Protocol of the Session on July 10, 2008

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist 10 Uhr. Ich möchte unsere heutige Sitzung eröffnen. Es gibt Bemerkungen zum Entwurf der Tagesordnung. Zum Tagesordnungspunkt 3 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008/2009 (Nachtragshaushalt) - gibt es den Wunsch auf Veränderung, und zwar insofern, als es nunmehr Redezeiten gibt; dies ist im Entwurf noch ohne Debatte ausgewiesen.

Darüber hinaus gibt es zum Tagesordnungspunkt 4 - Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg „Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik“ - eine Verabredung innerhalb der Fraktionen, dass die Redezeiten auf Variante 4 festgelegt werden.

Gibt es zu diesen Vorschlägen bzw. zur Tagesordnung insgesamt Bemerkungen? Wenn das nicht der Fall ist, können wir nach der so veränderten Tagesordnung verfahren. Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich Sie um das Handzeichen, um die Tagesordnung zu bestätigen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? - Einstimmig wurde hier so beschlossen, sodass wir sofort in den Tagesordnungspunkt 1 eintreten können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde

Thema: „Opferschutz vor Täterschutz - Möglichkeiten und Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung“

Antrag der Fraktion der CDU

Ich bitte Herrn Abgeordneten von Arnim, die Aussprache zu eröffnen. Während er zum Pult kommt, möchte ich Schülerinnen und Schüler der Karl-Foerster-Grundschule Potsdam bei uns herzlich begrüßen. Seid willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die vor uns liegende Diskussionsstunde kann man nach der Beratung im Bundesrat in der letzten Woche nach unserem Empfinden mit Fug und Recht als Aktuelle Stunde bezeichnen.

Die Möglichkeiten und Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Hinblick auf Opferschutz vor Täterschutz sind seit vielen Jahren eines der besonderen strafrechtlichen Themen, welches einmal die Justiz, aber auch Parlamente und somit unsere Gesellschaft insgesamt bewegt, ja sogar Wahlausgänge beeinflusst.

Seit mindestens zehn Jahren wird dieses Thema aktuell in der Öffentlichkeit behandelt, und je nach Aktualität in den vorgenannten Bereichen, zuzüglich der entsprechenden Medien, wurde höchst unterschiedlich und zum Teil sogar sehr strittig

darüber diskutiert. Hier stehen sich die Auffassungen geradezu diametral gegenüber; denn es wird leider, wie so oft in unserem Lande, hier besonders stark der Standpunkt und je nachdem, auf welcher Seite man steht, die emotionale Seite durchaus zum Klingen gebracht.

Worüber reden wir eigentlich? Was ist Grundlage und Hintergrund dieses Gesetzes? Es geht in dieser Frage um die Abwägung des Schutzes des potenziellen Opfers gegen die Freiheitseingriffe der entsprechenden Täter. Bezüglich der Opfer reden wir nicht über einen Apfeldiebstahl, sondern sprechen über Schwersttaten gegen Leib und Leben, zum Teil mit Todesfolge, und da - gebe ich freimütig zu - möchte ich nicht einem Opfer oder der Familie eines Opfers gegenübertreten und achselzuckend feststellen müssen: Da haben Sie wohl Pech gehabt! Oder möglicherweise: Das ist bei Ihnen dumm gelaufen.

Bei diesen Tätern handelt es sich um Straftäter, die zum Zeitpunkt der Straftat Jugendliche und am Haftende sogenannte junge Erwachsene waren, die, juristisch ausgedrückt, junge Heranwachsende sind. Wenn bei solchen Straftätern am Ende der Haftzeit zwei Psychologen zu der Prognose gelangen: Der Täter wird mit großer Wahrscheinlichkeit nach seiner Entlassung wieder oder weiter zu einer Gefahr für die Gesellschaft, soll die in Rede stehende Sicherungsverwahrung angewandt und durch einen Gerichtsbeschluss verhängt werden.

Es wird dann mindestens jährlich überprüft, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist; denn es wird ja wie schon zur Haftzeit großer Wert darauf gelegt, dass der Therapeut unter allen Umständen zumindest den Versuch unternimmt, den Täter wieder auf einem guten Weg in die Gesellschaft zurückzuführen. Das ist ja Sinn und Zweck der ganzen Angelegenheit.

Wir wollen am Ende kein neues Opfer, und wir wollen auch keinen neuen Ihn oder Sie als Täter sehen. Besonders unter dem Wiedereingliederungsgedanken ist die Unterbringung zur Sicherungsverwahrung ein wichtiges, wie wir meinen, das Mittel schlechthin, um helfend diese jungen Menschen auf den Weg in die Gesellschaft zurückzubringen.

An dieser Stelle möchte ich unbedingt unserer Justizministerin, Frau Blechinger, herzlich Dank sagen. Sie hat nicht nur innerhalb unserer Landesgrenzen, sondern darüber hinaus bei Justizministerkonferenzen und bei sonstigen sich bietenden Gelegenheiten immer wieder auf den Opferschutz hingewiesen und ganz besonderes Augenmerk darauf richten lassen. Ich nenne an dieser Stelle nur ein einziges Beispiel, über das gestern schon einmal in diesem Hause gesprochen wurde, die Hasskriminalität, ein Thema, das auch im Bundesrat behandelt worden ist.

Nun wurde bzw. wird in diversen Medien - besonders in den schreibenden - viel über die Sicherungsverwahrung veröffentlicht. Wenn ich lese, dass jetzt bereits 14-Jährige weggesperrt werden, und das auf Dauer, dann finde ich das nicht nur schlimm, sondern fast schon unerträglich, denn es ist ja nicht wahr. Beispielsweise liest man in „Der Zeit“: „Der politischmediale Verstärkerkreislauf führt dazu, dass letztlich die schädlichen Neigungen des Mobs in Gesetze gegossen und in ,Recht’, also Urteile, umgesetzt werden. Wahres Recht will Vernunft und leitet sich vom Begriff ,richtig’ her, doch unter dem Dikat der Desinformation wird nicht mehr das Richtige zum Recht, sondern das Falsche.“

Wenn man das zur Kenntnis genommen hat, fällt einem eigentlich nur der Kurfürst ein, der es den Untertanen untersagte, den beschränkten Maßstab seiner Erkenntnisse an das Handeln der Obrigkeit anzulegen. So weit der erste Teil. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr von Arnim. - Das Wort erhält Herr Abgeordneter Sarrach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vom Bundesrat in der letzten Woche beschlossene Gesetzesänderung stellt mit allen anderen vorangegangenen Gesetzesänderungen einen Paradigmenwechsel im Strafrecht dar. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung der nach Jugendstrafrecht Verurteilten ist ein politisch und wohl auch gesellschaftlich mehrheitsfähiger weiterer Baustein im Ringen um den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern, einem wichtigen und zu unterstützenden Ziel.

Der Schutz der Menschen vor Straftaten und vor allem schnelle unbürokratische und auch effektive Hilfe für Opfer sind für meine Fraktion wichtige politische Aufgaben. Dieses Instrument rundet, so schreiben Sie es in Ihrem Antrag, das Spektrum der Eingriffsmöglichkeiten für die Situation einer erst später beurteilbaren Gefährlichkeit bei einem Straftäter ab. Das wird, fürchte ich, nicht der letzte Baustein dieser Art in Ihrem rechtspolitischen Konzept sein. Das schon ist Grund genug, heute nachdenklich zu sein. Schließlich mahnen Sie in Ihrem Antrag an, über Möglichkeiten und Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung, also über das Spannungsverhältnis des Opferschutzes und den auch zu beachtenden Rechten der Täter, zu sprechen.

Im modernen demokratischen Verfassungsstaat ist es im Ergebnis das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit, das immer wieder neu bestimmt werden muss. Benjamin Franklin wird der Satz zugesprochen: Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.

Die jüngste Gesetzesänderung ist ein einseitiger Pendelschlag in Richtung Sicherheit. Nunmehr steht Verbrechensverhütung auf einer Prognosebasis im Vordergrund oder anders gesagt: Der Opferschutz soll vor den Täterschutz gestellt werden. Das ist zunächst nur eine Losung und noch keine Lösung.

Schauen wir in Richtung der Freiheit, dann sehen wir die Fundamente unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Seit dem Habeas Corpus Act 1679 haben sich Demokraten in England das Recht erstritten, dass niemand mehr vom König willkürlich in Haft gehalten werden durfte.

(Dr. Niekisch [CDU]: 40 Jahre Unterbrechung durch die DDR-Zeit!)

Das Habeas-Corpus-Prinzip ist in Artikel 104 Grundgesetz übernommen worden. Es bedeutet fortgedacht auch, Herr Dr. Niekisch, dass nach einer Freiheitsstrafe die Straftat, so

brutal und abscheulich sie auch begangen worden sei, zunächst als endgültig abgeurteilt und verbüßt gelten muss, anderenfalls wäre dies auch ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung nach Artikel 103 Abs. 3 Grundgesetz.

Es ist in der Tat ein Spannungsverhältnis, jemandem, der seine Straftat durch Haft verbüßt hat, mittels Sicherungsverwahrung für in der Zukunft liegende und lediglich prognostizierte, zu erwartende neue Straftaten, die niemand mit Sicherheit vorhersagen kann, die Freiheit weiterhin zu entziehen. Denn staatliche Verwahrung - der Begriff ändert daran gar nichts - bleibt Freiheitsentzug.

Die Opfer von brutalen Straftaten müssen dafür kein Verständnis aufbringen. Das vermag ich auch nicht zu verlangen. Es ist aber auch kein akademischer Streit, denn es betrifft Menschen, für die die Gesellschaft ebenfalls eine Verantwortung hat, nämlich die der Resozialisierung.

Natürlich kann man vertreten, dass es stets Vorrang habe, Opfer durch eine Sicherungsverwahrung als Ultima Ratio zu schützen, also Opfer zukünftiger Straftaten, von Straftaten also, die noch nicht begangen wurden. Dann müssten wir bereit und fähig sein, in die Zukunft jedes Täters mit erheblicher Straftat zu blicken und abzuschätzen, ob er wieder straffällig wird. Dieser konkret umgesetzte verständliche Wunsch nach möglichst absoluter Sicherheit wird viele mögliche zukünftige Opfer schützen. Von besorgten Kritikern der Sicherheitsverwahrung wie mir dürfen Sie erwarten, dass ich das auch freimütig feststelle. Jedem Einzelnen, der dadurch vor abscheulichen Taten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung geschützt wird, wünsche ich dies von Herzen.

Dieser Wunsch nach absoluter Sicherheit führt aber auch dazu, eben weil niemand in die Zukunft sehen kann - weder Psychologen noch Wahrsager -, dass es Menschen geben wird, die für Straftaten weiterhin in Verwahrung gehalten werden, die sie noch nicht begangen haben und nie begehen werden.

Jeder Mensch ist und bleibt Träger von Chance und Risiko. Deshalb sind seine Wege letztlich unergründlich. Hier liegt das Grundproblem des Konzepts der Sicherungsverwahrung. Die Gerichte werden vor eine fast nicht zu lösende Aufgabe gestellt. Es ist aus wissenschaftlicher Sicht kaum möglich, eine verlässliche Prognose über die künftige Begehung schwerwiegender Straftaten abzugeben. Wer, wie wir alle, mehr Opferschutz will, ist ebenso verantwortlich, nicht die Anzahl der Menschen zu vergrößern, über die eine falsche Prognoseentscheidung getroffen wurde und die dann ein Leben lang ohne weitere neue Schuld in Verwahrung sitzen.

Die Befürworter der Sicherungsverwahrung sollten auch so ehrlich sein, dies einzuräumen, selbst wenn die Sicherungsverwahrung ein Instrument ist, das sich politisch gut verkaufen lässt, weil es scheinbar die Richtigen trifft. Ein ungeeignetes und in der Folge ungerechtes Instrument wird nicht dadurch geeignet und gerecht, dass es weniger Menschen ungerecht ihrer Freiheit beraubt. Unrecht bleibt im Einzelfall immer Unrecht, auch wenn es weniger Menschen betrifft.

Wenn ich eingangs vom Paradigmenwechsel im Strafrecht gesprochen habe, dann deshalb, weil mit dem Ausbau von Instrumenten, die immer isoliert als Ultima Ratio gelten, der Charak

ter der Gesellschaft verändert werden kann. In diesem Zusammenhang stellt sich für mich die Frage, welche Erfahrungen der Vergangenheit gelehrt haben, dass es einen Beitrag zum Opferschutz darstellt, jugendliche Straftäter in der Sicherungsverwahrung zu belassen. Die in den letzten Jahren geschehenen schrecklichen Taten waren nach meiner Erinnerung überwiegend Taten erwachsener Straftäter. Zu dem beschlossenen Gesetzentwurf gab es daher im Bundestag auch starke Vorbehalte. Er wurde für eine Fehlentscheidung gehalten. Eine echte Entlastung der Gesellschaft von erheblichen Straftaten wurde nicht erwartet.

Das neue Gesetz ist auch nicht die erste Reform der Sicherungsverwahrung in den letzten Jahren. Im Gegenteil, eine Reformwut - meist nach schlimmen Einzeltaten - hat dazu geführt, dass die Sicherungsverwahrung nicht mehr absolute Ausnahme im Strafrecht ist. 1996 befanden sich bundesweit 176 Menschen in Sicherungsverwahrung. Vergangenes Jahr waren es schon 427, und das bei stagnierender bzw. zurückgehender schwerer Kriminalität.

Es wird zu beobachten sein, ob es tatsächlich Fälle nach Jugendstrafrecht Verurteilter für die beschlossene Regelung geben wird. Fakt ist auch, dass eine größere Anzahl an Sachverständigen zur Prognose erforderlich sein wird. Da sind Sie, Frau Justizministerin, in der Pflicht, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, und nicht nur dort.

Bei der Einführung des Jugendstrafvollzugsgesetzes für Brandenburg wurde es unserer Meinung nach versäumt, besonderen Wert auf eine auf Erziehung der Verurteilten bedachte Gestaltung des Strafvollzuges zu legen. Aber nur, wenn den Jugendlichen oder den Heranwachsenden ausreichende Möglichkeiten für eine Entwicklung hin zu einer künftigen Lebensführung ohne Straftaten geboten worden sind, kann ihnen, wenn sie diese Möglichkeiten ungenutzt lassen, ein die Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigender Vorwurf gemacht werden. Ansonsten sehen wir genau wie der Deutsche Richterbund die Gefahr, dass die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung als Sicherheitsnetz für einen misslungenen Jugendstrafvollzug dienen soll.

Gerade die Problematik künftiger Prognosebegutachtungen von zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Personen, die zum Begutachtungszeitpunkt bereits eine langjährige Jugendstrafe verbüßt und somit aufgrund ihres Alters einen wesentlichen Teil ihres Erwachsenwerdens unter Haftbedingungen verbracht haben, birgt wesentliche Risiken bei der Begutachtung in sich.

So rücken die Gutachter in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Kritik. Dass Prognosen sehr unsicher sind, zeigen immer wieder neue Gewalttaten von vorbestraften Tätern. So votieren die Gutachter mittlerweile eher für den Verbleib in der Haft als für eine Entlassung. Keinen Fehler können eben nur jene Gutachter begehen, die keinen potenziellen Straftäter mehr in die Freiheit entlassen. Das ist rechtsstaatlich problematisch.

Junge Menschen sind in ihrer Entwicklung schwer vorhersehbar. Sie haben erst wenig Prägung erfahren, und ihre Ansichten und Verhaltensweisen können noch große Wandlungen erfahren. Niemand kann wirklich wissen, ob ein straffällig gewordener Jugendlicher in der Zukunft wieder Straftaten begehen wird. Auch kein Gutachter kann dies für die Zukunft sicher beurteilen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert nach der ständigen Ausweitung dieses Instruments eine Neukonzeption des gesamten Sicherungsverwahrungsrechts. Die Bundesregierung sollte eine Kommission einsetzen, die überprüft, ob die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen, die Gesellschaft vor gefährlichen Gewaltätern zu schützen, ihren Zweck überhaupt erfüllen. Das geltende Recht gehört jedenfalls vor jeder Erweiterung auf den Prüfstand oder, um mit Herrn Prof. Kinzig von der Universität Tübingen zu sprechen: Die Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche war abzulehnen, denn ein Zugewinn an Sicherheit für die Bevölkerung sei durch die beabsichtigte Regelung nicht erkennbar. Statt der erneuten Ausweitung der Sicherungsverwahrung sollte die Regierung über einen kriminalpolitischen Kurswechsel nachdenken.

Hierfür ist es nie zu spät. Es ist auch nie zu spät für entsprechende Impulse aus Brandenburg, Frau Ministerin. Solange es diese Rechtsvorschriften aber gibt und sie Anwendung finden können, sollte diese Aktuelle Stunde für einen Appell genutzt werden: an die Gutachter, an die Praktiker der Rechtsanwendung, an die mit der Resozialisierung im Vollzug betrauten Menschen.

Ich werbe auch um Verständnis bei Opfern, diese Auffassung zu respektieren. Die Sicherungsverwahrung muss Ultima Ratio bleiben. Wir hier tragen dafür die Verantwortung, vor allen Dingen die politische Verantwortung für einen resozialisierenden Strafvollzug. Die Praktiker tragen die Verantwortung für die konkrete Entscheidung; es lastet eine schwere Bürde auf ihnen.

Wir haben auch die Verantwortung für ein engmaschiges Netz der Betreuung und Hilfe nach der Haftentlassung.

Schließlich und nicht zuletzt ist beim Opferschutz selbst noch viel mehr zu tun. Ein Zufriedensein mag sich auch nach dieser Aktuellen Stunde bei mir noch nicht einstellen, solange nicht zum Beispiel der Katalog der Straftaten deutlich erweitert ist, der die Hinzuziehung eines Opferanwalts ermöglicht. Es ist notwendig, dass wir über ein Resozialisierungsgesetz für das Land Brandenburg nicht nur reden, sondern es auch verabschieden und dass eine umfassende, übergreifende Informationspflicht über Opferrechte durch alle staatlichen Stellen sichergestellt ist und bestimmte Opfergruppen nicht mehr diskriminiert werden. - In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Sarrach. - Das Wort erhält Herr Abgeordneter Holzschuher.