Protocol of the Session on June 21, 2017

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 106. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am vergangenen Freitag verstarb im Alter von 87 Jahren der ehemalige Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland Dr. Helmut Kohl. Mit seinem Tod verliert unser Land eine herausragende politische Persönlichkeit und einen bedeutenden Staatsmann, der die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und das Zusammenwachsen Europas über lange Zeit maßgeblich mitgestaltet hat. Geboren am 3. April 1930 in der damals bayerischen Pfalz, machte sich Helmut Kohl als jüngster Ministerpräsident der Bundesrepublik Deutschland von 1969 bis 1976 als Regierungschef des Landes Rheinland-Pfalz früh einen Namen als Reorganisator und Erneuerer, der unter anderem mit einer Verwaltungs- und Gebietsreform sowie Hochschulneugründungen für einen Strukturwandel im damals noch sehr ländlich geprägten Bundesland Rheinland-Pfalz sorgte.

1976 wurde Helmut Kohl, der 25 Jahre lang Bundesvorsitzender der CDU war, in den Bundestag gewählt, dem er bis 2002 angehörte. Am 1. Oktober 1982 wurde er im Rahmen des ersten erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotums in der Geschichte des Deutschen Bundestags gegen den amtierenden Bundeskanzler Helmut Schmidt zum sechsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. In seine 16 Regierungsjahre fielen unter anderem der große europäische Umbruch mit dem Ende des Ost-West-Konflikts, dem Fall der Mauer, der Ablösung des kommunistischen Systems in der DDR und dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Helmut Kohl nutzte den historischen Moment, an den viele nicht mehr geglaubt hatten, und ergriff die Chance, die die friedliche Revolution der Menschen in der DDR bot, um mit kluger Politik und beharrlichem Mut in engem und vertrauensvollem Kontakt mit dem amerikanischen Präsidenten George Bush, dem sowjetischen Generalsekretär Michail Gorbatschow sowie schließlich auch dem französischen Präsidenten François Mitterrand am 3. Oktober 1990 im Rahmen des Zweiplus-Vier-Vertrages die Wiedervereinigung Deutschlands und die volle Herstellung seiner Souveränität zu erreichen. Die Erinnerung an Helmut Kohl wird immer

untrennbar mit der Wiedervereinigung Deutschlands verbunden bleiben.

Als zutiefst überzeugter Europäer gehörte Helmut Kohl auch zu den Baumeistern Europas. Er wollte mit der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes und der Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung die Einigung Europas und die Einbindung Deutschlands in die europäische Staatengemeinschaft unumkehrbar machen. Für ihn bildeten die Freundschaft mit Frankreich, die enge Partnerschaft mit Amerika und das transatlantische Bündnis, die Versöhnung mit Polen und eine vertrauensbildende Beziehung zu Russland die Konstanten seines Denkens und seiner Politik. Am 11. Dezember 1998 wurde er für seine besonderen Verdienste um die Gestaltung, Zusammenarbeit und Erweiterung der Europäischen Union zum "Ehrenbürger Europas" ernannt. Die Sorge um die Zukunft Europas hat ihn auch nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik bis zuletzt bewegt. –

Helmut Kohl war ein großer deutscher und europäischer Staatsmann. Er hat sich um unser Vaterland und Europa besonders verdient gemacht.

Ich bitte Sie außerdem, eines ehemaligen Kollegen aus dem Landtag zu gedenken. Am 15. Juni verstarb im Alter von 99 Jahren Herr Baptist Hempfling. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1954 bis 1970 an und vertrat für die CSU den Stimmkreis Kronach/ Oberfranken. Während seiner Parlamentszugehörigkeit war er Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Kriegsfolgegeschädigten, des Ausschusses für Grenzlandfragen sowie des Ausschusses für Sozialpolitische Angelegenheiten. Von den Erfahrungen seiner Kriegsteilnahme und Kriegsgefangenschaft geprägt, war es ihm stets ein zentrales Anliegen, ein offenes Ohr für die Nöte der Menschen zu haben. Dabei zeichnete er sich nicht nur durch seinen analytischen Verstand, sondern auch durch seine Aufgeschlossenheit in allen Lebensfragen aus.

Neben seinem landespolitischen Engagement war Herr Baptist Hempfling über lange Zeit auch auf kommunaler Ebene aktiv, wo er sich im Kreistag und im Stadtrat von Kronach sowie später als langjähriger Erster Bürgermeister der Stadt mit Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetzte. Dabei gestaltete er das Leben der Menschen vor Ort mit und konnte Impulse setzen, die in seiner Heimatstadt Kronach und darüber hinaus bis heute positiv wirken. Sein großes Engagement wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Bayerischen Verdienstorden und dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.

Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird den Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. –

Sie haben sich von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch einen Geburtstagsglückwunsch aussprechen. Am 20. Juni feierte Herr Kollege Dr. Hans Reichhart einen halbrunden Geburtstag. – Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarische Arbeit.

(Allgemeiner Beifall)

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich auch noch eine Begrüßung vornehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentribüne haben auf Einladung der SPD-Fraktion Gäste aus dem ungarischen Parlament Platz genommen. Ich begrüße stellvertretend den Delegationsleiter, Herrn Dr. Bertalan Tóth, den Fraktionsvorsitzenden der Ungarischen Sozialistischen Partei im ungarischen Parlament, und Frau Agnes Kunhalmi, die stellvertretende Vorsitzende des Bildungsausschusses im ungarischen Parlament. – Ich heiße Sie alle herzlich willkommen und wünsche Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt hier bei uns im Bayerischen Landtag.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Drs. 17/16102) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Norbert Dünkel u. a. (CSU) (Drs. 17/16464)

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Altersgrenze für das Ende des aktiven Feuerwehrdienstes (Drs. 17/16467)

Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 17/16523)

Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 17/16910)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Dünkel von der CSUFraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Mitberichterstatter Stefan Schuster, meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute zur Verabschiedung der Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes kommen. Viele Kameradinnen und Kameraden draußen in unseren Wehren warten bereits seit einigen Wochen darauf. Wir haben mit Fug und Recht an erster Stelle denen zu danken, die in unseren Freiwilligen Feuerwehren über das ganze Jahr hinweg ihren ehrenamtlichen Dienst für die Menschen und deren Eigentum leisten, aber auch für die Tier- und Sachrettung und den Umweltschutz da sind.

In Bayern ruhen der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst zu großen Teilen auf den Schultern von ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen. Derzeit leisten in Bayern 320.000 Personen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon 310.000 ehrenamtlich.

Hauptanliegen der Gesetzesänderung ist die Eröffnung zusätzlicher Möglichkeiten zur nachhaltigen Sicherung des ehrenamtlichen Einsatzkräftepotenzials für die Feuerwehren vor Ort. Die Feuerwehren hatten zwar bislang noch keine nennenswerten Einbußen im Bereich ihrer personellen Ausstattung. Aber wir sehen natürlich die heraufziehenden demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen, die dazu führen, dass sich junge Menschen nicht mehr so stark in eine Organisation, in Verantwortung einbinden lassen wollen. Letztlich betrachten wir die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auch als Beitrag zur Zukunftssicherung. Für die Zukunft der Feuerwehren sollen jetzt die Weichen gestellt werden.

Wir wollen die Nachwuchsarbeit stärken, indem wir für die gemeindliche Arbeit Kinderfeuerwehren ermögli

chen. Künftig können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden. – Wesentlicher Aspekt, auf den ich bei der Ausschussberatung in meiner Eingangsbemerkung zu sprechen gekommen bin, ist die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den Feuerwehrdienst auf 65 Jahre. Ferner wird die Möglichkeit kommunaler Zusammenarbeit erweitert. Damit können künftig auch gemeindeübergreifend Feuerwehren gegründet werden.

Zu den Punkten im Einzelnen:

Erstens. Kinderfeuerwehren stehen in Konkurrenz zu vielen Freizeitaktivitäten. Alle Vereine versuchen natürlich, Jugendliche zu erreichen. Der jetzt mögliche Beitritt von Kindern zu Kinderfeuerwehren wird ein wesentliches Instrument der Nachwuchsgewinnung sein. Damit wird es möglich, Kinder frühzeitig an die Feuerwehr zu binden. Die Einrichtung von Kinderabteilungen ist bei den Feuerwehrvereinen zwar schon jetzt möglich. Doch durch die Verankerung von Kinderfeuerwehren im Gesetz und damit in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Nachwuchsarbeit in ihrer öffentlichen Einrichtung Feuerwehr freiwillig selbst erheblich zu stärken. In dem Zusammenhang muss aber auch gesagt werden, dass es ein Angebot auf freiwilliger Basis ist. Es besteht für keine Gemeinde die Pflicht, eine Kinderfeuerwehr einzurichten.

Zweitens. Die gesetzliche Altersgrenze soll angehoben werden. Der aktive Feuerwehrdienst endet momentan mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Älteren Kameradinnen und Kameraden ist es damit grundsätzlich verwehrt, Feuerwehrdienst zu leisten, obwohl gesundheitlich noch viele für den Feuerwehrdienst geeignet sind und den Verbleib im aktiven Dienst wünschen. Durch die Anhebung der Altersgrenze auf das vollendete 65. Lebensjahr können feuerwehrdiensttaugliche Personen in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr noch länger einen wichtigen Beitrag leisten.

Drittens. Die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit werden erweitert. Vielfach besteht ein Bedürfnis nach weitergehenden Formen der kommunalen Zusammenarbeit, um Synergieeffekte besser nutzen und damit den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst angemessen gewährleisten zu können. Das hat auch der Bayerische Gemeindetag immer wieder kommuniziert. Bisher war es ausgeschlossen, diese Aufgabe auf Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen. Dies wird nunmehr ermöglicht: Abweichend von der bisherigen Rechtslage können künftig auch gemeindeübergreifende Feuerwehren gegründet werden. Wichtig er

scheint mir, dass das natürlich nur gilt, sofern die Mitglieder der betroffenen Wehren solch einem Zusammenschluss mehrheitlich zustimmen. Die bereits vorhandenen Möglichkeiten kommunaler Zusammenarbeit bleiben daneben bestehen.

Viertens. In der Praxis besteht aus Effizienzgründen und zur Entlastung der gemeindlichen Wehren und ihrer Kommandanten vielfach ein Bedarf an zentraler, organisierter, überörtlicher Aus- und Fortbildung unter Mitwirkung oder Leitung der Landkreise. Den Landkreisen wird daher jetzt die Möglichkeit eröffnet, Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende freiwillig durchzuführen. Die Aus- und Fortbildung bleibt aber originäre Aufgabe der Gemeinden.

Fünftens. Sehr nennenswert erscheint mir auch der Bereich Inklusion. Ich bin Vorsitzender der Arbeitsgruppe Inklusion meiner Fraktion und freue mich sehr, dass Kommandanten mit dem neuen Artikel 6 Absatz 3 Satz 4 die Möglichkeit haben, ausnahmsweise auch dann einen Bewerber in die Freiwillige Feuerwehr aufzunehmen, wenn diesem eigentlich die Eignung für den Einsatzdienst fehlt. Dann ist der Dienst auf eine bestimmte, seiner Eignung entsprechende Aufgabe der Feuerwehr beschränkt. Auch Personen, die zum Beispiel aufgrund körperlicher Begrenzungen nicht für den Einsatzdienst geeignet sind, können bei der Erfüllung sonstiger Aufgaben der Feuerwehren wertvolle Beiträge leisten, etwa als Ausbilder oder psychologische Betreuer.

Schließlich möchte ich auf unsere Kreisbrandinspektoren eingehen. Durch die Möglichkeit der Unterstützung durch Fach-Kreisbrandinspektoren entlasten wir künftig die ehrenamtlichen Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen und komplexen Aufgaben.

Die Änderung des Bayerischen Feuergesetzes wurde in ganz enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesfeuerwehrverband getroffen. Im Namen meiner Fraktion sage ich auch Florian Herrmann als Vorsitzendem des Ausschusses für Innere Sicherheit herzlichen Dank. Hier wird kein Gesetz auf den Weg gebracht, das an der Praxis vorbeigeht. Deshalb bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Schuster von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Feuerwehrmänner und -frauen genießen in ganz Deutschland ein sehr hohes Anse

hen. Feuerwehren haben im ganzen Bundesgebiet eine ähnliche Ausbildung, Ausstattung und Organisation. Die Nuancen machen den Unterschied zwischen den verschiedenen Bundesländern aus – Nuancen, die aber über die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren mitentscheiden können. Bei allen bundesweiten Gemeinsamkeiten ist das Feuerwehrwesen letztendlich jeweils auf Landesebene geregelt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes nehmen wir einige wichtige Weichenstellungen vor. Wir sind froh, dass sie gemeinsam mit den Verbänden erarbeitet wurden. Das neue Feuerwehrgesetz unterstützt die Wehren vor Ort dabei, die aktuellen Herausforderungen zu meistern und löst schon länger anstehende Probleme.

Die Inklusion von nicht für den Einsatzdienst geeigneten Personen, die gesetzliche Verankerung von Kinderfeuerwehren und die Anhebung des Höchstalters für den Feuerwehrdienst möchte ich hervorheben. Kollege Dünkel hat sie in seiner Rede ausführlich dargestellt; deshalb brauche ich inhaltlich nicht mehr so tief einzusteigen.

Ich persönlich hätte mir bei der Novellierung des Feuerwehrgesetzes aber etwas mehr vonseiten der Staatsregierung gewünscht:

(Beifall bei der SPD)

nämlich den Mut, Probleme konsequent anzugehen. Es ist bereits neun Jahre her, dass wir das Feuerwehrgesetz das letzte Mal im Bayerischen Landtag beraten haben, und ich fürchte, dass wir erneut neun Jahre warten müssen, um die Änderungen vorzunehmen, die die CSU im Innenausschuss jetzt noch abgelehnt hat. Ich möchte an dieser Stelle erneut an Sie appellieren, unserem Änderungsantrag zur Absenkung des Eintrittsalters in Jugendfeuerwehren auf zehn Jahre zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Die Feuerwehrleute vor Ort sollen die Möglichkeit erhalten, selbst zu entscheiden, ab wann sie ihren Nachwuchs in den Feuerwehrbetrieb integrieren. Ich habe bisher keine geeigneten Argumente gehört, warum das in Bayern nicht möglich sein soll, und auch im Innenausschuss haben wir auf diese Frage keine Antwort erhalten. In allen anderen Bundesländern liegt das Eintrittsalter niedriger. Ich glaube nicht, dass bayerische Kinder das nicht können, was andere Kinder in anderen Bundesländern können.