Protocol of the Session on December 7, 2017

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 118. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben und zweier ehemaliger Kollegen zu gedenken.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am 30. November verstarb in Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Alter von 76 Jahren der ehemalige Abgeordnete Dr. Martin Mayer. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1978 bis 1990 an und vertrat für die CSU den Stimmkreis München-Land-Nord. Während seiner Zugehörigkeit zur bayerischen Volksvertretung brachte er seine Fachkompetenz als Agraringenieur unter anderem in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie den Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen ein.

Von 1990 bis 2005 war er anschließend Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier engagierte er sich insbesondere im Bildungs- und Forschungsbereich sowie in der Europapolitik. Als Kommunalpolitiker setzte er sich zudem über zwei Jahrzehnte lang im Kreistag von München für die Belange der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein. Aufgrund seiner ruhigen und besonnenen Art, Politik zu betreiben, und mit seinem verbindlichen und den Menschen zugewandten Wesen war Dr. Martin Mayer ein über die Fraktionsgrenzen hinweg geschätzter und beliebter Kollege. Sein langjähriges politisches und ehrenamtliches Engagement wurde unter anderem mit dem Bayerischen Verdienstorden sowie dem Bundesverdienstkreuz am Bande gewürdigt.

Am 1. Dezember verstarb in Köfering Philipp Graf von und zu Lerchenfeld im Alter von 65 Jahren. Er war von 2003 bis 2013 Mitglied des Bayerischen Landtags, wo er für die CSU zunächst den Wahlkreis Oberpfalz und ab 2008 den Stimmkreis Regensburg-Land, Schwandorf vertrat. Im Parlament gehörte er unter anderem dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen an. Außerdem brachte er seine Sachkompetenz und seine Erfahrung in den Landesdenkmalrat ein.

Philipp Graf von und zu Lerchenfeld war darüber hinaus sowohl auf kommunalpolitischer als auch auf Ebene der Bundespolitik engagiert. So gestaltete er über viele Jahre hinweg als Gemeinderat von Köfe

ring und Kreisrat von Regensburg das Leben in seiner Heimat vor Ort mit. Von 2013 bis 2017 war er Mitglied des Deutschen Bundestags, wo er bayerische und oberpfälzische Interessen engagiert und erfolgreich vertreten hat. Er gehörte im Bundesparlament unter anderem dem Finanzausschuss an und genoss als kompetenter Finanzpolitiker fraktionsübergreifend großen Respekt und besondere Anerkennung.

Neben seinem politischen Wirken war Philipp Graf von und zu Lerchenfeld in zahlreichen Ehrenämtern aktiv. Mit Zurückhaltung, stets sachorientiert, aber unbeirrbar und konsequent vertrat Philipp Graf von und zu Lerchenfeld seinen Standpunkt. Aufgrund seines großen Fachwissens und seiner reichen Berufserfahrung war er ein gefragter Gesprächspartner, der sein Gegenüber nicht zuletzt auch mit Stilbewusstsein und Lebenskultur zu beeindrucken wusste.

Der Bayerische Landtag trauert mit den Hinterbliebenen und wird den beiden Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. –

Sie haben sich zum Gedenken an die Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch zwei Glückwünsche aussprechen. Heute haben Frau Staatsministerin Ilse Aigner und Herr Kollege Dr. Florian Herrmann Geburtstag. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und viel Erfolg bei Ihren parlamentarischen Aufgaben.

(Allgemeiner Beifall)

Die CSU-Fraktion hat auf ihr Vorschlagsrecht für die Aktuelle Stunde verzichtet.

Ich rufe daher gleich Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Arif Taşdelen, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Drs. 17/19007) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Kollegen Taşdelen von der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. Dezember haben in vielen Städten in Deutschland die Christkindlmärkte eröffnet. Die Weihnachtszeit hat begonnen. Neben dem Stress, Geschenke für

die Liebsten zu kaufen, ist das auch eine Zeit, die stark durch den christlichen Glauben und christliche Traditionen geprägt ist. Das Anzünden einer Kerze an jedem Adventswochenende, das Aufstellen des Weihnachtsbaums, der gemeinsame Kirchenbesuch und das Auspacken der Geschenke am Weihnachtsabend, all diese Traditionen sind aus der Weihnachtszeit nicht wegzudenken, und auch wer sonst sonntags nicht in die Kirche geht, legt, wenn christlich geprägt, doch großen Wert auf diese religiösen Bräuche.

Genauso verhält es sich mit dem Thema der Bestattungskultur, das wir heute diskutieren wollen. Sterben und Tod, in diesen Momenten kommen Menschen ihrem Glauben oft ganz nah. Es ist uns wichtig, dass Verstorbene nach bestimmten religiösen Regeln und Traditionen bestattet werden, entweder weil es die Verstorbenen so wünschen oder weil gerade in schweren Zeiten Rituale und Bräuche Kraft und Halt geben. Nun stellen Sie sich vor, Sie könnten Verstorbene, das heißt Verwandte, geliebte Eltern nicht in Ihrer Nähe nach den Regeln Ihrer Religion beerdigen, sondern müssten sie stattdessen in einem anderen Bundesland oder sogar in einem anderen Land beerdigen. Nicht die Möglichkeit zu haben, regelmäßig das Grab ihrer Angehörigen zu besuchen, wäre für viele Menschen unvorstellbar, und trotzdem ist genau das vielfach die Realität von Muslimen in Bayern.

Der Freistaat gehört mit Sachsen und Sachsen-Anhalt zu den letzten drei Bundesländern, in denen die Sargpflicht noch besteht. Muslime, die ihre Verstorbenen, so wie es ihre Religion vorgibt, ohne Sarg und nur in ein Leinentuch gehüllt begraben möchten, bringen ihre Angehörigen häufig noch in die alte Heimat zurück, obwohl sich besonders die junge Generation vielfach mehr mit ihrer neuen Heimat Deutschland als mit dem Herkunftsland ihrer Eltern identifiziert. Sie sind gezwungen, sich zwischen der Wahrung der Tradition und einem religiösen oder regelmäßigen Besuch des Grabes ihrer verstorbenen Angehörigen zu entscheiden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes möchten wir deshalb die Verpflichtung zur Bestattung im Sarg abschaffen. Unter Experten besteht längst Konsens darüber, dass eine Bestattung im Sarg nicht notwendig ist. Dies hat auch die Expertenanhörung im Juni 2015 im Innenausschuss des Bayerischen Landtags ergeben. Weder hygienische noch irgendwelche anderen Bedenken sprechen gegen eine Bestattung ohne Sarg.

Vor wenigen Wochen habe ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Auch sie hat keinen einzigen Grund gegen eine Abschaffung der Sargpflicht vorgebracht, außer dem, dass die Staats

regierung keinen zwingenden Bedarf für eine Änderung sehe. Wir sollten uns deshalb die Frage stellen: Ist die Sargpflicht wirklich noch zeitgemäß? Immer weniger Menschen in Deutschland möchten sich im Sarg bestatten lassen, sondern befürworten alternative Bestattungsformen, zum Beispiel Urnenbestattung, Bestattung in der Natur, etwa im Wald oder auf See. Laut einer aktuellen Umfrage von Statista aus dem Jahr 2017 würden sich nur noch 8 % der Bevölkerung für eine Sargbeerdigung entscheiden. Das heißt, über 90 % von Menschen verschiedener Religionen – Christen, Muslime, Juden, aber auch Atheisten – in unserer Gesellschaft wünschen eine andere Bestattungsform.

Die Mehrheit der Bundesländer hat auf diesen Trend in der Bestattungskultur mit einer Reform ihres Bestattungsrechts reagiert. Friedhöfe, die häufig mit Leerflächen zu kämpfen haben, haben in anderen Bundesländern Muslime als neue Kunden für sich entdeckt. In Wuppertal wird 2018 sogar der erste muslimische Friedhof eröffnet.

Es geht uns bei unserem Gesetz also nicht darum, neue Regeln zu schaffen. Die genannten 8 % dürfen sich immer noch nach christlicher Tradition im Sarg bestatten lassen. Es geht uns im Gegenteil darum, eine längst überholte Verpflichtung endlich abzuschaffen und damit für den restlichen Teil der Bevölkerung neue Möglichkeiten zu schaffen bzw. ihre religiösen Bedürfnisse anzuerkennen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben 2015 in unserem Bayerischen Partizipations- und Integrationsgesetz auch die Abschaffung der Sargpflicht in Bayern gefordert. Seinerzeit haben die Mehrheitsfraktion, aber auch, so glaube ich, die FREIEN WÄHLER dieses Gesetz abgelehnt, weil nicht nur die Abschaffung der Sargpflicht gefordert wurde, sondern noch weitergehende Forderungen gestellt wurden. Anfang des Jahres hat die Fraktion der GRÜNEN einen Gesetzentwurf eingebracht. Wenn ich mich richtig entsinne, Herr Freiherr von Lerchenfeld, haben die CSU und auch die Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER diesen Gesetzentwurf abgelehnt, weil er ihnen zu weit ging. Ich glaube, die GRÜNEN hatten seinerzeit auch spezielle Räume zum Waschen der Leichname usw. gefordert. Deswegen haben Sie gesagt, dass Ihnen diese Forderungen zu weit gehen.

Deshalb machen wir als SPD-Fraktion es Ihnen heute ganz leicht, indem wir keine weitergehenden Forderungen, sondern nur eine einzige Forderung stellen: Das ist die Änderung des Artikels 16 des Bestattungsgesetzes, nämlich die Abschaffung der Sargpflicht.

Als ich meine Rede ausgedruckt habe – aus Nachhaltigkeitsgründen verwende ich immer Papier, das ich schon einmal benutzt habe –, habe ich gemerkt, dass sich auf der Rückseite meiner Rede ein geschmückter Weihnachtsbaum, gemalt von meiner Tochter, befand. Da dieser Weihnachtsbaum nicht so toll gelungen ist, vermute ich, dass dieses Papier zwei Jahre alt ist. Meine Tochter war damals vier Jahre alt. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen – da blicke ich insbesondere zu den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion hinüber –, wir haben heute tatsächlich die Möglichkeit, den Menschen in Bayern in Aussicht zu stellen, dass wir ihnen ein Geschenk, nämlich die Abschaffung der Sargpflicht, unter den Weihnachtsbaum legen. Ich würde mich sehr freuen, wenn heute auch die CSUFraktion signalisieren würde, dass sie mit der Abschaffung der Sargpflicht zumindest leben kann.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Freiherr von Lerchenfeld das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Red- ner nicht autorisiert) Herr Präsident, Hohes Haus! In dieser Legislaturperiode haben wir uns in diesem Haus schon mehrfach mit dem Bestattungsgesetz befasst. Aus den Reihen der Opposition kam in den vergangenen Jahren gewissermaßen ein Potpourri verschiedenster Anträge zu diesem Thema.

(Florian von Brunn (SPD): Nein, nein, nein!)

Eine Gesamtaufstellung dazu werde ich Ihnen diesmal nicht liefern. Sie können das gerne im Plenarprotokoll 17/97 vom 22. Februar dieses Jahres nachlesen.

Wir behandeln aktuell einen weiteren Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Bestattungsgesetzes – das ist die Drucksache 17/19007. Der uns vorliegende SPD-Gesetzentwurf suggeriert geradezu, dass muslimische Bestattungen einzig und allein durch unsere aktuelle Gesetzgebung bezüglich der Sargpflicht verhindert werden würden; verstorbene Muslime müssten daher in ihre ursprünglichen Heimatländer überführt und dort bestattet werden.

Meine Damen und Herren von der SPD, die Bestattung im Leichentuch ohne Sarg ist nach den Riten des Islam nur eine von mehreren Vorgaben. Gefordert werden beispielsweise auch: Die Bestattung sollte noch am Todestag stattfinden; der Friedhof benötigt einen Raum für rituelle Waschung; der Raum für die Trauerfeier muss frei von christlichen Symbolen sein; das Gräberfeld muss es ermöglichen, dass der Tote

mit dem Gesicht nach Mekka weist; die Grabstätte muss sich in jungfräulicher Erde befinden, in der noch keine andere Bestattung stattgefunden hat, und es ist ein ewiges Ruherecht zu gewähren; Grabschmuck und Grabpflege sind dabei nicht üblich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie kommt es dann, dass sich trotz Sargpflicht immer mehr Muslime auf bayerischen Friedhöfen beerdigen lassen? Im Freistaat gibt es mittlerweile 13 Friedhöfe mit muslimischen Grabfeldern. Beispielsweise gibt es in München über 1.700 muslimische Gräber, in Nürnberg sind es 400 und in Würzburg 130. Dazu passt ein Bericht aus dem Online-Portal der "Süddeutschen Zeitung" vom 29. Oktober 2017, in dem wir lesen:

Amun, der seinen richtigen Namen nicht verraten will, ist Muslim. Er kommt ursprünglich aus Ägypten, aber in Deutschland hat er den größten Teil seines Lebens verbracht. "Ottobrunn ist mein Zuhause", sagt er. Ihm war es wichtig, dass seine Tochter nach muslimischen Traditionen und Regeln beerdigt wird. Und ihm war auch wichtig, dass das Grab in seiner Nähe ist. In Ottobrunn war beides möglich. Dort gibt es seit zwei Jahren ein muslimisches Gräberfeld.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, muslimische Grabfelder auf bayerischen Friedhöfen zeigen, dass die Friedhofsträger und die Gläubigen vor Ort praktikable Lösungen im Rahmen des geltenden Rechts finden. Daher ist es sehr wohl möglich, muslimische Bestattung und bayerische Gesetzgebung unter einen Hut zu bringen. Die CSU-Fraktion ist daher dafür, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch hat das Recht, würdig beerdigt zu werden, und jeder Angehörige hat das Recht, den Angehörigen, der verstorben ist, würdig zu bestatten. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen und unterschiedliche Traditionen. Ich möchte das Ganze nicht am Islam festmachen. Beim Lesen der Bibel erfahren wir, dass Jesus in Leinentüchern beerdigt wurde. Vor 200 Jahren wurden die Menschen in unserer Gegend nicht in Särgen, sondern meistens in Tüchern beerdigt. Die Beerdigung in Särgen ist inzwischen unsere Tradition. Andere Bundesländer machen uns aber vor, dass es durchaus möglich ist, von der Sargpflicht ab

zuweichen und andere Bestattungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Wir haben dem letzten Gesetzentwurf der GRÜNEN zu diesem Thema deshalb nicht zugestimmt, weil darin zu sehr ins Detail gegangen wurde. Dieser Gesetzentwurf eröffnet den Ministerien jedoch die Möglichkeit, die Details so zu regeln, dass sie nicht unbedingt zulasten der Kommunen gehen. In meinen Augen muss nicht jedes Leichenhaus einen Waschraum haben. Hier könnten sich mehrere kleine Kommunen zusammenschließen und einen Waschraum zur Verfügung stellen. Wenn man es will, ließe sich dieses Problem relativ einfach lösen.

Natürlich wird es auch Abstriche geben, über die wir mit der muslimischen Kerngemeinde sprechen müssen. Eine "ewige" Bestattung am gleichen Platz ist in einem Land mit einer großen Bevölkerungsdichte problematischer als in der Fläche. Dieses Problem ließe sich aber lösen. Wir sollten dieses Problem angehen. Die Verfassung schützt die Menschenwürde und die Religionsfreiheit. Ich glaube, darunter fällt auch die Freiheit zu wählen, welche Form der Beerdigung man möchte. Uns Christen ist es auch nicht verboten, uns in Leichentüchern beerdigen zu lassen. Im Christentum ist die Sargpflicht nicht bindend vorgeschrieben.

Wir sprechen hier von "Tradition", wir glauben aber nur, dass es sich um eine Tradition handelt. Wenn wir in die Vergangenheit zurückblicken, sehen wir: Es sind nicht viele Jahrhunderte, in denen bei uns die Sargbestattung üblich ist.

Meine Fraktion wird ernstlich darüber nachdenken, wie sie sich entscheiden wird. Ich signalisiere nach wie vor große Bereitschaft, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil uns die anderen Bundesländer vormachen, dass ein Verzicht auf die Sargpflicht möglich ist. Wir können doch nachschauen, welche Regelungen die anderen Bundesländer beschlossen haben.

Ich denke, die Probleme lassen sich lösen, unabhängig von den einzelnen Religionen. Es würde von einer gewissen Offenheit zeugen, wenn wir mehrere Bestattungsmöglichkeiten vorsehen würden. Die Kirche hat es früher auch nicht unbedingt gern gesehen, wenn ein Leichnam verbrannt worden ist. Die Verbrennung ist heute mit der Sargbestattung gleichwertig. Ich möchte keine statistischen Zahlen nennen, sondern nur sagen: Heute wird niemand schief angeschaut, weil er sich in einem Sarg beerdigen oder sich verbrennen lassen möchte. Deshalb wird auch keiner schief angeschaut werden, wenn er sich in einem Leichentuch bestatten lassen will. Die Fachleute können darüber entscheiden, welche Voraussetzungen an ein

Leinentuch zu stellen sind, damit es im Hinblick auf die Verwesung in unserem Klima und bei unseren Bodenverhältnissen passt.