Sabine Niels

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Publikum! Dies ist meine letzte Rede als Landtagsabgeordnete. Ich mache einmal etwas, was ich noch nie gemacht habe, nämlich einen ganz kleinen Baustein zur Klärung beitragen im Sinne der Ministerin Tack, da sie heute hier nicht zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen kann.
Der besagte Brief, Herr Lipsdorf, wurde beantwortet. Die Zusammenarbeit der polnischen und der deutschen Seite, was die Krankenhäuser angeht, befindet sich im Fluss, um es mit Ihren Worten auszudrücken. Genau weil alles im Fluss ist und wir mit der deutsch-polnischen Zusammenarbeit auf allen Ebenen sehr zufrieden sind - ich habe gehört, dass es heute eine erste deutsch-polnische Streife an unserer Grenze gab -, lehnen wir den Antrag einfach ab. Wir sehen dazu keine Notwendigkeit. Wir hätten uns eher den Tierschutzbeauftragten gewünscht, der von der CDU auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Uns fielen noch ganz viele andere sinnvolle Stellen ein, die wir gerne schaffen würden, aber in diesem Punkt haben wir tatsächlich nicht nachvollziehen können, warum wir hier zustimmen sollten. - Danke fürs Zuhören und einen schönen Abend!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, weitgehende Regelungen zum Verbot des Handels mit Fotos nackter Kinder strafrechtlich festzuschreiben. Darin sind wir alle uns einig; das haben wir gehört. Die Frage ist nun: Wie?
Was noch nicht gesagt wurde: Die Strafvorschriften darüber, was als Kinderpornographie anzusehen ist, wurden in den vergangenen Jahren vom Bundesgesetzgeber bereits mehrfach verschärft, sodass heute alles - außer nichtsexualisierte Nacktbilder - unter Strafe steht, von der Darstellung sexuellen Missbrauchs bis hin zum Posing, dem Posieren in sexualisierter Art. Die Grauzone, in denen Posingbilder angesiedelt sind, muss jedoch genau definiert werden. Ich sehe mich hier und heute außerstande, konkrete Abgrenzungen vorzunehmen. Meines Erachtens ist dazu wirklich eine Expertenanhörung notwendig, damit man sich eine umfassende Meinung bilden kann.
Außerdem gilt es zu prüfen, wie sich die bisherigen - verschärfenden - Rechtsänderungen auf Strafverfolgung und Rechtsprechung ausgewirkt haben, ob Probleme aufgetreten sind und wenn ja, welche. Genau das fordert auch unsere bündnisgrüne Bundestagsfraktion.
Mit dem Gesetzesvorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich die Bundesregierung bereits an die Arbeit gemacht, Regelungslücken zu beleuchten und Vorschläge zum Schließen dieser zu unterbreiten. Wie meine Vorredner schon sagten: Der Referentenentwurf aus dem Hause von Minister Maas beinhaltet eine Palette komplexer Regelungsvorschläge, übrigens in ganz unterschiedlichen Bereichen. So sollen auch die unbefugte Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von Bildaufnahmen unbekleideter Personen - übrigens von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - und auch die Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen … Entschuldigung! Da waren die Erwachsenen nicht dabei. Ich beantrage die Löschung aus dem Protokoll, berufe mich auf meine Stilldemenz und wiederhole den Satz einfach: So sollen auch die unbefugte Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von Bildaufnahmen unbekleideter Personen - Kindern und Jugendlichen - und auch die Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen unbekleideter Personen unter Strafe gestellt werden.
- Nicht schimpfen, Herr Schippel! Ich habe heute so gut wie überhaupt nicht geschlafen und mit Mühe und Not bis zu dieser Uhrzeit durchgehalten.
Die Erwachsenen stehen doch in meinem Skript.
So. Guten Morgen! Sind alle wieder bei mir? - Entschuldigung!
Jedenfalls ist unsere Bundestagsfraktion gerade ganz emsig bei der Arbeit - wie alle anderen Bundestagsfraktionen; wir haben es gehört. Im Bundestag wird dieses Gesetz von Fachleuten im Gesetzgebungsverfahren auf Herz und Nieren geprüft.
Von daher verstehe ich den Antrag nicht, zumindest nicht den Zeitpunkt, lieber Kollege Eichelbaum. Das ist mir unklar, zumal die CDU-Fraktion meines Erachtens Teil der Großen Koalition im Bundestag ist. Mir ist nicht einleuchtend, wieso man hier auf die Tube drücken soll; denn - auch das wurde schon gesagt - die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie ist immer noch nicht umgesetzt. Es steht sogar in der Antragsbegründung, dass die Umsetzung schon bis zum 18. Dezember 2013 hätte erfolgen sollen. Das ist meines Erachtens ein viel wichtigeres Anliegen als Ihr Antrag.
Als genauso wichtig sehe ich es an - das haben einige Vorredner schon gesagt -, dass die Präventionsprojekte im Kinderund Jugendschutz unbedingt ausgebaut werden, ebenso die Projekte, die aufklärend wirken.
Noch ein Zitat von Johannes-Wilhelm Rörig, der am 19. März 2014 im Bundestag sprach. Er sagte, dass in den vergangenen zwei Jahren kein Rückgang beim sexuellen Missbrauch von Kindern zu beobachten gewesen sei. Das ist das erschreckende Fazit schlechthin zu diesem Thema. Es geht also nicht nur um die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, sondern vor allen Dingen - auch das haben die Vorredner schon gesagt - um die Sensibilisierung für das Thema Internet. Das Thema „Löschen statt Sperren“ wird wohl wieder auf die Tagesordnung kommen. Wir werden das begleiten.
Der Handlungsbedarf, jedenfalls im Bereich der pädagogischen Prävention im Interesse der Kinder und Jugendlichen, ist riesig. Davon lese ich in dem Antrag nichts. Daher werden wir uns der Stimme enthalten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Vielen herzlichen Dank, Herr Lipsdorf, das war ein wunderbarer Übergang zu dem, was ich sagen will.
Ich will mich in meiner Rede auf das konzentrieren, was ich hier ganz stark vermisse: die Stärkung der Rolle der Partnerschaftsbeauftragten, insbesondere der für Großpolen, Frau Menze.
Ein kurzer Zugriff meinerseits auf den Entschließungsantrag, der sieben Seiten umfasst: Wir hatten im Januar 2011 einen Bericht der Landesregierung zum Thema „Deutsch-Polnische Zusammenarbeit vertiefen“. Der Entschließungsantrag geht in keinem einzigen Punkt über diesen Bericht hinaus; er bleibt sogar dahinter zurück. Der Bericht der Landesregierung im Jahr 2011 war wesentlich konkreter.
Mich haben die Reden wirklich beeindruckt - von Frau Melior, von Frau Richstein, von Frau Kaiser und auch von Herrn Lipsdorf. Ich kann in meinen fünf Minuten Redezeit aber nicht auch noch etwas zur Ukraine sagen. Allerdings hätte man als SPD-Fraktion vielleicht einen anderen Antrag formulieren sollen, wenn man das Thema Ukraine hier im Landtag vertiefen möchte. Ich glaube, das wäre möglich gewesen.
Jedenfalls war Frau Menze - ich sage es noch einmal: die Partnerschaftsbeauftragte Brandenburgs für Großpolen - im März 2013 im Europaausschuss. Sie hat eines deutlich gemacht: Sie wurde im Jahr 2008 vom Ministerpräsidenten Platzeck ins Amt eingeführt. Seitdem wird ihr Wert, ihre Person, ihre Arbeit in Polen sehr hoch angesiedelt. Alle Inputs kommen vor allen Dingen von polnischer Seite.
Sie hat im Europaausschuss klargemacht, dass sie in der Ministerialhierarchie des Europaministeriums so weit hinten steht, dass sie sehr lange auf - übrigens nur schriftliche - Antworten warten muss. Sie wünscht sich dringend, dass sich neben den Verwaltungsstrukturen auch etwas anderes ändert; denn Publikationswege seien in Brandenburg nötig - wie sie sagte -, damit die Landkreise von ihrer Arbeit erfahren und damit all das, was zum Beispiel in dem Entschließungsantrag steht, auf fruchtbaren Boden fällt. Sie wollte auch einfach nur direkte Ansprechpartner in Brandenburg genannt haben, mit denen sie zu den Themen Wirtschaft, Energie, Arbeitsmarktpolitik direkt verhandeln kann.
Es scheint immer noch nichts passiert zu sein. Wir haben im Europaausschuss nach wie vor das gleiche Problem, dass wir als Abgeordnete Informationen brauchen, wo wir doch laut Entschließungsantrag künftig unterstützen sollen. Klar, Herr Woidke - wir unterstützen Sie auch. Die Abgeordneten, die im Europaausschuss sind, unterstützen die ganze Zeit die deutschpolnische Zusammenarbeit und sind sogar sehr stark eigeninitiativ. Auch wir werden vom Ministerium aber nicht rechtzeitig informiert. Man klagt dann gern, dass wir bei bestimmten Veranstaltungen nicht anwesend waren. So kann es nicht weitergehen.
Das Parlament braucht auch seitens des Ministeriums eine Stärkung. Die Idee von Herrn Lipsdorf, die Partnerschafts
beauftragte in der Staatskanzlei anzusiedeln, finde ich sehr gut; darüber sollte man auf jeden Fall noch einmal reden.
Es war ein etwas unkonkreter Entschließungsantrag, ich werde mich enthalten. Nichtdestotrotz möchte ich noch etwas sagen: Ich habe mich dem Text hermeneutisch gewidmet - Hermeneutik ist die Sprachanalyse. „Die Landesregierung wird ermutigt“ - da habe ich gedacht: Okay, Zugriff auf Gauck, Frau Melior hat es bestätigt, man dachte an ihn -, und zwar ermutigt, die Themen der Zusammenarbeit „auszudehnen“. Dabei wird aber die Energiepolitik gleich mitgenannt. Da frage ich mich auch, warum der entsprechende Antrag der CDU damals abgelehnt wurde und warum man nicht jetzt endlich Nägel mit Köpfen macht. Hallo?
Wir haben jetzt Herrn Woidke mit einer neuen Funktion und brauchen keine Thinktanks mehr, wir brauchen keine Arbeitsgruppen. Da reicht es auch nicht, wenn man die Landesregierung bittet. Übrigens wird die Landesregierung immer dann „aufgefordert“ - also ein ganz konkretes Verb -, wenn es um die Verhandlungen mit dem Bund und der EU geht. Aber ich erwarte doch von einer Brandenburger Landesregierung und den entsprechenden Abgeordneten von Rot-Rot, dass sie konkrete Handlungsansätze in Brandenburg suchen und dann die Landesregierung entsprechend aufgefordert wird.
Dass man das Polizeiabkommen mit dem Bund in Bezug auf die Grenzkriminalität auffrischen will, ist ja alles richtig - das steht schon in allen vorherigen Berichten. Was konkret tun Sie denn in der nächsten Zeit für die Grenzregionen, auch für die Städtepartnerschaften?
Das interessiert mich dann einmal in einem ganz toll ausformulierten Antrag; und ich kann nicht sagen, dass wir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - die personelle Stärke hätten, Ihnen da die Arbeit abzunehmen.
Aber als Abgeordnete machen wir das. Ich mache das zum Beispiel auch im Kreistag Oder-Spree. Wir haben es dort mit Kreismitteln tatsächlich geschafft, die Brücke zum polnischen Nachbarland zu ertüchtigen; die Bauarbeiten beginnen jetzt. Wir können nur nicht auch noch das Konnexitätsprinzip hochund runterreiten, vielleicht muss das Land Brandenburg auch einmal eigene Mittel in die Hand nehmen und die Kreise dabei unterstützen. Infrastruktur hoch und runter, immer das Gleiche von vorn und sieben Seiten Entschließungsantrag - ich erwarte ganz konkrete Maßnahmen. Ich erinnere Sie gern an den einen oder anderen Punkt - ob das aus dem Europaausschuss ist oder wenn Sie wieder einmal eine Aktuelle Stunde ohne aktuellen Bezug machen - und bedanke mich jetzt schon für die tolle Zusammenarbeit mit unserem Ministerpräsidenten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschäden.
Es ist vollkommen richtig, dass wir die Tagesordnungspunkte zur Beweislastumkehr und zur Schlichtungsstelle getrennt haben, vor allem, da ich jetzt Gelegenheit habe, Frau Hackenschmidt und vielleicht sogar der gesamten SPD-Fraktion noch einmal etwas zu ihrem eigenen Entschließungsantrag zu sagen, sowie und Herrn Tomczak und der gesamten FDP-Fraktion darzulegen, warum sich trotz Beweislastumkehr die Notwendigkeit einer Schlichtungsstelle keineswegs erübrigt.
Es ist nämlich so, dass es in Nordrhein-Westfalen seit 2009 eine Schlichtungsstelle für diejenigen gibt, die vom Steinkohlebergbau betroffen sind. Übrigens sind nicht alle Bergbaubetreiber dem beigesprungen, aber doch der große Teil, und man hat festgestellt, dass dies zu einer erhöhten Akzeptanz der Unternehmen führt. Bei der Steinkohle ist es nämlich bisher so, dass man für eine bestimmte Art von Schäden an Haus und Hof, wenn man in der Nähe des Steinkohlebergbaues lebt, im Schadensfall sagen kann: Ich bekomme eine Entschädigung.
Aber es ist doch wohl so, dass auch dort ein Ungleichgewicht besteht: Die Bergbaubetreiber sind nämlich finanziell viel eher in der Lage, nachzuweisen, dass der Schaden angeblich keineswegs mit ihrem Steinkohlebergbau zu tun habe, sondern ganz andere Ursachen habe. Insofern ist es auch dort für die Bevölkerung notwendig, dass man eine Schlichtungsstelle einrichtet, damit keine langen, teuren und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren stattfinden, sondern Rechtsfrieden hergestellt wird.
Ich habe dazu Zahlen mitgebracht. Im Jahr 2011 wurden zum Beispiel 93 Fälle behandelt. 180 Fälle wurden beantragt, für 93 hat man die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle erklärt, und im Wert von 730 000 Euro wurden 2011 alle diese Streitfälle beigelegt - übrigens zum großen Teil im Sinne der Geschädigten. 2012 waren das für die Steinkohle 90 von 99 Fällen mit einem Gesamtwert von 740 000 Euro bei einer Bearbeitungszeit von ungefähr vier Monaten. Wir werden also auch, wenn wir im nächsten Tagesordnungspunkt und später im Bundestag und im Bundesrat die Beweislastumkehr erreicht haben, nicht umhinkommen, uns über Schlichtungsverfahren zu unterhalten.
Noch etwas: Dass ich zum Beispiel als Sprecherin für Bergrecht in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute erst zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt spreche, hat auch einen Grund darin, dass sich die Betroffenen nicht getraut haben zu sagen: Hier ist meine Datenlage, so sieht es aus. Vattenfall hat mir über Jahre meinen Bergschaden nicht anerkannt. Ich brauche Hilfe vonseiten der Politik.
Wir haben aus Nordrhein-Westfalen von Herrn Jochem von der Heide gehört, dass diese Problematik auch in NRW besteht. Es ist so, dass Bürgerinnen und Bürger Angst haben, ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Bergbaubetreibenden zu verschlechtern, wenn sie auf die Straße gehen, und sie haben es sich erst jetzt getraut. Ich bin sehr froh und stolz, dass es jetzt wirklich klappt und wir hier nicht für irgendeine Lobby sprechen. Wir haben in unseren Räumen auch eine Ausstellung dazu und das Ganze fotografisch dokumentiert.
Es ist so, dass das Landesbergamt zum Beispiel auch Daten hat, so wie Vattenfall Daten zu den geologischen Bedingungen hat. Frau Schulz-Höpfner hat das erklärt. Es geht bei den Bergschäden vor allem um die Ursachen Grundwasserabsenkung bzw. Sümpfungen. Es ist so, dass das Landesbergamt noch nicht einmal einbezogen wurde, Vattenfall also wirklich ganz allein mit den Geschädigten verhandelt. Dabei kann eine Schlichtungsstelle wirklich helfen, obwohl die Verfahren nicht transparent sein werden. In Nordrhein-Westfalen ist es auch keineswegs so. Es sind natürlich - ähnlich wie in einem Gericht - Verfahren, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Bei dieser Schlichtungsstelle für die Braunkohle, die es in Nordrhein-Westfalen gibt und die seit 2010 arbeitet, hat man in den letzten Jahren für ungefähr 600 000 Euro bisher 87 Fälle mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von drei Monaten behandelt. Es sind insgesamt weniger Fälle, da der Braunkohletagebau weniger Menschen betrifft als der Steinkohlebergbau.
Auch deswegen beraten wir über dieses Thema heute unter zwei Tagesordnungspunkten. Wir können hier überlegen, ob wir in Brandenburg diese Schlichtungsstelle einrichten, obwohl wir die Beweislastumkehr nicht haben - analog zu Nordrhein-Westfalen mit den dortigen sehr guten Erfahrungen; dort ist es übrigens das Unternehmen RWE Power, welches sich beteiligt -, und wir können uns unter dem anderen Tagesordnungspunkt über die Beweislastumkehr unterhalten.
Ich muss allerdings noch einen Jubel an die SPD und die Linke loswerden: Ich finde es ganz toll, dass Sie so einen guten Entschließungsantrag geschrieben haben. Ich sehe das als riesigen Fortschritt an und freue mich auch schon auf den Bericht der Landesregierung im III. Quartal dieses Jahres. Ich sehe, es ist ein Lämpchen aufgegangen und es hat ein Umdenken stattgefunden. - Vielen herzlichen Dank!
Ist Ihnen bekannt, dass in der Schlichtungsstelle NordrheinWestfalen neben dem Vorsitzenden Richter die beiden ehrenamtlichen Richter von denjenigen ausgewählt werden, die dem Netzwerk für Bergbaugeschädigte angehören bzw. von diesen ernannt wurden? Ist Ihnen auch bekannt, dass es bei der Wahl der Sachverständigen genau die von Ihnen geschilderte Problematik gibt, aber man dort auf einen Pool zurückgreift, der von beiden Seiten anerkannt ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was vielen überhaupt nicht bekannt war und was ich heute des
wegen hier im Parlament unbedingt noch einmal bekannt geben möchte: Im Bundesbergrecht gilt für untertägigen Bergbau, dass der Bergbaubetreiber an Schäden schuld ist, die in der Umgebung des Bergbaus auftreten. Bei Tagebauen ist das nicht so. Das ist seit Jahren nicht so, obwohl man auch beim Braunkohletagebau deutlich Ursache und Wirkung unterscheiden kann. Insbesondere, was die Sümpfung angeht - also die Grundwasserabsenkung -, sind deutliche Zusammenhänge erkennbar. Wenn sich ein Grundstück um 25 bis 50 Zentimeter senkt, sind Risse dadurch zu erklären.
Die Beweislastumkehr, die wir jetzt fordern, betrifft in unserem Bundesland besonders die Lausitz. Deswegen finde ich es gut, dass die SPD und die Linke im Entschließungsantrag immerhin in die Richtung gehen, die wir mit unserem Antrag eingeführt haben.
- Angeregt. Wie auch immer.
Was ich nicht ganz verstehen kann, ist, warum Sie nicht uneingeschränkt zustimmen, denn die Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen haben diese Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr sogar in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Ich erwarte doch immer wieder bei dem einen oder anderen Tagesordnungspunkt, dass sich sozialdemokratische Politik auch in Brandenburg erkennen lässt.
Hier vermisse ich das. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Koalitionspartner Linke dort Bremsklotz war, denn die sind im Bundestag ganz auf unserer Seite und sind auch diejenigen, die, wenn es um Bekundungen geht, ganz auf der Seite der Geschädigten des Bergbaus stehen.
Noch einmal zur Verdeutlichung: Diejenigen, die vom Braunkohletagebau geschädigt sind, müssen ganz große Konflikte aushalten, wenn ihre Bergschäden vom Unternehmen Vattenfall nicht anerkannt wurden, und sind deswegen nicht so gern an die Öffentlichkeit gegangen. Dass sie es jetzt geschafft haben und dass sich auch die Initiative - die gibt es tatsächlich „Vermutete Bergbauschäden“ reanimiert hat, finde ich sehr gut. Seit 2007 bin ich in der Region unterwegs und erlebe sehr viel Resignation - übrigens auch die berühmte Politikverdrossenheit und das Nicht-glauben-Können an Aussagen von Politikerinnen und Politikern.
Deswegen mahne ich hier zur Vorsicht. Mit dem Entschließungsantrag, dass die Landesregierung dazu berichten soll, wie sie sich eine Bundesratsinitiative dazu vorstellt, schüren Sie noch einmal Hoffnungen. Wenn die Lausitzer in dieser Legislatur enttäuscht werden - wenn es nämlich keine Bundesratsinitiative von Brandenburger Seite gibt -, dann haben wir ganz schlechte Karten, was das Demokratieverständnis der Lausitzer angeht.
Ich sage ganz deutlich: Es gibt unter denjenigen, die Bergschäden an ihren Gebäuden zu verzeichnen haben und nicht wegziehen können, weil man die Häuser nicht mehr verkaufen kann, da sie im Wert sinken, sowohl Menschen, die daran festhalten, dass es weiter Braunkohletagebaue geben soll, als auch solche, denen es egal ist, und solche, die sich gegen neue Tage
baue wenden. Die „Religion“, dass die Energiewende später kommen kann oder dass Braunkohletagebaue eine Brücke sind, spielt überhaupt keine Rolle. Die Menschen haben den Heimatbegriff verloren, weil sie Staub und Lärm ausgesetzt sind und Schäden zum großen Teil nicht reguliert bekommen.
Dass laut der Angaben von Vattenfall nur 40 % der Fälle überhaupt reguliert werden, hat damit zu tun, dass sich Vattenfall ganz sicher sein kann, dass die Gelder, die notwendig sind, um die Entschädigung einzuklagen, von den Betroffenen nicht aufgebracht werden können. Denn man muss ein Verfahren erst einmal finanzieren. Man muss seinen Anwalt erst einmal bezahlen. Und wenn man immense Schäden hat, die Schadenssumme also hoch ist, sind die Kosten für den Rechtsanwalt umso höher.
Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir uns - egal, wie wir über Energiepolitik denken - im Bundesrat einsetzen, und zwar als eine Region, die massiv mit Braunkohletagebau zu tun hat. Dazu können wir uns nicht auf andere Bundesländer berufen übrigens auch ich nicht auf Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen, die es trotz des Koalitionsvertrags noch nicht geschafft haben, eine Bundesratsinitiative zu starten. Insofern gibt es bei mir auch eine gewisse Empathie dafür, dass man sich in Parteien öfter mal streitet; ich bin vielleicht auch dafür bekannt, das hier und dort zu tun.
Allerdings muss ich auch sagen, dass wir in Nordrhein-Westfalen leider nicht die Mehrheit haben, und insofern danke ich noch einmal der Brandenburger SPD und der Fraktion DIE LINKE, die Nordrhein-Westfalen ein wenig „anschieben“. Ich finde, die haben es jetzt, im Jahre 2013 einmal verdient, dass so ein richtiger Ostwind hinüber in den Westen bläst, und dann geht im Interesse der Geschädigten politisch das Feuer ab. Danke schön.
Ich finde, das ist ein großartiger Entschließungsantrag, weil er weitergeht als unser Antrag, Frau Hackenschmidt. Ich hatte die Beweislastumkehr deswegen beantragt, weil wir im Landtag auch schon andere Themen zum Bergrecht behandelt haben und ich mir Zustimmung bezüglich dieses einen Detailproblems erhofft habe.
Ich bin sehr froh darüber und finde es auch gut, Herr Christoffers, dass Sie sagen, Sie packen da einfach noch mehr hinein und warten die Bundestagswahl ab. Das kann ich unterstützen.
Was ich Ihnen, Kollege Domres, ans Herz legen möchte, ist ein sehr gutes Stück Literatur, und zwar meine heutige Rede zu diesem Tagesordnungspunkt.
Was die Stellungnahme zu Garzweiler angeht: Die SPD ist in der Mehrheit. Sie haben dort eine sozialdemokratische Ministerpräsidentin. Das zum Punkt 1, Nachholbedarf, Politik und Regieren in Deutschland.
Zum Punkt 2: Der Bundesrat hat eine andere politische Mehrheit als der Bundestag; deswegen erhoffe ich mir von einer Bundesratsinitiative noch einmal einen ganz anderen Schub, was das Bergrecht angeht.
Ich danke allen Vorrednerinnen und Vorrednern und freue mich, dass Herr Christoffers jetzt richtiggehend öffentlich dargelegt hat, dass man sich auf sein Wort verlassen kann. Insofern traue ich mich auch, diese Debatte erhobenen Hauptes in der Lausitz wiederzugeben,
und mein Glaube daran, dass in Deutschland alles besser wird, ist hiermit gestärkt. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Sicherungsverwahrung und sind mit dem Gesetz in der 2. Lesung. Dem vorausgegangen ist eine Anhörung im Rechtsausschuss am 21. Februar. Ich werde einmal ein Angebot an Danny Eichelbaum schicken und vielleicht eine Nebentätigkeit genehmigt bekommen für die entsprechende Weiterbildung, die ich ihm gewähre. An jenem Tag hatte kein Abgeordneter der CDU irgendeine Frage an die Anzuhörenden, es gab keinen einzigen Wortbeitrag. Absolut interessant ist, dass deswegen aus der Not heraus Herr Koldehoff, ein Ministeriumsmitarbeiter, zitiert wurde, der in Berlin
sprach. Das finde ich für einen Brandenburger Landtagsabgeordneten ganz interessant, mal so aus der Not geboren. Das Zitat lautete sinngemäß, Herr Koldehoff habe gesagt, selbst wenn die Gefahr eines Rückfalls bestünde,
müsse man dem Prinzip der Freiheitsorientierung folgen und einen Sicherungsverwahrten auch ab und zu unter Begleitung in die Freiheit bringen.
Was ist eigentlich ein Rückfall? Auch der Diebstahl von Waren in einem Kaufhaus, die nicht Mundraub sind, wäre ein Rückfall. Bei der Definition von Rückfall ist es nämlich nicht so, dass nur die schweren Straftaten gemeint sind, für die derjenige seine Strafe verbüßt hat, sondern gemeint sind sämtliche Straftaten, also im Grunde genommen auch, wenn er - schlecht überwacht - in der Sicherungsverwahrung das Internet nutzt und einen Download vollzieht, der nicht legal ist. Das wäre auch ein Rückfall.
Da bin ich beim nächsten Punkt: Herr Eichelbaum, es ist auch so, dass es sich nicht um Straftäter handelt, vor denen wir die Bevölkerung schützen, sondern es handelt sich um Menschen, die ihre Strafe verbüßt haben, ihre Haftzeit hinter sich haben und lediglich die Prognose einer besonderen Gefährlichkeit bekommen haben. Es handelt sich also um potenzielle Straftäter. Das ist das Problem in dieser Rechtskonstruktion: Für diejenigen, die in der Sicherungsverwahrung sind, ist die Chance, als nicht gefährlich eingestuft zu sein, irgendwann einmal ziemlich gering, weswegen übrigens hier im Brandenburger Landtag am 21. Februar - Sie waren dabei - einer der Anzuhörenden darauf hingewiesen hat, dass es besser wäre, wenn unser Bundesgesetzgeber den Zeitraum der Sicherungsverwahrung auf ein Maximum von vielleicht zehn Jahren festlegen würde und dass da unbedingter Handlungsbedarf bestehe.
Eigentlich waren wir uns darüber einig. Insofern bin ich über Ihre Rede heute ziemlich überrascht; ich dachte, wir hätten den Prozess der parlamentarischen Auseinandersetzung schon geführt.
Ich muss sagen, dass ich mit dem Gesetz, das wir hier vorliegen haben, sehr zufrieden bin. Die Bedenken, die zum Thema Sicherheit vorgetragen wurden, auch vom Bund der Strafvollzugsbediensteten etwa, dass man die Sicherungsverwahrten in der Freiheit vielleicht nicht so begleiten könne, dass sie genügend beaufsichtigt sind, wurden auch aufgehoben.
Wir hatten noch dazu das Problem, dass man in dem Trakt, der in Brandenburg an der Havel vorgesehen ist, einmal für acht Sicherungsverwahrte, auf der anderen Seite für zehn Sicherungsverwahrte, die Zelle zuschließen kann. Andere Länder haben es so gelöst, dass man nachts grundsätzlich schließt. Hier ist es eine Kannbestimmung.
Dann gab es eine Frage zur Sicherheit innerhalb der Sicherungsverwahrung, auch zur Sicherheit der Bediensteten; das hat man in der Anhörung auch gelöst. Wir haben einiges zum Datenschutz geregelt. Und wir haben - Linda Teuteberg sagte es, ich finde es auch sehr gut - eine Berichtspflicht eingeführt, die uns ermöglicht, das Thema regelmäßig zu debattieren und nicht nur im Rahmen einer engeren Evaluation, sondern im parlamentarischen Prozess weiter an dem Gesetz zu feilen.
Nichtsdestotrotz sehe auch ich hier eine zu geringe Ausstattung mit Personal. Dabei geht es immer um zwei Themen, einmal die Sicherheit nach außen und einmal die innerhalb der Anstalt an sich. Insofern muss man auch für die Sicherheit derjenigen, die im Vollzugsdienst arbeiten, genügend Personal zur Verfügung stellen und nicht nur für die Therapieangebote, die natürlich auch viel Personal brauchen.
Wir haben im Verfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eigentlich das Trennungsgebot besteht, das heißt, Strafgefangene müssen getrennt von Sicherungsverwahrten untergebracht werden. Aber die Sicherungsverwahrten können sehr wohl an Maßnahmen zusammen mit den Strafgefangenen teilnehmen. Insofern ist es ein ganz guter Synergieeffekt, dass wir in der JVA Brandenburg an der Havel diese Einrichtung ausbauen bzw. errichten.
Ich danke den Mitgliedern aller Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Zugleich begrüße ich es, dass auch in der heutigen Debatte auf Folgendes hingewiesen worden ist - insbesondere Linda Teuteberg hat es gesagt -: Wir müssen dafür sorgen, dass dieses Gesetz Akzeptanz findet und nicht gegen die - unbedingt auszubauenden - Hilfsangebote für Opfer ausgespielt wird. Es darf nicht sein, dass Opfer ihre Therapien selbst bezahlen müssen, während Menschen in der Sicherungsverwahrung und im Strafvollzug für die Therapien ein Entgelt bekommen. Das ist ein Problem, das deutlich sichtbar auf dem Tisch liegt. Obwohl man darüber an anderer Stelle diskutieren muss: Es ist sehr wichtig, das Problem im Auge zu behalten. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte damit beginnen, meine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck zu bringen, dass wir es geschafft haben, dass alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen einen gemeinsamen
Entschließungsantrag zu unserer Aktuellen Stunde eingereicht haben.
Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE in unserem Parlament und mit vielen Umweltverbänden hatten wir im Jahr 2007 eine Volkinitiative, die später in die Phase des Volksbegehrens eintrat, initiiert. Wir als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Linke und viele Umweltverbände hatten ein Volksbegehren mit dem Namen „Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik“ durchgeführt.
Im Rahmen dessen haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es seit vielen Jahrzehnten in Brandenburg das Problem gibt, dass sich durch die Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit der Braunkohlegewinnung und durch die damit verbundenen Oxidationsprozesse - denn Braunkohle besteht zu ungefähr 50 % aus Wasser - zum Beispiel Eisenocker und Sulfate bilden und wir bei der Trinkwassergewinnung ein ganz großes Problem haben.
Der Raum Frankfurt (Oder) wird aus dem Wasserwerk Briesen mit Trinkwasser versorgt. Das Oberflächenwasser wird zu 90 % für die Trinkwassergewinnung verwendet. Seit vielen Jahren ist das Problem bekannt, dass die Sulfatfrachten dort sehr hoch sind und teilweise 120 mg pro Liter betragen. Im Wasserwerk Friedrichshagen in Berlin werden 70 % bis 80 % des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung verwendet. Auch dort hat man mit sehr hohen Sulfatwerten zu tun. Ab und an wurden die Berliner schon gar nicht mehr vom Wasserwerk Friedrichshagen versorgt. Diese Probleme sind seit vielen Jahren bekannt. Ich betone, dass die Sulfatfrachten auch ein Problem von aktiven Tagebauen sind.
In dem Antrag haben wir uns auf das Eisenocker fokussiert. Das Problem der Verockerung ist damit in Zusammenhang zu bringen, dass beim Grundwasserwiederanstieg alter Tagebaue das Eisenocker gelöst wird und sich damit in die Spreeläufe begibt. Dieses Problem ist sichtbar geworden.
Während wir noch bis 2008 auch im Spreewald mit dem Volksbegehren für eine zukunftsfähige Energiepolitik unterwegs waren und immer wieder auf die Problematiken im Zusammenhang mit dem Tagebau hingewiesen haben und relativ wenig Gehör fanden - wie ich einmal sage -, ist das Problem mittlerweile augenfällig geworden, und zwar in einem sehr extremen Ausmaß.
Erfreulicherweise hat sich im Oktober 2012 das Bündnis „Klare Spree“ gegründet. Ich freue mich besonders über den konstruktiven Namen und bin diesem Bündnis beigetreten. Ich habe es mit unterzeichnet, auch wenn in der Erklärung ein kleiner Punkt steht, der heißt, für den Fall des Aufschlusses neuer Tagebaue würde man diese oder jene Maßnahmen ergreifen. Trotzdem habe ich es unterzeichnet. Es ist ein konstruktives Bündnis, so wie es damals auch unser Volksbegehren war.
Ich bin sehr froh, dass man jetzt erkannt hat, dass die Lausitz nicht nur die Kohleverstromung als Branche hat. Wir haben verschiedene Wirtschaftszweige. Wir Bündnisgrünen und auch die Umweltverbände wie auch die Partei DIE LINKE haben immer wieder darauf hingewiesen, man muss sich einmal ein Zukunftskonzept für die Lausitz überlegen und daran denken:
Wir haben den Tourismus in der Lausitz und im Spreewald. Wir haben die Fischerei als Wirtschaftszweig. Im Zusammenhang damit haben wir sehr viel Werbung gemacht und unser Bundesland Brandenburg auch zu Recht beworben. Jetzt endlich ist es so weit, dass man hier in diesem Hohen Hause erkennt: Wir brauchen ein Maßnahmenpaket. Wir müssen die Landesregierung zum sofortigen Handeln auffordern, um das Problem der Verockerung und der Sulfatbelastung in den Griff zu bekommen.
Denn dramatischerweise werden wir dieses Problem mit seinem Belastungshöhepunkt erst im nächsten oder im übernächsten Jahr erleben und ungefähr 100 Jahre mit uns tragen müssen. Es gibt nämlich zurzeit noch keine sehr gute technische Maßnahme, Sulfat aus dem Wasser zu eliminieren. Es gibt bisher Ansätze, besonders in puncto physikalischer Beräumung, Eisenocker wieder aus dem Wasser zu entfernen, aber noch keine wirklich vielversprechenden großtechnischen Maßnahmen. Deswegen muss es nach all diesen Projekten, die es nach dem Monitoring im Jahr 2003, als es die GEOS-Studie zur Sulfatbelastung gab, nach all diesen Messungen, nach allen Pilotprojekten zur Reinigung nun endlich ein Maßnahmenpaket geben und eine ganz stringente Ausrichtung für die Praxis.
Als sich alle fünf Fraktionen zusammengesetzt haben, ist diskutiert worden, was wir von der Landesregierung genau fordern. In einer Debatte wurde festgestellt, dass das Verursacherprinzip für die Probleme gilt und man Vattenfall zur Kasse bitten muss. Ich kann damit leben, dass dies nicht im Antrag steht, da wir geltendes Bundesrecht haben.
Ich möchte aus einer Antwort der Landesregierung aus dem Januar 2012 zitieren. Michael Jungclaus und ich hatten die Frage gestellt: Wer kommt für die Schäden auf, auch im Sinne des Umweltschadensgesetzes?
„Wird für Schäden im Zusammenhang mit der bergbaulichen Tätigkeit sowie dem Grundwasserwiederanstieg in den Sanierungsbereichen eine eindeutige bergrechtliche Verantwortung nachgewiesen, ist der Bergbautreibende bzw. der Sanierungsträger für die Beseitigung/Regulierung verantwortlich.“
Das ist geltendes Recht, und insofern fand ich das für unseren Entschließungsantrag durchaus verzichtbar. Im Zusammenhang mit den Studien, die durch die LMBV auch noch weitergeführt werden - im Frühjahr werden uns noch weitere Teile dieser Studie präsentiert, was besonders den Osten der Lausitz betrifft -, wird man feststellen, wer aktuell die Verursacher sind. Auch hinsichtlich der Finanzierung wird es dann erst noch die großen Debatten geben. Das, was wir heute in Angriff nehmen, ist ein allererster Schritt nach dem, was in all den vergangenen Jahren verschlafen wurde. Nun wird gehandelt, und dafür bin ich dankbar. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch ein kurzes Wort zu einem Teil unseres Entschließungsantrages: Ich bin sehr froh darüber, dass auch folgende unserer Intentionen in den gemeinsamen Antrag aufgenommen wurde: dass alle Daten, die zu Sulfatfracht und Eisenocker erhoben wurden, tatsächlich im Internet veröffentlicht werden und damit der Allgemeinheit, die davon nämlich betroffen ist, zugänglich gemacht werden sollen.
Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt.
Frau Wöllert, die Gesamtstudie, die das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben hat, haben wir noch nicht; wir haben bislang eine Lesefassung. Wie Frau Tack bereits sagte, sind auch die aktuellen Tagebaue in Brandenburg Mitverursacher - besonders was Sulfatfrachten betrifft. Frau Gregor-Ness, wenn wir die Ursachen der Problematik nicht erforschen,
dann können wir auch nicht entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das Ganze hängt zusammen; wir kennen noch nicht die Ursachen.
Diejenigen, die die Studie gemacht haben - schon 2010 hat Herr Uhlmann Datenerhebungen veröffentlicht und immer wieder präsentiert -, sagen, dass bisher nicht einmal das Monitoring ausreicht, dass wir also viel zu wenig Messdaten haben. Deswegen schicken wir jetzt alle noch einmal in die Spur mit diesem Auftakt, den wir heute als Entschließungsantrag formuliert haben und verabschieden werden, um eine sehr gute Datengrundlage zu bekommen und aus ihr langfristige Maßnahmen abzuleiten. Das möchte ich unbedingt betonen.
Ich freue mich darüber, dass wir in Zukunft mit den Kommunen, mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, mit dem Aktionsbündnis „Klare Spree“, mit den Tourismusverbänden und der Landwirtschaft alles uns Mögliche tun.
Ich möchte auch betonen, dass die Medien frei sind und berichten dürfen, wie sie wollen. Wir können Bilder, die teilweise Kahnfahrer der Presse präsentieren, nicht zurückhalten. Wir werden ab und an damit konfrontiert werden, dass es die braune Spree gibt - das gehört einfach dazu. Wir brauchen Selbstbewusstsein, und ich denke, es zieht trotzdem noch genügend Leute in den Spreewald. Ich bin am Mittwoch in Burg und mache Werbung. Ich bin Sorbin und zeige das auch immer wieder. Ich lasse mich nicht von Bildern entmutigen, die die Presse übrigens nicht produziert, sondern die sie nur knippst oder filmt. Es ist ja nicht so, dass dort mittels Fotoshop von Adobe Dinge produziert würden, die es nicht gibt.
Das, was hier von Vorrednerinnen gesagt wurde - man möge auf Berichterstattung verzichten -, kann eher dazu führen, dass noch mehr berichtet wird, weil einige Medien sich nun von der Politik erst recht nichts sagen lassen würden. Dazu muss ich sagen: Recht hätten sie - ich habe niemandem etwas vorzuschreiben. - Unser Selbstbewusstsein sollte uns nicht daran hindern, für Spreewald und Lausitz konstruktiv Werbung zu machen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, das wir heute in 1. Lesung beraten, behandelt folgenden Fakt: Wir kümmern uns um diejenigen, die nach Verbüßung der Haft die Sicherungsverwahrung antreten.
Linda Teuteberg hat sehr schön die vier Gebote des Bundesverfassungsgerichts zitiert, die in der Einleitung des Brandenburger Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes wiederholt werden. Von den anderen Kolleginnen und Kollegen, auch vom Justizminister selbst, haben wir gehört, dass wir uns auf die Debatte im Rechtsausschuss freuen.
Diese Freude ist bei mir etwas getrübt. Frau Mächtig hat sich auf Danny Eichelbaum von der Fraktion der CDU bezogen. Ich möchte das deswegen nicht auch noch tun. Getrübt ist die Freude deswegen, weil in der gesamten Debatte noch einmal eine riesige Vermischung stattgefunden hat. Um das Ganze zu entzerren, sage ich es noch einmal -: Bei Sicherungsverwahrung geht es darum, die Öffentlichkeit vor Menschen zu schützen, die als hochgradig gefährlich eingestuft wurden und ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben. Deswegen gibt es das Abstandsgebot. Das heißt, man kann zwar innerhalb einer Justizvollzugsanstalt die Sicherungsverwahrung tatsächlich beaufsichtigen - aber in einem Extragebäude; es muss ein Abstand zu denjenigen vorhanden sein, die ihre Strafe noch verbüßen. Dazu ist vorgesehen - das wurde auch im Rechtsausschuss mehrfach beraten -, in Brandenburg an der Havel ein entsprechendes Gebäude zu errichten.
Jetzt komme ich zu einem kleinen Eckpunkt, der auch genannt wurde, einmal mit Pro und einmal mit Kontra, und zwar zum
Personal. Natürlich handelt es sich hier um ein sehr personalintensives Thema. Das sieht man schon an den Anforderungen hinsichtlich der Therapie, hinsichtlich dessen, dass man auch Möglichkeiten der Öffnung des Vollzugs schaffen soll. In Nordrhein-Westfalen hat man es geschafft, im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Sicherungsverwahrung auch gleich Zahlen zu nennen: Für das Personal werden dort 2,3 Millionen Euro im Jahr zusätzlich eingestellt. In Niedersachsen hat man es geschafft, die qualitativen Standards des Gesetzes mit Personalkosten zu verknüpfen, und zwar in Höhe von 1,3 Millionen Euro für zusätzliche 30 Personalstellen.
Das ist in Brandenburg nicht gelungen. Ich habe es auch schon bei meiner Haushaltsrede gesagt: Das kann so nicht weitergehen. Wenn wir eine qualifizierte Sicherungsverwahrung wollen, müssen wir auch sagen, wie teuer sie ist. Übrigens haben Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auch Geld für Baumaßnahmen eingestellt.
In Brandenburg (Havel) ist ein Gebäude für 18 Sicherungsverwahrte geplant. Im Gesetz steht - ich nehme einmal einen Teilbereich der Aufgaben des Personals heraus -: Die Sicherungsverwahrten können nachts eingeschlossen werden. - In anderen Ländern hat man gesagt, dass grundsätzlich die Einschlüsse nachts erfolgen. Hier ist es eine Kann-Bestimmung. Wir reden von Personen, vor denen die Öffentlichkeit geschützt werden soll, also Personen, die als hochgradig gefährlich eingestuft werden. Wenn es zu einem Zwischenfall kommt, zum Beispiel in dem Gebäudetrakt mit acht Sicherungsverwahrten, dann braucht man sofort 16 Justizvollzugsbedienstete in der Praxis, so habe ich mir erklären lassen, um das Ganze zu entzerren. Ich frage mich, wie das zu handhaben ist.
Ich bin nicht dagegen, aufgrund mangelnden Personals das Gesetz wieder zu einer größeren Strenge kommen zu lassen, aber ich will diskutieren, wie man auf einen Personalschlüssel kommt, um die Ziele, wie sie jetzt verankert sind, tatsächlich zu erreichen. Ich habe mir das nur herausgenommen, weil ich kritisiere, dass hier noch keine Zielzahlen genannt wurden, wie viele Justizvollzugsbedienstete, wie viele Therapeuten tatsächlich im Land Brandenburg nötig sind, auch im Rahmen des Strafvollzugsgesetzes, um alle diese Aufgaben zu erledigen. Man kann nicht erst sagen, dass man erst sagt, dass man eine Zielzahl für alle Bediensteten hat, und danach gucken, ob man die Qualität noch erreicht, die man erreichen will. Es muss so sein, dass die Standards, die hier gesetzt sind - das ist eine gute Gesetzesvorlage -, tatsächlich mit ausreichend Personal umgesetzt werden. Das ist eine Pflichtaufgabe des Landes Brandenburg. Da kann das Justizministerium nicht stiefmütterlich behandelt werden, da können der Justizvollzug, die Praxis, nicht stiefmütterlich behandelt werden. Es gehört eine ordentliche finanzielle Ausstattung dazu, sprich ein Nachtragshaushalt für die beiden Jahre, für die wir den Haushalt bereits beschlossen haben. Sonst brauchen wir auch gar keine Anhörung im Februar. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich schließe an die Rede von Herrn Kuhnert an, der den Rest seiner Redezeit dafür genutzt hat, mich zu erwähnen. Gestern ging es ja um den Haushalt, den Einzelplan 04. Ich habe in meiner gestrigen Rede schon erwähnt, dass ich sehr zufrieden bin, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Strafvollzug in Brandenburg tatsächlich unser Antrag aus dem Juni des letzten Jahres „Resozialisierung von Straftätern verbessern“, den wir Grüne gemeinsam mit CDU und FDP gestellt haben, Niederschlag gefunden hat. Tatsächlich sind damit Mehraufwendungen verbunden, finanzielle Mehraufwendungen für Umbauten und Ausstattung, die Qualifizierung des Personals und auch zur eventuellen Bereitstellung von mehr Personal - das wird man prüfen müssen.
Denn mit den Lockerungen, die hier vorgesehen sind und die wir sehr begrüßen, ist auch eines verbunden: Lockerungen im Strafvollzug können durchaus sehr personalintensiv sein, denn einige der Straftäterinnen und Straftäter müssen vollumfänglich bis zum letzten Hafttag begleitet werden. Es ist also nicht so, dass man mit dem bisherigen Personal einfach weiterarbeiten kann, sondern wir werden in der Anhörung vor allen Dingen darauf setzen - danke, Herr Kuhnert, ich freue mich auch auf die Debatte -, dass wir all das, was in diesem wunderbaren Gesetzentwurf aufgegriffen ist, in notwendiges Personal und in die notwendige Bereitstellung von Räumen für einen differenzierten Strafvollzug umrechnen.
Ich habe den Antrag „Resozialisierung von Straftätern verbessern“ erwähnt, der hier vor genau anderthalb Jahren von unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit den Fraktionen der FDP und der CDU eingereicht wurde. Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg hatte damals gesagt, dass sich alle Punkte in dem Gesetzentwurf wiederfinden werden, den zehn Bundesländer geschaffen haben. Das ist richtig so. Was mich sehr erschüttert hat, ist, dass ich erst gar nicht verstanden habe, warum Danny Eichelbaum mich bittet, ihn hier heute nicht zu kritisieren, aber nach seiner Rede festgestellt habe, warum er mich gebeten hatte. Ich verstehe gar nicht, warum der Justizminister aufgefordert wurde, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Aber ich werde mit dem Kollegen von der CDU darüber reden, ob wir vielleicht einen Gegenentwurf einbringen wollen, der noch innovativer ist - ich bin sehr gespannt darauf.
Ich möchte tatsächlich im Rahmen der Anhörung im Rechtsausschuss qualifiziert diskutieren, ob wir es machen wollen, wie Hamburg es getan hat, so wie es jetzt im Entwurf steht: Lockerung in dem Sinne, dass die Möglichkeit besteht, ab dem ersten Hafttag den Antrag zu stellen - was nicht automatisch bedeutet, ihn genehmigt zu bekommen -, oder ob wir den Schwanz einziehen - das machen die in Rheinland-Pfalz - und einfach auf die Regelung der zehn Jahre zurückfallen, total egal, wie unsinnig das sein mag, uns einfach dem zu beugen, was die sogenannte öffentliche Meinung fordert. Denn es ist kein Gesetz zum Opferschutz - und ich diskreditiere kein einziges Opfer, wenn ich mich darum kümmere, dass Personen, die
straffällig geworden sind, zu einem rechtskonformen Leben zurückfinden!
Das sind zwei verschiedene Baustellen, und es gibt überhaupt keinen inhaltlichen Widerspruch! Es ist auch keine Fachdebatte, wenn man den künstlich konstruiert. Mich interessiert natürlich die öffentliche Meinung, und ich höre sie mir auch an und sage dann auch etwas zu dem Thema „Täter-Opfer-Ausgleich“ oder auch zur Stiftung für den Opferschutz. Ich habe auch zusammen mit dem Weißen Ring zum Thema „Opfer“ Schulklassen durch Ausstellungen geführt, habe mit der Polizei zum Thema Prävention zusammengearbeitet: Wie wird man tatsächlich stark und kräftig und kann sich auch gegen Angriffe wehren? usw. usf. Aber wir müssen diese Themen sauber trennen, denn letzten Endes verhindern wir weitere Opfer, wenn wir gestärkte Persönlichkeiten aus der Haft entlassen. Und gestärkt ist man nicht, wenn man zehn Jahre im geschlossenen Vollzug war. Das ist eine Erkenntnis, die sich breit durchgesetzt hat, und die dürfen wir auch vertreten. Wir bilden auch eine öffentliche Meinung, wenn wir als Politikerinnen und Politiker gut qualifiziert, mit Einfühlungsvermögen, aber auch mit fachlicher Präsenz in die Öffentlichkeit gehen, unsere Meinung kundtun und unsere Debattenbeiträge einbringen. Dazu sind wir, verdammt noch mal, verpflichtet! Und wir haben gefälligst die Erkenntnisse aus den Justizvollzugsanstalten und die der Forensik einzuflechten. Das ist die Aufgabe, Wissenschaft und Praxis zu verbinden und politisch sinnvolle Entscheidungen zu fällen.
„In Unfreiheit ein selbstständiges rechtskonformes Leben für die Freiheit einzuüben stellt eine besondere Herausforderung dar.“
Das habe ich vor anderthalb Jahren gesagt. Damit will ich nochmals betonen: Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst ist schon deswegen wichtig, weil sie einen verdammt harten Job haben, sie müssen nämlich auch jeden Tag in den Knast. - Danke.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag wird von Frau Tackmann, Abgeordnete der Linken im Bundestag, bestimmt eine riesengroße Unterstützung und einen tosenden Applaus dafür bekommen, dass sich unsere Fraktion heute gegen den Punkt 6 im vorliegenden Antrag ausspricht und keine Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzzahlungen als Initiative dieser Landesregierung begrüßt.
Genau das ist der springende Punkt und der Grund, warum wir diesen Antrag nicht unterzeichnet haben.
Ansonsten ist er voller Belanglosigkeiten, denn er enthält keine Zielzahlen.
- Nein, Frau Hackenschmidt, nicht stöhnen, lesen! Sie werden sehen - Sie sind ja wirtschaftspolitische Sprecherin der SPDFraktion -, dass tatsächlich alles schon von Ihnen erfüllt werden kann, auch in dieser Förderperiode.
Da wird mir auch der Kollege Udo Folgart zustimmen: Diese winzige Summe von 150 000 Euro für die Umstellung auf Ökolandbau wäre in diesem Millionentopf, den wir von der ELA und überhaupt aus den Strukturfonds der EU jetzt schon und 2013 und 2014 - im Haushalt haben, enthalten gewesen. Es wäre gestern im Haushaltsausschuss möglich gewesen, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.
- Ja, wenn Punkt 6 herausgestrichen worden wäre, Herr Folgart, würde unsere Unterschrift auf diesem Landnutzungsantrag stehen, weil er niemandem wehtut. Allerdings führt er das Land Brandenburg auch nicht allzu weit. Es war ja bis zum Schluss mein hoffnungsvoller Wunsch an Sie, Herr Folgart, dass Sie diese Forderung einfach ausgliedern.
Politisch ist es also so, dass die Linke hier leider gar keine linke Politik macht, sondern zugunsten eines Weichwurstpapiers eingeknickt ist - schade.
Ich sage es einmal so: Herr Folgart hat gefragt, warum wir gegen diesen Punkt sind. Das ist ganz einfach zu erklären. Dazu lese ich einmal § 15 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz vor:
„Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.“
Das ist doch fantastisch! Sogar Ersatzzahlungen sind doch heute schon möglich. Übrigens kam vom Landesrechnungshof bereits die Kritik, dass der Naturschutzfonds Gelder - die Ersatzmaßnahmen für den BER - aufgespart habe. Das ist genau das Problem: Die Ersatzgelder sind nämlich nicht zweckgebunden. Dann müssen wir landesrechtlich regeln, dass Ersatzgelder dorthin fließen, wohin sie sollen, und das muss nicht über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geschehen.
Warum nicht? Für die 180 Fußballfelder, diese versiegelten Flächen, von denen Herr Luthardt gesprochen hat, ist doch bitte - nicht der Naturschutz hauptverantwortlich. Wir haben ein Versiegelungsproblem aufgrund von Gewerbegebieten, aufgrund der Neuerrichtung von Siedlungen und aufgrund der Infrastruktur.
Und dann frage ich mich, warum in diesem Papier das wirklich lobenswerte Ziel, dass man landwirtschaftliche Flächen erhält, nicht unterfüttert ist. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sieht ab dem Jahr 2017 in Brandenburg eine Zielzahl von 1,3 Hektar Flächenverbrauch pro Tag vor. 2007 standen wir übrigens bei 8,3 Hektar pro Tag. Und dass das Bundesumweltamt als Zwischenziel von 2012 bis 2015 3,5 Hektar pro Tag vorsieht, kann man in solch einen Antrag ruhig auch schreiben.
Aber hier fehlt es einfach an konkreten Zielsetzungen. Die Landnutzungskonflikte, die in der wirklich blumigen Rede von Herrn Luthardt genannt wurden - auch Herr Folgart hat etwas
dazu gesagt -, werden mit diesem Antrag auch nicht geheilt, denn wir haben uns immer noch nicht darüber verständigt, wie man tatsächlich einmal zu einem Landnutzungskonzept kommen will, in dem all diese Anforderungen geprüft werden. Wir sollen Flächen zur Produktion von Nahrung und für erneuerbare Energien in Form von Kurzumtriebsplantagen, Wind, Solar - wie auch immer - bereitstellen. Wir wollen Reservate, wir wollen Wald zur Erholung, wir wollen alles Mögliche - das ist richtig, diesen Konflikt sehe ich auch. Aber der wird hierdurch nicht geheilt, und deswegen stimme ich auch nicht zu - das Problem mit Punkt 6 hatte ich genannt -, schade. Aber: Auf ein Neues, nächstes Jahr behandeln wir einfach das Thema noch einmal.
- Ein Neues - ein neuer Antrag!
Die Weihnachtsaufführung hat Herr Luthardt mit zweimaliger Aussage, ich würde pusten, gestartet, und ich möchte mich dazu äußern. Wenn wir uns hier ständig darüber austauschen, dass die Grünen in dem einen Land das eine und in dem anderen Land das andere machten, dass die Grünen so schlimm und für alles verantwortlich seien, werde ich wohl einmal sagen dürfen, dass die Linke mir mit ihrem ökologischen Landwirtschaftskonzept eigentlich nahe ist, Kollege Luthardt. Es ist tatsächlich so, dass ich vernetzt denken kann und dazu in der Lage bin, mich mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Landwirtschaft der Linken auseinanderzusetzen. Da ist es eben nicht so, dass sie auch nur ansatzweise darauf Rücksicht nehmen, was sie auf Parteitagen eigentlich fordern. Das ist traurig, weil ich gehofft hatte, dass es hier inhaltliche Auseinandersetzungen gibt. Die SPD regiert - das ist sichtbar -, aber dass die Linke hier an irgendetwas mitgearbeitet hat, habe ich in diesem Papier überhaupt nicht erkannt - im Gegenteil.
Der „Lausitzer Rundschau“ war am 3. Dezember zu entnehmen, dass die Lausitzer Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft, die LMBV, am 8. Januar 2013 auf einer Informationsveranstaltung in Spremberg den ersten Teil einer Studie zur Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung der Lausitzer Gewässer vorstellen wird. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass die Studie nicht an Dritte herausgegeben wird und auch nicht im Internet veröffentlich werden soll. Insofern würden wichtige Informationen nicht transparent.
Daher frage ich die Landesregierung: Warum sollen die Studien der LMBV zur Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung der Lausitzer Gewässer der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden?
Es geht hier um die Zurverfügungstellung von Daten. Die LMBV finanziert also als Unternehmen das Ganze komplett selbst. Alle Teile der Studie sind zu 100 % von diesem Unternehmen finanziert. Frage: Es sind also gar keine Landesmittel eingeflossen? Das muss ich Ihrer Aussage entnehmen, Sie könnten nur eine freundliche Bitte äußern.
Dem schließt sich die nächste Frage an: Hat Ihr Ministerium vor, eigene Studien in Auftrag zu geben, um tatsächlich eine Datenlage, die für alle transparent und einsehbar ist, für den Fall zu erreichen, dass die LMBV sich Ihrer freundlichen Bitte nicht fügt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Haushaltsplan der Justiz sage ich genau das - Ihre Kritik tatsächlich annehmend -, was ich schon über drei Jahre hinweg immer wieder thematisiert habe, zum Teil auch zusammen mit der CDU und der FDP.
Wir stellten im Juni 2011 hier im Landtag einen Antrag, in dem wir die Landesregierung aufforderten, mit dem Fokus auf verbesserte Resozialisierung ein brandenburgisches Justizvollzugsgesetz zu erarbeiten. Ich mache es deshalb in dieser Haushaltsrede so, dass ich mich darauf fokussiere, auch weil Frau Geywitz vorhin so schön gesagt hat, man erkenne an dem Haushalt, dass SPD und Linke die Mehrheit stellen. An diesem Wort will ich Sie messen und auch an dem, was zum Beispiel Gegenstand der Debatte über den Strafvollzug hier im Land in den letzten drei Jahren war.
Es ist mir vollkommen unbegreiflich, warum es nicht gelungen ist, das Personalbudget für einen Doppelhaushalt 2013/2014 jetzt schon so auszugestalten, dass das Gesetz, das morgen in 1. Lesung hier im Landtag beraten wird, tatsächlich auch in die Praxis umgesetzt werden kann.
Ich will also nichts zur Sozialgerichtsbarkeit sagen. Ich gehe davon aus, dass, wenn die SPD 2013 im Bundestag die Macht übernimmt, alle Gesetzbücher der Sozialgesetzgebung reformiert werden und keine Gerichtsverfahren mehr mit überlanger Dauer in Brandenburg zu Buche schlagen. Ich bin auch wirklich sehr zufrieden damit, dass der Justizminister es in den Haushaltsverhandlungen anscheinend geschafft hat, diesen Haushalt gegenüber Finanzminister Markov so gut es für ihn ging zu verteidigen.
Zurück zu meinem Punkt, zu dieser Kritik: Damit Sie alle nachvollziehen können, dass wir als Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gar nicht in der Lage waren, einen Änderungsantrag zu stellen, werde ich die Komplexität deutlich machen, indem ich haushaltsrelevante Passagen aus dem Entwurf des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft zitiere. Durch das Gesetz werden Personal-, Sach- bzw. Verfahrensstandards nicht grundsätzlich verändert, jedoch verlangt das Gesetz eine intensive Umsetzung der weitgehend jetzt schon bestehenden Vorgaben in die Praxis. Dies führt laut Entwurf zu erhöhten Personalbedarfen: für die Betreuung von Strafgefangenen mit Sicherungsverwahrung, für die Ausweitung des Wohngruppenvollzugs und für den Ausbau der Sozialtherapie, „um künftig neben den Sexualstraftätern auch gefährliche Gewaltstraftäter verpflichtend dort unterzubringen“.
Jetzt trage ich Ihnen, die Sie die Debatten im Rechtsausschuss vielleicht nicht so intensiv mitbekommen und noch gar nicht zur Kenntnis genommen haben, dass die SPD und die Linke Personal abbauen, obwohl sie es ab morgen oder ab der 3. Lesung aufstocken wollen - oder vielleicht soll das Gesetz erst 2015 gelten, wir werden es morgen hören -, einmal vor, wie die Justizvollzugsanstalten derzeit ausgestattet sind: Wir haben 976 Beamte und 17 Arbeitnehmer. Die 17 Arbeitnehmer bleiben. Aber 2013 und 2014 gibt es nur noch 953 Beamte; das sind 23 weniger. Wie man hier vorgegangen ist, ist mir schleierhaft. Es muss doch eine Personalbudgetplanung geben, wenn ich einen Doppelhaushalt verabschiede. SPD und Linke sind in der Regierung und haben die Möglichkeit, tatsächlich Politik zu gestalten.
Zum Gestalten reicht es nicht, einen wohlklingenden Gesetzentwurf vorzulegen, der jetzt neu den Strafvollzug regelt, sondern zum Gestalten ist es unumgänglich - das steht sogar im Gesetzentwurf -, finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und für die zwei Jahre einzuplanen. Insofern bin ich sehr gespannt auf die nächste Haushaltsdebatte, denn ich erwarte hier einen Nachtragshaushalt.
Ja.
Sie sind also einer derjenigen, die die Debatten im Rechtsausschuss nicht verfolgt und dem Justizminister leider nicht zugehört haben. Ich kann Ihnen gern eine E-Mail schicken, Herr Loehr, in der ich Ihnen die Zitate des Justizministers - von Ihrer Partei - zur Verfügung stelle. Ich kann auch auf den heutigen Debattenbeitrag von Herrn Goetz verweisen. Er hat dargestellt, dass wir, wenn man einen gewissen Schlüssel zugrunde legt, in Brandenburg 12,5 Millionen Einwohner haben müssten, wenn es diese Relation Einwohner : Straftaten überhaupt gäbe, die manchmal mathematisch zugrunde gelegt wurde. Vielleicht kann der Justizminister die E-Mail direkt an Sie schicken, dann muss ich das nicht machen.
Es gibt tatsächlich aus Nordrhein-Westfalen eine Studie, über die im Rechtsausschuss schon mehrfach diskutiert wurde. Der Justizminister hat auch mehrfach betont, dass man solche Prognosen nicht stellen kann; denn es gibt keine direkte Proportionalität, dass man sagen könnte: Weniger Einwohner bedeuten gleichzeitig weniger Straftaten. - Das ist nicht der Fall. Insofern zu Ihrer Frage, ob ich Ihnen zustimme: Ganz klar nein.
Wir haben also im Einzelplan 04 einen Haushalt vorliegen, der mit Sicherheit nachgebessert werden muss. Darauf wollte ich in meiner Rede hinweisen. Wenn wir den Nachtragshaushalt hier im Landtag beraten, wird es von uns konkrete Änderungsanträge geben. Denn ich nehme einmal an, dass wir eine ordentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf haben werden, den ich eben erwähnt habe.
Der Justizminister hat damals, im Juni 2011, den Antrag von FDP, CDU und Grünen sehr gelobt. Und tatsächlich findet sich das, was wir damals inhaltlich beantragt haben, im Gesetzentwurf wieder. Es muss natürlich personell untersetzt und mit den Umbaumaßnahmen versehen werden. Daher freue ich mich auf die nächste Haushaltsdebatte. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Irgendwie stehe ich wohl auf dem Schlauch oder habe einige Zwischenthemen überhört oder die Kolleginnen und Kollegen denken sich, dass wir die immer noch offenen Fragen in der Anhörung klären werden.
Zum ersten Punkt. Sowohl zu Herrn Minister Dr. Schöneburg, der zu den Modellversuchen sprach, als auch zu den nachfolgenden Rednern möchte ich anmerken: Alles, was bisher evaluiert wurde, betrifft nicht den Täterkreis - wir sprechen hier über die elektronische Überwachung - , um den es beim Staatsvertrag geht. Man hat Erkenntnisse darüber, wie die elektronische Überwachung auf Menschen wirkt, die im Arrest sind, und wie sie auf Personen wirkt, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, aber nicht darüber, wie sie auf Menschen wirkt, die als Täter schwerer Straftaten mit immer noch vorhandenem Potenzial als rückfallgefährdet eingestuft werden. Darin besteht ein großer Unterschied.
In den bisherigen großen internationalen Untersuchungen hat man sich Straftäter angesehen, die einen stark eingegrenzten Bewegungsspielraum hatten. Die Fußfessel hat gemeldet, wenn derjenige, der sie trägt, den vorgegebenen Raum verlassen hat. Das genau ist aber das Gegenteil dessen, was wir hier wollen. Wir wollen jemanden überwachen, der sich frei bewegen kann und dem wir mehrere Gebiete vorschreiben - mit der Software kann man nur bis 100 Orte speichern -, an denen er sich nicht aufhalten darf. GPS ist gar nicht so genau verfügbar, dass wir wissen, wann jemand im Kindergarten oder in der Schule ist, wenn wir zum Beispiel über Sexualstraftäter reden.
Man muss auch Verweildauern festlegen. Ich kann nicht verbieten, dass jemand an Schulen und Kindergärten vorbeiläuft. Wir in Brandenburg haben Gott sei Dank noch Städte, in denen diese Orte tatsächlich so dicht beieinanderliegen, dass das Gefahrenpotenzial für die Überwachungsstelle in Hessen nicht erkennbar ist.
Es gibt ein weiteres Problem. Bei 13 zu Überwachenden gab es täglich 50 bis 70 Meldungen. 90 % der Meldungen, die eingegangen sind, waren technischen Desastern wie der viel zu knappen Laufzeit der Akkus geschuldet. Es ist bis jetzt noch gar nicht geklärt, wie man die Leute so ausbilden und die Polizisten so schulen will, dass der Fußfesselträger nicht ständig
Besuch bekommt und man eine Intensivbetreuung hat, die wahrscheinlich nicht notwendig ist. Ich muss daran erinnern, dass es in Amerika den Fall gab, dass jemand eine Fußfessel trug und trotzdem zum Straftäter wurde. Er hat eine Frau drangsaliert, während er die Fußfessel trug. Man kann Straftaten damit also nicht unbedingt verhindern.
Ich komme zum nächsten Punkt, warum ich sehr darauf setze, dass wir in der Anhörung noch mehr Erkenntnisse gewinnen. Es wurde vorgetragen, man vermute, das Tragen einer Fußfessel könne moralisierend, sozusagen abschreckend wirken. Woher wird diese Erkenntnis genommen? Erstens ist das nicht nachgewiesen. Zweitens wissen wir, dass zum Beispiel das zu erwartende Strafmaß auf Straftäter bei Begehen einer Straftat überhaupt nicht abschreckend wirkt. Deswegen erhöhen die Politiker, wenn sie vernunftbegabt sind, nicht das Strafmaß höchstens, wenn die Öffentlichkeit in dem einen oder anderen Land, zum Beispiel in den Niederlanden, aufschreit. Man weiß längst: Das wirkt nicht abschreckend. Auch die Gefahr, erkannt zu werden und dem Täter auf die Schliche zu kommen - die Trefferquote ist sehr hoch -, wirkt nicht abschreckend. Die Menschen werden trotzdem straffällig.
Warum bitte soll durch Tragen einer Fußfessel tatsächlich ein Fall verhindert werden? Ich habe eher den Eindruck, dass sich im politischen Raum - es gibt verschiedene Datenschutzfragen; Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, mit dem sich das Bundesverfassungsgericht befasst; ich habe so wenig Zeit - einfach niemand zu sagen traut: Die Fußfessel ist im Moment noch wirkungslos. Lasst uns da ganz vorsichtig sein und a) evaluieren, b) im Land festlegen, dass immer der Landtag zustimmen muss, wenn wir den Einsatz erweitern, und c) lasst uns eine Option schaffen, dass wir aus dem Staatsvertrag austreten können. Wo ist denn die Debatte? Haben Sie alle Angst davor, dass die Öffentlichkeit schreit, sie sei in Gefahr, wenn die Fußfessel nicht angewandt wird? Irgendwie ist mir das schleierhaft.
In anderen Bundesländern gab es mehrere Anhörungen, zum Beispiel in Sachsen. Da wurden diese vielen ungeklärten Fragen gestellt, auch zum Beispiel, warum kein psychologisches Gutachten notwendig ist, bevor der Richter bei jemandem das Tragen einer Fußfessel anordnen kann.
Jetzt bin ich mit meinen Ausführungen weit vor Ende meiner Redezeit fertig. Ich hätte noch eine Minute, aber ich habe alles geschafft. - Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da meine Vorredner so schön persönliche Bezüge haben einfließen lassen, tue ich das auch, aber nicht durch sorbische Sprache, sondern: Ich bin Sorbin, da ich die Kultur lebe. Das hat mir der Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten erklärt. Es ist das Besondere und Schöne, dass viele Menschen am bilingualen Sprachunterricht teilnehmen oder ihre Kinder daran teilnehmen lassen, weil sie sich dafür begeistern. Es gibt also auch
einen Zuwachs an Sorben/Wenden in diesem Land. Das möchte ich meiner Rede voranstellen.
Es wurde von dem Vertreter der Fraktion DIE LINKE bereits aufgezählt, wer alles den Gesetzentwurf eingebracht hat, und da fehle ich als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, sorbische Abgeordnete. Das hat folgenden Grund: Zwei Jahre lang hat der Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten in kompliziertesten Verfahren alle Beteiligten angehört, um einen möglichst optimalen, runden Gesetzentwurf einzubringen. Dieses komplizierte Verfahren hat uns der Rat dankenswerterweise sogar tabellarisch zur Verfügung gestellt. Wir konnten also sehen, wer sich hier und dort eingebracht hat.
Ich finde die Forderungen recht niedrigschwellig; denn ich hatte damit gerechnet, dass sich die Sorben (Wenden) den Wegfall der 5 %-Klausel erstreiten wollen und damit leichter Zugang zu unserem Parlament, zum Landtag, bekommen. Insofern hat mich die Milde des Gesetzentwurfs überrascht.
Aufgrund meines Respekts, den ich dieser ehrenamtlichen Arbeit entgegenbringe, habe ich mich immer dafür eingesetzt, dass wir den Entwurf unverändert in den Landtag einbringen. Am 14. Mai um 7.30 Uhr erhielt ich den Gesetzentwurf auch noch unverändert zur Unterschrift. So war es auch unter allen fünf Fraktionären verabredet. Am 16. Mai um 12.19 Uhr, das heißt 53 Stunden später, erhielt ich eine E-Mail mit der kurzen Nachricht, § 5 sei entfallen, man möge beachten, dass Herr Schippel im Ausland ist, und diesen Entwurf unterzeichnen.
Sorry, das ist kein Verfahren, das ist keine Legitimation, und es ist einfach nicht in Ordnung. Wenn man Absprachen getroffen hat, und zwar aus gutem politischen Grund, dann sollte man sich daran halten. Die Wertschätzung gegenüber dem Rat sollte sich nicht auf ein Dankeschön beschränken. Deswegen werde ich mich diesem simplen Dankeschön auch nicht anschließen, sondern lasse lieber Taten sehen. Und zwar lese ich den Paragrafen, von dem die SPD-Fraktion sagt, man möge nicht an falschen Stellen diskutieren und habe ihn deswegen herausgestrichen, vor.
Zuvor allerdings sei Ihnen gesagt: Ein Landesbeauftragter kostet ungefähr 120 000 Euro im Jahr; wir reden hier also nicht über große Summen.
„§ 5a - Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden
Ich finde, das klingt nach extremer Arbeitsentlastung und nach einer ganz sinnvollen Koordinierungsstelle.
Übrigens hat die CDU hier einmal einen Tierschutzbeauftragten beantragt. Wie ich gehört habe, stimmt man einem Sorbenbeauftragten nicht zu. Man sollte sich einmal diese Diskrepanz auf der Zunge oder im Kopf zergehen lassen.
Absatz 3:
„Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 2 ist die oder der Beauftragte an allen Gesetzgebungs-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben der Landesregierung zu beteiligen, soweit sie die Rechte der Sorben/Wenden berühren.“
Wollen wir es weiter den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten zumuten, sich zu jedem Gesetz zu äußern? Ist es nicht viel sinnvoller, jemanden dafür zu bezahlen, der dieses Wissen bündelt und der auch eine Wertschätzung durch Entgelt erhält? Das muss man sich einmal fragen.
Die Mitglieder des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten haben nicht einmal - auch wenn sie sich so richtig bemüht haben, sich zu Gesetzesverfahren zu äußern -, die Möglichkeit, ihre Stellungnahme prägnant durchzusetzen, und wie wir heute sehen: Sie können nicht einmal eigene Entwürfe in den Landtag einbringen. Insofern wäre das doch noch einmal nachdenkenswert.
Absatz 4 können Sie selbst lesen; ich schicke noch einmal eine E-Mail herum. - Es blinkt rot, danke.
Herr Dombrowski, da ich auch Sprecherin für Landwirtschaft bin, ist mir das bekannt. Aber warum kann man nicht einfach den Paragraphen darin lassen und nachher darüber reden, ob man einen ehrenamtlichen Beauftragten installiert oder ihn bezahlt? Vor allen Dingen ist sehr interessant: Sie haben damals den Antrag damit begründet, dass Berlin schon einen Tierschutzbeauftragten hat. Dann mussten wir im Falle der Sorben darüber diskutieren, dass in Polen - dort gibt es keinen Föderalismus - jede kleine Woiwodschaft einen Minderheitenbeauftragten bestellt. Aber grundsätzlich einen Paragraphen zu streichen, weil man einen Beauftragen für Minderheitenpolitik nicht will, dieses Verfahren kritisiere ich. Man kann ihn ja ändern.
Lieber Kollege Maresch, da Sie auch mit Persönlichem gekommen sind: Sie sind mit einer Sorbin verheiratet, ich bin Sozialwissenschaftlerin und muss darauf antworten. Was ist denn ein parlamentarisches Verfahren? Wir bringen hier einen Gesetzentwurf ein, und ich stehe im Parlament. Also sage ich an dieser Stelle, dass ich es unerhört finde, zu sagen, man will nicht über falsche Sachen reden und streicht deswegen entgegen der Absprache einen Paragrafen. Deswegen müsste dieser Paragraf genau an dieser Stelle in der 1. Lesung im Parlament, in dem wir hier alle sind, unbedingt Raum und Zeit haben. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Andreas Büttner, auf jeden Fall gehöre ich zu dem Personenkreis unter den Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der die Hartz-IV-Gesetze unmöglich findet. Ich gestehe: Ich bin zu jener Zeit in der Attac-Gruppe gegen Hartz IV mitgelaufen und gehörte zu einer der ersten, die diese Leistung „genießen“ mussten. Ich gehörte auch zu denen, die erkannt haben, dass Frauen - ich habe drei Kinder - nicht ihrem Beruf entsprechend vermittelt werden, sondern alles annehmen müssen, was ihnen angeboten wird. Deswegen habe ich mithilfe eines Privatdarlehens ein Hochschulstudium aufgenommen und habe jetzt zwei Berufe.
Aber wie können wir denn im Jahr 2012 über die rot-grüne Gesetzgebung meckern? Schwarz-Gelb gibt es nun auch schon eine Weile, oder? Mann, Mann, Mann! Das ist die eine Seite. Wir haben auf Bundesebene Hartz-IV-Gesetze, die nicht besser, sondern eher schlechter geworden sind. Leider hat es der Gesetzgeber auch nicht geschafft, einmal vernünftige Bedarfe für Kinder zu berechnen. Wir können auch darüber klagen, dass die merkwürdige Zahlpraxis des Kindergeldes nicht hinhaut, weil die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, Kindergeld tatsächlich bedarfsgerecht auszuzahlen, nicht erfüllt ist.
Wir können das Steuerrecht in Deutschland beklagen – allerhand!
Nur, wir sind hier im Landtag und haben begrenzte Möglichkeiten. Ich möchte mich auch der Kritik, dass der Antrag relativ spät kommt und erst einmal nur hier und dort eine Prüfung vorsieht, nicht verschließen. Allerdings muss man dazusagen: Immerhin und vielen Dank. Die Möglichkeit, eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann in den Jobcentern zu etablieren, um die Bescheide zu verbessern und zu qualifizieren - darüber redet der Rechtsausschuss seit zweieinhalb Jahren -, ist doch eine gute Sache. Ich gehöre zu denjenigen, die es in der zweiten Instanz geschafft haben, einen Hartz-IV-Bescheid erfolgreich anzugreifen. Ich weiß, es ist immer existenziell. Ich habe viele Jahre gewartet, und es war völlig hirnrissig, dass ich nach drei Jahren eine Nachzahlung bekommen habe. In der Zeit musste ich auf private Hilfen zurückgreifen, was als Mutter von drei Kindern im Alter von Mitte 30 nicht so lustig ist.
Es geht ständig um soziale Härten, und deswegen sagen wir: Wir stimmen dem Antrag zu, denn wir müssen alles tun, was wir tun können. Vor allem brauchen wir die Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und müssen die Kommunen darin unterstützen, eine qualifizierte Arbeit zu leisten.
Jetzt kommt etwas, was keiner vor mir getan hat: ein Bashing der Mitarbeiter. Ich habe mehrere Antragstellerinnen und Antragsteller begleitet. Was ich in den Kommunen erlebt habe, wie mit den Menschen umgegangen wird, zieht mir die Schuhe aus.
Mich selbst hat man auch erst respektvoll behandelt, als ich in den Landtag gewählt worden war. Vorher hieß es immer: Wir haben keine Akte. Sie haben gegen uns geklagt. Sie sind das Allerletzte. - Man hat mich zwei Stunden belatschert, um sich freizusprechen. Ich werde - das sage ich hier für alle - mit jedem, der mich anruft und meine Begleitung wünscht, dorthin gehen, wo man Hartz-IV-Anträge stellt. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich musste jetzt einfach das Papier mit nach vorn nehmen, um meinem Kollegen Danny Eichelbaum - ich verweise übrigens auf meine Rede vom letzten Jahr, als wir mit der CDU und der FDP den gemeinsamen Antrag zur Resozialisierung in den Landtag einbrachten - konkret vorzulesen. Er hatte meiner Kollegin Linda Teuteberg, FDP, die Frage gestellt, ob wir nicht an den bewährten Normen des Strafvollzugs festhalten.
Grundsatz des Strafvollzugs ist laut § 3 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz:
„Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.“
Absatz 2 besagt:
„Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.“
In Absatz 3 heißt es:
„Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.“
Es kam so weit, dass sehr viele Fachleute feststellten, dass eine Lockerung des Vollzugs nach zehn Jahren zu spät ist. Was noch? Die Experten Frieder Dünkel und Kirstin Drenkhahn sagen nämlich Folgendes:
„Die zunehmende und bei einzelnen Gefangenen sehr weitgehende Lockerungspraxis hat nicht zu einem Verlust, sondern zu einer Zunahme von Sicherheit für die Bevölkerung und für die Vollzugsbediensteten geführt.“
Was ist eigentlich passiert, als die Steuerzahler eine Reise des Rechtsausschusses in die Niederlande finanzierten? Warum hat der Steuerzahler für Danny Eichelbaum und den Fachreferenten auch noch die Reise nach Hamburg, in die JVA Fuhlsbüttel, finanziert?
Was haben wir dort gehört? Es gibt keinen einzigen Experten, der dem, was ich eben zitierte, widerspricht. Es ist so, dass regelmäßig lediglich vom Fachbereich Politik ein Riesenfass aufgemacht wird, wonach wir angeblich Opfer verhöhnen und die Bevölkerung absolut in Schaden führen würden, wenn wir auch nur teilweise von der Zehnjahresfrist abgehen und jemandem eine Lockerung gewähren. Das ist Schwachsinn. Diese Meinung ist Schwachsinn.
Ich rede nicht über die Person, die heute im ersten Wortbeitrag darüber gesprochen hat, sondern über die Meinung. Ja, Herr Burkardt, nicht so doll aufregen. Jetzt werde ich wieder ganz ruhig.
Ich trage einige grundsätzliche Prinzipien vor. Wir hatten Herrn Prof. Dr. Walkenhorst von der Universität Köln zu Gast im Landtag Brandenburg. Wir - das heißt, die FDP, die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er sagte uns ganz eindeutig: Der offene Vollzug biete eine, wenn nicht die beste Vorbereitung auf das Leben in Freiheit. Wenn ich auf die vorhin genannten Experten zurückkommen darf: Wenn wir etwas dafür tun, dass die Rückfallquote auch der Schwerstverbrecher gesenkt wird, heißt das, dass wir die Bevölkerung schützen. Das ist genau das, was in dem Zitat steht.
Noch besser kann ich es nicht übersetzen. Insofern kann ich mich Frau Mächtig gar nicht so vorbehaltlos anschließen, wonach Herr Eichelbaum eventuell wider besseres Wissen hier geredet hat. Nein, vielleicht weiß er es ja nicht besser.
Leider habe ich hier nur fünf Minuten Redezeit. Deswegen der Verweis auf die alte Rede und auf unsere Fachgespräche.
Man kann doch nicht sagen, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich darin bestehe, dass man bezüglich der Vollzugslockerung das höchstmögliche Maß wider besseres Wissens beibehält. Das kann es leider nicht sein. Die Vermischung der Debatte kommt doch wohl vor allem daher, dass in den Medien die großen schlimmen schweren Fälle der Wiederholungstäter, die Vollzugslockerung hatten, die vielleicht Täter waren, während sie gerade in Haft waren, aber Freigang hatten und Wiederholungstäter geworden sind, sehr breit zur Geltung. Bedauerlicherweise kommen gelungene Fälle von Resozialisierung in den Medien überhaupt nicht vor, nicht einmal randständig. Auch das ist etwas, was Universitätsprofessoren, die sich mit Rechtspsychologie und Resozialisierung beschäftigen und mit Justizvollzugsanstalten zusammenarbeiten, hervorheben. Das ist etwas, was Justizvollzugsbedienstete wissen, was Juristen wissen. Das kommt in der Medienberichterstattung aber nicht vor. Das wird seit Jahren von den Fachleuten bedauert, weil es dadurch zu dem Effekt kommt: Die Einzigen, die daran festhalten, dass man so streng wie möglich mit Straftätern umgeht, das Bundesverfassungsgericht nicht beachtet und unseren Grundsatz, das Recht auf Freiheit gewähren zu wollen, auch
noch ignoriert, sind die Politiker - diese und jene, aber nicht solche, wie wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir machen da einfach nicht mit. - Danke.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt geht es um das, was wir ab und zu auf dem Teller haben zumindest einige von uns, es gibt ja auch Veganerinnen und Veganer sowie Vegetarier.
Es geht um die Wurst - ganz genau! Wahrscheinlich geht es Ihnen ähnlich wie mir: So richtig wollen wir beim Genuss eines Steaks nicht die wunderschönen großen Augen der Kuh vor uns haben, und wir wollen uns möglichst wenig Gedanken darüber machen, ob das Tier, das wir essen, ein tatsächliches Leben vor dem Tod hatte. Es geht bei unserem Antrag also vor allen Dingen um ethische Gesichtspunkte und um Tierschutz.
Ich gebe sehr gern zu, dass ich den nicht wissenschaftlichen Begriff „Massentierhaltung“ vornweg verwendet habe. Das liegt einfach daran, dass es mein Anspruch als agrarpolitische Sprecherin ist, auch mit Begriffen zu arbeiten, die nicht ganz meinen Qualitätsanforderungen entsprechen, aber verständlich sind und sich sozusagen eingebürgert haben. Natürlich können wir auch darüber sprechen, dass es um industrialisierte Intensivtierhaltung oder um industrielle Tierhaltung geht. Man kann sich über die Begriffe extensive/intensive Tierhaltung streiten. Es geht aber vor allen Dingen um Tierschutzaspekte.
Wir wollen im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft und im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landtages unter verschiedenen Gesichtspunkten konstruktiv darüber streiten, wie wir die verschiedenen Aspekte einer standortangepassten Landwirtschaft fördern können. Das betrifft die Aspekte der Umwelt, das betrifft auch den Aspekt Tourismus. Wie kann man zum Beispiel in einer Regionalplanung darauf sehen, ob sich eine Tieranlage in die Landschaft einfügt? Das betrifft auch - wie ich schon sagte - den Tierschutz. Wir haben immer wieder die Debatten zum Beispiel über die Ferkelkastration und hören ständig Beteuerungen von Frau Aigner, dass sie diese Methode oder auch das Zähneschleifen bei kleinen Ferkeln abschaffen will. Wir haben immer wieder Debatten darüber, dass zum Beispiel auch die ökologische Landwirtschaft männliche Küken zum Schreddern weggibt. Wir haben verschiedene Debatten, auch über Zucht, zum Beispiel, dass die Väter und Mütter der verschiedenen Tiere auf dieser Erde sehr wenige sind. Es gibt also einen Genpool, der sich arg eingegrenzt hat.
Dann haben wir noch den Aspekt - auch der wurde genannt der Arbeitsplätze. Die Tierhaltung soll flächengebunden und standortgerecht sein, weil überall Landwirte unterwegs sein sollen, die tatsächlich noch einen Bezug zum Tier haben. Wir haben auch über alle Fraktionsgrenzen hinweg erkannt, dass diejenigen, die hier in Brandenburg investieren und außerhalb der Landwirtschaft ihr eigentliches Betätigungsfeld haben, nicht immer zum Wohle der Region agieren.
Die Probleme sind also bekannt.