Ich habe als Erstes die angenehme Pflicht und Freude, einem Kollegen zum Geburtstag zu gratulieren. Exakt am 18.09.1981 erblickte Torsten Krause das Licht der Welt. Herzlichen Glückwunsch und viel Freude!
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt der Neudruck der Tagesordnung vor. Gibt es zu dieser Tagesordnung Anmerkungen? Das scheint mir nicht der Fall zu sein. Ich lasse über die Tagesordnung abstimmen. Wer nach ihr verfahren möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist beides nicht der Fall. Damit haben Sie gleichzeitig beschlossen, wie Ihnen hoffentlich nicht entgangen ist, dass wir heute die Mittagspause durchmachen.
Wir haben eine Reihe von Abwesenheiten zu verzeichnen, die Sie optisch wahrnehmen können. Ich werde sie jetzt nicht im Detail vorlesen.
Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüße ich unsere Gäste: Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums in Potsdam. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg und einen interessanten Vormittag für euch!
Thema: Wachsende Altersarmut in Brandenburg als Ergebnis von sinkenden Renten, von Arbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen
Wir eröffnen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Wolff-Molorciuc erhält das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es um die, die sich an Frau Geywitz nicht mehr so ganz ein Beispiel nehmen können.
Mit der heutigen Aktuellen Stunde setzt meine Fraktion das Thema der drohenden Altersarmut auf die Tagesordnung. Wohlgemerkt, wir setzen es auf die Tagesordnung; erfunden haben wir es nicht.
Um das zu unterstreichen, verweise ich auf die Studie zweier Sozialdemokraten. Der Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn, und der Sozialminister von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, haben am 14. April 2008 eine Studie zu den Alterseinkünften in Ostdeutschland vorgelegt. Darin warnen sie vor hoher Altersarmut in den neuen Bundesländern, die aus der hohen Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen geringen Rentenanwartschaften resultiert.
Die Rentenpolitik der Bundesregierung und auch dieser Landesregierung ist spätestens seit der Agenda 2010 auf ein einziges Ziel fixiert: Die Beiträge zur Rentenversicherung dürfen nicht steigen, zumindest nicht über die magische Zahl von 20 %.
Zu diesem Zweck wurden unter anderem Rentenerhöhungen ausgesetzt, die „Rente mit 67“ eingeführt und sogar die Rücklagen der Rentenversicherung angegriffen. Die Wirksamkeit all dieser Maßnahmen kann man sehr wohl bezweifeln.
Die „Rente mit 67“ führt beim beitragzahlenden Arbeitnehmer, der Ihnen doch so besonders am Herzen liegt, zu einer Entlastung von 0,25 Beitragspunkten.
- Mal abwarten! - Bei einem Monatseinkommen von 2 000 Euro wären das 5 Euro monatlich. Für diese monatliche Ersparnis von 5 Euro muss dieser Arbeitnehmer zwei Jahre länger arbeiten oder - was realistischer ist - er geht trotzdem mit 65 Jahren in Rente und nimmt dafür Abschläge in Kauf. Konkret sind das pro vorgezogenen Monat 0,3 % der Rente, bei 24 Monaten also 7,2 % der Rente.
Bei einem Rentenanspruch von eigentlich 1 000 Euro hat er demnach Monat für Monat 72 Euro weniger - und das nicht nur für diese zwei Jahre, sondern bis ans Lebensende.
- Kleinen Moment, so schnell kann doch keiner! - Unter dem Gesichtspunkt von Altersarmut bleibt auch die von Ihnen propagierte private Vorsorge ein untauglicher Ansatz. Bekanntermaßen wird ein Anspruch aus einer Riester-Rente auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angerechnet. Die staatliche Förderung des Riesterns wird aber de facto aus Einsparungen des Staates bzw. der Rentenversicherung finanziert.
Da kann ich nur Norbert Blüm zustimmen - der sich darüber wundern wird -, wenn er meint, man dürfe die private Ergänzung nicht auf dem Buckel der Rentenversicherung ausführen.
Mit anderen Worten: Mit Hilfe der privaten Ergänzung die Rentenversicherung ramponieren und dann die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, dass die Rente sinkt! „Das habt ihr doch gewusst; das ist doch Ziel der Übung“, sagte Blüm.
Die hier unvollständig skizzierten Entwicklungen und politischen Entscheidungen erhöhen das Risiko von Altersarmut. Nimmt man die Grundsicherung im Alter zum Maßstab, sind heute in Ostdeutschland lediglich gut 1 % der über 65-Jährigen davon betroffen. Im Land Brandenburg ist die Zahl innerhalb von drei Jahren, zwischen 2003 und 2006, allerdings um etwa ein Drittel gestiegen. Mir ist niemand bekannt, der davon ausgeht, dass sich das Problem entweder von selbst oder dadurch löst, dass der Kurs in der Renten- und Sozialpolitik so weitergefahren wird wie bisher.
Im Gegenteil, nach Berechnungen der Volkssolidarität wird in zehn bis 20 Jahren jeder Fünfte von Altersarmut betroffen sein.
Was tun? Es gibt kein wirksameres System der wirtschaftlichen Absicherung im Alter als die gesetzliche Rentenversicherung, solidarisch organisiert und umlagefinanziert.
Die Politik der letzten zehn Jahre hat nichts unversucht gelassen, Norbert Blüms berühmten Satz „Die Rente ist sicher“ Lügen zu strafen. Ja, die gesetzliche Rentenversicherung muss reformiert werden, aber sie darf nicht abgeschafft werden.
Unter Reformierung stellt sich die Fraktion DIE LINKE eine Erwerbstätigenversicherung vor, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch einzahlen und die alle Erwerbstätige - auch Abgeordnete und Selbstständige - versichert.
Für Ostdeutsche stellt sich die Situation als besonders dar: gesetzliche Rente oft einzige Altersvorsorge, stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, niedrigere Löhne, Ansprüche aus Anwartschaften gekappt.
Auch vor diesem Hintergrund ist die Frage der Angleichung des Rentenwertes Ost zu betrachten. Heute liegt dieser Rentenwert 12 % unter dem für den Westen. Deshalb ist eine politische Initiative zur Rentenangleichung ein richtiger und notwendiger Schritt.
Es ist eine notwendige Aufgabe, Altersarmut entgegenzutreten. Allerdings muss dieser Schritt ernst gemeint sein. Sie müssen den Schritt gehen und dürfen nicht nur „das Bein heben“.