Ulrich Junghanns

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgesehen von dem Quatsch, der uns gerade angetragen worden ist,
möchte ich zunächst für die konstruktive Unterstützung dieses Anliegens danken. Das Land Brandenburg wird im Wettbewerb der Ansiedlung der ostdeutschen Länder positiv wahrgenommen. Die Wirtschaftsförderung des Landes hat im Wettbewerb insbesondere der ostdeutschen Wirtschaftsfördergesellschaften im letzten Jahr den Spitzenplatz erreicht.
Im Kontext mit der Entwicklung des BBI haben wir die Chance, wenn wir sie nur klug nutzen, auch in diesen schweren Zeiten für gute Ansiedlungen zu sorgen. Die Gespräche, die wir gegenwärtig intern führen, sind verheißungsvoll.
Trotzdem ist jetzt die Zeit gekommen, einen weiteren Schritt der Professionalisierung des Landesmarketings zu gehen, und zwar in Form eines eigenen Portals. Jawohl, wir sind die letzten Jahre einen anderen Weg gegangen. Wir haben uns in das Business Location Center der Wirtschaftsförderung Berlins eingeklinkt, haben unsere Informationen hinzugefügt. Gleichwohl haben wir frühzeitig erkannt, dass das sogenannte 3-D-Modell der Stadt Berlin nicht das ist, was wir im Land einfach übernehmen können. Wir sind ein Flächenland und müssen insbesondere, was in Berlin überhaupt keine Rolle spielt, mit der Dimension der Entfernungen der Standorte arbeiten. Deshalb gehen wir diesen nächsten Schritt, machen das „Landeswirtschaftspräsentationstool“ - so der Arbeitstitel, da muss uns noch etwas Besseres einfallen -, diese neue professionelle Aufstellung, die sowohl für potenzielle Investoren als auch für die, die im Land schon wirtschaftlich aktiv sind, nutzbar ist.
Das Neue besteht einfach in einer besseren Ordnung im Land. Es ist ja eine Masse von Informationen da. Wer sich ein bisschen dafür interessiert und sich im Land auskennt, findet auch jetzt schon viel. Gleichwohl ist der Zugriff von internationaler Seite natürlich nach wie vor ein beschwerlicher, einer mit vielen Umwegen. Deswegen sind wir mit Kammern, mit Verbänden, mit regionalen Wirtschaftsförderungen übereingekommen zu sagen: Jetzt packen wir dieses „Landeswirtschaftspräsentationstool“ an und präsentieren uns.
Wir wollen noch in diesem Jahr den ersten Probelauf starten. Gleichwohl ist dieses System natürlich auch ein lernendes, ein
sich immer weiter vervollkommnendes System. Deshalb brauchen wir vor allen Dingen auch die professionelle und die parlamentarische Unterstützung für die Erfüllung dieser Aufgabe.
Zum Verhältnis Brandenburg-Berlin: Man kann da Probleme hineingeheimnissen oder aber auch ganz sachlich feststellen: Ein einfaches „Weiter so!“ mit dem Business Location Center war lang angesagt - nicht möglich. Wir werden eine eigene, qualifizierte Plattform erstellen und verfolgen dann das Ziel, in einer verschränkten - wieder ein Arbeitstitel - Marketing-Dachorganisation beide Plattformen so miteinander zu verbinden, dass derjenige, der das nutzt, genau weiß, wo er im Augenblick ist.
In diesem Sinne ist der Beitrag des Landes Brandenburg für ein professionelles Standortmarketing der Hauptstadtregion eben die Erstellung dieses Landespräsentationstools. Ich bedanke mich sehr, dass Sie dies unterstützen wollen. Wir wollen als Erwiderung dieser Unterstützung eine qualifizierte Arbeit abliefern. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Tarifliche Mindestlöhne, Allgemeinverbindlichkeitserklä
rungen, Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterstütze ich nachdrücklich.
Ich sage das auch vor dem Hintergrund der gerade geführten Diskussion über Mindestlöhne. Die Debatte hier ist ja ein bisschen abgeglitten.
- Genau. Man muss einmal sagen: Mit welchem Recht wird denn eigentlich die Arbeit, die die Branche geleistet hat, sich gegenseitig die Karten zu legen und zu sagen, was für die Branche richtig ist und was für die Branche falsch ist, mit der Geringschätzung bedacht, die da lautet: „Es ist nicht der im Parteiprogramm festgelegte Mindestlohn von 7,50 Euro oder 10 Euro erreicht?“ Ich setze vor allen Dingen mit dem Blick auf die Verhältnisse im Land Brandenburg darauf, dass der richtige Weg in diesem ohnehin schwierigen System - nicht durch eine einseitige parteipolitische Festlegung, sondern durch das Miteinander der Partner der Branche gefunden werden kann.
Deswegen ist es zumindest nicht aufrichtig, wenn manch einer erklärt, die 7,50 Euro brauche man, weil man damit auskömmlich leben könne. Jeder weiß, dass, ob jemand zum Amt geht oder nicht, überhaupt nicht zuvorderst etwas mit dem Lohn zu tun hat, sondern beispielsweise mit der familiären Situation. Jemand, der in einer Familie allein etwas erwirbt, also berufstätig ist, und drei Kinder hat, muss deshalb auch zum Amt gehen.
Das halte ich für eine richtige Entwicklung. Ich halte es auch für richtig, die Bedürftigkeit mehr auf die familiäre Situation abzustellen, als zu versuchen, das in das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis „hineinzudoktern“.
- Das ist nicht aufrichtig, Herr Görke, was Sie sagen. Trotzdem ist es doch ein hohes Gut in Deutschland, auch in der Welt, dass der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Können und Vermögen zustandekommt. Deshalb unterstütze ich den Weg der tariflichen Findung und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung und der Aufnahme in das Entsendegesetz, aber ich unterstütze keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass ich jüngst eine Erfahrung gemacht habe. Die letzte Vollerhebung bei der Post hat ergeben, dass über 19 000 Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Festlegung von den 9,80-Euro-Löhnen verlorengegangen sind, und zwar nicht etwa im Niedriglohnbereich oder im Niedrigstlohnbereich, nein. Das ist auch eine Wirkung, die wir in dieser Systematik zu verarbeiten haben.
Aber wir bleiben hier. Deshalb sage ich: Gut, dieser Antrag unterstützt das, was wir wollen, zeigt auch den Weg, der weitergegangen werden muss, der vor allen Dingen auch die Branche zu Wort kommen lässt und nicht nur Parteipolitisches. Deshalb sage ich auch, Herr Görke: Weil sich in Deutschland nicht alles automatisch durchsetzt, ist es durchaus angezeigt, wenn neue gesetzliche
Regelungen auf dem Markt sind, dass man die parlamentarisch noch einmal bekräftigt und damit den Verantwortlichen in den Kommunalvertretungen den Weg weist, sich schnellstmöglich, die nächste Ausschreibung im Auge habend, danach zu richten. Es geht um Qualifizierung und angemessene Entlohnung. Das möchte ich im Land Brandenburg. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, erster Punkt: Was den Neubau von Kohlekraftwerken nach dem Jahr 2020 angeht, sind wir uns im Kabinett einig, dass das mit CCS-Technik geschehen soll.
Zweiter Punkt: Den Gesetzentwurf, der gegenwärtig verschoben worden ist, halten wir für eine gute, weil in einem langen Verfahren erarbeitete und durch die Ergänzung des Bundesrates weiter qualifizierte Geschäftsgrundlage für die weitere Arbeit auf diesem Gebiet.
Wir sind der Auffassung, dass wir für die Fortführung dieser Arbeit einen weiteren Rechtsrahmen brauchen. Deshalb drängen wir dringend darauf, die Diskussion über den Gesetzentwurf unmittelbar nach der Wahl im Herbst sofort fortzusetzen.
Über Inhalte dieser dann anstehenden Diskussion jetzt schon zu beraten oder zu orakeln, halten wir nicht für sachgemäß. Wir sind erkennbar durch unsere Positionen, die wir im bisherigen Gesetzgebungsverfahren eingenommen haben. Wir werden das nicht der Diskussion im Herbst überlassen, sondern diese aktiv mitbestreiten.
Ich möchte die Antworten zusammenfassen. Alle diese Bewertungen, die Sie anführen, sind Gegenstand gewesen und werden auch weiterhin Gegenstand der Diskussion und der Beschlussfassung über den CCS-Gesetzentwurf und damit auch der Bestimmung der Rahmenbedingungen für diese Technologie sein. Das heißt: Wir setzen uns mit all dem auseinander. Es findet nichts im luftleeren Raum oder in unterschiedlichen Räumen statt, sondern die Debatte über das Gesetz - wie die Einführung der Technologien ausweislich unseres Projektes in Ketzin - ist öffentlich. Es sind öffentliche Projekte, die sogar nicht nur nationaler, sondern vor allen Dingen internationaler Kontrolle unterliegen, weil wir internationale Partner haben.
Was Ihre dritte Frage angeht, wonach Details im Gesetz nicht ausreichend geregelt würden, sondern auf dem Verordnungswege noch weiter zu regeln seien, möchte ich erwidern: Ich halte es für eine ganz gängige Praxis im Umgang mit Gesetzen, sich gut zu überlegen, was man grundsätzlich in einem Gesetz regelt und was man im Verfahren bzw. bei der Handhabung des Gesetzes auf dem Verordnungswege gestaltet. Das muss man im Detail sehen. Wenn Sie da noch Bedürfnisse haben, so glaube ich, dass die Debatte über den Gesetzentwurf, die sich nach der Bundestagswahl anschließen wird, zu einigen Detailfragen, die Sie jetzt ungerechtfertigt als noch nicht ausreichend beleuchtet sehen, doch Klarheit schaffen wird. Darin sehe ich überhaupt den Sinn dieser Debatte: vielleicht noch Unklarheiten in diesem Gesetzentwurf, wie sie heute auch widersprüchlich benutzt und ausgelegt werden, zu beseitigen.
Herr Abgeordneter, ich kann an dieser Stelle nicht zu den einzelnen Themen Stellung nehmen, die jetzt in dem sogenannten Verfahren unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange im Bergamt eingegangen sind. Sie sind ausweislich der Themen, die öffentlich diskutiert werden, alle präsent: Von Konkurrenzen der Geothermie über archäologische Besonderheiten und über Bedenken, was die Sicherheitsstandards angeht. Aber es ist kein politisches Verfahren, sondern ein fachliches Verfahren, das das Landesamt jetzt zu realisieren und abzuarbeiten hat. Über die zeitliche Perspektive dieser Arbeit, die natürlich sehr sorgfältig vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte geführt werden muss, kann ich gegenwärtig keine Auskunft geben.
Ich werde mit den Kollegen der Bundestagsfraktion CDU/CSU so intensiv über die - wie Sie sagen - Kehrtwende reden wie über die Bedingungen, die manche Kollegen der SPD-Fraktion in eine Richtung getrieben haben, die dieses Gesetz wirtschaftlich fast unmöglich gemacht haben. Die intensiven Dialoge werden wir also fortführen; das versichere ich Ihnen. Ich halte den Weg, das in das Braunkohleplanverfahren einzubeziehen, für nicht geeignet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die oft zitierte intensive Diskussion bewerte auch ich als sehr konstruktiv. Wir standen bzw. stehen unter einem gewissen Zeitdruck. Das, was auf dem Tisch liegt, ist ein reifes Paket zur Klärung bzw. zur Ordnung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in unserem Land und steht auch im Kontext nationaler und internationaler Entwicklungen. Alle Länder arbeiten intensiv daran. Die von uns gefundene sogenannte Ministerium-Lösung wird sich wohl deutschlandweit als die am meisten gebrauchte erweisen. Thüringen hat schon einen Beschluss gefasst, wir tun es heute. Ich betone noch einmal: Es ist ein enger Zeitplan, aber wir liegen im Rahmen.
Ich verbinde damit Dank, aber auch die Bitte, mit den Regelungen sehr sachlich umzugehen. Heute wird kein Abschluss vorgenommen, sondern wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht. Dahinter steckt die tiefe Einsicht und Überzeugung, dass 70 % der Bruttowertschöpfung in Deutschland wie auch im Land Brandenburg Dienstleistungen sind. 14 bis 15 % davon sind exportaffin. Nun weiß man, dass Dienstleistungen nicht hundertprozentig vergleichbar sind, aber darin steckt noch eine große Reserve. Meine Überzeugung ist: Wir werden in dem Maße wirtschaftlich stärker, wie wir internationaler werden. Bezogen auf die konkrete Situation, in der wir uns befinden, sage ich: Der Weg aus der Krise gelingt schneller, wenn wir es verstehen, internationale Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere im Dienstleistungsbereich, für uns nutzbar zu machen. In diesem Sinne hilft die Dienstleistungsrichtlinie, die Potenziale, die auf diesen Märkten liegen, zu heben. Ebenso wie meine Vorrednerin setze auch ich auf die politische Dimension; jedoch fällt uns das nicht automatisch in den Schoß.
Zu den angesprochenen Themen folgende Anmerkungen: Das Konnexitätsprinzip ist ein in der Tat sehr strittiges Thema. Ich möchte feststellen: Die Dienstleistungsrichtlinie richtet sich europaweit nicht nur an die Länder, sondern an jene, die an den Genehmigungsverfahren beteiligt sind. In Deutschland ist es kommunal geregelt. Insofern richtet sich die Dienstleistungsrichtlinie direkt an die Kommunen. Dabei geht es nicht um eine
zusätzliche Leistung, sondern um eine Neuorganisation der Verwaltungsabläufe. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass das Konnexitätsprinzip nicht greift. Im Gegenteil: In dem Maße, wie Verwaltungsvereinfachungen realisiert werden, können auch Entlastungen der kommunalen Verwaltungen spürbar werden. Wir meinen, die EU-Dienstleistungsrichtlinie fördert das kooperative Miteinander aller Beteiligten und wälzt keine zusätzlichen Leistungen auf die kommunale Ebene ab.
Zum Thema Ingenieure, Dienstleister, Architekten: Es gibt keine Bezeichnung in der Negativliste, die die Architekten ausschließt. Sie können sagen: Es gibt auch keine Positivliste, die sie einbezieht. - Das gehört zur Realität. Gleichwohl ist es richtig, Ingenieure und Architekten, die auf den verschiedensten Gebieten tätig sein können, einzubeziehen. Wir wollten mit unserer auf nationalen Absprachen beruhenden Regelung erreichen - damit stellen wir uns gegen den Antrag der Linksfraktion -, dass die sogenannte Berufsanerkennungsrichtlinie und die Gewerberegelung durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht höher- oder niederrangiges Recht sind, sondern auf gleicher Höhe stehen, weil sie unterschiedliche Gegenstände, die Berufsbefähigungsnachweise auf der einen Seite, die Tätigkeit im Markt auf der anderen Seite, regeln. Die übereinstimmende juristische Auffassung ist: Sie stehen nebeneinander, weil sie unterschiedliche Regelungsgegenstände haben.
Deshalb ist es geboten, im Zuge der Einführung festzustellen: Die Brandenburger Regelung ist bis zum 31.12. dieses Jahres EU-rechtskonform. Ab 01.01.2010 gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie, und damit ist die Brandenburger Regelung nicht mehr rechtskonform. Deshalb tragen wir Sorge und setzen einen Beschluss der Bauminister der Länder um, die sagen, dass die in einem Bundesland festgestellte Anerkennung der Berufsbefähigung in den anderen Bundesländern ebenso Gültigkeit haben muss. In der Öffentlichkeit muss klargestellt werden, dass ein Ingenieur aus Rumänien, Malta oder Frankreich seine Anerkennung nicht per se bekommt, sondern in Deutschland seine Berufsbefähigung nachweisen muss. Übrigens haben die Anzuhörenden bei der Anhörung anerkannt, dass sie die in Bayern festgestellte Berufsbefähigung nicht noch einmal prüfen, sondern lediglich registrieren. Es ist logisch, Herr Domres, die Bundesländer müssen die Nachweisprüfung gegenseitig anerkennen. Damit sind wir auf der sicheren Seite. Das ist ein Stück Modernisierung im europäischen Kontext. Wer eine Bauleistung anbieten will, muss seinen Tätigkeitsnachweis erbringen. Er muss sich erklären, dass er befähigt ist. Das ist nichts Anonymes.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die dynamische Verwaltungsverfahrensgesetz-Handhabung; denn auch hier wird ein falsches Bild gemalt. Wir übernehmen diese dynamische Regelung im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten; wir sind dann nämlich immer en jour auf der Schwelle, auf der der Bund regelt. Der Bund regelt nicht selbstherrlich, sondern es gibt regelmäßig eine Einvernehmensregelung. Wenn ein Land, wir in Brandenburg vielleicht auch, etwas gesondert regeln möchte, kann es das tun. Die Übernahme der dynamischen Regelung ist kein Abschneiden, sondern nur eine Befreiung von unserer rechtsetzenden Tätigkeit beim Erlass von formal-technischen Regelungen hin zu dem Wichtigen, was im Land geschieht. Auch das ist im Sinne einer europäisch-dynamischen Entwicklung besser als die bisherige Landesregelung, zumal es uns keine Rechte nimmt. Wir sind im engen Kontakt mit den Kommunen und allen Beteiligten.
Ich möchte zusammenfassen, weil die rote Lampe hier schon wieder drängend leuchtet.
- Das ist ja das Schlimme.
Angesichts dessen, dass der Bund gegenwärtig noch Abstimmungs- und Regelungsbedarf hat, können wir - auch im Vergleich mit dem, was in anderen Ländern geschieht - mit Überzeugung sagen: Wir haben einen sehr fortgeschrittenen Regelungsstand, wir haben eine sehr klare Positionierung für die Beteiligten, und wir sehen uns in der Lage, das auch technisch einzuführen - natürlich nicht mit einem Schlag für alles, aber natürlich für diejenigen, die besonders hohe Häufigkeiten zu erwarten haben. Ansonsten werden wir dieses Thema auch im Interesse der Dienstleister national und international lösen können. Wir wollen mit dieser Dienstleistungsrichtlinie eine größere Serviceleistung der Verwaltung erreichen. Das wollen wir; das haben alle Beteiligten in diesem Prozess mit erreicht.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen beteiligten Häusern, deren Fachgebiete zugearbeitet haben. Ich bedanke mich auch bei den Abgeordneten. Ich bitte um Verständnis bei der Partei DIE LINKE, wenn ich sage, dass sie mit ihren Vorschlägen dem europäischen Prozess keine neuen Impulse gibt, und was keine neuen Impulse gibt, sollte dann auch nicht die Zustimmung finden. In diesem Sinne machen Sie mit, dass aus dieser Dienstleistungsrichtlinie im Land etwas wird; die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land erwarten es von uns. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist hochaktuell, weil es im Land Brandenburg landauf, landab strittig diskutiert wird. Mit der Energiestrategie haben wir die energiewirtschaftlichen Ziele - sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung für Brandenburg, aber auch in Deutschland und Europa sichern zu helfen - für das Jahr 2020 gesetzt. Das gilt für heute und erst recht für das Jahr 2020. Wir haben einen Pfad gelegt. Wir wollen einen Mix aus fossilen und erneuerbaren Energien. Wir wollen weniger Energie verbrauchen, und zwar auch auf dem Weg in ein neues Wachstum. Zudem wollen wir die CO2Emissionen senken. Windenergie hat dafür heute und wird auch künftig - ich betone das noch einmal - sowohl für die Energieversorgung an sich als auch für die Erreichung unserer Klimaschutzziele eine große Bedeutung haben.
Es geht heute auch nicht - ich glaube, dass wir uns bei den bisherigen Diskussionen richtig verstanden haben - um das Ob, sondern um das Wie der Erhöhung des Anteils der Windenergie am zukunftsfähigen Energiemix im Land Brandenburg. Ich betone, auch die Initiative sagt: Wir sind keine Windkraftgegner. Wir wollen aber über Bedingungen sprechen, die den künftigen Ausbau nachvollziehbar machen. - Darauf komme ich später zurück.
Kurz zu der Faktenlage, zum 31.12.2008 - es ist wichtig, das in dieser Runde zu betonen -: In Deutschland stehen gegenwärtig 20 301 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung in Höhe von 23 900 MW. Im letzten Jahr sind deutschlandweit 866 Windkraftanlagen mit 1 600 MW dazugekommen. Dies ist eine gigantische Entwicklung, die sich in den letzten Jahren auf diesem Gebiet vollzogen hat. Im Jahr 1990 waren es noch 55 MW installierte Leistung. Heute sind es, wie gesagt, 23 900. Dahinter steckt eine beispiellose technologische, aber auch wirtschaftliche Entwicklung sowie eine technologische und wirtschaftliche Kraft.
Brandenburg hat eine installierte Leistung von 3 766 MW und steht damit mit an der Spitze. Gemessen an der Verteilung der Windenergiequellen in Deutschland belegt Brandenburg mit 16 % den zweiten Platz hinter Niedersachsen. Die weiteren Plätze belegen Sachsen-Anhalt mit 13 % und SchleswigHolstein mit 11 %, um weitere zu nennen. Hinsichtlich des Anteils am Nettostromverbrauch liegt Sachsen-Anhalt vorn: 42,7 % am Endenergieverbrauch kommen aus der Windenergie. Brandenburg belegt mit einem Anteil von 34,5 % den vierten Platz.
Im Land selbst gibt es eine für uns optisch nachvollziehbare Verteilung. Windhöffige Gebiete sind insbesondere die Nordregionen unseres Landes. In der Prignitz stehen 541,4 MW installiert und in der Uckermark 502 MW. Von den Flächenkreisen haben Oberhavel 104,3 MW und Spree-Neiße 64,2 MW. Das sind die Flächenkreise mit einem vergleichbar geringen Ausbau vor allem auf diesem Gebiet.
Bei der technologischen Entwicklung - die möchte ich hier auch aufführen - ist ein Trend zu durchschnittlich 2 MW zu erkennen. Der 2-MW-Anteil ist - betrachtet man die Anlagen der dominierende Teil mit mehr als 65 %. Der Aufwuchs nach oben von 3 bis 6 MW - das war technologisch teilweise auch auf der Hannover-Messe nachvollziehbar - ist eher etwas für Offshore-Anlagen als für die Windkraft auf dem festen Land.
Bezüglich der wirtschaftlichen Bedeutung ist zu sagen, dass deutschlandweit der Branchenumsatz 11,7 Milliarden Euro beträgt und 90 000 Beschäftigte zu verzeichnen sind. Im Land Brandenburg betrug der Jahresumsatz im Jahr 2008 1,1 Milliarden Euro. Die Bereiche, die daran beteiligt sind, beschäftigen 2 850 Arbeitnehmer auf diesem Gebiet.
Damit will ich Folgendes sagen: Die Fakten sprechen für die wirtschaftliche Bedeutung, für die energiewirtschaftliche Bedeutung und für das wirtschaftliche Profil unseres Landes. Es gehört tatsächlich auch zu den Kompetenzpunkten, wenn es darum geht, deutschlandweit die Vorzüge von Standorten im nationalen Wettbewerb zu beurteilen. Brandenburg spielt dabei eine wichtige und auch eine führende Rolle.
Bei diesen Fakten erinnere ich noch einmal an die Gemeinsamkeit in der Zielsetzung. Ich möchte damit ein wenig auf das erwidern, was in der Diskussion gesagt worden ist. Darüber haben wir diskutiert. Es war jedoch auch unser gemeinsames Empfinden, dass es in diesem Paradigmenwechsel auch der wirtschaftspolitischen und energiewirtschaftlichen Ausrichtung die Aufgabe der Politik ist, Ziele zu setzen und damit die Klarheit zu verbinden, dass all das natürlich nicht im Schleichgang zu erreichen ist, sondern auch die Herausforderung an Wirtschaft und Bürgerschaft im Land zu setzen ist, sich auf völlig neue Art und Weise mit Zukunftsfragen auseinanderzu
setzen. Das heißt nicht, dass wir jede Frage schon bis zum Schluss beantworten konnten. Das ist eine ganz klare Sache. Das heißt aber auch, dass wir jetzt - wir sprechen über die nächsten Jahre bis zum Jahr 2020 - daran gehen, die auf diesem Gebiet notwendigen Schritte sehr akribisch durchzudeklinieren.
Wir haben gut überlegt; deshalb bleibt es das Ziel, der Maßstab auch für das, was jetzt landauf, landab diskutiert, geplant und an Maßnahmen umgesetzt wird.
Wenn wir jetzt sagen, dass wir in der Zielsetzung eine Gemeinsamkeit haben, aber feststellen müssen, dass es auf dem Weg dorthin Widerstand und Widerspruch gibt, dann ist das für mich ein Stück weit demokratische Normalität, die uns als politisch Verantwortliche in die Verantwortung stellt, mit diesen Kritiken und Hinweisen sehr ernsthaft umzugehen.
Wir wollen einen Energiemix, der in der Zukunft trägt, wollen dies aber mit den und nicht gegen die Menschen organisieren.
Das heißt: Wir müssen das so organisieren, dass wir die Menschen mitnehmen. Wir reden in diesem Bereich - nicht nur im Bereich der erneuerbaren Energie Wind - um die eher politische Kategorie Akzeptanz. Akzeptanz war vor fünf oder sechs Jahren kein Thema.
Die kritische Masse, die wir jetzt erreicht haben, ist der Maßstab dafür, dass wir uns auf andere Art und Weise um Akzeptanz kümmern müssen. Wie entsteht Akzeptanz? Sie entsteht, indem das beseitigt wird, was die Bürgerinitiative teilweise kritisiert.
Man hat Angst, einer eher fatalistischen Entwicklung ausgesetzt sein, weil man eben nicht nachvollziehen kann, nach welchen Kriterien planerische Festlegungen getroffen worden sind, warum es eine wirtschaftliche und eine technologische Begründung gibt.
Das ist genau das, was wir jetzt für jede Anlage und für jede neue Ausweisung eines Gebietes nachholen müssen. Die Landesregierung tut das. Es ist falsch, wenn dargestellt wird, dass die Landesregierung mit Ignoranz über dieses Thema hinweggeht. Ganz im Gegenteil: Unsere Verpflichtung, die energieund klimawirtschaftlichen Ziele zu erreichen, setzt uns ja in Gang, diesen Dialog zu suchen und nicht nur die Konfrontation zu sehen, sondern die Konfrontation Schritt um Schritt abzubauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bringe es mit knappen Antworten auf die folgenden Fragen auf den Punkt: Wollen wir mehr Wind? - Ja, wir wollen mehr Wind. Wollen wir, dass der Ausbau weiter so geschieht wie in den letzten Jahren? - Nein. Darum wollen wir es rechtlich, technologisch und wirtschaftlich besser begründen und besser nachvollziehbar machen.
Rechtlich - mein Kollege Dellmann wird im Einzelnen noch darüber sprechen - will ich an dieser Stelle etwas geraderücken: Wir fragen uns gegenwärtig, wer an der Situation, die die Bürgerinnen und Bürger kritisieren und von der sie sagen, dass es nicht so weitergehen kann, schuld ist.
Ich sage, die Entwicklung ist gemeinsam gestaltet worden, ohne dabei in die rechtlichen Niederungen der Entwicklung des EEG zu gehen. Das ist gemeinsam gestaltet worden. Es ist auch der Hintergrund dessen, was man zukünftig besser und anders machen soll. Es bleibt auch dabei, dass die Verantwortlichkeiten zwischen Landesregierung und der kommunalen Planungshoheit klar definiert sind. Da lassen Sie uns bitte in der Gemeinsamkeit der Verantwortlichkeit vorgehen und nicht so tun, als müssten wir uns einander freischreiben. Der eine will es grün von der Landesregierung freigeschrieben haben, der andere will es nur der örtlichen Planungshoheit überlassen. Nein, dieser Dialog ist in Gang gesetzt worden; der Kollege Dellmann wird im Einzelnen darüber reden.
- Nein, nein.
Zweitens: Wir wissen nicht bzw. kennen die technologischen Details noch nicht, mit denen wir die 55 Petajoule jährlich aus der Windenergie im Jahr 2020 erreichen werden. Wir bauen in hohem Maße darauf, dass sich auch diese Branche technologisch etwas weiterentwickelt. Wir bauen vor allen Dingen darauf, dass sichergestellt wird, dass die Ausbeute aus der Windenergie, die nicht verwertet werden kann, weil sie nicht gebraucht wird oder weil in verschiedenen Windsituationen abgeschaltet werden muss, erhöht wird.
Drittens zur wirtschaftlichen Seite, die auch Herr Dombrowski dankenswerterweise angesprochen hat. Es geht nicht so weiter, dass man dort, wo Wind weht, eine Windmühle hinstellen kann, wenn die planerischen Voraussetzungen gegeben sind. Vielmehr ist es notwendig, dass wir - an dieser Stelle hat es in den letzten Jahren gemangelt - auch eine energiewirtschaftliche Debatte darüber führen, ob es an dieser Stelle mit Bezug auf die Stärke der Kabel, die verlegt werden müssen, oder in Bezug auf die potenzielle Bündelung energiewirtschaftlich nicht angezeigt ist - wir reden von Kombikraftwerken -, damit die Grundlastkraftfähigkeit der Energie zu erhöhen. Oder: Ist es nicht auch ein geeigneter Weg, Windenergie in der Form zu nutzen, wie wir das in der Uckermark tun, nämlich durch die Herstellung von H2 - Wasserstoff - eine weitere Energieform zu erzeugen?
All das spielt bei der Prüfung zukünftiger Windanlagen und deren Betrieb eine Rolle. Das heißt: Wir werden in zukünftigen Verfahren zur Bewertung der Ausweisung neuer Anlagen eine transparente rechtliche Begründung mit Festlegung von Mindestabständen realisieren müssen. Ich glaube nicht daran, dass eine solche Festlegung alle Probleme löst. Ich werbe für Mindestabstände von 1 000 m und dafür, den Blick auf die Lage vor Ort zu gewähren. Man muss die Entscheidung vor Ort treffen bzw. gegebenenfalls noch ändern können.
Zweitens müssen wir es wirtschaftlich begründen. Drittens müssen wir es technologisch begründen. Wenn wir das mit der erforderlichen Transparenz tun, werden wir auch gemeinsam mit den Bürgern unsere Ziele der Klimapolitik realisieren. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Stellen Sie sich vor: Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung gefragt, wie man ein Gesetz macht, das das enthält, was nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - hier gibt es eine kleine Oberflächlichkeit im Umgang mit demselben - darin nicht enthalten sein darf, nämlich eine Tariftreueregelung, die nur für die öffentlichen Aufträge gilt. Der Europäische Gerichtshof hat dies als Verstoß gegen Artikel 49 des EG-Vertrages angesehen. Die Einwendungen, wonach mit dieser Regelung Ziele des EG-Vertrages nicht zu erreichen wären, hat der EuGH damit beantwortet: Das ist eine Regelung, die nur für öffentliche Aufträge eines Bundeslandes und nicht auch für die privaten Aufträge gelten soll, da sie hierfür gar nicht geeignet ist.
Das unterscheidet grundsätzlich die Haltung des EuGH von der des Bundesverfassungsgerichts. Vor diesem Hintergrund das sage ich mit aller Sachlichkeit und Klarheit - empfehle ich, Ihren Antrag abzulehnen. Er bringt nichts, und er taugt nichts.
Noch ein Hinweis, weil es ja immer eine gewisse politische Dimension hat: Der Anwendungsbereich für Mindestlöhne, die nicht nur für öffentliche Aufträge gelten, ist mit den einschlägigen Beschlüssen mit dem am 24. April in Kraft getretenen Arbeitnehmer-Entsendegesetz erweitert worden. Baulöhne, Montagelöhne, Löhne für das Sicherheitsgewerbe, die Gebäudereiniger, Wäschedienstleistungen, Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsleistungen sind wesentliche Bereiche, die damit erfasst worden sind.
Dieser Weg - so umstritten er ist, und da bin ich, was die Haltung angeht, bei meinem Vorredner - ist aber der Weg, den die Koalition im Land und im Bund vertritt. Deshalb ist die Regierung der Auffassung, dass dieser Weg ausreichend ist. Ein zweiter Grund, Ihren Antrag abzulehnen.
Wenn Sie einmal mehr jetzt die Gelegenheit suchen - weil Sie draußen nicht mehr gehört werden -, hier zu Protokoll zu geben, dass Sie für Mindestlöhne bei öffentlichen Aufträgen sind, dann hat das geklappt; aber das ist nichts Neues. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Finanzmarktprobleme und die Abkühlung des Weltmarkts verschärfen sich gegenwärtig noch gegenseitig. Die Wirtschaft fährt in vielen Branchen, insbesondere in den besonders betroffenen Branchen, auf Sicht. Zu diesen Branchen gehört die Stahl- und Metallindustrie national und europaweit. Sie ist innerhalb der realwirtschaftlichen Verwerfungen von den Auswirkungen dieser Kombination aus Struktur- und Konjunkturkrise sowie Finanzkrise am heftigsten betroffen.
Eine Zahl soll das verdeutlichen. Die Stahlproduktion ist im April des Jahres 2009 - das ist eine Zahl des Statistischen Bundesamts - gegenüber dem Vorjahr um über 50 % eingebrochen. So starke Rückgänge gab es in diesem Bereich noch nie. Auch die Zeiten, an die Sie sich vielleicht erinnern, in denen durch Europa gereist wurde, um aus europäischer Sicht Stahlkapazitäten „einzukaufen“, sind mit dieser Lage, die wir gegenwärtig in dem Bereich haben, nicht vergleichbar.
Die Branche reagiert mit Produktionskürzungen und Kurzarbeit. Das gilt auch für ArcelorMittal als einem der weltweit größten Stahlproduzenten. Auch dieser Konzern hat an seinen Standorten, insbesondere in Eisenhüttenstadt, die Produktion gedrosselt und die in diesem Kreis bekannten Maßnahmen erörtert und entschieden. Das sind Entscheidungen, die die Konzernleitung, die Standortverantwortlichen gemeinsam vorbereiten, die auch im Kreis der Arbeitnehmerschaft mit diskutiert werden, die aber - das ist die Kernaussage des Unternehmens im Unternehmen und auch gegenüber der Landesregierung und gegenüber den nationalen Regierungen - Anpassungen an die drastische Marktsituation sind und keinen Strukturabbau bedeuten.
Wir stehen regelmäßig in engem Kontakt - ich persönlich - mit der Geschäftsführung in Eisenhüttenstadt, aber auch mit der Konzernleitung der Unit Europa Flachstahl in Luxemburg. Es findet also ein intensiver Austausch zu der sich abzeichnenden schwierigen Entwicklung statt. Es ist so, dass in diese Diskussion auch die Bundesregierung einbezogen ist.
Wir heben immer wieder hervor - das ist der Maßstab für unsere Bewertung der Entwicklungen an einem Standort -, dass es hier
um Marktanpassungen gehen kann - jawohl, das ist eine logische Folge aus der Marktentwicklung -, aber dass wir nicht dulden werden, dass es zu Strukturabbau oder Strukturanpassungen kommt.
Das ist die logische Folge aus dem, was die Landesregierung seit dem ersten Tag der deutschen Einheit am Standort vollbringt. Der Standort hat bei uns höchste Priorität; er ist regionaler Wachstumskern. Es ist eine Branche, die wir in den besonderen Fokus der wirtschaftlichen Profilierung gerückt haben. Die Standortentwicklung zur Stabilisierung der Struktur großer, kleiner und neuer Industrien ist bei den Investitionen, die am Standort stattfinden, praktisch geworden. Gehen Sie bitte davon aus, dass wir alles in unseren Kräften Stehende tun werden, um diesem Standort Zukunft zu geben.
Ein Beleg mehr dafür ist nicht zuletzt die Tatsache, dass wir das haben Sie auch mitbekommen - nicht nur die Energiewirtschaft, sondern die Energiewirtschaft gemeinsam mit der Stahlbranche aufstellen. Das große Thema CCS zur Absenkung der CO2-Emissionen in unserem Land ist auch am Stahlstandort ein Thema, womit einmal mehr belegt wird, wie wir gemeinsam mit den Verantwortlichen des Konzerns, aber vor allen Dingen auch denen des Standorts dafür Sorge tragen, dass dieser Stahlstandort, der ganz besonders für die Industriestruktur und die Industriekultur unseres Landes steht, eine lange und eine sichere Zukunft hat.
Wenn ich sage, dass die Bedingungen, die wir dort gegenwärtig vorfinden, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, überhaupt nicht mit Vorsituationen bezüglich Privatisierungen und Verkäufe oder mit anderen Strukturanpassungsperioden der Stahlbranche europaweit zu vergleichen sind, so haben aber alle diese Etappen eines gemeinsam - das gilt in dieser Situation einmal mehr und im Besonderen -, dass der Stahlstandort in dem Maße an Kraft und an Zukunft gewonnen hat, wie die Verantwortlichen am Standort - das ist das Management, das ist die Arbeitnehmerschaft, das ist die Kommunalpolitik, das sind insbesondere auch die Landespolitik und die Bundespolitik - enger zusammenrücken, um hier die Bedingungen zu sichern, die den geschäftlichen Erfolg dieses Standorts auf lange Sicht gemeinsam gestalten und organisieren lassen.
In diesem Sinne sind wir dabei - auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diese Entscheidungen, die der Konzern getroffen hat, teilweise drastische Auswirkungen auf mittelständische Strukturen im Umfeld haben - sicherzustellen - es ist sichergestellt; dafür bin ich dem Management außerordentlich dankbar -, dass es eine regelmäßige, monatliche Information für die mittelständischen Strukturen im Umfeld des Standorts gibt. Dort wird gegenwärtig aufgrund dieser Marktentwicklung nichts Einfaches gesagt. Aber es wird auf alle Fälle fair miteinander umgegangen, sodass man miteinander Planungen vornehmen kann und die Mittelständler auch die Chance bekommen, sich darauf einzustellen. Es ist insofern ein Beispiel dafür, dass örtliche Cluster- bzw. Netzwerkstrukturen nicht nur dafür geschaffen worden sind, Wachstum zu organisieren, sondern dass man in diesen schwierigen Zeiten, in der Krisensituation auch dazu beiträgt, dass es zu keiner Kannibalisierung der wirtschaftlichen Strukturen kommt, sondern dass man miteinander über diese schwere Phase hinwegkommt. - Danke schön.
Erstens: Über die Bedeutung dieses Standortes in der Region sind wir uns einig. Ich habe ja selbst verschiedene Entwicklungsphasen mit durchlebt.
Zweitens: Es steht das Wort des Konzerns im Raum, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt. Daneben steht jetzt - das ist der Informationsstand - die Zahl des Abbaus von Arbeitsplätzen. Dazwischen gibt es gegenwärtig ein Delta, das noch erläutert werden muss. Das ist eine Frage, die ich dem Konzern genauso stelle, wie Sie sie mir gerade gestellt haben. Darauf muss der Konzern eine Antwort geben. Im Vergleich zu anderen, insbesondere mittelständischen Strukturen geht der Konzern außerordentlich verantwortlich mit seinen Mitarbeitern um und sucht nach Möglichkeiten, den Abbau unter den gegebenen Bedingungen sozialverträglich zu gestalten. Wie sich das konkret, bezogen auf die genannte Zahl, realisieren lässt, darüber erwarte ich auch noch Auskunft.
Das koordinierte Vorgehen zwischen Bundes- und Landespolitik in einer Zeit differenziert beschreiben zu wollen, wo man jeden Tag mit verschiedensten Unternehmen zu tun hat - heute wird beispielsweise die Schaeffler-Gruppe darüber informieren, was sie in Brandenburg tun wird, um Zukunft zu gewinnen -, ist nicht so einfach. Es ist aber sichergestellt, dass es angesichts der betroffenen herausragenden Industriethemen, auch wegen ihrer Wirkung auf die mittelständischen Strukturen, eine direkte Information sowohl der Fachministerien als auch des Bundeskanzleramtes und der Bundesebene gibt. Darüber hinaus gibt es eine abgestimmte Kontaktaufnahme bzw. Gesprächsführung, über die wir uns gegenseitig informieren. Je nach Bedeutung des einzelnen Konzerns bzw. des Standortes wird dann regelmäßig entschieden, wer die Federführung auf diesen Gebieten übernimmt.
Hier ist nicht der Ort, über weitere Details zu informieren. Ein Teil der Hilfe ist nämlich in einer Form zu organisieren, dass sie vertrauenswürdig abläuft und die Sachkunde bei den Entscheidungen für alle Beteiligten intern nachvollzogen werden kann.
Ich antworte also auf die Fragen, die Sie mir stellen, erlaube mir aber den Hinweis, dass es nicht immer die geeignete Form ist, Probleme einzelner Firmen in einem so wichtigen, natür
lich in seiner Autorität uneingeschränkten Gremium öffentlich zu debattieren. Das hat Grenzen. Dafür bitte ich um Verständnis;
denn das macht das vertrauensvolle Miteinander von Landespolitik und Konzernstrukturen, die international regelmäßig nicht nur mit einem Land, sondern mit mehreren Nationalstaaten und in den Nationalstaaten noch mit den regional Verantwortlichen zu tun haben, mitunter nicht einfach. Aber, wie gesagt, wir haben ein offenes Verhältnis zueinander. Wir diskutieren auch mit Arbeitgebern und der Arbeitnehmerschaft am Standort. Deshalb nehmen Sie mit: Der Landesregierung liegt der Stahlstandort sehr am Herzen, nicht nur, weil wir dort investiert haben, sondern auch, weil dort wirklich ein Stück Industriekultur und -struktur unseres Landes lebt und Zukunft braucht. - Danke.
Das war die zweite Frage. Sie haben drei angekündigt.
Ach so. - Ich beginne mit der letzten Frage. Praktisch für Sie erlebbar wird das an zwei Standorten, die groß diskutiert werden. Das ist beispielsweise der Opel-Standort. Praktisch war das bei den anderen Standorten auch so organisiert, dass die Meinungsführerschaft entweder von der Bundesregierung oder von der jeweiligen Landesregierung, wo der Hauptstandort
liegt, übernommen wird. Dort läuft es je nach Hilfsinstrumentarium. Wenn es um Kredit geht, läuft es regelmäßig auf direktem Weg zu den Kreditinstituten des Bundes. Wenn es um Bürgschaften geht, gibt es einen sogenannten Pool der beteiligten Länder. Dort wird letztlich unter der Meinungsführerschaft des Standortes die Verhandlung zu diesen Bürgschaftsstrukturen geführt. Dann werden in einem in Deutschland erprobten Automatismus die Länder, die dann je nach Anteilen auch von diesem Bürgschaftsrisiko betroffen sind, am Bund-LänderBürgschaftsmechanismus beteiligt. So läuft das ab.
Es ist natürlich immer die Erwartung der Arbeitnehmerschaft, aber auch des Managements an den einzelnen Standorten, dass wir die Standortinteressen in die Diskussion einbringen - das haben wir beispielsweise bei Schaeffler auch getan - und sagen, wo die Prämissen für die Standortentwicklung liegen, wo wir das besondere Know-how sehen und wo wir je nach Standortlage die Möglichkeit zur Unterstützung sehen. Die Hilfen vor Ort werden durch uns separat organisiert. Wenn es aber um Gesamtfinanzierungen, um Gesamtverbürgungen geht, läuft das nach dem eingangs genannten Mechanismus ab.
Was die Stahlbranche und die Abstimmung zwischen den Standorten angeht: National läuft das gegenwärtig auf der Ebene der Geschäftsführungen der Standorte, von denen wir informiert werden, wie die Konzepte der einzelnen Standorte in Konkurrenz zu anderen nationalen Standorten zu sehen sind. Die sind national auf dieser Ebene abgestimmt. Wir sind mitunter näher an dem Stahlstandort dran als andere mit ihren vergleichbar kleineren Standorten, weil wir einen großen Standort haben. Im großen Verbund von ArcelorMittal ist das nicht so, aber national haben wir einen bedeutenden Standort. Dann läuft die Abstimmung weiterhin auf der Managementebene. Wir sind gegenseitig über das Vorgehen informiert. Ich informiere meine Kollegen über unser Vorgehen am Standort.
Erstens: Wir haben mit dafür Sorge tragen können, dass es eine sehr gründliche und sachliche Atmosphäre zur Abwägung eines Alternativkonzepts gab. Das ist an sich schon nicht selbstverständlich. Die Begründung für die Ablehnung ist im Wesentlichen eine weitere Verschärfung der Marktsituation,
und zwar, bezogen auf den Standort, mit einer Begründung. Sie wissen: Die Unit, zu der Eisenhüttenstadt im europäischen Flachstahlbereich gehört, ist Mittel- und Osteuropa. Wir haben dort, was die Qualität angeht, eine besondere Marktposition inne, haben aber infolge dieser starken Marktposition und des Einbruchs der Automobilindustrie, die das wesentliche Absatzgebiet ist, auch die schärfsten Absenkungen. Das geht damit einher - das hat etwas mit der perspektivischen Betrachtung zu tun -, dass wir es gegenwärtig - soweit darf ich das aus wirtschaftspolitischer Sicht sagen - auf den mittel- und osteuropäischen Märkten insbesondere mit Dumpingangeboten von Stahl aus anderen - auch asiatischen - Ländern zu tun haben. Diese Angebote werden in der Notlage auch der Automobilindustrie auf unseren bisherigen Absatzmärkten genutzt.
Es ist außerordentlich schwierig, jetzt zu entscheiden, ob man sich in diesen Wettbewerb begibt oder es lieber nicht tut. Wir haben - das ist die besondere Sicht auf den Standort Eisenhüttenstadt - nach wie vor eine Spitzenposition im Verbund. Aber der Einbruch und die Marktsituation, die gegenwärtig noch keine Erhellung sichtbar werden lässt, haben wohl - so ist mir gesagt worden - dazu geführt, dass man das Alternativkonzept nicht als das aus Sicht des Konzerns bessere angesehen hat.
Was die Einflussmöglichkeiten angeht, kann man dies in zweierlei Richtungen diskutieren. Natürlich - darauf lege ich an dieser Stelle außerordentlich viel Wert - trägt der Konzern die Verantwortung, hat die Entscheidungen in einer solch schwierigen Situation zu treffen, hat sie gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu begründen und zu vertreten und der Politik zu erläutern. Da gibt es auch keinen Abbruch, erst recht nicht in einer Situation, in der man es nicht mit einer Branche allein zu tun hat, sondern branchenübergreifend über Marktsicherung bzw. Standortsicherung gesprochen werden muss.
Gleichwohl kommen die Konzerne und müssen natürlich die national unterschiedlichen Bedingungen des Arbeitsmarktes beispielsweise der Überbrückungsfinanzierung, also der staatlichen Hilfen, der staatlichen Interventionen - auch differenziert bewerten. Das tun sie auch. Deshalb sind die Einflussmöglichkeiten auch nicht gering zu schätzen, wobei nicht die Verantwortungslinien zerstört werden dürfen, denn es geht darum, die Instrumente in einer aufgeschlossenen Atmosphäre im weltweiten Vergleich national zu wichten, um nationale Standortinteressen zu berücksichtigen. Dabei kommt es durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen. Da wird ein polnischer Standort anders bewertet als ein deutscher, wenn man beispielsweise nur das soziale Umfeld betrachtet. Deshalb steht in Deutschland auch zuerst das Thema der Kurzarbeit zur Debatte, was in anderen Ländern überhaupt nicht möglich ist. Das muss man in einer Konzernzentrale natürlich auch abwägen. Dabei sind soziale Fragen mindestens auf gleicher Höhe oder manchmal sogar höher als rein ökonomische Fragen zu gewichten, zumindest wenn man dies auf die Zeitschiene legt.
Verantwortung wird also nicht verwischt, nationale Differenzierungen werden aber gesehen. Dort liegen die Einflussmöglichkeiten auch der nationalen Parlamente bzw. nationalen Regierungen, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es ist gut, was die Bundesregierung gestern beschlossen hat. Ich halte diesen Gesetzentwurf für eine gute Geschäftsgrundlage, um alsbald zu einem Ergebnis im Gesetzgebungsverfahren zu kommen.
Es ist doch absurd, wenn ich es einmal so sagen darf, bei einem Gesetz, über das bis zur letzten Minute verhandelt wurde, einen Tag später nachzufragen, wie wir was bewerten. Wir wollen doch jetzt erst die Bewertung vornehmen.
Diese Orakelei bringt nichts - selbst mit Hinweis auf den Begründungstext, den Sie jetzt modifiziert haben. Sie sprechen in Ihrer schriftlichen Form von 20 Jahren, jetzt aber geht es um 30 Jahre, was Ergebnis des Kompromisses ist.
- Trotzdem hätte ich eine solche Frage einfach zurückgezogen und gesagt: Das nächste Mal reden wir darüber.
- Ja klar, ich habe gesagt, dass damit der Weg für die Energiesicherheit frei gemacht worden ist.
- Entschuldigung! Bitte!
Für die, die jetzt den Zusammenhang zu gestern Abend nicht herstellen können, möchte ich sagen: Gestern Abend hatte Vattenfall zu einem Parlamentarischen Abend eingeladen, und wir alle waren Gäste dieser Veranstaltung. Erster Punkt.
- Dort ist alles sehr sachkundig beantwortet worden.
Zweiter Punkt: Dieses Gesetz hat gegenüber der europäischen Regelung...
- Frau Kaiser, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, weil ich Ihnen gerne Informationen zukommen lassen möchte. - Dieser Gesetzentwurf, den wir seit gestern auf dem Tisch haben, geht in wesentlichen Teilen, zum Beispiel zu Planfeststellungsverfahren, Verpflichtungen zum eigenverantwortlichen Weiterbetrieb in den nächsten 30 Jahren, weiter als europäische Regelungen. Europäische Regelungen gehen also nicht so weit.
Dritter Punkt: Das ist ein Gesetz, das aus einem Kompromiss heraus entstanden ist. Ich halte es auch vor dem Hintergrund unserer Forderungen für einen geeigneten Kompromiss, um all die Fragen, die wir auch gestern ausgiebig diskutiert haben, Schritt für Schritt zu beantworten. Jetzt geht es darum - dafür ist dieses Gesetz geeignet -, in einem geordneten Rechtsrahmen das Notwendige an Erkundungen, auch wissenschaftlichem Vortrieb und praktischer Anwendung, in einem transparenten Verfahren zu organisieren und zu gestalten.
Der nächste Punkt, den ich anführen möchte: Hier wird immer fälschlicherweise darauf kapriziert, dass es hier um CO2-Behandlung, -Abtrennung, -Transport und -Speicherung gehe, was letztlich auf die energetische Verstromung von Kohle ausgerichtet sei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich lege großen Wert darauf, dass wir gegenwärtig an einer Schwelle stehen, an der es in dieser Infrastruktur um die Dimensionen der Abspaltung, des Transports und der Speicherung, die gesamte Industrie, die mit diesem Thema zu tun hat,
geht. Es geht um eine industriepolitische und industriewirtschaftliche Infrastruktur der Zukunft, wenn wir es mit Klimaschutz im industriellen Bereich ernst meinen.
Ich sage noch einmal ausdrücklich: Das Kabinett unseres Landes Brandenburg hat noch keine Gelegenheit gehabt, sich über diesen aktuellen Kompromissstand auszutauschen. Das wird es in den nächsten Tagen tun.
- Sie können lachen, wie Sie wollen, Frau Kaiser. Hier geht es um eine wesentliche Seite der Realisierung unserer Energiestrategie.
Was die Sicherheit dieser Speicher angeht, möchte ich noch einen anderen Wissenschaftler von gestern Abend zitieren, weil es ja immer eine selektive Wahrnehmung gibt. Herr Kühn, der gestern in dieser Runde dankenswerterweise, übrigens auf Initiative des Wirtschaftsministeriums hin, vortrug, hat auch gesagt: Wir würden an dieses Thema nicht herangehen, wenn es Ansatzpunkte dafür gäbe, dass diese Technologie des Transports und der Speicherung nicht machbar wäre. - Sie würden dann nicht herangehen, das hat er eindeutig gesagt. Das ist auch die Basis für unsere Vorgehensweise in Bezug auf das Thema CO2-Abspaltung, -Transport und -Speicherung, partnerschaftlich und transparent, für alle, die sich in der Öffentlichkeit dafür interessieren. Das wird sich in den nächsten Monaten noch fortsetzen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stobrawa, zunächst eine grundsätz
liche Bemerkung: Die Euroregionen haben zum Zweck ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit - das betrifft alle Euroregionen - Vereine gegründet. Die Euroregion, die heute in Rede steht, hat das genauso getan wie die in Frankfurt (Oder) oder die im Norden unseres Landes. Grundsätzlich ist es so, dass für die Finanzierung der Euroregionen als Verein der Verein selbst verantwortlich ist. Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen der kommunalen Beteiligten, aus Zuschüssen, damit eben auch aus der Förderung aus Europa, vonseiten des Bundes sowie des Landes. Was aus welchen Gründen mit dem Verein in welcher Situation geschieht, entscheiden dementsprechend die Mitglieder des Vereins, und zwar die deutschen und die polnischen Mitglieder des Vereins gemeinsam.
Was sind die Gründe für die eingetretene geschilderte Situation? Dazu ist Folgendes anzumerken: Die Förderung - auch des Personals - ist im Oktober 2008 ausgelaufen, weil das der Zeitraum war, in dem das vorhandene Personal bis zur Abrechnung der vorherigen Förderperiode noch gefördert worden ist. Diese differenziert sich nach zwei Größen. Das eine ist - ich sage das ein bisschen holzschnittartig - die Leitung der Geschäftsstelle der Euroregion - identisch mit anderen Euroregionen - und einer weiteren Anzahl von Mitarbeitern im sogenannten Kleinstprojektepool, die die vielen Kleinstprojekte in den Regionen begleiten.
Mit der neuen Förderperiode ist die von Ihnen angesprochene neue Verwaltungsstruktur in Gang gekommen. Es ist in der Tat so, dass es einiger längerer Beratungen bedurfte, um eine neue nicht nur der Verantwortlichkeit nach neue, weil die Verantwortung jetzt auf polnischer Seite angesiedelt ist, sondern auch vom Inhalt her neue -, weiterentwickelte Förderstruktur zu gestalten. Ich weise nur auf den sogenannten Lead-Partnerschaftsansatz hin, der eine völlig neue Verantwortung der LeadPartner in den einzelnen Projekten zum Gegenstand hat. Dies zum Hintergrund.
Wie kommen nun neue Gelder zur Wirkung? Neue Gelder kommen nur zur Wirkung, wenn die entsprechenden Förderverträge für Einzelprojekte, aber auch für die Finanzierung der einzelnen Geschäftsstelle beantragt und genehmigt worden sind. Hier haben wir das gegenwärtige Problem, dass von meinem Haus ausgehandelte Grundlagen für diese Förderverträge - ausverhandelt im Sommer letzten Jahres - und die Ingangsetzung des Fördergeschäfts durch die Einrichtung des gemeinsamen technischen Sekretariats in Lubuskie, gepaart mit der Einrichtung der Ingangsetzung der Annahme von Förderanträgen, in Zeitverzug gekommen sind.
Wie sind wir dieser Situation begegnet? Wir sind dieser Situation so begegnet, dass wir in Voraussicht des ausbleibenden Fördergeldflusses für die Leitung in der Geschäftsstelle als Ministerium für Wirtschaft einen eigenen Förderantrag gestellt haben. Diesem ist vor Jahresfrist zugestimmt worden. Dieser Zustimmung folgt jetzt eine Genehmigung im zuständigen Regionalministerium in Warschau.
Diese Zustimmung zur Unterzeichnung des Vertrages steht auf polnischer Seite noch aus. Ich habe insofern Vorsorge getroffen, als wir, wenn diese Zustimmung zu dem Antrag des Landesministeriums erfolgt ist, durch einen Vorhalt von Landesmitteln in die Vorfinanzierung der Geschäftsführung - regelmäßig einer Stelle dieser Euroregion - eintreten können. Das können wir ohne Verzug machen. Dafür brauchen wir aber eben noch diese Zustimmung.
Bei dem Geschäft für den sogenannten Kleinstprojektefonds ist es so, dass die Anträge bewilligt werden müssen. Nun, im März ist das Genehmigungsverfahren in Gang gekommen und sind gleichzeitig die Förderverträge auch wieder zur Genehmigung beim Regionalministerium angekommen.
Wie sind wir weiter vorgegangen? Dankenswerterweise hat der Ministerpräsident sich noch einmal mit einem Schreiben kurzfristig an die zuständige Regionalministerin gewandt, um die Situation aus deutscher Sicht darzustellen. Eine ähnliche Vorgehensweise, wie wir sie für die Leitungen der Geschäftsstellen sehen, sehen wir aus der Sicht des Wirtschaftsministeriums gegenwärtig für die Finanzierung der Betreuer des Kleinstprojektepools nicht, weil die mit einer Finanzierung der Regionalgeschäftsstellen bzw. durch die Vereine selbst einhergeht. Gleichwohl suchen wir aber nach Möglichkeiten, diese missliche Situation zu entlasten. Das ist eine etwas komplizierte Materie. Der Fakt ist, dass der Genehmigungsgang durch die neue Verwaltungsbehörde auf polnischer Seite mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als vorausgesehen wurde. Offenbar war das auch ein Teil der Fehleinschätzung der Organisation der Geschäftsstelle Spree-Neiße-Bober. Jetzt überholt sich letztlich dieses Verfahren in der Form, dass der Vorschuss durch die Euroregion nicht mehr ausreicht, um die länger werdende Brücke zu finanzieren.
Das Wort Zwangsauflösung ist immer eine ganz große Formulierung. Steht sie erst einmal in den Überschriften von Zeitungen, ist der Blick für das Wesentliche verstellt. Es gibt durchaus Möglichkeiten, solche Zahlungsunfähigkeiten letztlich durch eine Umorganisation der Geschäftsstelle zu verhindern. An anderem Ort ist das auch geschehen. Andere Euroregionen haben im Vorgriff auf die absehbare Situation, also dass es länger dauert, unmittelbar nach Ende der Förderperiode Kündigungen vorgenommen, sich auf die Finanzierung nur einer Stelle kapriziert, also diese sichergestellt, und wollen mit Einstieg in die neue Förderperiode diesen Personalpool im Zuge der neuen Kleinstprojekte natürlich wieder aufbauen.
Das Wort Bürgschaft ist ja ein verbrieftes Wort. Es wird nicht wie eine Bürgschaft sein. Wir signalisieren gegenüber den Euroregionen, dass wir die Geschäftsstellenleitung - das ist regelmäßig eine Person - förderlich finanzieren, zunächst als Vorschuss, weil es um eine schnelle Liquidität geht, aus Landesmitteln, die dann im Laufe des Verfahrens umgeswitcht werden auf die regulären Fördertöpfe, die in dieser Region zur Verfügung stehen.
Ich will an dieser Stelle sachlich über die Situation sprechen, die mit diesen starken Begriffen in den Verriss gekommen ist.
Wir haben es hier mit dem Einschwingen einer neuen Förderstruktur zu tun, die dringender Aktivierung und Beschleunigung bedarf. Wir sind gegenwärtig dabei, in vielen Gesprächen unsere Erfahrungen darzustellen, um sicherzustellen, dass dieses in Warschau organisierte zentralstaatliche Verfahren optimiert wird; denn wir richten uns zwar jetzt auf eine Startsituation ein, müssen uns aber immer vor Augen halten, dass wir das in den nächsten vier, fünf Jahren organisieren müssen. Da scheint es noch Verbesserungsmöglichkeiten zu geben.
Ich will auf ein Zweites hinweisen: Was jetzt diskutiert wird, sind alles keine Sachen, die wir zwischen Deutschland und Polen nur so hin- und herschieben. In den Euroregionen sind polnische und deutsche Partner miteinander vereint. Insofern wird dort auch die Möglichkeit genutzt und gesucht, auf polnischer Seite die Erwartungen zum Ausdruck zu bringen, die in Polen jetzt zu organisieren sind. Ich sage mit aller Sachlichkeit, aber mit einer klaren Erwartungshaltung, dass die jetzt vorliegenden Dokumente kurzfristig unterzeichnet und gegengezeichnet werden, damit die Grundlage dafür geschaffen wird, Geld in Fluss zu bringen.
Ich will nicht wiederholen, was ich gesagt habe. Ich glaube aber, der Auftakt ist mit einer ersten Beratung gelaufen, und wir kommen jetzt in die Antragsbearbeitung. Alles andere braucht man den Antragstellern nicht zu erzählen, das kennen sie. Meine praktische Verantwortung besteht darin, diese Projekte zur Genehmigung zu bringen und damit letztlich auch die Förderung in Gang zu setzen. Nur daran wird sich erfolgreiche Arbeit in den nächsten Wochen - nach dem Vorlauf, den wir gemeinsam kritisch sehen - messen lassen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, kurz „Europäische Dienstleistungsrichtlinie“ genannt, ist bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzen.
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie - sehen wir sie als Chance oder als notwendiges Übel? Die Diskussion im Rahmen der Entstehung, dann über die Ausprägung und schließlich über die Beschlussfassung war sehr intensiv. Ich möchte sie kurz in Erinnerung rufen, um die Grundlagen der Regelung zu verdeutlichen.
Welcher Zweck wurde verfolgt? Die Kommission hatte zur damaligen Zeit in ihrem Bericht über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen festgestellt, dass es zahlreiche Hindernisse gibt, die die grenzüberschreitende Dienstleistungstätigkeit behindern oder gar bremsen. Die Dienstleistungsbranche besteht europaweit überwiegend aus kleinen und mittleren Unternehmen. Weiterhin stellte die EU-Kommission fest, dass gerade der Dienstleistungsmarkt in den Mitgliedsstaaten mit 70 % zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie soll daher insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine Hilfe darstellen, um über nationale Grenzen hinauszuwachsen und uneingeschränkt den Nutzen aus dem Binnenmarkt der EU der 27 zu ziehen. Davon verspricht sich die Europäische Gemeinschaft eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens - das versprechen wir uns auch - und, damit verbunden, ein hohes Beschäftigungsniveau. Dazu soll eine höhere Transparenz und eine bessere Information der Verbraucher erreicht werden. Das sind Fragen, mit denen auch wir tagtäglich konfrontiert werden.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist also praktizierte KMUFörderung. So ist sie angelegt, mit ganz konkreten Angeboten und Erleichterungen für die Dienstleister im Binnenmarkt. Ein kundiger Scout, der Einheitliche Ansprechpartner, soll auf Wunsch des Dienstleisters durch den Zuständigkeitsdschungel führen. Die notwendigen Verfahren zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit sollen auch elektronisch und aus der Ferne, also per Internet, abzuwickeln sein. Hier sind der Einheitliche Ansprechpartner wie auch die zuständigen Behörden gleichermaßen gefordert, weil die Dienstleister den Weg über den Einheitlichen Ansprechpartner wählen können,
aber nicht müssen. Der Dienstleister kann sich auch direkt an die zuständigen Behörden wenden, die ihre Genehmigungsverfahren auch über das Internet anzubieten haben. Diese Verfahren - das soll im Grundsatz immer wieder festgestellt sein sollen innerhalb einer festgelegten angemessenen Frist bearbeitet werden. Nach deren Ablauf soll die Genehmigung grundsätzlich als erteilt gelten. Genehmigungen sollen grundsätzlich bundesweit und unbefristet gelten. Gebühren für die Verfahren dürfen nur kostendeckend sein. Wir haben im Land verbreitet die Praxis der Opportunitätskostenkalkulation. Die Genehmigungsregelungen sollen erforderlich und nicht diskriminierend sein.
Das alles sind Konditionen, die in diesem Verfahren zu berücksichtigen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung sieht die Europäische Dienstleistungsrichtlinie als Chance an, den Wirtschaftsstandort Brandenburg - konkret: den Dienstleistungssektor - zu stärken und auf seinen nationalen und internationalen Wegen zu unterstützen. Der Dienstleistungssektor ist auch für unser Land Brandenburg bedeutsam. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2007 sind über 73 % der Erwerbstätigen im Dienstleistungsgewerbe tätig. Damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt.
Ich möchte an dieser Stelle mit Blick auf die mittelständischen Strukturen auch feststellen: Dieser Bereich ist ein, wenn nicht sogar der Jobmotor in unserem Land. Im Jahr 2008 hatten wir rund 17 300 Gewerbeanmeldungen von deutschen Einzelunternehmerinnen und -unternehmern. Daneben gab es aber auch knapp 1 200 Gewerbeanmeldungen von Unternehmerinnen und Unternehmern mit ausländischer Staatsangehörigkeit; die Hälfte von ihnen kam aus unserem Nachbarland Polen.
Ich will nicht behaupten, dass durch die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie die Zahl der Gewerbeanmeldungen nach oben geht. Das wäre, auch angesichts der wirtschaftlichen Lage, eher eine vermessene Bewertung. Wir haben aber Grund zu der Hoffnung, dass wir europaweit, nicht nur für Brandenburg, in der Dienstleistungsbranche durch die Verfahrenserleichterungen neue Impulse setzen können, sodass die Dienstleister ihre Hauptenergie auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können. Deshalb wollen wir die Verfahrenserleichterungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie nicht nur auf ausländische Dienstleister anwenden, sondern diese Verfahrensvereinfachungen gelten auch für inländische Unternehmerinnen und Unternehmer. Auf diese Linie der Inländerberücksichtigung haben sich die Wirtschaftsminister aller Bundesländer geeinigt.
Im Übrigen gilt, dass Brandenburger Dienstleister diese Verfahrenserleichterungen auch auf anderen Märkten der Europäischen Union spüren werden, in die sie mit ihren Angeboten expandieren wollen. An dieser Stelle sei betont, dass es immer um ein Verfahren geht, das auf Zweiseitigkeit beruht, das heißt, wir erwarten natürlich, dass das, was wir anbieten, auch in den baltischen Staaten und in den Staaten West- und Südosteuropas zur Wirkung kommt.
Das Ihnen vorliegende Artikelgesetz dient dazu, die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Land Brandenburg umzusetzen. Mithilfe der auf Landesebene abgeschlossenen Normenprüfung wurden die landesrechtlichen Vorschriften daraufhin untersucht, ob sie dem Anwendungsbereich der
Europäischen Dienstleistungsrichtlinie unterliegen. Dabei wurde selbstverständlich berücksichtigt, dass die Richtlinie - erstens auf bestimmte Tätigkeiten, zum Beispiel Finanzdienstleistungen, keine Anwendung findet, dass - zweitens - bestimmte Rechtsgebiete, zum Beispiel das Arbeitsrecht, nicht berührt werden und dass sie - drittens - auf sogenannte Jedermannanforderungen keine Anwendung findet, das heißt, auf Anforderungen, die vom Dienstleistungserbringer im Zuge der Ausübung seiner Wirtschaftstätigkeit genauso beachtet werden müssen wie von Privatpersonen.
Die identifizierten Fachgesetze wurden nun angepasst, indem das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land angeordnet wurde, Genehmigungsfristen und gegebenenfalls die Genehmigungsfiktion eingeführt wurden, die Geltung von Genehmigungen eines anderen Landes angeordnet wurde und nicht mehr notwendige Vorschriften gestrichen wurden. Diese zu ändernden Fachvorschriften liegen nun mit dem Artikelgesetz vor. Einzelne Gesetze - unter anderem das Brandenburger Dolmetschergesetz und das Gebührengesetz für das Land Brandenburg - werden bzw. wurden eigenständig eingebracht und unterliegen damit natürlich auch noch der Befassung dieses Hauses.
Ich möchte nun auf einige Gesetze näher eingehen. In Artikel 1 finden Sie das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg, durch das ihm die in der europäischen Dienstleistungsrichtlinie aufgeführten Aufgaben übertragen werden. Ferner wird der Geltungsbereich festgelegt. Beim Einheitlichen Ansprechpartner handelt es sich um eine Institution, die gemäß Artikel 13 des Landesorganisationsgesetzes beim Minister für Wirtschaft angesiedelt wird. Zudem wird die Landesregierung ermächtigt, die Zusammenarbeit zwischen dem Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg und den zuständigen Behörden durch Rechtsverordnung zu regeln. Zunächst soll jedoch versucht werden, die Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden einvernehmlich zu gestalten.
Außerdem wurde für den Fall, dass der Bund die Ausgestaltung der Anordnung des Verfahrens über den Einheitlichen Ansprechpartner auf die Länder - ich drücke es einmal flapsig aus - „abwälzt“, eine Regelung durch Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes getroffen. Wesentlich für uns: Aufgrund der Einführung des Verfahrens über die einheitliche Stelle musste auch das Brandenburgische Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst werden. Bereits jetzt ist absehbar - das möchte ich auch für den Verlauf der parlamentarischen Beratungen erwähnen -, dass es zu weiteren Änderungen kommen kann, weil die nationale und internationale Abstimmung durchaus ein dynamischer Prozess ist. Dieser Anpassungsbedarf kann - je nach Arbeitsstand der verschiedenen Länder - dann auch bundesstaatlich umgesetzt werden und eventuell unsere Regelungen betreffen. Das gehört zur Richtigkeit und Aufrichtigkeit im Umgang mit dem sehr dynamischen Verfahren.
Die Landesregierung hat Artikel 2 zum Anlass genommen, das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg auf ein dynamisches Verweisungsgesetz umzustellen. Damit wird auch eines unserer wichtigsten Anliegen erreicht, nämlich die Angleichung der Normen an die des Landes Berlin. § 1 verweist künftig auf die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Ansonsten werden in diesem Gesetz die brandenburgischen Besonderheiten geregelt. Auch das brandenburgische Markscheidergesetz soll in Artikel 5 neu gefasst
werden. Damit soll neben der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ein Beitrag zum Abbau nicht mehr erforderlicher Regulierung geleistet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf wurde ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf die rechtzeitige Umsetzung zum 28. Dezember dieses Jahres gesetzt. Weitere nicht minder wichtige Schritte müssen und werden folgen. So nutzte ich anlässlich meines Besuchs bei der CeBIT die Gelegenheit, das von uns bereits als Pilotprojekt entwickelte elektronische Verfahren selbst auszuprobieren, und zwar von der Anmeldung eines Dienstleistungserbringers über die Bearbeitung durch den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg bis zu den zuständigen Behörden, die im Rahmen der Genehmigungen einbezogen sind.
An diesem Verfahren muss weitergearbeitet werden. Es sind insbesondere noch alle Prozessschritte abzubilden. Zudem sind Gespräche mit den zuständigen Behörden über die künftige Zusammenarbeit mit dem Einheitlichen Ansprechpartner im Land zu führen. Um eine Faustzahl zu nennen: Mehr als 50 Musterverfahren werden für die einzelnen Dienstleistungsbranchen gestaltet und dann in dieses System eingepflegt. Jedes Verfahren hat einen unterschiedlichen Beteiligtenkreis. Zudem bedarf es der Klärung von Rechtsfragen, zum Beispiel der Gültigkeit der elektronischen Signatur aus dem Ausland oder der Authentifizierung des Antragstellers. Für einige sind wir selbst zuständig. Die angesprochenen Rechtsfragen können wir jedoch nur in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Europäischen Kommission klären.
Ein nächster Schwerpunkt für alle Betroffenen wird die Neuberechnung der Gebühren unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung sein. Wir versprechen uns im Gebührendschungel diesbezüglich eine Erleichterung bzw. eine Verbesserung im Sinne der Antragsteller.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie erforderliche Normenprüfung wird uns als Daueraufgabe erhalten bleiben. Der Gesetzgeber bzw. ich möchte das an dieser Stelle noch abstrakter formulieren jede normgebende Stelle, also auch die Kammern und die Kommunen, sind künftig dafür verantwortlich, dass beschlossene Rechtsvorschriften mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie übereinstimmen.
Ich komme noch einmal auf meine Eingangsfrage „Die europäische Dienstleistungsrichtlinie - Chance oder Übel?“ zurück. Ich denke, dass wir sie mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung als Chance begriffen und gestaltet haben, als Chance für mehr Service und Kundenorientierung der öffentlichen Verwaltung im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr, als Chance für den Abbau diskriminierender Regeln, als Chance und Katalysator für mehr Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsvereinheitlichung von Standards, als einen ganz großen Schritt hin zu mehr Europa, und zwar dort, wo wir es brauchen: im Geschäftsverkehr.
Am 7. Juni - dieser Exkurs sei mir gestattet - wird ein neues Europaparlament gewählt. Gegenwärtig erleben wir erneut und sehen klarer als zuvor, welcher Anstrengungen es bedarf, für den Finanzmarkt und das Wirtschaftsgefüge Europas aktiv tätig zu sein, die Herausforderung zu nutzen und Chancen für die Stärkung des Wirtschaftsraumes - auch im Wettbewerb mit an
deren globalen Wirtschaftsräumen - zu nutzen. Für mich kommt es nicht darauf an, dass in Brüssel der Krümmungsgrad einer Gurke bestimmt wird. Für mich kommt es vielmehr darauf an, dass im Verkehr der Dienstleistungen Europas für alle Beteiligten die Chancen vergrößert werden, mit guten Dienstleistungen und guten Produkten langfristig wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Wenn wir das in Form dieses Gesetzentwurfs beraten und zu beschließen haben, ist das ein Stück zukunftsweisende Arbeit an und für Europa, aber vor allem auch ein Stück zukunftsweisende Arbeit für die Stabilisierung der wirtschaftlichen Strukturen im Land Brandenburg. Meine Devise ist: Wir werden in dem Maße wirtschaftlich stärker, wie wir internationaler werden. - Danke, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Claus, die Marktposition von Biokraftstoffen hat sich in den letzten Jahren teilweise dramatisch verändert. Es ist eine Gemengelage von Faktoren, die dabei eine Rolle spielen. Da geht es um Steuern, um höhere Rohstoffkosten, da geht es auch um eine ethische Diskussion, die geführt worden ist: Teller oder Tank? Da geht es natürlich auch um politische Rahmenbedingungen, die wir und nicht nur einmal an dieser Stelle aus Brandenburg heraus kritisiert haben, weil wir eine große Verantwortung haben, weil wir vergleichbar große Kapazitäten haben.
Gleichzeitig muss ich gleich zum Beginn sagen, dass die veränderte Marktsituation in der Tat zur drastischen Reduzierung von Kapazitäten führt. Diese Reduzierungen sind schlussendlich auch eine Entscheidung der Unternehmungen selbst. Dem kann man im Sinne von „wir subventionieren eine nicht mehr marktgerechte Kapazität“ überhaupt nicht begegnen. Dennoch sind Biotreibstoffe eine auch bei zukünftigen Entwicklungen wichtige Säule. Deshalb verfolgt die Landesregierung ein Ziel: verlässliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der Bio
treibstoffe zu schaffen und eben wegzukommen von dem, was in den letzten Jahren eine besondere Rolle gespielt hat.
Man hat einmal einen finanziellen Rahmen gesetzt, hat ihn dann vorzeitig durch Steueränderungen verändert und damit Verunsicherung erzeugt. Das habe ich hier und auch im Rahmen des Bundesrates des Öfteren zur Sprache gebracht und auch vertreten. Gleichwohl müssen wir sagen, dass das noch nicht befriedigend gelöst ist.
Es gibt seit Januar über die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraftstoffen die Möglichkeit, die Beimischung von Biodiesel zu fossilem Diesel von 5 auf 7 Volumenprozentpunkte zu erhöhen. Das ist ein erster Schritt und dient auch der bundesweiten Einführung von E 85.
Der nächste Schritt ist die grundsätzlich neue gesetzliche Abfassung der Förderung von Biotreibstoffen. Da befinden wir uns in der Diskussion. Wir erwarten Ende März höchstwahrscheinlich ein Ergebnis im Bundesrat. Da wollen wir neben der Festlegung von Regelungen zur Beimischung vor allen Dingen zur stabilen Festlegung der Besteuerung kommen. Das ist die Linie. Über einzelne Zahlen kann ich jetzt noch nichts sagen; das ist noch zu früh.
Aber es geht der Branche und für die Branche darum, verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen man sich dann auf veränderte Marktbedingungen einstellen kann. - Danke.
Deswegen ist der Markt nicht eingebrochen, muss man ganz klar sagen. Andererseits ist es im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen der jetzigen Legislaturperiode zu einer frühzeitig höheren Besteuerung gekommen. Aber das ist nur ein Faktor, der dabei eine Rolle spielt. Das ist nicht der Faktor, der zum Markteinbruch führt.
Ich habe gesagt: Im Umgang mit Biotreibstoffen müssen wir zu verlässlichen langfristigen Regelungen auch der Besteuerung kommen. Was dabei herauskommt, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter, in der Aktuellen Stunde ist schon viel über die Wege des Geldes auch im Land gesagt worden, die einen Impuls setzen sollen, um die konjunkturelle Talfahrt zu dämpfen bzw. dieser Talfahrt entgegenzuwirken. Im Umgang mit den Investitionsmitteln des kommunalen Investitionsprogramms ist jeder, der Auftraggeber für diese Mittel ist, selbst und zuvorderst verantwortlich dafür, das sicherzustellen, was Sie mit Ihrer Frage erfahren wollen.
Der Bundesgesetzgeber, aber auch wir im Land haben gehandelt, und zur Unterstützung einer schnellen Umsetzung dieses konjunkturellen Investitionsprogramms sowie zur Sicherstellung der Einbeziehung der örtlichen Wirtschaft wurden insbesondere die Regeln zur Vergabe der öffentlichen Aufträge verändert. Wie Sie wissen, sind die Möglichkeit einer beschränkten Ausschreibung - eine beschränkte Ausschreibung macht man regelmäßig mit Blick auf die örtliche Wirtschaft und auch auf bekannte Firmen in der Region - und die Möglichkeiten zur freihändigen Vergabe deutlich verändert worden.
Es wird sichergestellt, dass man beschränkte Ausschreibungen bis zu einer Größenordnung von 1 Million Euro - im kommunalen Bereich ist das eine große Investition - durchführen kann, eingedenk der notwendigen Transparenzregeln. Auch bei der freihändigen Vergabe kann man jetzt bis zu 100 000 Euro gehen. Das Vergabeverfahren soll das also sichern. Deshalb ermutige ich und informiere auch die zuständigen Verantwortlichen auf kommunaler Ebene, das im Sinne der örtlichen Wirtschaft mit hohem Qualitätsanspruch und Transparenzregeln in Anspruch zu nehmen und die Ausschreibung durchzuführen.
Des Weiteren wird mit der Neuregelung des Vergaberechts auch noch einmal darüber informiert, dass es im Land Brandenburg durch das Unternehmerleistungsverzeichnis eine erprobte Institution gibt, mit der die Ausschreibenden, also die Auftraggeber, schnellen Zugriff auf das haben, was im Land nicht nur an Bauleistungen, sondern auch an Ausrüstungsgegenständen oder Baumaterialien produziert wird und verfügbar ist. Auf diesem Weg kann sichergestellt werden, dass sich Konjunkturinvestitionsmittel mit örtlicher Wirtschaft und örtlicher Industrie vereinigen können.
In Beantwortung Ihrer Frage lautet der Hinweis also: Nutzt die Investitionsmittel im Sinne von Nachhaltigkeit für gute und kluge Projekte im Land und fangt ganz schnell an, über diese Projekte mit der örtlichen Wirtschaft zu sprechen! Nutzt das, was im Land produziert wird, für die Durchführung dieser Projekte! Ich denke dabei an Bauleistungen bis hin zu Technologien, die wir im Land haben, zur thermischen Sanierung von Gebäuden oder zur Nutzung von erneuerbaren Energien. All das wird helfen. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Mittelstandsbericht 2004 bis 2008 des Landes Brandenburg: Der Bericht spricht für sich. Insofern bin ich gespannt auf die Beiträge in der Debatte. Ich möchte anmerken - das ist bei einer solchen Berichterstattung eigentlich normal, aber in dieser Zeit eben besonders hervorzuheben -, dass der Bericht mit seinem Auftrag und Redaktionsschluss in eine Zeit fällt, in der man noch nicht so dezidiert über die konjunkturellen Entwicklungen sprechen und sie in diesem Bericht auswerten konnte. Nur an einer oder zwei Stellen wird darauf verwiesen, dass man den Bericht in seine Zeit stellt, und insofern wird nicht der Mangel hochgehalten, dass die aktuelle Lage nicht abgebildet wird. Ich glaube, wir sind im kollegialen Miteinander reif genug, um damit sachlich umzugehen.
Denn es gibt ja die Chance, im Lichte der jüngsten konjunkturellen Entwicklung die Frage zu stellen, ob das, was in der Zeit von 2004 bis 2008 gemeistert wurde, der richtige Kurs ist, wo man nachsteuern bzw. im Lichte konjunktureller Entwicklungen Veränderungen vornehmen muss. Aus dieser Sicht möchte ich ein paar Gedanken äußern, die ich auf den Bericht stütze, aber auch im Kontext der aktuellen Entwicklung für hervorhebenswert halte.
Der Mittelstand ist elementarer, vielfältiger und leistungsstarker Teil der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Ich gehe noch weiter: Der Mittelstand ist, wie in anderen Regionen auch, betont prägend für die Wirtschaftsstrukturen in unserem Land. Der Mittelstand ist Ausdruck der gewachsenen und reifer werdenden Unternehmerstruktur und Unternehmenskultur im Land. Deshalb werbe ich für den konkreten Blick für wirtschaftliche Kompetenz, die aus dem Mittelstand heraus kommt, für soziale Kompetenz, die für die Strukturierung und die Weiterentwicklung der Firmen zum Tragen kommt, und ich werbe auch für den Blick für das große soziale und gesellschaftspolitische Engagement, das vom Mittelstand ausgeht. Der Mittelstand in unserem Land ist vergleichbar jung und sehr vielfältig. Er hat unter einem gravierenden Strukturwandel in
den letzten vier Jahren unter Beweis gestellt, dass er leistungsfähig ist. Leistungsfähig deshalb, weil er - so schwer es angesichts der statistischen Vorgabe auch ist, dies dezidiert und differenziert auszuwerten - mit die Basis dafür geliefert hat, dass die Wirtschaft in den letzten Jahren gewachsen ist, und zwar über alle Schwierigkeiten hinweg.
Deshalb ist eine solche Berichterstattung für mich auch immer Anlass, den Mittelständlern und Freiberuflern in unserem Land herzlich danke zu sagen für das, was sie an Engagement einbringen. Wir sind stolz auf das, was der Mittelstand in unserem Land an Engagement und Innovationen leistet, auch in Bezug auf Ausbildung. Deshalb will ich von dieser Stelle aus danke sagen und Mut machen, auf diesem Kurs zu geschäftlichem Erfolg und zur gedeihlichen Entwicklung des Landes weiter voranzukommen.
Wenn wir die Entwicklung der letzten Jahre Revue passieren lassen, konstatieren wir, dass zu Beginn der Wahlperiode Gravierendes geschehen ist: Die Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik, der Wirtschaftsförderung, auch der Regionalpolitik ich möchte das bloß als Stichwort anführen - hat auf neue Art und Weise die Kommunikation zwischen Wirtschaft, Politik und Kammern mit neuen Inhalten versehen und völlig neue Impulse gegeben. Wir können heute sagen, dass die Ansprache von Wirtschaftspolitik von der Wirtschaft, vom Mittelstand, verstanden worden ist und es vielfältige Initiativen gibt, im Interesse des geschäftlichen Erfolgs national und international voranzukommen.
Das ist die eine Seite. Wenn wir jetzt vor der Situation stehen, dass eine konjunkturelle Talfahrt absehbar ist, dann stellt sich die Frage, ob dies der Zeitpunkt ist, diesen Kurs zu korrigieren. Dazu sage ich: Nein! - Dieser Kurs des Landes Brandenburg mit seinen Kompetenzen - sprich: mit Kompetenzen in speziellen Branchen -, den Weg von Wirtschaft und Wissenschaft enger miteinander zu verknüpfen, sich des Themas Fachkräfte vehement anzunehmen, all das sind gute Erfahrungen der letzten Jahre, die auch in dieser Situation konjunktureller Schwierigkeiten von Bedeutung sind.
Zweitens möchte ich hervorheben, dass in dieser Zeit der globalen Vernetzung von Wirtschaft eines eine besondere Herausforderung für den Mittelstand darstellt: das, was man an Leistungen und an Produkten auf den Markt bringt, in kürzester Zeit zum Markterfolg zu bringen. Das ist eine Herausforderung, die bei kleinen und Kleinststrukturen im Land alle Unternehmer besonders stresst. Dieses zu begreifen, das zu erleben, das auch nachzuempfinden ist die Grundlage dafür geworden, dass wir die Politik von Netzwerken, Branchennetzwerken und regionalen Netzwerken gepuscht haben.
Das Thema Wachstum für mehr Beschäftigung ist in Brandenburg das Thema der Kooperation und der Kommunikationsfähigkeit in den Branchen und zwischen den Firmen in unserem Land. Über 28 Netzwerke, die im Impulsprogramm regionalorientiert sind, und 17 Netzwerke, die branchenorientiert sind, belegen auf eindrucksvolle Art und Weise, dass das Signal der Wirtschaftspolitik, Kooperation für Wachstum und Innovation zu initiieren, angenommen worden ist. Die Branchen sind im Land Brandenburg sprachfähig und kommunikationsfähig geworden. Sie werden wahrgenommen auf Messen, auf internationalen Kongressen. Bezüglich Ansiedlungen wird nicht nur das Wirtschaftsministerium, sondern auch die ZukunftsAgen
tur gefragt. Wir haben direkte Kontakte zu den Branchen, um authentisch die Qualitäten des Standortes transportieren zu können. All das sind wichtige Hinweise dafür, dass der Mittelstand abgeholt bzw. auch konstruktiv begleitet wird und dieses Signal - mehr können wir nicht geben - aufgenommen hat, um sich selbst besser auf dem Markt zu präsentieren und für mehr wirtschaftlichen Erfolg tätig zu sein.
Ein dritter Punkt, der besonders wichtig ist: Mittelstandspolitik erfordert in besonderer Weise auch die ressortübegreifende Arbeit: ressortübergreifende Arbeit im Rahmen der Politik der regionalen Wachstumskerne, ressortübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gründungsgeschehens - Gründernetzwerk Brandenburg, Hochschulen, Banken, mittelständische Strukturen -, ressortübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Innovations- und Technologiepolitik, ressortübergreifend im Land, aber auch gemeinsam mit Berlin, aber auch ressortübergreifende Zusammenarbeit, wenn es darum geht, durch öffentliche Aufträge den Mittelstand besonders in den Fokus zu nehmen. Ich nenne hier die Mittelstandskomponente im Rahmen des BBI-Investitionsprojektes, eine Sache, die gemeinschaftlich entstanden ist zwischen der Selbstorganisation der Wirtschaft in den Kammern, dem Investor und den Gesellschaftern für diese große Investition. All das sind Rahmenbedingungen dafür, wie wir die Kräfte des Mittelstandes stärken wollen.
Wir sind nicht die besseren Unternehmer. Im Mittelpunkt unserer Betrachtung steht, die Kräfte des Mittelstandes in unserem Land zu stärken, Rahmenbedingungen für seine Entwicklung zu setzen. Dazu gehört nicht von ungefähr auch ein Thema, das in dieser Legislaturperiode beraten wurde: das Thema Bürokratieabbau. Ich sage es noch einmal in aller Klarheit: Die Impulse, die es aus dieser Arbeit des Parlamentes gegeben hat, waren hilfreich für die Kommunikation mit dem Mittelstand und den Freiberuflern. Insbesondere auch die Bürokratiekostenmessung, die wir bei der Gesetzesfassung zum Gaststättengesetz zugrunde gelegt haben, hat wesentlich dazu beigetragen, nur auf diesem herausgegriffenen Gebiet Entlastungen zu schaffen. Das ist auch ein Hinweis darauf, wie wir uns mit verbesserten Rahmenbedingungen auf mittelständische Entwicklungserfordernisse einstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ausgesprochen wichtig - das ist meine Devise -, in einer solchen wirtschaftlich schwierigen Situation nicht hektisch zu werden, sondern sich auf die Stärken zu besinnen. Ich werbe dafür, Kurs zu halten - Kurs zu halten im Sinne von Stärkung der Innovationskraft, Stärkung der Kooperationsfähigkeit des Mittelstandes - und für intensive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Banken, für Ressortzusammenarbeit zur Sicherung der Fachkräfte, für die mittelständische Entwicklung und natürlich auch für ressortübergreifende Arbeit, wenn es darum geht, Innovation und Internationalität der Produkte und Dienstleistungen zu stärken.
Ich will damit auf den Punkt bringen: Mittelstandspolitik ist eine kollegiale Leistung verschiedenster Ressorts der Landesregierung. Die Mittelständler haben ein Recht darauf, nicht nur ressorteingeengt betreut und bedacht zu werden, sondern auch ressortübergreifend. Ich danke ausdrücklich den beteiligten Kolleginnen und Kollegen, der Arbeitsministerin, der Wissenschaftsministerin, vor allen Dingen aber auch dem Verkehrsministerium und auch dem Finanzministerium dafür, dass sie die
Rahmenbedingungen für die kleinteilige mittelständische Struktur im Land geschaffen haben und weiter ausbauen. Jetzt kommt es darauf an, auf die Kreativität, den Fleiß und den Mut der Mittelständlerinnen und Mittelständler in unserem Land zu setzen und die wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern.
Wir reden nichts schön, überhaupt nicht. Was der Vorredner gesagt hat, ist eine völlige Verkehrung der Situation. Unsere wirtschaftspolitische Sicht beruht auf der genauen Kenntnis der Lage im Land, aus der wir Schlussfolgerungen ziehen. In den letzten Wochen sind das Intensivste, was ich geleistet habe, die Gespräche mit den Unternehmerinnen und Unternehmern, um mir nicht nur über die Medien ein Bild von der wirtschaftlichen Lage zu machen.
Da gibt es eben einerseits die Sorge über die individuelle Marktentwicklung, aber andererseits auch die Zuversicht, mit den Erfahrungen der letzten Jahre das Selbstbewusstsein entwickelt zu haben, die nächsten Wochen und Monate im Konjunkturtal zu überstehen. Wir können stolz auf das sein, was im Land unterwegs ist. Wenn wir uns mit anderen Bundesländern messen lassen, müssen wir natürlich einräumen, dass wir auf vergleichbar niedrigem Niveau stehen. Aber die Dynamik, mit der das Land Brandenburg sich ein wirtschaftspolitisches, ein wirtschaftliches Renommee erarbeitet hat, und wie das Land Brandenburg in der deutschen Hauptstadtregion Wirtschafts-, Industrie- und Dienstleistungskompetenzen national und international ausstrahlt, bilden gute Grundlagen dafür, dass man mit einem gesunden Problembewusstsein und Zuversicht in die Zukunft schauen kann. Ich werbe dafür, weiter am Kurs der Mittelstandsfreundlichkeit und der Mittelstandsunterstützung festzuhalten, Kurs zu halten für Kompetenzen des Mittelstandes in unserem Land. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei kurze Bemerkungen aus der Diskussion heraus. Zunächst vielen Dank für die konstruktiven Hinweise und auch für die komplexe Betrachtung des Themas, die nur an einer Stelle hinter das Niveau zurückfiel.
In Bezug auf die Eigenkapitallage der Unternehmen sind wir uns einig. Ich widerspreche Ihnen aber, Herr Christoffers, dass wir Zeit verloren hätten. Ich kann mich gut daran erinnern, in welcher Lage wir im Jahr 2003 waren und was die Grundlagen dafür waren, warum wir ein Mittelstandsprogramm als Investitionsprogramm aufgelegt haben. Die damalige Marktlage war gegenüber dem großen Investitionsbedarf schwach, nachdem sich in den 90er Jahren die erste Periode der Firmenentwicklung vollzogen hatte. Dieser Widerspruch, auf der einen Seite eine vergleichbar schwache Marktlage, auf der anderen Seite aber die Notwendigkeit zu investieren, hat es ganz einfach an Basis fehlen lassen, über revolvierende oder nachrangige Darlehen Finanzierungen zustande zu bekommen, die dem gerecht werden, was der Mittelstand damals wollte. Er wollte schneller als normal investieren und natürlich, weil es um Technologie ging, auch intensiv investieren. Deshalb sage ich: Was sich jetzt vollzieht, ist die Zeit des Umsteuerns in diese neuen Finanzierungsmodelle.
An einer Stelle möchte ich doch einmal auf das eingehen, was Frau Hesselbarth gesagt hat. Frau Hesselbarth, wenn Sie die Zahl der Gewerbeanmeldungen 2004 und 2007 gegenüberstellen, denken Sie bitte doch einmal ein bisschen darüber nach. Erstens: Im Land Brandenburg haben wir unter den ostdeutschen Ländern die höchste Selbstständigenquote. Zweitens war das genau die Zeit, in der die sogenannten Ich-AGs mehr zu Verwerfungen im Bereich des Mittelstandes geführt haben, als dass sie zukunftsträchtig gewesen wären.
Wir haben diese Periode gemeinsam abgearbeitet. Das haben wir alles ausgewertet. Dazu haben wir alle unsere Meinung gehabt. Aber nur diese Zahlen gegenüberzustellen? Wer glaubt, es muss immer nur wachsen, dem sei gesagt: Das ist schlicht Quatsch. Der Mittelstand verdient einen differenzierteren Blick.
Wir wollen natürlich, was die Eigenkapitalstärkung angeht, mit Beteiligungen arbeiten. Aber es entsteht ein falsches Bild, wenn hier gesagt wird, wir hätten die Beteiligungen nicht im Rahmen dessen, was vorgesehen war, erreicht. Warum? Wenn ein Finanzmarkt so ist, wie er ist, dass er insbesondere im Technologiebereich nicht das Risiko schultert für Startinvestitionen von Firmen, wir aus dieser Situation heraus wegen der Innovationsfähigkeit der Unternehmer sagen, wir gehen als Staat dort mit Fonds hinein, dann ist das - auf den Punkt gebracht - das
Geschäft mit der höchsten Risikobelastung. In dieser Situation muss man sich gut überlegen, was man macht, um nicht öffentliche Gelder zu verbrennen. Wir sind aufgrund von Lehren der Vergangenheit einen anderen Weg gegangen und haben gesagt: Jeder öffentliche Euro soll mit mindestens 75 Cent privatem Geld gehebelt werden. Wir haben gesagt, wir gehen nicht nur als Staat, sondern wir gehen mit einer Bank gemeinsam in dieses Investment hinein. Das war eine außerordentlich richtige Entscheidung, weil damit die Wirtschaftlichkeit dieses Investments gestärkt worden ist. Wir haben auf dem Weg zwar nicht die 30 Millionen Euro investiert, aber wir haben nicht 40 % private Beteiligungsquote, sondern 60 % private Beteiligungsquote erreicht. Das heißt doch, wir sind auf dem richtigen Weg. Wir hebeln zu öffentlichen Mitteln privates Investment dazu.
Das Letzte, was ich sagen möchte: Natürlich ist die Entwicklung der Kompetenzfelder keine des einfachen Fortschreibens. Das habe ich an dieser Stelle schon mehrere Male gesagt. Aber ich habe auch gesagt, dass das etwas ist, was in den Kontext einer wirtschaftspolitischen Ausrichtung gehört, am Anfang einer Wahlperiode als Schwerpunktsetzung stehen muss und nicht am Ende einer Wahlperiode. Alle wissen Bescheid: Wir müssen uns weiter konzentrieren. Wir müssen uns auch nach den Hilfebedürftigkeiten der einzelnen Branche differenzieren.
An dieser Stelle werden gegenwärtig Vorbereitungen getroffen. Da werden wir natürlich auch unsere Meinungen in die Wahlauseinandersetzungen einbringen. Aber dass die Branchen letztlich die erkennbaren wirtschaftlichen Potenzen des Landes Brandenburg sind, muss doch gemeinsames Anliegen sein. Der Status Ostdeutschland, Brandenburg - Förderland ist etwas, was mich in keiner Weise befriedigt. Wir wollen uns mit einem Mittelstand präsentieren, der kompetent ist und der in Branchen besondere Profession entwickelt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Fischer, vielen Dank für die Frage; vielleicht dient sie zur Klarstellung einiger Hintergründe. Wir wollen das Verfahren, das der Bund für die Bundesebene vorgeschlagen hat, übernehmen. Ich kann der Beschlussfassung des Kabinetts an der Stelle nicht vorgreifen, aber sagen, dass das Finanzministerium für den Bereich der Landesbauten und das Innenministerium in den einschlägigen Gemeindefinanzierungsregelungen eine solche Entscheidung vorbereitet.
Es geht um die Übernahme der veränderten Schwellenwerte für beschränkte und freihändige Vergabe. Bei Bauleistungen war bis dato eine beschränkte Vergabe bis zu einer Wertgrenze von 200 000 Euro vorgesehen; diese soll auf 1 Million Euro festgelegt werden. Eine freihändige Vergabe war nach der Neuregelung im letzten Jahr bis zu einer Wertgrenze von 20 000 Euro möglich; diese soll auf 100 000 Euro festgelegt werden. Bei der Vergabe von Dienstleistungen und Lieferungen würde sich der Schwellenwert ebenfalls von 20 000 auf 100 000 Euro erhöhen.
Das ist ein kurzzeitiger Eingriff. Auf der Grundlage der Klarstellung der VOL durch den Bund soll diese Erweiterung für zwei Jahre gelten. Wir versprechen uns davon eine Beschleunigung der Verfahren. Sie wissen, dass das Konjunkturpaket II nicht nur eine Fülle von Aufgaben beinhaltet, sondern auch unter einem gewissen Zeitdruck steht. Das ist jedoch Absicht. Diese Regelung soll zur Unterstützung beitragen.
Man kann nicht verhehlen, dass es ein unterschiedliches Echo auf diese Regelungen gibt. Es werden auch Stimmen laut, die monieren, dass dann von der öffentlichen Hand noch weniger Ausschreibungen veröffentlicht würden. Das muss bei der Umsetzung dieser Maßnahme berücksichtigt werden. Wir arbeiten zügig an der Umsetzung des Konjunkturpakets; ich denke, dass es hilft. - Danke schön.
Nein, das ist nicht vorgesehen. Ich glaube, etwas Derartiges ist mit diesem Verfahren auch nicht beabsichtigt. Ich will an dieser Stelle nicht die Diskussion vom vergangenen Mai nachholen, nur sagen, dass wir Rahmenregelungen treffen, die von den Handelnden dann natürlich angewandt werden müssen. Ich gehe aber davon aus, dass die Einheitlichkeit angesichts der national durchgängig geltenden Regelungen - die länderspezifischen Regelungen waren ja mitunter ein Manko - den Mut stärkt, nach diesen Regelungen zu verfahren, und dass damit auch - so sage ich einmal vorsichtig - die Streitanfälligkeit nicht noch zusätzlich verschärft wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Anmerkungen von meiner Seite zu dem schon umfänglichen Paket der Antworten auf die Große Anfrage der Linksfraktion.
Zunächst zum Dank: Den gebe ich gern weiter. Ich erweitere ihn aber noch. Die Zahlen, die in diesem Material zusammengetragen worden sind und die differenzierte Entwicklung darstellen, geben auch einen Hinweis darauf, dass nicht nur eine fleißige Arbeit geleistet wurde, um diese Materialien in dieser Form erstmalig so aufzuarbeiten, sondern sie geben auch ein Gefühl dafür, welch Arbeit von Förderinstitutionen, von der ILB, von den Häusern, die an der Förderung beteiligt sind, geleistet wurde, um diese Masse auch zu bewegen und sich für die Entwicklung unseres Landes Brandenburg, insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung, einzusetzen.
Die Antwort auf diese Frage ist für mich auch Anlass dafür, Dank und Anerkennung zu sagen. Ich weiß um Fehler, weiß um Rückschläge. Ich weiß um Probleme im täglichen Geschäft der Tausenden Anträge. Aber in Summe ist die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Brandenburg auch ein Beleg dafür, dass mit diesem Instrument der Gemeinschaftsaufgabe eine wichtige, eine richtige, eine gute Arbeit geleistet worden ist, wenn auch manch einer in diesem Saal - insbesondere auf der rechten Seite - noch nicht einmal das Grundverständnis dafür entwickelt hat, worum es dabei geht.
Wenn man dann noch in Rechnung stellt, dass es einen größeren Betrag aus EFRE-Mitteln, aus europäischen Mitteln gibt, wird das noch deutlicher. Man kann also sagen, dass die GA, die ja ihren Ursprung in den alten Bundesländern hat und als ein Instrument übernommen worden ist, ein Segen für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes gewesen ist, immer noch ist und weiter bleiben muss. Das ist natürlich auch ein Hinweis darauf, dass mit dieser Gemeinschaftsaufgabe - der Zusammenarbeit zwischen Land und Bund - eine große solidarische Leistung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Brandenburg vollbracht worden ist. Dafür empfinde ich Dank und Anerkennung. Das vergesse ich auch nicht im täglichen Umgang mit diesen Mitteln, wie ich auch nicht vergesse, dass die eigentliche Leistung diejenigen vollbracht haben, die die Firmen gegründet, die sie entwickelt haben. Die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Arbeitnehmer in unserem Land haben damit Gutes, Kluges getan. Ihnen gebührt die große Anerkennung dieses Hohen Hauses, des Landtages des Landes Brandenburg.
Jawohl, wir haben ein Interesse an einer Perspektive der GA über das Jahr 2014 hinaus. Ich gehe auch davon aus, dass es Tatbestände geben wird, die im Solidarpakt II auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung im Rahmen der GA wohl vorrangig Perspektive haben, denn bei der letzten Diskussion um die Zukunft der GA oder der I-Zulage wurde ja schon deutlich, dass es im nationalen Rahmen eher eine Präferenz für die Gemeinschaftsaufgabe als für die I-Zulage gibt. Deshalb müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass es bei der GA um das Wie der Zukunft geht. Darüber wird zum gegebenen Zeitpunkt, in der nächsten Legislatur, beraten werden. Ich gehe aber davon aus, dass sie auch in Zukunft eine gewisse Präferenz gegenüber der I-Zulage haben wird.