Lorenz Caffier

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Gute...
Ach so, putzen! Jaja, dann wollen wir putzen. War zu schnell.
Also noch mal vielen Dank für den Hinweis!
Liebe Kolleginnen und Kollegen und Frau Präsidentin! Das Gute am Föderalismus ist ja, dass man sich BestPractice-Beispiele bei anderen Bundesländern abgucken kann. Das macht jedes Land, das macht M-V, das macht sogar das Innenministerium. Man muss das Rad nicht immer neu erfinden. Kleiner Nebeneffekt: Überall dort, wo die Opposition nicht unbedingt mit neuen Ideen auf den Markt kommt, greift sie gerne auf Regelungen aus anderen Ländern zurück, um deren Umsetzung im eigenen Land zu fordern. Die Kollegen von der LINKENFraktion haben das Verfahren schon professionalisiert, die AfD übt noch dran.
Dennoch sei für diejenigen, die sich,
dennoch sei gerne für diejenigen, die sich nicht so gut mit dem Föderalismus auskennen, gesagt: Die Verwaltungen der Länder, also die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die reden sogar untereinander, die tauschen sich sogar untereinander mit den anderen Ländern aus,
unabhängig davon, was Fraktionen oder was der Minister sagt. Das gehört einfach zum Tagesgeschäft in der Bundesrepublik Deutschland.
Allein im Polizeibereich gibt es zahlreiche sinnvolle und wertvolle Gremien, in denen sich die Landespolizeien abstimmen und eben auch Erfahrungen austauschen. Das passiert Woche für Woche. Davon muss nicht mal unbedingt der Minister was mitbekommen oder eben auch die zuständigen Abgeordneten, wenn sie berufsbedingt sich über die besten Wege austauschen.
Will heißen: Ja, wir kennen das NRW-Modell und beobachten es durchaus mit Interesse. Wenn es sich bewährt, werden wir sicherlich prüfen, ob eine Übernahme sinnvoll ist. Im Moment jedoch sehen wir dafür keinen Bedarf, denn seit 2017 – und, Kollege Kramer, es kann ja sein, Sie sind ja jetzt auch schon länger Mitglied dieses Hohen Hauses, dass Sie das nicht mehr mitbekommen haben – bestehen für alle Beschäftigten der Landespolizei sogenannte Jahresarbeitszeitkonten,
und das gilt nicht nur für den Polizeivollzugsdienst.
Die zu leistende und geleistete Arbeitszeit wird für jeden Mitarbeiter für den Abrechnungszeitraum minutengenau abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum läuft dabei vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit haben die Mitarbeiter auf ein ausgeglichenes Jahresarbeitszeitkonto hinzuarbeiten, jedoch die Möglichkeit, zeitweise bis zu 40 Minusstunden und bis zu 120 Überstunden aufzubauen. Am Ende des Abrechnungsjahres müssen die Konten wieder ausgeglichen sein. Das Jahresarbeitszeitkonto bietet so die Möglichkeit, die verschiedenen und regelmäßigen Belastungsphasen im Jahr besser abzufedern.
Die ersten Erfahrungen mit dem Jahresarbeitszeitkonto sind sehr gut, aber natürlich sind drei Jahre auch nicht die längste Zeit für einen belastbaren Evaluationszeitraum für eine solch umfassende Maßnahme. Wir werden sehen, wie weitere Evaluationen dieses in der Folge bewerten oder was das Ergebnis ist.
Natürlich trägt so ein Jahresarbeitszeitkonto auch zur Attraktivitätssteigerung des Polizeiberufs bei. Ob dann aber der weitere Schritt zu einem Langzeitarbeitskonto zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber an die Fachhochschule nach Güstrow lockt, wage ich bei allem Verständnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei zumindest arg zu bezweifeln.
Wichtiger sind doch aus meiner Sicht solche Dinge wie Polizeizulage und weitere Zulagen,
die reduzierte Regelarbeitsaltersgrenze, die besonderen Regelungen der Polizeidienstunfähigkeit und vor allem die freie Heilfürsorge. Aber auch die Gewährung eines Sabbatjahres ist in bestimmten, wenn auch eingeschränkten Fällen möglich, und auch das gehört zur Attraktivitätssteigerung.
Trotz der Erleichterungen und monetären Zulagen bleibt es dabei, der Polizeiberuf ist zeitweilig sehr anstrengend und fordernd. Wenn die Polizisten in tagelangen Krawallen beim G20-Gipfel ihren Kopf hinhalten müssen, dann hilft ihnen dabei auch keine Zulage beim Jahresarbeitszeitkonto. Jeder Polizeibewerber muss sich daher die Frage stellen: Bin ich bereit, für mein Land Außergewöhnliches zu tun? Bin ich leidensfähig genug? Habe ich die körperliche und vor allem mentale Verfassung für die Extremsituationen, die regelmäßig auftreten werden?
Wer diese Frage mit Ja beantwortet, dem schnüren wir ein Paket mit Ausbildung, Ausstattung, verschiedenen Vorteilen und guten Arbeitsbedingungen. Das ist das, was wir tun können und müssen und was wir auch regelmäßig auf den Prüfstand stellen müssen, ob die vorhandenen Möglichkeiten ausreichen, im Wettbewerb um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesrepublik Bestand zu haben. Da ist vieles in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden. Da ist aber auch noch viel zu tun, was gerade unter den geschnürten Corona-Paketen und den damit verbundenen Finanzanstrengungen, die wir alle gemeinsam annehmen, eine besonders große Herausforderung ist, weil wir immer in dem Zusammenhang dann über Finanzen reden. Das muss der Ehrlichkeit halber auch dazugesagt werden.
Insofern, wir behalten NRW im Auge, aber zum heutigen Zeitpunkt werden wir nicht unser vorhandenes Modell über Bord werfen, sondern sagen, wir werden weiter beobachten, wo sind die größten Effekte und die größten Vorteile und wo ist möglicherweise freier Finanzspielraum für andere Dinge einzusetzen und wichtiger, als jetzt auf so ein Modell umzusteigen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Reichs- und Reichskriegsflaggen gelten ja seit Langem als ein Erkennungszeichen von rechtsextremen Reichsbürgern und anderen Demokratiefeinden. In der Tat – Kollege Ritter hat das schon ausgeführt –, in den Fokus der Öffentlichkeit gerieten Reichsfahnen zuletzt Ende August, als Demonstranten die Treppe des Reichstagsgebäudes in Berlin besetzten. Jedem aufrechten Demokraten drehte sich beim Anblick dieser Bilder der Magen um.
Vor diesem Hintergrund wurde in Bremen am 21. September das Verbot der Reichskriegsflagge durchgeführt. Der Bremer Senat ist der Ansicht, dass ihre Verwendung in der Öffentlichkeit eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen würde. Hierdurch sei regelmäßig der Ordnungswidrigkeitstatbestand des Paragrafen 118 Absatz 1 OWiG, also Ordnungswidrigkeitengesetz, erfüllt. Dies gelte auch für das Zeigen und Verwenden auf privatem Grund. Wenn dadurch eine Wirkung für die Öffentlichkeit erkennbar entfaltet werden soll, wird zum Beispiel durch das Hissen einer Reichskriegsflagge an einem Flaggenmast auf einem Privatgrundstück das ungehindert einsehbar.
Ich stehe ja Initiativen aus der Hansestadt Bremen grundsätzlich eher etwas skeptisch gegenüber, aber in diesem Fall fand ich die Idee durchaus sympathisch und war geneigt, dem Bremer Beispiel zu folgen. Die Mitarbeiter in meinem Haus mahnten mich jedoch rechtzeitig zur Vorsicht, die Bremer Regelung stände auf recht wackligen Füßen, was die rechtliche Frage betraf. Nicht alles, was unerwünscht ist, in denen sich auch große Teile möglicherweise einig sind, kann man deswegen automatisch verbieten.
Das gilt halt auch in der Frage. Und genau in diese Schublade fällt eben auch der Erlass aus Bremen. Und aus diesem Grund können wir auch einer Aufforderung zu einem Verbot derzeit nicht folgen, weil uns die rechtlichen Grundlagen dazu einfach fehlen.
Tatsächlich kassierten die Gerichte weite Teile des Erlasses wieder ein, ein pauschales Verbot ist schlichtweg nicht zulässig. Die Richter haben in jedem Fall eine Einzelfallbetrachtung verlangt. Ich habe die Juristen im Innenministerium gebeten, hierfür eine rechtlich saubere und praktikable Lösung zu finden, und das ist uns, wie ich finde, gelungen. Am Dienstag erging ein Erlass des Innenministeriums an die Polizeibehörden und die Ordnungsbehörden zum Umgang mit Reichsflaggen und Reichskriegsflaggen. Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag haben wir parallel dazu informiert.
Der Erlass enthält eben kein pauschales Verbot, das geht schlicht nicht, stattdessen stellt er auf die Begleitumstände ab, und ich zitiere: „Das Zeigen oder Verwenden dieser aufgeführten Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit ist daher nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu unterbinden und die Flagge sicherzustellen, wenn mit dem öffentlichen Zeigen der Flagge neben der Sympathie, Ausdruck für Rechtsextremismus, Ausländer- beziehungsweise Demokratiefeindlichkeit, zusätzlich eindeutige beziehungsweise konkret aggressive Begleitfaktoren gegenüber der Bevölkerung hinzutreten, um eine Gefahr im Sinne des SOG M-V zu begründen.“ Zitatende.
Zu den Begleitfaktoren gehören zum Beispiel Provokation, Marschgänge, politische Parolen oder die demonstrative Zurschaustellung der Reichskriegsflagge mit nationalsozialistischen oder demokratiefeindlichen Parolen. Das eindeutig missbräuchliche Zeigen oder Verwenden
der Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit aggressiven Begleitfaktoren stellt insoweit eine nachhaltige Beeinträchtigung für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eben eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Das gilt auch für das Zeigen oder Verwenden der Reichskriegsflagge auf privatem Grund, wenn dadurch eine Wirkung für die Öffentlichkeit erkennbar werden soll, die genau die gerade aufgeführten Begleitumstände erfüllt. Das ist das, was derzeit rechtlich möglich ist. Das ist das, was wir machen können. Andere Länder dürfen gerne abschreiben.
Wir werden sehen, wie sich der Umgang mit dem Erlass entwickelt. Die Polizei und die Ordnungsbehörden werden den gewissenhaft anwenden. Ich bin sicher, dass schon bald die erste Reichskriegsflagge einkassiert wird mit dem dementsprechenden Ordnungswidrigkeitengeld. Der Antrag ist insofern, wie eingangs erwähnt, jetzt nicht mehr zeitgemäß. Ich gebe allerdings recht, dass wir uns auf der IMK mit den Gesamtbegleitumständen,
dass wir uns auf der IMK mit den Begleitumständen, sofern sie denn unter Corona stattfinden wird, dementsprechend befassen werden. Und meine Bitte oder mein Wunsch zu dem Thema wäre, dass wir eine einheitliche Regelung in der Bundesrepublik Deutschland finden,
weil es wenig hilfreich wäre, wenn in jedem Bundesland eine eigene Regelung geführt wird. Schon alleine durch das Austauschen von Polizeikräften bei Unterstützungseinsätzen würde das zusätzliche Komplikationen machen. Insofern bin ich auch ganz optimistisch, dass es dazu eine einheitliche Lösung geben wird. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ja, vielen Dank!
Frau Präsidentin! Guten Morgen, Professor! Wir haben in der Tat auf der Grundlage der Beschlusslage von 2015 – das waren ja Gespräche zwischen dem BMI und den Vertretern der Kirche – das Asylgesetz oder die Kirchenasylfrage in der Form umgesetzt. Wir haben derzeit aktuell sieben Fälle oder hatten – man muss immer sagen, dass sich das ja möglicherweise tageweise ändern kann. Der zentrale Ansatz war stets, dass Asylbewerber das Kirchenasyl tatsächlich verlassen, wenn kein Härtefall vorliegt. Dies geschah in den letzten Jahren nicht. Bei insgesamt 635 Kirchenasylmeldungen im Jahr 2019 mit 418 eingereichten Dossiers, von denen in 459 Fällen das Selbsteintrittsrecht nicht ausgeübt wurde, verließen die
Asylbewerber anschließend nur in zehn Prozent zunächst das Kirchenasyl.
Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung – das ist ein Problem des Bundesverfassungsgerichtes – muss nunmehr festgestellt werden, dass die bisherige Praxis, wonach das BAMF die 18-monatige Überstellungsfrist mit der Begründung anwendet, dass eine Person flüchtig sei, wenn sie sich in das Kirchenasyl begibt und sich somit zielgerichtet der staatlichen Verfolgung entzieht, nicht mehr umsetzbar ist. Das ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes seit Sommer. Und insofern ist Ihre Frage berechtigt.
Auch wir, auch ich warte auf die Festlegung des Bundes, denn der ist nunmehr in Verantwortung, schnellstmöglich in neue Gespräche mit den Kirchenvertretern einzutreten. Es kann ja nur zentral geregelt werden über den Bund, weil Kirchenasyl nicht eine Länderfrage ist, sondern eine Bundesfrage, um die aktuelle Rechtsprechung in die mit den Kirchenvertretern vereinbarten Verfahrensweisen einfließen zu lassen. Es steht allerdings zu befürchten, dass die Situationen für diejenigen, die dann die Maßnahmen ausführen müssen, nicht vereinfacht werden, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Die haben sich reduziert, und da in Mecklenburg-Vorpommern die Fälle überschaubar sind und waren – auch vorher –, ist eine Reduzierung immer relativ betrachtet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerpräsidentin befindet sich, wie heute früh bereits mitgeteilt, ja in einer Videokonferenz, daher vertrete ich sie zu diesem Tagesordnungspunkt. Und in gewisser Hinsicht geht es ja auch um eine CoronaMaßnahme. Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig die staatlichen Stellen für die Bewältigung von Krisen sind. Die Gesundheitsämter hatten schon immer wichtige Aufgaben, standen aber quasi nie im Rampenlicht. Jetzt sind sie an vorderster Front im Kampf gegen den Corona-Virus im Einsatz und rücken in den Fokus der Öffentlichkeit.
Gleichzeitig haben wir gerade in den Gesundheitsämtern immer wieder mit Fachkräftemangel zu tun. Ein vergleichbares Problem habe ich beispielsweise im polizeiärztlichen Dienst, und auch in anderen Berufen fehlt es an spezialisiertem und qualifiziertem Personal. Selbst der Kampf um gute Juristen wird immer intensiver.
In den nächsten Jahren sollen laut Berechnungen circa 17.000 Beschäftigte der Landesverwaltung in den Ruhestand gehen. Das ist rund die Hälfte aller Mitarbeiter. Es wird eine extrem große Herausforderung, diese Stellen auch wieder zu besetzen. Als Innenminister kann ich schon heute ein Lied davon singen, wie problematisch das in manchen Fällen ist. Wir haben in der Polizeiaus
bildung viele neue Anwärterstellen ausgebracht, um den Ersatzbedarf decken zu können, um den Personalnachwuchs zu ermöglichen. Das Problem ist nur, dass sich immer weniger geeignete Frauen und Männer bewerben. Ähnlich sieht es in der Justiz aus, und viele leere Stellen bleiben ebenfalls unbesetzt.
Und wenn wir den Unternehmern sagen, zahlt angemessene Löhne, kümmert euch um den Nachwuchs, dann gilt das am Ende selbstredend, glaube ich, auch für uns oder vielleicht sogar gerade für uns. Wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Wir wollen uns als Arbeitgeber öffentlicher Verwaltung gegen die freie Wirtschaft, gegen die anderen Bundesländer und natürlich auch gegen den Bund behaupten. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, das Land noch attraktiver und interessanter zu machen, um im Wettbewerb um kluge Köpfe mithalten zu können.
Die Landesregierung hat Ihnen heute einen wichtigen Baustein in dieser Strategie vorgelegt: den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beamtenbesoldungsrechts und zur Änderung weiter dienstrechtlicher Vorschriften. Der Gesetzentwurf hat mehrere zentrale Bestandteile.
Erstens: Personal gewinnen wir nur, wenn die Bezahlung stimmt. Deshalb soll in den Besoldungsgruppen A13, A14 und R1 die Anfangsbesoldung angehoben werden. Das ist zum Beispiel für Lehrer und Richter interessant. Mit der Anhebung ziehen wir auch mit anderen nord- und ostdeutschen Ländern gleich. Für dringend benötigte Fachkräfte wie Fachärzte im öffentlichen Gesundheitswesen oder IT-Fachkräfte soll es einen flexiblen Personalgewinnungszuschlag geben. Und wir verbessern zudem die finanzielle Situation der Beamten in der Landespolizei, den Justizvollzugsanstalten und den Berufsfeuerwehren durch die Anhebung der Stellenzulagen auf das, was sie im Schnitt auch in anderen Bundesländern bekommen. Es ist letztendlich auch die Anerkennung für all jene, die mit vollem Einsatz rund um die Uhr für Sicherheit sorgen.
Zweitens: Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern. Ein Baustein ist dabei, die Regelung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes auf den Beamten- und Richterbereich zu übertragen. Tritt also der Fall ein, dass ein naher Angehöriger gepflegt werden muss, so gibt es dann mehr Möglichkeiten, sich dafür in Zusammenarbeit mit dem Dienstherrn Zeit zu nehmen.
Drittens: Wir wollen Expertenwissen und Wissenstransfer sichern. Wenn 17.000 Mitarbeiter ausscheiden, droht der Landesverwaltung, viel wertvolles Know-how zu verlieren. Das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb wollen wir mit attraktiven Teilzeitmodellen erreichen, dass besonders leistungsstarke Beamte bis zur Regelaltersgrenze im Dienst bleiben. Darüber hinaus wollen wir auf die Kollegen auch nach der Pensionierung noch zurückgreifen können. Dafür brauchen wir finanzielle Anreize. Aus diesem Grund wollen wir Zuverdienste aus dem öffentlichen Dienst zukünftig weniger auf die Beamten- und Richterversorgung anrechnen. Die Höchstgrenze soll befristet angehoben werden können.
Viertens – hierfür habe auch ich mich starkgemacht –: Der Gesetzentwurf sieht eine verschärfte Zulassungsprü
fung für Bewerber für den Polizeivollzugsdienst, für den Justizdienst, vor allem in Justizvollzugsanstalten, und für die Einstellung im Richterverhältnis auf Probe, vor. Bei jedem Bewerber wird eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt, um zu ermitteln, ob und, wenn ja, welche Erkenntnisse vorliegen, die Zweifel an der Verfassungstreue begründen könnten.
Wir dulden im Staatsdienst keine extremistischen Tendenzen und wollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Riegel vorschieben. Ist ein Extremist erst mal im Landesdienst, ist es unglaublich schwer – die Kollegen aus dem Innenausschuss wissen das hinreichend –, ihn dann auch wieder loszuwerden. Die rechtlichen Hürden sind sehr hoch. Leider steht zu befürchten, dass die Oppositionspartei aus identischen Beweggründen die Regelanfrage geschlossen ablehnen wird. Ich freue mich schon auf die argumentative Auseinandersetzung.
Das spricht dann für sich. Ich würde mir hier ein starkes Signal des Landtages wünschen, weil gerade zu dieser Frage die Diskussion in den zurückliegenden Monaten ja immer geführt wurde.
Tatsächlich soll die Regelabfrage für Polizei und Justiz eine Art Probelauf sein. Sie soll gegebenenfalls auf alle Landesdiener ausgeweitet werden. Ich gehe davon aus, dass sich der Landtag insbesondere mit diesem Aspekt intensiv in der Anhörung beschäftigen wird. Änderungen sind natürlich daher auch im parlamentarischen Verfahren nicht auszuschließen, und das ist auch gut so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung weitere Maßnahmen für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst beschlossen. Wir haben angesichts der aktuellen Herausforderungen das Personalkonzept ausgesetzt und gleichzeitig mit einem 50-Millionen-Paket ermöglicht, Stellen vorübergehend doppelt zu besetzen. Das erschafft Erleichterung dort, wo schon heute der Personalmangel besonders schmerzt. Es hilft dabei, Nachwuchskräfte für die Verwaltung zu gewinnen und den Wissenstransfer zu organisieren.
Darüber hinaus stecken wir 400 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt in die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, um in Krisenzeiten schlagkräftiger zu sein. Die zahlreichen Maßnahmen sollen Abläufe verbessern, Fortbildungen erleichtern und mobiles Arbeiten ermöglichen. Hinzu kommt ein Traineeprogramm für Nachwuchskräfte zur Vorbereitung auf den Landesdienst. Solche Programme bieten andere Länder bereits sehr erfolgreich an. Wir ziehen hier nun nach.
Wie Sie sehen, ist uns ein attraktiver öffentlicher Dienst viel wert. Wir investieren mit Augenmaß, damit der Staat seine Aufgaben zum Wohle aller bestmöglich wahrnehmen kann.
Und letztlich haben es sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch verdient. Was die Kolleginnen und Kollegen in der Landesverwaltung, auch in den Kommunalverwaltungen, in der Corona-Pandemie geleistet haben beziehungsweise leisten, ist beeindruckend. Bis in die Nacht und am Wochenende wird geschuftet. Das Wirt
schaftsministerium läuft seit Monaten auf Hochtouren. Alle Ressorts in den unterschiedlichen Ministerien sind im Krisenmodus. Es wurden Taskforce- und Stabsstellen eingerichtet, die Regelarbeitszeit wird zum Fremdwort, in den Kommunen sind die Gesundheitsämter am Anschlag, und auch die Ordnungsämter haben alle Hände voll zu tun.
Ja, die Kollegen haben sicherlich alle einen sicheren Job, und das ist in Krisenzeiten besonders viel wert, aber die Arbeitsbelastung ist gerade extrem. Deshalb danke ich auch im Namen meiner Kabinettskolleginnen und -kollegen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, Dienststellen und im Einsatz vor Ort für die außergewöhnliche Leistungsbereitschaft und Leidensfähigkeit. Das ist erstklassige Arbeit unter widrigsten Bedingungen. Danke, dass Sie für uns alle da sind!
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorfälle rund um das SEK, die im Sommer letzten Jahres öffentlich wurden, erschütterten die gesamte Landespolizei. Wir ergriffen einschneidende Maßnahmen, ich erinnere beispielsweise nur an die Arbeit der SEK-Kommission mit Herrn Fromm, Herrn Eichele und Herrn Murck. Das Maßnahmenbündel ist so umfangreich, dass dessen Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen und mehrere Einzelschritte umfassen wird. Heute nun lege ich Ihnen einen Baustein, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vor.
Es geht im Wesentlichen um zwei wichtige Punkte. Der erste ist die Schaffung des Polizeibeauftragten, darauf haben wir uns in der Koalition verständigt. Schon heute können sich die Bürger beim Bürgerbeauftragten über die Polizeiarbeit beschweren und nutzen diese Möglichkeit auch regelmäßig. Das ist ein eingespieltes Verfahren, das funktioniert. Tatsächlich steht die Beschwerdemöglichkeit grundsätzlich auch jedem Polizeibeamten zu, diese wird jedoch nur sehr zurückhaltend genutzt. Deshalb erweitern wir nun die Befugnisse des Bürgerbeauftragten und übertragen ihm die Funktion des Polizeibeauftragten explizit als Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Landespolizei. Das ist eine zusätzliche Aufgabe und dafür soll der Bürgerbeauftragte auch zusätzliches Personal erhalten,
damit kein Flaschenhals bei der Bearbeitung entsteht und das notwendige Fachwissen da ist.
Die vorliegenden Regelungen geben den Beschäftigten der Landespolizei das Recht, sich mit einer Eingabe unmittelbar an den Bürgerbeauftragten in der Funktion als Beauftragter für die Landespolizei zu wenden. Ihm wird damit also auch außerhalb des Dienstweges eine Möglichkeit gegeben, innerdienstliches Fehlverhalten anderer Polizeibeschäftigter sowie Dienstvorgesetzter als auch Mängel- oder Fehlentwicklungen in der Landespolizei vortragen zu können. Solche Eingaben können dabei nicht nur dienstliche, sondern eben auch im dienstlichen Kontext stehende soziale oder auch persönliche Konfliktsituationen zum Gegenstand haben. Die Vorschrift des Landesbeamtengesetzes, wonach bei Anträgen und
Beschwerden der Dienstweg einzuhalten ist, findet insoweit auf diese Eingaben keine Anwendung. Es wird klargestellt, dass die Polizeibeschäftigten im Zusammenhang mit der Tatsache der Anrufung des Polizeibeauftragten weder dienstlich gemaßregelt werden noch sonstige Nachteile erleiden dürfen. Weitere Details zum Verfahren können der Vorlage entnommen werden.
Letztlich schafft der Polizeibeauftragte noch mehr Transparenz und ist meines Erachtens eine geeignete Maßnahme zur Vertrauensbildung. Er ist im Sinne der Polizisten, der Führungskräfte und der Organisationen insgesamt eine solche Maßnahme.
Meine Damen und Herren, der zweite wichtige Bestandteil des vorliegenden Entwurfs sind die Änderungen des Polizeiorganisationsgesetzes. Der Regelungsinhalt ist zweifellos überschaubar, die dahintersteckenden Auswirkungen sind jedoch beträchtlich. Es geht hierbei um die Umsetzung der von der Arbeitsgruppe unter der Leitung von meinem Staatssekretär Lenz entwickelten Vorschläge für organisatorische und strukturelle Änderungen in der Landespolizei. Das Landesbereitschaftspolizeiamt wird umbenannt in Landesamt für polizeiliche Einsatzunterstützung und wird zukünftig auch Heimat des SEK sein. Diese werden dem Direktor direkt unterstellt. Die Umbenennung ist nicht ungewöhnlich, viele Bundesländer stellen bei der Behördenbezeichnung auf die polizeiliche Einsatzunterstützung und nicht nur auf die Bepo, also auf die Bereitschaftspolizei ab.
Zur Erinnerung: Das Landesamt für polizeiliche Einsatzunterstützung wird zukünftig eben nicht nur die Einsatzhundertschaften beherbergen, sondern auch die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, die technische Einsatzeinheit, die Diensthundeschule und ebenso auch das Spezialkommando.
Der Umbenennung ging ein intensiver Diskussionsprozess voraus. Alle Argumente wurden abgewogen und am Ende wurde der neue Name von der Leitung der Bereitschaftspolizei selbst vorgeschlagen zum damaligen Zeitpunkt, und diesen Vorschlag haben wir dann auch übernommen. Gerade für viele junge Kollegen in der Bereitschaftspolizei ist das überhaupt kein Problem. Ich will aber nicht verschweigen, dass nicht jeder in der Landespolizei glücklich über die Umbenennung ist.
Der Begriff „Bepo“ ist fester Bestandteil des polizeilichen Sprachgebrauchs, Kollege Kramer kennt das. Da kommt bei dem einen oder anderen auch ein Stück Wehmut bei der Umbenennung auf, das will ich gar nicht infrage stellen. Das war wohl damals auch so, als der Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei wechselte, der immer noch die gleichen Aufgaben hat, auch das war damals ähnlich. Das kann ich also auch verstehen. Fakt ist aber auf jeden Fall, die Bepo verschwindet nicht und bleibt natürlich Bestandteil der Landespolizei. Es geht in dem Fall nur um die Behördenbezeichnung.
Der eine oder andere hat ja vielleicht auch den offenen Brief der GdP-Kreisgruppe gelesen. Dazu kann ich Ihnen sagen, wir führen mit allen Beteiligten den ausführlichen Dialog, wir nehmen jede Meinungsäußerung ernst und setzen uns mit den Argumenten auseinander. In den Ausschussberatungen können wir das mit der Polizeiführung auch gerne vertiefen. Ich glaube, am Ende ist das kein Punkt, an dem sich die Geister scheiden werden, sondern da geht es in der Tat um eine Begrifflichkeit mit
einem gewissen geschichtlichen Bezug, wofür ich viel Verständnis habe.
Ich bitte um Unterstützung und freue mich auf die gemeinsamen Beratungen in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank!
Ja, vielen Dank, Herr Foerster! Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin!
Zunächst erst mal ist es grundsätzlich ein Thema im Bereich des Verkehrsministers, was die Fragen des Zugs und der Zugbegleitung betrifft. Wir selbst sind für die ordnungsrechtlichen Maßnahmen und deren Umsetzung gemeinsam mit den Kommunen zuständig.
Eine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung im Rahmen der Maskenpflicht durch das Zugpersonal wird derzeit nicht gesehen. Auch wird die bundesweite Einführung geltender Vertragsstrafen gegenüber Maskenverweigerern über die Verordnung für die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Eisenbahnverkehrsordnung als nicht zielführend erachtet.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht nach Paragraf 8 Absatz 6 in Verbindung mit der Anlage 41 der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juli die Pflicht zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung innerhalb öffentlicher Verkehrsmittel, also
Straßenbahnen, Bussen, Taxen. Nach Paragraf 11 dieser Verordnung sind Verstöße gegen diese Pflicht bußgeldbewährt.
Der Paragraf 9 der Lockerungsverordnung sieht neben dem Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 2 Infektionsschutzausführungsgesetz auch die örtlichen Ordnungsbehörden nach Paragraf 3 über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Durchführung dieser Verordnung zuständig, also sprich der Ahndung. Die örtlichen Ordnungsbehörden der Kommunen des Landes nehmen diese Verantwortung derzeit auch wahr, beispielsweise führen die kommunalen Ordnungsdienste der kreisfreien Städte Rostock und Schwerin fast täglich Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht in den Bussen und den Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs durch.
Im Bereich des Schienenpersonenverkehrs, also Bahnanlagen der Eisenbahn des Bundes, Bahnhöfe et cetera, wird die Auffassung vertreten, dass insbesondere die Bundespolizei berechtigt ist, die Maskenpflicht bei der Bahnbenutzung zu kontrollieren, bei Verstößen Ermittlungsbehandlungen im Sinne des Paragrafen 63a aufzunehmen und soweit erforderlich an die zuständigen Behörden zur weiteren Ahndung, also Einleitung eines Bußgeldverfahrens abzugeben. Folgerichtig hat die Verkehrsministerkonferenz am 9. September den Bund aufgefordert, die Bundespolizei zur bundesweiten und konsequenten Durchsetzung der Maskenpflicht des Schienenpersonenverkehrs heranzuziehen beziehungsweise zu verpflichten.
Also zunächst erst mal hat die Frage ja mehrere Facetten. Dann müsste ich die komplett behandeln, damit hier keine falschen Zahlen entstehen, denn die ganzen Ereignisse haben ja ein Stück Vorlauf. Es geht ja eben nicht nur um den Brand in Moria – da sollte das auch nicht immer alles festgemacht werden, weil es so als ein Stück Diskussionsdruckmittel verwendet wird –, sondern es ist so, dass es zunächst insgesamt zu verteilende Personen des Bundes gab auf Grundlage des Koalitionsbeschlusses vom 8. März 2020.
Deswegen wollen wir Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage – 1.000 bis 1.500 Kinder auf den griechischen Inseln – unterstützen. Es handelt sich dabei um Kinder, die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 sind. Das war zunächst der Ausgangsbeschluss zur Aufnahme und weiteren Verteilung dieses Personenkreises innerhalb Deutschlands unter bevorzugter Berücksichtigung der Länder, die eine über den Königsteiner Schlüssel hinausgehende Bereitschaft zur Aufnahme erklärt haben.
Die Planungen des Bundes waren insgesamt zu verteilende Personen 928, davon behandlungsbedürftige Kinder 242 und davon Familienangehörige 686. Mecklenburg-Vorpommern hat damals Aufnahmebereitschaft für 8 Personen erklärt, Stand 8. September. Es sind 99 Kinder aufgenommen worden, insgesamt 574 Personen, also Kinder und Familien. 200 kranke Kinder befinden sich im Prüfverfahren. Nächste Einreise ist für den 29. September geplant und den 6. Oktober. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir eine irakische Familie mit zwei Kindern und Eltern aufgenommen.
Dann ging es um die Aufnahme von weiteren 400 sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Planung des Bundes nach Brand in Moria: Aufnahme von 100 bis 150. Mecklenburg-Vorpommern hat Aufnahmebereitschaft für bis zu 15 Personen in Abstimmung mit meiner Kollegin des Sozialministeriums erklärt. Unterstützung durch das THW Mecklenburg-Vorpommern war geplant, Aufnahme erfolgt nach gleichem Verfahren wie bei behandlungsbedürftigen Kindern.
Aufgrund der besonderen Notsituation in Griechenland wurde auf europäischer Ebene dann ein Verfahren für die Aufnahme von Schutzsuchenden durch andere Mitgliedsstaaten abgestimmt. Kern des Aufnahmeverfahrens ist, dass alle Schutzsuchenden ein Asylverfahren durchlaufen. Rechtsgrundlage bildet der sogenannte Selbstantritt gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung. Laut Auskunft des BAMF gestaltet sich das Aufnahmeverfahren schwierig, die Abläufe in Griechenland sind derzeit nicht stabil, also störungsanfällig. Verfahren wird in Absprache mit den Ländern, also der Bund als auslösendes Instrumentarium justiert die Maßnahmen regelmäßig mit den Ländern nach.
Und dann gibt es die Absprache zur Aufnahme von bereits in Griechenland als schutzbedürftig anerkannten Personen. Die Planung des Bundes nach dem Brand in Moria ist die Aufnahme von 1.553 Personen. Das sind 408 Familien. BMI hat die Aufnahmebereitschaft der Länder hier noch nicht abgefragt, BMI will Aufnahmeprogramme, Rechtsgrundlage noch nicht geklärt, wahrscheinliche Bundesaufnahmeprogramme, geprüft wird vom BMI nach Paragraf 24 Absatz 1. Das Land MecklenburgVorpommern hat dazu erklärt, dass wir im Rahmen des Königsteiner Schlüssels bereit sind, auch hier Flüchtlinge aufzunehmen.
Letzte Bemerkung: Es gibt keine darüber hinausgehende Eigenständigkeit der Länder. Das ist auch nicht für Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, weil es ist eine klare Absprache, dass es eine Einhelligkeit mit dem Bund geben muss, ein Einvernehmen über aufzunehmende Flüchtlinge, und das können eben nicht einzelne Länder für sich entscheiden. Und da dies einvernehmlich erzielt wird, bleiben wir nach wie vor dabei, dass der Bund die
grundsätzlichen Regelungen auf europäischer Ebene abschließt und wir dann entsprechend dem Abschluss des Bundes im Rahmen unserer Verpflichtungen des Königsteiner Schlüssels nachkommen.
Sie konnten ja lesen, wie lange ich schon Innenminister bin, und in dem Zeitraum ist noch keine einheitliche Lösung gefunden. Insofern hält sich mein Glaube, dass das in den nächsten Jahren sich schnell löst, sehr in Grenzen.
Ja, schönen guten Morgen! Vielen Dank für Ihre Anfrage! In Vertretung für meinen Kollegen Backhaus zunächst mal: Wie richtig erwähnt, 60 Prozent des deutschen Kormoranbrutbestandes werden in Mecklenburg-Vorpommern beherbergt. Nach einer Phase kontinuierlichen Wachstums hat sich seit 2001 auf Bundesebene der Brutbestand auf einem Niveau von etwa 20.000 bis 26.000 Brutpaaren stabilisiert. Die Zahlen der Brutpaare für M-V, welche auch in den jeweiligen Kormoranberichten veröffentlicht werden, sind jetzt rückläufig. Nachdem wir 2017 13.753, 2018 13.275 und 2019 15.133 Brutpaare hatten, haben wir im Jahr 2020 13.207, allerdings vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung. Und diese Zahl wird dann Grundlage auch für meinen Kollegen sein zu entscheiden, ob es Erweiterung, keine Erweiterung oder andere Möglichkeiten des Eingriffs geben wird.
Ja, vielen Dank, Herr Kollege Strohschein! Ich werde Ihren Wunsch auch noch mal weitertransportieren.
Durch das Landesamt selbst werden jährlich die Berichte veröffentlicht. Der Kormoranbericht für ein bestimmtes Jahr wird in der Regel im zweiten Quartal, im Einzelfall auch erst im dritten Quartal des folgenden Jahres auf der
Homepage des LUNG veröffentlicht. Für 2020 erfolgt dies also voraussichtlich im dritten Quartal oder zweiten Quartal 2021.
Und den Hinweis, den Sie hier aufgebracht haben, werde ich noch mal weitertransportieren.
Zunächst erst mal, die Zahlen zu durch Kormorane verursachten Ertragsausfällen liegen für Karpfenteichanlagen vor, soweit sie im Zusammenhang mit der Ertragsausfallrichtlinie gemeldet worden sind. Dies erfolgt jährlich im Ergebnis der herbstlichen Abfischung, sodass derartige Zahlen für 2020 noch nicht vorliegen können. Im Jahr 2019 wurden Ertragsausfälle in Höhe von etwa 224.000 Euro gemeldet. Es erfolgte eine Ertragsausfallzahlung in Höhe von etwa 120.000 Euro. Im Jahr 2018 wurden Ertragsausfälle in Höhe von etwa 220.000 Euro gemeldet. Es erfolgte eine Ertragsausfallzahlung in dieser Höhe.
Ich will vielleicht noch ergänzen, weil das noch mal hier kurz vermerkt worden ist, und es war ja eine Ihrer Fragen, im Jagdjahr 2018/2019 beziehungsweise im Kalenderjahr 2019 wurden insgesamt 955 Kormorane auf Basis der Kormoranverordnung oder auf Basis gesonderter Ausnahmegenehmigungen geschossen. Im Jahr 2017/2018 beziehungsweise im Kalenderjahr 2018 wurden insgesamt 916 Kormorane auf Basis der Kormoranverordnung oder auf Basis gesonderter Ausnahmegenehmigungen geschossen. Die Zahl wollte ich noch ergänzen, die stand ja am Ende drauf.
Ja, das habe ich im ersten Teil...
Sie stehen hier mit der Wiedervernässung drauf.
Das in der Mitte ist stereo. Wegen 1,5 Meter Abstand gehen Sie mal in die Mitte!
Also ich habe einen Zettel zum Stand der Wiedervernässung Friedländer Wiese, und das glaube ich nicht, dass das was mit Kollegin Drese zu tun hat, würde mich jedenfalls sehr erstaunen.
Okay.
Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Till Backhaus freut sich sehr, dass wir heute eine Debatte zum Thema „Zukunft der Weidetierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern sichern“ führen. Er bedauert es, heute nicht persönlich anwesend sein zu können.
Ich werde versuchen, ihn bestmöglich zu vertreten.
Vorab, der Satz, den ich Ihnen jetzt sage, steht im Manuskript, den habe ich nicht eingefügt:
„Dank gilt der CDU-Fraktion, die dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat.“
Dies gibt mir die Gelegenheit,
zu dieser unstrittig gemeinsamen Zielstellung der Regierungsfraktionen in Vertretung für den Landwirtschaftsminister auch dessen Politik dazu darzulegen und auf die verschiedenen Herausforderungen dabei einzugehen.
Zu den Herausforderungen sind zu zählen, die Produktionsgrundlage und den Lebensraum Grünland in seiner Multifunktionalität zu sichern, die Ökonomie der Weidetierhaltung zu sichern, die Tiere auf der Weide zu sichern und die Schlachtung und Vermarktung zu sichern. Sie sehen, das Thema ist komplex, deshalb will ich mich in diesen Ausführungen für den Landwirtschaftsminister nur auf einige Punkte beschränken.
Wo stehen wir? Um zu wissen, worüber wir sprechen, einige Daten zur aktuellen Situation: Die Landwirte im Land haben 2020 für 266.822 Hektar Dauergrünland EU-Prämien beantragt. 139.980 Hektar Grünland befinden sich auf Moorstandorten. Diese Grünlandflächen sind eine wichtige Futtergrundlage – aber nicht die alleinige – für 477.683 Rinder, davon 160.419 Milchkühe und 61.205 Mutterkühe in 1.885 Betrieben und für
71.600 Schafe sowie 1.924 Ziegen. Und vergessen wir nicht die Pferde:
2016 wurden laut Statistik 13.126 Pferde im Land gehalten.
Wie dringend das Thema ist, zeigen auch die Entwicklungen bei den Milchkühen und Mutterkühen zwischen 2010 und 2020. Seit 2010 halten die Betriebe in M-V fast 12.000 Milchkühe und fast 10.000 Mutterkühe weniger. Nach einer Futterbedarfskalkulation der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei können unsere Raufutter fressenden Tiere von dem Futter versorgt werden, das auf 220 Hektar Grünland und auf 64.000 Hektar Ackerland produziert wird. In dem Jahr 2020 haben unsere Landwirte auf 172.824 Hektar Maissilage und auf 43.888 Hektar weiteres Ackerfutter produziert. Hinzu kommen die bereits genannten knapp 270.000 Hektar Grünlandflächen für Futter.
Auch wenn wir den Bedarf der Biogasanlagen berücksichtigen, machen diese Zahlen deutlich: Wir haben für das potenzielle Futteraufkommen unter normalen Witterungsverhältnissen, insbesondere der Grünlandflächen, an sich zu wenig Tiere im Land, während hingegen in einigen Regionen unseres Landes die Futtervorräte aufgrund der trockenen Witterung nur schlecht wieder aufgefüllt werden oder wurden. Wir alle wissen, dass die landwirtschaftliche Fläche begrenzt ist. Es gibt von verschiedenen Seiten Nutzungsansprüche an die landwirtschaftliche Fläche, das Stichwort „Flächenfraß“ kennt jeder, ebenso den bisher unzureichenden Erfolg, hier entgegenzusteuern. Wir müssen die Flächen optimal unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Ansprüche nutzen. Auch hier werden künftig Kreativität und Multifunktionalität erforderlich sein, da neue Parameter hinzukommen, die zu beachten sind. Insbesondere gilt dies für den Klimaschutz.
Ich sagte es bereits, wir haben im Land fast 140.000 Hektar Dauergrünlandfläche auf überwiegend entwässerten einstigen Moorstandorten. Am 28. Juli hat der Landwirtschaftsminister in der Landespressekonferenz zusammen mit der Leiterin des Greifswalder Moor Centrum, Frau Dr. Tanneberger, die Faktensammlung „Moore in M-V im Kontext nationaler und internationaler Klimaschutzziele – Zustand und Entwicklungspotenzial“ vorgestellt. Die trockengelegten Moore in M-V emittieren circa sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr, dreimal so viel, wie wir durch die Windkraftnutzung an Land und in der Ostsee derzeit einsparen. Aus diesem Grund hat der Minister zum Ausdruck gebracht, dass weitere und schnelle Schritte erforderlich sind, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Das bedeutet konkret, dass wir im Land uns des Themas „künftige Nutzung von Ackerland und Dauergrünland auf entwässerten Moorstandorten“ weiter annehmen müssen und eine Strategie für die Zukunft dieser Standorte entwickeln müssen.
Mit der Gründung des runden Tisches für die Friedländer Große Wiese hat der Minister quasi an einem Hotspot bereits konkrete Schritte auf den Weg gebracht. Es geht um eine Transformation der Flächennutzung mit den Landwirten, zum einen mit dem Ziel einer Weiternutzung
der Flächen, womöglich auch als Weideflächen mit und durch Tiere, und zum anderen mit dem drängenden Ziel, das Klima zu schützen. Hier möchte ich hervorheben, dass die Weidetierhaltung durch notwendige Transformationsprozesse für Grünland auf Moorstandorten nicht infrage gestellt wird. Vielmehr erwarten der Landwirtschaftsminister und die Landesregierung, dass die Weidetierhaltung profitieren wird durch die Wasserstandsanhebung und durch eine Extensivierung der Grünlandnutzung auf den Moorstandorten.
Wir stehen vor der Herausforderung, Grünland als Lebensraum für Insekten und Biodiversität zu erhalten. Durch Weidetiere genutzte artenreiche Grünlandflächen sind ein wichtiger Lebensraum, insbesondere für Insekten und Vögel. Es gibt zahlreiche Tierarten, die auf bestimmten Pflanzen im Grünland oder auf die tierischen Hinterlassenschaften wie Kuhfladen und Schafskötel auf der Weide als Lebensgrundlage angewiesen sind. Nur wenige wissen, dass Weidetiere sogar Insektenhotels produzieren.
Die Bedrohung der Biodiversität und des Grünlandes kommt von zwei Seiten. Zum einen liegt sie darin, dass die Tiere von der Weide verschwinden und die Nutzung von Grünland wegen fehlender Rentabilität zunehmend aufgegeben wird. Zum anderen verändert die Intensivierung der Grünlandnutzung durch Düngung, Nachmahd und Häufigkeit der Nutzung die Grünlandnarben und deren Lebensraum. Experten gehen davon aus, dass bereits eine zweimalige Mahd von Grünlandflächen für viele Insektenarten zu viel ist und ihre Bestände dadurch zurückgehen.
Im Jahr 2018 ist vom Minister der Bienenweidekatalog herausgegeben worden. Hier sind konkrete Empfehlungen aufgeführt, wie arten- und blütenreiches Grünland erhalten werden kann. Durch einen angepassten Schnittzeitpunkt, durch die gestaffelte Mahd oder durch einen Verzicht auf die Nachmahd lassen sich die Blütenbestäuber im Grünland bereits erheblich fördern.
Zur Entwicklung von Lebensräumen und zur Artenvielfalt gehört aber auch, dass sich der Wolf hier bei uns wieder heimisch fühlt. In unserem Land leben gegenwärtig mindestens elf Rudel und ein Wolfspaar. Für mehrere andere Wolfsvorkommen im Land ist der Status noch unklar. Zur Sicherung der Koexistenz zwischen Menschen, Weidetieren und Wolf sind folgende Dinge von größter Bedeutung:
umfangreiche Prävention und Schutz der Weidetiere
vor Wolfsübergriffen,
schnelle Begutachtung möglicher Wolfsattacken und
Ausgleich der Schäden,
ausreichende kontinuierliche Kommunikation zwischen
den Akteuren des Wolfsmanagements und der Weidetierhalter sowie
die Feststellung und Entnahme auffälliger Wölfe.
Mit der am 16. Dezember 2019 veröffentlichten und im August 2020 nochmals geänderten Fassung der Förderrichtlinie Wolf ist die Grundlage für umfangreiche Fördermaßnahmen geschaffen worden. Das war das Ergebnis intensiver Verhandlungen auf Bundes- und EU-Ebene und bedeutete, einen neuen GAK-Grundsatz einzufüh
ren. Insbesondere folgende Veränderungen konnten erreicht werden:
Die De-minimis-Beschränkung ist entfallen.
Es stehen durch die Einbeziehung der Fördermög
lichkeiten der GAK weitere Finanzmittel für Präventionsmaßnahmen zur Verfügung.
Ausgaben für über die allgemeinen Sicherungs
pflichten hinausgehende Maßnahmen können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Im Falle von Ausgaben für Zäune, welche die allgemeinen Sicherungspflichten mit umfassen, können diese mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.
Darüber hinaus ist gemeinsam mit dem Landesschaf- und Ziegenzuchtverband der Anstoß gegeben worden, einen neuen Fördergrundsatz im Rahmen der GAKRichtlinie zu entwerfen. Dieser Fördergrundsatz soll die Förderung von laufenden Betriebsausgaben ermöglichen, die mit den Präventionsmaßnahmen verbunden sind. Er befindet sich gegenwärtig im beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren bei der EU.
Trotz aller Prävention haben wir in 2020 mit Stand vom 16. September bereits 63 Rissvorfälle, bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde oder bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Wolf Tiere gerissen hat. Dabei wurden 217 Tiere getötet und 66 verletzt. An Nutztierhalter wurden seit 2007 bis zum 11. September dieses Jahres 125.000 Euro zum Ausgleich von Schäden ausgezahlt. In diesem Jahr hat das Ministerium bereits 473.000 Euro für Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen aufgewendet.
Vor diesem Hintergrund sehe ich die Weidetierhaltung in M-V nicht als gefährdet an, während nicht zu verhehlen ist, dass das Vorkommen des Wolfes eine zusätzliche Belastung für die Weidetierhaltung ist. Deswegen hat der Minister im Jahr 2019 im Bundesrat die Diskussion über eine weitere Unterstützung der Weidetierhaltung in Wolfsgebieten eingebracht. Der Bund soll auf der gerade parallel laufenden Agrarministerkonferenz über den Stand der Umsetzung berichten. Allen ist bewusst, dass die Umsetzung mit erheblichem Aufwand für die Tierhalter und die Verwaltung verbunden ist. Die Landesregierung setzt sich weiterhin für eine gezielte Unterstützung der Weidetierhalter in der neuen Förderperiode ein.
Das Fazit lautet: Weidetierhaltung ist ein landwirtschaftliches Produktionsverfahren, das Vorteile für die Tiere, die Landschaft, die Biodiversität und die regionale Wertschöpfung bietet. Politik der Landesregierung ist und bleibt, diesem Produktionszweig die notwendige Unterstützung über die verschiedenen Instrumente zu gewähren. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete!
Liebe Kollegin Rösler, zunächst vorweg: Ein solches Gesetz wie in Schleswig-Holstein, ein solches Placebogesetz,
wird es mit mir als Innenminister nicht geben,
weil es halt keine Rechtssicherheit schafft, sondern nur Verunsicherung! Und Sie können nicht immer den Leuten was versprechen, was darüber überhaupt nicht reguliert wird!
Und da Sie ja immer Bürgermeister zitieren, erlaube ich mir jetzt mal mit Genehmigung der Präsidentin, einen kleinen Bürgermeister – ich weiß gar nicht, ob der klein ist, Entschuldigung –, einen Bürgermeister einer kleineren Gemeinde zu zitieren:
„Erich Weidemann findet deutliche Worte für das BGHUrteil: ,Mit gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun‘“ –
könnte ich mich sehr anschließen –, „sagt der Bürgermeister von Dragun, in dessen Bereich der Vietlübber See mit zwei Badestellen gehört. Um sich in Sicherheit zu wissen, müsse er eigentlich die Stege abbauen, das gesamte Ufergelände über- und zuwuchern lassen. Das wäre eine Katastrophe für Gadebusch, ist er sicher, denn Tausende Menschen aus dem Gebiet können sich an dem beliebten See erholen. Das Innenministerium sieht Weidemann nicht in der Pflicht, etwas zu unternehmen. Vielmehr sei hier der Bundesgesetzgeber gefordert, müssten die Kommunen, die Bundestagsabgeordneten ihres Vertrauens um Hilfe in Berlin bitten.“ Das hat nicht Caffier aufgeschrieben, das ist O-Ton eines Bürgermeisters.
Und gleicher Bürgermeister sagt: „Denn selbst, wenn man eine Regelung wie im Nachbarland schaffen würde, wäre der Bürgermeister nicht auf der sicheren Seite. Bundesgesetz bricht Landesgesetz, weiß er.“ Und so weiter und so weiter.
So viel zunächst zu Aussagen auch anderer Bürgermeister, die nicht nur erklären, sie müssen was regeln, was nicht in unserer Regelungskompetenz liegt.
Die Fraktion hat ein Thema aber auf die Tagesordnung gesetzt, das zweifelsohne viele Kommunalvertreter und die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen ohne Wenn und Aber umtreibt, auch jetzt am Ende der Tourismussaison. Und im Tourismusland Nummer 1 mit der Ostsee und den 2.000 Seen ist die Problematik der Verkehrssicherheitspflicht bei Badestellen natürlich Chefsache.
Leider ist das Thema vertrackt und beileibe nicht so einfach, wie es der vorliegende Antrag hier suggeriert. Worum geht es denn? Das Landeswassergesetz erlaubt es jedermann, in den meisten oberirdischen Gewässern zu baden. Der Eigentümer eines Gewässers, das dem
Gemeingebrauch unterliegt, kann daher ein Badeverbot nicht aussprechen. Er muss das Baden dulden. Im Gegenzug ist er aber auch nicht für die Sicherheit der Badenden verantwortlich.
Das bedeutet Baden auf eigene Gefahr.
In der Realität bleibt es bei uns im Land dabei jedoch nicht, denn quasi jede Gemeinde, in deren Gemeinde ein See liegt, hat eine Badestelle angelegt, der Rasen wird gemäht, Bänke werden aufgestellt, oft gibt es einen Spielplatz, und als kleines Statussymbol gilt nicht selten ein Badesteg, manchmal auch Toiletten. Die Gemeinde signalisiert damit jedem Bürger: Hier darfst du baden. Man achte auf „Baden auf eigene Gefahr!“! Hier darfst du baden. Und selbst, wenn ein Kiosk entsteht, signalisieren wir: Hier darf man mehr als nur auf eigene Gefahr baden.
Ich würde mal behaupten, 99 Prozent der Bürger sind damit vollkommen zufrieden, wenn diese Gemeinde die Infrastruktur lediglich pflegt und instand hält. Es kann mir jedenfalls niemand erzählen, dass sich die Einwohner eines 500-Seelen-Ortes, eines Ortes über fehlende Rettungsschwimmer am kleinen Dorfbadestrand beschweren würden. Ich habe so etwas noch nicht gehört.
Doch es ist das eine, diese Thematik mit gesundem Menschenverstand zu betrachten. Etwas anders ist es, solche Fallkonstellationen mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtlich zu bewerten. Und genau das hat die Rechtsprechung getan. Ob wir das gut finden oder nicht gut finden, das sind ja momentan gar nicht die Beurteilungskriterien. Ich wüsste, was ich sagen würde, aber das spielt auch keine Rolle.
Das BGB stammt aus dem Jahr 1900 und in diesen 120 Jahren hat sich eine vielfach bestätigte Rechtsprechung für vergleichbare Fälle etabliert. Im Kern geht es um den Paragrafen 823 BGB. Aus dieser Norm wurde die Verkehrssicherungspflicht abgeleitet, ein Pfeiler der zivilrechtlichen Rechtsordnung.
Wenn eine Gemeinde durch die aktive Bereitstellung einer Badestelle mit der entsprechenden Infrastruktur zu erkennen gibt, dass in ihrem Gewässer gebadet werden kann, ist sie verkehrssicherungspflichtig und hat Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Dazu gehören je nach örtlicher Begebenheit unter anderem die Überwachung der Wasserqualität, die Kontrolle des Gewässergrundes, einer ausreichenden Wassertiefe und eines etwaigen Baumbestandes, die Wartung der Anlagen und, zweifelsohne das größte Problem, die Beaufsichtigung des Badebetriebes. Hinweisschilder alleine reichen eben leider nicht. Werden diese Vorkehrungen nicht getroffen, drohen die Schadenersatzpflicht, sogar die persönliche Haftung der Bürgermeister. Da ist der Bundesgerichtshof ziemlich eindeutig geworden.
Ich versuche mal, es einfacher zu formulieren: Wenn du als Bürgermeister eine Badestelle einrichtest, hast du dafür Sorge zu tragen, dass keiner zu Schaden kommt. Reichen deine Vorkehrungen nicht aus und es passiert doch etwas, geht man dir ans Portemonnaie.
Das ist so geregelt. Das verunsichert die Bürgermeister ohne Wenn und Aber, und sie ist auch verständlich, diese Verunsicherung. Da schwingt schließlich der Gedanke mit, dass man sich der fahrlässigen Tötung im schlimmsten Fall schuldig macht, wenn man keine Rettungsschwimmer engagiert. Das klingt eher nach Loveparade in Duisburg als nach Baden in der Müritz.
Als Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern bin ich mir ganz sicher, dass wir alle – und auch ich – da bei den Bürgermeistern sind. Dass man vor Ort die Anlagen in Schuss hält und Gefahrenquellen beseitigt, ist eine Selbstverständlichkeit, aber dass man Sprungtürme zu Aussichtstürmen umdeklarieren muss und in jedem Kuhdorf einen Rettungsschwimmer auf die Gehaltsliste setzen muss, halte ich schlichtweg für lebensfremd und für vollkommen daneben.
Kein normaler Mensch erwartet das.
Aber als Innenminister des Landes muss ich zunächst erst mal die Rechtslage anerkennen. Und da stehen wir vor dem Problem, dass ich an dieser Rechtslage nichts ändern kann, genauso wenig wie der Landtag, egal, wie viele Gruppen wir bilden. Der Verweis auf das BGB zeigt auch den juristischen Laien, hier geht es um Zivilrecht und zivilrechtliche Ansprüche. Die können wir hier, so gerne wir wollten, nicht außer Kraft setzen. Das muss man leider dazusagen.
Auf den Artikel bin ich eingegangen, auch auf eine Regelung in Schleswig-Holstein, die offenbar aus der Not geboren wird. Das hilft nicht weiter. Auch hier hat der Bürgermeister eindeutige Worte gefunden. Deswegen lehne ich eben auch solche – die Kollegen in SchleswigHolstein mögen mir die Formulierung verzeihen – Placebogesetze bei uns ab. Es bringt nichts und wiegt den anderen höchstens in einer falschen Sicherheit, und das ist noch viel schlimmer.
Und schon gar nicht können wir den unterschiedlichen Gegebenheiten an den Tausenden Badestellen im Land, den kleinen Dörfern, den großen Dörfern, in kleineren Städten, in größeren Städten mit dem Gesetz Rechnung tragen. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen sind alle Kommunen im Übrigen informiert. Der Kommunale Schadenausgleich hat einen umfangreichen Leitfaden entwickelt, in dem die rechtliche Situation erläutert und die Pflichten der Gemeinden aufgezeigt werden. Außerdem berät der KSA die Kommunen jederzeit gerne vor Ort. Seine Mitarbeiter wissen ja auch um die Sorgen und Nöte in den Gemeinden.
Auch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat zwei Richtlinien erlassen, die sogar Eingang in die Rechtsprechung gefunden haben: Richtlinie „94.13 – Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern“ und Richtlinie „94.12 – Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebs“.
Darüber hinaus hat mein Haus Anfang September, wie bereits erwähnt, das Rundschreiben an die Kommunen verschickt, in dem wir die Sachfrage ebenfalls nochmals detailliert erläutert haben. Das Schreiben hatten wir zuvor
mit der KSA abgestimmt. Das Schreiben hat die Bürgermeister auch nicht noch mehr verunsichert. Das hat nur noch den letzten Bürgermeister auf die Sachlage aufmerksam gemacht, der die Situation bisher noch nicht so kannte. Das ist die Rechtslage derzeit, dass wir die Problematik haben.
Nun, eines ist unstrittig: Es ist alles reichlich unbefriedigend und hilft uns auch nicht weiter, wenn jetzt im Land flächendeckend Badestege zurückgebaut werden und Badestellen verwildern. Ich habe mich vor diesem Hintergrund an die Bundesjustizministerin gewandt und sie gebeten, eine Anpassung oder Ergänzung des Bundesrechtes zu dieser Frage zu prüfen. Ziel soll sein, zumindest die Bürgermeister von kleineren Gemeinden von einer umfangreichen Haftung zu befreien. Ich mache mir keine Illusion, das Ganze ist nicht trivial.
Und wenn ich mich mit meinen Juristen unterhalte, dann kriege ich da einen relativ langen Fachvortrag, warum das nicht funktionieren wird. Aber wir können uns nicht hinstellen und die Gesetzgeber auf die Situation aufmerksam machen, in die sie uns gebracht haben. Die Erfolgsaussichten für ein solches Vorhaben sind zumindest nicht sehr hoch. Es ist auch keine Erfolgsaussicht, wenn wir einen Bundesratsantrag stellen, was hier diskutiert wurde, das BGB in Paragraf 823 zu ändern. Also wir müssen nicht Sachen den Leuten erzählen, die einfach nicht funktionieren. Es wird nicht dem entsprechen.
Ich erwarte aber von Frau Lambrecht, dass sie sich darum kümmert und das Anliegen nicht von dem Referat im Ministerium einfach abbügeln lässt. Sie geht ja gerne in den Bergen wandern. Ich würde mich freuen, wenn sie auch ihr Herz für unsere großartigen und beliebten Badeseen im Land findet, wie ja nicht nur in MecklenburgVorpommern – Sie sprachen Brandenburg und andere Regionen an –, es ist ja auch nicht nur ein Problem, was Mecklenburg-Vorpommern betrifft, es ist ein Problem, was alle in Deutschland betrifft. Und da wir ja in letzter Zeit häufig darüber sprechen, dass es überhaupt nichts bringt, wenn in dem einen Bundesland diese Regelung ist und in dem anderen Bundesland diese Regelung und im nächsten diese, sind wir alle angehalten, hier eine Regelung zu finden im Interesse der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – da bin ich vollkommen bei Ihnen –, die aber bundeseinheitlich läuft und die diese Fragen auch regelt.
Aber wie wir aus der Klammer des BGB in Paragraf 823 kommen und dem dementsprechend durch den Bundesgerichtshof sehr weit ausgelegten Urteilsspruch, das erschließt sich mir zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht so richtig. Und deswegen sage ich: Ja, es ist richtig, wenn wir an dieser Frage dranbleiben, wenn wir Lösungen gemeinsam mit dem Bund suchen, aber wir sollten bitte nicht versuchen, Lösungen zu suggerieren, die wir in der Form so nicht leisten können.
Aber das Thema wird uns erhalten bleiben. Und noch mal, für mich das Wichtigste wäre, wie auch immer, es muss eine einheitliche Regelung in Deutschland dafür für alle gleichermaßen her. Und ich habe wieder gelernt, wie in vielen anderen Fällen, viele Dinge sind spätestens in dem Moment, wenn jemand an die nächste Instanz, also meinetwegen ans Ministerium einen Brief schreibt und fragt, wie die Rechtslage ist, dann muss ich die Rechtslage darstellen, wie sie ist. Solange ich keinen Brief habe, dann geht er da baden, dann ist das so.
Aber ich habe das auch in anderen Dingen in letzter Zeit kennengelernt, dass das manchmal sehr vertrackt ist. Wenn man Dinge hinterfragt, dann muss die Rechtslage dargelegt werden. Und das habe ich jetzt gerade versucht zu tun, ohne dass ich eine befriedigende Lösung hier vortragen konnte. Aber ich mach es auch nicht, weil man es einfach nicht kann in der jetzigen Form. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Regelungsinhalt des vorliegenden Entwurfes eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes ist vergleichsweise überschaubar, jedoch nicht ohne Bedeutung. Es geht zum einen um die Teilhabe betreuter Personen und zum anderen um das hohe Gut des Wahlrechts. Beiden Themen messen wir in Deutschland zu Recht eine hohe Bedeutung bei.
Vor diesem Hintergrund ist auch verständlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Wahlrechtsausschluss von betreuten Personen am 29. Januar 2019 für verfassungswidrig erklärt hat. Viele Jahre war dieser Ausschluss gesetzlich verankert, aber zur Europawahl 2019 mussten sich die Behörden aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die neue Situation einstellen. Wie Sie wissen, fiel die Europawahl in Mecklenburg-Vorpommern mit der Kommunalwahl zusammen. Wir reagierten damals mit einer kurzfristigen Änderung des Paragrafen 5 des Landeswahlgesetzes und ermöglichten so den Betroffenen die Teilnahme an der Kommunalwahl.
In der Folge fügte der Bundesgesetzgeber Assistenzregelungen für Menschen mit Behinderung in das Bundeswahlrecht ein. Es wurden die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Assistenz festgelegt. Diese Regelungen dienten dem Ausgleich zwischen der Allgemeinheit der Wahl auf der einen Seite und der Sicherung der Höchstpersönlichkeit der Wahl als Aspekt der Freiheit der Wahl und der Sicherung des Charakters der Wahl als einen Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes auf der anderen Seite. Das war soeben ein Satz, den mir die Juristen aufgeschrieben haben, also schwierige Rechtslage, auch schwer verständlich, aber im Prinzip wollen wir den Behinderten ermöglichen, dass sie sozusagen auch in der Form Wahlrecht haben.
Da bundesweite Wahlen nicht selten mit landesweiten Wahlen zusammenfallen – das ist ja auch in der Diskussion für das nächste Jahr zum Beispiel –, müssen wir diese Regelungen auch in die Landesrechte übernehmen, sonst würde womöglich ein ziemliches Durcheinander an der Wahlurne entstehen, das wir weder den Betreuten noch den Betreuenden oder den Wahlhelfern zumuten können und wollen. Insofern schreiben wir die bereits vorgenommene Änderung in Paragraf 5 fort und gleichen Bundes- und Landesrecht einander an. Bundesweit sollen rund 80.000 Personen von dieser Assistenzregelung profitieren.
Insofern denke ich, dass hier im Haus Einigkeit über den Regelungsinhalt besteht. Sollten im Parlament Vorschläge für weitere Verbesserungen des Gesetzesentwurfes unterbreitet werden, werden wir uns diesen nicht verschließen und sie im Diskussionsprozess bei der Gesetzgebung mit aufnehmen. Ich freue mich auf konstruktive Ausschussberatungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ja, Frau Präsidentin, Frau Kollegin Rösler, vielen Dank für die Frage! Mit Ausnahme der Hansestadt Rostock – allerdings befinden wir uns da in den Endverhandlungen, aber dort ist eben noch nicht unterzeichnet – haben alle Landkreise und kreisfreien Städte eine Vereinbarung zur Erstattung der Kosten des Landes für die Beschaffung von Schutzausstattung im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des CoronaVirus unterzeichnet.
Mit Stand 30. April sind am 7. August die ersten Rechnungen an die Landkreise Schwerin, Greifswald, Rostock, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und Seenplatte ergangen, also Landeshauptstadt Schwerin, mit unterschiedlichen Beträgen, zwischen 400.000 beispielsweise die Landeshauptstadt Schwerin oder rund 1 Million der Landkreis Vorpommern-Greifswald beziehungsweise der Landkreis Seenplatte.
Da die schlussgezeichnete Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust erst am 19. August im Landesamt eingegangen ist, ist ja zurzeit noch nicht berücksichtigt, hat aber auch eine laut Vereinbarung unterschriebene Rechnung über rund 900.000 per 30. April. Vereinbarungsgemäß ist das Zahlungsziel für Schutzausstattung, die Landkreise und kreisfreie Städte selbst verwendet haben, sechs Wochen. Derzeit bereiten wir die Endabrechnung vor. Da zurzeit seitens der Kommunen keine Abforderung aus dem Lager erfolgt, die einen oder anderen haben sich ja auch zusätzlich noch verstärkt, und insofern ist derzeit der Abfluss relativ gering, sodass wir noch mal rund 1 Million an Rechnungen im Rahmen der Schlussrechnung an die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte versenden.
Zusätzlich, das gehört dann dazu, haben wir ja vereinbarungsgemäß die Kassenärztlichen Vereinigungen beliefert. Dort gibt es auch zusätzliche Vereinbarungen. Hier sollen auch wie bei den Kommunen die dementsprechenden Mittel gewichtet werden und in Rechnung gestellt werden, wobei der Teil, der seitens des Bundes für die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt worden ist, wird verrechnet, das heißt, der wird vom Bund denen zur Verfügung gestellt, sondern sie erhalten das nur bezogen auf die Maßnahmen, die sie von uns erhalten haben, sodass wir in der Frage der Rechnungslegung, so denke ich, in den nächsten vier Wochen erst mal bis zum jetzigen Stand glatt sind, es sei denn, wir bekämen wieder zusätzliche größere Lieferungen.
Kann ich abschließend momentan noch nicht genau wichten. Richtig ist, dass wir einen erheblichen Lagerbestand jetzt eingerichtet haben, um nicht noch mal mit der Situation konfrontiert zu werden, der im zweistelligen Millionenbereich liegt.
Ja, Frau Kollegin Abgeordnete, Frau Präsidentin, zunächst erst mal ist die Rechtslage unabhängig, ob es sich um arabische Feierlichkeiten handelt.
Grundsätzlich gibt es Regelungen, was Autocorsos betrifft, und sie sind regelmäßig durch Anlässe unterschiedlicher Art und Form motiviert, die eben nicht unter versammlungsrechtliche Gesichtspunkte gemäß Grundgesetz Artikel 8 fallen und zu subsummieren sind. Der grundrechtliche Schutzbereich des Artikels 8 ist bei derartigen Veranstaltungen also nicht eröffnet.
Die Durchführung eines Autocorsos stellt eben hingegen eine übermäßige Straßenbenutzung im Sinne des Paragrafen 29 Absatz 2 der Straßenverordnung dar. Darüber hinaus geht die Benutzung über den im Bundesfernstraßengesetz und Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelten Gemeingebrauch hinaus und stellt somit eine Sondernutzung dar. Diese Form der Nutzung des rechtlichen Vertrages oder des rechtlichen Verkehrsraums bedarf eben grundsätzlich der Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Paragraf 29 Absatz 2 eine Veranstaltung durchführt, handelt eben nach Paragraf 49 Absatz 2 ordnungswidrig im Sinne des Paragrafen 24 Straßenverkehrsordnungsgesetz und wird dann auch mit den dementsprechenden Ordnungswidrigkeiten belegt. Das ist auch derzeit hier in MecklenburgVorpommern der Fall, auch wenn sich die Zahl der Autocorsos in unserem Land bisher – Gott sei Dank – in Grenzen hält.
Das ist ein Ordnungsmaßnahmengeldkatalog, der im Bereich von bis geht und im Zweifelsfall bei anderen Verstößen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit zur Folge hat, sondern möglicherweise auch strafprozessuale Folgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe bei dieser Aussprache davon aus, dass alle Redner sich zu unserer Polizei im Land bekennen und ihr mehr oder weniger den Rücken stärken. Alles andere würde mich überraschen. Dennoch sage ich jedem Redner: Obacht, die 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei werden genau zuhören. Die 6.000 werden genau merken, wessen Unterstützung ehrlich und aufrichtig gemeint ist
und wessen Worte Lippenbekenntnisse oder möglicherweise scheinheilig sind.
Polizisten in Deutschland sind angesichts der Debatten der letzten Jahre feinfühlig geworden, denn die Debatten hatten sich immer häufiger immer weiter – und dankenswerterweise hat Kollegin von Allwörden gerade darauf hingewiesen – von der Realität entfernt und allzu oft eben auch jedes Maß verloren. Sie sind von Ideologie, von Unwissenheit, von Ignoranz, Ablehnung und teilweise sogar Hass
und viel, viel zu oft von billigem politischem Kalkül geprägt.
Der Polizeiberuf war schon immer herausfordernd. Er ist auf der einen Seite spannend und abwechslungsreich, gerade dargelegt, auf der anderen Seite eben auch oft psychisch und physisch belastend. Gleichzeitig hat, ja, der Polizeiberuf eine große Machtfülle und benötigt daher viel Verantwortungsbewusstsein. Vor diesem Hintergrund ist es unbestrittener Konsens in der Bundesrepublik, dass wir auf eine exzellente Ausbildung achten, die die jungen Männer und Frauen bestmöglich auf den Polizeiberuf und auf alle möglichen kritischen Situationen vorbereitet. Es ist schlichtweg Fakt, dass wir in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern über eine der besten Polizeiausbildungen in der Welt verfügen und damit auch dementsprechend Weltklassepolizisten ausbilden. Das Problem daran ist, das ist leider noch nicht im Bewusstsein vieler Kommentatoren und anderer vorgedrungen, die noch nie sich Ausbildungen vor Ort angesehen haben oder sich darüber entsprechend informiert haben.
Polizisten verstehen ihr Handwerk. Sie wissen, was in den unterschiedlichen Situationen zu tun ist. Sie wissen mit pöbelnden Autofahrern umzugehen, sie wissen Familienstreit zu deeskalieren, sie wissen randalierende Chaoten zu stoppen, sie wissen friedliche Demonstrationen zu schützen, sie wissen Verbrecher zu jagen und Verbrechen aufzuklären. Sie machen ihren Job, halten ihren Kopf für uns hin, fahren nach der Schicht nach Hause zu ihren Familien, die sich nicht selten Sorgen machen, und dürfen dann im Fernsehen irgendwelche Gestalten erblicken, die ihnen erzählen, dass sie eigentlich verkappte Rassisten, Nazis oder Gelegenheitsverbrecher sind.
Leider gehört das mittlerweile auch zum Polizeialltag, und da muss sich niemand wundern, dass Polizei feinfühlig wird. Was macht es mit einem jungen Polizeibeamten oder -beamtin, der bei der Arbeit bespuckt und beleidigt wurde und trotzdem stets die Ruhe bewahrt hat, wenn er von einigen Wichtigtuern mit prügelnden oder gar mordenden Cops aus Amerika verglichen wird? Was macht es mit einer jungen Polizeibeamtin, die sich gewaltbereiten Extremisten in aufgeheizter Stimmung entgegenstellt, um dann vom Sofaexperten erklärt zu bekommen, was sie und ihre Kollegen bei dem Einsatz eigentlich alles falsch gemacht haben, und zwar von solchen Experten, die noch nicht ein einziges Mal auch nur ansatzweise in einer vergleichbaren Situation gewesen sind oder sich vor Ort dementsprechend mit informiert haben, geschweige denn eine Polizeidienststelle zum Gespräch aufgesucht haben?
Ich versuche, unseren Anwärtern stets zu verdeutlichen, dass sie diese unqualifizierten Kommentare nicht an sich heranlassen sollen. Es ist nun einmal das Los der Polizei. Man wird genau beäugt, man ist Gegenstand der öffentlichen Diskussion und man ist leider auch Opfer von politischer Ideologie. Ich relativiere dies dann aber auch zugleich, indem ich den angehenden Polizisten vermittle, dass die Mehrheit der Politiker und Politikerinnen – und da schließe ich dieses Parlament ausdrücklich ein – uneingeschränkt hinter ihrer Arbeit steht.
Und ich sage Ihnen, dass sie noch etwas viel Wichtigeres als die Unterstützung der Politik haben, nämlich das Vertrauen der Bevölkerung. Kaum eine Berufsgruppe hat ein so hohes Ansehen wie die Polizei. Jede Umfrage bestätigt das, selbst wenn sie unmittelbar nach einem vermeintlichen Polizeiskandal durchgeführt wurde. Bei Vertrauen, bei Beliebtheit, bei Anerkennung, ja, sogar bei Dating-Portalen rangieren Polizisten ganz weit vorne.
Und letztlich, und letztlich ist die Kernfrage: Wie passen die negative Berichterstattung in manchen Medien und dieses nahezu uneingeschränkte Vertrauen der Bevölkerung zueinander? Die Antwort ist an und für sich eindeutig: gar nicht.
Keine Frage, in der Polizei gibt es schwarze Schafe, es gibt sogar Extremisten, möglicherweise auch andere Straftäter oder Sexualstraftäter. Rund 250.000 Polizisten leisten in Deutschland ihren Dienst. Es wäre absurd zu behaupten, dass darunter nicht auch solche sind, die besser keine Uniform tragen sollten oder wo wir uns darum kümmern sollten, dass sie die Uniform auch los
werden. Ich bin aber überzeugt, dass es früher nicht weniger oder mehr waren. Es ist nur so, dass diese schwarzen Schafe heute durch das Internet mehr Möglichkeiten haben und dadurch potenziell gefährlicher sind. Und gleichzeitig werden diese Verfehlungen heutzutage viel stärker thematisiert als früher. Und das ist auch einmal nichts Schlechtes, sondern das ist im Interesse auch der Polizei. Der schlimmste Feind eines Polizisten ist schließlich der Kollege, dessen Fehlverhalten die Arbeit aller in Misskredit bringt. Die Organisation hat kein Interesse, die schwarzen Schafe zu decken, sondern sie will sie im besten Fall zur Räson bringen und im schlimmsten Fall eben auch loswerden.
Ich sage es in aller Deutlichkeit, und auch wenn die einen oder anderen da zum x-ten Mal etwas anderes erzählen wollen, wir gucken heute viel genauer und viel früher hin. Wir ahnden Verfehlungen viel strenger als noch vor 10 oder vor 20 Jahren und versuchen auch, die dementsprechenden Instrumente zu schaffen. Aber anstatt es als Beweis der Selbstreinigungskräfte, wie eben gerade auch angesprochen, und einen stetigen Lernprozess zumindest zur Kenntnis zu nehmen, wird es fortwährend skandalisiert.
Verstehen Sie mich nicht falsch, Extremisten haben in der Landespolizei und in der Polizei der Bundesrepublik Deutschland nichts verloren. Das, was beim SEK passiert ist, war absolut inakzeptabel, und wir werden alles bis zum letzten Chatprotokoll auswerten und die Täter zur Rechenschaft ziehen. Da ist scharfe Kritik auch berechtigt. Aber darum geht es hier und jetzt gerade gar nicht. Es geht darum, wie Polizisten unter Generalverdacht gestellt werden, wie Pauschalurteile gefällt werden, wie einzelne Fehler zu grundsätzlichen Missständen verklärt werden. Es geht darum, wie der Ruf von Polizeiärzten öffentlich vernichtet wird, wie frustrierte Pensionäre eine Plattform für persönliche Rachefeldzüge erhalten, wie das Einhalten demokratischer und rechtsstaatlicher Spielregeln als Vertuschungsversuche und Mauscheleien diffamiert wird.
All das sind Punkte, um die es geht. Keine andere Berufsgruppe – keine andere! – muss immer wieder so viel Unsinn und so viel ungerechtfertigte oder zumindest wohlfeile Kritik ertragen wie die Polizei – Lehrer nicht, Richter nicht, Banker nicht. Ja, selbst wir Politiker würden uns sofort, und zwar zu Recht, gegen Korruptionsvorwürfe verwahren, nur, weil ein Exkanzler sich von seinem russischen Freund aushalten lässt.
Wenn aber, wenn aber in Amerika durchgeknallte Uniformträger einen Bürger zu Tode bringen, dann wird in Deutschland ganz nonchalant die wissenschaftliche Untersuchung eines ganzen Berufsstands gefordert, als ob der Polizist an sich charakterlich höchst verdächtig ist. Ja, gehts noch, liebe Kolleginnen und Kollegen?!