Privatisierung der Spielbanken Niedersachsen GmbH bisher Kosten in Höhe von insgesamt 360 427,52 Euro entstanden. Die für das Land diesbezüglich entstandenen Kosten für Personal und Sachmittel können nicht beziffert werden. Man kann schlecht die Stunden, die meine Mitarbeiter und ich darauf verwandt haben, in Lohnkosten umrechnen. Natürlich haben wir Telefonate geführt, Briefpapier benutzt usw. Die Kosten dafür konnten wir aber so schnell nicht ermitteln.