Protocol of the Session on June 10, 2015

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 46. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie bitten, eines ehemaligen Kollegen zu gedenken.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am 21. Mai verstarb im Alter von 68 Jahren Herr Bernd Hering. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1986 bis 1996 an und vertrat für die SPD-Fraktion den Wahlkreis Oberfranken. Während seiner Parlamentszugehörigkeit war er Mitglied im Ausschuss für Grenzlandfragen sowie im Ausschuss für kulturpolitische Fragen. Von 1990 bis 1994 war er stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für innerdeutsche Entwicklung und Grenzlandfragen sowie von 1994 bis 1996 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur. Zudem engagierte er sich im Landesdenkmalrat und im Stiftungsrat der Bayerischen Forschungsstiftung.

Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag übernahm Bernd Hering für 18 Jahre das Amt des Landrats des Landkreises Hof. In dieser sowie in weiteren kommunalpolitischen Funktionen konnte er wichtige Impulse für die Entwicklung der Region und seiner Heimat Oberfranken setzen. Sein Wirken wurde unter anderem mit der Ernennung zum Altlandrat und weiteren hohen Auszeichnungen gewürdigt.

Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. - Sie haben sich von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.

Ich darf noch einen Glückwunsch aussprechen. Am 31. Mai feierte Frau Kollegin Isabell Zacharias einen runden Geburtstag.

(Allgemeiner Beifall)

Im Namen des Hohen Hauses und persönlich wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre parlamentarische Arbeit.

(Isabell Zacharias (SPD): Danke schön!)

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ungeachtet der späteren Aussprache im Rahmen der Dringlichkeitsdebatte am heutigen Nachmittag die Gelegenheit der ersten Sitzung nach dem Wochenende

nutzen, um der Staatsregierung zur erfolgreichen Durchführung des G-7-Gipfels zu gratulieren. Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang natürlich zuerst der Vorsitzenden der G 7, unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel, und für Bayern unserem Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Staatsministern Joachim Herrmann und Dr. Marcel Huber für die professionelle Vorbereitung und Ausrichtung dieses außerordentlichen Großereignisses.

Unser besonderer Dank gilt allen, die durch ihr umsichtiges und hoch kompetentes Verhalten zu einem großen Erfolg für Bayern und Deutschland beigetragen haben. Ich nenne die vielen Polizeibeamten aus Bayern und den übrigen deutschen Ländern sowie aus Österreich, die vielfach ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen und Rettungsdienste, der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks sowie der Bundeswehr, aber auch die Behörden und die Justiz. Unser Dank gilt ebenfalls den Kommunalpolitikern und den Mitbürgerinnen und Mitbürgern vor Ort für ihr Engagement und ihr Verständnis im Zusammenhang mit der Durchführung des Gipfels. Dieser Dank schließt natürlich auch diejenigen ein, die in friedlicher Weise ihre kritische Einstellung zum Gipfel zum Ausdruck gebracht und für ihre Überzeugungen demonstriert haben. Dank dieser Friedfertigkeit konnte sich der Blick der Öffentlichkeit mehr auf die Inhalte des Gipfels als auf Begleiterscheinungen konzentrieren.

Bayern hat sich dank dieser Gemeinschaftsleistung als großartiger Gastgeber erwiesen und damit sich und Deutschland sowie den Zielen des Gipfels einen wichtigen Dienst erwiesen. Das hat auch das hohe Ansehen und den guten Ruf Bayerns in der Welt weiter befördert.

Entscheidend ist nun, dass die positiven Ergebnisse des G-7-Gipfels, die wir sehr begrüßen, in den kommenden Jahren politisch umgesetzt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Tagesordnung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Baukammerngesetzes und des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (Drs. 17/6612) Erste Lesung

Dieser Tagesordnungspunkt soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen

Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf diesem Ausschuss zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 (Drs. 17/6611) Erste Lesung

Dieser soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist so beschlossen. Der Gesetzentwurf wird diesem Ausschuss zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Oliver Jörg, Gudrun BrendelFischer, Karl Freller u. a. (CSU) zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern (Drs. 17/6769) Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich eröffne die Aussprache. – Als erster Redner hat der Kollege Bernd Kränzle von der CSU das Wort für die antragstellende Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern ein. Ich verweise zunächst einmal auf die Drucksache 17/6769 und auf die einschlägige Rechtsgrundlage, die in dem Änderungsgesetz zum Hochschulzulassungsgesetz vom 23. Februar 2011 besteht. Es geht um Artikel 5 Absatz 3 Satz 2, falls Sie ihn jetzt oder später vor der Diskussion in den Ausschüssen nachlesen wollen.

Ich möchte jetzt einmal all das ausklammern, was man im Zusammenhang mit den Ereignissen im Sportbereich so alles sagen könnte; vielmehr konzentriere ich mich ausschließlich auf einen bestimmten Personenkreis. Ich bin überzeugt, dass wir im

Bayerischen Landtag alle darin übereinstimmen – zumindest ist mir Ähnliches aus den anderen Landtagen berichtet worden –, dass erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler den positiven Ruf Bayerns und auch Deutschlands in herausragender Weise prägen.

Wir alle sind immer herzlich eingeladen und besuchen regelmäßig solche Ereignisse, wo man Olympiasieger, deutsche Meister sowie Meister in den unteren Klassen in Aktion erleben kann, bis hin zu EuropaLeague-Spielen, an denen Spitzenspieler beteiligt sind, egal ob beim Volleyball, Handball, Fußball und all den anderen Sportarten.

Ich möchte nicht zuletzt sagen: Bayern prägt gerade auch den Hochleistungssport in den Disziplinen Turnen und Leichtathletik – lieber Kollege Waschler, als Vizepräsident des Bayerischen Leichtathletik-Verbandes wissen Sie, wovon ich rede. Das alles ist unstreitig.

Bei dem Gesetz, das wir nun in einer kleinen Nuance ändern wollen, setzen wir zwei Dinge voraus. Jeder, der im Sport zu Hause ist oder der sich beispielsweise an Nachbarn erinnern kann, die Spitzensport betreiben oder die eine Karriere in diesem Bereich gemacht haben, weiß: Das ist eine riesengroße Beanspruchung und überdurchschnittliche Leistung, die diese jungen Sportlerinnen und Sportler erbringen müssen, um bis hinauf in den A-, B- und C-Kader der jeweiligen Fachverbände zu gelangen.

Wenn diese jungen Leute ein vergleichbares Leistungsniveau erreichen wollen, vielfach auch in der Schule – Kollege Waschler, wenn ich das so sagen darf – oder an der Universität, dann konkurrieren sie mit ihren Altersgenossen. Sie haben dort, vor allem an den Universitäten, sicherlich ein anderes Zeitbudget und damit eine andere Ausgangsposition.

Wir alle wollen den Spitzensport, wir alle wollen den Leistungssport, und wir alle beobachten die Situation. Deswegen sind die Rückmeldungen der Hochschulverwaltungen zu diesem Thema durchaus einschlägig, und zwar dahin gehend, dass innerhalb des klassisch vorgeschriebenen Zeitfensters ein vergleichbares Leistungsniveau von den Kolleginnen und Kollegen, die im Spitzensport tätig sind, kaum nachzuweisen ist.

Es gibt sicherlich auch hier Ausnahmen. Wir meinen aber, dass es mit diesem Gesetzentwurf möglich sein sollte, Nachteile auszugleichen, die diesen außergewöhnlich leistungsbereiten jungen Studierenden durch ihr im öffentlichen Interesse liegendes sportliches Engagement bei der Verfolgung ihrer Studienziele entstehen.

Meine Damen und Herren, ich gehe einmal davon aus, dass wir auch einen Blick auf den Zeitpunkt werfen sollten, zu dem die jungen Kolleginnen und Kollegen, die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, mit dem Studium fertig sind. Wir alle gehen davon aus, dass sie auch in ihrem Beruf Karriere machen wollen und diesen Weg sicherlich mit Recht anstreben müssen; denn es gibt viele Sportarten, in denen man eben nicht das große Geld verdient, sodass man sehr gut beraten ist, wenn man einen ordentlichen Beruf anstrebt und diesen Beruf dann auch ausüben kann.

Wir wollen eine Änderung der Zugangsregelung zum Erststudium bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen, wenn die Zahl der Spitzensportler, die die Hochschule per Vorabquote zulassen möchte, 1 % übersteigt. Das heißt, wir wollen eine Aufbesserung der Quote von 1 % auf 3 %.

Wir wollen Änderungen beim Zugang zu höheren Fachsemestern, wenn Hochschulen von den Möglichkeiten des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes Gebrauch machen und eine Zulassungszahl festsetzen, sodass bei postgradualen Studiengängen nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen zu vergeben ist. Die Rückmeldungen aus den anderen Bundesländern gehen in die gleiche Richtung.

Wir sollten auch einmal kritisch über Folgendes nachdenken: Nicht jeder war begeistert, als uns mit dem Bologna-Prozess ein Fahrplan vorgegeben wurde. Wer sich heute an den Universitäten umschaut und die Anforderungen erlebt, die gerade bei Bologna-Studiengängen bestehen – unglaublich viele Arbeiten, Abfragen und Prüfungen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen –, der wird mir recht geben, dass nach der Umsetzung des Bologna-Prozesses eine Lücke im Gesetz geschlossen werden sollte.

Dies kommt auch in diesem Gesetzentwurf klar zum Ausdruck. Das Gleiche gilt bei der Aufnahme eines Masterstudiengangs. Wir bitten daher um möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Damit setzen wir ein deutliches Signal für den Spitzensport. Bayern würde damit sicherlich einen guten Weg gehen. Ich kann mir vorstellen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Fraktionen im Hause dabei mitmachen könnten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort gebe, möchte ich Sie noch davon in Kenntnis setzen, dass die SPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 2, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und

Unterrichtswesen (Wiedereinführung des neunjähri- gen Gymnasiums), und zu Tagesordnungspunkt 4, zum Gesetzentwurf zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände und über Mitwirkungs- und Informationsrechte von Tierschutzverbänden (Bayerisches Tierschutzverbandsklage und Tierschutzmitwirkungs- und -informationsrechtege- setz) jeweils namentliche Abstimmung beantragt hat.

Jetzt hat als nächste Rednerin Frau Kollegin Zacharias das Wort. Bitte schön.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Bernd Kränzle, wenn ich gleich Bezug nehmen darf auf Ihre Ausführungen zu dem Gesetzentwurf, zu dem ich gleich noch inhaltlich komme: Die größte Lücke, die wir durch den Bologna-Prozess nicht geschlossen haben, ist die fehlende Grundfinanzierung des tertiären Bildungsraums.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Wir haben die größte Reform aller Zeiten im Hochschulraum 1999 mit der Einführung von Bologna auf den Weg gebracht und haben – das wissen auch die geschätzten Kolleginnen und Kollegen aus der CSU sowie die der Opposition – nicht einen Eurocent in die Hand genommen, um diese große Reform anständig zu unterstützen. Das ist die Krankheit, an der Bologna leidet.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt komme ich zu dem Gesetzentwurf. Der Kollege Kränzle hat es angesprochen: Die CSU bzw. die Staatsregierung hat im Jahr 2011 diesen Gesetzentwurf schon einmal eingebracht. Er ist – ich sage es einmal formschön – jämmerlich verkümmert. Es waren jetzt fünf Jahre Zeit, um etwas zu entwickeln. Dies war ja ein Gesetzentwurf, der auch vieles andere geregelt hat, zum Beispiel das Promotionsrecht, Forschungsprofessuren usw. Der Inhalt des neuen Gesetzentwurfs war ein Bestandteil, ist aber nicht umgesetzt worden. Herr Kollege Kränzle, ich würde gerne wissen – das können wir auch im Ausschuss behandeln –, woran das gescheitert ist.

Es ist unbestritten, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, A-, B- und C-Kader, große Herausforderungen zu bewältigen haben, zum Beispiel in ihrer Schulzeit. Herr Kollege Güll und ich haben uns schon vor Jahren – damals waren wir beide noch keine Abgeordneten – die Spitzenschule in Berchtesgaden an