Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 64. Plenarsitzung des Hessischen Landtags heute, am 1. Februar 2011. Dies ist nachweislich die erste Sitzung des Plenums im Jahr 2011. Ich begrüße die Landesregierung, den Herrn Ministerpräsidenten und unsere Gäste auf der Tribüne. Allen gelten mein Gruß und mein Wunsch für das Jahr 2011, den ich im Wesentlichen darauf beschränken will, dass ich Ihnen aus vollem Herzen wünsche, dass Sie es gesund erleben können. Es wäre schwierig, jedem zu wünschen, dass er Erfolg hat. Deswegen sage ich: Ich hoffe, dass wir am Ende, wenn gewählt ist, gemeinsam wieder Erfolg haben für unsere Gemeinden, für unsere Kreise und auch für das Land Hessen im harten Wettbewerb um den richtigen Weg, und das alles mit der gebotenen Fairness, die wir einzuhalten heftigst bemüht sind. Alles Gute Ihnen und Ihren Familien. – Damit möchte ich diese erste Sitzung des Jahres 2011 eröffnen.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Sie bitten, sich zu einem Gedenken und einer Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben.
An Heiligabend des letzten Jahres, also am 24. Dezember 2010, ist im Alter von 80 Jahren unser ehemaliger Kollege, der Landtagsabgeordnete Helmut Lenz verstorben.
Helmut Lenz wurde am 31. Januar 1930 – gestern wäre sein Geburtstag gewesen – in Montabaur im Westerwald geboren. Nach dem Abitur absolvierte Helmut Lenz sein Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt. Nach dem Staatsexamen arbeitete er als Gerichtsreferendar an den Oberlandesgerichten in Frankfurt und in Koblenz. Anschließend war er Rechtsanwalt. Von 1962 bis 1983 war er für den Bundesvorstand der IG Bau-Steine-Erden tätig; von 1970 bis 1972 war er Betriebsratsvorsitzender im Bundesvorstand der IG Bau-Steine-Erden. Helmut Lenz war von 1963 bis 1971 ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht Hessen und von 1971 bis 1984 am Bundesarbeitsgericht. Zudem war er Vorstandsmitglied der Zusatzversorgungskasse für das Dachdeckerhandwerk und der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetzund Bildhauerhandwerk sowie Aufsichtsrat der Nassauischen Heimstätte.
Für seine Verdienste um die Pflege des kulturellen Erbes in Frankfurt und die Frankfurter Traditionen wurde Helmut Lenz 1996 der Frankfurter Friedrich-Stoltze-Preis verliehen. Vielen ist in Erinnerung, dass dies auch deswegen geschah, weil er sich in besonderer Art und Weise für etwas engagierte, was ein Synonym für Frankfurt ist, nämlich unseren hessischen Apfelwein.
In seiner politischen Laufbahn nahm Helmut Lenz, der seit 1952 Mitglied der CDU war, verschiedene ehrenamtliche Parteifunktionen wahr. Vom 1. Dezember 1970 bis zum 4. April 1991 war Helmut Lenz Abgeordneter des Hessischen Landtags und war unter anderem Vorsitzender des Rechtsausschusses. Mitglied der 8. und 9. Bundesversammlung war Helmut Lenz 1984 und 1989.
Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen von Helmut Lenz. Ich habe für den Hessischen Landtag an der Trauerfeier teilgenommen und dort die Anteilnahme ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, Sie haben sich zum Gedenken an unseren ehemaligen Kollegen erhoben. Ich danke Ihnen herzlichst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Tagesordnung. Die Tagesordnung vom 25. Januar 2011 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 55 Punkten liegen Ihnen vor.
Wir haben fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde, die wir entsprechend unserer Geschäftsordnung am Donnerstag ab 9 Uhr behandeln. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so vereinbart.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend „Chaos und Konzeptionslosigkeit“ bei der zukunftsfähigen Strukturierung der Regionen, Drucks. 18/3673. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 56 und kann nach Tagesordnungspunkt 51 aufgerufen werden. – Das ist Konsens. Dann wird so verfahren.
Dann ist eingegangen ein Dringlicher Antrag der Abg. Dr. Spies, Decker, Merz, Müller (Schwalmstadt), Roth (SPD) und Fraktion betreffend gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Wohlstand für alle ist möglich: Chance zur Neuregelung der Grundsicherung nutzen – soziale Mindeststandards gewährleisten – Bildungschancen eröffnen, Drucks. 18/3674. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 57, und wir rufen ihn mit Tagesordnungspunkt 46 auf. – Auch das ist Konsens. Wir verfahren so.
Ich rufe auf: Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend für sichere Lebensmittel – beschlossene Maßnahmen nach Verunreinigung durch Dioxin zügig und umfassend umsetzen, Drucks. 18/3675. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist so. Dann wird er Tagesordnungspunkt 58, und wir rufen ihn mit den Tagesordnungspunkten 18 und 23 gemeinsam auf. – Auch das ist Konsens.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend nationales Stipendienprogramm führt zu keiner sozialen Öffnung der Hochschulen und bürdet Hochschulen Kosten auf, Drucks. 18/ 3676. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 59, und wir rufen ihn mit Tagesordnungspunkt 28 auf. – Auch das ist Konsens.
Dann gibt es den Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend außenwirtschaftliche Aktivitäten der Landesregierung, Drucks. 18/3678. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 60, und wir rufen ihn mit Tagesordnungspunkt 2, der Regierungserklärung, auf. – Auch das ist Konsens.
Wir haben noch einen Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend nationales Stipendienprogramm stoppen – BAföG erhalten und ausbauen, Drucks. 18/ 3679. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Gut. Dann nehmen wir ihn als Punkt 61 in die Tagesordnung auf und rufen ihn ebenso mit den Tagesordnungspunkten 28 und 59 auf. – Auch das machen wir dann so.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Verantwortung für die Hochschulen annehmen, Drucks. 18/3680. Wird die Dringlichkeit auch hier bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Punkt 62 un
serer Tagesordnung und wird nach Tagesordnungspunkt 53, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt. Das ist das Verfahren nach Geschäftsordnung. – Keiner widerspricht. Dann ist das beschlossen.
Schließlich ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorrang für das BAföG statt Stipendienprogramm, Drucks. 18/3681. Wird die Dringlichkeit auch hier bejaht? – Ja. Dann nehmen wir ihn als Punkt 63 in die Tagesordnung auf und rufen ihn mit den Tagesordnungspunkten 28, 59 und 61 auf. – Auch hiergegen erfolgt kein Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Dann haben wir die Tagesordnung so vereinbart. Widerspricht jemand der jetzt vereinbarten Tagesordnung? – Dann ist ihr zugestimmt.
Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen mit, dass wir heute bis 19 Uhr tagen. Wir beginnen mit der Fragestunde und kommen dann zu Tagesordnungspunkt 3, der Nachwahl. Danach folgt die Regierungserklärung von Herrn Staatsminister Posch.
Heute wird Herr Kollege Hahn ab 16:45 Uhr fehlen. Er hat sich dafür entschuldigt. Frau Kollegin Schulz-Asche und Herr Kollege May sind ebenso für den heutigen Tag entschuldigt.
Meine Damen und Herren, heute Abend muss nach Verabredung der parlamentarischen Geschäftsführer wegen dessen, was wir hätten lesen müssen, wenn wir es denn nicht erledigt hätten, die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht stattfinden – für alle die, die darauf eingestellt waren. Sollte jemand Entzugserscheinungen haben: Arbeit haben wir genug, da könnten wir noch einiges bringen.
Na ja, in diesem Alter geht es schon ein bisschen langsamer. – Ich gratuliere für das Haus und sage es ihm nachher noch einmal persönlich, denn Steinböcke sind etwas Besonderes.
Ich habe überhaupt nicht über mich geredet. – Auch Herr Kollege Mick ist ein Steinbock. Herr Mick, am 15. Januar sind Sie 30 geworden. Glückwunsch und alles Gute.
Herr Kollege May ist erkrankt. Er ist am 26. Januar 30 geworden. Bitte grüßen Sie ihn herzlich, und sagen Sie ihm alles Gute, damit er bald wieder gesund wird und hier wieder dabei sein kann. – Allen ein gutes neues Lebensjahr.
Aus welchen Gründen besteht im Main-Taunus-Kreis keine Zusammenarbeit zwischen dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und dem Rettungsdienst?
Herr Abgeordneter, die Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Main-Taunus-Kreis ist – anders als in den benachbarten Städten Frankfurt und Wiesbaden – sehr heterogen. So gibt es im Main-Taunus-Kreis drei eigene Notdienstzentralen. Zwei Gebiete werden durch Notdienstzentralen versorgt, die außerhalb des Kreises angesiedelt sind, nämlich durch die in Rüsselsheim und Wiesbaden. Ein Gebiet arbeitet mit dem System des kollegialen Vertretungsdienstes. Somit existieren zahlreiche Ansprechpartner und unterschiedliche interne Strukturen.
Bereits im Jahr 2005 ist auf Initiative des Hessischen Sozialministeriums mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, den Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen versucht worden, im Rahmen eines Letter of Intent die Zusammenarbeit des Rettungsdienstes mit dem ärztlichen Vertretungsdienst zu intensivieren und Absprachen zu treffen. Leider hatte diese Absichtserklärung nicht den gewünschten Erfolg.
Durch die Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes ist erneut eine Grundlage dafür geschaffen worden, dass eine Integration, eine bessere Zusammenarbeit stattfinden kann. Sie kann allerdings nur auf freiwilliger Ebene der Beteiligten stattfinden. Das Sozialministerium wird hier wie auch in den vergangenen Jahren die moderierende Funktion übernehmen.
Wo finde ich im Haushaltsplanentwurf 2011 den Rettungsschirm für die Kommunen des Landes, über den der JULandesvorsitzende und Staatssekretär Ingmar Jung am 30. November 2010 in einer Pressemeldung bekannt gab: „Die Landesregierung unter Volker Bouffier hat einen Rettungsschirm für die Kommunen des Landes geschaffen, der einzigartig ist“?
Herr Abgeordneter, in der Tat: Die Konzeption des hessischen Rettungsschirms ist bundesweit einzigartig. Denn als einzige in der Bundesrepublik Deutschland sieht die Konzeption des hessischen Rettungsschirms die Tilgung
Zur haushalterischen Veranschlagung wissen Sie – das hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung angekündigt –, dass wir in konkrete Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden eingetreten sind. An deren Ende wird die übereinstimmende und auch in den konzeptionellen Überlegungen gemeinsam getragene Erarbeitung von Kriterien stehen, sowohl was den Zugang zum Rettungsschirm betrifft als auch die konkrete Ausgestaltung, insbesondere auch die Frage, wie ein Kontraktmanagement mit den unter den Schutzschirm gelangenden Kommunen aussehen kann.
Die Gespräche zu dieser Erarbeitung laufen. Wenn der Zeitplan, den wir uns gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden gegeben haben, eingehalten wird, sollen sie bis zum Sommer dieses Jahres zu einem Ergebnis führen, sodass das dann Bestandteil eines ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens werden kann, möglicherweise parallel zum Verfahren des Haushaltsplans 2012. Dann wären im Haushaltsplan 2012 auch erste Mittel dafür zu veranschlagen.