Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentribüne hat eine frühere Kollegin, der dieses Haus seit Langem vertraut ist, Platz genommen. Ich begrüße die ehemalige Landtagsvizepräsidentin Roswitha Riess und ihre Begleitung sehr herzlich.
Wir freuen uns, dass sie heute an ihre ehemalige Wirkungsstätte zurückgekehrt ist. Herzlich willkommen im Haus und einen angenehmen Aufenthalt!
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2016) (Drs. 17/7865) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Claudia Stamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/8994)
Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015/2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016 - NHG 2016) (Drs. 17/7866) - Zweite Lesung
Änderungsanträge von Abgeordneten der CSUFraktion auf den Drsn. 17/8259 mit 17/8264, 17/8266 mit 17/8269, 17/8444 mit 17/8456, 17/8529 mit 17/8537, 17/8813 mit 17/8821, 17/8859 mit 17/8875 und 17/8888
Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion auf den Drsn. 17/8323 mit 17/8353, 17/8583 mit 17/8631, 17/8783 mit 17/8805 und 17/8964 mit 17/8972
Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER auf den Drsn. 17/8355 mit 17/8370, 17/8563 mit 17/8582, 17/8828 mit 17/8848 und 17/9066 und 17/9067
Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drsn. 17/8308 mit 17/8321, 17/8539 mit 17/8543, 17/8545 mit 17/8562, 17/8765 mit 17/8779 und 17/8973 mit 17/8982
Änderungsantrag der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Stefan Schuster, Dr. Paul Wengert u. a. (SPD) (Drs. 17/8993)
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Claudia Stamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/8995)
Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Peter Winter u. a. (CSU) hier: Schaffung von Stellen für das Zentrum Digitalisierung.Bayern (Drs. 17/9094)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 120 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion; das sind 40 Minuten. – Erster Redner ist Herr Kollege Bachhuber von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Staatsminister, Hohes Haus! Um es vorwegzunehmen: Es gibt in diesem Hohen Haus sicher
lich unangenehmere Aufgaben als über den Einzelplan 13 – Staatsministerium der Finanzen – im Allgemeinen und über den kommunalen Finanzausgleich 2016 im Besonderen zu sprechen.
Daran gibt es nichts zu kritisieren und nichts kleinzureden. Dieser Haushalt und der kommunale Finanzausgleich bilden im wahrsten Sinne des Wortes eine Wundertüte. Man müsste eigentlich bei der Redaktion des Guinness-Buchs der Rekorde anrufen und fragen, warum dieser Haushalt und dieser kommunale Finanzausgleich darin nicht enthalten sind. Wahrscheinlich gibt es nur einen Grund: So schnell, wie der Freistaat einen Rekord nach dem anderen aufstellt, kommen die mit dem Drucken nicht nach. Dass dies auch im Jahr 2016 der Fall sein wird, ist übrigens ein neuer Rekord im Rekord. Obwohl die Bewältigung der Flüchtlingskrise auch für den Freistaat Bayern eine immense finanzielle Herausforderung darstellt, werden die Kommunen in einem nie dagewesenen Ausmaß von unserem Freistaat unterstützt. Mit einer konsequenten Wirtschafts- und Finanzpolitik haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass jetzt aus dieser Wundertüte die vielen willkommenen Überraschungen für die Kommunen gezaubert werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 8,56 Milliarden Euro werden den Kommunen im nächsten Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich zufließen. 8,56 Milliarden Euro – man darf sich diese Summe ruhig einmal auf der Zunge zergehen lassen. Das sind fast 273 Millionen Euro mehr als 2015. Die reinen Landesleistungen steigen um knapp 260 Millionen Euro und überspringen damit erstmals die Schallmauer von 8 Milliarden Euro. Kein Wunder, dass die Bertelsmann-Stiftung in ihrer jüngsten Untersuchung der Kommunalfinanzen zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kommunalhaushalte in keinem anderen Bundesland eine vergleichbar positive Entwicklung genommen haben.
Hohes Haus, bei der Aufstellung des kommunalen Finanzausgleichs ist die Finanzentwicklung von Staat und Kommunen zu vergleichen. Wie sehr uns die Kommunen am Herzen liegen, beweist ein Blick auf zwei wesentliche Eckdaten: Während die Steuereinnahmen des Freistaates – nach dem Länderfinanzausgleich – von 2005 bis 2014 um rund 46 % angestiegen sind, betrug das Plus der bayerischen Kommunen im selben Zeitraum 58 %. Dies ist auch das Verdienst einer effizienten und leistungsstarken Steuerverwaltung.
Das gleiche Bild ergibt sich bei der Investitionsquote: Die des Freistaates lag bei 10,6 %. Die der Kommunen war mit 22,4 % mehr als doppelt so hoch. Die westlichen Flächenländer einschließlich Bayerns erreichen dagegen eine Investitionsquote von durchschnittlich 13,6 %.
Noch zwei Zahlen – in der Beratung über einen Haushalt geht es nun einmal nicht ohne Zahlen –: Die im Staatshaushalt veranschlagten Leistungen an die Kommunen innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs stiegen von 2006 bis 2015 um über 70 %. Die Gesamtausgaben des Staates wuchsen dagegen nur um knapp 46 %. Auch deshalb konnten die Kommunen im Jahr 2013 fast 6,2 Milliarden Euro für freiwillige Leistungen verwenden.
Nicht vergessen dürfen wir auch, dass kein anderes Bundesland seine Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise in derart hohem Maß unterstützt, wie es der Freistaat Bayern tut. Dazu sind wir nur deshalb in der Lage, weil wir in der Vergangenheit eine vorausschauende, nachhaltige Finanzpolitik betrieben haben. Wir sind dem Prinzip gefolgt, das dem Gleichnis der fünf törichten und der fünf klugen Jungfrauen zugrunde liegt.
Während die törichten Jungfrauen in einer scheinbar sorglosen Zeit ihr Öl verbrannten, handelten die klugen Jungfrauen sparsam und nachhaltig. Daher hatten sie auch noch Öl in einer schwierigen Zeit. – Jetzt, in einer Zeit der großen Herausforderungen, die sich aus der Bewältigung der Flüchtlingskrise ergeben, können wir dem allgemeinen Haushalt 1,3 Milliarden Euro entnehmen, um diese Herausforderungen ohne unangemessene Belastung der Kommunen zu stemmen. Kein anderes Bundesland kann seine Kommunen nur annähernd so finanziell unterstützen, wie es eben unser Freistaat Bayern kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Finanzausgleich ist auch maßgeblich von einer Reform der Schlüsselzuweisungen ab dem Jahr 2016 geprägt. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine Einigung über die Strukturreform der Schlüsselzuweisungen und die finanzielle Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs erzielt. Dadurch wird die Systemgerechtigkeit weiter erhöht. Strukturschwache Kommunen werden nochmals gestärkt.
Die Änderungen betreffen sowohl die Steuerkraft, also die Einnahmenseite, als auch die Bedarfsseite. Die Einnahmen aus Gewerbe- und Grundsteuer werden in der Steuerkraft höher erfasst. Die Nivellierungssätze werden auf einheitlich 310 % angehoben. Erstmalig werden 10 % der Steuereinnahmen oberhalb der Ni
vellierungssätze angerechnet. Der Anstieg der Steuerkraft wirkt sich besonders bei steuerstärkeren Gemeinden aus. Das kommt strukturschwachen Gemeinden zugute. Darüber hinaus wird ein Ergänzungsansatz für Kinderbetreuung eingeführt, der Kinder in Tageseinrichtungen zusätzlich berücksichtigt. Das heißt: Gemeinden, die viel für die Kinderbetreuung machen, werden durch höhere Schlüsselzuweisungen entlastet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Reform der Schlüsselzuweisungen ist ausgewogen. Ich stelle ganz klar heraus: Sie stärkt die Schwachen, ohne die Starken zu überfordern. Zusammen mit den bereits in den letzten Jahren umgesetzten Reformschritten wie der Erhöhung der Einwohnergewichtung für kleinere Gemeinden und der Abschaffung des Großstadtzuschlags bei Gemeindeschlüsselzuweisungen sowie der Anhebung des Mindestbeitrags bei der Investitionspauschale auf nunmehr 110.000 Euro ist diese Reform ein weiterer wichtiger Beitrag zur gleichwertigen Entwicklung aller Landesteile.
Für Schlüsselzuweisungen stehen 2016 insgesamt 3,23 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie liegen nochmals um 90 Millionen Euro über dem Betrag dieses Jahres. Darüber hinaus wird die Investitionspauschale – das kommt gerade den kleineren Gemeinden und den Bürgermeistern zugute – noch einmal um 30 Millionen Euro auf nunmehr 406 Millionen Euro angehoben. Nicht vergessen darf man auch, dass weiterhin hohe Projektfördermittel die breite Investitionstätigkeit unserer Kommunen unterstützen: kommunaler Hochbau 430 Millionen Euro, Krankenhausfinanzierung 500 Millionen Euro, kommunaler Straßenbau und Straßenunterhalt 315 Millionen Euro, Abwasserentsorgung 70 Millionen Euro. Fast schon selbstverständlich ist es mittlerweile, dass auch der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen erhöht wird, und zwar um 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Hinzu kommen Zuweisungen zu den Kosten der notwendigen Schülerbeförderung, die gegenüber 2015 um 2 Millionen Euro auf 316 Millionen Euro erhöht werden. Damit decken die pauschalen Zuweisungen weiterhin landesdurchschnittlich 60 % der Aufwendungen ab. Schließlich werden die Zuweisungen an die Bezirke mit fast 650 Millionen Euro auf hohem Niveau fortgeführt. Dies hat auch dazu geführt, dass zum Beispiel der Bezirk Oberbayern heute quasi schuldenfrei ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der kommunale Finanzausgleich unterstützt die strukturschwachen Kommunen stärker denn je und leistet einen wertvollen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern. Dann darf noch erwähnt werden: Es gibt außerhalb des kommunalen
Finanzausgleichs 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau. Auch das ist Finanzausgleich in bester Weise.
Sehr geehrte Damen und Herren, der kommunale Finanzausgleich erreicht nicht nur abermals einen neuen Rekordwert; er unterstreicht auch eindringlich, dass der Freistaat Bayern trotz der immensen Herausforderungen aufgrund der Asylausgaben unvermindert ein verlässlicher Partner für die Kommunen ist. Trotzdem halten wir an unserem politischen Ziel des konsequenten Schuldenabbaus fest. Dies alles spiegelt sich auch im Einzelplan 13 wider. Betrachten wir nur einmal die Steuereinnahmen, die sich gegenüber dem Stammhaushalt 2016 um nicht weniger als 727 Millionen Euro auf 42,7 Milliarden Euro erhöhten. Bedauerlicherweise erhöht sich auf Basis der bundesweiten Steuerschätzung im November auch der Länderfinanzausgleich gegenüber dem bisherigen Ansatz um 200 Millionen Euro auf knapp 5,4 Milliarden Euro. Da ist aber jetzt dank der Bayerischen Staatsregierung, dank unseres Bayerischen Ministerpräsidenten und dank unseres Finanzministers ein Licht am Ende des Tunnels zu vermelden. Wir werden dies morgen im Zusammenhang mit einem Dringlichkeitsantrag noch einmal diskutieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unter dem Strich bedeutet das eine Finanzlage, von der alle anderen Bundesländer und deren Gemeinden und Städte nur träumen können. Rechnen wir die Pro-KopfVerschuldung in Bayern aus, kommen wir auf 2.370 Euro pro Kopf. So steht kein anderes Bundesland da. Im Übrigen haben die westlichen Flächenländer einen Schuldenstand von 8.719 Euro – das sind rund 6.000 Euro mehr als Bayern. Dadurch haben wir auch eine Zinsbelastung von nur 1,5 % des Gesamthaushaltes. Der Durchschnitt der Flächenländer liegt bei 4,7 % – das ist gut dreimal so hoch.
Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie haben mit diesem Haushalt und dem kommunalen Finanzausgleich ein Zahlenwerk vorgelegt, das nachhaltig ist, das wirtschaftlich ist, das vorausschauend ist und das finanzschwache Kommunen und Regionen stärkt, gleichzeitig die Starken nicht überfordert und damit gleichwertigen Lebensverhältnissen in Bayern ein großes Stück näher kommt.
Zusammenfassend: Bayern ist und bleibt das Land mit den solidesten Staatsfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland, ja ich behaupte in ganz Europa, und hat damit die größten Zukunftschancen für nachfolgende Generationen. Kurz: Bayern ist das Zukunftsland schlechthin.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie diesem Nachtragshaushaltsplan zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates zu. Stimmen Sie dem Finanzausgleichsgesetz zu. Die Städte, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke werden es Ihnen danken.
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Herr Bachhuber, ich möchte nicht in Ihr Lied einstimmen: Wir sind die Schönsten, die Größten, die Besten; was interessieren mich andere Bundesländer? Mir geht es um die Kommunen bei uns im Freistaat.