Maika Friemann-Jennert
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Antrages ist es, dass seitens des Landes ein neues Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt aufgelegt werden soll. Hintergrund ist die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, also bekannt als Istanbul-Konvention. Diese ist im Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und umfasst für die Vertragsstaaten verschiedene Verpflichtungen, um die entsprechend definierte Zielstellung, Frauen vor jeglicher Art von Gewalt und Diskriminierung zu schützen, zu erreichen.
Mit Ziffer I des vorliegenden Antrages soll zudem festgestellt werden, dass bislang nicht ausreichend Maßnahmen
zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in MecklenburgVorpommern ergriffen wurden. Diese Feststellung teilen wir keineswegs. Schon weit vor Inkrafttreten der IstanbulKonvention gab es in unserem Land ein breites Hilfsnetzwerk und mit dem Landesaktionsplan seit dem Jahr 2001 ein entsprechendes Maßnahmenprogramm, was Sie auch selbst gesagt haben und als gut bezeichnet haben, Frau Bernhardt.
Weiterhin ist in der Konvention gemäß Artikel 66 festgeschrieben, dass die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen durch die unabhängige Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz GREVIO, durchgeführt wird. Auf Grundlage des GREVIO-Fragebogens, der hier auch schon angeklungen ist, wurde durch das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 1. September 2020 ein erster Staatenbericht veröffentlicht und an den Europarat übersendet. Nach Prüfung des eingereichten Berichtes durch die Expertengruppe und nach Berücksichtigung der Stellungnahmen der Vertragsstaaten legt GREVIO den abschließenden Bericht vor. Dieser wird gemäß Zeitplan voraussichtlich erst im Januar 2022 vorliegen. Es liegt also noch gar keine Bewertung des vorgelegten Staatenberichtes auf dem Tisch.
Demnach frage ich mich dann, wie Sie, liebe Linksfraktion, zu der Erkenntnis gelangt sind, Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern hätten bisher bei der Umsetzung der Verpflichtungen kaum Fortschritte gemacht.
Ganz im Gegenteil, bei genauer Betrachtung des Staatenberichtes sind die ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Deutschlands, aber insbesondere auch Mecklenburg-Vorpommerns, klar ersichtlich. Wenn dann Feedback gegeben wird, dann kann man für Mecklenburg-Vorpommern sicherlich konstatieren,
es gibt beispielsweise mit dem schon genannten inzwischen Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt ein entsprechendes Maßnahmenprogramm, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Der Landesrat, bestehend aus verschiedenen Ministerien und weiteren verschiedenen Akteuren und Institutionen, als begleitendes Gremium trifft sich einmal jährlich, um die benannten Maßnahmen auf den Umsetzungsstand zu überprüfen.
Ein weiteres Instrument im Rahmen der Bekämpfung häuslicher Gewalt ist beispielsweise das Landesprogramm Kinderschutz, das fortlaufend weiterentwickelt wird. Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind etwa die Kontaktstelle Kinderschutz, die Kinderschutz-App oder auch die Aktionswoche Kinderschutz. Ebenfalls beteiligt sich das Land finanziell bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen. Zu nennen sind an dieser Stelle die institutionelle Förderung des Landesfrauenrates M-V. Weiterhin unterstützt das Land die Koordinierungsstelle CORA, die verschiedenen Frauenhäuser und Beratungsstellen in M-V, unter anderem ZORA.
Auch im Bereich der Justiz wurden weitere Maßnahmen eingeleitet. Seit dem Jahr 2018 gibt es beispielsweise mit
Ulrike Kollwitz eine Beauftragte für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin besteht mit Paragraf 52 Absatz 3 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern seit diesem Jahr eine rechtliche Grundlage, dass personenbezogene Daten gefährdeter Personen bei Fällen von häuslicher Gewalt durch die Polizei an eine vom Sozialministerium anerkannte Interventionsstelle weitergegeben werden dürfen.
Dadurch kann den Betroffenen Hilfe und Beratung angeboten werden. Zudem stehen mit den zwei Opferambulanzen und dem Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung weitere Unterstützungs- und Hilfsangebote zur Verfügung.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie merken anhand meiner kleinen Auswahl an Maßnahmen, dass das Land vor, aber auch insbesondere nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und vor häuslicher Gewalt ergriffen hat. Viele weitere Maßnahmen finden sich zudem im Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt wieder. Ich hatte das eingangs ja auch erwähnt. Eines neuen Maßnahmenprogramms, das parallel zum Landesaktionsplan geschaffen wird, bedarf es nach unserer Ansicht nicht. Es geht vielmehr um eine stetige Weiterentwicklung und gegebenenfalls um die Feststellung neuer Handlungsbedarfe im Rahmen der vorhandenen Instrumente, denn häusliche und sexualisierte Gewalt, insbesondere gegen Frauen, stellt natürlich nach wie vor ein großes Problem in unserer Gesellschaft dar.
Deshalb sind auch Übereinkommen wie die IstanbulKonvention wichtig, da Maßnahmen zum Schutz und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verpflichtend werden. Im Rahmen der Istanbul-Konvention werden diese zudem auf ihren Umsetzungsstand durch das eingangs erwähnte Expertengremium überprüft. Sofern diese Evaluierung abgeschlossen ist, wird für Deutschland, aber auch für Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Ergebnis vorliegen. Sollten sich dann neue Handlungsbedarfe ergeben, bin ich davon überzeugt, dass das Land darauf auch reagieren wird.
Und zum wiederholten Male, Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, lehnen wir aus den eben genannten Gründen ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist schon jede Menge gesagt worden. Ich will mich nur auf einige wenige Aspekte noch kaprizieren.
Mit dem Antrag wird die Zielstellung verfolgt, eine barrierefreie politische Teilhabe, insbesondere im Hinblick auf die im nächsten Jahr stattfindenden Landtags- und Bundestagswahlen zu ermöglichen. Und stellt man einmal den Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention und die Landes- und Kommunalwahlordnung MecklenburgVorpommern gegenüber, so ist festzustellen, dass für Menschen mit Behinderung bereits jetzt die politische Teilhabe möglich ist.
So sieht beispielsweise der Paragraf 34 der Landes- und Kommunalwahlordnung vor, dass wahlberechtigte Per
sonen Hilfeleistungen bei der Stimmabgabe in Anspruch nehmen können, etwa durch eine Hilfsperson oder auch durch technische Hilfsmittel wie zum Beispiel die schon genannte Stimmzettelschablone für sehbehinderte Menschen. Weiterhin besteht nach Paragraf 12 LKWO Absatz 6 für die Gemeindewahlbehörde die Möglichkeit, sogenannte bewegliche Wahlvorstände zu bilden, die für einen bestimmten Zeitraum eine Einrichtung aufsuchen können, um dort die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Und Ziel ist es natürlich auch immer, dass die Wahlräume barrierefrei zugänglich sind, Entsprechendes ist auch in der LKWO festgehalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dies nicht immer und überall möglich sein kann. Schließlich stehen den Kommunen nur eine begrenzte Anzahl an Räumlichkeiten zur Verfügung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass zusätzliche Anmietungen mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden sind, ist dies nicht beziehungsweise nicht sofort für jede Kommune leistbar.
Hinzu kommt, dass Menschen ganz unterschiedliche körperliche oder geistige Beeinträchtigungen haben können. Es müssten demnach neben der Herstellung der räumlichen Barrierefreiheit noch weitere technische Hilfsangebote vorgehalten werden, und dabei soll den Kommunen keineswegs die Bereitschaft und die Bemühungen abgesprochen werden, alles Mögliche zu unternehmen, um ausreichend barrierefreie Wahlräume vorzuhalten. Wie gesagt, das sind oftmals auch finanzielle und organisatorische Grenzen, die da im Wege stehen.
Und im Vorfeld über die Barrierefreiheit der Wahlräume zu informieren, sind die Gemeindewahlbehörden gemäß Paragraf 29 LKWO verpflichtet, im Rahmen der Wahlbekanntmachung über die örtlichen Gegebenheiten dann auch zu informieren. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit der Briefwahl, für die gegebenenfalls Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden können. Und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wird die Briefwahl für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Bedeutung einnehmen, um ihre Stimme abgeben zu können. Das wird aller Voraussicht nach auch die Landtags- und Bundestagswahl im nächsten Jahr betreffen.
Abschließend ist auch auf die gestern beschlossene Anpassung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes hinzuweisen. Damit wurde die im Bundeswahlrecht verankerte Assistenzregelung für Menschen mit Behinderungen nun in das Landes- und Kommunalwahlrecht Mecklenburg-Vorpommern übernommen.
Ja.
Also dadurch wurde auch für die Landtags- und Kommunalwahlen rechtliche Sicherheit geschaffen, um Men
schen mit Behinderungen die Stimmabgabe mit einer Hilfsperson zu ermöglichen und zugleich die selbstbestimmte Willensbildung sicherzustellen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere auf den Seiten des Bundeswahlleiters bereits Informationen zum barrierefreien Wählen für Menschen mit Behinderungen, aber auch für Wahlvorstände und Gemeinden zur Verfügung stehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie stellen also vielleicht fest, dass das Land bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten rechtlich verankert und vorgesehen hat, um den Menschen mit Behinderungen die politische Teilhabe zu ermöglichen. Ich bin davon überzeugt, dass dort, wo entsprechende Handlungsbedarfe auftreten, das Land auch zukünftig in Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene nach Möglichkeiten suchen wird, die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Und genau darüber reden wir auch gerade jetzt in dieser Zeit mit den Betroffenen, mit den Behindertenverbänden, wo wir ja für den Mai den Tag der Menschen mit Behinderungen vorbereiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Den Antrag werden wir ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns heute zur Zweiten Lesung und Schlussabstimmung vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung gliedert sich inhaltlich in zwei Teile. Mit dem ersten Teil, sprich Artikel 1 und 2, sollen die Landesausführungsgesetze SGB IX und XII dahin gehend angepasst werden, dass auf Grundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, kurz SodEG, geleistete Zahlungen der Eingliederungshilfe und Sozialhilfeträger berücksichtigt werden. Ohne eine Änderung würden diese Aufwendungen ausschließlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten verbleiben. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an und ermöglicht auch eine Abrechnung der Zahlungen nach dem SodEG bei der Teilistkostenerstattung sowie der Abschlagsberechnung durch das Land. Mit dem zweiten Teil, konkret dem Artikel 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes, ist wiederum eine Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes und damit die zeitliche Verschiebung der finanziellen Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung auf den 1. Januar 2022 vorgesehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte im Einzelnen noch einmal kurz auf die Hintergründe des Gesetzentwurfes eingehen:
Zum Ersten, Sie erinnern sich vielleicht noch an den Hintergrund des SodEG: Durch das Gesetz des Bundes wurde eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass soziale Dienstleister während der Corona-Pandemie Leistungen abrechnen durften, obwohl sie diese nur teilweise oder gar nicht erbringen konnten. Ziel war es, die vorhandene vielfältige Landschaft im Bereich der sozialen Dienstleister trotz Corona-Pandemie zu erhalten. Die Sozialhilfe- und Eingliederungsträger wurden zugleich verpflichtet, auch weiterhin Zahlungen in vollem Umfang an diese Dienstleister zu vergeben, obwohl vereinbarte Leistungen coronabedingt teilweise oder gar nicht erbracht werden konnten. Neben dem SodEG war dafür auch ein Erlass des Sozialministeriums sächliche Grundlage, der eine Abrechnung der Leistungen bis zu 100 Prozent ermöglichte. Mit der nun vorhandenen vorgesehenen Änderung kommt das Land auch für Zahlungen nach dem SodEG seiner Verpflichtung nach, sich gemäß der Landesausführungsgesetze SGB IX und XII an den Kosten der Sozialhilfe- und Eingliederungshilfeträger zu beteiligen.
Zweitens. Hintergrund für den zweiten Teil des Gesetzentwurfes, sprich, der Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes, war eine Bitte der kommunalen Ebene. Demnach konnten coronabedingt die Voraussetzungen noch nicht so weit geschaffen werden, dass die ursprünglich zum 1. Januar 2021 beabsichtigte finanzielle Neustrukturierung der gesundheitlichen
und sozialen Beratung reibungslos umgesetzt werden könnte. Mit der nun vorgesehenen zeitlichen Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr besteht ausreichend Vorbereitungszeit. Zugleich ist dadurch sichergestellt, dass das Angebot der gesundheitlichen und sozialen Beratung weiterhin gewährleistet werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen. Aus unserer Sicht werden damit gesetzliche Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig geworden sind. Die Stellungnahmen und Ergebnisse der Anhörungen aus dem Sozialausschuss haben diese Auffassung aus meiner Sicht ja auch unterstrichen.
Abschließend möchte ich noch auf den Änderungsantrag der Linksfraktion eingehen. Demnach soll der Landtag ja der Entschließung zustimmen und damit die Landesregierung aufgefordert werden,
zum einen eine Einigung zum Mehrbelastungsaus
gleich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Grundlage eines Schlüssels von 75 Fällen je Mitarbeiter zu erzielen und diese bis zum 30. April 2021 rechtlich zu verankern,
zweitens per Erlass Standards für die gesundheitliche
und soziale Beratung gemäß Paragraf 8 des Wohlfahrtsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern festzulegen und auf Grundlage dieser eine Zuwendungsvereinbarung zu erlassen
und drittens die verbindlichen Angaben in der Trans
parenzdatenbank gemäß Paragraf 12 des Wohlfahrtsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu erweitern, etwa zur Vergütung oder der Mittelverwendung.
Ich möchte kurz auf die einzelnen Punkte eingehen und zugleich begründen, warum wir den Änderungsantrag der Linksfraktion ablehnen werden.
Erstens. Im Rahmen der Annahme des Gesetzentwurfes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hat der Landtag nach Änderungsanträgen von CDU und SPD der Landesregierung eine Zielstellung für die Konnexitätsverhandlungen mit auf den Weg gegeben, Fortführung der Gespräche bis Ende des ersten Quartals zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu finden, und dann gab es ein Angebot über einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von rund 4,29 Millionen Euro. Grundlage dafür war ein Schlüssel von 120 Fällen je Mitarbeiter.
Die Verhandlungen konnten, auch coronabedingt, noch nicht abgeschlossen werden, und natürlich spielen dabei auch die schon vor der Corona-Pandemie grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen zwischen Land und kommunaler Ebene eine Rolle. Das verdeutlichen ja auch die Verfassungsbeschwerden des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Hansestadt Rostock. Der aktuelle Stand stellt sich so dar, dass gemäß Vereinbarungen zwischen Land und den kommunalen Landesverbänden im November 2021 auch im Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz eine Evaluierung der Gesamtbelastung für die Kommunen im Sozialbereich durchgeführt wird. Meine Hoffnung ist jedoch, dass sich das Land und
die kommunale Ebene bereits vorher erneut zusammensetzen und doch noch eine Einigung erzielen können.
Ihre Forderung, liebe Linksfraktion, ist jedoch abzulehnen. Zum einen mangelt es an einer Begründung und Grundlage für die Ermittlung Ihres Fallzahlschlüssels/Personalschlüssels, zum anderen ist die vorgesehene Frist schlichtweg nicht umsetzbar.
Eine Zielsetzung des Gesetzentwurfes – zum Zweiten – ist es ja gerade, ausreichend Vorbereitungszeit zu erhalten, um auch die Zuweisungsvereinbarungen gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Wohlfahrtsfinanzierungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zwischen Land und kommunaler Ebene abschließen zu können. Und ich bin überzeugt davon, dass hier seitens des Landes schnellstmöglich alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen und die Verhandlungen rechtzeitig abgeschlossen werden. Aus meiner Sicht können hier aus rechtlicher Sicht die Angaben, insbesondere zu Vergütungen und Gehältern, nicht verpflichtend vorgegeben werden. Insofern ist auch diese Forderung nicht umsetzbar und abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat zur heutigen Landtagssitzung eine Aussprache zum Thema „Mecklenburg-Vorpommern nicht zum Armenhaus von Deutschland machen“ beantragt.
Ich will ganz kurz nur mal auf Dr. Jess antworten. Also Sie sprechen ja von drohenden Fehlentscheidungen und so weiter. Und Herr Meyer hat es auch schon kurz gesagt, also Ihre Ausführungen sind leider ohne Vergleich geblieben, und daher ist es für mich auch nur die halbe Wahrheit, die dann hier zum Tragen kommt.
Zwei Beispiele habe ich mir noch aufgeschrieben: den Einwohnerverlust – kennen wir. Ja, wir haben auch eine Enquetekommission gebildet, wo es um das geht, wo wir das aufarbeiten können. Wir hatten die Enquetekommission „Älter werden“, wir haben jetzt eine, wo es um die medizinische Versorgung geht. Und mit Verlaub, wir beziehen auch die jungen Leute in all unsere Veranstaltungen und so weiter ein.
Und das Zweite: Deindustrialisierung haben Sie als Stichwort genannt. Wenn ich mich recht entsinne, waren wir nie ein großer Industriestandort. Zu den Werften würde ich vielleicht nachher noch mal kommen.
Und ich muss wirklich sagen, ich habe aus Ihrem Beitrag so gar nichts Konstruktives gehört. Ich muss gestehen, dass ich in der Vorbereitung so ein bisschen nachdenken musste, was wollen die eigentlich. So, der Begriff „Armenhaus“, der an dieser Stelle ja im übertragenen Sinne verwendet wird, ist durchaus vielfältig und wird oftmals themenübergreifend verwendet. Und ich möchte meinen Ausführungen vorwegstellen, dass ich die Intention auch dieses Titels nicht teile. Ich sehe keineswegs die Gefahr, dass sich Mecklenburg-Vorpommern zu einem Armenhaus entwickeln könnte. Dies möchte ich auch an ein paar Beispielen verdeutlichen.
Im Zusammenhang mit Armut wird ja häufig von Altersarmut gesprochen, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der durchschnittlichen Renten. Unbestritten befindet sich Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich weiterhin auf den hintersten Plätzen, was unterschiedliche Ursachen hat. Und natürlich gibt es in diesem Bereich noch Handlungsbedarf. Zu Recht wird darauf in verschiedenen Debatten auch immer wieder verwiesen. Doch was mir hierbei immer ein wenig zu kurz kommt, ist die überwiegend positive Entwicklung der vergangenen Jahre.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch ein paar Zahlen der Deutschen Rentenversicherung nennen: Seit 2015 sind die Renten in den neuen Bundesländern um 22,8 Prozent gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs der Bruttostandardrente in Höhe von rund 280 Euro. Damit entspricht der Rentenwert in den neuen Bundesländern rund 97,2 Prozent vom Wert in den alten Bundesländern. Bis zum Jahr 2024 soll die Angleichung der Renten zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern vollständig erreicht sein.
Obwohl die Zahl gezahlter Renten sich seit Beginn der 1990er-Jahre deutlich erhöht hat, bewegt sich der heutige Rentenbeitragssatz im Vergleich zu 1991 sogar auf einem geringeren Niveau. Doch entscheidend für einen kontinuierlichen Anstieg der durchschnittlichen Renten
und wesentlich für die Bekämpfung der Altersarmut sind ein weiterer steigender Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie kontinuierliche Lohnzuwächse in Mecklenburg-Vorpommern.
Und ich denke, dass wir in diesem Bereich trotz der Rückschläge durch die Corona-Pandemie auf einem guten Weg sind. Auch hier möchte ich auf die Entwicklung der Zahlen aufmerksam machen: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit konnte in den vergangenen Jahren in unserem Land ein deutlicher Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse verzeichnet werden. Vergleicht man beispielsweise den Zeitraum von März 2013 bis März 2020, so konnte hier ein Zuwachs von rund 50.000 Arbeitsplätzen beobachtet werden.
Und zum Zweiten, in der Folge haben sich auch die durchschnittlichen Löhne in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren sichtbar erhöht. Auch wenn das Land weiterhin Schlusslicht im bundesweiten Vergleich ist, war es...
Entschuldigung, jetzt habe ich mich hier vertan.
Entschuldigung!
Nach Angaben des Gehaltsatlasses von 2019 konnte in Mecklenburg-Vorpommern auch ein Plus von 2,4 Prozent allein innerhalb eines Jahres verzeichnet werden.
Ich muss noch mal zurück auf die Industriedichte, die wir ja nicht haben, aber immerhin 2,4 Prozent. Das Institut der deutschen Wirtschaft konnte seit 2010 gar einen Zuwachs der durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte in unserem Land von rund 9.000 Euro auf 36.515 Euro pro Jahr registrieren.
Im Übrigen sollten bei der Debatte auch immer beide Seiten der Medaille betrachtet werden. Das haben wir hier ja schon festgestellt. So können auf der einen Seite nicht die geringen Löhne in Mecklenburg-Vorpommern kritisiert und auf der anderen Seite die Unterstützung für die maritime Industrie, einem der wichtigsten Industriezweige des Landes, versagt werden. Die Unterstützung der MV WERFTEN und die geplanten Investitionen in andere Wirtschaftszweige, in die Bildung, in die Kommunen und in den Sozialbereich im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes sind Maßnahmen, mit denen die aktuellen negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie begrenzt werden sollen. Es geht vor allem darum, eine langfristige Krise nach der Corona-Pandemie und den Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen zu verhindern. Und dazu sind Investitionen und finanzielle Hilfen für die verschiedenen Bereiche zwingend notwendig. Als sozialpolitische Sprecherin begrüße ich daher in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die Unterstützung der Kommunen. Schließlich wird damit sichergestellt, dass auch hier Leistungen im Sozialbereich weiterhin im bisherigen Umfang sichergestellt werden können.
Weiterhin ist vorgesehen, im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes Kofinanzierungsmittel in Höhe von 3,2 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung be
reitzustellen. Damit leistet das Land einen wichtigen Beitrag dazu, dass das entsprechende Bundesprogramm in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschüler geschaffen werden können.
Abschließend ist auf das Winterwirtschaftsprogramm hinzuweisen, mit dem natürlich auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Land gesichert werden. Insofern sehe ich nicht die Gefahr, dass sich Mecklenburg-Vorpommern zu einem Armenhaus entwickeln könnte. Im Gegenteil, die ergriffenen und die geplanten Maßnahmen der Landesregierung tragen dazu bei, dass das Land die Auswirkungen der CoronaPandemie so gut wie möglich auffangen und die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen kann.
Und eins möchte ich ganz persönlich auch ganz klar sagen: Selbst beim guten Recht oppositioneller Kritik, in dieser Zeit spalten Sie die Bevölkerung, statt zu dem so notwendigen Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern beizutragen. Man kann Ihnen wirklich das Feld keineswegs und auf keinen Fall auch nur einen Millimeter überlassen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Nachdem wir bereits in der vergangenen Landtagssitzung eine Aussprache zu den Eigenanteilen in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt haben,
liegt uns nun also ein Antrag der Linksfraktion vor. Wir merken auch anhand der Medienberichterstattung, dass die Problematik rasant wachsender Eigenanteile für die Pflegeeinrichtungen akut ist und es in diesem Bereich zweifelsohne Handlungsbedarf gibt. Ich denke, darin sind wir uns alle einig.
Zunächst möchte ich noch einmal kurz auf die aktuelle Problemlage eingehen. Neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege setzen sich die Kosten für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen zudem aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sowie gegebenenfalls einem Ausbildungszuschlag zusammen. In Mecklenburg-Vorpommern belief sich der durchschnittliche Eigenanteil zum 1. Januar 2020 nach Angaben der Landesregierung auf rund 1.400 Euro, was einer Steigerung von 200 Euro im Vergleich zu 2018 entspricht. Im Antrag wird darauf Bezug genommen. In Bezug auf den Verband der Ersatzkassen wird auch von 1.564 Euro gesprochen.
Insbesondere die Kosten für die Pflege, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden, also der einrichtungseinheitliche Anteil, sind im Jahr 2019 laut des Instituts der deutschen Wirtschaft um 78 Prozent gestiegen. Die Kosten für die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen weichen jedoch regional stark voneinander ab. Immer häufiger liest man auch von Eigenanteilen um und über 2.000 Euro. Vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Renten in Mecklenburg-Vorpommern ist es daher wenig verwunderlich, dass diese zur Deckelung der Kosten für einen Pflegeheimplatz häufig nicht mehr ausreichen.
Können sich Ehepartner beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch die Angehörigen, also sofern ihr jährliches Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt, nicht an den Kosten für einen Pflegeheimplatz beteiligen, sind Pflegebedürftige in der Regel auf Sozialhilfe angewiesen. Dies stellt für viele Betroffene verständlicherweise eine belastende Situation dar, waren sie oftmals doch fast ihr ganzes Leben erwerbstätig.
Der vorliegende Antrag macht nun auch konkrete Vorschläge, wie aus Sicht der Linksfraktion eine Lösung aussehen könnte und die Eigenanteile in der Pflege begrenzt werden könnten. Zunächst einmal wird vorgeschlagen, dass die Kosten für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen künftig von den Krankenkassen getragen und die dadurch zur Verfügung stehenden Mittel für eine Deckelung der Eigenanteile eingesetzt werden sollen. Die Landesregierung soll dazu eine Bundesratsinitiative starten.
Die Forderung ist keineswegs neu und geht auf den Umstand zurück, dass die Kosten für medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen von der Pflegeversicherung, oftmals auch von den Pflegebedürftigen beziehungsweise von den Sozialhilfeträgern getragen werden müssen. Demgegenüber wird diese Leistung bei der häuslichen Pflege von der Krankenversicherung übernommen. Der Antrag geht darauf auch im Detail ein. Unbestritten scheint hier ein Widerspruch zu bestehen. Darauf haben mehrere Sozialverbände bereits vor einiger Zeit hingewiesen. Ich bezweifle jedoch, ob lediglich die Übertragung der Kosten für die medizinische Behandlungspflege an die Krankenkassen im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen den erwünschten Effekt mit sich bringen würde.
Nach Angaben des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland kann etwa von Kosten in Höhe von 3 Milliarden Euro für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen ausgegangen werden, die dann durch die Krankenkassen getragen werden müssten. Darin enthalten sind die Kosten, die aktuell sowohl durch die Pflegeversicherung als auch durch die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen getragen werden. Der Anteil, der allein durch die Pflegeversicherung übernommen wird, dürfte also noch einmal deutlich unter der genannten Summe liegen.
Selbst wenn die frei gewordenen Mittel theoretisch eins zu eins für eine Begrenzung der Eigenanteile in den stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden könnten, dürfte dies wohl kaum ausreichen, um eine langfristige Deckelung der Kosten für die Pflegebedürftigen zu erreichen. Frau Ministerin Drese sprach kürzlich davon, dass dafür nach aktuellem Stand rund 9 Milliarden Euro notwendig wären. Vor dem Hintergrund, dass sich sowohl die Pflege- als auch die Krankenversicherung über Beiträge finanzieren, bezweifle ich zudem, wie stark die Entlastung für Pflegebedürftige tatsächlich ausfallen dürfte, denn die Mehrausgaben für die Krankenkassen müssten ja letztlich auch finanziert werden, was gleichbedeutend ist mit der Erhöhung der Beiträge für die gesetzlich Krankenversicherten.
Meiner Ansicht nach bräuchte es daher vielmehr ein zukunftsorientiertes Gesamtkonzept, in dem verschiedene Aspekte berücksichtigt werden müssen. Bundesgesundheitsminister Spahn hat den zeitnahen Start einer Pflegereform angekündigt und zu Recht auf die Komplexität der Problematik hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass gemäß SGB XI Paragraf 30 Absatz 1 in diesem Jahr ohnehin eine Prüfung über – und ich zitiere – „Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung“, Zitatende, vorgenommen werden muss.
Abschließend möchte ich noch auf Punkt II Ziffer 2 Ihres Beschlussvorschlages eingehen. Sie fordern darin ja eine Unterrichtung der Landesregierung im Wesentlichen darüber, wie sich das Land an den Investitionskosten beteiligen kann. Das SGB XI räumt hier den Ländern mit Paragraf 9 die Möglichkeit ein, im Landesrecht eine entsprechende finanzielle Unterstützung bei diesen Kosten festzulegen. Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren, meine Damen und Herren, ähnlich wie viele andere Bundesländer, jedoch einen anderen Kurs gewählt und den Grundgedanken „ambulant vor stationär“ verfolgt. Demnach steht gemäß Landespflegegesetz auch die Förderung ambulanter Pflege, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie teilstationärer Pflegeeinrichtungen im Vordergrund. Dadurch sollen insbesondere Angebote gefördert werden, mit denen Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten familiären Umgebung bleiben können.
Unabhängig davon sind natürlich auch dem Landeshaushalt Grenzen gesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuell rund 19.000 Pflegebedürftigen und durchschnittlichen monatlichen Investitionskosten von rund 300 Euro je Pflegeheimplatz würden hier mit einer vollständigen Kostenübernahme durch das Land immense Aufwendungen verbunden sein, die in den kommenden Jahren weiter ansteigen würden und natürlich gegenfinanziert werden müssten. Und ich habe Frau Dreses Ausführun
gen entnommen, es würde sich hier um circa 180 Millionen Euro handeln.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns die Reformvorschläge von Bundesgesundheitsminister Spahn abwarten! Es wird auf ein tragfähiges, auf ein solidarisches Konzept, Gesamtkonzept ankommen. Wir als Land werden die Gelegenheit erhalten, uns daran zu beteiligen, und in diesem Zusammenhang selbst Ideen und Vorschläge in den Diskussionsprozess einbringen.
Und, Herr Koplin, Sie nahmen Bezug auf ein Gespräch mit Frau Lochner, dass die Länderinitiativen eingestellt wurden. Ich könnte mir vorstellen, dass eine einzelne Initiative das gleiche Schicksal ereilt.
Dass an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf besteht, ist, denke ich unbestritten. Es ist jedoch wenig zielführend, der Pflegereform mit Einzelvorschlägen vorzugreifen, die darüber hinaus das Problem allein nicht lösen würden. Von daher werden wir Ihrem Antrag an dieser Stelle nicht zustimmen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Mit dem uns vorliegenden Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung einzusetzen. Schon mehrfach wurde in der Vergangenheit die Bekämpfung von Kinderarmut von den Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion im Landtag thematisiert. Dies ist zunächst einmal zu begrüßen. Die Einführung einer Kindergrundsicherung, das schon einmal vorweggenommen, halte ich jedoch aktuell nicht für das richtige Instrument, zumal aus dem Antrag nicht einmal hervorgeht, wie die Kindergrundsicherung dann konkret ausgestaltet sein soll, für die sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen soll.
Es gibt ja durchaus unterschiedliche Konzepte. Sie alle ähneln sich darin, dass im Wesentlichen eine Bündelung der bestehenden Leistungen zu einer Kindergrundsicherung vorgesehen ist. Auch die Linksfraktion im Bundestag hat ein Konzept entwickelt und im März 2020 vorgelegt. Und ich wundere mich doch ein wenig, dass dieses Modell im vorliegenden Antrag gar keine Erwähnung findet. Ich gehe davon aus, dass Sie von dem Konzept zur Kindergrundsicherung Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Bundestag wenig überzeugt sind, liebe Linksfraktion.
Es hätte doch zumindest für die heutige Debatte eine Diskussionsgrundlage sein können.
Es hat im Übrigen auch einen kolossalen Webfehler. Es würde bei der Leistungszusammenführung eher Ungerechtigkeit produzieren.
Unabhängig davon bezweifle ich jedoch grundsätzlich, ob die Einführung einer Kindergrundsicherung und damit die bloße Bündelung der vorhandenen Leistungen, also etwa SGB-II- und SGB-XII-Regelleistungen, Kindergeld, Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderarmut effektiv entgegenwirken würde. Meines Erachtens bestand die Hauptproblematik bisher auch nicht darin, dass die vorhandenen Leistungen nicht ausreichend wären. Stattdessen scheint es so, dass der Zugang für Anspruchsberechtigte teilweise erschwert war und daher insbesondere der Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket ihre angedachte Wirkung nicht vollständig entfalten konnten. Hier besteht demnach also noch Verbesserungspotenzial. Das wurde auf Bundesebene auch erkannt und Maßnahmen im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes eingeleitet.
Ich glaube zudem, dass mit der Einführung einer Kindergrundsicherung falsche Hoffnungen geweckt werden. Es suggeriert, dass allein damit die Kinderarmut in Deutschland verschwinden würde. Das darf jedoch stark bezweifelt werden, denn es ist wichtig und notwendig, Kinderarmut im Kontext von Familienarmut zu betrachten. Darauf wurde ja zu Recht auch in den bisherigen und vorausgegangenen Debatten zur Kindergrundsicherung immer wieder hingewiesen. Kinderarmut hängt demnach oftmals auch mit der Beschäftigungs- und Einkommenssituation der Eltern, insbesondere auch der Mütter, zusammen. Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung ist demnach ein Großteil der Kinder in Paarfamilien von Armut betroffen, in denen die Mütter keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Neueste Zahlen belegen darüber hinaus zudem, dass insbesondere Kinder von Alleinerziehenden von Armut betroffen und gefährdet sind. Eine Kindergrundsicherung wäre in diesen Fällen dann wenig zielführend. Vielmehr geht es darum, Anreize und Voraussetzungen zu schaffen, damit beide Elternteile, auch Alleinerziehende, einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit nachgehen können. Vor allem für Alleinerziehende ist es von besonderer Bedeutung, dass sie flexiblere Betreuungsmöglichkeiten vorfinden können, sei es in der Kita oder in der Schule.
Meine Damen und Herren, doch mit der Einführung einer Kindergrundsicherung sind nicht nur Hoffnungen verbunden, Kinderarmut zu bekämpfen, sondern zugleich die Teilhabe- und Bildungsmöglichkeiten zu verbessern. Auch hier bleiben Zweifel, denn mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es ja bereits entsprechende Leistungen, zu denen sicherlich der Zugang erleichtert werden muss. Doch anders, als das im vorliegenden Antrag dargestellt wird, steht das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weder im Zusammenhang mit der Höhe der Leistungen aus dem BuT noch mit den Auswirkungen durch die Corona-Krise und schon gar nicht mit der Einführung einer Kindergrundsicherung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von meinen bisherigen Ausführungen möchte ich jedoch auch noch einmal erwähnen, dass nach einem Beschluss der Sozial- und Arbeitsministerkonferenz im Jahr 2017 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kindergrundsiche
rung eingesetzt wurde. Im Jahr 2018 wurde ein entsprechendes Grobkonzept vorgestellt, in dem erste Eckpunkte und Zielstellungen festgehalten wurden. Es sind viele Fragen offengeblieben, etwa die Frage nach der Höhe und der Finanzierung der Kindergrundsicherung. Dabei ist deutlich geworden, wie komplex eine solche Reform wäre. Das gilt insbesondere für zahlreiche rechtliche Aspekte. Der vorliegende Antrag greift diese Komplexität jedoch an keiner Stelle auf. Er vernachlässigt auch, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Arbeit noch gar nicht abgeschlossen hat. Die Umsetzung des Antrages würde daher auch den Ergebnissen vorgreifen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte die Einführung einer Kindergrundsicherung nach den Vorstellungen der LINKEN insbesondere vor dem Hintergrund der bisher vorliegenden Konzepte für wenig zielführend. Der vorliegende Antrag der Linksfraktion enthält zudem keinerlei Aussagen und Vorstellungen zu einem möglichen Modell einer Kindergrundsicherung. Wir werden den Antrag daher und aus den zuvor genannten Gründen ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Bernhardt, können Sie vielleicht in dem Zusammenhang dann auch noch mal erklären, warum Sie dem Parlament staatlich geförderte Kindswohlgefährdung vorwerfen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun liegt also der Bericht der Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ dem Landtag vor.
Wir haben heute Gelegenheit, die Ergebnisse der insgesamt acht Anhörungen, also mit den Auswertungsanhörungen, zusammenzufassen und auszuwerten, die in den Jahren 2018 und 2019 gemeinsam mit zehn Jugendlichen durchgeführt wurden. Darüber hinaus haben auch jeweils sechs verschiedene Sachverständige, der Landesseniorenbeirat, der Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag, teilgenommen. Und auch wenn sich, Frau Bernhardt, DIE LINKE mit einer Enquetekommission nicht durchsetzen konnte, fanden die Anhörungen auf einem sehr hohen Niveau statt.
An dieser Stelle möchte ich mich auch noch einmal bei allen Beteiligten für die konstruktive Diskussion und Mitarbeit bedanken. Ich denke, der Abschlussbericht spiegelt diese Zusammenarbeit wider. Dankbar bin ich vor allem auch den teilnehmenden Jugendlichen für die Beratungen in den Ausschusssitzungen, aber insbesondere
für den persönlichen Austausch am Rande und im Nachgang der Sitzungen.
Besonders aufschlussreich war es dabei aus meiner Sicht, die Meinungen und Ideen der jüngeren Generationen aufzunehmen, die noch einmal aus einer ganz anderen Perspektive auf die verschiedenen Aspekte und Fragestellungen geblickt haben. Die Anhörungsreihe hat uns die Möglichkeit gegeben, in einem anderen Format mit den Jugendlichen in unserem Land ins Gespräch zu kommen. Wir konnten dadurch sehr umfangreich und umfassend über zwei Jahre verschiedene Fragestellungen und Themen miteinander beraten. Und das ist vielleicht auch ganz gut so, weil durch die Pandemie die Veranstaltungen „Jugend im Landtag“ und „Jugend debattiert“ ja nicht stattfinden konnten.
Der Abschlussbericht, die 75 Seiten ohne Anhang, mit seinen Handlungsempfehlungen kann zudem eine wichtige und gute Grundlage für die kommende Arbeit des Landtages darstellen. Er kann auch als Leitfaden und Hilfestellung für jugendpolitische Fragestellungen verstanden werden. Und das will ich auch noch mal sagen, es ging nicht um das Parteiprogramm der LINKEN, es ging um „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“.
Im Folgenden möchte ich auf drei Schwerpunkte eingehen, die aus meiner Sicht noch einmal eine besondere Bedeutung innerhalb des Abschlussberichtes einnehmen:
An erster Stelle ist dabei die Einführung eines AzubiTickets zu nennen. Nicht nur für unsere Fraktion ist dieses Thema ein sehr wichtiges Anliegen, auch für die Jugendlichen hat die Frage nach Mobilität insbesondere im ländlichen Raum, insbesondere die Erreichbarkeit des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule, eine hohe Bedeutung eingenommen, mehr vielleicht sogar als das Wahlalter. Das ist auch noch einmal im Rahmen der Anhörungen deutlich geworden und in beide Entschließungen eingegangen, vom 27.11. und vom 29.04.2020, also 27.11.2019.
Fakt ist ja, dass die Berufsschulstandorte in den vergangenen Jahren immer stärker zentralisiert wurden. Folge sind weite Wege für die Auszubildenden, und das ist ein wirkliches Problem in unserem Land. Jedenfalls ist es alles andere als werbewirksam für die duale Ausbildung, die sonst in jeder zweiten Sonntagsrede gelobt wird. Und ich verstehe nicht, wie es sein kann, dass die Wirtschaft in unserem Land bundesweit als eine der ersten in ganz Deutschland dieses Ticket forderte, MecklenburgVorpommern bei der Umsetzung aber mittlerweile von ziemlich jedem anderen Bundesland überholt wurde.
Ja, wir haben die jungen Leute angehört und Empfehlungen daraus formuliert. Ich sage es noch mal, wir brauchen das Azubi-Ticket. Es ist zwar aufgrund der Entwicklungen sicher kein Standortvorteil zu anderen Bundesländern mehr, aber den Standortnachteil, der mittlerweile entstanden ist, den müssen wir wenigstens abmildern.
Lassen Sie uns diese Empfehlung also bitte schön umsetzen!
Der Ausschuss hat hierzu am 29. April dieses Jahres einen eindeutigen Beschluss gefasst und folgende Handlungsempfehlung gegeben, ich zitiere, „die Einführung eines mindestens landesweit und auch während der Berufsschulferien gültigen Azubi-Tickets für alle öffentlichen Verkehrsmittel ist schnellstmöglich unter finanzieller Beteiligung der Wirtschaft umzusetzen“, Zitatende. Im Zusammenhang mit der Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum, sind jedoch noch weitere Aspekte zu beachten und zu prüfen, zum Beispiel die Einführung eines Praktikum-Tickets, die Verbesserung der Fahrpläne oder auch die bedarfsgerechte Anhebung der Fahrkostenzuschüsse.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Thematik Ehrenamt, insbesondere das ehrenamtliche Engagement der Jugendlichen. Dies gilt es bereits frühzeitig zu fördern, schließlich sind damit verschiedene positive Effekte verbunden: Der Zusammenhalt und die persönliche Entwicklung werden gestärkt oder die Kultur und der Sport vor Ort gefördert. Mit der Landesehrenamtskarte haben wir in dieser Legislatur einen Meilenstein in der Würdigung und Förderung des Ehrenamtes gesetzt. Diesen Erfolg wollen wir künftig weiter verstetigen, da von der Ehrenamtskarte ja nicht zuletzt auch Jugendliche ab 14 Jahren profitieren.
Darüber hinaus kann die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Jugendlichen gelingen, indem ehrenamtliche Aktivitäten durch die Schule mehr anerkannt werden. Weiterhin könnte geprüft werden, inwieweit auch rechtlich flexiblere Freistellungsregelungen für besondere ehrenamtliche Veranstaltungen geschaffen werden könnten. Auch die vermehrte Einbindung von Jugendlichen auf kommunaler Ebene, zum Beispiel bei Fragen der Verkehrsplanung oder Stadtentwicklung, könnte eine Möglichkeit darstellen, und das wird ja an manchen Orten auch schon praktiziert. Also das wäre dann beispielsweise praktische politische Bildung und demokratiefördernd im besten Sinne.
Und ich wollte es auch noch mal sagen, Herr de Jesus Fernandes, die AfD wollte die politische Bildung dann auch nicht, also im Konsenspapier, das nicht zustande gekommen ist. Sie wollten das gar nicht!
Sie wollten das nicht, so!
Dann möchte ich als dritten und als letzten Punkt noch das Thema Digitalisierung benennen. Die Anhörung „Medienbildung für junge Leute im Kontext der Digitalisierung“ fand ja bereits im Jahr 2018 statt und könnte aktueller nicht sein. Die Corona-Krise hat uns nicht nur den enormen Handlungsbedarf im Bereich der Digitalisierung gezeigt, sondern auch Nachholbedarf beim Umgang mit digitalen Medien, vor allem auch in der Schule. Und daher muss nicht nur die entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden, insbesondere ein flächendeckendes Glasfasernetz, sondern auch entsprechende Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte bei der Nutzung digitaler Medien und Lernplattformen müssen vorgesehen werden. Dies ist zum einen Grundlage für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien von Schülerinnen und Schülern, zum anderen können dadurch aber auch die Vorteile, die sich durch die Nutzung digitaler Lernplattformen ergeben, vollständig genutzt werden. Mit itslearning haben wir an
den Schulen erste Schritte gewagt, insgesamt müssen wir dabei aber flexibler, agiler und auch smarter werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies waren nur einige Punkte aus dem Abschlussbericht der Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“. Sie bilden auch nur einen geringen thematischen Teil der Anhörungen ab. Ich freue mich besonders noch einmal, dass wir im Anschluss auch noch einmal mit den jungen Leuten bei einer kurzen Zusammenkunft uns noch mal austauschen können, und hoffe, dass das auch nicht das letzte Gespräch dann gewesen sein wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn eine neue sogenannte Einkommens- und Verbraucherstichprobe zur Entwicklung von Preisen und Löhnen vorliegt, dann ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze für Hartz IV neu zu ermitteln. Zur Sprache gekommen ist bereits, dass das Bundeskabinett im August einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Es lagen aber noch keine Zahlen zu Einkommens- und Verbraucherstichproben vor. Als die Statistik dann vorlag, wurde die ohnehin bereits getätigte Erhöhung nochmals erhöht. So weit, so gut.
Vorliegender Antrag, datiert ist er auf den 9. September, also einen Tag, nachdem das Bundeskabinett die weitere Anhebung des Anstiegs bekannt gegeben hatte, und er macht sich im Wesentlichen die Kritik der Sozialverbände zu eigen. Die fordern nämlich eine neue Berechnungsgrundlage – das steht ja auch alles in der Begründung des Antrages –, nach deren Vorschlag mit anderen Referenzgruppen beziehungsweise veränderten Abschlägen bei der Regelbedarfsermittlung, wobei Sie, die LINKEN, in dem Antrag selbst sehr unkonkret bleiben. Die Regelsatzbestimmung auch mit einbezogenen ärmeren Vergleichsgruppen ist nichts Ungewöhnliches. Es werden immer Durchschnittswerte genutzt, gerade anders würde man gegebenenfalls zugunsten einer Gruppe entscheiden. Das würde auch geschehen, wenn man beispielsweise eine bessergestellte Gruppe als Ausgangspunkt nehmen würde.
Lassen Sie uns an dieser Stelle konkreter werden. Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger steigen im kommenden Jahr noch stärker als bislang geplant. Alleinstehende bekommen demnach künftig 446 Euro im Monat und damit 14 Euro mehr als jetzt. Der Satz für Alleinstehende steigt doppelt so stark wie ursprünglich geplant. Der Satz für 14- bis 17-Jährige steigt 2021 um 45 Euro auf 373 Euro, für Kinder bis 5 Jahre gibt es dann 283 statt 250 Euro. Ich stelle fest: Basierend auf einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe steigt der Grundbedarf, und das finde ich richtig.
Für Mecklenburg-Vorpommern stelle ich weiterhin fest, der Corona-Pandemie zum Trotz ist die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ermutigend. Der Wirtschaftsminister hat dazu am 10. September 2020 im Wirtschaftsausschuss ausgeführt, weitere Besserungen im Bereich der Wirtschaft sind im 2. Halbjahr erwartbar. Und hätte es in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern keine Corona-Pandemie gegeben, hätten wir jetzt die niedrigste Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, DIE LINKE fordert nun, die Regelbedarfe anzuheben. Wie eben aufgezeigt, macht die Bundesregierung das ja schon. Es geht also hier nicht um das Ob, sondern um das Wie.
Deswegen sehe ich in dem Antrag der LINKEN grundsätzlich erst mal einen Fortschritt, denn es scheint ja ein Erkenntnisprozess stattgefunden zu haben, wenn DIE LINKE die Ausgangsbasis der Grundsicherung nicht mehr grundsätzlich infrage stellt, sondern nur sagt, dass die Anhebungen anders berechnet werden müssen. Der LINKEN geht es folglich nicht mehr um den Systemwechsel, zum Beispiel die Abkehr der Berechnung oder deren Streichung zugunsten zum Beispiel eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Es geht, Zitat aus dem Antrag, um „eine Reform der Grundsicherung für“ Arbeitslose. Immerhin! Und ich unterstelle deswegen, dass DIE LINKE zu der Erkenntnis
gelangt ist, dass die beispielslose Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern vor allem deswegen gelungen ist, weil Bundes- und Landesregierung das Helfen vor allem seit dem Ende von Rot-Rot nicht nur als Selbstzweck erachteten. Hilfe zielt demnach nicht nur auf die auskömmlichste Anpassung der Grundsicherung, sie zielt auch auf Wege zurück auf den Arbeitsmarkt, auf den Abbau von Arbeitslosigkeit, und zwar auch deswegen, weil der Abbau von Arbeitslosigkeit nicht nur dem Einzelnen nutzt, dieser Abbau nutzt der ganzen Solidargemeinschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir hier nach jahrelangen Hartz-IV-Debatten diesen grundsätzlichen Erkenntnisschub bei den LINKEN ausgelöst haben sollten, dann wage ich zu hoffen, dass es vielleicht gemeinsam gelingt, sogar noch ein Stück weiter zu denken. Hier ein paar Vorschläge, um die Stellschrauben für den Weg in die Vollbeschäftigung nachzujustieren, zum Beispiel eine Dynamisierung der Einkommensgrenze von Midi- und Minijobs. Denn weil der Mindestlohn kontinuierlich steigt, gibt es hier aufgrund starrer Regelungen immer weniger mögliche Arbeitsstunden und weniger Arbeitsanreize. Ein Überschreiten der Verdienstgrenzen sollte dauerhaft und nicht nur als Ausnahme erlaubt werden. Innovativ wäre auch, wenn wir Hinzuverdienstgrenzen für Hartz IV anheben würden. Hinzuverdienst kann eine Brücke in reguläre Beschäftigung werden. Wir können auch darüber reden, ob man mit vollautomatisierten Berechnungen innerhalb der Jobcenter Spielräume für Entbürokratisierung und Verfahrenserleichterung im Sinne individualisierter Betreuung von Arbeitslosen erzielen könnte. Alles Initiativen, für die wir uns im Bund einsetzen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, statt einer solchen ganzheitlichen Betrachtung reden wir heute aber über etwas anderes. Wir reden darüber, wie die bereits 2004 von einer rot-grünen Bundesregierung als ausreichend bezeichneten Regelsätze anhand von Einkommen und Verbräuchen angehoben werden sollten. DIE LINKE sagt, die Erhöhung der Bundesregierung ist eher falsch, ich sage, DIE LINKE führt eingedenk der vielen Stellschrauben, die es für den Abbau von Arbeitslosigkeit gäbe, eine sehr kleinteilige Debatte.
Das Gesetzgebungsverfahren werden wir im Sinne des Vorhabens der Bundesregierung begleiten. Die anfangs aufgezeigte Notwendigkeit der Anpassung der Regelsätze zum 01.01.2021 teile ich. Allerdings sehe ich, dass der Bund, lange bevor vorliegender Antrag das Licht der Welt erblickte, auf einem vernünftigen Weg war und ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Antrag der Linksfraktion beschäftigen wir uns heute im Rahmen einer Aussprache mit dem Thema „Eigenanteile in Pflegeheimen“. Nicht erst seit der CoronaPandemie und der in diesem Zusammenhang noch einmal gestiegenen Bedeutung der Pflege werden die wachsenden Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen zunehmend thematisiert. Dass die Kosten für Pflegebedürftige und im Zweifel auch für deren Angehörige in letzter Zeit mit deutlich zunehmender Geschwindigkeit in die Höhe steigen, hat noch einmal zusätzlich für Brisanz gesorgt. Von dieser Entwicklung ist auch Mecklenburg-Vorpommern betroffen.
Der einrichtungseinheitliche Anteil in der vollstationären Pflege – dabei handelt es sich um Pflegekosten, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden – ist nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft in
Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr um rund 78 Prozent angestiegen. Im bundesweiten Vergleich bedeutete dies den stärksten Anstieg. Hinzu kommen in stationären Pflegeeinrichtungen noch Kosten für die Unterkunft und Nebenkosten sowie Investitionskosten. Oftmals muss auch noch ein Ausbildungszuschlag übernommen werden. So konnte auch insgesamt ein Anstieg der Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet werden. Dieser hat sich nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen zwei Jahren im Landesdurchschnitt um mehr als 200 Euro auf 1.392,72 Euro erhöht. Das habe ich einer Kleinen Anfrage entnommen.
Ja, genau.
Das wollte ich noch mal betont haben.
Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, da stehen 200 Euro drin. Und mir ist gerade ein Fall bekannt geworden, wo der Betreffende über 600 Euro jeden Monat mehr zahlen muss, wo man sich dann tatsächlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt.
Zwar befand sich Mecklenburg-Vorpommern laut des Instituts der deutschen Wirtschaft mit einem durchschnittlichen Eigenanteil in stationären Pflegeeinrichtungen von 1.262 Euro deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts von 1.843 Euro im Jahr 2019. Vor dem Hintergrund der durchschnittlich geringeren Löhne und Renten in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies jedoch nicht, dass die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige in unserem Land geringer ist als beispielsweise in NordrheinWestfalen.
Genau.
Dabei besteht die Problematik zum einen darin, meine Damen und Herren, dass Pflegebedürftige bis zu einem Freibetrag von 25.000 Euro auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen, sofern die eigene Rente nicht die Kosten für den Pflegeheimplatz abdeckt. Hinzu kommt zum anderen, dass auch die Rente des Ehegatten für den Eigenanteil in der stationären Pflege herangezogen werden kann. Auch die Angehörigen des Pflegebedürftigen müssen sich im Zweifel und sofern ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt, an den Pflegeheimkosten beteiligen. Wir haben schon gehört eben, das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat da einen Deckel draufgesetzt. Sollten diese Einkünfte nicht ausreichen, besteht für Pflegebedürftige die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Dann werden die übrigen Kosten vom Sozialhilfeträger übernommen.
Für die betroffenen Pflegebedürftigen ist die aktuelle Situation verständlicherweise mit wachsenden Sorgen und großer Unzufriedenheit verbunden. Davon habe ich mich persönlich überzeugt. Zum einen möchten sie ihre Angehörigen nicht belasten, und dabei geht es auch nicht unbedingt immer ums Finanzielle, zum anderen fragen sie sich, wie lange das Ersparte und die Rente noch ausreichen, denn gerade vor dem Hintergrund, dass viele Pflegebedürftige ein Leben lang gearbeitet haben, scheuen sie auch den Weg zum Sozialamt.
Doch wie könnte die Lösung des Problems aussehen? Bundesgesundheitsminister Spahn hat für den Herbst den Start einer Pflegereform angekündigt. In diesem Zusammenhang soll es auch um die Finanzierung der Pflege gehen. Über den Ansatz Sockel-Spitze-Tausch, also das Umdrehen der Risikoverteilung, haben wir hier in diesem Hohen Hause auch schon gesprochen im Rahmen der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“. Da ging es um den Pflegebereich. Darüber haben wir debattiert, auch über das Aufbrechen der Sektorengrenzen. Kann es betriebliche Lösungen als Element von Tarifverträgen geben? All das sind so Fragen. Auch die Arbeits- und Sozialminister haben sich mit dieser Frage im November 2019 beschäftigt. So wurde die Einrichtung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefordert. Das hat Frau Drese eben ausgeführt.
Und bei der Lösung der Problematik wird es insbesondere darauf ankommen, alle Aspekte abzuwägen, denn es braucht eine langfristige, generationengerechte und zukunftsorientierte Lösung. Dabei gilt es, auch zu klären, ob und wie sinnvoll beispielsweise die Deckelung von Eigenanteilen in der Pflege wäre. Und das ist ein äußerst schwieriges Unterfangen, denn diese Deckelung müsste natürlich gegenfinanziert werden, etwa verbunden mit einem Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und folglich mehr Pflegebedürftigen und zugleich einer geringeren Zahl von Beitragszahlern stellt sich die Frage, wie nachhaltig ein solches Modell sein würde. Hinzu kommt, dass viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin schon zusätzlich belastet sind. Aus unserer Sicht wäre es ebenso wenig sinnvoll, eine Deckelung aus Steuermitteln zu finanzieren, denn auch diese Variante müsste gegenfinanziert sein. Der Bundeshaushalt ist jedoch ohnehin aufgrund der CoronaPandemie und steigenden Ausgaben bei zugleich geringeren Steuereinnahmen belastet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken also allein schon am Vorschlag, eine Deckelung der Eigenanteile vorzunehmen, wie kompliziert die Situation ist. Auf der einen Seite besteht natürlich der Wunsch, Pflegebedürftige zu entlasten, und auf der anderen Seite muss aber auch eine für die Allgemeinheit verträgliche Lösung geschaffen werden. Und das wird Herr Spahn auch nicht alleine machen können. Da ist er auch auf die Partner angewiesen, und da darf er dann sicherlich auch auf einen großen Konsens pochen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns also in Zweiter Lesung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Linksfraktion, nachdem eine Überweisung im Juni durch den Landtag abgelehnt wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Inkrafttreten des zweiten Abschnittes des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes und damit die finanzielle Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratungen um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.
Wir als CDU-Fraktion haben den Gesetzentwurf in Erster Lesung abgelehnt und werden dies auch heute tun. Dabei lehnen wir keineswegs ab, dass die Finanzierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung aufgrund nachvollziehbarer Gründe erst zum 1. Januar 2022 umgestellt wird. Im Gegenteil, wir unterstützen die Bitte der kommunalen Ebene, diese Verschiebung aufgrund der Bewältigung der besonderen Herausforderungen infolge der Corona-Pandemie vorzunehmen, denn diese schwierige Aufgabe hat alle personellen Ressourcen gebunden. Aus diesem Grunde konnten bekanntermaßen die Verhandlungen zwischen der kommunalen Ebene und der Landesebene über die Zuweisungsvereinbarungen, die die zukünftige Grundlage für die Bereitstellung der Landes
mittel für die Sozial- und Gesundheitsberatungen darstellen, vorübergehend nicht fortgesetzt werden.
Und, Herr Koplin, die Finanzierung ist selbstverständlich der erste Schritt. Und wenn Sie sich erinnern, haben wir im Sozialausschuss auch über das Modellprojekt zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft in VorpommernRügen gesprochen. Man kann ja wohl nicht leugnen, dass da ein Zusammenhang besteht. Die Landkreise waren sehr unterschiedlich aufgestellt in ihrer Vorbereitung.
Doch wie sich im Vorfeld der vergangenen Landtagssitzung herausgestellt hatte, wurde die Bitte der kommunalen Ebene umgehend aufgegriffen, ein entsprechender Gesetzentwurf durch das Ministerium vorbereitet und in die Verbandsanhörung gegeben. Aus diesem Grund hat sich Ihr Gesetzentwurf, liebe Linksfraktion, erübrigt, und dabei konnte ich Ihre Kritik in Teilen nachvollziehen, denn auch wir wünschen uns stets eine frühzeitige Information im Sozialausschuss über neue Entwicklungen, egal welcher Art. Doch entscheidend ist es, dass, nachdem die kommunale Ebene um Hilfe gebeten hatte, Maßnahmen vorbereitet und eingeleitet wurden, um für die finanzielle Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung vor dem Hintergrund der besonderen Situation ausreichend Vorbereitungszeit gewährleisten zu können.
Und wenn ich mich recht entsinne, gab es vonseiten der Opposition insbesondere zwei Kritikpunkte, die ich an dieser Stelle zurückweisen möchte:
Zum einen stand der Vorwurf im Raum, dass der Landtag nicht an der Entscheidung über die Gesetzesänderung beteiligt werden würde. Dem ist mitnichten so. Herr Heydorn hat in der vergangenen Sitzung schon richtigerweise darauf hingewiesen. Und bei einem genaueren Blick auf die Tagesordnung heute wird deutlich, dass ein entsprechender Gesetzentwurf auf der Tagesordnung steht. Und sofern einer Überweisung in den Sozial- und Finanzausschuss dann zugestimmt wird, ist er auch noch mal Beratungsgegenstand im Ausschuss sowie im Landtag natürlich in Zweiter Lesung.
Zum anderen stand die Befürchtung im Raum, dass nicht rechtzeitig Klarheit geschaffen werden würde. Auch diese Auffassung teile ich nicht, denn – das muss auch noch mal gesagt werden – nur, weil so schnell reagiert und ein Gesetzentwurf durch das zuständige Ministerium vorbereitet wurde, kann die Gesetzesänderung noch rechtzeitig auf den Weg gebracht werden, und das in einem geregelten und einem geordneten Verfahren, das eine breite Beteiligung ermöglicht.
Zudem enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung noch weitergehende Änderungen, die die Landesausführungsgesetze des SGB IX und XII betreffen. Darüber werden wir ja im Verlauf der Landtagssitzung noch beraten. Danach aber erwarten wir dann auch Ergebnisse. Das sind die Kommunen dann auch den Menschen, die soziale und gesundheitliche Beratung benötigen, und auch den Leistungserbringern schuldig. Dann dürften die Landkreise und die kreisfreien Städte genügend Zeit gehabt haben, den Umsetzungsprozess vorzubereiten und die eigenen Planungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Beratung zu Ende zu führen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte es vorhin bereits angekündigt, nun liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung also zur Ersten Lesung vor und er hat inhaltlich zwei Teile. Der erste Teil, konkret die Artikel 1 und 2, sehen Änderungen der Landesausführungsgesetze zum SGB IX und XII vor. Die Anpassungen sind aufgrund des SozialdienstleisterEinsatzgesetzes, kurz SodEG, notwendig geworden.
Ziel des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes des Bundes war es, soziale Einrichtungen und Dienstleister zu sichern, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrem Beschäftigungsfeld nicht im normalen Umfang tätig sein konnten. In Form eines Sicherstellungsauftrages wurde es rechtlich ermöglicht, dass diese Einrichtungen ihre monatlichen Zuschüsse von den Leistungsträgern auch weiterhin erhalten konnten.
Als Bemessungsgrundlage für die Zuschüsse dient der durchschnittliche Betrag der vergangenen zwölf Monate, wobei maximal 75 Prozent dieses Beitrages durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz erstattet werden durften. Die Bundesländer hatten jedoch auch die Möglichkeit, darüber hinaus abweichende Zuschusshöhen festzulegen. Mecklenburg-Vorpommern hat davon Gebrauch gemacht und per Erlass vom 28. März 2020 bestimmt, dass bis zu 100 Prozent des Durchschnittsbetrages der vergangenen zwölf Monate erstattet werden dürfen. Demnach konnten soziale Einrichtungen und Dienstleister die bisherigen Zahlungen auch weiterhin in vollem Umfang von den Leistungsträgern erhalten, obwohl sie aufgrund der Corona-Pandemie ihre vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen konnten und können.
Die Leistungsträger, etwa die kommunalen Eingliederungs- und Sozialhilfeträger, erhielten auf Grundlage der Landes
ausführungsgesetze zum SGB IX und XII bislang einen Teil der geleisteten Zahlungen an soziale Dienstleister über eine Teil-Istkosten-Erstattung und regelmäßige Abschläge vom Land zurück. Die genannten Landesausführungsgesetze berücksichtigten jedoch bisher nicht die auf Grundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes geleisteten Zahlungen der Eingliederungs- und Sozialhilfeträger an die sozialen Einrichtungen und Dienstleister. Dementsprechend müssten sie nach dem derzeitigen Stand ohne Beteiligung des Landes die Kosten für diese Zahlungen übernehmen. Auch für die Berechnung zukünftiger Kostenerstattungen durch das Land würde sich dies negativ auf die Eingliederungs- und Sozialhilfeträger auswirken. Mit dem nun vorliegenden ersten Teil des Gesetzentwurfes ist vorgesehen, die Landesausführungsgesetze zum SGB IX und XII entsprechend anzupassen, sodass sich das Land auch an den geleisteten Zahlungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz beteiligt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist unbestritten, dass der Bund mit dem SozialdienstleisterEinsatzgesetz ein wichtiges Instrument geschaffen hat, um die vielfältige Landschaft sozialer Dienstleister und Einrichtungen zu erhalten. Auch das Land hat dazu einen wichtigen Beitrag geleistet, indem die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, dass die monatlichen Zuschüsse an diese Einrichtungen auch weiterhin in vollem Umfang erstattet werden dürfen.
Dazu wurde auch das Einvernehmen mit den Leistungsträgern hergestellt. Sie sind in gewisser Weise in Vorleistung gegangen, indem weiterhin die Zahlungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – sperriges Wort – in maximaler Höhe an die sozialen Einrichtungen und Dienstleister geleistet wurden, obwohl zum damaligen Zeitpunkt die Landesausführungsgesetze eine Beteiligung des Landes an diesen Kosten zumindest formal noch nicht beinhalteten. Mit den Artikeln 1 und 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes und der damit verbundenen Anpassung der Landesausführungsgesetze zum SGB IX und XII soll dieser notwendige Schritt jetzt umgesetzt werden.
Ich möchte noch zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes kommen. Artikel 3 sieht vor, das Inkrafttreten des zweiten Abschnittes des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Konkret geht es dabei um die finanzielle Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung, die zukünftig von den Landkreisen und kreisfreien Städten im eigenen Wirkungskreis durchgeführt wird. Das Land beteiligt sich im Gegenzug auf Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen an den Kosten für die gesundheitliche und soziale Beratung. Doch die Vorbereitungen der Umstellung mussten, wie wir ja heute schon mehrfach gehört haben, durch die CoronaPandemie vorübergehend zurückgestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben bereits in der vergangenen Landtagssitzung und auch heute ausführlich über die Thematik beraten. Daher möchte ich an dieser Stelle meine Ausführungen abkürzen. Wir werden auch diesen Teil des Gesetzentwurfes unterstützen, denn er ermöglicht der kommunalen Ebene ausreichend Vorbereitungszeit für die Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung und gewährleistet so, dass die vorhandene Beratungslandschaft auch während des Übergangs weiterhin sichergestellt sein wird.
Es ist alles gesagt. Die CDU-Fraktion wird einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den Sozial- und den Finanzausschuss selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des KiföG in der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung vor. In der Ersten Lesung in der Landtagssitzung am 11. März haben wir einer Überweisung in die Ausschüsse nicht zugestimmt, und auch heute werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Und ich möchte im Folgenden auch noch einmal die Gründe dafür nennen:
Erstens. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung, also 50 Wochenstunden, für jene Eltern vor, in deren Haushalt ein weiteres Geschwisterkind im Vorschulalter lebt. Zweifelsohne würde damit auch ein Anstieg der Ganztagsbetreuungsplätze verbunden sein, der sowohl finanziell als auch personell bewerkstelligt werden müsste. In finanzieller Hinsicht wären hier gemäß Paragraf 25 fortfolgende des KiföG sowohl die Kommunen, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie das Land in der Verantwortung, die zusätzlichen Kosten zu tragen. Und nicht zuletzt seit der Corona-Krise und den daraus resultierenden Mindereinnahmen lehnen wir eine weitere Mehrbelastung der Kommunen und Landkreise ab. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird zwar darauf verwiesen, dass das Land die entstehenden Mehrkosten zu tragen hat, es ist jedoch weder ein Kostendeckungsvorschlag aus dem Haushalt aufgeführt noch eine entsprechende Änderung des KiföG im Gesetzentwurf vorgesehen.
Zweitens. Erst kürzlich haben wir im Landtag erneut über die Fachkräftesituation in der Kindertagesförderung beraten. Der erweiterte Rechtsanspruch auf eine Ganztagsförderung müsste auch personell aufgefangen werden. Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Mecklenburg-Vorpommern ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen. Erste Maßnahmen des Landes wurden in der Vergangenheit bereits eingeleitet. Beispielhaft nennen kann ich hier die Einführung der vergüteten Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher sowie die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten im Bereich der klassischen Kitaausbildung. Darüber hinaus hat sich die Anzahl des pädagogischen Personals nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit 2009 erhöht. Aber das würde natürlich trotzdem nicht reichen.
Des Weiteren werden auf Grundlage der bald zur Verfügung stehenden Fachkräftebedarfsanalyse neue Erkenntnisse vorliegen, um weitere Maßnahmen zur Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften im Bereich der Kindertageserziehung einzuleiten. Doch diese Maßnahmen werden erst mittel- und langfristig Wirkung zeigen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des KiföG würde hingegen sofortige Auswirkungen mit sich bringen.
Es darf also durchaus bezweifelt werden, ob dieser kurzfristige Anstieg des Betreuungsbedarfes infolge der Erweiterung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsförderung personell gewährleistet werden könnte.
Drittens. Ohnehin erachten wir die bestehende Regelung im KiföG als sinnvoll und zielführend. Sie ermöglicht zum einen eine Teilzeitförderung von 30 Wochenstunden beziehungsweise eine Halbtagsförderung von 20 Wochenstunden. Zum anderen gewährt das KiföG dort, wo es insbesondere im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf notwendig ist, eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden.
Damit, meine Damen und Herren, wird der Anspruch erfüllt, dass Kindertagesförderung, und ich zitiere aus dem KiföG, „familienunterstützend und -ergänzend“ wirken kann. Verschiedene Zahlen unterstreichen zudem, dass das bestehende Betreuungsangebot gut angenommen wird. Zu nennen ist beispielsweise die im bundesweiten Vergleich hohe Betreuungsquote in MecklenburgVorpommern. Ich glaube, das habe ich beim letzten Mal auch schon gesagt. Bei unter Dreijährigen liegt sie bei 56,9 Prozent und bei den von Drei- bis unter Sechsjährigen bei 94,9 Prozent.
Hervorzuheben sind auch die Zahlen im Bereich der Ganztagsförderung. Rund drei Viertel der Kinder in den Kindertagesstätten erhalten eine Förderung von 50 Wochenstunden, nachzulesen im „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2019“. Zudem liegt nach Angaben des „Ländermonitors für frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung“ in diesem Bereich der vertraglich vereinbarte jeweils über dem gewünschten Betreuungsumfang der Eltern, und hier scheint demnach auch keine Notwendigkeit zu bestehen, den Rechtsanspruch auf eine Förderung auszubauen.
Von daher, ich hatte es bereits eingangs erwähnt, werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Inkrafttreten hinsichtlich
des Artikels 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzausführungsgesetzes vom 1. Januar 2021 um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden.
Konkret geht es dabei um den zweiten Abschnitt des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes, die Sozial- und Gesundheitsberatung. Im Rahmen des Gesetzes wurde eine Neustrukturierung dieser vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2021 sollte die soziale und gesundheitliche Beratung gemäß Paragraf 9 in den eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte übergehen. Zu diesen beiden Beratungsbereichen zählen beispielsweise die Schuldnerberatung, die Ehe- und Lebensberatung sowie die Sucht- und Drogenberatung. Gemäß Paragraf 10 werden dafür Landesmittel bereitgestellt, die auf Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen an die Kommunen ausgezahlt werden. Diese Zahlungen sollen dann wiederum an die Träger der Sozial- und Gesundheitsberatung weitergeleitet werden.
Nach Auskunft des Sozialministeriums konnte bislang jedoch noch kein Abschluss der Zuweisungsvereinbarungen zwischen dem Land und der kommunalen Ebene erzielt werden. Dies kann insbesondere auf die CoronaPandemie zurückgeführt werden. Sowohl das Land als auch die Landkreise sowie kreisfreien Städte mussten alle personellen Ressourcen bündeln, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Hierzu wird ja auch im Gesetzentwurf ausgeführt. Zudem liegt nun der Fokus darauf, den Folgen der Corona-Krise entgegenzuwirken. Es ist bislang nicht genau absehbar, wie lange dies noch erforderlich sein wird. Man muss jedoch davon ausgehen, dass das Corona-Virus und dessen Folgen das Land auf allen Ebenen noch eine Weile begleiten werden.
Vor diesem Hintergrund könnten aktuell die erklärten Ziele des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes im Hinblick auf die Neustrukturierung der Sozial- und Gesundheitsberatung nicht erreicht werden. Dazu zählen die Stärkung kommunaler Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume, die Berücksichtigung kreisspezifischer Rahmenbedingungen sowie die Verbesserung der Angebotsstrukturen und der Angebotsqualität. Insofern können wir auch die Bitte der kommunalen Ebene nachvollziehen, zusätzliche Zeit für den Abschluss der Zuweisungsvereinbarungen einzuräumen, schließlich soll die Neustrukturierung für alle Beteiligten positive und keine negativen Auswirkungen mit sich bringen.
Doch nicht nur das Land, meine Damen und Herren, und die kommunale Ebene haben mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen, sondern auch viele soziale Träger und Einrichtungen waren und sind betroffen. Es ist allerdings so, dass eben sie im Auftrage der Landkreise und kreisfreien Städte die Sozial- und Gesundheitsberatung durchführen und durchgeführt haben. Jedoch konnten viele dieser sozialen Träger infolge der Beschränkungen und der damit verbundenen Schließungen vieler Einrichtungen und Angebote, wie zum Beispiel Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten, Sprachkurse et cetera, ihre gewohnten und vereinbarten Leistungen nicht erbringen. Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wurde zumindest ein Instrument geschaffen, um mithilfe eines Sicherstellungsauftrags der Leistungsträger finanziellen Einbußen entgegenzuwirken. Dennoch haben
viele soziale Einrichtungen mit weiteren Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern ist es richtig, dass die verbleibende Zeit für alle Beteiligten in der Tat nicht ausreichend wäre, um die Umsetzung der Neustrukturierung der Sozial- und Gesundheitsberatung zum 1. Januar 2021 zu gewährleisten und zugleich die vorgesehene Zielstellung des Gesetzes zu erreichen. Die Ministerin hat ja bereits Handlungsbereitschaft signalisiert, die Neustrukturierung der Gesundheits- und Sozialberatung um ein Jahr zu verschieben, um den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendige Vorbereitungszeit zu gewähren. Wie wir erfahren haben, wurde bereits ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet, der im Vergleich weitergehende Regelungen enthält, um Finanzierungslücken zu vermeiden und sich aktuell in der Ressort- und Verbandsanhörung befindet.
Und auch wir haben nachgefragt, Herr Koplin, bei der LIGA, es ist an dem. Demnach ist zu erwarten, dass sich der Landtag zeitnah mit diesem Gesetzentwurf befassen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, Sie haben einen Teil der Problematik erkannt, jedoch wurden bereits Maßnahmen für die Lösung eingeleitet. Insofern dürfte sich der Gesetzentwurf erübrigt haben. Aus diesem Grund werden wir ihn auch ablehnen, und der neue wird mit Sicherheit auch den Sozialausschuss erreichen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Danke schön, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zum Tätigkeitsbericht einiges gesagt worden, und ich möchte Sie auch nicht mit Zahlen und Statistiken quälen, aber ich möchte auf eine Petition, die hier eben auch schon angeklungen ist, die die mediale Aufmerksamkeit hatte und mir auch sehr am Herzen liegt, eingehen.
In dieser Petition forderte ein Petent, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Festung Dömitz in das Landeseigentum übernehmen soll.
Eigentümer ist derzeit die Stadt Dömitz, die 1993 die Rückübertragung als Alteigentum beantragt hatte. Allerdings schafft es die kleine Stadt Dömitz finanziell nicht, das Bauwerk zu erhalten, die dringenden Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und somit der historischen und kulturellen Bedeutung der Festung gerecht zu werden.
Dazu muss ich kurz zur historischen und kulturellen Bedeutung der Festung ausführen. Sie liegt direkt am mecklenburgischen Elbufer und ist eine der wenigen erhaltenen Flachlandfestungen des 16. Jahrhunderts. Sie ist in der Form ein Fünfeck, als Fünfeck angelegt. Und von daher wird sie auch gern als Pentagon an der Elbe bezeichnet
und sie zeigt die eindrucksvolle Wehrarchitektur der Renaissance. Und zu Beginn des 18. Jahrhunderts diente die Festung sogar vier Jahre als Regierungssitz. Wir hätten heute also möglicherweise auch in Dömitz sitzen können.
Fritz Reuter, einer der bekanntesten und bedeutendsten Dichter der niederdeutschen Sprache, war im 19. Jahrhundert auf der Festung inhaftiert
und schrieb in seinem Buch „Ut mine Festungstid“ seine Erfahrungen über die Zeit auf der Festung nieder.
Durch die Besonderheiten des Bauwerks und aufgrund des Erhaltungszustandes wurde sie ab Mitte 1975 unter Denkmalschutz gestellt. Seit 1993 beherbergen die Mauern der Festung ein Museum zur Region und zur Stadt sowie eine Einrichtung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe, für welches sich im Übrigen der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der letzten Legislaturperiode auch starkgemacht hatte.
Der Petent wandte sich zunächst an den Bürgerbeauftragten, der sich wiederum an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als auch an den Finanzminister des Landes gewandt hatte. Nachdem das Finanzministerium einen Landesbedarf für den Erwerb der Festung verneinte, wandten sich der Bürgerbeauftragte und der Petent an den Petitionsausschuss. Um zu erörtern, ob ein Erwerb der Festung Dömitz durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in Betracht kommt, lud der Petitionsausschuss zu einer Beratung mit dem Finanzminister, der Direktorin der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen, dem Bürgermeister der Stadt Dömitz sowie dem Bürgerbeauftragten.
Bürgermeister und Finanzminister bestätigten zwar die finanzielle Überforderung der kleinen Stadt Dömitz, allein die Renovierung des maroden Kommandantenhauses würde Kosten von etwa 17 Millionen Euro verursachen.
Allerdings lehnte der Finanzminister die Übernahme der Festung Dömitz in das Eigentum des Landes ab. Er wies darauf hin, dass Immobilien in Landeseigentum übernommen werden können, wenn sie von erheblichem künstlerischen, geschichtlichen und kulturellen Wert für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind. Eine solche Bedeutung wurde jedoch – für mich unverständlicherweise – verneint. Der Finanzminister betonte allerdings auch, dass eine Unterstützung der Kommune durch das Land zweifelsohne notwendig sei, um die Festung zu erhalten und wieder museal zu nutzen, denn allein die jährlich anfallenden Bauunterhaltungs- und Betriebskosten betragen circa 500.000 Euro.
Ob es nun wirklich einfacher und besser für die Stadt Dömitz ist, meine Damen und Herren, Fördermittel für die Sanierung des Kommandantenhauses zu erhalten, wie vom Finanzminister vorgeschlagen, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings klappt das mit dem Landeseigentum ja beispielsweise auch beim Schloss Bothmer oder Ludwigsburg. Warum dann nicht auch die Festung Dömitz? Der Petitionsausschuss hat zumindest im Verlauf der Beratung seine Auffassung deutlich gemacht, dass es in jedem Fall notwendig ist, die Stadt Dömitz beim Unterhalt, beim Betrieb und bei der Sanierung der Festung zu unterstützen. Im Ergebnis der Beratungen sagte auch der Finanzminister eine Unterstützung des Landes zu bei der Förderung und Entwicklung eines Nutzungskonzeptes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Buch ist noch nicht geschlossen. Wir werden den Prozess jedenfalls weiter begleiten. Und es war uns sehr, sehr wichtig, dass Sie alle von dieser Petition Kenntnis erlangen.
Zum Schluss möchte ich noch dem Sekretariat danken für den Aufwand, der unsere Arbeit des Jahres 2019 gut zusammenfasst, und natürlich auch für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss.
Ich lege Ihnen, verehrte Parlamentskolleginnen und -kollegen, ans Herz, sich die Berichte tatsächlich mal vorzunehmen. Sie beinhalten wirklich alle Lebenslagen. Und wenn man denkt, man hätte schon alles gehört, man wüsste schon alles, dann wird man in der Tat eines Besseren belehrt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern sachlich und inhaltlich Stellung zu dem vorliegenden Antrag nehmen, auch wenn mir das in der Tat nicht ganz leichtfallen wird.
Sie reden von Ideologie, meinen den strategischen Ansatz von Geschlechterpolitik und sind kilometerweit von einem modernen Familienbild entfernt.
Sie kratzen da nicht mal an der Oberfläche. Herr de Jesus Fernandes, Sie haben eigentlich nur Klamauk daraus gemacht. Schade!
Zunächst einmal stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das steht im Grundgesetz Artikel 6 Satz 1.
Und in den allermeisten Fällen bestehen Familien aus Vater, Mutter und Kind beziehungsweise Kindern.
Als sozialpolitische und frauenpolitische Sprecherin meiner Fraktion bin ich schon erschüttert, welches Rollenbild Familien, aber insbesondere auch Frauen in den Augen einer im Landtag vertretenen Fraktion einnehmen sollen.
Nach Ihrem klassischen,
nach Ihrem klassischen, um nicht zu sagen antiquierten Familienbild schicken Sie die Frauen wahrscheinlich an den Herd zurück.
Schaut man in die Begründung des Antrages, so darf man davon ausgehen, dass Frauen in erster Linie, und ich zitiere, „den Fortbestand des Staatsvolkes... gewährleisten“ sollen, Zitatende. Rein biologisch gehört zur Zeugung von Kindern ja noch ein Mann dazu – das nur nebenbei –,
aber dass die Lebensplanung und das Verständnis von Familie heute anders aussehen, das muss Ihnen eigentlich ein schmerzender Dorn im Auge sein.
Wenn Sie sich ehrlichen Herzens umschauen in Ihrer Umgebung, dann wissen Sie wahrscheinlich, dass Sie mit Ihrem Antrag absolut auf dem Holzweg sind.
Ich bin froh und dankbar, dass das heutige Rollenbild der Frau ein anderes ist. Frauen sind nicht mehr nur allein Mütter und Ehefrauen. Sie haben inzwischen oftmals in vielfacher Hinsicht die gleichen Wahl- und Partizipationsmöglichkeiten,