Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 89. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch zwei Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Jeweils einen halbrunden Geburtstag feierten am 5. Dezember der Herr Kollege Harry Scheuenstuhl und am 7. Dezember der Kollege Dr. Florian Herrmann. Im Namen des gesamten Hauses und persönlich wünsche ich den beiden alles Gute und viel Erfolg bei ihrer parlamentarischen Arbeit.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn das Haus etwas besser besetzt ist, kann man die nächste Ankündigung wiederholen; ich sage es aber auch jetzt schon zu Beginn. Ich darf Sie auf eine technische Neuerung am Redepult aufmerksam machen. Ab heute besteht für die Präsidentin oder den Präsidenten bzw. für den Plenardienst während der Sitzung die Möglichkeit, eine Zwischenfrage oder Intervention am Display des Redepultes anzuzeigen. Die Kollegin oder der Kollege am Pult wird durch das Signal noch während des Redebeitrags über die im Anschluss folgende Frage oder Intervention informiert und weiß damit, dass sie oder er nach den eigenen Ausführungen noch am Pult verbleiben soll. Wir können dadurch die Peinlichkeit vermeiden, dass der Redner nach dem Applaus sofort das Rednerpult verlässt und zurückgerufen werden muss. Das nur zur Information. Wenn das Haus besser besetzt ist, können wir das noch wiederholen.
Im Übrigen wünsche ich uns in Anlehnung an Eugene O’Neills "Eines langen Tages Reise in die Nacht": Alles Gute.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (Drs. 17/14473) - Erste Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommu
nale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Drs. 17/14472) - Erste Lesung
Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatsminister Joachim Herrmann persönlich. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes sollen für die kommende Landtagswahl 2018 die Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlkreise und die Stimmkreiseinteilung an die Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Wir setzen damit die Änderungsvorschläge aus dem Stimmkreisbericht um, den die Staatsregierung dem Landtag am 6. September 2016 erstattet hat.
Das geltende Wahlrecht sieht vor, dass die 180 Landtagsmandate auf die sieben Wahlkreise nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zu verteilen sind. Nach den am gesetzlich festgelegten Stichtag, dem 15. Juni dieses Jahres, verfügbaren Zahlen der deutschen Hauptwohnungsbevölkerung zum Stand vom 30. November 2015 gewinnt der Wahlkreis Oberbayern einen Sitz und hat demnach künftig 61 Sitze. Der Wahlkreis Unterfranken erhält entsprechend seinem Bevölkerungsanteil zukünftig nicht mehr 20, sondern 19 Landtagsmandate. Mit der auf einen Wahlkreis entfallenden Zahl von Gesamtmandaten steht unter Berücksichtigung der Bayerischen Verfassung auch die Zahl der in einem Wahlkreis möglichen Stimmkreise fest, weil danach je Wahlkreis höchstens ein Stimmkreis mehr gebildet werden darf, als Abgeordnete aus der Wahlkreisliste zu wählen sind. Danach kann dem Verlust des Mandates in Unterfranken durch Abgabe eines Listenmandats Rechnung getragen werden. Eine Änderung bei der Zahl der Stimmkreise ist in diesem Wahlkreis nicht erforderlich. In Oberbayern kann aufgrund des neu hinzugekommenen Mandats ein Stimmkreis mehr gebildet werden. Damit wird sich die Zahl der Stimmkreise in Oberbayern auf 31 erhöhen.
Die Staatsregierung schlägt vor, den für Oberbayern neu hinzukommenden Stimmkreis in der Stadtmitte der Landeshauptstadt München zu bilden, und zwar unter Einbeziehung und Veränderung von Gebietsteilen weiterer Stimmkreise in München. In den übrigen
Stimmkreisen des Wahlkreises Oberbayern und der anderen Wahlkreise drängen sich weitere Änderungen im Zuschnitt nicht auf. Hier soll unter Hinnahme noch vertretbarer Toleranzwerte am Grundsatz der Stimmkreiskontinuität festgehalten werden. Hohes Haus, ich würde mich freuen, wenn unsere Vorschläge im Rahmen der weiteren parlamentarischen Beratungen Ihre Zustimmung finden würden, und hoffe, dass das Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Parteien und Wählergruppierungen, die sich auf Änderungen bei der Mandatsverteilung und der Stimmkreiseinteilung frühzeitig einstellen müssen, so durchgeführt werden kann, dass vom Landtag beschlossene Änderungen zum Zeitpunkt der bereits Mitte April nächsten Jahres möglichen Wahlen für Vertreterversammlungen in Kraft getreten sind.
Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfes und wünsche Ihnen allen heute einen wunderschönen langen Tag.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei bekanntermaßen an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Schindler von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wahlrechtsfragen sind Machtfragen, das weiß niemand besser als die CSU. Wir haben das bei allen zurückliegenden Änderungen der Einteilung von Stimmkreisen erlebt. Dabei wurden immer ausgerechnet die Varianten als vorzugswürdig bezeichnet, die für den CSU-Bewerber am vorteilhaftesten erschienen sind. Ich erinnere an die Bildung eines Stimmkreises Regensburg-Land, Schwandorf, der für die damalige Kollegin Deml geschaffen und bald darauf wieder aufgelöst worden ist. Ich erinnere an die Schaffung eines sogenannten HundeknochenStimmkreises damals in Oberfranken und an die Diskussionen bei der letzten Stimmkreisreform über den neuen Stimmkreis im Raum Ingolstadt. Meine Damen und Herren, diesmal soll der Herr Kultusminister ein bisschen unterstützt werden.
Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, die Verteilung der Zahl der Abgeordnetenmandate auf die Wahlkreise Oberbayern und Unterfranken sowie die Stimmkreiseinteilung im Wahlkreis Oberbayern entsprechend den Vorschlägen der Staatsregierung in ihrem Stimmkreisbericht abzuändern. Zugrunde ge
legt sind die Zahlen, die der Herr Innenminister bereits genannt hat. Da die deutsche Hauptwohnungsbevölkerung ausweislich dieser Zahlen in Unterfranken um 1,27 % abgenommen und in Oberbayern um 1,92 % zugenommen hat, muss Unterfranken einen Sitz abgeben und bekommt Oberbayern einen zusätzlichen Sitz hinzu. Daran ist nicht zu rütteln.
Die auch diesmal im Stimmkreisbericht dokumentierte Tendenz, dass die Menschen in die Ballungszentren ziehen und dass ländliche und strukturschwache Gebiete Einwohner und in der Folge auch Abgeordnetenmandate verlieren, ist weiß Gott nicht neu. Ich darf daran erinnern, dass zum Beispiel in Oberfranken die Zahl der Mandate von 25 im Jahre 1950 auf 20 im Jahre 1998 und nach der Verkleinerung des Landtags auf 16 zurückgegangen ist. Im Jahre 1950, bei weniger Einwohnern, waren es also noch 25 Mandate, und seit 2003, nach der Verkleinerung des Landtags, sind es nur noch 16, während in Oberbayern im gleichen Zeitraum die Zahl der Mandate von 54 auf 65 angestiegen ist, nach der Verkleinerung des Landtags 60 betragen hat und jetzt dann 61 betragen soll.
Das liegt nicht nur an der demografischen Entwicklung, sondern hat schon auch etwas mit Politik zu tun und ist wenigstens ein Indiz dafür, dass es nicht so gut gelungen ist, überall in Bayern gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Natürlich ist uns bekannt, dass mit dem Wahlrecht keine Strukturpolitik gemacht werden kann. Umgekehrt muss aber das Wahlrecht eine gescheiterte Strukturpolitik nicht auch noch sanktionieren. Es darf nicht einfach fatalistisch zugesehen werden, wie die Zahl der Abgeordneten aus Oberfranken, Unterfranken und der Oberpfalz immer weiter schrumpft und in der Folge auch die Zahl der Sitze in den Bezirkstagen zurückgeht.
Wir haben doch die absurde Situation, dass der Bezirkstag von Oberbayern künftig 61 Mitglieder haben wird, der Bezirkstag der Oberpfalz und der Bezirkstag von Oberfranken nur noch 16 und der Bezirkstag von Unterfranken nur noch 19. Das ist absurd, weil die Bezirkstage im Prinzip überall die gleichen Aufgaben zu erledigen haben. Obwohl es dieses Mal, im Gegensatz zum Jahr 2011, nur um ein Mandat geht und obwohl der Aufschrei diesmal nicht so laut ist wie im Jahr 2011, ist es meines Erachtens weiterhin geboten, zu überlegen, wie der Prozess der Verringerung der Repräsentanz der peripheren Wahlkreise bei Beachtung des Grundsatzes der Wahlgleichheit gestoppt oder zumindest abgemildert werden kann.
Ich verweise diesbezüglich auf die Anhörung, die der Rechts- und der Innenausschuss hierzu am 26. September 2011, hochkarätig besetzt, durchgeführt
haben, und auf den ergänzenden Bericht der Staatsregierung vom 3. Mai 2011 über Möglichkeiten und Auswirkungen einer Änderung der Verfassung zur Festschreibung einer Mindestzahl von Mandaten für jeden Regierungsbezirk. Meine Damen und Herren, dieses Thema kann heute nicht weiter vertieft werden, aber es muss meines Erachtens in den Ausschüssen noch einmal diskutiert werden.
Zu der vorgeschlagenen Schaffung eines zusätzlichen neuen Stimmkreises 109, München-Mitte: Der Vorschlag, den neuen Stimmkreis für Oberbayern auf dem Gebiet der Stadt München zu bilden, ist verfassungsrechtlich nicht zwingend. Das wird auch nicht behauptet. Ein neuer Stimmkreis könnte auch außerhalb der Landeshauptstadt gebildet werden, zumal es auch dort Stimmkreise gibt, die schon bedenklich nahe an dem höchstzulässigen Abweichungswert kratzen, wie zum Beispiel Weilheim-Schongau mit plus 23,1 % und Landsberg am Lech mit plus 22,8 %. Dafür, den neuen Stimmkreis in der Landeshauptstadt zu bilden, spricht aber, dass die Bevölkerung in München seit Jahren jährlich um etwa 25.000 Einwohner wächst und dass zwei Stimmkreise, nämlich München-Giesing und München-Milbertshofen, schon jetzt mit plus 24 % bzw. plus 20,3 % deutlich über dem Stimmkreisdurchschnitt liegen.
Der von der Staatsregierung nun vorgeschlagene Zuschnitt des neuen Stimmkreises München-Mitte ist auch keineswegs zwingend. Tangiert werden sechs von bisher acht Münchner Stimmkreisen. Ausgerechnet die Teile der bisherigen Stimmkreise, in denen die SPD immer gut abgeschnitten hat, sollen nun weggenommen und in der Mitte der Stadt zu einem neuen Stimmkreis zusammengesetzt werden. Das ist für die CSU-Bewerber in den bisherigen Stimmkreisen 108, 103 und 104 von gewissem Vorteil.
Hinzu kommt, dass der Stadtteil Neuhausen, der bereits bei den zurückliegenden Stimmkreiseinteilungen willkürlich und mit absurden Folgen, insbesondere im Bereich des Rotkreuzplatzes, zusammengeschustert worden ist, nun erneut aus nicht nachvollziehbaren Gründen zerschnitten werden soll. Dass der neue Stimmkreis nicht organisch gewachsen ist, keine althergebrachte Identität hat und dass die bisherigen Stimmkreise in München nicht gerade von großer Kontinuität gekennzeichnet sind, liegt am System. Gleichwohl ist der vorliegende Vorschlag nicht zwingend und wird mit Sicherheit noch Gelegenheit und Anlass für Diskussionen in den Ausschüssen bieten.
Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Den anderen Vorschlägen in diesem Gesetzentwurf, auf die der Herr Innenminister nicht eingegangen ist, zum Beispiel was die Schaffung eines neuen Beschwerdeausschusses als Wahlorgan betrifft, stimmen wir zu. Ansonsten warten wir die Diskussionen in den Ausschüssen ab.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Lorenz von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident, verehrte Kollegen! Zunächst einmal darf ich Ihnen einen guten Morgen wünschen. Dass das Wahlrecht einen gewissen Einfluss auf die politische Kultur eines Landes und auf das politische Geschehen hat, haben wir nicht zuletzt in Amerika gesehen. Die Kandidatin Frau Clinton hat mit 2 % mehr Stimmen als ihr Konkurrent gewonnen. Landesweit hat sich aber Herr Trump durchgesetzt. Die Besonderheit des amerikanischen Wahlsystems ist, dass die Wahlmänner in den Bundesstaaten nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Ich möchte das gar nicht kritisieren. Wir haben in Deutschland Gremien, wo es ähnlich ist. Ich nenne den Bundesrat, wo die jeweiligen Landesregierungen für die Gesamtheit ihres Landes nach dem Mehrheitsprinzip ihre Stimme abgeben.
Auch auf anderen Ebenen gab es eine breite Diskussion über das Wahlrecht. Ich nenne hier insbesondere das Bundestagswahlrecht. Nach derzeitigen Prognosen wird es trotz der bisherigen Abgeordnetenzahl von 598 möglicherweise nach der nächsten Wahl 700 Abgeordnete im Deutschen Bundestag geben. Das einschlägige Wahlrecht wird vermutlich bei der nächsten Bundestagswahl zu etwa 100 Ausgleichsmandaten führen, um ein paar Überhangmandate auszugleichen. Dieses Wahlrecht versteht kaum jemand. Selbst Spezialisten, die sich mit dem Wahlrecht auskennen, können das kaum erklären. Das ist ein sehr schwieriges Wahlrecht.
(Volkmar Halbleib (SPD): Damit kann man den Menschen in Unterfranken auch nicht erklären, warum bei ihnen ein Mandat wegfällt!)
Das bayerische Wahlrecht wird in Fachkreisen in den höchsten Tönen gelobt. Ich möchte Ihnen das einmal mit ein paar Punkten begründen. Das bayerische Wahlrecht ist vermutlich das basisdemokratischste und bürgerfreundlichste Wahlrecht, das es in ganz Europa gibt. Der Bürger in Bayern hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht dadurch wahrzunehmen, dass er zwei
gleichberechtigte Stimmen, Erststimme und Zweitstimme, abgibt. Beide Stimmen werden bei der Verteilung der Mandate gleichberechtigt berücksichtigt. Ich finde dieses Modell absolut richtig. Es wäre nicht nachzuvollziehen, wenn die Erststimme eine mindere Bedeutung als die Zweitstimme hätte. Unser Modell stärkt auch die Beziehung der Wähler zu dem jeweiligen Abgeordneten.
Der Bürger in Bayern hat ferner die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, mit welchen Abgeordneten das Parlament besetzt sein soll. Eine Partei setzt nicht eine unveränderliche Kandidatenliste fest, sondern unterbreitet einen Vorschlag. Der Bürger kann auf der Grundlage des jetzigen Wahlrechts durch die Kombination aus Erststimme und Zweitstimme das Parlament quasi selbst zusammensetzen. Es ist durchaus möglich, dass ein Parlamentarier von, Beispiel Oberbayern, Platz 61 oder, Beispiel Oberfranken, Platz 16 der Landesliste in den Bayerischen Landtag gewählt wird. Derartige basisdemokratische Möglichkeiten finden Sie meines Wissens in keinem anderen Bundesland.
Das bayerische Wahlrecht spiegelt auch auf besondere Weise die regionale Tradition des Landes wider. Es wird nicht eine quasi anonyme Landesliste gewählt. Bei der Bundestagswahl stehen sogar nur die ersten fünf Kandidaten auf dem Stimmzettel. Bei der Landtagswahl stehen alle Kandidaten auf dem Stimmzettel, bis hin zu Platz 61, wie es künftig in Oberbayern der Fall sein wird. Der Bürger kennt seine parlamentarischen Vertreter vor Ort. Er hat ausdrücklich das Recht, zwischen ihnen auszuwählen.
Die Wahl zum Bayerischen Landtag ist überschaubar. Sie orientiert sich an der kleinteiligen Struktur Bayerns. Im Grunde finden bei der Landtagswahl sieben getrennte Wahlen statt. Dieses Modell halte ich für sehr günstig. Auch im Interesse der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger halte ich es für sehr gut. Die Bürger vor Ort kennen ihre Listenbewerber und ihre Abgeordneten. Sie wissen am besten, wer gewählt werden sollte.
Dieses System ist zudem präzise. Die Abgeordnetenmandate werden auf die Wahlkreise bzw. Regierungsbezirke streng mathematisch entsprechend der Bevölkerungsentwicklung aufgeteilt. Das ist ein absolut faires Verfahren. Es gibt keinerlei politischen Gestaltungsspielraum, selbst dann nicht, wenn die Mehrheitsfraktion etwas anderes möchte.
61 Mandate in Oberbayern sind eben 61 Mandate in Oberbayern. Es steht nicht im Belieben der parlamen
tarischen Mehrheit, wahllos zu entscheiden, dass es 62 oder nur 60 sein sollten. Ich finde, das ist ein weises System. Es garantiert die gleichmäßige regionale Verteilung der politischen Vertreter. Jede Partei, die im bayerischen Parlament vertreten ist, wird vermutlich mindestens einen Abgeordneten aus einem Regierungsbezirk stellen.
Die Befürworter der Wahl einer Landesliste bitte ich, Folgendes zu bedenken: Wer schließt aus, dass dann nur jeweils 12 statt 16 Vertreter der Oberpfalz und Oberfrankens dem bayerischen Parlament angehören? – Es könnten aber auch 20 sein.
Wer das gegenwärtige System ändern will, sollte im Blick haben, dass in kaum einer Region die Bevölkerung abnimmt. Im Gegenteil, in einigen Regionen nimmt sie deutlich zu. Aber niemand wird wollen, dass die Vertretung gewisser Regierungsbezirke dadurch gemindert wird, dass die Zahl der Abgeordneten aus diesen Regierungsbezirken deutlich reduziert wird. Außerdem gilt es, das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit zu beachten. Jede Stimme muss von Verfassung wegen zwingend die gleiche Wertigkeit haben. Wir dürfen nicht Bürger bestimmter Regierungsbezirke benachteiligen. Ebenso ist es unzulässig, Bürger einer Stadt gegenüber Bürgern des ländlichen Raums zu benachteiligen. Ich betone, der Erfolgswert jeder Stimme muss von Verfassung wegen gleich sein.