Dieter Posch

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Last Statements

Herr Kollege Weiß, wir haben bei der Bahn nachgefragt. Die Bahn hat ausgeführt, dass der Montag grundsätzlich der Wochentag ist, der weniger Schienengüterverkehr als die anderen Werktage aufweist. Das hängt damit zusammen, dass die meisten Betriebe nach dem Wochenende erst am Montag wieder produzieren. Deswegen ist das zu transportierende Aufkommen an einem Montag nicht so hoch wie an anderen Werktagen.
Erst am späten Montagnachmittag, ab ca. 17 Uhr, zieht das Aufkommen beim Güterverkehr wieder deutlich an. Die angesprochene dichte Taktung im mittleren Rheintal kann dann wieder in den Nachtstunden gefunden werden.
So war es nach Auskunft der Deutschen Bahn auch am Montag, dem 23. April 2012. Die Betriebsabwicklung war ungestört. Die Anzahl der Güterzüge im Mittelrheintal entsprach dem üblichen Tagesgeschäft am Wochenanfang. Es verkehrten dort ab ca. 9 Uhr einzelne Güterzüge, deren Anzahl sich dann zum Abend hin verdichtete.
Ich kann die Frage jetzt nicht beantworten, weil ich nicht genau weiß, wann der Bundesverkehrsminister da war. Es gilt die generelle Aussage, dass die Situation an Montagen so ist, wie ich sie geschildert habe.
Herr Kollege, ich bestätige das und habe keinerlei Zweifel an der Aussage, die Sie eben getroffen haben. Denn Sie wohnen noch ortsnäher als ich.
Herr Kollege Warnecke, nicht alles, was im Regionalplan steht – das gilt für alle Projekte –, findet sich in den Bauherrenkostenberichten wieder.
Vielleicht zur Erläuterung: Der Bauherrenkostenbericht ist in insgesamt fünf Abschnitte gegliedert. Die ersten vier Abschnitte enthalten zusammenfassende Kommentierungen und übergreifende Auswertungen zur Kostenentwicklung im hessischen Straßenbau; der fünfte Abschnitt enthält eine Auswertung, bezogen auf einzelne und große, bedeutende Vorhaben, die in Form kurzer Projektberichte aufbereitet sind.
Da bei Hessen Mobil mehr als 3.000 Projekte kostenrechnerisch erfasst sind, muss für den Bauherrenkostenbericht zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. Diese Auswahl der Projekte ist nicht abschließend. Sie bildet eine Momentaufnahme für den Zeitpunkt der Berichterstattung.
Die Darstellung eines Projektes im Bauherrenkostenbericht dient der Information und hat keine Relevanz für die konkrete Umsetzung von Planungs- und Bauvorhaben durch Hessen Mobil.
Der Neu- bzw. Ausbau der A 44 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Landesgrenze Hessen/Thüringen war bisher in den Bauherrenkostenberichten nicht enthalten. Durch diese Anfrage wird jedoch deutlich, dass es für diese Maßnahme ein besonderes Informationsinteresse gibt. Daher wird dieses Projekt in die rund 20 Projekte umfassende Berichtsliste für die zukünftigen Bauherrenkostenberichte aufgenommen.
Herr Kollege Caspar, zunächst eine Bemerkung zu dem Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015. Wir begrüßen es, dass dieser Investitionsrahmenplan überhaupt das Licht der Welt erblickt hat, weil damit eine Prioritätensetzung im Hinblick auf die Maßnahmen vorgenommen wird, die innerhalb des Gültigkeitszeitraums weiter bearbeitet werden können.
Wir haben im Januar 2012 gegenüber der Bundesregierung Stellung genommen und erreicht, dass in der geänderten Fassung des IRP-Entwurfs verschiedene Infrastrukturprojekte hochgestuft bzw. zusätzlich aufgenommen wurden. Für den Bereich der Bundesfernstraßen wurde unter anderem die B 252, Ortsumgehung Münchhausen – Wetter – Lahntal, in den Teil C – „prioritäre Vorhaben im IRP-Zeitraum“, so die Definition – hochgestuft. Außerdem wurden die Abschnitte VKE 30 und VKE 40 der A 49 sowie fünf weitere Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen in den Teil D – „weitere wichtige Vorhaben“, so die Definition – aufgenommen.
Für den Bereich der Bundesschienenwege ist die Aufnahme des Vorhabens Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hanau – Würzburg – Fulda – Erfurt in den Teil D des IRP zu erwähnen. Das ist ein ganz großer Erfolg.
Mit der Neuaufnahme in den IRP bzw. der Hochstufung gibt der Bund zwar noch keine Finanzierungszusage, betont aber die Notwendigkeit eines Vorhabens und erleichtert die Planungen. Damit wird die Sinnhaftigkeit des Investitionsrahmenplans noch einmal unterstrichen.
Frau Kollegin Lannert, eine mittelstandspolitische Bedeutung bezüglich des Wettbewerbsrahmens haben verschiedene Maßnahmen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GWB, unter anderem das sogenannte Verbot der Preis-Kosten-Schere.
Das bedeutet beispielsweise, dass Mineralöllieferungen an freie Tankstellen nicht teurer sein dürfen als die an die eigenen Filialen. Dies soll künftig unbefristet gelten und – ich habe das Beispiel genannt – insbesondere die freien Tankstellen vor überhöhten Preisen bei der Belieferung durch die Mineralölkonzerne schützen.
Dann gibt es ein uneingeschränktes Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Dies wird für weitere fünf Jahre beibehalten.
Eine Maßnahme, die nach dem jetzigen Stand nicht realisiert wird, aber im Gesetz enthalten war, ist die Ausweitung der Fusionskontrolle auf Krankenkassen. Eine Verhinderung marktbeherrschender Stellungen in diesem Bereich würde sich zugunsten mittelständischer Leistungserbringer auswirken. – Das sind die Maßnahmen, die ich vor dem Hintergrund Ihrer Frage besonders betonen möchte.
Herr Kollege Arnold, Sie wissen, dass sich die Landesregierung in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt hat, Beschleunigungsmöglichkeiten bei Genehmigungsverfahren in die Diskussion einzubringen. Das hat in der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu erheblichen Verbesserungen des seinerzeitigen Planungsbeschleunigungsgesetzes beigetragen.
Selbstverständlich haben wir auch in diesen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren unsere Vorstellungen eingebracht. Beispielsweise ist die Bundesregierung unserem Vorschlag nachgekommen, der Plangenehmigung nach § 74 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz auch eine enteignungsrechtliche Vorwirkung einzuräumen. Das hat eine praktische Bedeutung. Eine Plangenehmigung erteilen wir dann, wenn zu erwarten ist, dass die Einwendungen im Verfahren ausgeräumt werden können.
Die Plangenehmigung stellte aber bislang keine Rechtsgrundlage für den Fall dar, dass später beispielsweise ein Grundstück in Anspruch genommen werden musste. Sie soll nun eine enteignungsrechtliche Vorwirkung haben. Das ist eine Maßnahme, die der Beschleunigung dient. Sie kommt auch dann infrage, wenn ein Grundstück in sehr geringem Maße oder nur zeitweise in Anspruch genommen werden soll, beispielsweise als vorübergehende Baufläche im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme. Wenn wir das nicht machen könnten, müssten wir für so etwas ein aufwendiges Verfahren anstrengen.
Bislang nicht berücksichtigt wurde unser Vorschlag, angesichts der vielen noch offenen Fragen die Regelung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in § 25 Abs. 3 des Entwurfs für ein Verwaltungsverfahrensgesetz nach einigen Jahren unter wissenschaftlicher Begleitung evaluieren zu lassen. Wir haben vorgeschlagen, etwas zu machen, was wir im Zusammenhang mit dem Baugesetzbuch schon seit geraumer Zeit kennen: Die Bürger sind bereits in dem Moment zu informieren, wenn der Vorhabensträger in der Lage ist, seine Planungsabsichten zu konkretisieren. Das ist noch nicht hinreichend evaluiert. Dadurch können die in der Verwaltungspraxis gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden, und man könnte prüfen, ob gesetzliche Anpassungen erforderlich sind.
Der Bundesrat hat jedoch in seiner Sitzung am 11. Mai entsprechend dem hessischen Vorschlag beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, die Anwendung der Regelung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach fünf Jahren unter Einbeziehung mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger evaluieren zu lassen. Das ist, wenn Sie so wollen, ein Teilerfolg. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Vorschlag gleich übernommen worden wäre; denn wir können z. B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auf eine erfolgreiche Praxis verweisen.
Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen: Das ist ein weiterer Versuch der Bundesregierung, unter unserer Mitwirkung das Thema Planungsbeschleunigung in verfahrensrechtlicher Hinsicht anzugehen. Ich verhehle nicht, dass wir auch in der Verkehrsministerkonferenz und in der Wirtschaftsministerkonferenz nach weiteren Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung suchen. Mit dem Mittel der Verfahrensbeschleunigung ist aber kaum noch etwas zu erreichen. Vielmehr stellt sich wirklich die Frage, inwieweit materielles Recht flexibler gestaltet werden muss, um zu weiteren Beschleunigungen zu kommen.
Insgesamt waren unsere Anregungen schon Teil der Gesetzesinitiative der Bundesregierung, oder sie sind über den Bundesrat in der von mir dargestellten Art und Weise in das Verfahren einbezogen worden.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. April dieses Jahres den Ausbau des Frankfurter Flughafens höchstrichterlich und abschließend für rechtmäßig erklärt.
Damit besteht Rechtssicherheit für eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in Hessen und der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Dies ist ein großer Erfolg für die Hessische Landesregierung.
Dazu will ich aber einräumen: Es war kein einfacher Weg;
denn die Diskussion, die wir führen, führen wir seit nahezu 15 Jahren. Ich respektiere viele Argumente – der Befürworter wie der Gegner –, die in diesen 15 Jahren den Diskussionsprozess gestaltet haben.
Angefangen hat es mit den Mediationsverhandlungen. Es war eine Mediation, mit der wir in der Bundesrepublik nicht nur Geschichte geschrieben, sondern auch bewiesen haben, dass die Mediation eine Möglichkeit darstellt, einen solchen Prozess – das betone ich bewusst – vorzubereiten und mitzugestalten.
Dieser Weg führte über die eigentlichen Planungen bis hin zu der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde im Dezember 2007 und schließlich den bestätigenden Gerichtsurteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im August 2009 und des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2012.
Diese Zeit war geprägt von einem breiten und intensiven politischen Diskurs über das Ob und das Wie des Ausbaus. Der Weg war teilweise neu, aber er hat zu einem Ziel geführt. Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, die daran mitgearbeitet haben, dass wir heute unser Ziel erreicht haben: Ausbau gegen Nachtflugverbot.
Nicht alle, die heute hier im Hessischen Landtag sitzen, haben die Debatte miterlebt. Deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal erwähnen: Ja, die Mediation ist eingeleitet worden, bevor diese Landesregierung Verantwortung übernommen hat. Aber diese Landesregierung hat sich immer zu der Mediation bekannt,
weil sie sie als eine Möglichkeit gesehen hat, diesen Prozess zu gestalten. Deshalb ein herzliches Dankeschön an diejenigen, die diesen Prozess damals begonnen haben; dies sage ich ausdrücklich.
Ich sage dies auch als einer derjenigen, die diese Diskussion damals mitbegleitet und die Mediation für meine Fraktion positiv beurteilt haben.
Meine Damen und Herren, warum formuliere ich diesen Dank? – Weil durch die Mediation und die offene politische Diskussion Ausschreitungen wie in den Achtzigerjahren zum Bau der Startbahn West vermieden werden konnten. Ich habe miterlebt, was Mitglieder der Landesregierung seinerzeit erleben mussten. Daraus habe ich selbst die Erkenntnis gewonnen, dass es richtig war, diese Mediation zu ermöglichen. Deswegen ist uns das, was damals leider passiert ist, erspart geblieben. Dafür herzlichen Dank.
Mit der Mediation haben wir etwas Neues versucht, und ich gebe offen zu: In der Diskussion über die Werthaltigkeit von Mediation gibt es auch kritische Anmerkungen, die den Stellenwert der Mediation als solchen nicht infrage stellen. Aber die Mediation hat natürlich auch dazu geführt, dass die Bürger häufig nicht zwischen Mediation und Genehmigungsverfahren unterscheiden und deswegen das Mediationsergebnis dem Ergebnis der Genehmigungsverfahren gleichgestellt haben. Dies darf nicht sein; denn die Mediation kann den Genehmigungsprozess nicht ersetzen.
Auch wenn das Verfahren an sich nicht ganz problemlos war, zeigt es, dass die entsprechenden Konsequenzen gezogen worden sind. Heute zählt, dass die Mediation nicht die Lösung selbst war, aber sie hat uns auf den richtigen
Weg gebracht, hier eine schwierige Entscheidungsfindung zu einem Ende zu führen – vielen herzlichen Dank.
Lassen Sie mich die Ergebnisse kurz skizzieren: Die neue Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen ist – im Gegensatz zu anderen Planungen – fristgerecht in Betrieb genommen worden. Durch die neue Bahn wurde die Qualität am Frankfurter Flughafen deutlich verbessert. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ganz überwiegend bestätigt. Selbstverständlich komme ich im Rahmen dieser Regierungserklärung auch zu den Bereichen, in denen das nicht der Fall war.
In seiner rund 50-minütigen mündlichen Begründung des Urteils hat das Bundesverwaltungsgericht fast alle Maßnahmen im Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig erachtet und die Kritikpunkte der Kläger insoweit zurückgewiesen. Dabei hat es hervorgehoben, dass die Planfeststellungsbehörde die Lärmauswirkungen bzw. die Lärmbetroffenheiten zutreffend ermittelt habe.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass im Fokus des öffentlichen Interesses die Betriebsbeschränkungen standen. Aber dabei geht unter, dass alle anderen Kriterien, die von den Widersachern ins Feld geführt worden sind, vom Bundesverwaltungsgericht für erledigt erklärt worden sind, zumindest solange die Rechtslage so ist, wie sie ist.
Wenn ich heute für die Landesregierung dieses Verfahren beende, dann beende ich das Verfahren und nicht die Diskussion über die Probleme, die mit der Inbetriebnahme von derartigen großen Infrastrukturvorhaben einhergehen.
Wir alle wissen, dieser Hessische Landtag hat die NORAH-Studie angestoßen, um für die Zukunft herauszufinden, wie es mit der Lärmbelastung aussieht. Ist ausschließlich auf die Lärmbelastung des Flughafens abzustellen, oder sind die anderen Lärmbelastungen einzubeziehen? Ich sage deutlich an all diejenigen, die Flughäfen betreiben bzw. sie nutzen: Wir wissen nicht, welche Ergebnisse diese Diskussionen haben werden. Aber ich appelliere an die Gegner, die Diskussion bitte dort zu führen, wo sie zu führen ist.
Wenn das Thema Gesundheit eine größere Rolle spielt, dann hat der Gesetzgeber die Konsequenzen daraus zu ziehen und dementsprechend die gesetzlichen Voraussetzungen zu verändern. Dann ist das Fluglärmgesetz zu verändern.
Aber alle diese Punkte hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage des bestehenden Rechts zurückgewiesen. Es hat gesagt: Diese Ausbauentscheidung ist rechtens. – Das ist das Entscheidende, worum es heute geht.
Es ist das gute Recht der Kritiker und derer, die anderer Meinung sind, auf die problematischen Dinge hinzuweisen. Aber sie mögen bitte nicht verschweigen, dass die Grundsubstanz dieser Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden ist, nämlich dass dieser Flughafen ausgebaut werden konnte – mit all den Konsequenzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich das Lärmschutzkonzept für die Tagzeit – mit Ausnahme der Regelung für die gewerblichen Anlagen – gebilligt. Mehr als zwei Dutzend Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind im Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 verfügt bzw. zugrunde gelegt. Die Betriebsbeschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses – mancher tut so, als gebe es dort gar keine – zum Ausbau des Frankfurter Flughafens sind im Vergleich zu anderen Verkehrsflughäfen besonders streng, ja, sie setzen in puncto Lärmschutz Maßstäbe.
Meine Damen und Herren, ich übersehe im Moment noch nicht, welche Folgen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf andere Flughäfen haben wird. Ich bin ziemlich sicher, dass die Diskussion weitergeht. Ich sage: Wenn sie weitergeht, dann müssen gesetzliche Regelungen folgen, damit wir eines nicht haben: dass diejenigen Wettbewerbsnachteile haben, die freiwillig etwas tun, was andere nicht tun. Deswegen halte ich es für notwendig, dass die Diskussion fortgeführt wird, dass aber das Verfahren am Frankfurter Flughafen abgeschlossen wird.
Meine Damen und Herren, hiervon ausgehend, ist es schlichtweg falsch, der Hessischen Landesregierung vorzuwerfen, man habe im Planfeststellungsverfahren die Belange der Fluglärmbetroffenen nicht hinreichend beachtet. Man kann unterschiedlicher Auffassung sein, ob es reicht. Aber den Eindruck zu erwecken, in diesem Planfeststellungsbeschluss befänden sich zu diesen Dingen keine Regelungen, ist schlicht und ergreifend falsch. Ich habe die einzelnen Maßnahmen eben bereits dargestellt.
Ich habe darauf hingewiesen, dass wir eine fast 15-jährige Diskussion hinter uns haben und dass die Landesregierung sich oft Kritik nicht nur aus den Reihen der Opposition hat gefallen lassen müssen. Untätigkeit, zögerlich beim Thema Lärmschutz – das wurde uns vorgeworfen.
Diese Vorwürfe sind nicht haltbar. Im Hinblick auf die Reduzierung der Fluglärmbelastungen im Rhein-MainGebiet waren wir weder untätig noch zögerlich. Das Gegenteil ist der Fall: Entschlossen und wirkungsvoll hat sich die Hessische Landesregierung für eine Entlastung der Fluglärmbetroffenen eingesetzt. Neben den strengen Betriebsregelungen des Planfeststellungsbeschlusses hat die Landesregierung zur Reduzierung der Fluglärmbelastung am 29.02.2012 das umfangreiche Maßnahmenpaket „Allianz für Lärmschutz 2012“ auf den Weg gebracht.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat alle Beteiligten zusammengeholt. Wir haben mit allen gesprochen. Wir haben mit den Airlines gesprochen, wir haben mit der DFS gesprochen, und ein ganzes Maßnahmenbündel ist unter Vorsitz des Ministerpräsidenten auf den Weg gebracht worden. Tun Sie nicht so, als hätten wir dies nicht gemacht. Das trägt zur Entlastung der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet bei.
Dieses Konzept sieht die Einführung weiterer aktiver Schallschutzmaßnahmen vor, beispielsweise die Anhebung der Gegenanflüge um 1.000 Fuß, die Anhebung der Überflüge im Osten bei Offenbach und im Westen bei Mainz.
Ja, wir sind in der Diskussion, und ich habe an dieser Stelle schon häufiger gesagt, dass auch das Thema An- und Abflugregelungen, das in bundeseigener Verwaltung betrieben wird, verbessert werden muss, weil die Einflussmög
lichkeiten der Länder, wie sie jetzt gestaltet sind, nicht ausreichen. Wir sind dabei.
Es geht aber nicht nur um den aktiven Lärmschutz, es geht auch um den passiven Lärmschutz. Für den passiven Lärmschutz wird ein Gesamtvolumen von 335 Millio nen € zur Verfügung gestellt. Auch das ist ein Beitrag, der das, was in der Tat gravierend ist, auf jeden Fall lindern wird. Das ist eine Maßnahme, auf die wir stolz sind.
Im Planfeststellungsbeschluss sind enthalten: die Verpflichtung der Fraport AG zur Fluglärmüberwachung, die Verpflichtung zur regelmäßigen Untersuchung der Entwicklung des Fluglärms und die Verpflichtung zur Weiterentwicklung von aktiven Schallschutzmaßnahmen. Auf das, was wir hier im Hessischen Landtag diskutiert haben, die NORAH-Studie, will ich nur ergänzend hinweisen, wobei ich eben schon gesagt habe, welche Auswirkungen das haben kann.
Teilweise sind diese Maßnahmen in das Maßnahmenpaket „Allianz für Lärmschutz 2012“ einbezogen worden, etwa die Weiterentwicklung lärmarmer An- und Abflugverfahren, ein weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehendes Programm für passiven Lärmschutz – hier war die Landesregierung mit vielem, was uns vorgetragen worden ist, nicht einverstanden –, eine weiter gehende Spreizung der bereits in Frankfurt existierenden lärmabhängigen Flughafenentgelte.
Meine Damen und Herren, die lärmabhängigen Flughafenentgelte haben wir bereits Anfang 2000 in der ersten Amtszeit dieser Landesregierung eingeführt, und wir arbeiten weiter daran, eine Spreizung zu ermöglichen, um sicherzustellen, dass die Airlines gehalten sind, noch weniger lärmintensives Gerät am Frankfurter Flughafen einzusetzen.
Andere im Anti-Lärm-Pakt vorgeschlagene Maßnahmen wie die Kontingentierung von Fluglärm oder die Festlegung von lokalen Lärmobergrenzen sind rechtlich nicht geboten bzw. nicht durchsetzbar. Aber das wird nicht zur Kenntnis genommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 4. April 2012 den entsprechenden Revisionsantrag der Stadt Raunheim, der auf die Einführung einer Lärmkontingentierung gemäß Fluglärmindex gerichtet ist, vollumfänglich zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, dies ist zurückgewiesen worden. Wenn wir in Zukunft darüber diskutieren – ich kenne die Diskussion um den Lärmindex –, dann wird das ein Instrument sein, das in die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufgenommen werden muss. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass auf der bestehenden Rechtsgrundlage das Bundesverwaltungsgericht dies abgelehnt hat. Diejenigen, die ein neues Verfahren wollen, wollen in Wahrheit nichts anderes, als diese Diskussion in diesem Verfahren zu führen und nicht, wie es eigentlich geboten ist, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften, wenn sie es wollen, dementsprechend geändert werden.
Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen, die ich für sehr wichtig halte. Wenn andere es anders sehen, kann man das dementsprechend beurteilen. Beim Ausbau des Frankfurter Flughafens – das habe ich beim letzten Mal gesagt, und ich wiederhole es – haben alle drei
Gewalten in einem demokratischen Rechtsstaat, die Exekutive, die Legislative und die Judikative, entschieden. Es ist nicht etwas, was nur wir wollen, sondern es ist legislativ beurteilt und für positiv befunden worden, und auch von der dritten Gewalt, dem Bundesverwaltungsgericht.
Ich bin der Meinung, wenn drei Gewalten in einer Republik gesprochen haben, dann sollten die Widersacher das anerkennen; denn das sind demokratische Prinzipien, an die wir uns zu halten haben.
Meine Damen und Herren, heute habe ich auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auch den letzten und, wie ich finde, wichtigsten Schritt zur Umsetzung des Mediationsergebnisses getan: die Festschreibung eines absoluten Nachtflugverbots zwischen 23 und 5 Uhr.
Heute Vormittag habe ich den Bescheid zur Anpassung der Flugbetriebsbeschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 unterzeichnet. Ich habe dies mit dem Einverständnis des Bundes getan.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle – –
Herr Al-Wazir, wollen Sie etwas hören, oder wissen Sie schon alles, was ich sage?
Wir kennen uns lang genug. Es wäre schön, wenn wir uns die Kommunikationsfähigkeit erhalten würden. Aber demjenigen, der offensichtlich nichts hören will, streite ich die Befugnis ab, überhaupt noch nach Kommunikationsfähigkeit zu rufen.
Ich will das sehr offen ansprechen. Wer mich aus den nahezu zehn Jahren kennt, in denen ich Verantwortung übernommen habe, der weiß, dass ich Transparenz gewährleiste. Natürlich ist es so, dass wir auch mit dem Bundesverkehrsministerium über eine solche Frage Diskussionen hatten und haben. Ja, dazu braucht man kein Experte im Verwaltungsrecht zu sein, dass man normalerweise sagt: Ein Bescheidungsurteil setzt voraus, dass man die Gründe dafür kennt, um nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.
Sehen Sie, Herr Al-Wazir, es macht keinen Sinn, an Sie zu appellieren. Ich versuche es trotzdem. – Ich und wir haben uns dieses Urteil sehr genau angesehen. Dabei haben wir festgestellt, das Bundesverwaltungsgericht hat in der Frage der Nachtrandstunden, der sogenannten Schulterstunden, im Tenor eine eindeutige Entscheidung getroffen. Es hat gesagt, da sind 133 Bewegungen im Jahresdurchschnitt erlaubt. Dies steht im Tenor, und insoweit brauche ich keine Gründe abzuwarten.
Meine Damen und Herren, nun sage ich Ihnen auch etwas zu der Frage der Null zwischen 23 und 5 Uhr. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben wir als Landesregierung bzw. Planfeststellungsbehörde die Möglichkeit, das Mediationsergebnis umzusetzen. Deswegen habe ich das im Wege der Planfeststellung heute gemacht. Damit ist das Mediationsergebnis endlich umgesetzt.
Herr Kollege Al-Wazir, es reicht eben nicht aus, sich etwas vom allgemeinen Verwaltungsrecht sagen zu lassen. Man muss sich etwas intensiver damit befassen; dann kommt man zu dem Ergebnis, wie ich es eben dargestellt habe.
Ich bin immer wieder gefragt worden – eine berechtigte Frage –, auf welcher rechtlichen Grundlage die Planklarstellung oder Plananpassung erfolgt. Ich sage Ihnen, es gibt die Möglichkeit. Es handelt sich bei der gerne und vielfach zitierten Planklarstellung bzw. Plananpassung um eine einfache Teilrücknahme nach § 48 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil die Nachtflugregelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Dezember 2007 für rechtswidrig erklärt und aufgehoben hat, sind diese Betriebsregelungen mit dem heutigen Bescheid mit Einverständnis des Bundes zurückgenommen worden.
Ja, es ist richtig: Der Bund hat Zweckmäßigkeitsüberlegungen angestellt, ob wir das so machen. Das ist auch sein gutes Recht vor dem Hintergrund der Bedeutung, die diese Entscheidung für Frankfurt insbesondere und darüber hinaus hat. Aber es gibt keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass wir so verfahren, wie wir das machen. Das hat der Bundesverkehrsminister uns gegenüber heute zum Ausdruck gebracht. Deswegen habe ich ein gutes Gewissen, diese Entscheidung so getroffen zu haben.
Konkret handelt es sich dabei um die Betriebsregelung für die Mediationsnacht gemäß Teil A II 4.1.2 und um die Betriebsregelung für die Nachtrandzeit gemäß Teil A II 4.1 Satz 1, soweit dort mehr als 133 planmäßige Flüge pro Nacht zugelassen sind. Mit dem heutigen Bescheid ist Teil A II 4.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses ersatzlos gestrichen worden, mit der Folge, dass in der Mediationsnacht verbindlich und allumfassend keine planmäßigen Flüge mehr stattfinden dürfen.
Im Hinblick auf die Nachtrandzeit ist in Teil A II 4.1 Satz 1 klargestellt worden, dass in dem Zeitraum von 22 bis 23 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr statt 150 Flugbewegungen jahresdurchschnittlich nur noch 133 planmäßige Flüge durchgeführt werden dürfen. Zugleich ist die Regelung über die Slotzuweisung angepasst worden.
Meine Damen und Herren, ich weiß und ich habe gesagt, dass wir hier Diskussionen haben. Dies zu verheimlichen wäre töricht. Dass man unterschiedlicher Auffassung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit sein kann, ist völlig unbestritten. Wir werden Ihnen dies selbstverständlich im zuständigen Ausschuss im Einzelnen erläutern, auch darstellen, welchen Schriftwechsel und welche Argumente wir mit dem Bund ausgetauscht haben. Das sollten wir im Detail dort diskutieren, damit Sie es im Einzelnen nachvollziehen können.
Meine Damen und Herren, das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. April ausdrücklich bestätigt, dass eine Regelung des nächtlichen Flugbetriebes ohne planmäßige Flüge während der Mediationsnacht und mit jahresdurchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden am Frankfurter Flughafen rechtmäßig ist. Ein Planergänzungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist danach nicht erforderlich.
Für das Verbot planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht gilt dies nach der Begründung des Gerichts bereits aus zwei Gründen: erstens aus der Gewichtungsvorgabe des § 29b Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes, zweitens aus den landesplanerischen Festlegungen in der LEP-Änderung 2007 – ein Thema, das Herr Schäfer-Gümbel und ich häufig kontrovers diskutiert haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Argumentation übernommen. Danach sieht das Gericht das Unterbleiben von planmäßigen Flügen während dieses Zeitraums als grundsätzlich ausnahmslos geboten an.
Von dem verbleibenden, nur noch theoretischen Spielraum für eine Entscheidung über wenige Expressfrachtflüge habe ich im Interesse der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet keinen Gebrauch gemacht – so, wie wir im Hessischen Landtag das alle wollen. Ich habe keinen in diesem Hause gehört, der in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr Flüge will. Wenn das der Wille des Parlaments ist, dann setze ich das heute um.
In Bezug auf den planmäßigen Flugbetrieb in den Nachtrandstunden hat das Bundesverwaltungsgericht die Betriebsregelungen selbst mit der Begrenzung des Bewegungskontingents auf jahresdurchschnittlich 133 Flugbewegungen pro Nacht geändert, also materiell geändert. Nur wenn wir über diesen Wert hätten hinausgehen wollen, hätte die Planfeststellungsbehörde unter „Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“ neu entscheiden müssen. Zum Schutz der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung haben wir jedoch davon abgesehen, das gerichtlich bestätigte Kontingent in den Nachtrandstunden auszuweiten.
Meine Damen und Herren, wir wollen nicht mehr als das, was das Bundesverwaltungsgericht für die Randstunden entschieden hat. Deswegen schreiben wir das fest, was das Bundesverwaltungsgericht gesagt hat. Auch das, glaube ich, entspricht dem Willen des hessischen Parlaments; denn in dieser Frage gehen wir sogar über das Mediationsergebnis hinaus, das dies nicht für möglich gehalten hat.
Sagen wir es doch ehrlich: Diejenigen, die sich gegen uns wenden, die Gegner, wollen weniger als 133 und wollen das in einem Ergänzungsverfahren erzwingen. Das wollen wir nicht, und deswegen sind die 133 festgeschrieben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch einige Sätze zu der Forderung nach einem absoluten Nachtflugverbot für die Gesamtnacht sagen. Es wird gegenwärtig ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr diskutiert. Ich sage Ihnen, dies wäre nicht mit der Verkehrsfunktion des Frankfurter Flughafens als wichtigem Drehkreuz zu vereinbaren. Es stünde der Ausbauentscheidung diametral entgegen.
Lassen Sie mich eines sagen, ohne das jetzt in besonderer Weise überbetonen zu wollen: Die jüngsten Ergebnisse bestätigen, dass die Umsteigefunktion des Frankfurter
Flughafens an Bedeutung verliert. Das, was wir vor zehn Jahren schon gesagt haben und Fraport gesagt hat – die Wettbewerber stehen nicht in Paris und in Amsterdam, sondern in Dubai –, realisiert sich heute. Die Umsteigerquoten in Abu Dhabi, in Doha, in Dubai, in Istanbul steigen gravierend, wohingegen in Frankfurt diese Steigerungsraten nicht mehr bestehen.
Deswegen sage ich Ihnen noch etwas: Auch diese Umsteigeraten sind wichtig für die Effizienz dieses Flughafens. Wer will, dass der Wettbewerb jetzt woanders stattfindet, weil dort die Umsteigefunktion wahrgenommen wird, muss dann gleichzeitig sagen, dass er die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes gefährdet.
Die Entwicklung dieser Drehkreuze ist atemberaubend. Sie kann Passier- und Frachtströme von anderen Drehkreuzen abziehen. Für Frankfurt könnte dies einen Bedeutungsverlust mit sich bringen. Gerade diese Diskussion hat in den letzten Tagen auch in Berlin eine große Rolle gespielt.
Ich weiß, dass viele genau das wollen, weil sie der Ansicht sind, nur so könnten sie die Bewegungszahlen senken. Aber bedenken Sie dabei bitte, dass Deutschland auf den Luftverkehr angewiesen ist. Der Luftverkehr garantiert uns schnelle Verbindungen in alle Welt. Es sichert unsere Anbindung an die Wirtschaftszentren der Erde. Und er ist Garant für unseren Wohlstand.
Meine Damen und Herren, wenn 90 % dessen, was in der Weltwirtschaft generiert wird, außerhalb Europas generiert wird – 90 % außerhalb Europas – und wir an dieser Prosperität und diesem Wachstum teilhaben wollen, dann müssen unsere Unternehmen in der Lage sein, dies auch zu bewerkstelligen. Deswegen brauchen wir diesen Frankfurter Flughafen.
Wer ein Verbot von Flügen zwischen 22 und 6 Uhr fordert, handelt unverantwortlich. Der setzt die Drehkreuzfunktion Frankfurts aufs Spiel und schwächt die Wettbewerbsposition. Der nimmt den Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen billigend in Kauf.
Ich male hier kein Schreckgespenst an die Wand. Aber diese Zahlen, dass wir eine Veränderung hinsichtlich der Umsteigerquoten haben, sind Realität. Es ist naheliegend: Wenn Sie umsteigen, muss das nicht in Frankfurt sein. Dann kann das auch woanders sein, beispielsweise in Istanbul oder in Dubai.
Meine Damen und Herren, das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat Fragen von grundsätzlicher und hoher praktischer Bedeutung aufgeworfen, wie etwa das Verhältnis von Fachplanung zur Landesplanung. Das war auch der Grund, warum wir in Revision gegangen sind – um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen – und heute Klarheit haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen abschließenden Satz sagen. Ich habe gesagt: Das Verfahren wollen wir beenden; die Diskussion ist damit nicht beendet. – Christean Wagner hat darauf in der Debatte letztes Mal hingewiesen, weil ich mich mit dieser Frage befasse:
Wir werden uns in Deutschland zunehmend mit der Frage befassen, ob unsere gegenwärtigen Verfahren hinreichend und ausreichend sind, Bürgerinteressen zu berücksichtigen.
Es geht um die Frage des Verhältnisses von Ländern und Bund einerseits, um die Frage, ob der Bund seine Kompetenz über Flughafenkonzepte und Ähnliches wahrnehmen wird oder ob er diese Entscheidung den einzelnen Ländern überlässt. Aber es geht bei der Frage, wie der Prozess geführt wird, andererseits auch darum: Ist hier noch mehr Bürgerbeteiligung bis hin zur Volksbefragung und zur Volksentscheidung notwendig, oder ist nicht das Parlament gefragt, abschließende Entscheidungen zu treffen?
Wir leben manchmal in der Illusion, als könnten wir bei schwierigen Projekten eine hundertprozentige Akzeptanz herbeiführen. Das wird uns nicht gelingen. Deswegen müssen wir diese Diskussion in aller Intensität, wenn es irgendwie geht – wenn ich den Wunsch denn äußern darf –, miteinander diskutieren und nicht gegeneinander. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht mir eigentlich nicht zu, das Niveau der Diskussion zu kritisieren. Nachdem Herr Kollege Kaufmann aber das Niveau dieser Diskussion beklagt hat, kann ich nach Ihren Auslassungen nur feststellen: Sie haben nicht dazu beigetragen, dass das Niveau angehoben worden ist.
Sie hätten bei dem, was Herr Kollege Müller gesagt hat, eben besser zuhören sollen. Ich will das noch einmal sehr deutlich sagen: Das Kontingent von jahresdurchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden ist durch den Urteilstenor bereits unmittelbar rechtsgestaltend festgelegt worden. Wenn sich Ihr Gutachter zu dieser Frage auslässt und dann sagt, wenn man weniger wolle, dann brauche man ein Ergänzungsverfahren, dann hat er recht, und dann ist dies kein Widerspruch zu dem, was der Kollege Müller gemacht hat. Damit wird deutlich, was Sie eigentlich wollen: Sie wollen nicht, dass wir die 133 festschreiben. Sie wollen nicht, dass wir die Null festschreiben. Sie wollen eine Diskussion perpetuieren, um in dieser Diskussion Ihre eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen.
Sie sind nicht bereit, zu akzeptieren, dass es sich bei dieser Entscheidung um eine Entscheidung handelt, bei der alle drei Gewalten, die eine Demokratie auszeichnen, entschieden haben. Hier hat die Exekutive entschieden; und die Exekutive ist an einem Punkt korrigiert worden. Das ist richtig. Hier haben die Legislative und die Judikative entschieden. Das reicht Ihnen offensichtlich nicht. Ich will Ihnen noch Folgendes sagen: Wenn Sie jetzt eine Schlichtung fordern, dann ist das ein unglaublicher Affront gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht, dem höchsten Verwaltungsgericht, das hier entschieden hat.
Ich frage mich noch einmal – wenn ich nicht ganz danebenliege, dann hat Schlichten etwas damit zu tun, dass es unterschiedliche Positionen gibt und dass man daher einen Schlichter einsetzt, der versucht, aus diesem Streit das Gemeinsame herauszufiltern und auf diese Art und Weise zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen –: Wo ist denn hier die Grundlage für eine Schlichtung, wenn uns das Bundesverwaltungsgericht eindeutige Kriterien an die Hand gegeben hat, wie man in Zukunft zu verfahren hat, und in zwei Fragen eine ganz klare Aussage getroffen hat, meine Damen und Herren?
Man kann darüber streiten. Das will ich jetzt nicht tun. Ich wäre beinahe geneigt, die Geschichte dieses Verfahrens noch einmal darzustellen. Das will ich aus Zeitgründen nicht tun. Fest steht auf jeden Fall, dass wir es hier mit einem Problem zu tun haben. Ich war zwei Tage lang bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts dabei; ich habe mir alles genau angehört. Diese war unglaublich interessant, weil es um die Frage ging: Wie werden wir in Zukunft Genehmigungsverfahren dieser Größenordnung tatsächlich noch realisieren können? – Ich persönlich gehe darüber hinaus, indem ich sage, dass die Instrumente, die wir jetzt haben, nicht ausreichend sind, um ein höheres Maß an Akzeptanz zu gewinnen. Darauf will ich jetzt aber nicht eingehen.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich kann Ihnen das nicht ersparen. Wenn Sie das hier so darstellen, dann will ich Ihnen noch einmal vorhalten, was Sie in der Vergangenheit gesagt haben. Sie haben gesagt: kein Ausbau des Frankfurter Flughafens, Entwicklungen nur innerhalb des bestehenden Areals. – Was hat das Bundesverwaltungsgericht gesagt? – Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist rechtmäßig, die für das Ausbauvorhaben entsprechenden Belange wie öffentliches Verkehrsinteresse, Einkommens- und Beschäftigungseffekte überwiegen andere Belange. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine substanzielle, eine grundlegende Entscheidung getroffen und gesagt: Dieser Ausbau ist möglich. – Das passt Ihnen nicht, meine Damen und Herren.
Sie wollen diese Diskussion über ein Ergänzungsverfahren perpetuieren. Sie haben gesagt: Keine Festlegung auf die Ausbauvariante Nordwest. – Die Standortentscheidung ist durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Sie haben gesagt: Es muss verlagert werden.
Es stellt sich die Frage nach der Planrechtfertigung. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planrechtfertigung bestätigt. Der Bedarf für den Ausbau und die Alternativenprüfung: Das ist alles gerichtlich bestätigt worden.
Darauf wollte ich noch im Zusammenhang mit dem Antrag der Sozialdemokraten zu sprechen kommen. Sie haben absolute Obergrenzen für Flugbewegungen und Fluglärm gefordert. Der Planfeststellungsbeschluss hat ein Planungsziel von 701.000 Flugbewegungen im Jahr 2020. Diese Verkehrsprognose ist nicht beanstandet worden; sie ist bestätigt worden. Aus Sicht des Gerichts sind keine weiteren Maßnahmen notwendig, um einen Ausgleich beispielsweise in Lärmschutzfragen zu besorgen.
Meine Damen und Herren, es passt Ihnen nicht in den Kram,
dass dieser Planfeststellungsbeschluss nach mehreren Jahren durch das oberste deutsche Verwaltungsgericht bestätigt worden ist. Insbesondere passen Ihnen die 133 Flüge nicht, weil Sie das nicht wollen. Aber diese Koalitionsfraktion und dieser Minister fühlen sich dem Mediationsergebnis verpflichtet. Wenn wir es damals aus Rechtsgründen nicht konnten, machen wir es heute, und zwar sofort. Denn die Bürger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, was wir tun wollen.
Herr Kollege Schaus, wenn ich mich richtig erinnere, habe ich auch Sie in Leipzig gesehen.
Aber Sie scheinen überhaupt nicht zugehört zu haben.
Sie haben hier wieder die gesamte alte Litanei Ihrer Forderungen vorgetragen und wollen sie in das Verfahren einbringen. Meine Damen und Herren, zur Redlichkeit
gegenüber den Bürgern gehört auch, dass man nur das fordert, was überhaupt realistisch ist und eine Chance hat, umgesetzt zu werden.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
sind all die Forderungen, die Sie an diesem Pult vorgetragen haben, irreal und nicht zu realisieren. Das passt Ihnen nicht.
Herr Schaus, ich will Ihnen eines sagen: Ich bin schon etwas länger in diesem Parlament. Ich habe mich mit diesem Verfahren von Anfang an befasst. Ich bin damals dafür gescholten worden, dass ich beispielsweise gesagt habe, man soll das Ergebnis nicht vorweg sagen. Ich habe mich auch immer daran gehalten. Aber nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die heute rechtssicherer ist als 2007 und die heute rechtssicherer ist als 2009 nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, treffen wir diese Entscheidung im Interesse der Bürger und halten unser Versprechen insoweit ein.
Herr Schäfer-Gümbel, ich habe genau zugehört. Es mag Ihnen heute eines gelungen sein: hier einen Konsens in Ihrer Fraktion darzustellen. In Wahrheit offenbart Ihr Antrag einen Widerspruch in sich. Man kann nicht auf der einen Seite von der Landesregierung fordern, das Mediationsergebnis sofort umzusetzen, und auf der anderen Seite in Ziffer 4 die Kontingentierung von Fluglärm und die Festlegung von Lärmobergrenzen fordern. Das geht nur in einem neuen Verfahren und hat mit dem Mediationsergebnis nichts zu tun. Das ist der innere Widerspruch, der hier zum Ausdruck kommt, der in Ihrer Fraktion manifest ist. Das hat Herr Müller zu Recht ausgeführt.
Wir werden heute dazu an anderer Stelle noch etwas sagen. Uns reicht das, was wir in dem Beschluss im Planfeststellungsverfahren ausgeführt haben, der gerichtlich bestätigt ist, nicht aus. Deswegen werden wir heute noch über einen Gesetzentwurf beraten, den die Fraktionen eingebracht haben, in dem wir nämlich deutlich machen: Wir wollen etwas über das hinaus machen, was gesetzlich geboten ist. Deswegen wird dieser Fonds eingerichtet, und es werden zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutz, insbesondere mit dem passiven Lärmschutz, realisiert.
Ich weiß auch, dass es keine vergleichbare Situation, kein vergleichbares Problem im Hinblick auf ein großes Infrastrukturvorhaben wie das des Frankfurter Flughafens gibt. Ich weiß auch, welche Belastungen wir den Bürgern zumuten. Deswegen sind wir der Meinung, dass hier mehr als das gemacht werden muss, zu was wir gesetzlich verpflichtet sind.
Herr Schäfer-Gümbel, ich bedauere außerordentlich, dass Sie nicht die Chance nutzen. Ich hoffe, es ergeben sich neue Möglichkeiten, zu dem ursprünglichen Konsens zurückzukommen, den wir in dieser Frage immer hatten, ge
rade in der letzten Legislaturperiode, als wir gemeinsam Anträge in dem Sinne beschlossen haben, das Mediationsergebnis umzusetzen. Gleichzeitig haben wir damit zum Ausdruck gebracht, dass es eine breite Mehrheit für den Ausbau des Frankfurter Flughafens gibt. Nach dieser Entscheidung wird das, wenn auch verspätet, umgesetzt, was wir versprochen haben. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Ich will einen Satz vorwegschicken, der gilt – damit kann ich unmittelbar an das anknüpfen, was Herr Kollege Rock gesagt hat –: Die Lohnfindung ist in der Bundesrepublik Deutschland keine Sache der Politik, sondern eine Sache der Tarifvertragsparteien.
Deswegen muss man auch einmal darauf verweisen, dass dieses Prinzip gar nicht so erfolglos war. Wenn ich mir ansehe, wie wir aus der wirtschaftlich schwierigen Situation herausgekommen sind, muss ich ausdrücklich sagen: Daran haben die Tarifvertragsparteien – alle beide – einen maßgeblichen Anteil. Wenn wir uns heute die Arbeitslosenstatistik ansehen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass dies im Prinzip nicht funktioniert.
Ich gebe zu, dass es gleichwohl Bereiche gibt, in denen man mit dem, was die Tarifvertragsparteien in diesem Fall nicht verhandelt haben, nicht zufrieden ist. Dann sage ich den Betreffenden: Ihr müsst euch dazu bereitfinden, von
eurer Verpflichtung, Tarifverträge abzuschließen, tatsächlich Gebrauch zu machen, und dürft nicht auf die Politiker warten. – Es kann nicht sein, dass die Politik der Reparaturbetrieb derer ist, die ihre Rechte aus der Tarifautonomie nicht wahrnehmen. Das ist der falsche Weg. Das ist nicht die Aufgabe der Politik.
Da sind wir grundsätzlich unterschiedlicher Auffassung. Dass wir uns Ihnen wirtschaftspolitisch nicht nähern, bedarf, glaube ich, keiner weiteren Erläuterung. Sie können das machen. Wohin das geführt hat, wissen wir. Das haben wir in dem anderen Teil Deutschlands erlebt. Dort gab es eben keine Tarifautonomie.
Tut mir leid, normalerweise hätte ich das nicht gesagt. Aber auf derartige Zurufe kann man nicht anders reagieren.
Zur Sache selbst: Wir müssen uns einmal anschauen, wie die Situation des Niedriglohnsektors überhaupt ist. In Hessen ist der Niedriglohnsektor insgesamt kleiner als in anderen Bundesländern. Experten unterschiedlichster Couleur – das nehme ich sehr ernst – kommen zu dem Ergebnis, dass in diesem Bereich gerade Menschen, die gering qualifiziert sind oder gar keinen Schulabschluss haben, Arbeit finden. Die Untersuchung der Initiative „Neue soziale Marktwirtschaft“ zeigt, dass innerhalb eines Jahres immerhin 24,1 % aller Geringverdiener in eine normal bezahlte Beschäftigung aufsteigen.
Deshalb sage ich Folgendes: Wir wissen, dass es hier einen Problembereich gibt. Ich gehe aber davon aus, dass es nicht die Aufgabe der Politik ist, ihn zu regeln. Aber darüber hinaus nehmen wir zur Kenntnis, dass ein großer Teil der Geringverdiener tatsächlich in andere Arbeitsverhältnisse überwechselt.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Der Gesetzentwurf will das Land Hessen verpflichten, in seinen verschiedenen ökonomischen Rollen – als Arbeitgeber, als Mehrheitsgesellschafter, als Unternehmer, als Auftraggeber und als Fördermittelgeber – einen Mindestlohn von 10 € durchzusetzen. Sie wissen, dass Sie über andere Vereinbarungen hinausgehen.
Ich nehme als Beispiel den Lohn für Gebäudereiniger, gegengezeichnet von der Gewerkschaft IG Bauen-AgrarUmwelt. Er liegt bei 8,62 €. Sie greifen also mit einer gesetzlichen Regelung in das ein, was mittels der Tarifautonomie in hervorragender Weise gelöst worden ist. Wir wehren uns dagegen, dass wir in unserem Bereich eine solche Verpflichtung aufnehmen sollen.
Noch etwas: Wie soll ein Mindestlohn, der nur bei Aufträgen des Landes Hessen gilt, eigentlich in der Praxis funktionieren? Sie haben erkannt, dass Sie bei Aufträgen, die von anderen Auftraggebern erteilt werden, keine vergleichbaren Auflagen machen können.
Heißt das dann, dass die Arbeitnehmer ein und desselben Betriebs für die Bearbeitung privater Aufträge weniger Lohn bekommen sollen als für die Bearbeitung öffent
licher Aufträge? Das ist ein Instrument, das das Problem, um das es geht, nicht löst.
Noch ein Wort zu den sogenannten Aufstockern: Herr Rock hat eben darauf hingewiesen, es ist richtig, dass wir dort, wo es nicht reicht, einsteigen und auf dem Weg der Aufstockung Hilfe leisten. Deswegen plädiere ich auch an dieser Stelle für mehr Sachlichkeit. Dass es Aufstocker gibt, ist kein Beweis für zu niedrige Löhne.
Häufig haben diejenigen, die Sozialleistungen erhalten, Minijobs und beziehen deshalb kein existenzsicherndes Erwerbseinkommen. Dass dann aufgestockt werden muss, ist völlig logisch. Auf diese Art und Weise nimmt der Staat seine sozialpolitische Verantwortung wahr.
Um hier einmal etwas zur Wahrheitsfindung beizutragen: Nach den Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung sind in Deutschland gerade einmal 11.500 alleinstehende Arbeitnehmer trotz Vollzeitjobs längerfristig auf ergänzende staatliche Hilfen angewiesen. In Hessen liegt die Zahl bei knapp unter 1.000. Auch das ist kein Grund, um in Hessen eine solche Regelung singulär zum Gesetz zu erheben. Deswegen lehnt die Landesregierung diesen Gesetzentwurf ab. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass ich durch meinen Beitrag die Diskussion verlängere. Aber als derjenige, der in den letzten Jahren Verantwortung für diese Planung übernommen hat, kann ich einige Sätze und Gedanken, die geäußert worden sind, so nicht im Raum stehen lassen.
Verehrter Herr Schäfer-Gümbel, ich bin nicht derjenige, der sich hinter der Entscheidung meines Vorgängers versteckt. Denn ich weiß, dass damals sehr sorgfältig abgewogen und aus Rechtsgründen eine andere Entscheidung getroffen worden ist, die wir jetzt auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts korrigieren.
Tun Sie nicht so, als könnten Sie auf diese Art und Weise die Koalition auseinanderdividieren. Sie sind nicht imstande, differenziert an dieses Problem heranzugehen.
Ich habe Ihnen mehrfach zu erklären versucht, welche rechtlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang der zwölfjährigen Geschichte zum Thema Nachtflug in diesem Hause diskutiert worden sind. Es ist in der Tat richtig, dass sich bei der Rechtsprechung einiges getan und das Bundesverwaltungsgericht erstmals für einen internationalen Hub Regeln aufgestellt hat, die im Jahre 2007 in dieser Weise nicht vorhanden waren. Ich habe mich hinter diese Entscheidung gestellt, weil es sich in einem Rechtsstaat gehört, eine Entscheidung, die einmal getroffen worden ist, bei der Rechte begründet worden sind, nicht einfach zur Disposition zu stellen. Das ist mein Selbstverständnis.
Deswegen sage ich Ihnen noch einmal: Machen Sie es sich nicht so einfach. Diese Koalition steht dazu, dass wir dieses Mediationsergebnis umsetzen. Wir werden es jetzt umsetzen. Deswegen wiederhole ich noch einmal, was ich vorhin gesagt habe und was ich heute Morgen gesagt habe: so schnell wie möglich, weil uns der Lärmschutz in gleicher Weise ein Anliegen ist wie der Ausbau des Frankfurter Flughafens.
Deswegen – es tut mir leid – tun Sie doch bitte nicht so. Sie sagen hier, zwölf Jahre hätten wir etwas tun können. – Meine Damen und Herren, das ist falsch. Sie wissen ganz genau, dass wir die Lärmschutzzonenverordnung dann erlassen haben, als die rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren. Abgesehen davon hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals gesagt, zu was wir rechtlich verpflichtet sind. Noch einmal sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Lärmschutzkonzept mit Ausnahme von 133 und 0 Flügen in der Nacht bestätigt.
Erst wenn ich weiß, zu was ich rechtlich verpflichtet bin, kann ich sagen, was wir zusätzlich machen. Deswegen hat der Ministerpräsident zu Recht im Frühjahr dieses Jahres diese Konferenz eingeladen. Das Ergebnis ist das Gesetz, das die Fraktionen heute eingebracht haben.
Ich finde es einfach unredlich; es ist zum Kotzen.
Es ist unredlich, so zu tun, als hätten wir in den letzten Jahren in dieser Frage nichts getan. Meine Damen und Herren, die lärmabhängigen Entgelte sind in meiner ersten Amtszeit begründet worden. So etwas hat es damals woanders noch nicht gegeben. Tun Sie nicht so, als ob wir in diesem Bereich nicht versucht hätten, Lösungen zu finden, die zu einer Linderung der Situation führen.
Meine Damen und Herren, 90 % dessen, was in der Weltwirtschaft produziert wird, wird außerhalb Europas produziert. Es besteht keine Möglichkeit mehr, mit einer nationalen Volkswirtschaft so viel zu generieren, dass ein Volk davon leben kann. Wir sind abhängig vom Export. Wir müssen in die Welt hinaus, und wir müssen aus der Welt hinein. Deswegen ist dieser Flughafen so wichtig für die Wirtschaftskraft dieses Landes und nicht nur des Bundeslandes Hessen, sondern der gesamten Bundesrepublik Deutschland. All das hat das Bundesverwaltungsgericht letztlich dazu veranlasst, den Flughafenausbau für rechtens zu erklären.
Herr Kaufmann, wenn Sie hier so mit diesem Gesetzentwurf umgehen, kann ich nicht umhin, eines festzustellen: Die GRÜNEN sind diejenigen, die auch zum heutigen Zeitpunkt nicht für mehr Lärmschutz sind, sondern für weniger Lärmschutz. Denn sonst hätten Sie, Herr Kaufmann, sich an dieser Stelle nicht so zu diesem Gesetz eingelassen.
Ich will noch etwas sagen. Ich will mich ausdrücklich – ich möchte das nachholen, weil ich das heute Morgen in diesem Zusammenhang nicht getan habe – bei all denjenigen bedanken, die diesen Planfeststellungsbeschluss mit erarbeitet haben. Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, ob das das Forum Flughafen und Region, ob das die Mediation oder das Umwelt- und Nachbarschaftshaus ist, die uns konstruktiv und fachlich unterstützen in diesen vielen Fragen. Ich bin bei diesen Sitzungen, soweit es geht, dabei gewesen. Wir brauchen diesen Sachverstand, um tatsächlich ermitteln zu können, was wir in dieser Situation verändern können.
Sie wissen ganz genau, dass wir mit dem Bund darüber diskutieren, dass wir den Zustand, dass die An- und Abflugrouten unabhängig vom Planfeststellungsverfahren in bundeseigener Verwaltung festgelegt werden, für nicht richtig halten. Sie wissen, dass ich dafür kämpfe, in Zukunft ein förmliches Beteiligungsrecht bei den An- und Abflugrouten zu bekommen.
Tun Sie bitte nicht so – da appelliere ich ein klein wenig an Gemeinsamkeit –, stellen Sie bitte nicht in Abrede, mit dem totalen Anspruch, wie Sie es hier getan haben, als ginge es uns nicht um die Entlastung der Bürger. Dieser Gesetzentwurf ist der Ausdruck dafür, dass wir das Schutzinteresse der Bürger über das Maß hinaus, zu dem wir gesetzlich verpflichtet sind, im Auge haben. Ich halte es nur für kleinkariert, jetzt zu sagen, die 100 Millionen € bei der WIBank seien nicht richtig Cash, sondern das sei ein Darlehen.
Alle diese Beiträge tragen dem Lärmschutz Rechnung, und dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein.
Herr Kollege Gremmels, wie bereits in der Antwort auf Frage 7 der von Ihnen erwähnten Kleinen Anfrage ausgeführt, waren die Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels sowie der Windpotenzialberechnung vom November 2011 abzuwarten. Hieraus ergaben sich ergänzende und vertiefende Aufgabenstellungen, die einzuarbeiten waren. Die Einarbeitung erwies als zeitaufwendiger als seinerzeit prognostiziert. Nach dem gegenwärtigen Stand ist es zutreffend, dass das erste Quartal nicht mehr eingehalten werden kann,
aber die Gutachten werden nach unserem jetzigen Kenntnisstand Ende Mai oder Anfang Juni in der Endfassung vorliegen.
Ich glaube, ich habe die Frage eben hinreichend beantwortet.
Es war notwendig, die digitalen Daten in diesen Gesamtkomplex einzuarbeiten. Die digitalen Daten lagen erst im November vor. Das hatte Auswirkungen auf den Zeitplan, weil die beauftragten Gutachter von einem früheren Zeitraum ausgegangen waren.
Sehr geehrter Herr Kollege Klose, die Landesregierung beabsichtigt, im Zusammenhang mit dem von den Koalitionsfraktionen vorgesehenen Mittelstandsgesetz Grundsätze für eine nachhaltige und faire Beschaffung im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie normativ zu verankern. Dies kann im Wege eines Gesetzes oder eines Erlasses geschehen. Die Entscheidung über eine geeignete Umsetzung ist derzeit noch nicht getroffen worden.
Wie Sie wissen, ist das eine nicht einfache Materie, bei der viele Aspekte zu berücksichtigen sind. Als Vertreter der Landesregierung habe ich auf den Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs keinen Einfluss.
Die Landesregierung verfolgt jedes Projekt mit der erforderlichen Nachhaltigkeit.
Wir befinden uns in dieser Frage in einem konstruktiven Dialog mit dem Finanzministerium.
Der Begriff „Nachhaltigkeitsstrategie“ wird in dem Konzept der Landesregierung mehrfach erörtert. Wir befinden uns mit den Vertretern des Finanzministeriums gegenwärtig in einer Diskussion darüber, wie eine Verankerung der einzelnen Aspekte erfolgen kann.
Dabei machen wir gegenüber dem Finanzministerium deutlich, welche Möglichkeiten unter vergaberechtlichen Aspekten bestehen. Zum Beispiel weisen wir darauf hin, dass sich auftragsbezogene Anforderungen, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, aus der Leistungsbeschreibung ergeben müssen.
Herr Kollege Klose, Sie wissen, dass das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen außer Kraft gesetzt worden ist. Damit besteht keine Möglichkeit mehr, bei Wohnungen im Bestand eine Ausgleichsabgabe zu erheben, um die Differenz zwischen der ortsüblichen Miete und der vergünstigten Miete der geförderten Wohnung abzuschöpfen, wenn das Einkommen des Mieters eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Verpflichtung besteht nicht mehr.
Der Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz, den Sie ansprechen, befindet sich im Moment in der Kabinettsabstimmung.
Nein.
Herr Kollege Klose, ich habe Sie schon darauf hingewiesen, dass eine solche gesetzliche Verpflichtung bei uns nicht mehr besteht. Im Übrigen gab es eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich von Fehlförderungen nur für die ab dem 1. Januar 2003 geförderten Wohnungen. Aufgrund der vergleichsweise kurzen Förderdauer kann in diesen Fällen nicht von einer nennenswerten Fehlförderung ausgegangen werden, sodass ein Verzicht auf die mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbundene Erhebung der Ausgleichszahlungen vertretbar ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen, um deutlich zu machen, dass uns jeder Arbeitsplatz wichtig ist. Die Arbeitsplätze bei Schlecker sind uns genauso wichtig wie die bei manroland, Opel oder wo auch immer in unserem Lande.
Allerdings differenzieren wir zwischen unternehmerischer Verantwortung auf der einen Seite und politischer Hilfestellung auf der anderen Seite. Es wurde schon angesprochen, hier handelt es sich zweifellos nicht um Marktversagen, sondern um eine unternehmerische Philosophie, die unter anderem zu diesem Ergebnis beigetragen hat.
Die Frage, ob Marktversagen oder unternehmerische Fehlentscheidung Ursache für die Insolvenz ist, ist nicht entscheidend dafür, ob Hilfestellungen gegeben werden können. Auch das Insolvenzverfahren unterscheidet nicht nach den Ursachen, sondern es hat die Aufgabe, nach einer solchen Entwicklung dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Hilfestellungen gegeben werden.
Frau Fuhrmann, ich kann verstehen, dass Sie darstellen, was in der Vergangenheit war. Aber im Moment hilft uns die Analyse bestimmter Verhaltensweisen bei der Zukunftslösung nicht so recht weiter.
Damit kritisiere ich nicht, dass Sie es darstellen. Aber im Moment geht es um andere Fragen.
Auch dass in diesem Fall fast ausschließlich Frauen Leidtragende sind, steht außer Frage – darauf hat Frau Lannert hingewiesen –, und es macht die Sache noch schlimmer, und zwar in vielfältiger Hinsicht. Denn das betrifft zum einen die Arbeitnehmerinnen, aber wir wissen auch, wie die Arbeitsverhältnisse dort aussehen. Zum Teil war es Teilzeitbeschäftigung, zum Teil war es die einzige Einnahmequelle. Ich will auch auf den Aspekt hinweisen, dass es sich häufig um Filialen handelt, die insbesondere im ländlichen Raum aufrechterhalten worden waren. Das führt jetzt zu einer Verschlechterung der Versorgung im ländlichen Raum. Darauf will ich noch zurückkommen.
Noch einmal: Es trifft eine Vielzahl von Personen in unserer Gesellschaft. Ich wiederhole allerdings: Wir müssen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen dabei berücksichtigen, wenn es um die Lösung dieses Problems geht. Hier gilt der Grundsatz, dass es keine politische Entscheidung auf Zuruf gibt. Wir sollten es uns abgewöhnen, den Eindruck zu erwecken, bei einem Problem nach der
Politik zu rufen zu können, die dann dieses Problem lösen muss.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt ein Regelwerk. Wir haben es neulich bei manroland angewandt, und da hat es Gott sei Dank zu einem Erfolg geführt.
Deswegen möchte ich ein paar Worte zur gegenwärtigen Situation sagen. Frau Wissler hat die Zahlen genannt: 380 Filialen, 41 XL-Filialen und 52 Ihr-Platz-Filialen, insgesamt nahezu 2.000 Beschäftigte.
Allerdings lassen Sie mich Folgendes sagen: Erstens sind die Insolvenzverwalter und die Gläubiger am Zuge. Aktuell ist noch in keinem der drei Verfahren der SchleckerGruppe ein Eröffnungsbeschluss ergangen.
Zweitens. Der Hauptsitz ist Baden-Württemberg. Deswegen ist für die Eröffnung des Verfahrens das Amtsgericht Ulm zuständig. In welchem Umfang hessische Filialen – ich habe die Zahlen genannt – tatsächlich betroffen sind, ist noch unklar.
Meine Damen und Herren, das bedeutet nicht, dass die Hessische Landesregierung untätig ist. Am 06.03. hat eine Arbeitsgruppe zusammengesessen, bestehend aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums, des Gesamtbetriebsrat und von ver.di. Dort haben wir etwas gemacht, was ich sehr vernünftig finde, nämlich Vertraulichkeit vereinbart, um diese Gespräche zu führen. Deswegen kann ich mich hier nur auf einige wenige Feststellungen konzentrieren.
Es wird über Fortführungskonzepte diskutiert. Hier sind wir in Gesprächen mit Baden-Württemberg. Dort sind bereits politische Vorschläge gemacht worden. Ob die realisierbar sind, vermögen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.
Wir haben die Kontakte – über das Sozialministerium des Kollegen Grüttner – zum Bundesarbeitsministerium, und wir haben, wie das Usus ist, unseren Instrumentenkasten in dieser Diskussion dargestellt. Der ermöglicht bestimmte Hilfen. Allerdings warne ich davor, hier die Erwartungen zu hoch zu schrauben, insbesondere wenn man an Hilfestellungen denkt, die im Zuge der Finanzkrise eine Rolle gespielt haben. Dort waren wir von Regeln wie De-minimis und Ähnlichem befreit.
Wir haben diese Gespräche geführt. Da werden sehr viele Diskussionen aufgemacht. Da gibt es auch die Fragen der Genossenschaften. Ja, wir prüfen das, aber wir können nicht erwarten, dass hier in vollem Umfang Abhilfe geschaffen werden kann.
Wenn wir über Genossenschaftslösungen nachdenken, dann gibt es mittlerweile Beispiele, bei denen wir in Hessen ganz erfolgreich sind. Wir haben in Schwarzenborn, im Knüll, ein erfolgreiches Projekt realisiert oder sind dabei, dieses Projekt zu realisieren. Dort werden auf genossenschaftlicher Basis Hilfestellungen gegeben.
Wir haben ein sehr erfolgreiches Projekt im Werra-Meißner-Kreis, in Datterode, wo ein Versorgungszentrum, kombiniert mit Lebensmittelladen und Café, eingerichtet wird.
Das heißt, wir versuchen auch auf diesem Wege, Hilfestellung zu geben. Aber ich erwarte nicht – das sage ich sehr deutlich –, dass damit das Problem in seiner Gänze gelöst werden kann.
Das ist der gegenwärtige Sachstand. Auch auf der Grundlage der Differenzierung zwischen Politik und der Verantwortung der Tarifvertragsparteien und der Unternehmen auf der anderen Seite sind wir dabei, Lösungen zu suchen. Wir differenzieren nicht nach der Ursache, sondern wir versuchen, diese Hilfestellung da einzuführen, wo wir Möglichkeiten erkennen.
Ich will das aus folgendem Grund sagen. Es steht mir nicht zu, das Recht einer Fraktion zu kritisieren, eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Aber diese Aktuelle Stunde war nicht notwendig, weil wir nicht wüssten, welche Verantwortung wir tragen. Meine Damen und Herren, das machen wir.
Dafür brauchen wir keine Unterstützung von Fraktionen, die in der Vergangenheit immer propagiert haben, dass Arbeitnehmer auch zu Arbeitsstätten gehen können, wenn es dort eigentlich keine Arbeit gibt. Das ist nicht der richtige Weg. Wir machen es auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft.
Wir hoffen, ihnen adäquate Lösungen geben zu können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund hat das Schornsteinfeger- und Schorn steinfeger-Handwerksgesetz angepasst, weil es notwendig wurde, den Anforderungen des europäischen Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen. Dadurch ist das geänderte Bundesrecht nunmehr in weiten Teilen wettbewerblich organisiert, ohne jedoch die durch die Tätigkeit der Schornsteinfeger verfolgten hoheitlichen Ziele der Brand- und der Betriebssicherheit aus den Augen zu verlieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passt das Land nunmehr – das ergibt sich bereits aus der Überschrift – die Zuständigkeiten des Schornsteinfegerwesens an das novellierte Bundesrecht an.
Wir gehen davon aus, die Zuweisung von Aufgaben an die Regierungspräsidien vornehmen zu können, um einheitliche Standards für die Gewährleistung der Auswahlverfahren und gleichwertige Kriterien für die Verwaltung der Kehrbezirke sicherzustellen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir den Fraktionen die Unterlagen aus der Regierungsanhörung zur Verfügung stellen wollen. – Damit will ich es bewenden lassen und den Gesetzentwurf dann im Ausschuss diskutieren. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Frankenberger, für mich hat sich die heutige Diskussion um Nordhessen im Hessischen Landtag schon gelohnt, wenn Sie sagen: Wenn in Nordhessen die Sonne lacht, dann haben das CDU und FDP gemacht. – Das ist ein Slogan, mit dem wir leben können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Spaßhaft hinzugefügt: Denn Hagel, Regen, Schnee kommen immer von der SPD.
Herr Kollege Frankenberger, ich habe Ihr Zitat aber noch in einer anderen Übersetzung, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Vielleicht trägt das dazu bei, die Gemeinsamkeiten der Diskussion ein bisschen mehr herauszuarbeiten. Das Zitat lautet:
Wir sind froh und dankbar für die Unterstützung des Landes... über einen langen Zeitraum hinweg. Wir wissen, dass Sie die nordhessischen Belange und die Stärken in besonderer Weise im Blick haben und sie auch dort, wo es möglich ist, in ganz besonderer Weise unterstützen. Ohne die gute Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und zwischen den Kommunen und dem Land wäre die gute Entwicklung nicht möglich gewesen.
So der Oberbürgermeister aus Kassel bei der Zwischenbilanzkonferenz im Januar dieses Jahres, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Hilgen hat an einer anderen Stelle, nämlich bei der Neujahrsansprache, auch gesagt: