Protocol of the Session on February 23, 2006

(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)

Auf der Regierungsbank:

Ministerpräsident Staatssekretärin Dr. Gabriele W u r z e l , Christian W u l f f (CDU) Staatskanzlei

Minister für Inneres und Sport Uwe S c h ü n e m a n n (CDU)

Finanzminister Staatssekretär Dr. Lothar H a g e b ö l l i n g , Hartmut M ö l l r i n g (CDU) Niedersächsisches Finanzministerium

Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Mechthild R o s s - L u t t m a n n (CDU)

Staatssekretärin Dr. Christine H a w i g h o r s t , Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Kultusminister Staatssekretär Hartmut S a a g e r , Bernhard B u s e m a n n (CDU) Niedersächsisches Kultusministerium

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Staatssekretär Joachim W e r r e n , Walter H i r c h e (FDP) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)

Staatssekretär Friedrich-Otto R i p k e , Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium

Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium

Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 83. Sitzung im 29. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode.

(Unruhe)

Das bedeutet, dass Sie jetzt Ihre Gespräche hier im Saal einstellen sollten.

Ich werde irgendwann - jetzt noch nicht - die Beschlussfähigkeit feststellen.

Das Haus gratuliert dem Abgeordneten HansWerner Pickel ganz herzlich zu seinem Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, Herr Pickel!

(Beifall im ganzen Hause)

Zur Tagesordnung bemerke ich, dass wir die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 17 - Dringliche Anfragen - beginnen werden. Danach behandeln wir die Punkte 18 bis 25, im Anschluss daran die gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkte 15 und 16. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Das heißt, dass die heutige Sitzung gegen 20 Uhr beendet werden kann.

Ich möchte Sie weiterhin an die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, erinnern.

Es folgen nunmehr die geschäftlichen Mitteilungen durch die Schriftführerin, Frau Kollegin Langhans. Bitte schön!

Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung der Finanzminister, Herr Möllring, vormittags, die Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Frau Ross-Luttmann, ab 11.15 Uhr, von der Fraktion der CDU Herr Dinkla und Frau Pfeiffer, von der Fraktion der FDP Herr Rickert und Frau Peters ab 11 Uhr und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Meihsies.

Herzlichen Dank.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 17: Dringliche Anfragen

Da wir in der Geschäftsordnung einige kleine Änderungen vorgenommen haben, will ich noch einmal auf Folgendes hinweisen. Gestern ist Ihnen bereits gesagt worden, dass es Kurzinterventionen bei Dringlichen Anfragen nicht gibt. Was die Zusatzfragen angeht, so möchte ich darauf hinweisen, dass jedes Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Dabei sind die einzelnen Fragen zu zählen. Zusatzfragen - das ist neu dürfen durch Bemerkungen von nicht mehr als einer Minute Dauer eingeleitet werden. Zusatzfragen und einleitende Bemerkungen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Die Zusatzfragen selbst müssen knapp und sachlich sein und sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig, wobei anzumerken ist, dass die einleitenden Bemerkungen - das müssen Sie alle wissen durchaus Werturteile enthalten dürfen.

Es liegen drei Dringliche Anfragen vor.

Ich rufe auf

a) Niedersachsen ist gegen die Vogelgrippe gewappnet - Was kann die Landesregierung noch zum Schutz von Mensch und Tier tun? - Anfrage der Fraktion der CDU Drs. 15/2640

Für die CDU-Fraktion bringt nun Herr Kollege Stünkel die Anfrage ein. Bitte schön, Herr Stünkel!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Tagen sind in Mecklenburg-Vorpommern die ersten toten Vögel aufgefunden worden, bei denen der Test auf das H5N1-Virus positiv ausgefallen ist. Innerhalb weniger Monate ist das Virus damit aus Ostasien über Zentralasien und die Türkei nach Europa gelangt. Auch in der Republik Österreich sind nun die ersten mit dem H5N1-Virus befallenen Vögel aufgefunden worden. Bislang sind in Asien 60 menschliche Todesopfer infolge Infizierung mit dem H5N1

Virus zu beklagen gewesen, 60 weitere Personen sind erkrankt.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Gefahren sieht sie aufgrund des derzeitigen Seuchengeschehens für die Menschen in Niedersachsen?

2. Welche Gefahren sieht sie für Hausgeflügelbestände?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den möglichen Gefahren für Menschen und Tiere zu begegnen?

Danke schön.

Bevor die Landesregierung antwortet, stelle ich zunächst einmal die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Für die Landesregierung antwortet nun Herr Minister Ehlen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Anfang Februar wurde das H5N1-Virus in kurzer Folge in insgesamt elf europäischen Staaten nachgewiesen: in Rumänien, der Türkei, in Zypern, Griechenland, Slowenien, Italien, Österreich, Bulgarien, Deutschland, Frankreich und Bosnien-Herzegowina. In Deutschland ist das Virus auf der Insel Rügen in tot aufgefundenen Schwänen nachgewiesen worden. Mittlerweile gibt es aber auch positive Untersuchungsergebnisse vom Darß und aus Ostvorpommern.

Ich habe vor einer halben Stunde noch einmal mit meinem Kollegen Dr. Till Backhaus telefoniert. Nach dem Stand von heute Morgen 8 Uhr gibt es 110 positiv getestete aufgefundene Vögel. Die Darstellung, dass wir es im Moment nur damit zu tun haben, dass dieses Virus bisher nur in Wildvogelbeständen - bei Schwänen, bei Gänsen, bei einer Möwe und zwei Greifvögeln - aufgefunden worden ist, zeigt, dass wir es im Moment nur mit einem Problem in der Wildvögelpopulation zu tun haben. Untersuchungen bei fünf Singvögeln waren negativ. Während die EU-Kommission in der Vergangenheit konkrete Schutzmaßnahmen nur bei

Feststellung von HPAI - HPAI heißt: hochpathogene aviäre Influenza - bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies vorgesehen hat, ist vor ca. drei Wochen erstmals ein Entscheidungsentwurf betreffend Maßnahmen bei der Feststellung von HPAI in Wildvögeln vorgelegt worden, der die Einrichtung einer Schutzzone im 3-km-Radius und einer Überwachungszone im 10-km-Radius um den Fundort des Wildvogels vorsieht. In diesen Zonen sind neben Überwachungsmaßnahmen auch Restriktionen für Geflügel, Bruteier, Geflügelfleisch und tierische Nebenprodukte von Geflügel vorgeschrieben. Eine entsprechende Entscheidung wurde erstmals für Griechenland und in der Folge dann auch für Deutschland erlassen. Sie ist derzeit Basis für das Vorgehen in Mecklenburg-Vorpommern und wurde am 7. Februar als Vorratsentscheidung an alle Mitgliedstaaten für den Fall der Feststellung von HPAI bei Wildvögeln gerichtet.

Ich beantworte nun die Fragen.

Die erste Frage lautet: Welche Gefahren sieht die Landesregierung aufgrund des derzeitigen Seuchengeschehens für die Menschen in Niedersachsen?

Die Geflügelpest ist eine Tierseuche - das müssen wir vorweg noch einmal unterstreichen -, die nur bei engem Kontakt von erkranktem Geflügel zum Menschen auf diesen übertragbar ist.

(Norbert Böhlke [CDU]: Das ist ganz wichtig!)

Bei weltweit mehreren Millionen von infizierten Vögeln ist es seit 2003 bislang zu 170 nachgewiesenen ernsten Erkrankungsfällen beim Menschen gekommen. 92 dieser Menschen sind gestorben. Dazu möchte ich folgende Feststellungen treffen.

Erstens. Von Mensch zu Mensch ist die Erkrankung bisher nicht übertragbar.