Vor Eintritt in die Tagesordnung teile ich Ihnen mit, dass zum Tagesordnungspunkt 3 - Gesetz zum Schutz von Gräber- und anderen Gedenkstätten - zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Verzicht auf eine Debatte vereinbart worden ist. Gibt es zur vorliegenden Tagesordnung weitere Bemerkungen oder Ergänzungen? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Zustimmung zur Tagesordnung? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.
Des Weiteren habe ich Ihnen mitzuteilen, dass die Abgeordneten von Arnim, Folgart und Schuldt ganztägig abwesend sind.
Die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Werner wurde zurückgezogen. Wir beginnen also mit den regulären Fragen. Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Klocksin, der Gelegenheit hat, die Frage 292 (Polizeieinsatz in Elsterwerda) zu stellen.
Einer Presseerklärung der Berlin-Brandenburgischen Landjugend war zu entnehmen, dass es bei einer Demonstration Brandenburger Bauern am 3. Mai in Elsterwerda zum Einsatz von Schlagstöcken gegen die Demonstrierenden kam, obwohl diese den Weisungen der Polizei Folge geleistet haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie begründet sich der Einsatz von Schlagstöcken gegen demonstrierende Bauern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Klocksin, ich danke Ihnen, dass Sie diese Frage stellen, weil Sie mir damit Gelegenheit geben, einiges klarzustellen. Herr Kollege Folgart hat dazu eine schriftliche Anfrage eingereicht, die wir ebenfalls beantworten werden.
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Die Brandenburger Polizei erhielt am 2. Mai auf der Grundlage eines von der sächsischen Polizei vorgelegten Flugblattes von der beabsichtigten Veranstaltung vor dem Campina-Werk in Elsterwerda am 3. Mai um 10 Uhr Kenntnis. Nach einer ersten Intervention der Polizei beim Bundesverband Deutscher Milchviehhalter Nord meldete dieser am 2. Mai nachmittags die Versammlung an.
Die Polizei genehmigte diese Versammlung unter Auflagen; unter anderen unter der Bedingung, die Wege zum Milchwerk nicht zu blockieren. Die Firma Campina hatte der Polizei vor
Beginn der Versammlung erklärt, dass betriebsbedingt ein Einbzw. Ausfahren von Lkws nach 12 Uhr möglich sein müsse.
Die Versammlung begann am 3. Mai um 11 Uhr - eine Stunde später, als ursprünglich vorgesehen. Durch verschiedene Redner aufgefordert, begannen etwa 180 Versammlungsteilnehmer, das Werkstor zu blockieren. Während der Blockade äußerte der Versammlungsleiter, dass er keinerlei Einfluss mehr auf die Teilnehmer habe, und erklärte um 13 Uhr die Versammlung für beendet.
Die Teilnehmer zogen jedoch nicht ab, sondern blockierten weiterhin das Werkstor, wozu sie von verschiedenen Rednern aufgefordert worden waren. Die Polizei wollte die Personalien eines der maßgeblichen Redner feststellen, um gegen ihn eine Anzeige wegen Aufforderung zu Straftaten vorzunehmen. Die Personalienfeststellung wurde durch umstehende Personen mit erheblicher Gewalt gegen Polizeibeamte verhindert. Dabei wurden Beamte aus der Menge heraus geschlagen; ein Beamter wurde von hinten umklammert. Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, wurden die Polizeikräfte zurückgezogen. Zu diesem Zeitpunkt trugen die Polizisten ihren Einsatzanzug mit leichter Schutzweste - ohne Körperschutz, Helm und Schlagstöcke.
Ab 13.45 Uhr kündigte der Einsatzleiter wiederholt die Auflösung der Blockade durch die Polizei an. Daraufhin entfernten sich die Teilnehmer, bis auf sieben Personen, deren Identität zur Vorlagen einer Anzeige festgestellt wurde. Die Polizeikräfte der Landeseinsatzeinheit wurden vom Polizeiführer angewiesen, Identitätsfeststellungen vorzunehmen. Sie trugen den Körperschutz und waren mit der persönlichen Ausrüstung sowie der Sonderausrüstung ausgestattet.
Eine Person wurde unter starkem Widerstand festgenommen. Umstehende Personen mussten zurückgehalten werden, damit sie dem Festgenommenen nicht zur Hilfe kommen konnten. Offensichtlich ist dadurch der Eindruck erweckt worden, die Polizei habe die Festnahme brutal und völlig unnötig vorgenommen. Tatsache jedoch ist, dass weder ein Teilnehmer noch der Festgenommene mit einem Schlagstock geschlagen worden sind. Polizeilich ist festzustellen, dass sich der Tatverdächtige gegen die Identitätsfeststellung mit großem Krafteinsatz wehrte; mehrere Polizisten mussten ihn überwältigen.
Von der Polizei wurde Anzeige gegen mehrere Personen, zum Beispiel wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt oder Aufforderung zu Straftaten erstattet; Teilnehmer haben Polizeibeamte wegen Körperverletzung angezeigt. Ich denke, dass solche Konflikte und berechtigten Proteste, gegen die ich im Grunde nichts einzuwenden habe, nur friedlich verlaufen, wenn die Regeln des Rechtsstaats eingehalten werden. Hätte es eine vernünftige Kooperation zwischen den Veranstaltern und der Polizei gegeben und wären die im Rahmen der genehmigten Veranstaltung erfolgten Auflagen beachtet und eingehalten worden, hätte die Veranstaltung ohne die Durchführung polizeilicher Maßnahmen stattfinden können.
Vielen Dank für die Sachaufklärung. Wir werden sie als Antwort auf die Frage des Kollegen Folgart in Schriftform erhalten.
Meine Information - ich hatte es eingangs erwähnt - bezieht sich auf die Presseerklärung der Berlin-Brandenburgischen Landjugend, nicht auf „irgendwelche“ Presseveröffentlichungen - wie soeben zugerufen wurde. Die Autoren der Presseerklärung haben nach eigenen Angaben an der Veranstaltung teilgenommen. Deren Wahrnehmung des Vorgangs mag sich etwas anders darstellen, als Sie es vorgetragen haben. Ich greife Ihre Worte auf und formuliere sie als Frage: Sie sehen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in diesem Einsatz gewahrt?
Herr Dr. Klocksin, ich beziehe mich auf Aussagen von Polizisten, die dabei waren. Die Polizei war ab 10 Uhr vor Ort. Die Polizisten trugen Schutzwesten, die zur normalen Polizeiausstattung gehören und in solchen Einsätzen zu tragen sind. Kräfte der Landeseinsatzeinheit wurden erst eingesetzt, als um 13.45 Uhr - die Versammlung war zu diesem Zeitpunkt bereits beendet - feststellbar war, dass von den Teilnehmern Gewalt ausging und sie nicht gewillt waren, den Aufforderungen der Polizei Folge zu leisten. Von daher sehe ich keinen Anlass, anzunehmen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt worden ist. Ich beurteile dies auf der Basis der mir zur Verfügung stehenden Informationen.
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Die Frage 293 des Abgeordneten Petke wird zugunsten der Frage 301 (Errichtung einer Leistungsprofilklasse am Barnim-Gymnasium in Bernau) der Abgeordneten Hartfelder zurückgezogen. Bitte, Frau Hartfelder.
Am Barnim-Gymnasium in Bernau soll nach den Planungen des dortigen Schulamtes keine Leistungsprofilklasse errichtet werden, während am örtlichen Praetorius-Gymnasium eine Übernachfrage besteht. Im Gymnasium in Eberswalde bestand ebenfalls eine Übernachfrage.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die Situation an den drei Gymnasien mit den Leistungsprofilklassen dar?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hartfelder, am Praetorius-Gymnasium in Bernau und am Humboldt-Gymnasium in Eberwalde kann zum nächsten Schuljahr jeweils eine Leistungsprofilklasse mit 28 geeigneten Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden. Am Barnim-Gymnasium in Bernau wird im kommenden Schuljahr keine Leistungsprofilklasse eingerichtet, da sich dort keine 25 geeigneten Schülerinnen und Schüler angemeldet haben. Damit wäre Ihre Anfrage im Grunde beantwortet, aber ich möchte gern noch etwas hinzufügen:
Zum Stichtag lagen beim Barnim-Gymnasium 14 Anmeldungen vor. Wie gesagt: Die Anmeldung von 25 geeigneten Schü
lern ist die Grundvoraussetzung zur Schaffung einer Leistungsprofilklasse. Eine von 14 Anmeldungen erfolgte ungerechtfertigt, weil der Schüler nicht über die geforderte Notensumme von fünf in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde verfügte, sondern von sechs , sodass sich also nur 13 geeignete Schüler angemeldet hatten. Um die geforderte Zahl von 25 zu erreichen, hätte das Barnim-Gymnasium also zwölf Schülerinnen und Schüler vom Praetorius-Gymnasium oder von benachbarten Gymnasien, beispielsweise aus Eberswalde, benötigt.
Am Praetorius-Gymnasium ließ der Schulleiter ein Aufnahmeverfahren durchführen. Dabei wurde festgestellt, dass von den potenziellen Schülern, die aufgrund der Übernachfrage auf das Barnim-Gymnasium hätten wechseln können, einige nur bedingt geeignet und einige ungeeignet waren. Auf diesen Umstand ist die Schulleiterin des Barnim-Gymnasiums bereits am 18. März vom Schulamt hingewiesen worden. Daraufhin forderte die Schulrätin die Schule auf, durch Werbemaßnahmen zum Beispiel in der Presse - dafür zu sorgen, dass geeignete Bewerber hinzukommen. Im Zuge dieser Werbemaßnahme kam ein Kind hinzu, das die Notensumme ebenfalls nicht erreichte. Aus Eberswalde kam eine Bewerbung hinzu; der Vater eines Schülers arbeitet in der Nähe des Barnim-Gymnasiums und sie können somit gemeinsam dorthin fahren.
Laut Aussage des Eberswalder Schulleiters bekamen alle Schüler, die dort keine Aufnahme fanden, den Hinweis der Ausweichmöglichkeit an das Barnim-Gymnasium, wovon nur ein Schüler Gebrauch machte. Das ist nicht verwunderlich, da die Entfernung sehr groß und die Verkehrsanbindung sehr schlecht ist.
Übrigens gibt es im Ü7-Verfahren - bei zwei Jahre älteren Schülern - auch keinen Austausch zwischen Eberswalde und Bernau.
Auf weitere Details werde ich aus Zeitgründen nicht eingehen; es liegt alles vor. Ihrem Fraktionsvorsitzenden, Frau Hartfelder, sind alle Informationen zugegangen. Wir können uns darüber gern noch unterhalten.
Ich stelle fest: Zu keinem Zeitpunkt meldeten sich 25 geeignete Schülerinnen und Schüler am Barnim-Gymnasium an. Anders lautende Erklärungen - unter anderem von einer stark engagierten Elterninitiative - beziehen Kinder ein, die beispielsweise nicht über die geforderte Notensumme verfügen oder aus anderen Gründen für die Leistungsprofilklasse nicht geeignet sind.
Ich gestehe ein, dass das Verfahren vom Schulamt - das wurde bereits zum Teil vom Schulamt ausgewertet - nicht so glücklich und professionell geführt wurde, wie ich es mir wünschte. Unter anderem war die Zeit für eine Entscheidung sehr knapp bemessen.
Die aktuelle Lösung halte ich für angemessen: Inzwischen wurde in Bernau eine Leistungsprofilklasse aus den besten Schülern beider Aufnahmeverfahren gebildet. Die Klasse besteht aus 28 Schülern, von denen sich zwölf ursprünglich für das Barnim-Gymnasium bewarben. Demnach wurden von den ehemals 13 Bewerbern zwölf in diese Leistungsprofilklasse aufgenommen.
Am Ende bringe ich noch zwei Bemerkungen - sie sind mir sehr wichtig - an, da es anders lautende Meinungen gab: Er
stens waren weder ich noch mein Haus je daran interessiert, das Zustandekommen von Leistungsprofilklassen auf Druck von Schulämtern oder Ähnlichem zu verhindern.
Zweitens sollte die Schule selbst, bevor man versucht, eine Leistungsprofilklasse - ich sage es einmal salopp - zusammenzustoppeln, darüber nachdenken, warum es dort 14 Anmeldungen gab, während in zwei benachbarten Gymnasien die Bewerberzahl so hoch war, dass ein Auswahlverfahren stattfinden musste. An diesem Punkt sollte die Kritik zuerst ansetzen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es ergab sich eine Reihe von Nachfragen. Als Erste hat die Fragestellerin, Frau Hartfelder, das Wort.
Herr Minister, meine erste Frage: Trifft es zu, dass Sie die Professionalität hinsichtlich dessen bemängeln, dass den Schülern des Humboldt-Gymnasiums die Alternativen nicht schriftlich genannt wurden und die Eltern innerhalb von zwölf Stunden darüber entscheiden mussten, ob der Schulweg nach Bernau für die Schüler aus dem Raum Eberswalde tragbar ist? Wie bewerten Sie das?
Meine weiteren Fragen beziehen sich auf das Anmeldeverfahren und den Nachgang: Welchen Grund gab es dafür, nach Beendigung des standardisierten Aufnahmeverfahrens - das über das Gespräch der Schulleitung mit den betroffenen Schülern psychologische Aspekte beinhaltet - noch einen Schulpsychologen zwecks Bewertung der Schülerleistungsfähigkeit hinzuzuziehen? Wie bewerten es die Landesregierung und das Ministerium, dass sich dieser Schulpsychologe lediglich anhand der Aktenlage über den Leistungsstand der Schüler kundig machte, also ohne den Schüler zu sehen?
Prinzipiell ist es nicht üblich, die Schüler schriftlich auf die Alternativmöglichkeit, an ein benachbartes Gymnasiums zu gehen, hingewiesen werden, zumal dies so weit entfernt liegt. Laut Aussage des Schulleiters in Eberswalde - ich zweifle sie auf keinen Fall an - wurde in jedem Gespräch auf die Alternativmöglichkeit in Bernau hingewiesen. Zudem sind - das betone ich an der Stelle - im Kreis und in der Umgebung von Bernau die Angebote bekannt, sodass die Elternteile bei einer Ablehnung nicht schriftlich auf andere Möglichkeiten hingewiesen werden mussten.
Der Einsatz der Schulpsychologin ist aus meiner Sicht durchaus im Sinne der betreffenden Schüler getroffen worden. Der Schulleiter des Praetorius-Gymnasiums teilte dem Schulamt mit - das wurde nicht veröffentlicht -, dass ein Teil der Schüler, die sich bei ihm bewarben, nur bedingt bzw. nicht geeignet ist und aufgrund der Übernachfrage nicht aufgenommen werden kann. Daraufhin ließ das Schulamt die Akten dieser Schüler von einer Schulpsychologin prüfen, unter anderem auch die Ergebnisse des IQ-Tests. Daraus ergab sich, dass einige Bewerber im Bereich „unterdurchschnittliche Intelligenz“ statt - wie bei einer LPK angedacht - im Bereich „überdurchschnittliche Intelligenz“ lagen.
Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren die LPK verhindern sollte. Im Gegenteil, es sollte dazu dienen, die Chancen der Kinder gerecht zu betrachten. Es macht keinen Sinn, dass Schüler, die das geforderte Leistungsvermögen nicht besitzen, in eine Leistungsprofilklasse kommen, weil sie dann überfordert sind, und sie mit Misserfolgserlebnissen verlassen müssen.
Dass die Schulpsychologin nach Aktenlage entschieden hat, war unter anderem dem Zeitfaktor geschuldet. Jedoch gab es keine Veröffentlichung. Die Elterninitiative arbeitet zum Beispiel mit dem Argument, dass geeignete Schüler abgelehnt wurden. Zu diesem Zeitpunkt wusste niemand von geeigneten oder nicht geeigneten Schülern, weil das Schulamt und der Schulleiter das natürlich nicht veröffentlichten.
Meine Frage bezieht sich auch auf den Einsatz der Schulpsychologin nach dem Auswahlverfahren. War das Schulamt berechtigt, der Schulpsychologin ohne Zustimmung der Eltern Einsicht in die Akten zu gewähren?
Zum derzeitigen Zeitpunkt gehe ich davon aus. Im Nachhinein glichen wir das Verfahren mit dem Schulamt ab und stellten kein schuldhaftes Verhalten des Schulamtes fest. Der Ansatz war nicht, diese Kinder zu behindern, sondern zu prüfen, ob die Aussage des Schulleiters, sie seien nicht geeignet, zutrifft. Ein Schulleiter entscheidet in diesem Verfahren subjektiv; man traut ihm viel zu. Ich bin sicher, sowohl mein Kollege in Eberswalde als auch der Leiter des Praetorius-Gymnasiums haben verantwortungsbewusst gehandelt. Die erneute Prüfung des Schulamtes geschah zugunsten der betroffenen Schüler.