Jochen Schulte
Appearances
5/8
5/11
5/12
5/14
5/15
5/17
5/19
5/20
5/22
5/24
5/25
5/26
5/27
5/28
5/29
5/30
5/31
5/32
5/33
5/34
5/35
5/36
5/37
5/40
5/41
5/42
5/43
5/45
5/46
5/53
5/55
5/56
5/57
5/58
5/64
5/66
5/67
5/69
5/70
5/72
5/76
5/77
5/78
5/80
5/84
5/85
5/86
5/87
5/88
5/91
5/93
5/95
5/103
5/105
5/107
5/108
5/109
5/110
5/111
5/113
5/114
5/115
5/116
5/117
5/118
5/120
5/122
5/125
5/126
5/127
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde definitiv keine 40 Minuten heute Morgen reden.
Auch da bin ich mir relativ sicher, Herr Holter.
Aber lassen Sie mich auf den Antrag kommen und die Frage, Arbeitsmarktpolitik neu auszurichten.
Sie wissen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es – ich will es mal eine Bandbreite von unterschiedlichen Auffassungen nennen, die die Parteien von CDU und SPD und natürlich auch die Koalitionspartner hier in diesem Land zu diesem Thema Arbeitsmarktinstrumente generell haben – natürlich immer wieder schwierig ist, mit einem solchen Antrag, der doch sehr stark ausgerichtet ist auch auf Positionen, die von meiner Bundespartei vertreten werden, umzugehen. Aber lassen Sie mich trotzdem versuchen, mit diesem Antrag so umzugehen, damit hinterher nicht wieder der Vorwurf kommt von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, hier wird das alles nur in Bausch und Bogen abgelehnt, weil es ein Antrag einer Oppositionsfraktion ist.
Arbeitsmarktinstrumente – und so habe ich jedenfalls den Inhalt dessen verstanden, auch was Herr Minister Seidel eben gesagt hat – müssen sicherlich die Problemvielfalt, die es in den einzelnen Regionen gibt, abbilden. Herr Minister Seidel, da gebe ich Ihnen durchaus recht, dass Flexibilisierung dann auch der richtige oder ein richtiger Weg sein kann. Aber die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist doch, ob die jetzigen Versuche, die von der schwarz-gelben Bundesregierung gemacht werden, zu flexibilisieren, dann tatsächlich der richtige Weg sind.
Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, so, wie sie uns jetzt dargestellt worden sind in den letzten Wochen und Monaten, soll 2012 in Kraft treten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung verspricht sich dadurch eine effektivere und effizientere Arbeitsmarktpolitik. Sie will dieses, und darauf hat Minister Seidel eben auch noch mal abgestellt, dadurch erreichen, dass die Frage der Entscheidungsfreiheit oder die Möglichkeit der Entscheidungsfreiheit vor Ort erhöht wird.
Die Entscheidungsfreiheit vor Ort ist sicherlich dann auch ein Weg, der zur Problemlösung führen kann. Nur die Frage, die sich in dem Zusammenhang stellt, ist doch auch, wenn man Ermessen einräumt, dann muss man auch – und das gilt ebenfalls für die finanziellen Spielräume – die entsprechenden Ermessensspielräume einräumen, die dann tatsächlich die Ermessensausübung erst ermöglichen.
Wenn man sich dann die vorliegende Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente anschaut, dann muss man auch bereit sein zu sehen, ob das tatsächlich unter den derzeitigen Gesichtspunkten der richtige Weg ist. Mehr als eine Entscheidungsfreiheit bedeutet nämlich momentan, dass die Rechtsansprüche der Arbeitsuchenden auf bestimmte Leistungen der Arbeitsmarktpolitik, zum Beispiel Existenzgründerzuschuss durch die Umwandlung von Pflicht in Ermessensleistung, tatsächlich eingeschränkt werden.
Gleichzeitig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird die finanzielle Basis der Bundesagentur für Arbeit dadurch durchlöchert, dass bestimmte Förderleistungen, die dann im Ermessen stehen, mangels Geld schlicht und ergreifend nicht mehr gewährt werden können. Wenn man das sieht, wo denn eigentlich gekürzt worden ist, wo die jährlichen Einsparbeträge dann umgesetzt werden sollen, und da hat man tatsächlich manchmal den Eindruck, dass die Arbeitsmarktpolitik weniger von Frau von der Leyen gemacht worden ist, sondern mehr von Herrn Minister Schäuble, dann kann man nur feststellen, dass zum Beispiel durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen jährlich ein Betrag gekürzt oder eingespart werden soll, der einen Betrag ab dem Jahr 2014 zum Beispiel von 15 Milliarden Euro erreicht.
Im Bundeshaushalt 2011 werden dann schon im Bereich für die aktive Arbeitsmarktpolitik, im Bereich Eingliederungsleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II die bereitgestellten Gelder drastisch zusammengestrichen, nämlich um 1,3 Milliarden Euro für den Zeitraum oder im Unterschied von 2010 auf 2011 von 6,6 auf 5,3 Milliarden. Es gibt noch weitere Beispiele.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das vielleicht nur einmal als Hintergrund, dass man bei allen berechtigten Diskussionen darüber, wie man auch in einer sich verändernden Umwelt, auch in einer sich verändernden arbeitsmarktpolitischen Umwelt natürlich darüber nachdenken muss, welche Maßnahmen wie möglicherweise neu gestaltet werden können. Aber es kann nicht im Grunde allein die Überlegung sein, dass aus haushalterischen Gesichtspunkten dann Arbeitsmarktpolitik reduziert wird.
Für uns als SPD ist eines wichtig, und ich glaube, das ist auch die Kernaussage, die man in diesem Zusammenhang treffen muss: Arbeitsmarktpolitik kann oder muss darauf ausgerichtet sein, dass sie trotz aller Schwierigkeiten natürlich als Erstes – und da sind wir dann, glaube ich, im Konsens – ausgerichtet sein muss auf eine Vollbeschäftigung für die Menschen in unserem Land. Aber damit verbunden, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, muss auch das Ziel sein, dass wir eine Spaltung des Arbeitsmarktes in diejenigen, die langzeitarbeitslos sind und die wir vielleicht trotz aller Bemühungen sowohl der Bundesagentur als auch von allen anderen Beteiligten und insbesondere natürlich auch der Arbeitsuchenden nicht wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern können, und andererseits tatsächlich fehlende Fachkräfte hier vermeiden müssen. Wir dürfen keine Spaltung des Arbeitsmarktes hinnehmen.
Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bleibt meine Partei, bleibt meine Fraktion der Auffassung, dass wir uns für den Bereich – und vielleicht sind wir tatsächlich gar nicht so weit auseinander, Sie haben ja selbst die Zahl noch genannt, die wir möglicherweise mit allen Anstrengungen tatsächlich auch
nicht in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bringen können – natürlich dann ernsthaft überlegen müssen, dass wir den Arbeitsuchenden eine dauerhafte Perspektive geben. Es kann nicht angehen, dass wir sie immer wieder nur von einer Maßnahme in die andere schieben, um dann irgendwann mal das Renteneintrittsalter zu erreichen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, bei allem Respekt vor Ihrem Antrag und bei allem Respekt vor der Zielsetzung Ihres Antrages, das, was Sie hier vorgeschlagen haben, da bin ich mir nun ehrlich nicht sicher, ob diese Mittel, wenn man sie nur in diesen Punkten so sieht, tatsächlich geeignet sind, auch dieses Ziel, das wir uns stellen, zu erreichen. Ich habe das gestern auch noch mal gegenüber einem Journalisten geäußert: Das vordringliche Problem, das wir in unserem Land haben, ist tatsächlich die Chance und das Potenzial, was wir bei denjenigen auch heute noch haben, die Arbeit suchen, so zu heben, dass wir sie tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt bringen können. Das muss das vorrangige Ziel sein und deswegen müssen unsere Anstrengungen zunächst darauf ausgerichtet sein.
Was Ihren konkreten Antrag, insbesondere den Punkt 2 betrifft, Sie wissen ganz genau, dass Sie bei einer Landesregierung, die, gerade was das Thema Arbeitsmarktpolitik angeht, nun doch unterschiedliche Auffassungen bei den Koalitionspartnern hat, einen solchen Antrag hier nicht beschlossen bekommen durch die Koalitionsfraktionen. Ich meine, so dumm ist auch die Fraktion DIE LINKE nicht. Das war jetzt nicht böse gemeint, Herr Professor Tack.
Ich meine, das muss ja jedem klar sein. Aber auf der anderen Seite wissen Sie auch ganz genau – und ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Kollege Holter gleich noch zu dem Thema reden wird und das dann noch einmal aufgreift –, dass gerade vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Positionen natürlich der Ministerpräsident dieses Landes vielleicht an der einen oder anderen Stelle oder die Partei der SPD in diesem Land Einfluss nehmen kann über die jeweiligen Gremien.
Wir werden uns natürlich dafür einsetzen, dass eine entsprechende Arbeitsmarktpolitik, die darauf ausgerichtet ist, wie ich es eben geschildert habe, gerade eine Spaltung auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, von uns unterstützt wird. Deswegen werden wir an dieser Stelle, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihren Antrag heute hier ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Lück! Ich will mich jetzt kurzfassen, weil das Wesentliche zum Thema Bürgerarbeit haben sowohl der Fraktionsvorsitzende der CDU als auch der Wirtschaftsminister gesagt. Bloß, Frau Kollegin Lück, eines muss ich natürlich an dieser Stelle auch mal sagen: Ich kann mich daran erinnern, dass wir bei uns im Wirtschaftsausschuss auch mit Ihnen gemeinsam lange über die Sinnhaftigkeit und die Chancen des sogenannten Bad Schmiedeberger Modells diskutiert haben. Und wenn ich mich nicht falsch erinnere, sind es auch die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE gewesen, die durchaus das als …
Na, gucken wir noch mal nach!
Dann gucken wir noch mal genau nach.
Wie gesagt, wir können das gerne noch mal nachgucken. Weil, es war vom Grundsatz her immer die Überlegung – das ist meine Erinnerung –, dass das Ziel von Arbeitsmarktpolitik tatsächlich sein muss, Leute in den Arbeitsmarkt zu bringen, wenn es geht, in den ers
ten Arbeitsmarkt, wenn das nicht funktioniert, Qualifizierungsmaßnahmen. Und wenn das nicht geht, muss man sich schon mal die Frage stellen, wie groß dann noch der Unterschied ist zwischen dem, was Sie manchmal als öffentlichen Beschäftigungssektor fordern, und dem, was in welcher Konstellation dann auch immer als Bürgerarbeit gemacht wird, wie groß der Unterschied tatsächlich ist.
Weil hier – und das ist ja die dritte Stufe, um die es hier geht –, hier wird Leuten, die ansonsten weder sofort vermittelbar wären in den ersten Arbeitsmarkt noch durch Qualifizierungsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden könnten, hier wird Menschen, die ansonsten arbeitslos blieben,
eine Chance gegeben, eine Chance gegeben.
Ja, natürlich geht es darum, Leute aus der Arbeitslosenstatistik zu bekommen, weil jeder, der arbeitet, tatsächlich auch die Chance hat, ein selbsterfülltes Leben zu führen.
Das ist für diese Leute besser, als zu Hause sitzen zu müssen und zuzugucken, wie ihre Nachbarn zur Arbeit gehen, während sie da sitzen und nicht arbeiten können.
Wenn das die Politik ist, die Sie wollen, dann sagen Sie das doch auch mal laut! Das ist nicht die Politik, die die SPD in diesem Land will.
Wir wollen Arbeit für die Menschen in diesem Land und wenn Sie das nicht wollen, dann sagen Sie das!
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Menge, es gibt eine Menge auch an dem Modellprojekt Bürgerarbeit zu kritisieren.
Es gibt zum Beispiel daran zu kritisieren, dass ursprünglich ganz klar die Aussage kam, dass tarifvertragliche Löhne dort gezahlt werden sollten, auch durch die Kommunen, und dass dann der Deutsche Städte- und Gemeindetag beim Bund angefragt hat, ob das denn auch für ihn gelten sollte. Und auf einmal war das alles nicht mehr so.
Aber das sind Punkte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da muss man dann tatsächlich, wenn dieses Modellprojekt zu einem Ende geführt ist und wenn es erfolgreich zu einem Ende geführt werden sollte, darüber nachdenken, wie man das lösen kann.
Ich habe mich gerade eben mit dem Kollegen Borchert noch mal drüber unterhalten, während Sie Ihre Rede gehalten haben, Frau Kollegin Lück, und der hat mir ganz deutlich gesagt, er wäre froh, wenn er bei sich im Wahlkreis in einem Sportverein eine Stelle Bürgerarbeit hätte, damit er dann dort jemand in Arbeit bringen könnte.
Das wäre dann tatsächlich wieder ein Mensch in diesem Land mehr, der nicht arbeitslos wäre.
Was es daran zu kritisieren gibt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, das kann ich an dieser Stelle wirklich nicht mehr verstehen,
und deswegen habe ich an dieser Stelle auch kein Verständnis mehr dafür, dass Sie sich hier hinstellen und diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja, ich muss jetzt den Kollegen Professor Methling hier an dieser Stelle zitieren, ich hoffe, er nimmt es mir nicht übel,
aber er hat eben bei der Rede des Kollegen Roolf gesagt, er hätte den Eindruck, hier wäre der Rechenschaftsbericht des FDP-Fraktionsvorsitzenden auf dem nächsten FDP-Parteitag und …
Habe ich Sie richtig zitiert?
Danke.
Völlig abwegig war dieser Eindruck, glaube ich, nicht.
Sehr geehrter Kollege Roolf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der FDP, ich denke, wir haben in den letzten fünf Jahren oft und häufig darüber gestritten, welche Wege möglicherweise die richtigen für eine Mittelstandspolitik, für eine Förderung des Mittelstandes hier in Mecklenburg-Vorpommern waren. Aber ich glaube, weder die Kollegen von der CDU noch die Kollegen der Fraktion DIE LINKE, und das nehme ich insbesondere auch für meine Fraktion in Anspruch, lassen sich hier in irgendeiner Weise unterstellen, dass wir nicht um die Bedeutung des Mittelstandes und des Handwerkes in diesem Land wüssten und dass wir nicht alles aus unserer Sicht, und das gilt dann natürlich insbesondere für die die Regierung tragenden Fraktionen, getan haben, um eine Erfolg versprechende Mittelstandspolitik in diesem Land zu machen.
Wir wissen alle, wie die Wirtschaftsstruktur in diesem Land ist. Sie ist ohnehin bundesweit schon sehr stark getragen von kleinen und kleinsten Unternehmen, von Handwerksbetrieben. Diese Situation ist bei uns im Land noch wesentlich stärker ausgeprägt, als das im Bundesdurchschnitt der Fall ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht noch mal auf die Zahlen eingehen, die Herr Minister Seidel eben vorgetragen hat. Es sind ja Zahlen – ich sage das jetzt mal in aller Deutlichkeit –, dieser Haushalt, diese Haushaltsansätze sind ja von uns beiden getragen worden, von beiden Regierungskoalitionen, und es macht ja auch damit deutlich, dass wir entsprechend mit beiden Regierungsfraktionen diese Ziele voll unterstützen.
Aber was man natürlich sagen muss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, man hat, wenn man diesen Antrag liest, hat man natürlich, das wurde auch verstärkt von dem, was Sie hier vorgetragen haben, sehr geehrter Kollege Roolf, man hat den Eindruck gewinnen müssen, dass Sie als FDP, als FDP-Fraktion in diesem Landtag einem Thema hinterhergelaufen sind, das offensichtlich schon von anderen, nämlich von den Regierungsfraktionen und von der Landesregierung Erfolg versprechend besetzt worden ist. Anders lassen sich Ihre Anträge und anders lässt sich auch der Umstand, dass Sie kurz vor Toresschluss dieser Landtagsperiode noch mal ein Mittelstandsfördergesetz eingereicht haben, nicht erklären.
Ich sage das hier an dieser Stelle ganz deutlich: Meine Fraktion, sie wird auch in der nächsten Wahlperiode dieses Thema der Mittelstandspolitik und natürlich auch vor dem Hintergrund des seit 1993 bestehenden und tatsächlich überarbeitungsbedürftigen Mittelstandsfördergesetzes in Angriff nehmen. Und deswegen haben wir auch überhaupt kein Problem damit, dass die jetzigen Gesetzentwürfe – und sie sind ja beide beraten worden im Wirtschaftsausschuss – bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den Landtag einkommen. Das, was an Nennenswertem, an Wissenswertem durch die Anzuhörenden im Wirtschaftsausschuss auch im Hinblick auf beide Gesetzentwürfe gesagt worden ist, das verfällt ja nicht, auch wenn die Gesetzentwürfe selber der Diskontinuität verfallen, das wird dann weiter in der nächsten Wahlperiode aufgenommen werden können. Und wer immer auch in diesem Landtag dann sitzen wird, hat die Chance, auf dem aufzubauen, was dort an Erkenntnissen gesammelt worden ist.
Ich sage das aber auch ganz deutlich, und das mag mir der eine oder andere dann auch übel nehmen, ich habe lange überlegt, ob es kurz vor Toresschluss, um diesen Ausdruck noch mal aufgreifen zu wollen, kurz vor Toresschluss überhaupt Sinn macht, am Ende dieser Wahlperiode tatsächlich ein Mittelstandsfördergesetz in Angriff zu nehmen. Herr Minister Seidel hat ja eben noch darauf hingewiesen, wir haben erfolgreiche Mittelstandspolitik mit den Regierungsfraktionen in diesem Land gemacht, mit der Landesregierung. Und ob man dann tatsächlich einige Monate kurz vor Ablauf dieser Wahlperiode das selber noch mal dadurch unterstützt oder unterstreichen muss, dass man einen entsprechenden Gesetzentwurf macht, das will ich mal dahingestellt sein lassen. Ich denke mal, das ist Zielrichtung dann auch in der neuen Wahlperiode.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der FDP, lassen Sie mich noch zwei Sätze zu Ihrem Antrag, auch zur Ziffer 2 sagen. Da nennen Sie Punkte wie die Erhöhung des Innovationspotentials, die Förderung der Kultur der Selbstständigkeit, die Sicherung des Fachkräftebedarfes und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Chancengleichheit. Lassen Sie mich zunächst mit dem letzten Punkt, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, anfangen. Wenn ich die Wahlperiode richtig in Erinnerung habe, ist es gerade meine Fraktion gewesen – und da hat es dann ja auch lange Diskurse gegeben mit unserem Koalitionspartner –, die vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf darauf gedrungen hat, dass eben zum Beispiel im Ladenöffnungsgesetz Regelungen geschaffen werden, wie gerade für Frauen, die dort arbeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser erreicht werden kann.
Und, Herr Kollege Roolf, wenn ich die Punkte Sicherung des Fachkräftebedarfes, Kultur der Selbstständigkeit oder Erhöhung des Innovationspotenzials nehme, dann kann ich ja nur entweder der Auffassung sein, Sie haben die Diskussion, die über die ganze Bandbreite der demokratischen Fraktionen hier in den letzten fünf Jahren auch zu den verschiedensten Gesetzentwürfen geführt worden ist, entweder nicht verfolgen wollen oder Sie haben sie nicht verfolgen können. Denn genau diese Punkte sind über die verschiedensten Anträge, über die verschiedensten Gesetzentwürfe und natürlich auch über die Haushaltsbeschlüsse in diesem Landtag immer wieder aufgenommen und ersetzt worden. Und ich muss jetzt nicht nur auf die Debatte heute Morgen oder gestern zurückgreifen, die Sicherung des Fachkräftebedar
fes ist wohl das Problem, das uns alle gemeinsam in diesem Land am meisten antreibt.
Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sieht meine Fraktion keinerlei Anlass, diesem Antrag heute zu folgen. Er ist völlig überflüssig und er würde uns selber im Endeffekt sogar nur in ein schlechtes Licht stellen, wenn wir den heute mit beschließen würden, weil wir ja tatsächlich den Eindruck erwecken würden, als ob es dieses Antrages bedarf.
Sehr geehrte Kollegen, lassen Sie mich dann zum Schluss aber noch einen Hinweis geben aus den Gesprächen, die ich in der letzten Zeit auch in meiner Funktion als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses geführt habe. Das ist eine Bitte, eine Empfehlung, die Sie vielleicht mit den dann neu gewählten Kolleginnen und Kollegen in den kommenden Landtag aufnehmen mögen: Es hat in den Gesprächen mit den Kammern in diesem Land immer wieder den Wunsch gegeben, dass in die Geschäftsordnung des Landtages eine ähnliche Regelung aufgenommen würde, wie sie gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden zum Tragen kommt, nämlich dass, wenn Angelegenheiten der Wirtschaft in Ausschussberatungen, insbesondere in Beratungen des Wirtschaftsausschusses behandelt werden, eine entsprechende Regelung aufgenommen wird, dass die Kammern, also die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die Handwerkskammern, dann dazu gehört werden sollen.
Wir haben uns zwar, ich glaube, über die ganze Breite des Ausschusses immer darauf verständigt, bei den entsprechenden Anhörungen das aufzunehmen und die entsprechenden Vertreter zu laden, aber ich denke, es wäre auch unter dem Gesichtspunkt einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik und natürlich auch vor dem Hintergrund der Stärkung des Mittelstandes in diesem Land durchaus sinnvoll, wenn die kommende Geschäftsordnung des Landtages in einem entsprechenden Punkt angepasst werden sollte und den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern ähnliche Rechte eingeräumt werden könnten, wie das bereits bei den kommunalen Spitzenverbänden der Fall ist. Das würde uns nicht wehtun und die entsprechende Bedeutung, die wir diesen Körperschaften einräumen, noch einmal unterstreichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte anwesenden Kolleginnen und Kollegen!
Herr Professor Methling, ich rede zur Not länger, bis sich die Mehrheitsverhältnisse geändert haben.
Sehr geehrte Kollegen, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2550 – Frauenquote in Aufsichtsräten – liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4398 vor. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf der eben genannten Drucksache wurde in der 70. Sitzung des Landtages am 14. Mai 2009 ausschließlich an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in seiner 68. Sitzung am 24. Februar 2010 sowie folgend in seiner 69. Sitzung am 3. März 2010 als auch in seiner 79. Sitzung am 8. September 2010 beraten. Eine abschließende Beratung fand am 8. Juni 2011 in der 100. Sitzung statt.
Der Ausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP gegen die Stimme der Fraktion der NPD die Annahme des Antrages in der Ihnen jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus empfohlen.
Zu den wesentlichen Ergebnissen der Beratungen des Wirtschaftsausschusses erlauben Sie mir darauf hinzuweisen, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Rahmen der Beratung ausgeführt hat, dass es in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, und damit komme ich auf den ursprünglichen Antrag zu sprechen, zum einen um eine Quotierung bei der Besetzung von Aufsichtsräten bei Aktiengesellschaften und zum anderen um die Qualifizierung der Mitglieder von Aufsichtsräten geht.
Die Forderungen der sogenannten „Nürnberger Resolution zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Führungspositionen“ seien, so das Wirtschaftsministerium, zum Teil in Mecklenburg-Vorpommern bereits durch das Gleichstellungsgesetz erfüllt. Damit werde eine Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und zu Führungspositionen ausgeschlossen. Privatautonomie und Selbstverwaltung der Wirtschaft seien tragende Säulen unseres Wirtschaftssystems und unserer Wertegemeinschaft und sprächen gegen eine zwangsweise Quotierung. Erwiesenermaßen, so das Wirtschaftsministerium, arbeiten gemischte Teams aus Männern und Frauen am produktivsten.
Das Justizministerium hat erläutert, dass vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Ereignisse in den vergangenen zwei Jahren es Diskussionen über die Zusam
mensetzung von Aufsichtsräten auch hinsichtlich der Beteiligung von Frauen gebe. Vor einigen Jahren sei für Aufsichtsräte festgelegt worden, dass zumindest ein Mitglied sich in allen Bereichen der Finanzen auskennen müsse. Es gebe eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben bei der Zusammensetzung von Aufsichtsräten. Gleichwohl schütze Artikel 14 des Grundgesetzes das Eigentum unter Beachtung der Sozialpflichtigkeit.
Die Sozialpflichtigkeit, so das Justizministerium, werde unter anderem durch die Gesetzgebung zur Mitbestimmung konkretisiert. Dies sei, so das Justizministerium, verfassungsgerichtlich bestätigt worden, weil die Arbeitnehmerrechte auf diese Art und Weise gestärkt würden. Ob die Besetzung des Aufsichtsrates nach Geschlecht auch unter diesem Gesichtspunkt gefasst werden könne, müsse näher geprüft werden.
Die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung hat erklärt, eine Quote sei keinesfalls stigmatisierend und negativ, in Deutschland seien Frauen der Statistik zufolge am besten qualifiziert, könnten jedoch den qualifikatorischen Vorsprung im Berufsleben nicht umsetzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der CDU hat im Rahmen der Ausschussberatungen daran erinnert, dass neben einer inhaltlichen Auseinandersetzung eine rechtliche Klärung erforderlich sei. Es bestehe breiter Konsens darüber, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen viel zu gering sei. Trotz der erheblichen rechtlichen Bedenken sei die Notwendigkeit einer Regelung unbestritten.
Die Fraktion DIE LINKE hat sich für eine Diskussion über die Qualifikationsstandards für Aufsichtsratsmitglieder ausgesprochen. Wenn man die Mitbestimmung von Frauen in Führungspositionen europaweit betrachte, nehme Deutschland zusammen mit Italien und Portugal den vorletzten Platz ein. Mecklenburg-Vorpommern solle hier nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE Schrittmacher werden. In Norwegen gebe es eine gesetzliche Regelung. Innerhalb kürzester Zeit habe es Norwegen damit geschafft, Frauen nicht nur in Führungspositionen, sondern in Aufsichtsräten zu 40 Prozent zu etablieren.
Die Fraktion der FDP hat im Koalitionsvertrag keine Festlegung auf eine Quotierung gesehen, sondern ein Bekenntnis zu einem höheren gleichberechtigten Anteil der Frauen in den gesellschaftlichen Führungspositionen. Eine Diskussion über Quotierung führe unabhängig von den rechtlichen Bedenken aus Sicht der FDP zu keinem Ergebnis. Im Übrigen halte sie den Antrag der Fraktion DIE LINKE für sinnvoll, wenn es um Freiwilligkeit, Respekt und die Anerkennung der jeweiligen Leistungen der Geschlechter gehe und nicht um Quotierung.
Die Fraktion der NPD hat im Zusammenhang der Ausschussberatungen auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs von 1995 aufmerksam gemacht, nachdem eine generelle Quotierung gegen geltendes Recht – nach Auffassung der NPD – verstoße.
Zur abschließenden Beratung in der 100. Sitzung am 8. Juni 2011 lag dem Ausschuss neben den einschlägigen Regelungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch der Beschluss der 82. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 18. und 19. Mai 2011 in Halle an der Saale vor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass sich der Ausschuss im Rahmen seiner Beratung einvernehmlich darauf verständigt hatte, dass der Ausschuss für seine weiteren Beratungen eben dieses Ergebnis der genannten 82. Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz abwarten wolle.
Zum Thema „Teilhabe von Frauen in Führungs- und Kontrollgremien der Wirtschaft“ wurde auf der eben genannten Konferenz beschlossen, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten sei. Dabei solle dem Unternehmensinteresse an Rechts- und Planungssicherheit ebenso Rechnung getragen werden wie einer branchenspezifischen unternehmerischen Personalpolitik. Die gesetzliche Regelung solle einfach sein und auf angemessene Sanktionen verzichten. Der entsprechende Bericht einer Länderarbeitsgruppe solle, so entsprechend der Beschluss der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz, an die zuständige Arbeitsgruppe der Bundesregierung übermittelt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund eben dieser Beschlussfassung der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz haben die Fraktionen der SPD und CDU beantragt, dem Landtag die Annahme des Antrages der Fraktion DIE LINKE in folgender auf der Grundlage dieser Beschlussfassung basierenden Fassung zu empfehlen:
Erstens. Der Landtag ist der Auffassung, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten ist. Sie ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar. Dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit ist ebenso Rechnung zu tragen wie einer an Qualität und den besonderen Bedingungen einzelner Branchen orientierten unternehmerischen Personalpolitik.
Zweitens. Der Landtag erachtet daher eine möglichst einfache und dennoch wirksame gesetzliche Lösung für erforderlich, die eine Einhaltung der bundesgesetzlichen Geschlechterquote gewährleistet, aber auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen verzichtet. Zugleich sind die zur Umsetzung der Quote erforderlichen Zeitabläufe und die Besonderheiten einzelner Branchen zu berücksichtigen.
Drittens. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Initiativen der 82. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 18. und 19. Mai 2011 zur Umsetzung der entsprechenden Vorhaben auf Bundesebene zu unterstützen.
Die Fraktion DIE LINKE hat dem eben benannten Verfahren gleichfalls zugestimmt.
Die Fraktion der NPD hat die Einführung einer Quote abgelehnt. Gleiche Chancen für beide Geschlechter seien, so die Auffassung der NPD, anzustreben, könnten aber nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Im Übrigen sei es wichtiger, für die vielen Frauen im Niedriglohnbereich etwas zu tun, statt einigen wenigen Frauen zu Führungspositionen zu verhelfen.
Im Ergebnis seiner Beratungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der von mir eben vorgetragenen geänderten Fassung mehrheitlich die Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP gegen die Stimme der Fraktion der NPD erhalten.
In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir, mich an dieser Stelle für die konstruktive und sachliche Diskussion bei allen Mitgliedern des Ausschusses zu diesem Thema zu bedanken. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4308 in seiner 122. Sitzung am 18. Mai 2011 federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, an den Bildungsausschuss und den Sozialausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung erstmals in seiner 98. Sitzung am 19. Mai 2011 beraten. Zu seiner Beratung in der 100. Sitzung am 8. Juni 2011 waren die kommunalen Landesverbände eingeladen worden. Der Ausschuss hat seine Beratung in seiner 102. Sitzung am 22. Juni 2011 abgeschlossen.
Der Innenausschuss als mitberatender Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 128. Sitzung am 9. Juni 2011 abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktion der FDP die Annahme des unveränderten Gesetzentwur
fes empfohlen, soweit die Zuständigkeit des Innenausschusses berührt ist. Des Weiteren hat der Innenausschuss einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktion der FDP erklärt, dass für den Zeitraum ab dem Jahr 2011 eine grundsätzliche Verständigung über die Finanzierung der Schulsozialarbeit herbeigeführt werden soll.
Der Finanzausschuss als gleichfalls mitberatender Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 113. Sitzung am 16. Juni 2011 beraten und aus finanzpolitischer Sicht einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen der LINKEN und FDP in Abwesenheit der Fraktion der NPD empfohlen, den unveränderten Gesetzentwurf anzunehmen.
Gleichfalls die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfes hat der Bildungsausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE empfohlen.
Der Sozialausschuss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 95. Sitzung am 1. Juni 2011 gleichfalls beraten und abschließend in seiner 99. Sitzung am 15. Juni 2011 im Rahmen seiner Zuständigkeit dem Wirtschaftsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4308 unverändert anzunehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an der nicht öffentlichen Anhörung in der 100. Sitzung am 8. Juni 2011 nahmen Vertreter des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V. und des Landkreistages teil. In diesem Rahmen wurde mit den betroffenen Vertretern und Mitarbeitern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus als auch des Ministeriums für Soziales und Gesundheit der vorliegende Gesetzentwurf näher erörtert und erläutert.
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat unter anderem dabei herausgestellt, dass die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder mit Sozialhilfebezug nach SGB XII, Kinder im Wohngeldbezug und beim Kinderzuschuss jeweils eine neue Aufgabe für die Kommunen sei. Deshalb müsse das Land die mit der Aufgabenübertragung verbundenen Kosten übernehmen. Die kommunale Ebene könne keine Kofinanzierung leisten und insbesondere nicht die Weiterfinanzierung nach dem Jahre 2013 übernehmen. Eine grundsätzliche Verständigung zu diesen Fragen, auch im Hinblick auf die Schulsozialarbeit, sei unerlässlich. Positiv werde der Verzicht auf eine zunächst vorgesehene investive Bindung der Zuweisungen nach Artikel 1 Paragraf 10 gewertet. In Artikel 1 Paragraf 11 Buchstabe a Absatz 2 solle jedoch klarstellend ergänzt werden, dass Verwaltungskosten zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören.
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat im Rahmen der Anhörung betont, dass der Gesetzentwurf das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit mit dem Ministerium sei. Unterschiedliche Auffassungen gebe es aber unter anderem noch hinsichtlich der Frage der Schulsozialarbeiter. Dort sei für das Land eine bundesweit einmalige Sonderregelung vorgesehen, nach der
die Bundesmittel entsprechend der bisherigen anteiligen Finanzierung durch Land und Kommunen zu verwenden seien.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen gestatten Sie mir, auf den Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht über das Ergebnis der Anhörung Bezug zu nehmen. Im Nachgang zu der nicht öffentlichen Anhörung in der 100. Sitzung am 8. Juni 2011 hat das Wirtschaftsministerium noch einmal klargestellt, dass die Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes an das Land als Anteile an den Kosten der Unterkunft und Heizung ausgereicht werden und deshalb nicht exakt in Euro und Cent anzugeben seien. Im Land gebe es, so das Wirtschaftsministerium, ungefähr 108.000 Berechtigte für diese Leistung.
Der Ausschuss hat sich darauf verständigt, als redaktionelle Berichtigung in Artikel 1 Nummer 5 in Paragraf 11a Absatz 1 des Landesausführungsgesetzes SGB II vor den Wörtern „Die kommunalen Träger“ die Absatzbezeichnung „(2)“ durch die Absatzbezeichnung „(1)“ zu ersetzen.
Im Ergebnis seiner abschließenden Beratung in der 102. Sitzung am 22. Juni 2011 hat der Wirtschaftsausschuss dem so geänderten Gesetzentwurf mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD bei Enthaltung seitens der Fraktion der FDP seine Zustimmung erteilt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen noch mal von mir der Verweis auf die Ihnen schriftlich vorliegende Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4449. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es hat reichlich inhaltliche Ausführungen an dieser Stelle gegeben, deswegen gestatten Sie mir, dass ich mich hier kurzfasse. Allerdings möchte ich zwei Punkte doch noch mal hier ansprechen.
Sehr geehrte Frau Kollegin Linke, ich habe das mit Interesse – und ich glaube, das ist nicht nur mir so gegangen, sondern auch vielen Kolleginnen und Kollegen, auch in Ihrer eigenen Fraktion –, ich habe es mit Interesse verfolgt, wer nach Ihrer Auffassung alles zu der Anhörung im Wirtschaftsausschuss sinnvollerweise hätte geladen werden können und geladen werden sollen. Da frage ich mich nur an einer einzigen Stelle dann: Warum hat Ihre Fraktion das im Wirtschaftsausschuss nicht getan?
Nicht einer von denen,
nicht einer von denen, die Sie heute hier genannt haben, ist vorgeschlagen worden, und die, die angehört worden sind, nämlich die kommunalen Spitzenverbände, sind einvernehmlich von allen demokratischen Fraktionen im Wirtschaftsausschuss zu diesem Thema geladen worden. Nur das zu dem, worüber Sie sich hier ereifert haben
und wo Sie dann auch entsprechend …
Ja, Regine, du hast sie ja auch nicht vorgeschlagen. Das muss man an dieser Stelle dann auch mal konstatieren.
Sehr geehrte Kollegin Linke, wir müssen nicht an dieser Stelle, wo es um die Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen geht, wir müssen an dieser Stelle sicherlich nicht noch mal die Diskussion aufmachen, wie man grundsätzlich zur Hartz-IV-Thematik steht und wie man auch zu der Frage und zu dem Problem der Bildungsteilhabe von Kindern aus sozial schwächeren Familien steht. Da sind die Auffassungen sämtlicher Fraktionen in diesem Haus, sämtlicher Parteien, die hier auch die demokratischen Fraktionen stellen, sicherlich bekannt. Hier, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geht es tatsächlich um die Frage, wie kann mit den kommunalen Spitzenverbänden, wie kann mit den Trägern vor Ort, den Jugendämtern und anderen dieses Gesetz, diese bundesgesetzliche Regelung so umgesetzt werden, dass tatsächlich bei den Kindern am effektivsten das Geld auch ankommt.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da komme ich dann auch schon zum zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte. Da komme ich dann auch in gewisser Weise noch mal auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, wo ja als gemeinsames politisches Ziel aller demokratischen Fraktionen über die Jahre in diesem Haus die Stärkung der Schulsozialarbeit formuliert wird, und das ist sicherlich richtig. Und gerade das wird durch dieses Gesetz tatsächlich dann auch erreicht, weil dadurch, dass die Landesregierung hier ganz klipp und klar sagt, wir wollen einen wesentlichen Teil dieses Geldes für die Schulsozialarbeit in diesem Land auch in den nächsten zwei Jahren einsetzen, gerade dadurch wird ja die Schulsozialarbeit vor Ort gestärkt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und das ist auch Ergebnis der Beratungen im Wirtschaftsausschuss gewesen, dieses politische Ziel haben die kommunalen Landesverbände im Ergebnis der Diskussion, die von der Landesregierung, aber auch vom Wirtschaftsausschuss mit ihnen geführt wurde, dann auch akzeptiert und sie haben sich ja im Ergebnis dieser Diskussion mit der entsprechenden Aufteilung und Zuweisung der Mittel einverstanden erklärt.
Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen gibt es auch von dieser Seite absolut keinen Grund dafür, das zu kritisieren. Und vor dem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kann ich auch nur mal als Ergebnis der Anhörung, die im Wirtschaftsausschuss stattgefunden hat, Sie alle dazu auffordern, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.
Einen Punkt gestatten Sie mir am Ende noch mal: Natürlich muss man schauen, auch in den kommenden Jahren, und die Sozialministerin hat das ja in den letzten Tagen noch mal deutlich gemacht mit den Äußerungen,
die sie gegenüber der Öffentlichkeit gemacht hat, natürlich muss man schauen, welche Wege in anderen Bundesländern gewählt werden und welche Erfahrungen damit gesammelt worden sind. Sie hat auf das Beispiel in Hamburg verwiesen. Da kann man gegebenenfalls in Zukunft drauf aufbauen, aber man muss auch an dieser Stelle ganz deutlich sagen, der Weg, den das Land Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Gesetzentwurf gewählt hat, ist der Weg, der gerade für die Berechtigten der rechtlich sicherste ist. Und ich glaube, es hat keinen Wert, und das muss man am Anfang dieses Weges auch konstatieren, es hat keinen Wert, wenn man nachher Regelungen schafft, die tatsächlich dazu führen, dass die Gelder, aus welchen Gründen auch immer, bei den Betroffenen und Berechtigten nicht ankommen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 in seiner 113. Sitzung am 26. Januar 2011 federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Agrarausschuss, den Bildungsausschuss, den Verkehrsausschuss und den Sozialausschuss überwiesen sowie den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4190 in seiner 116. Sitzung am 16. März 2011 an den Wirtschaftsausschuss federführend sowie an den Innenausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Verkehrsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD erstmals in seiner 94. Sitzung am 30. März 2011 beraten. Er hat die Beratungen in der 99. Sitzung am 1. Juni und in der 100. Sitzung am 8. Juni 2011 fortgesetzt und schließlich in seiner 101. Sitzung am 15. Juni 2011 abschließend beraten.
Der Wirtschaftsausschuss hatte dabei bereits in seiner 94. Sitzung am 30. März 2011 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD entschieden, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur Grundlage der Beschlussempfehlung zu machen. Entsprechend wurde die Anhörung in der 96. Sitzung am 4. Mai 2011 zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Gleichwohl wurde den Anzuhörenden der konkurrierende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vorab zugeleitet.
Der Bildungsausschuss und der Sozialausschuss waren für den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 mitberatend. Diese beiden Ausschüsse haben dazu keine Stellungnahme eingereicht. Da dieser Gesetzentwurf nach dem Beschluss des Wirtschaftsausschusses auch nicht Grundlage der Beschlussempfehlung nach Paragraf 20 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages ist
und vier Ausschusswochen seit der Überweisung dieses Gesetzentwurfes vergangen sind, kann der Wirtschaftsausschuss vor dem Hintergrund des Paragrafen 19 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern gleichwohl davon unabhängig seine Beschlussempfehlung zu beiden Gesetzentwürfen vorlegen.
Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner 127. Sitzung am 12. Mai 2011 abschließend beraten und empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 5/4190, soweit die Zuständigkeit des Innenausschusses betroffen ist. Des Weiteren empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 abzulehnen.
Der Europa- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU und den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in seiner 99. Sitzung am 11. Mai 2011 und abschließend in seiner 100. Sitzung am 1. Juni 2011 beraten und folgendes Votum beschlossen:
1. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und FDP bei Abwesenheit der Fraktion der NPD
im Rahmen seiner Zuständigkeit die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 5/4190.
2. Vor dem Hintergrund, dass die Fraktion DIE LINKE im Rahmen der abschließenden Beratung des Europa- und Rechtsausschusses die Absicht erklärt hat, einem Antrag auf Erledigterklärung ihres Gesetzentwurfes auf Drucksache 5/4076 im federführenden Wirtschaftsausschuss im Sinne des Paragrafen 20 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages widersprechen zu wollen, hat der Europa- und Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen eine Stimme der Fraktion DIE LINKE sowie bei Abwesenheit der Fraktion der NPD beschlossen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 abzulehnen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 112. Sitzung am 9. Juni 2011 den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4190 unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Wirtschaftsausschuss zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführten Sachverständigenanhörung abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU dem Wirt
schaftsausschuss aus finanzpolitischer Sicht empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Gleichzeitig hat er mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 abzulehnen.
Dem Agrarausschuss wurde lediglich der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 überwiesen, der nach Beschluss des Wirtschaftsausschusses nicht Grundlage der heutigen Beschlussempfehlung sein wird. Ausgehend davon hat der Ausschuss in seiner 95. Sitzung am 9. Juni 2011 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen, auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten.
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 5/4190 in seiner Sitzung am 1. Juni 2011 abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Gegenstimmen seitens der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP empfohlen, den unveränderten Gesetzentwurf anzunehmen und den konkurrierenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 für erledigt zu erklären.
Sehr geehrte Damen und Herren, an der Anhörung in der 96. Sitzung am 4. Mai 2011 nahmen Vertreter des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Ostseeland Verkehr GmbH, der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, des Verbandes der Mecklenburg-Vorpommerschen Omnibusunternehmen e. V., des Deutschen Gewerkschaftsbundes – Bezirk Nord, der Hans-Böckler-Stiftung, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sowie ein gemeinsamer Vertreter der kommunalen Landesverbände teil.
Ausschließlich schriftliche Stellungnahmen wurden vom Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und von der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eingereicht. Eine schriftliche Stellungnahme wurde des Weiteren unaufgefordert eingereicht von der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. (VUMV) sowie vom Ingenieurrat MecklenburgVorpommern zu Händen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Die Industrie- und Handelskammern zu Rostock und zu Schwerin reichten zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern gleichfalls unaufgefordert eine Stellungnahme ein. Außerdem legte ein Zusammenschluss des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V., des Bundesverbandes Gerüstbau – Verbandsbereich Mecklenburg-Vorpommern, Fachverband KHK Mecklenburg-Vorpommern, der Landesinnungen des Brunnenbauerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern,
der Gebäudereiniger Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern, der Elektro- und Informationstechnische Handwerke Mecklenburg-Vorpommern und des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern, der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Fachverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Mecklenburg-Vorpommern, der Metallgewerbeverband Mecklenburg-Vorpommern, die Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften Mecklenburg-Vorpommern,
der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern,
der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Landesinnungsverbände des Dachdeckerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern und des Kfz-Handwerks Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V.
und der Schornsteinfegerinnung Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam eine weitere Stellungnahme vor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir an dieser Stelle, auf den Inhalt der Ausführungen in der Anhörung sowie auf die schriftlichen Stellungnahmen in dem entsprechenden Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht des Wirtschaftsausschusses auf der Drucksache – jetzt habe ich die Drucksachennummer hier nicht bei, doch – 5/4434 zu verweisen. Ich gehe mal davon aus, angesichts des Umfanges dieser Ausführungen würde das den zeitlichen Rahmen der Berichterstattung hier sprengen.
Zu den weiteren Beratungen:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der weiteren Beratungen hat die Fraktion der NPD erklärt, der Gesetzentwurf sei überflüssig. Das Spannungsverhältnis zwischen Qualität, Preis und sozialen Aspekten lasse sich damit nicht auflösen. Die Durchsetzung bestimmter Lohnstandards sei Aufgabe der Tarifparteien und nicht des Gesetzgebers.
Die Fraktion DIE LINKE hat sich gegen eine Eingrenzung des Landesvergabegesetzes auf den Öffentlichen Personennahverkehr ausgesprochen. Es müsse zumindest der Baubereich mit erfasst werden. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 biete ein Vergabegesetz unter Einbeziehung eines vergabespezifischen Mindestlohnes und mit sozialen und ökologischen Vergabekriterien sowie wirksamen Kontrollmechanismen.
Die Fraktion der FDP hat in Auswertung der Anhörung erklärt, der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU werde nach Auffassung der FDP von allen Anzuhörenden und Betroffenen abgelehnt. Die Fraktion der FDP hatte deshalb beantragt, dem Landtag die Annahme folgender Entschließung zu empfehlen:
„1. Der Landtag stellt fest, dass in vielen Teilen der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns der öffentlichen Auftragsvergabe eine enorme Bedeutung zukommt. Durch ein Vergabegesetz kann dieser Bedeutung und den verschiedenen Interessen von Auftraggeber, Auftragnehmer und deren Arbeitnehmer Rechnung getragen werden. Der vorliegende Entwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht, da ein erheblicher Teil identisch in bestehenden Gesetzen und Verordnungen ausführlich geregelt ist. Zugleich wird mittelständischen Unternehmen durch die Möglichkeit der Aufnahme vergabefremder Kriterien der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erschwert. Durch die jetzige, in vielen Fällen unkonkrete Formulierung wird bürokratischer Mehraufwand und Intransparenz des Verfahrens bzw. der Entscheidung hervorgerufen. Die Tarifautonomie im ÖPNV bzw. SPNV wird durch die einseitige Auswahl eines repräsentativen Tarifvertrages seitens des Landes unterwandert.
2. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge dahingehend zu überarbeiten, dass der bürokratische Aufwand minimiert wird, die Rahmenbedingungen den Interessen der mittelständischen Wirtschaft entsprechen und ein tatsächlicher Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und -nehmer erfolgt. Um diese Ziele zu erreichen, ist unter anderem
a) der Gesetzentwurf von bestehenden Gesetzen und Verordnungen auf Europa- und Bundesebene stärker zu differenzieren;
b) die Auftragsvergabe durch den Verzicht der Implementierung vergabefremder Kriterien zu vereinfachen und transparenter zu gestalten;
c) die körperschaftliche Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft bei der Festlegung von Anforderungen zur Eignung und deren Prüfung sowie zur Beurteilung eines angemessenen Preises einzubeziehen;
d) der Auftraggeber ebenfalls zur Zahlung von Sicher heitsleistungen beim Verzug der Auftragsbezahlung zu verpflichten;
e) auf den Verzicht der Festschreibung eines allgemeinen Vergabemindestlohnes zu achten und durch die Anerkennung aller geltenden Tarifabschlüsse im ÖPNV bzw. SPNV in MecklenburgVorpommern als repräsentative Tarifverträge die Tarifvielfalt und -autonomie zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zu stärken.“
Der Ausschuss hat diesen Entschließungsantrag der Fraktion der FDP mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE gegen die Stimme der Fraktion der FDP abgelehnt.
Der Ausschuss hat in getrennten Abstimmungen die Paragrafen 1 und 2 sowie in einer gemeinsamen Abstimmung die Paragrafen 3 bis 14 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4190 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und FDP angenommen.
Der Ausschuss hat des Weiteren den unveränderten Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4190 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und FDP angenommen.
Der Ausschuss hat in jeweils einzelnen Abstimmungen die Paragrafen 1 bis 14 und den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 insgesamt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Der Ausschuss hat sodann den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 insgesamt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen erlaube ich mir, noch einmal abschließend auf den schriftlichen Bericht auf Drucksache 5/4434 zu verweisen.
Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir an dieser Stelle zum Ende meiner Berichterstattung noch
einmal, oder geben Sie mir die Möglichkeit, mich noch einmal bei den Anzuhörenden im Rahmen der im Wirtschaftsausschuss durchgeführten Anhörung zu bedanken sowie gerade angesichts des Umfanges der Arbeiten, die hier im Zusammenhang mit diesen Gesetzentwürfen gemacht worden sind, mich bei den Mitarbeitern des Ausschusssekretariates zu bedanken, insbesondere bei der inzwischen ausgeschiedenen früheren Leiterin des Ausschusssekretariates Frau Nafe. – Vielen Dank, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Roolf! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Einzige, was ich jetzt erst mal zu Beginn meiner Ausführung sagen möchte, Herr Kollege Roolf, ist, dass das, was Sie hier eben abgelassen haben nach fünf Jahren Debatte zu einem Vergabe- oder Tariftreuegesetz, wahrscheinlich – und das dürfen Sie dann aber bitte ironisch auffassen, nicht dass Sie mich an dieser Stelle auch wieder missverstehen –
der intellektuelle Höhepunkt Ihrer Debatte war.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werde dann auch vielleicht in der Folge meiner Rede dazu kommen, dass das kein Ausdruck von Arroganz ist,
sondern tatsächlich das widerspiegelt, meine Damen und Herren, was wir hier in diesem Land und auch in den Debatten in der Vergangenheit erlebt haben und was heute auch hier fortgesetzt worden ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Holter! Auch wenn das der eine oder andere in diesem Haus oder auch heute hier in diesem Landtag vielleicht nicht wahrhaben will, heute mit diesem Gesetzentwurf macht dieses Land einen klaren Schritt voran auf dem Weg weg vom Billiglohn und dem damit verbundenen Bild in den Köpfen. Und Sie mögen es immer noch bedauern, und ich bedauere es mit Ihnen, dass es in der letzten Koalition nicht gelungen ist,
Sie wissen, dass ich da an Ihrer Seite gestanden habe. Aber dann nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis, dass das, was jetzt hier heute gemacht wird, immerhin mehr ist, als zu Ihrer Zeit als Arbeitsminister in diesem Land erreicht werden konnte. Dass Herr Ebnet den wesentlichen Anteil daran getragen hat, das ist mir auch klar, aber es gehört auch zu einer Koalition, sich da durchzusetzen. Ich meine, wenn ich mir Herrn Seidel angucke oder wenn ich mir Herrn Waldmüller angucke, das ist nun auch nicht so gewesen, dass wir uns gegenseitig in Watte gepackt und dann mit Stöckchen beschmissen haben. Das ist dann teilweise doch schon ziemlich deutlich auch in der fachlichen Auseinandersetzung geworden. Das gehört mit dazu, wenn man miteinander regiert. Wenn zwei Koalitionspartner zusammenkommen, dann haben sie unterschiedliche Ausgangspunkte, sonst wären CDU und SPD eine Partei. Das sind sie Gott sei Dank nicht, das werden wahrscheinlich meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU auch so sehen.
Und daran wird sich auch in diesem Land nichts ändern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, manchen in diesem Land – und dann brauche ich tatsächlich nur das Bild aufzugreifen, das Herr Seidel auch schon eben genommen hat, dann gucke ich mir Herrn Schlüter und Herrn Wilken an, die dort als Gäste heute an dieser Plenar debatte teilnehmen –, manchen in diesem Land ist dieser Schritt, und dann gucke ich jetzt mal Ingo Schlüter an, nicht groß genug, das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, und wieder anderen, sehr geehrter Herr Wilken, geht er wahrscheinlich schon viel zu weit. Wenn ich Ihre Handbewegung richtig deute, interpretiere ich Sie so richtig.
Und während die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg -Vorpommern kritisiert, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetz um ein allgemeines, nicht nur den Bereich des Nahverkehrs regelndes Vergabegesetz handelt und gleich – ich überspitze das jetzt etwas – die Tarifautonomie in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet sieht, fehlt nach Auffassung von Gewerkschaftern, das ist völlig unstrittig, ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn in diesem Gesetz, ein Mindestlohn also, der unabhängig von Tarifverträgen ein Mindestmaß an Entgelt für die Beschäftigten sichert, zumindest bei öffentlichen Aufträgen. Und da sprechen dann die Gewerkschaften, das ist vielleicht auch der Situation der Tarifvertragsparteien allgemein geschuldet in diesem Land, schon gar nicht mehr von der Frage der Tarifautonomie.
Mir persönlich, sehr geehrte Damen und Herren, geht, wenn ich die Jahre allein dieser Wahlperiode und die in dieser Zeit stattgefundenen Diskussionen über ein Lan
desvergabegesetz oder Tariftreuegesetz – Herr Roolf ist ja nun leider nicht anwesend, doch, herzliche Grüße – Revue passieren lasse, dann geht mir tatsächlich als Erstes ein Gedanke durch den Kopf. Und dieser Gedanke, gestatten Sie mir diesen vielleicht etwas drastischen Ausdruck, wurde durch diese Kakofonie von ablehnenden Stimmen, die in den letzten Monaten zu hören waren, dann nur noch verstärkt. Es war ein langer, es war ein mühsamer Weg, selbst – und das kann ich, glaube ich, am besten beurteilen – auf den letzten Metern, den wir als SPD-Fraktion mit unserem Koalitionspartner in diesem Punkt gegangen sind.
Bedauerlicherweise, und das hat sich heute auch wieder hier gezeigt, standen an dem Wegesrand, meine Damen und Herren, häufig nicht diejenigen, die Mut machten, um diesen Weg weiterzugehen im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land. Dort trafen sich dann vielmehr regelmäßig diejenigen, die von Anfang an eine Auffassung vertraten, für die mir inzwischen nur noch das Wort „Schweriner Dreisatz“ einfällt: Das brauchen wir nicht, das können wir nicht, das wollen wir nicht. Aber, meine Damen und Herren, ein Hinweis an alle diejenigen, die das an dieser Stelle aufnehmen wollen, dieser Dreisatz ist nur dann wirklich authentisch, wenn gleichzeitig unter Krokodilstränen erklärt wird, es kann doch nicht so bleiben, wie es ist.
Meine Damen und Herren, ich sage gerade hier vor diesem Hintergrund in aller Deutlichkeit: Der Weg, auf den sich meine Fraktion gerade auch mit diesem Gesetz eingelassen hat, dieser Weg ist kein einfacher gewesen. Und dieser Weg wird erst dann zu Ende gegangen sein, wenn wir in diesem Land das Ziel erreicht haben, das wir uns als SPD und als SPD-Fraktion gestellt haben, dass die Menschen in diesem Land tatsächlich von ihrer Arbeit leben können.
Und dabei, meine Damen und Herren, geht es eben nicht nur um den Wunsch nach mehr sozialer Gerechtigkeit, der meine Partei, meine Fraktion und auch mich auf diesem Weg antreibt. Es ist das Wissen, dass man nicht auf der einen Seite den Fachkräftemangel in diesem Land beklagen oder darüber jammern darf, dass junge Leute nicht in unserem Land bleiben, um sich hier ihre Zukunft aufzubauen, wenn man nicht auf der anderen Seite willens ist, auch an der Einkommenssituation der Menschen in diesem Land etwas zu ändern. Wer nur zuschaut, nur klagt, nur jammert, der ist eben nicht nur sozial verantwortungslos, sondern er handelt auch zutiefst volkswirtschaftlich unvernünftig und gegen die existenziellen Interessen dieses unseres Landes.
Und, meine Damen und Herren, wenn Sie mir das nicht glauben, dann sprechen Sie doch mal mit dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Schwerin und fragen Sie ihn nach seiner persönlichen Meinung zu diesem Thema. Aber das ist dann ein anderer Punkt.
Aber natürlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da höre ich schon wieder die Stimmen, ich habe Sie eben auch vom Kollegen Holter gehört, dieses Ziel ist mit diesem Gesetz nicht erreicht. Und mit dieser Aussage ist es wie mit vielen solcher Weisheiten in irgendwelchen Abstellkammern, die nach einem mehr oder weniger intellektuellen Quickie das Licht der Welt erblicken. Sie sind nicht einmal die halbe Wahrheit, wenn es denn überhaupt halbe Wahrheiten gäbe. Natürlich vermag es
dieses Gesetz allein nicht, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen in unserem Land von ihrer Arbeit leben können. Das kann ein Gesetz, das sich gezwungenermaßen nur mit öffentlichen Aufträgen und deren Abarbeitung beschäftigt, auch gar nicht leisten. Das schafft vielleicht, das wäre mein Wunsch, ein bundesweiter Mindestlohn. Und deswegen, meine Damen und Herren, setzt sich meine Partei auf Bundesebene auch für einen solchen ein.
Dieses Gesetz schafft es sicherlich auch nicht, in allen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe Mindeststandards für die Entlohnung einzuziehen. Und daher ist natürlich der Einwand, dass nicht ein sicheres und auskömmliches Entgelt für alle Menschen in diesem Land mit diesem Gesetz geschaffen wird, richtig.
Aber, meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz gilt, dieses Gesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung fairer und gerechter Löhne. Es sind nicht irgendwelche Branchen, um die es hier geht, es sind in vielen Fällen die Kernbereiche der öffentlichen Auftragsvergabe, denn es geht bei diesem Gesetz nicht nur um den öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es geht nicht nur darum, dass auch zukünftig die Busfahrer in unserem Land, die ein Höchstmaß an Verantwortung – nicht nur übrigens im Schülerverkehr – tragen, anständig entlohnt werden, so, wie es, Herr Kollege Holter, tatsächlich heute der Fall ist. Aber wir wollen, so, wie es in anderen Bundesländern auch schon entstanden ist, in Zukunft diese Situation haben. Wir wollen nicht, so, wie in anderen Bundesländern geschehen, den Wettbewerb auch auf dem Rücken der Busfahrerinnen und Busfahrer in diesem Land austragen.
Wir haben in diesem Land, auch im Bereich des SPNV, schon Fälle gehabt, wo mit neuen Angeboten, die deutlich unter den Tarifverträgen, zum Beispiel der EVG oder der GDL lagen, Wettbewerb gemacht worden ist. Damit so etwas nicht geschieht, was anderswo schon geschehen ist, dass diese Beschäftigten, denen wir in Bussen und Bahnen unsere Gesundheit und körperliche Unversehrtheit letztendlich auch anvertrauen, in Zukunft mit Forderungen nach Dumpinglöhnen konfrontiert werden, gerade deswegen haben wir dieses Gesetz gemacht.
Es geht hier, meine Damen und Herren, in diesem Gesetz gerade auch, aber nicht nur um den Nahverkehr. Es geht auch um die Beschäftigten beispielsweise in der Abfallwirtschaft, das heißt um die Menschen, meine Damen und Herren, die den Dreck, den wir alle hinterlassen, tagtäglich hinter uns wegräumen. Es geht um die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe, das heißt um einen Bereich, der einen wesentlichen Anteil an der Gesamtzahl aller öffentlichen Aufträge hat, es geht um die Beschäftigten im Gebäudereinigungs- und im Sicherheitsgewerbe, also um Arbeitsplätze von Menschen, die schon in der Vergangenheit mit am stärksten der Gefahr von Dumpinglöhnen ausgesetzt waren und es auch heute immer noch sind.
Neben vielen anderen Bereichen geht es beispielsweise auch um die Beschäftigten in der Pflegebranche. Ich erinnere nur daran, Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, ein Land, in dem die Menschen immer älter werden und worauf wir auch hoffen, dass in Zukunft von anderswo her noch Menschen zu uns ziehen, die vielleicht ihren Lebensabend hier verbringen wollen – eine Branche also, die nicht nur in unserem Land bei einer immer älter werdenden Bevölkerung weiter und weiter an Bedeutung, auch übrigens bei öffentlichen Auftraggebern, gewinnen wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Koalitionspartner – und das ist auch aus den Reden von Herrn Minister Seidel und von Herrn Kollegen Waldmüller deutlich geworden – haben es sich mit diesem Gesetz und mit diesem Thema wahrlich nicht leicht gemacht. Und sicherlich, gestatten Sie mir diese Anmerkung auch, Herr Minister Seidel, haben Sie es sich schwerer gemacht, als es aus der Sicht des einen oder anderen notwendig und angebracht gewesen wäre.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das muss man einfach feststellen, wenn meine Fraktion dieses Gesetz hätte alleine ausformulieren können, dann würde dieses Gesetz anders aussehen. Aber das war nicht der Wille des Wählers bei den letzten Landtagswahlen. Vielleicht ändert sich das ja bei den Wahlen am 4. September. Natürlich hätten wir es uns als SPD gewünscht, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in dem Vergabegesetz der Regierungsfraktionen zu verankern.
Und übrigens, Herr Minister Seidel, ich habe darüber mit dem Kollegen Waldmüller gesprochen, wir müssen dabei nicht die Tarifautonomie aushebeln. Wir könnten auch zum Beispiel eine Lösung finden, dass wir einen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche als Grundlage nehmen. Aber vielleicht kommen wir noch dazu, das Thema ist sicherlich noch nicht zu Ende. Daran werden wir – und das kann ich auch an dieser Stelle deutlich machen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und können wir in der nächsten Wahlperiode weiterarbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, die im Wirtschaftsausschuss durchgeführte Anhörung hat aus meiner Sicht – und da bin ich dann auch zitiert worden von Herrn Kollegen Holter – nachdenkenswerte Anregungen gebracht, Anregungen, die aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion durchaus eine Aufnahme in das Vergabegesetz verdient hätten und möglicherweise auch noch Unterstützung sogar bei dem einen oder anderen Punkt, man mag es vielleicht nicht glauben, vonseiten der Liberalen gefunden hätte,
nicht nur übrigens im Interesse der Beschäftigten, sondern auch im Interesse der betroffenen Unternehmen. Ich denke da zum Beispiel an die Festlegung einer Wertuntergrenze für kleinere Aufträge, bei deren Unterschreitung – so ein Vorschlag, wenn ich das richtig sehe, der auch in Ihrem Entwurf drin ist, Herr Kollege Holter – das Gesetz keine Anwendung finden soll. Eine solche Regelung hätte sicherlich zur Vereinfachung und damit zur Entbürokratisierung beigetragen – der eine oder andere wird sich noch daran erinnern, dass in dem Gesetzentwurf, den wir als SPD-Fraktion einmal hier vorgestellt haben, Entsprechendes auch vorhanden war – oder die Einführung eines begrenzten, die Vergaben allerdings nicht nachhaltig verzögernden Bieterrechtsschutzes auch zu Vergaben unterhalb der sogenannten EUSchwellenwerte.
Das Land Thüringen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geht dort aus meiner Sicht unter Führung des dortigen SPD-Wirtschaftsministers mit gutem Beispiel voran.
Oder ich denke an eine gesetzliche Regelung, wonach auf das Vorliegen von Bieternachweisen grundsätzlich immer dann verzichtet werden kann, wenn der Bieter innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, beispielsweise
einem halben Jahr, die entsprechenden Nachweise bereits bei einer vorhergehenden Angebotsabgabe gegenüber demselben Auftraggeber eingereicht hat. Auch das ist, zumindest aus meiner Sicht, ein durchaus überlegenswerter Vorschlag zur Entbürokratisierung und Vereinfachung von Vergaben. Und man hätte sicherlich diesen kleineren Gemeinden bei der Kontrolle dieses Gesetzes dadurch entgegenkommen können, indem das Land, sofern von den Gebietskörperschaften gewünscht, mit seinen ohnehin bestehenden Stellen unterstützend tätig wird.
Aber, meine Damen und Herren, manche Überlegungen müssen erst im Bewusstsein reifen. Da muss man einfach feststellen, da war der Gesprächswunsch bei unserem Koalitionspartner offensichtlich noch nicht so weit, wie wir uns das vorgestellt haben.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anders als die Gesetzentwürfe von Oppositionsfraktionen, der Kollege Holter hat selber darauf hingewiesen, dass sein Gesetzentwurf, Ihr Gesetzentwurf, eine möglicherweise idealtypische Konstellation beschreiben könnte, wenn es denn so etwas gibt,
anders als die Gesetzentwürfe von Oppositionsfraktionen, die also die Möglichkeit haben, eine Welt so zu beschreiben oder Gesetzentwürfe so zu formulieren, wie sie in ihrer Auffassung idealerweise aussehen sollten, müssen Regierungsfraktionen leider auf die normative Kraft des Faktischen Rücksicht nehmen. Und das heißt in diesem Fall konkret, man kann nur so weit gehen – und das gilt für beide Partner –, wie der Partner bereit ist zu folgen.
Aber das vorliegende Gesetz leistet auch so einen wichtigen Beitrag, um die Situation im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe hier in unserem Land im Interesse der Beschäftigten, aber auch der Unternehmen nachhaltig zu verbessern.
Zuallererst, da sind Herr Minister Seidel und ich dann tatsächlich auf einer ganz klaren Linie, sendet dieses Gesetz ein klares Signal an die Tarifpartner und Tarifparteien in unserem Land. Mit diesem Gesetz wird sich – und das mag man nun ins Lächerliche ziehen oder nicht, aber ich glaube, für die Menschen in diesem Land ist das wichtig – ohne Wenn und Aber für eine stärkere Tarifbindung der Unternehmen eingesetzt. Das ist, meine Damen und Herren, gerade im Hinblick auf die dringend notwendige Fachkräftesicherung in diesem Land unabdingbar. Schauen Sie sich doch bitte einmal die Situation in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Tarifbindung von Unternehmen an. Die ist in einzelnen Bereichen nur noch als erschütternd zu bezeichnen.
Gleichzeitig verbessert dieses Gesetz aber die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern und die damit verbundenen Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen im Bereich dieser öffentlichen Auftragsvergabe. Das gilt, um nur ein Beispiel zu nennen, für die klare und unmissverständliche Aussage, dass Gebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen eben nicht bezuschlagt werden dürfen, auch wenn der Preis den öffentlichen Auftrag
geber lockt. Und dabei wird dann auch gleichzeitig klar zum Ausdruck gebracht, wo nach Auffassung des Landesgesetzgebers ein erster Anhaltspunkt für die Unangemessenheit eines Angebotes zu sehen ist. Eine solche Klarstellung, selbst der Kollege Roolf musste es ja in begrenzter Weise einräumen, ist erforderlich.
Daran haben übrigens nicht nur Unternehmen ein berechtigtes Interesse. Wir haben es doch bedauerlicherweise in der Vergangenheit immer wieder erleben müssen, dass gerade auch bei öffentlichen Aufträgen Angebote offenkundig gefordert und dann auch unterbreitet wurden, die einen so niedrigen Preis enthalten, dass der Bieter zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages wirtschaftlich selbst nicht mehr in der Lage war.
An einer solchen Regelung, meine Damen und Herren, können und werden weder die Unternehmen noch die dort Beschäftigten ein klares und berechtigtes Interesse haben, denn diese Dumpingangebote werden letztendlich auf dem Rücken der Beschäftigten und all der Unternehmen ausgetragen, die tatsächlich faire Löhne zahlen. Sie, die Beschäftigten und die Wettbewerber, die mit reellen Löhnen kalkulieren, sind doch die Verlierer einer entsprechenden nicht ordnungsgemäßen Auftragsvergabe.
Meine Damen und Herren, aber lassen Sie mich dann, es ist hier heute auch viel dazu gesagt worden, in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Kritik eingehen, die es an diesem Gesetz gegeben hat. Und wenn es mir gestattet ist, dann will ich darauf verzichten, auch wenn mir meine Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei das vielleicht übel nehmen, auf die Kritik seitens der Linkspartei einzugehen, einer Kritik, die berechtigte Kritik von Opposition ist, weil Aufgabe einer Opposition ist es, Kritik zu üben und tatsächlich auch Regierungsfraktionen den Spiegel vorzuhalten, wo denn weiter gearbeitet werden muss. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur Ihr gutes Recht, meine Damen und Herren von der Linkspartei, das ist nahezu Ihre Pflicht.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt auch nicht darauf eingehen, dass die FDP für die Anhörung im Wirtschaftsausschuss einen Verein als Anzuhörenden benennt, dessen Präsident der Vorsitzende der FDP-Fraktion hier im Landtag ist.
Das macht dann vielleicht auch deutlich, was man von der einen oder anderen ablehnenden Stellungnahme halten soll. Wie man so eine betreffende Stellungnahme einordnen will, kann jeder letztendlich für sich entscheiden.
Worauf ich allerdings kurz eingehen möchte, ist doch die unterschiedliche Wahrnehmung dieses Gesetzes in der Öffentlichkeit. Meine Damen und Herren, das ist doch schon interessant und bezeichnend für die Diskussion, die in diesem Land zum Thema Mindestlöhne insgesamt geführt wird. Auf die sinngemäße Einschätzung der VUMV, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Bereich der Tarifautonomie kurz vor dem Untergang des Abendlandes stehen – Herr Wilken, ich hoffe, Sie verzeihen mir diese pointierte Aussage –, und die gleichzeitige Einschätzung des DGB auf der anderen Seite, der der Auffassung ist, dass das alles nicht reicht, darauf
habe ich ja schon hingewiesen. Aber was ich in diesem Zusammenhang persönlich schon interessant fand und finde, war doch zum Beispiel die klare Stellungnahme der IG Bau. Herr Kollege Holter, es ist nicht irgendeiner von der IG Bau gewesen, den wir da auf der Straße aufgelesen haben, das ist der Bundesvorstand der IG Bau gewesen, der diese schriftliche Stellungnahme abgegeben hat. Und natürlich hat er erklärt, wir würden uns wünschen, dass wir zum Beispiel einen vergabespezifischen Mindestlohn in diesem Gesetz hätten.
Aber es lässt sich doch nicht verhehlen, dass die IG Bau als die Gewerkschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die die größte und längste Erfahrung im Bereich der Mindestlöhne hat, gleich am Anfang erklärt, ja, wir finden diesen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gut und wir unterstützen ihn. Und es ist nicht nur die IG Bau gewesen, es sind ebenso andere gewesen, auch wenn das natürlich in der Öffentlichkeit so teilweise gar nicht wahrgenommen wurde, weil es viel einfacher ist zu sagen, alle lehnen es ab, auch wenn das gar nicht den Tatsachen entspricht.
Es ist nicht nur die IG Bau gewesen, die diesen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen begrüßt, auch die Gewerkschaftsvertreter aus dem Bereich des Bahnverkehrs haben ganz deutlich erklärt, selbst wenn wir mehr wollen, das, was hier kommt, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Bemerkenswert war für mich in diesem Zusammenhang die Stellungnahme, die es gerade in der Anhörung weiterer, ich sage mal, mehr oder weniger Beteiligter gegeben hat. Da gab es nicht nur eine ablehnende Positionierung – und so kumuliert das auch alles, was der Kollege Roolf ganz gerne immer hier aufzählt – des von diesem Gesetz wohl an keiner Stelle, oder, Herr Minister Seidel, ich habe irgendwas in der Begründung übersehen oder im Gesetzestext stand es auch nicht, betroffenen Bäcker- und Konditorenhandwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Auch so, Herr Kollege Roolf, kann man Masse schaffen.
Da gab es dann auch eine ablehnende Stellungnahme der Innung der Elektrohandwerke Mecklenburg-Vorpommern, nur als Beispiel. Und dieses Beispiel, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist dann schon interessanter. Nicht nur, weil es im Bereich des Elektrohandwerks einen bundesgesetzlichen Mindestlohn gibt, dessen Einhaltung durch dieses Gesetz bei öffentlichen Aufträgen besser abgesichert werden soll, diese Ablehnung ist auch dadurch von Interesse, wenn man sieht, dass im Frühjahr dieses Jahres bei einer landesweiten Kontrolle im Bereich des Elektrohandwerkes, aber auch von Maler- und Lackierbetrieben der Zoll – und der ist für Schwarzarbeiten, Verstöße gegen Mindestlöhne zuständig – auf eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten gestoßen ist.
Ergebnis der Kontrolle: Gegen elf Arbeitgeber wurde infolge der Kontrollen wegen des Verdachts der Umgehung von Mindestlöhnen ermittelt, gegen zwölf Unternehmen wurden Ermittlungen aufgenommen, weil der Verdacht aufgekommen ist, dass sie ihre Angestellten erst gar nicht bei den Sozialversicherungsträgern ange
meldet haben. Bei insgesamt 134 kontrollierten Unternehmen stieß der Zoll auf 50, ich will es mal freundlich umschreiben, Unregelmäßigkeiten, 50 bei 134. Meine Damen und Herren, die Prozentzahl mögen Sie bitte selber ausrechnen.
Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nur zur Umsetzung der derzeitigen Rechtslage und zur Sinnhaftigkeit auch in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der FDP. Und getoppt, meine Damen und Herren, wird das Ganze dann nur noch durch die Ausführungen von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Das kann ich mir an dieser Stelle einfach nicht verkneifen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, damit ich nichts Falsches aus der Anhörung sage, die SVZ vom 05.05. dieses Jahres zu zitieren und darin den Beigeordneten des Landkreises Parchim, Herrn Günter Matschoß, der für die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung des Wirtschaftsausschusses die Gesetzesinitiative von CDU und SPD im Namen der kommunalen Spitzenverbände ablehnte. Dass der Gesetzentwurf auch durch die kommunalen Spitzenverbände abgelehnt wird, das ist ihr gutes Recht, darüber muss man nicht diskutieren. Jeder kann jede Position zu allem vertreten, ob sie immer sinnvoll ist, das ist eine andere Frage.
Aber, meine Damen und Herren, die Begründung ist schon bemerkenswert. Da wird in der betreffenden Ausgabe der SVZ folgende Äußerung, wohlgemerkt im Namen der kommunalen Spitzenverbände, des Beigeordneten des Landkreises Parchim zitiert: „,Aus kommunaler Sicht wird dieses Gesetz nicht gebraucht , sagte er. Es gebe bereits umfangreiche Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge.“ Und dann heißt es weiter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das muss man sich dann wirklich mal in Ruhe zu Gemüte führen: „Es gebe bereits umfangreiche Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Das neue Gesetz belaste die Kommunen mit Kontrollaufgaben, für die sie weder das Personal noch das Geld hätten.“ So Herr Matschoß und mit ihm die kommunalen Spitzenverbände laut SVZ vom 05.05.2011.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt muss man sich wirklich mal überlegen, was dort gedanklich für die kommunalen Spitzenverbände dieses Landes zum Besten gegeben wurde. Die Mindestentgelte, und wir regeln in diesem Gesetz nur zwei Bereiche, wir regeln den Nahverkehr, wo wir eigenständig tarifvertragliche Regelungen treffen, und wir verlangen von öffentlichen Auftraggebern, dass sie die Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz verbindlich vereinbaren. Mehr wird dort nicht verlangt. Und diese Mindestentgelte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sind nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz geltendes Bundesrecht für die Unternehmen, aber auch für die öffentlichen Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern und damit für die Kreise und Kommunen in diesem Land.
Allein schon nach geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die öffentlichen Auftraggeber dieses Landes einschließlich der Landkreise und Kommunen müssten, Konjunktiv, müssten diese eigentlich nicht nur die Einhaltung der Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz von ihren Auftragnehmern fordern, sondern natürlich auch kontrollieren. Was, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist eine Leistungsverpflichtung – und wir reden hier über die Gesetzestreue des