Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 85. Sitzung des 13. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.
Dienstlich verhindert sind Herr Ministerpräsident Teufel, Herr Minister Dr. Goll, Frau Ministerin Gönner und Herr Minister Köberle.
Fortsetzung der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2005/06 (Staatshaushaltsgesetz 2005/06 – StHG 2005/06)
Das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 10 eine Gesamtredezeit von 15 Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Ich darf zunächst den Berichterstatter fragen, ob er das Wort wünscht. – Das ist der Fall. Herr Palmer, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu früher Morgenstunde das Wort ergreifen, um auf das Problem der fehlenden Verständlichkeit des vorliegenden Einzelplans hinzuweisen. Wir haben hier eine Kumulation mehrerer negativer Effekte, auf die ich Sie aufmerksam machen möchte.
Die Gesamtsumme, das Volumen des Einzelplans, das im Vergleich zum Jahr 2004 um etwa 15 Millionen € zurückgeht, sagt wenig über die realen Entwicklungen in diesem Haushalt aus. Wir haben hier sowohl positive als auch negative Veränderungen buchungstechnischer Art, die zu Beginn dieser Debatte zumindest erwähnt werden müssen.
Auf der einen Seite hat sich der Landesrechnungshof mit seiner Forderung durchgesetzt, die bisher in Sonderpro
grammen für den Landesstraßenbau ausgelagerten Titel zum ersten Mal im Haushalt zu veranschlagen, was das Haushaltsvolumen deutlich vergrößert. Auf der anderen Seite haben wir im Haushalt die Folgen der Verwaltungsreform zu verarbeiten, was das Haushaltsvolumen technisch verkleinert. Allerdings ist dies nur zum Teil vollzogen worden. Es wird in den nächsten Jahren schrittweise weiter vollzogen, sodass eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Haushalts weder mit den vorhergehenden noch mit den unmittelbar nachfolgenden Haushalten gewährleistet ist. Dies macht die Bearbeitung dieses Haushalts technisch außerordentlich kompliziert, wie sich auch in meinen Gesprächen als Berichterstatter mit dem Ministerium gezeigt hat.
Ich möchte auf einen zweiten Punkt aufmerksam machen: Die Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente – NSI – hat jedenfalls ausweislich dessen, was wir in diesem Einzelplan nachlesen konnten, bislang keine greifbaren Resultate erbracht. Die Produktdefinition und wenige aussagekräftige Zahlen in diesem Plan sind sicherlich nur wenige Euro an Investitionen wert. Es muss auf jeden Fall darauf hingearbeitet werden, dass, nachdem hier so hohe Investitionen getätigt worden sind, dort in Zukunft klarere, aussagekräftigere Definitionen vorgenommen werden. Ansonsten wird man sich fragen dürfen, ob diese Investitionen gerechtfertigt gewesen sind.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte bei meinen Ausführungen zum Einzelplan des Umwelt- und Verkehrsministeriums mit dem Bereich der Umweltpolitik beginnen und dabei den ersten Schwerpunkt auf die Klimapolitik legen.
Am Mittwoch ist das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten, ein Klimaschutzabkommen, dem inzwischen 141 Staaten beigetreten sind und in dem auch Reduzierungsziele für die CO2Emissionen in Deutschland festgelegt sind. Wir in BadenWürttemberg haben in schwieriger Haushaltssituation seit 2002 ein, glaube ich, allgemein anerkanntes Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ in diesem Bereich aufgelegt.
Allein durch das darin enthaltene CO2-Minderungsprogramm werden bis 2025 rund 1 Million Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Das ist der Äquivalenzwert von 300 Millionen Litern Heizöl. Weil das alles so abstrakte Zahlen sind, nenne ich einen vielleicht greifbaren Vergleich: Damit
Ich glaube, das zeigt, dass das ein hervorragendes Programm ist, mit dem wir in schwierigen Zeiten einen wichtigen Schritt im Bereich der Klimapolitik gegangen sind.
Obwohl wir für den Doppelhaushalt 2005/2006 über Kürzungen in erheblichem Umfang diskutieren mussten und sie verabschieden werden, haben wir vonseiten der Regierungsfraktionen mit einem Änderungsantrag im Finanzausschuss hier sogar noch einen neuen Akzent gesetzt, nämlich bei der Geothermie. Wir werden in jedem der beiden Haushaltsjahre 1 Million € für ein Programm zur Förderung der oberflächennahen Geothermie zur Verfügung stellen.
Zwei Drittel des Landes Baden-Württemberg sind für die Installation von Erdwärmesonden geeignet. Die Investitionen für ein Einfamilienhaus belaufen sich auf 15 000 bis 20 000 € gegenüber Investitionen für eine Gasheizanlage von 9 000 €. Dadurch wird klar, dass es gut tut, wenn wir in diesem Bereich durch einen Zuschuss einen Marktanreiz setzen. Dies tun wir mit diesem zusätzlichen Geld für die oberflächennahe Geothermie. Die für ein Jahr vorgesehenen Mittel reichen für die eineinhalbfache Menge des Zubaus, den wir im Jahr 2004 im Bereich der oberflächennahen Geothermie im Land gehabt haben. Ich glaube, wir werden im nächsten Jahr feststellen, dass mit diesem Schwerpunkt des „Klimaschutz-Plus“-Programms ein weiterer positiver Effekt erzielt worden ist.
Nur der Vollständigkeit halber erwähne ich die Tiefengeothermie, für die gestern zusätzliche Mittel in den Einzelplan des Wirtschaftsministeriums eingestellt worden sind, und weiteres Geld für das Projekt einer biogasbetriebenen Brennstoffzelle im Landkreis Böblingen.
Meine Damen und Herren, wir sprechen nicht nur in Sonntagsreden vom Klimaschutz, sondern wir tun auch in schwierigen Haushaltszeiten haushaltswirksam etwas für den Einsatz regenerativer Energien. Das ist meiner Meinung nach über die Parteigrenzen hinweg Anerkennung wert.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Insgesamt ha- ben Sie immer weniger Geld! – Zuruf der Abg. Bri- gitte Lösch GRÜNE)
Ich komme zu einem zweiten Punkt, bei dem es angezeigt ist, ihn beim Haushalt anzusprechen. Man sieht ihn auch, wenn wir zum Fenster hinausschauen. Leider gibt es ja hier im Plenarsaal des Landtags kein Fenster.
(Abg. Zeller SPD: Es gibt das virtuelle Fenster! – Zurufe der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und Hoff- mann CDU)
Aber wenn wir zum Landtag gehen und dabei über die unmittelbaren Folgen des Schnees nachdenken, dann kommt
Am vergangenen Wochenende hatten wir eine erste, kurze Wärmephase mit einer Temperaturerhöhung, und sofort sind überall auch die Pegel der Flüsse angestiegen.
Es müssen halt ein paar Sachen zusammenkommen, damit es wirklich zu einer möglichen Gefährdung kommt.
Der Leiter der baden-württembergischen Hochwasservorhersagezentrale, Peter Homagk, hat dies gestern auch in einem Artikel in der „Stuttgarter Zeitung“ dargelegt. Wenn in dieser Situation bei gefrorenem Boden ein Wärmeeinbruch und ergiebige Regenfälle, also Schmelzwasser und Niederschlag zusammenkommen, dann ist das eine Kombination, die zu Hochwasser führen kann. Wichtig sind nicht nur die Diskussion über 200-jährliche Hochwasser und die Frage, wann diese 200-jährliche Hochwasser kommen, sondern wir haben dann vielleicht schneller als uns recht ist auch ganz konkret direkte Gefahrensituationen an bestimmten Orten.
Deshalb ist das Integrierte Rheinprogramm für den Hochwasserschutz im Bereich der Gewässer I. Ordnung wichtig. Wir würden gerne mehr tun. Die Ansätze, die wir eingestellt haben und die wir vonseiten unserer Fraktion mittragen werden, sind eine Folge der Haushaltssituation. Mit diesen Landesmitteln – 13,2 Millionen € im Jahr 2005 und 12 Millionen € im Jahr 2006 – kann aber zum Beispiel auch der erste Bauabschnitt des Polders Rheinschanzinsel im Jahr 2006 begonnen werden.
Meine Damen und Herren, sowohl im Bereich Klima als auch im Bereich Hochwasser kommen Aufstockungsanträge, und es ist ja das gute Recht der Opposition, diese zu stellen. Die SPD macht sich gelegentlich geringere Mühe, für die konkreten Anträge Deckungsvorschläge zu bringen. Der Vorschlag der Grünen ist bekannt, über eine Erhöhung des Wasserpfennigs, auch für die Industrie, zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz bereitzustellen.
Ich weiß nicht, Herr Kollege Palmer, ob auch Sie am vergangenen Mittwoch beim Parlamentarischen Abend der Elektrizitätswirtschaft waren;
Kollege Witzel von Ihrer Fraktion war da. Dort hätten Sie sich vortragen lassen können – Herr Kollege Witzel kann Ihnen das auch noch einmal bestätigen –, dass der Strompreis für die Industrie in Deutschland verglichen mit dem Wert des Jahres 1998 auf einen knapp geringeren Wert gefallen ist, dass sich aber der Anteil dessen, was über Abgaben und Steuern dabei erhoben wird, in diesem Zeitraum,
verzehnfacht hat, nämlich von 0,19 Cent auf 1,9 Cent pro Kilowattstunde. Dies zeigt, glaube ich, dass man angesichts eines deutschen Strompreises für die Industrie, der am zweithöchsten innerhalb der Europäischen Union ist, mit solchen Vorschlägen sehr vorsichtig sein muss.