Jürgen Hofer

Appearances

13/6 13/7 13/8 13/10 13/11 13/12 13/14 13/15 13/18 13/20 13/22 13/24 13/26 13/27 13/28 13/29 13/30 13/31 13/32 13/34 13/36 13/37 13/41 13/42 13/43 13/44 13/45 13/46 13/47 13/48 13/50 13/51 13/52 13/54 13/55 13/58 13/60 13/62 13/64 13/65 13/66 13/67 13/68 13/70 13/72 13/74 13/75 13/76 13/77 13/78 13/79 13/80 13/83 13/84 13/85 13/86 13/88 13/89 13/91 13/93 13/94 13/95 13/96 13/97 13/98 13/99 13/100 13/101 13/102 13/103 13/105 13/106 13/107 13/109

Last Statements

Das weiß ich nicht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon so, wie Herr Kurz sagte: Ich glaube, niemand zweifelt daran, dass Rauchwarnmelder eine erhöhte Sicherheit bieten und dass wir deshalb alle für die Installation von Rauchwarnmeldern sind. Die einzige Frage ist wirklich nur, ob wir das gesetzlich vorschreiben wollen oder ob das auch ohne Gesetz geht.
Nun gibt es da wie immer ein Für und Wider. Man kann dafür anführen: Wenn immerhin fünf Bundesländer – ein Land überlegt ja noch – sagen: „Wir machen das gesetzlich“, dann spricht einiges dafür, genauso wie man natürlich berücksichtigen muss, dass alle anderen Bundesländer bisher meinen, dass man ohne Gesetz auskommen kann.
Der entscheidende Punkt ist für mich: Sie von der SPD stellen ja fest, dass die bisherige Aufklärungskampagne und Werbekampagne und die Feuerwehraktion „Rauchmelder retten das Leben“ noch nicht genügend Erfolge gehabt haben und noch nicht genügend Bürger zu dieser an sich minimalen Aufwendung veranlasst haben. Ich glaube, es sind
sogar nur 10 €, und wenn Sie einen solchen Rauchwarnmelder bei Herrn Gaßmann, beim Mieterbund, den er ja auch vertritt, bestellen, dann sind es, glaube ich, nur noch 5 €.
Wenn diese Aufklärungskampagne nichts bringt, dann frage ich mich: Warum setzen Sie denn darauf, dass eine Art symbolischer Gesetzesakt etwas bewirkt?
Ich habe auch die Mehrheit der Länder genannt, in denen es anders gesehen wird.
Es ist wie so häufig eine Abwägung zwischen Pro und Kontra. Man kann weder sagen, dass die einen ganz falsch liegen, noch lässt sich sagen, dass die anderen ganz falsch liegen. Ich denke, der entscheidende Punkt ist der: Wenn die Menschen nicht freiwillig zur Anschaffung bereit sind, weil sie sich selber etwas davon versprechen, dann glaube ich nicht, dass die notwendige Instandhaltung – das sind ja auch batteriebetriebene Geräte, insbesondere dort, wo nachgerüstet wird –, die ja dann wirklich nur den Schutz bringt, auch tatsächlich gemacht wird.
Ich wehre mich hier ausnahmsweise einmal nicht gegen zusätzliche Regelungen; denn manchmal muss man dort, wo es um die Sicherheit von Leib und Leben geht, auch die Leute zu ihrem Glück zwingen. Aber wenn die Rauchwarnmelder eingerichtet sind, ist noch lange nicht die Instandhaltung gesichert, insbesondere dort nicht, wo nachgerüstet wurde. Es muss ständig vom Wollen unterlegt sein, das auch zu unterhalten und zu betreiben.
Deshalb bin ich der Meinung, dass es richtiger ist, die Leute zu motivieren, dies in Eigenverantwortung zu machen.
Wenn Sie fragen, was man sonst noch alles tun könnte: Jeder, der kleine Kinder hat oder der sich an die Zeit erinnert, als die eigenen Kinder klein waren, weiß, dass zum Beispiel Kindersicherungen in Steckdosen außerordentlich wichtig sind. Sie könnten das ja auch gesetzlich vorschreiben.
Sie könnten tausend Dinge gesetzlich vorschreiben, was aber nichts nützen würde – das sind symbolische Akte –, wenn sie nicht unterlegt werden von der Eigenverantwortung und dem Wollen der Menschen. Darauf setzen wir.
Deshalb sollten wir diese Kampagne noch weiter betreiben. Deshalb sollten wir Anreize geben. Ich schließe nicht aus, dass, nachdem wir alles ausgelotet haben, am Ende auch eine gesetzliche Regelung steht, aber erst am Ende und nicht am Anfang.
Meine Damen und Herren, bevor Sie sich zu Ovationen für meine letzte Rede erheben,
möchte ich darauf hinweisen, dass ich nicht ausschließen kann, dass ich noch einmal zu Wort komme.
Lieber Herr Kollege Schmiedel, nach dieser Beschimpfung der Juristen sollten Sie sich entweder heute Abend bei mir entschuldigen oder zurücktreten.
Es gibt zwar drei Juristen mit drei Meinungen, aber es gibt nicht zwei Juristen mit drei Meinungen.
Die Stellungnahmen allerorten, wie sie gerade in den Nationalstaaten, im Bund und in den Ländern abgegeben werden, verfahren ja, wenn man es bei Licht betrachtet, alle ein bisschen nach dem Motto von Radio Eriwan: im Prinzip ja, aber. Im Prinzip wollen alle nicht nur einen freien Warenverkehr, sondern auch einen freien Dienstleistungsverkehr in der EU. Auch die Potenziale, die nach der LissabonAgenda auszuschöpfen sind – Beschäftigung, Wettbewerb, Wachstum; Sie haben die Zahlen genannt –, wollen wir alle. Natürlich sehen wir auch besondere Chancen für die kleinen und mittleren Dienstleistungsbetriebe in Baden-Württemberg, etwa im unternehmensbezogenen Dienstleistungsbereich, wenn man die protektionistischen Schranken abbaut. Im Prinzip also ein klares „Hurra, ja, das wollen wir“.
Nun aber zum Aber. Wir alle wollen zugleich, dass kein Lohn- und Sozialdumping stattfindet. Das wollen wir alle gemeinsam. Und wir wollen alle, dass der hohe Standard des Verbraucherschutzes beibehalten wird. Das wollen wir in Wahlkampfzeiten ganz besonders, und jeder sagt das auch besonders laut, damit es auch jeder hört. Im Übrigen wollen wir natürlich mehr davon profitieren als alle anderen. Dieses prinzipielle Ja beißt sich jedoch mit dem Aber, und da beißt die Maus auch keinen Faden ab.
Deshalb ist in der Tat das Hauptproblem das Herkunftslandprinzip. Das gilt nicht nur für uns. Wenn ich es im „Handelsblatt“ richtig gelesen habe, ist das gegenwärtig auch die Diskussion in der Bundesregierung. Die müssen ja auch bis zum 8. Februar eine Erklärung abgeben; ich bin gespannt – möglicherweise geben die die gleiche Erklärung ab wie wir. Das wäre natürlich gerade jetzt dumm für Sie. Dass das Herkunftslandprinzip in der ursprünglichen Form nicht zu halten ist, wissen wir alle. Es ist ja auch längst durch zahlreiche Ausnahmen abgeschwächt worden. Ich will sie nicht im Einzelnen aufführen. Sie sind in der Pressemitteilung, die nach der Sitzung des Wirtschaftsausschusses hinausging, aufgelistet. Wir haben im Ausschuss sogar noch ein paar hinzugefügt, vor allem auch die Beteiligung der EG etwa an der Finanzierung der einheitlichen Ansprechpartner. Vor allem – das kommt ein bisschen zu kurz – haben wir eine Besonderheit eingebaut, nämlich eine Stufenlösung, eine gewisse Einschränkung des horizontalen Prinzips, unter dem man alles gleichzeitig angeht. Ob es rechtlich möglich ist, zu sagen: „Lasst uns erst einmal die technischen, unternehmensbezogenen Dienstleistungen angehen; die sind einfacher zu machen. Da profitieren wir in Baden-Württemberg auch am meisten. Dann werden wir es evaluieren, und dann schauen wir einmal,“ ist auch eine Frage. Das wäre eigentlich der eleganteste und sicherste Schutz. Nur, ob das rechtlich möglich ist, kann ich Ihnen auch nicht sagen.
Dann erst würden wir an die sensiblen Dienstleistungen gehen. Beispiele hierfür kennen Sie alle: Gesundheit, Tarifangelegenheiten und, und, und; Daseinsvorsorge, allgemeine wirtschaftliche Leistungen usw.
Ich bin ja noch nicht ganz fertig mit meinen Ausführungen. Hören Sie doch zu. Es freut mich, dass Sie daran interessiert sind. Ich sage es Ihnen auch gern.
Die Harmonisierung muss parallel dazu fortgesetzt werden. Das ist keine Frage. Da kann man nicht sagen: Das machen wir gar nicht mehr.
Es bleibt nun die offene Frage, ob man das Herkunftslandprinzip noch modifizieren oder ganz aufheben kann, etwa durch ein Ziellandprinzip mit Ausnahmen oder dadurch, wie vorgeschlagen, dass man Zugang und Ausübung trennt. Das hat ja die Berichterstatterin des Binnenmarktausschusses vorgeschlagen. Das könnte man sich überlegen.
Nun zu der Frage, was man tun soll. Nach meiner Meinung muss man in der Tat sagen: Wir bitten, das genauestens zu überprüfen. Denn wenn es rechtlich nicht möglich ist, Herr Schmiedel, und wenn es zu keinem Konsens und damit zu keiner Dienstleistungsrichtlinie kommt, dann fällt die ganze Regelungskompetenz an den Europäischen Gerichtshof, und das können Sie als Sozialdemokraten gerade nicht wollen. Dann kriegen Sie eine Regelungskompetenz, die schon bisher ganz eindeutig vorgibt: Ziellandprinzip geht nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof gesagt.
Deshalb denke ich, man sollte insbesondere noch einmal die Stufenlösung ansprechen. Auf die würde ich ganz eindeutig setzen. Das scheint nach meiner Kenntnis rechtlich noch am ehesten möglich zu sein. Nirgendwo ist festgeschrieben, dass man alles horizontal auf einmal anfangen muss. Das geht schon aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht. Darüber hinaus möge man das Herkunftslandprinzip auf Alternativen überprüfen. Das ist ein Vorschlag. Sie brauchen ihn nicht zu teilen, aber es wäre mir recht, wenn Sie ihn, Herr Zeller, auch zur Kenntnis genommen hätten.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die allgemein bekannten Positionen zum Thema Kernkraftnutzung und zum Sinn oder Unsinn eines Ausstiegs aus der Kernkraft nicht beleuchten. Sie sind allen bekannt. Ein deutscher Exportschlager ist der Ausstieg allerdings nicht; das ist richtig.
Ich setze auch als bekannt voraus, dass in der Zwischenzeit über alle Parteien hinweg grundsätzliche Übereinstimmung besteht, dass die erneuerbaren Energien zu forcieren sind
und dass diese nicht nur die Nutzung fossiler Energieträger, sondern auch die Atomkraftnutzung ablösen werden. Da besteht doch Übereinstimmung.
Ich möchte mich konkret zu dem äußern, was die EnBW zu beantragen beabsichtigt, nämlich die Verlängerung der Laufzeit von Neckarwestheim I. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie, die Grünen, das ablehnen. Ich sage das nicht von oben herab: Nachdem Sie nicht mehr Regierungsverantwortung in Berlin tragen, ist das nicht mehr so wichtig. Wichtig ist die Stellungnahme der SPD. Auch Sie lehnen das ab. Ich kenne zudem die Haltung der SPD auf Bundesebene. Dort wird gesagt: Die Schlachten sind geschlagen; daran wird nicht mehr gerüttelt. Ich kenne auch den Koalitionsvertrag. Da hat man die unterschiedlichen Positionen zur Kenntnis genommen. Im Übrigen bleibt es beim Gesetz und beim Vertrag. Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten; das ist überhaupt keine Frage. Es geht also mit Sicherheit nicht um den Ausstieg aus dem Ausstieg, und das ist auch nicht das Problem.
Das Problem, das ich als eine rot-grüne Erblast bezeichne, ist im Grunde genommen nicht der Ausstieg, sondern das Problem ist, dass Sie keine exakte, zeitlich messbare, belastbare Nachfolgeregelung getroffen haben.
Wir brauchen deshalb ein Gesamtkonzept, wie es jetzt auch durch die Bundeskanzlerin angedeutet worden ist. Ich erwarte nicht, dass sich auf dem Energiegipfel, der in Berlin Anfang April, kurz nach den Landtagswahlen, stattfinden soll, große Änderungen ergeben. Das ist noch zu früh. Aber ich erwarte schon, dass längerfristig die europäische Entwicklung bei diesem Thema, was Preisentwicklung, Versorgungssicherheit und auch die Entscheidungen der anderen europäischen Staaten anbelangt, auch die Sozialdemokraten in Berlin mehr und mehr zum Nachdenken führen wird. Da bin ich sicher.
Sie sind ja schon von drei sozialdemokratischen Abgeordneten aus dem EU-Parlament angegangen worden, die gesagt haben: Bitte, liebe Genossen in Berlin, überdenkt das! Die sehen das aus europäischer Sicht.
Wir werden dazu natürlich Brücken bauen müssen. Die Brückenfunktion ist ganz eindeutig, dass wir sagen: Nehmt die Gewinnerträge nicht zur weiteren Gewinnmaximierung, sondern nehmt diese Milliardenbeträge, wie Sie gesagt haben, und setzt sie ein für Energieeffizienz und für den forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien.
Ich komme darauf, wo das geht. Das geht.
Sie wissen doch: Selbst in sozialdemokratischen Kreisen – das können Sie im Internet nachlesen – spricht man bereits von einer strategischen Allianz zwischen verlängerter Atomkraftnutzung und Ausbau der erneuerbaren Energien. Vahrenholt sagt, es wäre Unsinn, jetzt zunächst wieder in Gas und Kohle einzusteigen, um dann auf erneuerbare Energien umzusteigen, und fordert: Macht das in einem Schritt!
Man spricht auch weiter von dieser Brückenfunktion und von einer „Koalition auf Zeit“. Ich gehe jede Wette ein: Das wird Gegenstand des Energiegipfels sein.
Es werden keine großen Würfe zu erwarten sein – das kann man bei einer großen Koalition auch gar nicht erwarten –, aber es werden meines Erachtens weitere Schritte erfolgen. Die Frage, ob man Restlaufzeiten von jüngeren Kernkraftwerken auf ältere überträgt,
ist keine Frage des Koalitionsvertrags. Diese Übertragung ist ja heute schon möglich. Obrigheim ist Pate dafür; da hat man das schon gemacht. Man wird über diese Frage mit Sicherheit nachdenken.
Ich möchte in dieser ersten Runde sagen: Ich glaube nicht, dass die Bundeskanzlerin, die eine Laufzeitverlängerung ja vor der Wahl für absolut notwendig erklärt hat und dies übrigens auch nach ihrem Amtsantritt noch einmal bestätigt hat, sich darauf beschränken wird, gewissermaßen „bella figura“ zu machen, um im Übrigen sozialdemokratische und rot-grüne Politik 1 : 1 fortzusetzen. Das wird sie nicht tun.
Ich darf abschließend sagen: Der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer hat heute Morgen in meiner Kreiszeitung, die ich morgens immer lese, gesagt, die Bundeskanzlerin übernehme immer mehr sozialdemokratische Verhaltensweisen. Dadurch werde sie über ihre Partei hinaus beliebter, und diese Beliebtheit schütze sie gewissermaßen in der eigenen Partei.
Das hat er gesagt.
Ich sage Ihnen: Sie täuschen sich in dieser Bundeskanzlerin. Sie wird in diesem Punkt Handlungskompetenz zeigen. Ich glaube, das wird nicht einmal so schwer sein, nachdem sich die sozialdemokratischen Fronten dort sowieso aufweichen. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Interessante an dem Antrag der EnBW, der ja vom Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Wirtschaftsministers initiiert worden ist – warum denn wohl? –, ist die Tatsache, dass er erfolgversprechend ist – nicht, weil wir das hier wollen, sondern weil Sie in Berlin, und zwar nicht
gezwungenermaßen, sondern in Vorbereitung auf Ihren Gipfel im April – –
Der Antrag ist durchaus erfolgversprechend, zumindest – so hat Herr Müller ausgeführt – in seinem Minimalziel, möglicherweise aber auch darüber hinaus. Das irritiert Sie.
Im Internet können Sie in Chats sehen, wie versucht wird, dagegen vorzugehen. Die Irritation kommt nicht von ungefähr.
Zweitens: Sie haben gefragt: Wie geht denn das? Das geht in Europa nicht. Wie der Herr Wirtschaftsminister gesagt hat, hat man in den Niederlanden gerade die Laufzeit des dortigen Atomkraftwerks verlängert. Man hat vereinbart, dass die Kraftwerksbetreiber 250 Millionen € für erneuerbare Energien und eine Verbesserung der Energieeffizienz zur Verfügung stellen. 250 Millionen € stellt darüber hinaus der Staat zur Verfügung. Zusammen ergibt das eine halbe Milliarde Euro für diese Sache. Wir alle, jedenfalls wir von der Fraktion der FDP/DVP, wollen, dass erneuerbare Energien andere Energieformen ablösen. Aber wir wollen nicht nur sagen, dass wir das wollen, sondern wollen auch das „Wie“ konkret definieren.
Dazu brauchen wir mehr Ressourcen.
Ihr Problem ist – darüber kann man ja ganz offen reden –:
Neckarwestheim II wird 2022 abgeschaltet, Neckarwestheim I im Jahr 2009. Das Jahr 2009 ist für Sie von Brisanz.
Ich kann Ihnen sagen, warum: weil Sie natürlich – das kann ich auch politisch verstehen – gar nicht groß über diese Übertragung reden würden, wenn man wieder genaue Ausstiegsszenarien machen würde, sondern weil das möglicherweise über die nächste Bundestagswahl hinausgeht und Sie fürchten, dass dann eine neue Regierung tatsächlich diese Renaissance macht.
Deshalb wird eine kluge Führung in Berlin versuchen, diese Angst zu nehmen.
Wenn das gelingt – da gibt es verschiedene Vehikel, wie man das machen kann –, dann wird das durchlaufen. Davon bin ich überzeugt. Der Antrag ist gestellt, damit dies jetzt nicht nur behauptet, sondern geprüft werden kann.
Dann haben Sie, Herr Kretschmann, mit Recht gefragt: Warum spricht man nicht die mittelständischen Energieversorgungsunternehmen, die Stadtwerke auf die Preisentwicklung in Baden-Württemberg an? Da kann ich Ihnen sagen: Das wird in der zweiten Runde angesprochen. Wenn ich mir etwas für die zweite Runde aufhebe, dann wird es in der zweiten Runde auch angesprochen. Darauf komme ich noch.
Zunächst einmal ist völlig klar, dass wir trotz dieser überhohen Energieversorgung durch Atomkraftwerke in BadenWürttemberg hohe Energiepreise haben. Das sagen Sie ja immer zu Recht. Das ist nicht nur deshalb so, weil es hier ungünstigere Produktionsmöglichkeiten gibt, sondern weil es uns am Wettbewerb fehlt – dafür müssen wir uns einsetzen –, weil die Netzzugangsregelung unbefriedigend geregelt ist – das hat der Wirtschaftsminister neulich sehr deutlich ausgeführt –, weil man hier Monopol- und Oligopolstellungen hat. Diese sind unvertretbar, und gegen diese muss man angehen. Was aber überhaupt nicht einleuchtet, ist, dass Sie sagen: Wenn man das tut, dann muss man doch nicht gleichzeitig noch abgeschriebene Atomkraftwerke, die Einsparungen bringen, gewissermaßen zur Strafe, dass man das andere tun soll, abschalten. Das ist ein Widersinn sondergleichen.
Wenn Sie sagen, man müsse dann eben eine Weile importieren – wahrscheinlich wieder den einen oder anderen Atomstrom, der nicht dem deutschen Weg folgt –, dann ist es mir doch viel lieber, ich nehme die Ressourcen und stecke sie bei uns in die erneuerbaren Energien, als dass ich diesen dämlichen Umweg mache, nur weil er Ihnen ideologisch in den Kram passt. Das muss man doch an dieser Stelle sagen.
Ich kenne den Brief an Frau Merkel.
Stellen Sie eine Zwischenfrage. Ich möchte meine Ausführungen machen.
Ich habe nichts dagegen. Dann wird es mir nicht auf die Redezeit angerechnet.
Ich habe akustisch den letzten Punkt nicht verstanden.
Das ist selbstverständlich. Das ist ja richtig. Der Energiepreis richtet sich immer nach der Einspeisung des teuersten Kraftwerks. Das ist doch ganz klar. Das teuerste Kraftwerk – das sagen Sie ja mit Recht auch immer wieder – bestimmt den Preis.
Wir wollen lediglich, dass die Rekordgewinne der EnBW dadurch nicht noch höher werden, sondern dass die Gewinne, die sie dann macht, abgeschöpft werden, so wie in den Niederlanden auch, und den erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden.
Nein,
das haben sie nicht ausgeschlossen. Jetzt warten Sie doch ab! Für den bevorstehenden Energiegipfel hat man endlich einmal angekündigt: Es vertritt nicht jeder seine eigene Lieblingsposition, sondern hier wird endlich einmal eine Gesamtschau vorgenommen, wie das für die Volkswirtschaft in Deutschland, für die Ökologie und auch für die Versorgungssicherheit sinnvoll ist.
Zweiter Punkt: die Abhängigkeit. Natürlich ist es so, dass bei Uran eine hundertprozentige Abhängigkeit besteht.
Aber Entschuldigung: Es ist für mich ein Unterschied, ob ich mit Uran von den USA oder von Australien abhängig bin oder mit Öl und Gas vom Iran.
Die Akzeptanz der Abhängigkeit bestimmt sich danach, wo ich Abhängigkeit fürchten muss.
Entschuldigung, das ist doch ein Unterschied. Wenn Sie mich fragen – ich finde toll, was Schröder mit der Leitung von Russland alles macht –, ob ich lieber von Australien oder von Russland abhängig sein will, dann brauche ich keine großen Überlegungen anzustellen. Das ist doch ein Unterschied.
Sie haben von der Entsorgungssicherheit gesprochen: Die Entsorgungssicherheit ist eindeutig kein Volumenproblem, jedenfalls nicht für die Laufzeitenverlängerung.
Sie müssen die derzeitigen Abfälle so oder so entsorgen. Das ist kein Volumenproblem.
Letzter Punkt. Entschuldigung, nur diesen Satz. Fragen Sie dann ruhig noch etwas. Woüber ich geradezu entrüstet bin, ist, dass Sie, Herr Kretschmann – ich habe das noch einmal im Internet nachgelesen –, gesagt haben, eigentlich würde sich ja dadurch, dass man aus der Atomenergienutzung herausgehe, am Klima gar nichts verändern, weil der Anteil der Atomnutzung weltweit so gering sei, dass das gar nicht ins Gewicht falle. Dann frage ich Sie, warum wir in BadenWürttemberg überhaupt noch etwas machen, denn das fällt weltweit alles nicht ins Gewicht.
Dass das gerade von Ihrer Seite kommt, hat mich zutiefst enttäuscht. Wir sollten den Atomkonsens entsprechend der Ereignisse und der Entwicklung modernisieren, damit er überhaupt zukunftsfähig bleibt. Das ist meine Meinung.
Ich versuche jetzt wirklich, kurz zu antworten.
Zunächst einmal lasse ich mich nicht in die Ecke drängen, dass es mir um die Verlängerung der Nutzungsdauer der Atomkraftwerke gehe. Mir geht es darum, dass man den Ersatz durch erneuerbare Energien nicht nur vollmundig in Wahlen verkündet, sondern auch Wege schafft, wie das tatsächlich eintreten kann.
Daraus resultiert die Frage, ob ich die Gewinne aus einer Verlängerung für die erneuerbaren Energien nehme. Das ist der erste Punkt und eine völlig andere Betrachtungsweise.
Das mit der Prognos kenne ich. Aber ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Auch wenn Sie hier die Gefahrenpotenziale beschwören, ist sich doch die Wissenschaft darin einig, dass alle deutschen Kernkraftwerke sicher und auf dem besten Sicherheitsstand sind. Sonst müssten sie schon heute alle abgeschaltet werden. Dann könnten Sie nicht sagen: Das eine lässt man laufen, das andere nicht. Das gilt auch für die Gefahr eines terroristischen Angriffs. Dann müssten Sie konsequenterweise sagen: Lichter aus, der Letzte macht die Türe zu; wir beenden die heutige Debatte, weil hier die Lichter ausgehen. Das kann nicht sein.
Deshalb bleibe ich dabei: Dass Sie, die Grünen, das verteidigen, beruht darauf, dass das zu Ihren Gründungsideen gehört. Das ist vielleicht das einzige Vernünftige und Erfolgreiche, was Sie aus Ihrer Sicht in den sieben Jahren Ihrer Regierungsbeteiligung hingekriegt haben. Dass Sie es deshalb auch unterstützen, das verstehe ich. Aber die Sozialdemokraten lassen sich schon heute – wir haben vorhin die Aussage von Vahrenholt gehört – von ihren europäischen Genossen auffordern. Ich gehe jede Wette ein, dass da ein Minimalkonzept herauskommen wird. Ansonsten könnte man gleich eine grüne Alleinregierung bilden. Die wird es nicht geben.
Entschuldigung, wie war die noch einmal?
Das mit den Zertifikaten ist richtig. Aber auch die Holländer haben eine Zertifikatsregelung, und auch die Holländer haben diese Vereinbarung über 250 Millionen € hingekriegt. Wir sind doch nicht dümmer und weniger durchsetzungsbereit. Vor allem wenn man so eine großmächtige große Koalition in Berlin hat, wird man es doch wenigstens so hinkriegen wie die Holländer.
Herr Dr. Witzel, die Betriebsdauer ist der Ausgangspunkt für die Sicherheitsbewertung eines Kernkraftwerks. Deshalb ist ein Kernkraftwerk für die gesamte Betriebsdauer unter Sicherheitsaspekten genauestens geprüft. Es vorzeitig abzuschalten erhöht die Sicherheit dieses Werkes nicht. Das ist das Erste.
Dänemark, Schweden und die Niederlande sehen das im Moment genauso und gehen diesen Weg. Das sind auch vernünftige, umweltbewusste Länder.
Herr Drexler, Ihre doch etwas als Rundumschläge zu bezeichnenden Aussagen zeigen eigentlich eher Unsicherheit als Sicherheit.
Das Entsorgungsproblem ist ein Problem. Das wissen wir alle; das muss man uns nicht erst sagen. Aber das Entsorgungsproblem wird nicht größer durch die Laufzeitenverlängerung – das sagen alle Fachleute –, weil es kein Volumenproblem ist. Das Entsorgungsproblem ist größer geworden, weil Sie in der rot-grünen Koalition sieben Jahre lang nichts für diese Entsorgung getan haben.
Die Sperrung von Waldwegen, um nicht an Windkrafträder heranzukommen, haben wir alle für falsch gehalten. Wir haben sie im Wirtschaftsausschuss gemeinsam aufgehoben und auch gerügt. Ich stelle das einfach fest.
Alle Fraktionen haben sich dagegen ausgesprochen. Dann soll man es uns jetzt auch nicht vorhalten. Das ist unlauter.
Die Energieeffizienz haben wir lang und breit angesprochen. Das Thema ist nicht unter den Tisch gefallen.
Was die Windkraft anbelangt, so stehe ich überhaupt nicht an, Ihnen dabei absolut Recht zu geben. Wenn wir sagen, wir wollen eine Konzentration, wenn wir das schwierig gemacht haben, wenn wir das planerisch gemacht haben, wenn alle Genehmigungen vorliegen, dann sehe ich es als eine rechtsstaatliche Pflicht an, dass die Dinge nicht verschoben werden, bis irgendein Investor platt ist, weil er nicht mehr kann,
sondern dann ist meiner Meinung nach zu genehmigen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unstreitig: Bei der Bearbeitung des Falles „FlowTex“ wurden von den ermittelnden Behörden Fehler gemacht. Ich sage dies, ohne es zu verallgemeinern. Häufig waren es Fehlleistungen einzelner Beamter. In einem Falle läuft noch ein strafrechtlich nicht abgeschlossenes Verfahren. Darüber hinaus – wir haben es gehört – hat es auch Organisationsmängel gegeben, insbesondere, was die Kooperation der Ermittlungsbehörden anbelangt. Solche Fehler und Missstände ungeschminkt und offen darzutun und Vorschläge zu machen, wie man in Zukunft ähnlichen Fehlleistungen begegnen kann – ganz ausschließen oder verhindern lassen werden sie sich nie –, war eine wichtige Aufgabe des Untersuchungsausschusses, und das ist auch ein ganz wesentlicher Teil des gemeinsamen Schlussberichtes von CDU und FDP/DVP.
Bei aller Bedeutung dieser Untersuchungsergebnisse möchte ich aber auch noch einmal an den Kern der Arbeit erinnern, an das, was im März des Jahres 2002 der Hauptgrund
für die Einsetzung dieses Ausschusses war, nämlich der Vorwurf der „schützenden Hände“, ein Verdacht, der insbesondere von der SPD-Fraktion in den Raum gestellt wurde
und der begreiflicherweise, ja eigentlich pflichtgemäß auch von der Presse in die Öffentlichkeit getragen wurde. Dieser Vorwurf heißt, auf den Punkt gebracht: Die Politik schützt und toleriert kriminelles Verhalten, aus welchem politischem Interesse auch immer.
Einen solchen, bei Lichte betrachtet – ich denke, da stimmen wir überein – ungeheuren Vorwurf wollte und konnte die FDP/DVP-Fraktion nicht im Raume stehen lassen. Deshalb haben wir damals für diesen Untersuchungsausschuss gestimmt in der Hoffnung und auch in der Erwartung, dass dieser Vorwurf durch die Arbeit des Ausschusses vollständig ausgeräumt werden kann. Dies ist erfreulicherweise ja auch so eingetreten.
Was wir für unvorstellbar gehalten haben, ist auch nicht eingetreten.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, unter dem Wort „erwartungsgemäß“ etwas anderes verstehen, haben wir gerade bei Herrn Sakellariou gehört. Sie sagen: Es ist nur der Nachweis nicht gelungen, weil möglicherweise erwartungsgemäß Zeugen gemauert haben oder erwartungsgemäß das in den 1 800 Akten nicht vermerkt worden ist.
Nein, meine Damen und Herren, es ist nicht, wie Sie sagen, in diesem Punkt ein Freispruch zweiter Klasse mangels Beweis bei einem bestehenden Restverdacht, sondern es ist ein Freispruch erster Klasse in diesem Punkt.
Alle Zeugenaussagen und die Verwertung aller zahlreichen Akten haben dies eindeutig ergeben. Das sehen wir als ein positives Ergebnis des Ausschusses. Wir haben bei uns keine Bananenrepublik erwartet und wundern uns auch nicht darüber, dass es keine gibt.
Wir haben bei uns kein baden-württembergisches Watergate erwartet und wundern uns darüber, dass es nicht einmal ein „Watergatle“ gibt. Wir sind darüber nicht enttäuscht. Dass Sie von der Opposition das nicht ganz so fröhlich sehen, kann ich ja bei der ursprünglichen Ausgangsposition verstehen. Deshalb auch Ihre trotzige, ja beinahe wolkige Bemerkung, man habe aber noch subjektiv, auch wenn man das nicht mit Tatsachen belegen könne, den Eindruck, da hätte es Beißhemmungen gegeben bzw. vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Prominenz von Manfred Schmider.
Um selbst dies nicht so stehen zu lassen, lasse ich die Vorwürfe ganz kurz noch einmal – zum Teil ist es schon geschehen – Revue passieren einschließlich deren Auflösung.
Da war der Vorwurf, der wegen des Verdachts des fingierten Raubüberfalls gegen Manfred Schmider ermittelnde Hauptkommissar sei „kurz vor der Aufdeckung“ aus dem Ermittlungsverfahren abgezogen und versetzt worden, weil eine Überführung Manfred Schmiders angesichts seiner prominenten Stellung einigen nicht gepasst habe.
So übrigens liest man es noch einmal im Schlussbericht der SPD. In Wahrheit – das wissen wir heute – stand die Versetzung des Beamten in überhaupt keinem Zusammenhang mit dem Fall Manfred Schmider, sondern erfolgte wegen Mängel im Führungsverhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten sowie wegen wiederholter Belästigung einer Mitarbeiterin und Ähnlichem. Deshalb ist er versetzt worden. Das wissen wir. Dieser Vorwurf ist also ausgeräumt.
Übrigens: Festzustellen, ob das damals ein echter oder ein vorgetäuschter Raubüberfall war, war gar nicht die eigentliche Aufgabe des Untersuchungsausschusses, wie Sie in Ihrem Schlussbericht ja richtigerweise schreiben.
Für verständliche Aufregung hat natürlich auch gesorgt eine bei der Fraktion der Grünen eingegangene anonyme Anzeige eines angeblichen Geheimtreffens bei der OFD Karlsruhe – mit folgenden Beteiligten: dem Karlsruher Oberbürgermeister, Herrn Morlok, dem stellvertretenden Chefredakteur der „Badischen Neuesten Nachrichten“ sowie dem OFD-Präsidenten – im Zusammenhang mit den Scheingeschäften 1988 bis 1992. Aufgrund der eindeutigen Aussagen aller vernommenen Zeugen hat sich dieser Vorwurf als ein Märchen aus Tausendundeiner Nacht entpuppt.
Dass bei der Verfahrenseinstellung wegen der getätigten Scheingeschäfte in beträchtlicher Größenordnung – die Scheingeschäfte hatten damals ja fast eine Viertelmilliarde DM ausgemacht – nahezu alles falsch gemacht wurde, was falsch gemacht werden konnte, sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt. Es sind acht Punkte, die ich mir aufgelistet habe. Ich habe gar nicht die Zeit, diese im Einzelnen darzustellen. Es ist alles falsch gemacht worden.
Besonders geärgert hat mich der Hinweis, es handle sich um einen betrogenen Betrüger, weil er aus den Scheingeschäften noch hätte Steuern bezahlen müssen.
Das wäre ja genauso, wie wenn jemand von einem Vergehen der Trunkenheitsfahrt freigesprochen wird mit der Begründung, er habe schließlich sein eigenes Auto zu Schrott gefahren. Kein Mensch kommt auf diese Idee.
Ich darf fortfahren: Im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ wurde groß herausgestellt, wie die baden-württembergischen Beamten ihre Thüringer Kollegen geradezu bekniet hätten, von Untersuchungen abzusehen. Ein einziger Thü
ringer Beamter hat dies im Ausschuss vage angedeutet. Dieser ist von einem Gericht in seiner Aussage als unglaubhaft dargestellt worden, weil er einigermaßen befangen war. Alle anderen Teilnehmer an dieser Besprechung haben dies vehement bestritten
und haben erklärt, dass im Wesentlichen unterschiedliche Auffassungen von Betriebsprüfern, Staatsanwalt und Steuerfahndung über die Ermittlungsstrategien der Grund gewesen seien.
Wir verkennen nicht, dass die Thüringer mit ihrer Vorgehensweise im Ergebnis eigentlich auf der richtigen Seite lagen.
Breiten Raum hat in der öffentlichen Berichterstattung auch die angebliche Aktenmanipulation bei der Staatsanwaltschaft eingenommen. Da war mal eine Akte da, dann war sie wieder nicht da. Auch hier das Ergebnis: Fehlanzeige. Insbesondere die den Fall bearbeitende Staatsanwältin hat recht freimütig erklärt, dass sie wohl die Akte nicht gründlich genug durchgelesen und durchgeblättert habe, da sie gerade aus dem Mutterschaftsurlaub zurückgekehrt und wohl noch nicht ganz bei der Sache gewesen sei. Das muss man einfach wissen, bevor man sagt, Nachweise seien nicht erbracht worden.
Breiten Raum eingenommen hat auch die „Stuttgarter Vereinbarung“, dass man Manfred Schmider Versprechungen gemacht habe, damit er nicht die Finanzverwaltung belaste. Dass die Presse das aufgegriffen hat, war ja geradezu ihre Pflicht.
Ich bin eigentlich auch froh, dass sie es aufgegriffen hat. Aber auch hier haben wir im Ausschuss Fehlanzeige festgestellt. Übrigens war das Strafmaß für Schmider an der Höchstgrenze gelegen. Wir alle wissen, dass eine solche Vereinbarung völlig unwirksam wäre. Denn Strafvollzug und Strafvollstreckung sind im Strafverfahren rechtlich strikt getrennt.
Dann noch zu dem Wort der „Außensteuerung“, das von einem Richter bei einem gerichtlichen Verfahren genannt wurde: Da hat sich herausgestellt, dass damit gemeint war, dass der Generalstaatsanwalt nach Rücksprache mit dem Justizministerium es abgelehnt hat, die Verfolgung untergeordneter Vorwürfe gegen Schmider einzustellen, solange nicht das Urteil in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist. Der Richter mag sich verfahrensökonomisch geärgert haben. Aber das ist das Gegenteil von „schützenden Händen“.
Ich sage dies, meine Damen und Herren, überhaupt nicht triumphierend, wie das oft unterstellt wird. Es gibt gar keinen Grund zum Triumph.
Ich sage das erleichtert und nicht triumphierend.
Die Fehler, die gemacht wurden, sind immer noch groß genug, dass sich der Ausschuss gelohnt hat.
Meine Damen und Herren, natürlich war Manfred Schmider eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und hat nach meiner persönlichen Überzeugung – ich stehe da sicherlich nicht alleine – mit Sicherheit versucht, ein mittelbadisches Beziehungsgeflecht aufzubauen.
Geschützt war er dadurch aber nicht,
wie auch der im Bereich der Landespolitik über Jahre hinweg tätige stellvertretende Chefredakteur der „Badischen Neuesten Nachrichten“ als Zeuge im Untersuchungsausschuss sehr eindrucksvoll erklärt hat.
Der Untersuchungsausschuss hat im Übrigen minutiös all die zahlreichen Essenseinladungen, Weihnachtspräsente, Weingeschenke und was weiß ich an Verantwortliche aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, auch an Amtsträger jeglicher Couleur aufgelistet, auch die Parteispenden an CDU, an FDP, an SPD.
Jetzt wird es interessant. Nach Rheinland-Pfalz durfte er das?
Sie merken, dass das ein politischer – –
Ich mache gleich weiter: Sie sagen, es wurden in BadenWürttemberg zwei Bürgermeister bei Bürgermeisterwahlkämpfen unterstützt, einer in Karlsruhe und einer in BadenBaden. Dass ein Bürgermeister von der SPD auf der anderen Seite des Rheins in Rheinland-Pfalz, das auch noch zum Einzugsbereich von Mittelbaden gehört, genauso unterstützt worden ist, lassen Sie weg.
Übrigens: Auch dieser hat das ohne jeden bösen Glauben angenommen. Sonst könnte das Antwortschreiben der SPD nicht gelautet haben: „Die Spende wird sicherlich dazu beitragen, die gute Zusammenarbeit zwischen Ihrem Hause Schmider und unserem Bürgermeister fortzusetzen.“ Das hat die SPD genau so geschrieben.
Hören Sie doch auf mit dieser Heuchelei!
Ich darf an dieser Stelle sagen: Mein persönlicher Eindruck – ich komme langsam zum Schluss; aber ich bin ja noch gar nicht so über der Zeit – –
Das zum „Sittengemälde“. Ich weiß, dass Sie beim Sittengemälde gerne eine Landesgrenze ziehen würden. Aber Sitten gelten über die Landesgrenzen hinaus. Denn Sie sind nicht nur die Partei der SPD in Baden-Württemberg, sondern Sie sind die Partei der SPD in der Bundesrepublik.
Mein persönlicher Eindruck ist, meine Damen und Herren, dass dieses Blendwerk von Erfolg, schierer Größe und Lebensstil auch ganz ohne „schützende Hände“ die betrügerischen Geschäfte Manfred Schmiders, insbesondere gegenüber den Banken, deren Verhalten wir ja nicht beleuchtet haben – das war nicht Gegenstand der Untersuchung, aber das wäre interessant gewesen –, erleichtert hat. Da gibt es doch überhaupt keinen Zweifel.
Lernen kann man daraus wieder einmal, dass es in den oberen Etagen – da stimme ich Ihnen zu – sicherlich nicht weniger kriminelle Unrechtsveranlagungen gibt als in den unteren. Man kann den Ermittlungsbeamten im Rahmen von Aus- und Fortbildungen immer wieder nur predigen, keine Angst vor „großen Tieren“ zu haben. Dazu, dies zu erleichtern, dient auch unser Vorschlag, bei Großverfahren und Prominentenverfahren Koordinierungsstellen weiter oben bei den Mittelbehörden einzurichten.
Zum Nebenprodukt, der Umfrageaffäre mit den damit verbundenen Ministerrücktritten: Dieses Thema hat dem Untersuchungsausschuss, der in Sachen „schützende Hände“ meines Erachtens gewissermaßen schon klinisch tot war, ohne Zweifel neues Leben eingehaucht. Herr Kollege Scheffold hat die Sachverhalte bereits genannt.
Ich habe entsprechend unserem gemeinsamen Schlussbericht festzustellen, dass die Sachverhaltsdarstellungen der Staatsanwaltschaft zu dem gegen Herrn Dr. Döring ergangenen Strafbefehl den Sachverhaltsermittlungen des Untersuchungsausschusses entsprechen. Dieses Verfahren wegen falscher Aussage ist noch nicht abgeschlossen. Es ist für mich ein Gebot der Fairness – dessen Befolgung ich allerdings bei Ihnen nicht erwarte –, über meine Feststellung hinaus diesem Verfahren nicht weiter vorzugreifen.
Hinsichtlich der anderweitigen Ermittlungen hat sich der Anfangsverdacht entweder nicht bestätigt, oder das Verfahren wurde eingestellt. Auch dort jedoch, wo es wegen Verjährung eingestellt wurde – das sage ich dem Rechtsanwalt Sakellariou –, wo eine gerichtliche Überprüfung also nicht mehr möglich ist, gilt der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung. Das müssten Sie eigentlich wissen. Das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz,
der selbstverständlich auch Politikern zukommt.
Im Übrigen ist es mir als jemandem, der über fast ein Jahrzehnt hinweg als wirtschaftspolitischer Sprecher mit Herrn Dr. Döring eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet hat, ein Anliegen, ihm an dieser Stelle auch Dank zu sagen
für das, was er als Wirtschaftsminister unseres Landes geleistet hat.
Unklar – und damit komme ich zur letzten Seite – ist im Untersuchungsausschuss geblieben, ob und gegebenenfalls inwieweit die seinerzeitige Justizministerin Dienstgeheimnisse verraten hat. Die Vorabmitteilung des Sachverhalts, dessen Mitteilung die Staatsanwaltschaft an den seinerzeitigen Wirtschaftsminister schon auf den Weg gebracht hatte, konnte das nicht darstellen; das sagt auch die Staatsanwaltschaft. Das war noch keine Verletzung einer Dienstpflicht. Die Frage, ob sie darüber hinaus weitere Einzelheiten berichtet hat, hat sie bestritten. Auch hier läuft das Verfahren.
Ich möchte auch feststellen, dass der Ausschuss ein hohes Aufklärungsinteresse hatte. Ob es wirklich notwendig war, fünfmal 1 800 Aktenordner Seite für Seite zu kopieren – ich habe immer bestritten, dass das notwendig ist –,
und ob nicht ein Raum genügt hätte, in dem alle Zugang zu den Akten gehabt hätten, das möge man sich beim nächsten Mal doch überlegen.
Dass es in den Sitzungen zumeist sehr sachlich zugegangen ist, ist auch ein Verdienst des Herrn Ausschussvorsitzenden Frieder Birzele, der sehr versiert und ohne jegliche Parteinahme agiert hat. Ihm ist es auch zu verdanken, dass bei allem Ernst in der Sache gelegentlich ein Anflug an Heiterkeit in die Untersuchungsarbeit einzog,
wenn ich an die langen Dispute des Vorsitzenden mit Moritz Hunzinger zurückdenke, bei denen ganz offensichtlich
Persönlichkeitswelten aufeinander prallten, wie sie gegensätzlicher nicht hätten sein können.
Das war manchmal schon fast kabarettreif, was dort vorgetragen wurde.
Zu den Kuriositäten zählt auch, dass die Obfrau der Grünen durch die ominöse „Laubfroschaffäre“ zur CDU hinüberhüpfte,
und schließlich auch, dass der so wortgewaltige SPD-Obmann, Herr Maurer, hier und heute keinen Auftritt mehr haben kann, was er sicherlich bedauert, weil er in der Zwischenzeit in der Partei der Linken in Berlin versucht, Kreise zu ziehen.
Nicht verhehlen möchte ich, dass es mich gestört hat, wie man zuweilen mit vertraulichen Unterlagen im Ausschuss umgegangen ist.
Sie sind nicht etwa so geheim gewesen, dass sie nicht das Licht der Welt hätten erblicken dürfen. Aber wer von den Beamten fordert, die Vorschriften minutiös, peinlich genau einzuhalten, muss auch selbst Vorbild sein wollen. In der Politik ist dieses Gefühl nicht sehr weit verbreitet.
Das Mitteilungsbedürfnis einzelner Mitglieder des Untersuchungsausschusses war schon sehr erstaunlich.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte auch noch auf die Punkte eingehen, die jetzt vielleicht noch offen sind und auch als offen angesprochen wurden.
Der Gesetzentwurf sieht keine Bagatellgrenze vor. Das ist wahrscheinlich auch kein Fehler. Denn andernfalls würde wieder eine Stückelung stattfinden. Das wollen wir ja nicht.
Nach meiner festen, aus der Praxis gewonnenen rechtlichen Überzeugung ist selbstverständlich die Möglichkeit gegeben, die Ausführung über die Hauptsatzung näher zu regeln. Es steht übrigens auch in der Begründung, dass die Ausführung vom Bürgermeister auch auf andere übertragen werden kann.
Die Zuordnung zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin halte ich für wichtig. Das haben wir übrigens bei vielen anderen Dingen auch. Auch ein Rechnungsprüfungsamt ist dem Bürgermeister direkt zugeordnet. Ich halte es für wichtig, diese Ausführung in den Verwaltungs- und Verordnungsvorschriften noch weiter zu regeln. Diese Regelungen berühren aber nicht das Gesetz.
Ich möchte nur noch auf einen Punkt hinweisen, auch wenn wir hier jetzt keine Öffentlichkeit mehr haben. Sie hat sich begreiflicherweise nur noch für das Thema „Rauchen an Schulen“ interessiert; das ist richtig. Solche Themen stehen immer auf der ersten Seite.
Über eines sollte in der Öffentlichkeit kein falscher Eindruck entstehen: Die Spendenpraxis und die eingehenden Spenden sind immer eine öffentliche Angelegenheit, wenn sie im Gemeinderat behandelt werden. Es wurde ja gesagt, es könne auch nichtöffentlich behandelt werden. Wir wissen nur aus der Praxis – ich denke, das wissen viele –, dass die Politik manchmal zwar Gutes tut, aber sofort darüber sprechen möchte. In der Praxis treten sehr viele, gerade die edlen Spender, an und wollen aus sehr edlen Motiven nicht – zum Teil deshalb, weil sie aus Bescheidenheit gar nicht in der Öffentlichkeit stehen wollen, zum Teil, weil sie Bettelbriefe befürchten –, dass, gerade in kleineren Gemeinden, der Nachbar weiß: Der und der war es. Das sind oft edlere Spender als die, die gleich mit einem großen Bild herumlaufen und sagen: „Ich habe wieder 5 000 € gespendet.“ Wenn wir diese edlen Spender verprellen, schütten wir das Kind mit dem Bade aus.
Das heißt, in der Praxis wird es so laufen: In einer öffentlichen Sitzung werden Höhe, Grund und Beziehung einer öffentlichen Spende immer genannt. Wenn der Bürgermeister aber sagt: „Der Spender möchte aus dem und dem Grund nicht genannt werden. Ich sage es Ihnen allen fünf Minuten später in der nichtöffentlichen Sitzung“, dann weiß das jeder Gemeinderat. Dann wird es auch noch an die Rechtsaufsichtsbehörden gebracht. Das ist ein Weg, der das Vertrauen in die Verwaltung, das Vertrauen darauf, dass nichts käuflich ist, in gar keiner Weise beeinträchtigt. Aber er verhindert, dass man ohne Not Leute vergrellt.
Ich kann Ihnen aus früheren Erfahrungen sagen: Wenn Sie einem Spender, der großherzig angetreten ist, sagen: „Nimm dein Geld wieder zurück“, dann muss er das verstehen können. Wenn er es nicht versteht, spendet er nie mehr.
Bürgerschaftliches Engagement wird dadurch eher zerstört als gefördert.
Das ist der Punkt, um den es geht. Die Öffentlichkeit, die Transparenz bleibt der oberste Grundsatz. Da sind wir uns einig.
Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kretschmann, Sie haben dick aufgetragen. Ich denke, Backnang lässt grüßen. Sie haben der FDP/DVPFraktion gesagt, Sie hätten keinerlei Respekt vor ihr, also auch nicht mehr vor mir. Ich möchte Ihnen sagen, ich habe dennoch noch Respekt vor Ihnen, auch wenn Sie noch so fuchteln und Presskohlenstimme auflegen.
Dennoch: So weit gehe ich nicht. Ich bin in größtem Maße verwundert, insbesondere, wenn es aus der grünen Richtung kommt, wenn man den wohl von uns allen vertretenen Grundsatz als Populismus diffamiert, dass das, was man vor der Wahl gesagt und deutlich gemacht hat, auch nach der Wahl noch Gültigkeit haben sollte, wenn es irgendwie geht.
Wie weit sind wir eigentlich gekommen? Ich nehme da die SPD aus, weil ich mit vielen ihrer Ansichten einverstanden sein könnte. Aber das, was Sie von den Grünen machen, ist unglaublich erstaunlich, insbesondere, wenn ich an den Anspruch denke, mit dem sie angetreten sind.
Nächster Punkt: Wir haben vor der Landtagswahl völlig klar gemacht – übrigens auch mit der SPD zusammen –, dass wir uns in Baden-Württemberg außerordentlich schwer tun, die Eigenheimzulage abzubauen, weil sich die Situation bei uns von der in anderen Bundesländern unterscheidet. Wenn sie aber abgebaut werden muss – dem haben wir uns nicht verschlossen, weil die Belastung durch diese Subvention hoch ist –, kann das nur mit einer gesamtsteuerlichen Entlastung einhergehen. Wir haben das in der Fraktion gesagt. Wir haben das in unserem Wahlprogramm gesagt. Wir haben das übrigens auch hier in der Plenarsitzung am 11. November vorigen Jahres gesagt. Ich darf mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zitieren. Damals hat der ehemalige Ministerpräsident Teufel gesagt:
Meine Partei teilt natürlich die Auffassung, die Herr Kollege Hofer vorhin vorgetragen hat. Wir sind dann, aber auch nur dann bereit, über die Streichung der Eigenheimzulage und anderer Steuervergünstigungen zu reden, wenn in einer großen Steuerreform eine solche Tarifabsenkung stattfindet, dass der Einzelne mehr hat, als er derzeit … hat.
Nun rechne jeder einmal für sich nach. Herr Gaßmann hat in dieser Sitzung Frau Merkel zitiert, die heutige Bundeskanzlerin:
Wir werden dem Steuerzahler die Eigenheimzulage nehmen; dafür werden wir ihm Steuersenkungen geben.
Nun habe ich – und da bin ich Herrn Kurz sehr dankbar – absolut Verständnis, dass man, wenn man Koalitionen bilden muss, nicht jeden Standpunkt im Verhältnis 1 : 1 einbringen kann. Man muss Abstriche machen. Als wir von der FDP/DVP das früher einmal gemacht haben – wie haben Sie das gegeißelt! Übrigens haben Sie von den Grünen sich bei Rot-Grün so verrenkt, wie wir das niemals gemacht haben. Aber das ist in Koalitionskreisen manchmal notwendig; ich habe dafür Verständnis. Aber ich habe kein Verständnis dafür, dass sich diejenigen, die diesem Koalitionszwang nicht unterliegen, plötzlich von ihren Wahlaussagen trennen und dem Bürger sagen: „Ätsch! Geht uns gar nichts mehr an!“ Das machen wir auf gar keinen Fall. Das wollte ich Ihnen an dieser Stelle sagen.
Dass man seiner Überzeugung treu bleibt und dies nicht als Populismus bezeichnet werden kann, muss man, finde ich, schon hinnehmen. Alles andere wäre politische Perversion.
Im Übrigen muss ich Ihnen noch etwas zu Ihrer Pressemitteilung sagen. Es gäbe nur Mitnahmeeffekte durch die Eigenheimzulage, haben Sie in der Pressemitteilung formu
liert. Wenn Sie das bestreiten, lese ich es vor. Nur Mitnahmeeffekte! Nachweislich ist es so – wir haben das häufiger gesagt –, dass der Großteil der betroffenen Familien Starterfamilien sind, junge Familien, Schwellenhaushalte,
die sich ohne Eigenheimzulage kein Eigenheim leisten können. Das haben wir immer wieder gesagt. Das bleibt auch so. Die Bausparkassen sagen das. Ich wundere mich schon, wie Sie mit diesen Familien umgehen.
Nun sagen Sie noch: Flächenverbrauch. In meiner Heimatgemeinde – ich nehme an, das ist in vielen anderen Gemeinden genauso – sind in starkem Maße aus den Reihenhausgebieten Ihre Wähler gekommen. Ich hoffe, dass das in Zukunft nach Ihrer Philippika nicht mehr der Fall sein wird. Das wollte ich Ihnen sehr deutlich sagen.
Dass man nun versucht, in dem Wohnraumförderprogramm die ausfallenden Mittel durch Erhöhung der Barwerte so aufzustocken, dass sich wenigstens Dreikinderfamilien – das sind wenige Hunderte im Land, die da überhaupt noch in die Förderung fallen – dies noch leisten können – – Das sage ich übrigens auch zu Ihrer sehr arroganten Formulierung von der „Klientel“. Das sind junge Familien; die kommen gerade noch hinein.
Leider Gottes wird es, da das Programm insgesamt nicht aufgestockt wurde, wahrscheinlich noch etwas weniger Wohnungen geben, als bisher vorgesehen sind. Dass das Wohnraumförderprogramm schon Minimalzahlen von Wohnungen hat, ist klar.
Letzter Punkt: Sie sagen, doppelt populistisch sei, wie wir hier vorgehen, obwohl wir doch wissen, dass unsere Intention im Bundesrat keine Mehrheit finden wird. Ich muss nur sagen: Was haben Sie denn für eine Vorstellung!
Vertreten Sie eigentlich nur noch Ihre Meinung, wenn Sie dafür eine Mehrheit bekommen? Früher sind die Grünen einmal anders angetreten. Da sind Sie schon ganz schön degeneriert; das muss ich sagen.
Wir vertreten eine Meinung auch dann, wenn wir keine Mehrheit bekommen.
Im Übrigen haben wir wenigstens noch im Bundesrat einen gewissen Einfluss – im Gegensatz zu Ihnen, denn Sie sind in keiner Regierung mehr vertreten, durch die Sie überhaupt noch etwas im Bundesrat zu sagen hätten. Und das ist gut so.
Deshalb kann ich Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Das, was Sie vorgetragen haben, ist entlarvend. Sie haben offenbar Ihre ersten Wahlkampfversuche hier in den Landtag hineingetragen. Ich kann Ihnen nur sagen: Schön dumm, weil es uns nutzt und Ihnen schadet.
Im Übrigen glaube ich, dass wir mit unserem Koalitionspartner weiterhin ganz gut auskommen. Ich bin nicht einmal ganz sicher, ob alle von Ihnen so unglücklich sind, wenn sie sich der Stimme enthalten können.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt die Fortschreibung des Gemeindewirtschaftsrechts, und zwar im Interesse des Mittelstands, der es, wie Sie wissen, im Moment nicht sehr leicht hat.
Nein, wir begrüßen es zusammen mit Ihrer Fraktion.
Es ist sicherlich so, dass man in den Gemeinden zum größten Teil sehr wohl weiß, was man an den dort ansässigen mittelständischen Firmen hat. Umgekehrt gilt dies auch.
Ein Gesetz wendet sich nicht an diejenigen – das tun die wenigsten Gesetze –, die alles richtig machen, sondern es schützt dort, wo es nicht richtig gemacht wird, auch wenn dies nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist. Das ist bei vielen Gesetzen so. Nicht alle begehen einen Totschlag, und dennoch gibt es ein Gesetz gegen Totschlag.
Aber ich möchte an dieser Stelle eigentlich nur sagen: Herr Junginger, wenn Sie sagen,
es sei im Grunde alles eine Luftblase, es bestehe überhaupt kein Regelungsbedarf, das sei nur eine Gefälligkeit gegenüber langjährigen Bemühungen der Liberalen, dann können wir Liberalen, muss ich sagen, das hier im politischen Diskurs eigentlich gut ertragen.
Denn wir wissen, woher es kommt. Wir wissen, wie es in der politischen Diskussion gemeint ist.
Aber was ich schon ein relativ starkes Stück finde, muss ich sagen
das bringe ich jetzt erst einmal zu Ende –, ist, dass Sie die jahrelangen Klagen der mittelständischen Unternehmen, der Wirtschaftsverbände und der Kammern so abwerten und sagen: „Was die tun, ist alles überflüssig. Die haben gar keinen Grund.“ – Das wissen Sie offenbar besser. – „Die machen im Grunde genommen eine Selbstbeschäftigung. Die klagen aus Selbstzweck.“ Es kann sein, dass die nicht mehr bei Ihnen klagen.
Ich würde es an deren Stelle bei Ihnen auch nicht mehr tun. Aber sie klagen bei uns, und sie klagen bei anderen. Da besteht ein Problem.
Jetzt, ja. Das verlängert ja meine Redezeit.
Ja. Das gleiche Innenministerium legt eine Begründung zu dem Gesetzestext vor, in der darauf hingewiesen wird – –
Darf ich einfach einmal auf die Frage antworten? Ich stelle immer fest: Sie wollen gar nicht fragen. Sie wollen nur etwas loswerden.
Aber ich nehme Ihre Frage einfach einmal ernst. Wenn meine Redezeit währenddessen nicht weiter abläuft, möchte ich die Frage in Ruhe und korrekt beantworten.
Als Erstes hat dieses gleiche Innenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dessen Begründung ausdrücklich steht, dass mit der Einführung der einfachen Subsidiaritätsklausel vor einigen Jahren die Zahl der Missbräuche nicht abgenommen, sondern eher zugenommen hat und dass es aus diesem Grunde heraus geboten ist, eine solche Regelung zu machen.
Ich räume eines ja ein, meine Damen und Herren. Ich bin 25 Jahre lang Oberbürgermeister gewesen und weiß sehr