Protocol of the Session on June 6, 2018

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 133. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Bevor wir mit der Tagesordnung beginnen, darf ich noch einige Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Einen halbrunden Geburtstag feierten am 22. Mai Herr Kollege Walter Taubeneder und Herr Kollege Harald Güller. Einen runden Geburtstag feierten am 25. Mai Herr Kollege Joachim Hanisch sowie am 29. Mai Frau Kollegin Kerstin Celina. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg bei Ihren parlamentarischen Aufgaben.

(Allgemeiner Beifall)

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die

Tagesordnungspunkte 1 a und 1 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Isabell Zacharias u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Allen Schülerinnen und Schülern den Besuch von Erinnerungsorten ermöglichen (Drs. 17/21764) - Erste Lesung

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Martin Güll u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes (Drs. 17/21765) - Erste Lesung

Im Ältestenrat wurden je fünf Minuten zur Begründung und eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 36 Minuten vereinbart. Die Begründung und die Aussprache werden seitens der SPD-Fraktion jeweils miteinander verbunden. Damit ergibt sich eine Gesamtredezeit von 19 Minuten für die SPD-Fraktion. Den Gesetzentwurf zum Erziehungs- und Unterrichtswesen begründet Herr Kollege Güll. Frau Zacharias begründet im Anschluss den Entwurf zum Gedenkstättenstiftungsgesetz. Ich eröffne zugleich die Aussprache. – Herr Kollege Güll, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass wir fraktionsübergreifend die Äußerungen des AfD-Bundesvorsitzenden Alexan

der Gauland verurteilen, der die Einordnung des Nationalsozialismus in einer nicht erträglichen Weise vorgenommen hat. Ähnliches, glaube ich, gilt für uns alle in der Bewertung der Äußerung zur Kehrtwende in der Erinnerungsarbeit und der Erinnerungskultur eines anderen Bundespolitikers oder in diesem Fall Landespolitikers, die schon länger zurückliegt. Wir wollen den zunehmenden antisemitischen Äußerungen und dem rechtsextremen Gedankengut fraktionsübergreifend eine deutliche Absage erteilen.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Ich sage das auch deshalb, weil es wichtig ist, uns immer wieder vor Augen zu halten, dass wir diese Themen in dieser Legislaturperiode vermutlich das letzte Mal in einer vom Grundkonsens her bestimmten Diskussion noch einmal erörtern können. Auch angesichts der Tatsache, dass die Zeitzeugen immer weniger werden, gibt es, glaube ich, einen großen Konsens, dass gerade die Erinnerungsarbeit mit den Jugendlichen, mit den Schülerinnen und Schülern eine ganz zentrale Rolle spielen soll.

Konkret geht es heute darum, dass wir uns hier im Landtag bereits vor circa drei Jahren mit der klaren Forderung des Präsidenten des Zentralrats der Juden, Herrn Dr. Josef Schuster, beschäftigt haben, dafür zu sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden, im Laufe ihrer Schulzeit eine KZGedenkstätte zu besuchen. Diese Forderung haben wir im Landtag insofern aufgenommen, als wir uns eigentlich fraktionsübergreifend einig waren, sie als Empfehlung zu betrachten; es gibt noch ein bisschen Abstimmungsbedarf bei den einzelnen Schularten.

Im Rahmen dieser Diskussion wurde beispielsweise von dem Historiker Volkhard Knigge, dem Leiter der Gedenkstätte Buchenwald, in einem "Zeit"-Interview geäußert – ich darf das zitieren –: "Das ist ein verständliches Anliegen, aber ich halte davon überhaupt nichts", sagte er damals. Die Erfahrungen zeigten, "dass junge Leute dichtmachen und nichts mehr davon hören wollen, wenn sie in das Thema hineingenötigt und hineinmoralisiert werden." Das war eine ganz deutliche Ansage, die der Gedenkstättenleiter Jörg Skriebeleit aus seiner Sicht teilte. Er hat damals in einem Interview gesagt: "Bei diesem Thema bin ich zurückhaltend, trotz guter Erfahrungen. Wenn das pflichtschuldig gemacht wird …, dann sind die Voraussetzungen nicht sehr günstig." Und er fasste zusammen: "Erinnerung ja, aber ohne Zwang."

Ich will das noch ergänzen. Die Leiterin der Gedenkstätte in Dachau in meinem Stimmkreis, Frau Dr. Hammermann, hat in diesem SZ-Interview gesagt:

Bildungsprogramme, die an außerschulischen Lernorten wie KZ-Gedenkstätten angeboten werden, bilden über die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte, so verschieden sie auch sein mag, ein wichtiges Element der Demokratieerziehung und Rechtsextremismusprävention.

Im Laufe der letzten Jahre hat auch Herr Dr. Schuster klargestellt, er habe nie gesagt, diese Besuche seien als Verordnung zu verstehen. Aber gut vorbereitete Besuche seien sinnvoll. – Darüber gibt es großen Konsens. Ich will am Schluss dieser Einführung noch kurz den Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik zitieren, der eigentlich ein Verfechter dieser verpflichtenden Besuche ist, aber ganz klar sagt:

Ein bloßer Demonstrationstermin – also mal kurz rein und wieder raus – wirkt geradezu kontraproduktiv. Das Ganze ist nur sinnvoll, wenn es mit viel Zeit, mit nicht wenig Geld und mit hoher Professionalität ausgeführt wird.

Das ist genau der Ansatz, den wir bei unseren beiden Gesetzentwürfen gewählt haben. Warum braucht es einen Gesetzentwurf? – Es braucht ihn deshalb, weil in diesen letzten drei Jahren relativ wenig an konkreter und operationalisierter Arbeit erfolgt ist. Es ist das eine, das Thema Erinnerungsarbeit in die Lehrpläne zu schreiben. Darauf ist in den Gymnasial- und Realschullehrplänen, auch in den neuen LehrplanPLUSAusführungen, tatsächlich eingegangen worden. Aber wir sehen, dass wir eine operationale Umsetzung auf alle Fälle hier im Landtag begleiten müssen.

Ich habe mir die Mühe gemacht und bin in allen Gedenkstätten und Dokumentationszentren gewesen, Obersalzberg, München, Nürnberg, selbstverständlich in den Gedenkstätten Flossenbürg und Dachau, aber auch außerhalb von Deutschland. Das heißt ganz konkret: Wenn wir diese Arbeit und diesen Auftrag wirklich ernst nehmen, dann werden wir davon ausgehen dürfen, dass mindestens doppelt so viele Schüler wie bisher die Gedenkorte besuchen werden. Da sprechen wir schnell von 120.000 bis 150.000 Schülerinnen und Schülern, die diese Erinnerungsorte – ich fasse jetzt Gedenkstätten und Dokumentationszentrum zusammen – dann bewältigen müssen. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, das geht einfach nicht, ohne dass wir diese Erinnerungsorte ausreichend mit pädagogischem Personal ausstatten. Das geht auch nicht, wenn dort nicht entsprechende Konzepte vorliegen und, wenn ich das am Beispiel der Gedenkstätte Dachau sagen darf, wenn man nicht innerhalb der Gedenkstätte entsprechende Räumlichkeiten hat, wo sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit den Themen auseinandersetzen können.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb darf ich noch mal an den Erziehungswissenschaftler von vorhin erinnern, der ganz klar gesagt hat:

Das Ganze ist nur sinnvoll, wenn es mit viel Zeit, mit nicht wenig Geld und mit hoher Professionalität ausgeführt wird.

Ich weiß, dass die Gedenkstätten und Erinnerungsorte sich heute schon insgesamt bemühen, gute und sehr gute Arbeit zu leisten. Aber es reicht einfach nicht, dass wir diese Zukunftsaufgabe bewältigen. Ich bin überzeugt: Wenn wir dieses Thema nicht im Gesetz verankern – da ist in diesem Fall zunächst einmal das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz gefragt –, wenn wir es nicht schaffen, es dort in den Artikel 2 – das ist unser Vorschlag – hineinzubringen, dann werden wir die "Begleitmusik" nicht generieren können, die entsprechenden Gelder nicht bereitstellen können. Hier sprechen wir wirklich von sehr viel Geld, das in den nächsten Jahren für diese wichtige Aufgabe in die Hand genommen werden muss. Deshalb schlagen wir vor, das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in Artikel 2 um einen Absatz 6 zu ergänzen, der heißen soll:

Der Besuch eines Erinnerungsortes (KZ-Gedenk- stätten oder NS-Dokumentationszentrum) wird allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden und beruflichen Schulen in Bayern im Rahmen des schulischen Bildungsprogramms kostenfrei ermöglicht.

Diese Festlegung im Gesetz ist für uns die Voraussetzung, dass wir beispielsweise eine gute Vor- und Nachbereitung in den Schulen bekommen und die Lehrerinnen und Lehrer so fortgebildet werden, dass sie diese Aufgabe bewältigen können. Diese Kostenfreiheit garantiert, dass der Besuch nicht davon abhängig ist, dass begleitend ein Schulausflug stattfindet, für den man die Gelder einkassiert, sondern dass man sich wirklich auf diese Besuche konzentrieren kann. Das bedeutet natürlich auch, dass diese Gedenkstätten die vorbereitenden und begleitenden Arbeiten erbringen können und müssen.

Deshalb haben wir uns entschlossen, das Gedenkstättenstiftungsgesetz anzupassen; denn wenn man sich diese große Zahl an Schülerinnen und Schülern vor Augen führt, dann werden wir nicht darum herumkommen, alle Erinnerungsorte einzubinden. Deshalb müssen im Gedenkstättenstiftungsgesetz der Zweck, die Verantwortlichkeit und die Bereitschaft, dort dieses Thema aufzugreifen, entsprechend niedergelegt werden. Das wird dann die Kollegin Zacharias noch ausführen. Ich bitte darum, dieses Thema morgen im Bil

dungsausschuss – das steht auf der Tagesordnung – in aller Ruhe aufzugreifen. Dann können wir zu einem Konsens kommen. Ich glaube, diese Aufgabe erfordert jetzt unser konkretes Handeln. Wenn wir nicht in dieser Legislaturperiode handeln, wann dann? Ich befürchte, in der nächsten Legislaturperiode wird dieses Thema vielleicht nicht mehr so einvernehmlich zu lösen sein.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Zacharias von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, Hohes Haus, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Güll hat es eben schon angekündigt: Wir möchten eine Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes herbeiführen; denn wir müssen das Gedenkstättenstiftungsgesetz an die Gegenwart anpassen. Das glauben wir nach der eben vom Kollegen Güll zitierten Aussage von Gauland ganz fest, aber auch nach Aussagen von anderen Vertreterinnen und Vertretern der AfD, die im Herbst leider hier mit in den Reihen sitzen wird, in anderen Landtagen bereits vertreten ist und schon im Bundestag in Berlin drin ist. Wir brauchen diese Aktualisierung, um gegen jene Propaganda angehen zu können. Wir müssen die gegenwärtige Entwicklung aufnehmen.

Wir müssen feststellen, dass Zeitzeuginnen und Zeitzeugen immer weniger werden. Wir müssen feststellen, dass zum Glück auch Besucher mit Migrationshintergrund, die islamischen Glaubens sind, die anderen Glaubens sind, in unsere Gedenk- und Erinnerungsorte kommen. Für sie brauchen wir eine andere Art der Aufklärung. Viele Touristinnen und Touristen gehen in unsere Erinnerungsorte und in die NSDokumentationszentren, aber auch Schülerinnen und Schüler. Für einen Schüler oder eine Schülerin, die einen Gedenkort besucht, muss man sicherlich ein anderes pädagogisches bzw. Vermittlungskonzept anwenden als bei einem Touristen. Darin sind wir uns sicherlich einig.

Das andere ist: Es wird eine große Herausforderung sein, all die Stellen, die sich für Erinnerungsorte bzw. Gedenkstätten in der Verantwortung sehen, zu koordinieren. Ich sehe hier vorn den Kollegen Spaenle, unseren Antisemitismusbeauftragten. Das Wissenschaftsministerium wie auch – hoffentlich – weiterhin das Kultusministerium kümmern sich um diese Thematik. Wir haben unterschiedliche Trägerschaften. Die NS-Dokumentationszentren sind übrigens nicht in das Gedenkstättengesetz einbezogen und werden somit

nicht von Herrn Kollegen Freller koordiniert. Unterschiedliche Trägerschaften, unterschiedliche Zuständigkeiten, unterschiedliche Personen – all das muss koordiniert werden, damit nicht Doppel- oder Dreifachstrukturen vorgehalten werden. Es darf aber auch nicht so sein, dass gar keine Struktur vorhanden ist.

Ich will noch einmal zitieren – Sie haben es sicherlich alle gelesen –, wie wir den Stiftungszweck erweitern wollen:

Gefördert werden soll die gesellschaftliche Reflexion über die Ursachen und Folgen der nationalsozialistischen Verbrechen. Die Bezüge zu jeglicher Form von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit oder Völkermord sollen aufgeklärt und ihnen entgegengetreten werden.

Dieser Zusatz erscheint uns wichtig.

Neue Aufgaben, die ich Ihnen gern kurz vorstellen möchte, kommen hinzu. Wir wollen neue Aufgaben definieren, unter anderem die Kooperation mit den weiteren Erinnerungsorten in Bayern. Die Koordinierung erfolgt bisher eher zufällig. Wenn sich die jeweiligen Herren oder Damen gut verstehen, dann wird miteinander gesprochen; aber es ist nicht koordiniert. Wir wollen pädagogische Vermittlungskonzepte entwickeln, und zwar mit allen Trägerinnen und Trägern, mit allen Erinnerungsorten und mit allen zuständigen Persönlichkeiten.

Wir wollen Präventionsarbeit etablieren. Darunter verstehen wir Präventionsarbeit gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung, die wir nicht nur in diesen Tagen und Wochen, sondern schon seit Jahren immer wieder beklagen müssen, und gegen jegliche Formen von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit. All diese Erscheinungen müssen wir durch Präventionsarbeit aufarbeiten.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Selbstverständlich müssen wir einen Besuch der Gedenkstätten und Erinnerungsorte ermöglichen. Kollege Güll hat es zutreffend ausgeführt: Wir müssen es allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrer Schulart, also auch den Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, ermöglichen, Erinnerungsorte zu besuchen.

Dazu bedarf es eines guten pädagogischen Rahmenprogramms, das heißt guter Vorbereitung und Nachbereitung. Was das angeht, so könnte ich Ihnen zig Geschichten erzählen. Junge Menschen haben das NS-Dokumentationszentrum in München, das sie im Rahmen eines Projekttages besucht hatten, verlassen

und wollten dann in den Englischen Garten gehen. Der Englische Garten ist zwar wundervoll – aber warum wollten sie dorthin? Ich habe die jungen Leute draußen vor der Tür gefragt, wie denn ihr Besuch war. Ich hörte: "Toll!" Auf meine Frage, ob sie vorbereitet worden waren, sagten sie: "Nö." Auf meine weitere Frage, was sie denn jetzt machen wollten, hörte ich: "Wir gehen jetzt in den Englischen Garten, um dort Fußball zu spielen." – Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, so darf der Besuch eines Erinnerungsortes nicht ablaufen. Dann braucht nämlich gar kein Besuch stattzufinden.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, darüber müssen wir Konsens herbeiführen. Ich glaube, wir sind interfraktionell gut beraten, das genauso zu sehen. Um all diese Aufgaben erfüllen zu können, bedarf es eines hauptamtlichen Stiftungsdirektors; denn mehr Koordinierungsarbeit, mehr Präventionsarbeit, mehr Abstimmungsarbeit ist ein massives Mehr an Arbeit. Das kann man nicht nebenher machen. Diese Stelle gilt es gut zu dotieren und mit einem entsprechenden Budget auszustatten.

Abschließend: Der Stiftungsrat muss nach unserer festen Überzeugung mindestens zweimal im Jahr tagen; denn es gibt viele zusätzliche Abstimmungsherausforderungen. Er tagt bisher nur einmal im Jahr. Kollege Spaenle, es wäre schön, wenn das künftig zweimal im Jahr möglich wäre.

Das ist die Erste Lesung. Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns die Angelegenheit in den Ausschüssen gebührend und sachlich diskutieren und in der Zweiten Lesung einstimmig miteinander beschließen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächste hat Frau Kollegin Dr. Eiling-Hütig von der CSU das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Historikerin hätte ich mir in meinen schlimmsten Träumen nicht vorstellen können, dass es in Deutschland wieder einmal so weit kommt, dass jüdische Mitbürger am helllichten Tag angepöbelt und angegriffen werden, nur weil sie sich als Juden zu erkennen geben. Dieser verabscheuungswürdige Angriff auf zwei junge Männer – Sie wissen es –, die es im April in Berlin "wagten", mit Kippa am Prenzlauer Berg spazieren zu gehen, zeigt, dass wir im Kampf gegen den Antisemitismus nicht nur nicht nachlassen dürfen, sondern vor allem die Menschen einbeziehen müssen, die aus