Hans Jürgen Fahn

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst etwas zu Herrn Hünnerkopf. Sie haben gesagt, die beiden Gesetzentwürfe sind gut gemeint. Wir meinen, sie sind gut gemacht, weil sie relativ konkrete Ziele aufzeigen. Sie sagen, da gehe es in die Planwirtschaft. Wir sagen, da steht auch etwas für die öffentliche Verwaltung drin. Und die öffentliche Verwaltung in Bayern hat eine Vorbildfunktion. Deswegen sind verschiedene Punkte in den Gesetzentwürfen richtig und gut.
Auch wir müssen leider sagen, dass die CSU-Fraktion die wichtigste Zukunftsaufgabe – und das ist der Klimaschutz – einfach verschläft. So war das heute in der Regierungserklärung und auch in der letzten Regierungserklärung. Da kam das Wort Klimaschutz
nicht vor, und so etwas darf einer Regierungsfraktion eigentlich nicht passieren; das muss ich ganz klar sagen. Klimaschutz ist die wichtigste Zukunftsaufgabe. Natürlich wird auch beim Bund vieles versäumt. Es wird immer noch Braunkohle verfeuert, und das ist mit der größte CO2-Emittent.
Deutschland verfehlt auch die Klimaschutzziele. Die Klimakanzlerin der Neunzigerjahre ist heute nur noch Geschichte; das müssen wir ganz klar sagen. Für uns FREIE WÄHLER geht es darum, den Klimaschutz ganz oben anzusiedeln. Deswegen haben wir auch schon zweimal hier im Landtag beantragt, dass der Klimaschutz in die Verfassung aufgenommen wird, weil Klimaschutz einfach eine absolute Aufgabe ist. Wir sagen, die Verfassung ist das höchste Gut, und an ihr orientieren sich auch alle Gerichte. Zum Beispiel lassen sich Klimaschutzziele wie "100 % Strom aus erneuerbaren Energien" besser durchsetzen. Deswegen unterstützen wir auch nachhaltig das laufende Volksbegehren, den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen, das vom Verein "Klimaschutz – Bayerns Zukunft" in München initiiert wird. Da heißt es nicht nur, dass der Klimaschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll, sondern auch, dass sich Bayern zu 100 % auf erneuerbare Energien umstellen soll. Innerhalb von 14 Tagen wurden da immerhin schon 13.000 Unterschriften gesammelt. Wir sehen immer wieder: Wenn die Politik versagt, muss es das Volk richten. Das Beispiel der Abschaffung der Studiengebühren hat das ja gezeigt.
Meine Damen und Herren, es genügt natürlich nicht, wenn der Klimaschutz allein in der Bayerischen Verfassung steht. Wir brauchen einen allumfassenden Ansatz, und deswegen begrüßen wir die Gesetzentwürfe der GRÜNEN und der SPD, weil sie einfach Konkretes enthalten.
Ich komme als Erstes zum Gesetzentwurf der SPD. Die SPD hat richtig erkannt, dass für den Klimaschutz endlich eine gewisse Verbindlichkeit hergestellt werden muss. Besonders hervorheben möchte ich den Artikel 7, in dem eine konsequente Kehrtwende gefordert wird. Artikel 10 beschäftigt sich ausführlich mit der Rolle der Kommunen und dem kommunalen Klimaschutz. Hier wird auch richtigerweise gesagt – das fehlt leider in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN –, dass die Kommunen nicht allein gelassen werden dürfen, sondern dass der Staat die Kommunen finanziell unterstützen muss. Wir wissen, dass hier auf die Kommunen große personelle und finanzielle Aufgaben zukommen. Die Forderung eines klimaneutralen Gebäudebestands unterstützen wir FREIEN WÄHLER vollumfänglich. Jedoch fehlt hier ein Passus, der verhindert, dass Mieten in einem weiteren Zyklus in unbezahlbare Höhen steigen dürfen. Mieten müssen be
zahlbar sein. Das gehört in dem Gesetzentwurf zum Klimaschutz dazu.
Zu Artikel 4 des Gesetzentwurfs der GRÜNEN: Es ist richtig, dass Klimaschutz eine Querschnitts- und eine Gemeinschaftsaufgabe ist, bei der auch Bildungseinrichtungen eine zentrale Rolle spielen. Auch wir sagen immer: Klimaschutz beginnt im Kopf. Nur so erreichen wir Verhaltensänderungen. Artikel 4 ist also richtig und gut.
Wir brauchen eine klimaneutrale Verwaltung, und das ist wichtig, Herr Hünnerkopf. Die öffentliche Hand muss als Vorbild vorangehen. Wir FREIEN WÄHLER haben auch schon einen Antrag im Landtag gestellt, der dies zum Ziel hatte. Wir wissen, es gibt andere Bundesländer, die das schon machen; das sind Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Sie haben das Ziel, bis 2030 oder 2040 eine klimaneutrale Verwaltung umzusetzen. Insofern greifen GRÜNE und SPD diesen Gedanken der FREIEN WÄHLER auf. Wir begrüßen das natürlich sehr.
Die Klimaschutzziele in Artikel 6 sind wichtig und werden auch konkret formuliert. Das ist wichtig, damit man auch einmal Zahlen hat. Dann kann man sagen: Das ist der Bestand, und auf diese Tonnenzahl will ich die Emissionen insgesamt reduzieren. Umweltminister Huber sagte in der "Bayerischen Staatszeitung" vom 20. April: Wir stehen ganz entschieden zu verbindlichen Klimazielen. Er spricht von unter sechs Tonnen, sagt aber nicht, wie viel das genau ist. "Unter sechs Tonnen" ist viel zu unkonkret; das können fünf, vier, drei oder zwei Tonnen sein. Er sagt nur: Ein bisschen unter sechs Tonnen.
Wir sagen, dass es wichtig ist, Zwischenziele festzulegen, zum Beispiel für 2020 oder 2025, wie das in Artikel 8 vorgesehen ist. Ebenso sagen wir, dass die Aussage in Artikel 9 mutig ist, dass Maßnahmen zur Ausweitung des zivilen Flugverkehrs als Ziele im Landesentwicklungsprogramm künftig unzulässig sein sollen.
Nach Auffassung der FREIEN WÄHLER muss bei Artikel 11 – "Kommunale Klimaschutzkonzepte" – noch nachgebessert werden. Denn hier geht es darum, die Kommunen zu verpflichten – so steht es im Gesetzentwurf der GRÜNEN –, ein lokales Klimaschutzkonzept zu erstellen. Es ist schon gut und wichtig, ein lokales Klimaschutzziel zu formulieren und auch umzusetzen; aber das ist natürlich mit erheblichem Personal- und Kostenaufwand verbunden. Wir wollen, dass kommunale Klimaschutzkonzepte für die Kommunen weitgehend kostenneutral werden. Das heißt, hier braucht es Förderprogramme des Freistaats Bay
ern. Das fehlt leider in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, so gut er auch sonst ist.
Wichtig ist auch, dass wir einen Klimabeirat bekommen, der zusätzlich beteiligt wird. Das ist im Gesetzentwurf der GRÜNEN vielleicht ein bisschen zu unverbindlich. Wir meinen: Wenn die Kommunen und Bildungseinrichtungen – ich sage wieder: Klimaschutz beginnt im Kopf – bei der Umsetzung der Klimaschutzziele eine zentrale Rolle spielen, dann wollen wir haben, dass auch die kommunalen Spitzenverbände im Klimabeirat explizit genannt werden. Die Professoren sind natürlich wichtig; aber wir weisen immer auf die kommunalen Spitzenverbände hin.
Ich komme zum Schluss. Den Spruch "Nach mir die Sintflut" darf es in Bayern nicht geben. Da sind beide Gesetzentwürfe ein Schritt in die richtige Richtung, wobei es wichtig ist, dass die Kommunen mit einbezogen werden. Die SPD fordert ganz konkret, dass der Freistaat Bayern das Ziel fördert und auch finanziell unterstützt, was für uns sehr wichtig ist. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen. Weil bei den GRÜNEN dieser Punkt fehlt, es für uns FREIE WÄHLER aber sehr wichtig ist, dass man die Kommunen nicht im Regen stehen lässt, werden wir uns da enthalten.
Ich habe mit Interesse vernommen, dass Sie gesagt haben, es werde eine sogenannte Verfassungskommission ins Leben gerufen. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes in die Bayerische Verfassung sei ein Thema.
Das heißt, Sie stellen sich jetzt nicht mehr dagegen, sondern unterstützen so etwas. Ich darf daran erinnern, dass wir FREIEN WÄHLER zweimal einen Gesetzentwurf eingebracht haben, den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen, aber Sie das Begehren zweimal abgelehnt haben. Ich sehe, Sie haben umgelernt und stehen jetzt dieser Forderung, die wichtig ist, weil sich damit auch die Gerichte befassen, positiv gegenüber. Können Sie das hier nochmals bestätigen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich zu Beginn meiner Rede ganz herzlich bei allen Mitgliedern der Enquete-Kommission für die gute Zusammenarbeit der letzten zwei Jahre bedanken. Ich bedanke mich auch bei allen Experten. Besonders danke ich Herrn Dr. Frank Gesemann, der immer extra aus Berlin nach München gefahren ist. Das ist nicht selbstverständlich. Ich danke auch den drei Vorsitzenden Arif Taşdelen, Josef Zellmeier und Thomas Huber. Sie waren angenehme Vorsitzende.
Wir besprechen heute diesen umfangreichen Abschlussbericht, der 354 Handlungsempfehlungen umfasst. Davon sind aber nur – das wurde schon gesagt – 158 Handlungsempfehlungen einstimmig beschlossen worden, die anderen nicht. Herr Huber, deswegen kann man nicht sagen, dass Bayern in puncto Integration spitze ist. Wären wir bei der Integration spitze, müssten alle Handlungsempfehlungen einstimmig beschlossen worden sein. Das habe ich zwar gehofft, das ist jedoch nicht der Fall. Deshalb ist in Bayern noch viel zu tun. Bei der Integration sind wir in Bayern noch nicht spitze.
Bei der ganzen Diskussion ging es um die Leitkultur. Das wurde jetzt schon ein paar Mal gesagt. Dazu muss ich jetzt auch etwas sagen. Wir haben diesen Begriff abgelehnt und meinen nach wie vor, dass es sich um einen politischen Kampfbegriff handelt. Für die Diskussion war das sehr ungünstig. Sie zitieren
immer eine Person. Ich habe Verbände und Organisationen in Bayern gefragt, wie sie den Begriff der Leitkultur bewerten. Alle sind dagegen: dazu zählen der BLLV, die kommunalen Spitzenverbände, der Bayerische Jugendring, das Rote Kreuz, der DGB, kirchliche Gruppen und die Freie Wohlfahrtspflege. Ich lese Ihnen die Antwort des Bayerischen Landespflegerats vor: Auch der Begriff der Leitkultur mit dem dort gezeichneten Menschenbild ist mit dem Integrationsgesetz nach unserer Auffassung nicht vereinbar. Im Gesetzestext bleibt zudem undefiniert und unklar, was darunter zu verstehen ist. – Das haben fast alle Verbände gesagt. Deshalb brauchen wir eine Leitkultur in dieser Form nicht. Der Begriff hat die Diskussion in unserer Enquete-Kommission eigentlich nur erschwert.
Das Wort "Integration" kommt bekanntlich aus dem Lateinischen und bedeutet: Etwas zu einem Ganzen zusammenschließen. Übertragen auf die gesellschaftliche Integration heißt das: Unterschiedliche Menschen und Gruppen verbinden sich zu einer Einheit. Anders gesagt: Integration kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind für Veränderungen. Für die Aufnahme der Geflüchteten brauchen wir eine Veränderung der Mehrheitsgesellschaft. Ebenso brauchen wir eine Veränderung derjenigen, die zu uns kommen. Eine einseitige Anpassung an unsere vermeintlich unveränderliche Kultur ist zu kurzsichtig. Man hatte aber das Gefühl, dass die CSU im Rahmen der Diskussion immer mit dieser These kam.
Wir FREIE WÄHLER brauchen den Begriff der Leitkultur nicht. Wir orientieren uns am Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung sowie dem Erhalt der "Liberalitas Bavarica". Dort steht auch etwas zur Freizügigkeit und zur Toleranz. Eine gelingende Integration ist in der heutigen Gesellschaft wichtiger denn je. Wir können es uns nicht leisten, Menschen, die dauerhaft bei uns wohnen, nicht in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir dürfen keine Parallelgesellschaften zulassen, wie das beispielsweise in Berlin, Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern der Fall ist. Nicht integrierte Personen können im schlimmsten Fall eine Gefahr für die aufnehmende Gesellschaft und alle hier gut integriert lebenden Menschen werden. Dafür kann es die verschiedensten Gründe geben. Das kann zum einen an der mangelnden Bereitschaft der zu integrierenden Menschen liegen. Damit sich das bessert, müssen wir etwas tun. Das ist ganz klar. Das kann zum anderen aber auch an der mangelnden Integrationspolitik der Staatsregierung liegen. Dies zeigen einige Beispiele aus den letzten Wochen und Monaten.
Leider sind viele Handlungsempfehlungen sehr allgemein und unkonkret, weil wir uns nicht einigen konn
ten. Deshalb haben wir uns auf die einfachste Regelung verständigt.
Mit unserem sachlich-pragmatischen Ansatz der Politik für die Menschen vor Ort haben wir uns inhaltlich mit den Handlungsempfehlungen auseinandergesetzt. In der Kürze der Zeit möchte ich einige Beispiele nennen. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist die einstimmig angenommene Handlungsempfehlung ein großer Erfolg: Kommunen haben die Schlüsselstellung bei der Umsetzung der Integration. Integration findet in erster Linie in den Städten und in den Gemeinden statt. Daher müssen Kommunen, wenn es um die Vermittlung von Sprache, Erziehung und Bildung geht, die notwendigen Mittel erhalten. Mein Kollege Hanisch wird dazu noch etwas sagen. Das ist in der Vergangenheit bei Weitem nicht geschehen. Die Kommunen sind zu oft im Stich gelassen worden. Sie müssen die Integration umsetzen, ihnen fehlen aber die finanziellen Mittel dafür. Das ist ein Problem, das wir in Zukunft lösen müssen.
Bei Integrationskursen – das haben wir auch beschlossen – soll die Bildung von Kleingruppen ermöglicht werden, um lange Wartezeiten insbesondere im ländlichen Raum zu vermeiden. Das ist eine Handlungsempfehlung.
Vieles wurde jedoch auch abgelehnt. Dazu zählen die Übernahme der Fahrtkosten zu den Sprach- und Integrationskursen, die Verbesserung des Betreuungsschlüssels für Kinder mit Migrationshintergrund sowie der Ausbau von Sozialkunde und politischer Bildung. Das ist schade. Das hat die CSU abgelehnt.
Beim Themengebiet "Gesellschaftliche und politische Partizipation" fanden folgende Handlungsempfehlungen eine Mehrheit: Die Mitarbeit in politischen Interessenvertretungen von Migranten in Integrationsbeiräten soll weiter unterstützt werden. – Das finden wir gut. Mit Service-Learning – Lernen durch Engagement – existiert bereits ein sehr gutes Konzept, welches politische Bildung bis hin zur Partizipation ermöglicht. Dieses Konzept soll weiter ausgebaut werden. Service-Learning ist für die Zukunft ganz wichtig. Wir von den FREIEN WÄHLERN haben sieben Jahre dafür gekämpft. Jetzt steht es endlich schwarz auf weiß im Enquete-Bericht. Es ist wichtig – in diesem Punkt stimme ich Herrn Huber zu –, dass wir im Themenfeld "Antidiskriminierung und Antirassismus" einstimmig beschlossen haben, Diskriminierung und Rassismus in Bayern keinen Platz zu geben. Schulen werden aufgefordert, Projekte und Maßnahmen durchzuführen. Dabei muss eine Anerkennung der sozialen, kulturellen und ökonomischen Potenziale von Migranten erfolgen.
Im Themenfeld "Wirtschaft und Arbeitsmarkt" ist einiges beschlossen worden, aber vieles auch nicht. Die Forderung, Planungssicherheit für Geduldete und Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen, ist wichtig. Der ländliche Raum muss in enger Abstimmung mit den Kommunen gestärkt werden. Einheimische und Migranten brauchen eine Perspektive. Bei diesem Thema haben wir keine Mehrheit gefunden. Wir haben in der Enquete-Kommission sehr lange darüber diskutiert.
Beim Themenfeld "Wohnen und Stadtentwicklung" gab es dreizehn einvernehmliche Punkte, die von allen getragen wurden. Hierzu zählt beispielsweise die Bevorzugung von kleinen, also dezentralen Gemeinschaftsunterkünften. Zudem sollte es keinen einseitigen Wohnungsbau für bestimmte Gruppen geben. Auch sollte es Steueranreize für die Bereitstellung kostengünstigen Wohnraums geben. Die Bevorzugung dezentraler Einrichtungen ist zwar positiv, aber die Realität der vergangenen Monate und Jahre hat anders ausgesehen. Dezentrale Unterkünfte wurden teilweise ohne Absprache mit den Betroffenen geschlossen. Auch bei den Helferkreisen gab es deswegen großen Frust. In diesem Zusammenhang wollen wir uns ausdrücklich für die Arbeit der Helferkreise bedanken. Dieser Punkt ist in unseren Leitlinien explizit enthalten. Das wurde von allen beschlossen. Hier haben wir noch Handlungsbedarf.
Natürlich entstehen durch Integration auch Mehrkosten, beispielsweise bei den Wohnungsbaugenossenschaften oder bei Kindergärten. Die Mehrkosten müssen vom Staat getragen werden und dürfen nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Das ist ein wichtiger Punkt. Beispielsweise wurde auch die Kostenübernahme von Dolmetschergebühren abgelehnt. Das müssen wir noch verbessern. Auch erhalten Menschen mit Migrationshintergrund keinen Sitz im Rundfunkrat.
Nun komme ich zum Schluss. Welche Aspekte sind für die FREIEN WÄHLER zur Umsetzung der Integration wichtig? – Herr Huber hat erwähnt, dass sehr viele Handlungsempfehlungen einstimmig beschlossen worden sind. Jedoch seien dies lediglich Anregungen, die nicht zwingend umgesetzt werden müssten. Für die FREIEN WÄHLER ist es aber wichtig und notwendig, dass die einstimmig angenommenen Handlungsempfehlungen auch umgesetzt werden. Dies soll dann eben in der nächsten Legislaturperiode stattfinden; denn nur dann hat sich die Arbeit der Enquete-Kommission gelohnt. Wenn der Bericht nur eine Bettlektüre für Kommunalpolitiker am Ende eines arbeitsreichen Tages werden soll, kann er gleich in den Papierkorb geworfen werden. Insgesamt müssen
mehr Schlussfolgerungen aus dem Bericht gezogen werden.
Was ist für die FREIEN WÄHLER wichtig? – Erstens. Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine entscheidende Voraussetzung für die Integration. Zweitens. Integration muss von unten nach oben erfolgen. Kommunen müssen finanziell und personell unterstützt werden.
Die CSU behauptet zwar, dass sie das schon macht. Fragt man jedoch nach den Personalkosten, auf denen die Kommunen sitzen bleiben, dann stellt man fest, diese Mittel fehlen. Im Jahr 2016 sind die Kommunen auf Personalkosten in Höhe von 550 Millionen Euro sitzen geblieben. Diese Kosten wurden nicht ersetzt. Aber die Kommunen müssen die Integration umsetzen. Für eine gelingende Integration müssen auch die Strukturen stimmen. Für Bayern sind flächendeckend Integrationsbeiräte bzw. Integrationsbeauftragte notwendig. Bisher haben dies nur 27 Landkreise, also 38 %. Aber das ist zu wenig. Das müsste vielleicht auch gesetzlich verankert werden, wie dies bereits in Rheinland-Pfalz, Hessen und NordrheinWestfalen der Fall ist. Wir wollen das bestehende Integrationsgesetz auf jeden Fall verändern und verbessern.
Wir brauchen einen Integrationsbeauftragten bzw. eine Integrationsbeauftragte. Diese Person soll vom Landtag gewählt und nicht einseitig vom Ministerpräsidenten bestimmt werden. Integration ist auch im Landtag eine Gemeinschaftsaufgabe. Wenn diese Person vom Landtag gewählt würde, wäre die Akzeptanz viel größer. Wir werden das in der nächsten Legislaturperiode noch einmal angehen.
Wichtig ist auch die Aufwertung des bestehenden Integrationsrates. Diesen gibt es, und das ist positiv. Was macht der Integrationsrat? – Er muss konkrete Beschlüsse fassen. Der letzte Beschluss des Integrationsrates stammt aus dem Jahr 2013. Der Integrationsrat, in welchem wichtige gesellschaftliche Gruppen vertreten sind, hat sich nicht einmal zum Integrationsgesetz geäußert. Das kann nicht sein. Das ist ein NoGo. Der Integrationsrat muss eine "Muss-Einrichtung" sein. Im Integrationsgesetz steht aber, dass ihn der Integrationsbeauftragte berufen kann oder eben nicht. Es steht nicht einmal drin, wie viele Sitzungen er haben soll. Das ist zu wenig, wenn wir die Integration als gesamtgesellschaftliches Aufgabenfeld ernst nehmen wollen. Wir, die FREIEN WÄHLER, sind der Meinung, dass der Integrationsrat an den Sozialausschuss angedockt werden muss. Der Integrationsrat muss in der Zukunft eine feste Struktur erhalten.
Zudem muss eine Mindestanzahl an Sitzungen festgelegt werden. Auch muss eine Aufwertung stattfinden. Die Beteiligten fahren mit sehr großen Erwartungen nach München und diskutieren eifrig über die einzelnen Themengebiete. Wenn sie wieder nach Hause fahren, merken sie oft nichts von der Umsetzung der Themen.
Ein Vorschlag von uns ist, dass die großen Städte einen Integrationsbericht erstellen. So könnte die Umsetzung der Integration in den Kommunen besser beobachtet werden. Das hat beispielsweise die Stadt München kürzlich gemacht.
Ich sage noch einmal: Die Enquete-Kommission hat insgesamt 186 Handlungsempfehlungen mehrheitlich verabschiedet. Aber das kann nicht das Ende sein. Herr Huber, wir müssen diese Handlungsempfehlungen umsetzen und nicht nur lesen und dann bestimmte Handlungsempfehlungen rauspicken, die umgesetzt werden sollen.
Bei der Enquete-Kommission "Jungsein in Bayern" haben wir fünf Jahre gebraucht, bis wir gemerkt haben, dass wir über bestimmte Themen noch gar nicht diskutiert haben. Das war im letzten Jahr. Es kann nicht sein, dass wir wieder ein paar Jahre warten, bis wir die Handlungsempfehlungen umsetzen. Nein, die Enquete-Kommission wäre wirkungslos, wenn wir die Handlungsempfehlungen nicht umsetzen bzw. zumindest den Versuch unternehmen. Das sollten wir in der nächsten Legislaturperiode tun.
Zum Schluss komme ich auf den Landtagsbeschluss vom 27.11.1952 zu sprechen. Den hat Arif Taşdelen bereits angesprochen. Dieser Beschluss ist von allen vergessen. 1952 wurde das Singen der Nationalhymne und der Bayernhymne in allen Schulen beschlossen. Dies wurde überall vergessen. Das kann man zwar machen, das hat aber nur eine geringe Bedeutung, wenn es um die Umsetzung der Ideen der Integration geht.
Wir, die FREIEN WÄHLER – das haben Sie vielleicht in den vergangenen Wochen und Monaten gemerkt –, gehen mit den Punkten pragmatisch um und versuchen, das Beste für die Kommunen zu erreichen. Wir werden auch in Zukunft noch stärker als bisher ideologiefreie und pragmatische Lösungsansätze anbieten. Wir, die FREIEN WÄHLER, sind stark. Wir, die FREIEN WÄHLER, sind in der Mitte Bayerns verwurzelt. Wir hoffen, dass es mit der Integration in Bayern noch weiter vorwärts geht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Qualität einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Die gehörlosen Menschen, um die es hier geht, gehören zu den Schwächsten. Daher werden wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen, ganz einfach. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist die Erinnerung, nämlich die Erinnerung daran, wie lange es bei den hochgradig Sehbehinderten gedauert hat, bis wir endlich erreicht haben, dass sie auch in Bayern Geld bekommen. Es wurde immer wieder gesagt: Wir warten, bis das Bundesteilhabegesetz umgesetzt ist. – Wir haben gewartet: ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre. Aber es ist nichts gekommen. Endlich hat die CSU gesagt: Jawohl, wir machen das. – Jetzt sollen wir wieder so lange warten. Herr Huber hat sich so bemüht, sieben Punkte zusammenzusuchen, warum die CSU heute nicht zustimmen kann. Ich denke, diese Mühe brauchten Sie sich gar nicht zu machen. Sie haben nur überlegt, was Sie tun müssen, damit Sie nicht zustimmen müssen. Es ist doch viel einfacher. Es geht hier um die Schwächsten in unserer Gesellschaft, und diese Gruppen gehören dazu. Deshalb ist es wichtig, hier zuzustimmen. Frau Deckwerth hat bereits gesagt, für welche Dinge sonst in Bayern Geld vorhanden ist. Dann muss man auch für die Gehörlosen Geld haben. Das muss man ganz klar sagen, auch wenn das in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht ganz billig ist. Das sehen auch wir, aber man muss die Relation sehen. Das ist ein wichtiger Punkt.
Gehörlose sind Hörbehinderte, die vorzugsweise in Gebärdensprache kommunizieren. Circa 25 % der Betroffenen haben ihre Gehörlosigkeit ererbt, in den meisten Fällen ist diese allerdings erworben. Mittels Lichtsignal oder auch Vibrationsanlagen können Gehörlose ihren Alltag zu Hause sowie möglichst auch außerhalb alleine managen, vorausgesetzt, sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Das alles kostet Geld, das muss man sehen. Es gibt schon Bundesländer, die sich konkret für diese Gruppe einsetzen, zum Beispiel Berlin, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg.
Wir meinen, dass der Gesetzentwurf der GRÜNEN gut und richtig ist. Es geht um circa 9.000 Gehörlose in Bayern. Die sollen 60 % des vollen Blindengelds bekommen. Das entspricht 352 Euro im Monat. Es ist richtig, dass das im Vergleich zu anderen Bundesländern etwas mehr ist, aber ich meine, dass das der richtige Ansatz ist, um dieser Gruppe von Menschen konkret zu helfen. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf ist ein politisches Signal, damit die Situation auch der Gehörlosen verbessert wird.
Ich habe es gesagt: Die Qualität einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Das ist die genannte Gruppe. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, wir brauchen die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in der Zukunft. Sie hat auch in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet. Sie muss natürlich weiterentwickelt werden. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Landes
zentrale für politische Bildungsarbeit für die bisherige Arbeit. Herr Güll spricht von Biegen und Brechen. Wir sagen: Gut, das stimmt. Das ist sehr schnell. Ich denke jedoch, man kann das in der Zeit schaffen.
In Zeiten, in denen der Populismus zunimmt, muss die Politik aufpassen. Wir dürfen die jungen Menschen nicht verlieren. Das würde bedeuten, dass wir auch die demokratische Zukunft unseres Landes verlieren. Rassistische, extremistische, antisemitische und terroristische Einstellungen hängen oft mit fehlender politischer Bildung zusammen. Auf diese Weise entsteht ein antidemokratisches Weltbild. Politische Entscheidungen müssen intensiv erklärt werden. Extremismus muss auch durch politische Bildung bekämpft werden. Durch gelebte Demokratie betreiben wir Prävention. Gelebte Demokratie bedeutet auch mehr Partizipation junger Menschen. Junge Menschen müssen früher und stärker in politische Entscheidungen einbezogen werden. Wir haben auch schon über einige Beispiele diskutiert. Dazu zählt die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Die CSU sollte in Zukunft bereit sein, dies zumindest für Kommunalwahlen zu tun. Dort geht es um Themen, die die Jugendlichen konkret in ihrer Heimat betreffen.
Das Service-Learning verbindet schulisches Lernen mit gesellschaftlichem Engagement. Schüler sind Streetworker oder arbeiten in der Drogenprävention. Schüler engagieren sich aktiv in Kitas oder in der Verbraucherberatung. Im Endbericht der Enquete-Kommission "Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben", der morgen vorgestellt wird, wurde das Service-Learning-Konzept einstimmig verabschiedet.
Laut Vorlage des Gesetzentwurfs soll es auch darum gehen, auf digitale Hassprediger reagieren zu können. An dieser Stelle nennen wir das Erfolgsprojekt "MotherSchools", in dessen Rahmen Mütter insbesondere mit Migrationshintergrund für die Themen Gewalt und Radikalisierung bei Kindern und Jugendlichen sensibilisiert werden sollen. Ziel des Projekts ist es, die Handlungskompetenz von Müttern für eine friedliche und humanistische Erziehung in der Familie zu erreichen. Das Projekt ist im Sozialausschuss einstimmig verabschiedet worden. Wir wollen, dass dieses Projekt auch von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit personell und finanziell unterstützt wird. In diesem Zusammenhang betone ich, dass ein Pilotprojekt in Erlenbach am Main startete.
Digitalisierung ist wichtig. Wir brauchen hierfür viele Fachkräfte. Deshalb sind auch zwölf neue Stellen geplant. Es muss sichergestellt werden, dass die ITSpezialisten, die sich mit den neuen Entwicklungen auskennen und Kompetenz in pädagogischen Fragen
aufweisen, zum Einsatz kommen. Über diese konkreten zwölf Stellen müssen wir noch im Ausschuss beraten.
In den letzten fünf Jahren hat die Landeszentrale eine zufriedenstellende Arbeit geleistet. Selbstverständlich gibt es auch Defizite. Ich nenne zwei Beispiele: In einer Sitzung des parlamentarischen Beirates wurde vorgeschlagen, einen Demokratiebus für den ländlichen Raum, in Gemeinden und an Schulen einzuführen. Der Demokratiebus sollte die Flexibilität und Mobilität in der Werteerziehung erlauben. Im Januar kam plötzlich eine Meldung: Dieses Projekt ist gegenüber dem Finanzministerium nicht durchsetzbar gewesen. Im Rahmen des Nachtragshaushalts haben wir hierzu noch einen Antrag gestellt, der jedoch ebenfalls abgelehnt worden ist. Ein Demokratiebus der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auf dem Land – das muss man auch sagen – ist vom damaligen Finanzminister Markus Söder abgelehnt worden. Markus Söder hat jedoch Geld für ein Raumfahrtprogramm und eine bayerische Grenzpolizei. Wir müssen die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit stärken. Das ist wichtig und eine Zukunftsaufgabe. Das zweite Beispiel ist das neue "Gütesiegel Demokratie". Jedoch handelt es sich lediglich um ein Pilotprojekt an Mittelschulen in der Oberpfalz. Das Projekt "Gütesiegel Demokratie", welches eine gute Sache ist, müsste für alle bayerischen Schulen zur Verfügung stehen und umgesetzt werden.
Wir, die FREIEN WÄHLER, begrüßen die grundsätzliche Neuausrichtung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Das neue Ziel ist die verstärkte Bekämpfung von politischem Extremismus in den sozialen Medien. Die Präventionsarbeit ist ein weiteres Ziel. Das müssen wir tun. Bisher wurde noch nicht erwähnt, dass die AfD in verschiedenen Bundesländern die Landeszentralen für politische Bildung massiv angreift und versucht, die Mittel zu streichen. Angeblich kämen nämlich linksextreme Autoren zu Wort. Dem ist aber nicht so. In Bayern hat die Landeszentrale für politische Bildung bisher eine sehr gute parteiunabhängige Arbeit geleistet.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Goppel, Sie haben sicherlich schon die Pressemitteilung der LSVB gelesen. Die kommt nämlich noch mal morgen im Sozialausschuss. Da wird der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER behandelt. Sie schreibt: Da muss die CSU endlich mal Farbe bekennen. – Was will sie? Will sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mitsprache ändern? Will sie die Mitgestaltung ändern? Da müssen Sie schon konkret werden. Das fehlt bisher bei Ihnen. Das muss ich sagen.
Insgesamt finden wir es gut, dass die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Deswegen diskutieren wir endlich einmal hier im Landtag und in den Ausschüssen über dieses Thema. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf anders als im Ausschuss enthalten und nicht ablehnen, weil es gut ist, dass die SPD hier einen Vorstoß gemacht hat. Das muss man ganz klar sagen. Sie hat Defizite festgestellt, die auch wir sehen. Wenn bei 2.000 Gemeinden nur in 1.400 Gemeinden ein Seniorenbeauftragter da ist oder wenn 400 Kommunen überhaupt noch nichts haben, dann fehlt eben etwas. 18 Landkreise haben eine Seniorenvertretung, 42 Landkreise einen Seniorenbeauftragten. Aber in 19 Landkreisen haben wir Fehlanzeige. Da müssen wir etwas tun.
Wenn über "vorhandene Strukturen" gesprochen wird, Herr Goppel: Wir haben diese Landesseniorenvertretung, und die Landesseniorenvertretung hat Strukturen. Man könnte auf diesen Strukturen aufbauen; aber – das habe ich auch immer gesagt – das ist bei der Landesseniorenvertretung immer noch zu wenig. Es gibt nur 190 kommunale Seniorenvertretungen, und
zwar in Städten, Gemeinden und 25 Landkreisen. Das ist insgesamt zu wenig. Da das zu wenig ist, aber Strukturen vorhanden sind, sollten wir auf diesen aufbauen. Das war die ganze Zeit so.
Herr Goppel, Sie haben sich jetzt ein bisschen zurückgehalten. Sie haben sich in den vergangenen Diskussionen immer sehr stark am Herrn Wölfl abgearbeitet. Sie haben ihn, einen früheren Ministerialrat, immer wieder kritisiert. Das hat mich sowieso verblüfft, dass Sie das machen, wo Sie selbst mal Minister waren. Da haben Sie also einen ehemaligen Ministerialrat ganz schön abgekanzelt. Aber das nur so am Rande. Wir haben Herrn Wölfl immer verteidigt, weil er nicht die Landesseniorenvereinigung ist, sondern nur der Vorsitzende. Er hat einen Vorstand, der sich insgesamt dafür engagiert. Wir brauchen, da gebe ich Frau Rauscher völlig recht, eine starke Lobby für die älteren Menschen in Bayern. Da muss noch viel mehr gemacht werden. Vielleicht machen wir es zusammen. Das ist richtig, aber da muss ich zu Ihnen, Herr Goppel, auch sagen: Sie sind seit 1974 im Landtag. Sie sind ein CSU-Dauerbrenner. Das ist durchaus positiv gemeint. Sie haben am 25.01. die Einrichtung eines Landesseniorenbeirats sogar als wichtig empfunden. Dann frage ich mich, Herr Goppel: Warum haben Sie in den 44 Jahren Ihrer Tätigkeit im Bayerischen Landtag nicht mehr getan
und haben erst nach 44 Jahren durch den Gesetzentwurf der SPD gemerkt, dass das Thema der Senioren insgesamt sehr wichtig ist? – Vielleicht schaffen Sie es, Herr Goppel, dass wir zusammen aufwachen und zusammen etwas erreichen.
Wir kommen morgen noch zu dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Der Gesetzentwurf der SPD ist uns insgesamt ein wenig zu aufgebläht. Das muss man leider sagen. Da gibt es neues Gremium, einen Landesseniorenbeirat. Wir meinen, da kann es auch zu Interessenskonflikten kommen. Dann gibt es noch konkret einen Beauftragten. Da meinen wir, uns würde eine schmale Konstruktion besser gefallen, diese Konstruktion, die die Landesseniorenvertretung insgesamt hat. Das ist für uns wichtig. Wir müssen uns mit den Themen der Senioren beschäftigen, und wir müssen das insgesamt weiterbringen. Herr Goppel, der Landtag besteht ja noch ein paar Monate. Dann machen Sie vielleicht konkret einen Vorschlag, was man insgesamt machen kann.
Frau Rauscher wird morgen zu den FREIEN WÄHLERN wahrscheinlich wieder sagen, die FREIEN WÄHLER machen es sich ganz einfach. Sie schrei
ben von der LSVB ab. Dazu sagen wir: Wenn wir etwas Gutes finden, warum sollen wir das nicht abschreiben? Dann übernehmen wir das. Das macht ihr von der CSU sehr oft, auch bei Anträgen der FREIEN WÄHLER. Ihr bringt sie einige Monate später als eure eigenen Anträge ein. Wir sind nicht so ideologisch. Wenn etwas gut ist, dann stimmen wir dem zu, auch wenn es von der CSU kommt. Wir erkennen das auch bei anderen Parteien. Die SPD in Bayern schreibt gelegentlich von der SPD in Nordrhein-Westfalen, Thüringen oder anderen Bundesländern ab. Wenn das, wovon abgeschrieben wird, etwas Gutes ist, dann ist das in Ordnung. Sie können uns also nicht vorwerfen, dass auch wir etwas Gutes gefunden haben.
Es geht um die Landesseniorenvertretung. Das ist unser Einstieg in dieses Thema. Wir müssen mehr für die Senioren tun. Ich bin seit fast zehn Jahren Mitglied des Landtages. In diesem Zeitraum haben wir insgesamt zu selten über dieses Thema gesprochen. Wir haben uns intensiv mit Jugendthemen beschäftigt; dazu hatten wir sogar eine Enquete-Kommission. Aber für die Senioren war es insgesamt noch zu wenig; insoweit könnten wir noch mehr tun.
Ein Punkt betrifft das Freistellungsgesetz. Für die Zwecke der Jugendarbeit haben wir eines verabschiedet. Warum können wir kein Freistellungsgesetz für die Zwecke der Seniorenarbeit verabschieden? – Das ist ein Punkt, der noch auf der Halde liegt. Mit einem solchen Gesetz würden wir Menschen, die sich für Senioren einsetzen, erheblich unterstützen.
Ich fasse zusammen: Wir finden es zunächst einmal positiv, dass die SPD-Fraktion dieses Thema aufgebracht hat. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern wir werden uns der Stimme enthalten.
Diese habe ich schon erwartet – oder: erhofft.
Damals waren wir halt noch nicht dabei.
Das ist sehr nett. Dafür bekommen Sie sogar Beifall von Ihrer Fraktion.
Es ist so: Wir haben auch eigene Vorschläge unterbreitet. Natürlich habe ich gehört, was Sie gesagt haben. Aber es geht darum, dass wir noch mehr tun. Sie haben insgesamt noch zu wenig gemacht. Nur darauf wollte ich hinweisen. Herr Goppel, vielleicht sind wir noch einmal gemeinsam auf dem Weg, echte Fortschritte für die Senioren zu erreichen. Diese Hoffnung äußere ich unabhängig davon, dass Sie den Senat abgeschafft haben. Aber ich glaube, das war die Bevölkerung; dazu gab es ein Volksbegehren. Das waren gar nicht Sie. Das nur am Rande.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Gesellschaft ist nur dann stark, wenn junge und ältere Menschen gleichwertig gefördert und unterstützt werden; denn nur Jung und Alt können gemeinsam die Probleme der Zukunft lösen.
Im Hinblick auf die vorausberechnete Zunahme des Anteils der Senioren in der bayerischen Gesellschaft ist unser Anliegen eine wichtige Zukunftsaufgabe. Laut dem Sozialbericht wird in Bayern die Wachstumsrate der älteren Generation bis zum Jahr 2060 mit 57,7 % deutlich höher als deutschlandweit sein. Das heißt, der Anteil älterer Menschen nimmt immer mehr zu. Wir müssen daher für eine ausreichende soziale und politische Integration der älteren Bevölkerung sorgen.
Durch unseren Gesetzentwurf wollen wir die Senioren in den Kommunen bestmöglich mitnehmen. Wir haben bereits im Januar im Plenum über einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD diskutiert. Die
ser Antrag war wichtig und ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ein kleines Problem dabei war auch, dass es in vielerlei Hinsicht, etwa mit einem neuen Landesbeauftragten, Doppelstrukturen und damit Interessenkonflikte gab. Es ging auch darum, inwieweit auf diesem Gebiet Kommunen verstärkt belastet werden.
Wichtig ist auch: Bisher gab es nach Feststellung des Sozialministeriums eine zentrale Interessenvertretung für die älteren Bürger, nämlich die Landesseniorenvertretung Bayern – LSVB –, in der zurzeit 191 kommunale Seniorenvertretungen Mitglied sind, davon 25 von den Landkreisen. Aber es gibt, wie Sie alle wissen, 2.056 Kommunen, also vergleichsweise zu wenige Seniorenvertretungen. Angesichts der Zahl der Landkreise wollen wir noch eine Schippe drauflegen. Wir haben mit der LSVB bereits über einen das Thema betreffenden Gesetzentwurf gesprochen.
Sie werden sich fragen, warum jetzt die FREIEN WÄHLER einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. Wir sehen das Ziel, unsere Senioren politisch bestmöglich zu integrieren, bei Weitem noch nicht erreicht. Wir haben uns deshalb mit der LSVB zusammengesetzt und intensiv überlegt, wie wir die Sache gemeinsam verbessern können. Resultat des Gesprächs der FREIEN WÄHLER mit der LSVB ist unser vorliegender Gesetzentwurf.
Warum heißt unser Gesetzentwurf "Seniorenmitgestaltungsgesetz"? – Die Devise heißt "Mitgestaltung", weil wir ältere Leute ermutigen möchten, sich am politischen Prozess stärker zu beteiligen; "Mitgestaltung" auch deshalb, weil wir den Stimmen der Senioren ein stärkeres Gewicht geben wollen, weil wir hier den gesetzlichen Rahmen verbessern wollen, weil wir die Erfahrungen und Expertisen der Senioren nutzbar machen wollen und es sehr viele Problembereiche gibt, die ältere Leute betreffen. Beispiele hierfür sind Altersarmut, unbezahlbarer Wohnraum, mangelnde Barrierefreiheit, unzureichende wohnortnahe ärztliche Versorgung und Pflegenotstand. Alle diese Punkte sind wichtig. Durch ein entsprechendes Seniorenmitgestaltungsgesetz wollen wir die Interessen der Senioren noch deutlicher hörbar machen. Es ist an der Zeit, unseren Senioren vermehrt Bedeutung beizumessen. Deshalb wäre es sinnvoll, dieses Begehren in die Bayerische Verfassung mit aufzunehmen.
Wir wollen aber nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Das ist der Unterschied zwischen unserem Entwurf und den Vorstellungen der Landesseniorenvertretung. Das heißt, wir wollen den Kommunen lediglich empfehlen, eine Vertretung einzurichten. Wir verstehen, dass hier die LSVB ein Muss fordert. Aber wir müssen auch unsere Kommu
nen, Bürgermeister und Gemeinderäte verstehen, die Eigenständigkeit fordern und das Ganze selbst entscheiden wollen.
Ziel ist es aber natürlich, den Senioren eine politische Vertretung zu verschaffen. Diese kommunalen Seniorenvertretungen werden Mitglieder der Bayerischen Landesseniorenvertretung, und deren Mitglieder wählen wiederum den zu bildenden Bayerischen Landesseniorenrat. Der zu gründende Landesseniorenrat soll folgende Aufgaben haben: Unterstützung der Arbeit der kommunalen Seniorenvertretungen sowie Vertretung der akkreditierten, das heißt der gebündelten und gewichteten Interessen der Senioren vor Ort und, das ist wichtig, gegenüber der Staatsregierung. Dadurch werden die Sorgen und Nöte der älteren Bevölkerung Bayerns kanalisiert und an die höchste Stelle, an das Sozialministerium und natürlich den Landtag, herangetragen. Hierbei ist der Landesseniorenrat bei wichtigen seniorenrelevanten Themen von der Staatsregierung zu unterstützen. Doch der Landesseniorenrat soll nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Das heißt, er soll jedes Jahr im Sozialministerium und im Landtag, etwa im Sozialausschuss, über seine Arbeit berichten. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.
Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass wir uns für die Interessen der Senioren gemeinsam einsetzen. Wir müssen darauf achten, dass diese Gruppe nicht ausgegrenzt, sondern stärker mitgenommen wird.
Unser Gesetzentwurf wird auch von der Landesseniorenvertretung unterstützt; dies wurde in der Presse konkret mitgeteilt. Das ist wichtig, wenn man etwas erreichen will. Man hat hier die betreffenden Verbände gefragt. Wenn die sich mit der Sache beschäftigenden Verbände damit einverstanden sind, kann dieser Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER nicht falsch liegen.
Ich darf zum Schluss an den Vorsitzenden des Seniorenbeirats, Franz Wölfl, erinnern, der sagt, die ältere Generation lasse sich nicht mehr mit Sonntagsreden abspeisen, in denen klar darauf hingewiesen werde, dass die Erfahrungen und die Kompetenzen älterer Menschen für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert seien. Dies wird in Reden immer wieder dargelegt. Es geht aber nicht um Sonntagsreden, sondern um politische Glaubwürdigkeit, also darum, dass den Worten Taten folgen. Unterstützen Sie deshalb den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER, den die LSVB befürwortet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind von diesem neuen Landesamt leider auch noch nicht so überzeugt, wie Sie es vielleicht hoffen; denn hier geht es konkret auch um das Thema Doppelstrukturen und Wasserkopf. Brauchen wir das Landesamt?
Es geht natürlich um eine schnellere Durchsetzung der gesetzlichen Ausreiseverpflichtung von Personen, deren Asylantrag vom BAMF abgelehnt wurde. Das klingt logisch und richtig, sofern kein Abschiebeverbot vorliegt. Jetzt soll dieses neue Landesamt tätig werden. Da fragen wir: Wird das neue Landesamt diese Probleme lösen können?
Okay, nein! Es wird im Moment gerade sehr viel diskutiert. Von Alexander Dobrindt wird der Begriff "Abschiebeindustrie" gebracht. Es wird kritisiert, dass in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 44 % aller Asylbescheide von den Gerichten korrigiert wurden. Die Klagen waren berechtigt, und wer hier etwas ändern will, muss die Gesetze ändern, das ist klar.
Fest steht auch, dass in Sachen Rückführung und freiwilliger Rückkehr mehr getan werden muss. Zum Stichtag 2017 waren in Deutschland noch 226.000 Personen ausreisepflichtig; in Bayern waren es 21.000. Jetzt ist die Frage, ob ein neues Landesamt diese Leute besser zurückführen kann. – Wir meinen: Nein. Wir haben schließlich auf Bundesebene bereits das BAMF. Das muss natürlich noch verbessert werden. Aber wir wollen nicht, dass auf Landesebene noch eine solche Behörde geschaffen wird.
Im Prinzip ist es auch eine Kritik an der Bundesbehörde, wenn Bayern sagt, wir machen in Zukunft alles selbst. Irgendwann wird Bayern dann vielleicht noch ein eigener Staat, dann können Sie alle Ihre Landesämter-Überlegungen konkret umsetzen.
Woran scheitert Rückführung? – Sie scheitert meist an der Weigerungshaltung der Herkunftsländer, und da kann eine bayerische Landesbehörde kaum Abhilfe schaffen. Sie müssten mir vielleicht erklären, wie Sie das machen soll.
Warum klappt es nicht? – Oft fehlen Pässe und Identitätsnachweise. Die Passbeschaffung soll eine weitere Kernaufgabe dieses neuen Landesamtes werden. Allerdings ist unserer Fraktion nicht klar, wie das gehen soll, wie man das erreichen will. Es gibt auch auf Bundesebene große Umsetzungsprobleme, und da soll aus Bayern die große Erleuchtung kommen. Das scheint mir unmöglich zu sein.
Die Koordination der Rückkehrerprogramme ist richtig; wir müssen mehr für die freiwillige Ausreise tun. Die FREIEN WÄHLER haben schon viele entsprechende Programme gefordert, damit noch mehr Leute freiwillig zurückkehren. Aber diese Forderungen wurden von der CSU einfach abgelehnt. Das muss man einmal deutlich sagen. Wir meinen, dass hier viel zu wenig vorangeht. Wir glauben, dass wir für die Koordi
nation von Rückkehrprogrammen keine neue Behörde brauchen. Das kann man bereits heute gut organisieren. Wir müssen nur mehr Ressourcen und Geld reinstecken. Das ist ganz wichtig.
Dann geht es darum: Wir brauchen angeblich eine neue Behörde mit hohem Personalaufwand. Ob diese eine Verbesserung darstellt, bezweifeln wir sehr stark. Für uns ist auch klar: Wer nachweislich ausreisepflichtig ist, muss dies auch tun. Aber dazu brauchen wir keine neue Behörde. Das durchzusetzen gelingt uns mit den bisherigen Strukturen.
Wir wollen dieses Landesamt nicht von Anfang an völlig schlechtreden; aber wir haben bisher noch keine Argumente gehört, dass es dadurch insgesamt besser werden wird. Wir erwarten von der Staatsregierung konkrete Antworten; aber wir wollen nicht, dass ein neues Landesamt mit neuen Strukturen und neuem Personal, eine Wasserkopfbehörde, aufgebaut wird. Die wirklichen Probleme, die da sind, müssen gelöst werden; aber wir sind skeptisch, dass das durch diese neue Landesbehörde geschehen kann.
Dann geht es darum: Sie wollen Anker-Zentren für Ankunft, Erfassung und Rückführung. Was wollen Sie denn? – Beides zusammen widerspricht sich zum großen Teil. Das ist auch ein Punkt. Natürlich wollen wir auch – das ist wichtig –, dass die Kommunen noch stärker unterstützt werden. Das ist für die FREIEN WÄHLER immer ein wichtiger Punkt. Das heißt, die Kommunen müssen finanziell stärker unterstützt werden. Ich erinnere daran, dass die Landratsämter bei den Flüchtlingen auf den gesamten Personalkosten sitzenbleiben. Das ist auch immer ein Punkt. Das ist oft ein Prozentpunkt der Kreisumlage.
Fazit: Wir sind nicht davon überzeugt, dass dieses neue Landesamt die bestehenden Probleme löst. Wir müssen die vorhandenen Strukturen besser nutzen und deshalb vielleicht das BAMF noch mehr unterstützen. Man könnte wieder denken, dass der neue Bayerische Ministerpräsident bewusst gegen den neuen Bundesinnenminister Seehofer arbeitet –
– und hier eine Retourkutsche abgibt.
Fazit: Wir sind von Ihren Überlegungen noch nicht überzeugt und warten auf weitere Erläuterungen. Derzeit ist das für uns keine Alternative.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Qualität einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. – Diesen Satz hätte man sich auch von unserem Ministerpräsidenten Markus Söder gewünscht. Er hat ihn nicht gebracht. Deshalb bringe ich ihn hier, weil das ein ganz wichtiger Satz ist, den wir umsetzen müssen. Blicken wir zurück: Durch die am 25.10.2017 beschlossene Änderung – da haben wir vier oder fünf Jahre diskutiert, um das zu erreichen – erhalten nun hochgradig Sehbehinderte und hörsehbehinderte Menschen Leistungen nach diesem Gesetz. Das hat lange gedauert. Jetzt kommt dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN. Wir bedanken uns, weil es wichtig ist, in diese Richtung weiterzuarbeiten und weiterzudenken.
Das regt natürlich die CSU, auch Herrn Huber, an zu überlegen, wie wir diesen Weg weitergehen können. Herr Huber, Ihre Aussage ist natürlich richtig, dass es noch viele Barrieren gibt, die wir Zug um Zug abbauen müssen. Aus diesem Grund brauchen wir Anregungen, um uns mit diesem Thema noch intensiver zu beschäftigen. Deshalb ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN insgesamt gut und richtig.
Gehörlose sind eben Hörbehinderte, die vorzugsweise in der Gebärdensprache kommunizieren und sich der Gebärdensprachgemeinschaft zugehörig fühlen. Dafür gibt es viele Beispiele. Mittels Lichtsignalen oder Vibrationsanlagen können Gehörlose ihren Alltag zu Hause weitgehend allein managen, vorausgesetzt, diese Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen als notwendig anerkannt. Herr Huber hat darauf hingewiesen, dass es entsprechende Leistungen bereits in sechs Bundesländern gibt. Man sollte zumindest in Bayern darüber diskutieren, dies auch hier anzubieten; denn wir wollen doch immer besser sein als die anderen Bundesländer. Deswegen können wir nicht sagen: Weil es diese Leistungen in manchen Bundesländern nicht gibt, müssen wir hier defensiv vorgehen. Nein, wir müssen hier offensiv vorgehen, damit die 9.000 Gehörlosen in Bayern 60 % des vollen Blindengeldes erhalten.
Der Gesamtbetrag umfasst, wie im Gesetzentwurf der GRÜNEN aufgeführt ist, 51 Millionen Euro. Wir haben aber auch festgestellt, dass diese Summe im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ hoch und großzügig bemessen ist. Darüber, ob die hierfür vorgeschlagene Höhe richtig und notwendig ist, müssen wir im Sozialausschuss nochmals diskutieren, Aber vom Grundsatz her ist der Ansatz richtig. Deswegen unterstützen wir diesen Gesetzentwurf. Allerdings wollen wir versuchen, das Ganze im Sozialausschuss abzurunden.
Herr Huber, natürlich gibt es viele andere Gruppen, die bisher noch keinen Nachteilsausgleich bekommen. Wenn es Mängel gibt, dann versuchen wir, diese Mängel anzugehen und zu beseitigen. Aber Sie können nicht wieder ein Gesamtkonzept fordern, dessen Erarbeitung viele Monate oder Jahre dauert.
Wir halten den Gesetzentwurf für einen guten Einstieg und unterstützen das Begehren grundsätzlich. Wir hoffen aber, dass dieses Thema im Sozialausschuss nochmals intensiv diskutiert wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir könnten natürlich sagen: Endlich kommt sie, die Beratung aus einer Hand. Wir sind aber so schnell wie eine Schnecke; das muss man auch sagen. Wir haben nämlich schon Anfang 2015 im Sozialausschuss darüber diskutiert. Wir sind uns eigentlich schon seit 2015 darin einig, dass wir so etwas machen müssen. Immer wieder wurden wir vertröstet, es gab die berühmten Umsetzungsprobleme. Wir wissen: In Bayern gelten 3,4 Millionen
Haushalte als überschuldet. Für diese Menschen brauchen wir eine konkrete Lösung. Jeder weiß: In die Schuldenfalle kann man schneller tappen, als man denkt. Für viele war die Privatinsolvenz die letzte Lösung.
Natürlich treffen wir jetzt eine gute Entscheidung. Dafür werden wohl auch alle sein. Wir haben Gespräche mit den freien Wohlfahrtsverbänden geführt. Von ihnen haben wir immer wieder gehört, dass es ihnen viel zu langsam geht. Auch sie wurden immer wieder vertröstet. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch wichtig, dass es durch diese Zusammenlegung nicht mehr zu diesen sogenannten Betreuungsbrüchen kommt, wenn ein Schuldner in die Insolvenz geht. Trotzdem kann man noch einmal über das Datum des Inkrafttretens diskutieren. Zwar hat die Frau Ministerin gesagt, die Kommunen seien dafür. Was bleibt ihnen auch anderes übrig? Sie müssen sich den Gegebenheiten anpassen. Wir haben aber auch immer wieder gehört – und das betone ich hier noch einmal –, dass die Verbände der Wohlfahrtspflege gesagt haben – dem haben wir uns angeschlossen, weil es keinen Grund gab, dagegen zu sein –, dass das Gesetz schon am 01.01.2018 in Kraft treten soll. Jetzt soll es erst am 01.01.2019 sein.
Wir müssen uns natürlich auch die Frage stellen: Kommen auf der Ebene der kreisfreien Städte noch weitere Kosten in diesem Zusammenhang auf die Träger zu? Vielleicht ist es auch gut, dies zu evaluieren: Kommt es vielleicht auch zu einer Kostenerstattung des Freistaats? Das heißt, wir wissen also noch nicht genau, welche weiteren Kosten kommen. Wir wissen aber auch, dass eigentlich alle das wollen. Deswegen halten wir diesen Gesetzentwurf in dieser Form für richtig, aber wir hätten ihn uns noch früher gewünscht. Das darf ich bei dieser Gelegenheit sagen. Ich hoffe auf eine gute Diskussion in den Ausschüssen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der 13. Juli 2011 war sicherlich ein historischer Tag im Bayerischen Landtag. Sehen Sie in die Protokolle hinein. Viele sprachen von einer Sternstunde des Parlaments. Es ging um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in das bayerische Bildungswesen. Klares Ziel ist, die Chancengleichheit der Menschen mit Behinderung zu fördern und deren Diskriminierung zu unterbinden. Das ist ein langer Weg. Das wissen wir seit 2011. Es gab auch viele wichtige Etappen. Zum Beispiel wurden Schulen mit dem Profil Inklusion eingerichtet. Zunächst einmal waren es 42, heute sind es 298. Mit
Einführung der Bildungsregionen 2012 wurde das Thema Inklusion auch in Säule 3 verankert.
Seit dem 1. Oktober 2013 ist die Inklusion auch verpflichtender Studien- und Prüfungsinhalt für Studierende. Die Kapazitäten der bayerischen Universitäten werden ausgeweitet. Deswegen ist es wichtig, dass Regensburg mit fünf neuen Lehrstühlen vorangeht. Wir wissen aber auch: Von der Entscheidung, diese Lehrstühle einzurichten, bis zu deren tatsächlicher Entstehung dauert es zwei, drei Jahre.
Aktueller Stand ist: Derzeit gibt es 700 zusätzliche Stellen für Inklusion, 298 Schulen mit dem Profil Inklusion, davon 52 Förderschulen. Dennoch gibt es einen Handlungsbedarf. Dieser betrifft die Förderschulen. Deswegen ist eine weitere Öffnung der Förderschulen ganz wichtig, das heißt die Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der offenen Klassen. Dies ist Gegenstand des Gesetzentwurfs. Das heißt, dass die Grenze, die bisher bei 20 % lag, jetzt insgesamt gestrichen wird. Um die Inklusion voranzubringen, können jetzt Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden, ohne dass wir im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz diese Grenze von 20 % haben.
Warum ist das wichtig und sinnvoll? – Bisher heißt es im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, dass die inklusive Öffnung der Förderschule sinnvoll und notwendig ist. Gut. Wie aber ist die Realität? – Ich glaube, das ist ein wichtiger Ansatzpunkt. Von den 53.256 Schülern in den Förderschulen haben nur 370 keinen Förderbedarf. Das ist ein Prozentsatz von 0,69. Hier hat die Inklusion – das muss man sagen – bisher nur eine Alibifunktion. Ich nenne ein Beispiel aus dem Landkreis Miltenberg, in dem ich wohne. Dort werden 42 Schüler an Förderschulen unterrichtet; davon haben aber nur 3 keinen Förderbedarf. Das heißt, es gibt auch hier einen Nachholbedarf.
Wichtig ist für uns FREIE WÄHLER auch, dass das Ganze nach zwei Jahren konkret evaluiert wird; denn wir müssen schauen, wie sich das Ganze entwickelt, welche Verschiebungen es gibt, ob es zusätzliche Kosten gibt und wie diese dann insgesamt aufgefangen werden.
Wir wissen auch – das ist auch wichtig –, dass die Einrichtung der offenen Klasse der Zustimmung der Schule und auch des Schulaufwandsträgers bedarf. Deshalb muss man auch die Auswirkungen auf nahe gelegene Schulen insgesamt betrachten. Dennoch – das ist uns schon klar – gibt es sicherlich noch einen großen Nachholbedarf. Wir müssen weiterhin auch parteiübergreifend zusammenarbeiten. Wir wissen, dass in Bayern lediglich 27,4 % der Schüler mit För
derbedarf eine Regelschule besuchen. Bundesweit ist die Quote viel höher; sie liegt bei 41 %. Wir wissen, dass natürlich auch Schüler mit und ohne Behinderung eine zusätzliche Förderung benötigen. Verhaltensauffälligkeiten nehmen zu. Flüchtlingskinder brauchen auch eine stärkere Förderung.
Das Konzept zur weiteren Förderung der Förderschulen wurde auch von den beteiligten Verbänden insgesamt grundsätzlich begrüßt. Einige sagten, es sei zu zaghaft, weil vielleicht Zweifel am Bedarf bestünden. Wir wissen aber, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht das Ende sein kann. Deshalb müssen wir die Entwicklung in der Zukunft genau betrachten. Dann geht es nämlich auch darum, genügend Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal zu finden; denn sonst bringt die Öffnung der Förderschule eben gar nichts. Keinesfalls darf passieren, dass die Umsetzung an einem Mangel an Lehrkräften scheitert. Deshalb müssen wir das immer insgesamt im Auge haben. Daher ermahnen wir auch die Staatsregierung, dass es Pflicht ist, hieran ein ernsthaftes Interesse zu haben und die Gesetzesänderung, die das Parlament beschließen wird, auch zeitnah in die Tat umzusetzen und die notwendigen Strukturen zu schaffen.
Wir FREIE WÄHLER haben uns deshalb entschlossen, als Mitinitiatoren des Gesetzentwurfs aufzutreten, weil wir meinen, dass es vielleicht ein kleiner, aber doch ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Wir müssen bedenken, dass Inklusion ein Prozess ist. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir einen wichtigen Schritt – es geht voran –, sagen aber, dass auf die schon 2011 begonnenen Schritte noch weitere Schritte folgen müssen. Das heißt, für uns gibt es noch viel zu tun.
Packen wir es an. – Ich bin damit am Ende meiner Rede.
Gut, dass ich noch vor diesem vollen Haus reden kann, dass noch einige geblieben sind, um zuzuhören.
Herzlichen Dank, das ist sehr nett. Ich weiß das zu schätzen.
Das Jahr 2016 war das wärmste der Erdgeschichte. Hauptursache war der Klimawandel. Wir müssen handeln. Das zeigt sich nicht nur in Bayern, sondern in der ganzen Bundesrepublik. Im Koalitionsvertrag der GroKo war hinsichtlich des Klimaschutzes kaum was zu finden. Bei der GroKo war auch die CSU dabei. Das Klimaziel für 2020, den Treibhausausstoß gegenüber 1990 um 40 % zu reduzieren, wird nicht erreicht. Man schätzt, maximal werden es 32 % sein.
Um den Kohleausstieg sollen sich andere kümmern. Das ist durchaus ein Defizit. Daran ist auch CSU beteiligt. Da hat uns die Staatsregierung natürlich auch enttäuscht; denn der Klimaschutz ist eigentlich das herausragende Ziel der Zukunft. Warum kommt es dann in der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten nicht vor?
Bayern ist schon lange kein Vorreiter mehr. Es war vielleicht einmal einer. Das bekommen wir immer wieder gesagt.
Aus diesem Grunde sollten wir den Klimaschutz ganz nach oben stellen. Deswegen haben wir FREIEN WÄHLER einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, den Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung zu verankern. Das genügt natürlich nicht, wenn wir es nur in die Verfassung hineinschreiben, wie es bereits Herr Arnold gesagt hat; wir müssen weiter nach unten gehen. Deshalb sind die beiden Gesetzentwürfe von GRÜNEN und SPD gut und insgesamt richtig. Das muss man einmal ganz klar sagen.
Ich komme jetzt zum Gesetzentwurf der SPD. Die SPD hat richtig erkannt, dass beim Klimaschutz end
lich Verbindlichkeit hergestellt werden muss. Das steht in Artikel 7.
In Artikel 9 ist die Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen normiert. Das ist ganz wichtig. Dazu gab es auch schon Anträge von den FREIEN WÄHLERN. Man muss das immer wieder anmahnen; denn die Bevölkerung orientiert sich an der öffentlichen Hand. Wenn die öffentliche Hand Vorbildwirkung hat, werden die Bürger nachziehen.
Artikel 10 geht intensiv auf die Rolle der Kommunen ein. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, den wir FREIE WÄHLER betonen. In Ihrem Gesetzentwurf findet sich richtigerweise die Forderung, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Was von den Kommunen künftig gefordert wird, ist nur mit großem finanziellen und personellen Aufwand zu schaffen. Da muss der Staat beispielsweise durch ein Förderprogramm helfen. Die SPD-Forderung nach klimaneutralen Gebäuden nach Artikel 11 kann man unterstreichen. Jedoch sollte ein Passus eingebaut werden, mit dem verhindert wird, dass die Mieten in einem weiteren Zyklus in unbezahlbare Höhen steigen. Wir werden hierzu einen Änderungsantrag einbringen.
Nun zum Gesetzentwurf der GRÜNEN: Es ist richtig, dass der Klimaschutz eine Querschnitts- und Gemeinschaftsaufgabe ist und dass auch bei den Bildungseinrichtungen angesetzt werden muss. Ich sage immer: Klimaschutz beginnt im Kopf. Wir erreichen ihn nur durch Verhaltensveränderungen. Dafür sind die Bildungseinrichtungen wichtig und notwendig.
Im Gesetzentwurf der GRÜNEN ist auch eine klimaneutrale Verwaltung genannt. Eine solche wurde auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel in NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg und Hessen, eingeführt. Was in Hessen mit Grün und Schwarz geht, müsste auch in Bayern möglich sein. Der Antrag wurde aber leider abgelehnt.
Klimaschutzziele sind wichtig. Wenn wir etwas erreichen wollen, müssen wir uns verpflichtende Ziele setzen. Wir brauchen dazu ganz konkrete Aussagen. Der Umweltminister hat gesagt, wir wollen bei den energiebedingten Emissionen deutlich unter 6 Tonnen pro Kopf und Jahr kommen. Was bedeutet das? – Meint er damit 5,9, 5,8, 4,0 oder 3,0 Tonnen? Gleichzeitig schreibt er, er wäre auch für verbindliche Klimaziele. Herr Umweltminister, das ist eigentlich ein Widerspruch. Ich hoffe, Sie haben das gemerkt. Sie müssten konkret sagen, auf welche Zahl Sie heruntergehen wollen.
Die Ausweitung auf den Flugverkehr im Gesetzentwurf der GRÜNEN ist mutig. Der Flugverkehr ist ein großer CO2-Verursacher. Hier geht es auch um das Landesentwicklungsprogramm.
Eines fehlt jedoch in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN. Sie haben zwar die Kommunen genannt, die Kommunen sind jedoch die Hauptträger des Klimaschutzes. Deshalb brauchen sie ein Förderprogramm. Wir brauchen kommunale Klimaschutzziele. Deren Erreichung muss aber durch ein staatliches Förderprogramm erleichtert werden. Wir haben das dafür nötige Geld. Wir haben Geld für die Grenzpolizei, also haben wir auch Geld für ein solches Förderprogramm.
Auch der Klimabeirat ist wichtig und richtig. Sie haben dafür aber nur Professoren vorgesehen. Wir wollen im Klimabeirat auch Vertreter der Kommunen haben. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen. – Grundsätzlich stimmt die Richtung beider Gesetzentwürfe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herzlichen Dank für die beiden Anträge! So können wir über das Thema noch einmal intensiv diskutieren. Das ist richtig und wichtig.
Ja, es stimmt, starre Vorgaben hinsichtlich der Personalplanung in Kindertagesstätten führen, wie die Antragssteller richtig darlegen, zu prekären Beschäftigungsverhältnissen. Ja, es stimmt, dass der Großteil der jungen Menschen sich derzeit Gedanken über eine mögliche Anstellung macht und auch Gedanken über die Bezahlung und die Arbeitszeiten. Das ist ein wichtiger Punkt. Es stimmt natürlich auch, dass die Ausbildung größtenteils unentgeltlich ist, weil sie schulischer Art ist. Aber nach der Ausbildung wartet eine wenig befriedigende Aussicht auf Teilzeitbeschäftigung auf die Erzieher. Auch wir FREIEN WÄHLER sagen, das kann nicht im Interesse des Freistaats sein. Ja, es stimmt, mehr Planungssicherheit und bessere Arbeitsbedingungen werten den Erzieherberuf auf und machen es den jungen Leuten schmackhafter, sich für diese Ausbildung zu entscheiden. Unser allergrößter Respekt gebührt den jungen Menschen, die sich heute noch für eine solche Ausbildung entscheiden.
Die Idee, den empfohlenen Anstellungsschlüssel anzuheben, ist grundsätzlich zu unterstützen. Aber wir FREIEN WÄHLER geben zu bedenken, dass wir Gefahr laufen, die kommunale Ebene über Gebühr zu belasten, weil diese mehr Geld für das Personal ausgeben soll.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf ein anderes Konzept der FREIEN WÄHLER hinweisen, nämlich eine Sockelfinanzierung durch den Freistaat, die wir schon öfters gefordert haben. Das könnte eine zusätzliche Verbesserung für die bayerischen Kitas und ihre Beschäftigten bringen. Durch eine Sockelfinanzierung könnten die Kitas in die Lage versetzt werden, den Verwaltungsaufwand, die Randzeitenbetreuung und die individuelle Familienbetreuung angemessen zu berücksichtigen. Das würde insbesondere kleinen Einrichtungen zugutekommen. Das halten wir FREIEN WÄHLER für ganz besonders wichtig.
Die Zielrichtung der SPD und der GRÜNEN ist richtig, aber für uns ist die Finanzierung noch fraglich, insbesondere wenn es augenscheinlich um die Finanzierung durch die kommunale Ebene geht, die Finanzierungen, die auf die Kommunen abgewälzt werden. Deswegen können wir den Anträgen nicht zustimmen, sondern werden uns enthalten. Der Ansatz ist richtig, aber wir müssen ein Konzept finden, das die Kommunen entlastet und nicht zusätzlich belastet. Wir müssen natürlich auch für eine attraktivere Gestaltung des Erzieherberufs sorgen. Das ist auch in unserem Sinn. Wir FREIEN WÄHLER gehen das Konzept der besseren Sockelfinanzierung an.
Frau Präsidentin, heute wurde im Plenum TV genau die Frage behandelt: Könnten Mehrgenerationenhäuser eine Lösung der gesellschaftlichen Probleme bei der Kinder- und Seniorenbetreuung sein? – Antwort: Ja, es ist ein richtiger Ansatz.
Als Grundtenor meines Beitrags sage ich: Wir können die Probleme der Zukunft nur dann lösen, wenn Jung und Alt zusammenarbeiten, wenn Jung und Alt gemeinsame Wege gehen. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt.
Warum? – Wir leben in Zeiten zunehmender Urbanisierung. Wir haben zunehmende Verstädterung. Das Leben wird immer anonymer, und wir brauchen soziale Kontakte, die aber oft nur spärlich sind. Soziale Bindung und Verankerung im Wohnumfeld, in dem Viertel, in dem wir wohnen, werden immer schwieriger. Wir brauchen zunehmend auch den Kontakt zwischen den Generationen. Dieser Kontakt kommt manchmal nur zustande, wenn eine Rentnerin beispielsweise ein zurückgelegtes Paket abholt.
Wir sagen: Mehrgenerationenhäuser schaffen Abhilfe. Mehrgenerationenhäuser sind Umgebungsorte, an denen generationenübergreifend ein Miteinander entstehen kann. Hier gibt es Einrichtungen, die nachbarschaftliche, großfamiliäre Strukturen bieten. Hier geht es um Kinderbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Gedächtnistraining für Senioren – das ist übrigens ganz interessant. Da habe ich auch mal mitgemacht. Das war gar nicht so einfach –,
Kochen für Jung und Alt.
Laut Sozialministerium gibt es in Bayern 90 Mehrgenerationenhäuser. Wir sagen: 90 Mehrgenerationenhäuser, das heißt pro Landkreis oder Stadt ein Mehrgenerationenhaus. Das ist einfach zu wenig. Wir denken, es müssten viel mehr sein. Es gibt etwa in Unterfranken – wahrscheinlich wird der Kollege Vogel nachher darüber reden – 10 Mehrgenerationenhäuser, zum Beispiel eines in Arnstein, eines in Haßfurt. Das sind zwei hoch professionelle Mehrgenerationenhäuser. Da sagen wir: Es müssten eigentlich viel mehr sein.
Dann geht es um die Finanzierung: Mehrgenerationenhäuser werden schwerpunktmäßig vom Bund gefördert. Das wissen wir. Hier gibt es eine Förderung von 30.000 Euro. Die Kommune muss mit
10.000 Euro pro Haus kofinanzieren. Dann gibt es noch den Freistaat. Für den Freistaat sind die Mehrgenerationenhäuser eine tolle Sache. Das wird auch Herr Vogel sagen. Die Förderung ist allerdings mit nur 5.000 Euro minimal, und es gibt sie außerdem nur für sogenannte finanzschwache Gemeinden. Das heißt, hier müsste der Demografiebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung einmal tätig werden. Die Kommunen müssen nämlich Anträge stellen, die 10 bis 15 Seiten lang sind. Die Kommunen müssen diese Anträge ausfüllen, um zu dokumentieren, dass sie eine finanzschwache Gemeinde sind.
Wir meinen hier: Das muss nicht sein. Jede Kommune, die ein Mehrgenerationenhaus hat, sollte diese 5.000 Euro bekommen. Wir sagen: 5.000 Euro sind relativ mickrig. Deswegen fordern wir in unserem Antrag 10.000 Euro. Das ist das Mindeste!
Bei diesem Thema wird immer auch die Frage der Finanzierung diskutiert. Das gilt auch für andere Projekte. Wir wollen Regel- und nicht Projektfinanzierung. In den vergangenen Jahren mussten Antragsteller oft befürchten, dass der Zuschuss für das nächste Jahr vom Bundesministerium gar nicht genehmigt werden würde. Jetzt ist diese Aussicht ein bisschen besser; die Planung geht über drei Jahre. Wenn aber doch jeder die Mehrgenerationenhäuser so toll findet, dann könnte man die Projektfinanzierung auch in eine Regelfinanzierung überführen.
Das ist für uns ein ganz wichtiger Aspekt, der auch noch für andere Bereiche gilt. Mehrgenerationenhäuser sind wichtig für Jung und Alt, für gemeinsame Wege – auch wenn es nicht immer die echten Mehrgenerationenhäuser sind, in denen Alt und Jung tatsächlich zusammenleben. Diese gibt es in Bayern auch noch, und sie sind insgesamt ziemlich erfolgreich.
In unserem Antrag steht zudem, dass der Freistaat das Engagement für die Förderung der Mehrgenerationenhäuser steigern soll. Er könnte beispielsweise das Engagement fördern, indem er ein Konzept erarbeitet, das für Bayern nicht nur 90 Mehrgenerationenhäuser vorsieht, sondern die doppelte Anzahl. Warum sollte in jedem Landkreis nur ein Mehrgenerationenhaus existieren? Ich höre immer wieder, dass die Einrichtungen so toll seien und dass es durchaus mehr Mehrgenerationenhäuser in einem Landkreis geben könnte. Dann wären alle zufrieden, und es wäre insgesamt eine gute Sache. Deswegen wäre es wichtig zu hören, ob die Staatsregierung jetzt wieder sagt: Mehrgenerationenhäuser sind eine tolle Sache, aber der Status quo reicht aus.
Wir hingegen sagen: Der Status quo reicht nicht aus; denn es geht um eine wichtige Zukunftsaufgabe, von der wir alle betroffen sind. Nur Jung und Alt zusammen können die Probleme der Zukunft lösen. Packen wir die Mehrgenerationenhäusern an! – Danke schön.
Sie haben den Koalitionsvertrag zitiert, dass man weiter ausbauen will. Das heißt, man will die Mehrgenerationenhäuser weiter ausbauen. Davon habe ich nichts gehört. Welchen Vorschlag hat die CSU für einen weiteren Ausbau der Mehrgenerationenhäuser in Bayern, von denen wir nur 90 haben? Wie kommen wir auf 95? Wie kommen wir auf 100 Häuser? Das steht im Koalitionsvertrag.
Ihre zweite Bemerkung zu den finanzschwachen Gemeinden hat mich nicht überzeugt. Ich habe es wirklich zehnmal erlebt, dass mir solche Gemeinden gesagt haben, welch große Bürokratie es ist, all diese Anträge zu stellen. Im Sozialministerium sind wahrscheinlich zwei Leute nur damit beschäftigt, diese Anträge zu prüfen. Im Sinne eines Bürokratieabbaus wäre es viel sinnvoller, für alle, die sich auf diesem Gebiet interessieren und engagieren, diese 5.000 Euro aufzustocken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Moment diskutieren wir gerade hier in Bayern darüber, ob der Koalitionsvertrag, angenommen wird. Dabei wird zur größten Herausforderung, zum Klimaschutz, eigentlich nur sehr wenig gesagt. Dieses Thema wird nicht offensiv angegangen. Mit wachsweichen Lippenbekenntnissen werden die Ziele des Pariser Vertrags nicht erreicht. Über 50 Nationen der Erde haben das Ziel angepeilt, 100 % erneuerbare Energien zu erreichen. Dazu finden wir im Koalitionsvertrag leider nichts. Die GroKo gibt sogar das Klimaziel, bis 2020 den Treibhausausstoß gegenüber 1990 um 40 % zu vermindern, de
facto auf. Sie strebt nur 32 % an und hat sogenannte Ergänzungen eingefügt, um diese Lücken im Verhandlungsdefizit auszugleichen.
Ich weiß. Ich habe das auch gelesen. – Das läuft insgesamt eben sehr zäh. Das heißt, in Bayern muss dieser Klimaschutzaspekt offensiv angegangen werden. Wir müssen den Klimaschutz noch stärker und wirksamer verankern, als es sich gegenwärtig in Berlin abzeichnet. Deshalb sollten wir beginnen, den Klimaschutz ganz oben, nämlich in der Bayerischen Verfassung, anzusiedeln. Deswegen zielt unser Gesetzentwurf darauf ab, dass der Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufgenommen wird. Bisher spricht die CSU immer davon – auch Frau Guttenberger wird dies wieder sagen –, dass der Umweltschutz in der Bayerischen Verfassung verankert ist. Aber das reicht nicht aus; denn es geht um ein viel höheres Schutzniveau. Solange das Klima nicht explizit durch die Bayerische Verfassung geschützt ist, wird der Klimaschutz nicht gebührend ernst genommen. Diese Auffassung wird auch von verschiedenen Professoren vertreten, zum Beispiel von Prof. Kahl, Universität Heidelberg, der bereits vor sechs Jahren ein entsprechendes Gutachten angefertigt hat.
Wegen des bisher fehlenden Vorrangs des Klimaschutzes hat der Gesetzgeber im Moment nur einen Gestaltungsauftrag, ohne jedoch ein konkretes, einzuhaltendes Schutzniveau beachten zu müssen. Um die Klimakatastrophe zu stoppen, müssen wir mehr machen. Das haben wohl schon alle kapiert. Wir brauchen ein knallhartes Management, das Ziele und Termine definiert. Nach unserer Auffassung funktioniert das nur, wenn der Klimaschutz in der Verfassung steht. Natürlich müssen wir auch viele andere Dinge tun. Ich erinnere daran, dass die SPD bereits einmal ein Klimaschutzgesetz vorgestellt hat. Es wäre aber auch wichtig, den Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung zu verankern.
Auch die Gerichte brauchen insofern Vorgaben und müssen den gesetzgeberischen Spielraum beachten. Wenn in Zukunft eine stärkere Reduzierung der Treibhausgase vorgegeben werden soll, brauchen auch die Gerichte klare Vorgaben. Eine solche wäre die Verankerung des Klimaschutzes in der Bayerischen Verfassung. Grundgesetz und Verfassung gewähren Grundrechte. Diese dienen jedoch nur als Abwehrrechte gegenüber dem Staat, aber nicht gegenüber Privaten. Eine verfassungsrechtliche Konkretisierung des Klimaschutzes, also eine gesetzliche Regelung, wäre Voraussetzung für das Festschreiben von Verantwortlichkeit und Strafverfolgung, etwa von Konzernen.
2016 hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung dafür ausgesprochen, die Nachhaltigkeit als neue Staatszielbestimmung in das Grundgesetz aufzunehmen und hier der Generationengerechtigkeit eine größere Bedeutung als bisher beizumessen. Es wäre ebenso denkbar und wichtig, den Klimaschutz nicht nur in unserer Bayerischen Verfassung, sondern auch im Grundgesetz als Staatsziel zu verankern. Das schafft, wie bereits gesagt, die Voraussetzung für konkrete Gesetze. Wir müssen in Deutschland nicht nur beim Umweltschutz, sondern auch beim Klimaschutz Vorreiter werden. Darauf legt die CSU immer Wert. Wir dürfen uns nicht damit zufrieden geben, zu sagen: Der Umweltschutz steht in der Verfassung. Nein, wir müssen auch den Klimaschutz gesetzlich verankern.
Wir fassen zusammen: Die Verfassung ist das höchste Gut. Fakt ist: Daran orientieren sich die Gerichte. Wenn der Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung steht, lassen sich Klimaschutzziele, zum Beispiel die Vorgabe, 100 % Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen und keine Kohleverstromung mehr zuzulassen, leichter durchsetzen. Der Klimawandel und der Schutz des Klimas sind herausragende Themen der Zukunft. Deswegen ist es wichtig, nicht zu sagen, nach uns die Sintflut, sondern der Überzeugung zu sein, dass bei uns der Klimaschutz an erster Stelle steht, und ihn deshalb in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Daher fordert der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER, den Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung zu verankern.
Frau Guttenberger, ich wusste natürlich, dass Sie so argumentieren. Sie haben exakt so argumentiert wie in der Ersten Lesung.
Ich gebe Ihnen mal ein aktuelles Beispiel aus Österreich. Das zeigt eindeutig die Notwendigkeit des Verfassungsranges des Klimaschutzes. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat Anfang Juli 2017 ein Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen, das den Ausbau des Flughafens Wien untersagt hatte. Das Gericht wies zunächst einmal auf die Vereinbarung von Paris hin. Laut österreichischem Fluggesetz wäre ein Ausbau aber möglich. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass es keine ausreichende Gesetzesgrundlage gibt, den Klimaschutz über die Ziele des österreichischen Fluggesetzes zu stellen. Das ginge, wenn der Klimaschutz höher gestellt würde und insgesamt in der Verfassung stünde. Da der Klimaschutz in Österreich aber nicht in der Verfassung steht, wurde die Untersagung des Ausbaus abgelehnt. Das wollte ich Ihnen mal sagen. Genau so wird es auch bei anderen Gerichtsurteilen gehen.
Frau Guttenberger, es geht um die Vorgabe für Gerichte. Wenn der Klimaschutz als Vorgabe in der Bayerischen Verfassung steht, dann werden die Urteile anders und zwar im Sinne des Klimaschutzes, den Sie ja auch vertreten, ausfallen.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, wir hätten das Thema entdeckt. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im Jahr 2010 eingebracht. Da waren Sie noch gar nicht im Parlament. Wahrscheinlich haben Sie das übersehen. Damit will ich Ihnen sagen, dass die FREIEN WÄHLER das Thema seit sieben Jahren auf ihrer Agenda haben. Ich bitte Sie, das konkret zur Kenntnis zu nehmen.
Noch einmal: Es geht nicht nur um ein Wort. Uns liegen drei Rechtsgutachten von Professoren vor, die sich für diese Ergänzung aussprechen. Auf diese Weise haben Gerichte mehr Handlungsspielräume.
Sie sprachen von Taten, Taten, Taten. Ich stimme Ihnen voll zu. Wir haben aber zum Beispiel einen Antrag gestellt, bei dem es um eine klimaneutrale Verwaltung geht. Fünf Bundesländer, darunter BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen, haben bereits beschlossen, dass die Verwaltungen bis 2020, bis 2030 klimaneutral sind, und zwar nicht die staatlichen, sondern auch die kommunalen Verwaltungen. Warum lehnen Sie so etwas ab? – Es geht dabei um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand, und damit könnten Sie sehr viel erreichen. Die CSU hat das aber abgelehnt.
Ich sage das auch deshalb, Herr Arnold, damit Sie wissen, dass wir auch schon andere Anträge gestellt haben. Da haben Sie aber Gott sei Dank zugestimmt.
Also, Frau Ministerin: Warum lehnen Sie eine klimaneutrale Verwaltung ab, wie das fünf Bundesländer bereits vorgemacht haben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Goppel, Sie haben vier- oder fünfmal Herrn Franz Wölfl erwähnt. Ich muss ihn jetzt einmal verteidigen. Dieser
Vorschlag stammt nicht nur von Herrn Wölfl, sondern vom gesamten Vorstand der Landesseniorenvertretung. Dort wirken Sie auch mit. Das ist nicht nur die Position von Herrn Franz Wölfl, sondern die Position der gesamten Landesseniorenvertretung Bayern. Ich unterstütze diese Position. Die LSVB hat allen Fraktionen entsprechende Infos gegeben. Sie hat auch die SPD dazu gebracht, diesen Gesetzentwurf einzubringen, sodass wir heute über das Thema Senioren reden. Ich muss sagen: Wir reden im Landtag insgesamt zu wenig über die Senioren, obwohl sie insgesamt die größte Bevölkerungsgruppe sind.
Gott sei Dank gibt es in Bayern diese LSVB. Sie hat inzwischen viele Initiativen gestartet. Herr Dr. Goppel, Sie sind auch dabei, ich glaube, Sie sind sogar ein Mitglied. Wir loben die LSVB, aber trotzdem hakt es. Sie ist personell überlastet. Die Geschäftsstelle ist personell unterbesetzt. Dringend erforderliches Personal kann nicht eingestellt werden, weil es am Geld fehlt. Das Sozialministerium hat keine Möglichkeit, die Mittel aufzustocken. Für die LSVB gibt es nicht einmal einen eigenen Haushaltstitel. Die FREIEN WÄHLER haben deshalb im letzten Jahr einen Antrag gestellt, dass sie einen Haushaltstitel bekommt. Leider wurde dieser Antrag von der CSU abgelehnt.
Wir stellen zu diesem Thema immer wieder Anträge. Die LSVB bekommt Geld, nämlich rund 120.000 Euro pro Jahr. Das ist aber für diese so wichtige Landesseniorenvertretung eine unbefriedigende Situation. Deswegen begrüßen wir diese Initiative der LSVB. – Frau Rauscher wundert sich, dass ich noch nichts über den Gesetzentwurf der SPD gesagt habe.
Ja, das wird noch kommen. – Es ist so, die Anregungen hat nämlich die LSVB gegeben. Ich denke, das Rollenbild der Senioren wurde bisher im Landtag noch nicht diskutiert. Das müssen wir aber machen. Auch die Bayerische Verfassung erwähnt diese Bevölkerungsgruppe mit keinem Wort. Es gibt auch noch keine Landesgesetze, die die Belange älterer Menschen in den Mittelpunkt stellen. Es gibt aber, und da hat Frau Rauscher recht, circa 500 Gemeinden und 20 Landkreise, in denen es bislang noch keine Interessenvertretung für Senioren gibt. Auch ein Landesseniorenbeirat fehlt, ebenso wie der eigene Haushaltstitel. Wir brauchen stärkere Mitwirkungsrechte für die Senioren im Freistaat.
Nun kommen wir zu dem Gesetzentwurf der SPD, den wir grundsätzlich begrüßen. Das tun wir auch vor dem Hintergrund, dass das nun auch ein Thema im
Landtag ist. Manche Punkte sind uns aber etwas zu aufgebläht. Nehmen wir beispielsweise Artikel 5 unter die Lupe. Dort wird gefordert, Vertreter aller gesellschaftlichen und politischen Gruppen sollen vertreten sein, angefangen bei den kommunalen Spitzenverbänden bis hin zur freien Wohlfahrtspflege. Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Bayerische Seniorinnen- und Seniorenrat wie ein Vorstand mit Vorsitzenden und Beisitzern ausgestattet ist. Das ist übrigens auch ein Gesetzesvorschlag der LSVB, dass in der Landesseniorenvertretung auch Seniorenbeiräte der Kommunen vertreten sind. Herr Goppel, darüber sollten wir diskutieren; denn das ist ein wichtiger Punkt. Sie sind genauso wie ich Senior. Wir können schauen, wie wir diese Bevölkerungsgruppe stärker nach vorne bringen.
Wir müssen auch über den im Gesetzentwurf der SPD enthaltenen Bayerischen Seniorenbeauftragten diskutieren. Der ist diesem Gremium vorgeschaltet. Im Ausschuss müssen wir die Frage diskutieren, ob es hier zu Interessenkonflikten kommen kann. Falls ja, wer gibt dann die Richtung vor? Uns scheint der Vorschlag der LSVB zielführender, weil die Arbeit, die sie machen, dann ein bisschen gesetzlich verankert ist. Wir werden den Gesetzentwurf im Sozialausschuss noch ausführlich diskutieren. Herr Goppel, das ist ein Punkt, über den wir reden sollten. Die LSVB macht gute Arbeit. Sie sind an dieser guten Arbeit beteiligt. Schauen wir also einmal, wie wir diese Interessensvertretung vielleicht auch gesetzlich stärker verankern können. Ich glaube, das hat diese Gruppe verdient. Herr Franz Wölfl ist ein sehr kompetenter Mann. Ich glaube nicht, dass er versucht, etwas, was er nicht hat durchsetzen können, jetzt in der LSVB zu machen. Ich glaube, es ist vielmehr die Überzeugung der LSVB und des Vorstandes und kein Alleingang von Herrn Franz Wölfl. – Haben Sie eine Frage, Herr Goppel?
Ach so. Entschuldigung. Ich entschuldige mich.
Was soll ich dazu sagen, Herr Goppel? Warum sind Sie ausgetreten? – Und nun bekommen Sie auch noch Beifall von der CSU dafür, dass Sie ausgetreten sind.
Wenn Sie Senior sind, dann müssen Sie doch so wie ich Mitglied der LSVB sein, um dort mitwirken zu können. Wer ist denn jetzt von der CSU drin, nachdem Sie ausgeschieden sind? – Sie haben doch die Erfahrung von 40 Jahren. Da müssen Sie diese Erfahrung hier im Landtag doch auch einbringen.
Herr Goppel, überlegen Sie sich das doch bitte noch einmal. Ich glaube, es war falsch, dass Sie ausgetreten sind.
– Das ist mir auch sehr lieb. Ich komme wie Sie aus Unterfranken und habe eine konkrete Frage. Den Kommunen geht es so gut wie noch nie. Es gibt sehr viele kommunale Förderprogramme. Ich spreche das angekündigte Förderprogramm für die Schwimmbadsanierung an. Danach habe ich bereits vor 14 Tagen gefragt. Ihr Kollege Herr Gibis konnte nicht sagen, wann die zuständige Arbeitsgruppe jetzt endlich tagt. Sie haben groß in der Presse verkündet, dass Fördermittel für die Schwimmbadsanierung zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht können Sie mir heute sagen, ob das noch rechtzeitig vor der Landtagswahl von Ihnen be
schlossen wird. Das ist ein wichtiger Punkt, der uns insbesondere im Landkreis Miltenberg in Unterfranken interessiert. Das wissen Sie ganz genau.
Sie haben etwas zu den Straßenausbaubeiträgen gesagt. Das Thema kommt heute Mittag noch einmal. Dazu möchte ich sagen, dass Sie auch den Konsens verlassen haben, indem Sie vor 14 Tagen die sogenannte "Kann-Regelung" angekündigt haben. Diese bringt eigentlich noch mehr Probleme. Wie wollen Sie den Kommunen und Bürgermeistern der FREIEN WÄHLER insgesamt klarmachen, dass diese "KannRegelung" jetzt die Lösung ist? Das gibt doch nur Streit in den Kommunen. Das ist eine unsinnige Lösung.
Herr Hünnerkopf, Sie haben das Trittsteinkonzept sehr gelobt. Das Trittsteinkonzept des Forstbetriebs Ebrach ist auch nachahmenswert. Deshalb meine Frage an Sie: Sind Sie bereit, dass man das Trittsteinkonzept des Forstbetriebs Ebrach, das bayernweit anerkannt wird, als Vorbild und Modell für die anderen Forstbetriebe in Bayern heranzieht? Würden Sie so etwas unterstützen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Warum behandeln wir dieses Thema heute noch mal im Landtag? – Zum einen handelt es sich um ein sehr aktuelles Thema, selbst PLENUM.TV berichtete darüber. Zum anderen haben wir unseren Antrag umformuliert. Aktuelle Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017 beweisen eindrucksvoll, was es für Menschen bedeutet, unterhalb der offiziellen Armutsgrenze zu leben. Rund 53 % dieser Haushalte können sich keinen einwöchigen Urlaub leisten. Rund 32 % leiden in ihren Wohnungen, sofern vorhanden, unter Lärm aus der Umgebung, 21 % haben Feuchtigkeit oder Fäulnis in der Wohnung, 15,4 % – das sind die Zahlen in Zeiten der Digitalisierung – haben keinen Internetanschluss, und 17 % können nicht ausreichend heizen. Speziell ältere Menschen, die all ihr Lebtag von ihrem Ersparten lebten und beispielsweise in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie gearbeitet hatten, stehen vor dem
Problem der Altersarmut. Da sie zu wenig oder fast gar nichts in die Rentenkasse eingezahlt haben, stehen diese Leute im Alter sprichwörtlich vor dem Nichts. Das ist keine Skandalisierung, sondern einfach Fakt.
Auch in Bayern sind die Altersarmut und die Altersarmutsgefährdung ein Problem, welches nicht kleingeredet werden darf. Sogar im Jahr 2015 waren noch 16,7 % der Über-65-Jährigen von Altersarmut bedroht. Heute will ich es relativ kurz machen, weil wir den Antrag im Sozialausschuss bereits behandelt haben. Zusammenfassend kann man sagen, dass zu geringes Einkommen, eine schlechte Bildung, geringe Erwerbstätigkeit – Arbeitslose, Mütter –, Singledasein oder sogar Selbstständigkeit Ursachen für Altersarmut sind.
Wichtig sind auch die Zahlen aus dem Sozialbericht 2017. Wir benötigen eine gezielte Bestandsaufnahme und einen Überblick über bereits getroffene Maßnahmen. Deshalb haben wir unseren Antrag insgesamt umformuliert. Er lautet jetzt:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die Daten und Fakten zur Altersarmut aus dem Sozialbericht sowie zu bereits ergriffenen Maßnahmen zielgerichtet in mündlicher und schriftlicher Form zu berichten, um dann aufgrund des gegebenen Berichts erforderliche weitere Maßnahmen zum Abbau der Altersarmut einzuleiten.
Ein mündlicher Bericht ist uns wichtig, damit wir im Sozialausschuss darüber diskutieren können.
Wir wünschen uns auch, dass im Verlauf der parlamentarischen Beratungen – diese beginnen mit dem Bericht im Sozialausschuss – auch die Sozialverbände und die kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden. Ihre Positionen zum Thema Altersarmut sind uns sehr wichtig: Altersarmut darf in einem reichen Bayern nicht zur Gewohnheit werden. Der Ausspruch unseres – bald früheren – Ministerpräsidenten Seehofer, Bayern sei die Vorstufe zum Paradies, wird nach dem Bericht der Staatsregierung wohl der Vergangenheit angehören. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, den wir verändert haben, damit wir das Thema zielgerichtet im Sozialausschuss diskutieren können.
Ich möchte es ganz kurz machen. Ich bedanke mich, dass auch die GRÜNEN dem Berichtsantrag zustimmen, weil aus diesem Berichtsantrag weitere Maßnahmen entstehen werden. Sie haben es aber abgelehnt, Frau Weikert. Deswegen müssen Sie jetzt mal ruhig sein. Es wird mündlich und schriftlich berichtet. Das heißt, wir können im Sozialausschuss weiterdiskutieren. Dann steht drin – Frau Weikert, Sie haben es nicht gehört –, "um dann aufgrund des gegebenen Berichts erforderliche weitere Maßnahmen zum Abbau der Altersarmut einzuleiten". Das ist im Prinzip in die Zukunft gerichtet. Deswegen ist es nicht nur ein Berichtsantrag, sondern wir können danach weiterdiskutieren. Aber der Ausgangspunkt ist der Berichtsantrag. Das wollte ich nur sagen. Nochmal danke, dass die GRÜNEN zustimmen.
Frau Kollegin, im Verfassungsausschuss wurde dieser Antrag ausführlich diskutiert. Dort wurde der zweite Spiegelstrich – – Haben Sie das gesagt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Straub hat es heute zweimal gesagt, er hat es auch im Verfassungsausschuss gesagt: Es geht um Recht und Gesetz. Er sagt auch immer, Asylverfahren müssten in Prozesse der Arbeitsmigration überführt werden. Dazu sage ich Folgendes: Wir brauchen in Deutschland ein Einwanderungsgesetz. Nur weil wir kein Einwanderungsgesetz haben, ist das in dieser Form eben nicht möglich. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.