Christoph Grimm
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Energiewende, sie ist bereits gescheitert. Die Frage ist eigentlich nur, wann endlich diejenigen, die hier mit moralischer Überlegenheitsattitüde auftreten, endlich betreten auf ihre Schuhspitzen schauen und dieses bekennen.
Stattdessen, was wir hier erleben, ist das ständige Wiederholen von Durchhalteparolen, von Durchhalteparolen, die hier also zum Ausdruck kommen mit dieser Aussprache, die Sie beantragt haben.
Und letztendlich reihen sich an die Durchhalteparolen dann auch noch die Ankündigungen an, wir haben ja noch die Wunderwaffen. Ich hoffe, ich kriege jetzt keinen Ordnungsruf dafür.
Aber wir haben ja noch die Wunderwaffen, das sind dann die Wasserstoffwirtschaft und die Elektromobilität, und das alles funktioniert nicht, das wollen Sie nur noch nicht bekennen.
Die Energiewende ist deshalb gescheitert, weil es keine Speicher gibt und weil sie in astronomische Kosten mündet.
Das merken wir jetzt, das merken auch langsam unsere Bürger, und da haben Sie eigentlich gar kein Mittel dagegen. Herr Arppe hat das richtig gesagt, Sie haben die Weichen überfahren, wo Sie hätten abbiegen müssen. Diese Weichen, diese Zeitpunkte, wo Sie hätten anders sich entscheiden können, die sind nun überfahren worden, und jetzt müssen Sie weitermachen in diesem Stil. Schade ist nur, dass unsere Bevölkerung darunter zunehmend leidet.
Wenn Herr Schulte sagt, dass weite Teile der Bevölkerung für das EEG sind, dann will ich ihm das abnehmen. Wenn man den Leuten natürlich die Frage stellt, sind Sie dafür, dass mehr ökologischer Strom, der auch noch ohne CO2 produziert wurde, dass mehr von diesem Strom in der Bundesrepublik erzeugt wird, dann gibt es sicherlich viele, die dafür sind. Aber jetzt fragen Sie doch bitte mal die Bewohner eines Dorfes, die nahe einer großen Windkraftanlage sind – und eine solche kann ich jetzt gerade bewundern in der Nähe von Klütz, da ist eine 163 Meter hohe Nabenhöhe-Anlage gebaut worden, die 245 Meter insgesamt hoch ist –, fragen Sie mal die Bürger, wie die das EEG finden! Ich glaube, da finden Sie nicht so viel Begeisterung. Fragen Sie die Bürger bitte im nächsten Jahr beim Tanken: Möchten Sie gerne einen CO2-Preis zusätzlich bezahlen? Ja, ich kann Ihnen sagen, es gibt eine Umfrage, danach lehnen das mehr als zwei Drittel der Bürger ab. Also am schönsten wäre ja, man hätte eine Taste neben jeder Zapfsäule, und wenn man die Taste drückt, dann erklärt man, dass man den CO2-Preis bezahlen will. Ich glaube, keiner würde diese Taste drücken. Und schließlich die hohen Strompreise. Fagen Sie unsere Bürger: Möchten Sie noch mehr für den Strom bezahlen? Ich glaube, da ist die Begeisterung für das EEG dann auch zu Ende.
Die Akzeptanz wollen Sie erhöhen, sehr geehrter Herr Schulte, ja, das kann ich mir vorstellen, denn das macht Ihnen ja jetzt kalte Füße, dass die Akzeptanz sinkt für Wind- und Solarenergie. Bloß, was jetzt in der EEGNovelle steht, das sind ja gewissermaßen Folterinstrumente, die hat hier eigentlich noch keiner benannt in dieser Debatte. Sie wollen erklären, dass Wind- und Solarenergie der öffentlichen Sicherheit dienen, nicht wahr, das ist also die Durchsetzung des Brachialen in dieser EEGNovelle, es soll also mit rechtlicher Gewalt vorgegangen werden, und jede Möglichkeit, den Naturschutz oder den Bürgerwillen durchzusetzen, soll gemindert werden.
Ferner die Smart Meter sind ja die Möglichkeit, den Bürger auch noch zu zwingen, zu ganz bestimmten Zeiten seine Waschmaschine vielleicht einzuschalten.
Dann werden wir unsere Freiheit zunehmend dadurch verlieren und müssen für die Smart Meter – Sie sagten es auch, Herr Schulte – 80 Euro im Jahr bezahlen, dafür, dass wir mal teure und mal preiswertere Energie bekommen.
Nein, meine Damen und Herren, das ist ein Irrweg, auf dem Sie sich befinden, und wir werden uns dabei treu bleiben, Sie immer wieder darauf hinzuweisen, dass Sie sich auf einen Irrweg begeben haben. Ich glaube, Sie wissen es eigentlich auch, Sie wollen es nur nicht zugeben.
Und, Frau Schwenke, was Sie uns anbieten,
Sie sagen, das reicht uns noch nicht, wir wollen noch mehr Energiewende, das ist wirklich erstaunlich,
und dann auch noch gepaart mit der Forderung, dass die Preise sinken sollen. Also das ist irgendwie so ein völlig verrückter sozialistischer Gedanke, den Sie da haben. Da sollten Sie vielleicht auch mal auf einen besseren Weg kommen, aber was die Politik der LINKEN betrifft, bin ich da eigentlich ziemlich hoffnungslos.
Erste kleine zaghafte Ansätze habe ich hier bei Herrn Eifler gehört. Das sind ja fast ganz neue Töne, dass die CDU hier anfängt, etwas selbstkritisch darüber nachzudenken. Das macht mir Hoffnung bei dieser Debatte. Ansonsten lasse ich jede Hoffnung fahren. Sie werden erst wach, wenn der erste Blackout da ist. Wir hatten ihn schon fast einmal, und zwar am 27.11.2020 war das, um 9.56 Uhr,
da wäre der Strom fast ausgefallen. Und da kann man Herrn Schulte …
Ja, weil wenn die Franzosen uns nicht geholfen hätten mit ihren Atomkraftwerken.
Atomkraftwerke …
Also …
Ja, ja.
Also so ist das – Atomkraftwerke. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir sicherstellen, dass die Arbeit von Vereinen, Verbänden und politischen Parteien in unserem Bundesland trotz aller gebotenen Corona-Einschränkungen wenigstens in dem durch Satzungen und Gesetze vorgeschriebenen Kernbereich stets gewährleistet bleibt, denn nur eine gepflegte Vereins-, Verbands- und Parteistruktur ist in der Lage, Gewähr dafür zu leisten, dass die unabdingbaren gesellschaftlichen und politischen Aufgaben dieser Personenzusammenschlüsse erfüllt werden. Vereine als Keimzelle der Gesellschaft erschaffen Räume des sozialen Miteinanders, wo sich Menschen unabhängig von Altersklassen, sozialer Schichtzugehörigkeit und Hierarchieebenen begegnen und ihre Interessen miteinander teilen können. Sie sind unverzichtbar für den Erhalt des sozialen Miteinanders und einer gut funktionierenden Gesellschaft.
Parteien bilden das Scharnier zwischen Gesellschaft und Staat. Sie ermöglichen die politische Willensbildung und deren Umsetzung. Ähnlich verhält es sich mit den Verbänden. Allen gemeinsam ist, dass persönliche Zusammenkünfte ihrer Mitglieder oder Delegierten als Präsenzversammlungen für ein Funktionieren unverzichtbar sind.
Die meisten hier im Saal sind ja Mitglieder von Parteien und wissen, was das für eine Krücke ist, auf eine Telefonkonferenz oder eine Videoschaltung angewiesen zu sein. Kürzlich im Rechtsausschuss hatten wir das mit wackelnden stehenden Bildern. Es war alles nicht so sehr schön.
Wir von der AfD meinen deshalb, Einschränkungen durch Corona-Verordnungen unseres Bundeslandes sind zwar hinzunehmen, jedoch nur insoweit, als in Satzungen und Gesetzen vorgeschriebene Versammlungen dadurch nicht in Wegfall geraten. Die turnusgemäße Neuwahl, etwa eines Vereins- oder Verbandsvorstandes, die Aktualisierung von deren Satzungen, die Wahl einer Kandidatenliste einer politischen Partei sind nur einige Beispiele für Vorgänge, die eine Präsenz der beteiligten Personen erfordern.
Corona bringt hier nun vieles durcheinander. So titelte etwa die „Berliner Zeitung“ am 05.11.2020, ich zitiere: „Politik in Not“.
„Fast alle Parteien in Berlin befinden sich in einer Zwickmühle. Nach dem Parteiengesetz sind Wahl-Parteitage alle zwei Jahre verpflichtend – und in den meisten Berliner Parteien sind die Vorsitzenden inzwischen sogar mehr als zwei Jahre im Amt. Also drängt die Zeit.“ Zitatende.
Bei vielen Vereinen und auch Parteien stehen regelmäßig auch im letzten Halbjahr eines Jahres die ordentlichen Mitgliederversammlungen an, in denen der Vorstand über das vergangene Geschäftsjahr Rechenschaft ablegt, maßgebliche Entscheidungen für das laufende Jahr getroffen werden und vor allem auch Wahlen für Vorstands- und andere Vereinsämter durchgeführt werden müssen.
Nun haben Sie sicher gemerkt, unser Antrag, datiert vom 25.11.2020, erst danach wurde die aktuelle CoronaLandesverordnung vom 28.11.2020 erlassen. Deren Paragraf 8 regelt nun in dessen Absatz 5, ich zitiere: „Abweichend von § 8 Absatz 1 dürfen unaufschiebbare gesetzlich oder satzungsmäßig erforderliche Veranstaltungen und Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien stattfinden. Das gilt auch für unaufschiebbare Betriebsversammlungen und Tarifverhandlungen. Es besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 40 einzuhalten.“ Zitatende. Man könnte glauben, jetzt sind die Versammlungen plötzlich doch wieder erlaubt.
Wir halten unseren Antrag gleichwohl aufrecht. Das Erfordernis, nämlich der Unaufschiebbarkeit, welches hier hineinformuliert ist, bedeutet eine zusätzliche und darüber hinaus auch noch unpräzise Hürde, die von den die Vorschrift anwendenden Behörden sicherlich sehr unein
heitlich angewendet werden dürfte. Zwar besagt eine Legaldefinition aus dem Polizeirecht, „unaufschiebbar“ ist eine Maßnahme, wenn ein unmittelbares Tätigwerden zwingend erforderlich ist, das hilft hier aber auch leider nicht weiter. Wie soll das nämlich auf konkrete Fälle, wie etwa die Jahreshauptversammlung eines e. V., stets gleich und nachprüfbar angewendet werden? Hinzu kommt die meist zeitlich viel Vorlauf beanspruchende Planung und Anmietung eines Versammlungslokals. Wartet man, bis die Veranstaltung unaufschiebbar ist, kriegt man danach keinen Saal mehr gemietet.
Mietet man rechtzeitig, hat man zwar einen Saal, die behördliche Genehmigung wird aber möglicherweise versagt mangels Unaufschiebbarkeit.
Meine Damen und Herren, Vereine, Verbände und Parteien leisten einen wertvollen, ja, unersetzlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ihr zuverlässiges Funktionieren geht alle an. In Gesetzen oder Satzungen vorgeschriebene Präsenztreffen sind deshalb ohne jegliche weitere Einschränkungen zu gewährleisten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf eine angeregte Debatte.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Juristen, drei Meinungen, sagt man ja häufig. Aber was wir hier von Herrn Schulte heute gehört haben, das überzeugt mich nun wirklich nicht von seiner Meinung, denn eindeutig, wenn man den Text liest, bezieht sich das Wort „unaufschiebbar“ auf beide Variationen, die dann folgen, nämlich Gesetz und Verordnung. Das ist völlig klar.
Dann müssen wir das, dann müssen wir das unter uns vielleicht mal später gemeinsam klären, aber was Sie da treiben, das ist doch eine ziemliche Verwirrung. Und zumal, wenn es denn so wäre, wie Sie sagen, dann beweist das ja genau das, was ich hier anführe, nämlich, dass das Wort „unaufschiebbar“ hier den Gesetzestext beziehungsweise den Verordnungstext vollkommen unklar erscheinen lässt.
Also es ist nicht klar, was hier gemeint ist.
Und das ist die grundsätzliche Kritik überhaupt daran. Das Wort kann eigentlich gestrichen werden, vollkommen gestrichen werden, denn, ich hatte es dargelegt, es schafft nur zusätzliche Probleme. Zum einen müsste es ausgelegt werden, und bei der Rechtsanwendung durch die Behörde dürfte es divergierende Lösungen geben, die da gefunden werden. Und das Zweite ist, ich hatte es Ihnen dargelegt, es gibt Probleme dann bei der Planung durch die Vereine beziehungsweise Verbände und durch die Parteien.
Wenn es von Herrn Renz nun heißt, die Infektionslage hat sich verändert, deshalb müsste das hier drinbleiben, das Wort, auch das überzeugt mich wirklich nicht. Die Behörden wenden diese Vorschrift an. Und der Gesetzestext, der sich nur auf entweder durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Versammlungen bezieht, ist eindeutig der klarere. Und ich kann nicht erkennen, dass hier nun die Änderung der Infektionslage daran etwas geändert haben soll.
Herr Ritter zitiert die Kanzlerin – „nicht zielführend“, sagt er –, auch das überzeugt mich nicht. Ansonsten haben Sie sich ja auf …
Die Kanzlerin, die hat das mal gesagt zu einem Buch.
Das wissen Sie doch, kennen Sie doch!
Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich sagen, wenn man Gesetze und Verordnungen formuliert, dann sollte man das so kurz, so bündig und so klar wie möglich machen. Hier werden zusätzliche Probleme generiert, indem ein dehnbarer, ganz unbestimmter Begriff eingeführt wird, und das gilt es zu kritisieren. Das können wir besser, meine ich. Und wir sind hier legislativ und haben darüber zu bestimmen, und das sollte Sie eigentlich alle etwas nachdenklich stimmen. – Vielen Dank!
Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Fraktion DIE LINKE hat wieder einmal ihren politischen Experimentierkasten hervorgeholt. Zum wiederholten Mal aufgebaut ist das Experiment „Wahlalter auch für die Landtagswahlen auf 16 senken“. Im fünften Jahr der 7. Legislatur kennen wir den angestaubten Versuchsaufbau leider nur zur Genüge. Bereits in den Jahren 2017 und 2018 ist die Linksfraktion damit hervorgetreten. Neu ist allerdings nun, dass die LINKEN sich auf zwei Gewährsleute berufen, nämlich die Rechtsprofessoren Hermann Heußner und Arne Pautsch, die das derzeit in MecklenburgVorpommern geltende Wahlrecht tatsächlich für verfassungswidrig halten. Das Risiko, dass die Gültigkeit der Wahlen angefochten wird und die Wahlen gegebenenfalls wiederholt werden müssen, sei somit beträchtlich.
So drohen die Rechtsprofessoren in einem Aufsatz der Zeitschrift NordÖR des Jahres 2020, auf den sich die LINKEN in der Begründung zum vorliegenden Antrag explizit berufen, in der Landesverfassung von MecklenburgVorpommern sei kein Mindestalter festgelegt.
Das vom Landeswahlgesetz festgelegte Mindestalter von 18 Jahren verstoße aber, so die Experten, gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, der in der Würde des Menschen verankert sei. Es sei erwiesen, dass die große Mehrheit der 16- und 17-Jährigen eine ausreichende Bildung, Reife und Verantwortungsfähigkeit besitzt, weshalb ihr Ausschluss nicht zu rechtfertigen sei.
Sehen wir uns das mal genauer an: Das allgemeine Wahlrecht ist eines der wichtigsten Merkmale moderner Demokratien. Darunter versteht man, dass alle Bürger grundsätzlich das gleiche Wahlrecht besitzen. Dennoch gelten in allen Demokratien Ausschlussgründe für bestimmte Personengruppen. Beispielsweise muss der Wähler oder Gewählte Staatsbürger des betreffenden Landes sein und ein festgesetztes Mindestalter haben. So verhält es sich auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Zwar ist ein Mindestalter in der Verfassung nicht geregelt, dies wird jedoch vom Landeswahlgesetz gefordert. Eine solche Regelung entspricht der in vielen Bundesländern und wurde verfassungsrechtlich bislang von niemandem ernsthaft angegriffen. Das im Antrag als aktuelles Rechtsgutachten bezeichnete Elaborat entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Aufsatz in einer eher wenig renommierten Fachzeitschrift. Wer unter den
Juristen beschäftigt sich schon mit NordÖR? Professor Hermann Heußner ist übrigens auch dafür bekannt, dass er an anderer Stelle schon mal das Wahlrecht ab der Geburt fordert. Exoten schreiben also an exotischer Stelle, es fragt sich nur, ob auch für Exoten.
Die Fakten:
Erstens. Das Wahlalter in aller Welt liegt fast überall bei 18 Jahren, vereinzelt sogar bei 21 Jahren. Lediglich einige Länder in Südamerika haben ein Wahlalter ab 16, etwa Brasilien, Kuba, Nicaragua.
Zweitens. Außer in Österreich und Malta besteht in allen europäischen Ländern das aktive Wahlrecht zur Europawahl und den Landesparlamenten erst ab 18 Jahren.
Drittens. Bei den Bundestagswahlen dürfen alle Bundesbürger ab dem 18. Lebensjahr wählen. Sie haben dann das aktive und das passive Wahlrecht gleichermaßen.
Viertens. Bei den Kommunalwahlen unterscheidet sich das Wahlrecht von Bundesland zu Bundesland. In 11 von 16 Bundesländern dürfen Jugendliche aktiv ab 16 Jahren bei den Kommunalwahlen mitwählen. Das hat seine guten Gründe, denn ohne Lebenserfahrung ist der Mensch nicht in der Lage, die Folgen seines Handelns hinreichend zu beurteilen und abzuschätzen. Ohne ausreichende Lebenserfahrungen ist die Wahrscheinlichkeit, im Leben eigene Interessen ungewollt preiszugeben, falschen Idealen nachzueifern oder gar Demagogen zum Opfer zu fallen, eher groß.
Erst, wenn mit zunehmender Lebenserfahrung persönliche Reife und Sachverstand gewonnen werden, ändert sich das. Daran hat die heutige moderne Lebensweise nichts geändert. Das Internet und die digitalisierte Gesellschaft haben den alten Lehrsatz, wonach Lebenserfahrung sich nur mit den Lebensjahren einstellt, ebenso wenig entwertet wie neuere, gesellschaftliche Strömungen, etwa „Fridays for Future“ oder Querdenker.
Bildung, Reife und Verantwortungsfähigkeit stellen sich auch heute nun mal nicht schneller ein, als dies früher der Fall war. Die Herabsetzung des Volljährigkeits- und Wahlalters Mitte der 70er-Jahre von 21 auf 18 begründet da nicht etwa eine Regel, wonach ein allgemeiner Trend zu immer niedrigeren Altershürden anzuerkennen sei. Mit der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 verschwand 1975 eine fast 100 Jahre alte Regelung. Mit 18 sollte man von nun an voll geschäftsfähig werden, über ein eigenes Vermögen verfügen dürfen, Verträge schließen, den Wohnort frei bestimmen und nach eigener Wahl eine Ausbildung beginnen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch 45 Jahre später beabsichtigen wir als Alternative für Deutschland nicht, die Altersgrenze abzusenken, weder für das Wahlrecht noch für andere rechtliche Beschränkungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren derzeit gelten. An einer Bundestags- oder Europawahl teilzunehmen, bedeutet nämlich auch, Verantwortung für die Wahlentscheidungen zu übernehmen. Sollten Jugendliche nach Ihrem Verständnis also schon ab 16 Jahre als voll ge
schäftsfähig angesehen werden? Welche Maßstäbe legen Sie dann an, das Wahlalter auf 16 Jahre festzulegen? Wieso fordern Sie denn eigentlich nicht gleich eine Absenkung auf 14 Jahre? Immerhin dürfen Menschen ab diesem Alter frei über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden.
Fakt ist, Wahlen sind kein Spiel. Ihr Ergebnis muss auf einen öffentlichen, nach Möglichkeit mit rationalen Argumenten zu führenden Diskurs zwischen Wählern und zu Wählenden zurückführbar sein. Das Wahlrecht setzt die Fähigkeit voraus, an einem solchen Kommunikationsprozess mit eigenem Verständnis teilzunehmen. Ein solcher Grad an Verstandesreife kann typischerweise bei den über 18-Jährigen leichter vorausgesetzt werden, bei den 16- bis 17-Jährigen jedenfalls noch nicht in demselben Umfang.
Meistens begründen die LINKEN ihre Anträge auf Absenkung des Wahlalters damit, das Interesse der Jugend an der Politik dadurch zu wecken. Davon abgesehen, dass ein zentraler Aspekt der freiheitlichen Demokratie nicht als pädagogisches Hilfsmittel zum schulischen Politikunterricht degradiert werden sollte, sprechen Wissenschaft und empirische Erfahrungen dagegen eindeutig eine andere Sprache. Laut einer Studie der Universität Hohenheim besitzen Jugendliche unter 18 Jahren ein signifikant geringeres politisches Interesse als junge Menschen über dieser Altersgrenze. Gleiches gilt für das Verständnis von politischer Kommunikation.
Die Erfahrungen aus verschiedenen Bundesländern mit dem Wahlrecht ab 16 sprechen ebenfalls für sich. In Sachsen-Anhalt, das 1999 das Wahlalter absenkte, lässt sich sogar in einem Zeitraum von über zehn Jahren keine Zunahme der Stimmabgabe von Jugendlichen unter 18 Jahren feststellen. Die Partizipation der unter 18-Jährigen lag zudem durchweg unter der durchschnittlichen Wahlbeteiligung. In Hessen wurde das Wahlalter nach einer Experimentierphase sogar wieder auf 18 Jahre erhöht.
Zurück zu den Gewährsleuten der LINKEN, den Rechtsprofessoren und ihrem Aufsatz. Laut Heußner und Pautsch geht es in Mecklenburg-Vorpommern um die Stimmen von knapp 25.000 16- bis 17-Jährigen. Die unter 18-Jährigen würden 1,85 Prozent der Wahlberechtigten stellen, schreiben sie. Politisch wären SPD und CDU eher die Verlierer einer Wahlalterabsenkung, denn kleinere Parteien und insbesondere die GRÜNEN erhalten in den jüngeren Wählerkohorten deutlich höhere Stimmenanteile, heißt es in dem Aufsatz der Experten.
Man könnte nun über die wahre Motivation der LINKEN für diesen Antrag trefflich spekulieren. Wir als AfD jedenfalls haben gute Gründe gegen ein Wahlrecht mit 16 dargelegt. Wir werden Ihren Antrag ebenso wie die Überweisung in etwaige Ausschüsse daher ablehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Damit nach der gestrigen Debatte keine Zweifel aufkommen: Wir als AfD möchten die Strompreisexplosion stoppen, den Wirtschaftsstandort sichern und die EEG-Umlage abschaffen,
denn die EEG-Umlage ist unsozial, wettbewerbsverzerrend und für die deutsche Wirtschaft standortgefährdend. Als Zuschlag zum Strompreis belastet sie Senioren und Familien überproportional zum Einkommen. Einerseits wird der Ökostrom teilweise in das Ausland verschenkt, weil sich in Deutschland keine Absatzmöglichkeit findet, andererseits zahlten die Stromkunden bis zum Jahr 2019 rund 220 Milliarden Euro an Subventionen für EEGStrom. Allein in diesem Jahr werden es voraussichtlich 25 Milliarden Euro sein.
Ziel dieses Gesetzes ist es nun, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch mindestens auf 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu steigern. Heute, nach 20 Jahren EEG-Realität, wissen wir, dass die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung nicht verringert wurden, im Gegenteil, sie haben sich, wenn man sich die Stromkosten der deut
schen Haushalte und Unternehmen vergegenwärtigt, geradezu massiv erhöht. In Mecklenburg-Vorpommern zahlen wir aktuell nach Schleswig-Holstein und Hamburg die dritthöchsten Strompreise in Deutschland und Deutschland zahlt wiederum die höchsten der Welt, und das bei den niedrigsten Durchschnittseinkommen aller Bundesländer. Danke noch einmal dafür, liebe etablierten Parteien!
Zu dieser EEG-Realität zählt ebenso die Gefahr der Abwanderung vieler Industriebetriebe ins nahe und ferne Ausland, in dem nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Kosten für elektrische Energie weitaus geringer sind als in Deutschland. In Verbindung mit der Abwanderungsgefahr vieler Unternehmen aus Deutschland kann man attestieren, dass diese erste Zweckbestimmung des EEG, die steigenden volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern, verfehlt wurde, denn gerade durch die starke Verteuerung der nationalen Stromproduktion sind zusätzliche betriebswirtschaftliche Kosten und zukünftige Ansprüche in Höhe von 500 Milliarden Euro entstanden, die von den Stromkunden bezahlt werden müssen und in der zurückliegenden Zeit bereits bezahlt wurden.
Den Anteil der erneuerbaren Energien, an der Deckung des Bruttostromverbrauches in Deutschland von aktuell 43 Prozent bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent zu steigern, verursacht unsinnigen Aufwand und immense zusätzliche Kosten, denn uns ist allen bewusst, dass für jede Windenergieanlage und für jedes Solarkraftwerk Reservekraftwerke einsatzbereit gehalten werden müssen, um eine stabile Energieversorgung zu garantieren. Dieses Bereithalten einer Parallelstruktur kostet Milliarden, ebenso wie die steigende Zahl von Netzeingriffen zur Laststeuerung und Stromverteilung. Mit jeder zusätzlich angeschlossenen Windenergie- und Solaranlage wird die Netzsteuerung aufwendiger, der Kostenaufwand größer und die Effizienz geringer.
Damit ist sichtbar, dass die EEG-Umlage ein Kostenmonster bleibt und ist und weiter vergrößert werden soll. Die Folge ist, dass die Elektrizität in Deutschland stetig zunehmend verteuert wird. Die EEG-Umlage ist ein Klotz am Fuß des Mittelstandes und unserer Betriebe. Die deutschen Unternehmen zahlen mit 15,6 Cent pro Kilowattstunde schon den zweithöchsten Industriestrompreis in Europa. In Frankreich werden 10 Cent, in Dänemark 7 Cent bezahlt. Die hohen Strompreise führen zu Wettbewerbsnachteilen und bedrohen Unternehmensexistenzen.
Meine Damen und Herren, so darf es nicht weitergehen! Wir sagen als AfD: Schluss damit! Und nun soll dieser gesamte Irrsinn auch noch zu einer Frage der nationalen Sicherheit erhoben werden. Damit sollen alle Türen geöffnet und dem Ökowahnsinn soll ungebremst freier Lauf gelassen werden.
Der am 23. September 2020 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf einer Novelle des EEG 2021 ist aber keine einfache Fortschreibung bisheriger Politik,
sondern eine strategische Wende hin zu einem Frontalangriff, um erneuerbare Energien mit der Brechstange durchzusetzen und Bürger sowie Mittelstand als Selbstversorger von der Energiewirtschaft auszuschließen. Zum ersten Mal wird die Freiheit in der Anwendung erneuerbarer Energien per Gesetz direkt eingeschränkt und die demokratische Freiheit bei Anwendung und Verbrauch eigenerzeugter Sonnenenergie für die Zukunft tendenziell sogar unter Verbot gestellt. Das missachtet die demokratischen Freiheiten aus dem Grundgesetz und ist deshalb offenbar auch nicht verfassungskonform.
Im Antrag geht es hier um eine bestimmte Klausel. Wir reden hier von der Klausel zur öffentlichen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse aus Paragraf 1 Absatz 5 EEG 2021, die neu eingefügt werden soll. Die Regel lautet: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Was genau bedeutet das nun? Bisher gab es keine ausdrückliche Einlassung des Gesetzgebers dahin gehend, dass die Errichtung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen im öffentlichen Interesse liegt, sodass der Vorhabenträger für jeden Einzelfall besonders erläutern musste, weshalb ein solches öffentliche Interesse vorliegt. Dies kann etwa die Begründung eines Antrages auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit von erteilten emissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen, aber auch planerische oder ermessensgelenkte Entscheidungen von Behörden sehr erleichtern.
Die vorgesehene Regelung des Paragrafen 1 Absatz 5 EEG 2021 ist aber auch geradezu maßgeschneidert, um naturschutzrechtliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die den Vorhaben bisher im Wege standen. Das gilt insbesondere für den Vogelschutz und das in Paragraf 45 Absatz 7 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz geregelte Tötungsverbot. Auffällig ist auch, dass die europäische FFHRichtlinie in ihrem Artikel 16 für Ausnahmen von den Tötungsverboten – die heißen da Zugriffsverbote – beide Voraussetzungsvarianten, nämlich öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit, vorsieht, während sich die EU-Vogelschutzrichtlinie in ihrem Artikel 9 auf die Voraussetzung des Interesses der öffentlichen Sicherheit beschränkt.
Die vorgesehene Regelung erleichtert also deutlich europarechtlich vorgegebene Voraussetzungen für Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten, soweit die Tötung von Vögeln durch Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen werden kann.
In den Medien wurde mit Recht davon gesprochen, es handelt sich hier um die Lizenz zum Töten.
Die vorgesehene Regelung ist zudem offenbar so gewählt, weil bei allen Entscheidungen der Verwaltung mit Abwägungs- und Ermessensspielraum oder solchen, die tatbestandlich öffentliches Interesse oder öffentliche Sicherheit erfordern, zukünftig Erneuerbare-EnergienAnlagen durch gesetzgeberische Entscheidung privilegiert sein werden.
Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergie, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf öffentliche Sicherheit Abwägungsentscheidungen der Gerichte daher massiv beeinflussen.
Fraglich ist überdies, ob vor diesem Hintergrund etwa auch noch Flächen für die Errichtung von Windrädern und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nunmehr auch noch enteignet werden können.
Das Ziel ist klar erkennbar: Stromerzeuger können bei Bauprojekten künftig schneller durchs Genehmigungsverfahren kommen. Damit werden die erneuerbaren Energien bei künftigen Abwägungsentscheidungen in Genehmigungs- und Gerichtsverfahren deutlich gestärkt.
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen stehen nun die Interessen der Ökostrombranche künftig mindestens auf Augenhöhe mit den Belangen des Artenschutzes für bedrohte Vogelarten, und das zeigt doch die ganze Verlogenheit dieses Ökowahns.
Mit dieser quasi Notverordnung soll klargestellt werden, dass der Windindustrie künftig ein rechtlicher Vorrang gegenüber dem Natur- und Umweltschutz und den Belangen der Bürger eingeräumt werden soll.
Ja, ist klar, dass Sie das bestreiten, Herr Krüger.
Dies verleiht dem neuen EEG-Paragrafen aber geradezu die Anmutung einer Notverordnung.
Meine Damen und Herren, wir von der Alternative für Deutschland sagen ganz klar Nein dazu und werden deshalb auch für den Antrag stimmen.
Weil ich noch etwas Zeit hier sehe, möchte ich Ihnen noch etwas mit auf den Weg geben.
Es wird einmal eine Zeit kommen,
da werden die Historiker aufschreiben,
es gab da mal eine Epoche, da haben die Politiker
in ihrer Mehrheit geglaubt, man könnte ein Industrieland wie die Bundesrepublik Deutschland mit Wind- und Solarkraft antreiben.
Dann hat man aber schnell eingesehen, es gibt dann Blackouts, nämlich im Fall der Dunkelflaute,
und dann wird das Ganze sein Ende gefunden haben. Ich bin mir sicher, dass es dazu kommen wird.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, sehr geehrter Herr Kollege Schulte! Wenn Sie hier zum Besten geben, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht, was der Herr Dr. Jess vorgetragen hat, dann nehme ich Ihnen das sofort ab. Aber ich will Ihnen mal versuchen auf die Sprünge zu helfen. Sie und Ihre Partei sind dafür verantwortlich, dass den Bürgern in diesem Lande das Fell geradezu über die Ohren gezogen wird. Wir sind auf dem Weg in einen Hoch- und Höchststeuerstaat, und da tragen Sie und Ihre Kollegen, auch in Berlin, mit große Verantwortung für. Die höchsten Steuern und Abgaben der Welt, wir wissen es, werden in Deutschland bezahlt. Wir haben Belgien 2019 überholt. Die höchsten Strompreise der Welt – wir haben es ja hier auch lange diskutiert, Sie haben es auch geleugnet, aber inzwischen wird es überall auch in der Presse wiedergegeben, es gibt auch entsprechende Statistiken –, die höchsten Strompreise der Welt zahlen wir hier in Deutschland. Und hier in Mecklenburg-Vorpommern wohnen die Bürger mit dem geringsten Einkommen.
Und da kommen Sie mit Ideen für neue Steuererhöhungen! Es wird also den Bürgern noch mehr das Fell über die Ohren gezogen. Ich denke an die CO2-PaketGesetzgebung, die ja ab dem nächsten Jahr wirksam wird und dann sich fortpflanzt bis 2025, und ich denke an die geplanten EU-Steuern für Plastiksteuer und für Digitalsteuer. Geht Ihnen da nicht irgendwie ein Licht auf?
Und die Herrschaften da drüben, die schreien ja auch nach höheren Steuern, diesmal für Millionäre, aber so viele Millionäre, glaube ich, haben wir gar nicht in MeckPomm, dass sich das irgendwie rentieren dürfte. Außerdem hat noch niemand darüber gesprochen, dass Kapital ein scheues Reh ist und dass Millionäre natürlich das Weite suchen würden, wenn solche Ideen hier wirklich umgesetzt werden würden.
Also das ist alles ziemlich schwach, was hier für Verbesserungen für diese Bürger ins Haus steht. Es ist eigentlich überhaupt nicht zu sehen. Man müsste sich als Bürger in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich eher immer mehr einer Existenzangst ausgesetzt sehen, zumal die Werktätigen, die ja mit dem Auto zu ihren Jobs fahren müssen und das tagtäglich tun, trotz Ihrer ganzen Corona-Ideen, diese Leute werden ja auch..., immer enger wird es bei denen im Portemonnaie. Die kriegen Angst, ne?
Und das ist hier...
... gemeint,...
... und das ist...
... unsere Position als Alternative für Deutschland. Und das haben Sie nicht verstanden. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vertreter der LINKEN sind schon lange mit dem Thema Vollzug unterwegs, letztmalig im Januar 2018 mit dem wohlklingenden Antrag „Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen“. Es scheint, das Herz der Damen und Herren schlägt nicht nur links, sondern auch für Kriminelle. Der Antrag wurde seinerzeit hier im Hohen Hause zu Recht abgelehnt.
Lassen Sie mich zu dem heute gestellten Antrag beziehungsweise zu der Einführung kurz Folgendes klarstellen: Bevor heute eine Person überhaupt in den Vollzug muss – Ausnahmen sind nur ganz schwere Kapitalverbrechen –, hat diese Person bereits eine beachtliche kriminelle Laufbahn über längere Zeit hingelegt.
Der Weg in den Vollzug führt in der Regel über viele Strafverfahren, die oft erst Wirkung zeigen, wenn eine Haftstrafe endlich verhängt wird. Die kriminellen Laufbahnen beginnen oft erst mit Einstellungen nach dem Paragrafen 153 fortfolgende Strafprozessordnung seitens der Staatsanwaltschaft. Weiter folgen dann Strafbefehlsverfahren und letztendlich über die Verhängung einer Haftstrafe nach Erhebung der Anklage führt der Weg dann endlich in die Justizvollzugsanstalt.
In dieser Zeit hat der zukünftige Strafgefangene permanent gezeigt, dass er nicht gewillit ist, unsere Rechtsordnung einzuhalten, und hat eine Unmenge an Schaden für
die Gemeinschaft verursacht, nicht zu vergessen die Opfer der Straftaten. Meine Damen und Herren, ich will damit klarmachen, wir haben es hier nicht mit Leuten zu tun, die ihre Rechnung mal nicht bezahlt haben. Das ist eine ganz andere Klientel.
Fakt ist auch, dass nach der schon seit Jahren gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes es das Grundgesetz gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen beziehungsweise des Gefangenen hin auszurichten. Allein dieses Gebot, das darauf abzielt, die Gefangenen im Vollzug der Freiheitsstrafe zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, entspricht den Anforderungen unserer Verfassung. Das Resozialisierungsgebot wurde natürlich auch durch die europäischen Strafvollzugsgrundsätze bestätigt. So weit, so gut.
Fakt ist aber auch eins, und das dürfen wir nie vergessen, meine Damen und Herren: Auch während der Inhaftierung gilt dem Schutz der Opfer inhaftierter Straftäter besondere Aufmerksamkeit. Gerade die Opfer von Straftaten dürfen durch die Vollzugsgestaltung nicht beeinträchtigt werden. Ihr Schutz ist bei jeder Vollzugsmaßnahme zwingend und vorrangig zu beachten, nicht mehr und nicht weniger. Das sind wir den Opfern unserer Gesellschaft schuldig.
Auch darf bei allen Resozialisierungsgedanken nicht außer Acht gelassen werden, bei der Gestaltung des Vollzuges sind die Belange von Sicherheit und Ordnung der Anstalt sowie der Schutz der Allgemeinheit zu beachten. Den gründlichen Kontrollen der Hafträume, Werkbetriebe sowie der Besucher kommt dabei zur Prävention von Ausbrüchen und gewaltsamen Übergriffen, aber auch zur Verhinderung von Drogenkonsum eine hohe Bedeutung bei.
Der offene Vollzug soll zwar die Voraussetzungen für eine an den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung rechtzeitig bieten, jedoch jedes Fortgehen aus der Anstalt setzt eine auf der Grundlage einer Einzelfallentscheidung getroffene besondere Erlaubnis voraus. Und das soll auch so bleiben und dafür stehen wir als AfD auch gerne ein.
Das gegenüber dem geschlossenen Vollzug geringere Maß äußerer Kontrolle verlangt daher bei der Anwendung des offenen Vollzuges ein besonderes Maß an innerer Einsicht. Die dort untergebrachten Gefangenen müssen daher auch die Bereitschaft und charakterliche Befähigung zur freiwilligen Einordnung in die Gemeinschaft und zur Selbstdisziplin aufweisen. Der offene Vollzug soll und darf daher kein Regelfall sein. Der offene Vollzug darf nur solchen Gefangenen zur Verfügung stehen, die auch tatsächlichen willens und in der Lage sind, das Unrecht ihrer Taten einzusehen und zu reflektieren, dass lediglich ein straffreies Leben zu einer Akzeptanz in der Gesellschaft führt.
Ich zitiere dazu zutreffend meinen Kollegen Horst Förster: „Die Strafe hat vor allem den Sinn, die Rechtsordnung zu verteidigen. Wenn nämlich Strafe nicht mehr Strafe ist, dann besteht eigentlich kein Grund, nicht straffällig zu werden.“ Das hat er hier mal gesagt.
Und da sind wir eigentlich bei dem Punkt, der hier von Bedeutung ist. Strafe hat ja nicht nur den Zweck, die Resozialisierung des Täters herbeizuführen, sondern sie
hat auch einen Präventionscharakter und je nach Auffassung natürlich auch einen Vergeltungszweck.
Das ist jedenfalls meine Auffassung.
Strafe ist und sollte also Strafe bleiben. Das muss deutlich werden auch im Strafvollzug.
Und jetzt betrachte ich Ihren Gesetzentwurf einmal von einigen Facetten her nur. Es ist ein sehr langes Werk, aber die Frau Ministerin hat mir einiges schon vorausgenommen. Nehmen wir mal den Wohngruppenvollzug, also, ich möchte gegenüberstellen das Wunschdenken der LINKEN jetzt und dazu mal die Realität. Also Wunschdenken der LINKEN ist: „Die Unterbringung in Wohngruppen ist als Regelunterbringung im geschlossenen Vollzug einzurichten.“
Nun ja, durch die Gemeinschaft mit den anderen Wohngruppenmitgliedern kann zwar der Gefangene lernen, Konflikten positiv gegenüberzutreten und mit Kritik konstruktiv umzugehen. Das einzelne Mitglied ist in der Gruppe schließlich gezwungen, mehr Verantwortung für sich selbst und für die Einheit zu übernehmen. Dies fördert die Initiative des Gefangenen, gibt ihm verstärkte Identifizierungsmöglichkeiten mit den Behandlungszielen und kann somit auch die Behandlungsbereitschaft erhöhen. Eine Regelunterbringung sollte diese Form des Vollzuges aber nicht sein, zumal dies auch eine räumliche Abgrenzung von anderen Gruppen verlangt und die Kosten für die Betreibung der JVA ins Unermessliche anheben würde.
Frau Ministerin hat gesagt, ein Langzeitziel, als solches könnte sie sich das vorstellen. Also ich kann mir das im Moment überhaupt nicht vorstellen. Sie müssten ja auch an die baulichen Veränderungen in einer JVA denken, und diese Kosten sind schon mal ganz bedeutend sicherlich. Hinzu kommt natürlich, dass man das auch alles überwachen muss entsprechend mit Mehraufwand. Und schließlich könnte ich mir vorstellen, dass diese Form des Strafvollzuges auch ein gewisses Konfliktpotenzial mit sich bringt, dessen man ja dann auch Herr werden müsste.
Nächster Punkt: Recht auf Besuch. Sie wollen den Paragrafen 26 verändern. Wieder Wunsch der LINKEN: „Die Regelung zu Langzeitbesuchen in Absatz 4 ist als eingeschränktes Ermessen auszugestalten. Nachdem die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter festgestellt hat, dass der Besuch zur Pflege der familiären, partnerschaftlichen oder ihnen gleichzusetzender Kontakte geboten erscheint und die Gefangenen hierfür geeignet sind, ist nicht verständlich, warum hier ein umfängliches Ermessen eingeräumt werden soll.“
Hier verkennen die LINKEN Folgendes: Besuchskontakte gehören zwar zu den wichtigsten Mitteln sozialer Kontaktpflege. Leider entspricht es allerdings den Erfahrungen der vollzuglichen Praxis, dass Besuchskontakte auch genutzt werden, um unerlaubte Gegenstände, im schlimmsten Fall Drogen oder gefährliche Gegenstände zu übergeben. Dies bedroht nicht nur die Sicherheit der Anstalt, sondern gefährdet auch das Erreichen des Eingliederungsziels. Diesen Gefahren ist natürlich konse
quent zu begegnen. Deshalb sagen wir Nein zu Ihrem Änderungsvorschlag.
Nächster Punkt: Paragraf 30 – Telefongespräche. Auch hier stellt sich DIE LINKE in ihren Wunschträumen vor, dass durch eine Liberalisierung dieser Telefongespräche halt mehr diese, ja, Mobilgeräte benutzt werden können, auch Internet. Aber hier sind auch die Vorstellungen deshalb utopisch, weil unerlaubte Mobilfunkgespräche Gefangener stellen eine ganz erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für die Sicherheit und Ordnung – und nicht die öffentliche – in den Justizvollzugsanstalten dar. Aus Telefonüberwachungsmaßnahmen der Polizei ist bekannt, dass Gefangene aus Justizvollzugsanstalten heraus mit unerlaubt eingebrachten Mobiltelefonen beispielsweise versuchen, Verdunkelungshandlungen vorzunehmen oder Betäubungsmittelhandel zu organisieren. Darüber hinaus lassen sich Dritte, wie beispielsweise Fluchthelfer, auf diese Weise anleiten.
Nächster Punkt: Pakete. Auch hier der Wunsch der LINKEN: „Gleichwohl ist es vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und der Resozialisierung sinnvoll, die Möglichkeit eines beschränkten Empfanges“ von Paketen „zuzulassen“, schreiben Sie. Nun ja, auch da gibt es eine andere Seite, denn es hat sich die Sachlage im Vergleich zur Einführung des Paragrafen 33 Strafvollzugsgesetz inzwischen geändert. So haben die Gefangenen heutzutage umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten, durch die sie ihr Leben in der Anstalt angenehmer gestalten können. Auch würde die Erweiterung des Empfanges von Paketen in der Praxis zu Abhängigkeiten unter den Gefangenen führen und nicht zu der angestrebten Förderung der Beziehungen mit Außenstehenden, wenn einzelne Gefangene ihr Kontingent an drei Regelpaketen im Jahr nicht ausschöpfen und es intern an andere Gefangene weitergeben.
Zu beachten ist außerdem, dass das zunehmende Drogenproblem durch Veränderung der Gefangenenpopulation inzwischen zu einem höheren Sicherheitsrisiko führt. Dies erfordert einen erhöhten Kontrollaufwand durch Bedienstete, die insoweit an anderer Stelle fehlen.
Zusammenfassend möchte ich sagen, meine Damen und Herren: Frau Bernhardt hat es zwar in ihrer Anmoderation gleich ausgeschlossen, mit Kuscheljustiz soll das alles nichts zu tun haben. Das überzeugt mich gar nicht, meine Damen und Herren. Das ist hier Kuscheljustiz in Reinkultur.
Und dann haben Sie auch noch so ein paar gender…, na ja, sprachliche Veränderungen, also wie man das Wort „Rechtsanwalt“ gendergerecht durchdekliniert. Das kann man auch diesem Gesetzentwurf entnehmen. Das lehnen wir schon auch aus Prinzip ab.
Ich möchte sagen am Schluss, wir würden einer Überweisung in die Ausschüsse zustimmen, allerdings den Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Ja, schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Im Plenum am 14. November 2019 wurde die Landesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die bereits vorliegenden Anträge von Beschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen zeitnah überprüft und beschieden werden und gegebenenfalls die Auszahlung der beantragten Differenzbeträge erfolgen soll und die Eingruppierung der Mitarbeiter in den Geschäftsstellen beziehungsweise Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern in die entsprechende Entgeltgruppe des Tarifvertrages der Länder unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2018 überarbeitet werden soll.
Ich frage die Ministerin, was in der Zwischenzeit durch ihren Zuständigkeitsbereich bis dato konkret im Hinblick auf dieses Thema zum Vorteil der Beschäftigten unternommen worden ist.
Können Sie einen konkreten Termin benennen, bis zu dem Sie die vorliegenden Anträge abgearbeitet haben?
Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Extremismus hat in unseren Medien nichts zu suchen. Wenn ich das so proklamiere, dann gibt es hier in unserem Hohen Hause bestimmt keinen Widerspruch. Da bin ich mir ganz sicher. Oder?!
Wie wäre es dann mal mit einem Lackmustest? Die linksextreme Seite „Indymedia“, auf der manch hinterhältiger Gewaltanschlag der Antifa gegen politisch Andersdenkende eingestanden und abgefeiert wird, erfreut sich munterer Existenz und Beliebtheit, obwohl dieser Umstand von aufrechten Demokraten schon seit Jahren intensiv bekämpft wird. Ob etwa die Mitglieder der Fraktion der LINKEN Mut und Kraft aufbringen, sich hier und heute in der Debatte gegen „Indymedia“ zu erklären?
Extremismus hat schon gar nichts in den beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien zu suchen. Auch da sind wir uns offiziell sicher alle einig. Ob sich dann wohl CDU- und SPD-Mitglieder dieses Hauses dazu durchringen können, tendenziöse Berichterstattungen wie in „Panoramagate“ oder Sendungen wie „KiKa“ mit dem Lied über „Oma, die Umweltsau“ deutlich zu kritisieren und sich davon auch zu distanzieren? Meine Damen und Herren, das Ergebnis dürfte eher aufzeigen, wie klein eigentlich der Abstand zwischen Extremismus in den Medien und der Politik wirklich ist.
Ich bin Herrn Arppe deshalb dankbar, dass er dieses Thema heute hier aufgeworfen hat. Unsere Medien haben ihre Unschuld schon lange verloren. Da darf man wohl alle Formen, ob analog oder digital, traditionell oder alternativ, mit einbeziehen. Die Entwicklung hin zu extremistischen Tendenzen begann schleichend, besonders bei den öffentlich-rechtlichen Medien. Rundfunk und Fernsehen haben den Auftrag, kritisch zu informieren, und – das wird häufig auch vergessen – sie haben auch einen Bildungsauftrag. Das wurde vor 40 Jahren noch wirklich ernst genommen. Früher war alles besser – manchmal stimmt das. Da gab es Wissenschaftssendungen wie beispielsweise die Sendung „Querschnitt“ mit Professor Hoimar von Ditfurth. Da fühlte man sich wie im Hörsaal einer Volkshochschule, konnte 45 Minuten zusehen und war hinterher schlauer als vorher.
Solche Formate, meine Damen und Herren, gibt es heute nicht mehr. Wenn jetzt überhaupt mal Wissenschaftliches gesendet wird, muss es nach fünf Minuten krachen und puffen, sonst könnten ja die Einschaltquoten sinken. Tatsächlich gesunken ist das Niveau, und zwar auf allen Kanälen.
„Uschi-TV“ gibt es überall und zu jeder Zeit. „Uschi“ steht für „Unterschichten“. Gleichzeitig ist eine kritische Berichterstattung aber kaum noch zu finden. Die Privaten folgen der politischen Richtung ihrer Eigentümer, das war schon immer so. Die Öffentlich-Rechtlichen senden nur noch regierungstreu, das ist neu. Längst Geschichte sind Auseinandersetzungen wie die einst legendäre zwischen dem Fernsehjournalisten Ernst Dieter Lueg mit Herbert Wehner. Kein Journalist geht heute wirklich noch mit kritischen Fragen an Regierungspolitiker heran. Die etablierten Medien sind zu einem finalen Mainstream verkommen, verwüstet und verkrustet.
Seinerzeit zutreffend sagte schon Konrad Adenauer: „Mit kleinen Jungen und Journalisten soll man vorsichtig sein. Die schmeißen immer noch einen Stein hinterher.“ Das tut heute kaum noch einer. Journalisten haben ihre eigenen politischen Einstellungen oder sie werden von nicht unmittelbar in Erscheinung tretenden Mächten, zum Beispiel politischen Parteien, gelenkt und vermitteln dementsprechende Eindrücke. Nicht selten wird man auch ganz bewusst indoktriniert, vor allem über Emotionen manipuliert. Zeitgeist, Bedingungen der Nachrichtenlogistik und Medienproduktion, auch der Zwang zur Quote kommen hinzu. Das Selektierte wird damit notgedrungen immer selektiver und die Auswahl immer beliebiger und willkürlicher.
Wenn eine Regierung die Medien unterdrücken will, bieten sich vier finanzielle Strategien an, so Marius Dragomir, Leiter des Zentrums für Medien, Daten und Gesellschaft an der Zentralen Europäischen Universität. Er nennt die Bereitstellung öffentlicher Gelder für staatlich verwaltete Medien staatliche beziehungsweise öffentliche Werbungen, staatliche Beihilfen und marktverzerrende Maßnahmen.
Staatliche Beihilfen sind dabei eines der beliebtesten Instrumente, das eine besonders große Rolle bei der Vereinnahmung der Medien spielen kann. Bei einer 2014 von den Open Society Foundations durchgeführten Umfrage wurden 35 Länder untersucht und bei 28 wurde festgestellt, dass sie bedeutende Beihilfen an Medienunternehmen gezahlt hatten, wobei in mindestens der Hälfte dieser Länder nachgewiesen wurde, dass die staatlichen Beihilfen zur Manipulation der besagten Medien genutzt wurden.
In der Studie „Rechtsextremismus und Fernsehen“ haben Medienforscher von ARD und ZDF im herrschenden politischen Diskurs eine Doppelstrategie der Kriminalisierung und der verschärften mentalen und moralischen Ausgrenzung mit den Mitteln der symbolischen Politik und der Inszenierung von Selbstverständigungsritualen als Ersatz für eine substanzielle politische Auseinandersetzung gegenüber dem Rechtsextremismus konstatiert und das daran orientierte Selbstverständnis von zahlreichen Journalisten und Redakteuren kritisch hinterfragt: Die Medien haben „ein Verhältnis zur Politik entwickelt, in dem sie in erster Linie als ‚Bündnispartner‘ der Ausgrenzungsstrategie und der symbolischen Politik agieren, statt Distanz zu wahren und als kritischer Konterpart des politischen Systems die offensive politische Auseinandersetzung mit dem...extremismus einzufordern. Anstelle von Aufklärung, Ursachenanalyse und politischer Auseinan
dersetzung neigen sie dazu, eine Gefühlskultur gegen“ Extremismus „zu etablieren und damit das Extremismusproblem zu entpolitisieren.“ Das war ein Zitat aus Oehmichen, Horn und Mosler, „Rechtsextremismus und Fernsehen“.
Leider übernehmen viele Journalisten unhinterfragt oder aus eigener Überzeugung eine von der Politik praktizierte Doppelstrategie der Kriminalisierung und Ausgrenzung, ohne ausreichend Raum für eine politische Auseinandersetzung einzuräumen. Dies ist ein Problem des öffentlichen Diskurses, der die politische Herausforderung des Extremismus vorrangig auf eine juristische oder moralische Angelegenheit reduziert. Die Darstellungsweise von extremistischen Tätern und Wortführern wird zu häufig dramatisierend, unreflektiert emotionalisierend oder stereotyp vorgenommen, sei es durch unbedachten Rückgriff auf Archivbilder oder durch Pauschalisierungen. Dies ist auch ein Problem der Mechanismen des Tagesjournalismus, der gleichzeitig einem Visualisierungs-, einem Zeit- und einem Quotendruck unterliegt.
Fest steht auch, dass die Medien vermehrt als Sprachorgane von Exekutive und Legislative in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Verschärft wird dies besonders durch die Flüchtlingskrise. Hier stößt die überwiegend eher positive Berichterstattung über den starken Zustrom von Asylbewerbern auf eine teils gespaltene Haltung der Bevölkerung, denn ausweislich dieser Umfragen bestehen bei der Mehrheit der Bevölkerung diesbezüglich eher Ängste und eine in Teilen ablehnende Haltung gegenüber dem massiven Zuzug von Asylbewerbern nach Europa. Dadurch entsteht eine Kluft zwischen einem immer größer werdenden Teil der Bevölkerung und demokratischen Presseorganen. Dies führt dazu, dass sich mittlerweile viele Menschen alternativen Medienangeboten zuwenden, um sich mittels vermeintlich ungefärbter und objektiver Berichterstattung über das Weltgeschehen zu informieren. Und das ist auch gut so, meine Damen und Herren.
Einstiegs- und Radikalisierungspfade der Menschen verändern sich allerdings. Das Internet und die sozialen Netzwerke spielen dabei schon immer eine wichtige Rolle. Salafistische Gruppen und islamistische Terrororganisationen wie der sogenannte Islamische Staat nutzen das Internet gezielt und zum Teil hochprofessionell für ihre eigene Propaganda. Dem gilt es entschieden entgegenzutreten.
Für die etablierten Medien gilt, der Vorwurf einer politisch gelenkten Berichterstattung wird mittlerweile von einem großen Teil der Bevölkerung geteilt. Durch eine mögliche abnehmende Bedeutung der etablierten Medien besteht die Gefahr einer Fragmentierung gesellschaftlicher Diskurse. Demokratische Meinungsbildungsprozesse könnten ebenso beschädigt werden wie die grundsätzliche Funktion der Presse als notwendiges Korrektiv im demokratischen Verfassungsstaat.
Tendenzen zu Radikalisierung und Extremismus – und darum geht es hier – sind dabei neu in den öffentlichrechtlichen Medien. Vor diesen Tendenzen und Vorgehensweisen müssen wir unsere Bürger klar schützen. Wir werden daher für den Antrag stimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Herrschaften von den LINKEN, mit Ihrem Antrag wollen Sie dem Vorbild Baden-Württemberg folgen und eine Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen beim Bau von Nichtwohngebäuden auch in MecklenburgVorpommern einführen. Wir als Alternative für Deutschland sehen große Probleme bei Ihrem Vorhaben. Zunächst einmal, in der Begründung der LINKEN zum Antrag heißt es: „Mit dem ,Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg‘ wurde eine Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen auf Nichtwohngebäuden und Parkplätzen bei Neubauten ab dem Jahr 2022 implementiert.“ Das suggeriert, in Baden-Württemberg sei schon alles gelaufen. So aber ist es gar nicht. Laut Auskunft der zuständigen Abteilung des Landtages von BadenWürttemberg wurde das Gesetz noch nicht im dortigen Plenum behandelt. Bleiben Sie also bitte bei der Wahrheit, liebe LINKE!
Aber auch sonst ist Ihr Antrag wenig von der Realität berührt. Ausgerechnet die volatilste Form der erneuerbaren Energien wollen Sie auf Kosten der Wirtschaftsbetriebe unseres Landes fördern. Dabei weiß jedes Kind, dass die Sonne nun mal nachts nicht scheint und auch bei Wolken oder Regen und Schnee nur sehr begrenzt zur Verfügung steht. Zudem ist alles das auch noch von den Jahreszeiten abhängig, aber auch vom Breitengrad, denn Fakt ist, die solare Globalstrahlung ist nun mal in Süddeutschland etwa ein Viertel höher als in Norddeutschland. Mecklenburg-Vorpommern liegt bei den Sonnenstunden weit unter dem Durchschnitt aller Bun
desländer. Die durchschnittlichen Sonnenstunden im Sommer in Mecklenburg-Vorpommern betrugen 2018 etwa 805 Stunden, 2019 775 Stunden. Im vierteljährigen Mittel liegt die aktuelle Sonnenscheindauer pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern bei 148 Stunden. Dies bedeutet, die effektive Nutzung der Sonne wäre nur an ganzen 6,2 Tagen je Monat im Gesamtergebnis garantiert.
Energie aus Fotovoltaik folgt zudem einer Wellenkurve, die ihr jeweiliges Tagesmaximum regelmäßig gegen Mittag erreicht, so wie zumeist die Onshorewindenergie. Gerade diese Windenergieform ist mittags meist im Überfluss vorhanden. Nun kommt aber auch noch die Solarenergie gerade in dieser Zeit hinzu. Und Sie wollen diese Energieform auch noch ausbauen?! Der schwache Punkt des EEG ist bekanntlich doch, dass überschüssiger Strom bislang wirtschaftlich nicht gespeichert werden kann.
Die überall angepriesene Wasserstoffwirtschaft ändert daran gar nichts. Es handelt sich dabei lediglich um Wunschträume. Ich meine, das ganze Wasserstoffprogramm ist eigentlich heiße Luft. Wenn Sie sich erinnern, vor 20 Jahren ist auch schon mal so eine Welle gelaufen. Mercedes hat dabei Busse losgeschickt, die mit Wasserstoff angetrieben werden. Davon redet heute keiner mehr. Das ist einfach so ein bisschen heiße Luft aus allen Kanälen der Medien. Das ist genauso wie, morgen kommen Ihre Pakete mit der Drohne von DHL. Ich glaube, das werden wir alle nicht erleben.
Es ist einfach nur ein bloßer Propagandafeldzug.
Es ist so, die erforderlichen Elektrolyseanlagen, die müssen ja rund um die Uhr laufen, wenn man sie wirtschaftlich betreiben wollte. Das heißt, der Strom dafür muss auch nachts im Winter zur Verfügung stehen,
ebenso wie mittags im Sommer. Wo soll dieser Strom dann bitte bei Dunkelflaute herkommen, zumal, wenn er dann auch noch aus erneuerbaren Energiequellen stammen soll?
Am wenigsten durchdacht scheinen mir aber die wirtschaftlichen Folgen Ihres Vorhabens, sehr geehrte LINKE. Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken errichtet werden, und Parkplätze sollen nun Gegenstand der neuen Verpflichtung werden. Damit treffen Sie doch Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, die mit nicht unerheblichen Kosten für Planung, Errichtung und Unterhaltung der Anlagen zusätzlich belastet werden, denn Ausgleich durch die Einspeisevergütung ist kaum noch vorhanden. Diese sank von 2004 57,4 Cent pro Kilowattstunde auf nunmehr 8,7 Cent je Kilowattstunde 2020.
Kapital ist ein scheues Reh, sagt man. Wer will denn noch als Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern investieren, wenn ihnen die nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten der Fotovoltaik aufgedrückt werden? Wir erleben es gerade in großem Maßstab. Die Firma Unilever wird ihren Sitz von Rotterdam nach London verlegen,
weil die EU zu kostenintensive Umweltauflagen macht. Facebook überlegt, Irland und damit Europa zu verlassen.
Die EU-Richtlinie von 1998 zur Energiemarktliberalisierung sollte mit niedrigen Strompreisen einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Wettbewerb leisten, aber grüne Ideologen haben Deutschland eine Sonderrolle zugemutet und seinen Bürgern ein Sonderopfer auferlegt. Sie machten den Strompreis zu einem politischen Preis, der zu mehr als der Hälfte aus Steuern, Abgaben und Umlagen besteht. Und da scheint mir auch Ihr Problem zu liegen, sehr geehrte LINKE: Fällt nämlich das Zauberwort CO2, senken sich Ihre ideologischen Scheuklappen und es wird alles denkbar, was zusätzliche Belastungen für Wirtschaft, Volk und Steuerzahler bringt. Stromsteuer, Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben, KWKUmlage, Offshoreumlage, Netzentgelte, Netzstellenbetrieb, Paragraf 19 Stromnetzentgeltverordnungsumlage, EEGUmlage – all dies zusammen macht schon 81 Prozent der Gesamtkosten der Stromabrechnung aus. Zur Erzeugung und zum Vertrieb blieben 19 Prozent vom Gesamtpreis.
Im Umkehrschluss muss ich sagen, Energie ist nicht teuer, teuer wird es erst, wenn der Staat regulierend eingreift und sich beteiligen will.
Hunderttausende Betreiber von bereits bestehenden Wind-, Solar- und Biomasseanlagen kassieren staatlich garantiert bis 2022 über 317 Milliarden Euro, bezahlt von sämtlichen Stromverbrauchern mit der innerhalb von zwei Jahren von 14,1 auf nunmehr 23,6 Milliarden Euro gestiegenen EEG-Umlage.
Sie belastet allein die privaten Haushalte mit wahnsinnigen 8,3 Milliarden Euro im Jahr. Dabei kann man es nicht oft genug wiederholen, meine Damen und Herren: Wir zahlen in Deutschland bereits die höchste Steuer- und Abgabenlast der Welt und die höchsten Strompreise. 2021 kommt die auch noch von Ihnen, liebe LINKE, begrüßte CO2-Steuer hinzu und steigert sich jährlich. Als Steuerzahler im einkommensschwächsten Bundesland kriegt man es doch mit der Angst zu tun. Und denkt man dann noch an die nächste Legislatur mit der denkbaren Rot-Rot-Grün-Regierung, dann möchte man sich schon heute mit Grausen abwenden.
Bedenken bestehen auch in Bezug auf den vom Vorbild Baden-Württemberg gebrauchten unbestimmten Rechtsbegriff „geeignet“. Herr Pegel hat das angesprochen. Ich sehe da auch die Probleme.
In dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg heißt es, Zitat, also Paragraf 8a: „Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung zu installieren.“ Das bedeutet für die Verwaltung die konkrete Ausgestaltung dieser Pflicht. Insbesondere die maßgebli
chen Mindestanforderungen zu Größe, Form, Neigung, Ausrichtung und Verschattung einer Dachfläche müssten dann vom zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts zur erlassenen Rechtsverordnung definiert werden. Bis zur näheren Bestimmung dieser Mindestanforderungen kann der zu erwartende Erfüllungsaufwand für die Bürger und Bürgerinnen nur grob geschätzt werden.
Nur eines ist heute schon sicher, es wird teuer für alle, denn auch die Verwaltung muss dafür großen Aufwand betreiben. Dabei tragen Wind und Sonne gerade einmal zu 1,3 und 0,7 Prozent der Primärenergieerzeugung in Deutschland bei.
Das ist für die Regierungspropaganda eine Erfolgsgeschichte, für die Bürger aber bereits jetzt ein kostspieliges Desaster.
Nein, meine Damen und Herren, lassen wir die Finger von derartigen Projekten, die die Wettbewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes gezielt verschlechtern, zusätzliche Kosten für Gewerbe, Landwirtschaft und Industrie erzeugen, die letztendlich vom Verbraucher bezahlt werden, ganz einmal abgesehen von der zusätzlichen Bürokratisierung! Wir werden gegen Ihren Antrag stimmen, sehr geehrte LINKE. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ja, sehr geehrter Herr Minister! Es gibt ja heute schon Pkw mit sogenanntem Head-upDisplays, die dem Fahrer die jeweils geltende Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen. Nun plant die EU, uns in Zukunft nur noch solche Autos zuzulassen, die nicht nur diese Geschwindigkeitsbegrenzung erkennen, sondern die automatisch dann die Geschwindigkeit regulieren. Das heißt, es geht wie von Geisterhand der Fuß vom Gas, ohne dass man etwas dazu tun muss. Ist Ihnen das
bekannt und wie stehen Sie zu diesen technischen Möglichkeiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrter Herr Renz, wo Sie mich persönlich angesprochen haben, möchte ich doch noch mal die Möglichkeit ergreifen, darauf hier jetzt zu reagieren.
Zunächst mal, wenn Sie so akribisch in der Vergangenheit suchen, dann möchte ich Ihre Ausführungen doch noch mal dahin gehend ergänzen, dass meine Fraktion – und das werden Sie anhand der Protokolle wahrscheinlich auch nachvollziehen können – weder 2017 die Frau Borchardt als stellvertretende Verfassungsrichterin gewählt hat noch 2020. Es ging 2017 um die Wählbarkeit,
und da haben wir natürlich uns nicht anders verhalten, als Sie das jetzt dargestellt haben.
Aber Sie werden mir sicherlich auch zugestehen müssen...
Darf man hier noch mal...?
Sie werden mir zugestehen müssen, dass das Bild, welches eine Kandidatin abgibt in Bezug auf die Zuverlässigkeit,
zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen, dass dieses Bild sich auch im Laufe der Zeit bilden mag. Und das hat es hier getan. Das Nachwahlverhalten – Herr de Jesus Fernandes hat das ja schon angesprochen – hat natürlich auch eine Rolle gespielt. Aber was ganz wichtig ist, das ist doch der Eindruck, den unser Bundesland durch diese nun ja von Ihnen unterstützte Wahl hier macht. Da ist doch ein sehr großer Schaden entstanden für unser Bundesland.
Und Sie perpetuieren diesen Schaden, indem Sie heute unserem Antrag natürlich nicht folgen werden.
Und da hat Herr Holm natürlich vollkommen recht mit seiner Feststellung, dass hier jemand am Nasenring durch die Manege gezogen wird, und das sind Sie mit Ihrer Partei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht tatsächlich um eine Verordnung der EU-Kommission für eine Verordnung des EU-Parlamentes und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität. Weil das viel zu sperrig ist, im Text immer wieder zu verwenden, nenne ich das jetzt einmal kurz Europäisches Klimagesetz.
Das vorliegende EU-Klimagesetz soll sowohl Klimaschutz als auch die Anpassung an einen Klimawandel
regeln. Das Ziel der Treibhausgasneutralität der gesamten EU bis 2050 soll damit verbindlich für alle EU-Länder festgeschrieben werden. Die Emissionen sollen bis 2050 damit auf null netto reduziert werden.
Wie soll das gehen im Einzelnen? Es soll keine fossilen und nuklearen Energieträger mehr geben, keine Anbaubiomasse für energetische Zwecke. Es soll eine Verpressung von Kohlendioxid im Untergrund stattfinden. Es soll keine Schiefergasförderung durch Fracking stattfinden. Durch den vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien sollen die Treibhausgasemissionen aus dem Energiesektor Strom, Wärme und Verkehr auf null sinken.
Zentraler Baustein dieses planwirtschaftlichen Ökowahns einer vollständig regenerativen Energieversorgung soll die Erzeugung von Wasserstoff durch Wasserelektrolyse mithilfe von erneuerbarem Strom sein. Wir haben es eben gehört, die technischen Potenziale, um den gesamten Strombedarf von rund 3.000 Terawattstunden pro Jahr national überwiegend aus Wind- und Fotovoltaikanlagen zu erzeugen, sollen durch die weitere Zerstörung und Zerstückelung unserer Natur kontinuierlich geschaffen werden.
Der Energiebedarf im Verkehrsbereich soll trotz des prognostizierten Verkehrsanstieges auf 624 Terawattstunden, übrigens inklusive der Seeschifffahrt, gesenkt werden. Das soll durch Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und -verlagerung sowie Effizienzsteigerungen erreicht werden. Wie genau, weiß niemand, aber es bedeutet in jedem Fall Einbußen der persönlichen Freiheit und bringt eine Verteuerung der Preise für alle Bereiche mit sich. 57 Prozent der circa 66 Millionen Kraftfahrzeuge in Deutschland sollen dann elektrisch fahren.
Weiterhin ist geplant, dass sich der Fleischkonsum in der EU bis 2050 auf das Niveau reduziert, das einer gesunden Ernährung entspricht, und dass sich die Menge der Lebensmittelabfälle um die Hälfte verringert.
Bei der Bioenergieerzeugung mit CO2-Abscheidung und Speicherung soll das bei der Verbrennung von Biomasse frei werdende CO2 aus den Rauchgasen abgeschieden, um zum Beispiel in tiefe geologische Schichten wie ehemalige Erdgas- oder Erdöllagerstellen verpresst werden.
Der Anbau von Bioenergiepflanzen funktioniert dann nach den Vorstellungen der Ökologen wie ein CO2Staubsauger aus der Atmosphäre in die Erdkruste. Die EU-Kommission will darüber hinaus sogar in regelmäßigen Abständen die Vereinbarkeit der nationalen Energie- und Klimapläne sowie der zweijährigen Fortschrittsberichte mit den Zielen des Klimagesetzes prüfen. Und dieser sogenannte Green Deal soll dann auch noch 1.000 Milliarden Euro kosten.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz wird verheerende Folgen für unsere Wirtschaft, unsere Umwelt, unseren Wohlstand und jeden einzelnen Menschen in diesem Bundesland haben. Umso erstaunlicher ist dann die Erkenntnis, dass unser Mecklenburg-Vorpommern sich gerade anschickt, auf einem derart sensiblen Gebiet wie der Energie- und Umweltpolitik entweder unbemerkt oder gar vorsätzlich die eigene Gesetzgebungskompetenz preiszugeben, denn mit dem Klimaschutzgesetz hat der Bund nach Artikel 74 Grundgesetz von seiner Gesetzgebungsbefugnis im Bereich der konkurrierenden
Gesetzgebung Gebrauch gemacht. Dadurch wird die Gesetzgebungszuständigkeit des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern für die Bereiche „Recht der Energiewirtschaft“, Artikel 74 Grundgesetz, und „Klimaschutz“ beziehungsweise „Luftreinhaltung“, Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24 Grundgesetz, aus dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz berührt.
Herr Pegel, für 2050 hoffe ich, dass Sie gesund Ihren Ruhestand genießen werden.
Ihr Nachfolger im Jahre 2050 wird dann wahrscheinlich überflüssig, weil Ihren Job die EU-Kommission ausführt, nach diesen Plänen jedenfalls. Unser Antrag jedenfalls sollte das verhindern.
Nun ist aber Folgendes dazwischengekommen: Am Abend des 08.06.2020, also am vergangenen Montag, wies unsere Fraktion die sehr geehrte Frau Schlupp, die Vizepräsidentin, darauf hin, dass der Bundesrat zum EUKlimagesetz bereits am 5. Juni seine Stellungnahme beschlossen hat, ohne dabei Subsidiaritätsverletzungen zu rügen. Die Frist für die Erhebung von Subsidiaritätsrügen bei der Europäischen Kommission sei, so Frau Schlupp, am 5. Mai 2020 abgelaufen.
Nun verhält es sich aber so, dass unser Antrag bereits seit dem 18.05.2020 im Dokumentensystem der Landtagsverwaltung eingestellt ist. Es müsste der Landesregierung daher bekannt gewesen sein, dass bezüglich des EU-Klimagesetzes eindeutig parlamentarischer Debattenbedarf vorhanden war.
Wie konnte es dann zu der vorbehaltlosen Zustimmung am 05.06.2020 im Bundesrat kommen? Dass in Zeiten von Corona die Subsidiaritätsrügeverfahren mit ihren kurzen Fristen großzügig gehandhabt werden sollten, geht jedenfalls aus unserer Antragsbegründung hervor, meine Damen und Herren, denn mit Schreiben vom 8. April hatte Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission, in einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble, darauf hingewiesen, dass den Entschließungen nationaler Parlamente, in denen Vorbehalte hinsichtlich der Vereinbarkeit eines Legislativvorschlages mit den Grund- sätzen der Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit geäußert werden, wann immer möglich, Rechnung getragen wird, auch wenn diese wegen der Covid-19-Krise erst nach Ablauf der Achtwochenfrist eingehen.
Meine Damen und Herren, der Vorgang wirft ein Licht auf die repressiven Regeln des EU-Vertrages, in dessen Artikel 5 Absatz 3 der sogenannte Subsidiaritätsalarm geregelt ist. Unsere Kritik als AfD-Fraktion gilt der viel zu kurzen Achtwochenfrist. In einem zentralistisch regierten Land wie Frankreich mag das zu schaffen sein, nicht jedoch in einem föderalen Bundesstaat wie der Bundesrepublik mit 16 Einzelstaaten, und das selbst ohne Corona-Bedingungen.
Wir werden als AfD-Fraktion deshalb in Kürze einen Antrag stellen, der vorsieht, dieses Verfahren entsprechend zu ändern. Den heutigen Antrag nehmen wir zurück. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.