Protocol of the Session on October 15, 2014

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 26. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Herrn Kollegen Robert Brannekämper zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren.

(Allgemeiner Beifall)

Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und viel Erfolg für Ihre parlamentarischen Aufgaben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits in der letzten Sitzung des Landtags bekanntgegeben, hat die Landeswahlleiterin mit Schreiben vom 25. September 2014 Herrn Johann Häusler aus Biberbach gemäß Artikel 58 Landeswahlgesetz als Listennachfolger für die ausgeschiedene Kollegin Ulrike Müller festgestellt. Seit 1. Oktober ist Herr Häusler Mitglied des Bayerischen Landtags. - Verehrter Herr Kollege Häusler, ich begrüße Sie herzlich in unserer Mitte und wünsche Ihnen für Ihre Arbeit hier im Hohen Haus viel Erfolg und alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 17/3254) - Erste Lesung

Der Antrag soll ohne Aussprache an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist das so beschlossen. Der Staatsvertrag wird damit diesem Ausschuss zur Federführung überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 17/3112) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Dazu hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte sehr, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von unserer Seite hätte es keiner Aussprache bedurft, aber nachdem es im Ältestenrat so beschlossen wurde, begründe ich den Entwurf gern mit wenigen Sätzen.

Wir haben eine Vorschrift im Landesstraf- und Verordnungsgesetz, die das Finanzministerium und die Schlösserverwaltung im Ergebnis zum Erlass der entsprechenden Parkanlagenverordnungen ermächtigt. Diese Ermächtigung ist zeitlich befristet und läuft Ende dieses Jahres aus. Da sich die Parkanlagenverordnung im Hofgarten von Bayreuth sehr bewährt hat, ist die Schlösserverwaltung daran interessiert, die Parkanlagenverordnung weiterführen zu können. Deshalb bitten wir Sie, meine Damen und Herren, der Verlängerung dieser Ermächtigung im LStVG zuzustimmen.

Danke schön, Herr Staatsminister. Es ist eine eindrucksvolle Materie.

(Heiterkeit)

Als Nächster hat der Kollege Professor Dr. Peter Paul Gantzer das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich dem Innenminister in aller Kürze anschließen. Er hat all das, was er gesagt hat, diesmal richtig gesagt.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Sonderapplaus!)

Artikel 20 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ermöglicht der Schlösserverwaltung den Erlass bußgeldbewehrter Parkanlagenverordnungen. Diese Regelung war befristet. Nach den Erfahrungen, die wir mit dem Vollzug gemacht haben, hat sie sich bewährt. Wir wollen deswegen eine unbefristete Regelung schaffen und stimmen deshalb dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat der Kollege Alexander Flierl von der CSU das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Professor Gantzer, wenn der Herr Innenminister etwas ausführt, ist das immer richtig. So kennen wir ihn, und so schätzen wir ihn auch.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das musste jetzt natürlich gesagt werden!)

In diesem Falle möchte ich dennoch meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass es trotz wohl nicht bestehender politischer Brisanz dieses Themas zu einer Aussprache im Plenum kommt. Aber wenn sie gewünscht ist, kommen wir dem sehr gerne nach.

Die Regelung hat sich bewährt. Es geht um die Aufhebung der zeitlichen Befristung einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Benutzungsordnungen für staatliche Parkanlagen. Es ist daher nur logisch und konsequent, diese Bestimmung des Artikels 62 Satz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes aufzuheben. Damit kann die Benutzungsordnung dann weiterhin Wirkung entfalten. Und wenn es darüber hinaus in gleich gelagerten Fällen erforderlich ist, können damit dann auch für andere Anlagen Benutzungsverordnungen erlassen werden. Wir werden daher die weiteren Beratungen wohlwollend begleiten und können schon jetzt unsere Unterstützung signalisieren.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Als Nächste hat Frau Kollegin Eva Gottstein von den FREIEN WÄHLERN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein doch sehr verschlungener Weg hierher hat deutlich länger gedauert als meine Worte zur Zustimmung dauern werden. – Die Entfristung macht Sinn. Die Regelung hat sich bewährt. Uns würde interessieren, für welche andere Orte inzwischen solche Verordnungen erlassen werden. Dazu werden wir das für die Opposition bewährte Instrument der Anfrage in Anspruch nehmen. Wie gesagt: Wir stimmen zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Herr Kollege Thomas Mütze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das

Wort. Wir sind gespannt, was Sie noch dazu beitragen können.

(Vom Redner nicht autori- siert): Herr Präsident! Ich bin natürlich sehr gut vorbereitet. - Wenn ich von den Kolleginnen und Kollegen und auch vom Minister höre, das Instrument habe sich bewährt, dann frage ich mich schon, ob wir nicht in unterschiedlichen Welten leben. Es gibt einen offensichtlichen Dissens. Wir sprechen uns als Einzige entschieden gegen die Ermächtigung aus, mit der die Schlösser- und Seenverwaltung bußgeldbewehrte Verordnungen für die Benutzung der Parkanlagen erlassen können soll. Demgemäß stimmen wir auch dieser Verlängerung nicht zu. Die staatlichen Parkanlagen haben unserer Meinung nach keine exterritoriale Stellung, sondern sollen wie andere öffentliche Parks, Grünanlagen oder Spazierwege der Öffentlichkeit und damit den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Sonderrechte sind unserer Meinung nach nicht erforderlich. Des Weiteren schränken Sie die Rechte der Bevölkerung unnötig ein. Ich habe gehört, die probeweise erlassene Verordnung in Bayreuth habe sich bewährt. Unserer Information nach hat sie sich aber nicht bewährt. Es wird als Schikane empfunden, wenn man nicht mehr mit dem Fahrrad durch den Park fahren kann. Dass bei der Übertretung des Verbots sogar ein Bußgeld verhängt werden kann, wird als Zumutung empfunden. Aus unserer Sicht liegt also keine Bewährung vor.

Ich erinnere daran, dass es einen ähnlichen Fall gibt, nämlich den Erlass der Parkanlagenverordnung in München für den Englischen Garten. Ich kann mich gut daran erinnern, welche Wellen es geschlagen hat, als die Hunde dort nicht mehr frei laufen sollten. Von daher sind wir absolut nicht der Meinung, dass weitere Grenzen gesetzt werden sollten. Wir haben als Landtag keinerlei Einfluss auf diese Sonderregelung. Das bedeutet, dass die Schlösser- und Seenverwaltung Verbote einführen und wieder abschaffen kann, wie sie es für richtig hält. Sie kann entscheiden, was sie für richtig hält und in welcher Höhe sie Bußgelder erhebt. Von daher sollte keine Selbstherrlichkeit ausbrechen. Wir wollen das nicht und wir wollen, dass die Parks der Staatlichen Schlösser- und Seenverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger offen bleiben sollen. Es soll möglich sein, sich auf die Wiese zu legen, und es soll auch möglich sein, mit dem Fahrrad durch die Parks zu fahren, soweit niemand dadurch gestört wird. Dazu passt eine derartige Verordnung in keinerlei Weise.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 17/3113) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Als Erste hat Frau Ministerin Ulrike Scharf das Wort. Ist das Ihre erste Rede als Ministerin? – Alles Gute. Bitte schön.

Danke. - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Kommission hat gegenüber der Bundesrepublik eine rechtsverbindliche und genaue Festlegung der FFH-Gebiete eingefordert. – Ich kann es nicht ganz so schnell machen wie der Herr Kollege Innenminister Herrmann, aber fast so schnell. – Für den Freistaat kommen wir dieser Forderung nach. Der bayerische Ministerrat hat dazu am 29. April ein klares Vorgehen beschlossen. Wir schaffen zuerst eine Ermächtigungsgrundlage im Bayerischen Naturschutzgesetz zur Ergänzung der Vogelschutzverordnung. In einem zweiten Schritt werden wir die Vogelschutzverordnung ergänzen. Wir nehmen eine Feinabgrenzung der FFH-Gebiete im Maßstab von 1 : 5.000 vor, legen konkrete Erhaltungsziele fest und erfüllen damit die Forderung der EU-Kommission. Wir fügen schließlich in das Naturschutzgesetz eine Ergänzung ein mit dem Inhalt: Die neue Bayerische Kompensationsverordnung soll gegenüber anderen Regelungen und einer möglichen Bundeskompensationsverordnung Bestand haben.

Mit diesem Vorgehen ermöglichen wir die weitere Förderung unserer Landwirte. Dies ist sehr wichtig. Ab dem Jahr 2015 brauchen wir für die erste Säule der EU-Agrarförderung eine parzellenscharfe Zuordnung nach der Frage, ob eine landwirtschaftliche Fläche innerhalb oder außerhalb eines Vogelschutz- oder FFHGebietes liegt. Wir vermeiden bewusst neue Betroffenheiten. Grundlagen der Gebietsabgrenzung ist der Status quo, also die bestehenden Grenzen, wie sie von der Staatsregierung bereits beschlossen sind und an die EU gemeldet worden sind.

Wir handeln im gesellschaftlichen Miteinander. Grundsätzliche Einwände seitens der Verbände liegen nicht vor. Der Ministerrat hat die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes in seiner Sitzung am 30. September abschließend gebilligt. Die Gesetzesänderung soll baldmöglichst in Kraft treten. Parallel dazu arbeitet mein Haus mit Hochdruck an dem Verordnungsentwurf. Er soll im November vorgelegt werden und ins Verfahren kommen. Die Verordnung – das ist wichtig zu betonen – ergeht im Einvernehmen mit dem Landwirtschafts- und Innenministerium. Ich darf Sie somit um Ihre Zustimmung bitten.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Kollege Florian von Brunn von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! 22 Jahre nach der Verabschiedung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und mit zehn Jahren Verspätung gelingt es der Bayerischen Staatsregierung, jetzt endlich die FFH-Gebiete in Bayern rechtsverbindlich und außenwirksam festzulegen. Das ist für Sie vielleicht ein großer Schritt, aber für den Naturschutz und den Artenschutz in Bayern ist das tatsächlich ein nur sehr kleiner Schritt.

(Beifall bei der SPD)

Es ist ein weiteres Kapitel in der endlosen Geschichte um dieses aus meiner Sicht mithin wichtigste Instrument, das wir in Europa für die Themen Artenschutz und Biodiversität haben. Es hat eigentlich positiv begonnen unter der Regierung Kohl. Diese war einer der Motoren dafür, dass wir diese Richtlinie bekommen haben. 1988 hat der Bundesrat in seiner damaligen Zusammensetzung dem Entwurf einstimmig, also auch mit der Stimme Bayerns, zugestimmt. Die eigentlichen Probleme haben begonnen, als diese FFHGebiete konkret in Bayern ausgewiesen und nach Brüssel gemeldet werden sollten. Das hat sich über Jahre hingezogen und konnte erst 2004 abgeschlossen werden, nachdem es mehrfach blaue Briefe aus Brüssel und Verurteilungen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof gegeben hat - nicht zuletzt aufgrund dessen, was in Bayern gerade nicht geschehen ist.

Als Fazit dieser Geschichte möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass Sie leider in Bezug auf FFH und Artenschutz vieles halbherzig und vieles gegen Widerstand in den eigenen Reihen tun und dass Sie das jetzt konkret nur machen, weil Sie ein EU-Pilotverfahren haben, also die Vorstufe zu einem Vertragsverlet

zungsverfahren, welches Sie dazu zwingt, zu handeln.

(Beifall bei der SPD)